Ausgabe 11 - Österreichische Zahnärztekammer

Ausgabe 11/2016
P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843
Österreichische
Zahnärzte-Zeitung
Grundsätzliches und aktuelle Judikatur
© Aycatcher - Fotolia.com
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www.zahnaerztekammer.at
Die Redaktion dankt
allen Kunden, Inserenten
und Lesern der ÖZZ
für die gute Zusammenarbeit
und wünscht
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und für das
kommende Jahr
Gesundheit und Erfolg.
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!
D
ie Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Ulrike
Rabmer-Koller kündigte in einem
Interview an, dass sie das Honorarsystem der Ärzte reformieren wolle.
Sie möchte stärker auf Pauschalen
setzen. Insbesondere will sie Infrastrukturpauschalen, Fallpauschalen
und eine Leistungskomponente einführen. Als Beispiel nannte sie Diabetes. „Wenn ein Arzt es schafft, bei
20 Prozent seiner Diabetespatienten
den Zuckerwert zu reduzieren, so
soll er dafür einen Bonus erhalten.
Es geht um ein leistungsgerechtes
Honorarsystem.“
Hoffentlich gilt das nicht für korrekt eingestellte Diabetiker! Sollte
die verpflichtende Absenkung des
Blutzuckerspiegels auch für diese
Patienten eingeführt werden, so
müssten wir uns darauf einstellen,
nur mehr mit einer ausreichenden
Menge Würfelzucker außer Haus zu
gehen, um den mit Unterzuckerung
am Boden liegenden Patienten als
erste Hilfe ein Stück Zucker zuzuführen.
Tatsächlich schuldet der Arzt eine
lege artis Behandlung und keinen Behandlungserfolg; Im
konkreten Fall des Diabetikers: Will
man wirklich den Ärzten die Verantwortung für allfällige Diätfehler
der Patienten aufbürden? Wenn der
Patient also bei Sachertorte und
Schlag oder sonstigen Süßigkeiten
zuschlägt, soll der behandelnde Arzt
dafür bestraft werden?
Was hieße das auf die Zahnheilkunde übertragen? Ein Zahnarzt
müsste also zum Beispiel bei seinen
Patienten 20 Prozent weniger Karies
erreichen. Dann wäre der Zahnarzt
dafür verantwortlich, wieviel kariogene Substanzen der Patient zu
sich nimmt (da sind wir wieder bei
der Sachertorte) und wie genau er
es mit der häuslichen Mundhygiene
hält. Aber abseits derart bizarrer
Vorstellungen: Letztlich handelt es
sich bei diesem Vorschlag lediglich
um eine weitere Einsparungsmaßnahme verbunden mit einer
Schuldzuweisung an die Ärzte,
wenn Patienten ein bestimmtes
Ziel nicht erreichen. All das wurde
ausgedacht von planwirtschaftlich denkenden Bürokraten, fern
jeder medizinischen Realität.
Einsparungsmöglichkeiten hätte der
Hauptverband tatsächlich im eigenen Bereich. Die österreichischen
Sozialversicherungsträger haben
2015 satte 322,8 Millionen für Pensionsleistungen an Mitarbeiter ausgegeben. 1.583 dieser Pensionisten
kassierten mehr als 2.300 Euro,
155 davon mehr als 6.400 Euro.
Die durchschnittliche ASVG-Pension
beträgt übrigens 1.086 Euro.
Zuletzt eine erfreuliche Nachricht: Der
zahnärztliche Honorarerhöhungsfaktor für 2017 beträgt 1,31 Prozent und
ist somit höher als die durchschnittliche Inflationsrate von 0,85 Prozent.
Nach diesem einigermaßen ereignisreichen Jahr 2016 darf ich Ihnen,
sehr geehrte Frau Kollegin, sehr
geehrter Herr Kollege, mit dieser
doch recht positiven Mitteilung besinnliche Feiertage sowie Gesundheit
und ­
Zufriedenheit im Neuen Jahr
wünschen.
MR Dr. T. Horejs
Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer
Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel.
05 05 11 - 0, Fax 05 05 11 - 1167, E-Mail: [email protected], Internet: www.zahnaerztekammer.at Redakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C.
Ratschew Anzeigenleitung: U. König, E-Mail: [email protected] Herstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher
Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren
oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 1
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24
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Leserbriefe
Aktuelles
04
08
Frö-hö-liche Weih-nacht,
überall!
Auslandsreferat:
- 57. Bayerischer
Zahnärztetag
- Ohne sichere Rahmenbedingungen für
Existenzgründer geht
es nicht
Gesetz & Recht
12
36
38
40
42
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Grundsätzliches und aktuelle
Judikatur.
Steuer
16
Landesinfos
44
Steuer-Tipps vor
Jahresende
46
Versicherung
20
Kärnten
Ausschreibung und Vergabe
von Kassenplanstellen.
Diverses
07
23
Niederösterreich
Apollonia 2020 Kariesprophylaxe in NÖ.
Steiermark
- Der Notfall in der
Zahnarztpraxis
- Ausschreibung und
Vergabe von
Kassenplanstellen.
Vorarlberg
Zahnärztlicher Notdienst in
Vorarlberg.
Wien
- Wie alles endet.
- Ausschreibung von
Kassenplanstellen.
24
28
Ausschreibung
ODV-Wissenschaftspreis des
ZIV für das Jahr 2017.
kurz & bündig
- Schließung der
Betriebskrankenkasse
Austria Tabak.
- SVA der gewerblichen
Wirtschaft - Direktverrechnung von Leistungen.
Leserbriefe
Standesveränderungen
und Mitgliederstand
32
Kunst - Ausstellungen
58
Kleinanzeigen
Fortbildung
51
Fortbildungskalender
In- und Ausland.
Haftung
Rubriken:
++
23
2
Burgenland
Zukunft-Zahn: 37. Burgenländische Herbsttagung.
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20
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Inhalt
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ÖZZ
++
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Aktuelles
++
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Gesetz & Recht
++
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Steuer
Diverses
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Kunst & Ausstellungen
++
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Landesinfos
++
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
++
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20
Versicherung
Fortbildung
++
ÖÄK-Diplom Neuraltherapie
Termine 2017
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Seminartermine 2017
Seminar 1:
06./07. Mai 2017
Graz
Seminar 2:
09./10. September 2017
Graz
Seminar 3:
18./19. November 2017
Graz
Seminare 1, 2, 3:*
06. - 10. März 2017
16. - 20. September 2017
14. - 18. Oktober 2017
Weitra
Weitra
Kitzbühel
08. - 10. März 2017
16. - 20. Mai 2017
14. - 18. Oktober 2017
Weitra
Graz
Kitzbühel
*
29./30. April 2017
14./15. Oktober 2017
Wien
Kitzbühel
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25./26. Februar 2017
29./30. April 2017
16./17. September 2017
18./19. November 2017
Frohnleiten
Wien
Hall/Tirol
Wien
Diplomprüfung:
09. Juni 2017
17. November 2017
Wien
Wien
Spezialseminare:
31. März/1. April 2017
Murau
„NT und Physikalische Medizin“
20. Mai 2017
Graz
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Seminargebühren
Veranstalter
Mitglieder der ÖNR
Nichtmitglieder
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Wochenendseminar
€ 220,-
€ 290,-
Wochenseminar
€ 660,-
€ 870,-
Praxisseminar
€ 260,-
€ 330,-
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Diplomvorbereitungseminar
€ 330,-
€ 430,-
Diplomprüfung
€ 150,-
€ 220,-
Spezialseminar
€ 300,-
€ 450,-
Sekretariat der ÖNR, Frau Simone Paumann
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Tel.: + 43 - (0)5354 - 521 20, Fax: + 43 - (0) 5354 - 5300 - 731
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… zum Quaddeln und
Infiltrieren in der
Schmerztherapie
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Seminare 4, 5, 6:*
Seminar 7:
* 5 Ampullen zu 5 ml
Standespolitik
Frrö-hö
Frö-hö-liche
Frö
hö-lilic
ich
che
he Weih-nacht,
Weih-nach
Wei
We
eih
ih-na
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ach
cht
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übe
üb
überall!
ber
era
ral
all
ll!
ll!
Das Weihnachtsfest naht,
liebe Kolleginnen und
Kollegen. Noch dürfen wir
es in Österreich feiern,
ohne dass es als politisch
unkorrekt, rechtsextrem, rassistisch, minderheitenfeindlich oder gar diskriminierend gilt. Und das, obwohl ja der heilige
Nikolaus aus ähnlich motivierten Gründen schon längst aus vielen Kindergärten
verbannt werden musste. Einer jüngsten
Rettungsaktion quasi in letzter Minute
ist es übrigens zu verdanken, dass in den
Klassenzimmern unserer Schulen überKDXSWQRFK.UX]L¿[HKlQJHQGUIHQ
Weihnachten ist aber bekanntlich auch
ein Fest des Schenkens. Wie vielfältig dies
sein kann, das mögen uns nun ein paar
Beispiele vor Augen führen.
„Ich weiß, dass es Sorge vor dem Islam gibt“. Mit dieser
weisen Erkenntnis beeindruckte kürzlich die deutsche Bundeskanzlerin
Angela Merkel die Teilnehmer des CDUSonderparteitages in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichsam als vorgezogenes
Weihnachtsgeschenk präsentierte sie
den Delegierten aber auch gleich ihren
verblüffend einfachen Lösungsvorschlag für dieses ja auch hierzulande
nicht ganz unbekannte Problem: die
Deutschen sollen doch wieder mehr
Weihnachtslieder singen, meinte die
Pastorentochter. Merkel im Original-
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www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
wortlaut, zu hören und zu sehen im Internet auf YouTube:
„Dann muss man eben mal ein paar Liederzettel kopieren
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Na also, so einfach ist das. Dennoch wäre es mit Sicherheit
empfehlenswert, die Lieder sorgfältig auszuwählen, wenn
Sie mich fragen. „O Tannenbaum“ und „Stille Nacht“ wären
sicher bedenkenlos geeignet. Bei „Ihr Kinderlein kommet“
wäre aber schon wieder zur Vorsicht geraten, denn „o
kommet doch all“, gerade aus dem Mund der deutschen
Bundeskanzlerin, könnte ja doch wieder missverständlich
ausgelegt werden und abermals zu einem neuen Ansturm
an Migranten führen, der bei weitem mehr als nur drei
Weise aus dem Morgenland nach Europa locken könnte.
Wie dem auch sei, gemeinsam mit der bekannten Empfehlung der Kölner Bürgermeisterin nach der vergangenen
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bitte einfach eine Armlänge Abstand zu jedem Unbekannten
einzuhalten, müsste mit dieser kombinierten Strategie dem
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Aktuelles
Aktuelles
Standespolitik
Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art macht heuer
hingegen der österreichische Bundeskanzler seinem Chauffeur. Auf einer allzu eiligen Rückfahrt unseres Regierungschefs, wohl unter dem Motto „New Ziel“, von einer Landeshauptleutekonferenz in Graz, wurde sein Dienstwagen laut
Presseberichten auf der Südautobahn im Wechselabschnitt in
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das bei strömendem Regen. Kanzler Kern versprach daraufhin
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Selbstanzeige erstatten und er sich dann die Strafe mit ihm
teilen werde. „New Deal“ eben, wie es so schön heißt. Da
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Österreich einen befristeten Führerscheinentzug zur Folge
hat, werden beide Herren demnächst wohl mit jeweils einem
halben Lenkerausweis unterwegs sein. Wenn also dann beim
nächsten Planquadrat im Heurigenviertel ein Lenker den kontrollierenden Beamten zwar einen ganzen Zulassungsschein,
ein ganzes Pannendreieck und einen ganzen Verbandskasten,
aber nur die eine Hälfte seines Führerscheines auszuhändigen vermag, dann ist das entweder der Herr Bundeskanzler
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Auch im vergangenen, vielleicht etwas prolongierten Präsidentschaftswahlkampf wurde von den Kandidaten so
manches vorzeitige Weihnachtsgeschenk verteilt. Neben
der völlig unerwarteten und förmlich rührenden, neu entdeckten Heimatliebe Alexander van der Bellens, nachdem
die Grünen Jahre zuvor ja noch ein „Gackerl auf´s Flaggerl“
propagierten, verkündete Norbert Jasomirgott Hofer, dass
er im Falle seiner Wahl zum Bundespräsidenten in seine
Loge am Wiener Opernball nicht nur Staatschefs, sondern
auch, ich zitiere, „ganz normale Menschen, die täglich ihren
Beitrag für unser Land leisten“ einladen wolle, wie „etwa
eine Zahnarztassistentin“. Da böte sich natürlich spontan
Nationalratspräsidentin Doris Bures als sein Logengast an,
die ja ursprünglich diesen Beruf erlernt hat und sich sicher
sehr über seine Einladung freuen würde. Wozu also in die
Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nah liegt.
Ein weniger erfreuliches Christkindl hat der Rechnungshof
für den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) in Arbeit.
Laut einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ prangern die
Kontrollore in einem Rohbericht ebendort ein veritables
Führungschaos an. So werde alljährlich eine Milliarde Euro
für den Einkauf ausgegeben, dies aber, ich zitiere, „zentral,
dezentral, uneinheitlich und zum Teil ohne Vorgaben“. Dazu
kämen noch überzogene Gagen der Vorstandsmitglieder,
deren Gehälter deutlich über den Managergehältern anderer
staatsnaher Betriebe lägen. Weiters werden extrem hohe,
externe Beratungskosten beanstandet, sage und schreibe
48 Millionen Euro sollen das in den Jahren 2012 bis 2015
gewesen sein, und davon wiederum sollen 6 Millionen sogar
weder einem Projekt noch einem Auftrag zugeordnet werden
können. Ehrensache im staatlichen Vergabewesen. Oder,
um den überschaubar erfolgsverwöhnten Ex-Banker Helmut
Elsner zu zitieren: das Geld ist nicht weg, es hat nur jemand
anderer. Egal, uns Zahnärztinnen und Zahnärzten kann so
etwas jedenfalls nicht passieren, denn wir haben ja im Gegensatz zum Wiener Krankenanstaltenverbund schon eine
Registrierkasse und eine akkurate Buchhaltung.
Widmen wir uns nun schließlich den
Weihnachtsgaben im Bereich der Medizin.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at
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Aktuelles
Standespolitik
Einen Elektronik-Baukasten für die Haustechnik
wünscht sich wohl heuer das Chirurgenteam des
Klinikums St. Pölten vom Christkind. Im Zuge
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dort nämlich kürzlich trotz der im Haus sehr wohl
vorhandenen Notstromaggregate angeblich wegen
eines defekten Schalters (!) zu einem Versagen
der elektrischen Versorgung des im Vollbetrieb stehenden Operationstraktes, weshalb die Chirurgen
das Operationsfeld mit Taschenlampen ausleuchten
mussten. Ob die Anästhesisten notgedrungen auch
wieder auf die gute alte Holznarkose zurückzugreifen
hatten, geht aus den Medienberichten aber nicht hervor.
Vielleicht sollten also von Behördenseite die Krankenhäuser
mindestens genau so streng und konsequent auf die Funktion und Betriebssicherheit der technischen Anlagen geprüft
werden, wie die Zahnarztpraxen auf das Einhalten der vorgeschriebenen Röntgenkonstanzprüfung, denn im Gegensatz
dazu geht es ja im OP um Menschenleben und nicht nur um
gezielte Überbürokratisierung. Hut ab und Respekt jedenfalls vor den St. Pöltner Kollegen und deren Mitarbeitern im
OP-Bereich, die diese wahrhaft haarsträubende Situation
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zu bewältigen vermochten.
Das größte Weihnachtsgeschenk machen uns aber mit schöner
Regelmäßigkeit unsere Patientinnen und Patienten, in dem
sie uns Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf Kompetenz und
Vertrauenswürdigkeit gemeinsam mit den Feuerwehrleuten
seit Jahren an die Spitze der Ansehenspyramide unter allen
Berufsgruppen im Land stellen. Zuletzt bestätigte sich dies
erneut im Rahmen einer Patientenbefragung im Auftrag der
Wiener Ärztekammer, deren Ergebnis sich sinngemäß auch mit
früheren Umfragen der Zahnärztekammer deckt, wonach in
diesem Fall 95 % der Patienten am meisten ihrem betreuenden
Hausarzt vertrauen. Am unteren Ende dieser AnsehenspyraPLGH¿QGHQVLFKLPEULJHQJHQDXVRDERQQLHUWMHQH.UlIWH
die uns das Leben so schwer wie möglich machen wollen und
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Ein Kommentar erübrigt sich.
'RFKDXFKZLUIUHLEHUXÀLFKWltigen Zahnärztinnen und Zahnärzte schenken reichlich,
das allerdings nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze
Jahr hindurch. So schenken wir der Bevölkerung unseres
Landes trotz aller gezielten Schikanen, die man uns von
6
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
staatlicher Seite zumutet, nach wie vor eine qualitativ herYRUUDJHQGHÀlFKHQGHFNHQGHXQGIUMHGHUPDQQOHLVWEDUH
zahnmedizinische Versorgung. Einzig und allein wir schenken
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GH¿]LWlUXQGPVVHQGDKHUYRP6WHXHU]DKOHUVXEYHQWLRQLHUW
werden. Wir schenken direkt etwa 16.000 Personen im Land
einen soliden, krisensicheren und wertgeschätzten Arbeitsplatz, indirekt sind es noch viele tausende mehr. Wir schenken der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung
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Versorgungseinrichtungen dementsprechend lediglich 5 %
davon abdecken, bei der Gratis-Zahnspange sind es laut
einer Statistik des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger gar nur 2,7 % der Gesamtleistung.
Und ausgerechnet jene, von denen nur die lächerlichen 2,7
% der Arbeit erbracht werden, die fühlen sich dann dazu
berufen, uns zu kontrollieren und sie wollen uns dann oft
auch noch erzählen, was heute „state oft the art“ und was
angeblich veraltet sei. Ach ja, und wir sind es auch, die als
eine Gruppe aus dem Bereich der Leistungsträger dieses
Landes mit unserem Steueraufkommen dem Staate Österreich eine sozial friedliche und gesicherte Existenz schenken.
Es sind also in Wahrheit wir diejenigen, die Rang und Kompetenz dafür besitzen, die Richtung im Gesundheitswesen
vorzugeben, und nicht jene, die sich viel zu oft dazu berufen
fühlen, die Ärzteschaft bevormunden zu müssen
und zu dürfen. Ganz im diesem Sinne: Ein frohes
Weihnachtsfest!
MR DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
KsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĚĞƐ/sϮϬϭϳ
Statuten
1.
Der Zahnärztliche Interessenverband Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom Österreichischen DentalverďĂŶĚ;KsͿŝŶ,ƂŚĞǀŽŶΦϱ͘ϬϬϬ͕ͲĚŽƟĞƌƚĞŶtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĂƵƐ͘
2.
DŝƚĚŝĞƐĞŵtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐƐŽůůĞŶƌďĞŝƚĞŶƵŶĚWƌŽũĞŬƚĞĂƵƐŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚǁĞƌĚĞŶ͕ĚŝĞǀŽŶŚĞƌĂƵƐƌĂŐĞŶĚĞƌĞĚĞƵƚƵŶŐĨƺƌĚŝĞƉƌĂŬƟƐĐŚĞĞƌƵĨƐĂƵƐƺďƵŶŐĂƵĨĚĞŵ'ĞďŝĞƚĚĞƌĂŚŶͲ͕DƵŶĚͲƵŶĚ<ŝĞĨĞƌŚĞŝůŬƵŶĚĞ
sind.
3.
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ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůĂƵƐĚƌƺĐŬůŝĐŚǀŽƌ͘ŝŶĞǀŽƌŚĞƌŝŐĞsĞƌƂīĞŶƚůŝĐŚƵŶŐĚĞƌƌďĞŝƚďnjǁ͘ĚĞƐWƌŽũĞŬƚĞƐ
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4.
ƐǁĞƌĚĞŶĂƵƐƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƟŐƚ͕ĚŝĞďŝƐnjƵŵϯϭ͘ϯ͘ϮϬϭϳďĞŝŵĂŚŶćƌnjƚůŝĐŚĞŶ
Interessenverband Österreichs, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15, eingelangt sind.
5.
ĞƌWƌĞŝƐǁŝƌĚĚƵƌĐŚĚŝĞ:ƵƌLJǀĞƌŐĞďĞŶ͘ŝĞƐĞďĞƐƚĞŚƚĂƵƐĨŽůŐĞŶĚĞŶǀŝĞƌDŝƚŐůŝĞĚĞƌŶ͗
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6.
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Anforderungen erfüllt.
7.
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8.
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9.
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Ğ͘Ś͘ƌ͘'ŽƪƌŝĞĚ&ƵŚƌŵĂŶŶ
Präsident des ODV
e.h. DDr. Wolfgang Manschiebel
ZIV
Ğ͘Ś͘DZƌ͘ůĂƵĚŝƵƐZĂƚƐĐŚĞǁ
Präsident des ZIV
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at
7
Aktuelles
Ausland
Programm war bereits vor Kongressbeginn ausgebucht
Großer Erfolg:
57. Bayerischer Zahnärztetag
Einmal mehr stellten Zahnärztinnen
und Zahnärzte ihre Bereitschaft zur
fachlichen Fortbildung, ihr großes
Interesse an modernen Behandlungsmethoden und medizinisch-technischen
Innovationen beim 57. Bayerischen
Zahnärztetag vom 20. bis 22. Oktober in
München unter Beweis.
Sowohl der wissenschaftliche Kongress
für Zahnärzte als auch das Programm für
das zahnärztliche Personal waren bereits
vor Beginn der Veranstaltung ausgebucht.
Zahlreiche Teilnehmer kamen aus
den angrenzenden Bundesländern
sowie aus Italien, Österreich,
der Schweiz und Kroatien.
8
www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
I
m Mittelpunkt des wissenschaftlichen Kongresses standen
die Möglichkeiten der restaurativen Zahnmedizin unter
dem Thema „Zahnerhalt statt Zahnersatz - Restauration
versus Reparatur“. „Der Bayerische Zahnärztetag ist in
seinem Konzept erfolgreicher denn je. Die Kooperation mit
den Fachgesellschaften - in diesem Jahr mit der Deutschen
Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) - hat sich erneut bewährt. Wir danken dem DGZ-Präsidenten Prof. Dr. Matthias
Hannig für seine Mitwirkung, die wertvolle Impulse für die
Konzeption gebracht hat“, so Christian Berger, Präsident
der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Leiter
des Bayerischen Zahnärztetages.
Für eine starke Selbstverwaltung
,QVHLQHU(U|ϑQXQJVUHGHDQOlVVOLFKGHV)HVWDNWVDP2Ntober warb der BLZK-Präsident für einen stärkeren Zusammenhalt im Berufsstand. „Im Vorfeld der Wahlen im Bund
Christian Berger
Präsident der
Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK)
und Leiter des Bayerischen Zahnärztetages
Dr. Janusz Rat
Vorsitzender des Vorstands der
Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
Dr. Peter Engel
Präsident der Bundeszahnärztekammer
alle Photos © BLZK
und in Bayern geht es darum, unsere zahnärztlichen und
IUHLEHUXÀLFKHQ 3RVLWLRQHQ ZLHGHU GHXWOLFKHU DQ GLH JUR‰H
Politik heranzutragen“, sagte er vor 350 Ehrengästen aus
Politik, Standespolitik, Gesundheitswesen und Gesellschaft.
Zu den Forderungen der Zahnärzteschaft zählen unter anderem die Stärkung der Selbstverwaltung und der Erhalt
des Wettbewerbs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. „Eine Einheitsversicherung löst keines der
Probleme, die wir im Gesundheitswesen haben“, so Berger.
Prävention von Zahnerkrankungen. „Dass heute mehr als
80 Prozent der zwölfjährigen Mädchen und Buben ein kariesfreies Gebiss haben, ist vor allem Ihr Verdienst“, sagte die
CSU-Politikerin. Huml lobte die Bereitschaft der BLZK, auf
Bitten des Ministeriums einen Fachsprachentest für ausländische Zahnärzte im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens
durchzuführen: „Dadurch geht die Kammer auch ein Stück
weit in Verantwortung für die Patienten.“
Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Bayerns (KZVB), Dr. Janusz Rat, kritisierte
das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte
„GKVSelbstverwaltungsstärkungsgesetz“. Der Entwurf von
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verdiene eher
den Namen „Selbstverwaltungsvernichtungsgesetz“, so Rat.
Dieser Kritik schloss sich der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, an: „Hier werden Rechtsaufsicht
und Fachaufsicht vermengt, obwohl wir mit der Selbstverwaltung ein bewährtes System der Berufsaufsicht haben“,
sagte er.
Festvortrag zur Krise in Europa
Huml lobt Präventionserfolge
und BLZK-Engagement
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bescheinigte
den bayerischen Zahnärzten nachhaltige Erfolge bei der
Einen „15-Punkte-Plan zur Neugründung Europas“ stellte
der Festredner, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner
Sinn, vor. Seine wichtigste Forderung: „Die Eurozone sollte
in eine ,atmende Währungsunion‘, die geregelte Ein- und
Austritte erlaubt, umgewandelt werden.“ Der ehemalige Präsident des Münchner ifo-Instituts schlug daneben
„Regeln für ein geordnetes Konkursverfahren von EUMitgliedsstaaten“ vor. Außerdem dürfe die EZB „nur noch
HUVWUDQJLJH :HUWSDSLHUH³ DP RϑHQHQ 0DUNW NDXIHQ 6LQQ
riet den Politikern in Deutschland, die Gespräche über den
„Brexit“ aus deutscher Sicht für eine Neuverhandlung der
europäischen Verträge zu nutzen.
Etwa 1.500 Zahnärzte und Praxisangestellte nahmen in
diesem Jahr an der gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung
von BLZK und KZVB teil.
Dr. Rüdiger Schott, Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer
0HODQLH+XPO0G/%D\HULVFKH6WDDWVPLQLVWHULQIU*HVXQGKHLWXQG3ÀHJH
Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer
(v. l. n. r.)
Festredner Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans-Werner Sinn
Präsident des ifo Instituts a. D.,
Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft
an der Ludwig-Maximilians-Universität München
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at
9
Aktuelles
Ausland
Ohne sichere
Rahmenbedingungen für
Existenzgründer geht es nicht
KZBV und BZÄK zum InvestMonitor Zahnarztpraxis des IDZ
D
ie Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis kostet
derzeit durchschnittlich 484.000 Euro. Bei Übernahme
einer bestehenden Praxis beläuft sich das Investitionsvolumen auf 273.000 Euro im Durchschnitt. Es beinhaltet neben
dem Übernahmepreis in Höhe von 172.000 Euro zusätzliche
Investitionen in einer Größenordnung von aktuell 101.000
(XUR GLH GXUFK GHQ .lXIHU GHU 3UD[LV ¿QDQ]LHUW ZHUGHQ
müssen. Dazu zählen Kosten für Modernisierungs- und
Umbaumaßnahmen ebenso wie Ausgaben für Neuanschaffungen von Medizintechnik und Einrichtung sowie sonstige
Investitionen. Diese Zahlen sind das Ergebnis aus dem
neuen InvestMonitor Zahnarztpraxis des Instituts der
Deutschen Zahnärzte (IDZ), der Anfang November in Köln
YHU|ϑHQWOLFKWZXUGH
„Die hohen Investitionen stellen
eine enorme Hürde für niederlassungswillige Zahnärztinnen und
Zahnärzte dar“, sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
(KZBV), Dr. Wolfgang Eßer.
„Wenn wie bisher auch künftig die
zahnärztliche Versorgung nicht nur
in Städten, sondern auch auf dem
© KZBV/Baumann
Land sichergestellt werden soll, müssen sichere, attraktive
und verlässliche Rahmenbedingungen für die zahnärztliche
Berufsausübung existieren, um niederlassungswilligen
Zahnärzten den Schritt in die Selbständigkeit auch zu
ermöglichen. Nur so kann die Hemmschwelle für die Niederlassung in eigener Praxis abgebaut werden. Es sind die
kleineren Praxen, die den größten Beitrag dazu leisten,
dass es im zahnärztlichen Bereich keine Unterversorgung
auf dem Land und keine Wartezeiten in Praxen gibt. Die
Niederlassung in eigener Praxis ist also der Garant für die
außerordentlich gute zahnärztliche Versorgung in Deutschland.“
„Damit liegen die Investitionskosten der Zahnärzte deutlich
höher als bei vielen Fachärzten. Das
liegt daran, dass in Zahnarztpraxen
eine sehr umfangreiche technische
Ausstattung nötig ist, damit Patienten an einer fortschrittlichen
Versorgung teilhaben können. Hier
ist auch die Politik gefordert, den
jungen Kollegen mehr Planungssicherheit zu geben“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK), Dr. Peter Engel.
© BZÄK/Lopata
Hintergrund - Der InvestMonitor Zahnarztpraxis
Mit dem InvestMonitor Zahnarztpraxis analysiert das IDZ gemeinsam mit der apoBank seit dem Jahr 1984 die für die zahnärztliche Niederlassung aufgewendeten Investitionen. Die Studie umfasst viele weitere Informationen und Daten zum zahnärztlichen Investitionsverhalten. Der
aktuelle InvestMonitor steht als PDF-Datei unter www.idz-koeln.de zum Download bereit. Träger des IDZ sind die KZBV und die BZÄK.
10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
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und den individuellen Voraussetzungen des Patienten.
