KIZ_2_2017_Internet_oA.qxp_18100 - LBT_09_2016

www.kitzscher.de
Amts- & Informationsblatt der
Stadt Kitzscher
und ihrer Ortsteile Trages, Hainichen, Thierbach, Dittmannsdorf/Braußwig
Jahrgang 26 • Nummer 2
Ausgabe Februar 2017 • erscheint am 22.02.2017
n Freiwillige Feuerwehr Kitzscher mit neuer Wehrleitung
Marco Baaske übernimmt mit seinen Stellvertretern Jörg Berthold und Torsten Schattulat die Geschäfte
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher am 20.01.2017 wurde die Wahl der Wehrleitung durchgeführt. Dabei entschieden sich die Mitglieder der aktiven Wehr bei der Wahl des Wehrleiters für den Kameraden Marco Baaske. Er wird in
Zukunft von seinem 1. Stellvertreter Jörg Berthold und seinem 2. Stellvertreter Torsten Schattulat unterstützt. Die neue Wehrleitung wurde einstimmig in der Stadtratssitzung am 31.01.2017 für die Dauer von 5 Jahren bestätigt. Die Stadt Kitzscher wünscht der neuen Leitung
ausdrücklich alles Gute.
Der ehemalige Wehrleiter
Hans Neumann (2.v.l.) gratulierte seinem Nachfolger
Kam. Marco Baaske (2.v.r.)
und seinen Stellvertretern
Kam. Jörg Berthold (li.)und
Kam. Torsten Schattulat (re.)
bereits kurz nach der Wahl.
Einen ausführlichen Bericht
zur Mitgliederversammlung
lesen Sie in dieser Amtsblattausgabe oder mit Bildergalerie unter www.kitzscher.de.
26.02.2017, 14:11 Uhr
Start:
Straße der Einheit/Trageser Straße
Eine Bildergalerie zum närrischen
Treiben auf unseren Straßen
finden Sie unter
www.kitzscher.de.
Redaktionsschluss für die Februarausgabe: 17. März 2017
Die nächste Ausgabe erscheint am: 29. März 2017
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Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
22.02.2017
Amtliche Mitteilungen
n In dieser Ausgabe lesen Sie
n Öffnungszeiten im Rathaus
Titelseite
Inhalt
Amtliche Mitteilungen
Öffnungszeiten im Rathaus
Bürgerinformationen
Informationen zur 28. Stadtratssitzung
Stellenausschreibung techn. Mitarbeiter
Öffentliche Bekanntmachung zum Non-Food Discounter
Auslegung des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher
„Thierbach – Kastanienallee II“
Verlängerung der Bekanntmachung des BPlanes
Kitzscher Nord-West
Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren MIPRO
Bekanntmachung zur Umplanung Anschlussstelle
Espenhain – BAB 72
Termin Stadtratssitzung
Bekanntmachung des Ordnungsamtes – Verwendung
von Feuerschalen
Sonstige Mitteilungen
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Kitzscher
Informationen zur Ausleihe von E – Book Readern und
Tablet’s
Neuzugänge der Stadtbibliothek im Februar 2017
Glückwünsche zur Ladeneröffung
Bekanntmachung des AZV „Espenhain“ (allgemein)
Bekanntmachung zur Schadnagerbekämpfung
Informationen des RTA
Nachruf
Bekanntmachung des Fundbüros
Die Kleiderbörse informiert
Bekanntmachungen der Schiedsstelle
Senioren
Geburtstagsgratulationen
Dank an unsere ehrenamtliche Mitarbeiter
Programm des Seniorenclubs
Standesamt
Kultursplitter
Schulnachrichten
Informationen zur Schulaufnahme
Aktuelles an der OSK - Tag der offenen Tür
Kindertageseinrichtungen
Die Kita feiert das Ende der kalten Jahreszeit
Kirchliche Nachrichten
Aus unseren Ortsteilen
Stadtverwaltung
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Dienstag
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Meldestelle
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
geschlossen
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
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Stadtbibliothek
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Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Geschlossen
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Schramm
Bürgermeister
n Bürgerinformationen
Informationen zum Baufortschritt bei der brandschutztechnischen
Sanierung und der Schaffung der Barrierefreiheit im Rathaus der
Stadt Kitzscher
Am Montag, dem 13.02.2017, begannen im Rahmen der vorgenannten
Maßnahmen die Umbauarbeiten in der Stadtbibliothek. Zur barrierefreien Nutzung dieser öffentlichen Einrichtung macht sich der Einbau
eines Podestes notwendig. Dieses soll eine stufenlose Verbindung zwischen dem Zugang zur Stadtbibliothek aus dem Rathaus zur Ausleihtheke in der Mitte der Räumlichkeiten herstellen. Die weitere Garantie
der Öffnungszeiten soll dennoch gewährleistet werden. Dementsprechend wurden mit Beginn der Arbeiten Staubschutzwände gestellt. Auf
Grund der Arbeiten sind bis Mitte März 2017 Einschränkungen in der
Stadtbibliothek zu erwarten. Ich bitte Sie ausdrücklich um Ihr Verständnis.
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n Impressum
Amts- und Informationsblatt Stadt Kitzscher
Herausgeber für den amtlichen Teil:
Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, 04567 Kitzscher, Tel.: 03433 79090,
[email protected]
Bürgermeister Maik Schramm
verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:
Leiter der publizierenden Einrichtungen, Behörden, Verbände.
Bei Vereinsveröffentlichungen ist der jeweils genannte Autor verantwortlich im Sinne des
Presse- und Urheberrechts.
Ein Anspruch an die Veröffentlichung eingereichter Manuskripte besteht nicht.
Gesamtherstellung und Anzeigen:
Riedel-Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau OT Ottendorf; Annemarie
und Reinhard Riedel, Telefon: 037208-8760; [email protected];
Vertrieb: Das Amtsblatt wird für jeden Haushalt hergestellt und auf Wunsch der Stadtverwaltung durch die Deutsche Post verteilt. Reklamationen bei Nichterhalt bitte an die Stadtverwaltung. Es erfolgt keine Nachlieferung - die Information wird jedoch an den Verteiler weitergeleitet.
Das Amtsblatt (Inhalt) finden Sie auch im Internet der Stadtverwaltung.(www.kitzscher.de)
Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016.
Hier soll das Podest im Rahmen der Sanierung des Rathauses zur Barrierefreiheit entstehen
Da auch die öffentliche Hand nicht von Witterungsbedingungen der
kalten Jahreszeit verschont bleibt, mussten in der ersten Februarhälfte
die Betonarbeiten am Aufzugsturm eingestellt werden. Die Innenarbei-
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Amtliche Mitteilungen
ten jedoch konnten weiterlaufen. Dabei wurden Trockenbaumaßnahmen, Türerneuerungen, der Einbau eines geplanten Behinderten –
WC´s im Dachgeschoss, sowie Putzarbeiten im Untergeschoss und
im Heimatmuseum vorgenommen.
Erschließung des Wohn- und Mischgebietes Kitzscher Nordwest,
2. BA ruht
Seit letztem Jahr wird die Erschließung des 2. Bauabschnittes des genehmigten Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet KitzscherNordwest“ vorangetrieben. Wie bereits bei den Außenarbeiten am Rathaus gibt es keine weiteren Neuigkeiten bekanntzugeben, da die Baustelle witterungsbedingt ruht. Derzeit verzögert sich das Bauende deshalb um 6 Wochen.
Die Bagger und Radlader standen still – mit den wärmeren Temperaturen können die Arbeiten weiter gehen
Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zwei
Informationsveranstaltungen zum Dorfwettbewerb, welche wir Ihnen
gern ans Herz legen wollen:
10. März 2017, 10:00 bis ca. 13:00 Uhr,
Naturparkhaus im OT Waltersdorf in Großschönau,
12. April 2017, 13:00 bis ca. 16:00 Uhr,
Landwirtschaftsmuseum in Stangengrün.
