2017-03 - Habewind

Jahrgang 44
Freitag, 03. März 2017
Nr. 03
Karl Dunz feierte seinen 100. Geburtstag
Anfang Februar feierte Karl Dunz, Gründer der Trocknungsgesellschaft Windsbach e.G., seinen 100. Geburtstag.
ferne Länder gegönnt und gesund gelebt. Seine grundsätzliche Einstellung sei gewesen, nie aufzugeben und für seine Ziele zu kämpfen.
Karl Dunz war 1965 Mitbegründer der Trocknungsgesellschaft Windsbach e.G. und 16 Jahre Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer.
Damals war die Trocknungsgesellschaft die größte Kartoffeltrocknung Deutschlands und Vorreiter für andere Verbände, ebenfalls Trocknungsanlage zu bauen.
Neben seiner Leidenschaft für die Landwirtschaft war Herr Dunz
auch kommunalpolitisch sehr aktiv. Von 1960-1966 war er Mitglied des
Stadtrates und ab 1966-1984 hatte er das Amt des Zweiten Bürgermeisters inne.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Stadtrat hielt Karl Dunz seinen
Erfahrungsschatz in Form eines Windsbacher Heimatbuches fest, dass
breite Anerkennung erhielt. Bei den Recherchen zu diesem Buch entdeckte Herr Dunz für die Stadt Windsbach Urkunden aus dem 12.
Jahrhundert. Der Stadt Windsbach stiftete er im Jahr 2008 eine hochinteressante Ausstellung für bäuerliche Werkzeuge, die „Bäuerliche
Gerätesammlung“ die in Neuses zu bestaunen ist.
Bei den Geburtstagsfeierlichkeiten überbrachte Bürgermeister Matthias Seitz, vor vielen Ehrengästen, dem Jubilar die Glückwünsche der
Stadt Windsbach und würdigte sein außerordentliches Engagement
zum Wohle der Stadt. Er bedankte sich für den jahrzehntelangen Einsatz und seine Vorbildfunktion durch seine Profession.
Der Jubilar verriet dann auch noch, wie ein solch stolzes Alter erreicht
werden könne. Er habe viel gearbeitet, sich jedoch auch Reisen in
Stadt Windsbach lädt zur jährlichen Ramadama-Räumaktion ein
Um die öffentlichen Grünflächen, Fluren und Wälder in unserer Stadt von lästigem Unrat und Müll zu befreien, wird auch in diesem Jahr die
Ramadama-Räumaktion unter der Regie der Stadt Windsbach wieder durchgeführt.
Damit die Räumaktion ein Erfolg für das Ortsbild wird, bittet die Stadt Windsbach darum, diese Gemeinschaftsaktion zum Wohle der
Bevölkerung und Gäste unserer Stadt tatkräftig zu unterstützen.
Treffpunkt ist am Samstag, den 04.03.2017, um 09.30 Uhr,
am Feuerwehrgerätehaus Windsbach.
Im Anschluss sind alle Teilnehmer zu einer Brotzeit eingeladen. Für Ihre rege Teilnahme bedanken wir uns im Voraus.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
2
Berichte
aus dem Rathaus
Bau- und Umweltausschuss am 01.02.2017
Nach einer Augenscheinnahme der Baugrundstücke im Ortsteil Sauernheim beschloss der Bau- und Umweltausschuss einstimmig, dass für
die Gestaltung eines Gehweges ein Streifen von ca. 2 m im Eigentum der
Stadt Windsbach belassen wird.
Ein
weiteres Thema war barrierefreie Gestaltung der Ansbacher StraSitzungstermine:
ße. Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium die vom Ingenieurbüro
01.03.2017
Projektausschuss sowie Bau- und Umweltausschuss
Klos vorgestellten Umsetzungsmöglichkeiten. Alle Querungen im Bereich
08.03.2017
Werkausschuss sowie Haupt- und Finanzausschuss
vom Verbrauchermarkt bis inklusive der Raiffeisenstraße werden dem
15.03.2017
Stadtratssitzung
barrierefreien Standard im Zuge der Sanierungsarbeiten angepasst.
Ebenso wird der Bereich vor der neuen KiTa im Sandbuck im Zuge der
Öffnungszeiten Rathaus
Sanierungsarbeiten barrierefrei gestaltet.
Montag
08.00 – 12.30 Uhr
Für die Anschaffung von zwei neuen DSD GeschwindigkeitsanzeigeDienstag
08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
systemen sprach sich der Ausschuss ebenfalls aus. Aufgrund der sich
Mittwoch
08.00 – 12.30 Uhr
häufenden Anfragen in Bezug auf die tatsächlich gefahrene GeschwinDonnerstag
08.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
digkeit in einzelnen Straßenabschnitten, erachtet der Ausschuss diese
Freitag
08.00 – 12.30 Uhr
Anschaffung für zweckmäßig.
Dem eingereichten Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen
Öffnungszeiten Stadtbücherei
erteilt.
Montag
16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag
11.00 – 13.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Stadtratssitzung am 15.02.2017
Donnerstag
16.00 – 19.00 Uhr
Freitag
16.00 – 18.00 Uhr
Tel. 1478
Öffnungszeiten Wertstoffhof Windsbach
Mittwoch
15.00 – 17.30 Uhr
Samstag
09.30 – 12.00 Uhr
Sperrmüll :
Es wird darauf hingewiesen, dass Sperrmüll nur in haushaltsüblichen Mengen am Wertstoffhof abgegeben werden kann. Mit Kleinteilen befüllte Kartons, Säcke, etc. gelten nicht als Sperrmüll. Die
Räumung von Wohnungen oder ganzen Häusern kann nicht im
Rahmen der Sperrmüllannahme erfolgen. Derartige Maßnahmen
können mit Hilfe von Containerdiensten oder kostengünstig von
karitativen Einrichtungen durchgeführt werden.
Nächste Müllabfuhrtermine in Windsbach
Restmüll:
Biotonne:
Mittwoch, 15.03.2017
Donnerstag, 09.03.2017
Mittwoch, 29.03.2017
Donnerstag, 23.03.2017
Donnerstag, 06.04.2017
Papier
Dienstag, 07.03.2017
Dienstag, 04.04.2017
Gelber Sack:
Montag, 27.03.2017
Die Restmüllbehälter, die Biotonnen, die Altpapiertonnen und die
Wertstoffsäcke sind bereits ab 06.00 Uhr am Straßenrand bereitzustellen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich an der Grundstücksgrenze bzw. an einem mit dem Müllfahrzeug öffentlich befahrbaren Ort.
Bei Fragen zur Abfallentsorgung bzw. für Störungsmeldungen
wenden Sie sich bitte an das zuständige Landratsamt Ansbach,
Sachgebiet Abfallrecht, Tel.: 0981 / 468-3535. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Landkreises Ansbach: www.landkreis-ansbach.de/abfall oder im aktuellen Abfallratgeber.
Probebetrieb der Feueralarmsirenen
Der nächste Probealarm wird am 04.03.2017 und 01.04.2017 jeweils
zwischen 11.05 Uhr und 11.20 Uhr in folgenden Stadtteilen ausgelöst:
Windsbach, Bertholdsdorf, Veitsaurach, Lanzendorf.
Projektausschuss am 01.02.2017
In der Sitzung informierte die Verwaltung das Gremium über den aktuellen Sachstand im Waldstrandbad. Die Bauarbeiten am Becken wurden
am 01.02.2017 wieder aufgenommen, so dass laut der WasserWerkstatt Bamberg der Bauzeitenplan eingehalten wird. Auch nach Aussagen des Architekturbüros wird der Zeitplan eingehalten. Die Rohinstallation wurde fertiggestellt und die Ausbauarbeiten erfolgen Zug um Zug.
Verabschiedet wurden die Auftragsvergaben für Breitschwellenrutsche,
Kücheneinrichtung im Kiosk und Kassensystem.
In dieser Sitzung beschäftigte sich der Stadtrat unter anderem mit der
Dorferneuerung Hergersbach-Leipersloh. Anwesende Vertreter des
Amtes für ländliche Entwicklung übergaben der Stadt Windsbach die
Urkunde zum Verfahrensbeginn. Anschließend wurden in Vorbereitung
für den weiteren Verlauf des Verfahrens ein Vorstandsmitglied und
dessen Stellvertreter für die Stadt Windsbach benannt.
