DER LANDKREIS AMTSBLATT Amtlicher Teil Bekanntmachung der nächsten Kreistagssitzung S. 2 Bekanntmachung der Ausschuss-Termine S. 2 Änderungssatzung des WAZV Apfelstädt-Ohra S. 4 Nichtamtlicher Teil Ausschreibungen für Bau- und Dienstleistungen Neue Internatsplätze in Gotha-West Werbung für Agrarberufe S. 8 S.11 S.12 Ausgabe vom 2. März 2017 | 26. Jahrgang | Nr. 4 Vorsorge: Zur Früherkennung von Brustkrebs wird ab 16. März kostenfrei ein Mammographie-Screening in Waltershausen angeboten. Das so genannte Mammobil steht bis Mitte Mai 2017 wieder in der Ohrdrufer Straße 24 am Parkplatz des REWE-Markt es. Die von den Krankenkassen finanzierte Vorsorgeuntersuchung richtet sich vor allem an Frauen ab 50 Jahren im Raum Waltershausen, Tabarz und Friedrichroda. Arbeitsbesuch: Am 20. März macht | Findig: Jonas-Leon Rolle, Thomas May und Maximilian-Timotheus Ullrich haben mit ihrem Fachlehrer Dr. Steffen Möller einen Zwischenspeicher konzipiert. Stolz auf das Abschneiden der Schule sind Leiterin Ulrike Rögner-Beckert und Bundestagsabgeordneter Tankred Schipanski. Gymnasiasten kämpfen um den Bundestitel Neudietendorfer Schüler werden Landessieger im Klimaschutz Nesse-Apfelstädt | Das von-Bülow-Gymnasium hat das beste Klimaschutzprojekt der Schulen in Thüringen. Das hat die Expertenjury des vom Bundesumweltministerium geförderten EnergiesparmeisterWettbewerbs entschieden. Der Wettbewerb zeichnet jedes Jahr schulisches Engagement für den Klimaschutz aus. Das beste Projekt jedes Bundeslandes wird mit 2.500 Euro Preisgeld, einer Patenschaft mit einem Unternehmen aus der Region sowie der Chance auf den mit weiteren 2.500 Euro dotierten Bundessieg belohnt. Die Schüler des Gymnasiums aus Neudietendorf überzeugten die Jury mit einem selbst konzipierten Energiezwischenspeicher, der die emissionsarme Speicherung regenerativer Energien voranbringen soll. Eines der Hauptprobleme bei der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien ist die fehlende Speichermöglichkeit. Innerhalb des Naturwissenschaft- und Technik-Unterrichts entwickelte eine dreiköpfige Forschergruppe des von-Bülow-Gymnasiums daher einen chemischen Zwischenspeicher. Dieser soll die ungenutzte Energie von Wind, Sonne oder den Gezeiten in elektrischen Strom umwandeln und anschließend Methan aus Kohlenstoffdioxid und Wasserstoff herstellen. Die auf diese Weise gespeicherte Energie kann dann für die Versorgung von Haushalten und Unternehmen eingesetzt werden. „Das Projekt der drei Neudietendorfer Gymnasiasten zeigt, dass die Schüler sich nicht nur bereits ernsthaft mit Energiepolitik auseinandersetzen, sondern auch an konkreten Lösungen arbeiten“, sagt Matthias Haupt vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, der eine Patenschaft für die Schüler übernommen hat. „Wir freuen uns, den Jugendlichen dabei als Paten zur Seite zu stehen“, so Haupt. Nun heißt es Daumen drücken und fleißig abstimmen, damit die Nesse-Apfelstädter auch Bundesmeister werden. Bis zum 12. März 2017 läuft eine Online-Abstimmung unter www.energiesparmeister.de/voting, wo täglich eine Stimme den Favoriten abgegeben werden kann. Welche Schule das Rennen um den Bundessieg für sich entscheidet, wird am 24. März 2017 bekannt gegeben. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zeichnet die Preisträger aus. Landrat Konrad Gießmann in der Stadt Ohrdruf und der Gemeinde Wölfis Station. Neben Betriebsbesuchen bei Brandt Zwieback und der HK Großküchen GmbH in Wölfis steht er am Abend ab 18.30 Uhr im Ohrdrufer Rathaus im kleinen Sitzungssaal im Rahmen einer Bürgersprechstunde für Anfragen zur Verfügung. Wer sich vorab anmelden möchte, kann dies bei Inge Daniel (03621 214287) tun. Seltener Einblick: Anlässlich des Weltwassertages bietet die Thüringer Fernwasserversorgung am 25. März an der Schmalwasser-Talsperre in TambachDietharz einen Blick hinter die Kulissen. Zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr haben alle Interessierten auch in diesem Jahr die Möglichkeit, ansonsten nicht zugängliche Anlagen der Wasserversorgung unter fachkundiger Begleitung kostenfrei zu besichtigen. www.landkreis-gotha.de Bek anntm achu ng en 2 Amtlicher Teil | 2. März 2017 Bekann t mac h u ng d er S it zu n gst er min e Be kan n t ma c h u n g Die 20. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 - 2019 der Ausschüsse des Kreistages Gotha März 2017 findet am 08.03.2017 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Str. 23 statt. Kreisausschuss Termin: 06.03.2017 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 216 Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Tagesordnung: I. Nichtöffentlicher Teil Beginn: 16:00 Uhr II. Öffentlicher Teil Beginn: 17:00 Uhr TAGESORDNUNG Öffentlicher Teil 1. Verpflichtung eines Kreistagsmitgliedes gemäß § 103 Abs. 2 ThürKO 2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kreistages vom 09.11.2016 sowie vom 30.11.2016 3. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Kreistages 4. Benennung eines kooperierenden Gymnasiums für die Gemeinschaftsschulen des Landkreises Gotha Vorlage: 01/2017 5. Ergänzungswahl für die Besetzung Verwaltungsrat der Kreissparkasse Gotha Vorlage: 02/2017 6. Information zur Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha 7. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Gotha Vorlage: 05/2017 8. Fördermöglichkeiten des Landes für die Sozialraumplanung nutzen Vorlage: A 10/2017 Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 9. Die Kreisvolkshochschule erhält den Namen „Friedrich Myconius“ Vorlage: A 11/2017 Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 10. Prüfung des Beitritts des Landkreises Gotha zum Verbund der einheitlichen Behördennummer 115 Vorlage: A 12/2017 Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen 11. Umbesetzung von Gremien Vorlage: A 04/2017 Fraktion Freie Wähler/BI A 09/2017 Fraktion CDU/FDP 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 13.02.2017 Nichtöffentlicher Teil Amt lic h e Bekann t mac h ung gez. Gießmann Landrat Gotha, 24.02.2017 Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos: co2online.de, Thüringer Fernwasserversorgung (Titel), Hessisches Ministerium für Inneres und Sport (S. 12), VMT, Thüringen Forst A.d.