1. Vorsitzender Christoph Thieltges Am Weinberg 14 54518 Dreis

1. Vorsitzender
Christoph Thieltges
Am Weinberg 14
54518 Dreis
Tel.: 0176/70886891
e-Mail: [email protected]
Liebe Teilnehmer des Dreiser Rosenmontagszug!
Unsere Teilnahmebedingungen haben sich in einigen Punkten geändert. Dies betrifft
insbesondere die Hinweise für die teilnehmenden Motivwagen.
Auch wenn Sie schon ein-, oder mehrmals am Zug teilgenommen haben, nehmen Sie
sich bitte etwas Zeit um die Ausführungen zu lesen.
Damit bleiben uns zeitraubende Rückfragen und Probleme bei der Aufstellung erspart.
In der Anlage finden Sie auch Merkblätter und Gesetzesauzüge über die Ausrüstung
und den Betrieb von Fahrzeugen, die an Festumzügen teilnehmen.
Über dieses Thema gab es in der Vergangenheit immer wieder Fragen und
Unklarheiten.
Ich wünsche trotz der umfangreichen Lektüre viel Spaß und einen schönen
Rosenmontagsumzug bei Ihrem Karnevalsverein aus Dreis!
Helau!!
Dreis, den 12.12.2016
Christoph Thieltges
1. Vorsitzender des Karnevalsvereins Dreis 1976 e.V.
Teilnahmebedingungen für den Fastnachtumzug 2017
Wir bitten um unbedingte Einhaltung und Beachtung der nachfolgenden Punkte!
1.
2.
3.
4.
Durchführung, Aufstellung und Verhalten
Besondere Hinweise für Motivwagen und Fahrzeuge
Haftung
Entsorgung von Verpackungsmüll
1. Durchführung, Aufstellung und Verhalten im Rosenmontagszug
1.1 Der diesjährige Rosenmontagszug findet am Montag, den 27.02.2017 statt. Start ist
pünktlich um 14:11 Uhr!
1.2 Die Meldestelle ist ab 12:30 Uhr in der Straße „Im Gartenfeld“. Die Anfahrt hat
ausschließlich von der Talstraße her in die Straße Im Gartenfeld zu erfolgen. Sie
bekommen dort auch ihren Aufstellort mitgeteilt und Ihre Eintrittsbänder für die
Dreyshalle.
Nach 13:30 ist eine Anmeldung nicht mehr möglich!!
Die Aufstellung des Zuges muss um 13:45 Uhr abgeschlossen sein!!
1.3 Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Zug immer mit Schritttempo in
Bewegung bleibt. Entstandene Lücken sind schnellstmöglich zu schließen.
1.4 Den Anweisungen von Feuerwehr, Polizei, Malteser Hilfsdienst, sowie Zugordnern
ins unbedingt folge zu leisten.
1.5 Die Zugteilnehmer werden gebeten, die Lautstärke von Musik so anzupassen, dass
andere Zugteilnehmer, insbesondere die mitwirkenden Musikvereine nicht
beeinträchtigt werden.
1.6 Die Ausgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche ist
strengstens untersagt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind strafbar
und werden mit erheblichen Geldbußen geahndet.
Auch erwachsene Teilnehmer sollten hier Zurückhaltung üben, da betrunkene
Teilnehmer absolut keinen guten Eindruck bei den Zuschauern hinterlassen.
1.7 Das Werfen von Gegenständen, die beim Auftreffen Verletzungen hervorrufen
können, ist nicht gestattet!
1.8 Teilnehmer die den Ablauf des Zuges stören oder behindern, die
Teilnahmebedingungen nicht einhalten, sowie Teilnehmer deren Aufmachung als
Fußgruppe oder Wagen kein der Fastnacht angemessenes und angemeldetes
Thema oder Motto erkennen lassen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen,
bzw. aus dem Zug entfernt!
2.0 Besondere Hinweise für Motivwagen!
2.1 Die Anfahrt der Motivwagen muss zwingend von der Talstraße her in die Straße Im
Gartenfeld erfolgt, da ein rangieren der Wagen während der Aufstellung nicht
möglich ist.
2.2 Allen Fahrzeugführern ist grundsätzlich verboten, vor und während der
Veranstaltung Alkohol zu sich zu nehmen. Der Veranstalter ist berechtigt,
