„T U R N Ü B U N G“ Ein jeder trimmt sich dann und wann Damit

Pfarrbrief:
06. Febr. bis
Nr.2017/03
19. Febr. 2017
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„T U R N Ü B U N G“
Ein jeder trimmt sich dann und wann
Damit gesund er bleiben kann.
Er turnt an Barren oder Reck
Manchmal langsam, manchmal keck.
Und bringt mit Aufwand, der enorm,
Den Körper wieder in die Form.
Doch schafft er niemals, trotz viel Kraft,
Das, was ein Fassenachter schafft.
Denn diese Übung ist sehr schwer,
Gelingt nicht immer, bitte sehr.
Gehört auch nicht zu den bequemen
Sich selber auf den Arm zu nehmen.
(Herbert Peper, Atzenhof)
5. Woche im Jahreskreis
Dienstag, 07. Febr.
16.00 Uhr Trausnitz
5. Woche im Jahreskreis
Schülergott.(grün)
17.00 Uhr Weihern
Schülerwortgottesdienst
Mittwoch, 08. Febr.
19.00 Uhr Stein
5. Woche im Jahreskreis – Hl. Hieronymus Ämiliani
Weltgebets- und Aktionstag zur Verhinderung von
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Gottesd.(grün)
Donnerstag, 09. Febr.
19.00 Uhr Söllitz
5. Woche im Jahreskreis
Gottesd.(grün)
19.00 Uhr Hohentreswitz Rosenkranz
Freitag, 10. Febr.
19.00 Uhr Reisach
Hl. Scholastika, Jungfrau
Gottesd.(weiß)
6. Sonntag im Jahreskreis
Welttag der Kranken –
Gedenktag Unserer Lieben Frau in Lourdes
18.30 Uhr Hohentreswitz glorreicher Rosenkranz besonders für die Kranken
bei uns und weltweit
19.00 Uhr Hohentreswitz VAG(grün)
Samstag, 11. Febr.
Sonntag, 12. Febr.
8.00 Uhr Weihern
8.30 Uhr Weihern
glorreicher Rosenkranz besonders für die Kranken
bei uns und weltweit
Pfarrgottesdienst(grün)
Minis: Gr. 4+5; Lektoren: Armer / Zimmermann
9.30 Uhr Trausnitz
10.00 Uhr Trausnitz
glorreicher Rosenkranz besonders für die Kranken
bei uns und weltweit
Gottesd.(grün)
14.00 Uhr Trausnitz
Taufe
6. Woche im Jahreskreis
Dienstag, 14. Febr.
Hl. Cyrill (Konstantin),Mönch, u.hl. Methodius,Bischof,
Glaubensboten bei den Slawen, Schutzpatrone Europas
Kein Schülerwortgottesdienst in Weihern!
16.00 Uhr Trausnitz
Schülergott.(weiß)
Mittwoch, 15. Febr.
17.00 Uhr Weihern
6. Woche im Jahreskreis
Schülergott.(grün)
Minis: Gr. 1
Donnerstag, 16. Febr. 6. Woche im Jahreskreis
19.00 Uhr Hohentreswitz Gottesd.(grün)
19.00 Uhr Söllitz
freudenreicher Rosenkranz
Freitag, 17. Febr.
19.00 Uhr Trausnitz
6. Woche im Jahreskreis
Gottesd.(grün)
7. Sonntag im Jahreskreis
Samstag, 18. Febr.
18.30 Uhr Weihern
19.00 Uhr Weihern
glorreicher Rosenkranz
VAG(grün)
Minis: Gr. 2+3; Lektoren: Haider / Köppl
Sonntag, 19. Febr.
8.30 Uhr Hohentreswitz Pfarrgottesdienst(grün)
9.30 Uhr Trausnitz
10.00 Uhr Trausnitz
glorreicher Rosenkranz
Gottesd.(grün)
Sprechzeiten des Pfarrers im Pfarrbüro Trausnitz:
Freitags von 16.30 Uhr – 17.30 Uhr, ausgenommen Feiertage
Pfarreiengemeinschaft:
Informationsabend zum Thema „Organspende“ – Vorankündigung:
Am Mittwoch, 08. März 2017 um 19.30 Uhr findet im Sportheim in Weihern ein
Informationsabend mit dem Koordinator für Organspende, Herrn Xaver Baier, statt.
Die Angehörigen der gesamten Pfarreiengemeinschaft sind hierzu eingeladen.
Theateraufführungen der KLJB Hohentreswitz im Pfarrheim in Trausnitz:
Die Laienspielgruppe der KLJB Hohentreswitz führt das Theaterstück
„Zimmer mit Frühstück“ von Ulla Kling auf.