ö.R (S.11) Gesamtproduktion: Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 16. März 2017. 2. Information zur Abrechnung des Haushaltes des Landkreises Gotha IV. Quartal 2016 (vorläufige Jahresrechnung) 3. Benennung eines kooperierenden Gymnasiums für die Gemeinschaftsschulen des Landkreises Gotha Vorlage: 01/2017 4. Ergänzungswahl für die Besetzung Verwaltungsrat der Kreissparkasse Gotha Vorlage: 02/2017 5. Information zur Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha 6. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Gotha Vorlage: 05/2017 7. Änderung der Geschäftsordnung A 48/2016 8. Festsetzung der Tagesordnung zur Kreistagssitzung am 08.03.2017 9. Verschiedenes gez. Gießmann Landrat Gotha, 24.02.2017 Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Donnerstag, den 09.03.2017 um 17:00 Uhr im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Raum 247 statt. Tagesordnung: TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.11.2016 TOP 3: Informationen zur Umsetzung des Konzeptes der mobilen Schulsozialarbeit an Grundschulen der Stadt Gotha TOP 4: Informationen aus der Verwaltung TOP 5: Anfragen und Sonstiges gez. Gießmann Landrat gez. Grensemann Ausschussvorsitzende Gotha, 22.02.2017 3 | Amtlicher Teil Landratsamt Gotha Bekan n t m a c h u n g d er G ew ä s ser sc h au en Fr ü hjah r 2017 ( G e wässe r 2 . O r d n u n g ) i m L and kr eis Go t ha Auf der Grundlage des § 88 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) werden bei den unteren Wasserbehörden Schaukommissionen für die Gewässer 2. Ordnung gebildet. Für die Durchführung der Schauen an Gewässern 2. Ordnung ist das Landratsamt Gotha in seiner Eigenschaft als untere Wasserbehörde zuständig. Die betreffenden Grundstückseigentümer werden hiermit gebeten, das Betreten der Grundstücke zu ermöglichen. Im Zuge der Gewässerschauen müssen Gewässerrandstreifen begangen werden. gez. Gießmann Landrat Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Termine und Gewässerabschnitte ersichtlich. Gotha, 21.02.2017 Terminplan für die Gewässerschauen Frühjahr 2017 der Gewässer 2. Ordnung im Landkreis Gotha Lfd. Nr. Datum Beginn/ Uhrzeit Treffpunkt Gewässer Gewässerabschnitt 1 21. März 10.00 Uhr Teiler Schnepfenthal Waltershäuser Badewasser Badewasser Teiler Schnepfenthal bis Hörsel in Hörselgau 2 23. März 10.00 Uhr Emleben Parkplatz ehemals Löhr Leinakanal Zusammenfluss Flößgraben/ Kl. Leinakanal bis Aquädukt 3 27. März 10.00 Uhr Brücke L 1044 Gamstädt/Ermstedt Nesse Gemarkungsgrenze Gamstädt/ Frienstedt bis Brücke K4 Friemar/Pferdingsleben 4 28. März 10.00 Uhr Brücke K4 Nesse Friemar/Pferdingsleben Brücke K4 Friemar/Perdingsleben bis Brücke Pfullendorf 5 30. März 10.00 Uhr Brücke Pfullendorf Nesse Brücke Pfullendorf bis Zusammenfluss mit Wildem Graben 6 3. April 10.00 Uhr Durchlass Feldweg oberhalb Ballstädt Tonna Ballstädt bis Brücke Bodenweg Burgtonna 7 4. April 10.00 Uhr Burgtonna Brücke Bodenweg Tonna Brücke Bodenweg Burgtonna bis Gemarkungsgrenze Gräfentonna/Nägelstedt 8 6. April 10.00 Uhr Durchlass Dietendorfer Weg Rettbach unterhalb von Dietendorfer Weg bis Mündung in die Roth 9 24. April 10.00 Uhr Parkplatz Massemühle Lauchagrund Tabarz Laucha Zufluss Strenge Lauchagrund bis Gemarkungsgrenze Tabarz/Langehain 10 25. April 10.00 Uhr Wendeschleife B 88/Versorgungszufahrt Tabarz Laucha Gemarkungsgrenze Tabarz/ Langenhain bis Mündung in die Hörsel 11 27. April 10.00 Uhr Teilerwehr Georgenthal Flößgraben Teilerwehr Georgenthal bis Zufluss kl. Leinakanal Emleben Der Landkreis bei Facebook Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via Facebook erhalten: https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha Bek anntm achu ng en 2. März 2017 Bek anntm achu ng en 4 Amtlicher Teil | 2. März 2017 Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra GGX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = x cbm/h 5. Ä n d e ru n g s s a t z u n g z u r G e b ü h re ns a t z u n g z u r Wa s s e rbenutzungssatzung (GS-WBS) GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem nächstniedrigeren Nenndurchfluss des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, 513) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.03.2014 (GVBl. S. 82) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2016 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 Änderung einer Satzung Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra vom 09.12.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2005 vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 08.01.2014, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 16.01.2014, wird wie folgt geändert: 1. § 3 (Grundgebühren Qn) Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,21 EUR, also insgesamt 3,21 EUR (brutto). (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 beträgt monatlich 12,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,84 EUR, also insgesamt 12,84 EUR (brutto). (4) Die monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 6 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16) anhand der Formel: GG6,0 GG6,0 GG2,5 = GG2,5 * 16 = Grundgebühr des Zählers 6,0 = Grundgebühr des Zählers 2,5 Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Qn 6 monatlich 192,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 13,44 EUR, also insgesamt 205,44 EUR (brutto). Qnx = Nenndurchfluss für einen Wasserzähler mit x cbm/h Qn2,5 = Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 cbm/h GG2,5 = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = 