Anmeldung BFS 2017 - Berliner Fahrradschau

Anmeldung BFS 2017
Anmeldeschluss 1. FEBRUAR 2017
3. bis 5. März 2017 | STATION-Berlin | Luckenwalder StraSSe 4–6 | 10963 Berlin
bitte ausgefüllt und unterschrieben per mail an [email protected] schicken –
oder per fax an die nummer +49 (0)30 208 891 311 senden. bitte in druckbuchstaben ausfüllen und zutreffendes markieren!
Rechnungsadresse:
FIRMIERUNG (+ RECHTSFORMzusatz)
ANSPRECHPARTNER BUCHHALTUNG
MARKEN
USt-ID/ VAT-Nr.
STRASSE HAUS-NR.
FIRMEN E-MAIL
ORT
TELEFON / MOBIL
PLZLAND
HOMEPAGE
Ansprechpartner (erhält alle relevanten Informationen zur Messe):
VOR- UND NACHNAME
FIRMA (FALLS VON RECHNUNGSADRESSE ABWEICHEND)
E-MAIL-ADRESSE
TELEFON / MOBIL
POSITION / ABTEILUNG
WIRD SELBST VOR ORT SEIN (BITTE ANKREUZEN): JA
NEIN
Kontakt Marketing & PR (falls abweichend):
VOR- UND NACHNAME
TELEFON / MOBIL
E-MAIL-ADRESSE
1. Area (BEVORZUGTE bitte ankreuzen – mehrfachnennung möglich)
urban LIFESTYLE
velo couture ®
AMBITION
handmade
e-mobilIty
TRAVEL & TOUR
organisation
sonstiges
2. Segment (bitte ankreuzen – mehrfachnennung möglich)
Bikes
parts
bekleidung
accessoires
zubehör
3. standfläche (!neu: standpreise sind abhängig vom datum der anmeldung!)
€95,00/m 2 bis 15. November 2016 / €105,00/m 2 bis 31. DEZEMber 2016 / €115,00/m 2 ab 1. Januar 2017
inklusive
W-LAN, Werbekostenzuschuss, Grundbeleuchtung, Hallenbewachung, Brandschutz und GGF. benötigter SEITENStellwände zum NachbarstanD. BITTE BEACHTEN SIE, DaSS DAS VON DER BFS ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE STANDBAU-SYSTEM
UNTER UMSTÄNDEN NICHT ÜBER RÜCKWÄNDE VERFÜGT.
m2 ja, wir möchten einen Eckstand (zzgl. €10,00/m 2)
Bezüglich des gewünschten Standplatzes und des standdesigns kommen wir nach erfolgter Anmledung auf Sie zurück.
Dem Veranstalter bleiben kurzfristige Änderungen in der Standplanung vorbehalten.
BFS Berliner Fahrradschau GmbH | Luckenwalder Strasse 4–6, 10963 Berlin |
VAT: DE 30 79 70 024 | www.berlinerfahrradschau.de
Geschäftsführer: Fares Gabriel Hadid | Amtsgericht: Berlin Charlottenburg, HRB 180046 B
| [email protected] | Fax +49(0)30 208 891 311
Wir bauen unsere eigenen Wandsysteme auf und werden das vorhandene System nicht nutzen.
bitte um Rücksprache wegen des Standdesigns und der Höhen.
JA, WIR MÖCHTEN GEGEN EINEN AUFPREIS VON €500,00 DEN VORGEZOGENEN AUFBAU NUTZEN.
termin: Mittwoch, 01. März 2017, 10:00 – 20:00 Uhr. BITTE HABEN SIE VERSTÄNDNIS DAFÜR, dass wir entstehende zusätzliche
kosten für PERSONAL, MIETE und SECURITY IN FORM EINES AUFPREISES AN SIE WEITERBERECHNEN MÜSSEN.
J A, FÜR UNSERE TESTFLOTTE MÖCHTEN WIR EINe 3×3m STANDFLÄCHE zum Preis von €500,00 BUCHEN.
NUR IN VERBINDUNG MIT GEBUCHTER hallen-STANDFLÄCHE MÖGLICH.
BITTE BEACHTEN SIE DAS ANGEFÜGTE FORMULAR FÜR ZUSATZBESTELLUNGEN. WIR BITTEN UM RETOURNIERUNG BIS SPÄTESTENS
26. FEBRUAR 2017.
4. stromanschluss
ja, €150,00 (3,0 KW)
Nein, wir benötigen keinen StromanschluSS.
5. Kommentar / Sonderwünsche
6. bewerbung ihrer marke
UM IHREN AUFTRITT auf der bfs 2017 bestmöglich bewerben zu können, senden sie uns bitte innerhalb von 8 tagen nach
anmeldung eine kurze TEXT-beschreibung ihrer marke auf deutsch und englisch, sowie aussagekräftige fotos ohne
text (produCt und Action-shots) an [email protected].
