AMTSBLATT - Landkreis Gotha

DER LANDKREIS
AMTSBLATT
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
der nächsten Kreistagssitzung S. 2
Bekanntmachung
der Ausschuss-Termine
S. 2
Änderungssatzung
des WAZV Apfelstädt-Ohra
S. 4
Nichtamtlicher Teil
Ausschreibungen für
Bau- und Dienstleistungen
Neue Internatsplätze
in Gotha-West
Werbung für Agrarberufe
S. 8
S.11
S.12
Ausgabe vom 2. März 2017 | 26. Jahrgang | Nr. 4
Vorsorge: Zur Früherkennung von
Brustkrebs wird ab 16. März kostenfrei
ein Mammographie-Screening in Waltershausen angeboten. Das so genannte Mammobil steht bis Mitte Mai 2017
wieder in der Ohrdrufer Straße 24 am
Parkplatz des REWE-Markt es. Die von
den Krankenkassen finanzierte Vorsorgeuntersuchung richtet sich vor allem an
Frauen ab 50 Jahren im Raum Waltershausen, Tabarz und Friedrichroda.
Arbeitsbesuch: Am 20. März macht
| Findig: Jonas-Leon Rolle, Thomas May und Maximilian-Timotheus Ullrich haben mit ihrem Fachlehrer
Dr. Steffen Möller einen Zwischenspeicher konzipiert. Stolz auf das Abschneiden der Schule sind Leiterin Ulrike Rögner-Beckert und Bundestagsabgeordneter Tankred Schipanski.
Gymnasiasten kämpfen um den Bundestitel
Neudietendorfer Schüler werden Landessieger im Klimaschutz
Nesse-Apfelstädt | Das von-Bülow-Gymnasium hat das beste Klimaschutzprojekt der Schulen in Thüringen. Das hat die
Expertenjury des vom Bundesumweltministerium geförderten EnergiesparmeisterWettbewerbs entschieden. Der Wettbewerb
zeichnet jedes Jahr schulisches Engagement für den Klimaschutz aus. Das beste
Projekt jedes Bundeslandes wird mit 2.500
Euro Preisgeld, einer Patenschaft mit einem
Unternehmen aus der Region sowie der
Chance auf den mit weiteren 2.500 Euro dotierten Bundessieg belohnt. Die Schüler des
Gymnasiums aus Neudietendorf überzeugten die Jury mit einem selbst konzipierten
Energiezwischenspeicher, der die emissionsarme Speicherung regenerativer Energien voranbringen soll.
Eines der Hauptprobleme bei der vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien ist
die fehlende Speichermöglichkeit. Innerhalb
des Naturwissenschaft- und Technik-Unterrichts entwickelte eine dreiköpfige Forschergruppe des von-Bülow-Gymnasiums
daher einen chemischen Zwischenspeicher.
Dieser soll die ungenutzte Energie von Wind,
Sonne oder den Gezeiten in elektrischen
Strom umwandeln und anschließend Methan aus Kohlenstoffdioxid und Wasserstoff
herstellen. Die auf diese Weise gespeicherte
Energie kann dann für die Versorgung von
Haushalten und Unternehmen eingesetzt
werden. „Das Projekt der drei Neudietendorfer Gymnasiasten zeigt, dass die Schüler
sich nicht nur bereits ernsthaft mit Energiepolitik auseinandersetzen, sondern auch an
konkreten Lösungen arbeiten“, sagt Matthias Haupt vom Sparkassen- und Giroverband
Hessen-Thüringen, der eine Patenschaft für
die Schüler übernommen hat. „Wir freuen
uns, den Jugendlichen dabei als Paten zur
Seite zu stehen“, so Haupt.
Nun heißt es Daumen drücken und fleißig
abstimmen, damit die Nesse-Apfelstädter
auch Bundesmeister werden. Bis zum 12.
März 2017 läuft eine Online-Abstimmung
unter www.energiesparmeister.de/voting,
wo täglich eine Stimme den Favoriten abgegeben werden kann.
Welche Schule das Rennen um den Bundessieg für sich entscheidet, wird am 24. März
2017 bekannt gegeben. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zeichnet die
Preisträger aus.
Landrat Konrad Gießmann in der Stadt
Ohrdruf und der Gemeinde Wölfis Station. Neben Betriebsbesuchen bei Brandt
Zwieback und der HK Großküchen GmbH
in Wölfis steht er am Abend ab 18.30
Uhr im Ohrdrufer Rathaus im kleinen
Sitzungssaal im Rahmen einer Bürgersprechstunde für Anfragen zur Verfügung. Wer sich vorab anmelden möchte,
kann dies bei Inge Daniel (03621 214287) tun.
Seltener Einblick: Anlässlich des
Weltwassertages bietet die Thüringer
Fernwasserversorgung am 25. März an
der Schmalwasser-Talsperre in TambachDietharz einen Blick hinter die Kulissen.
Zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr haben
alle Interessierten auch in diesem Jahr
die Möglichkeit, ansonsten nicht zugängliche Anlagen der Wasserversorgung unter fachkundiger Begleitung kostenfrei
zu besichtigen.
www.landkreis-gotha.de
Bek anntm achu ng en
2
Amtlicher Teil |
2. März 2017
Bekann t mac h u ng
d er S it zu n gst er min e
Be kan n t ma c h u n g
Die 20. Sitzung des Kreistages Gotha
der Wahlperiode 2014 - 2019
der Ausschüsse des Kreistages Gotha März 2017
findet am 08.03.2017 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Str. 23 statt.
Kreisausschuss
Termin: 06.03.2017
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 216
Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.
Tagesordnung:
I. Nichtöffentlicher Teil Beginn: 16:00 Uhr
II. Öffentlicher Teil Beginn: 17:00 Uhr
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Teil
1. Verpflichtung eines Kreistagsmitgliedes gemäß § 103 Abs.
2 ThürKO
2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des
Kreistages vom 09.11.2016 sowie vom 30.11.2016
3. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14
der Geschäftsordnung des Kreistages
4. Benennung eines kooperierenden Gymnasiums für die
Gemeinschaftsschulen des Landkreises Gotha
Vorlage: 01/2017
5. Ergänzungswahl für die Besetzung Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Gotha
Vorlage: 02/2017
6. Information zur Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
des Landkreises Gotha
7. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Gotha
Vorlage: 05/2017
8. Fördermöglichkeiten des Landes für die Sozialraumplanung nutzen
Vorlage: A 10/2017 Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
9. Die Kreisvolkshochschule erhält den Namen „Friedrich
Myconius“
Vorlage: A 11/2017 Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
10. Prüfung des Beitritts des Landkreises Gotha zum Verbund
der einheitlichen Behördennummer 115
Vorlage: A 12/2017 Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
11. Umbesetzung von Gremien
Vorlage: A 04/2017 Fraktion Freie Wähler/BI
A 09/2017 Fraktion CDU/FDP
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 13.02.2017
Nichtöffentlicher Teil
Amt lic h e Bekann t mac h ung
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 24.02.2017
Impressum:
Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den
amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172,
Fax 03621/214400, E-Mail: [email protected] | Fotos:
co2online.de, Thüringer Fernwasserversorgung (Titel), Hessisches Ministerium für Inneres und Sport (S. 12), VMT, Thüringen Forst A.d.ö.R (S.11) Gesamtproduktion: Verlag und Druck:
LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,
[email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50
- 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 €
bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha
erscheint voraussichtlich am 16. März 2017.
