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02.03.2017
Türkei- Einfuhrregime für das Jahr 2017
Im türkischen Amtsblatt Nr. 29935 vom 31.12. 2016 sind in Erlass 2016/9611  (unten im Laufband) wichtige Ein­
fuhrregeln für das Jahr 2017 veröffentlicht.
Betroffen sind Gebrauchtwaren (Abs. 2), Erlaubnispflichtige Waren (Abs. 3), Waren, deren Einfuhr an besondere
Bedingungen geknüpft ist (Abs. 4), Waren, deren Einfuhr nur bestimmten Institutionen obliegt (Abs. 5) sowie
Textilwaren (Abs. 6). Details zu den jeweiligen Abschnitten ergeben sich aus den Anhängen. Diese sind abrufbar
unter folgendem Link am Ende des Erlasses: Ekler için tıklayınız 
In Detailfragen bietet die AHK Istanbul Hilfe an:
(http://www.dtr-ihk.de/dienstleistungen/recht-und-investitionen/import-export/ ).
Je nach Umfang können Kosten entstehen.
Im Überblick:
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www.gtai.de
Abs.
Einleitung
Ziele, Umfang und Rechtsgrundlagen
Gebrauchte Waren
Umfang: Waren die unter Anlage 1 und 2 gelistet sind und gebrauchte und
1
Abs.
2
erneuerte Waren, die nicht unter Ek-1 und Ek-2 fallen
Waren, die aus Anhang 1 (Ek-1) entnommen werden, bedürfen keiner Ge­
nehmigung, unter der Bedingung, dass bestimmte Voraussetzungen (CIFWerte etc.) erfüllt werden.
Waren, die aus Anhang 2 (Ek-2) entnommen werden, bedürfen einer Konf­
ormitätserklärung
Unter Umständen muss eine Genehmigung beantragt werden, z.B. für ge­
brauchte und erneuerte Waren, die nicht unter Ek-1 und Ek-2 fallen.
Abs.
Erlaubnispflichtige
Diverse Waren dürfen nur mit Erlaubnis bestimmter bzw. hierfür vorgese­
3
Waren
hener Institutionen eingeführt werden
(s. hierzu Ek-3)
Außerdem: Einfuhr von Banknoten und weiteren Wertpapieren, Dünger
Abs.
Waren, deren Einfuhr
4
an besondere Bedin­
gungen geknüpft ist
Darunter fallen:
è Waren, die im Inland auf internationalen Messen ausgestellt werden
è Vielseitig verwendbare Materialien und Technologien
è Substanzen, die die Ozonschicht verringern
è Waren, deren Einfuhr verboten ist
Einfuhr chemischer Substanzen, die dem Abkommen über chemische Waf­
fen zu entnehmen sind
Abs.
Waren, deren Einfuhr
5
nur bestimmten In­
Waffen (Ek-13)
stitutionen obliegt
Abs.
Textil- und Konfekti­
6
onswaren
è Risikobewertung der im Anhang 14 (Ek-14) platzierten Waren
è Unter Umständen können Proben im Anschluss an die Risikobewertung
entnommen werden
è Nach (erfolgreich) erfolgter Kontrolle muss online unter http://
www.ebirlik.org  die Genehmigung ersucht werden, um den Abzug der
Waren aus dem Zoll einzuleiten
Außerdem: Waren können unter Umständen auch eingesammelt, verbes­
sert und vernichtet werden
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