2,5cbm/h x = steht für 10; 15; 40; 60; 150 Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers mit Nenndurchfluss: Zähler- monatliche zzgl. der ermä- größe Grundgebühr ßigten Umsatz- Qn (netto) steuer (7 %) 10 15 40 60 150 240,00 EUR 312,00 EUR 504,00 EUR 792,00 EUR 1.512,00 EUR 16,80 EUR 256,80 EUR 21,84 EUR 333,84 EUR 35,28 EUR 539,28 EUR 55,44 EUR 847,44 EUR 105,84 EUR 1.617,84 EUR 2. § 3a (Grundgebühren Q3) Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung: (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3=2,5 (nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,21 EUR, also insgesamt 3,21 EUR (brutto). (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3=4 beträgt monatlich 12,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,84 EUR, also insgesamt 12,84 EUR (brutto). (4) Die monatliche Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler Q3=10 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:30) anhand der Formel: GG10 = GG4 * 30 GG10 = Grundgebühr des Zählers 10,0 GG4 = Grundgebühr des Zählers 4 Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Q3=10 monatlich 360,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 25,20 EUR, also insgesamt 385,20 EUR (brutto). (5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet: (5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet: monatliche Grundgebühr (brutto) GGX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = x cbm/h 5 | Amtlicher Teil GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem nächstniedrigeren Dauerdurchfluss Q3x = Dauerdurchfluss für einen Wasserzähler mit x cbm/h Q34 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers 4 cbm/h GG4 = Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = 4 cbm/h x = steht für 16; 25; 63; 100; 250 Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers mit Dauerdurchfluss: Zähler- monatliche zzgl. der ermä- größe Grundgebühr ßigten Umsatz- Q3 (netto) steuer (7 %) 16 25 63 100 250 408,00 EUR 483,00 EUR 672,00 EUR 972,00 EUR 1.722,00 EUR monatliche Grundgebühr (brutto) 28,56 EUR 436,56 EUR 33,81 EUR 516,81 EUR 47,04 EUR 719,04 EUR 68,04 EUR 1.040,04 EUR 120,54 EUR 1.842,54 EUR 3. § 4 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 2,18 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,15 EUR, also insgesamt 2,33 EUR (brutto). §2 In-Kraft-Treten Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft. gez. Günter Jobst Verbandsvorsitzender - Siegel - Ohrdruf, 16.02.2017 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra hat mit Beschluss-Nr.: 20/2016 am 15.11.2016 die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) beschlossen und am 16.11.2016 dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha angezeigt. Mit Schreiben vom 01.02.2017 hat der Landrat des Landkreises gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) i.d.F. der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7, S. 194), i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung (ThürKO; GVBl. 1993, Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558), sowie § 2 Abs. 4a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) die Änderungssatzung genehmigt. Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Thür KGG i.V.m. § 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht werden. Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden 5. Änd er u n gssat zu n g zu r Beit r ags- u nd Geb ü hr ensat zu n g zu r Ent w ässer u ngssat zu n g (BGS -EWS ) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen vom 14.12.2016 (GVBl. 2016 Nr. 11, S. 558) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 25.01.2017 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 Änderung einer Satzung Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 09.12.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2005 vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 19.11.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 28.11.2013, wird wie folgt geändert: 1. § 12 erhält folgende Fassung: § 12 Grundgebühren (1) Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 1,5 und Qn 2,5 wird bei angeschlossenen Grundstücken gemäß (2) und (3) unter Berücksichtigung des Nenndurchflusses (Qn) bzw. des Dauerdurchflusses (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 6,0 bis Qn 150 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=16 bis Q3=250) wird bei angeschlossenen Grundstücken nach den unter (4) und (5) dargestellten Formeln berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr aus der Summe der jeweiligen Grundgebühr für die einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=2,5; nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 1,63 EUR. Bek anntm achu ng en 2. März 2017 Bek anntm achu ng en 6 Amtlicher Teil | (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=4) beträgt monatlich 6,50 EUR. (4) Die monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 6,0 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16) anhand der Formel: GG6,0 = GG2,5 * 16 GG6,0 = Grundgebühr des Zählers Qn 6,0 GG2,5 = Grundgebühr des Zählers Qn 2,5 2. März 2017 3. In § 13 Abs. 2 Satz 2 erfolgt eine redaktionelle Anpassung: Der Gebührenschuldner hat bei privater Wasserversorgung und Regenwassernutzungsanlagen vor Inbetriebnahme (Abschnitt 1 Nr. 2 und 3) geeignete, den Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichungen sowie über Fertigverpackungen in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. 4. In § 13 Abs. 4 Satz 7 erfolgt eine redaktionelle Anpassung: Somit beträgt die Grundgebühr für einen Wasserzählers Qn 6,0 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) monatlich 104,00 EUR. (5) Die monatlichen Grundgebühren aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet: Der Gebührenschuldner hat den Nachweis über die abzugsfähige Wassermenge durch Messeinrichtungen, die den Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichungen sowie über Fertigverpackungen in der jeweils geltenden Fassung entsprechen, zu erbringen. 5. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung: GGX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = x cbm/h GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem nächst niedrigeren Nenndurchfluss QnX = Nenndurchfluss für einen Wasserzähler mit x cbm/h Qn2,5 x = steht für 10; 15; 40; 60; 150 Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers mit Nenndurchfluss: Zählergröße Qn 10 15 40 60 150 a) b) pro Kubikmeter Abwasser aus einer abflusslosen Grube pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage 31,81 EUR 40,64 EUR §2 In-Kraft-Treten Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. = Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 cbm/h GG2,5 = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = 2,5 cbm/h § 14 Beseitigungsgebühr (2) Die Gebühr beträgt: entspricht der Zählergröße Q3 16 25 63 100 250 monatliche Grundgebühr 130,00 EUR 169,00 EUR 273,00 EUR 429,00 EUR 819,00 EUR 2. § 13a Abs. 1 erhält folgende Fassung: § 13a Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung (1) Die Einleitungsgebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung wird nach der versiegelten Grundstücksfläche bemessen, auf der Niederschlagswasser anfällt und von welcher in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird bzw. entwässert wird. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2017 0,39 EUR pro qm versiegelte Grundstücksfläche und Jahr. gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel - Gotha, 22.02.2017 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat mit Beschluss-Nr.: 03/2017 am 25.01.2017 die 5. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen und am 27.01.2017 dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 15.02.2017 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), i.d.F. der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7, S. 194), i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung (ThürKO, GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558) sowie § 2 Abs. 4 a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) die Änderungssatzung genehmigt. Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht werden. 7 | Amtlicher Teil Qn 6,0 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16) anhand der Formel: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden 5 . Än d e r un g s s a t z u n g zur G e b üh r en s a t z u n g zur Wasse r b en u t z u n g s satz un g ( G S-W B S ) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen vom 14.12.2016 (GVBl. 2016 Nr. 11, S. 558) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194, 201) sowie der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 25.01.2017 folgende Satzungsänderung beschlossen: §1 Änderung einer Satzung Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 09.12.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2005 vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 19.11.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 28.11.2013, wird wie folgt geändert: § 3 wird wie folgt neu gefasst: (1) (2) (3) (4) §3 Grundgebühren Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 1,5 und Qn 2,5 wird gemäß (2) und (3) unter Berücksichtigung des Nenndurchflusses (Qn) bzw. des Dauerdurchflusses (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 6,0 bis Qn 150 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=16 bis Q3=250) wird nach den unter (4) und (5) dargestellten Formeln berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr aus der Summe der jeweiligen Grundgebühr für die einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=2,5; nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 1,63 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,11 EUR, also insgesamt 1,74 EUR (brutto). Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=4) beträgt monatlich 6,50 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,46 EUR, also insgesamt 6,96 EUR (brutto). Die monatliche Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler GG6,0 GG6,0 GG2,5 = GG2,5 * 16 = Grundgebühr des Zählers Qn 6,0 = Grundgebühr des Zählers Qn 2,5 Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Qn 6,0 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) monatlich 104,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigen Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 7,28 EUR, also insgesamt 111,28 EUR (brutto). (5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet: GGX = Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler Qn = x cbm/h GGXV = Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler mit dem nächstniedrigeren Nenndurchfluss QnX = Nenndurchfluss für einen Wasserzähler mit x cbm/h Qn2,5 = Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 cbm/h GG2,5 = Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler Qn = 2,5 cbm/h x = steht für 10; 15; 40; 60; 150 Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten Wasserzählers mit Nenndurchfluss: Zähler- entspricht monatliche zzgl. der monatliche größe der Zähler- Grund- ermäßigten GrundQn größe Q3 gebühr Umsatz- gebühr (netto) steuer(brutto) (7 %) 10 15 40 60 150 16 25 63 100 250 130,00 EUR 169,00 EUR 273,00 EUR 429,00 EUR 819,00 EUR 9,10 EUR 11,83 EUR 19,11 EUR 30,03 EUR 57,33 EUR 139,10 EUR 180,83 EUR 292,11 EUR 459,03 EUR 876,33 EUR (6) Die Grundgebühr für einen Standrohrzähler beträgt 2,82 EUR/d (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,20 EUR, also insgesamt 3,02 EUR/d (brutto). §2 In-Kraft-Treten Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. gez. Brand Verbandsvorsitzender - Siegel - Gotha, 22.02.2017 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat mit Beschluss-Nr.: 02/2017 am 25.01.2017 die 5. Änderung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung beschlossen und am 27.01.2017 dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 09.02.2017 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemein- Bek anntm achu ng en 2. März 2017 8 Amtlicher und Nichtamtlicher Teil | schaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), i.d.F. der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7, S. 194), i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung (ThürKO, GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558) sowie § 2 Abs. 4 a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) die Änderungssatzung genehmigt. Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht werden. – Ende des Amtlichen Teils – Au s s c hr e i bu ng en Landratsamt Gotha Ö ff e n t l i c h e A u s s c h r ei b ung n a c h VO B / A a) Öffentlicher Auftraggeber Name: Landkreis Gotha, Der Landrat Straße: 18.-März-Straße 50 PLZ/Ort: 99867 Gotha Telefon: 03621/214-127 Telefax: 03621/214-410 b) Gewähltes Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg entfällt d) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung Projekt (KBZ.): GS Hörselgau - Dachausbau / Umbauten Proj.-Nr.: 1402310 GS Hörselgau Dachausbau / Umbauten Bauvorhaben/ Baustelle: Falltorstraße 14 99880 Hörselgau f) Art und Umfang der Leistung A) Ausschreibung 01: Abbruch- und Rohbauarbeiten 1 St. Stahl-Fluchttreppe demontieren; diverse Abbruch- und Rohbauarbeiten im Bestand; ca. 228 m2 Abbruch Dachdeckung; ca. 401 m Abbruch Dachtragwerk komplett; ca. 164 m2 Abbruch Massivdecke über OG, einschl. Dämmstoffauflage; ca. 230 m3 Baugrubenaushub für Treppenhausanbau; ca. 30 m Entwässerungsgrundleitungen im Gebäude; ca. 50 m2 KMB-Abdichtung Kelleraußenwände + 100 bzw. 140 mm Perimeterdämmung; ca. 126 m2 Kalksandstein-Mauerwerk, d= 20 cm, Treppenhausanbau; ca. 67 m2 Kalksandstein-Mauerwerk, d= 24 cm, Dachgeschossausbau; ca. 80 m2 Kalksandstein-Mauerwerk, d= 24 bis 36,5 cm, vorh. Treppenhaus; ca. 31 m2 Stahlbeton-Bodenplatte, d= 20 cm, Treppenhausanbau; ca. 50 m2 Stahlbeton-Außenwand, d= 20 bis 25 cm, Treppenhausanbau; 2. März 2017 ca. 54 m2 Stahlbetondecken und -podeste, d= 22 bis 24 cm, Treppenhausanbau; 8 St. Fertigteil-Treppenläufe, teilweise mit angeformtem Podest, Treppenhausanbau; ca. 164 m2 Stahlbetondecke, d= 22 cm, Dachgeschossausbau; ca. 20 m2 Stahlbetonpodeste, vorh. Treppenhaus; 3 St. Fertigteil-Treppenläufe, vorh. Treppenhaus B) Ausschreibung 02: Gerüstarbeiten ca. 320 m2 Fassadengerüst, Lastklasse 4, Breitenklasse W 09, einschl. Dachfanggerüst und Gerüstbekleidung, am Bestandsgebäude; 1 St. Gerüsttreppenturm; ca. 219 m2 Aufstockung des Fassadengerüstes als Auflagergerüst für Wetterschutzdach, einschl. zusätzlicher konstruktiver Maßnahmen sowie statischer Nachweis; ca. 207 m2 Wetterschutzdach als Kassettendach, Spannweite ca. 9,30 m, Länge ca. 18 m, Traufhöhe ca. 12 m, Firsthöhe ca. 15 m; ca. 203 m2 Fassadengerüst, Lastklasse 4, Breitenklasse W 09, einschl. Gerüstnetzen, an Treppenhäusern C) Ausschreibung 03: Zimmerer- und Holzbauarbeiten ca. 182 m2 tragende Außenwand Dachgeschossausbau, Holzrahmenbau, Ständer 6/18 cm, a= 62,5 cm, einseitig beplankt mit 22 mm OSB-Platten; ca. 9,7 m3 Nadelholz C 24 liefern für Dachtragwerk Dachgeschossausbau; ca. 540 m Abbund Kantholz verschiedener Querschnitte; ca. 151 m2 Dachtragschale OSB-Platten, d= 25 mm; ca. 1,6 m3 Nadelholz C 24 liefern für Anpassung Dachtragwerk Treppenhaus-Schulgebäude; ca. 85 m Abbund Kantholz verschiedener Querschnitte; ca. 39 m2 Dachtragschale OSB-Platten, d= 25 mm D) Ausschreibung 05: HLS-Installation Demontage von 32 Sanitärobjekten; ca. 65 m Trinkwasserleitung aus verz. Stahlrohr mit Wärmedämmung DN 15 bis DN 32; ca. 80 m Schmutzwasserleitung DN 50 bis DN 100; Montage 15 neue Ventilheizkörper, Höhe 600 mm, Breite 500 bis 900 mm; ca. 120 m Heizungsrohrleitungen aus Präzisonsstahlrohr DN 12 bis DN 25: Abgassystemverlängerung DN 110 um ca. 3 m; 34 St. neue sanitäre Ausstattungen (Klassenzimmerbecken, WC, Waschtisch, Urinal, Behinderten WC); ca. 75 m TW- Rohrleitungen aus Edelstahl DN 12 bis DN 25; ca. 60 m TW- Rohrleitungen aus Mehrschichtverbundrohr DN 12 bis DN 20; zugehörige Wärmedämmung; ca. 65 m Rohrleitungen Schmutzwasser aus Kunststoff E) Ausschreibung 06: Elektroinstallation Demontage von 20 St. Pendelleuchten mit LS; Demontage von 1 St. Unterverteiler mit E27 Sicherungen; Demontage von Steckdosen u. Schaltern in 8 Klassenräumen; Demontage von ca. 100 m Installationskanälen; Demontage 1 St. Baustromzähler; Neubau von: 1 St. Wandlerzählerschrank; 1 St. Hauptverteilerschrank mit 10x NH00-Sicherungselementen; 6 St. AP-Unterverteiler mit FI- und LS-Schaltern; 80 St. LED Pendelleuchten; 40 St. LED-Anbauleuchten; ca. 8000 m Kabel u. Leitungen verschiedene Querschnitte; ca. 200 m Installationskanäle versch. Abmessungen; ca. 150 St. Aus-/ Serienschalter und 230V-Steckdosen in UP oder im Kanal; Leihweise: 1 St. Baustromverteiler, 10 St. Baustellenleuchten für die Zeit von 10 Monaten F) Ausschreibung 07: Fernmeldeinstallation Demontage von 20 St. Rauchmelder; Demontage der Hausalarmzentrale, Demontage von 3 St. Datenverteilerschränken; Neubau von: 20 St. Datensteckdosen 2xRJ45; ca. 600 m Datenleitungen Duplex 4x2x0,8; Wiedermontage der 3 Datenschränke; Auflegen der ergänzten Datenleitungen auf die Datenschränke; Neubau einer Hausalarmanlage (BMA); ca. 30 St. Rauchmelder; 10 St. Handtaster; 10 St. Sirenen; Umsetzen der vorh. Türsprechanlage; Erweiterung der Pausenklingel um 2 Läutewerke 24V G) Ausschreibung 08: Blitzschutzinstallation Demontage von 80 m Dachfangleitungen, Trennen und Sichern der 4 vorh. Ableitungen; Neubau von: ca. 100 m Fangleitungen auf Flachdach, Anbindung an die 4 Ableitungen am Bestand; ca. 30 m Ableitungen am Treppenhausanbau; 2x neue