2. Information zur Abrechnung des Haushaltes des Landkreises
Gotha IV. Quartal 2016
(vorläufige Jahresrechnung)
3. Benennung eines kooperierenden Gymnasiums für die Gemeinschaftsschulen des Landkreises Gotha
Vorlage: 01/2017
4. Ergänzungswahl für die Besetzung Verwaltungsrat der Kreissparkasse Gotha
Vorlage: 02/2017
5. Information zur Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des
Landkreises Gotha
6. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Gotha
Vorlage: 05/2017
7. Änderung der Geschäftsordnung
A 48/2016
8. Festsetzung der Tagesordnung zur Kreistagssitzung am
08.03.2017
9. Verschiedenes
gez. Gießmann Landrat
Gotha, 24.02.2017
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses
findet
am Donnerstag, den 09.03.2017
um 17:00 Uhr
im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha,
Raum 247
statt.
Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
des Jugendhilfeausschusses
TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 17.11.2016
TOP 3: Informationen zur Umsetzung des Konzeptes der
mobilen Schulsozialarbeit an Grundschulen der
Stadt Gotha
TOP 4:
Informationen aus der Verwaltung
TOP 5: Anfragen und Sonstiges
gez. Gießmann Landrat gez. Grensemann
Ausschussvorsitzende
Gotha, 22.02.2017
3
| Amtlicher Teil
Landratsamt Gotha
Bekan n t m a c h u n g d er G ew ä s ser sc h au en Fr ü hjah r 2017
( G e wässe r 2 . O r d n u n g ) i m L and kr eis Go t ha
Auf der Grundlage des § 88 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl.
S. 648) werden bei den unteren Wasserbehörden Schaukommissionen für die Gewässer 2. Ordnung gebildet. Für die Durchführung
der Schauen an Gewässern 2. Ordnung ist das Landratsamt Gotha
in seiner Eigenschaft als untere Wasserbehörde zuständig.
Die betreffenden Grundstückseigentümer werden hiermit gebeten,
das Betreten der Grundstücke zu ermöglichen.
Im Zuge der Gewässerschauen müssen Gewässerrandstreifen begangen werden.
gez. Gießmann Landrat
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die Termine und Gewässerabschnitte ersichtlich.
Gotha, 21.02.2017
Terminplan für die Gewässerschauen Frühjahr 2017 der Gewässer 2. Ordnung im Landkreis Gotha
Lfd. Nr. Datum
Beginn/
Uhrzeit
Treffpunkt
Gewässer
Gewässerabschnitt
1
21. März
10.00 Uhr
Teiler Schnepfenthal
Waltershäuser Badewasser
Badewasser
Teiler Schnepfenthal bis
Hörsel in Hörselgau
2
23. März
10.00 Uhr
Emleben Parkplatz
ehemals Löhr
Leinakanal
Zusammenfluss Flößgraben/
Kl. Leinakanal bis Aquädukt
3
27. März
10.00 Uhr
Brücke L 1044
Gamstädt/Ermstedt
Nesse
Gemarkungsgrenze Gamstädt/
Frienstedt bis Brücke K4
Friemar/Pferdingsleben
4
28. März
10.00 Uhr
Brücke K4
Nesse
Friemar/Pferdingsleben
Brücke K4 Friemar/Perdingsleben
bis Brücke Pfullendorf
5
30. März
10.00 Uhr
Brücke Pfullendorf
Nesse
Brücke Pfullendorf bis Zusammenfluss mit Wildem Graben
6
3. April
10.00 Uhr
Durchlass Feldweg
oberhalb Ballstädt
Tonna
Ballstädt bis Brücke
Bodenweg Burgtonna
7
4. April
10.00 Uhr
Burgtonna Brücke
Bodenweg
Tonna
Brücke Bodenweg Burgtonna
bis Gemarkungsgrenze
Gräfentonna/Nägelstedt
8
6. April
10.00 Uhr
Durchlass
Dietendorfer Weg
Rettbach
unterhalb von Dietendorfer
Weg bis Mündung in die Roth
9
24. April
10.00 Uhr
Parkplatz Massemühle
Lauchagrund Tabarz
Laucha
Zufluss Strenge Lauchagrund
bis Gemarkungsgrenze
Tabarz/Langehain
10
25. April
10.00 Uhr
Wendeschleife B
88/Versorgungszufahrt
Tabarz
Laucha
Gemarkungsgrenze Tabarz/
Langenhain bis Mündung
in die Hörsel
11
27. April
10.00 Uhr
Teilerwehr Georgenthal
Flößgraben
Teilerwehr Georgenthal bis Zufluss
kl. Leinakanal Emleben
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2. März 2017
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Amtlicher Teil |
2. März 2017
Wasser- und Abwasserzweckverband
Apfelstädt-Ohra
GGX
= Grundgebühr für einen Wasserzähler
Qn = x cbm/h
5. Ä n d e ru n g s s a t z u n g z u r
G e b ü h re ns a t z u n g z u r Wa s s e rbenutzungssatzung (GS-WBS)
GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler
mit dem nächstniedrigeren Nenndurchfluss
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Apfelstädt-Ohra
Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl.
S. 506, 513) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl.
2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14
und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S.
61), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.03.2014
(GVBl. S. 82) hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2016 folgende
Satzungsänderung beschlossen:
§1
Änderung einer Satzung
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra vom
09.12.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2005
vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)
vom 08.01.2014, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha
vom 16.01.2014, wird wie folgt geändert:
1. § 3 (Grundgebühren Qn) Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten
Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,21 EUR, also insgesamt 3,21 EUR
(brutto).
(3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 beträgt monatlich 12,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %)
i. H. v. 0,84 EUR, also insgesamt 12,84 EUR (brutto).
(4) Die monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 6 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16) anhand der Formel:
GG6,0 GG6,0 GG2,5 = GG2,5 * 16
= Grundgebühr des Zählers 6,0
= Grundgebühr des Zählers 2,5
Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Qn 6 monatlich 192,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %)
i. H. v. 13,44 EUR, also insgesamt 205,44 EUR (brutto).
Qnx
= Nenndurchfluss für einen Wasserzähler
mit x cbm/h
Qn2,5 = Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 cbm/h
GG2,5
= Grundgebühr für einen Wasserzähler
Qn = 2,5cbm/h
x
= steht für 10; 15; 40; 60; 150
Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die
monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten
Wasserzählers mit Nenndurchfluss:
Zähler-
monatliche zzgl. der ermä-
größe
Grundgebühr ßigten Umsatz-
Qn
(netto)
steuer (7 %)
10
15
40
60
150
240,00 EUR
312,00 EUR
504,00 EUR
792,00 EUR
1.512,00 EUR
16,80 EUR
256,80 EUR
21,84 EUR
333,84 EUR
35,28 EUR
539,28 EUR
55,44 EUR
847,44 EUR
105,84 EUR 1.617,84 EUR
2. § 3a (Grundgebühren Q3) Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3=2,5 (nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten
Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,21 EUR, also insgesamt 3,21 EUR
(brutto).