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ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 11
Gesetz & Recht
$XINO–UXQJVS‹LFKW
*UXQGV–W]OLFKHVXQGDNWXHOOH-XGLNDWXU
$XINO–UXQJVS‹LFKW
Im März dieses Jahres fällte der
Oberste Gerichtshof wieder eine
neue Entscheidung in Sachen
Ä]DKQlU]WOLFKH$XINOlUXQJVSÀLFKW³
Diese Entscheidung sowie
*UXQGVlW]OLFKHV]XU$XINOlUXQJVSÀLFKW
haben wir für Sie im nachfolgenden
Beitrag zusammengestellt.
Judikatur umschrieben. Jede Art der zahnärztlichen Behandlung, welche in die Integrität des Patienten eingreift,
bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Patienten; erst
eine erfolgte Zustimmung rechtfertigt einen zahnärztlichen
(LQJULϑ'DPLWGLH(LQZLOOLJXQJGHU3DWLHQWHQ]XU%HKDQGOXQJ
wirksam erteilt werden kann, sind diese vom behandelnden
Zahnarzt umfassend aufzuklären.
'LHEHUXIVVSH]L¿VFKH]DKQlU]WOLFKH$XINOlUXQJVSÀLFKWXPfasst folgende Punkte (§ 18 ZÄG): Verantwortlichkeit, Inhalt,
Zeitpunkt und Art der Aufklärung.
,*UXQGVlW]OLFKHV]XU$XINOlUXQJVSÀLFKW
Verantwortlichkeit: Wer hat aufzuklären?
Das Zahnärztegesetz regelt erstmals die zahnärztliche
$XINOlUXQJVSÀLFKWJHJHQEHU3DWLHQWHQ%LV]XP-DKU
ZDUGLH]DKQlU]WOLFKH$XINOlUXQJVSÀLFKWQLFKWDXVGUFNOLFK
im Gesetz normiert; sie wurde jedoch durch umfangreiche
Nach ständiger Judikatur obliegt die Verantwortlichkeit für die
Aufklärung der Patienten ausschließlich den Zahnärzten
selbst - eine Delegation an nichtärztliche Berufsgruppen ist
demnach rechtlich unzulässig!
© diego cervo - Fotolia.com
12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Gesetz & Recht
Inhalt: Worüber ist aufzuklären?
Die Patienten sind aufzuklären über:
• die Diagnose
• den geplanten Behandlungsablauf
• die Risiken der zahnärztlichen Behandlung
• die Alternativen der bzw. zur zahnärztlichen Behandlung
• die Kosten der zahnärztlichen Behandlung
• die Folgen der zahnärztlichen Behandlung
• die Konsequenzen eines Unterbleibens dieser Behandlung
und
• GHQEHUXÀLFKHQ9HUVLFKHUXQJVVFKXW]
$XINO–UXQJVS‹LFKW
• Es sollte sorgfältig dokumentiert werden, dass die Aufklärung vollständig durchgeführt wurde und die Einwilligung
des Patienten vorliegt – je detaillierter dokumentiert wird,
desto besser ist die Beweislage in einem eventuellen
Haftungsprozess.
In einer entsprechenden Dokumentation sollen folgende
Punkte jedenfalls festgehalten und schriftlich protokolliert
werden: Aufklärungszeitpunkt, anwesende Personen, Themen und Inhalte, Patientenreaktion und Ergebnis.
Kinder als Patienten:
Die Patienten müssen auch darüber informiert werden,
welche Behandlungskosten vom zuständigen Sozialversicherungsträger bzw. der Krankenfürsorge voraussichtlich
übernommen werden und welche Kosten von ihnen selbst
zu tragen sind.
Zeitpunkt: Wann ist aufzuklären?
Grundsätzlich sind die Patienten vor der Behandlung zu
informieren. Der Aufklärungszeitpunkt bestimmt sich auch
QDFKGHU6FKZHUHGHV(LQJULϑHVXQGQDFKGHVVHQ'ULQJOLFKNHLW-HIROJHQVFKZHUHUGHU(LQJULϑGHVWRPHKU=HLWVROOWH
]ZLVFKHQ$XINOlUXQJXQG(LQJULϑOLHJHQ
Art: Wie ist aufzuklären?
Hinsichtlich der Kosten der Behandlung schreibt das Gesetz
die schriftliche Form vor. Die Aufklärung über die von den
Patienten selbst zu tragenden Behandlungskosten hat in
Form eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zu erfolgen,
• wenn im Hinblick auf die Art und den Umfang der Behandlung wesentliche Kosten (dzt. € 1.645,–) anfallen,
• die Kosten die in den Autonomen Honorar-Richtlinien der
Österreichischen Zahnärztekammer festgelegten Honorarhöhe übersteigen
• oder der Patient einen schriftlichen Heil- und Kostenplan
verlangt.
Alle anderen inhaltlichen Punkte der Aufklärung haben in
einem eigenen Gespräch, d.h. in einem persönlichen Kontakt
zwischen Zahnärzten und Patienten zu erfolgen.
Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Aufklärung und Einwilligung der Eltern zur Behandlung unabhängig von der
6FKZHUHGHV(LQJULϑHVHUIRUGHUOLFK
Kinder über 14 Jahre, die einsichts- und urteilsfähig sind
(wovon grundsätzlich ausgegangen werden kann), können
eine Einwilligung zu einer zahnmedizinischen Behandlung
grundsätzlich nur selbst erteilen.
Ob ein Kind einsichts- und urteilsfähig ist, ist vom behandelnden Zahnarzt im Einzelfall zu beurteilen. Diese Bewertung
richtet sich danach, ob für das Kind der Grund und die Bedeutung der Behandlung einsichtig sind, und das Kind seinen
Willen nach dieser Einsicht bestimmen und ausrichten kann.
Eine zusätzliche Zustimmung der Eltern ist dann erforderlich, wenn die Behandlung mit einer schweren oder
nachteiligen Beeinträchtigung verbunden ist. Hat das Kind
in einem derartigen Fall seine Zustimmung erteilt und die
Eltern verweigern aber ihre Zustimmung, so ist die Einwilligung des Kindes wirksam.
Hat allerdings das Kind die Zustimmung verweigert, kann
diese nicht durch eine Zustimmung der Eltern ersetzt werden
- der Wille des Kindes hat jedenfalls Vorrang.
Ist ein Kind über 14 Jahre nach ärztlicher Einschätzung nicht
einsichts- und urteilsfähig, ist immer die Zustimmung der
Eltern zur Behandlung einzuholen, und zwar unabhängig
GDYRQZLHVFKZHUGHU]DKQPHGL]LQLVFKH(LQJULϑLVW
Das ist bei der Aufklärung fremdsprachiger Patienten
zu beachten:
Wichtig:
• Das Aufklärungsgespräch kann durch schriftliche Informationen und Aufklärungsblätter
(außer im Falle des oben angesprochenen
Heil- und Kostenplans) nicht ersetzt werden.
• Unabhängig vom konkreten Sprachverständnis ist grundsätzlich immer nur der einsichts- und urteilsfähige Patient
selbst Adressat der zahnärztlichen Aufklärung. Der behandelnde Zahnarzt hat die Einsichts- und Urteilsfähigkeit für
den jeweils konkreten Patienten zu beurteilen. Diese wird
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 13
Gesetz & Recht
$XINO–UXQJVS‹LFKW
danach bestimmt, ob ein Patient die Bedeutung und die
Tragweite einer konkreten Handlung erfassen kann und
GDQQGDUDXIEDVLHUHQGHLQH(QWVFKHLGXQJWUHϑHQNDQQ
• Wird mit Einverständnis des Patienten ein Übersetzer
dem Aufklärungsgespräch beigezogen, so ist nicht nur
dieser Übersetzer aufzuklären, sondern es ist auch sicherzustellen, dass der Patient die jeweilige Information
erhält - der Zahnarzt hat insbesondere für die Übersetzung ausreichend Zeit zu geben und auf die Reaktion des
Patienten zu achten.
• (LQH3ÀLFKW]XU%HL]LHKXQJHLQHVhEHUVHW]HUVVWHLJWXPVR
mehr, je einschneidender und folgenreicher ein geplanter,
QLFKWGULQJOLFKHU(LQJULϑLVW
• Ein Übersetzer muss nicht unbedingt ein Berufsdolmetscher sein, sondern es kann auch eine sprachkundige
Mitarbeiterin oder eine sprachkundige Vertrauensperson
des Patienten beigezogen werden. Bei Beiziehung einer
sprachkundigen Mitarbeiterin ist allerdings Vorsicht geboten: durch den Einsatz eigener Angestellter wird beim
Patienten das Vertrauen in deren sprachliche Fähigkeiten
begründet. Der Zahnarzt haftet in einem Streitfall für seine
Mitarbeiterin wie für sein eigenes Verschulden.
Wenn hingegen der Patient eine sprachkundige Vertrauensperson mitbringt oder ev. ein Berufsdolmetscher beigezogen wird (dieser Fall wird in zahnärztlichen Ordinationen
vermutlich selten vorkommen), dann haftet der Zahnarzt
für diese Person nur in Ausnahmefällen bei sogenanntem
„Auswahlverschulden“.
14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Angehörige des Patienten dürfen nicht ohne Einwilligung
des Patienten als Übersetzer in das Aufklärungsgespräch
eingebunden werden. Es muss für den Zahnarzt aus dem
Verhalten des Patienten eindeutig ableitbar sein, dass er eine
Einbeziehung eines Angehörigen als Übersetzer wünscht.
+lX¿JZLUGGLHVGDGXUFKHUNHQQEDUVHLQGDVVGHU3DWLHQW
mit seinem Angehörigen bzw. seiner Vertrauensperson den
Behandlungsraum betritt und zu verstehen gibt, dass diese
beim Aufklärungsgespräch und eventuell auch bei der Behandlung anwesend sein sollen.
• Wenn ein Übersetzer beim Zahnarzt den Anschein erweckt,
dass er aufgrund seiner sprachlichen und intellektuellen
Fähigkeiten als Dolmetscher geeignet ist und der Zahnarzt
lässt ausreichend Zeit für die Übersetzungen, dann kann
der Zahnarzt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Übersetzung vertrauen, wenn nicht durch eine Reaktion
GHV3DWLHQWHQGDV*HJHQWHLORϑHQNXQGLJZLUG
• Aus Beweisgründen wird eine Dokumentation der Aufklärung samt Namen des Übersetzers empfohlen. Eine
mangelhafte oder fehlerhafte Dokumentation einer ausreichenden Übersetzung begründet bei fremdsprachigen
Patienten bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung,
dass dem Patienten die Informationen in einer für ihn nicht
verständlichen Form übermittelt wurden.
• Bei dringend erforderlicher zahnärztlicher Hilfe ist der ZahnDU]W]XU%HKDQGOXQJYHUSÀLFKWHW,QGLHVHQ)lOOHQLVWWURW]
einer bestehenden Sprachbarriere die notwendige zahnärztliche Hilfe zu leisten. Die Anforderungen an die Aufklärung
VLQGGDEHLXPVRJHULQJHUMHGULQJHQGHUGHU(LQJULϑLVW
Gesetz & Recht
II. Aktuelle Judikatur
,QVHLQHP%HVFKOXVVYRP0lU]2EVEHfasste sich der Oberste Gerichtshof mit einer prothetischen
Zahnbehandlung, in deren Zuge eine Prothese insgesamt
drei Mal angefertigt wurde, da die Patientin über Passungenauigkeiten und Beschwerden geklagt hatte. Die Patientin
forderte vom behandelnden Zahnarzt einen Betrag von
über € 15.000,- (Rückzahlung des geleisteten Honorars,
Schmerzengeld und Fahrtkosten und Spesen) wegen fehOHUKDIWHU%HKDQGOXQJXQG9HUOHW]XQJGHU$XINOlUXQJVSÀLFKW
Der behandelnde Zahnarzt hat die Patientin im Vorfeld nicht
darüber aufgeklärt, dass es trotz sorgfältiger Behandlung und
lege artis hergestellter Metallgerüstprothese zu Schmerzzuständen kommen könne. Hingewiesen wurde lediglich auf ein
mögliches Fremdkörpergefühl.
Vor Anfertigung der Metallgerüstprothese wurde der Fehlbiss
der Patientin mittels Schiene behandelt - diese Behandlung
entsprach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaft
und erfolgte fachgerecht.
Aus neurologischer Sicht litt die Patientin an einem atypischen Gesichtsschmerz, der durch eine Somatisierungsstörung bedingt war. Die von der Klägerin geäußerten Schmerzen waren vollständig durch diese Störung erklärbar.
$XINO–UXQJVS‹LFKW
Entscheidung zu ermöglichen, über mehrere zur Wahl
stehende diagnostische oder therapeutische adäquate
Verfahren informieren, sowie das Für und Wider mit ihm
abwägen, wenn jeweils unterschiedliche Risiken entstehen können und der Patient eine Wahlmöglichkeit hat.
Im vorliegenden Fall wird dem Zahnarzt vorgeworfen,
nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass es auch bei
fachgerechter Behandlung zu unvorhersehbaren und
auch wiederkehrenden (massiven) Schmerzzuständen
kommen kann. Berücksichtigt man nun, dass die Somatisierungsstörung der Patientin eine Anomalie darstellt,
ZlUHHLQH$XINOlUXQJVSÀLFKWQXUGDQQ]XEHMDKHQZHQQ
diese Störung bei einer größeren Anzahl von Menschen
auftritt und damit beim Aufklärungsgespräch ins Kalkül
zu ziehen wäre oder der Arzt sonst - in der Regel durch
den Patienten - Informationen über das Bestehen einer
solchen Störung erhalten hat. Beides war gegenständlich
nicht der Fall. Über Behandlungsrisiken, die sich nur ganz
selten und unter ganz bestimmten Umständen verwirklichen, ist aber nicht aufzuklären.
Im Ergebnis konnte damit die Patientin ihre Forderungen
gegenüber dem Zahnarzt nicht durchsetzen.
Zur Frage der Aufklärung führte der OGH Folgendes aus:
Nach den in der Judikatur gebildeten Grundsätzen soll
die ärztliche Aufklärung den Einwilligenden instand setzen, die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen. Der
Arzt muss den Patienten, um ihm eine selbstbestimmte
Mag. Petra Eigruber
-XULVWLQLQGHU
Landeszahnärztekammer für Oberösterreich
Fachkurzinformation zu Seite 3
;\ORQHXUDO$PSXOOHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKH=XVDPPHQVHW]XQJPO,QMHNWLRQVO|VXQJHQWKlOWDOV:LUNVWRϑPJ/LGRFDLQK\GURchlorid. Sonstige Bestandteile:1DWULXPFKORULG1DWULXPK\GUR[LG]XUS+:HUW(LQVWHOOXQJ:DVVHUIU,QMHNWLRQV]ZHFNHEHL'XUFKVWHFKÀDVFKHQ
]XVlW]OLFKPJPOS+\GUR[\EHQ]RHVlXUHPHWK\OHVWHU.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOAnwendungsgebiete: Xyloneural eignet sich für die Anwendungsverfahren der Neuraltherapie. Die Anwendung sollte nur durch Ärzte erfolgen, die in diesen Verfahren entsprechend ausgebildet sind. Erkrankungen der Wirbelsäule: HWS-Syndrom, BWS-Syndrom, LWS-Syndrom, Lumbago, Ischialgie. Erkrankungen der Extremitäten: SchulterArm-Syndrom, Epikondylitis, Koxarthrose, Gonarthrose. Beschwerden im Kopf- bzw. HNO-Bereich: Kopfschmerzen verschiedener Genese, bei
Migräne als Adjuvans, Tinnitus. Andere Anwendungen der Neuraltherapie: Psychovegetative Organbeschwerden (Reizblase), Tendomyopathien
(z. B. Fibromyalgie, Myogelosen). Triggerpunktbehandlungen: Neuritiden, Neuralgien als Adjuvans, Narbenschmerzen. Therapieformen: Injektion am Locus dolendi (Lokaltherapie). Segmenttherapie: Segmentale Behandlung über das zugehörige Metamer (Dermatom, Myotom u. a.) Xyloneural eignet sich für Verfahren der Störfeldsuche und -therapie (z. B. über Narben, Zähne, Tonsillen): Probatorische und therapeutische Injektion
an das Störfeld. Gegenanzeigen: ;\ORQHXUDOGDUIQLFKWDQJHZHQGHWZHUGHQEHLhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQGHQ:LUNVWRϑRGHUHLQHQGHUVRQVWLJHQ
Bestandteile (bei Allergie gegen p-Hydroxybenzoesäureester sind Xyloneural- Ampullen zu verwenden, da diese im Gegensatz zu den Xyloneural'XUFKVWHFKÀDVFKHQNHLQ.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOHQWKDOWHQhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQEHUDQGHUHQ/RNDODQlVWKHWLNDYRP$PLG7\SKRFKJUDGLJHQ
)RUPHQYRQ%UDG\NDUGLH$9%ORFN,,XQG,,,*UDGHVXQGDQGHUHQhEHUOHLWXQJVVW|UXQJHQPDQLIHVWHU+HU]PXVNHOLQVXϒ]LHQ]VFKZHUHU+\SRWRQLH
kardiogenem oder hypovolämischem Schock. Weitere Gegenanzeigen für die lokalanästhetische Anwendung von Lidocain, auch wenn
Xyloneural dafür nicht vorgesehen ist: 3DUD]HUYLNDOEORFNDGHLQGHU*HEXUWVKLOIHLQGHU*HEXUWVKLOIHGUIHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKHQ
wegen des Konservierungsmittels nicht angewendet werden, bei einer drohenden oder bereits bestehenden Blutung ist die Epiduralanästhesie mit
Lidocain kontraindiziert. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Lokalanästhetika, Amide, ATC-Code: N01BB02.
Abgabe: 5H]HSWXQGDSRWKHNHQSÀLFKWLJPackungsgrößen: E]Z$PSXOOHQ]XPO'XUFKVWHFKÀDVFKH]XPOKassenstatus: 5 AmpulOHQ*UHHQ%R[$PSXOOHQ1R%R['XUFKVWHFKÀDVFKHQ1R%R[Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn
Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2009
Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
:HFKVHOZLUNXQJHQ6FKZDQJHUVFKDIWXQG6WLOO]HLWXQG1HEHQZLUNXQJHQVRZLH*HZ|KQXQJVHϑHNWHQHQWQHKPHQ6LHELWWHGHUYHU|ϑHQWOLFKWHQ)DFKinformation.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 15
Steuer
7LSSVYRU-DKUHVHQGH
6WHXHU7LSSV
YRU-DKUHVHQGH
Investitionen und sonstige Ausgaben
Sollten Sie sich überlegen, noch heuer eine Investition zu
tätigen, so steht für 2016 noch die halbe Jahresabschreibung
zu. Alle Wirtschaftsgüter, die unter € 400,- kosten, können
sofort als Ausgaben geltend gemacht werden und mindern
den Gewinn. Besonders interessant ist auch heuer wieder
der Gewinnfreibetrag.
© Pixel - Fotolia.com
das steuerliche Ergebnis gesenkt werden. Es dürfen jedoch
nur Ausgaben geltend gemacht werden, die tatsächlich das
-DKUEHWUHϑHQQLFKWDXFKGDV-DKU
Bitte beachten Sie:
Wer diese Vorauszahlung im Folgejahr unterlässt,
muss dann die „erwirtschaftete“ Steuer wieder
zurückzahlen. Sollten Sie bereits vergangenes
Jahr vorausgezahlt haben, ist es im Regelfall
sinnvoll, dies auch heuer wieder zu tun.
Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Jahresgewinnes
2016. Dabei gewährt der Gesetzgeber für € 30.000,- automatisch den Grundfreibetrag in Höhe von maximal € 3.900,(= € 30.000,- x 13 %). Übersteigt der Jahresgewinn
€ 30.000,-, kann für den darüber hinausgehenden Anteil der
Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
Ein Beispiel:
Beträgt der Gewinn € 130.000,-, wird automatisch der
Grundfreibetrag in Höhe von 13 % von € 30.000,-, also
€ 3.900,- berücksichtigt. Für die verbleibenden € 100.000,können durch Investitionen in Wohnbauanleihen oder Wirtschaftsgüter noch einmal 13 %, also € 13.000,- gewinnmindernd geltend gemacht werden. In Summe beträgt dadurch
der Steuerabsetzposten € 16.900,-. Die Behaltefrist dieser
Investitionen beträgt vier Jahre.
'HU*HZLQQIUHLEHWUDJLVWJHVWDϑHOW
• Bis € 175.000,- Gewinn: 13 %
• für die nächsten € 175.000,- (bis 350.000,-): 7 %
• für die nächsten € 230.000 (bis € 580.000,-): 4,5 %
• ab € 580.000,-: kein Gewinnfreibetrag
Die Höchstsumme an Gewinnfreibetrag beträgt daher
€ 45.350,-.
Zusatzpensionen bzw. Risikoabsicherung
für Mitarbeiter
Der Abschluss von Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen ist bis
zu € 300,- pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei. Man kann
auch für alle Arbeitnehmer oder nur für bestimmte Gruppen
einen Pensionskassenvertrag abschließen. Normalerweise
wird hierbei das beitragsorientierte Modell gewählt, bei welchem maximal zehn Prozent des Jahresbruttoeinkommens
in die Pensionskasse eingezahlt werden kann. Es fallen keine Lohnnebenkosten an, die spätere Auszahlung wird der
Lohnsteuer unterworfen.
Geschenke an Mitarbeiter
und Betriebsveranstaltungen
Vorziehen von Betriebsausgaben
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als Weihnachtsgeschenk
sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,- für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt auch für Gutscheine oder Goldmünzen, wobei sämtliche im Laufe des Jahres gegebenen
Geschenke zusammengezählt werden. Kosten von BetriebsYHUDQVWDOWXQJHQ ZLH :HLKQDFKWVIHLHU RGHU %HWULHEVDXVÀXJ
sind pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu € 365,- erlaubt, ohne
GDVVHLQH6WHXHUXQG6R]LDOYHUVLFKHUXQJVSÀLFKWEHLP$Ubeitnehmer entsteht.
Durch das Vorziehen von Betriebsausgaben wie Mieten oder
0HGLNDPHQWHEHWUHϑHQGGDV-DKULQGDV-DKUNDQQ
Es ist auch denkbar, Essenbons an Mitarbeiter steuerfrei
abzugeben.
16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Steuer
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen
seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss bis zu einem Betrag von
€ 1.000,- jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von
der Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit.
Jobticket
=XU)|UGHUXQJGHV|ϑHQWOLFKHQ9HUNHKUVZXUGHGLH0|JOLFKNHLW JHVFKDϑHQ GDVV GHU $UEHLWJHEHU VHLQH $UEHLWQHKPHU
für die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung
mit einem Massenbeförderungsmittel befördern lässt (z. B.
Streckenkarte). Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber
lauten und hat den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten.
5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW
Seit 1. 1. 2016 gibt es für alle Unternehmen, die einen
Jahresumsatz von über € 15.000,- erwirtschaften und die
GDEHLPHKUDOV¼%DUXPVlW]HOXNULHUHQGLH3ÀLFKW
HLQH 5HJLVWULHUNDVVH DQ]XVFKDϑHQ 'DUEHU KLQDXV LVW HV
gesetzlich vorgeschrieben, jedem Kunden bzw. Patienten
einen Beleg für die erbrachte Leistung auszustellen.
Ab 1. 4. 2017 muss die Registrierkasse im FinanzOnline
gemeldet, mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur
Manipulationssicherheit versehen sein und Belege mit elekt-
7LSSVYRU-DKUHVHQGH
ronischer Signatur erstellen können. Die Möglichkeit der Registrierung der Kassen im FinanzOnline ist bereits gegeben.
Aufbewahrungsfrist
=XP-DKUHVHQGHOlXIWGLHVLHEHQMlKULJH$XIEHZDKUXQJVSÀLFKW
für Aufzeichnungen des Jahres 2009 ab. Diese können daher
ab 1. 1. 2017 vernichtet werden. Belege, die mit anhängigen
Berufungsverfahren oder mit Grundstücken in Verbindung
VWHKHQVLQGMHGRFKZHLWHUKLQDXIEHZDKUXQJVSÀLFKWLJELV]X
-DKUH6HOEVWYHUVWlQGOLFKJLOWHLQH$XIEHZDKUXQJVSÀLFKW
auch für Verträge, die noch gültig sind.
Sonderausgaben
Prämien für freiwillige Lebens-, Unfall- oder KrankenversiFKHUXQJHQ VRZLH IU :RKQUDXPVFKDϑXQJ XQG VDQLHUXQJ
sind nach wie vor bis zu einem jährlichen Höchsteinkommen
von € 36.400,- zu einem Viertel absetzbar. Der maximal
absetzbare Betrag beläuft sich auf ein Viertel von € 2.920,, also € 730,-. Allerdings gilt das nur für Verträge, die vor
dem 1. 1. 2016 abgeschlossen wurden.
Zwischen € 36.400,- und € 50.900,- gibt es eine Einschleifregelung, darüber hinaus können diese nicht mehr abgesetzt
werden. Bei Alleinverdienern und Alleinerziehern verdoppelt
sich der Höchstbetrag auf € 5.840,-. Der Nachkauf von Pensionszeiten darf übrigens unbeschränkt abgesetzt werden.
Beim Kirchenbeitrag beträgt die Obergrenze € 400,-.
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ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 17
Steuer
7LSSVYRU-DKUHVHQGH
Außergewöhnliche Belastungen
Kinderbetreuungskosten
Ausgaben beispielsweise für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können im Jahr der Bezahlung unter dem Titel
außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Steuerwirksam werden diese jedoch erst, wenn der vom
Einkommen abhängige Selbstbehalt in Höhe von sechs bis
zwölf Prozent in Abhängigkeit vom Einkommen überschritten
wird. Für andere Belastungen wie etwa Unterhaltszahlungen,
Behinderungen oder auswärtige Berufsausbildungen gibt
es unabhängig von der tatsächlichen Höhe der geleisteten
=DKOXQJHQ¿[H$EVHW]EHWUlJH
Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind
steuerlich ohne Selbstbehalt absetzbar. Der Maximalbetrag
beträgt € 2.300,- pro Jahr und Kind. Als Kinderbetreuungskosten gelten Kosten von der angestellten Oma über den
Kindergarten bis zum Hort. Es sind bestimmte Kriterien zu
erfüllen, um die bezahlten Gelder steuerlich geltend machen
zu können.
)UHLJUHQ]HEHL6WHXHUHUNOlUXQJVSÀLFKW
%HL/RKQVWHXHUSÀLFKWLJHQVLQGDQGHUH(LQNQIWHRKQH6WHXHUHUNOlUXQJVSÀLFKWYRQLQVJHVDPW¼P|JOLFK
Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung
für das Jahr 2011
Sie haben noch bis Jahresende Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 einzureichen. Danach ist die
Fünf-Jahres-Frist abgelaufen und die Veranlagung kann nicht
mehr nachgeholt werden.
Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Spenden
Bestimmte Spenden sind steuerlich absetzbar. Den Link
GD]X¿QGHQ6LHDXIGHU+RPHSDJHGHV)LQDQ]PLQLVWHULXPV
unter www.bmf.gv.at. Die Höhe der Spenden ist mit 10 %
der Einkünfte begrenzt. Neben Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Kunst und Behindertensport sind Spenden für
karitative Zwecke mit folgendem Hintergrund zu nennen:
Mildtätigkeit, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe, Umweltschutz und Tierschutz. Auch ist hier die Absetzbarkeit von
Spenden für die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren und
der Landesfeuerwehrverbände zu erwähnen.
Um sicher zu gehen, dass die Spenden auch tatsächlich
steuerlich absetzbar sind, lohnt sich jedenfalls ein Blick auf
die oben genannte Homepage.
$XIJUXQG YRQ 0HKUIDFKYHUVLFKHUXQJVSÀLFKW ] % ]ZHL
Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige
Tätigkeit) kann letztmals aus 2013 die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus bezahlte Sozialversicherung rückgefordert werden.
Mag. Wolfgang Leonhart
/HRQKDUW/HRQKDUW6WHXHUEHUDWXQJIÌU•U]WH
1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a
www.leonhart.at
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18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Entzündungen und Infektionen
des Zahnfleisches.
Beschwerden stoppen durch Behandlung der Ursache.
Unsere Mundflora setzt sich aus über 700 Bakterienarten oder Phylotypen zusammen.1 Die Mikroorganismen bilden einen natürlichen Biofilm auf den
Oberflächen der Mundhöhle und befinden sich im
Gleichgewicht mit Bakterien, die potenziell pathogenen Spezies angehören können.2
Auch Plaquebakterien treten natürlich auf, haften sich unter günstigen Bedingungen auf den
Zahnoberflächen an und bilden mit der Zeit große Kolonien.2 Im
subgingivalen Gewebe sind sie die Ursache von Gingivitis und in
weiterer Folge Parodontitis, welche weit verbreitete Infektionen des
Zahnfleisches darstellen.2,3
Behandeln Sie die Ursache der Beschwerden.
Unbehandelte bakterielle Infekte im Mundraum können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.1,4 Neben der Schädigung des
Zahnhalteapparats und drohendem Zahnverlust gibt es Hinweise
darauf, dass eine schwere Parodontitis systemische Auswirkungen
haben kann.4,5 Es ist daher wichtig Infektionen frühzeitig zu erkennen. Weisen Sie Ihren Patienten beim Zahnarztbesuch unbedingt auf
mögliche Risiken hin. Eine sofortige Reduzierung der Plaque-Bakterienzahl kann mit einem antibakteriellen Wirkstoff wie Chlorhexidin
erreicht werden.6
Antibakterielle Wirkung über 12 Stunden –
ohne begleitende bakterielle Resistenz.
Chlorhexidin, der Wirkstoff von Chlorhexamed®, ist ein effektives
Antiseptikum und haftet längere Zeit an den Oberflächen von Zähnen, Zahnfleisch und Mundschleimhaut. Mundspülungen mit 10 ml
Chlorhexamed® FORTE 2 mg/ml führen zu einer starken Reduktion
der Speichelbakterienmenge, die bis zu 12 Stunden nachweisbar ist.