Fahrzeuge mit alkoholisiertem Fahrer aus dem Zug zu entfernen.
Zudem erlischt auch der Versicherungsschutz!
2.3 Die Fahrer sind für das ordnungsgemäße Führen, die Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung, sowie für eine gültige Haftpflichtversicherung
ihrer Fahrzeuge selbst verantwortlich.
2.4 Teilnehmen dürfen nur Fahrzeuge und Zugmaschinen, die nach der
Straßenverkehrsordnung zugelassen und angemeldet sind. Anhänger die nicht
zugelassen sind oder durch entsprechende Umbauten die Betriebserlaubnis in
Frage gestellt ist, dürfen nur teilnehmen, wenn eine technische Abnahme durch
einen amtlichen Sachverständigen (DECRA,TÜV, usw.) erfolgt ist. Entsprechende
Nachweise sind auf Verlangen vorzuweisen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Merkblättern und
Gesetzesauszügen.
2.5 Für alle Fahrzeuge, die am Zug eingesetzt werden, also auch Land,- u.
Forstwirtschaftl. genutzte Zugmaschinen oder Anhänger, insbesondere
Eigenbauten, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Dies gilt
auch für Pferdefuhrwerke und mitgeführte Tiere. Der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft muss mitgeteilt werden, dass das versicherte Fahrzeug
an dem Fastnachtsumzug teilnimmt. Eine entsprechende Bestätigung vom
Versicherer muss vorliegen.
Die Teilnahme von Reitpferden ist nicht gestattet.
2.6 Personen dürfen erst auf ihrem zugeteilten Aufstellplatz den Motivwagen
oder Anhänger besteigen, da auf der An,- bzw. Abfahrt keinerlei
Versicherungsschutz besteht!!
2.7Die Fahrzeugführer müssen eigenverantwortlich für besondere
Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. Fahrzeugbegleiter rechts und links vom
Fahrzeug, sorgen!! Dies gilt insbesondere in engen Kurven, auf der Kreuzung
Brückenstraße/Freie Reichstraße, und in Ortsmitte beim befahren des Dorfplatzes!!
2.8Motivwagen müssen an den Seitenwänden, sowie an der Rückfront mit einer festen
Verkleidung, (Unterlaufschutz) die höchstens 30 cm über dem Boden endet,
versehen sein. Unterlaufschutz! Die jeweiligen Fahrzeuge dürfen die
Abmessungen von: Länge 14,00 m, Höhe 4,00 m und Breite von 2,50 m
nicht überschreiten.
Bei Überschreitung dieser Maße können die Fahrzeuge von der Teilnahme
ausgeschlossen werden.
2.9 Bonbon/Konfetti-Kanonen sind Verboten!
Das Wurfmaterial ist so zu werfen, das eine Verletzung der Zuschauer
ausgeschlossen ist, und sollte nicht unmittelbar neben den oder unter den Wagen
zum Liegen kommen.
Das Werfen von Gegenständen, die beim Auftreffen Verletzungen hervorrufen
können, ist nicht gestattet!
3.0 Haftung
3.1Der Veranstalter hat für die Teilnehmer im Umzug eine Haftpflichtversicherung.
Diese gilt nur für die Dauer des Umzuges. Es besteht keine Versicherung gegen
Schäden an den Teilnehmern selbst, oder deren Sachen und Fahrzeugen.
Eine Teilnahme am Umzug ist daher nur möglich, wenn spätestens am 25.02.2017
die anhängende Freistellungserklärung mit den Unterschriften allen Teilnehmern der
jeweiligen Gruppe abgegeben wird!
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten
unterschreiben.
4.1 Verpackungsmüll
4.2 Es ist wegen der hohen Reinigungskosten ausdrücklich nicht gestattet, leere
Kartonagen, Verpackungen, Getränkeleergut und Ähnliches auf der Umzugsstrecke
zu entsorgen. Diese Abfälle müssen von den Teilnehmern mitgenommen und
entsorgt werden. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer die sich nicht an
diese Vorgabe halten, an den Reinigungskosten zu beteiligen.
