Übung im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte Sommersemester

Prof. Dr. Abbo Junker
Übung im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte
Sommersemester 2017
Hausarbeit
Der eingetragene Kaufmann K, der ein Modeatelier betreibt, entwirft und vertreibt hochwertige Herrenbekleidung. Er steht in Geschäftsbeziehung zur V GmbH, die in Deutschland Tuche der Marke „Loro Piana“ verkauft. K erwarb bei V 200 laufende Meter Nadelzwirn (Tuchbreite 2,20 m) der Spitzenqualität „Priest Cloth“ zum Preis von € 12.000. Vereinbart wurde
Ratenzahlung und ein Eigentumsvorbehalt des V bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung mit der Ergänzung: „Wird das gelieferte Tuch vor der vollständigen Begleichung des Kaufpreises weiterverarbeitet, bleibt es in jeder Verarbeitungsstufe und als fertige
Ware im Eigentum des Verkäufers.“
K beauftragte die Z KG, ein Dienstleistungsunternehmen der Textilbranche, mit dem Zuschnitt und der Verarbeitung des Tuchs zu hochwertigen Herrenanzügen. Der Eigentumsvorbehalt des V nebst Verarbeitungsklausel war der Z nicht bekannt. Als K einige Wochen später
zahlungsunfähig wurde, erklärte V gegenüber K den Rücktritt vom Kaufvertrag. Z stellte die
Verarbeitung des Stoffes ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie 20 Herrenanzüge hergestellt und
dafür 30 Meter des Stoffes verbraucht. Weitere 70 Meter des Stoffes waren zugeschnitten; der
Wert des zugeschnittenen Stoffes beläuft sich auf € 7.000.
V verlangt von Z die Herausgabe der Herrenanzüge, des zugeschnittenen Stoffes und des restlichen Stoffballens. Z beruft sich auf ein gesetzliches Pfandrecht an diesen Sachen, hilfsweise
auf ein Zurückbehaltungsrecht. In jedem Fall sei sie nur gegen Zahlung der € 9.000, die K ihr
für die Arbeit schulde, zur Herausgabe bereit. K verlangt von V die Rückgewähr der bereits
geleisteten Kaufpreisraten (€ 8.000).
1.
2.
Wie ist über die Ansprüche von V und K zu entscheiden?
Wie ist die Frage 1 zu beantworten, wenn der Kaufvertrag und die bedingte Übereignung des Stoffes an K unwirksam sind?
Hinweise zur Hausarbeit:
Die Arbeit kann nur von Studierenden nach dem „alten Modell“ (1 Hausarbeit
+ 1 Klausur) eingereicht werden. Sie kann sowohl für die Übung im Zivilrecht
für Fortgeschrittene von Herrn Professor Dr. Spickhoff (WiSe 2016/2017) als
auch für die Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene von Herrn Professor
Dr. Junker (SoSe 2017) angerechnet werden.
Die Wahl ist auf dem Deckblatt kenntlich zu machen.
Formalia:
Korrekturrand rechts 6,0 cm; links, oben, unten je 2,0 cm Rand; Schrift
12 Punkt Times New Roman; Zeilenabstand 1,5 Zeilen; Fußnoten 10 Punkt;
Die Arbeit darf 25 Din A4-Seiten (ohne Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Hausarbeit muss folgende Teile in der genannten Reihenfolge enthalten:
-
Deckblatt
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis (soweit erforderlich)
Literaturverzeichnis
Lösung des Falles
Eigenständigkeitserklärung + Erklärung ephorus (s. unten) inkl.
Unterschrift
Das Deckblatt muss Name, Vorname, Anschrift, ggf. E-Mailadresse, Matrikelnummer, Fachsemester, die Wahl des zugehörigen Semesters und die Bezeichnung der Lehrveranstaltung sowie den Namen des Dozenten enthalten.
Hinsichtlich wissenschaftlichen Arbeitens (Zitierweise, Literaturverzeichnis
etc.) wird auf die Internetseite des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) unter Studium – Wissenschaftliches Arbeiten verwiesen.
Abgabe:
Die Hausarbeit ist in gedruckter Form bis Montag, 24.04.2017, 16:00 Uhr
einzureichen. Die Abgabe kann persönlich zu Beginn der ersten Vorlesung
oder per Post mit Poststempel spätestens vom 24.04.2017 (kein Freistempler)
an folgende Adresse erfolgen: Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, zu Händen Ass. iur. Christina Meyer, Destouchesstr. 68, 80796 München
Zuvor ist die Hausarbeit in elektronischer Form zur Plagiatsprüfung unter
https://student.ephorus.com/students/ hochzuladen. Zu beachten ist, dass
die Datei nur als Word-Dokument hochgeladen werden kann. Der anzugebende Code lautet: SoSe2017_VÜ_ZR_Junker
Die Bestätigung des Programms ist in ausgedruckter Form der Hausarbeit
beizulegen.
Die Schriftfassung der Hausarbeit muss abschließend folgende zusätzliche
Erklärung enthalten:
„Hiermit versichere ich, [Vor- und Nachname, Matrikelnummer], dass die abgegebene Schriftfassung der hochgeladenen elektronischen Version entspricht.“ [Datum, eigenhändige Unterschrift]