Ebenfalls beschloss der Stadtrat einstimmig vier städtische Gebäude mit
Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Für das Baugebiet Badstraße wurden Materialbeschaffungen für das Wasser- sowie Stromnetz beschlossen.
Nach Abschluss der Arbeiten zum Breitbandausbau im Jahr 2016 hat
sich der Stadtrat bereits letztes Jahr entschieden ein weiteres Verfahren in die Wege zu leiten. Nun entschied sich der Stadtrat einstimmig,
dass das gesamte übrige Stadtgebiet, welches bisher noch nicht über
den Ausbaustandart verfügt, im Auswahlverfahren Berücksichtigung
finden soll. Eine Entscheidung, in welchem Umfang ausgebaut werden
sollen, erfolgt nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse.
Freizeitmesse vom 15. bis 19. März 2017
in Nürnberg
Die Kommunale Allianz „Kernfranken“
(Bruckberg, Dietenhofen, Heilsbronn, Lichtenau, Neuendettelsau, Petersaurach,
Sachsen b.Ansbach, Windsbach) präsentiert sich in diesem Jahr auf der Freizeitmesse in Nürnberg mit einem neu aufgelegten Gaststättenführer und einer Radwanderkarte. Die gesamte Region ist ein attraktives Naherholungsgebiet das zum „Genuss-Radelnund –Wandern einlädt.
Wir möchten Sie zum Genuss-Radeln und – Wandern einladen und
würden uns freuen, Sie vom 15. -19. März 2017 in Nürnberg auf
unserem Messestand (Halle 9 Nr. G 14) begrüßen zu dürfen.
Ihre Allianzmitglieder
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
3
Aufruf zur nächsten Stadtfestbesprechung
Am 10. und 11. Juni 2017 findet in Windsbach mitten in der historischen
Altstadt das Stadtfest statt. Es wird wieder ein Fest von Windsbachern
für Windsbacher und Besucher sein. Daher wurden alle örtlichen Vereine und Verbände zu einer Teilnahme aufgerufen. Es wurden wieder
zahlreiche Voranmeldungen eingereicht, sodass sich bereits jetzt ein
buntes Rahmenprogramm abzeichnet. Die Vorbereitungen laufen derzeit
auf Hochtouren.
Die nächste Stadtfestbesprechung findet am 20.03.2017 um
19:00 Uhr im großen Sitzungssaal im Rathaus statt.
Alle Teilnehmer sowie Bürgerinnen und Bürger mit guten Ideen sind
herzlich eingeladen.
Das Stadtfest lebt von einem vielfältigen Angebot, daher können sich
Künstler, Kunsthandwerker und Bands weiterhin bis zum 31.03.2017
bei der Stadtverwaltung bewerben.
Dorferneuerung Hergersbach
Am 21.03.2017 findet im Gemeinschaftshaus Hergersbach die Wahl der
ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter statt. Das
genaue Verfahren kann der amtlichen Bekanntmachung auf Seite 3 entnommen werden. Die Stadt Windsbach weist darauf hin, dass Kandidatenmeldungen auch bei der Stadtverwaltung bis eine Woche vor Wahl
möglich sind.
Einladung zum Festkonzert
Das Johann-SebastianBach-Gymnasium veranstaltet in Zusammenarbeit
mit der Stadt Windsbach
auch in diesem Jahr wieder
sein traditionelles Festkonzert in der Stadthalle, zu
dem wir Sie sehr herzlich
einladen.
Der Windsbacher Knabenchor, das Schulorchester,
die Schulchöre, die Singklassen, Solisten und die
Big Band des Johann-Sebastian-Bach-Gymnasiums
haben ein vielfältiges musikalisches Programm vorbereitet und werden für Sie
einen unterhaltsamen
Abend gestalten.
Das Konzert findet statt am:
Mittwoch, 26. April 2017 und
Donnerstag, 27. April 2017 in der Stadthalle
Beginn: jeweils 19.00 Uhr
Wir würden uns sehr freuen, Sie bei diesem Festkonzert zu begrüssen. Der Eintritt ist frei, eine freiwillige Spende sehr willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B.Veeh-Drexler, OStDin
Verfahren Moosbach - Flurneuordnung und Dorferneuerung
Stadt Windsbach, Landkreis Ansbach
Schlussfeststellung
Das Verfahren Moosbach wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Moosbach sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
(Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)
einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehenen Dokuments unter der Adresse
[email protected]
eingelegt werden.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können
dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechts
behelf entnommen werden.
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten nach dem
Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://
www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
Ansbach, 20.01.2017
Gerhard Jörg
Ltd. Baudirektor
Verfahren Hergersbach 2 - Dorferneuerung
Stadt Windsbach, Landkreis Ansbach
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG,
Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur
Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Hergersbach 2 gehörenden
Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
4
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung
Mittelfranken statt am:
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehenen Dokuments unter der Adresse
Dienstag, dem 21.03.2017, um 19:00 Uhr,
[email protected]
Ort: Gemeinschaftshaus Hergersbach, Hergersbach 38,
eingelegt werden.
91575 Windsbach.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
Tagesordnung
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemein- Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
schaft und des Wahlverfahrens
80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, er2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
hoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
3. Allgemeine Aussprache
Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschens- einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatwert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des sachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
Vorstandes beteiligen.
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigeDas Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Zahl der zu fügt werden.
wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 8
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
festgesetzt.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als
nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Mitglied und Stellvertreter insgesamt 16 Personen wählen. Sie werden
Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsauf die Dauer von sechs Jahren gewählt; eine Wiederwahl ist zulässig.
behelfen können dem Internetauftritt des Bayerischen StaatsmiUm eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzunisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter
stellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in
dass im Verfahren
München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsje 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Hergersbach
gerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedinje 4 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Leipersloh
gungen erhoben werden.
vertreten.
Hinweis:
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten nach dem
der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtig- Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer te des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Prohat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilneh- jekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneumer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmab- ordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://
gabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszu- Ansbach, 03.02.2017,
weisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder Gerhard Jörg
amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Ge- Ltd. Baudirektor
meinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3
FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Verfahren Wernfels - Flurneuordnung und DorfStimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die
erneuerung Stadt
nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden
daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Spalt, Landkreis Roth
Bekanntmachung der festgestellten
Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter Wertermittlungsergebnisse
werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevoll- Bekanntmachung
mächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 29.09.2016 festgeerhalten.
stellt. Die Grundsätze der Wertermittlung sind in einer Vorstandsniederschrift aufgeführt. Die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung sind
Ansbach, 09.02.2017
außerdem in der Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung
Wolfgang Zilker
bezieht, dargestellt. Die Niederschrift über die Grundsätze der WerterBaudirektor
mittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung
Verfahren Windsbach - Flurneuordnung und Dorf- bezieht, liegen in der Zeit vom 27.03.2017 mit 10.04.2017 in der Verwaltung der Stadt Spalt während der Dienststunden zur Einsichtnahme für
erneuerung
die Beteiligten aus.
Stadt Windsbach, Landkreis Ansbach
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Feststellung auch auf Änderungen und Ergänzungen der Wertermittlungsergebnisse bezieht, die
Schlussfeststellung
Das Verfahren Windsbach wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereini- seit der Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung eingetreten sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
gungs-gesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Betei- Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstüligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfah- cke, nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Windsbach sind abgeschlos- schrift bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinsen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unan- schaft Wernfels am Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Postanschrift: Postfach 6 19, 91511
fechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Ansbach), Widerspruch erhoben werden. Er kann auch per E-Mail mitRechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem tels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Sigersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch ein- naturgesetz versehenen Dokuments unter der Adresse
gelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift [email protected]
eingelegt werden. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Amt für
beim
Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 AnsAmt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
bach (Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach), gewahrt. Ist über
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht
(Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)
entschieden worden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsge-
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
richtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, 80539 München Briefanschrift: Postfach 34 01 48, 80098 München) schriftlich erhoben
werden.
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft Wernfels) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben,
der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können
dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/
rechtsbehelf entnommen werden.
Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben
werden.
Ansbach, 01.02.2017
I.V.
Karl-Heinz Hüttner
T.Amtsrat
Verfahren Wattenbach II - Flurneuordnung und
Dorferneuerung
Markt Lichtenau, Landkreis Ansbach
Schlussfeststellung
Das Verfahren Wattenbach II wird abgeschlossen (§ 149 Flurbe-reinigungs-gesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Wattenbach II sind abgeschlos-sen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der
unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
(Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)
einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehenen Dokuments unter der Adresse
[email protected]
eingelegt werden.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist
nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter
www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in
München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.
