Infoblatt zur Kursstufe für Klasse 10

Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfsburg
Information zur Kursstufe
Jur
Stand: Februar 2017
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern.
Nachfolgend erfolgt ein Überblick über die wichtigsten Informationen zur Kursstufe allgemein sowie zu
den Wahlmöglichkeiten in der Qualifikationsphase. Grundlage dieser Informationen stellen die
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) vom 19. Mai 2005; zuletzt geändert durch die
VO vom 04.Februar 2014 sowie die Ergänzende Bestimmungen zur VO über die gymnasiale
Oberstufe (EB-VO-GO)vom 19.05.2005 zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 04.02.2014
http://www.mk.niedersachsen.de/download/64007/VO-GO_und_EB-VOGO_Fassung_12.2.2014_.pdf
sowie
das
Informationsblatt des Kultusministeriums Niedersachsen zur gymnasialen Oberstufe vom Juli
2013, das ausführlich unter http://www.mk.niedersachsen.de/download/5741/Die_gymnasiale_Oberstufe_und_die_
Abiturpruefung.pdf abgerufen werden kann. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht der
Qualifikationsphase ist die erfolgreiche Versetzung aus der Einführungsphase (Klasse 10) und
der damit verbundene Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I.
Die Qualifikationsphase besteht aus vier Kurshalbjahren, die in einem zuvor festgelegten Profil
(Schwerpunkt) mit einer festgelegten Fächer-Wahl-Kombination (siehe Rückseite) durchlaufen wird.
Die Pflichtstundenzahl beträgt in den Schulhalbjahren durchschnittlich 34 Wochenstunden. Der
Unterricht wird in vierstündigen Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) und in vieroder zweistündigen Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) erteilt.
Der Unterricht in der Qualifikationsphase wird in Kernfächern (De, FS, Ma), Schwerpunktfächer
(den jeweiligen Schwerpunkt kennzeichnende Fächer), Ergänzungsfächer (alle sonstigen Fächer, in
denen eine Belegungsverpflichtung besteht) und Wahlfächern (alle übrigen Fächer, die freiwillig
angewählt werden können) sowie in einem Seminarfach erteilt.
Insgesamt gibt es 5 Profile (fachbezogene Schwerpunkte), die am THG angewählt werden können
(siehe Rückseite).
Für die Fächer Religion, Werte und Normen, Philosophie, Kunst und Musik gelten am THG
besondere Regelungen: Die Fächer Musik und Kunst können derzeit nicht als P4/P5-Fächer
belegt werden. Das Fach Werte und Normen kann grundsätzlich nicht als Prüfungsfach gewählt
werden.
Das Fach Philosophie (als Alternative zu Religion oder Werte und Normen) und auch Darstellendes
Spiel werden in der Oberstufe angeboten jedoch nicht als Prüfungsfach.
Das Fach Darstellendes Spiel wird als Alternative zu den zweistündigen Kunst- und
Musikkursen angeboten.
Fremdsprachen müssen mindestens seit der 6. Klasse belegt sein.
Sport muss in den vier Kurshalbjahren von jedem Schüler durchgängig als praktisches Fach (2stündig) belegt werden. Wer auf Dauer vom Sportunterricht befreit ist, belegt stattdessen ein
anderes Fach seiner Wahl. Ist Sport fünftes Prüfungsfach, müssen zusätzlich je Schulhalbjahr
zwei Stunden Sporttheorie belegt werden. Eine Prüfung im Fach Sport ist außerhalb des Profils
nur als P 5 (nicht als P4) möglich! Dieses Angebot hängt von der Anzahl der Interessenten ab!
Für die Profilwahl Sport ist eine Teilnahme am Sport-Theorie- Unterricht in Klasse 10 (2.
Halbjahr) Voraussetzung.
Die Kursangebote werden teilweise durch eine Kooperation mit dem Ratsgymnasium oder als
Stadt übergreifender Kurs (betrifft nur Musik auf erhöhtem Niveau) realisiert und können an
anderen Standorten stattfinden.
Bei evtl. Nachfragen wendet euch/wenden Sie sich gern an mich:
Tel: 05361-297314 oder [email protected]
S. Jurczyk (Sek.II-Koordinatorin)
Theodor-Heuss-Gymnasium Wolfsburg
Jur
Information zur Kursstufe
Stand: Februar 2017
Hinweise zum Erstellen eines eigenen Kurswahlplanes:
1. Wählen Sie einen fachbezogenen Schwerpunkt und fünf Prüfungsfächer.
Beachten Sie dabei die folgenden Bedingungen:
a) alle Aufgabenfelder mit den Prüfungsfächern müssen abgedeckt sein,
b) zwei der drei Fächer Deutsch, eine Fremdsprache oder Mathematik sind Prüfungsfächer,
c) drei Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind gewählt, darunter die beiden
Schwerpunktfächer und ein weiteres Fach.
3. Belegen Sie weitere Fächer so, dass mit ihnen die Mindestbelegungsverpflichtungen (siehe
Informationsblatt des Kultusministeriums, S. 6) abgedeckt sind.
4. Belegen Sie nun, falls nötig, noch Fächer Ihrer Wahl, damit Ihre Unterrichtsverpflichtung in der
Qualifikationsphase je Schulhalbjahr mindestens 34 Wochenstunden beträgt und Sie 36
Schulhalbjahresergebnisse (nicht mehr!) in die Gesamtqualifikation für das Abitur einbringen können.
5. Aus den Leistungen in den Prüfungs- und weiteren Pflichtfächern der Qualifikationsphase und aus
den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt,
die Gesamtqualifikation. Unter den einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen aus der
Qualifikationsphase darf kein Ergebnis mit 0 Punkten sein.
Beispiele für Kurswahlen (mit * gekennzeichneten Fächer müssen nur 2 Kurshalbjahre belegt werden):
a) sprachlicher Schwerpunkt:
P1
P2
P3
P4
P5
Fr/Sn/Lt
En
Ch/Bio/Ph
Ma
Ek
De
Ge*
PW*
WN
Mu*
Sf
Sp
b) musisch-künstlerischer Schwerpunkt:
4 Wo. Std.
4
4
4
4
4
4*
4*
2
2*
2
2
c) gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt:
P1
P2
P3
P4
P5
Ge
De
PW/EK
Ch/Bio/Ph
En
Ma
Lt/Sn/Fr
WN
Ku*
Sf
Sp
PW* (wenn EK)
4 Wo. Std.
4
4
4
4
4
4
2
2*
2
2
2*
e) sportlicher Schwerpunkt:
P1
P2
P3
P4
P5
Sp
Ph/Bio/Ch
En
Ma
PW
De
Ge*
Bio/Ph/Ch
Re
Sf
5 Wo. Std.
4
4
4
4
4
4*
4
4
2
P1
P2
P3
P4
P5
Ku/Mu
De
Bio/Ph/Ch
Ma
Ge
En
Mu/Ku*
PW
WN
Sf
Sp
4 Wo. Std.
4
4
4
4
4
2*
4
2
2
2
d) naturwissenschaftlich-mathematischer
Schwerpunkt:
P1
P2
P3
P4
P5
Ph/Ch/Bio
Ma
En
De
Ge
PW
Ch/Bio/Ph
Mu*
WN
Sf
Sp
4 Wo. Std.
4
4
4
4
4
4
2*
2
2
2