Aufführungstermine:
Samstag 11.03.2017 um 19.30 Uhr; Sonntag 12.03.2017 um 19.00 Uhr
Freitag 17.03.2017 um 20.00 Uhr; Samstag 18.03.2017 um 19.30 Uhr
Freitag 24.03.2017 um 20.00 Uhr; Samstag 25.03.2017 um 19.30 Uhr
Kartenreservierung bei Lena Maier von Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr,
Samstag und Sonntag ganztags unter Tel. 09655/1488 oder 0171/90 64 078.
Eintritt: Erwachsene 6,00 Euro; Kinder 3,00 Euro.
Trausnitz und Hohentreswitz:
KDFB Trausnitz:
– Betriebsbesichtigung im Druckzentrum „Der neue Tag“ am
Mittwoch, 08. Februar: Abfahrt in Fahrgemeinschaften für die gemeldeten
Teilnehmer ist um 18.15 Uhr am Gemeindehaus in Trausnitz.
Die Führung in Weiden beginnt um 19.00 Uhr, Dauer ca. 1 ½ Stunden.
Im Anschluss ist zur Einkehr reserviert in der Pizzeria Pegasus am Flugplatz
Latsch. Wer daran nicht teilnehmen möchte, sollte wegen Organisation der
Rückfahrt kurz Bescheid geben.
– Vorankündigung Weiberfasching am Donnerstag, 23. Februar:
Der traditionelle gemeinsame Weiberfasching von TSV Damengymnastik und
KDFB im Seehotel Anzer wurde auf Donnerstag, 23. Februar, verlegt.
Dazu ergeht herzliche Einladung!
Nachbarschaftshilfe Trausnitz – Vorankündigung:
Mittwoch 22. Februar um 15.00 Uhr im Pfarrheim: Faschingsnachmittag mit
Kaffee und Kuchen – Masken erwünscht, aber kein „Muss“.
Krankenpflegeverein Hohentreswitz – Vorankündigung:
Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 02. März 2017 um 19.45 Uhr im
Gasthaus Maier in Hohentreswitz mit einem Vortrag von Frau Barbara Winkler
zum Thema „Kneipp – altes Naturheilverfahren neu entdecken“.
Weihern:
Kath. Frauenkreis Weihern-Stein:
– Weiberfasching am Freitag 10.02.2017 ab 19.00 Uhr im Dorfheim.
– Vortrag von Frau Moosburger am Mittwoch 22.02.2017 um 19.00 Uhr.
Thema: Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen willst. Eintritt: 3,00 Euro.
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www.pfarrei-trausnitz.de
Kath. Pfarramt Hofmarkt 9 92555 Trausnitz
E-Mail: [email protected]
Tel.-Nr. 09655/329 Fax-Nr. 09655/914 740
(Kath. Pfarramt Weihern Tel.-Nr. 09606/274 nur Mittwochabend)
Austritt aus der katholischen Kirche:
Wie Sie unserem diesjährigen Rückblick auf das Jahr 2016 entnehmen
können, treten auch in unserer Pfarreiengemeinschaft immer mehr
Katholiken aus der Kirche aus.
Die Entscheidung für einen Kirchenaustritt wird angenommen, aber
oftmals wissen nicht einmal die engsten Familienangehörigen
(z.B. die Eltern) darüber Bescheid.
Der Pfarrer muss dann der Familie erklären, warum jemand z.B. kein
Patenamt übernehmen darf oder nicht kirchlich beerdigt werden kann.
Eltern bezahlen u.a. Kirchgeld für erwachsene Kinder, die bereits aus der
Kirche ausgetreten sind und mit der Kirche nichts mehr zu tun haben
wollen.
Nicht nur Kinder oder Familienangehörige, die weggezogen sind,
sondern auch hier Ansässige verlassen die Kirche.
Bitte sprechen Sie in Ihrer Familie über dieses Thema.
Es soll nicht erst zur Sprache kommen, wenn es bereits „zu spät“ ist.
Egal ob jung oder alt – wir wissen weder den Zeitpunkt noch die Art und
Weise unserer Sterbestunde (Krankheit, Unfall…).
Nachfolgend weisen wir auf die Konsequenzen hin, die sich aus einem
Kirchenaustritt ergeben:
- kein Empfang der hl. Kommunion, der Firmung, der Krankensalbung
und der Buße, – außer in Todesgefahr
- keine Übernahme eines Tauf- oder Firmpatenamtes
- keine kirchliche Trauung – außer durch Sondererlaubnis vom Bischof
- keine kirchliche Beerdigung – außer die aus der Kirche ausgetretene
Person hat vor dem Tod ein Zeichen der Reue gezeigt
- kein aktives oder passives Wahlrecht in der Kirche
- kein Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen
- keine Bekleidung kirchlicher Ämter oder Übernahme von Funktionen
in der Kirche
Betrachten Sie bitte diese Aufführung als reine Information.
Verstehen Sie diese rechtlichen Folgen nicht als „Strafmaßnahmen“
der Kirche. Das sind sie nicht.
Die Folgen ergeben sich logischerweise aus dem Entschluss,
der Gemeinschaft der Kirche nicht mehr angehören zu wollen.