Vermittlungsvertrag Erwerber - Schuldscheinbörse Deutschland

Vermittlungsvertrag
zwischen der
mwb fairtrade
Wertpapierhandelsbank AG
Rottenbucher Str. 28
82166 Gräfelfing
- nachfolgend „mwb fairtrade AG“ und der
Firmenname
Straße
PLZ und Ort
- nachfolgend „Erwerberin“ genannt - mwb fairtrade AG und die Erwerberin nachfolgend einzeln auch eine
„Vertragspartei“ und gemeinsam die „Vertragsparteien“ -
Präambel
Die mwb fairtrade AG ist u.a. als Vermittlerin des Erwerbs und des Verkaufs von Forderungen aus Schuldscheindarlehen über die von der BÖAG
Börsen AG betriebene außerbörsliche „Schuldscheinbörse Deutschland“
tätig und übernimmt ausgewählte Funktionen bei der Abwicklung dieser
Geschäfte. Die Erwerberin beabsichtigt den Erwerb von Forderungen aus
Schuldscheindarlehen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes:
Maklervertrag-Erwerber
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§ 1 Auftrag
Die Erwerberin beauftragt die mwb fairtrade AG mit dem Nachweis
der Möglichkeit des Erwerbs einer Forderung aus einem Schuldscheindarlehen (nachfolgend die „Schuldscheinforderung“) nach folgender Maßgabe:
Benennung des Schuldscheines bzw. weiterer Ordermerkmale
§ 2 Pflichten der mwb fairtrade AG
1.
Die mwb fairtrade AG beantragt unmittelbar nach Abschluss des
Vermittlungsvertrages die Einbeziehung des Erwerbsgesuchs der
Erwerberin in anonymisierter Form in die außerbörsliche Informationsplattform „Schuldscheinbörse Deutschland“ der BÖAG Börsen
AG, sofern die Einbeziehungsvoraussetzungen der „Marktordnung
der Schuldscheinbörse Deutschland“ erfüllt sind. Zu einer weitergehenden Vermittlungstätigkeit ist die mwb fairtrade AG nicht verpflichtet.
2.
Die mwb fairtrade AG ist berechtigt, auch für den Verkäufer der
Schuldscheinforderung entgeltlich vermittelnd tätig zu werden,
wenn sich diese Tätigkeit im Wesentlichen auf den Nachweis der
Veräußerungsmöglichkeit beschränkt.
3.
Identifiziert die mwb fairtrade AG einen Veräußerer, der zur Veräußerung an die Erwerberin nach Maßgabe der in vorstehendem § 1
genannten Merkmale bereit ist, benachrichtigt sie hierüber unverzüglich die Erwerberin.
4.
Die mwb fairtrade AG übernimmt gegenüber der Erwerberin für die
Schuldscheinforderung keinerlei Gewähr hinsichtlich der Inhaberschaft des Veräußerers (die Verität der Forderung), der Lastenfreiheit und der Übertragbarkeit. Weiterhin übernimmt die mwb fairtrade AG gegenüber der Erwerberin keinerlei Gewähr für die Bonität
des Emittenten. Die mwb fairtrade AG ist gegenüber der Erwerberin
diesbezüglich zu keinerlei Prüfungsmaßnahmen verpflichtet. Die
entsprechenden Prüfungsmaßnahmen und Legitimitätsprüfungen
obliegen alleine der Erwerberin im Rahmen des Hauptgeschäftes mit
dem Veräußerer.
5.
Nach Zugang der Veräußerer-seitigen Anzeige der vollständigen Erfüllung der Erwerberpflichten aus dem Vertrag, der auf die entgelt-
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liche Übertragung der Schuldscheinforderung gerichtet ist, ist die
mwb fairtrade AG berechtigt und verpflichtet, einer gemäß den Bedingungen des Schuldscheindarlehens eingerichteten Zahlstelle, Registerstelle oder ähnlichen Abwicklungsstelle den Übergang der
Schuldscheinforderung in der im Schuldscheindarlehensvertrag vorgesehenen Art und Weise mitzuteilen.
6.
Die mwb fairtrade AG verpflichtet sich, diesen Vermittlungsvertrag
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Die
Haftung der mwb fairtrade AG ist – soweit gesetzlich zulässig - beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.
Die mwb fairtrade AG bewahrt über die im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages erlangten Kenntnisse über die Erwerberin absolute
Verschwiegenheit.