(3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3=4 beträgt monatlich 12,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %)
i. H. v. 0,84 EUR, also insgesamt 12,84 EUR (brutto).
(4) Die monatliche Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler
Q3=10 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:30) anhand der Formel:
GG10 = GG4 * 30
GG10 = Grundgebühr des Zählers 10,0
GG4 = Grundgebühr des Zählers 4
Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Q3=10 monatlich 360,00 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer
(7 %) i. H. v. 25,20 EUR, also insgesamt 385,20 EUR (brutto).
(5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet:
(5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet:
monatliche
Grundgebühr
(brutto)
GGX
= Grundgebühr für einen Wasserzähler
Q3 = x cbm/h
5
| Amtlicher Teil
GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem
nächstniedrigeren Dauerdurchfluss
Q3x
= Dauerdurchfluss für einen Wasserzähler
mit x cbm/h
Q34 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers 4 cbm/h
GG4
= Grundgebühr für einen Wasserzähler
Q3 = 4 cbm/h
x
= steht für 16; 25; 63; 100; 250
Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die
monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten
Wasserzählers mit Dauerdurchfluss:
Zähler-
monatliche zzgl. der ermä-
größe
Grundgebühr ßigten Umsatz-
Q3
(netto)
steuer (7 %)
16
25
63
100
250
408,00 EUR
483,00 EUR
672,00 EUR
972,00 EUR
1.722,00 EUR
monatliche
Grundgebühr
(brutto)
28,56 EUR
436,56 EUR
33,81 EUR
516,81 EUR
47,04 EUR
719,04 EUR
68,04 EUR 1.040,04 EUR
120,54 EUR 1.842,54 EUR
3. § 4 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers
2,18 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H.
v. 0,15 EUR, also insgesamt 2,33 EUR (brutto).
§2
In-Kraft-Treten
Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft.
gez. Günter Jobst
Verbandsvorsitzender
- Siegel -
Ohrdruf, 16.02.2017
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra hat mit Beschluss-Nr.: 20/2016 am
15.11.2016 die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) beschlossen und am 16.11.2016
dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Gotha angezeigt.
Mit Schreiben vom 01.02.2017 hat der Landrat des Landkreises gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit
(ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) i.d.F. der Neubekanntmachung
vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch
Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7,
S. 194), i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung (ThürKO; GVBl. 1993, Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S. 558),
sowie § 2 Abs. 4a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)
vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) die Änderungssatzung genehmigt.
Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die
Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Thür KGG i.V.m.
§ 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt
gemacht werden.
Wasser- und Abwasserzweckverband
Gotha und Landkreisgemeinden
5. Änd er u n gssat zu n g
zu r Beit r ags- u nd Geb ü hr ensat zu n g zu r Ent w ässer u ngssat zu n g (BGS -EWS )
des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden
Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen vom 14.12.2016 (GVBl. 2016 Nr. 11,
S. 558) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr.
8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12,
14 und 21a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch
das Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82)
hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 25.01.2017 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§1
Änderung einer Satzung
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und
Landkreisgemeinden vom 09.12.2005, veröffentlicht im Thüringer
Staatsanzeiger Nr. 51/2005 vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch
die 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 19.11.2013, veröffentlicht
im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 28.11.2013, wird wie folgt
geändert:
1. § 12 erhält folgende Fassung:
§ 12
Grundgebühren
(1) Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 1,5 und Qn 2,5 wird
bei angeschlossenen Grundstücken gemäß (2) und (3) unter
Berücksichtigung des Nenndurchflusses (Qn) bzw. des Dauerdurchflusses (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 6,0 bis Qn 150 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=16 bis Q3=250) wird bei
angeschlossenen Grundstücken nach den unter (4) und (5)
dargestellten Formeln berechnet. Befinden sich auf einem
Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr aus der Summe der jeweiligen Grundgebühr für die einzelnen Wasserzähler berechnet.
Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.
(2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (entspricht
dem Dauerdurchfluss Q3=2,5; nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 1,63 EUR.
Bek anntm achu ng en
2. März 2017
Bek anntm achu ng en
6
Amtlicher Teil |
(3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 (entspricht
dem Dauerdurchfluss Q3=4) beträgt monatlich 6,50 EUR.
(4) Die monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 6,0
(entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) errechnet sich aus
dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16) anhand der Formel:
GG6,0 = GG2,5 * 16
GG6,0 = Grundgebühr des Zählers Qn 6,0
GG2,5 = Grundgebühr des Zählers Qn 2,5
2. März 2017
3. In § 13 Abs. 2 Satz 2 erfolgt eine redaktionelle Anpassung:
Der Gebührenschuldner hat bei privater Wasserversorgung und
Regenwassernutzungsanlagen vor Inbetriebnahme (Abschnitt
1 Nr. 2 und 3) geeignete, den Bestimmungen des Gesetzes über
das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten
auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichungen sowie über
Fertigverpackungen in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und
zu unterhalten.
4. In § 13 Abs. 4 Satz 7 erfolgt eine redaktionelle Anpassung:
Somit beträgt die Grundgebühr für einen Wasserzählers Qn
6,0 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) monatlich 104,00
EUR.
(5) Die monatlichen Grundgebühren aller weiteren Wasserzähler
werden nach folgender Formel berechnet:
Der Gebührenschuldner hat den Nachweis über die abzugsfähige Wassermenge durch Messeinrichtungen, die den Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung
und Eichungen sowie über Fertigverpackungen in der jeweils
geltenden Fassung entsprechen, zu erbringen.
5. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
GGX
= Grundgebühr für einen Wasserzähler
Qn = x cbm/h
GGXV
= Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem
nächst niedrigeren Nenndurchfluss
QnX
= Nenndurchfluss für einen Wasserzähler
mit x cbm/h
Qn2,5
x
= steht für 10; 15; 40; 60; 150
Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die
monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten
Wasserzählers mit Nenndurchfluss:
Zählergröße Qn
10
15
40
60
150
a)
b)
pro Kubikmeter Abwasser aus
einer abflusslosen Grube
pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm)
aus einer Grundstückskläranlage
31,81 EUR
40,64 EUR
§2
In-Kraft-Treten
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
= Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 cbm/h
GG2,5
= Grundgebühr für einen Wasserzähler
Qn = 2,5 cbm/h
§ 14
Beseitigungsgebühr
(2) Die Gebühr beträgt:
entspricht der
Zählergröße Q3
16
25
63
100
250
monatliche
Grundgebühr
130,00 EUR
169,00 EUR
273,00 EUR
429,00 EUR
819,00 EUR
2. § 13a Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 13a
Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung
(1) Die Einleitungsgebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung wird nach der versiegelten Grundstücksfläche bemessen, auf der Niederschlagswasser anfällt und von welcher
in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird
bzw. entwässert wird. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2017 0,39 EUR pro qm versiegelte
Grundstücksfläche und Jahr.
gez. Brand
Verbandsvorsitzender
- Siegel -
Gotha, 22.02.2017
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat mit Beschluss-Nr.:
03/2017 am 25.01.2017 die 5. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen und am
27.01.2017 dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Mit Schreiben vom 15.02.2017 hat der Landrat des Landkreises
Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), i.d.F. der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt
geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer
Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl.
