Stand 27.02.2017 Fragen und Antworten SBH VgV OV 003-17 DK Trinkwasserbeprobung Frage 1: Zu Punkt 1.4 Untersuchung der Wasserprobe chemisch: Schwermetalle Blei, Nickel, Kupfer: Handelt es sich bei dieser Position also um die reinen Analysekosten? Oder soll in diesem Punkt auch die Probennahme mit einbezogen werden? Antwort: Es soll auch die Probennahme mit einbezogen werden. Der Text in der Position 1.4 erläutert den Umfang (sonst wie in Position 1.3. beschrieben). Frage 2: Zu Punkt 1.5 Untersuchung der Wasserprobe, gestaffelte Stagnationsprobe chemisch: Schwermetalle: Sollen hier die Probenahme- und Analysekosten abgedeckt werden? Antwort: Ja, es sollen die Probenahme- und Analysekosten abgedeckt werden. Frage 3: Zu Punkt 1.5 Untersuchung der Wasserprobe, gestaffelte Stagnationsprobe chemisch: Schwermetalle: Soll hier immer nur eine Probe oder immer alle drei Proben plus den zeitlichen Mehraufwand berücksichtigt werden? Antwort: Zu einer gestaffelten Stagnationsprobe zählt der ganze erforderliche Umfang (immer alle drei Proben plus den zeitlichen Mehraufwand). 1
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