2017-02-10 Informationsschreiben Nr 1_2017_Reisepass

Nr. 1_Februar 2017
INFOSCHREIBEN FÜR PASSBEHÖRDEN, AUSLÄNDERBEHÖRDEN UND AUSLANDSVERTRETUNGEN
Die neue Reisepassgeneration
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag des Bundesministeriums des Innern führen wir zum 1. März 2017 die Umstellung der
Produktion auf die neue Reisepassgeneration aus. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über
alle damit verbundenen Änderungen.
Für Sie ist im ersten Schritt Folgendes besonders wichtig:

Die neue Reisepassgeneration wird in einem neuen Design mit neuen
Sicherheitsmerkmalen ausgegeben.

Bitte beachten Sie bei der Reisepassbestellung, dass alle Reisepassanträge mit
Antragsdatum 28. Februar 2017 oder früher bis spätestens 28. Februar 2017,
23:59 Uhr, bei der Bundesdruckerei eingegangen sein müssen. Detaillierte
Informationen dazu finden Sie in unserem „Infoblatt Produktionsumstellung
Reisepass“.

Bitte prüfen Sie dringend die Einstellungen Ihrer Lieferadresse, Rechnungsadresse
und des Behördennamens in Ihrem Fachverfahren, weil diese Daten zukünftig mit
jeder Bestellung an uns übertragen werden. Detaillierte Informationen dazu finden
Sie in unserem „Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass“.
Ihre Bundesdruckerei
INHALTSVERZEICHNIS
Nr. 1
DAS NEUE DESIGN
Nr. 2
DATENERFASSUNG UND BEANTRAGUNG
Nr. 3
HERSTELLUNG UND AUSLIEFERUNG
Nr. 4
PREISLISTE
Nr. 5
WEITERE INFORMATIONSMATERIALIEN
SERVICE UND SUPPORT
Bei Fragen steht Ihnen unser Call- und Support Center von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
Sie erreichen unseren Support auch per E-Mail.
Call- und Support Center | Tel: 030 / 25 98 – 33 33
https://support.bundesdruckerei.de
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____1
1. DAS NEUE DESIGN
Abb.
Darstellung der neuen Reisepassgeneration (Beispiel 32-Seiten-Reisepass)
Folgende Dokumente werden ab 1. März 2017 in einem neuen Design ausgeliefert:







