pm-03-17-200-aeo-neutral PDF

Pressemitteilung
des Hauptzollamts Augsburg
Hauptzollamt Augsburg
HERAUSGEBER:
Prinzregentenplatz 3
86150 Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
0821 – 5012 161
0821 – 5012 188
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E-MAIL:
[email protected]
www.zoll.de
INTERNET:
Nr. 3 vom 01.03.2017
Hauptzollamt Augsburg überreicht die 200. AEOBewilligung
Augsburg :
Das Hauptzollamt Augsburg überreichte kürzlich einer Augsburger Firma die 200.
kombinierte AEO – Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“. Damit
erhält diese Firma den Status eines „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO =
Authorised Economic Operator)“. Regierungsdirektor Hans-Henning Kühne, Leiter
des Hauptzollamts Augsburg, nahm dies zum Anlass, die AEO-Bewilligung
persönlich auszuhändigen.
Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig
und
am
Zollgeschehen
beteiligt
sind,
den
Status
des
Zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten (AEO) beantragen. Ziel ist die Absicherung der internationalen
Lieferkette vom Hersteller der Ware bis zum Endkunden. Die Hauptzollämter erteilen
die AEO – Bewilligung nach eingehender Prüfung, ob von den Antragstellern die zollund
steuerrechtlichen
Vorschriften
eingehalten
werden
und
interne
Kontrollmaßnahmen zur Fehlervermeidung vorhanden sind. Im Falle einer AEOBewilligung, die sich auf die Sicherheit des Antragstellers bezieht, ist die Prüfung der
Sicherheitsstandards an den jeweiligen Betriebsstätten ein wesentlicher Aspekt.
Anschließend
werden
den
Firmen
durch
die
Zollverwaltung
zahlreiche
Verfahrensvereinfachungen bei der Zollabfertigung neben anderen Vergünstigungen
gewährt. Seit Einführung des Unionszollkodex am 01. Mai 2016 hat die AEO Bewilligung zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Weitere Informationen zum Thema „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter = AEO“
können unter www.zoll.de nachgelesen werden.