BITTE BEACHTEN SIE DIE FOLGENDEn wichtigen Vertragshinweise
–Vergewissern Sie sich, dass die Rechnungsadresse korrekt ist. Für jede nachträgliche Änderung müssen wir eine Aufwandspauschale von
€25,00 berechnen.
–Wir können die Ausstellungsfläche und -dienstleistungen nur nach vollständigem Zahlungseingang zum vereinbarten Zahlungstermin garantieren.
–
Für Aussteller aus dem EU-Ausland: Bitte geben Sie eine gültige, für die EU registrierte Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß Ihrer
Rechnungsadresse an. Andernsfalls sind wir gezwungen, unsere Rechnungen an Sie mit Umsatzsteuer zu stellen.
–
Für Aussteller aus Nicht-EU-Ländern: Bitte übersenden Sie uns einen aktuellen Nachweis Ihrer Finanzbehörde über Ihre Registrierung
als steuerpflichtiger Unternehmer (in deutscher oder englische Sprache). Andernfalls sind wir gezwungen, unsere Rechnungen an Sie mit
Unsatzsteuer zu stellen.
–Zusätzliche Steuerklausel: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben vollständig und richtig sind, um eine nachträgliche Umsatzsteuerpflicht
zu vermeiden. In diesem Falle behalten wir uns vor, die anfallende Steuer an Sie weiter zu berechnen.
–Alle Reklamationen, Rabatte, Stornierungen, Änderungen und Ergänzungen im Ganzen oder in Teilen bedürfen der Schriftform und der
Genehmigung durch die Berliner Fahrradschau GmbH.
BITTE BEACHTEN SIE DAS BLATT „WICHTIGE BESTIMMUNGEN UND REGELN BFS 2017“ UND RETOURNIEREN ES MIT DER ANMELDUNG.
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die beigefügten AGB.
DATUM
ORT
RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT UND GGF. STEMPEL
BFS Berliner Fahrradschau GmbH | Luckenwalder Strasse 4–6, 10963 Berlin | Geschäftsführer: Fares Gabriel Hadid | Amtsgericht: Berlin Charlottenburg, HRB 180046 B
VAT: DE 30 79 70 024 | www.berlinerfahrradschau.de | [email protected] | Fax +49(0)30 208 891 311
ALLGEMEINE AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN
BFS Berliner Fahrradschau GmbH
(Im Folgenden „BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH“)
Luckenwalder Straße 4–6, 10963 Berlin
Amtsgericht: Berlin Charlottenburg, HRB 180046 B
Geschäftsführer: Fares Gabriel Hadid
1. ANMELDUNG
Die Anmeldung zur Messe erfolgt durch Einsendung des vollständig
ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars. Die BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH speichert die Angaben auf diesem Formular
im automatischen Verfahren unter Berücksichtigung des § 33 Bundesdatenschutzgesetz und übermittelt sie im Rahmen der Erfüllung Ihrer
vertraglichen Pflichten an Dritte. Die Anmeldung ist bindend und kann
nicht an Bedingungen oder Vorbehalte geknüpft werden.
2. ZULASSUNG | ZUTEILUNG DER STANDFLÄCHE | MITAUSSTELLER
LÖSUNG VOM VERTRAG
2.1 Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH entscheidet über die
Zulassung zur Messe unter Zugrundelegung des Messeprogramms,
unter Berücksichtigung der sonstigen Anmeldungen und des zur
Verfügung stehenden Platzkontingents nach Ihrem freien Ermessen. Ein
Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Ausstellervertrag kommt
mit der schriftlichen Mitteilung über die Zulassung zustande. Weicht der
Inhalt der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag
mit dem Inhalt der Zulassung zustande, sofern dem abweichenden Inhalt
nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen
wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Veranstaltung zeitlich oder
räumlich verlegt werden muss; an die Stelle der Mitteilung über die
Zulassung tritt dabei die entsprechende Änderungsmitteilung der BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH. Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, die Veranstaltung ohne
Begründung bis vier Wochen vor dem geplanten Messetermin abzusagen.
Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall verzinst
erstattet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Zulassung gilt nur für die jeweilige Veranstaltung, das angemeldete
Unternehmen und die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen.
Andere als die angemeldeten Produkte und Dienstleistungen, dürfen
nicht ausgestellt werden.