Erdeinführungen am Treppenhausanbau g) Planungsleistungen nicht gefordert h) Unterteilung in Lose Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibung A bis G in Lose ist nicht vorgesehen. i) 9 | Nichtamtlicher Teil Ausführungsfristen A) Ausschreibung 01: B) Ausschreibung 02: C) Ausschreibung 03: D) Ausschreibung 05: E) Ausschreibung 06: F) Ausschreibung 07: G) Ausschreibung 08: 24.04.2017 bis 23.06.2017 24.04.2017 bis 21.07.2017 07.06.2017 bis 16.06.2017 24.04.2017 bis 22.09.2017 24.04.2017 bis 13.10.2017 24.04.2017 bis 13.10.2017 24.04.2017 bis 13.10.2017 j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen Ort: AIG Gotha GmbH, Gartenstraße 46-50 (Zimmer 225), 99867 Gotha Telefon: 03621/356-0, Telefax: 03621/356-100, E-Mail: [email protected] Versand/Abholung ab: 06.03.2017 (um Voranmeldung unter vorgenannter Adresse wird gebeten) l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen A) Ausschreibung 01: Kostenpauschale 10,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand B) Ausschreibung 02: Kostenpauschale 5,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand C) Ausschreibung 03: Kostenpauschale 6,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand D) Ausschreibung 05: Kostenpauschale 18,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand E) Ausschreibung 06: Kostenpauschale 8,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand F) Ausschreibung 07: Kostenpauschale 5,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand G) Ausschreibung 08: Kostenpauschale 4,00 € zzgl. 3,00 € bei Postversand Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich. Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für Postversand. Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im Format GAEB 83 oder/und GAEB XML erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei Anforderung eine E-Mail-Adresse und das GAEB-Format anzugeben. In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten. Die Zahlung kann direkt im Büro der AIG Gotha GmbH, per Verrechnungsscheck zugunsten der AIG Gotha GmbH oder durch Überweisung auf das Konto IBAN: DE98 8205 2020 0750 0377 50, BIC: HELADEF1GTH erfolgen. Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung beizufügen. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote siehe Pkt. q o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote A) Ausschreibung 01: 21.03.2017, 13.00 Uhr B) Ausschreibung 02: 21.03.2017, 13.15 Uhr C) Ausschreibung 03: 21.03.2017, 13.30 Uhr D) Ausschreibung 05: 21.03.2017, 13.45 Uhr E) Ausschreibung 06: 21.03.2017, 14.00 Uhr F) Ausschreibung 07: 21.03.2017, 14.15 Uhr G) Ausschreibung 08: 21.03.2017, 14.30 Uhr beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Emminghausstraße 8 (Beratungsraum Erdgeschoss, Raum 1.16), 99867 Gotha Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter anwesend sein. r) Geforderte Sicherheiten Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu fordern, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen. t) Bietergemeinschaften werden entsprechend VOB/A zugelassen u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der Bieter Nachweise gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 und Nachweis, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den geltenden Rechtsvorschriften erfüllt hat. Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist A) bis G) Ausschreibungen 01, 02, 03, 05, 06, 07 und 08: 13.04.2017 w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs. 2 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu beanstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG. gez. Gießmann Landrat Gotha, den 22.02.2017 A u sschrei bu ng en 2. März 2017 A u sschrei bu ng en/ S erv i ce 10 Landratsamt Gotha Ö ff e n t l i c h e A u s s c h r ei b ung (VO L/ A) 1. Auftraggeber: Landkreis Gotha, Der Landrat 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha Bearbeitungsnummer: BetrGU 1/2017 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 2. b) Vertragsart: Dienstleistungsauftrag 3. a) Art und Umfang der Leistung: Betreuung einer Gemeinschaftsunterkunft mit 100 Plätzen für Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge in 99867 Gotha, Leinastr. 29 vom 01.06.2017 bis 31.05.2019 mit jährlicher Verlängerungsoption 3. b) CPV-Nr: ./. 3. c) Unterteilung in Lose: nein (Neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose angeboten werden) 4. a) Anforderung der Unterlagen: Landratsamt Gotha 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha Telefon: 03621/ 214 281 Fax: 03621/ 214 210 schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges (siehe 4. c)) 4. b) Frist: 28.03.2017, 14:00 Uhr Uhr 4. c) Schutzgebühr: 10,00 € Empfänger Landratsamt Gotha IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01 BIC: HELADEF1GTH Geldinstitut Kreissparkasse Gotha Verwendungszweck: 01.0230.1500/ Betreuung BetrGU 1/2017 5. a) Angebotsfrist: 28.03.2017, 14:00 Uhr Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift „Angebot für Betreuung GU Leinastraße“ 5. b) Anschrift: siehe 4.a) 5. c) Sprache: Deutsch 6. Kautionen und Sicherheiten: keine 7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen 8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung annehmen muss: Gesamtschuldnerisch haftend, Nennung eines bevollmächtigten Vertreters 9. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers): 9.a) Eigenerklärung gemäß VOL/A Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft durchgeführt: - Erklärung Bietergemeinschaft 9.b) fachspezifische Nachweise - Konzeption zur Leistungserbringung Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer Frist folgende Unterlagen vorzulegen: - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung - polizeiliches Führungszeugnis des GF - Auszug aus Gewerbezentralregister - Handelsregisterauszug - Referenzen der letzten 2 Jahre 9.c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen: - Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf NU Nichtamtlicher Teil | 10. 