Beim 10. Sächsischen Landeswettbewerb »Unser Dorf hat Zukunft«
werden wieder Dörfer gesucht, die mit Ideen und Tatkraft ihre Heimat
lebenswert gestalten und sich dabei mit anderen Dorfgemeinschaften
messen wollen. In den Kreiswettbewerben 2017 werden die Teilnehmer am Landesausscheid 2018 ermittelt. Die besten Dörfer Deutschlands treten dann 2019 im 26. Bundeswettbewerb an.
Im Mittelpunkt steht das Engagement der Dorfgemeinschaft nach dem
Motto »Was haben wir bislang erreicht – Was wollen wir für die Zukunft?«. Dabei werden keine »Musterdörfer« gesucht – ausschlaggebend sind der Wille und der Einsatz der Bewohner, die Entwicklung ihres Ortes nachhaltig voranzubringen. Entsprechend beurteilt werden
die Leistungen vor dem Hintergrund der jeweiligen Ausgangslage und
der Einflussmöglichkeiten der Dorfgemeinschaft. Die Schönheit und
Ausstattung eines Dorfes allein sind nicht entscheidend für die Bewertung.
Werte Bewohnerinnen und Bewohner unserer Ortsteile,
Sollte Interesse bestehen, bitten wir die Anmeldung über die Stadt
Kitzscher, Frau Karin Drechsler, Tel. 03433 7909 32, foerdermittel@
kitzscher.de vorzunehmen. Alle Flyer, Ausschreibung und Infoveranstaltungen finden Sie im Internet unter www.kitzscher.de.
Anmeldezeitraum in der Oberschule Kitzscher
Abschließend und im Besonderen möchte ich auf den Anmeldezeitraum der Grundschüler in unserer Oberschule von
Freitag, 03.03.2017, bis Mittwoch, 08.03.2017,
hinweisen. Grundschüler der 4. Klassen unserer Region können sich zu
den in den Schulnachrichten bekanntgegebenen Zeiten im Sekretariat
unserer Oberschule anmelden. Ich hoffe inständig, dass die umfangreichen Bemühungen der Schulleitung, aber auch des Stadtrates und der
städtischen Führung die entsprechenden Früchte bringen und möglichst viele 5. – Klässler den Weg in unsere Oberschule Kitzscher finden.
in der Vergangenheit hatte sich unser Ortsteil Hainichen am Wettbewerb beteiligt. Auch da wurden die Siegerdörfer auf Kreisebene vom
Landratsamt und im Landeswettbewerb mit einer finanziellen Anerkennung geehrt.
Der Anmeldeschluss für den Wettbewerb ist der 5. Mai 2017. Zur Infor- Ihr Bürgermeister
mation interessierter Dorfbewohner und Ortsvorsteher veranstaltet das Maik Schramm
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Amtliche Mitteilungen
n Informationen zu den Beschlüssen der
28. Stadtratssitzung am 31.01.2017
3. Bereitstellung eines Eigenanteils für den Schulclub der Oberschule
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, zur Finanzierung des erforderlichen Eigenanteils im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln
für den Schulclub der Oberschule einen Betrag von 2.000,00 € für das
Ganztagsprojekt zuzusichern.
1. Zustimmung zur Wahl der Gemeindewehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher
Der Kamerad Marco Baaske wird als Gemeindewehrleiter, der Kamerad Jörg Berthold als 1. Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und der
Beschl.-Nr.: 003/17 SR
Kamerad Torsten Schattulat als 2. Stellvertreter des Gemeindewehrleiters entsprechend dem Ergebnis der Wahl der Feuerwehrhauptver- 4. Ermächtigung des Bürgermeisters zu einer überplanmäßigen
sammlung vom 20.01.2017 für die Dauer von 5 Jahren bestätigt.
Ausgabe
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, für das Produkt
Beschl.-Nr.: 001/17 SR
36.51.01.04 Sachkonto 445200 eine überplanmäßige Ausgabe für das
Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 17.644,23 Euro zu leisten.
2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den kommuna- Die liquiden Mittel zur Leistung des vorgenannten Betrages sind vorlen Friedhof in der Stadt Kitzscher (Friedhofsgebührensatzung
handen.
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Gebührensatzung für den
kommunalen Friedhof in der Stadt Kitzscher (FriedhofsgebührensatBeschl.-Nr.: 004/17 SR
zung).
5. Verkauf des kommunalen Flurstücks Nr. 294/255 der GemarAnlage: Änderungssatzung
kung Kitzscher
Die Stadt Kitzscher verkauft das kommunale Flurstück Nr. 294/255 der
Beschl.-Nr.: 002/17 SR
Gemarkung Kitzscher mit einer Fläche von 266 m2. Der Käufer trägt
weiterhin alle mit der Kaufverhandlung entstehenden Nebenkosten. Er
Anlage zum Beschluss-Nr.: 002/17 SR
geht bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes innerhalb von 10
Jahren die Verpflichtung ein, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuSatzung
zeigen.
der Stadt Kitzscher zur Änderung
der Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof
Beschl.-Nr.: 005/17 SR
in der Stadt Kitzscher
(Friedhofsgebührensatzung)
6. Verkauf einer Teilfläche aus dem kommunalen Flurstück Nr. 181
der Gemarkung Thierbach
Aufgrund § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen Die Stadt Kitzscher verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche von
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 ca. 384 m2 aus dem kommunalen Flurstück Nr. 181 der Gemarkung
(GVBl S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2015 (GVBl Thierbach. Die angrenzenden Grundstückseigentümer erhalten ein einS. 349) sowie §§ 2, 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes getragenes Wegerecht.
(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August Die Käufer tragen weiterhin die Vermessungskosten und alle mit der
2004 (GVBl. S. 418) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November Kaufverhandlung entstehenden Nebenkosten. Sie gehen bei einer Wei2013 (GVBl. S. 822) und § 7 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über das terveräußerung des Teilgrundstückes innerhalb von 10 Jahren die VerFriedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (Sächsisches Bestat- pflichtung ein, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der
tungsgesetz - SächsBestG) vom 08. Juli 1994 (GVBl S. 1321) zuletzt Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuzeigen.
geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012 (GVBl. S. 725) wird
durch den Stadtrat mit Beschluss vom 31.01.2017 folgende Satzung
Beschl.-Nr.: 006/17 SR
beschlossen:
7. Verkauf des kommunalen Flurstücks Nr. 238 der Gemarkung
§1
Braußwig als Baugrundstück im „Wohn- und Mischgebiet KitzÄnderung des § 5 Abs. 1 Ziffer 7
scher-Nordwest (2. Bauabschnitt
Die Stadt Kitzscher verkauft das kommunale Flurstück Nr. 238 der GeIm Buchstaben e) wird die Gebühr von 150,00 Euro pro Belegung markung Braußwig, Baugrundstück Nr. 12, im geplanten Erschliedurch die Gebühr 190,00 Euro pro Belegung ersetzt.
ßungsgebiet 2. BA des „Wohn- und Mischgebietes Kitzscher-NordNach dem Buchstaben e) wird ein Buchstabe f) mit folgendem Inhalt west“ mit einer Fläche von insgesamt 782 m2.
neu eingefügt.
Die Käufer tragen alle Nebenkosten, die mit der Kaufverhandlung in
Zusammenhang stehen. Sie gehen die Verpflichtung ein, bei einer Weif) in einer teilanonymen Gemeinschaftsurnenanlage
terveräußerung des Baugrundstückes innerhalb von
1.380,00 Euro pro Belegung
10 Jahren, den Mehrerlös an die Stadt Kitzscher abzuführen. Der Weiterverkauf ist der Stadt Kitzscher unmittelbar anzuzeigen.