5
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten nach dem
Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://
www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
Ansbach, 30.01.2017
Gerhard Jörg
Ltd. Baudirektor
Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuer
Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es deshalb nicht.
Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden und muss um 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder
gelöscht sein.
Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und
Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten:
1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Brennmaterialien dürfen frühestens 8 Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden.
2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich
in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden.
3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahres
zeit und Witterung Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf des
halb erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengetragen und
aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen; aufgefunde
ne Tiere sind in einen neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen.
4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen (§ 3 Abs.1
Verordnung über die Verhütung von Bränden –VVB–).
Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen eingehalten werden:
- mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
- mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1,
Satz 2 VVB)
- mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB)
- mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr.
3 VVB).
Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis bei
der zuständigen Unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landratsamt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG) einzuholen. Bei geringeren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und
sonstigen brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung der
zuständigen Gemeindeverwaltung (§ 25 VVB) erforderlich.
Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeu
ers zu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der
Feuerstelle erloschen sein.
5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsor
gung zuzuführen. Die Entsorgung hat über Deponien der Deponie
klasse I – DK I – (z.B. Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld, 9
1589 Aurach) zu erfolgen.
6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeinde
verwaltung anzumelden (Einwilligung des Grundstückseigentümers
muss vorliegen).
7. Andere erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen
(z.B. Ausnahmen für Landschaftsschutzgebiete). Soweit während
des Abbrennens des Osterfeuers alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, ist hierfür eine Gestat tung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) rechtzeitig bei der Ge
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
6
meinde zu beantragen. Sollen ausschließlich alkoholfreie Getränke
und/oder Speisen verkauft werden, ist dies dem zuständigen Le
bensmittelkontrolleur des Landratsamtes Ansbach anzuzeigen.
8. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung ortsüblich bekannt
zumachen.
9. Hinweise:
Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des Feuers (Brand
stiftung) außerhalb der o.g. Zeiten stellt eine Straftat dar, die nach §§
306 ff. StGB bestraft werden.
Nachrichten aus dem
Kindergarten Veitsaurach
„Helau…… aus Veitsaurach“
In diesen Wochen stehen in unserer Gruppe alle
Zeichen auf der „fünften Jahreszeit“ dem F a s c h
i n g. Die Kinder schneiden und kleben mit viel Eifer
lustige Girlanden mit denen dann das ganze Haus geschmückt wird. Aus den Fenstern grüßen der Froschkönig, Prinzessinnen und die 7 Zwerge sind auch nicht weit. Im Bau befindet sich derzeit
noch ein Hexenhaus und ein Turm. Da der „Unsinnige Donnerstag“ in
Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze werden dem Verursacher in diesem Jahr unter dem Motto „Märchenland“ steht, basteln und werkeln
Rechnung gestellt.
die Kinder im Moment noch an Details.
Ein Hexenhaus befindet sich bereits in der Planung und ein Brunnen aus
Ansbach, 12.01.2017
Schuhkartons wird gerade gebaut. In den Beschäftigungen sorgen lusLANDRATSAMT ANSBACH
tige Lieder, Reime und Quatschgeschichten für viel Heiterkeit und gute
Laune. Die Planungen für die Rosenmontagsparty laufen schon auf Hochtouren. Wir freuen uns schon auf das bunte Treiben an diesem Tag. Auf
dem Bild sieht man das Lieblingsrollenspiel der Kinder. Können Sie es
erraten? (Fängt mit D an und hört auf röschen auf)
Kindergartennachrichten
Neues aus der
städtischen Kindertagesstätte
Gesundheit als Entdeckungsreise
Unsere Kindheit prägt uns lebenslang. Wer sich
als Kind gerne bewegt, hat auch als Erwachsener einen Bewegungsdrang. Dasselbe gilt auch für Essgewohnheiten. So berichtete Frau Krömer (AOK) an einem Informationsnachmittag
und -Abend in unser Kita.
Neues aus der Villa Kunterbunt
Mit JolinchenKids wird ein Grundstein für gesundes Leben bereits in der
Kita gelegt.“JolinchenKids“ vermittelt das Thema Gesundheit als Entdeckungsreise. So nimmt das Drachenkind Jolinchen die Kinder mit ins
Gesund-und-Leckerland, in den Fit-mach-Dschungel und auf die Insel
„Fühl mich gut“. Dadurch erleben die Kita-Kinder gemeinsam mit Jolinchen spannende Abenteuer und probieren Neues aus. Sie entdecken
gesundes Essen, das auch noch lecker schmeckt, kommen in Bewegung, erkennen ihre Stärken und spüren: Ich bin ein tolles Kind.
Jede Gruppe besitzt jetzt ein kleines Drachenkind als Stoffpuppe.
Der Junge… ein Geheimnis an sich…
Scheinbar ist das Verhalten von Jungen schwer zu durchschauen. Sie
gelten häufig als laut, aufbrausend und schwierig in der Erziehung.
Machen unsere Jungs wirklich mehr Probleme?
Am 13. 03. 2016 bietet die städtische Kindertagesstätte in der Lärchenstraße einen Vortrag an, der Einblicke bietet in Verhaltensweisen
von Jungs und jungen Männern.
Dieser Vortrag eignet sich besonders für Eltern und Fachpersonal,
welche sich mit der Entwicklung von Jungen bis zum 12. Lebensjahr,
aber auch mit grundsätzlichen männlichen Verhaltensweisen auseinandersetzen möchten.
Der Referent Florian Ernst ist selbst Vater und hat auch beruflich mit
dem Thema zu tun.
Der Vortrag beginnt um 20:00 Uhr.
Der Elternbeirat und die Kindergartenleitung freuen sich auf rege Teilnahme.
Haus für Kinder - der evangelische
Kirchengemeinde Windsbach
Die starken Tiger im Winter
Die starken Tiger unserer Villa Kunterbunt sind alle Vorschulkinder, die
sich jeden Freitagvormittag zum Sport treffen. Hierdurch wollen wir den
Kindern die Freude am Bewegen vermitteln und ihnen nahebringen wie
wichtig das tägliche Bewegen ist. Durch die Partizipation „mitentscheiden“ dürfen die Kinder selbst über die Stunde entscheiden. Dadurch
kamen von den Kindern die verschiedensten Ideen von sportlichen Aktivitäten im Winter, wie zum Beispiel Schneeballschlacht, Schlitten fahren usw.
Aber leider lag anfangs noch kein Schnee für eine Schneeballschlacht.
So mussten wir selbst kreativ werden. Wir stellten uns die Frage:“Wie
kann man in der Turnhalle eine Schneeballschlacht machen?“
Da kam den Kindern die Idee, dass Watte auch so weiß wie Schnee ist
und auch so weich. Jedoch nach einigen Malen werfen ist uns aufgefallen, dass sie wegen ihres Gewichts nicht sonderlich gut fliegt.
Doch plötzlich kamen wir darauf, dass sich die Zeitung sehr gut zusammenknüllen lasse und fliegt sehr gut. Und schon ging es los mit unserer
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Schneeballschlacht im Turnraum! Wie man erkennen kann, hatten die
starken Tiger sehr großen Spaß.
Zum Abschluss dieser Stunde, gab es dann noch eine lustige Schlittenfahrt mit den Pferden (Kinder).
Etwas später im Januar war der Weiher vor unserem Haus für Kinder
sicher zugefroren. So beschlossen wir, mit den Kindern Eishockey spielen zu gehen. Ein Kind aus der Dinogruppe hat von seinen Opa einen
Eisstock geschenkt bekommen, diesen hat er mitgebracht. Die Kinder
durften dann abwechselnd Eishockey und Eisstock spielen.
Die Kinder wollten gar nicht mehr runter vom Eis, da sie es sehr genossen haben.
Die Villa Kunterbunt wünscht ihnen noch einen schönen Winter und eine
tolle Faschingszeit.
7
12 Vormittage, 25.04.2017 - 25.07.2017, Dienstag, 09:30 - 11:00
Uhr, Rentamt, Hauptstr. 13, Bürgersaal,
Kursgebühr: 63,00 €
H31802F - Yoga für Fortgeschrittene
Karin Lades, Yogalehrerin
12 Abende, 25.04.2017 - 25.07.2017, Dienstag, 18:30 - 20:00
Uhr, Rentamt, Hauptstr. 13, Bürgersaal,
Kursgebühr: 63,00 €
H31803F - Yoga für Fortgeschrittene
Karin Lades, Yogalehrerin
12 Abende, 25.04.2017 - 25.07.2017, Dienstag, 20:00 - 21:30
Uhr, Rentamt, Hauptstr. 13, Bürgersaal,
Kursgebühr: 63,00 €
Treffpunkt: Eingangsbereich, Kursgebühr: 46,70 €
J10802S - Move for Smile – Bewege dich und lächle Probleme mit dem Rücken?
