www.kitzscher.de Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher und ihrer Ortsteile Trages, Hainichen, Thierbach, Dittmannsdorf/Braußwig Jahrgang 26 • Nummer 2 Ausgabe Februar 2017 • erscheint am 22.02.2017 n Freiwillige Feuerwehr Kitzscher mit neuer Wehrleitung Marco Baaske übernimmt mit seinen Stellvertretern Jörg Berthold und Torsten Schattulat die Geschäfte Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher am 20.01.2017 wurde die Wahl der Wehrleitung durchgeführt. Dabei entschieden sich die Mitglieder der aktiven Wehr bei der Wahl des Wehrleiters für den Kameraden Marco Baaske. Er wird in Zukunft von seinem 1. Stellvertreter Jörg Berthold und seinem 2. Stellvertreter Torsten Schattulat unterstützt. Die neue Wehrleitung wurde einstimmig in der Stadtratssitzung am 31.01.2017 für die Dauer von 5 Jahren bestätigt. Die Stadt Kitzscher wünscht der neuen Leitung ausdrücklich alles Gute. Der ehemalige Wehrleiter Hans Neumann (2.v.l.) gratulierte seinem Nachfolger Kam. Marco Baaske (2.v.r.) und seinen Stellvertretern Kam. Jörg Berthold (li.)und Kam. Torsten Schattulat (re.) bereits kurz nach der Wahl. Einen ausführlichen Bericht zur Mitgliederversammlung lesen Sie in dieser Amtsblattausgabe oder mit Bildergalerie unter www.kitzscher.de. 26.02.2017, 14:11 Uhr Start: Straße der Einheit/Trageser Straße Eine Bildergalerie zum närrischen Treiben auf unseren Straßen finden Sie unter www.kitzscher.de. Redaktionsschluss für die Februarausgabe: 17. März 2017 Die nächste Ausgabe erscheint am: 29. März 2017 Seite 2 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher 22.02.2017 Amtliche Mitteilungen n In dieser Ausgabe lesen Sie n Öffnungszeiten im Rathaus Titelseite Inhalt Amtliche Mitteilungen Öffnungszeiten im Rathaus Bürgerinformationen Informationen zur 28. Stadtratssitzung Stellenausschreibung techn. Mitarbeiter Öffentliche Bekanntmachung zum Non-Food Discounter Auslegung des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach – Kastanienallee II“ Verlängerung der Bekanntmachung des BPlanes Kitzscher Nord-West Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren MIPRO Bekanntmachung zur Umplanung Anschlussstelle Espenhain – BAB 72 Termin Stadtratssitzung Bekanntmachung des Ordnungsamtes – Verwendung von Feuerschalen Sonstige Mitteilungen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher Informationen zur Ausleihe von E – Book Readern und Tablet’s Neuzugänge der Stadtbibliothek im Februar 2017 Glückwünsche zur Ladeneröffung Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ (allgemein) Bekanntmachung zur Schadnagerbekämpfung Informationen des RTA Nachruf Bekanntmachung des Fundbüros Die Kleiderbörse informiert Bekanntmachungen der Schiedsstelle Senioren Geburtstagsgratulationen Dank an unsere ehrenamtliche Mitarbeiter Programm des Seniorenclubs Standesamt Kultursplitter Schulnachrichten Informationen zur Schulaufnahme Aktuelles an der OSK - Tag der offenen Tür Kindertageseinrichtungen Die Kita feiert das Ende der kalten Jahreszeit Kirchliche Nachrichten Aus unseren Ortsteilen Stadtverwaltung Seite 2 Seite 2 Seite 4 Seite 5 Seite 5 Seite 6 Dienstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Meldestelle Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr geschlossen 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr Seite 6 Stadtbibliothek Seite 6 Seite 7 Seite 7 Seite 8 Seite 8 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 10 Seite 10 Seite 10 Seite 10 Seite 11 Seite 11 Seite 11 Seite 11 Seite 11 Seite 12 Seite 12 Seite 12 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Geschlossen 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Schramm Bürgermeister n Bürgerinformationen Informationen zum Baufortschritt bei der brandschutztechnischen Sanierung und der Schaffung der Barrierefreiheit im Rathaus der Stadt Kitzscher Am Montag, dem 13.02.2017, begannen im Rahmen der vorgenannten Maßnahmen die Umbauarbeiten in der Stadtbibliothek. Zur barrierefreien Nutzung dieser öffentlichen Einrichtung macht sich der Einbau eines Podestes notwendig. Dieses soll eine stufenlose Verbindung zwischen dem Zugang zur Stadtbibliothek aus dem Rathaus zur Ausleihtheke in der Mitte der Räumlichkeiten herstellen. Die weitere Garantie der Öffnungszeiten soll dennoch gewährleistet werden. Dementsprechend wurden mit Beginn der Arbeiten Staubschutzwände gestellt. Auf Grund der Arbeiten sind bis Mitte März 2017 Einschränkungen in der Stadtbibliothek zu erwarten. Ich bitte Sie ausdrücklich um Ihr Verständnis. Seite 14 Seite 14 Seite 15 n Impressum Amts- und Informationsblatt Stadt Kitzscher Herausgeber für den amtlichen Teil: Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, 04567 Kitzscher, Tel.: 03433 79090, [email protected] Bürgermeister Maik Schramm verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Leiter der publizierenden Einrichtungen, Behörden, Verbände. Bei Vereinsveröffentlichungen ist der jeweils genannte Autor verantwortlich im Sinne des Presse- und Urheberrechts. Ein Anspruch an die Veröffentlichung eingereichter Manuskripte besteht nicht. Gesamtherstellung und Anzeigen: Riedel-Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau OT Ottendorf; Annemarie und Reinhard Riedel, Telefon: 037208-8760; [email protected]; Vertrieb: Das Amtsblatt wird für jeden Haushalt hergestellt und auf Wunsch der Stadtverwaltung durch die Deutsche Post verteilt. Reklamationen bei Nichterhalt bitte an die Stadtverwaltung. Es erfolgt keine Nachlieferung - die Information wird jedoch an den Verteiler weitergeleitet. Das Amtsblatt (Inhalt) finden Sie auch im Internet der Stadtverwaltung.(www.kitzscher.de) Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016. Hier soll das Podest im Rahmen der Sanierung des Rathauses zur Barrierefreiheit entstehen Da auch die öffentliche Hand nicht von Witterungsbedingungen der kalten Jahreszeit verschont bleibt, mussten in der ersten Februarhälfte die Betonarbeiten am Aufzugsturm eingestellt werden. Die Innenarbei- 22.02.2017 Seite 3 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Amtliche Mitteilungen ten jedoch konnten weiterlaufen. Dabei wurden Trockenbaumaßnahmen, Türerneuerungen, der Einbau eines geplanten Behinderten – WC´s im Dachgeschoss, sowie Putzarbeiten im Untergeschoss und im Heimatmuseum vorgenommen. Erschließung des Wohn- und Mischgebietes Kitzscher Nordwest, 2. BA ruht Seit letztem Jahr wird die Erschließung des 2. Bauabschnittes des genehmigten Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet KitzscherNordwest“ vorangetrieben. Wie bereits bei den Außenarbeiten am Rathaus gibt es keine weiteren Neuigkeiten bekanntzugeben, da die Baustelle witterungsbedingt ruht. Derzeit verzögert sich das Bauende deshalb um 6 Wochen. Die Bagger und Radlader standen still – mit den wärmeren Temperaturen können die Arbeiten weiter gehen Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zwei Informationsveranstaltungen zum Dorfwettbewerb, welche wir Ihnen gern ans Herz legen wollen: 10. März 2017, 10:00 bis ca. 13:00 Uhr, Naturparkhaus im OT Waltersdorf in Großschönau, 12. April 2017, 13:00 bis ca. 16:00 Uhr, Landwirtschaftsmuseum in Stangengrün. Beim 10. Sächsischen Landeswettbewerb »Unser Dorf hat Zukunft« werden wieder Dörfer gesucht, die mit Ideen und Tatkraft ihre Heimat lebenswert gestalten und sich dabei mit anderen Dorfgemeinschaften messen wollen. In den Kreiswettbewerben 2017 werden die Teilnehmer am Landesausscheid 2018 ermittelt. Die besten Dörfer Deutschlands treten dann 2019 im 26. Bundeswettbewerb an. Im Mittelpunkt steht das Engagement der Dorfgemeinschaft nach dem Motto »Was haben wir bislang erreicht – Was wollen wir für die Zukunft?