§2
Inkrafttreten
Beschl.-Nr.: 007/17 VSR
Die vorstehende Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Kitzscher, 31.01.2017
Schramm
Bürgermeister
8. Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Sanitärtraktes im Ostteil der Oberschule Kitzscher
Der Stadtrat beschließt, die Vergabe von Planungsleistungen in den
Leistungsphasen 4 - 9 in Höhe von 10.437,35 € (brutto) für die erforderlichen Hochbaumaßnahmen an das Ing.-büro Klemm & Hensen und
in den Leistungsphasen 4 - 8 in Höhe von 15.599,32 € (brutto) an das
Planungsbüro WPW Leipzig für die technische Ausrüstung im Rahmen
der Sanierung des Sanitärtraktes im Ostteil der Oberschule Kitzscher.
Beschl.-Nr.: 008/17 SR
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Amtliche Mitteilungen
9. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“
Der Bauherr wird von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
(Dachneigung und Firstrichtung) des Bebauungsplanes „Wohn- und
Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ befreit. Der Abweichung der Errichtung einer Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen wird ebenfalls zugestimmt.
Beschl.-Nr.: 009/17 SR
10. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher, Am Eichholz,
Flurstück 217/31 der Gemarkung Braußwig, wird erteilt.
17. Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme „Energetische Sanierung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der
Feuerwehrstraße in Kitzscher“
Der Stadtrat beschließt für die Umsetzung der Maßnahme „Energetische Sanierung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Feuerwehrstraße Kitzscher“ die dafür notwendigen Planungsleistungen an
das Ingenieurbüro Stoppe & Leistner in Höhe von 12.768,45 € (brutto)
zu vergeben.
Beschl.-Nr.: 017/17 SR
n Ausschreibung
Beschl.-Nr.: 010/17 SR
11. Umbau eines Einfamilienhauses in Kitzscher
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Umbau
eines Einfamilienhauses in Kitzscher, Häuerweg 17, Flurstück 294/119
der Gemarkung Kitzscher, wird erteilt.
Wegen dem Übergang zur Altersrente schreibt die Stadt Kitzscher
eine Stelle als
Technische/r Mitarbeiter(in)
in Vollzeit zur Nachbesetzung ab 01. Juni 2017 aus.
Beschl.-Nr.: 011/17 SR
12. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher OT
Dittmannsdorf
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kitzscher OT Dittmannsdorf, An der Schmiede 1, Flurstück 38/2 der Gemarkung Dittmannsdorf, wird erteilt.
Beschl.-Nr.: 012/17 SR
13. Umbau eines Einfamilienhauses in Kitzscher OT Trages
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Umbau
eines Einfamilienhauses in Kitzscher OT Trages, Neue Mölbiser Straße
18, Flurstücke 152/8, 151/5 der Gemarkung Trages, wird erteilt.
Beschl.-Nr.: 013/17 SR
14. Billigung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der
Stadt Kitzscher „Thierbach - Kastanienallee II
Der Stadtrat der Stadt Kitzscher billigt den Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach - Kastanienallee II“ vom 09.01.2017
und beschließt ihn gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während
der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Gesucht wird ein/e geeignete/r Mitarbeiter(in) mit einem handwerklichen Berufsabschluss. Zwingende Voraussetzung ist darüber hinaus der Besitz des Führerscheins Klasse C oder CE. Weitere Voraussetzungen sind eine hohe Belastbarkeit, Teamgeist und
vor allem auch die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung.
Die Vergütung erfolgt nach TVöD.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis
17.03.2017 an:
Stadtverwaltung Kitzscher
Ernst-Schneller-Straße 1
04567 Kitzscher
Anfallende Bewerbungskosten werden nicht ersetzt.
n Öffentliche Bekanntmachung
zum Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nonfood-Discounter an der Leipziger Straße“ der Stadt Kitzscher
Der vom Stadtrat der Stadt Kitzscher in seiner Sitzung am 13.09.2016
als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nonfood-Discounter an der Leipziger Straße“ in der Fassung vom
13.09.2016, Beschluss-Nr. 076/16 SR, wurde mit Genehmigung der
Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig, vom
Beschl.-Nr.: 014/17 SR
25.01.2017 mit Aktenzeichen PG 17/16, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Der vorha15. Vergabe von Leistungen für die Errichtung der Straßenbe- benbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
leuchtung im 2. Bauabschnitt „Wohn- und Mischgebiet Kitzscher- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und seine Begründung liegen
Nordwest“
in der Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, Rathaus
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung der Angebote dem (Bauamt) während der Dienstzeit auf Dauer zu jedermanns Einsicht
wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und FormvorBeschl.-Nr.: 015/17 SR
schriften und von Mängeln in der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 1 BauGB entsprechend § 215 Abs. 2 BauGB i.V.m. §
16. Maßnahmen der Stadt Kitzscher zur Verwendung der über das 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und
„Gesetz zur Stärkung der Investitionskraft der kreisangehörigen das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen gemäß § 44 Abs. 3 und
Gemeinden; Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sach- 4 BauGB wird hingewiesen.
sen“ zusätzlich bereitgestellten finanziellen Mittel aus dem Budget
„Sachsen“ einschließlich Gesamtfinanzierung
Kitzscher, den 10.02.2017
Die Stadt Kitzscher beschließt die Verwendung der vom Freistaat
Sachsen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Budget „Sachsen“ in
Höhe von 308.645,60 € und den dafür erforderlichen Eigenanteil entsprechend der Maßnahmenliste im Anhang. Die Eigenmittel sind im
Haushaltsplan 2017 eingestellt.
Schramm
Bürgermeister
Beschl.-Nr.: 016/17 SR
Seite 6
Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
22.02.2017
Amtliche Mitteilungen
n Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 31.01.2017
unter Beschluss-Nr. 014/17 SR die Billigung und öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanes der Stadt Kitzscher „Thierbach – Kastanienallee
II“ beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung:
Das Flurstück 305/11 der Gemarkung Thierbach liegt im Flächennutzungsplan der Stadt Kitzscher. Für diese Fläche besteht bisher kein
Baurecht. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des vom Investor geplanten Vorhabens zur Errichtung von Wohngebäuden.
Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes der
Stadt Kitzscher „Thierbach – Kastanienallee II“
Für die Bürgerbeteiligung liegt der Bebauungsplan mit Begründung,
Planzeichnung in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 im Vorraum
des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, ErnstSchneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus:
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht
werden. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt.
Stellungnahmen zu den Änderungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Gleichzeitig werden die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt.
Schramm
Bürgermeister
Kitzscher, den 22.02.2017
n Ortsübliche Bekanntmachung
über den Erörterungstermin
im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
„Unbefristeter Betrieb der Mitteldeutschen Produktenleitung
(MIPRO) für den Leitungsabschnitt Freistaat Sachsen“
Geschäftszeichen der Landesdirektion Sachsen: L41-0522/591/20
vom 16. Februar 2017
- Anhörungsverfahren –
1. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Vorhaben wird ein
Erörterungstermin durchgeführt. Der Erörterungstermin findet am
Donnerstag, dem 23. März 2017, ab 10.00 Uhr,
in der Landesdirektion Sachsen,
Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 39 statt.
Der Einlass erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn des Termins.
2. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von
Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH, Maienweg 1, 06237 Leuna als Trägerin des
Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die
Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben,
Schramm
erörtert.