2013, Nr. 7, S. 194), i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO, GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S.
558) sowie § 2 Abs. 4 a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) die
Änderungssatzung genehmigt.
Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die
Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 21 der
Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht
werden.
7
| Amtlicher Teil
Qn 6,0 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) errechnet sich
aus dem Verhältnis der minimalen Nutzungsäquivalente (1:16)
anhand der Formel:
Wasser- und Abwasserzweckverband
Gotha und Landkreisgemeinden
5 . Än d e r un g s s a t z u n g
zur G e b üh r en s a t z u n g
zur Wasse r b en u t z u n g s satz un g ( G S-W B S )
des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes
Gotha und Landkreisgemeinden
Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen zur energetischen Sanierung und weiterer kommunalrechtlicher Bestimmungen vom 14.12.2016 (GVBl. 2016 Nr. 11,
S. 558) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in
der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001
Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur
Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze
vom 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194, 201) sowie der §§ 2, 12
und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom
07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch das
Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
und anderer Gesetze vom 20.03.2014 (GVBl. 2014, Nr. 3, S. 82) hat
die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 25.01.2017 folgende
Satzungsänderung beschlossen:
§1
Änderung einer Satzung
Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS)
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden vom 09.12.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2005 vom 19.12.2005, zuletzt geändert durch die 4.
Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) vom 19.11.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des
Landkreises Gotha vom 28.11.2013, wird wie folgt geändert:
§ 3 wird wie folgt neu gefasst:
(1)
(2)
(3)
(4)
§3
Grundgebühren
Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 1,5 und Qn 2,5 wird
gemäß (2) und (3) unter Berücksichtigung des Nenndurchflusses (Qn) bzw. des Dauerdurchflusses (Q3) der verwendeten
Wasserzähler berechnet. Die Grundgebühr für die Wasserzähler Qn 6,0 bis Qn 150 (entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=16
bis Q3=250) wird nach den unter (4) und (5) dargestellten
Formeln berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht
nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die
Grundgebühr aus der Summe der jeweiligen Grundgebühr für
die einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler
nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der
nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu
können.
Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (entspricht
dem Dauerdurchfluss Q3=2,5; nur für Einzelgärten) beträgt
monatlich 1,63 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer
(7 %) i. H. v. 0,11 EUR, also insgesamt 1,74 EUR (brutto).
Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 (entspricht
dem Dauerdurchfluss Q3=4) beträgt monatlich 6,50 EUR (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,46 EUR,
also insgesamt 6,96 EUR (brutto).
Die monatliche Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler
GG6,0 GG6,0 GG2,5 = GG2,5 * 16
= Grundgebühr des Zählers Qn 6,0
= Grundgebühr des Zählers Qn 2,5
Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Qn 6,0
(entspricht dem Dauerdurchfluss Q3=10) monatlich 104,00
EUR (netto) zzgl. der ermäßigen Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 7,28
EUR, also insgesamt 111,28 EUR (brutto).
(5) Die monatlichen Grundgebühren (netto) aller weiteren Wasserzähler werden nach folgender Formel berechnet:
GGX
= Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler
Qn = x cbm/h
GGXV
= Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler
mit dem nächstniedrigeren Nenndurchfluss
QnX
= Nenndurchfluss für einen Wasserzähler
mit x cbm/h
Qn2,5
= Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 cbm/h
GG2,5
= Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler
Qn = 2,5 cbm/h
x
= steht für 10; 15; 40; 60; 150
Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen die
monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des verwendeten
Wasserzählers mit Nenndurchfluss:
Zähler- entspricht monatliche zzgl. der
monatliche
größe der Zähler- Grund-
ermäßigten GrundQn
größe Q3
gebühr
Umsatz-
gebühr
(netto) steuer(brutto)
(7 %)
10
15
40
60
150
16
25
63
100
250
130,00 EUR
169,00 EUR
273,00 EUR
429,00 EUR
819,00 EUR
9,10 EUR
11,83 EUR
19,11 EUR
30,03 EUR
57,33 EUR
139,10 EUR
180,83 EUR
292,11 EUR
459,03 EUR
876,33 EUR
(6) Die Grundgebühr für einen Standrohrzähler beträgt 2,82 EUR/d
(netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %) i. H. v. 0,20
EUR, also insgesamt 3,02 EUR/d (brutto).
§2
In-Kraft-Treten
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
gez. Brand
Verbandsvorsitzender
- Siegel -
Gotha, 22.02.2017
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden hat mit Beschluss-Nr.:
02/2017 am 25.01.2017 die 5. Änderung zur Gebührensatzung zur
Wasserbenutzungssatzung beschlossen und am 27.01.2017 dem
Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Mit Schreiben vom 09.02.2017 hat der Landrat des Landkreises
Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemein-
Bek anntm achu ng en
2. März 2017
8
Amtlicher und Nichtamtlicher Teil |
schaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), i.d.F. der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt
geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer
Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl.
2013, Nr. 7, S. 194), i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO, GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl. S.
558) sowie § 2 Abs. 4 a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 1991 Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) die
Änderungssatzung genehmigt.
Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die
Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 21 der
Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht
werden.