Dies korreliert mit einer reduzierten Bildungsrate der Zahnplaque.4,7,8
Außerdem führt die Behandlung mit Chlorhexidin zu keinen klinisch
relevanten bakteriellen Resistenzen.4
Empfehlen Sie den „Goldstandard“ unter
den oralen Antiseptika.
Die 0,2%-ige Chlorhexidin- Formulierung, gilt seit vielen Jahren
als „Goldstandard“ und hat sowohl eine bakterizide als auch
bakteriostatische Wirkung.4,7,8 Chlorhexamed FORTE 2 mg/ml ist
daher besonders indiziert zur Vorbeugung und Verminderung von
Zahnbelägen und bei bakteriellen Infektionen in Mund- und Rachenraum. Die weiteren Darreichungsformen von Chlorhexamed®,
ermöglichen Ihnen außerdem auf verschiedene Bedürfnisse Ihrer
Patienten einzugehen.
Chlorhexamed® FLUID 0,1 %
Chlorhexamed® DIREKT 1 % Gel
Be
i
Chlorhexamed® FORTE
alkoholfrei 2 mg/ml
Nr.1
kteriellen Inf
ba
Chlorhexamed® – Unterstützende Therapie für erkranktes Zahnfleisch
in Mund
-u
ten
ek
Rachenraum
nd
Zur punktuellen Anwendung
Chlorhexamed® 1 % Gel
Der Goldstandard
Formulierung in geringerer
Konzentration
Zum Einbürsten
(1) Aas JA, Paster BJ, et al. Defining the Normal Bacterial Flora of the Oral Cavity. Jnl of Clin Microbio 2005(Nov);5721–5732. (2) Bascones MA, Figuero RE.
Periodontal diseases as bacterial infection. Publicado en Medicina y Patologia oral 2004; Suppl(9):S92-107. (3) Albandar JM, Rams TE. Global epidemiology of periodontal diseases: and overview. Periodontology 2000; 2002(29):7-10. (4) Varoni E, Tarce M, et al. Chlorhexidine (CHX) in dentistry: state of the
art. Minerva Stomatol, 2012;61:399-419. (5) Hierse L, Eng vernetzt: Parodontitis und Allgemeinerkrankungen. Zahn Arzt, 2015(12):12-13. (6) Molinari JA,
Molinari GE. Is mouthrinsing before dental procedures worthwhile? JADA March 1992;123:75-80. (7) Jones CG, Chlorhexidine: Is it still the gold standard?
Periodontology 2000, 1997;15:55-62. (8) Van Zyl A, Hartshorne J, Carrasco-Labra A. Is chlorhexidine mouth rinse, used as a mono-therapy or adjunct with
oral hygiene, effective at reducing plaque growth and gingival inflammation? Open J Implant Dent. 2013;1(1), Art.#5. *IMS A01A Stomatologika MAT/05/2016
GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich. Bei Fragen: Tel: 0 5354 56335 - 0. E-Mail: [email protected]. Stand: August 2016.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 19
BG-JV.CHX 160801
Die Nummer 1 zur Anwendung in Mund- und Rachenraum*
Versicherung
Haftung
Die „geheimen Tricks“
im Umgang mit Versicherungen
Was sind die Tricks erfahrener
Teil 12: Der Fall Nadina
- Revolution in der Medizin-Rechtsprechung oder einfach nur steigende
Haftungssummen?
Versicherungsberater im immer
schwierigeren Umgang mit
den Versicherungsgesellschaften?
Die werden natürlich von niemandem
verraten - außer eben hier,
für alle für Zahnärztinnen und Zahnärzte
relevanten Versicherungsbereiche.
Die meisten (zahn)ärztlichen Haftungsfälle bleiben der ÖfIHQWOLFKNHLWXQEHNDQQW'LH8UWHLOHEOHLEHQXQYHU|ϑHQWOLFKW
die Geschichten bleiben unerzählt, die Haftungssummen
RKQH(UZlKQXQJ(LQLJXQJHQ¿QGHQDX‰HUJHULFKWOLFKXQWHU
Verschwiegenheitsvereinbarung oder nach unterinstanzliFKHQXQGVRPLWPHLVWQLFKWYHU|ϑHQWOLFKWHQ8UWHLOHQVWDWW
Wenn dann über einen dramatischen Fall wie jenen von
Nadina mehrfach berichtet wird, erhält die Tragik des Ein]HOIDOOV GDQQ KlX¿J DXFK GDV *HZLFKW HLQHV YHUPHLQWOLFK
© Stephan Morosch - Fotolia.com
20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Versicherung
besonders bahnbrechenden Urteils. Anhand dieses aktuell
medial vielbeachteten Falls soll untersucht werden, ob es
sich hier tatsächlich um ein revolutionäres Haftungsurteil
handelt - oder ob es einfach nur einmal mehr ein Indiz für
die auch in Österreich (langsam und von niedrigem Niveau
steigenden) Haftungssummen handelt.
Haftung
gerichtlich unmittelbar zugesprochenen hunderttausenden
Euro, und nicht die Millionen Euro, um die es in einem solchen Fall tatsächlich geht! Ohne dieses Hintergrundwissen
ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Fällen in keiner Weise
gegeben.
Vergleich mit anderen Fällen
Was ist passiert?
$QIDQJNDPHVEHLHLQHP5RXWLQHHLQJULϑLQIROJHHLQHV
Leistenbruchs der 6-wöchigen Nadina an der Innsbrucker
8QL.OLQLNGXUFK6DXHUVWRϑXQWHUYHUVRUJXQJ]XHLQHPVFKZHren Gehirnschaden. Die Folge: Nadina wird ihr Leben lang
DXI 6WXQGHQ3ÀHJH DQJHZLHVHQ VHLQ 'LH ODQJMlKULJHQ
Verfahren endeten erst vor kurzem:
Die 2009 eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen
den Anästhesisten wegen fahrlässiger Körperverletzung enGHQLPVSlWHUHU|ϑQHWHQ6WUDIYHUIDKUHQHUVWPLW
einem Freispruch im Zweifel und nach 13 (!!) Gutachten.
Das Zivilverfahren gegen die Klinik gewannen die Kläger,
nachdem lange jegliche Verantwortung zurückgewiesen
wurde, schließlich heuer vor dem Landesgericht Innsbruck
in erster Instanz.
Was im Haftungsfall zu leisten ist
In einem Schadenersatzfall wie diesem kommen folgende
Ansprüche in Frage:
- das Schmerzengeld des Mädchens, für tatsächliche
Schmerzen sowie für entgangene Lebensfreude
- ein Trauergeld für nahe Angehörige
GLHWDWVlFKOLFKUHVXOWLHUHQGHQ.RVWHQKLHUYRUDOOHP3ÀHge-, Behandlungs- und andere Folgekosten, die aus dem
Gesundheitszustand nach der fehlerhaften OP resultieren.
Es sei darauf hingewiesen, dass weder das Urteil bisher
YHU|ϑHQWOLFKWZXUGHQRFK0HGLHQEHULFKWHJUXQGVlW]OLFKJXWH
Quellen für genaue Aussagen zu (medizinischen) Schadenersatzprozessen sind. Bei der Lektüre der Zeitungsartikel zu
diesem Fall fällt etwa auf, dass die verschiedenen SchadenerVDW]DUWHQYRUDOOHPKLHU6FKPHU]HQXQG3ÀHJHJHOGKlX¿J
nicht voneinander abgegrenzt werden, was zu verwirrenden
Aussagen und unrichtigen Schlüssen führen kann.
,QGLHVHPNRQNUHWHQ)DOONRPPWKLQ]XGDVVGDV3ÀHJHJHOG
für das Mädchen (noch) nicht für die gesamte erwartete
Lebensdauer eingeklagt wurde (!), sondern nur für einen
bestimmten Zeitraum. Auf dieser Basis wird zweifellos auch
GHU 5HVWEHWUDJ ÀLH‰HQ YHU|ϑHQWOLFKW ZXUGHQ DEHU GLH
Vergleichbar und von Interesse sind vor allem die Positionen
6FKPHU]HQJHOGVRZLH3ÀHJHNRVWHQ
Das in diesem Fall insgesamt zugesprochene Schmerzengeld in Höhe von € 250.000,- plus € 25.000,- als „Verunstaltungsentschädigung“, ist im internationalen Vergleich sehr
gering. Das - valorisiert - bislang allerhöchste jemals vom
OGH zugesprochene Schmerzengeld lag mit € 288.000,- etwa
in derselben Höhe.
Das Urteil ist hinsichtlich Schmerzengeld somit nicht revolutionär und es stammt auch nicht vom OGH. Aber es
handelt sich tatsächlich um einen bemerkenswert hohen
Schmerzengeldzuspruch. Der Trend auch hierzulande steigender Zusprüche hält unbestreitbar an - verglichen mit
DQGHUHQ 6FKDGHQHUVDW]WHLOHQ VLHKH 3ÀHJHNRVWHQ droht
aber aus der Position „Schmerzengeld“ nach wie vor nicht
GDVSULPlUH¿QDQ]LHOOH+DIWXQJVULVLNRIUbU]WH=DKQlU]WH
und Krankenanstalten. Das Potential nach oben zeigt sich
angesichts eines ähnlichen Falls in Deutschland mit einem
Zuspruch von € 700.000,- für die Zukunft deutlich.
Die insgesamt zugesprochene Höhe des 3ÀHJHJHOGV kann
weder aus der medialen Darstellung noch aus dem Urteil
direkt herausgelesen werden. Es wäre erst noch die erwartete
Restlebenserwartung des Mädchens zu ermitteln, was durch
Gutachten erfolgt. Der dann daraus resultierende Kapitalwert
liegt in diesem Fall somit noch nicht vor. Was aber verglichen
ZHUGHQNDQQVLQGGLHPRQDWOLFKHQDQHUNDQQWHQ3ÀHJHNRVWHQ
weil diese für einen abgegrenzten Zeitraum eingeklagt und
zugesprochen waren. Für 8,5 Jahre wurden hier € 375.000,zugesprochen, also monatlich ca. € 3.700,-. Das ist hoch,
DEHUYHUJOLFKHQPLWGHQK|FKVWHQ]XJHVSURFKHQHQ3ÀHJHNRVten noch nicht im außergewöhnlichen Bereich. Der höchste
valorisierte Wert liegt hier bei etwa € 6.000,- monatlich.
Erkenntnisse aus dem Fall Nadina
für Ärzte und Zahnärzte
Auch wenn es im Zivilprozess gegen eine Krankenanstalt
ging und es sich um kein Urteil des OGH handelt, können
aus diesem vielbeachteten Fall auch Erkenntnisse für die
persönliche berufsrechtliche Haftungsvorsorge von Ärzten
und Zahnärzten gezogen werden:
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 21
Versicherung
Haftung
- Für den Arzt oder Zahnarzt ist bei gleichzeitigem Strafverfahren zeitlich vorgelagert noch nicht einmal die
+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJVRQGHUQGHUEHUXÀLFKH6SH]LDO
Strafrechtsschutz der wichtigste Schutz. Konkret wäre
jedes Zivilverfahren im Fall Nadina zwischen 2008 und
HLQPDOXQWHUEURFKHQJHZHVHQXQGGLH+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJKlWWHYHUPXWOLFKLQGLHVHP=HLWUDXP«JDU
nichts gemacht. Werden Sie strafrechtlich verurteilt, ist
hingegen das Zivilverfahren quasi ebenfalls bereits verloren. Die bestmögliche strafrechtliche Absicherung ist
VRPLWSUDNWLVFK3ÀLFKWGLHVFKXOGHQ6LHVLFKXQGGHP
Schutz Ihres Vermögens!
(LQH KlX¿J JHVWHOOWH )UDJH ZLH Ä=HLJHQ 6LH PLU GHQ
höchsten zugesprochenen Schadenersatz in meiner
Fachrichtung“ oder ähnliches ist leider völlig sinnlos. Weil
Fälle wie der von Nadina die Ausnahme darstellen. HaftSÀLFKWYHUVLFKHUHUVLQGEOLFKHUZHLVHGDUDXIEHGDFKWGDVV
Höchsthaftungsfälle nicht durch Publizität die AnspruchsK|KHQDXFKDQGHUHU)lOOHEHHLQÀXVVHQXQGYHUJOHLFKHQ
VLFKUHFKW]HLWLJ'LH)ROJH'LHK|FKVWHQ)lOOH¿QGHQVLFK
nur sehr selten in Urteilstexten.
- Um das zu unterstreichen: Der höchste mir bekannte Fall
gegen einen Arzt, in dem derzeit insgesamt ca. € 8 Mio.
am Spiel stehen, übersteigt die höchsten gerichtlich zugesprochenen Fälle um ein Mehrfaches. Aber auch dieser
Fall wurde auf denselben Grundlagen wie der von Nadina
und anderen uns bekannten Fällen errechnet.
- Die Folge: schließen Sie hohe Haftungssummen in Ihrer
+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ DE :HQQ P|JOLFK DXFK IU GLH
Vergangenheit! Die Prämien sind für Zahnärzte unvergleichlich niedrig, sodass wirklich kein Grund besteht,
nicht die höchsten verfügbaren Summen von aktuell
bis € 10 Mio. zu wählen. Im Schadenfall hilft es Ihnen
gar nichts, dass Ihr Fall musterhaft unter allen übrigen
heraussticht, wenn gerade bei Ihnen die Summe nicht
reicht und das Privatvermögen, ohne Limit nach oben,
zur Befriedigung der Ansprüche herangezogen wird.
© bluedesign - Fotolia.com
- Zur Erinnerung: die oben für den Fall Nadina angeführten
6FKDGHQHUVDW]EHVWDQGWHLOH6FKPHU]HQJHOGXQG3ÀHJHNRVten, sowie weitere kausale Zusatzaufwendungen (TherapiHQ3.:.RVWHQEHKLQGHUWHQJHUHFKWH:RKQXQJ«VLQG
allesamt auch schon bei leicht fahrlässiger Verursachung
zu ersetzen.
(Bleaching, Farbwechsel von Füllungen aus kosmetischen
Gründen) weist ein Gutteil der Anbieter teils massive
Einschränkungen auf.
- Aber auch umgekehrt gibt es Zusatzdeckungen, über
GHQ JXWHQ 0DUNWVWDQGDUG IU +DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJHQ
hinaus, die wir etwa in unserer Spezialistenorganisation
ARGE MED in jahrelanger Arbeit für die Ärzte- und Zahnärzteschaft bei manchen Anbietern verhandeln konnten.
Ein für mich zentraler Verhandlungspunkt war dabei die
6RQGHUGHFNXQJ]XPRPQLSUlVHQWHQ7KHPDRϑODEHOXVH
was auch im Fall Nadina in der Klagsschrift angesprochen
wurde und in diesem Verfahren relevant hätte werden
können. Es dauerte 10 Jahre, bis wir Versicherer von
dieser Zusatzklausel überzeugen konnten!
- Lassen Sie sich bei der Auswahl des individuellen BestbieWHUVIU,KUH=DKQDU]W+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJXQEHGLQJW
von einem in diesem Bereich spezialisierten Berater
XQWHUVWW]HQGHUGLHYHUVFKLHGHQHQ+DIWXQJVSUR¿OHYRQ
Ärzten und Zahnärzten kennt. Nur so werden Sie zuverOlVVLJMHQHQ$QELHWHUIUVLFK¿QGHQGHUQLFKWJHUDGHLQ
einem für Sie relevanten Tätigkeitsbereich womöglich eine
unerwartete Deckungseinschränkung vorsieht.
'HWDLOV]XP)DOO1DGLQD¿QGHQ6LHDPEHVWHQGLUHNWDXIGHU
:HEVHLWH GHU $UEHLWHUNDPPHU 7LURO GLH GHU EHWURϑHQHQ
Familie in diesem Fall Rechtsschutz gewährt hat.
Mag. Marcel Mittendorfer
- Die Zahnärzte-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich
vorgeschrieben, aber inhaltlich nicht von allen Versicherungsanbietern gleich gut. Die Angebote variieren tatsächlich erheblich! Insbesondere im kosmetischen Bereich
22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
VERAG Versicherungsmakler GmbH
1190 Wien, Eroicagasse 9
www.verag.at
Diverses
kurz & bündig
Schließung der Betriebskrankenkasse Austria Tabak
M
it Schreiben vom 14. November 2016 an die Österreichische Zahnärztekammer teilt die Betriebskrankenkasse Austria Tabak mit, dass sie nach 127 Jahren per 31. Dezember 2016 ihre Pforten schließt (siehe BGBl. II - Ausgegeben am 31. Oktober 2016 - Nr. 303).
Die Versicherten werden ab 1. Jänner 2017 bei den jeweils zuständigen Gebietskrankenkassen
versichert sein, welche auch die zukünftigen Abrechnungspartner der ZahnärztInnen sein werden.
$OOH$EUHFKQXQJHQGLH/HLVWXQJHQGHV-DKUHVEHWUHϑHQXQGELV-lQQHUEHLGHU
Betriebskrankenkasse Austria Tabak eingehen, werden noch wie bisher abgerechnet. Alle Abrechnungen, welche nach diesem Datum eingehen, werden an den Rechtsnachfolger weitergeleitet.
Infolgedessen kann es zu längeren Wartezeiten bis zum Zahlungseingang kommen. Die Trägernummer 21 wird ab diesem Zeitpunkt für elektronische Abrechnungen nicht mehr zur Verfügung stehen.
SVA der gewerblichen Wirtschaft
'LUHNWYHUUHFKQXQJYRQ/HLVWXQJHQ
Die SVA der gewerblichen Wirtschaft teilt mit Schreiben von Ende November 2016 mit, dass sie ihre Zuständigkeiten für
die Abrechnungen ihrer Vertragspartner neu organisieren wird.
'LH$EUHFKQXQJHQIUGLH9HUWUDJV]DKQlU]WH9HUWUDJV]DKQlU]WLQQHQZHOFKHLP%XQGHVland Niederösterreich niedergelassen sind und deren Abrechnungen über die Zahnärztekammer erfolgen, werden demnach ab dem Abrechnungszeitraum 4. Quartal 2016
nicht mehr von der Landesstelle Niederösterreich, sondern von einem Dienstleistungszentrum, welches sich in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft /DQGHVVWHOOH.lUQWHQEH¿QGHWYRUJHQRPPHQ
Grundsätzlich ergibt sich durch diese Umstrukturierung für die elektronische Abrechnung durch die Abrechnungsstelle
keine Änderung, jedoch ist folgendes zu beachten:
- Etwaige erforderliche Übermittlungen von Unterlagen zu den Abrechnungen (Verordnungen für Zahnersatz, Kieferregulierungen) sind zukünftig ebenfalls an das Dienstleistungszentrum Verrechnung in der SVA Landesstelle Kärnten,
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofstraße 67, vorzunehmen.
6lPWOLFKH,QIRUPDWLRQHQGLHbQGHXUQJHQGHV9HUWUDJVYHUKlOWQLVVHVGHU=DKQlU]WHGHU=DKQlU]WLQQHQPLWGHU69$
bQGHUXQJGHU2UGLQDWLRQV]HLWHQHWFEHWUHϑHQVLQGZHLWHUKLQDQGLH/DQGHVVWHOOH1LHGHU|VWHUUHLFK6W3|OWHQ
Neugebäudeplatz 1, zu übermitteln.
- Wenn sich Fragen zu den Abrechnungen ergeben, ersuchen wir, sich künftig mit dem Dienstleistungszentrum Verrechnung, Herrn Robert Tschuden, Tel. + 43 05 08 08 - 6042 in Verbindung zu setzen.
)UGLH$EUHFKQXQJHQGHULQGHQ%XQGHVOlQGHUQ%XUJHQODQGXQG9RUDUOEHUJQLHGHUJHODVVHQHQ=DKQlU]WH=DKQlU]tinnen ergeben sich keinerlei Änderungen. Die Übermittlung von erforderlichen Unterlagen hierzu ist weiterhin an die
entsprechende SVA Landesstelle durchzuführen.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 23
Diverses
Leserbrief
Zahnärztliche
Schlichtungsstellen
© pikselstock - Fotolia.com
Sehr geehrte Damen und Herren!
S
ie berichten in Ihrer Ausgabe vom
10. November 2016 über eine Arzthaftungsklage, wobei einer Zahnärztin
vorgeworfen wird, einer Patientin den
falschen Zahn gezogen zu haben. In
diesem Artikel meint der die Patientin
vertretende Rechtsanwalt, dass er, ich
zitiere, bei Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler empfiehlt, sofort
einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
In diesem Zusammenhang darf ich
darüber informieren, dass die Zahnärztekammer in Österreich über Schlich-
tungsstellen verfügt, die in solchen Fällen außergerichtlich helfen können. Die
Leistungen der Schlichtungsstellen sind
für Patient und Zahnarzt kostenlos und
es Bedarf in diesem Fall auch keines
Beistandes durch einen Rechtsanwalt.
Sollte auf dem Weg der Schlichtung
keine Einigung erzielt werden können,
dann steht beiden Streitparteien selbstverständlich weiterhin der Rechtsweg
RϑHQ:HQGHWVLFKDOVRGHU3DWLHQWQLFKW
sofort an einen Rechtsanwalt, sondern
vorerst an die Schlichtungsstelle der
zuständigen Landeszahnärztekam-
mer, dann kann ihm das sowohl hohe
Anwaltskosten, als auch ein für alle
Beteiligten oft monatelang dauerndes
und zermürbendes Gerichtsverfahren
mit unklarem Ausgang ersparen.
MR DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
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Öþ枯 þ¶’ ÖYë ŽY¨Úq›€¯ VY›¯w
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TWª~Á )åÑø ªWo— L~ѤWÕÕ~ª
x~Ñ 9ÑWòšÕ £W§~ª x~Ñ 9Wàš™
~ªàšª Tð~šŒ~¤Á >š~ £~—Ñà~ øå™
Ñéo£Á ~Ñ øåï±Ñ ~њÕÕ~ª~
TW—ª ðåÑx~ ~šª~Õ~àøàv xš~
Måªx~ ï~Ѫ[—àv BWf¤~àà~ª
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24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
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vom 10. November 2016
4. DV-Kongress
INTEGRATIVE ONKOLOGIE
Dachverband
österreichischer
Ärztinnen und Ärzte
für Ganzheitsmedizin
31.3. - 1.4.2017
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Programmschwerpunkte
Akupunktur • Anthroposophische Medizin • Aromatherapie • Ayurvedische Medizin • Biophysikalische
Informationstherapie • Duale Biosignal-Modulation • F.X. Mayr Ärzte • Ganzheitliche Zahnheilkunde •
Homotoxikologie • Homöopathie • Kneippmedizin • Mesotherapie • Mikroimmuntherapie •
Neuraltherapie/Regulationsforschung • Orthomolekularmedizin • Osteopathie • Ozontherapie •
Physioenergetik
Samstag Nachmittag Publikumstag (frei zugänglich)
Kongressgebühr gesamter
Kongress
Frühbucher bis 31.01.2017: Euro 150,00.Bezahlung ab 01.02.2017: Euro 190,00.Bezahlung am Kongress: Euro 220,00.Studentinnen und Studenten,
Gesundheitsberufe: Euro 90,00.Gesellschaftsabend 31.03.2017: Euro 50,Um Anmeldung unter o
wird
gebeten.
Kontakt und Anmeldung
Fischill PR
Kochgasse 4, 1080 W ien
Tel: +43 1 408 682 4-12
[email protected]
www.fischill.at
Weitere Informationen
zum Kongress finden Sie unter
www.ganzheitsmed.at
ÖZZ 11/2016
I www.zahnaerztekammer.at
25
Die Veranstaltung wird für das Diplomfortbildungsprogramm (DFP)
der Ärztekammer
eingereicht.
Diverses
Leserbrief
Der Staat als
Rechtsbrecher
Pho
© Billion
LQGHU$XVJDEHGHU½==
tos.com
Sehr geehrter Herr Kollege Ratschew!
N
achdem die ÖZZ das offizielle
Organ der Österreichischen Zahnärztekammer ist, darf man sich als
Beitragszahler und Kammermitglied
erwarten, dass in dieser Druckschrift
fachliche und standespolitische Themen abgehandelt werden. Der erste
Teil Ihres Artikels hat in der ÖZZ meines Erachtens nichts verloren. Diese
XQGLϑHUHQ]LHUWHQ XQG XQEHZLHVHQHQ
Behauptungen haben allerhöchstens
„Stammtischniveau“. Es ist ein Missbrauch, die ÖZZ zur Verbreitung Ihrer
politischen Ansichten zu verwenden,
sofern es sich nicht um standespolitische Themen handelt.
So ist beispielsweise ein Amoklauf eine
Wahnsinnstat. Ein Terroranschlag ist
eine Wahnsinnstat. Mord und viele andere Verbrechen sind Wahnsinnstaten
Aber eine, aus humanitären ErwägunJHQJHWURϑHQHSROLWLVFKH(QWVFKHLGXQJ
ist keine Wahnsinnstat! Man kann diese
Entscheidung kritisieren, man muss
mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, ja vielleicht war diese
Entscheidung auch falsch, aber sie
war keine Wahnsinnstat. Die deutsche
Bundeskanzlerin und auch der österreichische Bundeskanzler haben diese
(QWVFKHLGXQJ JHWURϑHQ XP HLQH VLFK
anbahnende humanitäre Katastrophe
zu verhindern. Die Staatsgewalt wich
nicht verschreckt zurück. Die Staatsgewalt hat Gott sei Dank auf Gewalt
verzichtet. Und wenn Sie die damalige
Vorgehensweise schon kritisieren, was
legitim ist, allerdings nicht in der ÖZZ,
wäre es schön zu erfahren wie Sie in der
damaligen Situation agiert hätten. Panzer? Maschinengewehre? Aushungern?
Dann diese Behauptung „denn dort
will man ja schließlich später einmal
einen gut dotierten Versorgungsposten
haben“. Bitte erklären Sie doch, welche
Posten denn in Brüssel gut dotierter
Versorgungsposten sind. Und nennen
Sie doch einige Politiker, welche „gut
dotierte Versorgungsposten“ bekommen haben. So eine unbewiesene,
XQGLϑHUHQ]LHUWH %HKDXSWXQJ N|QQHQ
sie auf der Facebook Seite der FPÖ
posten, hat aber wohl in der ÖZZ nichts
verloren.
Und so geht es weiter. Vergleichen
beispielsweise die humanitäre und
notwendige Aktion der Österreichischen
Bundesbahn mit überfüllten Schlauchbooten und weißen Klein-LKWs! Na,
wenigsten sind die Leute in den Wagons
der ÖBB nicht erstickt! Auch hier wie-
26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
der: Ein Vorschlag bitte! Aber bitte ein
Vorschlag, der auch mit unserem Recht
*HQIHU )OFKWOLQJVNRQYHQWLRQ HWF
vereinbar ist und der auch ein wenig die
humanitäre Seite berücksichtigt
Zur unangemeldeten Demonstration:
Sie haben recht, diese Demonstration
KDWRϑHQVLFKWOLFKJHJHQGDV|VWHUUHLFKLsche Versammlungsgesetz verstoßen.
Aber glücklicherweise leben wir in einem Land, in dem die Polizei besonnen
vorgeht. Eine Demonstration dieser
Art gewaltsam aufzulösen hätte aller
Wahrscheinlichkeit nach wesentlich
mehr Schaden verursacht. Natürlich ist
klar, dass man solche Demonstrationen
im Wiederholungsfalle nicht tolerieren
wird können.
Es wäre wünschenswert, wenn sich die
Autoren der ÖZZ in Zukunft auf ihre
Aufgabe, nämlich über fachliche und
standespolitische Themen zu informieren, beschränken würden.
Mit kollegialen Grüßen!
Dr. Thomas Gann
Facharzt für ZMK
5221 Lochen am See
- Fotolia
.com
Sehr geehrter Herr Kollege Gann!
V
ielen Dank für Ihre Zuschrift und
für Ihre kritischen Anmerkungen
zu meinem Artikel „Der Staat als
5HFKWVEUHFKHU³LQGHUg==
Erlauben Sie mir dazu, bitte, folgende
Stellungnahme:
Natürlich kann man, wenn man will,
die zahnärztliche Standespolitik
auch im Sinne einer einsamen Insel
betrachten, die in keinem Zusammenhang zum Rest des Staatsgefüges
steht.
Natürlich kann man die innereuropäisch völlig ungeplante und unkoordinierte Provokation einer Völkerwanderung wohlwollend zur Kenntnis
nehmen und nicht für eine Wahnsinnstat halten.
Natürlich kann man die völlig unkontrollierte Invasion hunderttausender
Menschen unklarer Herkunft in unser
Land für richtig halten und kommentarlos zur Kenntnis nehmen.
Natürlich kann man all das für einen
humanitären Akt halten, obwohl
sichtlich niemand an den Tag danach
gedacht hat.
Natürlich kann man der Meinung
sein, dass Entsendungen von Politi-
kern ins EU-Parlament in jedem Fall
ausschließlich wegen deren hoher
fachlicher Kompetenz erfolgen.
Natürlich kann man jede gegen das
Versammlungsrecht verstoßende,
gewalttätige Demonstration mit
dem Argument tolerieren, dass es ja
noch viel schlimmer hätte kommen
können.
Natürlich kann man überhaupt darüber hinweg sehen, dass der Staat
seine eigenen Gesetze nicht ganz
so eng sieht, der Zahnärzteschaft
aber gleichzeitig immer strengere
Gesetze und Reglementierungen
auferlegt.