Bürgermeister
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das
Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen
Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung
n Verlängerung der Öffentlichen Bekanntmachung
durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Diese wird zu den
Bürgerbeteiligung bei der Änderung des Bebauungsplanes „WohnAkten der Anhörungsbehörde genommen. Es wird darauf hingeund Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“
wiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspätete EinwenDer Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 22.11.2016
dungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren
unter Beschluss-Nr. 092/16 SR die Billigung und öffentliche Auslegung
mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
des Entwurfes zur Änderung des genehmigten Bebauungsplanes 3. Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten
„Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“ in „Wohngebiet Kitzdie von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrechterhalten und
werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
scher-Nordwest“ beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist:
4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Aufgrund des zurückgegangenen Bedarfes an großen Gewerbebauflächen und der gestiegenen Nachfrage junger Familien nach Baugrund- 5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz stücken im Leipziger Umland und hier speziell in Kitzscher hat sich die
VwVfG). Der Teilnehmerkreis beschränkt sich deshalb auf die unter
Stadt Kitzscher entschieden, das gesamte Bebauungsplangebiet als
Punkt 2. genannten Beteiligten.
Bauland für den individuellen Wohnungsbau bereitzustellen.
6. Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung
Bürgerbeteiligung bei der Änderung des Bebauungsplanes
unter der Rubrik Umweltschutz/wassergefährdende Stoffe ein„Wohn- und Mischgebiet Kitzscher-Nordwest“
sehbar.
Für die Bürgerbeteiligung liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit
Begründung, Planzeichnung verlängert bis 27.03.2017 im Vorraum des
Bauamtes der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kitzscher, den 16. Februar 2017
i. A. der Landesdirektion Sachsen
Kontaktzeiten öffentlich aus:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Schramm
Bürgermeister
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22.02.2017
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Amtliche Mitteilungen
n Bekanntmachung
Neubau der Bundesautobahn A 72 Chemnitz - Leipzig,
Abschnitt 5.1,
AS BAB A 72 / B 176 bei Borna bis AS BAB A 72/B 95 bei Rötha
8. Planänderung
Umplanung Anschlussstelle Espenhain
Mit Beschluss vom 26. Juni 2012 wurde im Zuge des Bauabschnittes
5.1 zur Verknüpfung der A 72 mit der Staatsstraße 48 eine Anschlussstelle in der Grundform einer „linksliegenden Trompete“ planfestgestellt.
Aufgrund des mit der Realisierung der bisher geplanten Knotenpunktform erforderlichen hohen ingenieurgeologischen Aufwandes zur Sicherung der Böschung des im Westen der Autobahntrasse liegenden
ehemaligen Tagebaus Witznitz hat der Freistaat Sachsen, vertreten
durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, eine Umplanung
der Anschlussstelle vorgenommen und diesbezüglich eine Planänderung beantragt.
Die Planänderung umfasst im Wesentlichen die Herstellung der Anschlussstelle in der Grundform einer dreiarmigen Raute einschließlich
des Baues eines Kreisverkehrsplatzes sowie dadurch bedingte technische Anpassungen des Querschnittes auf dem Überführungsbauwerk
59Ü über die BAB A 72, des Entwässerungssystems und des Sichtschutzwalles entlang der Autobahn. Des Weiteren soll auf die Verlegung des oberhalb der Randböschung des ehemaligen Braunkohlentagebaus Witznitz verlaufenden Wirtschaftsweges verzichtet und die
landschaftspflegerische Begleitplanung angepasst werden.
Für das Planänderungsvorhaben besteht keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Unterlagen zur 8. Planänderung liegen in der Zeit
vom 6. März 2017 bis einschließlich 5. April 2017
in der Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, 04567
Kitzscher zu den Dienststunden im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei
und Bauamt), während der Kontaktzeiten öffentlich aus:
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag,
Freitag,
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums im Internet unter
http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung in der Rubrik „Infrastruktur / Autobahnen“ verwiesen. Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.
1. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis
spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis
einschließlich 19. April 2017 - bei der Landesdirektion Sachsen,
09105 Chemnitz, oder bei der Dienststelle der Landesdirektion
Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bzw. bei der
Stadtverwaltung Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, 04567
Kitzscher, gegen die geänderte Planung schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls
ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen,
die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf
jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit
Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner
zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der
Auslegung des Plans.
3. Die Planfeststellungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten
(§ 17a Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Sächsischen
Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsgesetzes.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen,
die zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben ist. Bei
Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch
ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht
erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem
Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss
des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde
(Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Änderungsplanfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn
mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a
FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
i. A. der Landesdirektion Sachsen
Schramm
Bürgermeister
n Termin Stadtratssitzung
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 07.03.2017,
18:30 Uhr im Rathaus der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Str. 1, statt.
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird
eine Woche vorher in den Schaukästen bekannt gemacht.
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
Seite 8
Amtliche Mitteilungen
n Informationen des Ordnungsamtes
Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben
Aus gegebenem Anlass möchte Sie die Stadt Kitzscher auf den bestimmungsgemäßen Umgang mit Feuerschalen hinweisen. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen und
Feuerkörbe im Sinne des Immissionsschutzrechts (1.BImschV) sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer dienen. Sie
dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben
werden. Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für
offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz oder Presslinge in
Form von Holzbriketts. Bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Feuerschalen ist dann, infolge der relativ raucharmen Verbrennung des trockenen, stückigen Brenngutes, die Belastung der Luft durch Schwebteilchen gering.
Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf nicht zum
Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen. Pflanzenabfälle
sind zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallentsorgungsanlagen) anzudienen, wenn Sie nicht auf dem Grundstück, auf dem sie
anfallen, durch Verrotten oder Kompostieren entsorgt werden können
(PflanzAbfV). Einzige Ausnahme für eine genehmigte Verbrennung in
den Monaten April und Oktober ist ein in einer Randlage befindliches
Grundstück, welches keine Zufahrt für ein Kraftfahrzeug besitzt.
Werden Verstöße gegen den bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Feuerschalen und Feuerkörbe bekannt, wie z. B. die Nutzung zur unzulässigen Abfallverbrennung, die Verwendung sonstiger ungeeigneter
Brennstoffe, starke Rauchentwicklung und damit nachweislich erhebliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit,
kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ordnungsamt Stadt Kitzscher
Sonstige Mitteilungen
22.02.2017
Sonstige Mitteilungen
Brandinspektor Hans Neumann. Mit einem verschmitzten Lächeln gedachte er der letzten 2,5 Jahrzehnte. Trotz regelmäßiger Meinungsverschiedenheiten blickt er mit größtem Respekt und Hochachtung auf
die Leistungen des Wehrleiters und dankte ihm für die gedeihliche Zusammenarbeit. Günther Knoth in seinen abschließenden Worten: „Und
das die Unternehmungen von Wehrleitung und Jugendwehrleitung erfolgreich waren, zeigt neben den vielen Kameraden aus der Nachwuchsabteilung in der aktiven Wehr insbesondere die Tatsache, dass
sich ein ehemaliges Mitglied der Jugendwehr zur Wahl des Wehrleiters
stellt.“ Im Anschluss kamen die 4 Jugendwarte vor dem Präsidium zusammen und bedankten sich persönlich für das Engagement des
Wehrleiters mit einem Präsent.
Den kürzesten, aber deshalb nicht unwichtigen, Tagesordnungspunkt
hatte Kamerad Weise als Vorsitzender der Revisionskommission zu
begleiten. Nach Prüfung der Finanzen gab es keine Beanstandungen.
Der Kassenwart konnte somit entlastet werden.
Im Tagesordnungspunkt 5 beförderte die Wehrleitung wegen deren
Qualifikation die Kameraden Marco Baaske, André Fröbel und Marcus
Köhn. Im Anschluss wurde die Wahlkommission vorgestellt und der
Wahlleiter Herr Mathias Windweher (Leiter des Haupt-, Ordnungs- und
Sozialamtes im Rathaus) gab kurze Hinweise zur Wahl.