8.
Die mwb fairtrade AG informiert die Erwerberin in regelmäßigen Abständen über den Stand ihrer Bemühungen.
§ 3 Pflichten der Erwerberin
1.
Die Erwerberin ist nicht berechtigt, weitere Vermittler mit dem
Nachweis einer Erwerbsgelegenheit der Schuldscheinforderung zu
beauftragen. Zudem darf sich die Erwerberin nicht ohne Einschaltung der mwb fairtrade AG um den Abschluss eines Vertrags, der
auf den entgeltlichen Erwerb der Schuldscheinforderung gerichtet
ist, bemühen.
2.
Die Erwerberin stellt der mwb fairtrade AG auf deren Anforderung
sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die die
mwb fairtrade AG nach der Marktordnung der Schuldscheinbörse
Deutschland zur Prüfung und zur Beantragung der Einbeziehung des
Erwerbsgesuchs in die außerbörsliche Informationsplattform
„Schuldscheinbörse Deutschland“ der BÖAG Börsen AG benötigt.
3.
Die Erwerberin ist verpflichtet, die mwb fairtrade AG über den Abschluss eines Vertrages, der auf die entgeltliche Übertragung der
Schuldscheinforderung gerichtet ist, zu benachrichtigen und der
mwb fairtrade AG auf erste Aufforderung eine vollständige Abschrift
dieses Vertrages zu übermitteln. Dabei ist unerheblich, ob die
Schuldscheinforderung auf der Grundlage eines Forderungskaufvertrages oder einer Vertragsübernahme vom Veräußerer erworben
wird.
4.
Die Erwerberin verpflichtet sich, die mwb fairtrade AG unverzüglich
über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlungstätigkeit
berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die
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Aufgabe der Absicht, die Schuldscheinforderung von einem Dritten
zu erwerben.
5.
Die Erwerberin ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und
insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.
§ 4 Provision
1.
Der Provisionsanspruch der mwb fairtrade AG entsteht mit dem Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages, der auf die entgeltliche
Übertragung der Schuldscheinforderung gerichtet ist, und ist mit
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2.
Die Provision der mwb fairtrade AG beträgt 2,0 %o (min. € 1.000,-max. € 10.000,--) des Nominalbetrages der zu übertragenden
Schuldscheinforderung. Der Provisionsanspruch der mwb fairtrade
AG bleibt von einer späteren Minderung des Kaufpreises unberührt.
3.
Der Provisionsanspruch der mwb fairtrade AG entsteht gleichermaßen, wenn der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, der auf
die entgeltliche Übertragung der Schuldscheinforderung gerichtet
ist, erst nach Beendigung des Vermittlungsvertrages, aber auf
Grund der Tätigkeit der mwb fairtrade AG zustande kommt.
4.
Der Provisionsanspruch der mwb fairtrade AG entsteht weiterhin,
wenn die Erwerberin von ihrer Erwerbsabsicht zurücktritt, nachdem
ihr die konkrete Möglichkeit des Erwerbs gemäß den in die außerbörsliche Informationsplattform „Schuldscheinbörse Deutschland“
eingestellten Merkmalen von der mwb fairtrade AG nachgewiesen
worden ist.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
1.
Der Vermittlungsvertrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit mit
sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wird die Kündigung auf keinen bestimmten Termin ausgesprochen,
endet der Vermittlungsvertrag zum Ultimo des Monats der Kündigung.
2.
Die Beendigung des Vertrags lässt einen bereits entstandenen Provisionsanspruch unberührt.
3.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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§ 6 Datenschutz
Die Erwerberin willigt ein, dass die mwb fairtrade AG Daten, die sich
aus der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt
und diese im erforderlichen Umfang Dritten im Rahmen der Suche
nach einem Interessenten für die Abtretung des Schuldscheindarlehens zur Verfügung stellt. Dies schließt ausdrücklich die Veröffentlichung der Erwerbsabsicht auf der außerbörslichen Informationsplattform „Schuldscheinbörse Deutschland“ mit ein.
§ 7 Schlussbestimmungen
1.
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
2.
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser
Schriftformklausel.
3.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden,
so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung
verpflichten sich die Vertragsparteien schon jetzt, eine wirksame
Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von
Lücken dieses Vertrages.
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Ort, Datum
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Ort, Datum
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mwb fairtrade AG
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Erwerberin
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