)ž1)ž%(5=(8*(1'(
$5*80(17(
Natürlich kann man das alles so sehen
und dafür auch noch dankbar sein.
Man muss es aber nicht. Und schon
gar nicht als Kammerfunktionär und
Autor der ÖZZ, der keiner politiVFKHQ3DUWHLYHUSÀLFKWHWLVWVRQGHUQ
ausschließlich den österreichischen
Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
MR DDr. Claudius Ratschew
Pressereferent der
Österreichischen Zahnärztekammer
-DKUH)RUVFKXQJXQG(QWZLFNOXQJ
/DQJ]HLWHUIROJVUDWHYRQ¾EHU
(LQIDFKH,PSODQWRORJLH/¸VXQJHQ
%HVWHV3UHLV/HLVWXQJV9HUK¦OWQLV
Schwangerschaft in der
zahnärztlichen Ordination
LQGHU$XVJDEH½==GHU½==
/HEHQVODQJH*DUDQWLH
G. Schneider, Y. Bruckmayer:
Langzeitüberlebensrate von dentalen Implantaten
bei vollständig unbezahnten Patienten:
Follow-up über 30 bis 66 Monate
Der Leserbrief von Frau Dr. Brückner hat mir aus der Seele gesprochen. Ich
hatte im Vorjahr 4 schwangere Assistentinnen gleichzeitig ...
Dr. Janina Stadler
1120 Wien
GENERALVERTRIEB FÜR ÖSTERREICH
Alpha Implant GmbH | Mariahilfer Straße 123/3,
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RIĆFH#DOSKDLPSODQWDW|DOSKDLPSODQWDW
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 27
Diverses
Standesveränderungen
Standesveränderungen vom 1. bis 31. Oktober 2016
Eintragungen in die
Zahnärzteliste
Dr. med. dent. Denise BUSCHE
1010 Wien, am 24. Oktober 2016
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Reinhold FELLNER
9020 Klagenfurt (Kärnten), am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Matthias GÖSTEL
1140 Wien, am 4. Oktober 2016
Dr. med. dent. David JURANEK
6020 Innsbruck (Tirol), am 10. Oktober 2016
Zahnarzt Joannis KIRIAZIS
5700 Zell am See (Salzburg), am 13. Oktober 2016
Dr. med. dent. David KLAMBAUER
4212 Neumarkt i. Mühlkreis (OÖ), am 3. Oktober 2016
Dr. med. dent. Nico LEONHARTSBERGER
3034 Maria-Anzbach (NÖ), am 21. Oktober 2016
Dr. med. univ. Wolfgang NEMEC
3400 Klosterneuburg (NÖ), am 4. Oktober 2016
Dr. med. dent. Csaba ORBÁN
4780 Schärding Vorstadt (OÖ), am 6. Oktober 2016
Dr. med. dent. Julia QUAPIL
1090 Wien, am 31. Oktober 2016
Dr. med. dent. Claudia RUDELSTORFER
1110 Wien, 10. Oktober 2016
Dr. med. dent. Lukas RUECH
6020 Innsbruck (Tirol), am 10. Oktober 2016
Dr. med. dent. Peter SANTORO
6020 Innsbruck (Tirol), am 17. Oktober 2016
Dr. med. dent. Anita SIKIRICA
1100 Wien, am 24. Oktober 2016
Dr. med. dent. Mathias STEYRER
1090 Wien, am 21. Oktober 2016
Dr. med. dent. Kutaiba TAWFIK YOUSIF
6561 Ischgl (Tirol), am 15. Oktober 2016
Dr. med. dent. Miriam TESTOR
1030 Wien, am 21. Oktober 2016
Zahnärztin Claudia WIESER
8750 Judenburg (Steiermark), am 7. Oktober 2016
Dr. med. dent. Fee Delphine WIESINGER
6345 Kössen (Tirol), am 3. Oktober 2016
Dr. med. dent. Lisa WITTIBSCHLAGER
6250 Kundl (Tirol), am 3. Oktober 2016
3UD[LVHU|ϑQXQJHQ
'UPHGGHQW=Vy¿DCSÁSZÁR
5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 53
am 4. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. dent. Ludmilla CHYPLYK
:LHQ.UXJHUVWUD‰H
am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Sandra Barbara ERTLSCHWEIGER
:LHQHU1HXVWDGW$QQ\:|GO*DVVH1g
am 1. Oktober 2016
Dipl.-Stomat. Stephan HAAS
:LHQ6GWLUROHU3ODW]
am 10. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Zahnarzt Joannis KIRIAZIS
5700 Zell am See, Stadtplatz 2 (Salzburg)
am 13. Oktober 2016
Dr. med. dent. David KLAMBAUER
4212 Neumarkt im Mühlkreis, Linzer Straße 13 (OÖ)
am 3. Oktober 2016
Dr. med. dent. Katharina KOPPI, MSc
2493 Lichtenwörth, Hauptstraße 23 (NÖ)
am 10. Oktober 2016
Dr. med. dent. Nico LEONHARTSBERGER
3034 Maria-Anzbach, Marktplatz 25 (NÖ)
am 21. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Tayebeh-Tara MAHOOZI
3370 Ybbs an der Donau, Bahnhofstraße 2 (NÖ)
am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Barbara MARCHL
1230 Wien, Porschestraße 29
am 17. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. dent. Barbara MARCHL
:LHQ.HW]HUJDVVH
am 17. Oktober 2016
Dr. med. dent. Bernd MATSCHY
8010 Graz, Murgasse 4 (Steiermark)
am 1. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Annika MELLER
1070 Wien, Schottenfeldgasse 45
am 1. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Kathrin PAAR
8044 Graz, Mariatroster Straße 180A (Steiermark)
am 3. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Kathrin PAAR
8200 Gleisdorf, Rathausgasse 4 (Steiermark)
am 3. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. dent. Tobias PICHLER
4040 Linz, Ferihumerstraße 14 (OÖ)
am 21. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Dr. med. univ. Petra POLANSKY
8724 Spielberg, Hauptschulstraße 8 (Steiermark)
am 1. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. dent. Elisabeth RAST
:LHQ.URWWHQEDFKVWUD‰H
am 1. Oktober 2016
Dr. Karl Heinz REMSCHMIDT
*UD]6W9HLWHU6WUD‰H,6WHLHUPDUN
am 1. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. Dr-medic Voichita SABADUS
6500 Landeck, Innstraße 1 (Tirol)
am 3. Oktober 2016
Dr. med. dent. Balazs SCHÄFER
:LHQ.XHIVWHLQJDVVH
am 4. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Hubertus SCHINDLER
3500 Krems, Kasernstraße 9
am 6. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. dent. Ensad SIVIC
5020 Salzburg, Linzer Bundesstraße 21a (Salzburg)
am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Ilse STEINER, MSc
7DLVNLUFKHQLP,QQNUHLV+RIPDUNW2g
am 10. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Ilse STEINER, MSc
4600 Wels, Hamerlingstraße 28 (OÖ)
am 30. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. dent. Ekrem TAFAJ
:LHQ6FK|QEUXQQHU6WUD‰H
am 3. Oktober 2016
Dr. med. univ. Ernst WEINMANN
6370 Kitzbühel, Im Gries 31 (Tirol)
am 10. Oktober 2016
Dr. med. dent. Fee Delphine WIESINGER
6345 Kössen, Dorf 38 (Tirol)
am 3. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. dent. Katharina ZACH
1030 Wien, Gärtnergasse 6/2
am 10. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. univ. Ruzena ZALESAK
4816 Gschwandt, Hauptstraße 18 (OÖ)
am 3. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Amtliche Änderung der
Ortsnummerierung
Dr. med. dent. Florian FUCHS
YRQ0DUWLQVEHUJ1U1g
QDFK0DUWLQVEHUJ%DKQVWUD‰H1g
am 28. Oktober 2016
Diverses
Praxisverlegungen
Dr. med. dent. Agnes KRAMER
1220 Wien, am 15. Oktober 2016
Dr-medic Dr. med. univ. Marilena RUSU
:LHQ7KDOLDVWUD‰H
am 31. Oktober 2016
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Primoz IVANCIC
von 8783 Gaishorn am See, Hauptstraße 187
nach 8720 Knittelfeld, Kärntner Straße 15
(Steiermark)
am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Mirsad OVCINA
von 4030 Linz, Dauphinestraße 89 (OÖ)
QDFK*UD].DOYDULHQJUWHO6WHLHUPDUN
am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Claudia PERNEGGER
von 4040 Linz, Hauptstraße 83-85 (OÖ)
nach 4040 Linz, Hauptstraße 28 (OÖ)
am 1. Oktober 2016
Dr. Petra POLANSKY
von 8724 Spielberg, Hauptschulstraße 8
nach 8010 Graz, Hofgasse 7 (Steiermark)
am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Thomas SCHMUTH
YRQ:LHQ*ULQ]LQJHU6WUD‰H
nach 1220 Wien, Schenk-Danzinger-Gasse 3
am 1. Oktober 2016
Dr. med. Harald SCHÖNING
von 6330 Kufstein, Kronthalerstraße 2
nach 6330 Kufstein, Inngasse 5 (Tirol)
am 6. Oktober 2016
Dr. med. univ. Renate TROCKENBACHER
6380 St. Johann i.T., Bozner Straße 2 (Tirol)
am 31. Oktober 2016
Dr. med. univ. Peter JAKEL
:LHQ.HW]HUJDVVH
am 14. Oktober 2016
Dr. med. univ. Jacques Charles MAN-ENG
3370 Ybbs an der Donau (NÖ), am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Brigitta SEKLEHNER
1020 Wien, Praterstraße 15
am 31. Oktober 2016
Dr. med. univ. Massoud SAFAI-SIAHKALI
1220 Wien, am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Harald WESSELY
5020 Salzburg, Faistauergasse 3
am 12. Oktober 2016
Dr. med. univ. Roman SCHAFHAUSER
1190 Wien, am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Viktoria DANGL
3200 Obergrafendorf, Austraße 6 (NÖ)
am 2. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Dr. med. univ. Christina SCHULLER-EGERMANN
7350 Oberpullendorf
(Burgenland), am 1. Oktober 2016
Dr. med. dent. Nicole FALKENSAMMER
9500 Villach, Moritschstraße 11 (Kärnten)
am 4. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination
Zahnärztin Larisa SEIDEL
6900 Bregenz (Vorarlberg), am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Josef SIMADER
4870 Vöcklamarkt (OÖ), am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Burghard PETER
5020 Salzburg, Alpenstraße 99
am 17. Oktober 2016, Zweitordination
Dr. med. univ. Cornelia SIMION
1220 Wien, am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Dr. med. dent. Margit STAUDIGL
6020 Innsbruck (Tirol), am 31. Oktober 2016
Streichungen aus der
Zahnärzteliste
Todesfall
Dr. med. univ. Verena GOLDBACH
1190 Wien, am 1. Oktober 2016
Praxisschließungen
Standesveränderungen
Dr. med. univ. Wilhelm HAGER
4600 Wels (OÖ), am 1. Oktober 2016
Dentist Kurt CHRISTIAN
2440 Reisenberg (NÖ), am 10. Oktober 2016
Mag. Dr. med. univ. Elisabeth HOLZHAUSER
9231 Köstenberg (Kärnten), am 1. Oktober 2016
Univ.-Prof. Dr. med. univ. Kurt SCHROLL
8010 Graz (Steiermark), am 1. Oktober 2016
Dr. med. univ. Peter JAKEL
2380 Perchtoldsdorf (NÖ), am 15. Oktober 2016
Dentist Franz TESCHITEL
1040 Wien, am 24. Oktober 2016
Dr. med. univ. Ursula KAISER
5020 Salzburg, am 31. Oktober 2016
Dentist Adolf WAJBODA
9020 Klagenfurt, am 29. Oktober 2016
Die Arbeitsgemeinschaft der Zahnärzte im Katholischen Akademikerverband der Erzdiözese Wien
O–GWDOOH.ROOHJ,QQHQ)DFK–U]W,QQHQIÌU=DKQ0XQGXQG.LHIHUKHLONXQGH
DentistInnen sowie ZahnärztInnen und deren Verwandte und Freunde herzlich zur
$SROORQLD0HVVH
zu Ehren der Patronin der Zahnheilkunde ein.
Ort:
Krypta der Peterskirche, Wien 1., Petersplatz
(Eingang rechts vom Haupttor)
Zeit:
Samstag, 25. Februar 2017, 11.00 Uhr
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 29
Diverses
Standesmeldungen
Mitgliederstand der
Österreichischen Zahnärztekammer
per 2. November 2016
Bundesland
Burgenland
niedergelassen
angestellt
Wohnsitz
gesamt
99
3
13
115
Kärnten
272
26
13
311
NÖ
604
51
84
739
OÖ
565
85
26
676
Salzburg
282
35
24
341
Steiermark
559
74
38
671
Tirol
385
41
40
466
Vorarlberg
161
28
11
200
Wien
963
268
199
1.430
3.890
611
448
4.949
gesamt
30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
WINTERSYMPOSIUM 2017
Grandhotel Panhans, Semmering > 13.–14. Jänner
Prophylaxe
in der Zahnheilkunde
Anmeldeinformationen:
schriftlich an:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten
050511/3109
[email protected]
www.oegzmk.at
Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ
bei Frau Sarah Eder unter der Telefonnummer 0664/424 84 26
(Mo., Di., Do., 9–13 Uhr).
Im Rahmen des ZFP der Österreichischen Zahnärztekammer werden für
dieses Symposium 12 ZFP-Punkte vergeben.
ZVR 840796383
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 31
Kunst
präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac
Ausstellungen
&ƌĞŵĚĞ'ƂƩĞƌ
&ĂƐnjŝŶĂƟŽŶĨƌŝŬĂƵŶĚKnjĞĂŶŝĞŶ
FRANCIS ALŸS
>ĞƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝů
23. September 2016 bis 9. Jänner 2017
18. November 2016 bis 22. Jänner 2017
&ƌĞŵĚĞ'ƂƩĞƌ͘&ĂƐnjŝŶĂƟŽŶĨƌŝŬĂƵŶĚKnjĞĂŶŝĞŶ, die große Herbstausstellung des Leopold Museum, fokussiert erstmals die umfangreichen hauseigenen Sammlungsbestände afrikanischer und
ozeanischer Kunst. Diese treten in einen Dialog mit ausgewählten
Werken von Protagonisten der Klassischen Moderne. Die Schau
ŝŶƚĞŶĚŝĞƌƚ͕ƵƌŽƉĂƐĞdžŽƟƐƟƐĐŚĞƐ<ƵŶƐƚĂďĞŶƚĞƵĞƌƵŶĚĚĞŶŝŶŇƵƘ
auf die Avantgarde in Erinnerung zu rufen. Museumsgründer Rudolf
Leopold teilte die Begeisterung, welche die Künstler der Moderne
ĨƺƌĚŝĞƐĞKďũĞŬƚĞŚĞŐƚĞŶ͘ŝĞ&ĂƐnjŝŶĂƟŽŶ͕ĚŝĞǀŽŶĚĞƌ<ƵŶƐƚͣĨƌĞŵder“ Kulturen ausgeht, spiegelte sich in zahlreichen Werken der
Klassischen Moderne wider. Dies wird in der Ausstellung im Dialog
ĚĞƌDĂƐŬĞŶƵŶĚ&ŝŐƵƌĞŶŵŝƚtĞƌŬĞŶǀŽŶWĂďůŽWŝĐĂƐƐŽ͕ŽŶƐƚĂŶƟŶ
ƌąŶĐƵƐŝ͕ŵŝůEŽůĚĞŽĚĞƌDĂdžƌŶƐƚŝŶƚĞŶƐŝǀĞƌĨĂŚƌďĂƌ͘'ůĞŝĐŚnjĞŝƟŐ
ǁŝƌĚĚĞƌǀĞƌĨƌĞŵĚĞŶĚĞ͕ͣƉƌŝŵŝƟǀŝƐƟƐĐŚĞ͞ůŝĐŬĚĞƌDŽĚĞƌŶĞĂƵĨ
Afrika und Ozeanien durch den zeitgenössischen Künstler Kader
ƫĂĂƵƐƉŽƐƚŬŽůŽŶŝĂůĞƌWĞƌƐƉĞŬƟǀĞŚŝŶƚĞƌĨƌĂŐƚ͘
&ƌĂŶĐŝƐ ůNjƐ ŝƐƚ Ĩƺƌ ƵŶĂƵīćůůŝŐĞ /ŶƚĞƌǀĞŶƟŽŶĞŶ ƵŶĚ ƉĞƌĨŽƌŵĂƟǀĞ
Handlungen ebenso bekannt wie als Initiator und Koordinator
ŐƌŽƘĂŶŐĞůĞŐƚĞƌŬŽůůĞŬƟǀĞƌŬƟŽŶĞŶǀŽůůĂůůĞŐŽƌŝƐĐŚĞŵ'ĞŚĂůƚ͘sŝĞůĞ
ĚŝĞƐĞƌŬƟŽŶĞŶ͕ƐŽǁŽŚůĚŝĞ͕ǁĞůĐŚĞĚĞŶ<ƺŶƐƚůĞƌĂůƐŬƚĞƵƌnjĞŝŐĞŶ͕
ĂůƐĂƵĐŚĚŝĞDĂƐƐĞŶĂŬƟŽŶĞŶ͕ďĞŝĚĞŶĞŶůNjƐĂůƐWĞƌƐŽŶŝŵ,ŝŶƚĞƌgrund bleibt, haben inzwischen Kultstatus erlangt. In ZĞͲĞŶĂĐƚŵĞŶƚƐ
(2000, Mexiko City) spazierte Alÿs mit einer geladenen Pistole durch
die Stadt, bis er von einem Polizisten aufgehalten wurde, den er
ƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚĚĂnjƵƺďĞƌƌĞĚĞƚĞ͕ĚŝĞŐĂŶnjĞŬƟŽŶnjƵǁŝĞĚĞƌŚŽůĞŶƵŶĚĂƵĨ
Video aufzuzeichnen - daher der Titel ZĞͲĞŶĂĐƚŵĞŶƚƐ. Der Prozess des
sĞƌŚĂŶĚĞůŶƐƵŶĚĚŝĞ/ŶƚĞƌĂŬƟŽŶ;ŵŝƚĚĞŵWŽůŝnjŝƐƚĞŶͿƐŝŶĚĐŚĂƌĂŬƚĞƌŝƐƟƐĐŚĨƺƌĚŝĞ,ĞƌĂŶŐĞŚĞŶƐǁĞŝƐĞĚĞƐ<ƺŶƐƚůĞƌƐ͕ĚĞƐƐĞŶŽƌƚƐƐƉĞnjŝĮƐĐŚĞ
WƌŽũĞŬƚĞƐŝĐŚƺďĞƌĚĞŶŝĂůŽŐŵŝƚDĞŶƐĐŚĞŶŵŝƚĚĞŶƐƉĞnjŝĮƐĐŚĞŶ
ůŽŬĂůĞŶƵŶĚƉŽůŝƟƐĐŚĞŶ^ŝƚƵĂƟŽŶĞŶďĞĨĂƐƐĞŶ͕ĚŝĞƐĞĂďĞƌĂůƐƐŽůĐŚĞ
nie direkt ansprechen. tŚĞŶ&ĂŝƚŚDŽǀĞƐDŽƵŶƚĂŝŶƐ, 2002 in Lima,
Peru, ausgeführt, war ein Projekt von fast biblischem Ausmaß: die
sĞƌƐĞƚnjƵŶŐĞŝŶĞƌϱϬϬDĞƚĞƌůĂŶŐĞŶ^ĂŶĚĚƺŶĞƵŵnjĞŚŶĞŶƟŵĞƚĞƌ͕
ĂƵƐŐĞĨƺŚƌƚǀŽŶϱϬϬ&ƌĞŝǁŝůůŝŐĞŶ͕ƌĞŇĞŬƟĞƌƚĞĚŝĞĂƵƐƐŝĐŚƚƐůŽƐĞ^Ɵŵmung in einem Land, das von einer Diktatur beherrscht war, und
ǁƵƌĚĞnjƵĞŝŶĞƌƐLJŵďŽůŝƐĐŚĞŶ'ĞƐƚĞĚĞƌ,ŽīŶƵŶŐ͘
ŽŐŽŶ͕DĂůŝ͕WŝĐŽƌĞƵƌͲDĂƐŬĞ͕ϭϵ͘ďŝƐĨƌƺŚĞƐϮϬ͘:Ś͘© Leopold Museum, Wien
Die Sakralobjekte und Ritualgegenstände der Völker Afrikas und
KnjĞĂŶŝĞŶƐǀĞƌŬƂƌƉĞƌƚĞŶĞŝŶƐƚĚŝĞ<ƌĂŌĚĞƌŚŶĞŶƵŶĚŐĂďĞŶĚĞƌ
Ehrfurcht vor Naturgewalten ein Gesicht. Im frühen 20. Jahrhundert
nahm sie Europa in ein anderes Pantheon auf, nämlich jenes der
<ƵŶƐƚ͘EƵƌĞŝŶĞŵŬůĞŝŶĞƌĞŶdĞŝůĚĞƌ<ƵůƚƵƌƂīĞŶƚůŝĐŚŬĞŝƚŝƐƚďĞŬĂŶŶƚ͕
dass auch Rudolf Leopold im Laufe von Jahrzehnten eine umfassende Sammlung von seltenen Masken, Figuren und Kultgegenständen
aus der südlichen Hemisphäre zusammentrug. Er hielt sie eigenen
ƵƐƐĂŐĞŶnjƵĨŽůŐĞĨƺƌͣĂƉƌŝŽƌŝĞdžƉƌĞƐƐŝŽŶŝƐƟƐĐŚ͘͞
>ĞƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝů͕ϭϭϭDĂůĞƌĞŝĞŶ;ϭϵϵϲͲͿ͕ŽƵƌƚĞƐLJ͗Ğƌ<ƺŶƐƚůĞƌƵŶĚ'ĂůĞƌŝĞWĞƚĞƌ<ŝůĐŚŵĂŶŶ͕ƺƌŝĐŚ
Die Ausstellung ermöglicht einen leicht fassbaren Überblick über
250 Objekte aus West- und Zentralafrika sowie aus Ozeanien.
Im Zentrum der gleichnamigen Ausstellung in der Secession steht >Ğ
ƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝů;ŝĞĞŝƚĚĞƐ^ĐŚůĂĨĞƐ͕ϭϵϵϲʹͿ͕ĞŝŶtĞƌŬ͕ĚĂƐŝŶƐĞŝŶĞƌ^ƵďƟůŝƚćƚƵŶĚhŶĞƌŐƌƺŶĚůŝĐŚŬĞŝƚƉĂƌĂĚŝŐŵĂƟƐĐŚĨƺƌĚĂƐŐĞƐĂŵƚĞ
Oeuvre ist. >ĞƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝůŝƐƚĞŝŶĞ^ĞƌŝĞǀŽŶϭϭϭ'ĞŵćůĚĞŶ͕
die innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte entstanden, aber nicht
ĂďŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶŝƐƚ͘ŶƐƚĂƩĚŝĞ^ĞƌŝĞƋƵĂŶƟƚĂƟǀnjƵĞƌǁĞŝƚĞƌŶ͕ƺďĞƌĂƌbeitet, verändert, ergänzt Alÿs die Bilder und mitunter übermalt er
sie auch vollständig. Manche Tafeln bleiben über Jahre unberührt,
ĂŶĚĞƌĞ ƵŶƚĞƌůŝĞŐĞŶ ŚćƵĮŐĞƌĞŶ mďĞƌĂƌďĞŝƚƵŶŐĞŶ͘ ŝĞ ƌďĞŝƚ ǀĞƌdeutlicht einerseits die Beständigkeit und das Fundament, auf dem
Alÿs’ künstlerische Arbeit ruht, andererseits veranschaulicht sie auch
sich verändernde Interessen und die Verschiebung von Prioritäten.
>ĞŽƉŽůĚDƵƐĞƵŵͲWƌŝǀĂƚƐƟŌƵŶŐ
Wiener Secession
DƵƐĞƵŵƐYƵĂƌƟĞƌ͕ϭϬϳϬtŝĞŶ͕DƵƐĞƵŵƐƉůĂƚnjϭ
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϮϱϳϬ͕ǁǁǁ͘ůĞŽƉŽůĚŵƵƐĞƵŵ͘ŽƌŐ
ϭϬϭϬtŝĞŶ͕&ƌŝĞĚƌŝĐŚƐƚƌĂƘĞϭϮ
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϴϳϱϯϬϳ͕ǁǁǁ͘ƐĞĐĞƐƐŝŽŶ͘Ăƚ
32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Kunst
n
NATUR AUF ABWEGEN?
DŝƐĐŚǁĞƐĞŶ͕'ŶŽŵĞƵŶĚDŽŶƐƚĞƌ
;ŶŝĐŚƚŶƵƌͿďĞŝ,ŝĞƌŽŶLJŵƵƐŽƐĐŚ
Ausstellungen
John M Armleder
Fish
5. November 2016 bis 11. Februar 2017
4. November 2016 bis 29. Jänner 2017
Hieronymus Boschs großer Wiener Weltgerichtsaltar mit seinen
Mischwesen und phantasmagorischen Teufelskreaturen steht - zum
ďƐĐŚůƵƐƐ ĚĞƐ ϱϬϬ͘ dŽĚĞƐũĂŚƌĞƐ ĚĞƐ DĞŝƐƚĞƌƐ Ͳ ŝŵ DŝƩĞůƉƵŶŬƚ ĚĞƌ
heurigen Winterausstellung der Gemäldegalerie. Sie widmet sich dem
merkwürdigen, vom Bild einer ideal-schönen Natur abweichenden Leben von Mischwesen, Gnomen und Monstern und ihren ErscheinungsĨŽƌŵĞŶͲŽŌŚĂůďDĞŶƐĐŚƵŶĚŚĂůďdŝĞƌ͕ŽŌƟĞƌŝƐĐŚĞEĞƵƐĐŚƂƉĨƵŶŐ͘Ğƌ
ƚŚĞŵĂƟƐĐŚĞŽŐĞŶƐƉĂŶŶƚƐŝĐŚŝŶĨƺŶĨ'ƌƵƉƉĞŶŵŝƚĞƌƐƚĂƵŶůŝĐŚĞŶ͕ŽŌ
ĂŵƺƐĂŶƚĞŶ'ĞƐĐŚƂƉĨĞŶŝŶƵĐŚŵĂůĞƌĞŝ͕ĞŝĐŚŶƵŶŐ͕ƌƵĐŬŐƌĂĮŬ͕^ŬƵůƉtur und Malerei vom ϭϱ͘Jhd. bis zu Objekten der Gegenwartskunst.
Zur Feier des Fünf Jahre Jubiläums in Wien lädt die Galerie Elisabeth
Θ <ůĂƵƐ dŚŽŵĂŶ njƵƌ ^ƵďƐŬƌŝƉƟŽŶ ĚĞƌ ĚŝƟŽŶ ϮϬϭϲ ǀŽŶ :ŽŚŶ D
Armleder ein: Das Plaid SILVER FISH (Dots) ist im Hoch- und TiefwebǀĞƌĨĂŚƌĞŶĂƵƐĂƵŵǁŽůůĞŚĞƌŐĞƐƚĞůůƚ͕ŐůĂƩƵŶĚǁĞŝĐŚŝŶŚĞůůŐƌĂƵ
und mit kurzem sehr weichem Plüsch in schwarz. Die senfgelbe und
ŽnjĞĂŶďůĂƵĞĞĐŬĞ'K>&/^,;KĐƚŽƉƵƐͿŝƐƚŝŶŬůĂƐƐŝƐĐŚĞŵ:ĂĐƋƵĂƌĚ
aus Baumwolle gewebt, beide hergestellt in Österreich.
:ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ͕'ŽůĚ&ŝƐŚ͕ϮϬϭϲ© Courtesy Galerie Elisabeth & Klaus Thoman, Innsbruck/Wien
,ŝĞƌŽŶLJŵƵƐŽƐĐŚ͕tĞůƚŐĞƌŝĐŚƚƐƚƌLJƉƟĐŚŽŶ͕DŝƩĞůƚĂĨĞů͕ĞƚĂŝů͕ƵŵϭϰϵϬďŝƐƵŵϭϱϬϱ
© Gemäldegalerie der Akademie der Bildenden Künste Wien
Neben dem Hauptwerk von Hieronymus Bosch zählen zu den rund 30
Leihgaben, die in der Ausstellung gezeigt werden, Zeichnungen wie
ŽƐĐŚƐͣĂƐ,ƂůůĞŶƐĐŚŝī͞ĂƵƐĚĞŵ<ƵƉĨĞƌƐƟĐŚŬĂďŝŶĞƩĚĞƌtŝĞŶĞƌ
Akademie, das im heurigen Bosch-Jahr hier zum ersten Mal zu sehen
ŝƐƚ͕ƌƵĐŬŐƌĂƉŚŝŬĞŶĚĞƐϭϱ͘ƵŶĚϭϲ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐĂƵƐĚĞƌůďĞƌƟŶĂ͕
/ŶŬƵŶĂďĞůŶͲƐŽĚŝĞ^ĐŚĞĚĞů͚ƐĐŚĞtĞůƚĐŚƌŽŶŝŬǀŽŶϭϰϵϭĂƵƐĚĞƌŬĂdemiebibliothek, Gemälde von Arcimboldo und Teniers d.J. aus den
Fürstlich Liechtensteinischen Sammlungen, ein Basilisk aus dem Naturhistorischen Museum, aber auch Skulpturen, wie die Keramikmonster
von Federico Bonaldi aus einer Privatsammlung in Bassano del Grappa.
