02.03.2017 Türkei- Einfuhrregime für das Jahr 2017 Im türkischen Amtsblatt Nr. 29935 vom 31.12. 2016 sind in Erlass 2016/9611 (unten im Laufband) wichtige Ein fuhrregeln für das Jahr 2017 veröffentlicht. Betroffen sind Gebrauchtwaren (Abs. 2), Erlaubnispflichtige Waren (Abs. 3), Waren, deren Einfuhr an besondere Bedingungen geknüpft ist (Abs. 4), Waren, deren Einfuhr nur bestimmten Institutionen obliegt (Abs. 5) sowie Textilwaren (Abs. 6). Details zu den jeweiligen Abschnitten ergeben sich aus den Anhängen. Diese sind abrufbar unter folgendem Link am Ende des Erlasses: Ekler için tıklayınız In Detailfragen bietet die AHK Istanbul Hilfe an: (http://www.dtr-ihk.de/dienstleistungen/recht-und-investitionen/import-export/ ). Je nach Umfang können Kosten entstehen. Im Überblick: 1 www.gtai.de Abs. Einleitung Ziele, Umfang und Rechtsgrundlagen Gebrauchte Waren Umfang: Waren die unter Anlage 1 und 2 gelistet sind und gebrauchte und 1 Abs. 2 erneuerte Waren, die nicht unter Ek-1 und Ek-2 fallen Waren, die aus Anhang 1 (Ek-1) entnommen werden, bedürfen keiner Ge nehmigung, unter der Bedingung, dass bestimmte Voraussetzungen (CIFWerte etc.) erfüllt werden. Waren, die aus Anhang 2 (Ek-2) entnommen werden, bedürfen einer Konf ormitätserklärung Unter Umständen muss eine Genehmigung beantragt werden, z.B. für ge brauchte und erneuerte Waren, die nicht unter Ek-1 und Ek-2 fallen. Abs. Erlaubnispflichtige Diverse Waren dürfen nur mit Erlaubnis bestimmter bzw. hierfür vorgese 3 Waren hener Institutionen eingeführt werden (s. hierzu Ek-3) Außerdem: Einfuhr von Banknoten und weiteren Wertpapieren, Dünger Abs. Waren, deren Einfuhr 4 an besondere Bedin gungen geknüpft ist Darunter fallen: è Waren, die im Inland auf internationalen Messen ausgestellt werden è Vielseitig verwendbare Materialien und Technologien è Substanzen, die die Ozonschicht verringern è Waren, deren Einfuhr verboten ist Einfuhr chemischer Substanzen, die dem Abkommen über chemische Waf fen zu entnehmen sind Abs. Waren, deren Einfuhr 5 nur bestimmten In Waffen (Ek-13) stitutionen obliegt Abs. Textil- und Konfekti 6 onswaren è Risikobewertung der im Anhang 14 (Ek-14) platzierten Waren è Unter Umständen können Proben im Anschluss an die Risikobewertung entnommen werden è Nach (erfolgreich) erfolgter Kontrolle muss online unter http:// www.ebirlik.org die Genehmigung ersucht werden, um den Abzug der Waren aus dem Zoll einzuleiten Außerdem: Waren können unter Umständen auch eingesammelt, verbes sert und vernichtet werden 2 www.gtai.de KONTAKT Klaus Möbius +49 (0)228 24 993-340 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 3 www.gtai.de
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