38 wahlberechtigte Kameradinnen und Kameraden traten an die Wahlurne um im ersten Wahlgang den neuen Wehrleiter zu wählen. Nach
Auszählung der Stimmen wählten die Kameraden der aktiven Wehr Kamerad Marco Baaske mit 29 Stimmen zum neuen Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher. Im 2. Wahlgang wurden die zwei Stellvertreter gesucht. Aus den zur Wahl stehenden 4 Kandidaten erhielten die
Kameraden Jörg Berthold mit 20 Stimmen und der Kamerad Torsten
Schattulat als 2. Stellvertreter mit 8 Stimmen das Mandat. Im dritten
Wahlgang wurden 6 Mitglieder für den neuen Feuerwehr-Ausschuss
erkoren. Dem Willen der Mitglieder der aktiven Einsatzgruppe zur Folge
werden die Kameraden Gerd Weise, Michael Fischer, Olliver Stenchly,
Nico Lachmann, Wolfgang Wilhelm und André Fröbel in den kommenden 5 Jahren das Gremium bilden. Wehrleiter, Jugendwart und der Leiter der Alters- und Ehrenabteilung sind laut Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr Kitzscher automatisch für den Ausschuss gesetzt und
stimmberechtigt. Zur ersten Stadtratssitzung am 31.01.2017 wurde die
neue Wehrleitung für 5 Jahre durch den Stadtrat ins Amt berufen.
n Löschwasser fließt in seinen Adern
Neuwahlen zur Jahreshauptversammlung, Marco Baaske gewinnt
die Wahl deutlich
Letzte offizielle Veranstaltung nach 25 jähriger Tätigkeit des Wehrleiters Hans Neumann
Durch brandschutztechnische Umbauarbeiten im Rathaus Kitzscher
musste die jährliche Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Kitzscher dieses Mal in den Saal auf dem ehemaligen Rittergut die Jahreshauptversammlung verlegt werden. Wichtige Themen standen an.
Neben den Rechenschaften des Wehrleiters, Jugendwartes und der
Rechnungsprüfungkommission sowie der Wahlen der Wehrleitung,
dessen Stellvertretung und des Feuerwehrausschusses stand der
Dank und die Gratulationen bei der Verabschiedung des 25 Jahre an
der Spitze stehenden Wehrleiters Hans Neumann im Mittelpunkt.
Der Kamerad Torsten Schattulat eröffnete die Jahreshauptversammlung 19:00 Uhr und gab die Tagesordnung bekannt. Als erster Redner
trat der scheidende Wehrleiter Hans Neumann an das Rednerpult und
gab seinen letzten Rechenschaftsbericht zum Dienstjahr 2016 ab. Am
Ende seines Rückblickes auf das vergangene Dienstjahr wünschte er
der neu zu wählenden Wehrleitung, aber auch seinen Kameradinnen
und Kameraden viel Erfolg im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz und wünschte alles Gute und vor allem Gesundheit.
Die Rechenschaft des Jugendwehrleiters, Kamerad Günther Knoth,
zeichnete ein abwechslungsreiches Bild des letzten Ausbildungsjahres
des Nachwuchses. Er beschrieb unter anderem den Stolz über das Jubiläum, 20 Jahre Jugendfeuerwehr Kitzscher in 2016 und die ereignisreichen Tage beim Zeltlager der Jugendfeuerwehren in Mölbis am 2.
Augustwochenende. Nachdem er mit seinem positiven Resümee geendet war, wand sich der Jugendwart der ersten Stunde direkt an
Großer Dank an Frau Renate und Wehrleiter Hans Neumann von Bürgermeister Maik Schramm
Im Tagesordnungspunkt 9 (Diskussion) ergriff Bürgermeister Maik
Schramm als erster das Wort. Er ließ es sich in seiner feierlichen und
ergreifenden Laudatio auf den scheidenden Hans Neumann nicht nehmen, um diesem für sein streitbares und unermüdliches Wirken in 2,5
Dekaden als Wehrleiter zu danken. Mit den eröffnenden Worten
„Löschwasser fließt in seinen Adern“ umschrieb das Stadtoberhaupt
präzise den Umfang und die Bemühungen als Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kitzscher. Im Anschluss überreichte er vor allem nach
der Bitte um Vortritt seiner Ehefrau Renate Neumann Blumen und ein
Geschenk. Nach weiteren Danksagungen lud Hans Neumann ein letztes Mal zum Imbiss.
Schumann, Öffentlichkeitsarbeit
Seite 9
22.02.2017
Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
Sonstige Mitteilungen
n News aus der Stadtbibliothek Kitzscher
! Information zur Ausleihe von E-Book-Reader und Tablet !
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Sie haben noch keine Erfahrungen mit der Onleihe und virtuellen Büchern gesammelt
und möchten ein elektronisches Lesegerät testen? In der
Stadtbibliothek Kitzscher können Sie sich ab sofort eines
ausleihen. Wir beraten Sie gerne dazu!
Herzliche Glückwünsche zur Geschäftseröffnung
übermittelt der Bürgermeister Maik Schramm an die Inhaberin,
Frau Jacqueline Wachsmuth-Lehnert, des Geschäftes
Blumenladen „Flower fairy“, Am Markt 5 in Kitzscher
Ihre Stadtbibliothek Kitzscher
n Neuzugänge der Stadtbibliothek Kitzscher
Februar 2017 -eine AuswahlOnleihe-Neuzugänge finden Sie unter: www.onleihe.de/leipzigerraum
Preston & Child:
Labyrinth - Elixier des Todes : ein neuer Fall für Special Agent Pendergast; Thriller / Douglas Preston, Lincoln Child; aus dem Amerikanischen von Michael
Benthack. - München: Knaur, 2017. – 526 Seiten;
19 cm
Vor seinem Haus in New York findet Special Agent
Aloysius Pendergast einen seiner unversöhnlichsten
Feinde tot auf. Pendergast hat keine Ahnung, wer ihm
die Leiche vor die Tür gelegt haben könnte – und warum. Aber es gibt
ein rätselhaftes Indiz: einen Türkis, der bei der Obduktion im Magen
des Opfers gefunden wird. ...
IK: Thriller
im Namen der Beschäftigten der Stadt Kitzscher
und in seinem eigenen Namen.
Wir wünschen Frau Jacqueline Wachsmuth-Lehnert mit Ihrem Blumenladen „Flower fairy“ alles Gute und hoffen auf langjährige Standorttreue.
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
Im Schadenfall können sich betroffene Bürger außerhalb der Geschäftszeiten an den Abwasserzweckverband „Espenhain“ unter der
Nummer des Bereitschaftstelefones 0172/2 78 94 90 wenden.
Gottschling, Sven:
Leben bis zuletzt: was wir für ein gutes Sterben tun
können / Prof. Dr. med. Sven Gottschling mit Lars
Hagenow
Lindstedt
Amend. – Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch.
Verbandsvorsitzender
Geschäftsführer
- 2016. - 267 Seiten: Illustrationen; 22 cm
Ein Buch über die Angst vor dem Sterben, das mit jeder Seite mehr Mut macht – eine Anleitung für mehr
n Bekanntmachung des AZV „Espenhain“
Lebensqualität am Lebensende
IK: Palliativmedizin; Sterbebegleitung
Werte Bürgerinnen, werte Bürger,
Lippe, Jürgen von der:
Der König der Tiere: Geschichten und Glossen / Jürim Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Espenhain“ wird im
gen Lippe ; mit einer eingeschmuggelten Geschichte
März/April 2017 in den Schmutzwasserkanälen eine Schadnagervon Torsten Sträter. – München: Knaus. – 2017. – 222
bekämpfung durchgeführt.
Seiten; 21 cm
Die Köder werden in den Kontrollschächten der SchmutzwasserBlödsinn meets Tiefsinn – ein brillanter Spagat wie ihn
kanäle ausgelegt.
nur Jürgen von der Lippe beherrscht
Wir bitten um Beachtung.
