Ausschreibung für Nachwuchsfilmemacher www.fff

KURZFILM
WETTBEWERB
28. FEBRUAR 2018
Fristende zur Fertigstellung
der Kurzfilme
15. MAI 2017
Einsendeschluss
29. JUNI 2017
Bekanntgabe der
ausgewählten Projekte auf
dem Filmfest München
26. MAI 2018
Erlass der ersten bayerischen Verfassung
jährt sich zum 200. Mal
MÄRZ 2018
Prämierung der drei
besten Kurzfilme
8. NOVEMBER 2018
Der Freistaat Bayern feiert
seinen 100. Geburtstag
2030
Ausschreibung für
her
Nachwuchsfilmemac
www.fff-bayern.de
KURZFILMWETTBEWERB
BAYERN 2030
D
er FilmFernsehFonds Bayern lädt Nachwuchsfilmemacher aus ganz Deutschland ein, bis zum 15. Mai
2017 Kurzfilmprojekte mit einer Länge von 3 bis 6
Minuten zum Thema „Bayern 2030“ einzureichen. Es sind
alle Genres und Formate zulässig, die eine Präsentation im
Kino, Fernsehen und/oder online ermöglichen. Der
Wettbewerb wird durch das Bayerische Staatsministerium
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
gefördert.
EINSENDESCHLUSS IST DER 15. MAI 2017 (18 UHR)
EINREICHFORMULAR UND ALLE
INFORMATIONEN ZUM
KURZFILMWETTBEWERB UNTER
WWW.FFF-BAYERN.DE
Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger haben im Jahr
2018 gleich doppelt Grund zu feiern:
Am 26. Mai jährt sich der Erlass der ersten bayerischen
Verfassung zum 200. Mal. Und vor allem: Am 8. November
feiert der Freistaat Bayern seinen 100. Geburtstag. Im
Jubiläumsjahr richten wir den Blick nicht nur in die
Vergangenheit, sondern insbesondere auch in die
Zukunft. Wie könnte der Freistaat im Jahr 2030 aussehen?
Welche Entwicklungen gibt es? Wie wird die Gesellschaft
dann ticken?
Gestalten Sie Ihre Zukunftsvision von Bayern im Rahmen
einer Kurzgeschichte, die in einem ca. 3 bis 6 minütigen
Film dargestellt werden kann. Sie können Ihren Blick
ausschließlich bis ins Jahr 2030 richten. Oder Sie
beziehen auch die Vergangenheit und die Gegenwart mit
ein. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen!
Eine hochkarätige Fachjury wählt aus allen Einreichungen
8 bis 10 Projekte aus, die für die Filmherstellung einen
zweckgebundenen Produktionskostenzuschuss in Höhe
von bis zu 20.000 Euro erhalten. Die ausgewählten
Projekte werden im Rahmen des Empfangs des FFF
Bayern während des Filmfests München am 29. Juni 2017
bekannt gegeben.
Die Kurzfilme sollen im Jahr 2018 im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung
z. B. auf Großveranstaltungen und den Online-Kanälen
vermarktet werden. Zu diesem Zweck sind im Falle einer
Prämierung mit einem Produktionskostenzuschuss eine
Übertragung der einfachen Nutzungsrechte und das
Erstaufführungsrecht an den Freistaat Bayern sowie eine
fristgerechte Fertigstellung im Februar 2018 verpflichtend.
Aus den fertig gestellten Projekten wählt die Fachjury im
März 2018 die drei besten Kurzfilme aus, die mit weiteren
Preisgeldern in Höhe von insgesamt 18.000 Euro prämiert
werden.
Teilnahmeberechtigt sind junge Filmschaffende aus
Deutschland aus den Bereichen Regie oder Produktion,
die sich in einer anerkannten, fachspezifischen Ausbildung befinden oder diese bereits abgeschlossen haben,
sowie begabte junge Quereinsteiger mit professioneller
Branchenerfahrung und/oder mindestens einem eigenen
realisierten Filmprojekt.
Die vollständigen Unterlagen sind in 2-facher
Ausführung einzureichen bei:
FilmFernsehFonds Bayern GmbH
Sonnenstraße 21
80331 München
Kontakt: Adina Mungenast
Tel.: 089 - 544 602 - 47
Mail: [email protected]