Für die Darstellungsmöglichkeiten der Dichter und bildenden Künstler als Schöpfer von Phantasiegestalten, Fabelwesen und Monstern
ƐƉŝĞůƚĞŝŶĞďĞĚĞƵƚĞŶĚĞZŽůůĞ͕ĚĂƐƐĚŝĞĂŶƟŬĞŶ'ĞĚĂŶŬĞŶǀŽŶĚĞƌ
Einheit des Guten und des Schönen in der christlichen Kosmologie
und Schöpfungslehre übernommen, weiterentwickelt und bis in
die frühe Neuzeit präsent waren. Dementsprechend steht das
ZĞŐĞůůŽƐĞ͕ hŶĞŝŶŚĞŝƚůŝĐŚĞ Ĩƺƌ ĚĂƐ ,ćƐƐůŝĐŚĞ͕ ^ƺŶĚŚĂŌĞ͕ ĚĞƐƐĞŶ
ĂďƐƚŽƘĞŶĚĞŶ ƌƐĐŚĞŝŶƵŶŐƐďŝůĚĞƌŶ ŝŵŵĞƌ ĂƵĐŚ ĚŝĞ ĚŝĚĂŬƟƐĐŚĞ
Absicht zu Einsicht und Besserung innewohnt.
John M Armleder hat die Kunstpraxis der Postmoderne entscheidend mitgeprägt und das Feld des Kunstmachens, -ausstellens
und -erlebens maßgeblich erweitert. Spielerisch löst Armleder
die Grenzen zwischen Kunst, Dekor und Leben auf, verbindet und
ƚƌĂŶƐĨŽƌŵŝĞƌƚŝŶƐĞŝŶĞŵǀŝĞůŐĞƐƚĂůƟŐĞŶKĞƵǀƌĞĚŝĞŝůĚǁĞůƚĞŶĚĞƐ
ϮϬ͘ƵŶĚďĞŐŝŶŶĞŶĚĞŶϮϭ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐ͕ŚŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞDŽĚĞƌŶĞƵŶĚ
DĂƐƐĞŶŬƵůƚƵƌ͕ ,ŽĐŚŬƵůƚƵƌ ƵŶĚ dƌĂƐŚ͘ :ŽŚŶ D ƌŵůĞĚĞƌ ƐĐŚĂŏ
KďũĞŬƚĞ͕/ŶƐƚĂůůĂƟŽŶĞŶ͕ĞŝĐŚŶƵŶŐ͕DĂůĞƌĞŝƵŶĚWĞƌĨŽŵĂŶĐĞƐƵŶĚ
ĂƌďĞŝƚĞƚ ŵŝƚ ĞƐŝŐŶ͕ DƵƐŝŬ͕ ůůƚĂŐƐŐĞŐĞŶƐƚćŶĚĞŶ͕ &ůŝƩĞƌ͕ /ŬŽŶĞŶ
ĚĞƌDŽĚĞƌŶĞƵƐǁ͘<ĞŝŶĞƌdŚĞŽƌŝĞŽĚĞƌŐĞŶĚĂǀĞƌƉŇŝĐŚƚĞƚ͕ůćƐƐƚ
er Werke von eigentümlicher Schönheit entstehen.
DŝƚĚĞƌĂŬƚƵĞůůĞŶĚŝƟŽŶƵŶĚƵƐƐƚĞůůƵŶŐďĞnjŝĞŚƚƐŝĐŚƌŵůĞĚĞƌĂƵĨ
tŝĞŶƵŶĚƐĞŝŶĞũƺŶŐĞƌĞŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞƵŶĚćƐƚŚĞƟƐĐŚĞ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞ͘
ƌnjŝƟĞƌƚ'ƵƐƚĂǀ<ůŝŵƚ;^/>sZ&/^,͕'K>&/^,ͿƵŶĚƐĐŚĂŏĨƵƌŶŝƚƵƌĞ
sculptures mit dem legendären Galaxy Chair von Walter Pichler und
dem Sofa Cubus von Carl Auböck II.
mďĞƌ:ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ͗ϭϵϰϴŐĞďŽƌĞŶŝŶ'ĞŶĨ͕ϭϵϲϲͲϭϵϲϳĐŽůĞ
ĚĞƐĞĂƵdžͲƌƚƐ'ĞŶĨ͕ϭϵϲϵ'ƌƺŶĚƵŶŐĚĞƌ&ůƵdžƵƐŐƌƵƉƉĞĐĂƌƚ'ĞŶĨ͕
ƐĞŝƚϭϵϵϰWƌŽĨĞƐƐŽƌĂŶĚĞƌ,ŽĐŚƐĐŚƵůĞĨƺƌŝůĚĞŶĚĞ<ƺŶƐƚĞƌĂƵŶschweig und an der Ecole cantonale d’art Lausanne, lebt und arbeiƚĞƚŝŶ'ĞŶĨƵŶĚEĞǁzŽƌŬ͘ĂŚůƌĞŝĐŚĞŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐĞŶ͘
Akademie der bildenden Künste
Galerie Elisabeth & Klaus Thoman
ϭϬϭϬtŝĞŶ͕^ĐŚŝůůĞƌƉůĂƚnjϯ͕'ĞŵćůĚĞŐĂůĞƌŝĞ
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϴϴϭϲͲϮϮϮϮ͕ǁǁǁ͘ĂŬĂĚĞŵŝĞŐĂůĞƌŝĞ͘Ăƚ
ϭϬϭϬtŝĞŶ͕^ĞŝůĞƌƐƚćƩĞϳ
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϭϮϬϴϰϬ͕ǁǁǁ͘ŐĂůĞƌŝĞƚŚŽŵĂŶ͘ĐŽŵ
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 33
Kunst
K
Ausstellungen
Johann Hauser
͘͘͘ĚĞƌŬƺŶƐƚůĞƌďŝŶŝĐŚ͊
Klemens Brosch
<ƵŶƐƚƵŶĚ^ƵĐŚƚĚĞƐĞŝĐŚĞŶŐĞŶŝĞƐ
6. Juni 2016 bis 8. Jänner 2017
30. September 2016 bis 8. Jänner 2017
:ŽŚĂŶŶ,ĂƵƐĞƌŚĂƚŚƵŶĚĞƌƚĞĨĂƌďĞŶƉƌćĐŚƟŐĞŝůĚŶŝƐƐĞŐĞƐĐŚĂīĞŶ͕
ĚŝĞŝŶƂīĞŶƚůŝĐŚĞŶƵŶĚƉƌŝǀĂƚĞŶ^ĂŵŵůƵŶŐĞŶǁĞůƚǁĞŝƚǀĞƌƚƌĞƚĞŶ
ƵŶĚĂƵƐĚĞƌŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞŶƌƚƌƵƚͲ^njĞŶĞŶŝĐŚƚŵĞŚƌǁĞŐnjƵĚĞŶŬĞŶƐŝŶĚ͘,ĂƵƐĞƌƐ&ƌĂƵĞŶĚĂƌƐƚĞůůƵŶŐĞŶƐŝŶĚǀŽůůŽīĞŶƐŝǀĞƌƌŽƟŬ
ƵŶĚďĞĞŝŶĚƌƵĐŬĞŶĚƵƌĐŚŝŚƌĞŬƌĂŌǀŽůůĞ^ƚƌŝĐŚĨƺŚƌƵŶŐ͘^ĞŝŶĞǀĞƌspielte Seite zeigt der Künstler bei seinen Darstellungen anderer
dŚĞŵĞŶ͗&ůƵŐnjĞƵŐĞ͕<ƌŝĞŐƐƐĐŚŝīĞ͕,ƵďƐĐŚƌĂƵďĞƌ͕^ĐŚůƂƐƐĞƌ͕ŐƌƺŶĞ
Schlangen. Sie ziehen die BetrachterInnen durch ihre farbliche und
ĞŵŽƟŽŶĂůĞ/ŶƚĞŶƐŝƚćƚŝŶŝŚƌĞŶĂŶŶ͘
Klemens Brosch zählt zu den herausragenden und interessantesten
Zeichnern Österreichs im 20. Jahrhundert. Gemeinsam würdigen
nun die Landesgalerie Linz und das NORDICO Stadtmuseum das
Leben und Werk dieses in Linz geborenen Zeichengenies. In einem
einmaligen, museumsübergreifenden Projekt wird der künstlerische
tĞƌĚĞŐĂŶŐĞďĞŶƐŽďĞůĞƵĐŚƚĞƚǁŝĞĚŝĞƚƌĂŐŝƐĐŚĞŝŽŐƌĂĮĞĚĞƐƉĂƐƐŝŽŶŝĞƌƚĞŶĞŝĐŚŶĞƌƐ͕ĚĞƌĞŝŶŐĞǁĂůƟŐĞƐŐƌĂĮƐĐŚĞƐtĞƌŬƵŶĚĞŝŶŝŐĞ
PůŐĞŵćůĚĞŝŶŶƵƌϭϲ^ĐŚĂīĞŶƐũĂŚƌĞŶŚŝŶƚĞƌůŝĞƘ͘
<ůĞŵĞŶƐƌŽƐĐŚ͕ŵ^ƚƌĂŶĚĞ͕ϭϵϭϮ© 'ƌĂĮƐĐŚĞ^ĂŵŵůƵŶŐ͕>ĂŶĚĞƐŐĂůĞƌŝĞ>ŝŶnj
Johann Hauser mit Pin-up-Skulptur,ϭϵϴϳ͕&ŽƚŽ© Mathias Braschler
/ŶĚŝĞ>ĂŶĚĞƐͲEĞƌǀĞŶŬůŝŶŝŬDĂƌŝĂ'ƵŐŐŝŶŐǁƵƌĚĞ,ĂƵƐĞƌϭϵϰϯŝŵ
ůƚĞƌǀŽŶϭϳ:ĂŚƌĞŶĞŝŶŐĞǁŝĞƐĞŶ͕ϭϵϴϲƺďĞƌƐŝĞĚĞůƚĞĞƌŝŶĚĂƐ,ĂƵƐ
der Künstler in Gugging. Der Psychiater und Leiter der MännerabteiůƵŶŐ͕>ĞŽEĂǀƌĂƟů͕ĞŶƚĚĞĐŬƚĞƐĞŝŶdĂůĞŶƚƵŶĚďĞŐĂŶŶŝŚŶnjƵĨƂƌĚĞƌŶ͘
So begann Hauser erst im Alter von 32 Jahren zu zeichnen. Der zum
͞<ƺŶƐƚůĞƌͲWĂƟĞŶƚĞŶ͟ĂƵĨŐĞƐƟĞŐĞŶĞ,ĂƵƐĞƌǁƵƌĚĞϭϵϲϱĞƌƐƚŵĂůƐ
publiziert und andere Künstler, vor allem der Wiener Avantgarde,
waren von seiner Kunst begeistert. Der Maler Peter Pongratz bezeichnete ihn als den Lehrer, der ihm zeigte, was Kunst ist, der “
mďĞƌŵĂůĞƌ͞ƌŶƵůĨZĂŝŶĞƌƐƚĞůůƚĞŐĂƌĨĞƐƚ͕ĚĂƐƐ,ĂƵƐĞƌϵϵWƌŽnjĞŶƚ
der professionellen Maler degradiere. hŶƚĞƌEĂǀƌĂƟůƐEĂĐŚĨŽůŐĞƌ
:ŽŚĂŶŶ&ĞŝůĂĐŚĞƌ͕ĚĞƌĚĂƐͣĞŶƚƌƵŵĨƺƌ<ƵŶƐƚͲƵŶĚWƐLJĐŚŽƚŚĞƌĂƉŝĞ͞
ŝŶĚĂƐͣ,ĂƵƐĚĞƌ<ƺŶƐƚůĞƌ͞ƵŵǁĂŶĚĞůƚĞƵŶĚǀŽŶĚĞƌ<ůŝŶŝŬĂďƚƌĞŶŶƚĞ͕ǁƵƌĚĞ,ĂƵƐĞƌƐtĞƌŬŝŶŐĂŶnjƵƌŽƉĂ͕ĚĞŶh^ƵŶĚ:ĂƉĂŶŐĞnjĞŝŐƚ͘
Der Künstler galt bereits in der Schule und später an der Wiener
ŬĂĚĞŵŝĞ ĂůƐ tƵŶĚĞƌŬŝŶĚ͘ Dŝƚ ƉĞĚĂŶƟƐĐŚĞƌ WƌćnjŝƐŝŽŶ͕ ǁŝĞ ŝŵ
^ĐŚĂīĞŶƐƌĂƵƐĐŚ͕ďĞƐĐŚćŌŝŐƚĞƐŝĐŚƌŽƐĐŚŵŝƚĚĞŵ^LJŵďŽůŚĂŌĞŶ
ƵŶĚĚĞŵhŶŚĞŝŵůŝĐŚĞŶ͕ŵŝƚĚĞŵĂƵďĞƌƵŶĚĚĞƌsĞƌŐćŶŐůŝĐŚŬĞŝƚ
der Natur. Durch seine akribische Strichführung und seinen manischen Zeichenduktus wurde er bald zu einem Vorreiter der Neuen
Sachlichkeit, des späteren Surrealismus bzw. Hyperrealismus.
:ŽŚĂŶŶ ,ĂƵƐĞƌ ŚŝŶƚĞƌůŝĞƘ ĞƚǁĂ Ϯ͘ϱϬϬ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ ƵŶĚ ĨĂƐƚ ϭϱϬ
Radierungen, ein Lebenswerk, das ihn in die erste Reihe aller Art
Brut-Künstler brachte.
Broschs ungewöhnliche Bildthemen wirken dämonisch und hinƚĞƌŐƌƺŶĚŝŐ͘ ^ĞŝŶĞ ŵĂŐŝƐĐŚĞŶ >ĂŶĚƐĐŚĂŌĞŶ ƐĐŚĞŝŶĞŶ ǀĞƌƐƚĞŝŶĞƌƚ
ƵŶĚǀĞƌůĂƐƐĞŶ͘^ĞŝŶĞ^ŬŝnjnjĞŶƐŝŶĚĞďĞŶƐŽŐĞŶŝĂůǁŝĞnjǁĂŶŐŚĂŌ͘ŝĞ
ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶsŝƐŝŽŶĞŶĞŶƞƺŚƌĞŶŝŶĨĂŶƚĂƐƟƐĐŚĞ͕ǀŝĞůĨĂĐŚďĞĚƌŽŚliche Traumwelten. Als der Zeichner als Soldat nach Galizien ins Feld
ziehen muss, bringt er sein Entsetzen über die Gräuel in anklagenden
<ƌŝĞŐƐĚŽŬƵŵĞŶƚĂƟŽŶĞŶnjƵWĂƉŝĞƌ͘ĞƌĞŝƚƐϭϵϭϰǁŝƌĚĚĞŵŬƌćŶŬůŝĐŚĞŶ
'ƌĂĮŬĞƌǀŽŵDŝůŝƚćƌĂƌnjƚDŽƌƉŚŝƵŵǀĞƌŽƌĚŶĞƚ͘/ŵŵĞƌƐƚćƌŬĞƌǀĞƌĨćůůƚ
<ůĞŵĞŶƐƌŽƐĐŚĚĞŵ^ƵĐŚƚŐŝŌ͕ĚĞŵƺďĞƌƐƚĞŝŐĞƌƚĞŶWĂƚŚŽƐƵŶĚĚĞƌ
ŝůĚǀŝƐŝŽŶ͘>ĞďĞŶƵŶĚ^ĐŚĂīĞŶƐŝŶĚďŝƐnjƵƐĞŝŶĞŵƚƌĂŐŝƐĐŚĞŶ^ĞůďƐƚŵŽƌĚĂŵ>ŝŶnjĞƌWƂƐƚůŝŶŐďĞƌŐŝŵ:ĂŚƌϭϵϮϲǀŽŶdŽĚĞƐƐĞŚŶƐƵĐŚƚƵŶĚ
njĞƌƐƚƂƌĞƌŝƐĐŚĞŶhŶƚĞƌŐĂŶŐƐǀŝƐŝŽŶĞŶďĞŚĞƌƌƐĐŚƚ͘
DƵƐĞƵŵ'ƵŐŐŝŶŐ
>ĂŶĚĞƐŐĂůĞƌŝĞ>ŝŶnj
3400 Maria Gugging, Am Campus 2
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϮϮϰϯͲϴϳϬϴϳ͕ǁǁǁ͘ŐƵŐŐŝŶŐ͘ŽƌŐ
ϰϬϭϬ>ŝŶnj͕DƵƐĞƵŵƐƚƌĂƘĞϭϰ
dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϳϯϮͲϳϳϰϰϴϮ͕ǁǁǁ͘ůĂŶĚĞƐŵƵƐĞƵŵ͘Ăƚ
34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Kunst
n
Ausstellungen
&ĞƌŶĂŶĚŽ^ĄŶĐŚĞnjĂƐƟůůŽ
důĂƚĞůŽůĐŽ͘͘͘tŝŶƚĞƌ'ĂŵĞƐ
Lawrence Weiner
tŚĞƌĞǁŝƚŚĂůͮtĂƐĞƐďƌĂƵĐŚƚ
19. November 2016 bis 28. Jänner 2017
12. November 2016 bis 15. Jänner 2017
ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐĚĞƐƐƉĂŶŝƐĐŚĞŶ<ƺŶƐƚůĞƌ&ĞƌŶĂŶĚŽ^ĄŶĐŚĞnjĂƐƟůůŽ
ƚŚĞŵĂƟƐŝĞƌƚĚŝĞďůƵƟŐĞEŝĞĚĞƌƐĐŚůĂŐƵŶŐĚĞƐ^ƚƵĚĞŶƚĞŶĂƵĨƐƚĂŶĚƐ
ŝŶDĞdžŝŬŽŝŵ:ĂŚƌĞϭϵϲϴ͕ĚĞƌŬƵƌnjǀŽƌĚĞŵĞŐŝŶŶĚĞƌKůLJŵƉŝƐĐŚĞŶ
Sommerspiele sich in unterschiedlichen Studentengruppierungen
ĨŽƌŵŝĞƌƚĞ͕ƵŵĞŝŶƉŽůŝƟƐĐŚĞƐ^ŝŐŶĂůnjƵƐĞƚnjƚĞŶ͘ŝĞƐĞĞǁĞŐƵŶŐ͕
fand ihren Höhepunkt mit der gewaltsamen Niederschlagung der
ĞŵŽŶƐƚƌĂƟŽŶĂŵϮ͘KŬƚŽďĞƌĂƵĨĚĞŵͣWůĂnjĂĚĞůĂƐdƌĞƐƵůƚƵƌĂƐ͞
ŝŵ^ƚĂĚƩĞŝůdůĂƚĞůŽůĐŽ;Ěƚ͘WůĂƚnjĚĞƌĚƌĞŝ<ƵůƚƵƌĞŶͿ͘ŝĞ<ƵŶĚŐĞďƵŶŐ͕
ĚŝĞ ƐŝĐŚ ŝŶ ƵŇƂƐƵŶŐ ďĞĨĂŶĚ͕ ĞƐŬĂůŝĞƌƚĞ ĚƵƌĐŚ ĞŝŶĞŶ ƉůƂƚnjůŝĐŚĞŶ
^ĐŚƵƐƐǁĞĐŚƐĞů͕ ĚĞƌ ĚĂƐ Dŝůŝƚćƌ ƚƌĂĨ ƵŶĚ ĞŝŶĞ ŽīĞŶƐŝǀĞ ZĞĂŬƟŽŶ
ƉƌŽǀŽnjŝĞƌƚĞ͕ƵŶĚƐŽŵŝƚĚĂƐ&ĞƵĞƌĂƵĨĚŝĞ^ƚƵĚŝĞƌĞŶĚĞŶĞƌƂīŶĞƚĞ͘
ŝĞŶnjĂŚůĚĞƌdŽĚĞƐŽƉĨĞƌŝƐƚďŝƐŚĞƵƚĞŶŽĐŚŶŝĐŚƚŽĸnjŝĞůůďĞƐƚćƟŐƚ͕
aber man geht von ca. 300 Toten und zahlreichen Festnahmen
aus, bis heute blieben fast 2.000 Personen verschwunden. Heute
ďĞůĞŐĞŶŝŶŽĸnjŝĞůůĞŽŬƵŵĞŶƚĞ͕ĚĂƐƐĚŝĞĞƌƐƚĞŶ^ĐŚƺƐƐĞǀŽŶĚĞŶ
Dächern durch Spezialeinheiten der Regierung abgegeben wurden.
ĞƌdŝƚĞůnjƵƐĂƚnjͣtŝŶƚĞƌ'ĂŵĞƐ͞ďĞnjŝĞŚƚƐŝĐŚĂƵĨ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕ƐĞůďƐƚ
2-malige Olympia Stadt, aber auch jener Ort, an die die Eltern der
ϰϯĞƌŵŽƌĚĞƚĞŶ^ƚƵĚŝĞƌĞŶĚĞŶĚŝĞƐĐŚĞnjƵƌĮŶĂůĞŶEŶĂůLJƐĞ
schickte. Jedoch waren die menschlichen Überreste derart verďƌĂŶŶƚ͕ĚĂƐƐŶƵƌϮWĞƌƐŽŶĞŶŝĚĞŶƟĮnjŝĞƌƚǁƵƌĚĞŶ͘
Kunst muss Fragen stellen, so Lawrence Weiner bei seinem ersten Besuch im Kunsthaus Bregenz. Wenn sie sich mit Antworten
begnügte, geriete sie in die Fallen von Gefälligkeit und einfacher
Bebilderung. Es gehe vielmehr darum, Werte zu hinterfragen durch
Überblendungen, durch überraschende Wort-Sinn-Beziehungen,
ǀŝƐƵĞůůĞ<ŶĂƉƉŚĞŝƚƵŶĚƉŽŝŶƟĞƌƚĞĞŝĐŚĞŶ͘
t,Zt/d,>ͮt^^Zh,d͕ϮϬϭϲ͕ƵƐƐƚĞůůƵŶŐƐĂŶƐŝĐŚƚ'͕<ƵŶƐƚŚĂƵƐƌĞŐĞŶnj͕&͗DĂƌŬƵƐdƌĞƩĞƌ͕ŽƵƌƚĞƐLJ
of Privatsammlung © >ĂǁƌĞŶĐĞtĞŝŶĞƌͮZ^͕EĞǁzŽƌŬͮŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶ͕ϮϬϭϲƵŶĚ<ƵŶƐƚŚĂƵƐƌĞŐĞŶnj
>ĂǁƌĞŶĐĞtĞŝŶĞƌ;ŐĞď͘ϭϵϰϮ͕EzͿnjćŚůƚnjƵĚĞŶďĞŬĂŶŶƚĞƐƚĞŶ<ƺŶƐƚlern weltweit und den Begründern der amerikanischen Conceptual
ƌƚ͘ŝĞƐĞŝŶĚĞŶϭϵϲϬĞƌ:ĂŚƌĞŶĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶĞ<ƵŶƐƚƌŝĐŚƚƵŶŐĚĂĐŚƚĞ
grundlegend über die Voraussetzungen eines Kunstwerks nach. Ist
es notwendig, dass ein Kunstwerk realisiert wird? Genügt nicht die
Idee des Werks, um bestehen zu können?
Ausstellungsansicht ©Foto: Verena Nagl
Sánchez Castillo schafft herausragende Arbeiten zum Thema
ŬŽŵŵƵŶĂůĞƐ'ĞĚćĐŚƚŶŝƐ͘^ĞŝŶĞĞŬŽŶƐƚƌƵŬƟŽŶǀŽŶĞŶŬŵćůĞƌŶ
ŝƐƚĞŝŶDŝƩĞůƵŵŐĞŶĂƵĞƌĂƵĨĚŝĞtŝĚĞƌƐƉƌƺĐŚĞĚĞƌ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞnjƵ
ďůŝĐŬĞŶ͕ĚŝĞZĞƉƌćƐĞŶƚĂƟŽŶĞŶƵŶĚDĂŶŝƉƵůĂƟŽŶĞŶǀŽŶŽĸnjŝĞůůĞŶ
Erzählungen zu unterlaufen, ihre Kanons, Helden, Diskurse und
ŐĞĨĞƐƟŐƚĞŶ tĂŚƌŚĞŝƚĞŶ njƵ ĞŶƚŵLJƐƟĮnjŝĞƌĞŶ͘ 'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞ ŝƐƚ ƐĞŝŶ
,ĂƵƉƩŚĞŵĂ͕ƵŶĚƐĞŝŶĞďĞǀŽƌnjƵŐƚĞDĞƚŚŽĚĞ͕ƐŝĐŚŝŚƌnjƵŶćŚĞƌŶ͕
ist - wie im vorliegenden Fall - jene mithilfe von Dokumenten, die
ĨƺƌŝŚƌĞ<ŽŶƐƚƌƵŬƟŽŶƵŶĚZĞƉƌćƐĞŶƚĂƟŽŶŵĂƘŐĞďůŝĐŚǁĂƌĞŶ͘^ĞŝŶĞ
Arbeit ist ein Versuch, die Erzählungen der Historie neu zu schreiben
oder zumindest uns ihre Komplexitäten und Spuren bewusster zu
ŵĂĐŚĞŶƵŶĚnjƵnjĞŝŐĞŶ͕ĚĂƐƐ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞĂƵƐĞŝŶĞƌWŽƐŝƟŽŶĚĞƌDĂĐŚƚ
heraus konstruiert wird.
hŵĚŝĞƐĞsŽƌƐƚĞůůƵŶŐǀŽŶ<ƵŶƐƚĂůƐĞŶŬůĞŝƐƚƵŶŐnjƵǀĞƌǁŝƌŬůŝĐŚĞŶ͕
arbeitet Weiner seit seinen Anfängen mit einem bis dahin fremden
künstlerischen Material: der Sprache. Weiner betrachtet Sprache
als Tatsache, als Faktum. Sie hat dasselbe Gewicht wie ein Stein,
der von einem Bildhauer bearbeitet wird. An der Wand wird sie zu
ĞŝŶĞƌƉŚLJƐŝƐĐŚĞƌůĞďďĂƌĞŶ͕ŶĂŚĞnjƵŐƌĞŝĩĂƌĞŶdžŝƐƚĞŶnj͘
&ƺƌĚĂƐ<hŝƐƚ>ĂǁƌĞŶĐĞtĞŝŶĞƌŶŝĐŚƚŶƵƌǁĞŐĞŶƐĞŝŶĞƐŬƺŶƐƚlerischen Rangs bedeutend, sondern vor allem aufgrund seines
ZĂƵŵĚĞŶŬĞŶƐ͘sŽƌďŝůĚ ĨƺƌĚŝĞŶŽƌĚŶƵŶŐƐĞŝŶĞƌ^ĐŚƌŝŌǁĞƌŬĞŝŶ
ĚĞŶǀŝĞƌ'ĞƐĐŚŽƐƐĞŶƐĞŝĞŝŶ'ĞLJƐŝƌ͕ƐŽtĞŝŶĞƌ͘'ĞLJƐŝƌĞƐŝŶĚsĞŶƟůĞ
ĨƺƌmďĞƌĚƌƵĐŬ͘ƵƐŬůĞŝŶĞŶPīŶƵŶŐĞŶƐƉƌƵĚĞůƚ͕ǁĂƐƵŶƚĞƌŝƌĚŝƐĐŚ
ŬŽĐŚƚ͘tĞŝŶĞƌďĞŶƵƚnjƚĚĂƐŝůĚ͕ƵŵĚŝĞ&ƵŶŬƟŽŶĚĞƌ<ƵŶƐƚĚĞƵƚůŝĐŚ
werden zu lassen. Kunst ist der spontane Ausweg aus vermeintlich
ĂƵƐǁĞŐůŽƐĞŶ ƚĞŬƚŽŶŝƐĐŚĞŶ <ƌƵƐƚĞŶ͘ ^ŝĞ ĮŶĚĞƚ ĚĞŶ ƵƐŐĂŶŐ ĂƵƐ
ďůŽĐŬŝĞƌƚĞŶZĞŝďĞŇćĐŚĞŶ͘ĂƐƐĞŝͩŝĚĞĂůŝƐƟƐĐŚ͕ͨƌćƵŵƚĞƌĞŝŶ͕ĂďĞƌ
dies sei ja eine Aufgabe der Kunst.
Kunstraum Innsbruck
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ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 35
Landesinfos
Burgenland
Zukunft-Zahn:
37. Burgenländische Herbsttagung
Rust war eine Reise wert!
Unter dem Motto „Zukunft Zahn Spezialgebiete im Fokus“
hatten Landeszahnärztekammer
und ÖGZMK Burgenland zur
traditionsreichen Ruster Herbsttagung
vom 10. bis 12. November d. J.
ins Seehotel nach Rust geladen.
S
ofort, nachdem die Veranstaltung auf unserer Homepage
www.zukunft-zahn.at online gestellt war, konnten wir
schon regen Zuspruch und viele Anmeldungen verbuchen.
Eine erfolgreiche Veranstaltung begann sich abzuzeichnen,
und wir wurden nicht enttäuscht.
Die Tagung startete dann mit den wissenschaftlichen Vorträgen am Donnerstag zum Themenbereich „Kiefergelenk“.
Funktionsdiagnostik sowie manuelle und chirurgische Therapieoptionen fanden begeisterten Zuspruch und Anerkennung,
einige Tagungsteilnehmer waren allein für diese Vorträge von
weit her angereist.
1DFK GHU Rϒ]LHOOHQ .RQJUHVVHU|ϑQXQJ DP )UHLWDJ LQ GHU
Ausstellungshalle hatte wieder die Wissenschaft das Sagen.
