Ausgabe 11/2016 P.b.b.Erscheinungsort und Verlagspostamt 1010 Wien • 02Z032843 Österreichische Zahnärzte-Zeitung Grundsätzliches und aktuelle Judikatur © Aycatcher - Fotolia.com $XINOUXQJVSLFKW www.zahnaerztekammer.at Die Redaktion dankt allen Kunden, Inserenten und Lesern der ÖZZ für die gute Zusammenarbeit und wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr Gesundheit und Erfolg. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! D ie Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Mag. Ulrike Rabmer-Koller kündigte in einem Interview an, dass sie das Honorarsystem der Ärzte reformieren wolle. Sie möchte stärker auf Pauschalen setzen. Insbesondere will sie Infrastrukturpauschalen, Fallpauschalen und eine Leistungskomponente einführen. Als Beispiel nannte sie Diabetes. „Wenn ein Arzt es schafft, bei 20 Prozent seiner Diabetespatienten den Zuckerwert zu reduzieren, so soll er dafür einen Bonus erhalten. Es geht um ein leistungsgerechtes Honorarsystem.“ Hoffentlich gilt das nicht für korrekt eingestellte Diabetiker! Sollte die verpflichtende Absenkung des Blutzuckerspiegels auch für diese Patienten eingeführt werden, so müssten wir uns darauf einstellen, nur mehr mit einer ausreichenden Menge Würfelzucker außer Haus zu gehen, um den mit Unterzuckerung am Boden liegenden Patienten als erste Hilfe ein Stück Zucker zuzuführen. Tatsächlich schuldet der Arzt eine lege artis Behandlung und keinen Behandlungserfolg; Im konkreten Fall des Diabetikers: Will man wirklich den Ärzten die Verantwortung für allfällige Diätfehler der Patienten aufbürden? Wenn der Patient also bei Sachertorte und Schlag oder sonstigen Süßigkeiten zuschlägt, soll der behandelnde Arzt dafür bestraft werden? Was hieße das auf die Zahnheilkunde übertragen? Ein Zahnarzt müsste also zum Beispiel bei seinen Patienten 20 Prozent weniger Karies erreichen. Dann wäre der Zahnarzt dafür verantwortlich, wieviel kariogene Substanzen der Patient zu sich nimmt (da sind wir wieder bei der Sachertorte) und wie genau er es mit der häuslichen Mundhygiene hält. Aber abseits derart bizarrer Vorstellungen: Letztlich handelt es sich bei diesem Vorschlag lediglich um eine weitere Einsparungsmaßnahme verbunden mit einer Schuldzuweisung an die Ärzte, wenn Patienten ein bestimmtes Ziel nicht erreichen. All das wurde ausgedacht von planwirtschaftlich denkenden Bürokraten, fern jeder medizinischen Realität. Einsparungsmöglichkeiten hätte der Hauptverband tatsächlich im eigenen Bereich. Die österreichischen Sozialversicherungsträger haben 2015 satte 322,8 Millionen für Pensionsleistungen an Mitarbeiter ausgegeben. 1.583 dieser Pensionisten kassierten mehr als 2.300 Euro, 155 davon mehr als 6.400 Euro. Die durchschnittliche ASVG-Pension beträgt übrigens 1.086 Euro. Zuletzt eine erfreuliche Nachricht: Der zahnärztliche Honorarerhöhungsfaktor für 2017 beträgt 1,31 Prozent und ist somit höher als die durchschnittliche Inflationsrate von 0,85 Prozent. Nach diesem einigermaßen ereignisreichen Jahr 2016 darf ich Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, mit dieser doch recht positiven Mitteilung besinnliche Feiertage sowie Gesundheit und Zufriedenheit im Neuen Jahr wünschen. MR Dr. T. Horejs Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Österreichische Zahnärztekammer, Körperschaft öffentlichen Rechts, 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6, Tel. 05 05 11 - 0, Fax 05 05 11 - 1167, E-Mail: [email protected], Internet: www.zahnaerztekammer.at Redakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung: U. König, E-Mail: [email protected] Herstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 1 6FKDGHQHUVDW]IDOO+DIWXQJ 12 24 $XINOUXQJVSLFKW*UXQGVW]OLFKHVXQGDNWXHOOH-XGLNDWXU Leserbriefe Aktuelles 04 08 Frö-hö-liche Weih-nacht, überall! Auslandsreferat: - 57. Bayerischer Zahnärztetag - Ohne sichere Rahmenbedingungen für Existenzgründer geht es nicht Gesetz & Recht 12 36 38 40 42 $XINOlUXQJVSÀLFKW Grundsätzliches und aktuelle Judikatur. Steuer 16 Landesinfos 44 Steuer-Tipps vor Jahresende 46 Versicherung 20 Kärnten Ausschreibung und Vergabe von Kassenplanstellen. Diverses 07 23 Niederösterreich Apollonia 2020 Kariesprophylaxe in NÖ. Steiermark - Der Notfall in der Zahnarztpraxis - Ausschreibung und Vergabe von Kassenplanstellen. Vorarlberg Zahnärztlicher Notdienst in Vorarlberg. Wien - Wie alles endet. - Ausschreibung von Kassenplanstellen. 24 28 Ausschreibung ODV-Wissenschaftspreis des ZIV für das Jahr 2017. kurz & bündig - Schließung der Betriebskrankenkasse Austria Tabak. - SVA der gewerblichen Wirtschaft - Direktverrechnung von Leistungen. Leserbriefe Standesveränderungen und Mitgliederstand 32 Kunst - Ausstellungen 58 Kleinanzeigen Fortbildung 51 Fortbildungskalender In- und Ausland. Haftung Rubriken: ++ 23 2 Burgenland Zukunft-Zahn: 37. Burgenländische Herbsttagung. © cirquedesprit - Fotolia.com 20 © Stephan Morosch - Fotolia.com Inhalt © diego cervo - Fotolia.com ÖZZ ++ 04 Aktuelles ++ 12 Gesetz & Recht ++ 16 Steuer Diverses ++ 32 Kunst & Ausstellungen ++ 36 Landesinfos ++ www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 ++ 51 20 Versicherung Fortbildung ++ ÖÄK-Diplom Neuraltherapie Termine 2017 'ĂŶnjŚĞŝƚůŝĐŚŝŵĞŶŬĂŶƐĂƚnjͻŝĞůƐŝĐŚĞƌŝŶŝĂŐŶŽƐƟŬƵŶĚdŚĞƌĂƉŝĞͻWƌĂdžŝƐŽƌŝĞŶƟĞƌƚƵŶĚĞĸnjŝĞŶƚ Seminartermine 2017 Seminar 1: 06./07. Mai 2017 Graz Seminar 2: 09./10. September 2017 Graz Seminar 3: 18./19. November 2017 Graz Seminare 1, 2, 3:* 06. - 10. März 2017 16. - 20. September 2017 14. - 18. Oktober 2017 Weitra Weitra Kitzbühel 08. - 10. März 2017 16. - 20. Mai 2017 14. - 18. Oktober 2017 Weitra Graz Kitzbühel * 29./30. April 2017 14./15. Oktober 2017 Wien Kitzbühel WƌĂdžŝƐƐĞŵŝŶĂƌ͗ 25./26. Februar 2017 29./30. April 2017 16./17. September 2017 18./19. November 2017 Frohnleiten Wien Hall/Tirol Wien Diplomprüfung: 09. Juni 2017 17. November 2017 Wien Wien Spezialseminare: 31. März/1. April 2017 Murau „NT und Physikalische Medizin“ 20. Mai 2017 Graz ͣEĞƵƌĂůƚŚĞƌĂƉĞƵƟƐĐŚĞdĞĐŚŶŝŬĞŶĂŶĚĞƌ>ĞŝĐŚĞ͞ ŝĞƐĞ^ĞŵŝŶĂƌĞŬƂŶŶĞŶĂƵĐŚĂůƐŝŶnjĞůƐĞŵŝŶĂƌĞŐĞďƵĐŚƚǁĞƌĚĞŶ͘ Seminargebühren Veranstalter Mitglieder der ÖNR Nichtmitglieder PƐƚĞƌƌĞŝĐŚŝƐĐŚĞDĞĚŝnjŝŶŝƐĐŚĞ'ĞƐĞůůƐĐŚĂŌ ĨƺƌEĞƵƌĂůƚŚĞƌĂƉŝĞƵŶĚZĞŐƵůĂƟŽŶƐĨŽƌƐĐŚƵŶŐ ͲϮϰϱϭ,ŽĨĂŵ>ĞŝƚŚĂďĞƌŐĞ͕dĂŶŶĞŶǁĞŐϱ Wochenendseminar € 220,- € 290,- Wochenseminar € 660,- € 870,- Praxisseminar € 260,- € 330,- ƵƐŬƺŶŌĞƵŶĚ^ĞŵŝŶĂƌĂŶŵĞůĚƵŶŐĞŶ Diplomvorbereitungseminar € 330,- € 430,- Diplomprüfung € 150,- € 220,- Spezialseminar € 300,- € 450,- Sekretariat der ÖNR, Frau Simone Paumann Ͳϲϯϵϭ&ŝĞďĞƌďƌƵŶŶ͕ĂŚŶŚŽĩŝĐŚůϭϯ Tel.: + 43 - (0)5354 - 521 20, Fax: + 43 - (0) 5354 - 5300 - 731 ͲDĂŝů͗ŽĞŶƌΛƟƌŽů͘ĐŽŵ www.neuraltherapie.at unterstützt von Xyloneural ® GPB.XN 140901 … zum Quaddeln und Infiltrieren in der Schmerztherapie &ĂĐŚŬƵƌnjŝŶĨŽƌŵĂƟŽŶƐŝĞŚĞ^ĞŝƚĞϭϱ Seminare 4, 5, 6:* Seminar 7: * 5 Ampullen zu 5 ml Standespolitik Frrö-hö Frö-hö-liche Frö hö-lilic ich che he Weih-nacht, Weih-nach Wei We eih ih-na nac ach cht htt, ht, übe üb überall! ber era ral all ll! ll! Das Weihnachtsfest naht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Noch dürfen wir es in Österreich feiern, ohne dass es als politisch unkorrekt, rechtsextrem, rassistisch, minderheitenfeindlich oder gar diskriminierend gilt. Und das, obwohl ja der heilige Nikolaus aus ähnlich motivierten Gründen schon längst aus vielen Kindergärten verbannt werden musste. Einer jüngsten Rettungsaktion quasi in letzter Minute ist es übrigens zu verdanken, dass in den Klassenzimmern unserer Schulen überKDXSWQRFK.UX]L¿[HKlQJHQGUIHQ Weihnachten ist aber bekanntlich auch ein Fest des Schenkens. Wie vielfältig dies sein kann, das mögen uns nun ein paar Beispiele vor Augen führen. „Ich weiß, dass es Sorge vor dem Islam gibt“. Mit dieser weisen Erkenntnis beeindruckte kürzlich die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel die Teilnehmer des CDUSonderparteitages in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichsam als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk präsentierte sie den Delegierten aber auch gleich ihren verblüffend einfachen Lösungsvorschlag für dieses ja auch hierzulande nicht ganz unbekannte Problem: die Deutschen sollen doch wieder mehr Weihnachtslieder singen, meinte die Pastorentochter. Merkel im Original- 4 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 wortlaut, zu hören und zu sehen im Internet auf YouTube: „Dann muss man eben mal ein paar Liederzettel kopieren XQGHLQHQGHUQRFK%ORFNÀ|WHVSLHOHQNDQQPDOELWWHQ«³ Na also, so einfach ist das. Dennoch wäre es mit Sicherheit empfehlenswert, die Lieder sorgfältig auszuwählen, wenn Sie mich fragen. „O Tannenbaum“ und „Stille Nacht“ wären sicher bedenkenlos geeignet. Bei „Ihr Kinderlein kommet“ wäre aber schon wieder zur Vorsicht geraten, denn „o kommet doch all“, gerade aus dem Mund der deutschen Bundeskanzlerin, könnte ja doch wieder missverständlich ausgelegt werden und abermals zu einem neuen Ansturm an Migranten führen, der bei weitem mehr als nur drei Weise aus dem Morgenland nach Europa locken könnte. Wie dem auch sei, gemeinsam mit der bekannten Empfehlung der Kölner Bürgermeisterin nach der vergangenen 6LOYHVWHUQDFKWDOV)UDX]XP6FKXW]YRUhEHUJULϑHQGRFK bitte einfach eine Armlänge Abstand zu jedem Unbekannten einzuhalten, müsste mit dieser kombinierten Strategie dem UDGLNDOHQ,VODPLVPXVLQ(XURSDQXQHϒ]LHQW]XEHJHJQHQ VHLQ2GHUDQGHUVJHVDJWZLUVFKDϑHQGDV © eyetronic - Fotolia.com Aktuelles Aktuelles Standespolitik Ein Weihnachtsgeschenk der besonderen Art macht heuer hingegen der österreichische Bundeskanzler seinem Chauffeur. Auf einer allzu eiligen Rückfahrt unseres Regierungschefs, wohl unter dem Motto „New Ziel“, von einer Landeshauptleutekonferenz in Graz, wurde sein Dienstwagen laut Presseberichten auf der Südautobahn im Wechselabschnitt in HLQHU7HPSR=RQHDQJHEOLFKPLWNPKHUZLVFKWXQG das bei strömendem Regen. Kanzler Kern versprach daraufhin XQWHUGHP'UXFNGHU0HGLHQGDVVVHLQ&KDXϑHXUQDWUOLFK Selbstanzeige erstatten und er sich dann die Strafe mit ihm teilen werde. „New Deal“ eben, wie es so schön heißt. Da HLQH*HVFKZLQGLJNHLWVEHUWUHWXQJXPPHKUDOVNPKLQ Österreich einen befristeten Führerscheinentzug zur Folge hat, werden beide Herren demnächst wohl mit jeweils einem halben Lenkerausweis unterwegs sein. Wenn also dann beim nächsten Planquadrat im Heurigenviertel ein Lenker den kontrollierenden Beamten zwar einen ganzen Zulassungsschein, ein ganzes Pannendreieck und einen ganzen Verbandskasten, aber nur die eine Hälfte seines Führerscheines auszuhändigen vermag, dann ist das entweder der Herr Bundeskanzler RGHUVHLQ&KDXϑHXU Auch im vergangenen, vielleicht etwas prolongierten Präsidentschaftswahlkampf wurde von den Kandidaten so manches vorzeitige Weihnachtsgeschenk verteilt. Neben der völlig unerwarteten und förmlich rührenden, neu entdeckten Heimatliebe Alexander van der Bellens, nachdem die Grünen Jahre zuvor ja noch ein „Gackerl auf´s Flaggerl“ propagierten, verkündete Norbert Jasomirgott Hofer, dass er im Falle seiner Wahl zum Bundespräsidenten in seine Loge am Wiener Opernball nicht nur Staatschefs, sondern auch, ich zitiere, „ganz normale Menschen, die täglich ihren Beitrag für unser Land leisten“ einladen wolle, wie „etwa eine Zahnarztassistentin“. Da böte sich natürlich spontan Nationalratspräsidentin Doris Bures als sein Logengast an, die ja ursprünglich diesen Beruf erlernt hat und sich sicher sehr über seine Einladung freuen würde. Wozu also in die Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nah liegt. Ein weniger erfreuliches Christkindl hat der Rechnungshof für den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) in Arbeit. Laut einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ prangern die Kontrollore in einem Rohbericht ebendort ein veritables Führungschaos an. So werde alljährlich eine Milliarde Euro für den Einkauf ausgegeben, dies aber, ich zitiere, „zentral, dezentral, uneinheitlich und zum Teil ohne Vorgaben“. Dazu kämen noch überzogene Gagen der Vorstandsmitglieder, deren Gehälter deutlich über den Managergehältern anderer staatsnaher Betriebe lägen. Weiters werden extrem hohe, externe Beratungskosten beanstandet, sage und schreibe 48 Millionen Euro sollen das in den Jahren 2012 bis 2015 gewesen sein, und davon wiederum sollen 6 Millionen sogar weder einem Projekt noch einem Auftrag zugeordnet werden können. Ehrensache im staatlichen Vergabewesen. Oder, um den überschaubar erfolgsverwöhnten Ex-Banker Helmut Elsner zu zitieren: das Geld ist nicht weg, es hat nur jemand anderer. Egal, uns Zahnärztinnen und Zahnärzten kann so etwas jedenfalls nicht passieren, denn wir haben ja im Gegensatz zum Wiener Krankenanstaltenverbund schon eine Registrierkasse und eine akkurate Buchhaltung. Widmen wir uns nun schließlich den Weihnachtsgaben im Bereich der Medizin. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 5 Aktuelles Standespolitik Einen Elektronik-Baukasten für die Haustechnik wünscht sich wohl heuer das Chirurgenteam des Klinikums St. Pölten vom Christkind. Im Zuge HLQHV6WURPDXVIDOOHVLP|ϑHQWOLFKHQ1HW]NDPHV dort nämlich kürzlich trotz der im Haus sehr wohl vorhandenen Notstromaggregate angeblich wegen eines defekten Schalters (!) zu einem Versagen der elektrischen Versorgung des im Vollbetrieb stehenden Operationstraktes, weshalb die Chirurgen das Operationsfeld mit Taschenlampen ausleuchten mussten. Ob die Anästhesisten notgedrungen auch wieder auf die gute alte Holznarkose zurückzugreifen hatten, geht aus den Medienberichten aber nicht hervor. Vielleicht sollten also von Behördenseite die Krankenhäuser mindestens genau so streng und konsequent auf die Funktion und Betriebssicherheit der technischen Anlagen geprüft werden, wie die Zahnarztpraxen auf das Einhalten der vorgeschriebenen Röntgenkonstanzprüfung, denn im Gegensatz dazu geht es ja im OP um Menschenleben und nicht nur um gezielte Überbürokratisierung. Hut ab und Respekt jedenfalls vor den St. Pöltner Kollegen und deren Mitarbeitern im OP-Bereich, die diese wahrhaft haarsträubende Situation WDWVlFKOLFKRKQHHLQHQ6FKDGHQIUGLHEHWURϑHQHQ3DWLHQWHQ zu bewältigen vermochten. Das größte Weihnachtsgeschenk machen uns aber mit schöner Regelmäßigkeit unsere Patientinnen und Patienten, in dem sie uns Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit gemeinsam mit den Feuerwehrleuten seit Jahren an die Spitze der Ansehenspyramide unter allen Berufsgruppen im Land stellen. Zuletzt bestätigte sich dies erneut im Rahmen einer Patientenbefragung im Auftrag der Wiener Ärztekammer, deren Ergebnis sich sinngemäß auch mit früheren Umfragen der Zahnärztekammer deckt, wonach in diesem Fall 95 % der Patienten am meisten ihrem betreuenden Hausarzt vertrauen. Am unteren Ende dieser AnsehenspyraPLGH¿QGHQVLFKLPEULJHQJHQDXVRDERQQLHUWMHQH.UlIWH die uns das Leben so schwer wie möglich machen wollen und XQV)UHLEHUXÀHUDPOLHEVWHQJOHLFKJDQ]DEVFKDϑHQZUGHQ Ein Kommentar erübrigt sich. 'RFKDXFKZLUIUHLEHUXÀLFKWltigen Zahnärztinnen und Zahnärzte schenken reichlich, das allerdings nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr hindurch. So schenken wir der Bevölkerung unseres Landes trotz aller gezielten Schikanen, die man uns von 6 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 staatlicher Seite zumutet, nach wie vor eine qualitativ herYRUUDJHQGHÀlFKHQGHFNHQGHXQGIUMHGHUPDQQOHLVWEDUH zahnmedizinische Versorgung. Einzig und allein wir schenken GHP*HVXQGKHLWVZHVHQ6SDUVDPNHLWXQG(ϒ]LHQ]GHQQGLH |ϑHQWOLFKHQ9HUVRUJXQJVHLQULFKWXQJHQZLUWVFKDIWHQ]XPHLVW GH¿]LWlUXQGPVVHQGDKHUYRP6WHXHU]DKOHUVXEYHQWLRQLHUW werden. Wir schenken direkt etwa 16.000 Personen im Land einen soliden, krisensicheren und wertgeschätzten Arbeitsplatz, indirekt sind es noch viele tausende mehr. Wir schenken der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung HLQHQ 'HFNXQJVJUDG YRQ HWZD ZlKUHQG |ϑHQWOLFKH Versorgungseinrichtungen dementsprechend lediglich 5 % davon abdecken, bei der Gratis-Zahnspange sind es laut einer Statistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gar nur 2,7 % der Gesamtleistung. Und ausgerechnet jene, von denen nur die lächerlichen 2,7 % der Arbeit erbracht werden, die fühlen sich dann dazu berufen, uns zu kontrollieren und sie wollen uns dann oft auch noch erzählen, was heute „state oft the art“ und was angeblich veraltet sei. Ach ja, und wir sind es auch, die als eine Gruppe aus dem Bereich der Leistungsträger dieses Landes mit unserem Steueraufkommen dem Staate Österreich eine sozial friedliche und gesicherte Existenz schenken. Es sind also in Wahrheit wir diejenigen, die Rang und Kompetenz dafür besitzen, die Richtung im Gesundheitswesen vorzugeben, und nicht jene, die sich viel zu oft dazu berufen fühlen, die Ärzteschaft bevormunden zu müssen und zu dürfen. Ganz im diesem Sinne: Ein frohes Weihnachtsfest! MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer KsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĚĞƐ/sϮϬϭϳ Statuten 1. Der Zahnärztliche Interessenverband Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom Österreichischen DentalverďĂŶĚ;KsͿŝŶ,ƂŚĞǀŽŶΦϱ͘ϬϬϬ͕ͲĚŽƟĞƌƚĞŶtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĂƵƐ͘ 2. DŝƚĚŝĞƐĞŵtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐƐŽůůĞŶƌďĞŝƚĞŶƵŶĚWƌŽũĞŬƚĞĂƵƐŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚǁĞƌĚĞŶ͕ĚŝĞǀŽŶŚĞƌĂƵƐƌĂŐĞŶĚĞƌĞĚĞƵƚƵŶŐĨƺƌĚŝĞƉƌĂŬƟƐĐŚĞĞƌƵĨƐĂƵƐƺďƵŶŐĂƵĨĚĞŵ'ĞďŝĞƚĚĞƌĂŚŶͲ͕DƵŶĚͲƵŶĚ<ŝĞĨĞƌŚĞŝůŬƵŶĚĞ sind. 3. ŝĞŝŶWƵŶŬƚϭ͘ŐĞŶĂŶŶƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůŬƂŶŶĞŶĂůƐͣ&ƂƌĚĞƌƵŶŐ͟ŽĚĞƌĂůƐͣWƌĞŝƐ͟ǀĞƌŐĞďĞŶǁĞƌĚĞŶ͘WƌĞŝƐĞ ǁĞƌĚĞŶĨƺƌƌďĞŝƚĞŶ͕&ƂƌĚĞƌƵŶŐĞŶĨƺƌWƌŽũĞŬƚĞĂƵƐďĞnjĂŚůƚ͘ ůƐͣWƌĞŝƐ͟ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞ'ĞůĚŵŝƩĞůƐƚĞŚĞŶĚĞŵWƌĞŝƐƚƌćŐĞƌnjƵƌĨƌĞŝĞŶsĞƌĨƺŐƵŶŐ͘ ůƐͣ&ƂƌĚĞƌƵŶŐ͟ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞ'ĞůĚŵŝƩĞůƐŝŶĚĨƺƌĚĂƐĂƵƐŐĞnjĞŝĐŚŶĞƚĞWƌŽũĞŬƚnjǁĞĐŬŐĞǁŝĚŵĞƚ͘^ŝĞĚƺƌĨĞŶ ĂƵƐƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚĨƺƌĚŝĞŝŵWƌŽũĞŬƚďĞƐĐŚƌŝĞďĞŶĞŶ&ŽƌƐĐŚƵŶŐƐƚćƟŐŬĞŝƚĞŶǀĞƌǁĞŶĚĞƚǁĞƌĚĞŶ͘ĞƌEĂĐŚǁĞŝƐ ĨƺƌĚŝĞnjǁĞĐŬĞŶƚƐƉƌĞĐŚĞŶĚĞEƵƚnjƵŶŐŝƐƚnjƵŵϯϭ͘ĞnjĞŵďĞƌĚĞƐ&ŽůŐĞũĂŚƌĞƐƐĐŚƌŝŌůŝĐŚĂŶĚŝĞŝŶWƵŶŬƚϰ͘ ŐĞŶĂŶŶƚĞĚƌĞƐƐĞnjƵƺďĞƌŵŝƩĞůŶ͘<ĂŶŶĞŝŶEĂĐŚǁĞŝƐƺďĞƌĚŝĞnjǁĞĐŬĞŶƚƐƉƌĞĐŚĞŶĚĞEƵƚnjƵŶŐĚĞƌnjƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐŐĞƐƚĞůůƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůŶŝĐŚƚĞƌďƌĂĐŚƚǁĞƌĚĞŶ͕ďĞŚćůƚƐŝĐŚĚĞƌ/sĚŝĞZƺĐŬĨŽƌĚĞƌƵŶŐĚĞƌŐĞƐĂŵƚĞŶ ĂƵƐďĞnjĂŚůƚĞŶ'ĞůĚŵŝƩĞůĂƵƐĚƌƺĐŬůŝĐŚǀŽƌ͘ŝŶĞǀŽƌŚĞƌŝŐĞsĞƌƂīĞŶƚůŝĐŚƵŶŐĚĞƌƌďĞŝƚďnjǁ͘ĚĞƐWƌŽũĞŬƚĞƐ ƐƚĞůůƚǁĞĚĞƌĞŝŶĞsŽƌĂƵƐƐĞƚnjƵŶŐŶŽĐŚĞŝŶ,ŝŶĚĞƌŶŝƐĨƺƌĞŝŶĞĂůůĨćůůŝŐĞƵƐnjĞŝĐŚŶƵŶŐĚĂƌ͘ 4. ƐǁĞƌĚĞŶĂƵƐƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞďĞƌƺĐŬƐŝĐŚƟŐƚ͕ĚŝĞďŝƐnjƵŵϯϭ͘ϯ͘ϮϬϭϳďĞŝŵĂŚŶćƌnjƚůŝĐŚĞŶ Interessenverband Österreichs, 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15, eingelangt sind. 5. ĞƌWƌĞŝƐǁŝƌĚĚƵƌĐŚĚŝĞ:ƵƌLJǀĞƌŐĞďĞŶ͘ŝĞƐĞďĞƐƚĞŚƚĂƵƐĨŽůŐĞŶĚĞŶǀŝĞƌDŝƚŐůŝĞĚĞƌŶ͗ WƌŽĨ͘ƌ͘ŶĚƌĞĂƐ&ŝůŝƉƉŝ;hŶŝǀĞƌƐŝƚćƚĂƐĞůͿ͕hŶŝǀ͘ͲWƌŽĨ͘ƌ͘DĂƌƟŶ>ŽƌĞŶnjŽŶŝ;hŶŝǀĞƌƐŝƚćƚ'ƌĂnjͿ͕ƌ͘'ŽƪƌŝĞĚ &ƵŚƌŵĂŶŶ;Ks͕tŝĞŶͿƵŶĚƌ͘DĂƩŚŝĂƐ,ŽůůLJ;ŶŝĞĚĞƌŐĞůĂƐƐĞŶĞƌĂŚŶĂƌnjƚ͕tŝĞŶͿ͘ 6. ĞƌWƌĞŝƐŬĂŶŶĂƵĨŵĞŚƌĞƌĞĞǁĞƌďĞƌĂƵĨŐĞƚĞŝůƚǁĞƌĚĞŶ͘ŝĞ:ƵƌLJŬĂŶŶǀŽŶĞŝŶĞƌsĞƌůĞŝŚƵŶŐĚĞƐ&ƂƌĚĞƌƵŶŐƐƉƌĞŝƐĞƐ ĂďƐĞŚĞŶ͕ ǁĞŶŶ ŬĞŝŶĞ ĚĞƌ ĞŝŶŐĞƌĞŝĐŚƚĞŶ ƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞ ĚŝĞ ŝŶ WƵŶŬƚ Ϯ͘ ŐĞŶĂŶŶƚĞŶ Anforderungen erfüllt. 7. ŝĞƌďĞŝƚĞŶͬWƌŽũĞŬƚĞŵƺƐƐĞŶŝŶĚĞƵƚƐĐŚĞƌ^ƉƌĂĐŚĞĂďŐĞĨĂƐƐƚŽĚĞƌŵŝƚĚĞƵƚƐĐŚĞƌmďĞƌƐĞƚnjƵŶŐĞŝŶŐĞƌĞŝĐŚƚǁĞƌĚĞŶ͘ 8. ŝĞ sĞƌůĞŝŚƵŶŐ ĚĞƐ KsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĞƐ ĚĞƐ /s ĂŶ ĚĞŶͬĚŝĞ 'ĞǁŝŶŶĞƌ ĮŶĚĞƚ ŝŵ ZĂŚŵĞŶ ĞŝŶĞƐ &ĞƐƚĂŬƚĞƐĂŵŝĞŶƐƚĂŐ͕ĚĞŵϭϬ͘DĂŝϮϬϭϳ͕ƐƚĂƩ͘ 9. ƐďĞƐƚĞŚƚŬĞŝŶZĞĐŚƚƐĂŶƐƉƌƵĐŚĂƵĨsĞƌůĞŝŚƵŶŐƵŶĚƵƐnjĂŚůƵŶŐĚĞƐKsͲtŝƐƐĞŶƐĐŚĂŌƐƉƌĞŝƐĞƐĚĞƐ/s͘ Ğ͘Ś͘ƌ͘'ŽƪƌŝĞĚ&ƵŚƌŵĂŶŶ Präsident des ODV e.h. DDr. Wolfgang Manschiebel ZIV Ğ͘Ś͘DZƌ͘ůĂƵĚŝƵƐZĂƚƐĐŚĞǁ Präsident des ZIV ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 7 Aktuelles Ausland Programm war bereits vor Kongressbeginn ausgebucht Großer Erfolg: 57. Bayerischer Zahnärztetag Einmal mehr stellten Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung, ihr großes Interesse an modernen Behandlungsmethoden und medizinisch-technischen Innovationen beim 57. Bayerischen Zahnärztetag vom 20. bis 22. Oktober in München unter Beweis. Sowohl der wissenschaftliche Kongress für Zahnärzte als auch das Programm für das zahnärztliche Personal waren bereits vor Beginn der Veranstaltung ausgebucht. Zahlreiche Teilnehmer kamen aus den angrenzenden Bundesländern sowie aus Italien, Österreich, der Schweiz und Kroatien. 8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 I m Mittelpunkt des wissenschaftlichen Kongresses standen die Möglichkeiten der restaurativen Zahnmedizin unter dem Thema „Zahnerhalt statt Zahnersatz - Restauration versus Reparatur“. „Der Bayerische Zahnärztetag ist in seinem Konzept erfolgreicher denn je. Die Kooperation mit den Fachgesellschaften - in diesem Jahr mit der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) - hat sich erneut bewährt. Wir danken dem DGZ-Präsidenten Prof. Dr. Matthias Hannig für seine Mitwirkung, die wertvolle Impulse für die Konzeption gebracht hat“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Leiter des Bayerischen Zahnärztetages. Für eine starke Selbstverwaltung ,QVHLQHU(U|ϑQXQJVUHGHDQOlVVOLFKGHV)HVWDNWVDP2Ntober warb der BLZK-Präsident für einen stärkeren Zusammenhalt im Berufsstand. „Im Vorfeld der Wahlen im Bund Christian Berger Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Leiter des Bayerischen Zahnärztetages Dr. Janusz Rat Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns Dr. Peter Engel Präsident der Bundeszahnärztekammer alle Photos © BLZK und in Bayern geht es darum, unsere zahnärztlichen und IUHLEHUXÀLFKHQ 3RVLWLRQHQ ZLHGHU GHXWOLFKHU DQ GLH JURH Politik heranzutragen“, sagte er vor 350 Ehrengästen aus Politik, Standespolitik, Gesundheitswesen und Gesellschaft. Zu den Forderungen der Zahnärzteschaft zählen unter anderem die Stärkung der Selbstverwaltung und der Erhalt des Wettbewerbs zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. „Eine Einheitsversicherung löst keines der Probleme, die wir im Gesundheitswesen haben“, so Berger. Prävention von Zahnerkrankungen. „Dass heute mehr als 80 Prozent der zwölfjährigen Mädchen und Buben ein kariesfreies Gebiss haben, ist vor allem Ihr Verdienst“, sagte die CSU-Politikerin. Huml lobte die Bereitschaft der BLZK, auf Bitten des Ministeriums einen Fachsprachentest für ausländische Zahnärzte im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens durchzuführen: „Dadurch geht die Kammer auch ein Stück weit in Verantwortung für die Patienten.“ Der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), Dr. Janusz Rat, kritisierte das vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte „GKVSelbstverwaltungsstärkungsgesetz“. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verdiene eher den Namen „Selbstverwaltungsvernichtungsgesetz“, so Rat. Dieser Kritik schloss sich der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, an: „Hier werden Rechtsaufsicht und Fachaufsicht vermengt, obwohl wir mit der Selbstverwaltung ein bewährtes System der Berufsaufsicht haben“, sagte er. Festvortrag zur Krise in Europa Huml lobt Präventionserfolge und BLZK-Engagement Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bescheinigte den bayerischen Zahnärzten nachhaltige Erfolge bei der Einen „15-Punkte-Plan zur Neugründung Europas“ stellte der Festredner, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Werner Sinn, vor. Seine wichtigste Forderung: „Die Eurozone sollte in eine ,atmende Währungsunion‘, die geregelte Ein- und Austritte erlaubt, umgewandelt werden.“ Der ehemalige Präsident des Münchner ifo-Instituts schlug daneben „Regeln für ein geordnetes Konkursverfahren von EUMitgliedsstaaten“ vor. Außerdem dürfe die EZB „nur noch HUVWUDQJLJH :HUWSDSLHUH³ DP RϑHQHQ 0DUNW NDXIHQ 6LQQ riet den Politikern in Deutschland, die Gespräche über den „Brexit“ aus deutscher Sicht für eine Neuverhandlung der europäischen Verträge zu nutzen. Etwa 1.500 Zahnärzte und Praxisangestellte nahmen in diesem Jahr an der gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung von BLZK und KZVB teil. Dr. Rüdiger Schott, Vizepräsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer 0HODQLH+XPO0G/%D\HULVFKH6WDDWVPLQLVWHULQIU*HVXQGKHLWXQG3ÀHJH Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (v. l. n. r.) Festredner Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans-Werner Sinn Präsident des ifo Instituts a. D., Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 9 Aktuelles Ausland Ohne sichere Rahmenbedingungen für Existenzgründer geht es nicht KZBV und BZÄK zum InvestMonitor Zahnarztpraxis des IDZ D ie Neugründung einer zahnärztlichen Einzelpraxis kostet derzeit durchschnittlich 484.000 Euro. Bei Übernahme einer bestehenden Praxis beläuft sich das Investitionsvolumen auf 273.000 Euro im Durchschnitt. Es beinhaltet neben dem Übernahmepreis in Höhe von 172.000 Euro zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von aktuell 101.000 (XUR GLH GXUFK GHQ .lXIHU GHU 3UD[LV ¿QDQ]LHUW ZHUGHQ müssen. Dazu zählen Kosten für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen ebenso wie Ausgaben für Neuanschaffungen von Medizintechnik und Einrichtung sowie sonstige Investitionen. Diese Zahlen sind das Ergebnis aus dem neuen InvestMonitor Zahnarztpraxis des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ), der Anfang November in Köln YHU|ϑHQWOLFKWZXUGH „Die hohen Investitionen stellen eine enorme Hürde für niederlassungswillige Zahnärztinnen und Zahnärzte dar“, sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer. „Wenn wie bisher auch künftig die zahnärztliche Versorgung nicht nur in Städten, sondern auch auf dem © KZBV/Baumann Land sichergestellt werden soll, müssen sichere, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Berufsausübung existieren, um niederlassungswilligen Zahnärzten den Schritt in die Selbständigkeit auch zu ermöglichen. Nur so kann die Hemmschwelle für die Niederlassung in eigener Praxis abgebaut werden. Es sind die kleineren Praxen, die den größten Beitrag dazu leisten, dass es im zahnärztlichen Bereich keine Unterversorgung auf dem Land und keine Wartezeiten in Praxen gibt. Die Niederlassung in eigener Praxis ist also der Garant für die außerordentlich gute zahnärztliche Versorgung in Deutschland.“ „Damit liegen die Investitionskosten der Zahnärzte deutlich höher als bei vielen Fachärzten. Das liegt daran, dass in Zahnarztpraxen eine sehr umfangreiche technische Ausstattung nötig ist, damit Patienten an einer fortschrittlichen Versorgung teilhaben können. Hier ist auch die Politik gefordert, den jungen Kollegen mehr Planungssicherheit zu geben“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel. © BZÄK/Lopata Hintergrund - Der InvestMonitor Zahnarztpraxis Mit dem InvestMonitor Zahnarztpraxis analysiert das IDZ gemeinsam mit der apoBank seit dem Jahr 1984 die für die zahnärztliche Niederlassung aufgewendeten Investitionen. Die Studie umfasst viele weitere Informationen und Daten zum zahnärztlichen Investitionsverhalten. Der aktuelle InvestMonitor steht als PDF-Datei unter www.idz-koeln.de zum Download bereit. Träger des IDZ sind die KZBV und die BZÄK. 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Demonstration in Ihrer Praxis! Gern wird Ihnen einer unserer geschulten AußendienstMitarbeiter in Ihrer Praxis die ZOOM-Technologie live vorführen! Rufen Sie an unter: +49 (0)40 2899 1509 oder senden Sie eine Mail an: [email protected] Deutliche Zahnaufhellung auch bei starken Verfärbungen! Philips ZOOM! Vorher A3 Nachher B1* *Die klinischen Ergebnisse sind abhängig von der Wasserstoffperoxidkonzentration und den individuellen Voraussetzungen des Patienten. www.philips.de/zoom ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 11 Gesetz & Recht $XINOUXQJVSLFKW *UXQGVW]OLFKHVXQGDNWXHOOH-XGLNDWXU $XINOUXQJVSLFKW Im März dieses Jahres fällte der Oberste Gerichtshof wieder eine neue Entscheidung in Sachen Ä]DKQlU]WOLFKH$XINOlUXQJVSÀLFKW³ Diese Entscheidung sowie *UXQGVlW]OLFKHV]XU$XINOlUXQJVSÀLFKW haben wir für Sie im nachfolgenden Beitrag zusammengestellt. Judikatur umschrieben. Jede Art der zahnärztlichen Behandlung, welche in die Integrität des Patienten eingreift, bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Patienten; erst eine erfolgte Zustimmung rechtfertigt einen zahnärztlichen (LQJULϑ'DPLWGLH(LQZLOOLJXQJGHU3DWLHQWHQ]XU%HKDQGOXQJ wirksam erteilt werden kann, sind diese vom behandelnden Zahnarzt umfassend aufzuklären. 'LHEHUXIVVSH]L¿VFKH]DKQlU]WOLFKH$XINOlUXQJVSÀLFKWXPfasst folgende Punkte (§ 18 ZÄG): Verantwortlichkeit, Inhalt, Zeitpunkt und Art der Aufklärung. ,*UXQGVlW]OLFKHV]XU$XINOlUXQJVSÀLFKW Verantwortlichkeit: Wer hat aufzuklären? Das Zahnärztegesetz regelt erstmals die zahnärztliche $XINOlUXQJVSÀLFKWJHJHQEHU3DWLHQWHQ%LV]XP-DKU ZDUGLH]DKQlU]WOLFKH$XINOlUXQJVSÀLFKWQLFKWDXVGUFNOLFK im Gesetz normiert; sie wurde jedoch durch umfangreiche Nach ständiger Judikatur obliegt die Verantwortlichkeit für die Aufklärung der Patienten ausschließlich den Zahnärzten selbst - eine Delegation an nichtärztliche Berufsgruppen ist demnach rechtlich unzulässig! © diego cervo - Fotolia.com 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Gesetz & Recht Inhalt: Worüber ist aufzuklären? Die Patienten sind aufzuklären über: • die Diagnose • den geplanten Behandlungsablauf • die Risiken der zahnärztlichen Behandlung • die Alternativen der bzw. zur zahnärztlichen Behandlung • die Kosten der zahnärztlichen Behandlung • die Folgen der zahnärztlichen Behandlung • die Konsequenzen eines Unterbleibens dieser Behandlung und • GHQEHUXÀLFKHQ9HUVLFKHUXQJVVFKXW] $XINOUXQJVSLFKW • Es sollte sorgfältig dokumentiert werden, dass die Aufklärung vollständig durchgeführt wurde und die Einwilligung des Patienten vorliegt – je detaillierter dokumentiert wird, desto besser ist die Beweislage in einem eventuellen Haftungsprozess. In einer entsprechenden Dokumentation sollen folgende Punkte jedenfalls festgehalten und schriftlich protokolliert werden: Aufklärungszeitpunkt, anwesende Personen, Themen und Inhalte, Patientenreaktion und Ergebnis. Kinder als Patienten: Die Patienten müssen auch darüber informiert werden, welche Behandlungskosten vom zuständigen Sozialversicherungsträger bzw. der Krankenfürsorge voraussichtlich übernommen werden und welche Kosten von ihnen selbst zu tragen sind. Zeitpunkt: Wann ist aufzuklären? Grundsätzlich sind die Patienten vor der Behandlung zu informieren. Der Aufklärungszeitpunkt bestimmt sich auch QDFKGHU6FKZHUHGHV(LQJULϑHVXQGQDFKGHVVHQ'ULQJOLFKNHLW-HIROJHQVFKZHUHUGHU(LQJULϑGHVWRPHKU=HLWVROOWH ]ZLVFKHQ$XINOlUXQJXQG(LQJULϑOLHJHQ Art: Wie ist aufzuklären? Hinsichtlich der Kosten der Behandlung schreibt das Gesetz die schriftliche Form vor. Die Aufklärung über die von den Patienten selbst zu tragenden Behandlungskosten hat in Form eines schriftlichen Heil- und Kostenplans zu erfolgen, • wenn im Hinblick auf die Art und den Umfang der Behandlung wesentliche Kosten (dzt. € 1.645,–) anfallen, • die Kosten die in den Autonomen Honorar-Richtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer festgelegten Honorarhöhe übersteigen • oder der Patient einen schriftlichen Heil- und Kostenplan verlangt. Alle anderen inhaltlichen Punkte der Aufklärung haben in einem eigenen Gespräch, d.h. in einem persönlichen Kontakt zwischen Zahnärzten und Patienten zu erfolgen. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Aufklärung und Einwilligung der Eltern zur Behandlung unabhängig von der 6FKZHUHGHV(LQJULϑHVHUIRUGHUOLFK Kinder über 14 Jahre, die einsichts- und urteilsfähig sind (wovon grundsätzlich ausgegangen werden kann), können eine Einwilligung zu einer zahnmedizinischen Behandlung grundsätzlich nur selbst erteilen. Ob ein Kind einsichts- und urteilsfähig ist, ist vom behandelnden Zahnarzt im Einzelfall zu beurteilen. Diese Bewertung richtet sich danach, ob für das Kind der Grund und die Bedeutung der Behandlung einsichtig sind, und das Kind seinen Willen nach dieser Einsicht bestimmen und ausrichten kann. Eine zusätzliche Zustimmung der Eltern ist dann erforderlich, wenn die Behandlung mit einer schweren oder nachteiligen Beeinträchtigung verbunden ist. Hat das Kind in einem derartigen Fall seine Zustimmung erteilt und die Eltern verweigern aber ihre Zustimmung, so ist die Einwilligung des Kindes wirksam. Hat allerdings das Kind die Zustimmung verweigert, kann diese nicht durch eine Zustimmung der Eltern ersetzt werden - der Wille des Kindes hat jedenfalls Vorrang. Ist ein Kind über 14 Jahre nach ärztlicher Einschätzung nicht einsichts- und urteilsfähig, ist immer die Zustimmung der Eltern zur Behandlung einzuholen, und zwar unabhängig GDYRQZLHVFKZHUGHU]DKQPHGL]LQLVFKH(LQJULϑLVW Das ist bei der Aufklärung fremdsprachiger Patienten zu beachten: Wichtig: • Das Aufklärungsgespräch kann durch schriftliche Informationen und Aufklärungsblätter (außer im Falle des oben angesprochenen Heil- und Kostenplans) nicht ersetzt werden. • Unabhängig vom konkreten Sprachverständnis ist grundsätzlich immer nur der einsichts- und urteilsfähige Patient selbst Adressat der zahnärztlichen Aufklärung. Der behandelnde Zahnarzt hat die Einsichts- und Urteilsfähigkeit für den jeweils konkreten Patienten zu beurteilen. Diese wird ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 13 Gesetz & Recht $XINOUXQJVSLFKW danach bestimmt, ob ein Patient die Bedeutung und die Tragweite einer konkreten Handlung erfassen kann und GDQQGDUDXIEDVLHUHQGHLQH(QWVFKHLGXQJWUHϑHQNDQQ • Wird mit Einverständnis des Patienten ein Übersetzer dem Aufklärungsgespräch beigezogen, so ist nicht nur dieser Übersetzer aufzuklären, sondern es ist auch sicherzustellen, dass der Patient die jeweilige Information erhält - der Zahnarzt hat insbesondere für die Übersetzung ausreichend Zeit zu geben und auf die Reaktion des Patienten zu achten. • (LQH3ÀLFKW]XU%HL]LHKXQJHLQHVhEHUVHW]HUVVWHLJWXPVR mehr, je einschneidender und folgenreicher ein geplanter, QLFKWGULQJOLFKHU(LQJULϑLVW • Ein Übersetzer muss nicht unbedingt ein Berufsdolmetscher sein, sondern es kann auch eine sprachkundige Mitarbeiterin oder eine sprachkundige Vertrauensperson des Patienten beigezogen werden. Bei Beiziehung einer sprachkundigen Mitarbeiterin ist allerdings Vorsicht geboten: durch den Einsatz eigener Angestellter wird beim Patienten das Vertrauen in deren sprachliche Fähigkeiten begründet. Der Zahnarzt haftet in einem Streitfall für seine Mitarbeiterin wie für sein eigenes Verschulden. Wenn hingegen der Patient eine sprachkundige Vertrauensperson mitbringt oder ev. ein Berufsdolmetscher beigezogen wird (dieser Fall wird in zahnärztlichen Ordinationen vermutlich selten vorkommen), dann haftet der Zahnarzt für diese Person nur in Ausnahmefällen bei sogenanntem „Auswahlverschulden“. 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Angehörige des Patienten dürfen nicht ohne Einwilligung des Patienten als Übersetzer in das Aufklärungsgespräch eingebunden werden. Es muss für den Zahnarzt aus dem Verhalten des Patienten eindeutig ableitbar sein, dass er eine Einbeziehung eines Angehörigen als Übersetzer wünscht. +lX¿JZLUGGLHVGDGXUFKHUNHQQEDUVHLQGDVVGHU3DWLHQW mit seinem Angehörigen bzw. seiner Vertrauensperson den Behandlungsraum betritt und zu verstehen gibt, dass diese beim Aufklärungsgespräch und eventuell auch bei der Behandlung anwesend sein sollen. • Wenn ein Übersetzer beim Zahnarzt den Anschein erweckt, dass er aufgrund seiner sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten als Dolmetscher geeignet ist und der Zahnarzt lässt ausreichend Zeit für die Übersetzungen, dann kann der Zahnarzt auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung vertrauen, wenn nicht durch eine Reaktion GHV3DWLHQWHQGDV*HJHQWHLORϑHQNXQGLJZLUG • Aus Beweisgründen wird eine Dokumentation der Aufklärung samt Namen des Übersetzers empfohlen. Eine mangelhafte oder fehlerhafte Dokumentation einer ausreichenden Übersetzung begründet bei fremdsprachigen Patienten bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung, dass dem Patienten die Informationen in einer für ihn nicht verständlichen Form übermittelt wurden. • Bei dringend erforderlicher zahnärztlicher Hilfe ist der ZahnDU]W]XU%HKDQGOXQJYHUSÀLFKWHW,QGLHVHQ)lOOHQLVWWURW] einer bestehenden Sprachbarriere die notwendige zahnärztliche Hilfe zu leisten. Die Anforderungen an die Aufklärung VLQGGDEHLXPVRJHULQJHUMHGULQJHQGHUGHU(LQJULϑLVW Gesetz & Recht II. Aktuelle Judikatur ,QVHLQHP%HVFKOXVVYRP0lU]2EVEHfasste sich der Oberste Gerichtshof mit einer prothetischen Zahnbehandlung, in deren Zuge eine Prothese insgesamt drei Mal angefertigt wurde, da die Patientin über Passungenauigkeiten und Beschwerden geklagt hatte. Die Patientin forderte vom behandelnden Zahnarzt einen Betrag von über € 15.000,- (Rückzahlung des geleisteten Honorars, Schmerzengeld und Fahrtkosten und Spesen) wegen fehOHUKDIWHU%HKDQGOXQJXQG9HUOHW]XQJGHU$XINOlUXQJVSÀLFKW Der behandelnde Zahnarzt hat die Patientin im Vorfeld nicht darüber aufgeklärt, dass es trotz sorgfältiger Behandlung und lege artis hergestellter Metallgerüstprothese zu Schmerzzuständen kommen könne. Hingewiesen wurde lediglich auf ein mögliches Fremdkörpergefühl. Vor Anfertigung der Metallgerüstprothese wurde der Fehlbiss der Patientin mittels Schiene behandelt - diese Behandlung entsprach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaft und erfolgte fachgerecht. Aus neurologischer Sicht litt die Patientin an einem atypischen Gesichtsschmerz, der durch eine Somatisierungsstörung bedingt war. Die von der Klägerin geäußerten Schmerzen waren vollständig durch diese Störung erklärbar. $XINOUXQJVSLFKW Entscheidung zu ermöglichen, über mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder therapeutische adäquate Verfahren informieren, sowie das Für und Wider mit ihm abwägen, wenn jeweils unterschiedliche Risiken entstehen können und der Patient eine Wahlmöglichkeit hat. Im vorliegenden Fall wird dem Zahnarzt vorgeworfen, nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass es auch bei fachgerechter Behandlung zu unvorhersehbaren und auch wiederkehrenden (massiven) Schmerzzuständen kommen kann. Berücksichtigt man nun, dass die Somatisierungsstörung der Patientin eine Anomalie darstellt, ZlUHHLQH$XINOlUXQJVSÀLFKWQXUGDQQ]XEHMDKHQZHQQ diese Störung bei einer größeren Anzahl von Menschen auftritt und damit beim Aufklärungsgespräch ins Kalkül zu ziehen wäre oder der Arzt sonst - in der Regel durch den Patienten - Informationen über das Bestehen einer solchen Störung erhalten hat. Beides war gegenständlich nicht der Fall. Über Behandlungsrisiken, die sich nur ganz selten und unter ganz bestimmten Umständen verwirklichen, ist aber nicht aufzuklären. Im Ergebnis konnte damit die Patientin ihre Forderungen gegenüber dem Zahnarzt nicht durchsetzen. Zur Frage der Aufklärung führte der OGH Folgendes aus: Nach den in der Judikatur gebildeten Grundsätzen soll die ärztliche Aufklärung den Einwilligenden instand setzen, die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen. Der Arzt muss den Patienten, um ihm eine selbstbestimmte Mag. Petra Eigruber -XULVWLQLQGHU Landeszahnärztekammer für Oberösterreich Fachkurzinformation zu Seite 3 ;\ORQHXUDO$PSXOOHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKH=XVDPPHQVHW]XQJPO,QMHNWLRQVO|VXQJHQWKlOWDOV:LUNVWRϑPJ/LGRFDLQK\GURchlorid. Sonstige Bestandteile:1DWULXPFKORULG1DWULXPK\GUR[LG]XUS+:HUW(LQVWHOOXQJ:DVVHUIU,QMHNWLRQV]ZHFNHEHL'XUFKVWHFKÀDVFKHQ ]XVlW]OLFKPJPOS+\GUR[\EHQ]RHVlXUHPHWK\OHVWHU.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOAnwendungsgebiete: Xyloneural eignet sich für die Anwendungsverfahren der Neuraltherapie. Die Anwendung sollte nur durch Ärzte erfolgen, die in diesen Verfahren entsprechend ausgebildet sind. Erkrankungen der Wirbelsäule: HWS-Syndrom, BWS-Syndrom, LWS-Syndrom, Lumbago, Ischialgie. Erkrankungen der Extremitäten: SchulterArm-Syndrom, Epikondylitis, Koxarthrose, Gonarthrose. Beschwerden im Kopf- bzw. HNO-Bereich: Kopfschmerzen verschiedener Genese, bei Migräne als Adjuvans, Tinnitus. Andere Anwendungen der Neuraltherapie: Psychovegetative Organbeschwerden (Reizblase), Tendomyopathien (z. B. Fibromyalgie, Myogelosen). Triggerpunktbehandlungen: Neuritiden, Neuralgien als Adjuvans, Narbenschmerzen. Therapieformen: Injektion am Locus dolendi (Lokaltherapie). Segmenttherapie: Segmentale Behandlung über das zugehörige Metamer (Dermatom, Myotom u. a.) Xyloneural eignet sich für Verfahren der Störfeldsuche und -therapie (z. B. über Narben, Zähne, Tonsillen): Probatorische und therapeutische Injektion an das Störfeld. Gegenanzeigen: ;\ORQHXUDOGDUIQLFKWDQJHZHQGHWZHUGHQEHLhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQGHQ:LUNVWRϑRGHUHLQHQGHUVRQVWLJHQ Bestandteile (bei Allergie gegen p-Hydroxybenzoesäureester sind Xyloneural- Ampullen zu verwenden, da diese im Gegensatz zu den Xyloneural'XUFKVWHFKÀDVFKHQNHLQ.RQVHUYLHUXQJVPLWWHOHQWKDOWHQhEHUHPS¿QGOLFKNHLWJHJHQEHUDQGHUHQ/RNDODQlVWKHWLNDYRP$PLG7\SKRFKJUDGLJHQ )RUPHQYRQ%UDG\NDUGLH$9%ORFN,,XQG,,,*UDGHVXQGDQGHUHQhEHUOHLWXQJVVW|UXQJHQPDQLIHVWHU+HU]PXVNHOLQVXϒ]LHQ]VFKZHUHU+\SRWRQLH kardiogenem oder hypovolämischem Schock. Weitere Gegenanzeigen für die lokalanästhetische Anwendung von Lidocain, auch wenn Xyloneural dafür nicht vorgesehen ist: 3DUD]HUYLNDOEORFNDGHLQGHU*HEXUWVKLOIHLQGHU*HEXUWVKLOIHGUIHQ;\ORQHXUDO'XUFKVWHFKÀDVFKHQ wegen des Konservierungsmittels nicht angewendet werden, bei einer drohenden oder bereits bestehenden Blutung ist die Epiduralanästhesie mit Lidocain kontraindiziert. Pharmakotherapeutische Gruppe: Pharmakotherapeutische Gruppe: Lokalanästhetika, Amide, ATC-Code: N01BB02. Abgabe: 5H]HSWXQGDSRWKHNHQSÀLFKWLJPackungsgrößen: E]Z$PSXOOHQ]XPO'XUFKVWHFKÀDVFKH]XPOKassenstatus: 5 AmpulOHQ*UHHQ%R[$PSXOOHQ1R%R['XUFKVWHFKÀDVFKHQ1R%R[Zulassungsinhaber: Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn Stand der Fachkurzinformation: Oktober 2009 Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen :HFKVHOZLUNXQJHQ6FKZDQJHUVFKDIWXQG6WLOO]HLWXQG1HEHQZLUNXQJHQVRZLH*HZ|KQXQJVHϑHNWHQHQWQHKPHQ6LHELWWHGHUYHU|ϑHQWOLFKWHQ)DFKinformation. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 15 Steuer 7LSSVYRU-DKUHVHQGH 6WHXHU7LSSV YRU-DKUHVHQGH Investitionen und sonstige Ausgaben Sollten Sie sich überlegen, noch heuer eine Investition zu tätigen, so steht für 2016 noch die halbe Jahresabschreibung zu. Alle Wirtschaftsgüter, die unter € 400,- kosten, können sofort als Ausgaben geltend gemacht werden und mindern den Gewinn. Besonders interessant ist auch heuer wieder der Gewinnfreibetrag. © Pixel - Fotolia.com das steuerliche Ergebnis gesenkt werden. Es dürfen jedoch nur Ausgaben geltend gemacht werden, die tatsächlich das -DKUEHWUHϑHQQLFKWDXFKGDV-DKU Bitte beachten Sie: Wer diese Vorauszahlung im Folgejahr unterlässt, muss dann die „erwirtschaftete“ Steuer wieder zurückzahlen. Sollten Sie bereits vergangenes Jahr vorausgezahlt haben, ist es im Regelfall sinnvoll, dies auch heuer wieder zu tun. Gewinnfreibetrag Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Jahresgewinnes 2016. Dabei gewährt der Gesetzgeber für € 30.000,- automatisch den Grundfreibetrag in Höhe von maximal € 3.900,(= € 30.000,- x 13 %). Übersteigt der Jahresgewinn € 30.000,-, kann für den darüber hinausgehenden Anteil der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Ein Beispiel: Beträgt der Gewinn € 130.000,-, wird automatisch der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % von € 30.000,-, also € 3.900,- berücksichtigt. Für die verbleibenden € 100.000,können durch Investitionen in Wohnbauanleihen oder Wirtschaftsgüter noch einmal 13 %, also € 13.000,- gewinnmindernd geltend gemacht werden. In Summe beträgt dadurch der Steuerabsetzposten € 16.900,-. Die Behaltefrist dieser Investitionen beträgt vier Jahre. 'HU*HZLQQIUHLEHWUDJLVWJHVWDϑHOW • Bis € 175.000,- Gewinn: 13 % • für die nächsten € 175.000,- (bis 350.000,-): 7 % • für die nächsten € 230.000 (bis € 580.000,-): 4,5 % • ab € 580.000,-: kein Gewinnfreibetrag Die Höchstsumme an Gewinnfreibetrag beträgt daher € 45.350,-. Zusatzpensionen bzw. Risikoabsicherung für Mitarbeiter Der Abschluss von Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen ist bis zu € 300,- pro Jahr und Arbeitnehmer steuerfrei. Man kann auch für alle Arbeitnehmer oder nur für bestimmte Gruppen einen Pensionskassenvertrag abschließen. Normalerweise wird hierbei das beitragsorientierte Modell gewählt, bei welchem maximal zehn Prozent des Jahresbruttoeinkommens in die Pensionskasse eingezahlt werden kann. Es fallen keine Lohnnebenkosten an, die spätere Auszahlung wird der Lohnsteuer unterworfen. Geschenke an Mitarbeiter und Betriebsveranstaltungen Vorziehen von Betriebsausgaben Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als Weihnachtsgeschenk sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,- für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das gilt auch für Gutscheine oder Goldmünzen, wobei sämtliche im Laufe des Jahres gegebenen Geschenke zusammengezählt werden. Kosten von BetriebsYHUDQVWDOWXQJHQ ZLH :HLKQDFKWVIHLHU RGHU %HWULHEVDXVÀXJ sind pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu € 365,- erlaubt, ohne GDVVHLQH6WHXHUXQG6R]LDOYHUVLFKHUXQJVSÀLFKWEHLP$Ubeitnehmer entsteht. Durch das Vorziehen von Betriebsausgaben wie Mieten oder 0HGLNDPHQWHEHWUHϑHQGGDV-DKULQGDV-DKUNDQQ Es ist auch denkbar, Essenbons an Mitarbeiter steuerfrei abzugeben. 