Jürgen von der Lippes Humor ist Kult – bei Lesern und
Zuhörern. Und weils so schön war mit den „Balladen“,
Hagenow
gibt es jetzt über 60 brandneue Geschichten: zum Lachen ...
Vorsitzender des AZV „Espenhain“
IK: Satire, Heiteres
Mo: 10:00 – 12:00, 13:00 – 15:30 Uhr
Di/Do: 13:00 – 18:00 Uhr
Fr: 9:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Ernst-Schneller-Str. 1 – 04567 Kitzscher
Mehr Informationen erhalten Sie im Internet:
www.kitzscher.de
Seite 10
Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
22.02.2017
Sonstige Mitteilungen
n Willkommen in Kitzscher!
n Informationen des Fundbüros
Runder Tisch Asyl (RTA) zieht Bilanz
Im Fundbüro der Stadt Kitzscher können Fundsachen abgegeben und
Eigentumsansprüche gegenüber der Stadt geltend gemacht werden.
Das Fundbüro ist zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses
oder unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Die meisten der in Kitzscher lebenden Flüchtlinge kamen Ende des
Jahres 2015 zu uns. Sie waren in Sicherheit, gleichzeitig war alles in
dieser neuen Heimat fremd. Zur Unterstützung der verantwortlichen
Flüchtlingssozialarbeiter fand sich schnell eine Gruppe von Ehrenamtlichen aus Schule, Seniorenverein, Kinder- und Jugendtreff und Sportvereinen. Gemeinsames Ziel war es, diesen neuen Mitbürgern eine
Brücke in unsere Welt zu bauen und eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Rückblickend auf das vergangene Jahr
können wir sagen, dies ist mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten
gut gelungen, einige seien genannt.
Zwei Ehrenamtliche boten einmal wöchentlich ein Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache an, er fand reges Interesse. Ein Spendenraum wurde organisiert. Die Flüchtlingsfamilien erhielten hier Möbel, Kinderspielzeug, Kleidung aber auch Gehör für ihre Probleme. Verschiedene Veranstaltungen ermöglichten Begegnungen zwischen den
neuen und den „alten“ Einwohnern unserer Stadt – ein Bowlingnachmittag, ein Grillfest, ein Bastelnachmittag in der Vorweihnachtszeit und
die Weihnachtsfeier. Außerdem wurde Kontakt zum offenen Kinderund Jugendtreff hergestellt und die Flüchtlingskinder in Aktivitäten, wie
Fußballturniere, einbezogen. Im Fitnessraum der Turnhalle der Oberschule besteht die Möglichkeit zum Training. Einige Kinder nehmen am
Flötenunterricht teil, andere sind in Sportvereinen organisiert. Eine Familie konnte einen Garten pachten, mit tatkräftiger Hilfe vom Unkraut
befreien und bereits erste Früchte ernten.
Ein großes Dankeschön an alle Unterstützer, sei es durch Spenden
oder persönlichen Einsatz!
Aktuelle Informationen
Neue Öffnungszeiten des Spendenraumes:
Der Spendenraum in der Oberschule Kitzscher wird nach den Winterferien jeweils am ersten Montag im Monat von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
geöffnet sein.
Dringend benötigt werden
- Babykleidung (kleine Größen)
- jegliche Kindersachen für Kinder unter 5 Jahre
- ein einzelnes Bett (kein Kinderbett)
Für Abgabe außerhalb der Öffnungszeit können Sie gern Frau Frommelt unter 0170 1089678 kontaktieren.
Auch für das kommende Jahr sind wieder verschiedene Aktivitäten in
Planung, Ideen sind willkommen! Der Runde Tisch Asyl freut sich über
weitere aktive Mitstreiter! Gern können sich interessierte Bürger unter
0170 1089678 an Frau Bärbel Frommelt wenden. In Kitzscher leben
derzeit 48 geflüchtete Menschen mit verschiedenen Nationalitäten.
Veronika Zisler
i.A. des RTA
Nachruf
Wir erhielten die schmerzliche Nachricht vom Ableben
unserer Mitarbeiterin
Christa Haase
Stadtverwaltung Kitzscher
Ernst-Schneller-Str. 1
04567 Kitzscher
Tel.: 03433 790941
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen und die aktuellsten Fundstücke lesen Sie unter
www.kitzscher.de.
Fundbuch- Fundgegenstand
nummer
01/2017
Schlüsselbund mit
2 Schlüsseln + Schlüsselband
02/2017
Schlüsselbund mit
6 Schlüsseln + Schlüsselband
03/2017
Schlüsselbund mit
2 Schlüsseln + schwarzen
Schlüsselanhänger
30.07.2017
26.01.2017
26.07.2017
Weißenberger
Ordnungsamt
n Kleiderbörse Kitzscher
Den vielen fleißigen Spendern danken wir für die Unterstützung. Auch
weiterhin wird Ihre Hilfe benötigt, zurzeit wird Folgendes besonders
gebraucht:
•
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•
•
•
•
•
•
•
Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke
Kinderwagen, Sportwagen, Stockwagen (Buggy)
Spielzeug, Puppenwagen, Roller, Kinderfahrrad
Schlitten
Kinderfreizeitanzüge
Kinderschlafsäcke
Kinderschuhe (Winter)
Herrenschuhe (alle Größen)
Bettwäsche
Kinderbettwäsche
Bettlagen
Handtücher
Geschirrtücher
Übergardinen/Store
Vielen Dank!
Ihr Team der Kleiderbörse Kitzscher
Trageser Straße 40 c
04567 Kitzscher
Tel.: 0176 53034479
Der Personalrat
Öffnungszeiten:
Die Mitarbeiter der Stadt Kitzscher
30.01.2017
Zudem warten noch weitere Fundsachen auf Ihren rechtmäßigen Besitzer. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände
anderweitig verfügt.
Sie war bei der Stadt Kitzscher als Hausmeisterin
in der ehemaligen Grundschule angestellt und
genoss uneingeschränkte Sympathie und hohes Ansehen.
Wir werden ihr stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
Der Bürgermeister
Tag der
Ablieferung Meldefrist
08.01.2017
08.07.2017
Montag – Donnerstag
Freitag
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Seite 11
22.02.2017
Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
Sonstige Mitteilungen
n Schiedsstelle Kitzscher
In diesem Jahr müssen die Sprechtage der Schiedsstelle
an persönliche und dienstliche Belange angepasst werden. Aus diesem Grund wird die Sprechstunde vorrangig im
letzten Drittel eines Monats jeweils Dienstag oder Donnerstag durchgeführt. Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, 21.03.2017
von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr (telefonisch unter 03433-790938) im Zimmer 111 des Rathauses Kitzscher statt.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie sich auch per E-Mail unter:
[email protected] an den Friedensrichter wenden. Hierzu werden Ihre vollständigen Angaben wie Name, Anschrift, Telefonnummer
sowie ein möglicher Terminvorschlag für Ihre Erreichbarkeit zum Informationsgespräch und eine kurze aussagekräftige Schilderung des Problems benötigt. Als Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb von 24
Stunden eine erste Antwort per E - Mail, Telefon oder persönlich.
Hilmers
Friedensrichter
Geburtstagsgratulationen - Senioren
für den Monat Februar 2017
Frau Annelies Sauer
Frau Ingrid Schön
Frau Isolde Kraft
Herr Walter Berthold
Herr Manfred Peter
Herr Heinz Ziegner
Herr Siegfried Winkler
Frau Gisela Gärtner
Herr Gerhard Brümmer
Herr Siegfried Fritsche
Herr Herbert Eifert
Herr Dietmar Reinhardt
Frau Dorothea Dreßler
Herr Horst Grunewald
den Vorträgen und musikalischer
Unterhaltung gestaltet. Man kann
gar nicht alle Aktivitäten aufzählen.