Von der Narkosebehandlung in der zahnärztlichen Ordination
36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
über Komplikationen in der oralen Chirurgie und Implantation bei reduziertem Knochenangebot war der Themenbogen
gespannt. Das rege Interesse an den Diskussionen zeigte
auch hier, dass die Themenwahl gut und die Vortragenden
H[]HOOHQW ZDUHQ 'HU 1DFKPLWWDJ JHK|UWH EHLQDKH VFKRQ
traditionsgemäß der Forensik. Sie wird in Zukunft leider eine
immer wichtigere Rolle spielen.
Die Vorträge zur Parodontologie, vom Basiswissen über
chirurgische Livedemonstratioen bis zu den interaktiven
Fallbesprechungen waren abermals eine Klasse für sich, oder
ZLHHVHLQ.ROOHJHZ|UWOLFKDXVGUFNWHHLQÄ:RZ(UOHEQLV³
Parallel dazu liefen am Freitag und am Samstag wieder drei
Workshop-Schienen. Das Themenangebot war breit gefächert
XQGERWYRP.RQÀLNWPDQDJHPHQWEHUGHQWDOH)RWRJUD¿H
DOV'RNXPHQWDWLRQVJUXQGODJH5|QWJHQHLQVWHOOWHFKQLNEHU
Raucherberatung bis zur Früherkennung von Mund- und
Rachenkrebs für jeden interessante Alternativen zu den
wissenschaftlichen Vorträgen. Das Workshop Angebot am
Samstag mit einem Hygiene-Update, schmerzfreier Prophylaxetherapie, Handinstrumentierung für Fortgeschrittene
XQGGHU:RUNVKRSIUNOHLQH.XQVWVWRϑIUHSDUDWXUHQLQGHU
Ordination wurden dem Anspruch „Teamtag“ absolut gerecht. Für den IOTN-Kurs war eine Kollegin sogar extra aus
Deutschland angereist.
Landesinfos
Mit einer einzigen Ausnahme waren alle Workshops ausgebucht, manche derart
überbucht, dass wir Wartelisten für kommende Veranstaltungen anlegen mussten.
Eine große begleitende Dentalausstellung, großartige Sponsoren, allen voran unser
3ODWLQVSRQVRU+HQU\6FKHLQELOGHWHQGLH¿QDQ]LHOOH%DVLVIUXQVHUJUR‰DUWLJHV
Rahmenprogramm.
Im Rathauskeller von Rust starteten wir mit einem Heurigenabend am Donnerstag.
Neben Speis und bestem Trank erfuhren wir bei der begleitenden Weinverkostung
interessante Neuigkeiten über verschiedene Weine, besonders den „Ruster Ausbruch“. Unter anderem mit diesen edlen Weinen hatten sich die Bewohner von
Rust vor einigen Jahrhunderten das Stadtrecht erkauft und die Basis für wirtschaftlichen Wohlstand gelegt. Die „Altstadt“ von Rust gibt heute noch Zeugnis davon.
Ein Sektempfang am Freitag mit Grußworten des Präsidenten der Österreichischen
Zahnärztekammer, MR Dr. Thomas Horejs, einer Vertreterin der Stadtgemeinde
5XVWXQGGHU7DJXQJVSUlVLGHQWHQHU|ϑQHWHQGHQPDJLVFKHQ$EHQGXQWHUGHP
0RWWRÄ%ODFNDQG:KLWH³PLWGHP9L]HHXURSDPHLVWHUGHU0DJLHU(UYHUEOϑWHXQV
schon beim 4-gängigen Galadinner mit seiner Tischmagie und versetzte uns mit
VHLQHPJUDQGLRVHQ.|QQHQDXFKQDFKGHP'LQQHULP6WRUFKHQNHOOHULQ(UVWDXQHQ
Tanzmusik für Jung und Junggeblieben begleitete uns den ganzen Abend.
Und wo blieb das schon lange zur Tradition gewordene „Martinigansl“? Es wurde
am Samstag als 3-gängiges Ganslmenü serviert. Alle Tischgetränke, das gesamte
Rahmenprogramm, der Heurigenabend, alle Erfrischungen während der Pausen,
das Mittagessen am Freitag in der Ausstellungshalle waren für die TagungsteilnehPHU,QQHQNRVWHQORV0|JOLFKZXUGHGDVDOOHVQXUGXUFKGLHJUR‰]JLJH¿QDQ]LHOOH
8QWHUVWW]XQJGHU$XVVWHOOHUXQGXQVHUHU6SRQVRUHQ'DIUP|FKWHLFKPLFKDQ
dieser Stelle nochmals sehr herzlich bedanken.
Ganz besonders bedanke ich mich aber bei allen Kolleginnen und Kollegen, die an
unserer Herbsttagung teilgenommen haben. Sie haben aus einer Fortbildungsveranstaltung ein Event gemacht.
:LUKRϑHQOLHEH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQ6LHDXFKQlFKVWHV-DKUZLHGHURGHU
vielleicht zum erstenmal, bei der „38. Burgenländischen Herbsttagung“ im Seehotel in Rust begrüßen zu dürfen.
SAVE THE DATE!!! 9. bis 11. November 2017
Geplantes Thema:
Zahnheilkunde von Jung (Biss) bis Alt
Auf ihr Kommen freuen sich die Tagungspräsidenten und das gesamte Organistionsteam.
Burgenland
&ĂĐŚŬƵƌnjŝŶĨŽƌŵĂƟŽŶnjƵ^ĞŝƚĞϭϵ
Chlorhexamed forte 2 mg/ml Dentallösung zur
Anwendung in der Zahnarztpraxis. Zusammensetzung: 1 ml enthält: 2 mg Chlorhexidindigluconat
(entspricht einer 0,2%igen Chlorhexidinlösung). Eine
Dosis von 10 ml enthält 20 mg Chlorhexidindigluconat.
Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung: Macrogolglycerolhydroxystearat 8 mg/ml, Sorbitol (E240)
110 mg/ml. Hilfsstoffe: Macrogolglycerolhydroxystearat,
Pfefferminzaroma, Glycerol, Sorbitol (E420), Gereinigtes
Wasser. Anwendungsgebiete: Chlorhexamed forte
Dentallösung dient der Behandlung und Vorbeugung
bakterieller Infekte im Mund- und Rachenraum durch
den Zahnarzt und ist angezeigt: zur Verminderung und
Vorbeugung bakterieller Zahnbeläge (Zahnplaque);
zur Behandlung einfacher bis eitriger Gingivitiden; zur
Behandlung und Vorbeugung infektiös bedingter Parodontopathien; bei Tonsillitis, Angina, Seitenstrangangina und Pharyngitis; bei Verletzungen sowie vor und
nach operativen Eingriffen im Mund- und Rachenraum
nach erstem Wundverschluss (z.B. vor und nach Tonsillektomie sowie parodontalchirurgischen Eingriffen), da
Chlorhexamed forte Dentallösung den Heilungsprozess
unterstützt; bei Aphthen und Mundschleimhautentzündungen wie Stomatitis (insbesondere unter Prothesen)
und Glossitis. Bei schwerem Soor der Mundschleimhaut
wird gelegentlich eine zusätzliche antimykotische Therapie erforderlich sein; zur Beseitigung von Foetor ex ore,
wenn eine normale Mundhygiene nicht möglich ist und
der Mundgeruch nicht durch eine Magenerkrankung bedingt ist; zur Mundhygiene, wenn eine normale Mundhygiene (Zähneputzen) nicht möglich ist, z. B. bei schweren
#NNIGOGKPGTMTCPMWPIGPWPF2CVKGPVGPKP+PVGPUKXRƃGIG
Gegenanzeigen: ¸DGTGORƂPFNKEJMGKV gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen
Bestandteile. Chlorhexamed forte Dentallösung darf bei
Ulzerationen und bei erosiv desquamativen Veränderungen der Mundschleimhaut nicht angewendet werden.
Die Anwendung einer Mundspüllösung ist kontraindiziert bei Personen, bei denen anzunehmen ist, dass die
Mundspüllösung möglicherweise geschluckt wird (unter
anderem Kinder unter 6 Jahren). Chlorhexamed forte
Dentallösung darf wegen des Gehaltes an Menthol bzw.
Pfefferminzaroma nicht bei Säuglingen und Kindern bis
zu 2 Jahren angewendet werden. Chlorhexamed forte
Dentallösung darf wegen des Gehaltes an Menthol bzw.
Pfefferminzaroma nicht bei Patienten mit Asthma bronchiale oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit
einer ausgeprägten ¸DGTGORƂPFNKEJMGKV der Atemwege
einhergehen, angewendet werden. Die Inhalation von
Chlorhexamed forte Dentallösung kann zur Bronchokonstriktion führen. ATC-Code: Pharmakotherapeutische
Gruppe: Antiinfektiva und Antiseptika zur oralen Lokalbehandlung. ATC-Code: A01AB03. Abgabe: Rezeptfrei,
Dentalarzneimittel gemäß § 57 Abs.7 AMG. Packungsgrößen: 600 ml. Kassenstatus: No-Box. Zulassungsinhaber: GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH.
Stand: 05/2016. Weitere Angaben zu Warnhinweisen
und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen
Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen
Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation.
1. Aas JA, Paster BJ, et al. Defining the Normal Bacterial
Flora of the Oral Cavity. Jnl of Clin Microbio
2005(Nov);5721-5732.
2. Molinari JA, Molinari GE. Is mouthrinsing before
dental procedures worthwhile? JADA March
1992;123:75-80.
3. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch
Gesundheitsschutz 2006;49:375-394.
Prof. Dr. Herbert Haider
Präsident der
Landeszahnärztekammer für Burgenland
Dr. Ernst M. Reicher
Präsident der ÖGZMK Burgenland
4. Varoni E, Tarce M, et al. Chlorhexidine (CHX)
in dentistry: state of the art. Minerva Stomatol,
2012;61:399-419.
5. Jones CG, Chlorhexidine: Is it still the gold standard?
Periodontology 2000, 1997;15:55-62.
6. IMS A01A Stomatologika MAT/05/2016
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 37
Landesinfos
Kärnten
Ausschreibung einer Kassenplanstelle
für Fachärztin/-arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärztin/-arzt
der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse
in St. Gertraud nach Dr. Peter Uitz ab 1. März 2017
Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am Freitag, 27. Jänner 2017 um 12.00 Uhr.
Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Kärnten unter
http://ktn.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstellen/kassenplanstellen-zmk/
auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern.
Landeszahnärztekammer für Kärnten
9020 Klagenfurt, Neuer Platz 7/1
Tel. 05 05 11 - 9020 Dw., Fax 05 05 11 - 9023 Dw.
(0DLORϒFH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW
Vergabe der in der ÖZZ 9/2016
ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer
für Kärnten vom 2. November 2016 und im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse
wurde für die in der ÖZZ 9/2016 ausgeschriebenen Kassenplanstelle nachfolgender Bewerber
beschlossen:
Planstelle Villach ab 1. Jänner 2017
Dr. Christian THALER
Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
17.
Kärntner Seensymposium
Donnerstag, 04., bis Samstag, 06. Mai 2017
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C
Tagungsleitung
DDr. Martin Zambelli,
ÖGZMK Kärnten
Dr. Bettina Schreder,
ZIV
Anmeldung und Auskünfte:
ÖGZMK Kärnten, Frau Karin Brenner
T +43 (0) 50511-9022, F +43 (0) 50511-9023
M [email protected]
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 39
www.seensymposium.at
Landesinfos
Niederösterreich
Apollonia 2020
- Kariesprophylaxe in NÖ
Seit dem Jahr 2001 ist die Kariesprophylaxeaktion Apollonia 2020
in den nö. Kindergärten (KG)
und Volks- und Sonderschulen (VS)
etabliert, seit 2008 auch in stark
frequentierten Mutter-ElternBeratungsstellen (MEB).
Die Teilnahme ist für alle KG
YHUSÀLFKWHQGZlKUHQGDXIJUXQG
der Gesetzeslage VS nur freiwillig
teilnehmen, was aber bei
etwa 90 % der Fall ist.
B
© AKS-ZAVOMED
asierend auf den Erfahrungen der ersten 1989 von
OMR Dr. Karl Bauer ins Leben gerufenen Kariesprophylaxeaktion in NÖ betreuen niedergelassene PatenzahnärztInnen und ZahngesundheitserzieherInnen (ZGEs) die
einzelnen Einrichtungen. Bei den Besuchen der ZGEs in
den Kindergärten 3 x und in den Volksschulen 2 x pro Jahr
werden die wesentlichen Inhalte der Prophylaxe, wie die
richtige Zahnputztechnik, Ernährung, Fluoride, Zahnarztbesuch und Aufbau der Zähne kindgerecht vermittelt. In den
Kindergärten steht auch das tägliche Zähneputzen auf dem
Programm. Als ZGEs kommen fast ausschließlich pädago-
40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
gisch bereits vorgebildete Personen, zB KindergärtnerInnen
und LehrerInnen zum Einsatz. In den MEB informieren die
ZGEs die Eltern von Säuglingen und Kleinstkindern über
Themen der Zahngesundheit (auch beispielsweise über das
„Schnullerproblem“). Untersuchungen (die auch statistisch
ausgewertet werden) durch die Patenzahnärzte in ihren OrGLQDWLRQHQ¿QGHQDOOH-DKUHLQGHQ.*XQGMlKUOLFKLQGHU
1. und 4. Klasse VS statt, sodass jedes Kind nach Abschluss
der VS mindestens 3 x untersucht wurde. Elternabende,
abgehalten von Zahnarzt oder ZGEs, runden das Programm
ab. Damit ist eine Betreuung der Kinder von Geburt bis
HWZD ]XP /HEHQVMDKU P|JOLFK DNWXHOO ZHUGHQ MHGHV
Jahr etwa 120.000 Kinder betreut.
Organisiert wird die Aktion durch den 1995 eigens dafür gegründeten gemeinnützigen Verein „Arbeitskreis für
zahnärztliche Vorsorgemedizin in NÖ“ (AKS-ZAVOMED) in
Zusammenarbeit mit dem Land NÖ (Initiative »Tut gut!«)
und der Landeszahnärztekammer für NÖ. Finanziert wird das
3URMHNW]XMHGXUFKGDV/DQG1gXQGGLHQ|.UDQNHQversicherungsträger.
Das übergeordnete Ziel ist das WHO-Ziel für das Jahr
2020: 80 % der 6-Jährigen kariesfrei.
Im Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt knapp 48.000
Kinder untersucht. Es hat sich gezeigt, dass bereits 54,2 %
aller 6-Jährigen (8.751 Kinder untersucht) kariesfrei sind,
was einen Anstieg um mehr als 10 % in zehn Jahren bedeutet
(2005/2006 waren es 43,8 %) VLHKHQHEHQVWHKHQGH*UD¿N.
Der DMFT gemischt (Milch- und bleibende Zähne) aller Kinder
beträgt derzeit 1,93, was ebenfalls eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Auswertung vor 10 Jahren bedeutet,
der DMFT gemischt betrug damals 2,7.
Einige interessante Details bleiben über die Jahre gleich:
:HLEOLFKH.LQGHUKDEHQEHVVHUH=lKQHDOVPlQQOLFKH.LQGHU
am Land haben bessere Zähne als Kinder aus dem urbanen
5DXP .LQGHU LP |VWOLFKHQ 1g KDEHQ EHVVHUH =lKQH DOV
Kinder im westlichen NÖ.
Erstmals wurde heuer erfasst, ob die Kinder in Österreich
oder im Ausland geboren wurden. 64 % der in Österreich
Landesinfos
JHERUHQHQ-lKULJHQOW:+2'H¿QLWLRQVLQGKHXWHNDriesfrei, aber lediglich 37 % der nicht in Österreich geborenen Kinder. Der DMFT gemischt bei 6-Jährigen beträgt bei
Geburt in Österreich 1,79, bei Geburt im Ausland hingegen
3,91. Diese Zahlen belegen, dass der Zahnstatus der in
Österreich geborenen Kinder wesentlich besser ist als der
im Ausland geborenen. Damit zeigt sich auch, dass die
%HPKXQJHQDOOHULP|VWHUUHLFKLVFKHQ*HVXQGKHLWVV\VWHP
Tätigen in Bezug auf die Zahngesundheit nicht ohne Erfolg
geblieben sind!
'LH=lKQHGHUQLHGHU|VWHUUHLFKLVFKHQ.LQGHUVLQGVHLWGHP
6WDUWGHV$SROORQLD3URJUDPPVVLJQL¿NDQWEHVVHUJHZRUGHQ
Die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber
auch in Zukunft große Anstrengungen in der Kariesprophylaxe, wenn die positive Entwicklung fortgesetzt werden soll.
Weitere Details zur aktuellen Statistik unter:
http://apollonia2020.at/ -> Downloads -> Statistik
MR Dr. Michaela Höbarth-Haydn
Obfrau des Arbeitskreises für
zahnärztliche Vorsorgemedizin in NÖ
AKS-ZAVOMED
Niederösterreich
Apollonia 2020 ist eine Gemeinschaftsaktion des AKS-ZAVOMED und der
Initiative »Tut gut!« und
wird von der NÖ Landesregierung,
den NÖ Krankenversicherungsträgern
und der Landeszahnärztekammer NÖ
¿QDQ]LHUW
OMR DDr. Hannes Gruber
Präsident der
Landeszahnärztekammer für NÖ
Der AKS-ZAVOMED sucht
engagierte Kolleginnen und Kollegen,
die nicht nur als PatenzahnärztInnen tätig sind, sondern sich auch bereit erklären, dem Verein beizutreten
und die eine oder andere Aufgabe in der Karies-Gruppenprophylaxe (z. B. bei der Einschulung der ZGEs) zu
übernehmen.
Auch wenn das obengenannte WHO-Ziel vermutlich zu
hochgesteckt ist, warten große Herausforderungen im
Bereich der kindlichen Zahngesundheit besonders im
Hinblick auf die steigende Zahl an Migranten sowohl auf
das zahnärztliche Team als auch auf alle im Bereich Public Health Beteiligten. Gut informierte und instruierte
Kinder von heute sind mündige erwachsene Patienten
von morgen!
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 41
Landesinfos
Steiermark
© StockArt - fotolia.com
Der Notfall in der
Zahnarztpraxis
Der European Resuscitation Council (ERC)
YHU|ϑHQWOLFKWHLP2NWREHUGLHQHXen Guidelines für die Behandlung von
allgemeinmedizinischen Notfallpatienten.
Es handelt sich dabei um die alle 5 Jahre
aktualisierten, wissenschaftlich fundierten Richtlinien, nach denen alle Notärzte,
Rettungssanitäter, Intensivmediziner und
andere mit Notfällen befassten Personen
und Institutionen aus- und fortgebildet
werden. Erstmals fanden in der aktuellen
Version auch die zahnärztlichen Ordinationen Berücksichtigung.
I
n der Steiermark entstand bereits 2009 bei der Zusammenarbeit der ARGE OCMR der ÖGZMK und der Arbeitsgemeinschaft für Notfallmedizin (AGN) (Acham S., Jakse N.,
Kaiblinger W., Prause G.) die Idee, die Zahnärzte nicht zu
Notärzten auszubilden (ein Anästhesist kann auch keinen
Zahn trepanieren), sondern die Zahnärzte so zu schulen, dass
beim Auftreten eines allgemeinmedizinischen Notfalls die Zeit
ELV]XP(LQWUHϑHQGHU5HWWXQJRGHUHLQHV1RWDU]WHVVLQQYROO
genützt werden kann. Es sollen zumutbare Maßnahmen
der Ersten Hilfe und der Notfallmedizin so gelehrt werden,
dass man weitere Schädigungen am Patienten vermeidet,
sich die Ordination als professionelles Team präsentiert
XQGIRUHQVLVFKH3UREOHPHDEJHZHQGHWZHUGHQN|QQHQ'LH
Notfallausstattung der Ordinationen wurde vereinheitlicht,
vereinfacht und mit den gerichtlich beeideten Sachverständigen akkordiert. Die Vorratshaltung von den meisten
parenteral zu verabreichenden, teuren Medikamenten und
die endotracheale Intubation wurden beseitigt. Sie wurden
durch das korrekte Starten der Rettungskette, das aktuell
gültige ABCDE-Schema, die Durchführung sinnvoller Diagnostik, verschiedene Lagerungstechniken inkl. Bergung von
der zahnärztlichen Behandlungseinheit, eine einfach anzuwendende Atemwegssicherung, eine gute cardiopulmonale
Reanimation (CPR) und die Anwendung eines halbautomatiVFKHQ'H¿EULOODWRUV$('HUVHW]W'LH(5&*XLGHOLQHVKDEHQ
uns in allen Punkten bestätigt. Allerdings verlangen sie auch
regelmäßige Schulungen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird nun
ÀlFKHQGHFNHQG DOOHQ VWHLULVFKHQ =DKQlU]WHQ DQJHERWHQ
im Rahmen der Zahnärztefortbildung im Bezirk (ZiB) in
Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz /
Landesverband Steiermark, Notfallschulungen absolvieren
]XN|QQHQ6RNDQQMHGHU=DKQDU]WLP+DOEMDKUDQ
einer der 17 zwei mal zwei-stündigen Notfall-Fortbildungen
(2 h Theorie, 2 h Praxis), im eigenen Bezirk in den Räumlichkeiten des Roten Kreuzes unter Anleitung eines Lehrbeauftragten, teilnehmen. Diese Notfall-Fortbildungen
werden von den Bezirkszahnärztevertretern moderiert und
sind mit 4 ZFP-Fortbildungspunkte approbiert. Abschließend
wird der Besuch dieser Fortbildung (Theorie und Praxis)
durch ein repräsentatives Zeugnis bestätigt. Die Kosten
übernimmt die LZÄK Steiermark. Das gesamte Programm
ZLUGGXUFK)HHGEDFN%|JHQHYDOXLHUWGDQDFKGDVZHLWHUH
3UR]HGHUHDQJHSDVVWXQGXQVHUH(UIDKUXQJHQYHU|ϑHQWOLFKW
Wünschenswert wäre die regelmäßige Installierung dieses
Systems in einem 2-jährigen Rhythmus.
'LH .XUVH ELV PD[ 7HLOQHKPHU ¿QGHQ MHZHLOV YRQ
19.00 bis 21.00 Uhr, an bereits festgelegten WochentagsTerminen in den Bezirksstellen des Roten Kreuzes statt. Die
Anmeldung erfolgt nach einer bezirksweisen Aussendung
über die LZÄK Steiermark, Frau Hammer, Tel. + 43 (0)5
05 11 – 8060, Fax + 43 (0)5 05 11 - 8080, hammer@stmk.
zahnaerztekammer.at). Sollte der Besuch eines oder beider
42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Landesinfos
7HUPLQHLPHLJHQHQ%H]LUNQLFKWP|JOLFKVHLQVRNDQQGLHVHUVHOEVWYHUVWlQGOLFK
in einem anderen Bezirk absolviert werden.
Parallel dazu ist auch eine Veranstaltung im Rahmen der ZASS-Fortbildung mit
dem gleichen Konzept in Vorbereitung. Geplant sind auch Ordinationsschulungen.
$OOH,QWHUHVVLHUWHQ¿QGHQKLHUGHQ/LQN]XUGHXWVFKHQ9HUVLRQGHU(5&*XLGHOLQHV
EHWUHϑHQGGHQ1RWIDOOLQGHU=DKQDU]WSUD[LV
http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10049-015-0096-7
(rechts oben: „download pdf“ S. 865f.)
Dr. Peter Hansak
Leiter Einsatz, Bildung und Entwicklungszusammenarbeit,
Landesrettungskommandant, BundesrettungskommandantStellvertreter, Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband
Steiermark
Dr. Wolfgang Kaiblinger
Referent für Fortbildung der
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Vergabe der in
der ÖZZ 7-8/2016
ausgeschriebenen §-2-Planstellen
und KFO-Planstelle
Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Steiermark vom
10. November 2016 und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen
Gebietskrankenkasse vom 16. November 2016 wurden für die in der ÖZZ
7-8/2016 ausgeschriebenen Planstellen die nachfolgenden BewerberInnen
beschlossen:
Graz - Innere Stadt (I. Graz Bezirk)
Frau Dr. med. dent. Doris INNERHOFER (56,00 Punkte)
ab 1. Jänner 2017
Graz - St. Leonhard (II. Graz Bezirk)
Herr Dr. med. dent. Thomas FLEISCHER (56,00 Punkte)
Herr Dr. med. dent. Klaus BAUMGARTNER (46,88 Punkte)
ab 1. Jänner 2017
Laßnitzhöhe (Bezirk Graz-Umgebung)
Frau Dr. med. dent. Sabine ZITZ (50,86 Punkte)
ab 1. Jänner 2017
KFO-Planstelle im Bezirk Deutschlandsberg
(Versorgungsregion West- und Südsteiermark)
Frau Dr. Anneliese WEBER (33,95 Punkte)
ab 1. Jänner 2017
Steiermark
§-2-Planstellenausschreibung der
Gemäß § 4 Abs. 1 des bundeseinheitlichen
Gesamtvertrages für die §-2-Krankenversicherungsträger und für die VersicherungsDQVWDOW|ϑHQWOLFK%HGLHQVWHWHUXQGJHPl‰
der Richtlinie für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/VertragszahnärztInnen und
Vertragsgruppenpraxis für FachärztInnen für
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnärztInnen, gültig für die Steiermark,
(abrufbar: http://stmk.zahnaerztekammer.at)
werden nachstehende Planstellen für
eine(n) FacharztIn für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde/ZahnarztIn ausgeschrieben:
IV. Bezirk in Graz
Graz-Lend - 1 Planstelle
(nach Dr. Breda Ravnik-Pece
- gekündigt per 30. September 2016)
Invertragnahme per 1. April 2017
XII. Bezirk in Graz
Graz-Andritz - 1 Planstelle
(nach Dr. Ulrike Pinl
- gekündigt per 31. Dezember 2016)
Invertragnahme per 1. April 2017
Bezirk Liezen
St. Gallen - 1 Planstelle
(nach Dr. Kaare Max Hanssen
- gekündigt per 31. März 2017)
Invertragnahme per 1. April 2017
Bezirk Murtal (ehemaliger Bezirk Judenburg)
Judenburg - 2 Planstellen
(nach Dr. Eva Maria Nowak und nach
Dr. Gustav Nowak
- gekündigt per 31. März 2017)
Invertragnahme per 1. April 2017
Bezirk Murtal (ehemaliger Bezirk Knittelfeld)
Spielberg - 1 Planstelle
(nach Dr. Petra Polansky
- gekündigt per 30. September 2016)
Invertragnahme per 1. April 2017
Bezirk Voitsberg
Voitsberg - 1 Planstelle
(nach Dr. Barbara Hiebl
- gekündigt per 31. März 2017)
Invertragnahme per 1. April 2017
Für die Bewerbung ist der aufgelegte
Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei
der Landeszahnärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Marburger Kai 51/2, bis
längstens 9. Jänner 2017 einzureichen.
%HZHUEXQJVE|JHQ sind bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, Tel.
05 05 11 - 8010 erhältlich oder auf der
Homepage der Landeszahnärztekammer
unter http://stmk.zahnaerztekammer.at/
zahnaerztinnen/kassenplanstellen/
kassenplanstelle-zmk/ abrufbar.
$XI GHU +RPHSDJH ¿QGHQ 6LH GDUEHU KLnausgehende Informationen zur aktuellen
Planstellenausschreibung.
Später einlangende Bewerbungen oder UnWHUODJHQ N|QQHQ QLFKW PHKU EHUFNVLFKWLJW
werden.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 43
Landesinfos
Vorarlberg
Nochmalige Erklärung des Einteilungsmodus
Zahnärztlicher Notdienst
in Vorarlberg
... und wiederkehrende Versuche von Kollegen, sich aus diesem zu verabschieden
Leider versuchen immer wieder Kollegen,
sich aus dem zahnärztlichen Notdienstsystem zu verabschieden. Neben der
standespolitischen Bedeutung eines
funktionierenden Notdienstsystems ist
auch die Frage der Kollegialität mit
den übrigen, diesen Dienst an der
Versichertengemeinschaft leistenden
Zahnärztinnen und Zahnärzten zu stellen.
E
ine besondere Dimension hat in diesem Zusammenhang
die Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch einen jüngeUHQ.ROOHJHQJHVFKDϑHQGHULPÄ1HEHQHUZHUE³DOV3ROLWLNHU
und Landtagsabgeordneter fungiert und in weiterer Folge
nach Information des Gesundheits-Landesrates zur Befassung des Landesausschusses mit dieser Frage geführt hat.
Dieser Anlass bietet mir die Gelegenheit, die gesetzlichen
Grundlagen und die von der Kammer gewählte Vorgangsweise nochmals darzulegen.
© Vladislav Kochelaevs - Fotolia.com
44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
=XQlFKVW P|FKWH LFK DXI GLH gesetzlichen Grundlagen
eingehen.
§ 35 (1) ZÄKG hält fest, dass den Landeszahnärztekammern die Besorgung der Geschäfte der Österreichischen
Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung obliegt. Unter
(2) Absatz 4 wird darin die Organisation von zahnärztlichen
Notdiensten und die Vereinbarung von Honorarregelungen
für diese mit den für das jeweilige Bundesland zuständigen
Sozialversicherungen angeführt.
Die Landeszahnärztekammer Vorarlberg vertritt - wie im Übrigen andere Landeszahnärztekammern auch - die Meinung,
dass jeder niedergelassene Zahnarzt an diesem Notdienst
WHLO]XQHKPHQKDWGDEHLKDQGHOWHVVLFKXPGLHDNWXHOOJOWLJH
Beschlusslage, die mehrfach auf Grund der schon angesprochenen, regelmäßig auftauchenden Versuche einzelner Kollegen,
sich aus diesem Dienst an der Gemeinschaft zu verabschieden,
bestätigt worden ist (zuletzt im September 2012).
