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03.03.2017
Kasachstan - Neue Berechnung der Zollabfertigungsgebühren
Bonn (GTAI) - Kasachstan hat die Berechnung der Zollabfertigungsgebühren von Euro auf Kasachische Tenge
(KZT) umgestellt.
Die Gebühr für die Zollanmeldung beträgt nunmehr nicht mehr 60 Euro für das Hauptblatt der Zollanmeldung
und 25 Euro für jedes weitere Beiblatt, sondern 25.000 KZT für das Hauptblatt und 11.000 KZT für jedes weitere
Beiblatt.
Weitere Zollabfertigungsgebühren für die zollamtliche Begleitung und Vorabentscheidungen finden sich im An­
hang zur Regierungsverordnung vom 13.2.17 Nr. 56. 
Nelli Lüzinger | © GTAI
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