27.02.2017 - Gemeinde Hölstein

Gemeindenachrichten Hölstein
vom 27. Februar 2017
Für Hundehalter und Nicht-Hundehalter: Wissenswertes rund um die Haltung eines
Hundes
Der Hund ist das älteste Haustier des Menschen. Er ist Sozialpartner und Familienmitglied. Er braucht
täglich Bewegung im Freien und Erziehung. Dafür ist der Halter verantwortlich. Hundehaltung ist nicht nur
einfach ein Tier besitzen. Man geht damit eine gesetzliche Verpflichtung ein.
Sachkundenachweis: Seit 2017 sind die obligatorischen Sachkundenachweise nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Hundehalterkurse erweisen sich aber auch auf freiwilliger Basis als sehr sinnvoll.
Haftpflichtversicherung: Hundehalter müssen einen Versicherungsschutz abschliessen, welche das Risiko
für den Hundehalter sowie für andere beaufsichtigenden Personen abdeckt.
Sauberhaltung: Hundekot auf Trottoirs, Spazierwegen, Kinderspielplätzen und Sportanlagen sind sehr
ärgerlich und führen zu Hundefeindlichkeit. Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichem Grund und landwirtschaftlich genutztem Land aufzunehmen. In allen Gemeinden gibt es genügend
Stellen, wo Säcklein entnommen und deponiert werden können.
Leinenpflicht: Zum Schutz der Wildtiere gilt für die Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am
Waldrand eine generelle Leinenpflicht. Ein verantwortungsbewusster Hundehalter nimmt seinen Hund bei
der Begegnung mit sich ängstigenden Kindern oder Erwachsenen sowie bei Dunkelheit generell an die
Leine.
Hunde registrieren: Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, womit er in der zentralen
Datenbank AMICUS registriert wird. Diese Kennzeichnung macht der Tierarzt. Zusätzlich muss das Halten
eines Hundes der Gemeinde gemeldet werden.
Potenziell gefährliche Hunde: Spezielle Hunderassen dürfen nur mit einer kantonalen Bewilligung gehalten werden, die vor dem Kauf eingeholt werden muss. Auskunft erteilt die Gemeinde oder die kantonale
Hundefachstelle 061 552 59 04 bzw. [email protected].
Verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und Hundehalter fallen zusammen mit einem wohl erzogenen
Hund immer wieder positiv auf. Wollen Sie nicht auch dazugehören?
Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal
GEMEINDE HÖLSTEIN
Seite 2
Woran bei einem Umzug gedacht werden muss
Jede Form eines Umzuges – sei es Zuzug, Wegzug oder ein Umzug in der Gemeinde – muss innerhalb
von 14 Tagen der Gemeinde offiziell angezeigt werden. Bei einem Zuzug ist ein amtliches Dokument über
die Personalien wie Reisepass, Identitätskarte, Familienbüchlein und dergleichen vorzulegen. Weitere Unterlagen können nötig sein. Das wird im Einzelgespräch näher erläutert. Beispielsweise ist bei Kindern von
nicht miteinander verheirateten oder getrennt lebenden Eltern die Sorgerechtsvereinbarung erforderlich.
Der Krankenkassenausweis gibt Auskunft über die obligatorische Krankenversicherung. Wer einen Hund
hält, hat dessen Impfbüchlein mit Chipnummer vorzulegen.
Auch für Vermieter
Vermieter sind ebenfalls verpflichtet, eine Änderung in der Vermietung der Gemeinde innert 14 Tagen
mitzuteilen. Schnell und einfach ist das zum Beispiel online via www.hoelstein.ch unter dem Stichwort A Z / Vermieter Drittmeldepflicht möglich.
Die Einwohnerdienste der Gemeinde stehen Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten gerne zur Verfügung.
Weitere spezifische Auskünfte erteilen auch das Kantonale Amt für Migration in Frenkendorf 061 552 51
61 (Ausländerrecht) oder das Kreiskommando in Liestal 061 552 72 72 (militärisches Meldewesen).
Gemeinde Hölstein
Hölstein – eine aktive Gemeinde im Waldenburgertal