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Steuer Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten Leistet der Arbeitgeber für alle oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer einen Zuschuss für die Kinderbetreuung, dann ist dieser Zuschuss bis zu einem Betrag von € 1.000,- jährlich pro Kind bis zum zehnten Lebensjahr von der Lohnsteuer und SV-Beiträgen befreit. Jobticket =XU)|UGHUXQJGHV|ϑHQWOLFKHQ9HUNHKUVZXUGHGLH0|JOLFKNHLW JHVFKDϑHQ GDVV GHU $UEHLWJHEHU VHLQH $UEHLWQHKPHU für die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung mit einem Massenbeförderungsmittel befördern lässt (z. B. Streckenkarte). Die Rechnung muss auf den Arbeitgeber lauten und hat den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten. 5HJLVWULHUNDVVHQSÀLFKW Seit 1. 1. 2016 gibt es für alle Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über € 15.000,- erwirtschaften und die GDEHLPHKUDOV¼%DUXPVlW]HOXNULHUHQGLH3ÀLFKW HLQH 5HJLVWULHUNDVVH DQ]XVFKDϑHQ 'DUEHU KLQDXV LVW HV gesetzlich vorgeschrieben, jedem Kunden bzw. Patienten einen Beleg für die erbrachte Leistung auszustellen. Ab 1. 4. 2017 muss die Registrierkasse im FinanzOnline gemeldet, mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zur Manipulationssicherheit versehen sein und Belege mit elekt- 7LSSVYRU-DKUHVHQGH ronischer Signatur erstellen können. Die Möglichkeit der Registrierung der Kassen im FinanzOnline ist bereits gegeben. Aufbewahrungsfrist =XP-DKUHVHQGHOlXIWGLHVLHEHQMlKULJH$XIEHZDKUXQJVSÀLFKW für Aufzeichnungen des Jahres 2009 ab. Diese können daher ab 1. 1. 2017 vernichtet werden. Belege, die mit anhängigen Berufungsverfahren oder mit Grundstücken in Verbindung VWHKHQVLQGMHGRFKZHLWHUKLQDXIEHZDKUXQJVSÀLFKWLJELV]X -DKUH6HOEVWYHUVWlQGOLFKJLOWHLQH$XIEHZDKUXQJVSÀLFKW auch für Verträge, die noch gültig sind. Sonderausgaben Prämien für freiwillige Lebens-, Unfall- oder KrankenversiFKHUXQJHQ VRZLH IU :RKQUDXPVFKDϑXQJ XQG VDQLHUXQJ sind nach wie vor bis zu einem jährlichen Höchsteinkommen von € 36.400,- zu einem Viertel absetzbar. Der maximal absetzbare Betrag beläuft sich auf ein Viertel von € 2.920,, also € 730,-. Allerdings gilt das nur für Verträge, die vor dem 1. 1. 2016 abgeschlossen wurden. Zwischen € 36.400,- und € 50.900,- gibt es eine Einschleifregelung, darüber hinaus können diese nicht mehr abgesetzt werden. Bei Alleinverdienern und Alleinerziehern verdoppelt sich der Höchstbetrag auf € 5.840,-. Der Nachkauf von Pensionszeiten darf übrigens unbeschränkt abgesetzt werden. Beim Kirchenbeitrag beträgt die Obergrenze € 400,-. © MH - Fotolia.com ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 17 Steuer 7LSSVYRU-DKUHVHQGH Außergewöhnliche Belastungen Kinderbetreuungskosten Ausgaben beispielsweise für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Kuraufenthalte können im Jahr der Bezahlung unter dem Titel außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Steuerwirksam werden diese jedoch erst, wenn der vom Einkommen abhängige Selbstbehalt in Höhe von sechs bis zwölf Prozent in Abhängigkeit vom Einkommen überschritten wird. Für andere Belastungen wie etwa Unterhaltszahlungen, Behinderungen oder auswärtige Berufsausbildungen gibt es unabhängig von der tatsächlichen Höhe der geleisteten =DKOXQJHQ¿[H$EVHW]EHWUlJH Betreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sind steuerlich ohne Selbstbehalt absetzbar. Der Maximalbetrag beträgt € 2.300,- pro Jahr und Kind. Als Kinderbetreuungskosten gelten Kosten von der angestellten Oma über den Kindergarten bis zum Hort. Es sind bestimmte Kriterien zu erfüllen, um die bezahlten Gelder steuerlich geltend machen zu können. )UHLJUHQ]HEHL6WHXHUHUNOlUXQJVSÀLFKW %HL/RKQVWHXHUSÀLFKWLJHQVLQGDQGHUH(LQNQIWHRKQH6WHXHUHUNOlUXQJVSÀLFKWYRQLQVJHVDPW¼P|JOLFK Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 Sie haben noch bis Jahresende Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2011 einzureichen. Danach ist die Fünf-Jahres-Frist abgelaufen und die Veranlagung kann nicht mehr nachgeholt werden. Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen Spenden Bestimmte Spenden sind steuerlich absetzbar. Den Link GD]X¿QGHQ6LHDXIGHU+RPHSDJHGHV)LQDQ]PLQLVWHULXPV unter www.bmf.gv.at. Die Höhe der Spenden ist mit 10 % der Einkünfte begrenzt. Neben Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Kunst und Behindertensport sind Spenden für karitative Zwecke mit folgendem Hintergrund zu nennen: Mildtätigkeit, Entwicklungshilfe, Katastrophenhilfe, Umweltschutz und Tierschutz. Auch ist hier die Absetzbarkeit von Spenden für die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren und der Landesfeuerwehrverbände zu erwähnen. Um sicher zu gehen, dass die Spenden auch tatsächlich steuerlich absetzbar sind, lohnt sich jedenfalls ein Blick auf die oben genannte Homepage. $XIJUXQG YRQ 0HKUIDFKYHUVLFKHUXQJVSÀLFKW ] % ]ZHL Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) kann letztmals aus 2013 die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus bezahlte Sozialversicherung rückgefordert werden. Mag. Wolfgang Leonhart /HRQKDUW/HRQKDUW6WHXHUEHUDWXQJIÌUU]WH 1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a www.leonhart.at © :RO¿OVHU - Fotolia.com 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Entzündungen und Infektionen des Zahnfleisches. Beschwerden stoppen durch Behandlung der Ursache. Unsere Mundflora setzt sich aus über 700 Bakterienarten oder Phylotypen zusammen.1 Die Mikroorganismen bilden einen natürlichen Biofilm auf den Oberflächen der Mundhöhle und befinden sich im Gleichgewicht mit Bakterien, die potenziell pathogenen Spezies angehören können.2 Auch Plaquebakterien treten natürlich auf, haften sich unter günstigen Bedingungen auf den Zahnoberflächen an und bilden mit der Zeit große Kolonien.2 Im subgingivalen Gewebe sind sie die Ursache von Gingivitis und in weiterer Folge Parodontitis, welche weit verbreitete Infektionen des Zahnfleisches darstellen.2,3 Behandeln Sie die Ursache der Beschwerden. Unbehandelte bakterielle Infekte im Mundraum können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.1,4 Neben der Schädigung des Zahnhalteapparats und drohendem Zahnverlust gibt es Hinweise darauf, dass eine schwere Parodontitis systemische Auswirkungen haben kann.4,5 Es ist daher wichtig Infektionen frühzeitig zu erkennen. Weisen Sie Ihren Patienten beim Zahnarztbesuch unbedingt auf mögliche Risiken hin. Eine sofortige Reduzierung der Plaque-Bakterienzahl kann mit einem antibakteriellen Wirkstoff wie Chlorhexidin erreicht werden.6 Antibakterielle Wirkung über 12 Stunden – ohne begleitende bakterielle Resistenz. Chlorhexidin, der Wirkstoff von Chlorhexamed®, ist ein effektives Antiseptikum und haftet längere Zeit an den Oberflächen von Zähnen, Zahnfleisch und Mundschleimhaut. Mundspülungen mit 10 ml Chlorhexamed® FORTE 2 mg/ml führen zu einer starken Reduktion der Speichelbakterienmenge, die bis zu 12 Stunden nachweisbar ist. Dies korreliert mit einer reduzierten Bildungsrate der Zahnplaque.4,7,8 Außerdem führt die Behandlung mit Chlorhexidin zu keinen klinisch relevanten bakteriellen Resistenzen.4 Empfehlen Sie den „Goldstandard“ unter den oralen Antiseptika. Die 0,2%-ige Chlorhexidin- Formulierung, gilt seit vielen Jahren als „Goldstandard“ und hat sowohl eine bakterizide als auch bakteriostatische Wirkung.4,7,8 Chlorhexamed FORTE 2 mg/ml ist daher besonders indiziert zur Vorbeugung und Verminderung von Zahnbelägen und bei bakteriellen Infektionen in Mund- und Rachenraum. Die weiteren Darreichungsformen von Chlorhexamed®, ermöglichen Ihnen außerdem auf verschiedene Bedürfnisse Ihrer Patienten einzugehen. Chlorhexamed® FLUID 0,1 % Chlorhexamed® DIREKT 1 % Gel Be i Chlorhexamed® FORTE alkoholfrei 2 mg/ml Nr.1 kteriellen Inf ba Chlorhexamed® – Unterstützende Therapie für erkranktes Zahnfleisch in Mund -u ten ek Rachenraum nd Zur punktuellen Anwendung Chlorhexamed® 1 % Gel Der Goldstandard Formulierung in geringerer Konzentration Zum Einbürsten (1) Aas JA, Paster BJ, et al. Defining the Normal Bacterial Flora of the Oral Cavity. Jnl of Clin Microbio 2005(Nov);5721–5732. (2) Bascones MA, Figuero RE. Periodontal diseases as bacterial infection. Publicado en Medicina y Patologia oral 2004; Suppl(9):S92-107. (3) Albandar JM, Rams TE. Global epidemiology of periodontal diseases: and overview. Periodontology 2000; 2002(29):7-10. (4) Varoni E, Tarce M, et al. Chlorhexidine (CHX) in dentistry: state of the art. Minerva Stomatol, 2012;61:399-419. (5) Hierse L, Eng vernetzt: Parodontitis und Allgemeinerkrankungen. Zahn Arzt, 2015(12):12-13. (6) Molinari JA, Molinari GE. Is mouthrinsing before dental procedures worthwhile? JADA March 1992;123:75-80. (7) Jones CG, Chlorhexidine: Is it still the gold standard? Periodontology 2000, 1997;15:55-62. (8) Van Zyl A, Hartshorne J, Carrasco-Labra A. Is chlorhexidine mouth rinse, used as a mono-therapy or adjunct with oral hygiene, effective at reducing plaque growth and gingival inflammation? Open J Implant Dent. 2013;1(1), Art.#5. *IMS A01A Stomatologika MAT/05/2016 GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich. Bei Fragen: Tel: 0 5354 56335 - 0. E-Mail: [email protected]. Stand: August 2016. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 19 BG-JV.CHX 160801 Die Nummer 1 zur Anwendung in Mund- und Rachenraum* Versicherung Haftung Die „geheimen Tricks“ im Umgang mit Versicherungen Was sind die Tricks erfahrener Teil 12: Der Fall Nadina - Revolution in der Medizin-Rechtsprechung oder einfach nur steigende Haftungssummen? Versicherungsberater im immer schwierigeren Umgang mit den Versicherungsgesellschaften? Die werden natürlich von niemandem verraten - außer eben hier, für alle für Zahnärztinnen und Zahnärzte relevanten Versicherungsbereiche. Die meisten (zahn)ärztlichen Haftungsfälle bleiben der ÖfIHQWOLFKNHLWXQEHNDQQW'LH8UWHLOHEOHLEHQXQYHU|ϑHQWOLFKW die Geschichten bleiben unerzählt, die Haftungssummen RKQH(UZlKQXQJ(LQLJXQJHQ¿QGHQDXHUJHULFKWOLFKXQWHU Verschwiegenheitsvereinbarung oder nach unterinstanzliFKHQXQGVRPLWPHLVWQLFKWYHU|ϑHQWOLFKWHQ8UWHLOHQVWDWW Wenn dann über einen dramatischen Fall wie jenen von Nadina mehrfach berichtet wird, erhält die Tragik des Ein]HOIDOOV GDQQ KlX¿J DXFK GDV *HZLFKW HLQHV YHUPHLQWOLFK © Stephan Morosch - Fotolia.com 20 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Versicherung besonders bahnbrechenden Urteils. Anhand dieses aktuell medial vielbeachteten Falls soll untersucht werden, ob es sich hier tatsächlich um ein revolutionäres Haftungsurteil handelt - oder ob es einfach nur einmal mehr ein Indiz für die auch in Österreich (langsam und von niedrigem Niveau steigenden) Haftungssummen handelt. Haftung gerichtlich unmittelbar zugesprochenen hunderttausenden Euro, und nicht die Millionen Euro, um die es in einem solchen Fall tatsächlich geht! Ohne dieses Hintergrundwissen ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Fällen in keiner Weise gegeben. Vergleich mit anderen Fällen Was ist passiert? $QIDQJNDPHVEHLHLQHP5RXWLQHHLQJULϑLQIROJHHLQHV Leistenbruchs der 6-wöchigen Nadina an der Innsbrucker 8QL.OLQLNGXUFK6DXHUVWRϑXQWHUYHUVRUJXQJ]XHLQHPVFKZHren Gehirnschaden. Die Folge: Nadina wird ihr Leben lang DXI 6WXQGHQ3ÀHJH DQJHZLHVHQ VHLQ 'LH ODQJMlKULJHQ Verfahren endeten erst vor kurzem: Die 2009 eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Anästhesisten wegen fahrlässiger Körperverletzung enGHQLPVSlWHUHU|ϑQHWHQ6WUDIYHUIDKUHQHUVWPLW einem Freispruch im Zweifel und nach 13 (!!) Gutachten. Das Zivilverfahren gegen die Klinik gewannen die Kläger, nachdem lange jegliche Verantwortung zurückgewiesen wurde, schließlich heuer vor dem Landesgericht Innsbruck in erster Instanz. Was im Haftungsfall zu leisten ist In einem Schadenersatzfall wie diesem kommen folgende Ansprüche in Frage: - das Schmerzengeld des Mädchens, für tatsächliche Schmerzen sowie für entgangene Lebensfreude - ein Trauergeld für nahe Angehörige GLHWDWVlFKOLFKUHVXOWLHUHQGHQ.RVWHQKLHUYRUDOOHP3ÀHge-, Behandlungs- und andere Folgekosten, die aus dem Gesundheitszustand nach der fehlerhaften OP resultieren. Es sei darauf hingewiesen, dass weder das Urteil bisher YHU|ϑHQWOLFKWZXUGHQRFK0HGLHQEHULFKWHJUXQGVlW]OLFKJXWH Quellen für genaue Aussagen zu (medizinischen) Schadenersatzprozessen sind. Bei der Lektüre der Zeitungsartikel zu diesem Fall fällt etwa auf, dass die verschiedenen SchadenerVDW]DUWHQYRUDOOHPKLHU6FKPHU]HQXQG3ÀHJHJHOGKlX¿J nicht voneinander abgegrenzt werden, was zu verwirrenden Aussagen und unrichtigen Schlüssen führen kann. ,QGLHVHPNRQNUHWHQ)DOONRPPWKLQ]XGDVVGDV3ÀHJHJHOG für das Mädchen (noch) nicht für die gesamte erwartete Lebensdauer eingeklagt wurde (!), sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Auf dieser Basis wird zweifellos auch GHU 5HVWEHWUDJ ÀLHHQ YHU|ϑHQWOLFKW ZXUGHQ DEHU GLH Vergleichbar und von Interesse sind vor allem die Positionen 6FKPHU]HQJHOGVRZLH3ÀHJHNRVWHQ Das in diesem Fall insgesamt zugesprochene Schmerzengeld in Höhe von € 250.000,- plus € 25.000,- als „Verunstaltungsentschädigung“, ist im internationalen Vergleich sehr gering. Das - valorisiert - bislang allerhöchste jemals vom OGH zugesprochene Schmerzengeld lag mit € 288.000,- etwa in derselben Höhe. Das Urteil ist hinsichtlich Schmerzengeld somit nicht revolutionär und es stammt auch nicht vom OGH. Aber es handelt sich tatsächlich um einen bemerkenswert hohen Schmerzengeldzuspruch. Der Trend auch hierzulande steigender Zusprüche hält unbestreitbar an - verglichen mit DQGHUHQ 6FKDGHQHUVDW]WHLOHQ VLHKH 3ÀHJHNRVWHQ droht aber aus der Position „Schmerzengeld“ nach wie vor nicht GDVSULPlUH¿QDQ]LHOOH+DIWXQJVULVLNRIUbU]WH=DKQlU]WH und Krankenanstalten. Das Potential nach oben zeigt sich angesichts eines ähnlichen Falls in Deutschland mit einem Zuspruch von € 700.000,- für die Zukunft deutlich. Die insgesamt zugesprochene Höhe des 3ÀHJHJHOGV kann weder aus der medialen Darstellung noch aus dem Urteil direkt herausgelesen werden. Es wäre erst noch die erwartete Restlebenserwartung des Mädchens zu ermitteln, was durch Gutachten erfolgt. Der dann daraus resultierende Kapitalwert liegt in diesem Fall somit noch nicht vor. Was aber verglichen ZHUGHQNDQQVLQGGLHPRQDWOLFKHQDQHUNDQQWHQ3ÀHJHNRVWHQ weil diese für einen abgegrenzten Zeitraum eingeklagt und zugesprochen waren. Für 8,5 Jahre wurden hier € 375.000,zugesprochen, also monatlich ca. € 3.700,-. Das ist hoch, DEHUYHUJOLFKHQPLWGHQK|FKVWHQ]XJHVSURFKHQHQ3ÀHJHNRVten noch nicht im außergewöhnlichen Bereich. Der höchste valorisierte Wert liegt hier bei etwa € 6.000,- monatlich. Erkenntnisse aus dem Fall Nadina für Ärzte und Zahnärzte Auch wenn es im Zivilprozess gegen eine Krankenanstalt ging und es sich um kein Urteil des OGH handelt, können aus diesem vielbeachteten Fall auch Erkenntnisse für die persönliche berufsrechtliche Haftungsvorsorge von Ärzten und Zahnärzten gezogen werden: ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 21 Versicherung Haftung - Für den Arzt oder Zahnarzt ist bei gleichzeitigem Strafverfahren zeitlich vorgelagert noch nicht einmal die +DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJVRQGHUQGHUEHUXÀLFKH6SH]LDO Strafrechtsschutz der wichtigste Schutz. Konkret wäre jedes Zivilverfahren im Fall Nadina zwischen 2008 und HLQPDOXQWHUEURFKHQJHZHVHQXQGGLH+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJKlWWHYHUPXWOLFKLQGLHVHP=HLWUDXP«JDU nichts gemacht. Werden Sie strafrechtlich verurteilt, ist hingegen das Zivilverfahren quasi ebenfalls bereits verloren. Die bestmögliche strafrechtliche Absicherung ist VRPLWSUDNWLVFK3ÀLFKWGLHVFKXOGHQ6LHVLFKXQGGHP Schutz Ihres Vermögens! (LQH KlX¿J JHVWHOOWH )UDJH ZLH Ä=HLJHQ 6LH PLU GHQ höchsten zugesprochenen Schadenersatz in meiner Fachrichtung“ oder ähnliches ist leider völlig sinnlos. Weil Fälle wie der von Nadina die Ausnahme darstellen. HaftSÀLFKWYHUVLFKHUHUVLQGEOLFKHUZHLVHGDUDXIEHGDFKWGDVV Höchsthaftungsfälle nicht durch Publizität die AnspruchsK|KHQDXFKDQGHUHU)lOOHEHHLQÀXVVHQXQGYHUJOHLFKHQ VLFKUHFKW]HLWLJ'LH)ROJH'LHK|FKVWHQ)lOOH¿QGHQVLFK nur sehr selten in Urteilstexten. - Um das zu unterstreichen: Der höchste mir bekannte Fall gegen einen Arzt, in dem derzeit insgesamt ca. € 8 Mio. am Spiel stehen, übersteigt die höchsten gerichtlich zugesprochenen Fälle um ein Mehrfaches. Aber auch dieser Fall wurde auf denselben Grundlagen wie der von Nadina und anderen uns bekannten Fällen errechnet. - Die Folge: schließen Sie hohe Haftungssummen in Ihrer +DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJ DE :HQQ P|JOLFK DXFK IU GLH Vergangenheit! Die Prämien sind für Zahnärzte unvergleichlich niedrig, sodass wirklich kein Grund besteht, nicht die höchsten verfügbaren Summen von aktuell bis € 10 Mio. zu wählen. Im Schadenfall hilft es Ihnen gar nichts, dass Ihr Fall musterhaft unter allen übrigen heraussticht, wenn gerade bei Ihnen die Summe nicht reicht und das Privatvermögen, ohne Limit nach oben, zur Befriedigung der Ansprüche herangezogen wird. © bluedesign - Fotolia.com - Zur Erinnerung: die oben für den Fall Nadina angeführten 6FKDGHQHUVDW]EHVWDQGWHLOH6FKPHU]HQJHOGXQG3ÀHJHNRVten, sowie weitere kausale Zusatzaufwendungen (TherapiHQ3.:.RVWHQEHKLQGHUWHQJHUHFKWH:RKQXQJ«VLQG allesamt auch schon bei leicht fahrlässiger Verursachung zu ersetzen. (Bleaching, Farbwechsel von Füllungen aus kosmetischen Gründen) weist ein Gutteil der Anbieter teils massive Einschränkungen auf. - Aber auch umgekehrt gibt es Zusatzdeckungen, über GHQ JXWHQ 0DUNWVWDQGDUG IU +DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJHQ hinaus, die wir etwa in unserer Spezialistenorganisation ARGE MED in jahrelanger Arbeit für die Ärzte- und Zahnärzteschaft bei manchen Anbietern verhandeln konnten. Ein für mich zentraler Verhandlungspunkt war dabei die 6RQGHUGHFNXQJ]XPRPQLSUlVHQWHQ7KHPDRϑODEHOXVH was auch im Fall Nadina in der Klagsschrift angesprochen wurde und in diesem Verfahren relevant hätte werden können. Es dauerte 10 Jahre, bis wir Versicherer von dieser Zusatzklausel überzeugen konnten! - Lassen Sie sich bei der Auswahl des individuellen BestbieWHUVIU,KUH=DKQDU]W+DIWSÀLFKWYHUVLFKHUXQJXQEHGLQJW von einem in diesem Bereich spezialisierten Berater XQWHUVWW]HQGHUGLHYHUVFKLHGHQHQ+DIWXQJVSUR¿OHYRQ Ärzten und Zahnärzten kennt. Nur so werden Sie zuverOlVVLJMHQHQ$QELHWHUIUVLFK¿QGHQGHUQLFKWJHUDGHLQ einem für Sie relevanten Tätigkeitsbereich womöglich eine unerwartete Deckungseinschränkung vorsieht. 'HWDLOV]XP)DOO1DGLQD¿QGHQ6LHDPEHVWHQGLUHNWDXIGHU :HEVHLWH GHU $UEHLWHUNDPPHU 7LURO GLH GHU EHWURϑHQHQ Familie in diesem Fall Rechtsschutz gewährt hat. Mag. Marcel Mittendorfer - Die Zahnärzte-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, aber inhaltlich nicht von allen Versicherungsanbietern gleich gut. Die Angebote variieren tatsächlich erheblich! Insbesondere im kosmetischen Bereich 22 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 VERAG Versicherungsmakler GmbH 1190 Wien, Eroicagasse 9 www.verag.at Diverses kurz & bündig Schließung der Betriebskrankenkasse Austria Tabak M it Schreiben vom 14. November 2016 an die Österreichische Zahnärztekammer teilt die Betriebskrankenkasse Austria Tabak mit, dass sie nach 127 Jahren per 31. Dezember 2016 ihre Pforten schließt (siehe BGBl. II - Ausgegeben am 31. Oktober 2016 - Nr. 303). Die Versicherten werden ab 1. Jänner 2017 bei den jeweils zuständigen Gebietskrankenkassen versichert sein, welche auch die zukünftigen Abrechnungspartner der ZahnärztInnen sein werden. $OOH$EUHFKQXQJHQGLH/HLVWXQJHQGHV-DKUHVEHWUHϑHQXQGELV-lQQHUEHLGHU Betriebskrankenkasse Austria Tabak eingehen, werden noch wie bisher abgerechnet. Alle Abrechnungen, welche nach diesem Datum eingehen, werden an den Rechtsnachfolger weitergeleitet. Infolgedessen kann es zu längeren Wartezeiten bis zum Zahlungseingang kommen. Die Trägernummer 21 wird ab diesem Zeitpunkt für elektronische Abrechnungen nicht mehr zur Verfügung stehen. SVA der gewerblichen Wirtschaft 'LUHNWYHUUHFKQXQJYRQ/HLVWXQJHQ Die SVA der gewerblichen Wirtschaft teilt mit Schreiben von Ende November 2016 mit, dass sie ihre Zuständigkeiten für die Abrechnungen ihrer Vertragspartner neu organisieren wird. 'LH$EUHFKQXQJHQIUGLH9HUWUDJV]DKQlU]WH9HUWUDJV]DKQlU]WLQQHQZHOFKHLP%XQGHVland Niederösterreich niedergelassen sind und deren Abrechnungen über die Zahnärztekammer erfolgen, werden demnach ab dem Abrechnungszeitraum 4. Quartal 2016 nicht mehr von der Landesstelle Niederösterreich, sondern von einem Dienstleistungszentrum, welches sich in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft /DQGHVVWHOOH.lUQWHQEH¿QGHWYRUJHQRPPHQ Grundsätzlich ergibt sich durch diese Umstrukturierung für die elektronische Abrechnung durch die Abrechnungsstelle keine Änderung, jedoch ist folgendes zu beachten: - Etwaige erforderliche Übermittlungen von Unterlagen zu den Abrechnungen (Verordnungen für Zahnersatz, Kieferregulierungen) sind zukünftig ebenfalls an das Dienstleistungszentrum Verrechnung in der SVA Landesstelle Kärnten, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Bahnhofstraße 67, vorzunehmen. 6lPWOLFKH,QIRUPDWLRQHQGLHbQGHXUQJHQGHV9HUWUDJVYHUKlOWQLVVHVGHU=DKQlU]WHGHU=DKQlU]WLQQHQPLWGHU69$ bQGHUXQJGHU2UGLQDWLRQV]HLWHQHWFEHWUHϑHQVLQGZHLWHUKLQDQGLH/DQGHVVWHOOH1LHGHU|VWHUUHLFK6W3|OWHQ Neugebäudeplatz 1, zu übermitteln. - Wenn sich Fragen zu den Abrechnungen ergeben, ersuchen wir, sich künftig mit dem Dienstleistungszentrum Verrechnung, Herrn Robert Tschuden, Tel. + 43 05 08 08 - 6042 in Verbindung zu setzen. )UGLH$EUHFKQXQJHQGHULQGHQ%XQGHVOlQGHUQ%XUJHQODQGXQG9RUDUOEHUJQLHGHUJHODVVHQHQ=DKQlU]WH=DKQlU]tinnen ergeben sich keinerlei Änderungen. Die Übermittlung von erforderlichen Unterlagen hierzu ist weiterhin an die entsprechende SVA Landesstelle durchzuführen. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 23 Diverses Leserbrief Zahnärztliche Schlichtungsstellen © pikselstock - Fotolia.com Sehr geehrte Damen und Herren! S ie berichten in Ihrer Ausgabe vom 10. November 2016 über eine Arzthaftungsklage, wobei einer Zahnärztin vorgeworfen wird, einer Patientin den falschen Zahn gezogen zu haben. In diesem Artikel meint der die Patientin vertretende Rechtsanwalt, dass er, ich zitiere, bei Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler empfiehlt, sofort einen Rechtsanwalt zu konsultieren. In diesem Zusammenhang darf ich darüber informieren, dass die Zahnärztekammer in Österreich über Schlich- tungsstellen verfügt, die in solchen Fällen außergerichtlich helfen können. Die Leistungen der Schlichtungsstellen sind für Patient und Zahnarzt kostenlos und es Bedarf in diesem Fall auch keines Beistandes durch einen Rechtsanwalt. Sollte auf dem Weg der Schlichtung keine Einigung erzielt werden können, dann steht beiden Streitparteien selbstverständlich weiterhin der Rechtsweg RϑHQ:HQGHWVLFKDOVRGHU3DWLHQWQLFKW sofort an einen Rechtsanwalt, sondern vorerst an die Schlichtungsstelle der zuständigen Landeszahnärztekam- mer, dann kann ihm das sowohl hohe Anwaltskosten, als auch ein für alle Beteiligten oft monatelang dauerndes und zermürbendes Gerichtsverfahren mit unklarem Ausgang ersparen. MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer NÕõqÙ§ê® h Y®z§ê® § Y§§ §Y®zå ®ê® ôµÕ Õqå Öþæ¯ þ¶ ÖYë Y¨Úq¯ VY¯w :Yæ¯æ¯ §]¬Âæ ë¬ Ö <qæ Ñ~Ñ éÑ ~ª~ ä¡[Ñ~ M~ª~Ѫu W x~ ¡åª~ ÑWå Wª ÕàWÑ£~ª TWªÕo§~Ñø~ª ¤ààv £±ªÕå¤à~Ñà~ Õ~ ~ª~ TWª[Ñøઠª x~Ñ åªx~ÕWå½àÕàWxàÁ ±o x~ Ѥ~o à~Ñåª f¤~f éÑ x~ >o§~Ñø~½¤Wà~ WåÕÁ ~ªª x~ ~ª àW¤§~xøª~Ѫ ø± Ñ x~ª W¤Õo~ª TWªÁ '~àøà £[§½à Õ~ §à Ñ~§ ªðW¤à å§ >oWx~ª~ÑÕWàøÁ ÊWÕ àåà §Ñ Wf~Ñ ðÑ£¤o Õ~Ñ ¤~xËv ~ªàÕoå¤xà~ Õo x~ TWª[Ñøઠf~ x~Ñ 9Wà ~ªàªv ªWox~§ Õ~ x~Õ~Ñ x~ª W¤Õo~ª TWªv ª[§¤o x~ª ¤~àøà~ª ¤ª£Õ ±f~ªv ~ø± ~ª Wàà~v ÕàWàà x~ª xWª~f~ªÁ ~Ñ )åªÕà~¤~Ñ ~Ñ~ª~à~ Õo äû¸Á ;éo£f¤o£u ~ ÑWå ¤àà Wª TWªÕo§~Ñø~ª åªx Õåoà~ x~ Cª£¤ª£ WåÁ ,Wo å§WÕÕ~ªx~Ñ Cª à~ÑÕåoåª ~ªàÕo~x ~ª )~~ÑoÑåÑv xWÕÕ x~Ñ f~ àѱ~ª~ TWª ~ÑW¤àåªÕ ðéÑx Õ~v åªx éf~Ñð~Õ Õ~ øå ~ª~Ñ TWª[ÑøàªÁ ~Õ~ ÕW xWÕ Wªx~ÑÕ åªx Ñ øåÑ TWª~Á )åÑø ªWo L~ѤWÕÕ~ª x~Ñ 9ÑWòÕ £W§~ª x~Ñ 9Wà ~ªàª Tð~~¤Á >~ £~Ñà~ øå Ñéo£Á ~Ñ øåï±Ñ ~ÑÕÕ~ª~ TWª ðåÑx~ ~ª~Õ~àøàv x~ Måªx~ ï~Ѫ[àv BWf¤~àà~ª ï~ѱÑxª~àÁ Tå§ *~xð~Õ~ª x~Ñ ä'[Ñ~ª ðåÑx~ª 24 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 øð~ MåÑø~¤Õ½àø~ª § )~ ~Ñ éf~ÑÕ~~ªÁ >~ ¤~x~à fÕ ~åà~ Wª >o§~Ñø~ªÁ M~¤ x~ §à >oWx~ªÕ~ÑÕWàøWª Õ½Ñéo~ª £±ªÑ±ªà~Ñà~ Ñø ઠ½¤µàø¤o x±o £~ª L~Ñ Õoå¤x~ª f~ Õo ÕWv ¤Wªx~ à~ x~Ñ W¤¤ ªåª f~§ ~øÑ£Õ ~ÑoàÁ +WÑàªW +éªø~Ñ ~ L~ÑxWoà Wå [Ñøà¤o~ª )åªÕà~¤~Ñ ~§½~¤~ ov Õ±±Ñà ~ª~ª ªðW¤à øå £±ªÕå¤à~Ñ~ªÁ ÑÁ +WÑઠ~ÑoÕW¤óv ;~oàÕWªðW¤à vom 10. November 2016 4. DV-Kongress INTEGRATIVE ONKOLOGIE Dachverband österreichischer Ärztinnen und Ärzte für Ganzheitsmedizin 31.3. - 1.4.2017 Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1030 Wien Programmschwerpunkte Akupunktur • Anthroposophische Medizin • Aromatherapie • Ayurvedische Medizin • Biophysikalische Informationstherapie • Duale Biosignal-Modulation • F.X. Mayr Ärzte • Ganzheitliche Zahnheilkunde • Homotoxikologie • Homöopathie • Kneippmedizin • Mesotherapie • Mikroimmuntherapie • Neuraltherapie/Regulationsforschung • Orthomolekularmedizin • Osteopathie • Ozontherapie • Physioenergetik Samstag Nachmittag Publikumstag (frei zugänglich) Kongressgebühr gesamter Kongress Frühbucher bis 31.01.2017: Euro 150,00.Bezahlung ab 01.02.2017: Euro 190,00.Bezahlung am Kongress: Euro 220,00.Studentinnen und Studenten, Gesundheitsberufe: Euro 90,00.Gesellschaftsabend 31.03.2017: Euro 50,Um Anmeldung unter o wird gebeten. Kontakt und Anmeldung Fischill PR Kochgasse 4, 1080 W ien Tel: +43 1 408 682 4-12 [email protected] www.fischill.at Weitere Informationen zum Kongress finden Sie unter www.ganzheitsmed.at ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 25 Die Veranstaltung wird für das Diplomfortbildungsprogramm (DFP) der Ärztekammer eingereicht. Diverses Leserbrief Der Staat als Rechtsbrecher Pho © Billion LQGHU$XVJDEHGHU½== tos.com Sehr geehrter Herr Kollege Ratschew! N achdem die ÖZZ das offizielle Organ der Österreichischen Zahnärztekammer ist, darf man sich als Beitragszahler und Kammermitglied erwarten, dass in dieser Druckschrift fachliche und standespolitische Themen abgehandelt werden. Der erste Teil Ihres Artikels hat in der ÖZZ meines Erachtens nichts verloren. Diese XQGLϑHUHQ]LHUWHQ XQG XQEHZLHVHQHQ Behauptungen haben allerhöchstens „Stammtischniveau“. Es ist ein Missbrauch, die ÖZZ zur Verbreitung Ihrer politischen Ansichten zu verwenden, sofern es sich nicht um standespolitische Themen handelt. So ist beispielsweise ein Amoklauf eine Wahnsinnstat. Ein Terroranschlag ist eine Wahnsinnstat. Mord und viele andere Verbrechen sind Wahnsinnstaten Aber eine, aus humanitären ErwägunJHQJHWURϑHQHSROLWLVFKH(QWVFKHLGXQJ ist keine Wahnsinnstat! Man kann diese Entscheidung kritisieren, man muss mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, ja vielleicht war diese Entscheidung auch falsch, aber sie war keine Wahnsinnstat. Die deutsche Bundeskanzlerin und auch der österreichische Bundeskanzler haben diese (QWVFKHLGXQJ JHWURϑHQ XP HLQH VLFK anbahnende humanitäre Katastrophe zu verhindern. Die Staatsgewalt wich nicht verschreckt zurück. Die Staatsgewalt hat Gott sei Dank auf Gewalt verzichtet. Und wenn Sie die damalige Vorgehensweise schon kritisieren, was legitim ist, allerdings nicht in der ÖZZ, wäre es schön zu erfahren wie Sie in der damaligen Situation agiert hätten. Panzer? Maschinengewehre? Aushungern? Dann diese Behauptung „denn dort will man ja schließlich später einmal einen gut dotierten Versorgungsposten haben“. Bitte erklären Sie doch, welche Posten denn in Brüssel gut dotierter Versorgungsposten sind. Und nennen Sie doch einige Politiker, welche „gut dotierte Versorgungsposten“ bekommen haben. So eine unbewiesene, XQGLϑHUHQ]LHUWH %HKDXSWXQJ N|QQHQ sie auf der Facebook Seite der FPÖ posten, hat aber wohl in der ÖZZ nichts verloren. Und so geht es weiter. Vergleichen beispielsweise die humanitäre und notwendige Aktion der Österreichischen Bundesbahn mit überfüllten Schlauchbooten und weißen Klein-LKWs! Na, wenigsten sind die Leute in den Wagons der ÖBB nicht erstickt! Auch hier wie- 26 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 der: Ein Vorschlag bitte! Aber bitte ein Vorschlag, der auch mit unserem Recht *HQIHU )OFKWOLQJVNRQYHQWLRQ HWF vereinbar ist und der auch ein wenig die humanitäre Seite berücksichtigt Zur unangemeldeten Demonstration: Sie haben recht, diese Demonstration KDWRϑHQVLFKWOLFKJHJHQGDV|VWHUUHLFKLsche Versammlungsgesetz verstoßen. Aber glücklicherweise leben wir in einem Land, in dem die Polizei besonnen vorgeht. Eine Demonstration dieser Art gewaltsam aufzulösen hätte aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich mehr Schaden verursacht. Natürlich ist klar, dass man solche Demonstrationen im Wiederholungsfalle nicht tolerieren wird können. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Autoren der ÖZZ in Zukunft auf ihre Aufgabe, nämlich über fachliche und standespolitische Themen zu informieren, beschränken würden. Mit kollegialen Grüßen! Dr. Thomas Gann Facharzt für ZMK 5221 Lochen am See - Fotolia .com Sehr geehrter Herr Kollege Gann! V ielen Dank für Ihre Zuschrift und für Ihre kritischen Anmerkungen zu meinem Artikel „Der Staat als 5HFKWVEUHFKHU³LQGHUg== Erlauben Sie mir dazu, bitte, folgende Stellungnahme: Natürlich kann man, wenn man will, die zahnärztliche Standespolitik auch im Sinne einer einsamen Insel betrachten, die in keinem Zusammenhang zum Rest des Staatsgefüges steht. Natürlich kann man die innereuropäisch völlig ungeplante und unkoordinierte Provokation einer Völkerwanderung wohlwollend zur Kenntnis nehmen und nicht für eine Wahnsinnstat halten. Natürlich kann man die völlig unkontrollierte Invasion hunderttausender Menschen unklarer Herkunft in unser Land für richtig halten und kommentarlos zur Kenntnis nehmen. Natürlich kann man all das für einen humanitären Akt halten, obwohl sichtlich niemand an den Tag danach gedacht hat. Natürlich kann man der Meinung sein, dass Entsendungen von Politi- kern ins EU-Parlament in jedem Fall ausschließlich wegen deren hoher fachlicher Kompetenz erfolgen. Natürlich kann man jede gegen das Versammlungsrecht verstoßende, gewalttätige Demonstration mit dem Argument tolerieren, dass es ja noch viel schlimmer hätte kommen können. Natürlich kann man überhaupt darüber hinweg sehen, dass der Staat seine eigenen Gesetze nicht ganz so eng sieht, der Zahnärzteschaft aber gleichzeitig immer strengere Gesetze und Reglementierungen auferlegt. )1)%(5=(8*(1'( $5*80(17( Natürlich kann man das alles so sehen und dafür auch noch dankbar sein. Man muss es aber nicht. Und schon gar nicht als Kammerfunktionär und Autor der ÖZZ, der keiner politiVFKHQ3DUWHLYHUSÀLFKWHWLVWVRQGHUQ ausschließlich den österreichischen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Mit freundlichen, kollegialen Grüßen MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer -DKUH)RUVFKXQJXQG(QWZLFNOXQJ /DQJ]HLWHUIROJVUDWHYRQ¾EHU (LQIDFKH,PSODQWRORJLH/¸VXQJHQ %HVWHV3UHLV/HLVWXQJV9HUK¦OWQLV Schwangerschaft in der zahnärztlichen Ordination LQGHU$XVJDEH½==GHU½== /HEHQVODQJH*DUDQWLH G. Schneider, Y. Bruckmayer: Langzeitüberlebensrate von dentalen Implantaten bei vollständig unbezahnten Patienten: Follow-up über 30 bis 66 Monate Der Leserbrief von Frau Dr. Brückner hat mir aus der Seele gesprochen. Ich hatte im Vorjahr 4 schwangere Assistentinnen gleichzeitig ... Dr. Janina Stadler 1120 Wien GENERALVERTRIEB FÜR ÖSTERREICH Alpha Implant GmbH | Mariahilfer Straße 123/3, 1060 Wien | +43 1 59999 11 22 RIĆFH#DOSKDLPSODQWDW|DOSKDLPSODQWDW ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 27 Diverses Standesveränderungen Standesveränderungen vom 1. bis 31. Oktober 2016 Eintragungen in die Zahnärzteliste Dr. med. dent. Denise BUSCHE 1010 Wien, am 24. Oktober 2016 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Reinhold FELLNER 9020 Klagenfurt (Kärnten), am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Matthias GÖSTEL 1140 Wien, am 4. Oktober 2016 Dr. med. dent. David JURANEK 6020 Innsbruck (Tirol), am 10. Oktober 2016 Zahnarzt Joannis KIRIAZIS 5700 Zell am See (Salzburg), am 13. Oktober 2016 Dr. med. dent. David KLAMBAUER 4212 Neumarkt i. Mühlkreis (OÖ), am 3. Oktober 2016 Dr. med. dent. Nico LEONHARTSBERGER 3034 Maria-Anzbach (NÖ), am 21. Oktober 2016 Dr. med. univ. Wolfgang NEMEC 3400 Klosterneuburg (NÖ), am 4. Oktober 2016 Dr. med. dent. Csaba ORBÁN 4780 Schärding Vorstadt (OÖ), am 6. Oktober 2016 Dr. med. dent. Julia QUAPIL 1090 Wien, am 31. Oktober 2016 Dr. med. dent. Claudia RUDELSTORFER 1110 Wien, 10. Oktober 2016 Dr. med. dent. Lukas RUECH 6020 Innsbruck (Tirol), am 10. Oktober 2016 Dr. med. dent. Peter SANTORO 6020 Innsbruck (Tirol), am 17. Oktober 2016 Dr. med. dent. Anita SIKIRICA 1100 Wien, am 24. Oktober 2016 Dr. med. dent. Mathias STEYRER 1090 Wien, am 21. Oktober 2016 Dr. med. dent. Kutaiba TAWFIK YOUSIF 6561 Ischgl (Tirol), am 15. Oktober 2016 Dr. med. dent. Miriam TESTOR 1030 Wien, am 21. Oktober 2016 Zahnärztin Claudia WIESER 8750 Judenburg (Steiermark), am 7. Oktober 2016 Dr. med. dent. Fee Delphine WIESINGER 6345 Kössen (Tirol), am 3. Oktober 2016 Dr. med. dent. Lisa WITTIBSCHLAGER 6250 Kundl (Tirol), am 3. Oktober 2016 3UD[LVHU|ϑQXQJHQ 'UPHGGHQW=Vy¿DCSÁSZÁR 5020 Salzburg, Bayerhamerstraße 53 am 4. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. dent. Ludmilla CHYPLYK :LHQ.UXJHUVWUDH am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Sandra Barbara ERTLSCHWEIGER :LHQHU1HXVWDGW$QQ\:|GO*DVVH1g am 1. Oktober 2016 Dipl.-Stomat. Stephan HAAS :LHQ6GWLUROHU3ODW] am 10. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Zahnarzt Joannis KIRIAZIS 5700 Zell am See, Stadtplatz 2 (Salzburg) am 13. Oktober 2016 Dr. med. dent. David KLAMBAUER 4212 Neumarkt im Mühlkreis, Linzer Straße 13 (OÖ) am 3. Oktober 2016 Dr. med. dent. Katharina KOPPI, MSc 2493 Lichtenwörth, Hauptstraße 23 (NÖ) am 10. Oktober 2016 Dr. med. dent. Nico LEONHARTSBERGER 3034 Maria-Anzbach, Marktplatz 25 (NÖ) am 21. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Tayebeh-Tara MAHOOZI 3370 Ybbs an der Donau, Bahnhofstraße 2 (NÖ) am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Barbara MARCHL 1230 Wien, Porschestraße 29 am 17. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. dent. Barbara MARCHL :LHQ.HW]HUJDVVH am 17. Oktober 2016 Dr. med. dent. Bernd MATSCHY 8010 Graz, Murgasse 4 (Steiermark) am 1. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Annika MELLER 1070 Wien, Schottenfeldgasse 45 am 1. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Kathrin PAAR 8044 Graz, Mariatroster Straße 180A (Steiermark) am 3. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Kathrin PAAR 8200 Gleisdorf, Rathausgasse 4 (Steiermark) am 3. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. dent. Tobias PICHLER 4040 Linz, Ferihumerstraße 14 (OÖ) am 21. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination 28 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Dr. med. univ. Petra POLANSKY 8724 Spielberg, Hauptschulstraße 8 (Steiermark) am 1. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. dent. Elisabeth RAST :LHQ.URWWHQEDFKVWUDH am 1. Oktober 2016 Dr. Karl Heinz REMSCHMIDT *UD]6W9HLWHU6WUDH,6WHLHUPDUN am 1. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. Dr-medic Voichita SABADUS 6500 Landeck, Innstraße 1 (Tirol) am 3. Oktober 2016 Dr. med. dent. Balazs SCHÄFER :LHQ.XHIVWHLQJDVVH am 4. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Hubertus SCHINDLER 3500 Krems, Kasernstraße 9 am 6. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. dent. Ensad SIVIC 5020 Salzburg, Linzer Bundesstraße 21a (Salzburg) am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Ilse STEINER, MSc 7DLVNLUFKHQLP,QQNUHLV+RIPDUNW2g am 10. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Ilse STEINER, MSc 4600 Wels, Hamerlingstraße 28 (OÖ) am 30. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. dent. Ekrem TAFAJ :LHQ6FK|QEUXQQHU6WUDH am 3. Oktober 2016 Dr. med. univ. Ernst WEINMANN 6370 Kitzbühel, Im Gries 31 (Tirol) am 10. Oktober 2016 Dr. med. dent. Fee Delphine WIESINGER 6345 Kössen, Dorf 38 (Tirol) am 3. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. dent. Katharina ZACH 1030 Wien, Gärtnergasse 6/2 am 10. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. univ. Ruzena ZALESAK 4816 Gschwandt, Hauptstraße 18 (OÖ) am 3. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Amtliche Änderung der Ortsnummerierung Dr. med. dent. Florian FUCHS YRQ0DUWLQVEHUJ1U1g QDFK0DUWLQVEHUJ%DKQVWUDH1g am 28. Oktober 2016 Diverses Praxisverlegungen Dr. med. dent. Agnes KRAMER 1220 Wien, am 15. Oktober 2016 Dr-medic Dr. med. univ. Marilena RUSU :LHQ7KDOLDVWUDH am 31. Oktober 2016 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Primoz IVANCIC von 8783 Gaishorn am See, Hauptstraße 187 nach 8720 Knittelfeld, Kärntner Straße 15 (Steiermark) am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Mirsad OVCINA von 4030 Linz, Dauphinestraße 89 (OÖ) QDFK*UD].DOYDULHQJUWHO6WHLHUPDUN am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Claudia PERNEGGER von 4040 Linz, Hauptstraße 83-85 (OÖ) nach 4040 Linz, Hauptstraße 28 (OÖ) am 1. Oktober 2016 Dr. Petra POLANSKY von 8724 Spielberg, Hauptschulstraße 8 nach 8010 Graz, Hofgasse 7 (Steiermark) am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Thomas SCHMUTH YRQ:LHQ*ULQ]LQJHU6WUDH nach 1220 Wien, Schenk-Danzinger-Gasse 3 am 1. Oktober 2016 Dr. med. Harald SCHÖNING von 6330 Kufstein, Kronthalerstraße 2 nach 6330 Kufstein, Inngasse 5 (Tirol) am 6. Oktober 2016 Dr. med. univ. Renate TROCKENBACHER 6380 St. Johann i.T., Bozner Straße 2 (Tirol) am 31. Oktober 2016 Dr. med. univ. Peter JAKEL :LHQ.HW]HUJDVVH am 14. Oktober 2016 Dr. med. univ. Jacques Charles MAN-ENG 3370 Ybbs an der Donau (NÖ), am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Brigitta SEKLEHNER 1020 Wien, Praterstraße 15 am 31. Oktober 2016 Dr. med. univ. Massoud SAFAI-SIAHKALI 1220 Wien, am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Harald WESSELY 5020 Salzburg, Faistauergasse 3 am 12. Oktober 2016 Dr. med. univ. Roman SCHAFHAUSER 1190 Wien, am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Viktoria DANGL 3200 Obergrafendorf, Austraße 6 (NÖ) am 2. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Dr. med. univ. Christina SCHULLER-EGERMANN 7350 Oberpullendorf (Burgenland), am 1. Oktober 2016 Dr. med. dent. Nicole FALKENSAMMER 9500 Villach, Moritschstraße 11 (Kärnten) am 4. Oktober 2016, Wahlzahnarztordination Zahnärztin Larisa SEIDEL 6900 Bregenz (Vorarlberg), am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Josef SIMADER 4870 Vöcklamarkt (OÖ), am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Burghard PETER 5020 Salzburg, Alpenstraße 99 am 17. Oktober 2016, Zweitordination Dr. med. univ. Cornelia SIMION 1220 Wien, am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Margit STAUDIGL 6020 Innsbruck (Tirol), am 31. Oktober 2016 Streichungen aus der Zahnärzteliste Todesfall Dr. med. univ. Verena GOLDBACH 1190 Wien, am 1. Oktober 2016 Praxisschließungen Standesveränderungen Dr. med. univ. Wilhelm HAGER 4600 Wels (OÖ), am 1. Oktober 2016 Dentist Kurt CHRISTIAN 2440 Reisenberg (NÖ), am 10. Oktober 2016 Mag. Dr. med. univ. Elisabeth HOLZHAUSER 9231 Köstenberg (Kärnten), am 1. Oktober 2016 Univ.-Prof. Dr. med. univ. Kurt SCHROLL 8010 Graz (Steiermark), am 1. Oktober 2016 Dr. med. univ. Peter JAKEL 2380 Perchtoldsdorf (NÖ), am 15. Oktober 2016 Dentist Franz TESCHITEL 1040 Wien, am 24. Oktober 2016 Dr. med. univ. Ursula KAISER 5020 Salzburg, am 31. Oktober 2016 Dentist Adolf WAJBODA 9020 Klagenfurt, am 29. Oktober 2016 Die Arbeitsgemeinschaft der Zahnärzte im Katholischen Akademikerverband der Erzdiözese Wien OGWDOOH.ROOHJ,QQHQ)DFKU]W,QQHQIÌU=DKQ0XQGXQG.LHIHUKHLONXQGH DentistInnen sowie ZahnärztInnen und deren Verwandte und Freunde herzlich zur $SROORQLD0HVVH zu Ehren der Patronin der Zahnheilkunde ein. Ort: Krypta der Peterskirche, Wien 1., Petersplatz (Eingang rechts vom Haupttor) Zeit: Samstag, 25. Februar 2017, 11.00 Uhr ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 29 Diverses Standesmeldungen Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer per 2. November 2016 Bundesland Burgenland niedergelassen angestellt Wohnsitz gesamt 99 3 13 115 Kärnten 272 26 13 311 NÖ 604 51 84 739 OÖ 565 85 26 676 Salzburg 282 35 24 341 Steiermark 559 74 38 671 Tirol 385 41 40 466 Vorarlberg 161 28 11 200 Wien 963 268 199 1.430 3.890 611 448 4.949 gesamt 30 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 WINTERSYMPOSIUM 2017 Grandhotel Panhans, Semmering > 13.–14. Jänner Prophylaxe in der Zahnheilkunde Anmeldeinformationen: schriftlich an: Fax: E-Mail: Homepage: ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten 050511/3109 [email protected] www.oegzmk.at Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ bei Frau Sarah Eder unter der Telefonnummer 0664/424 84 26 (Mo., Di., Do., 9–13 Uhr). Im Rahmen des ZFP der Österreichischen Zahnärztekammer werden für dieses Symposium 12 ZFP-Punkte vergeben. ZVR 840796383 ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 31 Kunst präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac Ausstellungen &ƌĞŵĚĞ'ƂƩĞƌ &ĂƐnjŝŶĂƟŽŶĨƌŝŬĂƵŶĚKnjĞĂŶŝĞŶ FRANCIS ALŸS >ĞƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝů 23. September 2016 bis 9. Jänner 2017 18. November 2016 bis 22. Jänner 2017 &ƌĞŵĚĞ'ƂƩĞƌ͘&ĂƐnjŝŶĂƟŽŶĨƌŝŬĂƵŶĚKnjĞĂŶŝĞŶ, die große Herbstausstellung des Leopold Museum, fokussiert erstmals die umfangreichen hauseigenen Sammlungsbestände afrikanischer und ozeanischer Kunst. Diese treten in einen Dialog mit ausgewählten Werken von Protagonisten der Klassischen Moderne. Die Schau ŝŶƚĞŶĚŝĞƌƚ͕ƵƌŽƉĂƐĞdžŽƟƐƟƐĐŚĞƐ<ƵŶƐƚĂďĞŶƚĞƵĞƌƵŶĚĚĞŶŝŶŇƵƘ auf die Avantgarde in Erinnerung zu rufen. Museumsgründer Rudolf Leopold teilte die Begeisterung, welche die Künstler der Moderne ĨƺƌĚŝĞƐĞKďũĞŬƚĞŚĞŐƚĞŶ͘ŝĞ&ĂƐnjŝŶĂƟŽŶ͕ĚŝĞǀŽŶĚĞƌ<ƵŶƐƚͣĨƌĞŵder“ Kulturen ausgeht, spiegelte sich in zahlreichen Werken der Klassischen Moderne wider. Dies wird in der Ausstellung im Dialog ĚĞƌDĂƐŬĞŶƵŶĚ&ŝŐƵƌĞŶŵŝƚtĞƌŬĞŶǀŽŶWĂďůŽWŝĐĂƐƐŽ͕ŽŶƐƚĂŶƟŶ ƌąŶĐƵƐŝ͕ŵŝůEŽůĚĞŽĚĞƌDĂdžƌŶƐƚŝŶƚĞŶƐŝǀĞƌĨĂŚƌďĂƌ͘'ůĞŝĐŚnjĞŝƟŐ ǁŝƌĚĚĞƌǀĞƌĨƌĞŵĚĞŶĚĞ͕ͣƉƌŝŵŝƟǀŝƐƟƐĐŚĞ͞ůŝĐŬĚĞƌDŽĚĞƌŶĞĂƵĨ Afrika und Ozeanien durch den zeitgenössischen Künstler Kader ƫĂĂƵƐƉŽƐƚŬŽůŽŶŝĂůĞƌWĞƌƐƉĞŬƟǀĞŚŝŶƚĞƌĨƌĂŐƚ͘ &ƌĂŶĐŝƐ ůNjƐ ŝƐƚ Ĩƺƌ ƵŶĂƵīćůůŝŐĞ /ŶƚĞƌǀĞŶƟŽŶĞŶ ƵŶĚ ƉĞƌĨŽƌŵĂƟǀĞ Handlungen ebenso bekannt wie als Initiator und Koordinator ŐƌŽƘĂŶŐĞůĞŐƚĞƌŬŽůůĞŬƟǀĞƌŬƟŽŶĞŶǀŽůůĂůůĞŐŽƌŝƐĐŚĞŵ'ĞŚĂůƚ͘sŝĞůĞ ĚŝĞƐĞƌŬƟŽŶĞŶ͕ƐŽǁŽŚůĚŝĞ͕ǁĞůĐŚĞĚĞŶ<ƺŶƐƚůĞƌĂůƐŬƚĞƵƌnjĞŝŐĞŶ͕ ĂůƐĂƵĐŚĚŝĞDĂƐƐĞŶĂŬƟŽŶĞŶ͕ďĞŝĚĞŶĞŶůNjƐĂůƐWĞƌƐŽŶŝŵ,ŝŶƚĞƌgrund bleibt, haben inzwischen Kultstatus erlangt. In ZĞͲĞŶĂĐƚŵĞŶƚƐ (2000, Mexiko City) spazierte Alÿs mit einer geladenen Pistole durch die Stadt, bis er von einem Polizisten aufgehalten wurde, den er ƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚĚĂnjƵƺďĞƌƌĞĚĞƚĞ͕ĚŝĞŐĂŶnjĞŬƟŽŶnjƵǁŝĞĚĞƌŚŽůĞŶƵŶĚĂƵĨ Video aufzuzeichnen - daher der Titel ZĞͲĞŶĂĐƚŵĞŶƚƐ. Der Prozess des sĞƌŚĂŶĚĞůŶƐƵŶĚĚŝĞ/ŶƚĞƌĂŬƟŽŶ;ŵŝƚĚĞŵWŽůŝnjŝƐƚĞŶͿƐŝŶĚĐŚĂƌĂŬƚĞƌŝƐƟƐĐŚĨƺƌĚŝĞ,ĞƌĂŶŐĞŚĞŶƐǁĞŝƐĞĚĞƐ<ƺŶƐƚůĞƌƐ͕ĚĞƐƐĞŶŽƌƚƐƐƉĞnjŝĮƐĐŚĞ WƌŽũĞŬƚĞƐŝĐŚƺďĞƌĚĞŶŝĂůŽŐŵŝƚDĞŶƐĐŚĞŶŵŝƚĚĞŶƐƉĞnjŝĮƐĐŚĞŶ ůŽŬĂůĞŶƵŶĚƉŽůŝƟƐĐŚĞŶ^ŝƚƵĂƟŽŶĞŶďĞĨĂƐƐĞŶ͕ĚŝĞƐĞĂďĞƌĂůƐƐŽůĐŚĞ nie direkt ansprechen. tŚĞŶ&ĂŝƚŚDŽǀĞƐDŽƵŶƚĂŝŶƐ, 2002 in Lima, Peru, ausgeführt, war ein Projekt von fast biblischem Ausmaß: die sĞƌƐĞƚnjƵŶŐĞŝŶĞƌϱϬϬDĞƚĞƌůĂŶŐĞŶ^ĂŶĚĚƺŶĞƵŵnjĞŚŶĞŶƟŵĞƚĞƌ͕ ĂƵƐŐĞĨƺŚƌƚǀŽŶϱϬϬ&ƌĞŝǁŝůůŝŐĞŶ͕ƌĞŇĞŬƟĞƌƚĞĚŝĞĂƵƐƐŝĐŚƚƐůŽƐĞ^Ɵŵmung in einem Land, das von einer Diktatur beherrscht war, und ǁƵƌĚĞnjƵĞŝŶĞƌƐLJŵďŽůŝƐĐŚĞŶ'ĞƐƚĞĚĞƌ,ŽīŶƵŶŐ͘ ŽŐŽŶ͕DĂůŝ͕WŝĐŽƌĞƵƌͲDĂƐŬĞ͕ϭϵ͘ďŝƐĨƌƺŚĞƐϮϬ͘:Ś͘© Leopold Museum, Wien Die Sakralobjekte und Ritualgegenstände der Völker Afrikas und KnjĞĂŶŝĞŶƐǀĞƌŬƂƌƉĞƌƚĞŶĞŝŶƐƚĚŝĞ<ƌĂŌĚĞƌŚŶĞŶƵŶĚŐĂďĞŶĚĞƌ Ehrfurcht vor Naturgewalten ein Gesicht. Im frühen 20. Jahrhundert nahm sie Europa in ein anderes Pantheon auf, nämlich jenes der <ƵŶƐƚ͘EƵƌĞŝŶĞŵŬůĞŝŶĞƌĞŶdĞŝůĚĞƌ<ƵůƚƵƌƂīĞŶƚůŝĐŚŬĞŝƚŝƐƚďĞŬĂŶŶƚ͕ dass auch Rudolf Leopold im Laufe von Jahrzehnten eine umfassende Sammlung von seltenen Masken, Figuren und Kultgegenständen aus der südlichen Hemisphäre zusammentrug. Er hielt sie eigenen ƵƐƐĂŐĞŶnjƵĨŽůŐĞĨƺƌͣĂƉƌŝŽƌŝĞdžƉƌĞƐƐŝŽŶŝƐƟƐĐŚ͘͞ >ĞƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝů͕ϭϭϭDĂůĞƌĞŝĞŶ;ϭϵϵϲͲͿ͕ŽƵƌƚĞƐLJ͗Ğƌ<ƺŶƐƚůĞƌƵŶĚ'ĂůĞƌŝĞWĞƚĞƌ<ŝůĐŚŵĂŶŶ͕ƺƌŝĐŚ Die Ausstellung ermöglicht einen leicht fassbaren Überblick über 250 Objekte aus West- und Zentralafrika sowie aus Ozeanien. Im Zentrum der gleichnamigen Ausstellung in der Secession steht >Ğ ƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝů;ŝĞĞŝƚĚĞƐ^ĐŚůĂĨĞƐ͕ϭϵϵϲʹͿ͕ĞŝŶtĞƌŬ͕ĚĂƐŝŶƐĞŝŶĞƌ^ƵďƟůŝƚćƚƵŶĚhŶĞƌŐƌƺŶĚůŝĐŚŬĞŝƚƉĂƌĂĚŝŐŵĂƟƐĐŚĨƺƌĚĂƐŐĞƐĂŵƚĞ Oeuvre ist. >ĞƚĞŵƉƐĚƵƐŽŵŵĞŝůŝƐƚĞŝŶĞ^ĞƌŝĞǀŽŶϭϭϭ'ĞŵćůĚĞŶ͕ die innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte entstanden, aber nicht ĂďŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶŝƐƚ͘ŶƐƚĂƩĚŝĞ^ĞƌŝĞƋƵĂŶƟƚĂƟǀnjƵĞƌǁĞŝƚĞƌŶ͕ƺďĞƌĂƌbeitet, verändert, ergänzt Alÿs die Bilder und mitunter übermalt er sie auch vollständig. Manche Tafeln bleiben über Jahre unberührt, ĂŶĚĞƌĞ ƵŶƚĞƌůŝĞŐĞŶ ŚćƵĮŐĞƌĞŶ mďĞƌĂƌďĞŝƚƵŶŐĞŶ͘ ŝĞ ƌďĞŝƚ ǀĞƌdeutlicht einerseits die Beständigkeit und das Fundament, auf dem Alÿs’ künstlerische Arbeit ruht, andererseits veranschaulicht sie auch sich verändernde Interessen und die Verschiebung von Prioritäten. >ĞŽƉŽůĚDƵƐĞƵŵͲWƌŝǀĂƚƐƟŌƵŶŐ Wiener Secession DƵƐĞƵŵƐYƵĂƌƟĞƌ͕ϭϬϳϬtŝĞŶ͕DƵƐĞƵŵƐƉůĂƚnjϭ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϮϱϳϬ͕ǁǁǁ͘ůĞŽƉŽůĚŵƵƐĞƵŵ͘ŽƌŐ ϭϬϭϬtŝĞŶ͕&ƌŝĞĚƌŝĐŚƐƚƌĂƘĞϭϮ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϴϳϱϯϬϳ͕ǁǁǁ͘ƐĞĐĞƐƐŝŽŶ͘Ăƚ 32 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Kunst n NATUR AUF ABWEGEN? DŝƐĐŚǁĞƐĞŶ͕'ŶŽŵĞƵŶĚDŽŶƐƚĞƌ ;ŶŝĐŚƚŶƵƌͿďĞŝ,ŝĞƌŽŶLJŵƵƐŽƐĐŚ Ausstellungen John M