32-Seiten-Reisepass
48-Seiten-Reisepass
Dienstpass
Diplomatenpass
Reiseausweis für Ausländer
Reiseausweis für Flüchtlinge
Reiseausweis für Staatenlose
Die Designvarianten der neuen Reisepassgeneration finden Sie in der jeweiligen Verordnung.
Neues Sicherheitsdesign
Die neue Reisepassgeneration enthält ein neues, modernes Sicherheitsdesign und neue
Sicherheitsmerkmale:
 Flexible Passdecke
Die bisherige Hardcover-Passdecke wird durch eine etwas kleinere, flexible Passdecke
ersetzt. Die Vorder- und Rückseite des Passes zeigen verschiedene Prägungen
(Goldprägung und Blindprägung).
 Passkarte aus Polycarbonat mit Sicherheitsfaden
Die Passkarte besteht aus Polycarbonat. Die Titelseite enthält einen Sicherheitsfaden, der
mit der Dokumentennummer sowie dem Namen der Reisepassinhaberin/des
Reisepassinhabers personalisiert ist.
 Fenster mit Linsenstruktur und Bild der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers
In die Passkarte ist ein durchsichtiger Bereich mit einer Linsenstruktur integriert. Die
Linsenstruktur enthält personalisierte Informationen sowie das Bild der
Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers.
 Neues Sicherheitspapier mit Sicherheitsfaden und Wasserzeichen
Die Passbuchinnenseiten bestehen aus einem neuen, hochwertigen Sicherheitspapier mit
Wasserzeichen und weiteren Sicherheitsmerkmalen.
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____2
 Mehrfarbiger Nähfaden
Die Seiten des Passes sind mit einem mehrfarbigen Nähfaden vernäht, der unter
ultraviolettem Licht fluoresziert.
Eine Übersicht der Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses entnehmen Sie bitte dem Flyer
„Die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland“, den Sie
in unserem Service Portal finden.
Neues Layout der Datenfelder
Das Layout der Datenfelder ändert sich wie folgt:
Datenseite
 Anordnung der Datenfelder
Durch das geänderte Layout ändert sich die Anordnung der Datenfelder. Eine Übersicht
der möglichen Zeichenanzahl in den Feldern finden Sie in der Passverordnung.
 Wegfall „GEB.“ beim Geburtsnamen
Das Feld „Name“ wurde neu gestaltet und erhält daher eine neue Legende:
„[a] Name [b] Geburtsname“
Bisher:
Name
Neu:
[a] Name [b] Geburtsname
MUSTERMANN
GEB. GABLER
[a] MUSTERMANN
[b] GABLER
 Schriftgrößen
In den Datenfeldern der Passkarte stehen zukünftig zwei Schriftgrößen zur Verfügung.
Auf den Passbuchinnenseiten steht in den Datenfeldern eine Schriftgröße zur Verfügung.
 Verkleinertes Unterschriftsfeld
Das Unterschriftsfeld wurde verkleinert und die Unterschrift wird von Ihrem
Fachverfahren in einem neuen Format übermittelt.
 Card Access Number (CAN)
Die neue Reisepassgeneration enthält auf Seite 1 eine sogenannte „Card Access Number
(CAN)“.
Passbuchinnenseiten
 Änderung der Legende „Ausgestellt (Ort)“
Im Passbuch wird auf Seite 2 des Reisepasses und der Reiseausweise die Legende
„Ausgestellt (Ort)“ in „Behörde“ geändert.
 Passaktennummer auf Amtlichen Pässen
Auf den Amtlichen Pässen erhält die Passaktennummer eine eigene Legende.
Position des Chips
Der Chip ist jetzt in die Passkarte integriert (vorher: Passdecke).
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____3
Card Access Number (CAN)
Die CAN kann von hoheitlichen Stellen für Kontrollen (z. B. zukünftig im mobilen Einsatz)
verwendet werden, um die im Chip gespeicherten Daten anzuzeigen. Eine Nutzung der
CAN durch die Passbehörden und Ausländerbehörden ist nicht möglich.
Die davon unterschiedliche Nutzung der CAN des Personalausweises ist insoweit nicht
vergleichbar.
Neue Kürzungsregeln in der maschinenlesbaren Zone
Die Regeln für die automatisierte Zusammensetzung der Namensbestandteile in der
maschinenlesbaren Zone (MRZ) deutscher Reisedokumente wurden angepasst. In der
maschinenlesbaren Zone gilt eine neue Kürzungsregel (Regel 6).
In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen der Familienname zugunsten des ersten
Buchstabens des Vornamens gekürzt wurde. Mit der neuen Kürzungsregel soll eine Kürzung
des Familiennamens weitgehend vermieden werden.
Beispiel bisher:
Beispielname:
MRZ-Darstellung:
Stefanie Gabriele Mullerinstein-Felde
MULLERINSTEIN<FELD<<STEFANIE<G
Beispiel neu:
Beispielname:
MRZ-Darstellung:
Stefanie Gabriele Mullerinstein-Felde
MULLERINSTEIN<FELDE<<STEFANIE<
Das Bundesministerium des Innern hat mit Schreiben vom 31. März 2016 (ITI4-20105/28#29) alle
Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder und die Verfahrensentwickler
darüber informiert.
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____4
2. DATENERFASSUNG UND BEANTRAGUNG
Die Umstellung der Produktion auf die neue Reisepassgeneration erfolgt am 1. März 2017. Die
Antragstellung bleibt im Wesentlichen von den Änderungen unberührt. Jedoch bitten wir um
Ihre Mitarbeit in der Einführungsphase. Beachten Sie bitte folgende Punkte:
Produktionsumstellung
 Stichtagsumstellung
Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Pässe mit Antragsdatum 28. Februar 2017 und davor bis
spätestens 28. Februar 2017, 23:59 Uhr, bei uns eingegangen sind.
Hinweis für das Auswärtige Amt:
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung des
Zeitstempels des Bestelleingangs in der
Bundesdruckerei maßgebend ist und sich nach der
Zeitzone „GMT +1“ richtet.
 Reklamationen
Für alle Reklamationen setzen Sie bitte ein neues Antragsdatum, das auf den 1. März 2017
oder später lautet.
Dabei sind u. a. folgende Punkte zu beachten:





neues Antragsdatum (ab 1. März 2017)
neues Unterschriftenformat
neue Feldlängen und neue Anzahl von möglichen Druckzeilen
neue Übermittlung des Geburtsnamens (ohne vorangestelltes „GEB.“)
verpflichtende Übermittlung des Ausstellungsortes und der Passaktennummer
(bei Amtlichen Pässen)
Bitte sprechen Sie hierzu ggf. Ihren zuständigen Verfahrensentwickler oder Ihr
Rechenzentrum an.
Sofern eine Reklamationsbestellung nicht möglich sein sollte, senden Sie uns bitte eine
Neubestellung und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
 Vordatierung
Reisepässe, deren gewähltes Ausstellungsdatum (z. B. aufgrund eines geplanten
Hochzeitstermins) der 1. März 2017 oder später sein soll, können aus technischen
Gründen frühestens am 1. März 2017 beantragt werden. Anträge vom 28. Februar 2017
oder früher, deren Ausstellungsdatum auf den 1. März 2017 oder später lauten soll,
müssen wir leider mit einer negativen Auftragsinformation (AI) ablehnen.
 Rückdatierungen
Ab dem 1. März 2017 werden alle Bestellungen mit der neuen Reisepass-Produktversion
ausgeliefert. Anträge mit Antragsdatum 28. Februar 2017 oder früher werden mit einer
negativen Auftragsinformation (AI) abgelehnt.
 Unterschriftsfeld
Das Unterschriftsfeld wurde im Rahmen der Layout-Änderung etwas verkleinert. Bitte
beachten Sie, dass die Unterschrift daher durch das Fachverfahren in einem neuen Format
übermittelt werden muss. Dies wird durch Ihren Verfahrensentwickler vorgenommen.
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____5
 Neue Länderliste
Bei der Produktion von Amtlichen Pässen, Reiseausweisen und elektronischen
Aufenthaltstiteln kommt eine Länderliste mit Ländercodes (Three-Letter-Code) und
Staatennamen/Nationalitäten zum Tragen. Bislang wurde in die Amtlichen Pässe und
in die Reiseausweise die ausgeschriebene Form des Landes (z. B. ARGENTINIEN)
eingetragen. Zukünftig wird nur noch die Abkürzung bzw. der 3-Länder-Code
(z. B. ARG) verwendet.
 Passaktennummer auf Amtlichen Pässen
Ab 1. März 2017 muss bei Dienst- und Diplomatenpässen die Passaktennummer
verpflichtend im Antragsdatensatz übermittelt werden.
 Lieferzeiten
In den ersten Wochen könnte es aufgrund der Inbetriebnahme unserer neuen
Produktionsstrecke möglicherweise vorübergehend zu einer Verlängerung der
Lieferzeiten kommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Infoblatt Produktionsumstellung Reisepass“.
Übermittlung von Bestelldaten – Kundenstammänderungen
Bisher wurden folgende Daten aus dem Kundenstamm der Bundesdruckerei zur Verfügung
gestellt:




Lieferadresse
Behördenname
Rechnungsadresse
Ausstellungsort (bei Amtlichen Pässen)
Ab 1. März 2017 werden diese Daten – wie bereits beim Personalausweis und eAT – mit jeder
Bestellung bzw. jedem Bestelldatensatz (erneut) an uns übertragen (XhD-Schema).
Wir bitten Sie daher, die Einstellungen Ihrer Daten in Ihrem Fachverfahren zu überprüfen,
damit ab 1. März 2017 die richtigen Daten übertragen werden. Ihre implementierten Daten
sollten an jedem Arbeitsplatz exakt gleich sein. Bitte berücksichtigen Sie in diesem
Zusammenhang auch mögliche Leerzeichen und Abkürzungen.
Bitte beachten Sie hierzu das „Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass“.
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____6
3. HERSTELLUNG UND AUSLIEFERUNG
Reisepässe der neuen Generation werden über eine neue Produktionsstrecke gefertigt.
Hierdurch ergeben sich folgende Änderungen:
Neues Produktionsverfahren
Bei der Herstellung der neuen Reisepassgeneration kommt ein neues Produktionsverfahren
analog zum Personalausweis zum Einsatz. Das Lichtbild wird durch das Verfahren
InnoSec®FUSION in die Passkarte eingebracht. Dabei handelt es sich um ein von der
Bundesdruckerei entwickeltes und patentiertes Tintenstrahldruckverfahren mit Spezialtinte.
Dieses Verfahren wird bereits seit 2010 beim Personalausweis eingesetzt und bringt eine
verbesserte Bildqualität mit sich.
Neue Lieferzeiten für Expresspässe
Bitte beachten Sie die neuen Lieferzeiten für Expresspässe:
Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der
Bundesdruckerei eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an
die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung auf einen Feiertag (in einem Bundesland), wird die
Zustellung am darauffolgenden Werktag vorgenommen.
Beispiele:
Tag des Bestelleingangs
Bestelleingang bei der
Bundesdruckerei bis 12:00 Uhr
Montag bis 12:00 Uhr
Dienstag bis 12:00 Uhr
Mittwoch bis 12:00 Uhr
Donnerstag bis 12:00 Uhr
Freitag bis 12:00 Uhr
1. und 2. Werktag
Herstellung und Übergabe an
den Versanddienstleister
Dienstag und Mittwoch
Mittwoch und Donnerstag
Donnerstag und Freitag
Freitag und Montag
Montag und Dienstag
3. Werktag
Zustellung in der Behörde
bis 12:00 Uhr
Donnerstag bis 12:00 Uhr
Freitag bis 12:00 Uhr
Montag bis 12:00 Uhr
Dienstag bis 12:00 Uhr
Mittwoch bis 12:00 Uhr
Anmerkung: Expressbestellungen sind für folgende Pässe möglich: 32-Seiten-Reisepass,
48-Seiten-Reisepass, Dienstpass, Diplomatenpass.
Rücknahme und Vernichtung
Sie können die neuen und entwerteten Reisepässe zukünftig kostenfrei bei uns vernichten
lassen.
Hierfür stellen wir Ihnen Vernichtungstaschen zur Verfügung. Diese sind in unserem eShop
kostenfrei erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich neue Reisepässe, Personalausweise und elektronische
Aufenthaltstitel über das kostenfreie Verfahren vernichtet werden können. Alle bisherigen
Reisepässe und andere Dokumente können wie bisher unter Verwendung der kostenpflichtigen
Vernichtungstaschen an die Bundesdruckerei gesendet werden (sortenreine Rücksendung).
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____7
4. PREISLISTE
Die neuen Preise entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass für
Antragsteller über und unter 24 Jahre nun einheitliche Preise gelten.
Dokument
32-Seiten-Pass Normal
32-Seiten-Pass Express
48-Seiten-Pass Normal
48-Seiten-Pass Express
Dienstpass Normal
Dienstpass Express
Diplomatenpass Normal
Diplomatenpass Express
Reiseausweis für Ausländer
Reiseausweis für Flüchtlinge
Reiseausweis für Staatenlose
Preis in EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer
36,69
59,94
55,64
78,94
51,21
77,21
65,21
89,21
36,69
36,69
36,69
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wir haben in unserem Service Portal neue Preislisten und neue Bestellscheine bereitgestellt.
Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe für unter 24-Jährige beträgt weiterhin 6 Jahre, für über
24-Jährige 10 Jahre.
5. WEITERE INFORMATIONSMATERIALIEN
Um Sie umfassend zu informieren, haben wir für Sie noch weitere Informationsmaterialien
erstellt:
 Flyer „Die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik
Deutschland“
• Infoblatt Produktionsumstellung Reisepass
• Infoblatt Kundenstammänderung Reisepass
• Neue Preisliste und Bestellschein
Die Informationsmaterialien stehen Ihnen unter dem folgenden Link in unserem Service Portal
zur Verfügung:
https://support.bundesdruckerei.de
INFOSCHREIBEN Nr. 1_Februar 2017____8