KURZFILM WETTBEWERB 28. FEBRUAR 2018 Fristende zur Fertigstellung der Kurzfilme 15. MAI 2017 Einsendeschluss 29. JUNI 2017 Bekanntgabe der ausgewählten Projekte auf dem Filmfest München 26. MAI 2018 Erlass der ersten bayerischen Verfassung jährt sich zum 200. Mal MÄRZ 2018 Prämierung der drei besten Kurzfilme 8. NOVEMBER 2018 Der Freistaat Bayern feiert seinen 100. Geburtstag 2030 Ausschreibung für her Nachwuchsfilmemac www.fff-bayern.de KURZFILMWETTBEWERB BAYERN 2030 D er FilmFernsehFonds Bayern lädt Nachwuchsfilmemacher aus ganz Deutschland ein, bis zum 15. Mai 2017 Kurzfilmprojekte mit einer Länge von 3 bis 6 Minuten zum Thema „Bayern 2030“ einzureichen. Es sind alle Genres und Formate zulässig, die eine Präsentation im Kino, Fernsehen und/oder online ermöglichen. Der Wettbewerb wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert. EINSENDESCHLUSS IST DER 15. MAI 2017 (18 UHR) EINREICHFORMULAR UND ALLE INFORMATIONEN ZUM KURZFILMWETTBEWERB UNTER WWW.FFF-BAYERN.DE Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger haben im Jahr 2018 gleich doppelt Grund zu feiern: Am 26. Mai jährt sich der Erlass der ersten bayerischen Verfassung zum 200. Mal. Und vor allem: Am 8. November feiert der Freistaat Bayern seinen 100. Geburtstag. Im Jubiläumsjahr richten wir den Blick nicht nur in die Vergangenheit, sondern insbesondere auch in die Zukunft. Wie könnte der Freistaat im Jahr 2030 aussehen? Welche Entwicklungen gibt es? Wie wird die Gesellschaft dann ticken? Gestalten Sie Ihre Zukunftsvision von Bayern im Rahmen einer Kurzgeschichte, die in einem ca. 3 bis 6 minütigen Film dargestellt werden kann. Sie können Ihren Blick ausschließlich bis ins Jahr 2030 richten. Oder Sie beziehen auch die Vergangenheit und die Gegenwart mit ein. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen! Eine hochkarätige Fachjury wählt aus allen Einreichungen 8 bis 10 Projekte aus, die für die Filmherstellung einen zweckgebundenen Produktionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro erhalten. Die ausgewählten Projekte werden im Rahmen des Empfangs des FFF Bayern während des Filmfests München am 29. Juni 2017 bekannt gegeben. Die Kurzfilme sollen im Jahr 2018 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung z. B. auf Großveranstaltungen und den Online-Kanälen vermarktet werden. Zu diesem Zweck sind im Falle einer Prämierung mit einem Produktionskostenzuschuss eine Übertragung der einfachen Nutzungsrechte und das Erstaufführungsrecht an den Freistaat Bayern sowie eine fristgerechte Fertigstellung im Februar 2018 verpflichtend. Aus den fertig gestellten Projekten wählt die Fachjury im März 2018 die drei besten Kurzfilme aus, die mit weiteren Preisgeldern in Höhe von insgesamt 18.000 Euro prämiert werden. Teilnahmeberechtigt sind junge Filmschaffende aus Deutschland aus den Bereichen Regie oder Produktion, die sich in einer anerkannten, fachspezifischen Ausbildung befinden oder diese bereits abgeschlossen haben, sowie begabte junge Quereinsteiger mit professioneller Branchenerfahrung und/oder mindestens einem eigenen realisierten Filmprojekt. Die vollständigen Unterlagen sind in 2-facher Ausführung einzureichen bei: FilmFernsehFonds Bayern GmbH Sonnenstraße 21 80331 München Kontakt: Adina Mungenast Tel.: 089 - 544 602 - 47 Mail: [email protected]
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