11. 12. 13. 2. März 2017 - Erklärung des Nachunternehmers - Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG - Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 31.05.2017 Zuschlagskriterien: wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den Preis Nebenangebote/Änderungsvorschläge: nein Sonstige Angaben: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2 ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen sind dem Angebot zwingend als Anlage beizufügen. Für die Erbringung der Leistung ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn einzuhalten. Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert. Beanstandung der Vergabe: Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/ Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen. gez. Gießmann Landrat Gotha, den 20.02.2017 Der Land kr eis Go t ha gr at u lier t r ec h t her zlic h zum 107. Geburtstag Charlotte Pfestorf aus Ohrdruf am 30. Januar 2017 zur Eisernen Hochzeit Annemarie und Wolfgang Zänder aus Waltershausen am 2. Februar 2017 Christel und Siegfried Kroll aus Tonna OT Burgtonna am 8. Februar 2017 zur Diamantenen Hochzeit Anita und Lothar Scharf aus Leinatal, OT Leina am 8. Februar 2017 Elvira und Herbert Erbe aus Hörsel, OT Fröttstädt am 16. Februar 2017 Renate und Bruno Geleick aus Westhausen, am 16. Februar 2017 Wir wünschen den Jubilaren viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen. Konrad Gießmann Landrat 11 | Nichtamtlicher Teil S p en d en akt io n Gotha | Wie vielerorts in Thüringen hatte die Geflügelpest kürzlich auch den Gothaer Tierpark getroffen. | Mit der am 1. März begonnenen Brut- und Setzzeit im Wald ist die Einhaltung der ganzjährigen Anleinpflicht für Hunde besonders wichtig. Darauf macht die Landesforstanstalt aufmerksam. In dieser besonders sensiblen Zeit stellen Rehkitze, Junghasen oder Jungvögel für freilaufende Hunde eine leichte Beute dar. Schul d n e r b e r a t u n g a b g es i c her t Landkreis | Mit insgesamt 110.000 Euro fördert der Landkreis Gotha im Jahr 2017 die hiesige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Trägerschaft des Thüringer Arbeitslosenverbands. Der Betrag dient zur Finanzierung von Lohnund Sachkosten, damit die Einrichtung ihre Tätigkeit zugunsten ver- und überschuldeter Privathaushalte fortsetzen kann. Der Förderbetrag ist, gemessen am Vorjahr, leicht gestiegen (2016: 104.000 Euro). Seit 1992 finden ver- oder überschuldete Haushalte und Einzelpersonen in der Schuldnerund Verbraucherinsolvenz- beratungsstelle des Thüringer Arbeitslosenverbands e. V. einen Anlaufpunkt, der kostenfreie und neutrale Hilfe bietet. Die Mitarbeiterinnen sind in der August-Creutzburg-Str. 17 sowie telefonisch unter der 03621 403208 erreichbar. Im vergangenen Jahr befanden sich insgesamt 878 Haushalte in der Langzeitberatung, von denen 206 neu hinzugekommen sind. Als häufigste Ursachen der Überschuldung machen die Beraterinnen um Petra Gierke Arbeitslosigkeit, langfristiges Niedrigeinkommen sowie Schicksalsschläge, etwa Krankheit oder Trennungen, aus. Im beliebten Ausflugsziel, bekannt für Publikumslieblinge wie die Pelikane Socke & Co, musste im Februar nach Feststellung des Erregers mehrere Vögel eingeschläfert werden. Auch die vorübergehende Schließung des Parks war unumgänglich. Neben den Einnahmeverlusten gerade in der Ferienzeit trifft die Tötung der Tiere die Mitarbeiter besonders hart. Der Förderverein Tierpark Gotha e.V. möchte in der aktuellen Lage schnell helfen und ruft mit einer Spendenaktion zu Unterstützung und Solidarität auf, den Bestand nach der Krise wiederherzustellen. Spenden werden unter dem Kennwort „Vogelgrippe 2017“ auf folgendem Konto dankend entgegengenommen: Kreissparkasse Gotha IBAN: DE57 8205 2020 0750 0137 53 - BIC: HELADEF1GTH M o d e r n e In t er n a t s p l ä t z e f ü r ü ber r egio n ale Azu b i Bislang Erfahrungen waren überzeugend - Wohnstandart deutlich verbessert Gotha | Dem Wettbewerb um die Azubis für die heimischen Berufsschulen trägt der Landkreis Gotha Rechnung und wertet die Unterbringungsmöglichkeiten für Internatsschüler in der Residenzstadt auf. Von der Baugesellschaft Gotha (BGG), einer städtischen Tochtergesellschaft, wurde kürzlich eine weitere Etage in der JuriGagarin-Straße 6 in Gotha-West angemietet, die in modern zugeschnittenen 16 Doppelzimmern insgesamt 32 neue Plätze bietet. Am kommenden Wochenende ziehen die ersten Auszubildenden hier ein. Zusammen mit den seit 2012 bestehenden 64 Plätzen bietet die kreiseigene Tochtergesellschaft Internate im Landkreis Gotha mbH (ILG) im Westviertel nun knapp die Hälfte ihrer insgesamt 177 Plätze auf zeitgemäßem Standard an. Die restlichen Unterkünfte befinden sich in Gotha-Sundhausen am Standort des beruflichen Gymnasiums. Der Kreisausschuss hatte im vergangenen Herbst den Weg freigemacht, um moderne Unterkünfte anmieten zu können und die Sundhäuser Mehrbettzimmer sowie deren Gemeinschaftssanitärbereiche schrittweise verlassen zu können. Hintergrund hierfür ist nicht zuletzt der immense Investitionsbedarf, der notwendig wäre, um in Sundhausen vergleichbare Verhältnisse zu schaffen, die im Wettbewerb der Berufsschulstandorte bestehen könnten. Grobe Kostenschätzungen gingen hierbei, je nach Variante, von einem Bedarf in Höhe zwischen 2,9 und 4,9 Mio. Euro aus. Die ILG und der Landkreis haben in der BGG einen kompetenten Partner gefunden, um moderne Kapazitäten auch deutlich zentraler schaffen zu können. „Attraktive Berufsschulstandorte werden heute nicht nur an der Güte in Lehre und schulischer Ausstattung gemessen, sondern auch an den Unterbringungsmöglichkeiten und dem Wohnumfeld“, sagt Landrat Konrad Gießmann. Gemessen daran habe man mit dem Ausbau der Plätze in Gotha-West