Merkblatt Deutschkurse

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V.
Menschenrechte kennen keine Grenzen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Tel: (030) 22 47 63 11
Fax: (030) 22 47 63 12
[email protected]
www.fluechtlingsrat-berlin.de
Stand : Februar 2017
Merkblatt Deutschkurse für Geflüchtete in Berlin
1. Wer hat Anspruch auf einen Integrationskurs?
Einen Rechtsanspruch auf und ggf. die Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben:
•
Anerkannte Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis wegen Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz oder
subsidärem Schutz nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG. Die Teilnahmeberechtigung erteilt die Ausländerbehörde von Amts wegen aus.
•
Geflüchtete (ebenso andere MigrantInnen) mit Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach §§
28, 29, 30, 32, 36 AufenthG. Die Teilnahmeberechtigung erteilt die Ausländerbehörde von Amts wegen
aus.
•
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen haben nachrangig im Rahmen ggf. verfügbarer Kursplätze Anspruch, § 44 Abs. 1 AufenthG. Die Teilnahmeberechtigung muss beim BAMF beantragt werden.
•
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen können vom Jobcenter im Rahmen einer
Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme verpflichtet wurden, wenn sie ALG II beziehen und noch
nicht das Sprachniveau B1 erreicht haben, § 3 Abs. 2b SGB II und § 44a Abs. 1 AufenthG. Die Teilnahmeberechtigung stellt dann das Jobcenter aus. Ggf. kann man das Jobcenter bitten, eine solche Verpflichtung auszusprechen.
•
Geflüchtete im laufenden Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung haben nachrangig im Rahmen verfügbarer Kursplätze Anspruch, wenn „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Laut
BAMF trifft dies auf alle Asylsuchenden aus Iran, Irak, Somalia, Syrien und Eritrea zu. Für Asylsuchende aus anderen Herkunftsländern wird der Anspruch mangels positiver Bleibeprognose abgelehnt,
§ 44 Abs. 4 AufenthG. Die Teilnahmeberechtigung muss beim BAMF beantragt werden.
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Geflüchtete im laufenden Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung, bei denen „ein rechtmäßiger und
dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“ (s.o.), können vom Sozialamt zur Teilnahme verpflichtet wurden, wenn sie Leistungen nach AsylbLG beziehen und noch nicht das Sprachniveau B1 erreicht haben,
§ 5b AsylbLG. Die Teilnahmeberechtigung stellt dann das Sozialamt aus. Ggf. kann man das Sozialamt
bitten, eine solche Verpflichtung auszusprechen.
Der Integrationskurs umfasst in der Regel 600, ggf. bis zu 900 Stunden Sprachkurs, sowie einen 60 Stunden
Orientierungskurs zur Vermittlung von Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands. Die Teilnahme
ist für Leistungsberechtigte nach AsylbLG, SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Arbeitslosengeld 2) kostenlos,
§ 9 IntV. Ziel ist das Sprachniveau deutsch B1.
Eine Teilnahmepflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Träger der Leistungen nach AsylbLG,
vom Jobcenter oder von der Ausländerbehörde verfügt werden. Die Nichtteilnahme kann dann zu Kürzungen bei den Sozialleistungen und/oder zu Problemen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis führen
(§ 5b AsylbLG, § SGB II, § 8 AufenthG).
2. Kurssuche und Anmeldung zum Integrationskurs
Auf der Internetseite des BAMF finden sich Merkblätter und Antragsformulare für den Kurs:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
Das Antragsformular muss an die zuständige Außenstelle des BAMF geschickt werden:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Außenstelle Berlin
Badensche Str. 23, 10715 Berlin
Tel. 030 35582 0, Fax 0911 943 915870
E-Mail: [email protected]
Namen und Telefon der beim BAMF zuständigen Ansprechpersonen:
www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Regionalstelle.html?nn=4261610
Kurssuche, Antrag und Anmeldung: Die Sozialarbeiter in den Unterkünften, die "Willkommen-in-ArbeitBüros" in den Großunterkünften in Tempelhof, Spandau, Wilmersdorf und Lichtenberg sowie die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände https://www.berlin.de/labo/_assets/zuwanderung/beratungliga-wohlfahrtsverbaende.pdf helfen, das richtige Formular zu finden, den Antrag zu stellen und einen passenden Kurs zu finden.
Es gibt zielgruppenspezifische Angebote, z.B. Frauenkurse, ggf. mit Kinderbetreuung, Alphabetisierungskurse, mit Vorkenntnissen, berufsbezogene Deutschkurse (ESF-BAMF-Kurse) usw. Kurse bieten die Volkshochschulen sowie viele weitere Sprachschulen an. Sie müssen ebenfalls helfen, den Antrag zu stellen und
einen passenden Kursplatz zu finden:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
www.vhs-refugees.de
3. Kurse für Geflüchtete ohne Anspruch auf Integrationskurs
Deutschkurse der Volkshochschulen
An vielen Kursen der Berliner Volkshochschulen können auch Geflüchtete ohne Integrationskursberechtigung teilnehmen: www.vhs-refugees.de
Berliner Netzwerk Deutschkurse für Alle
Initiativen und Freiwillige bieten Kurse an, an denen auch Geflüchtete ohne Integrationskursberechtigung
teilnehmen können: www.netzwerk-deutschkurse-fuer-alle.de
4. Kurse für Beruf und Studium
Berufsbezogene Deutschkurse
Voraussetzung sind gewisse Vorkenntnisse der deutschen Sprache (bitte erfragen). Meist können auch
Asylsuchende und Geduldete teilnehmen. Manche Kurse finden auch in Verbindung mit einer beruflichen
Qualifizierung statt.
„ESF-BAMF-Kurse“: www.deutsch-lernen.gfbm.de, www.bbw-gruppe.de, www.wipa.de
Berufliche Qualifizierung: www.arrivo-berlin.de, www.bridge-bleiberecht.de
Deutschkurse an Berliner Hochschulen
Welcome-Programme, Gaststudium und studienvorbereitende Sprachkurse für Geflüchtete:
www.hu-berlin.de/de/studium/beratung/refugees/sprechstunde
www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/ash-pre-studies-for-refugees/
5. Online-Sprachkurse und Apps
Übersicht Online-Kurse: www.kub-berlin.org/formularprojekt/de/deutsch-lernen-lehren
Kostenlose Apps: „Ankommen“, „Lern Deutsch - Stadt der Wörter“, „Einstieg Deutsch“
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Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds kofinanziert.
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