Pressemitteilung des Hauptzollamts Augsburg Hauptzollamt Augsburg HERAUSGEBER: Prinzregentenplatz 3 86150 Augsburg Ute Greulich-Stadlmayer 0821 – 5012 161 0821 – 5012 188 KONTAKT: TELEFON: TELEFAX: E-MAIL: [email protected] www.zoll.de INTERNET: Nr. 3 vom 01.03.2017 Hauptzollamt Augsburg überreicht die 200. AEOBewilligung Augsburg : Das Hauptzollamt Augsburg überreichte kürzlich einer Augsburger Firma die 200. kombinierte AEO – Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“. Damit erhält diese Firma den Status eines „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO = Authorised Economic Operator)“. Regierungsdirektor Hans-Henning Kühne, Leiter des Hauptzollamts Augsburg, nahm dies zum Anlass, die AEO-Bewilligung persönlich auszuhändigen. Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Ziel ist die Absicherung der internationalen Lieferkette vom Hersteller der Ware bis zum Endkunden. Die Hauptzollämter erteilen die AEO – Bewilligung nach eingehender Prüfung, ob von den Antragstellern die zollund steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und interne Kontrollmaßnahmen zur Fehlervermeidung vorhanden sind. Im Falle einer AEOBewilligung, die sich auf die Sicherheit des Antragstellers bezieht, ist die Prüfung der Sicherheitsstandards an den jeweiligen Betriebsstätten ein wesentlicher Aspekt. Anschließend werden den Firmen durch die Zollverwaltung zahlreiche Verfahrensvereinfachungen bei der Zollabfertigung neben anderen Vergünstigungen gewährt. Seit Einführung des Unionszollkodex am 01. Mai 2016 hat die AEO Bewilligung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Weitere Informationen zum Thema „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter = AEO“ können unter www.zoll.de nachgelesen werden.
© Copyright 2025 ExpyDoc