Armleder Fish 5. November 2016 bis 11. Februar 2017 4. November 2016 bis 29. Jänner 2017 Hieronymus Boschs großer Wiener Weltgerichtsaltar mit seinen Mischwesen und phantasmagorischen Teufelskreaturen steht - zum ďƐĐŚůƵƐƐ ĚĞƐ ϱϬϬ͘ dŽĚĞƐũĂŚƌĞƐ ĚĞƐ DĞŝƐƚĞƌƐ Ͳ ŝŵ DŝƩĞůƉƵŶŬƚ ĚĞƌ heurigen Winterausstellung der Gemäldegalerie. Sie widmet sich dem merkwürdigen, vom Bild einer ideal-schönen Natur abweichenden Leben von Mischwesen, Gnomen und Monstern und ihren ErscheinungsĨŽƌŵĞŶͲŽŌŚĂůďDĞŶƐĐŚƵŶĚŚĂůďdŝĞƌ͕ŽŌƟĞƌŝƐĐŚĞEĞƵƐĐŚƂƉĨƵŶŐ͘Ğƌ ƚŚĞŵĂƟƐĐŚĞŽŐĞŶƐƉĂŶŶƚƐŝĐŚŝŶĨƺŶĨ'ƌƵƉƉĞŶŵŝƚĞƌƐƚĂƵŶůŝĐŚĞŶ͕ŽŌ ĂŵƺƐĂŶƚĞŶ'ĞƐĐŚƂƉĨĞŶŝŶƵĐŚŵĂůĞƌĞŝ͕ĞŝĐŚŶƵŶŐ͕ƌƵĐŬŐƌĂĮŬ͕^ŬƵůƉtur und Malerei vom ϭϱ͘Jhd. bis zu Objekten der Gegenwartskunst. Zur Feier des Fünf Jahre Jubiläums in Wien lädt die Galerie Elisabeth Θ <ůĂƵƐ dŚŽŵĂŶ njƵƌ ^ƵďƐŬƌŝƉƟŽŶ ĚĞƌ ĚŝƟŽŶ ϮϬϭϲ ǀŽŶ :ŽŚŶ D Armleder ein: Das Plaid SILVER FISH (Dots) ist im Hoch- und TiefwebǀĞƌĨĂŚƌĞŶĂƵƐĂƵŵǁŽůůĞŚĞƌŐĞƐƚĞůůƚ͕ŐůĂƩƵŶĚǁĞŝĐŚŝŶŚĞůůŐƌĂƵ und mit kurzem sehr weichem Plüsch in schwarz. Die senfgelbe und ŽnjĞĂŶďůĂƵĞĞĐŬĞ'K>&/^,;KĐƚŽƉƵƐͿŝƐƚŝŶŬůĂƐƐŝƐĐŚĞŵ:ĂĐƋƵĂƌĚ aus Baumwolle gewebt, beide hergestellt in Österreich. :ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ͕'ŽůĚ&ŝƐŚ͕ϮϬϭϲ© Courtesy Galerie Elisabeth & Klaus Thoman, Innsbruck/Wien ,ŝĞƌŽŶLJŵƵƐŽƐĐŚ͕tĞůƚŐĞƌŝĐŚƚƐƚƌLJƉƟĐŚŽŶ͕DŝƩĞůƚĂĨĞů͕ĞƚĂŝů͕ƵŵϭϰϵϬďŝƐƵŵϭϱϬϱ © Gemäldegalerie der Akademie der Bildenden Künste Wien Neben dem Hauptwerk von Hieronymus Bosch zählen zu den rund 30 Leihgaben, die in der Ausstellung gezeigt werden, Zeichnungen wie ŽƐĐŚƐͣĂƐ,ƂůůĞŶƐĐŚŝī͞ĂƵƐĚĞŵ<ƵƉĨĞƌƐƟĐŚŬĂďŝŶĞƩĚĞƌtŝĞŶĞƌ Akademie, das im heurigen Bosch-Jahr hier zum ersten Mal zu sehen ŝƐƚ͕ƌƵĐŬŐƌĂƉŚŝŬĞŶĚĞƐϭϱ͘ƵŶĚϭϲ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐĂƵƐĚĞƌůďĞƌƟŶĂ͕ /ŶŬƵŶĂďĞůŶͲƐŽĚŝĞ^ĐŚĞĚĞů͚ƐĐŚĞtĞůƚĐŚƌŽŶŝŬǀŽŶϭϰϵϭĂƵƐĚĞƌŬĂdemiebibliothek, Gemälde von Arcimboldo und Teniers d.J. aus den Fürstlich Liechtensteinischen Sammlungen, ein Basilisk aus dem Naturhistorischen Museum, aber auch Skulpturen, wie die Keramikmonster von Federico Bonaldi aus einer Privatsammlung in Bassano del Grappa. Für die Darstellungsmöglichkeiten der Dichter und bildenden Künstler als Schöpfer von Phantasiegestalten, Fabelwesen und Monstern ƐƉŝĞůƚĞŝŶĞďĞĚĞƵƚĞŶĚĞZŽůůĞ͕ĚĂƐƐĚŝĞĂŶƟŬĞŶ'ĞĚĂŶŬĞŶǀŽŶĚĞƌ Einheit des Guten und des Schönen in der christlichen Kosmologie und Schöpfungslehre übernommen, weiterentwickelt und bis in die frühe Neuzeit präsent waren. Dementsprechend steht das ZĞŐĞůůŽƐĞ͕ hŶĞŝŶŚĞŝƚůŝĐŚĞ Ĩƺƌ ĚĂƐ ,ćƐƐůŝĐŚĞ͕ ^ƺŶĚŚĂŌĞ͕ ĚĞƐƐĞŶ ĂďƐƚŽƘĞŶĚĞŶ ƌƐĐŚĞŝŶƵŶŐƐďŝůĚĞƌŶ ŝŵŵĞƌ ĂƵĐŚ ĚŝĞ ĚŝĚĂŬƟƐĐŚĞ Absicht zu Einsicht und Besserung innewohnt. John M Armleder hat die Kunstpraxis der Postmoderne entscheidend mitgeprägt und das Feld des Kunstmachens, -ausstellens und -erlebens maßgeblich erweitert. Spielerisch löst Armleder die Grenzen zwischen Kunst, Dekor und Leben auf, verbindet und ƚƌĂŶƐĨŽƌŵŝĞƌƚŝŶƐĞŝŶĞŵǀŝĞůŐĞƐƚĂůƟŐĞŶKĞƵǀƌĞĚŝĞŝůĚǁĞůƚĞŶĚĞƐ ϮϬ͘ƵŶĚďĞŐŝŶŶĞŶĚĞŶϮϭ͘:ĂŚƌŚƵŶĚĞƌƚƐ͕ŚŝƐƚŽƌŝƐĐŚĞDŽĚĞƌŶĞƵŶĚ DĂƐƐĞŶŬƵůƚƵƌ͕ ,ŽĐŚŬƵůƚƵƌ ƵŶĚ dƌĂƐŚ͘ :ŽŚŶ D ƌŵůĞĚĞƌ ƐĐŚĂŏ KďũĞŬƚĞ͕/ŶƐƚĂůůĂƟŽŶĞŶ͕ĞŝĐŚŶƵŶŐ͕DĂůĞƌĞŝƵŶĚWĞƌĨŽŵĂŶĐĞƐƵŶĚ ĂƌďĞŝƚĞƚ ŵŝƚ ĞƐŝŐŶ͕ DƵƐŝŬ͕ ůůƚĂŐƐŐĞŐĞŶƐƚćŶĚĞŶ͕ &ůŝƩĞƌ͕ /ŬŽŶĞŶ ĚĞƌDŽĚĞƌŶĞƵƐǁ͘<ĞŝŶĞƌdŚĞŽƌŝĞŽĚĞƌŐĞŶĚĂǀĞƌƉŇŝĐŚƚĞƚ͕ůćƐƐƚ er Werke von eigentümlicher Schönheit entstehen. DŝƚĚĞƌĂŬƚƵĞůůĞŶĚŝƟŽŶƵŶĚƵƐƐƚĞůůƵŶŐďĞnjŝĞŚƚƐŝĐŚƌŵůĞĚĞƌĂƵĨ tŝĞŶƵŶĚƐĞŝŶĞũƺŶŐĞƌĞŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞƵŶĚćƐƚŚĞƟƐĐŚĞ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞ͘ ƌnjŝƟĞƌƚ'ƵƐƚĂǀ<ůŝŵƚ;^/>sZ&/^,͕'K>&/^,ͿƵŶĚƐĐŚĂŏĨƵƌŶŝƚƵƌĞ sculptures mit dem legendären Galaxy Chair von Walter Pichler und dem Sofa Cubus von Carl Auböck II. mďĞƌ:ŽŚŶDƌŵůĞĚĞƌ͗ϭϵϰϴŐĞďŽƌĞŶŝŶ'ĞŶĨ͕ϭϵϲϲͲϭϵϲϳĐŽůĞ ĚĞƐĞĂƵdžͲƌƚƐ'ĞŶĨ͕ϭϵϲϵ'ƌƺŶĚƵŶŐĚĞƌ&ůƵdžƵƐŐƌƵƉƉĞĐĂƌƚ'ĞŶĨ͕ ƐĞŝƚϭϵϵϰWƌŽĨĞƐƐŽƌĂŶĚĞƌ,ŽĐŚƐĐŚƵůĞĨƺƌŝůĚĞŶĚĞ<ƺŶƐƚĞƌĂƵŶschweig und an der Ecole cantonale d’art Lausanne, lebt und arbeiƚĞƚŝŶ'ĞŶĨƵŶĚEĞǁzŽƌŬ͘ĂŚůƌĞŝĐŚĞŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐĞŶ͘ Akademie der bildenden Künste Galerie Elisabeth & Klaus Thoman ϭϬϭϬtŝĞŶ͕^ĐŚŝůůĞƌƉůĂƚnjϯ͕'ĞŵćůĚĞŐĂůĞƌŝĞ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϴϴϭϲͲϮϮϮϮ͕ǁǁǁ͘ĂŬĂĚĞŵŝĞŐĂůĞƌŝĞ͘Ăƚ ϭϬϭϬtŝĞŶ͕^ĞŝůĞƌƐƚćƩĞϳ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϭͲϱϭϮϬϴϰϬ͕ǁǁǁ͘ŐĂůĞƌŝĞƚŚŽŵĂŶ͘ĐŽŵ ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 33 Kunst K Ausstellungen Johann Hauser ͘͘͘ĚĞƌŬƺŶƐƚůĞƌďŝŶŝĐŚ͊ Klemens Brosch <ƵŶƐƚƵŶĚ^ƵĐŚƚĚĞƐĞŝĐŚĞŶŐĞŶŝĞƐ 6. Juni 2016 bis 8. Jänner 2017 30. September 2016 bis 8. Jänner 2017 :ŽŚĂŶŶ,ĂƵƐĞƌŚĂƚŚƵŶĚĞƌƚĞĨĂƌďĞŶƉƌćĐŚƟŐĞŝůĚŶŝƐƐĞŐĞƐĐŚĂīĞŶ͕ ĚŝĞŝŶƂīĞŶƚůŝĐŚĞŶƵŶĚƉƌŝǀĂƚĞŶ^ĂŵŵůƵŶŐĞŶǁĞůƚǁĞŝƚǀĞƌƚƌĞƚĞŶ ƵŶĚĂƵƐĚĞƌŝŶƚĞƌŶĂƟŽŶĂůĞŶƌƚƌƵƚͲ^njĞŶĞŶŝĐŚƚŵĞŚƌǁĞŐnjƵĚĞŶŬĞŶƐŝŶĚ͘,ĂƵƐĞƌƐ&ƌĂƵĞŶĚĂƌƐƚĞůůƵŶŐĞŶƐŝŶĚǀŽůůŽīĞŶƐŝǀĞƌƌŽƟŬ ƵŶĚďĞĞŝŶĚƌƵĐŬĞŶĚƵƌĐŚŝŚƌĞŬƌĂŌǀŽůůĞ^ƚƌŝĐŚĨƺŚƌƵŶŐ͘^ĞŝŶĞǀĞƌspielte Seite zeigt der Künstler bei seinen Darstellungen anderer dŚĞŵĞŶ͗&ůƵŐnjĞƵŐĞ͕<ƌŝĞŐƐƐĐŚŝīĞ͕,ƵďƐĐŚƌĂƵďĞƌ͕^ĐŚůƂƐƐĞƌ͕ŐƌƺŶĞ Schlangen. Sie ziehen die BetrachterInnen durch ihre farbliche und ĞŵŽƟŽŶĂůĞ/ŶƚĞŶƐŝƚćƚŝŶŝŚƌĞŶĂŶŶ͘ Klemens Brosch zählt zu den herausragenden und interessantesten Zeichnern Österreichs im 20. Jahrhundert. Gemeinsam würdigen nun die Landesgalerie Linz und das NORDICO Stadtmuseum das Leben und Werk dieses in Linz geborenen Zeichengenies. In einem einmaligen, museumsübergreifenden Projekt wird der künstlerische tĞƌĚĞŐĂŶŐĞďĞŶƐŽďĞůĞƵĐŚƚĞƚǁŝĞĚŝĞƚƌĂŐŝƐĐŚĞŝŽŐƌĂĮĞĚĞƐƉĂƐƐŝŽŶŝĞƌƚĞŶĞŝĐŚŶĞƌƐ͕ĚĞƌĞŝŶŐĞǁĂůƟŐĞƐŐƌĂĮƐĐŚĞƐtĞƌŬƵŶĚĞŝŶŝŐĞ PůŐĞŵćůĚĞŝŶŶƵƌϭϲ^ĐŚĂīĞŶƐũĂŚƌĞŶŚŝŶƚĞƌůŝĞƘ͘ <ůĞŵĞŶƐƌŽƐĐŚ͕ŵ^ƚƌĂŶĚĞ͕ϭϵϭϮ© 'ƌĂĮƐĐŚĞ^ĂŵŵůƵŶŐ͕>ĂŶĚĞƐŐĂůĞƌŝĞ>ŝŶnj Johann Hauser mit Pin-up-Skulptur,ϭϵϴϳ͕&ŽƚŽ© Mathias Braschler /ŶĚŝĞ>ĂŶĚĞƐͲEĞƌǀĞŶŬůŝŶŝŬDĂƌŝĂ'ƵŐŐŝŶŐǁƵƌĚĞ,ĂƵƐĞƌϭϵϰϯŝŵ ůƚĞƌǀŽŶϭϳ:ĂŚƌĞŶĞŝŶŐĞǁŝĞƐĞŶ͕ϭϵϴϲƺďĞƌƐŝĞĚĞůƚĞĞƌŝŶĚĂƐ,ĂƵƐ der Künstler in Gugging. Der Psychiater und Leiter der MännerabteiůƵŶŐ͕>ĞŽEĂǀƌĂƟů͕ĞŶƚĚĞĐŬƚĞƐĞŝŶdĂůĞŶƚƵŶĚďĞŐĂŶŶŝŚŶnjƵĨƂƌĚĞƌŶ͘ So begann Hauser erst im Alter von 32 Jahren zu zeichnen. Der zum ͞<ƺŶƐƚůĞƌͲWĂƟĞŶƚĞŶ͟ĂƵĨŐĞƐƟĞŐĞŶĞ,ĂƵƐĞƌǁƵƌĚĞϭϵϲϱĞƌƐƚŵĂůƐ publiziert und andere Künstler, vor allem der Wiener Avantgarde, waren von seiner Kunst begeistert. Der Maler Peter Pongratz bezeichnete ihn als den Lehrer, der ihm zeigte, was Kunst ist, der “ mďĞƌŵĂůĞƌ͞ƌŶƵůĨZĂŝŶĞƌƐƚĞůůƚĞŐĂƌĨĞƐƚ͕ĚĂƐƐ,ĂƵƐĞƌϵϵWƌŽnjĞŶƚ der professionellen Maler degradiere. hŶƚĞƌEĂǀƌĂƟůƐEĂĐŚĨŽůŐĞƌ :ŽŚĂŶŶ&ĞŝůĂĐŚĞƌ͕ĚĞƌĚĂƐͣĞŶƚƌƵŵĨƺƌ<ƵŶƐƚͲƵŶĚWƐLJĐŚŽƚŚĞƌĂƉŝĞ͞ ŝŶĚĂƐͣ,ĂƵƐĚĞƌ<ƺŶƐƚůĞƌ͞ƵŵǁĂŶĚĞůƚĞƵŶĚǀŽŶĚĞƌ<ůŝŶŝŬĂďƚƌĞŶŶƚĞ͕ǁƵƌĚĞ,ĂƵƐĞƌƐtĞƌŬŝŶŐĂŶnjƵƌŽƉĂ͕ĚĞŶh^ƵŶĚ:ĂƉĂŶŐĞnjĞŝŐƚ͘ Der Künstler galt bereits in der Schule und später an der Wiener ŬĂĚĞŵŝĞ ĂůƐ tƵŶĚĞƌŬŝŶĚ͘ Dŝƚ ƉĞĚĂŶƟƐĐŚĞƌ WƌćnjŝƐŝŽŶ͕ ǁŝĞ ŝŵ ^ĐŚĂīĞŶƐƌĂƵƐĐŚ͕ďĞƐĐŚćŌŝŐƚĞƐŝĐŚƌŽƐĐŚŵŝƚĚĞŵ^LJŵďŽůŚĂŌĞŶ ƵŶĚĚĞŵhŶŚĞŝŵůŝĐŚĞŶ͕ŵŝƚĚĞŵĂƵďĞƌƵŶĚĚĞƌsĞƌŐćŶŐůŝĐŚŬĞŝƚ der Natur. Durch seine akribische Strichführung und seinen manischen Zeichenduktus wurde er bald zu einem Vorreiter der Neuen Sachlichkeit, des späteren Surrealismus bzw. Hyperrealismus. :ŽŚĂŶŶ ,ĂƵƐĞƌ ŚŝŶƚĞƌůŝĞƘ ĞƚǁĂ Ϯ͘ϱϬϬ ĞŝĐŚŶƵŶŐĞŶ ƵŶĚ ĨĂƐƚ ϭϱϬ Radierungen, ein Lebenswerk, das ihn in die erste Reihe aller Art Brut-Künstler brachte. Broschs ungewöhnliche Bildthemen wirken dämonisch und hinƚĞƌŐƌƺŶĚŝŐ͘ ^ĞŝŶĞ ŵĂŐŝƐĐŚĞŶ >ĂŶĚƐĐŚĂŌĞŶ ƐĐŚĞŝŶĞŶ ǀĞƌƐƚĞŝŶĞƌƚ ƵŶĚǀĞƌůĂƐƐĞŶ͘^ĞŝŶĞ^ŬŝnjnjĞŶƐŝŶĚĞďĞŶƐŽŐĞŶŝĂůǁŝĞnjǁĂŶŐŚĂŌ͘ŝĞ ŬƺŶƐƚůĞƌŝƐĐŚĞŶsŝƐŝŽŶĞŶĞŶƞƺŚƌĞŶŝŶĨĂŶƚĂƐƟƐĐŚĞ͕ǀŝĞůĨĂĐŚďĞĚƌŽŚliche Traumwelten. Als der Zeichner als Soldat nach Galizien ins Feld ziehen muss, bringt er sein Entsetzen über die Gräuel in anklagenden <ƌŝĞŐƐĚŽŬƵŵĞŶƚĂƟŽŶĞŶnjƵWĂƉŝĞƌ͘ĞƌĞŝƚƐϭϵϭϰǁŝƌĚĚĞŵŬƌćŶŬůŝĐŚĞŶ 'ƌĂĮŬĞƌǀŽŵDŝůŝƚćƌĂƌnjƚDŽƌƉŚŝƵŵǀĞƌŽƌĚŶĞƚ͘/ŵŵĞƌƐƚćƌŬĞƌǀĞƌĨćůůƚ <ůĞŵĞŶƐƌŽƐĐŚĚĞŵ^ƵĐŚƚŐŝŌ͕ĚĞŵƺďĞƌƐƚĞŝŐĞƌƚĞŶWĂƚŚŽƐƵŶĚĚĞƌ ŝůĚǀŝƐŝŽŶ͘>ĞďĞŶƵŶĚ^ĐŚĂīĞŶƐŝŶĚďŝƐnjƵƐĞŝŶĞŵƚƌĂŐŝƐĐŚĞŶ^ĞůďƐƚŵŽƌĚĂŵ>ŝŶnjĞƌWƂƐƚůŝŶŐďĞƌŐŝŵ:ĂŚƌϭϵϮϲǀŽŶdŽĚĞƐƐĞŚŶƐƵĐŚƚƵŶĚ njĞƌƐƚƂƌĞƌŝƐĐŚĞŶhŶƚĞƌŐĂŶŐƐǀŝƐŝŽŶĞŶďĞŚĞƌƌƐĐŚƚ͘ DƵƐĞƵŵ'ƵŐŐŝŶŐ >ĂŶĚĞƐŐĂůĞƌŝĞ>ŝŶnj 3400 Maria Gugging, Am Campus 2 dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϮϮϰϯͲϴϳϬϴϳ͕ǁǁǁ͘ŐƵŐŐŝŶŐ͘ŽƌŐ ϰϬϭϬ>ŝŶnj͕DƵƐĞƵŵƐƚƌĂƘĞϭϰ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϳϯϮͲϳϳϰϰϴϮ͕ǁǁǁ͘ůĂŶĚĞƐŵƵƐĞƵŵ͘Ăƚ 34 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Kunst n Ausstellungen &ĞƌŶĂŶĚŽ^ĄŶĐŚĞnjĂƐƟůůŽ důĂƚĞůŽůĐŽ͘͘͘tŝŶƚĞƌ'ĂŵĞƐ Lawrence Weiner tŚĞƌĞǁŝƚŚĂůͮtĂƐĞƐďƌĂƵĐŚƚ 19. November 2016 bis 28. Jänner 2017 12. November 2016 bis 15. Jänner 2017 ŝĞƵƐƐƚĞůůƵŶŐĚĞƐƐƉĂŶŝƐĐŚĞŶ<ƺŶƐƚůĞƌ&ĞƌŶĂŶĚŽ^ĄŶĐŚĞnjĂƐƟůůŽ ƚŚĞŵĂƟƐŝĞƌƚĚŝĞďůƵƟŐĞEŝĞĚĞƌƐĐŚůĂŐƵŶŐĚĞƐ^ƚƵĚĞŶƚĞŶĂƵĨƐƚĂŶĚƐ ŝŶDĞdžŝŬŽŝŵ:ĂŚƌĞϭϵϲϴ͕ĚĞƌŬƵƌnjǀŽƌĚĞŵĞŐŝŶŶĚĞƌKůLJŵƉŝƐĐŚĞŶ Sommerspiele sich in unterschiedlichen Studentengruppierungen ĨŽƌŵŝĞƌƚĞ͕ƵŵĞŝŶƉŽůŝƟƐĐŚĞƐ^ŝŐŶĂůnjƵƐĞƚnjƚĞŶ͘ŝĞƐĞĞǁĞŐƵŶŐ͕ fand ihren Höhepunkt mit der gewaltsamen Niederschlagung der ĞŵŽŶƐƚƌĂƟŽŶĂŵϮ͘KŬƚŽďĞƌĂƵĨĚĞŵͣWůĂnjĂĚĞůĂƐdƌĞƐƵůƚƵƌĂƐ͞ ŝŵ^ƚĂĚƩĞŝůdůĂƚĞůŽůĐŽ;Ěƚ͘WůĂƚnjĚĞƌĚƌĞŝ<ƵůƚƵƌĞŶͿ͘ŝĞ<ƵŶĚŐĞďƵŶŐ͕ ĚŝĞ ƐŝĐŚ ŝŶ ƵŇƂƐƵŶŐ ďĞĨĂŶĚ͕ ĞƐŬĂůŝĞƌƚĞ ĚƵƌĐŚ ĞŝŶĞŶ ƉůƂƚnjůŝĐŚĞŶ ^ĐŚƵƐƐǁĞĐŚƐĞů͕ ĚĞƌ ĚĂƐ Dŝůŝƚćƌ ƚƌĂĨ ƵŶĚ ĞŝŶĞ ŽīĞŶƐŝǀĞ ZĞĂŬƟŽŶ ƉƌŽǀŽnjŝĞƌƚĞ͕ƵŶĚƐŽŵŝƚĚĂƐ&ĞƵĞƌĂƵĨĚŝĞ^ƚƵĚŝĞƌĞŶĚĞŶĞƌƂīŶĞƚĞ͘ ŝĞŶnjĂŚůĚĞƌdŽĚĞƐŽƉĨĞƌŝƐƚďŝƐŚĞƵƚĞŶŽĐŚŶŝĐŚƚŽĸnjŝĞůůďĞƐƚćƟŐƚ͕ aber man geht von ca. 300 Toten und zahlreichen Festnahmen aus, bis heute blieben fast 2.000 Personen verschwunden. Heute ďĞůĞŐĞŶŝŶŽĸnjŝĞůůĞŽŬƵŵĞŶƚĞ͕ĚĂƐƐĚŝĞĞƌƐƚĞŶ^ĐŚƺƐƐĞǀŽŶĚĞŶ Dächern durch Spezialeinheiten der Regierung abgegeben wurden. ĞƌdŝƚĞůnjƵƐĂƚnjͣtŝŶƚĞƌ'ĂŵĞƐ͞ďĞnjŝĞŚƚƐŝĐŚĂƵĨ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕ƐĞůďƐƚ 2-malige Olympia Stadt, aber auch jener Ort, an die die Eltern der ϰϯĞƌŵŽƌĚĞƚĞŶ^ƚƵĚŝĞƌĞŶĚĞŶĚŝĞƐĐŚĞnjƵƌĮŶĂůĞŶEŶĂůLJƐĞ schickte. Jedoch waren die menschlichen Überreste derart verďƌĂŶŶƚ͕ĚĂƐƐŶƵƌϮWĞƌƐŽŶĞŶŝĚĞŶƟĮnjŝĞƌƚǁƵƌĚĞŶ͘ Kunst muss Fragen stellen, so Lawrence Weiner bei seinem ersten Besuch im Kunsthaus Bregenz. Wenn sie sich mit Antworten begnügte, geriete sie in die Fallen von Gefälligkeit und einfacher Bebilderung. Es gehe vielmehr darum, Werte zu hinterfragen durch Überblendungen, durch überraschende Wort-Sinn-Beziehungen, ǀŝƐƵĞůůĞ<ŶĂƉƉŚĞŝƚƵŶĚƉŽŝŶƟĞƌƚĞĞŝĐŚĞŶ͘ t,Zt/d,>ͮt^^Zh,d͕ϮϬϭϲ͕ƵƐƐƚĞůůƵŶŐƐĂŶƐŝĐŚƚ'͕<ƵŶƐƚŚĂƵƐƌĞŐĞŶnj͕&͗DĂƌŬƵƐdƌĞƩĞƌ͕ŽƵƌƚĞƐLJ of Privatsammlung © >ĂǁƌĞŶĐĞtĞŝŶĞƌͮZ^͕EĞǁzŽƌŬͮŝůĚƌĞĐŚƚ͕tŝĞŶ͕ϮϬϭϲƵŶĚ<ƵŶƐƚŚĂƵƐƌĞŐĞŶnj >ĂǁƌĞŶĐĞtĞŝŶĞƌ;ŐĞď͘ϭϵϰϮ͕EzͿnjćŚůƚnjƵĚĞŶďĞŬĂŶŶƚĞƐƚĞŶ<ƺŶƐƚlern weltweit und den Begründern der amerikanischen Conceptual ƌƚ͘ŝĞƐĞŝŶĚĞŶϭϵϲϬĞƌ:ĂŚƌĞŶĞŶƚƐƚĂŶĚĞŶĞ<ƵŶƐƚƌŝĐŚƚƵŶŐĚĂĐŚƚĞ grundlegend über die Voraussetzungen eines Kunstwerks nach. Ist es notwendig, dass ein Kunstwerk realisiert wird? Genügt nicht die Idee des Werks, um bestehen zu können? Ausstellungsansicht ©Foto: Verena Nagl Sánchez Castillo schafft herausragende Arbeiten zum Thema ŬŽŵŵƵŶĂůĞƐ'ĞĚćĐŚƚŶŝƐ͘^ĞŝŶĞĞŬŽŶƐƚƌƵŬƟŽŶǀŽŶĞŶŬŵćůĞƌŶ ŝƐƚĞŝŶDŝƩĞůƵŵŐĞŶĂƵĞƌĂƵĨĚŝĞtŝĚĞƌƐƉƌƺĐŚĞĚĞƌ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞnjƵ ďůŝĐŬĞŶ͕ĚŝĞZĞƉƌćƐĞŶƚĂƟŽŶĞŶƵŶĚDĂŶŝƉƵůĂƟŽŶĞŶǀŽŶŽĸnjŝĞůůĞŶ Erzählungen zu unterlaufen, ihre Kanons, Helden, Diskurse und ŐĞĨĞƐƟŐƚĞŶ tĂŚƌŚĞŝƚĞŶ njƵ ĞŶƚŵLJƐƟĮnjŝĞƌĞŶ͘ 'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞ ŝƐƚ ƐĞŝŶ ,ĂƵƉƩŚĞŵĂ͕ƵŶĚƐĞŝŶĞďĞǀŽƌnjƵŐƚĞDĞƚŚŽĚĞ͕ƐŝĐŚŝŚƌnjƵŶćŚĞƌŶ͕ ist - wie im vorliegenden Fall - jene mithilfe von Dokumenten, die ĨƺƌŝŚƌĞ<ŽŶƐƚƌƵŬƟŽŶƵŶĚZĞƉƌćƐĞŶƚĂƟŽŶŵĂƘŐĞďůŝĐŚǁĂƌĞŶ͘^ĞŝŶĞ Arbeit ist ein Versuch, die Erzählungen der Historie neu zu schreiben oder zumindest uns ihre Komplexitäten und Spuren bewusster zu ŵĂĐŚĞŶƵŶĚnjƵnjĞŝŐĞŶ͕ĚĂƐƐ'ĞƐĐŚŝĐŚƚĞĂƵƐĞŝŶĞƌWŽƐŝƟŽŶĚĞƌDĂĐŚƚ heraus konstruiert wird. hŵĚŝĞƐĞsŽƌƐƚĞůůƵŶŐǀŽŶ<ƵŶƐƚĂůƐĞŶŬůĞŝƐƚƵŶŐnjƵǀĞƌǁŝƌŬůŝĐŚĞŶ͕ arbeitet Weiner seit seinen Anfängen mit einem bis dahin fremden künstlerischen Material: der Sprache. Weiner betrachtet Sprache als Tatsache, als Faktum. Sie hat dasselbe Gewicht wie ein Stein, der von einem Bildhauer bearbeitet wird. An der Wand wird sie zu ĞŝŶĞƌƉŚLJƐŝƐĐŚĞƌůĞďďĂƌĞŶ͕ŶĂŚĞnjƵŐƌĞŝĩĂƌĞŶdžŝƐƚĞŶnj͘ &ƺƌĚĂƐ<hŝƐƚ>ĂǁƌĞŶĐĞtĞŝŶĞƌŶŝĐŚƚŶƵƌǁĞŐĞŶƐĞŝŶĞƐŬƺŶƐƚlerischen Rangs bedeutend, sondern vor allem aufgrund seines ZĂƵŵĚĞŶŬĞŶƐ͘sŽƌďŝůĚ ĨƺƌĚŝĞŶŽƌĚŶƵŶŐƐĞŝŶĞƌ^ĐŚƌŝŌǁĞƌŬĞŝŶ ĚĞŶǀŝĞƌ'ĞƐĐŚŽƐƐĞŶƐĞŝĞŝŶ'ĞLJƐŝƌ͕ƐŽtĞŝŶĞƌ͘'ĞLJƐŝƌĞƐŝŶĚsĞŶƟůĞ ĨƺƌmďĞƌĚƌƵĐŬ͘ƵƐŬůĞŝŶĞŶPīŶƵŶŐĞŶƐƉƌƵĚĞůƚ͕ǁĂƐƵŶƚĞƌŝƌĚŝƐĐŚ ŬŽĐŚƚ͘tĞŝŶĞƌďĞŶƵƚnjƚĚĂƐŝůĚ͕ƵŵĚŝĞ&ƵŶŬƟŽŶĚĞƌ<ƵŶƐƚĚĞƵƚůŝĐŚ werden zu lassen. Kunst ist der spontane Ausweg aus vermeintlich ĂƵƐǁĞŐůŽƐĞŶ ƚĞŬƚŽŶŝƐĐŚĞŶ <ƌƵƐƚĞŶ͘ ^ŝĞ ĮŶĚĞƚ ĚĞŶ ƵƐŐĂŶŐ ĂƵƐ ďůŽĐŬŝĞƌƚĞŶZĞŝďĞŇćĐŚĞŶ͘ĂƐƐĞŝͩŝĚĞĂůŝƐƟƐĐŚ͕ͨƌćƵŵƚĞƌĞŝŶ͕ĂďĞƌ dies sei ja eine Aufgabe der Kunst. Kunstraum Innsbruck <ƵŶƐƚŚĂƵƐƌĞŐĞŶnj ϲϬϮϬ/ŶŶƐďƌƵĐŬ͕DĂƌŝĂͲdŚĞƌĞƐŝĞŶͲ^ƚƌĂƘĞϯϰ dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϱϭϮͲϱϴϰϬϬϬ͕ǁǁǁ͘ŬƵŶƐƚƌĂƵŵͲŝŶŶƐďƌƵĐŬ͘Ăƚ ϲϵϬϬƌĞŐĞŶnj͕<ĂƌůͲdŝnjŝĂŶͲWůĂƚnj dĞů͘нϰϯͲ;ϬͿϱϱϳϰͲϰϴϱϵϰͲϬ͕ǁǁǁ͘ŬƵŶƐƚŚĂƵƐͲďƌĞŐĞŶnj͘Ăƚ ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 35 Landesinfos Burgenland Zukunft-Zahn: 37. Burgenländische Herbsttagung Rust war eine Reise wert! Unter dem Motto „Zukunft Zahn Spezialgebiete im Fokus“ hatten Landeszahnärztekammer und ÖGZMK Burgenland zur traditionsreichen Ruster Herbsttagung vom 10. bis 12. November d. J. ins Seehotel nach Rust geladen. S ofort, nachdem die Veranstaltung auf unserer Homepage www.zukunft-zahn.at online gestellt war, konnten wir schon regen Zuspruch und viele Anmeldungen verbuchen. Eine erfolgreiche Veranstaltung begann sich abzuzeichnen, und wir wurden nicht enttäuscht. Die Tagung startete dann mit den wissenschaftlichen Vorträgen am Donnerstag zum Themenbereich „Kiefergelenk“. Funktionsdiagnostik sowie manuelle und chirurgische Therapieoptionen fanden begeisterten Zuspruch und Anerkennung, einige Tagungsteilnehmer waren allein für diese Vorträge von weit her angereist. 1DFK GHU Rϒ]LHOOHQ .RQJUHVVHU|ϑQXQJ DP )UHLWDJ LQ GHU Ausstellungshalle hatte wieder die Wissenschaft das Sagen. Von der Narkosebehandlung in der zahnärztlichen Ordination 36 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 über Komplikationen in der oralen Chirurgie und Implantation bei reduziertem Knochenangebot war der Themenbogen gespannt. Das rege Interesse an den Diskussionen zeigte auch hier, dass die Themenwahl gut und die Vortragenden H[]HOOHQW ZDUHQ 'HU 1DFKPLWWDJ JHK|UWH EHLQDKH VFKRQ traditionsgemäß der Forensik. Sie wird in Zukunft leider eine immer wichtigere Rolle spielen. Die Vorträge zur Parodontologie, vom Basiswissen über chirurgische Livedemonstratioen bis zu den interaktiven Fallbesprechungen waren abermals eine Klasse für sich, oder ZLHHVHLQ.ROOHJHZ|UWOLFKDXVGUFNWHHLQÄ:RZ(UOHEQLV³ Parallel dazu liefen am Freitag und am Samstag wieder drei Workshop-Schienen. Das Themenangebot war breit gefächert XQGERWYRP.RQÀLNWPDQDJHPHQWEHUGHQWDOH)RWRJUD¿H DOV'RNXPHQWDWLRQVJUXQGODJH5|QWJHQHLQVWHOOWHFKQLNEHU Raucherberatung bis zur Früherkennung von Mund- und Rachenkrebs für jeden interessante Alternativen zu den wissenschaftlichen Vorträgen. Das Workshop Angebot am Samstag mit einem Hygiene-Update, schmerzfreier Prophylaxetherapie, Handinstrumentierung für Fortgeschrittene XQGGHU:RUNVKRSIUNOHLQH.XQVWVWRϑIUHSDUDWXUHQLQGHU Ordination wurden dem Anspruch „Teamtag“ absolut gerecht. Für den IOTN-Kurs war eine Kollegin sogar extra aus Deutschland angereist. Landesinfos Mit einer einzigen Ausnahme waren alle Workshops ausgebucht, manche derart überbucht, dass wir Wartelisten für kommende Veranstaltungen anlegen mussten. Eine große begleitende Dentalausstellung, großartige Sponsoren, allen voran unser 3ODWLQVSRQVRU+HQU\6FKHLQELOGHWHQGLH¿QDQ]LHOOH%DVLVIUXQVHUJURDUWLJHV Rahmenprogramm. Im Rathauskeller von Rust starteten wir mit einem Heurigenabend am Donnerstag. Neben Speis und bestem Trank erfuhren wir bei der begleitenden Weinverkostung interessante Neuigkeiten über verschiedene Weine, besonders den „Ruster Ausbruch“. Unter anderem mit diesen edlen Weinen hatten sich die Bewohner von Rust vor einigen Jahrhunderten das Stadtrecht erkauft und die Basis für wirtschaftlichen Wohlstand gelegt. Die „Altstadt“ von Rust gibt heute noch Zeugnis davon. Ein Sektempfang am Freitag mit Grußworten des Präsidenten der Österreichischen Zahnärztekammer, MR Dr. Thomas Horejs, einer Vertreterin der Stadtgemeinde 5XVWXQGGHU7DJXQJVSUlVLGHQWHQHU|ϑQHWHQGHQPDJLVFKHQ$EHQGXQWHUGHP 0RWWRÄ%ODFNDQG:KLWH³PLWGHP9L]HHXURSDPHLVWHUGHU0DJLHU(UYHUEOϑWHXQV schon beim 4-gängigen Galadinner mit seiner Tischmagie und versetzte uns mit VHLQHPJUDQGLRVHQ.|QQHQDXFKQDFKGHP'LQQHULP6WRUFKHQNHOOHULQ(UVWDXQHQ Tanzmusik für Jung und Junggeblieben begleitete uns den ganzen Abend. Und wo blieb das schon lange zur Tradition gewordene „Martinigansl“? Es wurde am Samstag als 3-gängiges Ganslmenü serviert. Alle Tischgetränke, das gesamte Rahmenprogramm, der Heurigenabend, alle Erfrischungen während der Pausen, das Mittagessen am Freitag in der Ausstellungshalle waren für die TagungsteilnehPHU,QQHQNRVWHQORV0|JOLFKZXUGHGDVDOOHVQXUGXUFKGLHJUR]JLJH¿QDQ]LHOOH 8QWHUVWW]XQJGHU$XVVWHOOHUXQGXQVHUHU6SRQVRUHQ'DIUP|FKWHLFKPLFKDQ dieser Stelle nochmals sehr herzlich bedanken. Ganz besonders bedanke ich mich aber bei allen Kolleginnen und Kollegen, die an unserer Herbsttagung teilgenommen haben. Sie haben aus einer Fortbildungsveranstaltung ein Event gemacht. :LUKRϑHQOLHEH.ROOHJLQQHQXQG.ROOHJHQ6LHDXFKQlFKVWHV-DKUZLHGHURGHU vielleicht zum erstenmal, bei der „38. Burgenländischen Herbsttagung“ im Seehotel in Rust begrüßen zu dürfen. SAVE THE DATE!!! 9. bis 11. November 2017 Geplantes Thema: Zahnheilkunde von Jung (Biss) bis Alt Auf ihr Kommen freuen sich die Tagungspräsidenten und das gesamte Organistionsteam. Burgenland &ĂĐŚŬƵƌnjŝŶĨŽƌŵĂƟŽŶnjƵ^ĞŝƚĞϭϵ Chlorhexamed forte 2 mg/ml Dentallösung zur Anwendung in der Zahnarztpraxis. Zusammensetzung: 1 ml enthält: 2 mg Chlorhexidindigluconat (entspricht einer 0,2%igen Chlorhexidinlösung). Eine Dosis von 10 ml enthält 20 mg Chlorhexidindigluconat. Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung: Macrogolglycerolhydroxystearat 8 mg/ml, Sorbitol (E240) 110 mg/ml. Hilfsstoffe: Macrogolglycerolhydroxystearat, Pfefferminzaroma, Glycerol, Sorbitol (E420), Gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Chlorhexamed forte Dentallösung dient der Behandlung und Vorbeugung bakterieller Infekte im Mund- und Rachenraum durch den Zahnarzt und ist angezeigt: zur Verminderung und Vorbeugung bakterieller Zahnbeläge (Zahnplaque); zur Behandlung einfacher bis eitriger Gingivitiden; zur Behandlung und Vorbeugung infektiös bedingter Parodontopathien; bei Tonsillitis, Angina, Seitenstrangangina und Pharyngitis; bei Verletzungen sowie vor und nach operativen Eingriffen im Mund- und Rachenraum nach erstem Wundverschluss (z.B. vor und nach Tonsillektomie sowie parodontalchirurgischen Eingriffen), da Chlorhexamed forte Dentallösung den Heilungsprozess unterstützt; bei Aphthen und Mundschleimhautentzündungen wie Stomatitis (insbesondere unter Prothesen) und Glossitis. Bei schwerem Soor der Mundschleimhaut wird gelegentlich eine zusätzliche antimykotische Therapie erforderlich sein; zur Beseitigung von Foetor ex ore, wenn eine normale Mundhygiene nicht möglich ist und der Mundgeruch nicht durch eine Magenerkrankung bedingt ist; zur Mundhygiene, wenn eine normale Mundhygiene (Zähneputzen) nicht möglich ist, z. B. bei schweren #NNIGOGKPGTMTCPMWPIGPWPF2CVKGPVGPKP+PVGPUKXRƃGIG Gegenanzeigen: ¸DGTGORƂPFNKEJMGKV gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. Chlorhexamed forte Dentallösung darf bei Ulzerationen und bei erosiv desquamativen Veränderungen der Mundschleimhaut nicht angewendet werden. Die Anwendung einer Mundspüllösung ist kontraindiziert bei Personen, bei denen anzunehmen ist, dass die Mundspüllösung möglicherweise geschluckt wird (unter anderem Kinder unter 6 Jahren). Chlorhexamed forte Dentallösung darf wegen des Gehaltes an Menthol bzw. Pfefferminzaroma nicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 2 Jahren angewendet werden. Chlorhexamed forte Dentallösung darf wegen des Gehaltes an Menthol bzw. Pfefferminzaroma nicht bei Patienten mit Asthma bronchiale oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten ¸DGTGORƂPFNKEJMGKV der Atemwege einhergehen, angewendet werden. Die Inhalation von Chlorhexamed forte Dentallösung kann zur Bronchokonstriktion führen. ATC-Code: Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiinfektiva und Antiseptika zur oralen Lokalbehandlung. ATC-Code: A01AB03. Abgabe: Rezeptfrei, Dentalarzneimittel gemäß § 57 Abs.7 AMG. Packungsgrößen: 600 ml. Kassenstatus: No-Box. Zulassungsinhaber: GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH. Stand: 05/2016. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen sowie Gewöhnungseffekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation. 1. Aas JA, Paster BJ, et al. Defining the Normal Bacterial Flora of the Oral Cavity. Jnl of Clin Microbio 2005(Nov);5721-5732. 2. Molinari JA, Molinari GE. Is mouthrinsing before dental procedures worthwhile? JADA March 1992;123:75-80. 3. Bundesgesundheitsbl-Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2006;49:375-394. Prof. Dr. Herbert Haider Präsident der Landeszahnärztekammer für Burgenland Dr. Ernst M. Reicher Präsident der ÖGZMK Burgenland 4. Varoni E, Tarce M, et al. Chlorhexidine (CHX) in dentistry: state of the art. Minerva Stomatol, 2012;61:399-419. 5. Jones CG, Chlorhexidine: Is it still the gold standard? Periodontology 2000, 1997;15:55-62. 6. IMS A01A Stomatologika MAT/05/2016 ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 37 Landesinfos Kärnten Ausschreibung einer Kassenplanstelle für Fachärztin/-arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärztin/-arzt der Landeszahnärztekammer für Kärnten im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse in St. Gertraud nach Dr. Peter Uitz ab 1. März 2017 Die Bewerbungsfrist für diese Stelle endet am Freitag, 27. Jänner 2017 um 12.00 Uhr. Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Landeszahnärztekammer für Kärnten unter http://ktn.zahnaerztekammer.at/zahnaerztinnen/kassenplanstellen/kassenplanstellen-zmk/ auszudrucken oder bei der Landeszahnärztekammer für Kärnten anzufordern. Landeszahnärztekammer für Kärnten 9020 Klagenfurt, Neuer Platz 7/1 Tel. 05 05 11 - 9020 Dw., Fax 05 05 11 - 9023 Dw. (0DLORϒFH#NWQ]DKQDHU]WHNDPPHUDW Vergabe der in der ÖZZ 9/2016 ausgeschriebenen §-2-Kassenplanstelle Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Kärnten vom 2. November 2016 und im Einvernehmen mit der Kärntner Gebietskrankenkasse wurde für die in der ÖZZ 9/2016 ausgeschriebenen Kassenplanstelle nachfolgender Bewerber beschlossen: Planstelle Villach ab 1. Jänner 2017 Dr. Christian THALER Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde 38 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 17. Kärntner Seensymposium Donnerstag, 04., bis Samstag, 06. Mai 2017 m u r t n e z n s e d g l n Ve u o g n i Ta as C Tagungsleitung DDr. Martin Zambelli, ÖGZMK Kärnten Dr. Bettina Schreder, ZIV Anmeldung und Auskünfte: ÖGZMK Kärnten, Frau Karin Brenner T +43 (0) 50511-9022, F +43 (0) 50511-9023 M [email protected] ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 39 www.seensymposium.at Landesinfos Niederösterreich Apollonia 2020 - Kariesprophylaxe in NÖ Seit dem Jahr 2001 ist die Kariesprophylaxeaktion Apollonia 2020 in den nö. Kindergärten (KG) und Volks- und Sonderschulen (VS) etabliert, seit 2008 auch in stark frequentierten Mutter-ElternBeratungsstellen (MEB). Die Teilnahme ist für alle KG YHUSÀLFKWHQGZlKUHQGDXIJUXQG der Gesetzeslage VS nur freiwillig teilnehmen, was aber bei etwa 90 % der Fall ist. B © AKS-ZAVOMED asierend auf den Erfahrungen der ersten 1989 von OMR Dr. Karl Bauer ins Leben gerufenen Kariesprophylaxeaktion in NÖ betreuen niedergelassene PatenzahnärztInnen und ZahngesundheitserzieherInnen (ZGEs) die einzelnen Einrichtungen. Bei den Besuchen der ZGEs in den Kindergärten 3 x und in den Volksschulen 2 x pro Jahr werden die wesentlichen Inhalte der Prophylaxe, wie die richtige Zahnputztechnik, Ernährung, Fluoride, Zahnarztbesuch und Aufbau der Zähne kindgerecht vermittelt. In den Kindergärten steht auch das tägliche Zähneputzen auf dem Programm. Als ZGEs kommen fast ausschließlich pädago- 40 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 gisch bereits vorgebildete Personen, zB KindergärtnerInnen und LehrerInnen zum Einsatz. In den MEB informieren die ZGEs die Eltern von Säuglingen und Kleinstkindern über Themen der Zahngesundheit (auch beispielsweise über das „Schnullerproblem“). Untersuchungen (die auch statistisch ausgewertet werden) durch die Patenzahnärzte in ihren OrGLQDWLRQHQ¿QGHQDOOH-DKUHLQGHQ.