einen qualitativen Sprung nach vorn gemacht. Geschätzt werden die Internatsplätze insbesondere von Azubi der Orthopädiemechaniker, die aus den neuen Bundesländern in Gotha ihre theoretische Ausbildung absolvieren, oder von jenen Landesfachklassen, die ebenfalls hier konzentriert sind. Ein großer Dank gelte der Baugesellschaft Gotha für die zielorientierte Zusammenarbeit. „Aus dem gemeinsamen Projekt, ein Internat mitten in einem Wohnhaus in GothaWest einzurichten, hat sich ein Erfolgsmodell entwickelt. Wir sind sehr zufrieden mit den in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen“, zieht ILG-Geschäftsführer Nico Kleinert-Friedemann ein Fazit. Wie bereits 2012 übernahm die BGG den Umbau der bisherigen Einraumwohnungen zu modernen Zweibett-Appartments. Diese internatstaugliche Infrastruktur wurde nun durch den Landkreis angemietet und der ILG, als kreiseigener Betreibergesellschaft, zur Nutzung zur Verfügung gestellt. | BGG-Geschäftsführerin Christine Riede und ILG-Geschäftsführer Nico Kleinert-Friedemann präsentieren die neu geschaffenen Unterkünfte. Landk rei s ak tu el l 2. März 2017 Landk rei s ak tu el l 12 Nichtamtlicher Teil | 2. März 2017 We r b e n f ü r d i e g r ü n en B er u fe Westthüringer Unternehmen zu landwirtschaftlichen Fachtagen ausgezeichnet Waltershausen | Für die Ausbildungsqualität in den so genannten „grünen“ Berufen der Landwirtschaft sind kürzlich fünf Westthüringer Agrarbetriebe sowie ein Bildungsträger in Waltershausen ausgezeichnet worden. Olaf Broneske (Agrargenossenschaft Drei Gleichen Mühlberg e. G., 2. v.r.n.l., Berufsbild Landwirt), Thomas Spittel (Agrarprodukte Schwabhausen e. G., Berufsbild Tierwirt), Sabine Frischbier (FöBi Bildungszentrum Gotha, Berufsbild Gartenbauwerker), Toralf Hildebrand (Son Agro GmbH Sonneborn, Berufsbild Landwirt), Heike Ezell (Agrargenossenschaft Werratal e. G. Barchfeld, Berufsbild Landwirt) und Tilo Starker (Agrargenossenschaft Moorgrund e. G., Berufsbild Landwirt) konnten die Anerkennungen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft entgegen nehmen. Zu den Gratulanten zählten Landrat Konrad Gießmann (r.), Wartburgkreis-Landrat Reinhard Krebs (l.) sowie Anne Buhlau, Leiterin des Landwirtschaftsamtes Bad Salzungen, und Bernd Apfel, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Eisenach-Bad Salzungen e. V. Auch die Gothaer Baumschule Pomona wurde in Abwesenheit ausgezeichnet. Alle genannten Unternehmen und Bildungsträger haben die Auszeichnung bereits mehrfach erhalten. Der Würdigung liegen verschiedene Kriterien zugrunde: Zum einen müssen die Azubi der jeweiligen Betriebe einen bestimmten Notendurchschnitt erreichen, darüber hinaus wird das Engagement der Unternehmen im Prü- fungsausschuss berücksichtigt. Ebenfalls bewertet und qualitativ geprüft werden die praktische Ausbildung und deren technische und organisatorische Abwicklung. Schlussendlich spielt auch die Kontinuität der Ausbildung sowie das Werben der Unternehmen für die grünen Berufe eine wichtige Rolle. | Geehrt: Fünf Agrarbetriebe und ein Bildungsträger wurden für die Qualität in der Ausbildung landwirtschaftliche Berufe ausgezeichnet. Lan d e sp o l i z ei i n s p ek t i on mit P ilo t pr o jekt b eau ft r agt Bodycams bei den Beamten ab Frühjahr in der Testphase Gotha | Polizeibeamte im Freistaat Thüringen sollen künftig mit Bodycams ausgerüstet werden. Die Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha ist dazu vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit dem Pilotprojekt zur Einführung der neuen Technik beauftragt worden. Bodycams sind am Körper getragene Kameras, die Einsätze der Polizisten und das Verhalten ihres Gegenübers aufzeichnen bzw. übertragen können. Jüngst fand in Gotha die erste Anlaufberatung unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz statt. Bereits im April sollen erste Trageversuche im Streifendienst beginnen. Zuvor wollen die Gothaer Beamten noch die Erfahrungen anderer Bundesländer auswerten. Bei den hessischen Kollegen in Frankfurt/Main beispielsweise wurde die Bodycam bereits im Jahr 2013 eingeführt. Dort konnten sie derart überzeugen, dass die Körperkameras nun zum festen Bestandteil des Dienstalltags geworden ist. Eine deeskalierende und damit präventive Wirkung wird von den Beamten bestätigt. Die Körperkamera stärke somit das Sicherheitsgefühl der Polizeibeamten und der Bürger gleichermaßen, hieß es in einer Erklärung der LPI Gotha. | In Hessen haben die Polizeibeamten gute Erfahrungen mit der neuen Technik gemacht. VM T- Ap p b i et et N a v i g a t io n im ö ffen t lic hen N ah v er keh r Landkreis | Wann fährt der nächste Bus, wo muss ich umsteigen, wie gelange ich zur nächsten Haltestelle? Der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), zu dessen Gebiet die Landkreise Gotha, Weimarer Land, Saale-Holzland-Kreis und die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera gehören, hat für aktuelle Fahrplanauskünfte die VMTApp entwickelt. Dieser kostenlose, mobile Routenplaner (verfügbar für iPhone und Android-Smartphone) zeigt dem NutzerVerbindungen für die Fahrt mit Bus, Bahn und Straßenbahn im Verbundgebiet. Ergänzend zur gewünschten Fahrplanauskunft sind auch Fußwege von der Haustür zur Haltestelle abrufbar. Mit Hilfe der optional wählbaren GPS-Ortung erkennt die VMTApp den aktuellen Standort und zeigt Haltestellen in der Umgebung und die dort verkehrenden Linien an. Eine Haltestellenübersicht gibt Auskunft über Ankunfts- und Abfahrtszeiten. Für eine häufig genutzte Zieladresse steht die „Take me Home“ Funktion zur Verfügung. Ein Ticketkauf ist über die Verlinkung zur HandyTicket Deutschland App bereits möglich. Die VMT-App steht im Google Play Store oder im App-Store kostenfrei zur Verfügung. Informationen: 0361-19449 und unter www.vmt-thueringen.de erhältlich.
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