«. Dabei werden keine »Musterdörfer« gesucht – ausschlaggebend sind der Wille und der Einsatz der Bewohner, die Entwicklung ihres Ortes nachhaltig voranzubringen. Entsprechend beurteilt werden die Leistungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Ausgangslage und der Einflussmöglichkeiten der Dorfgemeinschaft. Die Schönheit und Ausstattung eines Dorfes allein sind nicht entscheidend für die Bewertung. Werte Bewohnerinnen und Bewohner unserer Ortsteile, Sollte Interesse bestehen, bitten wir die Anmeldung über die Stadt Kitzscher, Frau Karin Drechsler, Tel. 03433 7909 32, foerdermittel@ kitzscher.de vorzunehmen. Alle Flyer, Ausschreibung und Infoveranstaltungen finden Sie im Internet unter www.kitzscher.de. Anmeldezeitraum in der Oberschule Kitzscher Abschließend und im Besonderen möchte ich auf den Anmeldezeitraum der Grundschüler in unserer Oberschule von Freitag, 03.03.2017, bis Mittwoch, 08.03.2017, hinweisen. Grundschüler der 4. Klassen unserer Region können sich zu den in den Schulnachrichten bekanntgegebenen Zeiten im Sekretariat unserer Oberschule anmelden. Ich hoffe inständig, dass die umfangreichen Bemühungen der Schulleitung, aber auch des Stadtrates und der städtischen Führung die entsprechenden Früchte bringen und möglichst viele 5. – Klässler den Weg in unsere Oberschule Kitzscher finden. in der Vergangenheit hatte sich unser Ortsteil Hainichen am Wettbewerb beteiligt. Auch da wurden die Siegerdörfer auf Kreisebene vom Landratsamt und im Landeswettbewerb mit einer finanziellen Anerkennung geehrt. Der Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 5. Mai 2017. Zur Infor- Ihr Bürgermeister mation interessierter Dorfbewohner und Ortsvorsteher veranstaltet das Maik Schramm Seite 4 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher 22.02.2017 Amtliche Mitteilungen n Informationen zu den Beschlüssen der 28. Stadtratssitzung am 31.01.2017 3. Bereitstellung eines Eigenanteils für den Schulclub der Oberschule Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, zur Finanzierung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für den Schulclub der Oberschule einen Betrag von 2.000,00 € für das Ganztagsprojekt zuzusichern. 1. Zustimmung zur Wahl der Gemeindewehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher Der Kamerad Marco Baaske wird als Gemeindewehrleiter, der Kamerad Jörg Berthold als 1. Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und der Beschl.-Nr.: 003/17 SR Kamerad Torsten Schattulat als 2. Stellvertreter des Gemeindewehrleiters entsprechend dem Ergebnis der Wahl der Feuerwehrhauptver- 4. Ermächtigung des Bürgermeisters zu einer überplanmäßigen sammlung vom 20.01.2017 für die Dauer von 5 Jahren bestätigt. Ausgabe Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, für das Produkt Beschl.-Nr.: 001/17 SR 36.51.01.04 Sachkonto 445200 eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 17.644,23 Euro zu leisten. 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den kommuna- Die liquiden Mittel zur Leistung des vorgenannten Betrages sind vorlen Friedhof in der Stadt Kitzscher (Friedhofsgebührensatzung handen. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof in der Stadt Kitzscher (FriedhofsgebührensatBeschl.-Nr.: 004/17 SR zung). 5. Verkauf des kommunalen Flurstücks Nr. 294/255 der GemarAnlage: Änderungssatzung kung Kitzscher Die Stadt Kitzscher verkauft das kommunale Flurstück Nr. 294/255 der Beschl.-Nr.: 002/17 SR Gemarkung Kitzscher mit einer Fläche von 266 m2. Der Käufer trägt weiterhin alle mit der Kaufverhandlung entstehenden Nebenkosten. Er Anlage zum Beschluss-Nr.: 002/17 SR geht bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes innerhalb von 10 Jahren die Verpflichtung ein, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuSatzung zeigen. der Stadt Kitzscher zur Änderung der Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof Beschl.-Nr.: 005/17 SR in der Stadt Kitzscher (Friedhofsgebührensatzung) 6. Verkauf einer Teilfläche aus dem kommunalen Flurstück Nr. 181 der Gemarkung Thierbach Aufgrund § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Die Stadt Kitzscher verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche von (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 ca. 384 m2 aus dem kommunalen Flurstück Nr. 181 der Gemarkung (GVBl S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (GVBl Thierbach. Die angrenzenden Grundstückseigentümer erhalten ein einS. 349) sowie §§ 2, 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes getragenes Wegerecht. (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August Die Käufer tragen weiterhin die Vermessungskosten und alle mit der 2004 (GVBl. S. 418) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November Kaufverhandlung entstehenden Nebenkosten. Sie gehen bei einer Wei2013 (GVBl. S. 822) und § 7 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über das terveräußerung des Teilgrundstückes innerhalb von 10 Jahren die VerFriedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestat- pflichtung ein, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der tungsgesetz - SächsBestG) vom 08. Juli 1994 (GVBl S. 1321) zuletzt Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuzeigen. geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 725) wird durch den Stadtrat mit Beschluss vom 31.01.2017 folgende Satzung Beschl.-Nr.: 006/17 SR beschlossen: 7. Verkauf des kommunalen Flurstücks Nr. 238 der Gemarkung §1 Braußwig als Baugrundstück im „Wohn- und Mischgebiet KitzÄnderung des § 5 Abs. 1 Ziffer 7 scher-Nordwest (2. Bauabschnitt Die Stadt Kitzscher verkauft das kommunale Flurstück Nr. 238 der GeIm Buchstaben e) wird die Gebühr von 150,00 Euro pro Belegung markung Braußwig, Baugrundstück Nr. 12, im geplanten Erschliedurch die Gebühr 190,00 Euro pro Belegung ersetzt. ßungsgebiet 2. BA des „Wohn- und Mischgebietes Kitzscher-NordNach dem Buchstaben e) wird ein Buchstabe f) mit folgendem Inhalt west“ mit einer Fläche von insgesamt 782 m2. neu eingefügt. Die Käufer tragen alle Nebenkosten, die mit der Kaufverhandlung in Zusammenhang stehen. Sie gehen die Verpflichtung ein, bei einer Weif) in einer teilanonymen Gemeinschaftsurnenanlage terveräußerung des Baugrundstückes innerhalb von 1.380,00 Euro pro Belegung 10 Jahren, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuzeigen. §2 Inkrafttreten Beschl.