*XQGMlKUOLFKLQGHU 1. und 4. Klasse VS statt, sodass jedes Kind nach Abschluss der VS mindestens 3 x untersucht wurde. Elternabende, abgehalten von Zahnarzt oder ZGEs, runden das Programm ab. Damit ist eine Betreuung der Kinder von Geburt bis HWZD ]XP /HEHQVMDKU P|JOLFK DNWXHOO ZHUGHQ MHGHV Jahr etwa 120.000 Kinder betreut. Organisiert wird die Aktion durch den 1995 eigens dafür gegründeten gemeinnützigen Verein „Arbeitskreis für zahnärztliche Vorsorgemedizin in NÖ“ (AKS-ZAVOMED) in Zusammenarbeit mit dem Land NÖ (Initiative »Tut gut!«) und der Landeszahnärztekammer für NÖ. Finanziert wird das 3URMHNW]XMHGXUFKGDV/DQG1gXQGGLHQ|.UDQNHQversicherungsträger. Das übergeordnete Ziel ist das WHO-Ziel für das Jahr 2020: 80 % der 6-Jährigen kariesfrei. Im Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt knapp 48.000 Kinder untersucht. Es hat sich gezeigt, dass bereits 54,2 % aller 6-Jährigen (8.751 Kinder untersucht) kariesfrei sind, was einen Anstieg um mehr als 10 % in zehn Jahren bedeutet (2005/2006 waren es 43,8 %) VLHKHQHEHQVWHKHQGH*UD¿N. Der DMFT gemischt (Milch- und bleibende Zähne) aller Kinder beträgt derzeit 1,93, was ebenfalls eine erhebliche Verbesserung gegenüber der Auswertung vor 10 Jahren bedeutet, der DMFT gemischt betrug damals 2,7. Einige interessante Details bleiben über die Jahre gleich: :HLEOLFKH.LQGHUKDEHQEHVVHUH=lKQHDOVPlQQOLFKH.LQGHU am Land haben bessere Zähne als Kinder aus dem urbanen 5DXP .LQGHU LP |VWOLFKHQ 1g KDEHQ EHVVHUH =lKQH DOV Kinder im westlichen NÖ. Erstmals wurde heuer erfasst, ob die Kinder in Österreich oder im Ausland geboren wurden. 64 % der in Österreich Landesinfos JHERUHQHQ-lKULJHQOW:+2'H¿QLWLRQVLQGKHXWHNDriesfrei, aber lediglich 37 % der nicht in Österreich geborenen Kinder. Der DMFT gemischt bei 6-Jährigen beträgt bei Geburt in Österreich 1,79, bei Geburt im Ausland hingegen 3,91. Diese Zahlen belegen, dass der Zahnstatus der in Österreich geborenen Kinder wesentlich besser ist als der im Ausland geborenen. Damit zeigt sich auch, dass die %HPKXQJHQDOOHULP|VWHUUHLFKLVFKHQ*HVXQGKHLWVV\VWHP Tätigen in Bezug auf die Zahngesundheit nicht ohne Erfolg geblieben sind! 'LH=lKQHGHUQLHGHU|VWHUUHLFKLVFKHQ.LQGHUVLQGVHLWGHP 6WDUWGHV$SROORQLD3URJUDPPVVLJQL¿NDQWEHVVHUJHZRUGHQ Die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber auch in Zukunft große Anstrengungen in der Kariesprophylaxe, wenn die positive Entwicklung fortgesetzt werden soll. Weitere Details zur aktuellen Statistik unter: http://apollonia2020.at/ -> Downloads -> Statistik MR Dr. Michaela Höbarth-Haydn Obfrau des Arbeitskreises für zahnärztliche Vorsorgemedizin in NÖ AKS-ZAVOMED Niederösterreich Apollonia 2020 ist eine Gemeinschaftsaktion des AKS-ZAVOMED und der Initiative »Tut gut!« und wird von der NÖ Landesregierung, den NÖ Krankenversicherungsträgern und der Landeszahnärztekammer NÖ ¿QDQ]LHUW OMR DDr. Hannes Gruber Präsident der Landeszahnärztekammer für NÖ Der AKS-ZAVOMED sucht engagierte Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur als PatenzahnärztInnen tätig sind, sondern sich auch bereit erklären, dem Verein beizutreten und die eine oder andere Aufgabe in der Karies-Gruppenprophylaxe (z. B. bei der Einschulung der ZGEs) zu übernehmen. Auch wenn das obengenannte WHO-Ziel vermutlich zu hochgesteckt ist, warten große Herausforderungen im Bereich der kindlichen Zahngesundheit besonders im Hinblick auf die steigende Zahl an Migranten sowohl auf das zahnärztliche Team als auch auf alle im Bereich Public Health Beteiligten. Gut informierte und instruierte Kinder von heute sind mündige erwachsene Patienten von morgen! ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 41 Landesinfos Steiermark © StockArt - fotolia.com Der Notfall in der Zahnarztpraxis Der European Resuscitation Council (ERC) YHU|ϑHQWOLFKWHLP2NWREHUGLHQHXen Guidelines für die Behandlung von allgemeinmedizinischen Notfallpatienten. Es handelt sich dabei um die alle 5 Jahre aktualisierten, wissenschaftlich fundierten Richtlinien, nach denen alle Notärzte, Rettungssanitäter, Intensivmediziner und andere mit Notfällen befassten Personen und Institutionen aus- und fortgebildet werden. Erstmals fanden in der aktuellen Version auch die zahnärztlichen Ordinationen Berücksichtigung. I n der Steiermark entstand bereits 2009 bei der Zusammenarbeit der ARGE OCMR der ÖGZMK und der Arbeitsgemeinschaft für Notfallmedizin (AGN) (Acham S., Jakse N., Kaiblinger W., Prause G.) die Idee, die Zahnärzte nicht zu Notärzten auszubilden (ein Anästhesist kann auch keinen Zahn trepanieren), sondern die Zahnärzte so zu schulen, dass beim Auftreten eines allgemeinmedizinischen Notfalls die Zeit ELV]XP(LQWUHϑHQGHU5HWWXQJRGHUHLQHV1RWDU]WHVVLQQYROO genützt werden kann. Es sollen zumutbare Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Notfallmedizin so gelehrt werden, dass man weitere Schädigungen am Patienten vermeidet, sich die Ordination als professionelles Team präsentiert XQGIRUHQVLVFKH3UREOHPHDEJHZHQGHWZHUGHQN|QQHQ'LH Notfallausstattung der Ordinationen wurde vereinheitlicht, vereinfacht und mit den gerichtlich beeideten Sachverständigen akkordiert. Die Vorratshaltung von den meisten parenteral zu verabreichenden, teuren Medikamenten und die endotracheale Intubation wurden beseitigt. Sie wurden durch das korrekte Starten der Rettungskette, das aktuell gültige ABCDE-Schema, die Durchführung sinnvoller Diagnostik, verschiedene Lagerungstechniken inkl. Bergung von der zahnärztlichen Behandlungseinheit, eine einfach anzuwendende Atemwegssicherung, eine gute cardiopulmonale Reanimation (CPR) und die Anwendung eines halbautomatiVFKHQ'H¿EULOODWRUV$('HUVHW]W'LH(5&*XLGHOLQHVKDEHQ uns in allen Punkten bestätigt. Allerdings verlangen sie auch regelmäßige Schulungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird nun ÀlFKHQGHFNHQG DOOHQ VWHLULVFKHQ =DKQlU]WHQ DQJHERWHQ im Rahmen der Zahnärztefortbildung im Bezirk (ZiB) in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz / Landesverband Steiermark, Notfallschulungen absolvieren ]XN|QQHQ6RNDQQMHGHU=DKQDU]WLP+DOEMDKUDQ einer der 17 zwei mal zwei-stündigen Notfall-Fortbildungen (2 h Theorie, 2 h Praxis), im eigenen Bezirk in den Räumlichkeiten des Roten Kreuzes unter Anleitung eines Lehrbeauftragten, teilnehmen. Diese Notfall-Fortbildungen werden von den Bezirkszahnärztevertretern moderiert und sind mit 4 ZFP-Fortbildungspunkte approbiert. Abschließend wird der Besuch dieser Fortbildung (Theorie und Praxis) durch ein repräsentatives Zeugnis bestätigt. Die Kosten übernimmt die LZÄK Steiermark. Das gesamte Programm ZLUGGXUFK)HHGEDFN%|JHQHYDOXLHUWGDQDFKGDVZHLWHUH 3UR]HGHUHDQJHSDVVWXQGXQVHUH(UIDKUXQJHQYHU|ϑHQWOLFKW Wünschenswert wäre die regelmäßige Installierung dieses Systems in einem 2-jährigen Rhythmus. 'LH .XUVH ELV PD[ 7HLOQHKPHU ¿QGHQ MHZHLOV YRQ 19.00 bis 21.00 Uhr, an bereits festgelegten WochentagsTerminen in den Bezirksstellen des Roten Kreuzes statt. Die Anmeldung erfolgt nach einer bezirksweisen Aussendung über die LZÄK Steiermark, Frau Hammer, Tel. + 43 (0)5 05 11 – 8060, Fax + 43 (0)5 05 11 - 8080, hammer@stmk. zahnaerztekammer.at). Sollte der Besuch eines oder beider 42 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Landesinfos 7HUPLQHLPHLJHQHQ%H]LUNQLFKWP|JOLFKVHLQVRNDQQGLHVHUVHOEVWYHUVWlQGOLFK in einem anderen Bezirk absolviert werden. Parallel dazu ist auch eine Veranstaltung im Rahmen der ZASS-Fortbildung mit dem gleichen Konzept in Vorbereitung. Geplant sind auch Ordinationsschulungen. $OOH,QWHUHVVLHUWHQ¿QGHQKLHUGHQ/LQN]XUGHXWVFKHQ9HUVLRQGHU(5&*XLGHOLQHV EHWUHϑHQGGHQ1RWIDOOLQGHU=DKQDU]WSUD[LV http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10049-015-0096-7 (rechts oben: „download pdf“ S. 865f.) Dr. Peter Hansak Leiter Einsatz, Bildung und Entwicklungszusammenarbeit, Landesrettungskommandant, BundesrettungskommandantStellvertreter, Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark Dr. Wolfgang Kaiblinger Referent für Fortbildung der Landeszahnärztekammer für Steiermark Vergabe der in der ÖZZ 7-8/2016 ausgeschriebenen §-2-Planstellen und KFO-Planstelle Im Landesausschuss der Landeszahnärztekammer für Steiermark vom 10. November 2016 und im Geschäftsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 16. November 2016 wurden für die in der ÖZZ 7-8/2016 ausgeschriebenen Planstellen die nachfolgenden BewerberInnen beschlossen: Graz - Innere Stadt (I. Graz Bezirk) Frau Dr. med. dent. Doris INNERHOFER (56,00 Punkte) ab 1. Jänner 2017 Graz - St. Leonhard (II. Graz Bezirk) Herr Dr. med. dent. Thomas FLEISCHER (56,00 Punkte) Herr Dr. med. dent. Klaus BAUMGARTNER (46,88 Punkte) ab 1. Jänner 2017 Laßnitzhöhe (Bezirk Graz-Umgebung) Frau Dr. med. dent. Sabine ZITZ (50,86 Punkte) ab 1. Jänner 2017 KFO-Planstelle im Bezirk Deutschlandsberg (Versorgungsregion West- und Südsteiermark) Frau Dr. Anneliese WEBER (33,95 Punkte) ab 1. Jänner 2017 Steiermark §-2-Planstellenausschreibung der Gemäß § 4 Abs. 1 des bundeseinheitlichen Gesamtvertrages für die §-2-Krankenversicherungsträger und für die VersicherungsDQVWDOW|ϑHQWOLFK%HGLHQVWHWHUXQGJHPl der Richtlinie für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/VertragszahnärztInnen und Vertragsgruppenpraxis für FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnärztInnen, gültig für die Steiermark, (abrufbar: http://stmk.zahnaerztekammer.at) werden nachstehende Planstellen für eine(n) FacharztIn für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnarztIn ausgeschrieben: IV. Bezirk in Graz Graz-Lend - 1 Planstelle (nach Dr. Breda Ravnik-Pece - gekündigt per 30. September 2016) Invertragnahme per 1. April 2017 XII. Bezirk in Graz Graz-Andritz - 1 Planstelle (nach Dr. Ulrike Pinl - gekündigt per 31. Dezember 2016) Invertragnahme per 1. April 2017 Bezirk Liezen St. Gallen - 1 Planstelle (nach Dr. Kaare Max Hanssen - gekündigt per 31. März 2017) Invertragnahme per 1. April 2017 Bezirk Murtal (ehemaliger Bezirk Judenburg) Judenburg - 2 Planstellen (nach Dr. Eva Maria Nowak und nach Dr. Gustav Nowak - gekündigt per 31. März 2017) Invertragnahme per 1. April 2017 Bezirk Murtal (ehemaliger Bezirk Knittelfeld) Spielberg - 1 Planstelle (nach Dr. Petra Polansky - gekündigt per 30. September 2016) Invertragnahme per 1. April 2017 Bezirk Voitsberg Voitsberg - 1 Planstelle (nach Dr. Barbara Hiebl - gekündigt per 31. März 2017) Invertragnahme per 1. April 2017 Für die Bewerbung ist der aufgelegte Bewerbungsbogen mit allen für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, 8010 Graz, Marburger Kai 51/2, bis längstens 9. Jänner 2017 einzureichen. %HZHUEXQJVE|JHQ sind bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark, Tel. 05 05 11 - 8010 erhältlich oder auf der Homepage der Landeszahnärztekammer unter http://stmk.zahnaerztekammer.at/ zahnaerztinnen/kassenplanstellen/ kassenplanstelle-zmk/ abrufbar. $XI GHU +RPHSDJH ¿QGHQ 6LH GDUEHU KLnausgehende Informationen zur aktuellen Planstellenausschreibung. Später einlangende Bewerbungen oder UnWHUODJHQ N|QQHQ QLFKW PHKU EHUFNVLFKWLJW werden. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 43 Landesinfos Vorarlberg Nochmalige Erklärung des Einteilungsmodus Zahnärztlicher Notdienst in Vorarlberg ... und wiederkehrende Versuche von Kollegen, sich aus diesem zu verabschieden Leider versuchen immer wieder Kollegen, sich aus dem zahnärztlichen Notdienstsystem zu verabschieden. Neben der standespolitischen Bedeutung eines funktionierenden Notdienstsystems ist auch die Frage der Kollegialität mit den übrigen, diesen Dienst an der Versichertengemeinschaft leistenden Zahnärztinnen und Zahnärzten zu stellen. E ine besondere Dimension hat in diesem Zusammenhang die Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch einen jüngeUHQ.ROOHJHQJHVFKDϑHQGHULPÄ1HEHQHUZHUE³DOV3ROLWLNHU und Landtagsabgeordneter fungiert und in weiterer Folge nach Information des Gesundheits-Landesrates zur Befassung des Landesausschusses mit dieser Frage geführt hat. Dieser Anlass bietet mir die Gelegenheit, die gesetzlichen Grundlagen und die von der Kammer gewählte Vorgangsweise nochmals darzulegen. © Vladislav Kochelaevs - Fotolia.com 44 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 =XQlFKVW P|FKWH LFK DXI GLH gesetzlichen Grundlagen eingehen. § 35 (1) ZÄKG hält fest, dass den Landeszahnärztekammern die Besorgung der Geschäfte der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung obliegt. Unter (2) Absatz 4 wird darin die Organisation von zahnärztlichen Notdiensten und die Vereinbarung von Honorarregelungen für diese mit den für das jeweilige Bundesland zuständigen Sozialversicherungen angeführt. Die Landeszahnärztekammer Vorarlberg vertritt - wie im Übrigen andere Landeszahnärztekammern auch - die Meinung, dass jeder niedergelassene Zahnarzt an diesem Notdienst WHLO]XQHKPHQKDWGDEHLKDQGHOWHVVLFKXPGLHDNWXHOOJOWLJH Beschlusslage, die mehrfach auf Grund der schon angesprochenen, regelmäßig auftauchenden Versuche einzelner Kollegen, sich aus diesem Dienst an der Gemeinschaft zu verabschieden, bestätigt worden ist (zuletzt im September 2012). Die Landeszahnärztekammer für Vorarlberg ist grundsätzlich der Meinung, dass jede bzw. jeder im medizinischen Bereich Tätige die Bereitschaft haben sollte, sich an einem Notdienstsystem zu beteiligen. Der Zeitaufwand dafür beträgt 2 x im Jahr eine Stunde für die Einteilung, bei der auch Informationen im Rahmen einer Bezirksversammlung weiter gegeben werden und dann im Schnitt ein Wochenende im Halbjahr mit dem gesplitteten Notdienst, um für eine bessere Versorgung zu sorgen (d. h. zwei Bezirke versehen den Dienst am 9RUPLWWDJ]ZHLDP1DFKPLWWDJPLWMlKUOLFKHU5RWDWLRQGHU Zeitaufwand dafür beträgt etwa 4 Stunden pro Tag mit Vorund Nachbereitung). Im Vergleich mit anderen medizinischen Berufen handelt es sich um eine durchaus überschaubare Belastung. Im Rahmen dieser schriftlich angekündigten %H]LUNVYHUVDPPOXQJHQHUIROJWGLH(LQWHLOXQJ.ROOHJHQGLH anwesend sind bzw. schriftlich die Bereitschaft zur Übernahme eines Termins erklärt haben, werden entsprechend eingeteilt. Kollegen, die unentschuldigt fernbleiben wie im Landesinfos konkreten Fall, werden zu den nicht vergebenen, also freien Terminen kammerseitig eingeteilt. Wahlzahnärzte sind aus zwei Gründen für dieses System nicht verzichtbar. Sowohl die Ambulatorien der VGKK als DXFKGHU9$(%VHKHQNHLQH0|JOLFKNHLWDQGLHVHP6\VWHP teilzunehmen, besetzen aber Vorarlberg weit insgesamt 16 Vertragsstellen, die dann auch bei der Einteilung fehlen. 'DYRQDEJHVHKHQSUR¿WLHUHQDXFKGLH3DWLHQWHQYRQ:DKOzahnärzten von einem organisierten und funktionierenden %HUHLWVFKDIWVGLHQVWGHUJOHLFK]HLWLJGLH0|JOLFKNHLWELHWHW eine für sie neue Patientenklientel zu erschließen. Seit dem Jahr 2010 gibt es einen Notdienstvertrag mit der VGKK für Wahlzahnärzte, um immer wieder kehrende Beschwerden von Kollegen über nicht bezahlte Honorarnoten und einzelne Patienten, die zwar sofort behandelt werden wollen, aber sich durch den Umstand, bei Wahlzahnärzten Honorarnoten zu erhalten, belästigt fühlen, künftig zu vermeiden. Durch die darin enthaltende Abrechnungsgarantie IUQLFKWVDOGLHUWH+RQRUDUQRWHQIlOOWGDV5LVLNRZHJRϑHQH Honorarnoten einklagen zu müssen. Allerdings ist dafür die Bereitschaft erforderlich, sich mit diesem Notdienstvertrag inhaltlich auseinander zu setzen und Vorarlberg ihn dann auch zu unterschreiben. In dem gegenständlichen Fall ist die Information kammerseitig nachweislich mehrfach erfolgt und entsprechend dokumentiert, sowohl auf Ebene der ÖZÄK als auch auf derjenigen der LZÄK Vorarlberg. Auf Grund der Altersstruktur der Vorarlberger Zahnärzteschaft musste deshalb schon vor mehreren Jahren auch YRQGHULQIRUPHOOJHWURϑHQHQ5HJHOXQJ$EVWDQGJHQRPPHQ werden, Kolleginnen und Kollegen über 60 nicht mehr für die Notdienst-Einteilung im Lande zu berücksichtigen. Dafür bitte ich aus den schon erwähnten Gründen um Verständnis. Außerdem ist es mir ein Anliegen, mich sowohl im Namen des Landesausschusses als auch im eigenen Namen bei allen Kolleginnen und Kollegen für die weitgehend reibungslose Abwicklung dieses Dienstes an der Versicherten-Gemeinschaft zu bedanken. MR Dr. Gerhart Bachmann Präsident der Landeszahnärztekammer für Vorarlberg 7. Tag der Gesundheitsberufe „Qualitätssicherung im Gesundheitswesen – Anspruch und Wirklichkeit“ Donnerstag, 6. April 2017 8KUELV8KU )HVWVDDO%XQGHVDPWVJHElXGH:LHQ Save the date! ZZZJHVXQGKHLWVEHUXIHNRQIHUHQ]DW ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 45 Landesinfos Wien Wie alles endet Denken, das heißt eingesehen zu haben, dass das Wissen zu Ende geht. (Hans Lohberger) Wikimedia Commons - Sargassosee, Krummel Der folgende Bericht, dessen 70. Teil Sie nun lesen, setzt sich aus persönlichen Gesprächen, Recherchen in Tageszeitungen, Magazinen und im Internet zusammen. E s gibt kaum etwas beruhigenderes als eine Zentralbank, die das Wort gibt, dass es Ihnen den Rücken frei hält. Die Bank of Japan kauft Anleihen und Aktien (in Form von Exchange Traded Funds) und treibt die Preise für beide Anlageklassen nach oben. Mit ihrem 1,7 Billionen Euro QE-Programm kauft die Europäische Zentralbank so viele Staatsanleihen auf, dass es gar nicht so viele neue Anleihen gibt. Folglich nahm die EZB diesen Sommer auch Unterneh- mensanleihen auf die Einkaufsliste. Laut Reuters werden auch bald aufkaufbare Unternehmensanleihen für die EZB knapp werden. Dann wird sie der Bank of Japan nacheifern müssen und sich in den Aktienmarkt wagen, wenn sie das QE-Programm aufrechterhalten will. Und in den USA macht )HG&KH¿QYellen mit ihrem „Herumgeeiere” weiter, neckt Investoren mit der Bedrohung, die Zinsen zu „normalisieren”. Letztlich hat sie aber weder den Wunsch noch die Kraft, wirklich zu handeln. Ich frage mich immer wieder, wie das alles HQGHW%lUHQPlUNWHJHK|UHQQXQHLQPDO]XP/HEHQGD]X Aber wenn die Zentralbank alles daran setzt, Bärenmärkte ]XVWRSSHQZDVGDQQ"'LH=HQWUDOEDQNHQN|QQHQLPDNWXHOOHQ6\VWHPXQEHJUHQ]WH0HQJHQDQ)DOVFKJHOGVFKDϑHQ 6LH N|QQHQ GLHVHV *HOG KHUQHKPHQ XP 9HUP|JHQVZHUWH ]XNDXIHQ7KHRUHWLVFKN|QQWHQVLHZHOWZHLWDOOH$NWLHQXQG $QOHLKHQDXINDXIHQ7KHRUHWLVFKN|QQWHQGLH)HGVDP(QGH IDVWGHQYROOVWlQGLJHQ%HVLW]DOOHU9HUP|JHQVZHUWHDXIGHP Planeten erlangen. Die Reichen werden reicher. Sie verkauIHQLKUH9HUP|JHQVZHUWHDQGLH)HGV=XY|OOLJEHUK|KWHQ Preisen. Die Armen werden dadurch immer ärmer. Was läuft schief? Alles. Wie in der Politik ist die Kluft zwischen Theorie und Praxis so breit wie die Sargassosee. Der goldene Franc :DUXPLVWGHUHKHPDOLJH&KHIGHUIUDQ]|VLVFKHQ1RWHQEDQN Herr MoreauGHUJU|WH=HQWUDOEDQNHUGHU*HVFKLFKWH"$OVR LP-DKUHZDU0RUHDX9RUVLW]HQGHUHLQHUJURHQIUDQ]|sischen Privatbank, nämlich von Paribas. Eine sozialistische 46 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Landesinfos Regierung mit dem Versprechen riesiger Staatsausgaben NDPLQ)UDQNUHLFKDQGLH0DFKW1DWUOLFKLVWHVQ|WLJ*HOG ]XOHLKHQXPGDVGXUFKGLH$XVJDEHQHQWVWDQGHQH'H¿]LW zu decken. Also wandte sich die Regierung an die Banken. Heute sind die großen Banken ja allesamt nichts anderes DOV|ϑHQWOLFKH9HUVRUJXQJVEHWULHEH6LHNDXIHQHLQIDFKGLH fadenscheinigen Papiere der Regierung und stellen dabei auch keine Fragen mehr. Schließlich sind Staatsanleihen ja angeblich die „sichersten Kredite in der Welt.“ Außerdem ist es nicht so, dass das Geld der Banken in Gefahr ist. Sie haben ja von der Regierung die Lizenz erhalten, einfach aus dem Nichts Geld entstehen zu lassen. Und zusätzlich werden sie dann noch vor ihren eigenen Fehlern von den Feds dieser :HOWJHVFKW]W6LHN|QQHQDOVROHW]WOLFKGHQ)RUGHUXQJHQGHU Regierungen nicht widerstehen. „Gebt dem Kaiser ...“ sagen sie sich wohl alle insgeheim. Aber damals in der Zeit eines Herrn Moreau war noch alles anders. Ein ehrlicher Bankier konnte sich damals noch den Feds widersetzen und sogar eine Regierung zu Fall bringen. Zu der Zeit gab es immer noch den Goldstandard. Die Mittel, die Moreau zur Verfügung hatte, kamen von den Sparern, die ihr Geld der Bank zur Verwahrung anvertraut hatten. Moreau weigerte sich, der Regierung das Geld der Sparer zu verleihen. Damals sagte er, dass er die Regierung von Leon Blum als keinen sicheren Ort für die Ersparnisse seiner Kunden erachtete. Andere Banker folgten der starken Führung von Herrn Moreau. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Regierung nicht in der /DJH ZDU LKUH 3URJUDPPH ]X ¿QDQ]LHUHQ (LQ -DKU VSlWHU brach sie sogar auseinander. Es war wohl unter anderem diese Erfahrung, die die Regierung Mitterrand im Jahr 1982 dazu brachte, die Banken in Frankreich zu verstaatlichen. Emile Moreau verstand exakt, was ein Banker wirklich sein sollte. Kein Aktivist, kein Wichtigtuer, kein Weltverbesserer, kein Geldmanipulator. Und schon gar nicht jemand, der mutwilligen AusgabenproJUDPPH GHU 5HJLHUXQJ HUP|JOLFKW 6WDWWGHVVHQ VROOWH HLQ JXWHU%DQNHUUXKLJVHLQZLHHLQ*HZ|OEHXQGIHVWZLHGHU Beton, der es umgibt. Er sollte das Geld seiner Kunden sicher schützen - und das ist letztlich alles, was er tun sollte. Wenn er das getan hat, kann er auf die Jagd gehen! Moreaus Erinnerungen wurden im Jahr 1954 mit dem absolut passenden 7LWHOYHU|ϑHQWOLFKW'HUJROGHQH)UDQF Politik spielen ,PHKUOLFKHQ.DSLWDOLVPXVWXQ6LHGDVZDV6LHN|QQHQXPIUHLwillig Geld von anderen Menschen zu bekommen. Dies beinhaltet in der Regel, dass sie Waren oder Dienstleistungen anbieten, GLHZLH6LHGHQNHQ,KUHQ3UHLVZHUWVLQG6LHN|QQHQYRQ Zeit zu Zeit ein wenig wild und verrückt sein, aber Sie werden immer von Ihren Kunden zur Ordnung gerufen. Das gilt auch für das ehrliche Bankwesen. Damals, als so etwas existierte, Wien war es die Aufgabe eines ehrlichen Bankers, die Ersparnisse der Menschen einzusammeln und diese an kreditwürdige Schuldner zu verleihen. Wenn Sie zu viele Fehler machen, rennen ihre Kunden auf und davon und Sie gehen pleite. 