Kerstin Wolf
8 Abende, 04.05.2017 - 13.07.2017, Donnerstag, 19:00 - 20:00
Uhr, Rentamt, Hauptstr. 13,
Treffpunkt: Eingangsbereich, Kursgebühr: 46,70 €
J10801S - Move for Smile – Bewege dich und lächle Probleme mit dem Rücken?
Kerstin Wolf
8 Vormittage, 08.05.2017 - 10.07.2017, Montag, 09:30 - 10:30
Uhr, Rentamt, Hauptstr. 13,
Treffpunkt: Eingangsbereich, Kursgebühr: 46,70 €
Schulnachrichten
Volkshochschule Windsbach
- Kursangebote Herbst/ Winter
2017 Die Anmeldung sollte in der Regel über das Internet erfolgen. Sollte keine
Internetverbindung vorhanden sein, können die Anmeldungen mittels
Anmeldeschein in der Verwaltung vorgenommen werden. Die Anmeldescheine sind bei der Stadtverwaltung erhältlich. Die Anmeldung bzw.
Abmeldung zu den einzelnen Kursen muss bis spätestens 3 Tage vor
Kursbeginn erfolgen, damit rechtzeitig festgestellt werden kann, ob der
entsprechende Kurs durchgeführt wird. Auskünfte bei der Stadtverwaltung Windsbach, Tel.: 09871/6701-14 (alle Angaben ohne Gewähr).
E-Mail: [email protected] oder über www.windsbach.de
und www.vhs-lkr-ansbach.de/Windsbach
Fitness und Gesundheit
H23802F - „Pasta e basta“ – Nudelgerichte
Petra Müller
1 Abend, 24.03.2017, Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr, Grund- und
Mittelschule, Jahnring 1, Küche, Kursgebühr: 13,30 €
zuzügl. ca. 11,00 € Lebensmittelkosten
H23803F - Warme und kalte Vorspeisen
Petra Müller
1 Abend, 05.05.2017, Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr, Grund- und
Mittelschule, Jahnring 1, Küche, Kursgebühr: 13,30 €
zuzügl. ca. 13,00 € Lebensmittelkosten
H23804F - Spargelgerichte
Petra Müller
1 Abend, 26.05.2017, Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr, Grund- und
Mittelschule, Jahnring 1, Küche, Kursgebühr: 13,30 €
zuzügl. ca. 12,00 € Lebensmittelkosten
Fitness und Gesundheit
H31801F - Yoga am Vormittag
Karin Lades, Yogalehrerin
J10803F - Bodyfitness
Sabine Haßlmeyer, Übungsleiterin, BTV-Rückeninstructor
8 Abende, 13.03.2017 - 29.05.2017, Montag, 18:00 - 19:00 Uhr,
Rentamt, Hauptstr. 13, Bürgersaal,
Kursgebühr: 22,20 €
J10803S - Bodyfitness
Sabine Haßlmeyer, Übungsleiterin, BTV-Rückeninstructor
6 Abende, 19.06.2017 - 24.07.2017, Montag, wöchentlich, 18:00
- 19:00 Uhr, Rentamt, Hauptstr. 13, Bürgersaal,
Kursgebühr: 19,00 €
H38801F - Thailändische Fußreflexzonenmassage
Sabine Harbauer, Heilpraktikerin
1 Tag, 13.05.2017, Samstag, 10:00 - 17:30 Uhr, 30 Min. Pause,
Rentamt, Hauptstr. 13, Bürgersaal, Kursgebühr: 28,00 € zuzügl.
5,00 € für Skript und Öl
Programm für Kinder
M38802F - Islandpferde kennenlernen für Kinder von 4
bis 10 Jahren
Kerstin Wolf
8 Nachmittage, 13.03.2017 - 03.07.2017, Montag, 15:00 - 16:30
Uhr, Suddersdorf 16, Aglas Hof,
Kursgebühr: 135,00 € (keine Ermäßigung)
Kirchliche
Nachrichten
Evang.-Luth. Pfarramt Windsbach
Gottesdienste in der Pfarrei Windsbach
3. März, Freitag
19.30 Uhr
ökum. Weltgebetstag, Stadtkirche
5. März, Sonntag
17.00 Uhr
Mini-GD, Stadtkirche
13. März, Montag
15.00 Uhr
Seniorentreff „Vorsorgevollmacht“ m. Fr. Holz,
Heinrich-Brandt-Haus
24. März – 26. März Freitag 18.00 Uhr – Sonntag 13.00 Uhr
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
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Frauen im Dekanat
Wohlfühltage auf dem Hesselberg
Anmeldung bis 10.3.17 bei Lisa Koffler-Leidel
Kosten: EZ 165 € / DZ 150 €
26. März, Sonntag
09.30 Uhr
GD mit Männergesangverein, Stadtkirche
anschließend Frühschoppen im Gemeindehaus
2. April, Sonntag
VorstellungsGD der Konfirmanden, Stadtkirche
und Konfirmandenanmeldung (neuer Jahrgang)
anschließend Kirchenkaffee
Veranstaltungen
Dienstag
09.00 Uhr
„Frühstück Frauen miteinander“(offener Kreis für alle Frauen),
H.-Brandt-Haus
09.30 - 11.00 Uhr
Mutter-Kind-Gruppe, Gemeindehaus, Kontakt: Nadine Edel T: 706873
14.30 - 17.00 Uhr
Rockenstuben, Heinrich-Brandt-Haus
19.30 Uhr
Kirchenchor, Gemeindehaus
Mittwoch
17.30 – 19.00 Uhr
Jungschar (4. – 7. Klasse), Gemeindehaus
Donnerstag
10.00 – 11.30 Uhr
„Sprachkaffee“, Gemeindehaus, Kirchplatz 2
16.00 – 17.30 Uhr
Jungschar (1. – 3. Klasse), Gemeindehaus
16.30 Uhr
„Vital über 55“, Heinrich-Brandt-Haus
19.30 (Winter)/20.00 Uhr(Sommer)
Posaunenchor, Gemeindehaus
Freitag
15.30 - 16.30 Uhr
Kinderchor, Gemeindehaus
Jungbläserausbildung auf Anfrage; Kontakt: Hanna Wagner, Tel.
09122/82577
10. März, Freitag
09:00 Uhr
Passionsandacht
12. März, Reminiszere
09:00 Uhr
Gottesdienst, Pfrin Sossmeier
17. März, Freitag
09:00 Uhr
Passionsandacht
19. März, Okuli
09:00 Uhr
Gottesdienst, Pfr. i.R. Weiß
24. März, Freitag
09:00 Uhr
Passionsandacht
26. März, Lätare
09:00 Uhr
Gottesdienst, Vorstellungsgottesdienst der
Konfirmanden 2017 und Einführung der
Konfirmanden 2018, Pfrin Sossmeier
02. April, Judika
09:00 Uhr
Gottesdienst, Pfr. i.R. Dr. Friedrich
Vereine und
Verbände
Der Windsbacher Bauernmarkt hat
ab 2017 ganzjährig gleiche Öffnungszeiten. Jeden zweiten Donnerstag können in der Rathauspassage in der Zeit von 15.30 bis 18.30 Uhr wie gewohnt frische
Erzeugnisse aus der Region eingekauft werden.
Schulförderverein Windsbach e.V.
Bücherbasar 2017
Er ist schon eine feste Größe im Windsbacher Veranstaltungskalender: Der Bücherbasar des Schulfördervereins
der Grund- und Mittelschule in Windsbach.Wie immer am
Lichtmeßmarkt kamen Interessierte in die Aula der Schule
und konnten dort in Büchern schmökern, Tischspiele und CDs
begutachten – und so manches Kind besserte mit dem Verkauf sein
Taschengeld auf. Einige setzten das verdiente Geld gleich wieder in
neuen Lesestoff am Nachbartisch um.
