Nr. 1_Februar 2017 INFOSCHREIBEN FÜR PASSBEHÖRDEN, AUSLÄNDERBEHÖRDEN UND AUSLANDSVERTRETUNGEN Die neue Reisepassgeneration Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern führen wir zum 1. März 2017 die Umstellung der Produktion auf die neue Reisepassgeneration aus. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über alle damit verbundenen Änderungen. Für Sie ist im ersten Schritt Folgendes besonders wichtig: Die neue Reisepassgeneration wird in einem neuen Design mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben. Bitte beachten Sie bei der Reisepassbestellung, dass alle Reisepassanträge mit Antragsdatum 28. Februar 2017 oder früher bis spätestens 28. Februar 2017, 23:59 Uhr, bei der Bundesdruckerei eingegangen sein müssen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem „Infoblatt Produktionsumstellung Reisepass“. Bitte prüfen Sie dringend die Einstellungen Ihrer Lieferadresse, Rechnungsadresse und des Behördennamens in Ihrem Fachverfahren, weil diese Daten zukünftig mit jeder Bestellung an uns übertragen werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserem „Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass“. Ihre Bundesdruckerei INHALTSVERZEICHNIS Nr. 1 DAS NEUE DESIGN Nr. 2 DATENERFASSUNG UND BEANTRAGUNG Nr. 3 HERSTELLUNG UND AUSLIEFERUNG Nr. 4 PREISLISTE Nr. 5 WEITERE INFORMATIONSMATERIALIEN SERVICE UND SUPPORT Bei Fragen steht Ihnen unser Call- und Support Center von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Sie erreichen unseren Support auch per E-Mail. Call- und Support Center | Tel: 030 / 25 98 – 33 33 https://support.bundesdruckerei.de INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____1 1. DAS NEUE DESIGN Abb. Darstellung der neuen Reisepassgeneration (Beispiel 32-Seiten-Reisepass) Folgende Dokumente werden ab 1. März 2017 in einem neuen Design ausgeliefert: 32-Seiten-Reisepass 48-Seiten-Reisepass Dienstpass Diplomatenpass Reiseausweis für Ausländer Reiseausweis für Flüchtlinge Reiseausweis für Staatenlose Die Designvarianten der neuen Reisepassgeneration finden Sie in der jeweiligen Verordnung. Neues Sicherheitsdesign Die neue Reisepassgeneration enthält ein neues, modernes Sicherheitsdesign und neue Sicherheitsmerkmale: Flexible Passdecke Die bisherige Hardcover-Passdecke wird durch eine etwas kleinere, flexible Passdecke ersetzt. Die Vorder- und Rückseite des Passes zeigen verschiedene Prägungen (Goldprägung und Blindprägung). Passkarte aus Polycarbonat mit Sicherheitsfaden Die Passkarte besteht aus Polycarbonat. Die Titelseite enthält einen Sicherheitsfaden, der mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers personalisiert ist. Fenster mit Linsenstruktur und Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers In die Passkarte ist ein durchsichtiger Bereich mit einer Linsenstruktur integriert. Die Linsenstruktur enthält personalisierte Informationen sowie das Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers. Neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen Die Passbuchinnenseiten bestehen aus einem neuen, hochwertigen Sicherheitspapier mit Wasserzeichen und weiteren Sicherheitsmerkmalen. INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____2 Mehrfarbiger Nähfaden Die Seiten des Passes sind mit einem mehrfarbigen Nähfaden vernäht, der unter ultraviolettem Licht fluoresziert. Eine Übersicht der Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses entnehmen Sie bitte dem Flyer „Die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland“, den Sie in unserem Service Portal finden. Neues Layout der Datenfelder Das Layout der Datenfelder ändert sich wie folgt: Datenseite Anordnung der Datenfelder Durch das geänderte Layout ändert sich die Anordnung der Datenfelder. Eine Übersicht der möglichen Zeichenanzahl in den Feldern finden Sie in der Passverordnung. Wegfall „GEB.“ beim Geburtsnamen Das Feld „Name“ wurde neu gestaltet und erhält daher eine neue Legende: „[a] Name [b] Geburtsname“ Bisher: Name Neu: [a] Name [b] Geburtsname MUSTERMANN GEB. GABLER [a] MUSTERMANN [b] GABLER Schriftgrößen In den Datenfeldern der Passkarte stehen zukünftig zwei Schriftgrößen zur Verfügung. Auf den Passbuchinnenseiten steht in den Datenfeldern eine Schriftgröße zur Verfügung. Verkleinertes Unterschriftsfeld Das Unterschriftsfeld wurde verkleinert und die Unterschrift wird von Ihrem Fachverfahren in einem neuen Format übermittelt. Card Access Number (CAN) Die neue Reisepassgeneration enthält auf Seite 1 eine sogenannte „Card Access Number (CAN)“. Passbuchinnenseiten Änderung der Legende „Ausgestellt (Ort)“ Im Passbuch wird auf Seite 2 des Reisepasses und der Reiseausweise die Legende „Ausgestellt (Ort)“ in „Behörde“ geändert. Passaktennummer auf Amtlichen Pässen Auf den Amtlichen Pässen erhält die Passaktennummer eine eigene Legende. Position des Chips Der Chip ist jetzt in die Passkarte integriert (vorher: Passdecke). INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____3 Card Access Number (CAN) Die CAN kann von hoheitlichen Stellen für Kontrollen (z. B. zukünftig im mobilen Einsatz) verwendet werden, um die im Chip gespeicherten Daten anzuzeigen. Eine Nutzung der CAN durch die Passbehörden und Ausländerbehörden ist nicht möglich. Die davon unterschiedliche Nutzung der CAN des Personalausweises ist insoweit nicht vergleichbar. Neue Kürzungsregeln in der maschinenlesbaren Zone Die Regeln für die automatisierte Zusammensetzung der Namensbestandteile in der maschinenlesbaren Zone (MRZ) deutscher Reisedokumente wurden angepasst. In der maschinenlesbaren Zone gilt eine neue Kürzungsregel (Regel 6). In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen der Familienname zugunsten des ersten Buchstabens des Vornamens gekürzt wurde. Mit der neuen Kürzungsregel soll eine Kürzung des Familiennamens weitgehend vermieden werden. Beispiel bisher: Beispielname: MRZ-Darstellung: Stefanie Gabriele Mullerinstein-Felde MULLERINSTEIN<FELD<<STEFANIE<G Beispiel neu: Beispielname: MRZ-Darstellung: Stefanie Gabriele Mullerinstein-Felde MULLERINSTEIN<FELDE<<STEFANIE< Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 31. März 2016 (ITI4-20105/28#29) alle Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder und die Verfahrensentwickler darüber informiert. INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____4 2. DATENERFASSUNG UND BEANTRAGUNG Die Umstellung der Produktion auf die neue Reisepassgeneration erfolgt am 1. März 2017. Die Antragstellung bleibt im Wesentlichen von den Änderungen unberührt. Jedoch bitten wir um Ihre Mitarbeit in der Einführungsphase. Beachten Sie bitte folgende Punkte: Produktionsumstellung Stichtagsumstellung Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Pässe mit Antragsdatum 28. Februar 2017 und davor bis spätestens 28. Februar 2017, 23:59 Uhr, bei uns eingegangen sind. Hinweis für das Auswärtige Amt: Bitte beachten Sie, dass die Prüfung des Zeitstempels des Bestelleingangs in der Bundesdruckerei maßgebend ist und sich nach der Zeitzone „GMT +1“ richtet. Reklamationen Für alle Reklamationen setzen Sie bitte ein neues Antragsdatum, das auf den 1. März 2017 oder später lautet. Dabei sind u. a. folgende Punkte zu beachten: neues Antragsdatum (ab 1. März 2017) neues Unterschriftenformat neue Feldlängen und neue Anzahl von möglichen Druckzeilen neue Übermittlung des Geburtsnamens (ohne vorangestelltes „GEB.“) verpflichtende Übermittlung des Ausstellungsortes und der Passaktennummer (bei Amtlichen Pässen) Bitte sprechen Sie hierzu ggf. Ihren zuständigen Verfahrensentwickler oder Ihr Rechenzentrum an. Sofern eine Reklamationsbestellung nicht möglich sein sollte, senden Sie uns bitte eine Neubestellung und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vordatierung Reisepässe, deren gewähltes Ausstellungsdatum (z. B. aufgrund eines geplanten Hochzeitstermins) der 1. März 2017 oder später sein soll, können aus technischen Gründen frühestens am 1. März 2017 beantragt werden. Anträge vom 28. Februar 2017 oder früher, deren Ausstellungsdatum auf den 1. März 2017 oder später lauten soll, müssen wir leider mit einer negativen Auftragsinformation (AI) ablehnen. Rückdatierungen Ab dem 1. März 2017 werden alle Bestellungen mit der neuen Reisepass-Produktversion ausgeliefert. Anträge mit Antragsdatum 28. Februar 2017 oder früher werden mit einer negativen Auftragsinformation (AI) abgelehnt. Unterschriftsfeld Das Unterschriftsfeld wurde im Rahmen der Layout-Änderung etwas verkleinert. Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift daher durch das Fachverfahren in einem neuen Format übermittelt werden muss. Dies wird durch Ihren Verfahrensentwickler vorgenommen. INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____5 Neue Länderliste Bei der Produktion von Amtlichen Pässen, Reiseausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln kommt eine Länderliste mit Ländercodes (Three-Letter-Code) und Staatennamen/Nationalitäten zum Tragen. Bislang wurde in die Amtlichen Pässe und in die Reiseausweise die ausgeschriebene Form des Landes (z. B. ARGENTINIEN) eingetragen. Zukünftig wird nur noch die Abkürzung bzw. der 3-Länder-Code (z. B. ARG) verwendet. Passaktennummer auf Amtlichen Pässen Ab 1. März 2017 muss bei Dienst- und Diplomatenpässen die Passaktennummer verpflichtend im Antragsdatensatz übermittelt werden. Lieferzeiten In den ersten