3ROLWLNLVWGDHLQY|OOLJDQGHUHV6SLHO3ROLWLNSURGX]LHUWNHLQHQ ZLHDXFKLPPHUJHDUWHWHQ5HLFKWXP6RLVWGLHHLQ]LJH0|JOLFKNHLWZLHVLHLQGHU3ROLWLNÄSURVSHULHUHQN|QQHQ´VLFK]X YHUVFKZ|UHQEHWUJHQVWHKOHQ,KUH)UHXQGHPDQLSXOLHUHQ LKUH )HLQGH ZHJPREEHQ XQG GLH gϑHQWOLFKNHLW DXVQXW]HQ Bei dem Spiel geht es darum, schlicht anderen Reichtum wegzunehmen. Reichtum zu produzieren steht nicht auf der Agenda. Und Sie haben keine Kunden, so gibt es nicht viel zu prüfen, ob und wie sie „produzieren”. Dennoch lügt ein Politiker nicht immer und stiehlt auch nicht LPPHU*HOHJHQWOLFKOLHJWHUVRJDUY|OOLJULFKWLJ$EXQGDQ begeht er den Fehler, ehrlich zu sein und die Wahrheit auszusprechen. Jüngst sagte zum Beispiel der designierte republikanische Präsident Donald TrumpGDVVVLFK)HG&KH¿QJanet Yellen dafür schämen sollte, was sie den Amerikanern antut. Insbesondere mit Blick auf den Aktienmarkt sprach er davon, dass sie einen verfälschten Aktienmarkt kreiert habe.In der Mainstream-Finanzpresse war man schnell dabei, Mr. Trump für seine Aussage zu verurteilen. Er untergrabe das Vertrauen in die Fed und den Aktienmarkt. Es sei „unverantwortlich“, die Integrität und den überparteilichen Auftrag der Fed in Frage zu stellen, so die „Experten”. Scharf zurückgewiesen wurde auch der Gedanke von Trump, dass Frau Yellen durch die Stützung des Aktienmarkts durch die Notenbank „Politik spielen“ würde. So würden dadurch GLHOHW]WHQ0RQDWHYRQ3UlVLGHQW2EDPDLP$PWYHUVFK|QHUW Und letztlich hätte das der demokratischen Gegenkandidatin, +LOODU\ &OLQWRQ VHKU ZRKO KHOIHQ N|QQHQ LQV :HLH +DXV einzuziehen. Aber Mr. Trump liegt richtig: Politik ist das Spiel der Fed. Mythos Aber die Leute lieben einfache und absurde Lügen. Sie ziehen diese viel lieber der Wahrheit vor. Die Wahrheit ist schwer zu fassen. Schwer zu entdecken. Stufenlos nuanciert. Da kann man sich nur schwer dran klammern. Jedes kleine bisschen Wahrheit fordert einen hohen Preis: eine verlorene Liebe. Eine ruinierte Ehe. Ein Unternehmen in Konkurs. Verschwendetes Geld. Und eine traurige Seele brennt auf etwas Asche LQGHU+|OOH$XHUGHPIKOWPDQVLFKPLWGHU:DKUKHLWQLFKW ZRKO:LHHLQ9HUJU|HUXQJVVSLHJHO]HLJWVLH)OHFNHQDXI6LH winden sich in ihrem Sessel, wenn Sie sie sehen. Oft wollen Sie einfach das Licht ausschalten. ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 47 Landesinfos Wien 1LFKWVREHLHLQHP0\WKRV(UNRPPWGLUHNW]X,KQHQHU VFKPHLFKHOW,KQHQHUKEVFKW,KU)RWRDXIZLHHLQH%RWR[ Spritze. Es schmeichelt Ihnen mit Hilfe schwachen Lichts und stark verzerrenden Winkeln. Der Mythos vom „Feind“ ist immer ein äußerst populärer Hit bei den Massen. Politiker lieben diesen Mythos regelrecht. Er WUHLEWGLH6WHXHU]DKOHULPPHUVWlUNHUDQHLQHQLPPHUJU|HU ZHUGHQGHQ 7HLO LKUHU /|KQH DQ VLH GLH 3ROLWLNHU DE]XWUHWHQ Alles selbstverständlich nur zu ihrem eigenen Schutz vor den Feinden. Er ermuntert die Bürger auch dazu, freiwillig ihre Freiheiten abzugeben - in einer Zeit von angeblich großer Gefahr! (VWUHLEWGLH%HY|ONHUXQJDQHLQKHLWOLFK]XGHQNHQXQGHLQLJ ]XKDQGHOQYHUHLQWGHPJHPHLQVDPHQ)HLQGHQWJHJHQ]XWUHWHQ - selbstverständlich unter der mutigen und unerschrockenen Führung unserer patriotischen Politiker. Und wehe dem, der widersteht. Er ist ein „Weichling”. Oder gar ein Verräter. Geht es nach aktuellen Umfragen haben Millionen von Amerikanern ihre Wahlentscheidung darauf basierend getätigt, welcher Kandidat einen besseren „Job” mit Blick auf den 6FKXW] YRU 7HUURULVWHQ PDFKHQ ZLUG 2ϑHQEDU VWHOOHQ 7HUroristen - vor allem im Ausland geborene Terroristen - eine erhebliche Bedrohung dar. Natürlich gibt es immer wieder 7HUURULVWHQ5REHVSLHUUHHUIDQGGHQ%HJULϑDOVHUGDPDOVGHQ „terminus” auf sich selbst bezog. Im Übrigen wurde damals schon der Terror vom Nationalkonvent am 5. September 1793 ]XURϒ]LHOOHQ3ROLWLNLPUHYROXWLRQlUHQ)UDQNUHLFKDXVJHUXfen: „Es ist Zeit, dass die Gleichheit sich wie eine Sense durch DOOH.|SIHERKUW(VLVW=HLWDOOH9HUVFKZ|UHU]XHUVFKUHFNHQ Terror wird als Befehl des Gesetzgebers ausgerufen. Lasst uns revolutionär sein, weil durch unsere Feinde überall die Konterrevolution ausgerufen wird. Die Klinge des Gesetzes sollte über allen Schuldigen schweben.” Es gibt immer Leute, die bereit sind, Gewalt zur Verfolgung politischer Ziele zu nutzen. Schließlich geht es in dem Spiel nur darum. Fouché Ich habe eine Biographie von Joseph FouchéYRP|VWHUUHLchischen Schriftsteller Stefan Zweig gelesen. Es ist großartig. Zweig untersucht, wie Politik wirklich funktioniert. Fouché ZDU GDIU YHUDQWZRUWOLFK :LGHUVWDQG JHJHQ GLH )UDQ]|VLsche Revolution niederzuschlagen. Er wurde zum Beispiel nach Lyon geschickt. Die Gefängnisse waren dort voll von Menschen, die Widerstand gegen die Revolution geleistet hatten. Fouché nahm sie aus den Gefängnissen, band sie in Gruppen zusammen, und schoss mit Kanonen auf sie. Er hatte seine Karriere im Priestertum begonnen und wurde ]XHLQHP0DVVHQP|UGHU:LH6WDOLQ'DQQZDUHUVHOEVWIU die Guillotine vorgesehen. Und zwar von Robespierre. Aber )RXFKpGUHKWHGHQ6SLHXP5REHVSLHUUHZXUGHVWDWWGHVVHQ auf die Guillotine geschickt. 48 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Rezession 2017? Die Märkte sind aus ihrem Sommerschlaf aufgewacht. Wir müssen jetzt sehr wachsam sein und genau hinsehen. Hier ein kurzer Blick auf die aktuelle Lage: Die US-Wirtschaft wächst weiter. Aber kaum noch. Und das Muster ist klar. Statt stärker zu wachsen, schwächt sich die Wirtschaft weiter ab, mit geringerem BIP-Wachstum von Quartal zu Quartal. Der „Sollwert“ für das BIP-Wachstum liegt jetzt bei 2,4 %. Das ist die niedrigste Rate - abgesehen von Rezessionzeiten - die seit dem Zweiten Weltkrieg gemessen wurde. Um das „echte“ %,3:DFKVWXP]XHUPLWWHOQPVVHQ6LHQRFKGLH,QÀDWLRQ GHQ%,3'HÀDWRUVXEWUDKLHUHQ2ϒ]LHOOHQ$QJDEHQ]XIROJHOLHJWGLH,QÀDWLRQEHL3UR]HQW2KQH1DKUXQJVPLWWHO und Energie. Wenn diese Zahlen richtig wären, würde die US-Wirtschaft aktuell schon stagnieren. Tot - wie ein Fisch LP:DVVHUOLHJHQ+|FKVWZDKUVFKHLQOLFKZLUGGLHRϒ]LHOOH ,QÀDWLRQXQWHUVFKlW]WXQGXQWHUWULHEHQWLHIDXVJHZLHVHQ David Stockman, der Budgetberater von Präsident Reagan, hat insofern nachgerechnet und einen großen Teil des statistischen Hokuspokus der Feds aus seiner Berechnung eliminiert. Seine realistischeren Zahlen weisen die reale 5DWHGHU3UHLVHUK|KXQJHQDXVXQWHUGHQHQGLH$PHULNDQHU leiden. Leider leiden müssen. Er bezeichnet den Verbraucherpreisindex als „Flyover CPI”. Und dieser dürfte mit Blick auf den Durchschnitt des letzten Jahrhunderts so in etwa bei 3,3 % liegen. 0LW+LOIHGLHVHU=DKON|QQHQZLUVHKUVFK|QVHKHQGDVVGLH Realwirtschaft bereits jetzt in einer Rezession steckt. Und ]ZDU PLW HLQHU :DFKVWXPVUDWH YRQ 0LQXV +|FKVWwahrscheinlich wird sich der Abwärtstrend beim „output” fortsetzen und verschärfen. Wenn dem der Fall ist, werden die Verantwortlichen schon vor Jahresende 2017 auch of¿]LHOOHLQH5H]HVVLRQYHUNQGHQ8QGK|FKVWZDKUVFKHLQOLFK wird es früher oder später auch am Aktienmarkt zu einem SO|W]OLFKHQ$XVYHUNDXINRPPHQZHQQGHU0\WKRVGHUÄ(Uholung“ endlich zu Grabe getragen wird. Dies wird zu mehr ,QWHUYHQWLRQIKUHQÄ'URKQHQJHOG³ZLUGYRQGHQ)HGVEHUHLWJHVWHOOWZHUGHQXQGOHW]WOLFKZHUGHQQRFKK|KHUH5DWHQ GHU 9HUEUDXFKHUSUHLVLQÀDWLRQ GLH )ROJH VHLQ $EHU ZDUWHQ 6LH ,QÀDWLRQ VFKOHLFKW VLFK EHUHLWV MHW]W LQ GLH JHVDPWH Kapitalstruktur ein. Anleihen, zum Beispiel, hängen schon MHW]WYRQQLHGULJHQ,QÀDWLRQVUDWHQGHU.RQVXPHQWHQSUHLVH ab, soweit das Auge sehen kann. Hintergrund ist schlicht, dass bei einem Zinsanstieg die Anleihekurse fallen, wenn die Zinsen steigen. Und die Zinsen steigen zusammen mit der ,QÀDWLRQ%HLPGHU]HLWKLVWRULVFKHLQPDOLJWLHIHQ=LQVZUGH sogar ein kleiner Zinsanstieg die Anleihenbesitzer verprügeln. Deshalb schauen die Investoren so aufmerksam auf die Hinweise und Anmerkungen der Fed. Sie wissen, dass die heutigen aufgeblasenen Bond-Preise von den niedrigsten Zinsen seit 5.000 Jahren abhängen. Landesinfos Bei den heutigen Marktbedingungen ist es nahezu unausZHLFKOLFK GDVVPDQLQIDVWDOOHQ9HUP|JHQVNODVVHQXQWHU dem Strich Geld verliert. Lassen Sie die VerbraucherpreisinÀDWLRQQXUHLQZHQLJQDFKREHQJHKHQXQG6LHZHUGHQHLQH 0DVVHQÀXFKWDXVGHP$NWLHQXQG$QOHLKHQPDUNWHUOHEHQ Diese Flucht hat vielleicht bereits begonnen. Seit Mitte Juli pendeln US-Aktien ohne klaren Trend wild auf und ab. Aber schauen Sie genau hin, was am Bond-Markt passiert ist. Ambrose Evans Pritchard schreibt im Telegraph: „Die Rendite 10-jähriger US-Staatsanleihen - die Benchmark für die internationalen Rentenmärkte sind - kletterte jüngst um 19 Basispunkte auf 1,7 Prozent.” Die Gesamtsumme an globalen Staatsschulden, deren Rendite unter Null Prozent liegt, ist von 13 Billionen auf 8,3 Billionen Dollar gesunken. Parallel hatte dies auch Auswirkungen auf den Markt für Unternehmensanleihen. Investoren, Unternehmen und Haushalte werden und sind wieder mehr Geisel ihrer horrenden Schulden. Ihre Schulden sind Geisel der Zinsen. Die =LQVHQVLQGZLHGHUXP*HLVHOGHU,QÀDWLRQ8QGGLH)HGLVW Geisel ihres eigenen Mythos: dass sie eine Marktwirtschaft überwachen und verbessern kann. Die Fed kann neues Geld drucken, um damit Aktien und Anleihen zu kaufen. Die Fed NDQQGDPLWGLH9HUP|JHQVSUHLVHQDFKREHQWUHLEHQ$EHUMH PHKU*HOGVLHVFKDϑWGHVWRQlKHUNRPPWGHU7DJDQGHP auch die Verbraucherpreise steigen. Dann wird der ganze /DGHQLQGLH/XIWÀLHJHQ Das Ende des 35-jährigen Anleihen-Bullenmarkts © Bjrn Wylezich - Fotolia.com Seit Tagen versuchen Zeitungen, Kommentatoren und Analytiker etwas zu erklären, das nie geschah. Die „Trump Wien Revolution“ erschüttert das Establishment mit „Angst und Schrecken”, sagen sie. Aber es war keine Revolution. Und es gibt nirgends auch nur die Spur von „Angst und Schrecken“. Im Gegenteil. Das Übergangsteam von „The Donald” ist bestickt mit den üblichen Verdächtigen - Mitläufer und Abgehalfterte. Bloomberg erzählt uns auch, dass das Alte Regime hinter Trump steht und freut sich auf Billionen von Dollars von neuen Ausgaben: „Der Vorstandschef von Goldman Sachs, Lloyd Blankfein, sagte die Wahl von Donald Trump zum USPräsidenten werde aufgrund der geplanten Infrastrukturprojekte und strukturellen Reformen bei der Administration und im Steuersystem gut für das Wirtschaftswachstum sein.“ „Die Wahlergebnisse in den USA zeigen, dass Demokratie funktioniert“, sagte Blankfein den Mitarbeitern in einer Voicemail-Botschaft, die Bloomberg vorliegt. „Es bedeutet auch Veränderung, was nicht unbedingt eine schlechte Sache ist.“ Das Wall Street Journal rief eine neue politische Ordnung aus. Ist dem so? Oder gibt es nur eine neue Gruppe von Füchsen im Hühnerstall? Sie erinnern sich, dass der italienische Ökonom Vilfredo Pareto beschrieb, wie sich ein „Deep State“ entwickelt. Es gibt immer gewisse „politische“ Menschen in einer GesellVFKDIW,P/DXIHGHU=HLW¿QGHQGLHVH)FKVHKHUDXVZLHVLH die Kontrolle über die Regierung zu ihrem puren Eigennutz übernehmen. Manchmal haben sie soziale oder kulturelle 7KHPHQDXIGHU$JHQGDVLH]ZLQJHQGLH0HQVFKHQGD]X LKUH*|WWHUDQ]XEHWHQ$EHUPHLVWHQVLQWHUHVVLHUHQVLHVLFK nicht für Transgender-Badezimmer oder Mauern entlang des Rio Grande oder sogar für Abtreibungsrechte. Ihnen geht es letztlich ums Geld. Um Ihr Geld, liebe Leser. Und Macht, die Macht, die sie von Ihnen als Wähler bekommen. Sie wollen Regeln, Vorschriften, Lizenzen, Gesetze - um Sie herum aufbauen. Ändert die „neue politische Ordnung“ etwas an dieser Parasitokratie? Werden die Zombies weniger von Ihrem Geld bekommen? Werden die Cronies ihrer Kontakte beraubt? Noch wichtiger ist die Frage, ob „Deep State” der Saft abgedreht wird. Die Insider sind abhängig von billigsten Krediten und dem gefälschten Geld, das von der Fed und dem BanNHQV\VWHPJHOLHIHUWZLUG(V¿QDQ]LHUWLKUH.ULHJHLKUH%rokratien, ihre aufgeblasenen Programme, ihre Universitäten, ihre Gefängnis-Industrie und ihre überteuerte medizinische Versorgung. Ihre Lieblings-Sektor - Wall Street - steuert den Fluss dieses Safts so, dass das Meiste davon direkt Ihnen ]XÀLHW 'DUXP VWLHJHQ GLH *HZLQQH GHU )LQDQ]LQGXVWULH von rund 10 % der gesamten Unternehmensgewinne im Jahr 1970 auf fast 40 % im Jahr 2007. Aber es ist nicht nur das Establishment, das von gefälschtem Geld abhängt. Auch Investoren, Haushalte und ehrliche Unternehmen. Sie wurden alle zusammen bestochen. Jetzt sind sie von ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 49 Landesinfos Wien der Schuldenlast so verdreht und gebeugt, dass sie nicht DXIUHFKWVWHKHQN|QQHQ TXLGLHUW":HUGHQVLFKGLH%|UVHQNXUVHKDOELHUHQ":LUGGDV gefälschte Geld eliminiert, was „Deep State” dazu zwingt, sich zu verkleinern? 'HÀDWLRQGDQQ,QÀDWLRQ NEIN Nehmen Sie das gefälschte Geld weg und Sie werden eine echte Revolution haben. Darum wird Mr. Donald J. Trump nach Washington gehen, um „Deep State” nicht zu begraben, sondern um ihn zu retten. Er wird das gefälschte Geld nicht DXVGHP6\VWHPQHKPHQHUZLUGPHKUGDYRQDXVJHEHQ Kurz gesagt, das Problem im Jahr 2008 war: zu viel Schulden. Die Feds reagierten auf diese Krise, indem sie die Sparer beraubten und Schuldenmacherei leichter und billiger machten als je zuvor. Das konnte letztlich nie funktionieren. Kein Wunder, dass die Schulden der Unternehmen seit Krisenbeginn um 3 Billionen Dollar gestiegen sind. Die USRegierung hat ihren Schuldenstand um 7,6 Billionen Dollar HUK|KW8QGSULYDWH+DXVKDOWHVFKXOGHQ%LOOLRQHQ'ROODU mehr. Und dabei ist der Anstieg bei den Hypothekenschulden noch gar nicht inkludiert. Die Konsumentenschulden stiegen LQGHQOHW]WHQ]Z|OI0RQDWHQGRSSHOWVRVFKQHOODQZLHGLH .RQVXPDXVJDEHQ XQG XQHQGOLFK VFKQHOOHU DOV GLH /|KQH Da ist kaum ein Anstieg zu verzeichnen, insbesondere nicht in den Staaten, in denen mehrheitlich für Trump gestimmt wurde. Und jetzt hält das ganze perverse System den Atem DQ'LH:LUWVFKDIWYHUODQJVDPWVLFK'LH/|KQHVWDJQLHUHQ 8QG]ZDUIU3UR]HQWGHU%HY|ONHUXQJ(LQH5H]HVVLRQ kommt. Wahrscheinlich schon im Jahr 2017. Stattdessen hat Mr. Trump bereits einen Wechsel hin zu einem QHXHQ¿VNDOLVFKHQ6WLPXOXVVLJQDOLVLHUW+RKH6WDDWVDXVJDEHQ'H¿]LWH0DXHUQ*HOGYHUVFKZHQGXQJ'DVJHIlOVFKWH *HOGZLUGZHLWHUÀLHHQ'LH6FKXOGHQZHUGHQVWHLJHQ8QG dieses Mal wird das Geld in die Konsum-Wirtschaft gehen, mit steigenden Preisen, die bald kommen werden. Vor ein paar Jahren sagte ich die folgende Reiseroute vorher: HUVW7RNLRGDQQ%XHQRV$LUHV'HÀDWLRQGDQQ,QÀDWLRQ:LU ZHUGHQODQJVDPDEHUGDQQGRFKSO|W]OLFKXQWHUJHKHQ(V VLHKWVRDXVDOVZUGHQZLUEDOGHLQHVWHLJHQGH,QÀDWLRQXQG das Ende des 35-jährigen Bullenmarktes in Anleihen sehen. Bleiben Sie weiter angeschnallt. Und bessern Sie unbedingt Ihr Spanisch auf! Wir landen bald in Buenos Aires. Wird der neue Präsident eine echte Veränderung ... eine echte Korrektur zulassen? Werden schlechte Schulden li- MR Dr. Heribert Gmach Finanzreferent der Landeszahnärztekammer für Wien Ausschreibung von Kassenplanstellen für FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, ZahnärztInnen und DentistInnen gem. § 12 Abs. 1 der Planstellenvergabevereinbarung der Landeszahnärztekammer für Wien im Einvernehmen mit der Wiener Gebietskrankenkasse Zahnarztordination in Wien 2., Praterstern 1 Kassenplanstelle nach Dr. Dusan Koristka ca. 70 m², 2 Behandlungseinheiten, Mietobjekt Bewerbungen für o. a. Planstelle für einen Kassenvertrag sind bis spätestens 10. Jänner 2017 (Datum des Einlagens) zu richten an: Landeszahnärztekammer für Wien 1010 Wien, Kohlmarkt 11/6 Formulare für die Bewerbung sind im Büro der Landeszahnärztekammer für Wien unter Tel. 05 05 11 - 1010 bzw. 1011 Dw. erhältlich 50 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Fortbildung Jänner 2017 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Praxismanagementkurs 2017 Teil 1: Rechtliche Rahmenbedingungen der zahnärztlichen Berufsausübung KAD HR Dr. Jörg Krainhöfner 12. Jänner 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 2: Praxisplanung, Ordinationseinrichtung XQGWHFKQLVFKH%HWULHEVDXÀDJHQ MR Dr. Franz Hastermann, MR Dr. Thomas Horejs 2. Februar 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 3: Kassenabrechnung Dr. Gerhard Schager 16. Februar 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 4: Praxisrelevante EDV-Grundlagen von Soft- und Hardware-Installationsplanung (Internet-Banking, Homepage, Internet etc.) Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner 9. März 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 5: Wohlfahrtsfonds und Versicherungswesen MR DDr. Claudius Ratschew, Mag. Marcel Mittendorfer 30. März 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 6: Forensik in der Zahnheilkunde Prim. Dr. Heinz Gallistl 6. April 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 7: Betriebswirtschaftliche Grundlagen und steuerliche Aspekte Mag. Wolfgang Leonhart 27. April 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 8: Do‘s and Don‘ts bei der PraxisgrünGXQJ¿QDQ]LHOOH*UXQGODJHQ Erich Czermak Aller Anfang ist schwer - Erfahrungen DXVGHP(LQVWLHJLQGLHEHUXÀLFKH Selbständigkeit Dr. Marion Grieß 18. Mai 2017, 19.00-21.00 Uhr Teil 9: Praxisübernahme/-übergabe - standespolitische, betriebswirtschaftliche XQG¿QDQ]LHOOH$VSHNWHHUEOLFKH Überlegungen OMR Dr. Gerhard Ratzenberger, Mag. Wolfgang Leonhart, Mag. Hartwig Frank 9. Juni 2017, 14.00-18.00 Uhr Wien, ZIV-Büro (Teil 1 - 8) Wien, UniCredit Bank Austria AG, Oktogon, 1010, Schottengasse 6 - 8 (Teil 9) « Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 Fax: (01) 512 20 39 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at ÖGZMK NÖ Wintersymposium 2017 Inland ZAFI Wien Curriculum Implantologie 1 (Dr. Ch. Schober, Prof.DDr. R. Polansky, Prof. DI DDr. R. Seemann) 13. und 14. Jänner 2017 3. und 4. März 2017 9. und 10. Juni 2017 Freitag jeweils von 14.00-17.00 Uhr Samstag jeweils von 9.00-13.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW „Prophylaxe und mehr“ 13. bis 14. Jänner 2017 Semmering, Hotel Panhans Anmeldung: ÖGZMK NÖ „Wintersymposium 2017“ Tel: + 43 664 42 48 426 (0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW Dr. Robert Scherngell, MSc Introseminar für die Seminarreihe „KFO aus der Praxis für die Praxis“ ZAFI Wien Moderne Kieferorthopädie: 4XDOLWWXQG(I]LHQ] (Dr. Guido Sampermanns) 13. und 14. Jänner 2017 17. und 18. Februar 2017 10. und 11. März 2017 7. und 8. April 2017 19. und 20. Mai 2017 23. und 24. Juni 2017 15. und 16. September 2017 FR + SA jeweils 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW Achtung! Terminänderung! 25. Jänner 2017 14. Jänner 2017, 13.00-17.00 Uhr Wien, InterCityHotel, 1070, Mariahilfer Straße 22 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic) (0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP www.zahnregulierung.com/seminare Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Kinderzahnheilkunde 9. Kompaktkurs 2016/2017 (Dr. Nicola Meißner, Dr. Verena Bürkle) Block 2: 18. bis 21. Jänner 2017 Salzburg, Medicent Block 3: 29. März bis 1. April 2017 Salzburg, Medicent « ihe re nar r Sta 5 i 7 em 201 t S 4. März 3./ ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 51 Fortbildung Inland Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde Tel: + 43 - 660 - 429 48 2 www.kinderzahnmedizin.at Dr. Robert Scherngell, MSc Kieferorthopädische Seminarreihe 4 Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los Angeles, USA) 20. bis 22. Jänner 2017 (3-tägig) Modul 8: “Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining 10. bis 11. März 2017 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 5. bis 6. Mai 2017 Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare ZAFI Wien Moderne Diagnostik und Therapie - Im Frühstadium der Karies (Priv.-Doz. Dr. A. Welk) 21. Jänner 2017, 14.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 (0DLOVSLW]KXHWO#]D¿DWRGHUVFKUDPP# ]D¿DW ZZZ]D¿DW ZAFI Wien Bogensequenzen: Wie, wann und in welchen Fällen? (Prof. Dr. Birte Melsen) 22. Jänner 2017, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: ZZZ]D¿DW Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Composite - Out of the box (Dr. med. dent. Philipp Kober) 25. Jänner 2017, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at ZAFI Wien Curriculum Ästhetische Zahnheilkunde 2017 (Prof. Dr. Jürgen Manhart) 27. und 28. Jänner 2017 17. und 18. Februar 2017 10. und 11. März 2017 28. und 29. April 2017 19. und 20. Mai 2017 30. Juni und 1. Juli 2017 1. und 2. September 2017 6. und 7. Oktober 2017 15. und 16. Dezember 2017 Freitag jeweils von 14.00-19.00 Uhr Samstag jeweils von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83/4 Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Hypnose und Kommunikation ÖZÄK-Diplomlehrgang (Ausbildungsleitung: Dr. Allan Krupka) Curriculum in 1190 Wien: 7 Wochenenden, insgesamt 121 ZFP-Punkte Beginn: 2. Dezember 2016 Ende: 29. Oktober 2017 Ort: 1190 Wien (genauer Ort wird noch bekanntgegeben) Modul A2 Grundlagen der ärztlichen Hypnose II Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner 27. Jänner 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 28. Jänner 2017, 9.00-19.00 Uhr Modul A3 Trancetechniken, NLP I Dipl.-Psych. Eveline Brunner 3. März 2017, 8.30-12.00 Uhr(Supervision), 13.00-18.00 Uhr 4. März 2017, 9.00-18.00 Uhr « 52 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Modul A4 Anwendungen der ärztlichen Hypnose I, Kinderhypnose Dr. Allan Krupka, Dipl.-Päd. Sonja Kammerer MSc 21. April 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 22. April 2017, 9.00-18.00 Uhr Modul A5 Trancetechniken, NLP II Dr. Uwe Rudol 19. Mai 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 20. Mai 2017, 9.00-18.00 Uhr Modul A6 Anwendungen der ärztlichen Hypnose II Dr. Ruth Metten 1. September 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 2. September 2017, 9.00-18.00 Uhr Modul A7 Anwendungen der ärztlichen Hypnose III Dr. Allan Krupka, Dr. Nick Steiner 27. Oktober 2017, 8.30-12.00 Uhr (Supervision), 13.00-18.00 Uhr 28. Oktober 2017, 9.00-18.00 Uhr 29. Oktober 2017, 9.00-18.00 Uhr Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose 1090 Wien, Nußdorfer Straße 4/5 Tel: (01) 317 63 20 Fax: (01) 315 16 35 www.oegzh.at ZAFI Wien Postmoderne Behandlungsmechanik-oder-biegen: Man lernt nie aus (Dr. Martin Baxmann) 28. Jänner 2017, 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI ZZZ]D¿DW Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Regelmäßige Balint-Gruppe zum Erfahrungsaustausch (Mag. Hartwig Armin Frank) 31. Jänner 2017 14. März 2017 23. Mai 2017 27. Juni 2017 12. September 2017 21. November 2017 jeweils 18.00-20.00 Uhr « Fortbildung Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs Tel: (01) 513 37 31 (0DLORϒFH#]LYDW www.ziv.at Österreichische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 21. Jahreskongress ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit DMG Herstellung provisorischer Kronen und Brücken für ZAss 31. Jänner bis 3. Februar 2017 Bad Hofgastein, Kur- und Kongresszentrum, 5630, Tauernplatz 1 Auskunft: www.mkg-kongress.at Februar 2017 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Die relevantesten Gesichtsschmerzen aus neurologischer Sicht Klinik, Differentialdiagnose und Therapie März 2017 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) (ZT Peter Badegruber, Fa. DMG) 10. Februar 2017, 14.