­– Ende des Amtlichen Teils –
Au s s c hr e i bu ng en
Landratsamt Gotha
Ö ff e n t l i c h e A u s s c h r ei b ung
n a c h VO B / A
a) Öffentlicher Auftraggeber
Name: Landkreis Gotha, Der Landrat
Straße: 18.-März-Straße 50 PLZ/Ort: 99867 Gotha
Telefon: 03621/214-127 Telefax: 03621/214-410
b) Gewähltes Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Auftragsvergabe auf elektronischem Weg
entfällt
d) Art des Auftrages
Ausführung von Bauleistungen
e) Bezeichnung des Vorhabens und Ort der Ausführung
Projekt (KBZ.):
GS Hörselgau - Dachausbau / Umbauten
Proj.-Nr.:
1402310
GS Hörselgau
Dachausbau / Umbauten
Bauvorhaben/
Baustelle:
Falltorstraße 14
99880 Hörselgau
f) Art und Umfang der Leistung
A) Ausschreibung 01: Abbruch- und Rohbauarbeiten
1 St. Stahl-Fluchttreppe demontieren; diverse Abbruch- und
Rohbauarbeiten im Bestand;
ca. 228 m2 Abbruch Dachdeckung;
ca. 401 m Abbruch Dachtragwerk komplett;
ca. 164 m2 Abbruch Massivdecke über OG, einschl. Dämmstoffauflage;
ca. 230 m3 Baugrubenaushub für Treppenhausanbau;
ca. 30 m Entwässerungsgrundleitungen im Gebäude;
ca. 50 m2 KMB-Abdichtung Kelleraußenwände + 100 bzw. 140
mm Perimeterdämmung;
ca. 126 m2 Kalksandstein-Mauerwerk,
d= 20 cm, Treppenhausanbau; ca. 67 m2 Kalksandstein-Mauerwerk, d= 24 cm, Dachgeschossausbau; ca. 80 m2 Kalksandstein-Mauerwerk, d= 24 bis 36,5 cm, vorh. Treppenhaus;
ca. 31 m2 Stahlbeton-Bodenplatte, d= 20 cm, Treppenhausanbau;
ca. 50 m2 Stahlbeton-Außenwand, d= 20 bis 25 cm, Treppenhausanbau;
2. März 2017
ca. 54 m2 Stahlbetondecken und -podeste, d= 22 bis 24 cm,
Treppenhausanbau;
8 St. Fertigteil-Treppenläufe, teilweise mit angeformtem Podest, Treppenhausanbau;
ca. 164 m2 Stahlbetondecke, d= 22 cm, Dachgeschossausbau;
ca. 20 m2 Stahlbetonpodeste, vorh. Treppenhaus; 3 St. Fertigteil-Treppenläufe, vorh. Treppenhaus
B) Ausschreibung 02: Gerüstarbeiten
ca. 320 m2 Fassadengerüst, Lastklasse 4, Breitenklasse W 09,
einschl. Dachfanggerüst und Gerüstbekleidung, am Bestandsgebäude; 1 St. Gerüsttreppenturm;
ca. 219 m2 Aufstockung des Fassadengerüstes als Auflagergerüst für Wetterschutzdach,
einschl. zusätzlicher konstruktiver Maßnahmen sowie statischer Nachweis;
ca. 207 m2 Wetterschutzdach als Kassettendach, Spannweite
ca. 9,30 m, Länge ca. 18 m, Traufhöhe ca. 12 m, Firsthöhe ca.
15 m;
ca. 203 m2 Fassadengerüst, Lastklasse 4, Breitenklasse W 09,
einschl. Gerüstnetzen, an Treppenhäusern
C) Ausschreibung 03: Zimmerer- und Holzbauarbeiten
ca. 182 m2 tragende Außenwand Dachgeschossausbau, Holzrahmenbau, Ständer 6/18 cm, a= 62,5 cm, einseitig beplankt
mit 22 mm OSB-Platten;
ca. 9,7 m3 Nadelholz C 24 liefern für Dachtragwerk Dachgeschossausbau;
ca. 540 m Abbund Kantholz verschiedener Querschnitte;
ca. 151 m2 Dachtragschale OSB-Platten, d= 25 mm; ca. 1,6 m3
Nadelholz C 24 liefern für Anpassung Dachtragwerk Treppenhaus-Schulgebäude;
ca. 85 m Abbund Kantholz verschiedener Querschnitte;
ca. 39 m2 Dachtragschale OSB-Platten, d= 25 mm
D) Ausschreibung 05: HLS-Installation
Demontage von 32 Sanitärobjekten; ca. 65 m Trinkwasserleitung aus verz. Stahlrohr mit Wärmedämmung DN 15 bis DN 32;
ca. 80 m Schmutzwasserleitung DN 50 bis DN 100;
Montage 15 neue Ventilheizkörper, Höhe 600 mm, Breite 500
bis 900 mm;
ca. 120 m Heizungsrohrleitungen aus Präzisonsstahlrohr DN 12
bis DN 25: Abgassystemverlängerung DN 110 um ca. 3 m;
34 St. neue sanitäre Ausstattungen (Klassenzimmerbecken,
WC, Waschtisch, Urinal, Behinderten WC);
ca. 75 m TW- Rohrleitungen aus Edelstahl DN 12 bis DN 25;
ca. 60 m TW- Rohrleitungen aus Mehrschichtverbundrohr DN
12 bis DN 20; zugehörige Wärmedämmung;
ca. 65 m Rohrleitungen Schmutzwasser aus Kunststoff
E) Ausschreibung 06: Elektroinstallation
Demontage von 20 St. Pendelleuchten mit LS;
Demontage von 1 St. Unterverteiler mit E27 Sicherungen;
Demontage von Steckdosen u. Schaltern in 8 Klassenräumen;
Demontage von ca. 100 m Installationskanälen;
Demontage 1 St. Baustromzähler;
Neubau von: 1 St. Wandlerzählerschrank; 1 St. Hauptverteilerschrank mit 10x NH00-Sicherungselementen;
6 St. AP-Unterverteiler mit FI- und LS-Schaltern; 80 St. LED Pendelleuchten; 40 St. LED-Anbauleuchten;
ca. 8000 m Kabel u. Leitungen verschiedene Querschnitte;
ca. 200 m Installationskanäle versch. Abmessungen; ca. 150 St.
Aus-/ Serienschalter und 230V-Steckdosen in UP oder im Kanal;
Leihweise: 1 St. Baustromverteiler, 10 St. Baustellenleuchten
für die Zeit von 10 Monaten
F) Ausschreibung 07: Fernmeldeinstallation
Demontage von 20 St. Rauchmelder; Demontage der Hausalarmzentrale, Demontage von 3 St. Datenverteilerschränken;
Neubau von: 20 St. Datensteckdosen 2xRJ45; ca. 600 m Datenleitungen Duplex 4x2x0,8;
Wiedermontage der 3 Datenschränke; Auflegen der ergänzten
Datenleitungen auf die Datenschränke;
Neubau einer Hausalarmanlage (BMA);
ca. 30 St. Rauchmelder; 10 St. Handtaster; 10 St. Sirenen;
Umsetzen der vorh. Türsprechanlage;
Erweiterung der Pausenklingel um 2 Läutewerke 24V
G) Ausschreibung 08: Blitzschutzinstallation
Demontage von 80 m Dachfangleitungen, Trennen und Sichern
der 4 vorh. Ableitungen;
Neubau von: ca. 100 m Fangleitungen auf Flachdach,
Anbindung an die 4 Ableitungen am Bestand;
ca. 30 m Ableitungen am Treppenhausanbau;
2x neue Erdeinführungen am Treppenhausanbau
g) Planungsleistungen
nicht gefordert
h) Unterteilung in Lose
Eine nochmalige Unterteilung der Ausschreibung A bis G in
Lose ist nicht vorgesehen.