Gottesdienste
9.30 Uhr Hauptgottesdienst, Stadtkirche
Kindergottesdienst jeweils Beginn mit dem GD in der
Stadtkirche dann Gemeindehaus (nicht in den Ferien)
Evangelische Seniorengottesdienste im Phönixsozialzentrum
jeweils 1. Donnerstag im Monat 16.00 Uhr
Vergnügt. Erlöst. Befreit. – einfach evangelisch
Ein Kompaktkurs zu den Grundlagen unseres Glaubens. „vergnügt.
erlöst. befreit.“ – So zu leben, dazu lädt das Evangelium ein. In vier
Einheiten greift der Kompaktkurs die Grundwerte unseres Glaubens
auf und erschließt ihre Bedeutung für heute.
Herzliche Einladung, sich an vier Abenden auf diesen Weg einzulassen. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Treffpunkt jeweils
um 20 Uhr im Heinrich-Brandt-Haus am 22.02./08.03./22.03. und
05.04.2017. Ich freue mich auf Sie! Ihr Dekan Klaus Schlicker, Pfarrerin Walz und Team
Passionsandachten 2017- jeweils freitags, 19.30 Uhr Friedhofskirche 10. + 17. + 24. + 31. März. 7. April, ökum. Kreuzweg (näheres
wird noch bekanntgegeben!)
Gottesdienste in der Kirchengemeinde Bertholdsdorf
03. März, Freitag
19:00 Uhr
Gottesdienst zum Weltgebetstag der Frauen,
anschließend gemütlicher Ausklang, Pfrin Sossmeier
und Team
05. März, Invokavit
09:00 Uhr
Gottesdienst, Pfrin Sossmeier
10:30 Uhr
Taufgottesdienst, Pfrin Sossmeier
Der Vorstand des Schulfördervereins versorgte Besucher und Verkäufer mit Getränken, Kaffee und Kuchen und zeigte sich mit den erzielten
Einnahmen sehr zufrieden. Damit soll in der Schule eine Aktion der RollerKids im Mai finanziert werden, die der Schulförderverein organisiert.
Dabei geht es um ein Verkehrssicherheitstraining in der Grundschule für
die 4. Klassen – und für die Mittelschüler der offenen Ganztagesschule
ein Scootertraining am Nachmittag.
Vielen Dank den fleißigen Kuchenbäckern, die den Vorstand des Schulfördervereins tatkräftig unterstützt haben und so zu einer gelungenen
Veranstaltung beigetragen haben!
1.Vorsitzende
C. Asimus
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Der Schulförderverein sucht weiterhin Mitstreiter
für die Vorstandschaft!
Gesucht werden:
Mitstreiter im Vorstand des Schulfördervereins der Grund- und
Mittelschule Windsbach e.V.
Das sollten Sie mitbringen:
Freude, Humor, gute Laune, ein bisschen Zeit am Abend für die
Sitzungen (max. 5 x im Jahr)
Unsere festen Aktionen im Schuljahr
Elterncafe am 1. Schultag, Bücherbasar, Hefemäuse bei der
Schulanmeldung, Kaffee- und Kuchenverkauf beim Schulfest
Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch:
Schul-T-Shirts, Pausenhof-Spielekisten für alle Klassen, Zuschüsse bei Klassenfahrten, Finanzierung von Projekten und Aktionen
wie Theater und Museum im Koffer, RollerKIDS und vieles mehr….
Anschaffung vieler Materialien
z.B. Keyboards, Beamer, Basketballkörbe, Tischtennisplatten,
Rollbretter, große Schachfiguren……und…und…und
Machen Sie mit! So unterstützen Sie die Schulfamilie und den
Schulstandort Windsbach!
Wenn Sie jetzt neugierig sind, sich alles einmal anschauen wollen:
Die nächste Sitzung findet statt am Montag, 20. März 2017
um 19:30 im Lehrerzimmer der Schule
Wir freuen uns auf Sie!
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Jagdgenossenschaft Elpersdorf
Änderung des Termins der Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft
Elpersdorf
Die Jahresversammlung findet nicht wie angekündigt am 11.03.2017
statt, sondern am Samstag den 25.03.2017.
Beginn ist um 19:30 Uhr im Gemeinschaftshaus in Elpersdorf.
Tagesordnung
1.Eröffnung und Begrüßung
2.Niederschrift und Kassenbericht
3.Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
4.Verwendung des Jagdpachtes
5.Verschiedenes, Wünsche und Anträge.
Alle Jagdgenossen sind dazu herzlich eingeladen.
Der Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Hergersbach
Hiermit ergeht an alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Hergersbach herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den
17. März 2017 um 20.00 Uhr im Gemeinschaftshaus Hergersbach.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesen des letzten Protokolls
3. Kassenbericht und Entlastung
4. Verwendung des Jagdpachtes
5. Sonstiges/Wünsche/ Anträge
Der Jagdvorsteher
TSV Windsbach 1892 e.V.
Jagdgenossenschaft Ismannsdorf/Speckheim
Korrektur des Übungsortes bei TSV-Pilateskurse
Die beiden am Mittwoch, den 15.03.17 beginnenden Pilateskurse – Anfänger mit Vorkenntnissen 18.30-19.30 Uhr und Anfänger 19.30-20.30
Uhr - finden in den Räumen des Therapiezentrums Windsbach statt.
Weitere Infos können bei der Übungsleiterin telefonisch unter 09871/
7743 oder per Mail unter [email protected] gerne erfragt
werden. !!!Eine Anmeldung ist zu beiden Kursen unbedingt erforderlich!!!
Am Dienstag, den 14.03.2017 findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus in
Ismannsdorf die Jagdversammlung statt.
Schnupfclub Sauernheim
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 11. März 2017 um 20 Uhr im
Gasthaus Zur Eiche.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Rückblick
3. Totenehrung
4. Kassenbericht
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft
Jagdgenossenschaft Brunn
Am Freitag, den 24. März 2017 um 20.00 Uhr im Gemeinschaftshaus in
Brunn treffen sich die Jagdgenossen zur diesjährigen Hauptversammlung.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesung des letzten Protokolls
3. Kassenbericht – Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung von
Vorstandschaft und Kassier
4. Abstimmung und Festlegung der Jagdgrenze Brunn/Rudelsdorf
(gleichzeitig Landkreisgrenze)
5. Wahl des Jagdvorstehers und gegebenenfalls weiterer Funktionsträger für die verbleibende Amtszeit bis 31.03.2019
6. Bericht des Jagdvorstandes und Pächter
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Wünsche und Anträge
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.Verlesung des letzten Protokolls
3.Kassenbericht und Entlastung des Kassiers
4.Verwendung des Jagdpachts
5.Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Moosbach
Am Freitag, den 24. März 2017 um 19.30 Uhr findet im Gasthaus Geißelsöder in Moosbach die Jagdversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesung des letzten Protokolls
3. Kassenbericht und Entlastung
4. Verwendung des Jagdpachtes
5. Verlängerung desJagdpachtvertrages
6. Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Neuses b.W.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 31.03.2017 um
19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Neuses.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesung des letzten Protokolls
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kassenbericht
5. Entlastung von Vorstandschaft und Kassier
6. Bericht der Jagdpächter
7. Verwendung der Jagdpacht
8. Wünsche und Anträge
Alle Jagdgenossen sind dazu herzlich eingeladen.
Der Jagdvorsteher
Hinweis: Nach § 3 der Sitzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung der Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen am Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
Der Jagdvorstand
www.windsbach.de
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Jagdgenossenschaft Retzendorf
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Jagdgenossenschaft Untereschenbach
Am Dienstag, den 22.März 2017 findet im Gasthaus Schmidt, Retzen- Am Samstag, den 25.März 201, findet im Gasthaus zur Rose um 19.30
dorf eine Jagdversammlung statt.
Uhr die Jahreshauptversammlung statt.
Beginn: 20.00 Uhr
Tagesordnung:
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesung des letzten Protokolls
2. Verlesung des letzten Protokolls
3. Kassenbericht
3. Kassenbericht
4. Bericht des Kassenprüfers, Entlastung von Kassier und Vorstand4. Kassenprüfbericht und Entlastung
schaft
5. Verwendung des Jagdpachtes
5. Verwendung der Jagdpacht
6. Sonstiges
6. Wünsche u. Anträge
Der Jagdvorsteher Herbert Hechtel
Jagdgenossenschaft Sauernheim
Der Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Veitsaurach
Die Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Sauernheim findet am
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den 18.März
Donnerstag, den 23.03.2017 um 20:00 Uhr im Gasthaus Barthel Stadt.