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKh Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW Antibiotika-Crashkurs für Zahnärztinnen/Zahnärzte (Univ.-Prof. Dr. Florian Thalhammer 49. Zahnärzte-Winterkongress 1. März 2017, 18.00-20.30 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs 1010 Wien, Gartenbaupromenade 2/8/15 Tel: (01) 513 37 31 www.ziv.at 19. bis 24. Februar 2017 Ischgl, Silvretta Freizeitzentrum, 6561, Centerweg 1 Anmeldung: www.fvdz.de ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit Komet Dental „Wieviel Technik braucht die MKG-Chirurgie?“ (Prim. DDr. Michael Malek) Inland Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V. Maschinelle Wurzelaufbereitung Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Praxiskurs Endodontie Erben, Vererben, Berufsunfähigkeit, Vorsorgevollmacht 3. März 2017, 14.00-19.30 Uhr Linz, Seminarraum 1 und 2 im UKh Linz, 4010, Garnisonstraße 7, 1. OG Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW (Dr. Günther Stöckl) (Mag. Hartwig Armin Frank) 22. Februar 2017, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: www.ziv.at (Dr. Marion Vigl) 1. Februar 2017, 18.00-20.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs www.ziv.at Dr. Robert Scherngell, MSc Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Kieferorthopädische Seminarreihe 5 Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte „KFO aus der Praxis für die Praxis“ (MR Dr. Franz Hastermann ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Zauchner Dentalprodukte GmbH Chirurgische Fehlpositionierung von Implantaten und prothetische Konsequenzen und „Muss verlässliche Qualität teuer sein?“ (DDr. M. Bonsmann, Düsseldorf, und Dr. B. Höchst, Neuss) 8. Februar 2017, 18.30-21.00 Uhr Salzburg, Hansjörg Wyss-Haus, 5020, Strubergasse 21/PMU, Hörsaal 2/1. OG Anmeldung: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 (0DLORϒFH#RHJ]PNVDO]EXUJDW www.oegzmksalzburg.at 23. Februar 2017, 17.30 s.t.-21.30 Uhr Wien, ZAFI, 1060, Gumpendorfer Straße 83/4 Auskunft: www.ziv.at Dr. Robert Scherngell, MSc Extramodul 2 KFO-AssistentInnenseminar 24./25. Februar 2017 Termin ist 2-tägig und in sich abgeschlossen! Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare Modul 1: Diagnose und Fernröntgenanalyse, KFO-Dokumentation 3. bis 4. März 2017 Modul 2: Phasen in der KFO, Bracketsysteme, Bracketkleben, Drähte, KFO Aufklärung etc. 21. bis 22. April 2017 Modul 3: Phase I Behandlung, 2 x 4 Apparatur, HG, TPA, LLA, Abnehmbare KFO und FKO 9. bis 10. Juni 2017 Modul 4: Extraktionsmechanik Klasse I/II/III 8. bis 9. September 2017 Modul 5: Non Extraktionsmechanik, Klasse I/II/III 20. bis 21. Oktober 2017 Modul 6: Impaktierte Zähne, Verlagerte Zähne, Vertikale und Transversale « ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 53 Fortbildung Inland 1. bis 2. Dezember 2017 Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie (Gastvortragender Dr. Sanford Ratner, Kieferchirurg, Los Angeles, USA) 19. bis 21. Jänner 2018 (3-tägig) Modul 8: “Crash Kurs”. Fälle aus Ihrer Praxis werden vorgestellt. Gemeinsame Diagnose und Problemlösung Ihrer Fälle. Dentale und skelettale Asymmetrie. Diagnose- und Mechanikintensivtraining 16. bis 17. März 2018 Modul 9: Feineinstellung, Retention und Fallbesprechung. Zeugnisverteilung und Überreichung der Diplome 4. bis 5. Mai 2018 Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare Österreichische Gesellschaft für KFO 46. Internationale kieferorthopädische Fortbildungstagung Updates in Chirurgie, Ästhetik, Zahntransplantation, Minischrauben und bewährte Behandlungskonzepte (o. Univ.-Prof. D.r Hans-Peter Bantleon, Univ.-Prof. Dott. Adriano Crismani, Priv.-Doz. Dr. Brigitte Wendl) 4. bis 11. März 2017 Kitzbühel, K3 Kitzkongress, 6370, Josef Herold Straße 12 Tagungsbüro: Tel: + 43 - 676 - 436 07 30 Information: www.oegkfo.at ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Camlog Vertriebs GmbH Hart- und Weichgewebsmanagement in der Implantologie Was ist wichtig zu wissen, was hat sich verändert? Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer für Wien Die Durchführung der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen ZAFI Wien Kieferorthopädie für Fortgeschrittene (6-teiliger Kurs) (Dr. Martin Baxmann Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) 17. und 18. März 2017 5. und 6. Mai 2017 23. und 24. Juni 2017 8. und 9. September 2017 10. und 11. November 2017 8. und 9. Dezember 2017 Freitag jeweils von 11.00-18.00 Uhr Samstag jeweils von 9.00-17.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: Zahnärztliche Fortbildung - ZAFI Tel: + 43 - 1 - 597 33 57 - 10 oder 12 ZZZ]D¿DW Der Einsatz von homöopathischen Arzneimitteln in der Zahnmedizin ÖGZMK OÖ (Mag. Peter Ibaschitz, MR Dr. Gerhard Schager) 11. März 2017, 9.00-18.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: ZIV - Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs www.ziv.at (Mag. pharm. Ilona-Elisabeth Leitner, Dr. Christa Kastinger-Mayr) 15. März 2017 und 22. März 2017, jeweils 18.30-21.30 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: www.ziv.at Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Selbstverteidigung - Refresherkurs Voraussetzung zur Teilnahme: Grundkurs (Bettina Kainz) Termine zur Auswahl: 17. März 2017, 13.00-17.00 Uhr oder 18. März 2017, 9.00-13.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: www.ziv.at ZAFI Wien Curriculum Prophylaxe - Diplomfortbildung Digitale und konventionelle Röntgentechnik Röntgeneinstelltechniken für ZAss (Dr. Josef Hehenberger) 18. März 2017, 9.00-15.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn, 4010, Garnisonstraße 7 im UKh Linz, 1. OG Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Implantate bei Antiresorptiva-Medikation (Prof.DDr. Knut A. Grötz) 18. März 2017, 9.00-17.00 Uhr Salzburg, Crowne Plaza - The Pitter, 5020, Rainerstraße 6 - 8 Anmeldung: Straumann GmbH Tel: (01) 294 06 60 (0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP Seminar für PAss (Dr. Claudio Cacaci, München) (Dr. Michael Dieter, Dr. Hardy Hririan, Prof. Dr. Thomas Bernhart, MR Dr. Franz Hastermann, Dr. Knut Hufschmidt, Mag. Ralph Elser, Markus Tschann) 10. März 2017, 14.00-18.30 Uhr Salzburg, Stiegl Brauwelt, 5020, Bräuhausstraße 9 Anmeldung: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) 64 73 82 www.oegzmksalzburg.at 17. März 2017 23. Juni 2017 8. September 2017 jeweils von 9.00-18.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: ZZZ]D¿DW 54 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 ZAFI Wien Kieferorthopädie Ausbildungskurs (6-teiliger KFO-Kurs) (Dr. Martin Baxmann 19. und 20. März 2017 7. und 8. Mai 2017 25. und 26. Juni 2017 10. und 11. September 2017 « Fortbildung 12. und 13. November 2017 10. und 11. Dezember 2017 Sonntag jeweils von 10.00-18.00 Uhr Montag jeweils von 9.00-16.00 Uhr Wien, ZAFI Anmeldung: ZZZ]D¿DW Genauere Informationen und Anmeldung: POS, Frau Anita Pracherstorfer 4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21 Tel: & Fax: + 43 - (0)7259 32 0 28 www.posortho.at www.posortho.com Inland April 2017 Gemeinschaftstagung ÖGZMK Steiermark & Graz-Zahn Minimalinvasive Zahnheilkunde POS - Progressive Orthodontic Seminars Start der 23. kieferorthopädischen Seminarreihe 2017 in Wien Session 1: 23. bis 26. März 2017 Klinische Beurteilung, Aufzeichnungen und Erstberatung Session 2: 27. bis 30. April 2017 Röntgen, dentale Wachstumsvorhersagen und 2. Beratung Session 3: 18. bis 21. Mai 2017 Bebändern, Bekleben, Einlegiertechniken, Draht- und elastische Ligaturen, Hands On Session 4: 22. bis 25. Juni 2017 Einreihungs- und Mechanik Phase, Feineinstellung, Gummizüge, Federn, Hands On Session 5: 7. bis 10. September 2017 Behandlung leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen, Einordnen von impaktierten Eckzähnen Session 6: 5. bis 8. Oktober 2017 Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss, TPA, Feineinstellung, Hands On Session 7: 30. November bis 3. Dezember 2017 Wechselgebiss, Lingualbogen (LLA), Utility Bogen und Verankerungsplanung, HG, Hands On Session 8: 2018 Asymetrie beim Erwachsenen und im Wechselgebiss, Korrektur KL. II/III ohne Mitarbeit des Patienten Session 9: 2018 Dentofaziale KFO, skelettale Verankerung, Tiefbiss, Gingival Display, Hands On Session 10: 2018 Korrektur der Mittellinie mit skelettaler Verankerung, Behandlung von Fällen mit schwierigen impaktierten Zähnen Session 11: 2018 Diagnose von fortgeschrittenen Fällen - orthognathe, chirurgische Alternativen Session 12: 2018 Wiederholung wichtiger Themen sowie Final Exam mit Diplomüberreichung Kostenlose Teilnahme an einem Schnuppertag möglich! Die Anerkennung der Ausbildung von der Universität Münster ermöglich unseren Teilnehmern nach erfolgreichem Abschluss der gesamten Serie, den „MSc of Orthodontic“ in 0QVWHUPLWZHQLJHU$QZHVHQKHLWVSÀLFKWEHL den Modulen sowie zu einem ermäßigten Tarif zu erwerben. « Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Der „spannende Biss“ zwischen Scheitel und Sohle (Dr. Michaela Albrecht, MMSc; Andrea Müntner, MSc) 24. März 2017, 9.00-14.00 Uhr Wien, ZAFI, 1060, Gumpendorfer Straße 83/4. Stock Auskunft: www.ziv.at 21. bis 22. April 2017 Graz, Hörsaalzentrum LKH Univ.-Klinikum Informationen: (0DLOVWPN#RHJ]PNDW www.graz-zahn.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit DMG Endodontie aus der Praxis für die Praxis! (Dr. Bernd Frank) 28. April 2017, 14.00-17.00 Uhr Linz, Seminarraum 1 und 2 der AUVA im UKh, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW ÖGZMK OÖ Professionelle Kommunikation in der zahnärztlichen Praxis Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen Professionelles Verhalten am Telefon Workshop für ZAss (Mag. Helga Scheicher, Völkermarkt) 25. März 2017, 9.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn, 4010, Garnisonstraße 7 im UKh Linz, 1. OG Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ im UKH Linz, Frau Berger Fax: (0732) 78 21 70 (0DLORϒFH#RHJ]PNRRHDW Mai 2017 ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs (ZIV) 17. Kärntner Seensymposium Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) „Zahn - Zunge - Zukunft“ 4. bis 6. Mai 2017 Velden am Wörthersee, Casino Auskunft: ÖGZMK Kärnten, c/o LZÄK für Kärnten Tel: 05 05 11 - 90202 (Frau Brenner) www.ktnoegzmk.at Operative Weisheitszahnentfernung in der Praxis (Dr. Rudolf Hauptner) 29. März 2017, 18.00-21.00 Uhr Wien, ZIV-Büro Auskunft: www.ziv.at Fortbildungsakademie ZAHN (FAZ) eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer für OÖ Dachverband österreichischer Ärztinnen und Ärzte für Ganzheitsmedizin Weiterbildung zur PAss H-16 4. DV-Kongress Intensivseminar als Ausbildung zur Prophylaxe-Assistentin Integrative Onkologie 31. März bis 1. April 2017 Wien, Bundesministerium für Gesundheit & Frauen, 1030, Radetzkystraße 2 Auskunft: www.ganzheitsmed.at - für ausgebildete Zahnärztliche AssistentInnen mit 2-jähriger Berufserfahrung (OMR Dr. Hans Schrangl, MR Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz, Mirka von Moos, Esther Imhof, beide Dentalhygienikerinnen aus der Schweiz) « ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 55 Fortbildung Inland Teil 2: 15. bis 19. Mai 2017 jeweils von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Linz, Fortbildungsakademie Zahn im UKh-Linz, 1. OG, 4017, Garnisonstraße 7 Anmeldung: FAZ - Elke Badegruber-Pfender Tel: 05 05 11 - 4020 www.fortbildungsakademie-zahn.at Kontakt: NXUWHEHOHVHGHU#PHGXQLJUD]DW EDUEDUDNLUQEDXHU#PHGXQLJUD]DW Verein Tiroler Zahnärzte Dr. Robert Scherngell, MSc „Abnehmbare KFO - Pro und Kontra“ Diskussionsveranstaltung ÖGZMK NÖ 49. Wachauer Frühjahrssymposium „Zukunftstechnologien in der Zahnheilkunde“ 18. bis 20. Mai 2017 Krems, Steigenberger Hotel & Spa Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel. (0664) 42 48 426 (Frau Eder) (0DLORHJ]PNQRHRϒFH#NVWSDW Juni 2017 Unter der Patronanz der ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Implantologie in der ZMK D-A-CH-ZAHN 2017 Team on top Parodontologie, Implantologie - interdisziplinär Risiko - Patient? (Prof. DDr. Franz-Karl Tuppy, Univ.-Prof. Dr. Thomas Bernhart, Prof. Dr. Ralf Rössler) 2. bis 3. Juni 2017 Bad Ischl, Kongresshaus Kongressbüro: Dipl.-Ing. Clemens Keil Fax: + 43 - 316 - 23 11 23 - 4490 (0DLOLQIR#GDFK]DKQFRP 28. Juni 2017, 18.00-21.00 Uhr Wien, InterCityHotel, 1070, Mariahilfer Straße 122 Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic) (0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP Gemeinschaftstagung „Ganze Diagnostik ist schon halbe Therapie“ (Andreasen J. O., Bornstein M.) 23. bis 24. Juni 2017 Graz, Hörsaalzentrum der Medizinischen Universität, 8036, Auenbruggerplatz 50/1 « Österreichischer Zahnärztekongress 2017 Wissen - Strategien - Lösungen 28. bis 30. September 2017 Innsbruck, Congress Auskunft: www.ganzheitsmed.at Oktober 2017 Dr. Robert Scherngell, MSc „Abnehmbare KFO - Pro und Kontra“ Diskussionsveranstaltung 28. Juni 2017, 18.00-21.00 Uhr Wien, InterCityHotel, 1070, Mariahilfer Straße 122 Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic) (0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP Dr. Robert Scherngell, MSc ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Moderne und bewährte Konzepte in der Implantologie (PD Dr. Michael Stimmelmayr, Cham) 20. Oktober 2017, 15.00-18.00 Uhr Salzburg, Crowne Plaza - The Pitter, 5020, Rainerstraße 6 - 8 Anmeldung: Straumann GmbH Tel: (01) 294 06 60 (0DLOHGXFDWLRQDW#VWUDXPDQQFRP KFO-AssisTraining 30. Juni bis 1. Juli 2017 Termin ist 2-tägig und in sich abgeschlossen! Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Heidi Scherngell) www.zahnregulierung.com/seminare Dr. Robert Scherngell, MSc 3-Tagesseminar für Zahnärzte und Kieferorthopäden „Common sense mechanics in everyday Orthodontics“ ARGE Zahntrauma in Gemeinschaft mit der ARGE für OCMR der ÖGZMK September 2017 Thomas F. Mulligan D.D.S., M.S.D., Phönix Arizona, USA 23. bis 25. Juni 2017 Mauerbach, Schlosspark, 3001, Herzog Friedrich-Platz 1 verschoben auf 2018 in Phönix Arizona, USA Infos & Anmeldung: www.zahnregulierung.com/seminare 56 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Dr. Robert Scherngell, MSc Updateseminar 2017 für die Seminarreihe „KFO aus der Praxis für die Praxis“ - Fallbesprechung (laufende und neue KFO-Fälle aus Ihrer Praxis) - Pro und Kontra abnehmbare KFO - Ordinations-, Team- und Praxismanagement 27. bis 29. Oktober 2017 Frauenkirchen, St. Martins Therme (www.stmartins.at) Infos & Anmeldung: Tel: (0699) 1011 8287 (Violeta Topic) (0DLOVHPLQDUH#]DKQUHJXOLHUXQJFRP www.zahnregulierung.com/seminare Fortbildung Deutschland 31. Berliner Zahnärztetag „Medizin & Zahnmedizin“ 20. bis 21. Jänner 2017 Berlin, Estrel Convention Center Information: www.quintessenz.de 37. Internationale Dental-Schau Israel 8eme Congrès médico-dentaire Franco-Israélien 16. Jahrestagung des Landesverbandes NordrheinWestfalen im DGI e. V. 12. bis 13. Mai 2017 Düsseldorf, InterContinental Hotel Information: www.dginet.de/event/nrwi17 27. bis 29. April 2017 Marrakesh, Hotel Mövenpick Information: www.african-dental-congress.orf 23. bis 19. Februar 2017 Eilat, Hôtel Royal Beach 5 Etoiles Information: ZZZLIF¿IU UAE Italien International Dental Meeting XV. Sardinan Meetin Focus on Quality in Dental Practice Marokko African Regional Dental Congress Tabagisme et risque chirurgical Les ulcérations buccales 21. bis 25. März 2017 Köln, Messe Information: www.ids-cologne.de Ausland International Conference on Dentists 3. bis 5. April 2017 Dubai Information: http://dental-madridge.com 15. bis 17. Juni 2017 Sardinien, Chia Laguna Resort Information: http://congress.aio.at Madrid, Spain THE BIGGEST INTERNATIONAL DENTAL CONGRESS Let’s meet in Madrid 29 August - 1 September 2017 Bringing the World together to improve oral health www.world-dental-congress.org ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 57 Diverses Kleinanzeigen Diverses Verschenke wegen Pensionierung voll funktionsfähiges Panorama Röntgen (Siemens Orthophos plus), Einzelbild Röntgen (Siemens Heliodent MD) sowie Dürr Dental X R 24 Nova Entwicklungsautomat. Tel. (0677) 61 09 08 71 Lachgasgerät von %LHZHU PHGLFDO 6HGDÀRZ FODVVLF zu YHUNDXIHQ$QVFKDϑXQJVSUHLV¼93¼VRZLH Lachgasmasken in S/M/L. 1 Jahr in Verwendung (ca. 20 Behandlungen), Top Zustand sowie ein Jahr Garantie vom Hersteller. Bei Interesse stehen wir Ihnen telefonisch zu unseren Ordinationszeiten oder per E-Mail gerne zu Verfügung. Tel. (06272) 76 18 E-Mail: [email protected] 2 Behandlungseinheiten KaVo Estetica 1060 S, Bj. 1998, geSÀHJWYROOIXQNWLRQVWFKWLJJZHJHQ3UD[LVHUQHXHUXQJJQVWLJ abzugeben. Anfragen unter [email protected] oder Tel. (0660) 453 34 33 Praxis(ver)kauf & -vermietung Wien, 14. Bezirk: private Zahnarztpraxis, 200 m², drei Behandlungsräume, voll ausgestattet, Panorama- und Einzelbildröntgen, in Voll- oder Teilzeit zu verkaufen. Warteraum, Empfangsraum und kleine Waschküche vorhanden. Tel. (0664) 412 72 71 SÜDTIROL (Mittelvinschgau) Zahnarztpraxis (1 Einheit), Patientenstock, altersbedingt günstig abzugeben, Mietvertragsübernahme, ideal als ZweiWRUGLQDWLRQ NHLQH 3UlVHQ]SÀLFKW HY DOV $XVVWLHJV]HQDULR sofortige Übernahme möglich. Tel. 0039 3355 446 007 VILLACH: Nachfolger für Zahnarztpraxis gesucht. Zuschriften unter „12/2016“ an die Redaktion. Aus gesundheitlichen Gründen suche ich dringend eine/n Nachfolger/in für meine Zahnarztordination in 1220 Wien. Derzeit alle Kassen. Zuschriften unter „13/2016“ an die Redaktion. 58 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 Ich suche für meine Praxis, die ich in zweiter Generation in Schwanenstadt führe, eine Kollegin oder einen Kollegen, die/ der in meine Ordination einsteigen und diese später nach Vereinbarung eventuell auch übernehmen möchte. Meine Praxis ist gut ausgestattet und sehr gut eingeführt. Bezüglich der möglichen Einstiegs- bzw. Übernahmeszenarien bin ich sehr ÀH[LEHOXQGIUHXHPLFKDXI,KUH$QIUDJHVROOWHQ6LH,QWHUHVVH an diesem Angebot haben. E-Mail: [email protected] 1080, Josefstädter Straße, voll eingerichtete ZA-Ordination, 85 m², Mietobjekt, Altbau, 2 Beh.-Räume, Rö-Raum, Sozialraum, Chefbüro, geeignet für Privat / Wahlarzt mit kleinen Kassen. Kontakt: [email protected] Wels: Gut ausgestattete Zahnordination in Toplage mit Parkplätzen günstig abzugeben. Mitarbeit und spätere Übernahme auch möglich. 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Mietobjekt, alle Kassen, barrierefrei, 120 m² (2 Behandlungsräume, RTG, Sozialraum). Anfragen unter [email protected] Diverses 1210 Wien Erfahrene Kieferorthopädin sucht eine bestehende Ordination in 1210 Wien zwecks Einmietung für 3 Tage/Woche. Tel. (0680) 554 44 88 E-Mail: [email protected] Kleinanzeigen O KF ER IT RE bor für ie hla päd Fac rortho fe Kie Eine 24-Jahre bestehende Ordination in Bischofshofen/Pongau wird im Laufe des Jahres unter günstigsten Bedingungen abgegeben. Ca. 120 m² (2 Behandlungsräume + 1 ProphylaxeRaum) zur Zeit in vollem Betrieb. Näheres unter Tel. (06462) 55 22 G. u. H. Reiter Ges.m.b.H. Steigenteschgasse 13 1220 Wien Tel. (01) 20 30 230 Fax (01) 20 47 760 1090 Wien Bestens eingeführte Zahnarztpraxis mit großem Patientenstock und hohem Privatanteil in 1090 Wien aus gesundheitlichen Gründen zu verkaufen. 3 Behandlungseinheiten, Mietobjekt auf ca. 200 m², in bester Lage mit hervorragendem Patientenaufkommen. Derzeit alle Kassen. 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E-Mail: [email protected] STADT SALZBURG Gemeinschaftspraxis sucht junge/n Zahnärztin/Zahnarzt mit der Möglichkeit zur Weiterbildung, begleitet von erfahrenen Kollegen. Späterer Einstieg in die Partnerschaft möglich. Zuschriften unter „14/2016“ an die Redaktion. SUCHE VERTRETUNGSTÄTIGKEIT/JOBSHARING Kollege mit mehrjähriger Berufserfahrung sucht eine Ordination mit Möglichkeit zur Kooperation und späteren Praxisübernahme im Raum Wiener Neustadt. [email protected] 9HUVLFKHUXQJVDQVWDOW|ႇHQWOLFK%HGLHQVWHWHU Zahnambulatorium Salzburg sucht zum ehestmöglichen Eintritt eine(n) Facharzt/Fachärztin für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde, Dr. med. dent. oder Zahnarzt/Zahnärztin :RFKHQVWXQGHQ'L)U%UXWWRJHKDOW(85 Eine höhere Entlohnung ist u. a. von der Anrechnung von Vordienstzeiten abhängig. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an 5020 Salzburg, Faberstraße 2A, Direktion, oder per e-mail: [email protected] Auskünfte: Tel. 05 04 05 - 27011 TIROL/SALZBURG Privatpraxis in Wien 18. sucht Mundhygiene-/Prophylaxeassistentin. Bei Interesse bitte unter Tel. (01) 479 33 78 melden. Oralchirurg oder chirurgisch versierten Kollegen mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie für Dauervertretung und/oder spätere Partnerschaft gesucht. Zuschriften bitte an [email protected] ZAHNPRAXIS LUGECK Ich suche für meine Praxis im Zentrum Wiens eine/n Partner/in für Jobsharing. Haben Sie bereits Berufserfahrung und Interesse an der Übernahme des Kassenvertrages bzw. meiner Praxis? Die Praxis mit zwei Behandlungseinheiten verfügt über die modernste Ausstattung, wie z. B. digitales 3D-Röntgen. Sie können sofort starten, um sich hiermit etwas Eigenes aufzubauen. Die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Zahnarztpraxis sind Implantologie, Kieferorthopädie sowie ästhetische und konservierende Zahnheilkunde, sodass diese Praxis sich von anderen Praxen positiv abgrenzt und hervorhebt. Über ein persönliches Gespräch mit Ihnen würde ich mich sehr freuen. Bitte kontaktieren Sie mich unter [email protected] oder telefonisch (01) 512 48 02. Innenarchitektur - Design - Tischlerei Planung und Konzeption für P fü Zahnarztpraxen So individuell wie Sie selbst! Welser Str. 56 | 4623 Gunskirchen W +43 07246 6309 | www.hummelbrunner.at + 60 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11/2016 ch li ft a ch ts ir w ch li ch fa h sc p o li ti Gemeinsam hoch hinaus 49. Zahnärzte-Winterkongress 19. - 24. Februar 2017 Ischgl www.fvdz.de ÖZZ 11/2016 I www.zahnaerztekammer.at 3 Madrid, Spain 29 August - 1 September 2017 Bringing the World together to improve oral health THE BIGGEST INTERNATIONAL DENTAL CONGRESS Abstract submission deadline: 3 April 2017 Early-bird registration deadline: 31 May 2017 www.world-dental-congress.org
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