i) 9
| Nichtamtlicher Teil
Ausführungsfristen
A) Ausschreibung 01: B) Ausschreibung 02: C) Ausschreibung 03: D) Ausschreibung 05: E) Ausschreibung 06: F) Ausschreibung 07: G) Ausschreibung 08: 24.04.2017 bis 23.06.2017
24.04.2017 bis 21.07.2017
07.06.2017 bis 16.06.2017
24.04.2017 bis 22.09.2017
24.04.2017 bis 13.10.2017
24.04.2017 bis 13.10.2017
24.04.2017 bis 13.10.2017
j) Nebenangebote
sind zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen
Ort: AIG Gotha GmbH, Gartenstraße 46-50
(Zimmer 225), 99867 Gotha
Telefon: 03621/356-0, Telefax: 03621/356-100,
E-Mail: [email protected]
Versand/Abholung ab: 06.03.2017 (um Voranmeldung unter
vorgenannter Adresse wird gebeten)
l) Kostenbeitrag für Vergabeunterlagen
A) Ausschreibung 01: Kostenpauschale 10,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
B) Ausschreibung 02: Kostenpauschale 5,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
C) Ausschreibung 03: Kostenpauschale 6,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
D) Ausschreibung 05: Kostenpauschale 18,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
E) Ausschreibung 06: Kostenpauschale 8,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
F) Ausschreibung 07: Kostenpauschale 5,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
G) Ausschreibung 08: Kostenpauschale 4,00 €
zzgl. 3,00 € bei Postversand
Die Kostenpauschale gilt für 1fache Ausfertigung, bei Anforderung in 2facher Ausfertigung verdoppelt sie sich.
Bei Selbstabholung entfallen die Gebühren für Postversand.
Der Versand der Leistungsbeschreibung als Datei im Format
GAEB 83 oder/und GAEB XML erfolgt per E-Mail. Hierzu ist bei
Anforderung eine E-Mail-Adresse und das GAEB-Format anzugeben.
In allen Kostenpauschalen sind 19% MwSt. enthalten.
Die Zahlung kann direkt im Büro der AIG Gotha GmbH, per Verrechnungsscheck zugunsten der AIG Gotha GmbH oder durch
Überweisung auf das Konto IBAN: DE98 8205 2020 0750 0377
50, BIC: HELADEF1GTH erfolgen.
Bei Überweisung ist der Einzahlungsbeleg der Angebotsanforderung beizufügen.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
n) Frist für den Eingang der Angebote
siehe Pkt. q
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind
Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
deutsch
q) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote
A) Ausschreibung 01: 21.03.2017, 13.00 Uhr
B) Ausschreibung 02: 21.03.2017, 13.15 Uhr
C) Ausschreibung 03: 21.03.2017, 13.30 Uhr
D) Ausschreibung 05: 21.03.2017, 13.45 Uhr
E) Ausschreibung 06: 21.03.2017, 14.00 Uhr
F) Ausschreibung 07: 21.03.2017, 14.15 Uhr
G) Ausschreibung 08: 21.03.2017, 14.30 Uhr
beim Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Emminghausstraße 8
(Beratungsraum Erdgeschoss, Raum 1.16), 99867 Gotha
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und bevollmächtigte Vertreter der Bieter anwesend sein.
r) Geforderte Sicherheiten
Der Auftraggeber behält sich vor, Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllungen in Höhe von 5% der Auftragssumme und für
Mängelansprüche in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu
fordern, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro
ohne Umsatzsteuer beträgt. Bei Sicherheitsleistungen durch
Bürgschaften sind diese über ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes Kreditinstitut oder zugelassenen Kreditversicherer nachzuweisen.
t) Bietergemeinschaften
werden entsprechend VOB/A zugelassen
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung der
Bieter
Nachweise gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 und Nachweis, dass der
Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den
geltenden Rechtsvorschriften erfüllt hat. Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen
Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. Gelangt das Angebot in die
engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen
während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 6 Kalendertagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen.
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist
A) bis G) Ausschreibungen 01, 02, 03, 05, 06, 07 und 08:
13.04.2017
w) Nachprüfstelle bei Verstößen gegen Vergabebestimmungen
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter gemäß § 19 Abs.
2 ThürVgG die Möglichkeit hat, die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu beanstanden. Diese ist an den Auftraggeber zu
richten. Im Falle der Nichtabhilfe regelt sich das weitere Verfahren und die Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG.
gez. Gießmann
Landrat
Gotha, den 22.02.2017
A u sschrei bu ng en
2. März 2017
A u sschrei bu ng en/ S erv i ce
10
Landratsamt Gotha
Ö ff e n t l i c h e A u s s c h r ei b ung
(VO L/ A)
1. Auftraggeber:
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
Bearbeitungsnummer: BetrGU 1/2017
2. a) Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
2. b) Vertragsart:
Dienstleistungsauftrag
3. a) Art und Umfang der Leistung:
Betreuung einer Gemeinschaftsunterkunft mit 100 Plätzen
für Asylbewerber/ ausländische Flüchtlinge
in 99867 Gotha, Leinastr. 29
vom 01.06.2017 bis 31.05.2019 mit
jährlicher Verlängerungsoption
3. b) CPV-Nr: ./.
3. c) Unterteilung in Lose: nein
(Neben einzelnen Losen können auch mehrere Lose
angeboten werden)
4. a) Anforderung der Unterlagen:
Landratsamt Gotha
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
Telefon: 03621/ 214 281
Fax: 03621/ 214 210
schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges
(siehe 4. c))
4. b) Frist: 28.03.2017, 14:00 Uhr Uhr
4. c) Schutzgebühr: 10,00 €
Empfänger Landratsamt Gotha
IBAN: DE40 8205 2020 0750 1000 01
BIC: HELADEF1GTH
Geldinstitut Kreissparkasse Gotha
Verwendungszweck:
01.0230.1500/ Betreuung BetrGU 1/2017
5. a) Angebotsfrist: 28.03.2017, 14:00 Uhr
Im verschlossenen Umschlag, mit der Aufschrift
„Angebot für Betreuung GU Leinastraße“
5. b) Anschrift: siehe 4.a)
5. c) Sprache: Deutsch
6. Kautionen und Sicherheiten:
keine
7. Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gem. § 17 VOL/B, siehe Vergabeunterlagen
8. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei der
Auftragserteilung annehmen muss:
Gesamtschuldnerisch haftend,
Nennung eines bevollmächtigten Vertreters
9. Mindestbedingungen
(Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers):
9.a) Eigenerklärung gemäß VOL/A
Werden Leistungen durch eine Bietergemeinschaft
durchgeführt:
- Erklärung Bietergemeinschaft
9.b) fachspezifische Nachweise
- Konzeption zur Leistungserbringung
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer Frist
folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- polizeiliches Führungszeugnis des GF
- Auszug aus Gewerbezentralregister
- Handelsregisterauszug
- Referenzen der letzten 2 Jahre
9.c) Werden Leistungen auf Nachunternehmer übertragen:
- Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung
von Leistungen auf NU
Nichtamtlicher Teil |
10. 11. 12.