2017 um 19.30 Uhr im Gasthaus Schwarz
Tagesordnung
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begründung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesen des letzten Protokolls
2. Protokoll der letzten Jagdversammlung
3. Kassenbericht und Entlastung
3. Kassenbericht und Entlastung des Kassiers
4. Verwendung des Jagdpachtes
4. Bericht des Jagdpächters
5. Bericht des Jagdpächters
5. Verwendung Jagdpacht
6. Wünsche und Anträge
6. Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Suddersdorf
Alle Jagdgenossen sind herzlich eingeladen
Der Jagdvorstand
Einladung zur Jahresversammlung am Samstag, den 25.03.2015 um
19:30 Uhr, treffen sich die Jagdgenossen zur diesjährigen Hauptver- Jagdgenossenschaft Windsbach
sammlung im Gasthaus Brückner in Suddersdorf
Am Freitag den 24. März 2017 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus
Scheiderer die Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Bericht des Schriftführers, Verlesung des letzten und vorletzten Protokolls
- Bericht der Kassenprüfer und des Kassiers
- Entlastung des Kassiers
- Entlastung der Vorstandschaft
- Nachbesprechung wegen Mehrwertsteuer
- Neuwahl des Kassiers
- Verwendung der Jagdpacht
- Grußwort und Bericht des Jagdpächters
- Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesen des letzten Protokolls
3. Kassenbericht und Entlastung
4. Mitteilung über Jagdpachtversteuerung
5. Beschlußfassung Flurwegeunterhalt
6. Verwendung des Jagdpachtes
7. Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Verein Windsbacher Landwirte e.V.
Alle stimmberechtigten Jagdgenossen sind dazu herzlich eingeladen. Am Freitag den 31. März 2017 findet um 19:30 Uhr im Gasthaus
Scheiderer die Jahreshauptversammlung statt.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Hinweis: Die Jagdgenossen werden vor der Ausübung Ihrer Mitglieds- Tagesordnung :
rechte gebeten Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage 1. Begrüßung
eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
2. Bericht des Vorstandes
Der Jagdvorsteher
3. Verlesung des letzten Protokolls
4. Kassenbericht und Entlastung
5. Neuwahlen
6. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft
Sprachcafé
Auch im vergangenen Jahr erfreuten wir uns wieder
zahlreicher Spenden, wofür wir uns sehr herzlich bei
allen Windsbachern bedanken!
Unter anderem konnten wird dadurch auch dieses Weihnachten wieder Geschenke für das alljährliche Adventssingen finanzieren und viele Kinderaugen zum Strahlen bringen.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Danke auch für die vielen Kleiderspenden, vielleicht hat der eine oder
andere schon sein Kleidungsstück in Windsbach „laufen „ sehen. Babykleidung findet immer reißenden Absatz und wird stets gebraucht.
Die gespendeten Fahrräder erleichtern den Flüchtlingen das Einkaufen
sehr, erfreulicherweise hat sich ein Windsbacher bereit erklärt, notwendige Instandsetzungen zu übernehmen.
Allen Windsbachern und Flüchtlingen wünschen wir ein behütetes, friedvolles 2017.
Team Sprachcafé
Tea together
Am letzten Tea together - oder „Spielabend“ vor Weihnachten fand eine große Plätzchenbackaktion statt.
Die Kinder waren mit Feuereifer dabei, ihre Lieblingsform auszustechen und die fertigen Plätzchen zu verzieren.
Dank der Geldspenden konnten wir einige neue Spiele anschaffen, die
für die vielen Gäste dringend benötigt werden. So können wir auch in
Zukunft den Flüchtlingen ermöglichen, für einige Stunden ihre Sorgen in
geselliger Runde zu vergessen.
Wer Lust hat, an diesen gemütlichen Abenden teilzunehmen ist herzlich
eingeladen, vor allem Partner für Schachspiele sind heiß begehrt. Nächste Termine: 10. und 24.3.
Team tea together
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Sehr liebevoll dargestellt mit den Plüschhasen Karni und Nickel - und
dem bösen Wolf.
Die Abendveranstaltung für Erwachsene befasste sich mit dem Thema
Einsamkeit und was es mit den Menschen macht. Hervorzuheben ist bei
diesem Stück die Darstellungsweise. Aus Menschen wurden Puppen
und aus Puppen Menschen.
Grenzen zwischen Wirklichkeit und Fantasie verschwammen, Realität
und Fiktion vermischten sich. Ein Stück zum Nachdenken.
Nächste Veranstaltung
Kabarett mit Martin Frank – 01.04.2017 Rentamt
Der 23-jährige Schauspielschüler MARTIN FRANK präsentiert sein 2. Soloprogramm
„Alles ein bisschen anders – Vom Land
in d’Stadt. Tja … wenn man als Landwirtssohn kein technisches Talent vorweisen kann, hört man irgendwann den
Satz: Geh mit Gott aber geh! Jetzt wär er
da, also in der Landeshauptstadt, in München. Das Landei Martin Frank in der
hektischen Großstadt. Da sind Integrationsprobleme vorprogrammiert. Vor allem,
wenn man wie Martin von seiner Großmutter nach alten Bauernregeln erzogen
wurde.
So kommt es in einer einfachen U-Bahnfahrt zu schwerwiegenden Missverständnissen mit seinen Mitreisenden. Städtische Gepflogenheiten wie
das prahlen der unausgeglichenen Work-Life-Balance kann er als Landei
nur schwer verstehen. Auf dem Bauernhof wird nicht gejammert, da
wird einfach stillschweigend gemacht was gemacht werden muss.
Aber was macht Martin hier eigentlich? Nun ja, er besucht die Schauspielschule mit Schwerpunkt Operngesang. Doch auch in der Künstlerszene ist er noch nicht so ganz angekommen. Jutebeutel und Skinny
Jeans hat es auf dem Bauernhof noch nicht gegeben. Da staunt auch
die Oma nicht schlecht als sie das zum ersten Mal am Enkel sieht.
Seine Opernarien hat Martin bis jetzt nur im heimischen Kuhstall gesungen und denen hat es gefallen, zumindest stieg die Milchleistung an. Ob
es dem richtigen Publikum gefällt, stellt sich noch heraus.
WindsArt - Kulturverein Windsbach
Jahreshauptversammlung
55 Veranstaltungen in 5 Jahren! Nach Wiederaufnahme der Aktivitäten im Jahr 2012 konnte der Kulturverein
„WindsArt“ bei seiner Jahreshauptversammlung auf fünf erfolgreiche
Jahre zurückblicken.
55 Veranstaltungen mit über 60 Künstler und an die 2.000 Besucher - die
drei Vorstände des Kulturvereins, Jürgen Bauereiß, Brigitte Kraft und
Horst Ulsenheimer ließen die Veranstaltungen der letzten Jahre Revue
passieren und konnten so manche Anekdote erzählen. So stand der
Auftritt einer Künstlerin kurz vor dem Abbruch, weil der Umkleideraum
zu kalt war. Ein anderes Mal musste kurzfristig ein Saal gesucht werden, weil der geplante Veranstaltungsort nicht mehr zur Verfügung stand.
Die breite Palette der Veranstaltungen reichte von internationalen Künstlern, wie einem Chor aus Namibia bis hin zu Künstlern aus der näheren
Umgebung, wie Wolfgang Buck oder dem Gankino Circus. Zusätzlich
gibt es jährlich einen Kulturausflug und mehrere Menü-Spaziergänge
sowie das sehr beliebte ProBierMahl. Immer wieder gelingt es den Vereinsmitgliedern unbekannte, aber dennoch großartige Künstler nach
Windsbach zu holen, die bisher stets mit großer Professionalität ihr
Können unter Beweis gestellt haben. Leider ist es nach wie vor ein
großes Problem geeignete Veranstaltungsorte in Windsbach zu finden.
Deshalb musste im letzten Jahr sogar Künstlern abgesagt werden.
Norbert Kleinöder, zweiter Bürgermeister von Windsbach, sprach spontan ein paar Grußworte und mit einem Zitat von August Everding „Kultur
ist keine Zutat, Kultur ist der Sauerstoff einer Nation“, bedankte er sich
bei dem Verein für das große Engagement und die tollen Veranstaltungen, von denen er auch viele selbst besuchen konnte.
Theater Salz + Pfeffer
Gleich mit zwei Stücken gastierte das Nürnberger Theater Salz+Peffer
in Windsbach in der Stadthalle. Am Nachmittag mit einem Stück für Kinder, worin es um Freundschaft und Streit ging und wie nah doch beides
aneinander liegt.