Ein besonderer Dank geht jedoch
von dieser Stelle an Frau Gerda
Große aus Kitzscher. Sie hat unsere Bewohner bis zu vier Mal im
Jahr mit einem musikalischen
Nachmittag erfreut. Je nach Anlass und Jahreszeit sang sie mit
Akkordeon Volkslieder und Schlager und lud zum Mitsingen ein.
Nun sang Frau Große am 14.12.16
bei uns das letzte Mal, da sie in ih- Frau Große vor ihrem Keyboard
ren wohlverdienten „Künstlerruhe- erhält ein kleines Dankeschön
stand“ geht.
Im Namen aller Bewohner des ASB Seniorenheimes „Am Schwarzholz“ möchten wir uns für die schönen Stunden herzlich bedanken und
wünschen ihr für die Zukunft alles Gute!
Sandra Vogel
(Ergotherapeutin)
Senioren
am 01.02.
am 04.02.
am 05.02.
am 06.02.
am 06.02.
am 07.02.
am 11.02.
am 12.02.
am 13.02.
am 18.02.
am 20.02.
am 20.02.
am 22.02.
am 25.02.
Senioren
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Ihr Bürgermeister
Maik Schramm
n VOLKSSOLIDARITÄT
Kreisverband Borna e.V.
Veranstaltungsplan der Ortsgruppe Kitzscher
für den Monat März 2017
Donnerstag, 02.03.2017
14:00 Uhr
„Fit in den Frühling“
Ernährungstipps von Isabell Kapitz,
Leipzig
Donnerstag, 09.03.2017
14:00 Uhr
„Aus dem Bauch heraus“
Bauchrednershow mit Roy Reinker
Donnerstag, 16.03.2017
14:00 Uhr
„Reise nach Vietnam“ Teil 4
Lichtbildervortrag mit Heinz-Joachim
Günther, dem Weltenbummler aus Pegau
Donnerstag, 23.03.2017
14:00 Uhr
„Jugend musiziert“
musikalisches Programm mit den Schülern
der Musikschule Fröhlich
Donnerstag, 30.03.2017
14:00 Uhr
„Was machst du mit dem Knie….“
heitere alte Schlager mit der Solistin Ilona
Linke, Leipzig
Treffpunkt: Allianzgebäude, Trageser Straße
Ihre Ortsgruppe Kitzscher
n Dank an unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter
Frau Gerda Große erhält besonderen Dank für ihr vierteljähriges Nachmittagskonzert
Wir haben in unserem ASB Seniorenheim „Am Schwarzholz“ viele ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche uns bei der Arbeit sehr unterstützen. Auf diesem Weg möchten wir einmal unseren
herzlichen Dank und Anerkennung aussprechen.
Wir erhalten Unterstützung bei Ausflügen, z.B. zum Picknick oder
Maibaumsetzen, bekommen den Märchenwald zu Weihnachten
gestellt, das Autorenteam für unsere Zeitung „Schwarzholzecho“
schreibt interessante Artikel und es werden Nachmittage mit spannen-
Standesamtliche Mitteilungen
n Geburten
Geburtshaus „Willkommen im Leben“
Tim Held
geb. am 23.01.2017
Eltern: Katharina und Andreas Held
wohnhaft in Otterwisch
Sprössig
Standesbeamtin
Amts- & Informationsblatt der Stadt Kitzscher
Seite 12
22.02.2017
Kultursplitter
Schulnachrichten
n Veranstaltungen Februar/März 2017
Februar
23.02.2017, Die Weiberfastnacht des Karnevalsvereins Kitzscher
Beginn: 19:30 Uhr, Rittersaal Kitzscher
n Information zur Schulaufnahme
24.02.2017, Rentnerfasching des Hainicher Carneval Vereins e.V.
Beginn 15:00 Uhr, Saal Hainichen
Die Anmeldung für die Oberschule Kitzscher für Schüler der Klasse 4
erfolgt in der Zeit von Freitag, dem 03.03.2017, bis Mittwoch, dem
08.03.2017 (Achtung – Termin wurde geändert), im Sekretariat der
Oberschule.
25.02.2017, Hotten – Totten – Fasching des Hainicher Carneval
Vereins e.V.
Beginn: 19:00 Uhr, Saal Hainichen
Öffnungszeiten des Sekretariats für die Anmeldung:
25.02.2017, 2. Toller Tag des Karnevalvereins Kitzscher e.V.
Beginn: 19:30 Uhr, Rittersaal Kitzscher
26.02.2017, Katerbummel des Hainicher Carneval Vereins e.V.
Beginn: 10:00 Uhr, Saal Hainichen
26.02.2017, 24. Großer Karnevalsumzug, organisiert vom Karnevalverein Kitzscher e.V.
Beginn: 14:11 Uhr, Stellplatz: Getränkeprofi – Str. der
Einheit/Trageser Str.
27.02.2017, Schlüsselrückgabe des Karnevalvereins Kitzscher e.V.
Beginn: 09:30 Uhr, Rathaus Kitzscher
27.02.2017, Rosenmontagsfrühshoppen des Karnevalvereins
Kitzscher e.V.
Beginn: 10:11 Uhr, Gasthof Zum Wilden Mann
27.02.2017, Rosenmontag – Abendveranstaltung des Karnevalvereins Kitzscher e.V.
Beginn: 19:30 Uhr, Rittersaal Kitzscher
Freitag, 03.03.2017:
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 04.03.2017: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag, 05.03.2017: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
12:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag, 07.03.2017: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr und
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch, 08.03.2017: 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
-
Gelbes Formular von Sächsischer Bildungsagentur
Bildungsempfehlung
Geburtsurkunde
Zeugniskopie
Reichenbach
Schulleiter
n Aktuelles an der OSK
März
01.03.2017, Treff der Senioren aus Thierbach und Trages
Beginn: 15:00 Uhr, Gaststätte Thierbach
03.03.2017 – 10.03.2017,
Anmeldezeitraum für die neuen 5. Klassen
Beginn: 03.03.2017, Oberschule Kitzscher
03.03.2017, Winterabschiedsfest der Kita „Wirbelwind“
Beginn: 17:30 Uhr, Kita Wirbelwind
Lampionumzug zur Feuerwehr und dort Glühwein und
Rosterverkauf mit Lagerfeuer
05.03.2017, Trödelmarkt
Beginn: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr, Vereinsgelände Elia e.V.,
Landstraße 16, Kitzscher OT Thierbach
07.03.2017, Vorstandssitzung Gartenverein „Bergmanns
Erholung“ e.V.
Beginn, 17:00 Uhr, Sprechstunde für Gartenmitglieder
17:30 Uhr – 18:00 Uhr
08.03.2017, Frauentagsfeier, organisiert durch den Gartenverein
„Bergmanns Erholung“ e.V.
Beginn: 16:00 Uhr, Vereinsheim „Zur Erdbeere“
14.03.2017, Sprechstundentermin der Seniorenhilfe Kitzscher
Beginn: 15:00 Uhr, im Bauamt (EG) des Rathauses der
Stadt Kitzscher
19.03.2017, Crosslauf, organisiert durch den TSV Kitzscher
Beginn: 10:00 Uhr, Johannes-Oberscheven-Sportpark in
Kitzscher
Schumann
Haupt-, Ordnungs- und Sozialamt
Am Freitag, dem 27.01.2017, haben wir zu unserem Präsentationstag
einmal mehr die Oberschule Kitzscher vorgestellt. Sara Ziolkowska,
Julia Mann, Kim Prengel, Marnie Herrmann, Tim Olejniczak., Maja Tylek, Sarah Schramm, Francis Ender, Emily Teubert, Svenja Armbrust,
Laura Mehl, Emma Lehmann, Max Fritzsche, Tim Jelitto, Jamie Steinhäuser und Gina Kissner führten unsere Gäste, 81 Schüler aus den
Grundschulen Kitzscher, Espenhain, Otterwisch und Borna, am Vormittag durch unsere Schule. An 8 Stationen gaben Schüler und Lehrer
den Grundschülern einen Einblick in unser Schulleben. Das war ebenso toll wie die Gestaltung des Nachmittags, wo für unsere Gäste die
Türen unserer Schule offen standen. Gemeinsam zeigten wir, wie vielfältig der Unterricht an unserer Schule ist. Schülerlotsen führten die
rund 100 Gäste zu den 20 Stationen, an denen der Schulalltag und die
Highlights unserer Schule präsentiert wurden. Unterrichtsergebnisse in
den verschiedenen Fächern wurden vorgestellt. Dazu gehörten Präsentationen über Exkursionen, Projekte, Schulwettbewerbe wie auch
Einblicke in Hobbys unserer Schüler.