Wochen könnte es aufgrund der Inbetriebnahme unserer neuen Produktionsstrecke möglicherweise vorübergehend zu einer Verlängerung der Lieferzeiten kommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Infoblatt Produktionsumstellung Reisepass“. Übermittlung von Bestelldaten – Kundenstammänderungen Bisher wurden folgende Daten aus dem Kundenstamm der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt: Lieferadresse Behördenname Rechnungsadresse Ausstellungsort (bei Amtlichen Pässen) Ab 1. März 2017 werden diese Daten – wie bereits beim Personalausweis und eAT – mit jeder Bestellung bzw. jedem Bestelldatensatz (erneut) an uns übertragen (XhD-Schema). Wir bitten Sie daher, die Einstellungen Ihrer Daten in Ihrem Fachverfahren zu überprüfen, damit ab 1. März 2017 die richtigen Daten übertragen werden. Ihre implementierten Daten sollten an jedem Arbeitsplatz exakt gleich sein. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch mögliche Leerzeichen und Abkürzungen. Bitte beachten Sie hierzu das „Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass“. INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____6 3. HERSTELLUNG UND AUSLIEFERUNG Reisepässe der neuen Generation werden über eine neue Produktionsstrecke gefertigt. Hierdurch ergeben sich folgende Änderungen: Neues Produktionsverfahren Bei der Herstellung der neuen Reisepassgeneration kommt ein neues Produktionsverfahren analog zum Personalausweis zum Einsatz. Das Lichtbild wird durch das Verfahren InnoSec®FUSION in die Passkarte eingebracht. Dabei handelt es sich um ein von der Bundesdruckerei entwickeltes und patentiertes Tintenstrahldruckverfahren mit Spezialtinte. Dieses Verfahren wird bereits seit 2010 beim Personalausweis eingesetzt und bringt eine verbesserte Bildqualität mit sich. Neue Lieferzeiten für Expresspässe Bitte beachten Sie die neuen Lieferzeiten für Expresspässe: Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen. Beispiele: Tag des Bestelleingangs Bestelleingang bei der Bundesdruckerei bis 12:00 Uhr Montag bis 12:00 Uhr Dienstag bis 12:00 Uhr Mittwoch bis 12:00 Uhr Donnerstag bis 12:00 Uhr Freitag bis 12:00 Uhr 1. und 2. Werktag Herstellung und Übergabe an den Versanddienstleister Dienstag und Mittwoch Mittwoch und Donnerstag Donnerstag und Freitag Freitag und Montag Montag und Dienstag 3. Werktag Zustellung in der Behörde bis 12:00 Uhr Donnerstag bis 12:00 Uhr Freitag bis 12:00 Uhr Montag bis 12:00 Uhr Dienstag bis 12:00 Uhr Mittwoch bis 12:00 Uhr Anmerkung: Expressbestellungen sind für folgende Pässe möglich: 32-Seiten-Reisepass, 48-Seiten-Reisepass, Dienstpass, Diplomatenpass. Rücknahme und Vernichtung Sie können die neuen und entwerteten Reisepässe zukünftig kostenfrei bei uns vernichten lassen. Hierfür stellen wir Ihnen Vernichtungstaschen zur Verfügung. Diese sind in unserem eShop kostenfrei erhältlich. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich neue Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel über das kostenfreie Verfahren vernichtet werden können. Alle bisherigen Reisepässe und andere Dokumente können wie bisher unter Verwendung der kostenpflichtigen Vernichtungstaschen an die Bundesdruckerei gesendet werden (sortenreine Rücksendung). INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____7 4. PREISLISTE Die neuen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass für Antragsteller über und unter 24 Jahre nun einheitliche Preise gelten. Dokument 32-Seiten-Pass Normal 32-Seiten-Pass Express 48-Seiten-Pass Normal 48-Seiten-Pass Express Dienstpass Normal Dienstpass Express Diplomatenpass Normal Diplomatenpass Express Reiseausweis für Ausländer Reiseausweis für Flüchtlinge Reiseausweis für Staatenlose Preis in EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer 36,69 59,94 55,64 78,94 51,21 77,21 65,21 89,21 36,69 36,69 36,69 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir haben in unserem Service Portal neue Preislisten und neue Bestellscheine bereitgestellt. Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe für unter 24-Jährige beträgt weiterhin 6 Jahre, für über 24-Jährige 10 Jahre. 5. WEITERE INFORMATIONSMATERIALIEN Um Sie umfassend zu informieren, haben wir für Sie noch weitere Informationsmaterialien erstellt: Flyer „Die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland“ • Infoblatt Produktionsumstellung Reisepass • Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass • Neue Preisliste und Bestellschein Die Informationsmaterialien stehen Ihnen unter dem folgenden Link in unserem Service Portal zur Verfügung: https://support.bundesdruckerei.de INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____8
© Copyright 2024 ExpyDoc