Gesangverein Windsbach 1837 e. V.
Am Mittwoch, 08.03.2017, findet um 19:30 Uhr im Gemeindehaus am
Kirchplatz, die Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Totenehrung und Bericht des 1. Vorsitzenden
2. Bericht der Schriftführerin
3. Bericht des Chorleiters
4. Bericht des Kassenwarts
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Wünsche und Anträge
H. Pregler, 1. Vorsitzender
12
Windsbacher Knabenchor
Der Windsbacher Knabenchor lädt
alle musikalisch interessierten Jungen
und ihre Familien herzlich zum Tag der
offenen Tür nach Windsbach ein.
Dort können sie die musikalischen Arbeit des Chores und das großzügige Internatsgelände mit seinen verschiedenen Häusern kennenlernen. Mitarbeitende aus allen Bereichen
stehen für Gespräche und Informationen zur Verfügung.
Samstag, 18.3.2017, 13 - 18 Uhr
Heinrich-Brandt-Str. 18
91575 Windsbach
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Zahnärztlicher Notdienst
Dienstbereit: 10.00-12.00 Uhr in der Praxis
und 18.00-19.00 Uhr in der Praxis
Samstag 04.03.2017 und Sonntag 05.03.2017
Betina Zipperlin
Triesdorfer Str. 21, 91522 Ansbach
Tel.Nr.: 0981 / 12616
Samstag 11.03.2017 und Sonntag 12.03.2017
Dr. Dr. Volker Tröltzsch
Maximilianstr. 5, 91522 Ansbach
Tel.Nr.: 0981 / 14000
Samstag 18.03.2017 und Sonntag 19.03.2017
Dr. (UMF Temeschburg) Corina Adriana Botar
Karlsplatz 8, 91522 Ansbach
Tel.Nr.: 0981 / 2776
Samstag 25.03.2017 und Sonntag 26.03.2017
Dr. Knut Hausen
Martin-Luther-Platz 23, 91522 Ansbach
Tel.Nr.: 0981 / 3558
Samstag 01.04.2017 und Sonntag 02.04.2017
Dr. Gerold Zeiler
Friedrichstr. 9, 91522 Ansbach
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März 2017
Fr., 03.03.2017
19:00 Uhr
Versammlung des Reisetaubenvereins
Windsbach e.V.
Veranstalter: Reisetaubenverein Windsbach e.V.
Veranstaltungsort: Gasthaus Scheiderer, Windsbach
Sa., 04.03.2017
09:30 Uhr
Ramadama-Räumaktion
Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Windsbach
Veranstalter: Stadt Windsbach
Veranstaltungsort: Stadtgebiet
Mo., 06.03.2017
o. A.
Kinderbasar Listenabholung für Selbstauszeichner
bei Hr. Schuler 09871 7926, Fr. Seidel 09871 421,
und Fr. Westphal 09871 1458
Veranstalter: SPD - Ortsverein Windsbach
Veranstaltungsort: o. A.
Do., 09.03.2017
15:30 –
Windsbacher Bauernmarkt
18:30 Uhr
Veranstalter: Windsbacher Direktvermarkter
Veranstaltungsort: Rathauspassage Windsbach
Sa., 11.03.2017
13:00 Uhr
Baumschnittaktion
Unter der Leitung von Herrn Roger Rehn vom Kreis
verband der OGVs erhalten die alten Obstbäume
einen Kronenschnitt. Das Erlernte kann danach im
eigenen Garten angewandt werden.
Veranstalter: Obst- und Gartenbauverein Windsbach
Veranstaltungsort: Streuobstwiese in der Mitteleschenbacher Straße
19:30 Uhr
Generalversammlung des Schnupferclubs
Sauernheim
Veranstalter: Schnupferclub Sauernheim
Veranstaltungsort: Gasthaus zur Eiche, Sauernheim
Mo., 13.03.2017
15:00 Uhr
Seniorentreff „Vorsorgevollmacht“
mit Frau Holz
Veranstalter: Evang.-Luth. Pfarramt Windsbach
Veranstaltungsort: Heinrich-Brandt-Haus, Windsbach
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Veranstaltungskalender
Do., 16.03.2017
18:30 –
Kinderbasar
20:00 Uhr
Abgabe für Selbstauszeichner
Veranstalter: SPD - Ortsverein Windsbach
Veranstaltungsort: Stadthalle Windsbach
19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Windsbach
Veranstalter: Obst- und Gartenbauverein Windsbach
Veranstaltungsort: Landgasthof Dorschner, Windsbach
19:30 Uhr
Oberstufentheater: „Ungehaltene Reden
ungehaltener Frauen“
Veranstalter: Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium
Windsbach
Veranstaltungsort: Aula des Johann-Sebastian-BachGymnasiums Windsbach
Fr., 17.03.2017
15:00 –
Kinderbasar
18:00 Uhr
Abgabe von guterhaltener Ware
Veranstalter: SPD - Ortsverein Windsbach
Veranstaltungsort: Stadthalle Windsbach
19:30 Uhr
Oberstufentheater: „Ungehaltene Reden
ungehaltener Frauen“
Veranstalter: Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium
Windsbach
Veranstaltungsort: Aula des Johann-Sebastian-BachGymnasiums Windsbach
Sa., 18.03.2017
10:00 –
Kinderbasar
12:00 Uhr
Verkauf
Veranstalter: SPD Ortsverein Windsbach
Veranstaltungsort: Stadthalle Windsbach
13:00 –
Tag der offenen Tür
18:00 Uhr
Der Windsbacher Knabenchor lädt alle musikalisch
interessierten Jungen und ihre Familien herzlich zum
Tag der offenen Tür nach Windsbach ein. Dort können
sie die musikalischen Arbeit des Chores und das großzügige Internatsgelände mit seinen verschiedenen Häusern kennenlernen. Mitarbeitende aus allen Bereichen
stehen für Gespräche und Informationen zur Verfügung.
Veranstalter: Windsbacher Knabenchor
Veranstaltungsort: Chorzentrum und Studienheim
Windsbach, Heinrich-Brandt-Str. 18
16:00 –
Kinderbasar
17:00 Uhr
Abholung nicht verkaufter Ware
Veranstalter: SPD Ortsverein Windsbach
Veranstaltungsort: Stadthalle Windsbach
20:00 Uhr
Pro-Bier-Mahl
Wissenswertes über Bier eingebettet in ein VierGänge-Menü, Kartenvorverkauf: telefonisch über
09871 213725 (Brigitte Kraft) oder per Mail unter:
[email protected]
Veranstalter: WindsArt (Kulturverein Windsbach)
Veranstaltungsort: Landgasthof Dorschner
So., 19.03.2017
09:30 –
Vorsingen
15:00 Uhr
Zu den Eignungsprüfungen sind Nachwuchssänger
im Alter von acht bis zehn Jahren ebenso wie ältere
Quereinsteiger herzlich eingeladen. Die jungen Talente
können sich mit einem Kinder- oder Volkslied bei Chorleiter Martin Lehmann vorstellen und um die Aufnahme
in den Knabenchor bewerben. Anmeldung im Chorbüro unter 09871 708200
Veranstalter: Windsbacher Knabenchor
Veranstaltungsort: Chorzentrum Windsbach, HeinrichBrandt-Str. 18
13
März 2017
14:00 Uhr
Jahreshauptversammlung des Kleintierzüchtervereins Windsbach und Umgebung
Veranstalter: Kleintierzüchterverein Windsbach und
Umgebung
Veranstaltungsort: Rentamt Windsbach
Do., 23.03.2017
15:30 –
Windsbacher Bauernmarkt
18:30 Uhr
Veranstalter: Windsbacher Direktvermarkter
Veranstaltungsort: Rathauspassage Windsbach
Fr., 24.03.2017
19:00 Uhr
Jahreshauptversammlung der Windsbacher
Bürger-für-Bürger
Mit Vortrag zum Thema Interessantes und Wissens
wertes rund um die stationäre Versorgung in einer
Senioreneinrichtung von Ralf Zeh, Einrichtungsleiter
Phönix Sozialzentrum
Veranstalter: Bürger-für-Bürger
Veranstaltungsort: Gasthaus Schmidt, Retzendorf
Sa., 25.03.2017
15:00 Uhr
Jahreshauptversammlung des VdK-Ortsver
bands Windsbach
Veranstalter: VdK-Ortsverband Windsbach
Veranstaltungsort: Gasthaus Schmidt, Retzendorf
So., 26.03.2017
09:30 Uhr
Gottesdienst mit Männergesangsverein
anschließend Frühshoppen im Gemeindehaus
Veranstalter: Evang.-Luth. Pfarramt Windsbach
Veranstaltungsort: Stadtkirche St. Margareta
Do., 30.03.2017
14:30 Uhr
Neue Pflegesprache
Veranstalter: BRK-Senioren
Veranstaltungsort: Heinrich-Brandt-Haus, Windsbach
Sa., 01.04.2017
20:00 Uhr
Martin Frank: Comedy auf Bairisch „Alles ein
bisschen anders“
Einlass: 19:00 Uhr
Kartenvorverkauf: [email protected], 0157
5620044, Geschenke Oase, Hauptstraße 4
Veranstalter: WindsArt (Kulturverein Windsbach)
Veranstaltungsort: Stadthalle Windsbach
So., 02.04.2017
10:00 Uhr
Auto-Cross
Veranstalter: MC Windsbach
Veranstaltungsort: Crossgelände Windsbach am
Wernsbachring
Do., 06.04.2017
15:30 –
Windsbacher Bauernmarkt
18:30 Uhr
Veranstalter: Windsbacher Direktvermarkter
Veranstaltungsort: Rathauspassage Windsbach
Wöchentliche Veranstaltungen
Jeden Dienstag
19:00 Uhr
Tanzen macht Freu(n)de
Tänze aus allen Ländern. Neue Mittänzer/ -innen
immer willkomen.