-Nr.: 007/17 VSR Die vorstehende Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Kitzscher, 31.01.2017 Schramm Bürgermeister 8. Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Sanitärtraktes im Ostteil der Oberschule Kitzscher Der Stadtrat beschließt, die Vergabe von Planungsleistungen in den Leistungsphasen 4 - 9 in Höhe von 10.437,35 € (brutto) für die erforderlichen Hochbaumaßnahmen an das Ing.-büro Klemm & Hensen und in den Leistungsphasen 4 - 8 in Höhe von 15.599,32 € (brutto) an das Planungsbüro WPW Leipzig für die technische Ausrüstung im Rahmen der Sanierung des Sanitärtraktes im Ostteil der Oberschule Kitzscher. Beschl.-Nr.: 008/17 SR Seite 5 22.02.2017 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Amtliche Mitteilungen 9. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ Der Bauherr wird von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Dachneigung und Firstrichtung) des Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ befreit. Der Abweichung der Errichtung einer Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen wird ebenfalls zugestimmt. Beschl.-Nr.: 009/17 SR 10. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher, Am Eichholz, Flurstück 217/31 der Gemarkung Braußwig, wird erteilt. 17. Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme „Energetische Sanierung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Feuerwehrstraße in Kitzscher“ Der Stadtrat beschließt für die Umsetzung der Maßnahme „Energetische Sanierung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Feuerwehrstraße Kitzscher“ die dafür notwendigen Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Stoppe & Leistner in Höhe von 12.768,45 € (brutto) zu vergeben. Beschl.-Nr.: 017/17 SR n Ausschreibung Beschl.-Nr.: 010/17 SR 11. Umbau eines Einfamilienhauses in Kitzscher Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Umbau eines Einfamilienhauses in Kitzscher, Häuerweg 17, Flurstück 294/119 der Gemarkung Kitzscher, wird erteilt. Wegen dem Übergang zur Altersrente schreibt die Stadt Kitzscher eine Stelle als Technische/r Mitarbeiter(in) in Vollzeit zur Nachbesetzung ab 01. Juni 2017 aus. Beschl.-Nr.: 011/17 SR 12. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher OT Dittmannsdorf Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher OT Dittmannsdorf, An der Schmiede 1, Flurstück 38/2 der Gemarkung Dittmannsdorf, wird erteilt. Beschl.-Nr.: 012/17 SR 13. Umbau eines Einfamilienhauses in Kitzscher OT Trages Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Umbau eines Einfamilienhauses in Kitzscher OT Trages, Neue Mölbiser Straße 18, Flurstücke 152/8, 151/5 der Gemarkung Trages, wird erteilt. Beschl.-Nr.: 013/17 SR 14. Billigung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach - Kastanienallee II Der Stadtrat der Stadt Kitzscher billigt den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach - Kastanienallee II“ vom 09.01.2017 und beschließt ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Gesucht wird ein/e geeignete/r Mitarbeiter(in) mit einem handwerklichen Berufsabschluss. Zwingende Voraussetzung ist darüber hinaus der Besitz des Führerscheins Klasse C oder CE. Weitere Voraussetzungen sind eine hohe Belastbarkeit, Teamgeist und vor allem auch die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 17.03.2017 an: Stadtverwaltung Kitzscher Ernst-Schneller-Straße 1 04567 Kitzscher Anfallende Bewerbungskosten werden nicht ersetzt. n Öffentliche Bekanntmachung zum Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nonfood-Discounter an der Leipziger Straße“ der Stadt Kitzscher Der vom Stadtrat der Stadt Kitzscher in seiner Sitzung am 13.09.2016 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nonfood-Discounter an der Leipziger Straße“ in der Fassung vom 13.09.2016, Beschluss-Nr. 076/16 SR, wurde mit Genehmigung der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig, vom Beschl.-Nr.: 014/17 SR 25.01.2017 mit Aktenzeichen PG 17/16, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der vorha15. Vergabe von Leistungen für die Errichtung der Straßenbe- benbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. leuchtung im 2. Bauabschnitt „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und seine Begründung liegen Nordwest“ in der Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, Rathaus Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote dem (Bauamt) während der Dienstzeit auf Dauer zu jedermanns Einsicht wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen. aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und FormvorBeschl.-Nr.: 015/17 SR schriften und von Mängeln in der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 1 BauGB entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 16. Maßnahmen der Stadt Kitzscher zur Verwendung der über das 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und „Gesetz zur Stärkung der Investitionskraft der kreisangehörigen das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 44 Abs. 3 und Gemeinden; Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sach- 4 BauGB wird hingewiesen. sen“ zusätzlich bereitgestellten finanziellen Mittel aus dem Budget „Sachsen“ einschließlich Gesamtfinanzierung Kitzscher, den 10.02.2017 Die Stadt Kitzscher beschließt die Verwendung der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Budget „Sachsen“ in Höhe von 308.645,60 € und den dafür erforderlichen Eigenanteil entsprechend der Maßnahmenliste im Anhang. Die Eigenmittel sind im Haushaltsplan 2017 eingestellt. Schramm Bürgermeister Beschl.-Nr.: 016/17 SR Seite 6 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher 22.02.2017 Amtliche Mitteilungen n Bekanntmachung Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 31.01.2017 unter Beschluss-Nr. 014/17 SR die Billigung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach – Kastanienallee II“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung: Das Flurstück 305/11 der Gemarkung Thierbach liegt im Flächennutzungsplan der Stadt Kitzscher. Für diese Fläche besteht bisher kein Baurecht. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des vom Investor geplanten Vorhabens zur Errichtung von Wohngebäuden. Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach – Kastanienallee II“ Für die Bürgerbeteiligung liegt der Bebauungsplan mit Begründung, Planzeichnung in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, ErnstSchneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt. Stellungnahmen zu den Änderungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt. Schramm Bürgermeister Kitzscher, den 22.02.2017 n Ortsübliche Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Unbefristeter Betrieb der Mitteldeutschen Produktenleitung (MIPRO) für den Leitungsabschnitt Freistaat Sachsen“ Geschäftszeichen der Landesdirektion Sachsen: L41-0522/591/20 vom 16. Februar 2017 - Anhörungsverfahren – 1. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben wird ein Erörterungstermin durchgeführt. Der Erörterungstermin findet am Donnerstag, dem 23. März 2017, ab 10.00 Uhr, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 39 statt. Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des Termins. 2. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH, Maienweg 1, 06237 Leuna als Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, Schramm erörtert. Bürgermeister Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung n Verlängerung der Öffentlichen Bekanntmachung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Diese wird zu den Bürgerbeteiligung bei der Änderung des Bebauungsplanes „WohnAkten der Anhörungsbehörde genommen. Es wird darauf hingeund Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ wiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspätete EinwenDer Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 dungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren unter Beschluss-Nr. 092/16 SR die Billigung und öffentliche Auslegung mit Schluss der Verhandlung beendet ist. des Entwurfes zur Änderung des genehmigten Bebauungsplanes 3. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ in „Wohngebiet Kitzdie von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt. scher-Nordwest“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist: 4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Aufgrund des zurückgegangenen Bedarfes an großen Gewerbebauflächen und der gestiegenen Nachfrage junger Familien nach Baugrund- 5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz stücken im Leipziger Umland und hier speziell in Kitzscher hat sich die VwVfG). Der Teilnehmerkreis beschränkt sich deshalb auf die unter Stadt Kitzscher entschieden, das gesamte Bebauungsplangebiet als Punkt 2. genannten Beteiligten. Bauland für den individuellen Wohnungsbau bereitzustellen. 6. Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung Bürgerbeteiligung bei der Änderung des Bebauungsplanes unter der Rubrik Umweltschutz/wassergefährdende Stoffe ein„Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ sehbar. Für die Bürgerbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Planzeichnung verlängert bis 27.03.2017 im Vorraum des Bauamtes der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kitzscher, den 16. Februar 2017 i. A. der Landesdirektion Sachsen Kontaktzeiten öffentlich aus: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Schramm Bürgermeister Seite 7 22.02.2017 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Amtliche Mitteilungen n Bekanntmachung Neubau der Bundesautobahn A 72 Chemnitz - Leipzig, Abschnitt 5.1, AS BAB A 72 / B 176 bei Borna bis AS BAB A 72/B 95 bei Rötha 8. Planänderung Umplanung Anschlussstelle Espenhain Mit Beschluss vom 26. Juni 2012 wurde im Zuge des Bauabschnittes 5.1 zur Verknüpfung der A 72 mit der Staatsstraße 48 eine Anschlussstelle in der Grundform einer „linksliegenden Trompete“ planfestgestellt. Aufgrund des mit der Realisierung der bisher geplanten Knotenpunktform erforderlichen hohen ingenieurgeologischen Aufwandes zur Sicherung der Böschung des im Westen der Autobahntrasse liegenden ehemaligen Tagebaus Witznitz hat der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, eine Umplanung der Anschlussstelle vorgenommen und diesbezüglich eine Planänderung beantragt. Die Planänderung umfasst im Wesentlichen die Herstellung der Anschlussstelle in der Grundform einer dreiarmigen Raute einschließlich des Baues eines Kreisverkehrsplatzes sowie dadurch bedingte technische Anpassungen des Querschnittes auf dem Überführungsbauwerk 59Ü über die BAB A 72, des Entwässerungssystems und des Sichtschutzwalles entlang der Autobahn. Des Weiteren soll auf die Verlegung des oberhalb der Randböschung des ehemaligen Braunkohlentagebaus Witznitz verlaufenden Wirtschaftsweges verzichtet und die landschaftspflegerische Begleitplanung angepasst werden. Für das Planänderungsvorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Unterlagen zur 8. Planänderung liegen in der Zeit vom 6. März 2017 bis einschließlich 5. April 2017 in der Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, 04567 Kitzscher zu den Dienststunden im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt), während der Kontaktzeiten öffentlich aus: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums im Internet unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur / Autobahnen“ verwiesen. Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich. 1. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 19. April 2017 - bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz, oder bei der Dienststelle der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bzw. bei der Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, 04567 Kitzscher, gegen die geänderte Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Die Planfeststellungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Sächsischen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsgesetzes. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Änderungsplanfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). i. A. der Landesdirektion Sachsen Schramm Bürgermeister n Termin Stadtratssitzung Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 07.03.2017, 18:30 Uhr im Rathaus der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, statt. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird eine Woche vorher in den Schaukästen bekannt gemacht. Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Seite 8 Amtliche Mitteilungen n Informationen des Ordnungsamtes Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben Aus gegebenem Anlass möchte Sie die Stadt Kitzscher auf den bestimmungsgemäßen Umgang mit Feuerschalen hinweisen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen und Feuerkörbe im Sinne des Immissionsschutzrechts (1.BImschV) sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts. Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Feuerschalen ist dann, infolge der relativ raucharmen Verbrennung des trockenen, stückigen Brenngutes, die Belastung der Luft durch Schwebteilchen gering. Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen. Pflanzenabfälle sind zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) anzudienen, wenn Sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, durch Verrotten oder Kompostieren entsorgt werden können (PflanzAbfV). Einzige Ausnahme für eine genehmigte Verbrennung in den Monaten April und Oktober ist ein in einer Randlage befindliches Grundstück, welches keine Zufahrt für ein Kraftfahrzeug besitzt. Werden Verstöße gegen den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Feuerschalen und Feuerkörbe bekannt, wie z. B. die Nutzung zur unzulässigen Abfallverbrennung, die Verwendung sonstiger ungeeigneter Brennstoffe, starke Rauchentwicklung und damit nachweislich erhebliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Ordnungsamt Stadt Kitzscher Sonstige Mitteilungen 22.02.2017 Sonstige Mitteilungen Brandinspektor Hans Neumann. Mit einem verschmitzten Lächeln gedachte er der letzten 2,5 Jahrzehnte. Trotz regelmäßiger Meinungsverschiedenheiten blickt er mit größtem Respekt und Hochachtung auf die Leistungen des Wehrleiters und dankte ihm für die gedeihliche Zusammenarbeit. Günther Knoth in seinen abschließenden Worten: „Und das die Unternehmungen von Wehrleitung und Jugendwehrleitung erfolgreich waren, zeigt neben den vielen Kameraden aus der Nachwuchsabteilung in der aktiven Wehr insbesondere die Tatsache, dass sich ein ehemaliges Mitglied der Jugendwehr zur Wahl des Wehrleiters stellt.“ Im Anschluss kamen die 4 Jugendwarte vor dem Präsidium zusammen und bedankten sich persönlich für das Engagement des Wehrleiters mit einem Präsent. Den kürzesten, aber deshalb nicht unwichtigen, Tagesordnungspunkt hatte Kamerad Weise als Vorsitzender der Revisionskommission zu begleiten. Nach Prüfung der Finanzen gab es keine Beanstandungen. Der Kassenwart konnte somit entlastet werden. Im Tagesordnungspunkt 5 beförderte die Wehrleitung wegen deren Qualifikation die Kameraden Marco Baaske, André Fröbel und Marcus Köhn. Im Anschluss wurde die Wahlkommission vorgestellt und der Wahlleiter Herr Mathias Windweher (Leiter des Haupt-, Ordnungs- und Sozialamtes im Rathaus) gab kurze Hinweise zur Wahl. 38 wahlberechtigte Kameradinnen und Kameraden traten an die Wahlurne um im ersten Wahlgang den neuen Wehrleiter zu wählen. Nach Auszählung der Stimmen wählten die Kameraden der aktiven Wehr Kamerad Marco Baaske mit 29 Stimmen zum neuen Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher. Im 2. Wahlgang wurden die zwei Stellvertreter gesucht. Aus den zur Wahl stehenden 4 Kandidaten erhielten die Kameraden Jörg Berthold mit 20 Stimmen und der Kamerad Torsten Schattulat als 2. Stellvertreter mit 8 Stimmen das Mandat. Im dritten Wahlgang wurden 6 Mitglieder für den neuen Feuerwehr-Ausschuss erkoren. Dem Willen der Mitglieder der aktiven Einsatzgruppe zur Folge werden die Kameraden Gerd Weise, Michael Fischer, Olliver Stenchly, Nico Lachmann, Wolfgang Wilhelm und André Fröbel in den kommenden 5 Jahren das Gremium bilden. Wehrleiter, Jugendwart und der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung sind laut Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher automatisch für den Ausschuss gesetzt und stimmberechtigt. Zur ersten Stadtratssitzung am 31.01.2017 wurde die neue Wehrleitung für 5 Jahre durch den Stadtrat ins Amt berufen. n Löschwasser fließt in seinen Adern Neuwahlen zur Jahreshauptversammlung, Marco Baaske gewinnt die Wahl deutlich Letzte offizielle Veranstaltung nach 25 jähriger Tätigkeit des Wehrleiters Hans Neumann Durch brandschutztechnische Umbauarbeiten im Rathaus Kitzscher musste die jährliche Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher dieses Mal in den Saal auf dem ehemaligen Rittergut die Jahreshauptversammlung verlegt werden. Wichtige Themen standen an. Neben den Rechenschaften des Wehrleiters, Jugendwartes und der Rechnungsprüfungkommission sowie der Wahlen der Wehrleitung, dessen Stellvertretung und des Feuerwehrausschusses stand der Dank und die Gratulationen bei der Verabschiedung des 25 Jahre an der Spitze stehenden Wehrleiters Hans Neumann im Mittelpunkt. Der Kamerad Torsten Schattulat eröffnete die Jahreshauptversammlung 19:00 Uhr und gab die Tagesordnung bekannt. Als erster Redner trat der scheidende Wehrleiter Hans Neumann an das Rednerpult und gab seinen letzten Rechenschaftsbericht zum Dienstjahr 2016 ab. Am Ende seines Rückblickes auf das vergangene Dienstjahr wünschte er der neu zu wählenden Wehrleitung, aber auch seinen Kameradinnen und Kameraden viel Erfolg im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz und wünschte alles Gute und vor allem Gesundheit. Die Rechenschaft des Jugendwehrleiters, Kamerad Günther Knoth, zeichnete ein abwechslungsreiches Bild des letzten Ausbildungsjahres des Nachwuchses. Er beschrieb unter anderem den Stolz über das Jubiläum, 20 Jahre Jugendfeuerwehr Kitzscher in 2016 und die ereignisreichen Tage beim Zeltlager der Jugendfeuerwehren in Mölbis am 2. Augustwochenende. Nachdem er mit seinem positiven Resümee geendet war, wand sich der Jugendwart der ersten Stunde direkt an Großer Dank an Frau Renate und Wehrleiter Hans Neumann von Bürgermeister Maik Schramm Im Tagesordnungspunkt 9 (Diskussion) ergriff Bürgermeister Maik Schramm als erster das Wort. Er ließ es sich in seiner feierlichen und ergreifenden Laudatio auf den scheidenden Hans Neumann nicht nehmen, um diesem für sein streitbares und unermüdliches Wirken in 2,5 Dekaden als Wehrleiter zu danken. Mit den eröffnenden Worten „Löschwasser fließt in seinen Adern“ umschrieb das Stadtoberhaupt präzise den Umfang und die Bemühungen als Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher. Im Anschluss überreichte er vor allem nach der Bitte um Vortritt seiner Ehefrau Renate Neumann Blumen und ein Geschenk. Nach weiteren Danksagungen lud Hans Neumann ein letztes Mal zum Imbiss. Schumann, Öffentlichkeitsarbeit Seite 9 22.02.2017 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Sonstige Mitteilungen n News aus der Stadtbibliothek Kitzscher ! Information zur Ausleihe von E-Book-Reader und Tablet ! Liebe Leserinnen, liebe Leser, Sie haben noch keine Erfahrungen mit der Onleihe und virtuellen Büchern gesammelt und möchten ein elektronisches Lesegerät testen? In der Stadtbibliothek Kitzscher können Sie sich ab sofort eines ausleihen. Wir beraten Sie gerne dazu! Herzliche Glückwünsche zur Geschäftseröffnung übermittelt der Bürgermeister Maik Schramm an die Inhaberin, Frau Jacqueline Wachsmuth-Lehnert, des Geschäftes Blumenladen „Flower fairy“, Am Markt 5 in Kitzscher Ihre Stadtbibliothek Kitzscher n Neuzugänge der Stadtbibliothek Kitzscher Februar 2017 -eine AuswahlOnleihe-Neuzugänge finden Sie unter: www.onleihe.de/leipzigerraum Preston & Child: Labyrinth - Elixier des Todes : ein neuer Fall für Special Agent Pendergast; Thriller / Douglas Preston, Lincoln Child; aus dem Amerikanischen von Michael Benthack. - München: Knaur, 2017. – 526 Seiten; 19 cm Vor seinem Haus in New York findet Special Agent Aloysius Pendergast einen seiner unversöhnlichsten Feinde tot auf. Pendergast hat keine Ahnung, wer ihm die Leiche vor die Tür gelegt haben könnte – und warum. Aber es gibt ein rätselhaftes Indiz: einen Türkis, der bei der Obduktion im Magen des Opfers gefunden wird. ... IK: Thriller im Namen der Beschäftigten der Stadt Kitzscher und in seinem eigenen Namen. Wir wünschen Frau Jacqueline Wachsmuth-Lehnert mit Ihrem Blumenladen „Flower fairy“ alles Gute und hoffen auf langjährige Standorttreue. Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt Im Schadenfall können sich betroffene Bürger außerhalb der Geschäftszeiten an den Abwasserzweckverband „Espenhain“ unter der Nummer des Bereitschaftstelefones 0172/2 78 94 90 wenden. Gottschling, Sven: Leben bis zuletzt: was wir für ein gutes Sterben tun können / Prof. Dr. med. Sven Gottschling mit Lars Hagenow Lindstedt Amend. – Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch. Verbandsvorsitzender Geschäftsführer - 2016. - 267 Seiten: Illustrationen; 22 cm Ein Buch über die Angst vor dem Sterben, das mit jeder Seite mehr Mut macht – eine Anleitung für mehr n Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ Lebensqualität am Lebensende IK: Palliativmedizin; Sterbebegleitung Werte Bürgerinnen, werte Bürger, Lippe, Jürgen von der: Der König der Tiere: Geschichten und Glossen / Jürim Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Espenhain“ wird im gen Lippe ; mit einer eingeschmuggelten Geschichte März/April 2017 in den Schmutzwasserkanälen eine Schadnagervon Torsten Sträter. – München: Knaus. – 2017. – 222 bekämpfung durchgeführt. Seiten; 21 cm Die Köder werden in den Kontrollschächten der SchmutzwasserBlödsinn meets Tiefsinn – ein brillanter Spagat wie ihn kanäle ausgelegt. nur Jürgen von der Lippe beherrscht Wir bitten um Beachtung. Jürgen von der Lippes Humor ist Kult – bei Lesern und Zuhörern. Und weils so schön war mit den „Balladen“, Hagenow gibt es jetzt über 60 brandneue Geschichten: zum Lachen ... Vorsitzender des AZV „Espenhain“ IK: Satire, Heiteres Mo: 10:00 – 12:00, 13:00 – 15:30 Uhr Di/Do: 13:00 – 18:00 Uhr Fr: 9:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr Ernst-Schneller-Str. 1 – 04567 Kitzscher Mehr Informationen erhalten Sie im Internet: www.kitzscher.de Seite 10 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher 22.02.2017 Sonstige Mitteilungen n Willkommen in Kitzscher! n Informationen des Fundbüros Runder Tisch Asyl (RTA) zieht Bilanz Im Fundbüro der Stadt Kitzscher können Fundsachen abgegeben und Eigentumsansprüche gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Das Fundbüro ist zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses oder unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Die meisten der in Kitzscher lebenden Flüchtlinge kamen Ende des Jahres 2015 zu uns. Sie waren in Sicherheit, gleichzeitig war alles in dieser neuen Heimat fremd. Zur Unterstützung der verantwortlichen Flüchtlingssozialarbeiter fand sich schnell eine Gruppe von Ehrenamtlichen aus Schule, Seniorenverein, Kinder- und Jugendtreff und Sportvereinen. Gemeinsames Ziel war es, diesen neuen Mitbürgern eine Brücke in unsere Welt zu bauen und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Rückblickend auf das vergangene Jahr können wir sagen, dies ist mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten gut gelungen, einige seien genannt. Zwei Ehrenamtliche boten einmal wöchentlich ein Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache an, er fand reges Interesse. Ein Spendenraum wurde organisiert. Die Flüchtlingsfamilien erhielten hier Möbel, Kinderspielzeug, Kleidung aber auch Gehör für ihre Probleme. Verschiedene Veranstaltungen ermöglichten Begegnungen zwischen den neuen und den „alten“ Einwohnern unserer Stadt – ein Bowlingnachmittag, ein Grillfest, ein Bastelnachmittag in der Vorweihnachtszeit und die Weihnachtsfeier. Außerdem wurde Kontakt zum offenen Kinderund Jugendtreff hergestellt und die Flüchtlingskinder in Aktivitäten, wie Fußballturniere, einbezogen. Im Fitnessraum der Turnhalle der Oberschule besteht die Möglichkeit zum Training. Einige Kinder nehmen am Flötenunterricht teil, andere sind in Sportvereinen organisiert. Eine Familie konnte einen Garten pachten, mit tatkräftiger Hilfe vom Unkraut befreien und bereits erste Früchte ernten. Ein großes Dankeschön an alle Unterstützer, sei es durch Spenden oder persönlichen Einsatz! Aktuelle Informationen Neue Öffnungszeiten des Spendenraumes: Der Spendenraum in der Oberschule Kitzscher wird nach den Winterferien jeweils am ersten Montag im Monat von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Dringend benötigt werden - Babykleidung (kleine Größen) - jegliche Kindersachen für Kinder unter 5 Jahre - ein einzelnes Bett (kein Kinderbett) Für Abgabe außerhalb der Öffnungszeit können Sie gern Frau Frommelt unter 0170 1089678 kontaktieren. Auch für das kommende Jahr sind wieder verschiedene Aktivitäten in Planung, Ideen sind willkommen! Der Runde Tisch Asyl freut sich über weitere aktive Mitstreiter! Gern können sich interessierte Bürger unter 0170 1089678 an Frau Bärbel Frommelt wenden. In Kitzscher leben derzeit 48 geflüchtete Menschen mit verschiedenen Nationalitäten. Veronika Zisler i.A. des RTA Nachruf Wir erhielten die schmerzliche Nachricht vom Ableben unserer Mitarbeiterin Christa Haase Stadtverwaltung Kitzscher Ernst-Schneller-Str. 1 04567 Kitzscher Tel.: 03433 790941 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen und die aktuellsten Fundstücke lesen Sie unter www.kitzscher.de. Fundbuch- Fundgegenstand nummer 01/2017 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln + Schlüsselband 02/2017 Schlüsselbund mit 6 Schlüsseln + Schlüsselband 03/2017 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln + schwarzen Schlüsselanhänger 30.07.2017 26.01.2017 26.07.2017 Weißenberger Ordnungsamt n Kleiderbörse Kitzscher Den vielen fleißigen Spendern danken wir für die Unterstützung. Auch weiterhin wird Ihre Hilfe benötigt, zurzeit wird Folgendes besonders gebraucht: • • • • • • • • • • • • • • Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke Kinderwagen, Sportwagen, Stockwagen (Buggy) Spielzeug, Puppenwagen, Roller, Kinderfahrrad Schlitten Kinderfreizeitanzüge Kinderschlafsäcke Kinderschuhe (Winter) Herrenschuhe (alle Größen) Bettwäsche Kinderbettwäsche Bettlagen Handtücher Geschirrtücher Übergardinen/Store Vielen Dank! Ihr Team der Kleiderbörse Kitzscher Trageser Straße 40 c 04567 Kitzscher Tel.: 0176 53034479 Der Personalrat Öffnungszeiten: Die Mitarbeiter der Stadt Kitzscher 30.01.2017 Zudem warten noch weitere Fundsachen auf Ihren rechtmäßigen Besitzer. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt. Sie war bei der Stadt Kitzscher als Hausmeisterin in der ehemaligen Grundschule angestellt und genoss uneingeschränkte Sympathie und hohes Ansehen. Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Der Bürgermeister Tag der Ablieferung Meldefrist 08.01.2017 08.07.2017 Montag – Donnerstag Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Seite 11 22.02.2017 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Sonstige Mitteilungen n Schiedsstelle Kitzscher In diesem Jahr müssen die Sprechtage der Schiedsstelle an persönliche und dienstliche Belange angepasst werden. Aus diesem Grund wird die Sprechstunde vorrangig im letzten Drittel eines Monats jeweils Dienstag oder Donnerstag durchgeführt. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 21.03.2017 von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr (telefonisch unter 03433-790938) im Zimmer 111 des Rathauses Kitzscher statt. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich auch per E-Mail unter: [email protected] an den Friedensrichter wenden. Hierzu werden Ihre vollständigen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer sowie ein möglicher Terminvorschlag für Ihre Erreichbarkeit zum Informationsgespräch und eine kurze aussagekräftige Schilderung des Problems benötigt. Als Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Antwort per E - Mail, Telefon oder persönlich. Hilmers Friedensrichter Geburtstagsgratulationen - Senioren für den Monat Februar 2017 Frau Annelies Sauer Frau Ingrid Schön Frau Isolde Kraft Herr Walter Berthold Herr Manfred Peter Herr Heinz Ziegner Herr Siegfried Winkler Frau Gisela Gärtner Herr Gerhard Brümmer Herr Siegfried Fritsche Herr Herbert Eifert Herr Dietmar Reinhardt Frau Dorothea Dreßler Herr Horst Grunewald den Vorträgen und musikalischer Unterhaltung gestaltet. Man kann gar nicht alle Aktivitäten aufzählen. Ein besonderer Dank geht jedoch von dieser Stelle an Frau Gerda Große aus Kitzscher. Sie hat unsere Bewohner bis zu vier Mal im Jahr mit einem musikalischen Nachmittag erfreut. Je nach Anlass und Jahreszeit sang sie mit Akkordeon Volkslieder und Schlager und lud zum Mitsingen ein. Nun sang Frau Große am 14.12.16 bei uns das letzte Mal, da sie in ih- Frau Große vor ihrem Keyboard ren wohlverdienten „Künstlerruhe- erhält ein kleines Dankeschön stand“ geht. Im Namen aller Bewohner des ASB Seniorenheimes „Am Schwarzholz“ möchten wir uns für die schönen Stunden herzlich bedanken und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute! Sandra Vogel (Ergotherapeutin) Senioren am 01.02. am 04.02. am 05.02. am 06.02. am 06.02. am 07.02. am 11.02. am 12.02. am 13.02. am 18.02. am 20.02. am 20.02. am 22.02. am 25.02. Senioren zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag Ihr Bürgermeister Maik Schramm n VOLKSSOLIDARITÄT Kreisverband Borna e.V. Veranstaltungsplan der Ortsgruppe Kitzscher für den Monat März 2017 Donnerstag, 02.03.2017 14:00 Uhr „Fit in den Frühling“ Ernährungstipps von Isabell Kapitz, Leipzig Donnerstag, 09.03.2017 14:00 Uhr „Aus dem Bauch heraus“ Bauchrednershow mit Roy Reinker Donnerstag, 16.03.2017 14:00 Uhr „Reise nach Vietnam“ Teil 4 Lichtbildervortrag mit Heinz-Joachim Günther, dem Weltenbummler aus Pegau Donnerstag, 23.03.2017 14:00 Uhr „Jugend musiziert“ musikalisches Programm mit den Schülern der Musikschule Fröhlich Donnerstag, 30.03.2017 14:00 Uhr „Was machst du mit dem Knie….“ heitere alte Schlager mit der Solistin Ilona Linke, Leipzig Treffpunkt: Allianzgebäude, Trageser Straße Ihre Ortsgruppe Kitzscher n Dank an unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter Frau Gerda Große erhält besonderen Dank für ihr vierteljähriges Nachmittagskonzert Wir haben in unserem ASB Seniorenheim „Am Schwarzholz“ viele ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche uns bei der Arbeit sehr unterstützen. Auf diesem Weg möchten wir einmal unseren herzlichen Dank und Anerkennung aussprechen. Wir erhalten Unterstützung bei Ausflügen, z.B. zum Picknick oder Maibaumsetzen, bekommen den Märchenwald zu Weihnachten gestellt, das Autorenteam für unsere Zeitung „Schwarzholzecho“ schreibt interessante Artikel und es werden Nachmittage mit spannen- Standesamtliche Mitteilungen n Geburten Geburtshaus „Willkommen im Leben“ Tim Held geb. am 23.01.2017 Eltern: Katharina und Andreas Held wohnhaft in Otterwisch Sprössig Standesbeamtin Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Seite 12 22.02.2017 Kultursplitter Schulnachrichten n Veranstaltungen Februar/März 2017 Februar 23.02.2017, Die Weiberfastnacht des Karnevalsvereins Kitzscher Beginn: 19:30 Uhr, Rittersaal Kitzscher n Information zur Schulaufnahme 24.02.2017, Rentnerfasching des Hainicher Carneval Vereins e.V. Beginn 15:00 Uhr, Saal Hainichen Die Anmeldung für die Oberschule Kitzscher für Schüler der Klasse 4 erfolgt in der Zeit von Freitag, dem 03.03.2017, bis Mittwoch, dem 08.03.2017 (Achtung – Termin wurde geändert), im Sekretariat der Oberschule. 25.02.2017, Hotten – Totten – Fasching des Hainicher Carneval Vereins e.V. Beginn: 19:00 Uhr, Saal Hainichen Öffnungszeiten des Sekretariats für die Anmeldung: 25.02.2017, 2. Toller Tag des Karnevalvereins Kitzscher e.V. Beginn: 19:30 Uhr, Rittersaal Kitzscher 26.02.2017, Katerbummel des Hainicher Carneval Vereins e.V. Beginn: 10:00 Uhr, Saal Hainichen 26.02.2017, 24. Großer Karnevalsumzug, organisiert vom Karnevalverein Kitzscher e.V. Beginn: 14:11 Uhr, Stellplatz: Getränkeprofi – Str. der Einheit/Trageser Str. 27.02.2017, Schlüsselrückgabe des Karnevalvereins Kitzscher e.V. Beginn: 09:30 Uhr, Rathaus Kitzscher 27.02.2017, Rosenmontagsfrühshoppen des Karnevalvereins Kitzscher e.V. Beginn: 10:11 Uhr, Gasthof Zum Wilden Mann 27.02.2017, Rosenmontag – Abendveranstaltung des Karnevalvereins Kitzscher e.V. Beginn: 19:30 Uhr, Rittersaal Kitzscher Freitag, 03.03.2017: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag, 04.03.2017: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag, 05.03.2017: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:00 bis 14:00 Uhr Dienstag, 07.03.2017: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch, 08.03.2017: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr Folgende Unterlagen werden benötigt: - Gelbes Formular von Sächsischer Bildungsagentur Bildungsempfehlung Geburtsurkunde Zeugniskopie Reichenbach Schulleiter n Aktuelles an der OSK März 01.03.2017, Treff der Senioren aus Thierbach und Trages Beginn: 15:00 Uhr, Gaststätte Thierbach 03.03.2017 – 10.03.2017, Anmeldezeitraum für die neuen 5. Klassen Beginn: 03.03.2017, Oberschule Kitzscher 03.03.2017, Winterabschiedsfest der Kita „Wirbelwind“ Beginn: 17:30 Uhr, Kita Wirbelwind Lampionumzug zur Feuerwehr und dort Glühwein und Rosterverkauf mit Lagerfeuer 05.03.2017, Trödelmarkt Beginn: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr, Vereinsgelände Elia e.V., Landstraße 16, Kitzscher OT Thierbach 07.03.2017, Vorstandssitzung Gartenverein „Bergmanns Erholung“ e.V. Beginn, 17:00 Uhr, Sprechstunde für Gartenmitglieder 17:30 Uhr – 18:00 Uhr 08.03.2017, Frauentagsfeier, organisiert durch den Gartenverein „Bergmanns Erholung“ e.V. Beginn: 16:00 Uhr, Vereinsheim „Zur Erdbeere“ 14.03.2017, Sprechstundentermin der Seniorenhilfe Kitzscher Beginn: 15:00 Uhr, im Bauamt (EG) des Rathauses der Stadt Kitzscher 19.03.2017, Crosslauf, organisiert durch den TSV Kitzscher Beginn: 10:00 Uhr, Johannes-Oberscheven-Sportpark in Kitzscher Schumann Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt Am Freitag, dem 27.01.2017, haben wir zu unserem Präsentationstag einmal mehr die Oberschule Kitzscher vorgestellt. Sara Ziolkowska, Julia Mann, Kim Prengel, Marnie Herrmann, Tim Olejniczak., Maja Tylek, Sarah Schramm, Francis Ender, Emily Teubert, Svenja Armbrust, Laura Mehl, Emma Lehmann, Max Fritzsche, Tim Jelitto, Jamie Steinhäuser und Gina Kissner führten unsere Gäste, 81 Schüler aus den Grundschulen