13. 2. März 2017
- Erklärung des Nachunternehmers
- Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und
15 Abs. 2 ThürVgG
- Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Zuschlagsfrist/ Bindefrist: 31.05.2017
Zuschlagskriterien:
wirtschaftlichstes Angebot, bezogen auf den Preis
Nebenangebote/Änderungsvorschläge: nein
Sonstige Angaben:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG), zur
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11, 12 Abs. 2
ThürVgG) sowie zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - Kontrollen, §
18 ThürVgG - Sanktionen sind dem Angebot zwingend als
Anlage beizufügen.
Für die Erbringung der Leistung ist mindestens der
gesetzliche Mindestlohn einzuhalten.
Die Bieter werden gem. den Bestimmungen des § 19 Abs.
1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht
berücksichtigte Angebote informiert.
Beanstandung der Vergabe:
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach
§ 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/
Ausschreibenden (siehe Pkt. 4 a)) vor Ablauf der Frist aus
§ 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden. Auf die
Kostenfolge nach § 19 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.
gez. Gießmann Landrat
Gotha, den 20.02.2017
Der Land kr eis Go t ha
gr at u lier t r ec h t her zlic h
zum 107. Geburtstag
Charlotte Pfestorf aus Ohrdruf
am 30. Januar 2017
zur Eisernen Hochzeit
Annemarie und Wolfgang Zänder aus Waltershausen
am 2. Februar 2017
Christel und Siegfried Kroll aus Tonna
OT Burgtonna
am 8. Februar 2017
zur Diamantenen Hochzeit
Anita und Lothar Scharf aus Leinatal,
OT Leina
am 8. Februar 2017
Elvira und Herbert Erbe aus Hörsel,
OT Fröttstädt
am 16. Februar 2017
Renate und Bruno Geleick aus Westhausen,
am 16. Februar 2017
Wir wünschen den Jubilaren
viel Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen.
Konrad Gießmann
Landrat
11
| Nichtamtlicher Teil
S p en d en akt io n
Gotha | Wie vielerorts in Thüringen hatte
die Geflügelpest kürzlich auch den Gothaer Tierpark getroffen.
| Mit der am 1. März begonnenen Brut- und Setzzeit im Wald ist die Einhaltung der ganzjährigen Anleinpflicht
für Hunde besonders wichtig. Darauf macht die Landesforstanstalt aufmerksam. In dieser besonders sensiblen Zeit stellen Rehkitze, Junghasen oder Jungvögel für freilaufende Hunde eine leichte Beute dar.
Schul d n e r b e r a t u n g a b g es i c her t
Landkreis | Mit insgesamt 110.000 Euro
fördert der Landkreis Gotha im Jahr
2017 die hiesige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
in
Trägerschaft des Thüringer Arbeitslosenverbands.
Der Betrag dient zur Finanzierung von Lohnund Sachkosten, damit die Einrichtung ihre
Tätigkeit zugunsten ver- und überschuldeter Privathaushalte fortsetzen kann.
Der Förderbetrag ist, gemessen am Vorjahr,
leicht gestiegen (2016: 104.000 Euro).
Seit 1992 finden ver- oder überschuldete Haushalte und Einzelpersonen in der
Schuldnerund Verbraucherinsolvenz-
beratungsstelle des Thüringer Arbeitslosenverbands e. V. einen Anlaufpunkt, der
kostenfreie und neutrale Hilfe bietet. Die
Mitarbeiterinnen sind in der August-Creutzburg-Str. 17 sowie telefonisch unter der
03621 403208 erreichbar.
Im vergangenen Jahr befanden sich insgesamt 878 Haushalte in der Langzeitberatung, von denen 206 neu hinzugekommen
sind.
Als häufigste Ursachen der Überschuldung
machen die Beraterinnen um Petra Gierke
Arbeitslosigkeit, langfristiges Niedrigeinkommen sowie Schicksalsschläge, etwa
Krankheit oder Trennungen, aus.
Im beliebten Ausflugsziel, bekannt für Publikumslieblinge wie die Pelikane Socke & Co,
musste im Februar nach Feststellung des
Erregers mehrere Vögel eingeschläfert werden. Auch die vorübergehende Schließung
des Parks war unumgänglich.
Neben den Einnahmeverlusten gerade in
der Ferienzeit trifft die Tötung der Tiere die
Mitarbeiter besonders hart.
Der Förderverein Tierpark Gotha e.V. möchte in der aktuellen Lage schnell helfen und
ruft mit einer Spendenaktion zu Unterstützung und Solidarität auf, den Bestand nach
der Krise wiederherzustellen.
Spenden werden unter dem Kennwort
„Vogelgrippe 2017“ auf folgendem Konto
dankend entgegengenommen:
Kreissparkasse Gotha IBAN: DE57 8205 2020 0750 0137 53
- BIC: HELADEF1GTH
M o d e r n e In t er n a t s p l ä t z e f ü r ü ber r egio n ale Azu b i
Bislang Erfahrungen waren überzeugend - Wohnstandart deutlich verbessert
Gotha | Dem Wettbewerb um die Azubis
für die heimischen Berufsschulen trägt
der Landkreis Gotha Rechnung und wertet die Unterbringungsmöglichkeiten für
Internatsschüler in der Residenzstadt
auf. Von der Baugesellschaft Gotha (BGG),
einer städtischen Tochtergesellschaft, wurde kürzlich eine weitere Etage in der JuriGagarin-Straße 6 in Gotha-West angemietet,
die in modern zugeschnittenen 16 Doppelzimmern insgesamt 32 neue Plätze bietet.
Am kommenden Wochenende ziehen die
ersten Auszubildenden hier ein. Zusammen
mit den seit 2012 bestehenden 64 Plätzen
bietet die kreiseigene Tochtergesellschaft
Internate im Landkreis Gotha mbH (ILG) im
Westviertel nun knapp die Hälfte ihrer insgesamt 177 Plätze auf zeitgemäßem Standard an.
Die restlichen Unterkünfte befinden sich in
Gotha-Sundhausen am Standort des beruflichen Gymnasiums. Der Kreisausschuss hatte im vergangenen Herbst den Weg freigemacht, um moderne Unterkünfte anmieten
zu können und die Sundhäuser Mehrbettzimmer sowie deren Gemeinschaftssanitärbereiche schrittweise verlassen zu können.
Hintergrund hierfür ist nicht zuletzt der
immense Investitionsbedarf, der notwendig wäre, um in Sundhausen vergleichbare
Verhältnisse zu schaffen, die im Wettbewerb der Berufsschulstandorte bestehen
könnten. Grobe Kostenschätzungen gingen
hierbei, je nach Variante, von einem Bedarf
in Höhe zwischen 2,9 und 4,9 Mio. Euro aus.
Die ILG und der Landkreis haben in der BGG
einen kompetenten Partner gefunden, um
moderne Kapazitäten auch deutlich zentraler schaffen zu können. „Attraktive Berufsschulstandorte werden heute nicht nur an
der Güte in Lehre und schulischer Ausstattung gemessen, sondern auch an den Unterbringungsmöglichkeiten und dem Wohnumfeld“, sagt Landrat Konrad Gießmann.