Die Landeszahnärztekammer für Vorarlberg ist grundsätzlich
der Meinung, dass jede bzw. jeder im medizinischen Bereich
Tätige die Bereitschaft haben sollte, sich an einem Notdienstsystem zu beteiligen. Der Zeitaufwand dafür beträgt 2 x im
Jahr eine Stunde für die Einteilung, bei der auch Informationen im Rahmen einer Bezirksversammlung weiter gegeben
werden und dann im Schnitt ein Wochenende im Halbjahr
mit dem gesplitteten Notdienst, um für eine bessere Versorgung zu sorgen (d. h. zwei Bezirke versehen den Dienst am
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Zeitaufwand dafür beträgt etwa 4 Stunden pro Tag mit Vorund Nachbereitung). Im Vergleich mit anderen medizinischen
Berufen handelt es sich um eine durchaus überschaubare
Belastung. Im Rahmen dieser schriftlich angekündigten
%H]LUNVYHUVDPPOXQJHQHUIROJWGLH(LQWHLOXQJ.ROOHJHQGLH
anwesend sind bzw. schriftlich die Bereitschaft zur Übernahme eines Termins erklärt haben, werden entsprechend
eingeteilt. Kollegen, die unentschuldigt fernbleiben wie im
Landesinfos
konkreten Fall, werden zu den nicht vergebenen, also freien
Terminen kammerseitig eingeteilt.
Wahlzahnärzte sind aus zwei Gründen für dieses System
nicht verzichtbar. Sowohl die Ambulatorien der VGKK als
DXFKGHU9$(%VHKHQNHLQH0|JOLFKNHLWDQGLHVHP6\VWHP
teilzunehmen, besetzen aber Vorarlberg weit insgesamt 16
Vertragsstellen, die dann auch bei der Einteilung fehlen.
'DYRQDEJHVHKHQSUR¿WLHUHQDXFKGLH3DWLHQWHQYRQ:DKOzahnärzten von einem organisierten und funktionierenden
%HUHLWVFKDIWVGLHQVWGHUJOHLFK]HLWLJGLH0|JOLFKNHLWELHWHW
eine für sie neue Patientenklientel zu erschließen.
Seit dem Jahr 2010 gibt es einen Notdienstvertrag mit der
VGKK für Wahlzahnärzte, um immer wieder kehrende Beschwerden von Kollegen über nicht bezahlte Honorarnoten
und einzelne Patienten, die zwar sofort behandelt werden
wollen, aber sich durch den Umstand, bei Wahlzahnärzten
Honorarnoten zu erhalten, belästigt fühlen, künftig zu vermeiden. Durch die darin enthaltende Abrechnungsgarantie
IUQLFKWVDOGLHUWH+RQRUDUQRWHQIlOOWGDV5LVLNRZHJRϑHQH
Honorarnoten einklagen zu müssen.
Allerdings ist dafür die Bereitschaft erforderlich, sich mit
diesem Notdienstvertrag inhaltlich auseinander zu setzen und
Vorarlberg
ihn dann auch zu unterschreiben. In dem gegenständlichen
Fall ist die Information kammerseitig nachweislich mehrfach
erfolgt und entsprechend dokumentiert, sowohl auf Ebene
der ÖZÄK als auch auf derjenigen der LZÄK Vorarlberg.
Auf Grund der Altersstruktur der Vorarlberger Zahnärzteschaft musste deshalb schon vor mehreren Jahren auch
YRQGHULQIRUPHOOJHWURϑHQHQ5HJHOXQJ$EVWDQGJHQRPPHQ
werden, Kolleginnen und Kollegen über 60 nicht mehr für
die Notdienst-Einteilung im Lande zu berücksichtigen. Dafür
bitte ich aus den schon erwähnten Gründen um Verständnis.
Außerdem ist es mir ein Anliegen, mich sowohl im Namen
des Landesausschusses als auch im eigenen Namen bei allen
Kolleginnen und Kollegen für die weitgehend reibungslose Abwicklung dieses Dienstes an der Versicherten-Gemeinschaft
zu bedanken.
MR Dr. Gerhart Bachmann
Präsident der
Landeszahnärztekammer für Vorarlberg
7. Tag der Gesundheitsberufe
„Qualitätssicherung im Gesundheitswesen –
Anspruch und Wirklichkeit“
Donnerstag, 6. April 2017
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Save the date!
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ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 45
Landesinfos
Wien
Wie alles endet
Denken, das heißt eingesehen zu haben, dass
das Wissen zu Ende geht. (Hans Lohberger)
Wikimedia Commons - Sargassosee, Krummel
Der folgende Bericht, dessen 70. Teil Sie nun lesen, setzt
sich aus persönlichen Gesprächen, Recherchen in Tageszeitungen, Magazinen und im Internet zusammen.
E
s gibt kaum etwas beruhigenderes als eine Zentralbank,
die das Wort gibt, dass es Ihnen den Rücken frei hält.
Die Bank of Japan kauft Anleihen und Aktien (in Form von
Exchange Traded Funds) und treibt die Preise für beide
Anlageklassen nach oben. Mit ihrem 1,7 Billionen Euro
QE-Programm kauft die Europäische Zentralbank so viele
Staatsanleihen auf, dass es gar nicht so viele neue Anleihen
gibt. Folglich nahm die EZB diesen Sommer auch Unterneh-
mensanleihen auf die Einkaufsliste. Laut Reuters werden
auch bald aufkaufbare Unternehmensanleihen für die EZB
knapp werden. Dann wird sie der Bank of Japan nacheifern
müssen und sich in den Aktienmarkt wagen, wenn sie das
QE-Programm aufrechterhalten will. Und in den USA macht
)HG&KH¿QYellen mit ihrem „Herumgeeiere” weiter, neckt
Investoren mit der Bedrohung, die Zinsen zu „normalisieren”.
Letztlich hat sie aber weder den Wunsch noch die Kraft, wirklich zu handeln. Ich frage mich immer wieder, wie das alles
HQGHW%lUHQPlUNWHJHK|UHQQXQHLQPDO]XP/HEHQGD]X
Aber wenn die Zentralbank alles daran setzt, Bärenmärkte
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6LH N|QQHQ GLHVHV *HOG KHUQHKPHQ XP 9HUP|JHQVZHUWH
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IDVWGHQYROOVWlQGLJHQ%HVLW]DOOHU9HUP|JHQVZHUWHDXIGHP
Planeten erlangen. Die Reichen werden reicher. Sie verkauIHQLKUH9HUP|JHQVZHUWHDQGLH)HGV=XY|OOLJEHUK|KWHQ
Preisen. Die Armen werden dadurch immer ärmer. Was läuft
schief? Alles. Wie in der Politik ist die Kluft zwischen Theorie
und Praxis so breit wie die Sargassosee.
Der goldene Franc
:DUXPLVWGHUHKHPDOLJH&KHIGHUIUDQ]|VLVFKHQ1RWHQEDQN
Herr MoreauGHUJU|‰WH=HQWUDOEDQNHUGHU*HVFKLFKWH"$OVR
LP-DKUHZDU0RUHDX9RUVLW]HQGHUHLQHUJUR‰HQIUDQ]|sischen Privatbank, nämlich von Paribas. Eine sozialistische
46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
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Regierung mit dem Versprechen riesiger Staatsausgaben
NDPLQ)UDQNUHLFKDQGLH0DFKW1DWUOLFKLVWHVQ|WLJ*HOG
]XOHLKHQXPGDVGXUFKGLH$XVJDEHQHQWVWDQGHQH'H¿]LW
zu decken. Also wandte sich die Regierung an die Banken.
Heute sind die großen Banken ja allesamt nichts anderes
DOV|ϑHQWOLFKH9HUVRUJXQJVEHWULHEH6LHNDXIHQHLQIDFKGLH
fadenscheinigen Papiere der Regierung und stellen dabei
auch keine Fragen mehr. Schließlich sind Staatsanleihen ja
angeblich die „sichersten Kredite in der Welt.“ Außerdem
ist es nicht so, dass das Geld der Banken in Gefahr ist. Sie
haben ja von der Regierung die Lizenz erhalten, einfach aus
dem Nichts Geld entstehen zu lassen. Und zusätzlich werden
sie dann noch vor ihren eigenen Fehlern von den Feds dieser
:HOWJHVFKW]W6LHN|QQHQDOVROHW]WOLFKGHQ)RUGHUXQJHQGHU
Regierungen nicht widerstehen. „Gebt dem Kaiser ...“ sagen
sie sich wohl alle insgeheim. Aber damals in der Zeit eines
Herrn Moreau war noch alles anders. Ein ehrlicher Bankier
konnte sich damals noch den Feds widersetzen und sogar
eine Regierung zu Fall bringen. Zu der Zeit gab es immer
noch den Goldstandard. Die Mittel, die Moreau zur Verfügung
hatte, kamen von den Sparern, die ihr Geld der Bank zur
Verwahrung anvertraut hatten. Moreau weigerte sich, der
Regierung das Geld der Sparer zu verleihen. Damals sagte
er, dass er die Regierung von Leon Blum als keinen sicheren
Ort für die Ersparnisse seiner Kunden erachtete. Andere
Banker folgten der starken Führung von Herrn Moreau. Als
Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regierung nicht in der
/DJH ZDU LKUH 3URJUDPPH ]X ¿QDQ]LHUHQ (LQ -DKU VSlWHU
brach sie sogar auseinander.
Es war wohl unter anderem diese Erfahrung, die die Regierung Mitterrand im Jahr 1982 dazu brachte, die Banken in
Frankreich zu verstaatlichen. Emile Moreau verstand exakt, was ein Banker wirklich sein sollte. Kein Aktivist, kein
Wichtigtuer, kein Weltverbesserer, kein Geldmanipulator.
Und schon gar nicht jemand, der mutwilligen AusgabenproJUDPPH GHU 5HJLHUXQJ HUP|JOLFKW 6WDWWGHVVHQ VROOWH HLQ
JXWHU%DQNHUUXKLJVHLQZLHHLQ*HZ|OEHXQGIHVWZLHGHU
Beton, der es umgibt. Er sollte das Geld seiner Kunden sicher
schützen - und das ist letztlich alles, was er tun sollte. Wenn
er das getan hat, kann er auf die Jagd gehen! Moreaus Erinnerungen wurden im Jahr 1954 mit dem absolut passenden
7LWHOYHU|ϑHQWOLFKW'HUJROGHQH)UDQF
Politik spielen
,PHKUOLFKHQ.DSLWDOLVPXVWXQ6LHGDVZDV6LHN|QQHQXPIUHLwillig Geld von anderen Menschen zu bekommen. Dies beinhaltet in der Regel, dass sie Waren oder Dienstleistungen anbieten,
GLHZLH6LHGHQNHQ,KUHQ3UHLVZHUWVLQG6LHN|QQHQYRQ
Zeit zu Zeit ein wenig wild und verrückt sein, aber Sie werden
immer von Ihren Kunden zur Ordnung gerufen. Das gilt auch
für das ehrliche Bankwesen. Damals, als so etwas existierte,
Wien
war es die Aufgabe eines ehrlichen Bankers, die Ersparnisse der
Menschen einzusammeln und diese an kreditwürdige Schuldner
zu verleihen. Wenn Sie zu viele Fehler machen, rennen ihre
Kunden auf und davon und Sie gehen pleite.
3ROLWLNLVWGDHLQY|OOLJDQGHUHV6SLHO3ROLWLNSURGX]LHUWNHLQHQ
ZLHDXFKLPPHUJHDUWHWHQ5HLFKWXP6RLVWGLHHLQ]LJH0|JOLFKNHLWZLHVLHLQGHU3ROLWLNÄSURVSHULHUHQN|QQHQ´VLFK]X
YHUVFKZ|UHQEHWUJHQVWHKOHQ,KUH)UHXQGHPDQLSXOLHUHQ
LKUH )HLQGH ZHJPREEHQ XQG GLH gϑHQWOLFKNHLW DXVQXW]HQ
Bei dem Spiel geht es darum, schlicht anderen Reichtum
wegzunehmen. Reichtum zu produzieren steht nicht auf der
Agenda. Und Sie haben keine Kunden, so gibt es nicht viel
zu prüfen, ob und wie sie „produzieren”.
Dennoch lügt ein Politiker nicht immer und stiehlt auch nicht
LPPHU*HOHJHQWOLFKOLHJWHUVRJDUY|OOLJULFKWLJ$EXQGDQ
begeht er den Fehler, ehrlich zu sein und die Wahrheit auszusprechen.
Jüngst sagte zum Beispiel der designierte republikanische
Präsident Donald TrumpGDVVVLFK)HG&KH¿QJanet Yellen
dafür schämen sollte, was sie den Amerikanern antut. Insbesondere mit Blick auf den Aktienmarkt sprach er davon,
dass sie einen verfälschten Aktienmarkt kreiert habe.In der
Mainstream-Finanzpresse war man schnell dabei, Mr. Trump
für seine Aussage zu verurteilen. Er untergrabe das Vertrauen
in die Fed und den Aktienmarkt. Es sei „unverantwortlich“,
die Integrität und den überparteilichen Auftrag der Fed in
Frage zu stellen, so die „Experten”.
Scharf zurückgewiesen wurde auch der Gedanke von Trump,
dass Frau Yellen durch die Stützung des Aktienmarkts durch
die Notenbank „Politik spielen“ würde. So würden dadurch
GLHOHW]WHQ0RQDWHYRQ3UlVLGHQW2EDPDLP$PWYHUVFK|QHUW
Und letztlich hätte das der demokratischen Gegenkandidatin,
+LOODU\ &OLQWRQ VHKU ZRKO KHOIHQ N|QQHQ LQV :HL‰H +DXV
einzuziehen. Aber Mr. Trump liegt richtig: Politik ist das
Spiel der Fed.
Mythos
Aber die Leute lieben einfache und absurde Lügen. Sie ziehen
diese viel lieber der Wahrheit vor. Die Wahrheit ist schwer zu
fassen. Schwer zu entdecken. Stufenlos nuanciert. Da kann
man sich nur schwer dran klammern. Jedes kleine bisschen
Wahrheit fordert einen hohen Preis: eine verlorene Liebe.
Eine ruinierte Ehe. Ein Unternehmen in Konkurs. Verschwendetes Geld. Und eine traurige Seele brennt auf etwas Asche
LQGHU+|OOH$X‰HUGHPIKOWPDQVLFKPLWGHU:DKUKHLWQLFKW
ZRKO:LHHLQ9HUJU|‰HUXQJVVSLHJHO]HLJWVLH)OHFNHQDXI6LH
winden sich in ihrem Sessel, wenn Sie sie sehen. Oft wollen
Sie einfach das Licht ausschalten.
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 47
Landesinfos
Wien
1LFKWVREHLHLQHP0\WKRV(UNRPPWGLUHNW]X,KQHQHU
VFKPHLFKHOW,KQHQHUKEVFKW,KU)RWRDXIZLHHLQH%RWR[
Spritze. Es schmeichelt Ihnen mit Hilfe schwachen Lichts und
stark verzerrenden Winkeln.
Der Mythos vom „Feind“ ist immer ein äußerst populärer Hit
bei den Massen. Politiker lieben diesen Mythos regelrecht. Er
WUHLEWGLH6WHXHU]DKOHULPPHUVWlUNHUDQHLQHQLPPHUJU|‰HU
ZHUGHQGHQ 7HLO LKUHU /|KQH DQ VLH GLH 3ROLWLNHU DE]XWUHWHQ
Alles selbstverständlich nur zu ihrem eigenen Schutz vor den
Feinden. Er ermuntert die Bürger auch dazu, freiwillig ihre Freiheiten abzugeben - in einer Zeit von angeblich großer Gefahr!
(VWUHLEWGLH%HY|ONHUXQJDQHLQKHLWOLFK]XGHQNHQXQGHLQLJ
]XKDQGHOQYHUHLQWGHPJHPHLQVDPHQ)HLQGHQWJHJHQ]XWUHWHQ
- selbstverständlich unter der mutigen und unerschrockenen
Führung unserer patriotischen Politiker. Und wehe dem, der
widersteht. Er ist ein „Weichling”. Oder gar ein Verräter.
Geht es nach aktuellen Umfragen haben Millionen von Amerikanern ihre Wahlentscheidung darauf basierend getätigt,
welcher Kandidat einen besseren „Job” mit Blick auf den
6FKXW] YRU 7HUURULVWHQ PDFKHQ ZLUG 2ϑHQEDU VWHOOHQ 7HUroristen - vor allem im Ausland geborene Terroristen - eine
erhebliche Bedrohung dar. Natürlich gibt es immer wieder
7HUURULVWHQ5REHVSLHUUHHUIDQGGHQ%HJULϑDOVHUGDPDOVGHQ
„terminus” auf sich selbst bezog. Im Übrigen wurde damals
schon der Terror vom Nationalkonvent am 5. September 1793
]XURϒ]LHOOHQ3ROLWLNLPUHYROXWLRQlUHQ)UDQNUHLFKDXVJHUXfen: „Es ist Zeit, dass die Gleichheit sich wie eine Sense durch
DOOH.|SIHERKUW(VLVW=HLWDOOH9HUVFKZ|UHU]XHUVFKUHFNHQ
Terror wird als Befehl des Gesetzgebers ausgerufen. Lasst
uns revolutionär sein, weil durch unsere Feinde überall die
Konterrevolution ausgerufen wird. Die Klinge des Gesetzes
sollte über allen Schuldigen schweben.” Es gibt immer Leute,
die bereit sind, Gewalt zur Verfolgung politischer Ziele zu
nutzen. Schließlich geht es in dem Spiel nur darum.
Fouché
Ich habe eine Biographie von Joseph FouchéYRP|VWHUUHLchischen Schriftsteller Stefan Zweig gelesen. Es ist großartig.
Zweig untersucht, wie Politik wirklich funktioniert. Fouché
ZDU GDIU YHUDQWZRUWOLFK :LGHUVWDQG JHJHQ GLH )UDQ]|VLsche Revolution niederzuschlagen. Er wurde zum Beispiel
nach Lyon geschickt. Die Gefängnisse waren dort voll von
Menschen, die Widerstand gegen die Revolution geleistet
hatten. Fouché nahm sie aus den Gefängnissen, band sie
in Gruppen zusammen, und schoss mit Kanonen auf sie. Er
hatte seine Karriere im Priestertum begonnen und wurde
]XHLQHP0DVVHQP|UGHU:LH6WDOLQ'DQQZDUHUVHOEVWIU
die Guillotine vorgesehen. Und zwar von Robespierre. Aber
)RXFKpGUHKWHGHQ6SLH‰XP5REHVSLHUUHZXUGHVWDWWGHVVHQ
auf die Guillotine geschickt.
48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Rezession 2017?
Die Märkte sind aus ihrem Sommerschlaf aufgewacht. Wir
müssen jetzt sehr wachsam sein und genau hinsehen. Hier
ein kurzer Blick auf die aktuelle Lage: Die US-Wirtschaft
wächst weiter. Aber kaum noch. Und das Muster ist klar. Statt
stärker zu wachsen, schwächt sich die Wirtschaft weiter ab,
mit geringerem BIP-Wachstum von Quartal zu Quartal. Der
„Sollwert“ für das BIP-Wachstum liegt jetzt bei 2,4 %. Das
ist die niedrigste Rate - abgesehen von Rezessionzeiten - die
seit dem Zweiten Weltkrieg gemessen wurde. Um das „echte“
%,3:DFKVWXP]XHUPLWWHOQPVVHQ6LHQRFKGLH,QÀDWLRQ
GHQ%,3'HÀDWRUVXEWUDKLHUHQ2ϒ]LHOOHQ$QJDEHQ]XIROJHOLHJWGLH,QÀDWLRQEHL3UR]HQW2KQH1DKUXQJVPLWWHO
und Energie. Wenn diese Zahlen richtig wären, würde die
US-Wirtschaft aktuell schon stagnieren. Tot - wie ein Fisch
LP:DVVHUOLHJHQ+|FKVWZDKUVFKHLQOLFKZLUGGLHRϒ]LHOOH
,QÀDWLRQXQWHUVFKlW]WXQGXQWHUWULHEHQWLHIDXVJHZLHVHQ
David Stockman, der Budgetberater von Präsident Reagan,
hat insofern nachgerechnet und einen großen Teil des
statistischen Hokuspokus der Feds aus seiner Berechnung
eliminiert. Seine realistischeren Zahlen weisen die reale
5DWHGHU3UHLVHUK|KXQJHQDXVXQWHUGHQHQGLH$PHULNDQHU
leiden. Leider leiden müssen. Er bezeichnet den Verbraucherpreisindex als „Flyover CPI”. Und dieser dürfte mit Blick
auf den Durchschnitt des letzten Jahrhunderts so in etwa
bei 3,3 % liegen.
0LW+LOIHGLHVHU=DKON|QQHQZLUVHKUVFK|QVHKHQGDVVGLH
Realwirtschaft bereits jetzt in einer Rezession steckt. Und
]ZDU PLW HLQHU :DFKVWXPVUDWH YRQ 0LQXV +|FKVWwahrscheinlich wird sich der Abwärtstrend beim „output”
fortsetzen und verschärfen. Wenn dem der Fall ist, werden
die Verantwortlichen schon vor Jahresende 2017 auch of¿]LHOOHLQH5H]HVVLRQYHUNQGHQ8QGK|FKVWZDKUVFKHLQOLFK
wird es früher oder später auch am Aktienmarkt zu einem
SO|W]OLFKHQ$XVYHUNDXINRPPHQZHQQGHU0\WKRVGHUÄ(Uholung“ endlich zu Grabe getragen wird. Dies wird zu mehr
,QWHUYHQWLRQIKUHQÄ'URKQHQJHOG³ZLUGYRQGHQ)HGVEHUHLWJHVWHOOWZHUGHQXQGOHW]WOLFKZHUGHQQRFKK|KHUH5DWHQ
GHU 9HUEUDXFKHUSUHLVLQÀDWLRQ GLH )ROJH VHLQ $EHU ZDUWHQ
6LH ,QÀDWLRQ VFKOHLFKW VLFK EHUHLWV MHW]W LQ GLH JHVDPWH
Kapitalstruktur ein. Anleihen, zum Beispiel, hängen schon
MHW]WYRQQLHGULJHQ,QÀDWLRQVUDWHQGHU.RQVXPHQWHQSUHLVH
ab, soweit das Auge sehen kann. Hintergrund ist schlicht,
dass bei einem Zinsanstieg die Anleihekurse fallen, wenn die
Zinsen steigen. Und die Zinsen steigen zusammen mit der
,QÀDWLRQ%HLPGHU]HLWKLVWRULVFKHLQPDOLJWLHIHQ=LQVZUGH
sogar ein kleiner Zinsanstieg die Anleihenbesitzer verprügeln. Deshalb schauen die Investoren so aufmerksam auf
die Hinweise und Anmerkungen der Fed. Sie wissen, dass
die heutigen aufgeblasenen Bond-Preise von den niedrigsten
Zinsen seit 5.000 Jahren abhängen.
Landesinfos
Bei den heutigen Marktbedingungen ist es nahezu unausZHLFKOLFK GDVVPDQLQIDVWDOOHQ9HUP|JHQVNODVVHQXQWHU
dem Strich Geld verliert. Lassen Sie die VerbraucherpreisinÀDWLRQQXUHLQZHQLJQDFKREHQJHKHQXQG6LHZHUGHQHLQH
0DVVHQÀXFKWDXVGHP$NWLHQXQG$QOHLKHQPDUNWHUOHEHQ
Diese Flucht hat vielleicht bereits begonnen. Seit Mitte Juli
pendeln US-Aktien ohne klaren Trend wild auf und ab. Aber
schauen Sie genau hin, was am Bond-Markt passiert ist.
Ambrose Evans Pritchard schreibt im Telegraph: „Die Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen - die Benchmark für die
internationalen Rentenmärkte sind - kletterte jüngst um
19 Basispunkte auf 1,7 Prozent.” Die Gesamtsumme an
globalen Staatsschulden, deren Rendite unter Null Prozent
liegt, ist von 13 Billionen auf 8,3 Billionen Dollar gesunken. Parallel hatte dies auch Auswirkungen auf den Markt
für Unternehmensanleihen. Investoren, Unternehmen und
Haushalte werden und sind wieder mehr Geisel ihrer horrenden Schulden. Ihre Schulden sind Geisel der Zinsen. Die
=LQVHQVLQGZLHGHUXP*HLVHOGHU,QÀDWLRQ8QGGLH)HGLVW
Geisel ihres eigenen Mythos: dass sie eine Marktwirtschaft
überwachen und verbessern kann. Die Fed kann neues Geld
drucken, um damit Aktien und Anleihen zu kaufen. Die Fed
NDQQGDPLWGLH9HUP|JHQVSUHLVHQDFKREHQWUHLEHQ$EHUMH
PHKU*HOGVLHVFKDϑWGHVWRQlKHUNRPPWGHU7DJDQGHP
auch die Verbraucherpreise steigen. Dann wird der ganze
/DGHQLQGLH/XIWÀLHJHQ
Das Ende des 35-jährigen
Anleihen-Bullenmarkts
© Bjrn Wylezich - Fotolia.com
Seit Tagen versuchen Zeitungen, Kommentatoren und
Analytiker etwas zu erklären, das nie geschah. Die „Trump
Wien
Revolution“ erschüttert das Establishment mit „Angst und
Schrecken”, sagen sie. Aber es war keine Revolution. Und
es gibt nirgends auch nur die Spur von „Angst und Schrecken“. Im Gegenteil. Das Übergangsteam von „The Donald”
ist bestickt mit den üblichen Verdächtigen - Mitläufer und
Abgehalfterte.
Bloomberg erzählt uns auch, dass das Alte Regime hinter
Trump steht und freut sich auf Billionen von Dollars von
neuen Ausgaben: „Der Vorstandschef von Goldman Sachs,
Lloyd Blankfein, sagte die Wahl von Donald Trump zum USPräsidenten werde aufgrund der geplanten Infrastrukturprojekte und strukturellen Reformen bei der Administration
und im Steuersystem gut für das Wirtschaftswachstum sein.“
„Die Wahlergebnisse in den USA zeigen, dass Demokratie
funktioniert“, sagte Blankfein den Mitarbeitern in einer
Voicemail-Botschaft, die Bloomberg vorliegt. „Es bedeutet
auch Veränderung, was nicht unbedingt eine schlechte Sache
ist.“ Das Wall Street Journal rief eine neue politische Ordnung
aus. Ist dem so? Oder gibt es nur eine neue Gruppe von
Füchsen im Hühnerstall?
Sie erinnern sich, dass der italienische Ökonom Vilfredo
Pareto beschrieb, wie sich ein „Deep State“ entwickelt. Es
gibt immer gewisse „politische“ Menschen in einer GesellVFKDIW,P/DXIHGHU=HLW¿QGHQGLHVH)FKVHKHUDXVZLHVLH
die Kontrolle über die Regierung zu ihrem puren Eigennutz
übernehmen. Manchmal haben sie soziale oder kulturelle
7KHPHQDXIGHU$JHQGDVLH]ZLQJHQGLH0HQVFKHQGD]X
LKUH*|WWHUDQ]XEHWHQ$EHUPHLVWHQVLQWHUHVVLHUHQVLHVLFK
nicht für Transgender-Badezimmer oder Mauern entlang
des Rio Grande oder sogar für Abtreibungsrechte. Ihnen
geht es letztlich ums Geld. Um Ihr Geld, liebe Leser. Und
Macht, die Macht, die sie von Ihnen als Wähler bekommen.
Sie wollen Regeln, Vorschriften, Lizenzen, Gesetze - um
Sie herum aufbauen. Ändert die „neue politische Ordnung“
etwas an dieser Parasitokratie? Werden die Zombies weniger von Ihrem Geld bekommen? Werden die Cronies ihrer
Kontakte beraubt?
Noch wichtiger ist die Frage, ob „Deep State” der Saft abgedreht wird. Die Insider sind abhängig von billigsten Krediten
und dem gefälschten Geld, das von der Fed und dem BanNHQV\VWHPJHOLHIHUWZLUG(V¿QDQ]LHUWLKUH.ULHJHLKUH%rokratien, ihre aufgeblasenen Programme, ihre Universitäten,
ihre Gefängnis-Industrie und ihre überteuerte medizinische
Versorgung. Ihre Lieblings-Sektor - Wall Street - steuert den
Fluss dieses Safts so, dass das Meiste davon direkt Ihnen
]XÀLH‰W 'DUXP VWLHJHQ GLH *HZLQQH GHU )LQDQ]LQGXVWULH
von rund 10 % der gesamten Unternehmensgewinne im
Jahr 1970 auf fast 40 % im Jahr 2007. Aber es ist nicht
nur das Establishment, das von gefälschtem Geld abhängt.
Auch Investoren, Haushalte und ehrliche Unternehmen.
Sie wurden alle zusammen bestochen. Jetzt sind sie von
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 49
Landesinfos
Wien
der Schuldenlast so verdreht und gebeugt, dass sie nicht
DXIUHFKWVWHKHQN|QQHQ
TXLGLHUW":HUGHQVLFKGLH%|UVHQNXUVHKDOELHUHQ":LUGGDV
gefälschte Geld eliminiert, was „Deep State” dazu zwingt,
sich zu verkleinern?
