S t a l l e r h o f Hansen, Osterdeich 152, 25845 Nordstrand

S t a l l e r h o f Hansen, Osterdeich 152, 25845 Nordstrand
UNSERE AGBen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Beherbergungsvertrag
Der Gastaufnahmevertrag, im folgenden Beherbergungsvertrag genannt, kommt zustande, sobald
die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, gilt der Beherbergungsvertrag bei Bereitstellung des Mietobjektes. Der Abschluss des
Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung des Vertrages.
Der Gastgeber ist verpflichtet bei Nichtbereitstellung des Mietobjektes eine Ersatzunterkunft zu
vermitteln oder selbst bereit zu stellen.
Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen,
abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Vermietung
Unsere Übernachtungspreise enthalten die Kosten für Wasser, Heizung, Strom und Bettwäsche,
Mitbenutzung eines Gäste-WLAN. Endreinigung ist ab einer Buchungsdauer von 7
Übernachtungen enthalten. Die Kurtaxe der Gemeinde Nordstrand ist nicht enthalten.
Bei Buchungen unter 7 Übernachtungen ist einmalig die Endreinigung des Mietobjektes zu
bezahlen. Die Endreinigung errechnet sich nach Personenzahl, Größe des Mietobjektes und
Dauer des Aufenthaltes. Der Preis ist zu erfragen.
In den Leistungen für die Gäste von unseren Ferienwohnungen sind keine Handtücher enthalten.
Diese werden auf Wunsch bereitgestellt für eine einmalige Bereitstellungsgebühr von 5,- Euro pro
Person für 2 Handtücher und ein Badehandtuch.
Buchungen unter 3 Nächten nur nach Absprache. Sie bedürfen einer besonderen Absprache und
liegen im Ermessen des Vermieters. In der Hauptsaison ist eine Kurzreise in der Regel
ausgeschlossen.
Rücktritt des Gastes
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der
Dauer des Aufenthalts, kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder
Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.
Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten Unterkunft (ganz
oder teilweise) bleibt der Anspruch des Gastgebers Stallerhof auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises durch den Gast bestehen. Der Gastgeber Stallerhof hat sich um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen, um die er sich nach Treu und Glauben
bemüht, um dann ersparte Aufwendungen anzurechnen.
Die Nichterfüllung des Beherbergungsvertrages berechtigt zu Schadenersatzforderungen seitens
des Gastgebers Stallerhof an den Gast. Die Rechtsprechung erkennt an, dass der Gastgeber vom
vereinbarten Übernachtungspreis 90% bei Ferienwohnungen ansetzen und einfordern kann.
Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem Gastgeber Stallerhof nachzuweisen, dass höhere
Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des
dementsprechenden geringeren Betrages verpflichtet.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend
empfohlen.
Kurabgabe / Kurtaxe
Es gilt die gesetzliche Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe. Die Kurabgabe ist nicht im
Übernachtungspreis enthalten.
Die Saison ist auf Nordstrand von der Gemeinde derzeit wie folgt eingeteilt und festgesetzt:
01.06.-31.09. je Person 2,00 €
01.10.-31.05. je Person 1,00 €.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sind von der Kurabgabe befreit.
Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis erhalten eine Ermäßigung um die Hälfte, bei 100%
Behinderung erfolgt die Befreiung von der Kurabgabe. Bei Vorlage des Ausweise mit Merkzeichen
-B- ist die Begleitperson befreit.
Im Schwimmbad und bei den ausgewiesenen Veranstaltungen erhalten sie gegen Vorlage der
Kurkarte eine Preisermäßigung. Auch berechtigt die Kurkarte zur einmaligen Nutzung der
Kureinrichtung in allen Ferienorten des Landes-Schleswig-Holstein, die ebenfalls Kurabgabe
erheben.
Die Kurtaxe wird für max. 28 Tage im Jahr erhoben. (Irrtümer vorbehalten)
Gäste-WLAN
Der Gastgeber unterhält im Stallerhof einen Internetzugang über WLAN. Der Gastgeber gestattet
dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLANZugangs zum Internet. Der Gastgeber Stallerhof stellt ausschließlich den Zugang zum Internet zur
Verfügung. Mit der Verwendung der Zugangsdaten und -Codes ist die Nutzungsvereinbarung
zustande gekommen. Sie ist mit den Zugangsdaten zu erfragen.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Zugangsdaten
(Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Der Gastgeber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
Ruft der Gast kostenpflichtige Internetseiten auf oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus
resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber
in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist
der Gast immer selbst verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das
geltende Recht einzuhalten.
Der Gastgeber ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise
weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu
beschränken oder auszuschließen, falls der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder
wurde oder der Verdacht dazu besteht, soweit der Gastgeber deswegen eine Inanspruchnahme
fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit
verhindert werden kann. Der Gastgeber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und
jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B.
gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
rechtswidrigen oder unsachgemäßen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf
einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit
der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem Stallerhof Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen
vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Die Ferienwohnung darf nur mit der mit dem Stallerhof vereinbarten Personenzahl belegt werden.
Eine Überbelegung kann das Recht des Gastgebers Stallerhof zur sofortigen Kündigung des
Vertrages und/ oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung durch den Gastgeber beizutragen und um
eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher
Art, ist nicht erlaubt.
An- und Abreisezeiten
Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 15:00 Uhr des Anreisetages
zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Stallerhof
hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Stallerhof berechtigt, die Unterkunft bei
einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00
Uhr anderweitig zu belegen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Gast kann den Gastgeber Stallerhof nur an dessen Sitz verklagen. Auf das gesamte Rechts-
und Vertragsverhältnis zwischen Gastgeber Stallerhof und Gästen, die keinen allgemeinen Wohnoder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des
Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des Gasgebers
Stallerhof auf Zahlung des Übernachtungspreises und der Nebenkosten der Sitz des Gastgebers
Stallerhof. Ansonsten ist für Klagen des Gastgebers Stallerhof gegen den Gast der Wohnsitz des
Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Gastgebers
Stallerhof maßgebend.
(Irrtümer vorbehalten)