Veranstalter: TSV 1892 Windsbach e.V., Jutta
Enghardt 09871 598
Veranstaltungsort: Phönix Sozialzentrum, Saal
Rezatblick (3. Stock)
Jeden Donnerstag
19:30 Uhr
Gesangverein 1837 e.V.
Singstunde im Heinrich-Brandt-Haus
20:00 Uhr
Skatclub Windsbach 01
Skatabend
Jede(r) mit Spaß am Skat ist willkommen!
Veranstaltungsraum: Landgasthof Dorschner
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
14
Veranstaltungskalender der Kommunalen Allianz
• Bruckberg • Dietenhofen • Heilsbronn • Lichtenau
• Neuendettelsau • Petersaurach • Sachsen b.Ansbach • Windsbach
Fr., 03.03.2017
ab 19:00 Uhr Festgottesdienst zum ökum. Weltgebetstag
Evang. – Luth. Pfarramt
St. Nikolai, Hauptstr. 24, Neuendettelsau
Sa., 04.03.2017
20:00 Uhr
Das Eich aus Kulmbach „Jetzt Eicht`s“
Kulturreihe Dietenhofen e.V.
Musiksaal der Mittelschule, Dietenhofen
20:00 Uhr
Theater Kuckucksheim
Kulturburg Lichtenau e.V., Lichtenau, Alte Turnhalle
Fr., 10.03.2017
ab 15:00 Uhr Listenverkauf Frühjahrsbasar
Alles für‚ s Kind e.V., Lollipop Herrenstr. 4,
Dietenhofen
Sa., 11.03.2017
13:00 –
Basar der Elterninitiative
15:00 Uhr
Elternbeirat Grund- und Mittelschule
Grund- und Mittelschule, Friedrich-Bauer-Str. 27,
Neuendettelsau
Ab 19:00 Uhr Schafkopfturnier
Feuerwehrverein Neuendettelsau e. V.
Feuerwehrhaus, Haager Str. 29, Neuendettelsau
o. A.
Bockbierfest
Brauerei Dorn, Brauerei Dorn, Bruckberg
Sa., 11.03.2017 – So., 12.03.2017
ganztags
Einweihung der Schulturnhalle
Markt Dietenhofen, Schulturnhalle Pestalozzistr. 4
So., 12.03.2017
07:30Kleintiermarkt
10:00 Uhr
Geflügelzuchtverein Dietenhofen
Ausstellungshalle Haunoldshofen, Dietenhofen
Mi., 15.03.2017
ab 18:00 Uhr Öffentliches Musikantentreffen
Volkstanzfreunde Dietenhofen
Gasthaus Link Dietenhofen
Fr., 17.03.2017
19:30 Uhr
Theaterabend
Kessllochstodl e. V., Schützenheim Petersaurach
ab 19:00 Uhr Starkbierfest, FC Cobra Wicklesgreuth
ganztags
Frühjahrsmarkt Markt Dietenhofen, Marktplatz
19:30 Uhr
Theater Kleinhaslach
BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel, Dietenhofen
Sa., 18.03.2017
10:00 –
Frühjahrsbasar
11:30 Uhr
Basarverein für Kinder in Sachsen e.V.
Haus der Bäuerin, Sachsen
19:30 Uhr
Theater Kleinhaslach
BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel, Dietenhofen
19:30 Uhr
Theaterabend
Kessllochstodl e. V., Schützenheim Petersaurach
20:00 Uhr
Theaterabend „Adam und Eva privat“, Kirchengemeinde St. Nikolai
Luthersaal, Wilhelm-Löhe-Str. 24, Neuendettelsau
19:00 Uhr
Festabend zum 125-jährigen Bestehen des Posaunenchors
Posaunenchor, Festsaal Schloss Bruckberg
So., 19.03.2017
14:00 Uhr
Theater Kleinhaslach
BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel, Dietenhofen
Di., 21.03.2017
10:00 –
Seniorenwandergruppe 60 +
16:00 Uhr
Seniorenbeirat Neuendettelsau
Fr., 24.03.20147
20:00 Uhr
Konzert mit Saso Avsenik
Petersauracher Musikanten, Schulturnhalle Petersaurach
19:30 Uhr
Theaterabend
Kessllochstodl e. V., Schützenheim Petersaurach
19:30 Uhr
Theater Kleinhaslach
BJB Kleinhasalch, Gasthaus Nixel, Dietenhofen
Sa., 25.03.2017
13:00 –
Frühjahrsbasar
14:30 Uhr
Basarteam
Grund- und Mittelschule Lichtenau, Schulweg 12
13:00 –
Frühjahrsbasar
15:30 Uhr
Alles für‚ s Kind e.V.
Schulturnhalle Pestalozzistr. 4, Dietenhofen
18:30 Uhr
Siedler von Cartan - Tournier
Siedlerfreunde, JUZ, Neuendettelsau
19:30 Uhr
Klavierabend mit Dr. Paul Sturm
Ev. Kirchengemeinde, Ev. Gemeindehaus Sachsen
19:30 Uhr
Theaterabend
Kessllochstodl e. V., Schützenheim Petersaurach
19:30 Uhr
Theater Kleinhaslach
BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel, Dietenhofen
o. A.
Szenische Lesung der Briefe Lieder von Schumann und Brahms
o. A.
Petersaurach
20:00 Uhr
Kleiner Heilsbronner Wirtschaftsgipfel
Kulturverein Heilsbronn, Konventsaal, Heilsbronn
So., 26.03.2017
11:00 –
Direktvermarktertag
17:00 Uhr
Bruckberger Heime
Werkstattgeländer der Bruckberger Heime
Di., 28.03.2017
19:30 Uhr
Benefizkonzert mit dem Heeresmusikkorps Veitshöchheim
1. Europa-Musikzug Markt Dietenhofen e.V.
Schulturnhalle, Pestalozzistr. 4, Dietenhofen
14:00 Uhr
Wirtshaussingen Hans Oppel und Luise Schwarz
Gasthaus Billmann , Oberschlauersbach
Do., 30.03.2017
16:00 –
Blutspenden BRK
20:00 Uhr
Rotkreuzheim, Haager Str. 30, Neuendettelsau
Fr., 31.03.2017
20:00 Uhr
D´Rait Schwestern und da Blaimer „Hart aber herzlich“
Kulturreihe Dietenhofen e.V.
Musiksaal der Mittelschule, Dietenhofen
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
So., 02.04.2017
11:00 Uhr
Eröffnung der 45. Sonderausstellung,
Heimat- und Geschichtsverein
Löhe-Zeit-Museum, Bahnhofstr. 38, Neuendettelsau
Do., 06.04.2017
19:00 Uhr
Historischer Abend der Bruckberger Heime zum
125-jährigen Jubliäum, Bruckberger Heime
Festsaal Schloss Bruckberg
Fr., 07.04.2017
14:00 Uhr
Seniorennachmittag, Gemeinde Sachsen b.Ansbach
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muss bis 4. Mai 2017 nachgereicht werden.
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