03.03.2017 EU hebt gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus Belarus auf Bonn (GTAI) - Die EU hebt die mit Verordnung (EU) 2015/936 (ABl. L 160 vom 25.6.2015, S. 1) eingeführten Höchstmengen für die Einfuhr bestimmter Textilwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern, soweit Ein fuhren von Textilwaren mit Ursprung in Belarus betroffen sind, mit Wirkung vom 23.3.2017 auf. Die Aufhebung betrifft die autonomen Kontingente für die Einfuhren von Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Re publik Belarus, die in den Anhängen II und III der Verordnung (EU) 2015/936 festgelegt sind, und als Folge davon, auch die Kontingente für den passiven Veredelungsverkehr. Die den passiven Veredelungsverkehr betreffenden Regelungen (Artikel 4 Absatz 2 und Kapitel V der Verordnung (EU) 2015/936 sowie deren Anhang V) werden ge strichen. Mit der jetzigen Maßnahme werden die positiven politischen Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Union und der Republik Belarus anerkannt. Zudem soll die Aufhebung der Kontingentierung zur weiteren Verbesse rung der bilateralen Beziehungen beitragen. Die EU behält sich jedoch weiterhin die Möglichkeit vor, künftig auf Kontingente zurückzugreifen, falls sich die Menschenrechtslage in der Republik Belarus erheblich verschlechtern sollte. Die in der Verordnung (EU) 2015/936 enthaltenen Regelungen hinsichtlich der Einfuhr von Textilwaren mit Ur sprung in der Demokratischen Republik Korea gelten unverändert weiter. Quelle: Verordnung (EU) 2017/354 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/936 über die gemeinsame Regelung der Einfuhren von Textilwaren aus bestimmten Dritt ländern, die nicht unter bilaterale Abkommen, Protokolle, andere Vereinbarungen oder eine spezifische Einfuhr regelung der Union fallen; ABl. L 57 vom 3.3.2017, S. 31. KONTAKT Hans-Jürgen Diedrich +49 (0)228 24 993-345 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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