Weitere Infos erhalten Die ggf. beim Zugleiter oder bei Christoph Thieltges
(Tel.:0176/70886891)
Abgabe der Anmeldung und der Freistellungserklärung bis spätestens 25.02.2017!!
Im Anschluss an den Zug findet in der Halle die Fastnachtsfeier statt. Mit Livemusik ab
16:00 Uhr, Cocktailbar und Fassbier in der Halle, haben wir dieses Jahr für euch ein
paar Neuerungen.
Eintritt Rosenmontag in der Halle 5€, für Zugteilnehmer Eintritt frei!!
Wir wünschen euch allen einen schönen Rosenmontagszug und eine tolle
Fastnacht 2017 bei eurem Karnevalsverein aus Dreis!!
Helau!!!
Freistellungserklärung für den Rosenmontagsumzug in Dreis 2017
1. Der Rosenmontagsumzug 2017 wird vom Karnevalsverein Dreis 1976 e.V. organisiert und
veranstaltet.
2. Der Veranstalter hat für alle gemeldeten Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung, die
Schäden gegenüber dritten abdeckt.
3. Für Schäden an eingesetzten Fahrzeugen, Anhängern, Sachen oder Anderem, sowie am
Umzug beteiligten Personen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
4. Insbesondere bestätige ich, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für die mitgeführten
Fahrzeuge, Anhänger, und mitgeführten Tiere bei einem Haftpflichtversicherer besteht und
der Versicherer die erforderliche Schadensdeckung für die Teilnahme an diesem
Rosenmontagsumzug bestätigt hat.
5. Weiterhin erkenne ich meine alleinige Verantwortlichkeit für die zu treffenden
Sicherheitsvorkehrungen beim Befahren der Umzugstrecke, insbesondere bei den
Gefahrenstellen an.
6. Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen, erkläre mich zu allen Punkten einverstanden
und sichere deren Einhaltung zu.
7. Diese Haftungsfreistellung erkenne ich mit meiner Unterschrift ausdrücklich an!
Name/Bezeichnung der Gruppe:………………………………………………………………………………………....
Oder Motiv/Motto:………………………………………………………………………………………………………….
Name u. Unterschrift des Gruppenverantwortlichen:…………………………………………………………………..
Bei Mitführen eines Fahrzeugs zusätzlich ausfüllen:
Name u. Unterschrift des Fahrzeugführers:…………………………………………………………………………….
Name u. Unterschrift des Fahrzeughalters:……………………………………………………………………………..
Unterschriften aller Zugteilnehmer:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Erziehungsberechtigten! (Gegebenenfalls Rückseite)
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……………………………………………………………………………………………………………………………………………
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Diese Freistellung ist bis spätestens 25.02.2017 bei Christoph Thieltges 0176/70886891 abzugeben!
Ansonsten ist die Teilnahme am Rosenmontagsumzug nicht möglich!!
Anmeldung zur Teilnahme am Dreiser Rosenmontagsumzug 2017
Montag, den 27.02.2017
Thema/Motiv: ……………………………………………………………………………………………
Fuß gruppe:

PKW:

ca. Gesamtlänge:………………………………………………………
LKW:

ca. Gesamtlänge:……………………………………………………...
Traktor
mit
Anhänger

ca. Gesamtlänge:………………………………………………………
Sonst. Fahrzeug:

ca. Gesamtlänge:………………………………………………………
Eigene Musik:
Ja

Nein

Lautstärke:
Laut

eher leise

Abgabe der Freistellungserklärung: Ja
Erwachsene:
Anzahl:……..
Kinder und Jugendliche
Unter 18 Jahren
Anzahl……..

Nein

Anschrift eines Verantwortlichen der Gruppe:
Name:……………………………
Vorname:……………………………………..
Straße:…………………………..
Tel.:…………………………………………….
Wohnort:…………………………
Handy.:………………………………………. .
Besonderheiten/Wünsche bei Zugaufstellung: ……………………………………..
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