Unser Schülerfernsehen SFK war unter der Leitung von Sirko Konrath
den ganzen Tag präsent. Unsere von Frau Herrmann geleitete Schülerzeitung „Kitzschblatt“ erinnerte mit Jahrbüchern, Chroniken und Filmen an Höhepunkte unseres Schullebens und präsentierte die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der interaktiven Tafel. Das Schülerradio
unter der Leitung von Marie Lorenz begrüßte im Eingangsbereich unsere Gäste. Der Neigungskurs Musik sang gemeinsam mit Herrn Glöckner im Musikzimmer sowie in der Aula. Vielen Dank an Herrn Glöckner,
der seinen Ruhestand in Vertretung für Herrn Creutzburg unterbrochen
hatte. Beim Elternforum beantworteten die Schulleitung, unser Bürgermeister Herr Schramm, Frau Buschmann als Vorsitzende des Elternrates, unsere Schulsozialarbeiterin Frau Matros und Herr Fläming ,der
Leiter der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie Frau Jaitner von
unserem Schulspeisenanbieter die Fragen der Eltern. Die Schüler der
Klasse 7 versorgten mit Unterstützung ihrer Eltern im Schülercafé unsere Gäste mit Kaffee, Kuchen und anderen Leckereien. Herr Korb war
dabei der Restaurantchef.
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22.02.2017
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Schulnachrichten
Herr Glöckner wie in alten Zeiten musiziert mit dem Schulchor
Alle am „Tag der offenen Tür“ beteiligten Schüler, Lehrer und Eltern
zeigten eindrucksvoll, wie wir unser Schulmotto OSK = Offen, Sozial
und Kreativ verstehen und verwirklichen. Wir danken allen sehr.
Große Anerkennung an alle Lehrer unserer Schule und die Mitglieder
unseres Elternrates, die sich beispielhaft für das Gelingen des Tages
engagierten. Besonders haben wir uns natürlich über die Einsatzbereitschaft unserer Schüller gefreut. Neben den schon genannten Schülerlotsen am Vormittag wurden die beteiligten Schüler extra auf der
Schulhomepage und der Homepage der Stadt Kitzscher unter
www.kitzscher.de benannt.
Herzlich bedanken wir uns für die tatkräftige Unterstützung bei den Eltern, unserem Bürgermeister, Herrn Schramm, den Mitgliedern des
Fördervereins sowie allen Kooperationspartnern, die traditionell in unserer Schule präsent waren.
Wir hoffen, dass wir auch mit diesem Tag besonders die Eltern und
Schüler der Grundschulen von der Qualität unserer Schule überzeugt
haben.
Lobenswert äußerten sich unsere Gäste über die freundliche und offene Atmosphäre an unserer Schule sowie die einfallsreiche Gestaltung Reichenbach
des Schulhauses und der Klassenzimmer.
Schulleiter
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Dr. Schulz
stv. Schulleiterin
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Kindertageseinrichtungen
22.02.2017
Kirchliche Nachrichten
n Kita feiert das Ende
der kalten Jahreszeit
n Ev.-Luth.Kirchgemeinde
Winterabschiedsfest der Wirbelwinde an der Feuerwehr Kitzscher
Am Freitag, dem 03.03.2017 findet unser Winterabschiedsfest statt.
Pünktlich 17:30 Uhr startet der Lampionumzug von der Kita, durchs
Neubaugebiet bis zur Feuerwehr. Dort erwartet uns der Elternrat mit
leckeren Rostern, heißem Glühwein und warmen Tee. Wir freuen uns
auf zahlreiches Erscheinen.
Sonntag, 26. Februar 2017
10:30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 19. März 2017
10:30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 26. März 2017
14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes
Herzlich eingeladen wird zu folgenden Gruppen unserer Kirchgemeinden:
Vorschulkinderstunde/Christenlehre/Konfirmandenunterricht/JungeGemeinde/Blockflötenkreis/Posaunenchor/Kirchenchor/Mütterkreis
Posaunenchor
jeden Mittwoch 19:00 Uhr im Pfarrhaus
Mit der Unterstützung der Jugendfeuerwehr feierten die Wirbelwinde
im letzten Jahr
Chor
jeden Dienstag 19:00 Uhr im Pfarrhaus
Das Team und der Elternrat der Kita „Wirbelwind”
Pfarrer Bickhardt
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22.02.2017
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Ortsteile
n Ortsteil Thierbach
n Die Fahrbibliothek des Landkreises
Leipzig informiert:
Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna fährt entsprechend des Tourenplans am Mittwoch, den 15.03.2017 die Ortsteile Trages und Hainichen an. Bitte beachten Sie die seit letztem Jahr geänderten Haltezeiten und -orte:
OT Trages, Ortsmitte
OT Hainichen, Otterwischer Straße
15.03.2017: 16:00 bis 16:30 Uhr
15.03.2017: 16:45 bis 17:30 Uhr
Das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beinhaltet die
Ausleihe von:
• Büchern und Hörbüchern
• Zeitschriften
• DVDs, CDs, Konsolen- und PC-Spiele
• Onleihe: Ausleihe digitaler Medien auf Ihren heimischen PC und auf
andere Endgeräte (www.onleihe.de/leipzigerraum).
Aktuelle Informationen zur Fahrbibliothek der Mediothek Borna erhalten sie im Netz unter www.mediothek-borna.de. Für weitere Fragen
stehen Ihnen die Mitarbeiter der Mediothek Borna unter Tel.: 0 34 33 /
20 19 22 gern zur Verfügung.
Die Fahrbibliothek der Mediothek Borna
Amtliche Mitteilung
Ansprechpartner für den Ortsteil Thierbach ist Herr Kunath,
Kastanienallee 4.
Schramm
Bürgermeister
Senioren
Geburtstagsgratulation
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute
am 13.02.
am 24.02.
Frau Elisabeth Schulze
Frau Ingrid Klotz
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Schramm
Bürgermeister
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Sonntag, 26.03.2017
14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes
Pfarrer Vorwergk
n Ortsteil Trages
n Ortsteile Dittmannsdorf/Braußwig
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Senioren
Geburtstagsgratulation
Wir gratulieren recht herzlich und wünschen alles Gute
Sonntag, 26.02.2017
10:00 Uhr Predigtgottesdienst
Sonntag, 26.03.2017
14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes
Pfarrer Vorwergk
am 27.02.
Herr Jochen Kunze
zum 80. Geburtstag
Schramm
Bürgermeister
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
n Ortsteil Hainichen
Sonntag, 12.03.2017
09:00 Uhr Gottesdienst
Kirchliche Nachrichten
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Sonntag, 26.03.2017
14:00 Uhr Festgottesdienst zur Einführung des Kirchspielvorstandes
Sonntag, 26.03.2017
14:00 Uhr Festgottesdienst in Mölbis zur Einführung des Kirchspielvorstandes
Pfarrer Bickhardt
Pfarrer Bickhardt
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22.02.2017