Gemessen daran habe man mit dem Ausbau der Plätze in Gotha-West einen qualitativen Sprung nach vorn gemacht. Geschätzt
werden die Internatsplätze insbesondere
von Azubi der Orthopädiemechaniker, die
aus den neuen Bundesländern in Gotha ihre
theoretische Ausbildung absolvieren,
oder von jenen Landesfachklassen, die
ebenfalls hier konzentriert sind. Ein großer
Dank gelte der Baugesellschaft Gotha für
die zielorientierte Zusammenarbeit.
„Aus dem gemeinsamen Projekt, ein Internat mitten in einem Wohnhaus in GothaWest einzurichten, hat sich ein Erfolgsmodell entwickelt. Wir sind sehr zufrieden
mit den in den letzten Jahren gemachten
Erfahrungen“, zieht ILG-Geschäftsführer
Nico Kleinert-Friedemann ein Fazit. Wie
bereits 2012 übernahm die BGG den Umbau der bisherigen Einraumwohnungen zu
modernen Zweibett-Appartments. Diese
internatstaugliche Infrastruktur wurde nun
durch den Landkreis angemietet und der
ILG, als kreiseigener Betreibergesellschaft,
zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
| BGG-Geschäftsführerin Christine Riede und ILG-Geschäftsführer Nico Kleinert-Friedemann präsentieren die neu geschaffenen Unterkünfte.
Landk rei s ak tu el l
2. März 2017
Landk rei s ak tu el l
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Nichtamtlicher Teil |
2. März 2017
We r b e n f ü r d i e g r ü n en B er u fe
Westthüringer Unternehmen zu landwirtschaftlichen Fachtagen ausgezeichnet
Waltershausen | Für die Ausbildungsqualität in den so genannten „grünen“ Berufen der Landwirtschaft sind kürzlich
fünf Westthüringer Agrarbetriebe sowie
ein Bildungsträger in Waltershausen
ausgezeichnet worden.
Olaf Broneske (Agrargenossenschaft Drei
Gleichen Mühlberg e. G., 2. v.r.n.l., Berufsbild
Landwirt), Thomas Spittel (Agrarprodukte
Schwabhausen e. G., Berufsbild Tierwirt),
Sabine Frischbier (FöBi Bildungszentrum
Gotha, Berufsbild Gartenbauwerker), Toralf
Hildebrand (Son Agro GmbH Sonneborn,
Berufsbild Landwirt), Heike Ezell (Agrargenossenschaft Werratal e. G. Barchfeld, Berufsbild Landwirt) und Tilo Starker (Agrargenossenschaft Moorgrund e. G., Berufsbild
Landwirt) konnten die Anerkennungen des
Thüringer Ministeriums für Infrastruktur
und Landwirtschaft entgegen nehmen.
Zu den Gratulanten zählten Landrat Konrad
Gießmann (r.), Wartburgkreis-Landrat Reinhard Krebs (l.) sowie Anne Buhlau, Leiterin
des Landwirtschaftsamtes Bad Salzungen,
und Bernd Apfel, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Eisenach-Bad Salzungen e. V.
Auch die Gothaer Baumschule Pomona
wurde in Abwesenheit ausgezeichnet.
Alle genannten Unternehmen und Bildungsträger haben die Auszeichnung bereits
mehrfach erhalten. Der Würdigung liegen
verschiedene Kriterien zugrunde:
Zum einen müssen die Azubi der jeweiligen
Betriebe einen bestimmten Notendurchschnitt erreichen, darüber hinaus wird das
Engagement der Unternehmen im Prü-
fungsausschuss berücksichtigt.
Ebenfalls bewertet und qualitativ geprüft
werden die praktische Ausbildung und deren technische und organisatorische Abwicklung.
Schlussendlich spielt auch die Kontinuität
der Ausbildung sowie das Werben der Unternehmen für die grünen Berufe eine wichtige Rolle.
| Geehrt: Fünf Agrarbetriebe und ein Bildungsträger wurden für die Qualität in der Ausbildung landwirtschaftliche Berufe ausgezeichnet.
Lan d e sp o l i z ei i n s p ek t i on mit P ilo t pr o jekt b eau ft r agt
Bodycams bei den Beamten ab Frühjahr in der Testphase
Gotha | Polizeibeamte im Freistaat Thüringen sollen künftig mit Bodycams ausgerüstet werden.
Die Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha ist
dazu vom Thüringer Ministerium für Inneres
und Kommunales mit dem Pilotprojekt zur
Einführung der neuen Technik beauftragt
worden. Bodycams sind am Körper getragene Kameras, die Einsätze der Polizisten und
das Verhalten ihres Gegenübers aufzeichnen bzw. übertragen können.
Jüngst fand in Gotha die erste Anlaufberatung unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz statt. Bereits
im April sollen erste Trageversuche im
Streifendienst beginnen. Zuvor wollen die
Gothaer Beamten noch die Erfahrungen
anderer Bundesländer auswerten. Bei den
hessischen Kollegen in Frankfurt/Main beispielsweise wurde die Bodycam bereits
im Jahr 2013 eingeführt. Dort konnten sie
derart überzeugen, dass die Körperkameras
nun zum festen Bestandteil des Dienstalltags geworden ist. Eine deeskalierende und
damit präventive Wirkung wird von den Beamten bestätigt.
Die Körperkamera stärke somit das Sicherheitsgefühl der Polizeibeamten und der
Bürger gleichermaßen, hieß es in einer Erklärung der LPI Gotha.
| In Hessen haben die Polizeibeamten gute Erfahrungen mit der neuen Technik gemacht.
VM T- Ap p b i et et N a v i g a t io n im ö ffen t lic hen N ah v er keh r
Landkreis | Wann fährt der nächste Bus,
wo muss ich umsteigen, wie gelange ich
zur nächsten Haltestelle? Der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT), zu dessen
Gebiet die Landkreise Gotha, Weimarer
Land, Saale-Holzland-Kreis und die Städte
Erfurt, Weimar, Jena und Gera gehören, hat
für aktuelle Fahrplanauskünfte die VMTApp entwickelt. Dieser kostenlose, mobile
Routenplaner (verfügbar für iPhone und
Android-Smartphone) zeigt dem NutzerVerbindungen für die Fahrt mit Bus, Bahn und
Straßenbahn im Verbundgebiet.
Ergänzend zur gewünschten Fahrplanauskunft sind auch Fußwege von der Haustür
zur Haltestelle abrufbar. Mit Hilfe der optional wählbaren GPS-Ortung erkennt die VMTApp den aktuellen Standort und zeigt
Haltestellen in der Umgebung und die dort
verkehrenden Linien an. Eine Haltestellenübersicht gibt Auskunft über Ankunfts- und
Abfahrtszeiten.
Für eine häufig genutzte Zieladresse steht
die „Take me Home“ Funktion zur Verfügung. Ein Ticketkauf ist über die Verlinkung
zur HandyTicket Deutschland App bereits
möglich. Die VMT-App steht im Google Play
Store oder im App-Store kostenfrei zur Verfügung. Informationen: 0361-19449 und unter www.vmt-thueringen.de erhältlich.