Kitzscher, Espenhain, Otterwisch und Borna, am Vormittag durch unsere Schule. An 8 Stationen gaben Schüler und Lehrer den Grundschülern einen Einblick in unser Schulleben. Das war ebenso toll wie die Gestaltung des Nachmittags, wo für unsere Gäste die Türen unserer Schule offen standen. Gemeinsam zeigten wir, wie vielfältig der Unterricht an unserer Schule ist. Schülerlotsen führten die rund 100 Gäste zu den 20 Stationen, an denen der Schulalltag und die Highlights unserer Schule präsentiert wurden. Unterrichtsergebnisse in den verschiedenen Fächern wurden vorgestellt. Dazu gehörten Präsentationen über Exkursionen, Projekte, Schulwettbewerbe wie auch Einblicke in Hobbys unserer Schüler. Unser Schülerfernsehen SFK war unter der Leitung von Sirko Konrath den ganzen Tag präsent. Unsere von Frau Herrmann geleitete Schülerzeitung „Kitzschblatt“ erinnerte mit Jahrbüchern, Chroniken und Filmen an Höhepunkte unseres Schullebens und präsentierte die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der interaktiven Tafel. Das Schülerradio unter der Leitung von Marie Lorenz begrüßte im Eingangsbereich unsere Gäste. Der Neigungskurs Musik sang gemeinsam mit Herrn Glöckner im Musikzimmer sowie in der Aula. Vielen Dank an Herrn Glöckner, der seinen Ruhestand in Vertretung für Herrn Creutzburg unterbrochen hatte. Beim Elternforum beantworteten die Schulleitung, unser Bürgermeister Herr Schramm, Frau Buschmann als Vorsitzende des Elternrates, unsere Schulsozialarbeiterin Frau Matros und Herr Fläming ,der Leiter der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie Frau Jaitner von unserem Schulspeisenanbieter die Fragen der Eltern. Die Schüler der Klasse 7 versorgten mit Unterstützung ihrer Eltern im Schülercafé unsere Gäste mit Kaffee, Kuchen und anderen Leckereien. Herr Korb war dabei der Restaurantchef. Seite 13 22.02.2017 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Schulnachrichten Herr Glöckner wie in alten Zeiten musiziert mit dem Schulchor Alle am „Tag der offenen Tür“ beteiligten Schüler, Lehrer und Eltern zeigten eindrucksvoll, wie wir unser Schulmotto OSK = Offen, Sozial und Kreativ verstehen und verwirklichen. Wir danken allen sehr. Große Anerkennung an alle Lehrer unserer Schule und die Mitglieder unseres Elternrates, die sich beispielhaft für das Gelingen des Tages engagierten. Besonders haben wir uns natürlich über die Einsatzbereitschaft unserer Schüller gefreut. Neben den schon genannten Schülerlotsen am Vormittag wurden die beteiligten Schüler extra auf der Schulhomepage und der Homepage der Stadt Kitzscher unter www.kitzscher.de benannt. Herzlich bedanken wir uns für die tatkräftige Unterstützung bei den Eltern, unserem Bürgermeister, Herrn Schramm, den Mitgliedern des Fördervereins sowie allen Kooperationspartnern, die traditionell in unserer Schule präsent waren. Wir hoffen, dass wir auch mit diesem Tag besonders die Eltern und Schüler der Grundschulen von der Qualität unserer Schule überzeugt haben. Lobenswert äußerten sich unsere Gäste über die freundliche und offene Atmosphäre an unserer Schule sowie die einfallsreiche Gestaltung Reichenbach des Schulhauses und der Klassenzimmer. Schulleiter Anzeigen Dr. Schulz stv. Schulleiterin Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Seite 14 Kindertageseinrichtungen 22.02.2017 Kirchliche Nachrichten n Kita feiert das Ende der kalten Jahreszeit n Ev.-Luth.Kirchgemeinde Winterabschiedsfest der Wirbelwinde an der Feuerwehr Kitzscher Am Freitag, dem 03.03.2017 findet unser Winterabschiedsfest statt. Pünktlich 17:30 Uhr startet der Lampionumzug von der Kita, durchs Neubaugebiet bis zur Feuerwehr. Dort erwartet uns der Elternrat mit leckeren Rostern, heißem Glühwein und warmen Tee. Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen. Sonntag, 26. Februar 2017 10:30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 19. März 2017 10:30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 26. März 2017 14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes Herzlich eingeladen wird zu folgenden Gruppen unserer Kirchgemeinden: Vorschulkinderstunde/Christenlehre/Konfirmandenunterricht/JungeGemeinde/Blockflötenkreis/Posaunenchor/Kirchenchor/Mütterkreis Posaunenchor jeden Mittwoch 19:00 Uhr im Pfarrhaus Mit der Unterstützung der Jugendfeuerwehr feierten die Wirbelwinde im letzten Jahr Chor jeden Dienstag 19:00 Uhr im Pfarrhaus Das Team und der Elternrat der Kita „Wirbelwind” Pfarrer Bickhardt Anzeigen Seite 15 22.02.2017 Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Ortsteile n Ortsteil Thierbach n Die Fahrbibliothek des Landkreises Leipzig informiert: Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna fährt entsprechend des Tourenplans am Mittwoch, den 15.03.2017 die Ortsteile Trages und Hainichen an. Bitte beachten Sie die seit letztem Jahr geänderten Haltezeiten und -orte: OT Trages, Ortsmitte OT Hainichen, Otterwischer Straße 15.03.2017: 16:00 bis 16:30 Uhr 15.03.2017: 16:45 bis 17:30 Uhr Das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beinhaltet die Ausleihe von: • Büchern und Hörbüchern • Zeitschriften • DVDs, CDs, Konsolen- und PC-Spiele • Onleihe: Ausleihe digitaler Medien auf Ihren heimischen PC und auf andere Endgeräte (www.onleihe.de/leipzigerraum). Aktuelle Informationen zur Fahrbibliothek der Mediothek Borna erhalten sie im Netz unter www.mediothek-borna.de. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Mediothek Borna unter Tel.: 0 34 33 / 20 19 22 gern zur Verfügung. Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna Amtliche Mitteilung Ansprechpartner für den Ortsteil Thierbach ist Herr Kunath, Kastanienallee 4. Schramm Bürgermeister Senioren Geburtstagsgratulation Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute am 13.02. am 24.02. Frau Elisabeth Schulze Frau Ingrid Klotz zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag Schramm Bürgermeister Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Sonntag, 26.03.2017 14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes Pfarrer Vorwergk n Ortsteil Trages n Ortsteile Dittmannsdorf/Braußwig Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Senioren Geburtstagsgratulation Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute Sonntag, 26.02.2017 10:00 Uhr Predigtgottesdienst Sonntag, 26.03.2017 14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes Pfarrer Vorwergk am 27.02. Herr Jochen Kunze zum 80. Geburtstag Schramm Bürgermeister Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde n Ortsteil Hainichen Sonntag, 12.03.2017 09:00 Uhr Gottesdienst Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Sonntag, 26.03.2017 14:00 Uhr Festgottesdienst zur Einführung des Kirchspielvorstandes Sonntag, 26.03.2017 14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes Pfarrer Bickhardt Pfarrer Bickhardt Anzeigen Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher Anzeigen Seite 16 22.02.2017
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