'HÀDWLRQGDQQ,QÀDWLRQ
NEIN
Nehmen Sie das gefälschte Geld weg und Sie werden eine
echte Revolution haben. Darum wird Mr. Donald J. Trump
nach Washington gehen, um „Deep State” nicht zu begraben,
sondern um ihn zu retten. Er wird das gefälschte Geld nicht
DXVGHP6\VWHPQHKPHQHUZLUGPHKUGDYRQDXVJHEHQ
Kurz gesagt, das Problem im Jahr 2008 war: zu viel Schulden. Die Feds reagierten auf diese Krise, indem sie die
Sparer beraubten und Schuldenmacherei leichter und billiger
machten als je zuvor. Das konnte letztlich nie funktionieren. Kein Wunder, dass die Schulden der Unternehmen seit
Krisenbeginn um 3 Billionen Dollar gestiegen sind. Die USRegierung hat ihren Schuldenstand um 7,6 Billionen Dollar
HUK|KW8QGSULYDWH+DXVKDOWHVFKXOGHQ%LOOLRQHQ'ROODU
mehr. Und dabei ist der Anstieg bei den Hypothekenschulden
noch gar nicht inkludiert. Die Konsumentenschulden stiegen
LQGHQOHW]WHQ]Z|OI0RQDWHQGRSSHOWVRVFKQHOODQZLHGLH
.RQVXPDXVJDEHQ XQG XQHQGOLFK VFKQHOOHU DOV GLH /|KQH
Da ist kaum ein Anstieg zu verzeichnen, insbesondere nicht
in den Staaten, in denen mehrheitlich für Trump gestimmt
wurde. Und jetzt hält das ganze perverse System den Atem
DQ'LH:LUWVFKDIWYHUODQJVDPWVLFK'LH/|KQHVWDJQLHUHQ
8QG]ZDUIU3UR]HQWGHU%HY|ONHUXQJ(LQH5H]HVVLRQ
kommt. Wahrscheinlich schon im Jahr 2017.
Stattdessen hat Mr. Trump bereits einen Wechsel hin zu einem
QHXHQ¿VNDOLVFKHQ6WLPXOXVVLJQDOLVLHUW+RKH6WDDWVDXVJDEHQ'H¿]LWH0DXHUQ*HOGYHUVFKZHQGXQJ'DVJHIlOVFKWH
*HOGZLUGZHLWHUÀLH‰HQ'LH6FKXOGHQZHUGHQVWHLJHQ8QG
dieses Mal wird das Geld in die Konsum-Wirtschaft gehen,
mit steigenden Preisen, die bald kommen werden.
Vor ein paar Jahren sagte ich die folgende Reiseroute vorher:
HUVW7RNLRGDQQ%XHQRV$LUHV'HÀDWLRQGDQQ,QÀDWLRQ:LU
ZHUGHQODQJVDPDEHUGDQQGRFKSO|W]OLFKXQWHUJHKHQ(V
VLHKWVRDXVDOVZUGHQZLUEDOGHLQHVWHLJHQGH,QÀDWLRQXQG
das Ende des 35-jährigen Bullenmarktes in Anleihen sehen.
Bleiben Sie weiter angeschnallt. Und bessern Sie unbedingt
Ihr Spanisch auf! Wir landen bald in Buenos Aires.
Wird der neue Präsident eine echte Veränderung ... eine
echte Korrektur zulassen? Werden schlechte Schulden li-
MR Dr. Heribert Gmach
Finanzreferent der
Landeszahnärztekammer für Wien
Ausschreibung von Kassenplanstellen
für FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen und DentistInnen
gem. § 12 Abs. 1 der Planstellenvergabevereinbarung
der Landeszahnärztekammer für Wien im Einvernehmen mit der Wiener Gebietskrankenkasse
Zahnarztordination in
Wien 2., Praterstern 1
Kassenplanstelle nach Dr. Dusan Koristka
ca. 70 m², 2 Behandlungseinheiten, Mietobjekt
Bewerbungen für o. a. Planstelle für einen Kassenvertrag sind bis spätestens 10. Jänner 2017 (Datum des Einlagens) zu richten an:
Landeszahnärztekammer für Wien
1010 Wien, Kohlmarkt 11/6
Formulare für die Bewerbung sind im Büro der Landeszahnärztekammer für Wien
unter Tel. 05 05 11 - 1010 bzw. 1011 Dw. erhältlich
50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Fortbildung
Jänner 2017
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Praxismanagementkurs 2017
Teil 1:
Rechtliche Rahmenbedingungen der
zahnärztlichen Berufsausübung
KAD HR Dr. Jörg Krainhöfner
12. Jänner 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 2:
Praxisplanung, Ordinationseinrichtung
XQGWHFKQLVFKH%HWULHEVDXÀDJHQ
MR Dr. Franz Hastermann, MR Dr. Thomas Horejs
2. Februar 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 3:
Kassenabrechnung
Dr. Gerhard Schager
16. Februar 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 4:
Praxisrelevante EDV-Grundlagen von
Soft- und Hardware-Installationsplanung (Internet-Banking, Homepage,
Internet etc.)
Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner
9. März 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 5:
Wohlfahrtsfonds und
Versicherungswesen
MR DDr. Claudius Ratschew, Mag. Marcel Mittendorfer
30. März 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 6:
Forensik in der Zahnheilkunde
Prim. Dr. Heinz Gallistl
6. April 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 7:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen und
steuerliche Aspekte
Mag. Wolfgang Leonhart
27. April 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 8:
Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ
Erich Czermak
Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen
DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH
Selbständigkeit
Dr. Marion Grieß
18. Mai 2017, 19.00-21.00 Uhr
Teil 9:
Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche
XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH
Überlegungen
OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag.
Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank
9. Juni 2017, 14.00-18.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8)
Wien, UniCredit Bank Austria AG, Oktogon, 1010, Schottengasse 6 - 8 (Teil 9) «
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
Fax: (01) 512 20 39
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
ÖGZMK NÖ
Wintersymposium 2017
Inland
ZAFI Wien
Curriculum Implantologie 1
(Dr. Ch. Schober, Prof.DDr. R. Polansky, Prof. DI
DDr. R. Seemann)
13. und 14. Jänner 2017
3. und 4. März 2017
9. und 10. Juni 2017
Freitag jeweils von 14.00-17.00 Uhr
Samstag jeweils von 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
„Prophylaxe und mehr“
13. bis 14. Jänner 2017
Semmering, Hotel Panhans
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ „Wintersymposium 2017“
Tel: + 43 664 42 48 426
(0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW
Dr. Robert Scherngell, MSc
Introseminar
für die Seminarreihe „KFO aus der
Praxis für die Praxis“
ZAFI Wien
Moderne Kieferorthopädie:
4XDOLW–WXQG(IŠ]LHQ]
(Dr. Guido Sampermanns)
13. und 14. Jänner 2017
17. und 18. Februar 2017
10. und 11. März 2017
7. und 8. April 2017
19. und 20. Mai 2017
23. und 24. Juni 2017
15. und 16. September 2017
FR + SA jeweils 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
Achtung! Terminänderung!
25. Jänner 2017 14. Jänner 2017,
13.00-17.00 Uhr
Wien, InterCityHotel, 1070, Mariahilfer Straße 22
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic)
(0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP
www.zahnregulierung.com/seminare
Österreichische Gesellschaft
für Kinderzahnheilkunde (ÖGK)
Kinderzahnheilkunde
9. Kompaktkurs 2016/2017
(Dr. Nicola Meißner, Dr. Verena Bürkle)
Block 2:
18. bis 21. Jänner 2017
Salzburg, Medicent
Block 3:
29. März bis 1. April 2017
Salzburg, Medicent
«
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201
t S 4. März
3./
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 51
Fortbildung
Inland
Information und Anmeldung:
Österreichische Gesellschaft für
Kinderzahnheilkunde
Tel: + 43 - 660 - 429 48 2
www.kinderzahnmedizin.at
Dr. Robert Scherngell, MSc
Kieferorthopädische
Seminarreihe 4
Modul 7:
Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender
Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los
Angeles, USA)
20. bis 22. Jänner 2017 (3-tägig)
Modul 8:
“Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis
werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle.
Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining
10. bis 11. März 2017
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
5. bis 6. Mai 2017
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
ZAFI Wien
Moderne Diagnostik und Therapie - Im Frühstadium der Karies
(Priv.-Doz. Dr. A. Welk)
21. Jänner 2017, 14.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
(0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP#
]D¿DW
ZZZ]D¿DW
ZAFI Wien
Bogensequenzen: Wie, wann
und in welchen Fällen?
(Prof. Dr. Birte Melsen)
22. Jänner 2017, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
ZZZ]D¿DW
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Composite - Out of the box
(Dr. med. dent. Philipp Kober)
25. Jänner 2017, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
ZAFI Wien
Curriculum Ästhetische
Zahnheilkunde 2017
(Prof. Dr. Jürgen Manhart)
27. und 28. Jänner 2017
17. und 18. Februar 2017
10. und 11. März 2017
28. und 29. April 2017
19. und 20. Mai 2017
30. Juni und 1. Juli 2017
1. und 2. September 2017
6. und 7. Oktober 2017
15. und 16. Dezember 2017
Freitag jeweils von 14.00-19.00 Uhr
Samstag jeweils von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für
ärztliche und zahnärztliche Hypnose
Hypnose und Kommunikation
ÖZÄK-Diplomlehrgang
(Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka)
Curriculum in 1190 Wien:
7 Wochenenden, insgesamt 121 ZFP-Punkte
Beginn: 2. Dezember 2016
Ende: 29. Oktober 2017
Ort: 1190 Wien (genauer Ort wird noch
bekanntgegeben)
Modul A2
Grundlagen der ärztlichen Hypnose II
Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner
27. Jänner 2017, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-18.00 Uhr
28. Jänner 2017, 9.00-19.00 Uhr
Modul A3
Trancetechniken, NLP I
Dipl.-Psych. Eveline Brunner
3. März 2017, 8.30-12.00 Uhr(Supervision), 13.00-18.00 Uhr
4. März 2017, 9.00-18.00 Uhr
«
52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Modul A4
Anwendungen der ärztlichen Hypnose I,
Kinderhypnose
Dr. Allan Krupka, Dipl.-Päd. Sonja
Kammerer MSc
21. April 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr
22. April 2017, 9.00-18.00 Uhr
Modul A5
Trancetechniken, NLP II
Dr. Uwe Rudol
19. Mai 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr
20. Mai 2017, 9.00-18.00 Uhr
Modul A6
Anwendungen der ärztlichen Hypnose II
Dr. Ruth Metten
1. September 2017, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-18.00 Uhr
2. September 2017, 9.00-18.00 Uhr
Modul A7
Anwendungen der ärztlichen Hypnose III
Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner
27. Oktober 2017, 8.30-12.00 Uhr
(Supervision), 13.00-18.00 Uhr
28. Oktober 2017, 9.00-18.00 Uhr
29. Oktober 2017, 9.00-18.00 Uhr
Detaillierte Information
und Anmeldung:
ÖGZH - Österreichische Gesellschaft
für ärztliche und zahnärztliche Hypnose
1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5
Tel: (01) 317 63 20
Fax: (01) 315 16 35
www.oegzh.at
ZAFI Wien
Postmoderne Behandlungsmechanik-oder-biegen: Man lernt nie aus
(Dr. Martin Baxmann)
28. Jänner 2017, 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
ZZZ]D¿DW
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Regelmäßige Balint-Gruppe
zum Erfahrungsaustausch
(Mag. Hartwig Armin Frank)
31. Jänner 2017
14. März 2017
23. Mai 2017
27. Juni 2017
12. September 2017
21. November 2017
jeweils 18.00-20.00 Uhr
«
Fortbildung
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
Tel: (01) 513 37 31
(0DLORϒFH#]LYDW
www.ziv.at
Österreichische Gesellschaft für Mund-,
Kiefer- und Gesichtschirurgie
21. Jahreskongress
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit DMG
Herstellung provisorischer
Kronen und Brücken
für ZAss
31. Jänner bis 3. Februar 2017
Bad Hofgastein, Kur- und Kongresszentrum, 5630, Tauernplatz 1
Auskunft:
www.mkg-kongress.at
Februar 2017
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Die relevantesten Gesichtsschmerzen aus neurologischer Sicht
Klinik, Differentialdiagnose und
Therapie
März 2017
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
(ZT Peter Badegruber, Fa. DMG)
10. Februar 2017, 14.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKh Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
Antibiotika-Crashkurs für
Zahnärztinnen/Zahnärzte
(Univ.-Prof. Dr. Florian Thalhammer
49. Zahnärzte-Winterkongress
1. März 2017, 18.00-20.30 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15
Tel: (01) 513 37 31
www.ziv.at
19. bis 24. Februar 2017
Ischgl, Silvretta Freizeitzentrum,
6561, Centerweg 1
Anmeldung:
www.fvdz.de
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit
Komet Dental
„Wieviel Technik braucht die
MKG-Chirurgie?“
(Prim. DDr. Michael Malek)
Inland
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V.
Maschinelle
Wurzelaufbereitung
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Praxiskurs Endodontie
Erben, Vererben, Berufsunfähigkeit, Vorsorgevollmacht
3. März 2017, 14.00-19.30 Uhr
Linz, Seminarraum 1 und 2 im UKh
Linz, 4010, Garnisonstraße 7, 1. OG
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
(Dr. Günther Stöckl)
(Mag. Hartwig Armin Frank)
22. Februar 2017, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
www.ziv.at
(Dr. Marion Vigl)
1. Februar 2017, 18.00-20.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
www.ziv.at
Dr. Robert Scherngell, MSc
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Kieferorthopädische
Seminarreihe 5
Fortbildung für
Strahlenschutzbeauftragte
„KFO aus der Praxis für die Praxis“
(MR Dr. Franz Hastermann
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit
Zauchner Dentalprodukte GmbH
Chirurgische Fehlpositionierung
von Implantaten und prothetische
Konsequenzen und „Muss verlässliche Qualität teuer sein?“
(DDr. M. Bonsmann, Düsseldorf, und Dr. B. Höchst,
Neuss)
8. Februar 2017, 18.30-21.00 Uhr
Salzburg, Hansjörg Wyss-Haus, 5020,
Strubergasse 21/PMU, Hörsaal 2/1. OG
Anmeldung:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
(0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW
www.oegzmksalzburg.at
23. Februar 2017, 17.30 s.t.-21.30 Uhr
Wien, ZAFI, 1060, Gumpendorfer
Straße 83/4
Auskunft:
www.ziv.at
Dr. Robert Scherngell, MSc
Extramodul 2 KFO-AssistentInnenseminar
24./25. Februar 2017
Termin ist 2-tägig und in sich abgeschlossen!
Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
Modul 1:
Diagnose und Fernröntgenanalyse,
KFO-Dokumentation
3. bis 4. März 2017
Modul 2:
Phasen in der KFO, Bracketsysteme, Bracketkleben, Drähte, KFO Aufklärung etc.
21. bis 22. April 2017
Modul 3:
Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur,
HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO
9. bis 10. Juni 2017
Modul 4:
Extraktionsmechanik Klasse I/II/III
8. bis 9. September 2017
Modul 5:
Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III
20. bis 21. Oktober 2017
Modul 6:
Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne,
Vertikale und Transversale
«
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 53
Fortbildung
Inland
1. bis 2. Dezember 2017
Modul 7:
Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender
Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los
Angeles, USA)
19. bis 21. Jänner 2018 (3-tägig)
Modul 8:
“Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung
Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und
Mechanikintensivtraining
16. bis 17. März 2018
Modul 9:
Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und
Überreichung der Diplome
4. bis 5. Mai 2018
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
Österreichische Gesellschaft für KFO
46. Internationale
kieferorthopädische
Fortbildungstagung
Updates in Chirurgie,
Ästhetik, Zahntransplantation,
Minischrauben und bewährte
Behandlungskonzepte
(o. Univ.-Prof. D.r Hans-Peter Bantleon, Univ.-Prof.
Dott. Adriano Crismani, Priv.-Doz. Dr. Brigitte Wendl)
4. bis 11. März 2017
Kitzbühel, K3 Kitzkongress, 6370,
Josef Herold Straße 12
Tagungsbüro:
Tel: + 43 - 676 - 436 07 30
Information:
www.oegkfo.at
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit
Camlog Vertriebs GmbH
Hart- und Weichgewebsmanagement in der Implantologie
Was ist wichtig zu wissen, was hat sich
verändert?
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV) in Zusammenarbeit mit
der Landeszahnärztekammer für Wien
Die Durchführung der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen
ZAFI Wien
Kieferorthopädie für
Fortgeschrittene
(6-teiliger Kurs)
(Dr. Martin Baxmann
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
17. und 18. März 2017
5. und 6. Mai 2017
23. und 24. Juni 2017
8. und 9. September 2017
10. und 11. November 2017
8. und 9. Dezember 2017
Freitag jeweils von 11.00-18.00 Uhr
Samstag jeweils von 9.00-17.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI
Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12
ZZZ]D¿DW
Der Einsatz von homöopathischen Arzneimitteln
in der Zahnmedizin
ÖGZMK OÖ
(Mag. Peter Ibaschitz, MR Dr. Gerhard Schager)
11. März 2017, 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs
www.ziv.at
(Mag. pharm. Ilona-Elisabeth Leitner, Dr. Christa
Kastinger-Mayr)
15. März 2017 und 22. März 2017,
jeweils 18.30-21.30 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
www.ziv.at
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Selbstverteidigung
- Refresherkurs
Voraussetzung zur Teilnahme: Grundkurs
(Bettina Kainz)
Termine zur Auswahl:
17. März 2017, 13.00-17.00 Uhr oder
18. März 2017, 9.00-13.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
www.ziv.at
ZAFI Wien
Curriculum Prophylaxe
- Diplomfortbildung
Digitale und konventionelle
Röntgentechnik
Röntgeneinstelltechniken für ZAss
(Dr. Josef Hehenberger)
18. März 2017, 9.00-15.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn,
4010, Garnisonstraße 7 im UKh Linz, 1. OG
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
Implantate bei
Antiresorptiva-Medikation
(Prof.DDr. Knut A. Grötz)
18. März 2017, 9.00-17.00 Uhr
Salzburg, Crowne Plaza - The Pitter,
5020, Rainerstraße 6 - 8
Anmeldung:
Straumann GmbH
Tel: (01) 294 06 60
(0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP
Seminar für PAss
(Dr. Claudio Cacaci, München)
(Dr. Michael Dieter, Dr. Hardy Hririan, Prof. Dr. Thomas Bernhart, MR Dr. Franz Hastermann, Dr. Knut
Hufschmidt, Mag. Ralph Elser, Markus Tschann)
10. März 2017, 14.00-18.30 Uhr
Salzburg, Stiegl Brauwelt, 5020, Bräuhausstraße 9
Anmeldung:
ÖGZMK Salzburg
Tel: (0662) 64 73 82
www.oegzmksalzburg.at
17. März 2017
23. Juni 2017
8. September 2017
jeweils von 9.00-18.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
ZZZ]D¿DW
54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
ZAFI Wien
Kieferorthopädie
Ausbildungskurs
(6-teiliger KFO-Kurs)
(Dr. Martin Baxmann
19. und 20. März 2017
7. und 8. Mai 2017
25. und 26. Juni 2017
10. und 11. September 2017
«
Fortbildung
12. und 13. November 2017
10. und 11. Dezember 2017
Sonntag jeweils von 10.00-18.00 Uhr
Montag jeweils von 9.00-16.00 Uhr
Wien, ZAFI
Anmeldung:
ZZZ]D¿DW
Genauere Informationen und Anmeldung:
POS, Frau Anita Pracherstorfer
4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21
Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28
www.posortho.at
www.posortho.com
Inland
April 2017
Gemeinschaftstagung
ÖGZMK Steiermark & Graz-Zahn
Minimalinvasive Zahnheilkunde
POS - Progressive Orthodontic Seminars
Start der
23. kieferorthopädischen
Seminarreihe 2017
in Wien
Session 1: 23. bis 26. März 2017
Klinische Beurteilung, Aufzeichnungen und Erstberatung
Session 2: 27. bis 30. April 2017
Röntgen, dentale Wachstumsvorhersagen
und 2. Beratung
Session 3: 18. bis 21. Mai 2017
Bebändern, Bekleben, Einlegiertechniken,
Draht- und elastische Ligaturen, Hands On
Session 4: 22. bis 25. Juni 2017
Einreihungs- und Mechanik Phase, Feineinstellung, Gummizüge, Federn, Hands On
Session 5: 7. bis 10. September 2017
Behandlung leichter Klasse III, Wachstum in
Klasse II Fällen, Einordnen von impaktierten
Eckzähnen
Session 6: 5. bis 8. Oktober 2017
Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss,
TPA, Feineinstellung, Hands On
Session 7: 30. November bis 3. Dezember 2017
Wechselgebiss, Lingualbogen (LLA), Utility
Bogen und Verankerungsplanung, HG,
Hands On
Session 8: 2018
Asymetrie beim Erwachsenen und im Wechselgebiss, Korrektur KL. II/III ohne Mitarbeit
des Patienten
Session 9: 2018
Dentofaziale KFO, skelettale Verankerung,
Tiefbiss, Gingival Display, Hands On
Session 10: 2018
Korrektur der Mittellinie mit skelettaler
Verankerung, Behandlung von Fällen mit
schwierigen impaktierten Zähnen
Session 11: 2018
Diagnose von fortgeschrittenen Fällen - orthognathe, chirurgische Alternativen
Session 12: 2018
Wiederholung wichtiger Themen sowie Final
Exam mit Diplomüberreichung
Kostenlose Teilnahme an einem Schnuppertag möglich!
Die Anerkennung der Ausbildung von der
Universität Münster ermöglich unseren Teilnehmern nach erfolgreichem Abschluss der
gesamten Serie, den „MSc of Orthodontic“ in
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den Modulen sowie zu einem ermäßigten
Tarif zu erwerben.
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Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
Der „spannende Biss“
zwischen Scheitel und Sohle
(Dr. Michaela Albrecht, MMSc; Andrea Müntner, MSc)
24. März 2017, 9.00-14.00 Uhr
Wien, ZAFI, 1060, Gumpendorfer
Straße 83/4. Stock
Auskunft:
www.ziv.at
21. bis 22. April 2017
Graz, Hörsaalzentrum LKH
Univ.-Klinikum
Informationen:
(0DLOVWPN#RHJ]PNDW
www.graz-zahn.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit DMG
Endodontie
aus der Praxis für die Praxis!
(Dr. Bernd Frank)
28. April 2017, 14.00-17.00 Uhr
Linz, Seminarraum 1 und 2 der AUVA
im UKh, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
ÖGZMK OÖ
Professionelle Kommunikation
in der zahnärztlichen Praxis
Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen
Professionelles Verhalten am Telefon
Workshop für ZAss
(Mag. Helga Scheicher, Völkermarkt)
25. März 2017, 9.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn,
4010, Garnisonstraße 7 im UKh Linz, 1. OG
Anmeldung (nur schriftlich):
ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger
Fax: (0732) 78 21 70
(0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW
Mai 2017
ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit
mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV)
17. Kärntner Seensymposium
Zahnärztlicher Interessenverband
Österreichs (ZIV)
„Zahn - Zunge - Zukunft“
4. bis 6. Mai 2017
Velden am Wörthersee, Casino
Auskunft:
ÖGZMK Kärnten, c/o LZÄK für Kärnten
Tel: 05 05 11 - 90202 (Frau Brenner)
www.ktnoegzmk.at
Operative Weisheitszahnentfernung in der Praxis
(Dr. Rudolf Hauptner)
29. März 2017, 18.00-21.00 Uhr
Wien, ZIV-Büro
Auskunft:
www.ziv.at
Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer für OÖ
Dachverband österreichischer Ärztinnen und Ärzte für Ganzheitsmedizin
Weiterbildung zur PAss H-16
4. DV-Kongress
Intensivseminar als Ausbildung zur
Prophylaxe-Assistentin
Integrative Onkologie
31. März bis 1. April 2017
Wien, Bundesministerium für Gesundheit & Frauen, 1030, Radetzkystraße 2
Auskunft:
www.ganzheitsmed.at
- für ausgebildete Zahnärztliche AssistentInnen mit 2-jähriger Berufserfahrung
(OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis MSc,
Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz)
«
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 55
Fortbildung
Inland
Teil 2:
15. bis 19. Mai 2017
jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr
Linz, Fortbildungsakademie Zahn im
UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7
Anmeldung:
FAZ - Elke Badegruber-Pfender
Tel: 05 05 11 - 4020
www.fortbildungsakademie-zahn.at
Kontakt:
NXUWHEHOHVHGHU#PHGXQLJUD]DW
EDUEDUDNLUQEDXHU#PHGXQLJUD]DW
Verein Tiroler Zahnärzte
Dr. Robert Scherngell, MSc
„Abnehmbare KFO
- Pro und Kontra“
Diskussionsveranstaltung
ÖGZMK NÖ
49. Wachauer
Frühjahrssymposium
„Zukunftstechnologien in der
Zahnheilkunde“
18. bis 20. Mai 2017
Krems, Steigenberger Hotel & Spa
Anmeldung:
ÖGZMK NÖ
Tel. (0664) 42 48 426 (Frau Eder)
(0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW
Juni 2017
Unter der Patronanz der ÖGZMK OÖ in
Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Implantologie in
der ZMK
D-A-CH-ZAHN 2017
Team on top
Parodontologie, Implantologie - interdisziplinär
Risiko - Patient?
(Prof. DDr. Franz-Karl Tuppy, Univ.-Prof. Dr. Thomas
Bernhart, Prof. Dr. Ralf Rössler)
2. bis 3. Juni 2017
Bad Ischl, Kongresshaus
Kongressbüro:
Dipl.-Ing. Clemens Keil
Fax: + 43 - 316 - 23 11 23 - 4490
(0DLOLQIR#GDFK]DKQFRP
28. Juni 2017, 18.00-21.00 Uhr
Wien, InterCityHotel, 1070, Mariahilfer Straße 122
Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic)
(0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP
Gemeinschaftstagung
„Ganze Diagnostik ist schon halbe
Therapie“
(Andreasen J. O., Bornstein M.)
23. bis 24. Juni 2017
Graz, Hörsaalzentrum der Medizinischen Universität, 8036, Auenbruggerplatz 50/1
«
Österreichischer Zahnärztekongress 2017
Wissen - Strategien - Lösungen
28. bis 30. September 2017
Innsbruck, Congress
Auskunft:
www.ganzheitsmed.at
Oktober 2017
Dr. Robert Scherngell, MSc
„Abnehmbare KFO
- Pro und Kontra“
Diskussionsveranstaltung
28. Juni 2017, 18.00-21.00 Uhr
Wien, InterCityHotel, 1070, Mariahilfer Straße 122
Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic)
(0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP
Dr. Robert Scherngell, MSc
ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit
mit Straumann GmbH
Moderne und bewährte Konzepte in der Implantologie
(PD Dr. Michael Stimmelmayr, Cham)
20. Oktober 2017, 15.00-18.00 Uhr
Salzburg, Crowne Plaza - The Pitter,
5020, Rainerstraße 6 - 8
Anmeldung:
Straumann GmbH
Tel: (01) 294 06 60
(0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP
KFO-AssisTraining
30. Juni bis 1. Juli 2017
Termin ist 2-tägig und in sich abgeschlossen!
Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell)
www.zahnregulierung.com/seminare
Dr. Robert Scherngell, MSc
3-Tagesseminar
für Zahnärzte und
Kieferorthopäden
„Common sense mechanics in everyday
Orthodontics“
ARGE Zahntrauma in Gemeinschaft mit
der ARGE für OCMR der ÖGZMK
September 2017
Thomas F. Mulligan D.D.S., M.S.D.,
Phönix Arizona, USA
23. bis 25. Juni 2017
Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1
verschoben auf 2018 in Phönix
Arizona, USA
Infos & Anmeldung:
www.zahnregulierung.com/seminare
56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016
Dr. Robert Scherngell, MSc
Updateseminar 2017
für die Seminarreihe „KFO aus der
Praxis für die Praxis“
- Fallbesprechung (laufende und neue
KFO-Fälle aus Ihrer Praxis)
- Pro und Kontra abnehmbare KFO
- Ordinations-, Team- und
Praxismanagement
27. bis 29. Oktober 2017
Frauenkirchen, St. Martins Therme
(www.stmartins.at)
Infos & Anmeldung:
Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic)
(0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP
www.zahnregulierung.com/seminare
Fortbildung
Deutschland
31. Berliner Zahnärztetag
„Medizin & Zahnmedizin“
20. bis 21. Jänner 2017
Berlin, Estrel Convention Center
Information:
www.quintessenz.de
37. Internationale Dental-Schau
Israel
8eme Congrès médico-dentaire
Franco-Israélien
16. Jahrestagung des
Landesverbandes NordrheinWestfalen im DGI e. V.
12. bis 13. Mai 2017
Düsseldorf, InterContinental Hotel
Information:
www.dginet.de/event/nrwi17
27. bis 29. April 2017
Marrakesh, Hotel Mövenpick
Information:
www.african-dental-congress.orf
23. bis 19. Februar 2017
Eilat, Hôtel Royal Beach 5 Etoiles
Information:
ZZZLIF¿IU
UAE
Italien
International Dental Meeting
XV. Sardinan Meetin
Focus on Quality in Dental Practice
Marokko
African Regional Dental Congress
Tabagisme et risque chirurgical
Les ulcérations buccales
21. bis 25. März 2017
Köln, Messe
Information:
www.ids-cologne.de
Ausland
International Conference on Dentists
3. bis 5. April 2017
Dubai
Information:
http://dental-madridge.com
15. bis 17. Juni 2017
Sardinien, Chia Laguna Resort
Information:
http://congress.aio.at
Madrid, Spain
THE BIGGEST INTERNATIONAL
DENTAL CONGRESS
Let’s meet in Madrid
29 August - 1 September 2017
Bringing the World together
to improve oral health
www.world-dental-congress.org
ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 57
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Abstract submission deadline:
3 April 2017
Early-bird registration deadline:
31 May 2017
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