2.2 Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch die BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH. Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH
wird die Wünsche des Ausstellers nach Möglichkeit berücksichtigen. Ein
Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche in einer bestimmten
Ausstellungsfläche oder in einem Hallenbereich besteht nicht. BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH ist berechtigt, dem Aussteller im
Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine von der Zulassung
abweichende Standfläche zuzuteilen, Größe und Maße der zugeteilten
Standfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zu verlegen oder zu schließen
und bauliche Veränderungen in den Messehallen vorzunehmen, ohne
dass der Aussteller hieraus Rechte herleiten kann. Bei einer Verringerung
der Standgröße wird der Unterschiedsbetrag der Teilnahmegebühr an
den Aussteller zurückerstattet. Beanstandungen müssen unverzüglich,
in jedem Fall während der Laufzeit der Veranstaltung, schriftlich
geltend gemacht werden; spätere Einwendungen können nicht mehr
berücksichtigt werden.
2.3 Die Verlegung, der Tausch oder die Teilung einer überlassen
Standfläche mit Mitausstellern ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
vorheriger Zustimmung der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH
gestattet. Dies gilt insbesondere für die Benutzung der Standfläche durch
ein weiteres Unternehmen mit eigenen Produkten, unabhängig davon, ob
dieses Unternehmen eigenes Personal im Rahmen der Messe beschäftigt
und unabhängig davon, ob es sich um ein unabhängiges Unternehmen
oder eine Konzernfirma bzw. eine Tochtergesellschaft handelt. Wird
die Standfläche durch ein weiteres Unternehmen ohne ausdrückliche
Zustimmung der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH genutzt, ist die
BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH berechtigt, den Ausstellervertrag
fristlos zu kündigen und die Standfläche auf Gefahr und Kosten des
Ausstellers räumen zu lassen. Der Aussteller haftet für das Verschulden
von weiteren Unternehmen, die auf der ihm zugeteilten Standfläche
ausstellen, unabhängig davon, ob die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH Ihre Zustimmung erteilt hat. Für den Fall, dass die BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH einer gemeinschaftlichen Nutzung der
Standfläche durch mehrere Unternehmen schriftlich zugestimmt hat,
haften alle Unternehmen der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH
gegenüber für die Zahlung der Teilnahmegebühr und der sonstigen
Kosten und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen – gleich aus
welchem Rechtsgrund – als Gesamtschuldner.
2.4 Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH ist berechtigt, die
Zulassung zu verweigern bzw. von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein
wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn ein zulässiger Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ausstellers
gestellt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen worden
ist. Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH ist hiervon unverzüglich
zu informieren. Nach verbindlicher Anmeldung und Zulassung ist eine
Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Bis zum 31.
Januar kann die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH dem Wunsch
nach Entlassung aus dem Vertragsverhältnis ausnahmsweise zustimmen,
wenn die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden kann.
In diesem Fall ist BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH berechtigt,
einen pauschalen Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von 50%
des Beteiligungspreises ohne Nachweis zu fordern. Eine Haftung
für Kataloggebühren und sonstige Kosten, die insbesondere durch
Inanspruchnahme Dritter entstanden sind, bleibt hiervon unberührt.
3. AUFBAU UND GESTALTUNG DER STÄNDE | MUSIK AUF DEM STAND
3.1 Standbau und Gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften
und den Richtlinien der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH
für die Gestaltung der Stände entsprechen. Die Beauftragung von
Standbauunternehmen muss vor Beginn des Aufbaus der Stände der BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH angezeigt und von Ihr genehmigt
werden. Die Stände müssen während der Dauer der Veranstaltung mit
dem angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgut belegt und
personell besetzt sein.
3.2 Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH kann vom Aussteller
die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, das durch Geruch,
Geräusche oder andere Emissionen oder durch sein Aussehen eine
erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der
Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeiführen könnte. Kommt
der Aussteller dem Verlangen nicht unverzüglich nach, so ist die BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH berechtigt, die beanstandeten
Ausstellungsgüter auf seine Kosten und Gefahr beseitigen zu lassen und
den betreffenden Stand zu schließen, ohne dass dem Aussteller hieraus
Ansprüche gegen die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH zustehen.
3.3 Das Abspielen von Musik auf dem Stand durch die Aussteller ist nur
mit vorheriger Zustimmung der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH
zugelassen.
4. TEILNAHMEGEBÜHR UND SONSTIGE KOSTEN |
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | PFANDRECHT | AUFRECHNUNG
4.1 Die Teilnahmegebühr und die sonstigen Kosten bemessen sich
BFS Berliner Fahrradschau GmbH | Luckenwalder Strasse 4–6, 10963 Berlin | Geschäftsführer: Fares Gabriel Hadid | Amtsgericht: Berlin Charlottenburg, HRB 180046 B
VAT: DE 30 79 70 024 | www.berlinerfahrradschau.de | [email protected] | Fax +49(0)30 208 891 311
nach der Größe und Lage der Standfläche und ergeben sich aus der
Preisliste der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH. Die Preisliste ist
verbindlich und nur für jeweils einen Messetermin gültig. Nachträgliche
Erhöhungen der Preise sind nur mit Zustimmung des Ausstellers wirksam.
Bei der Berechnung der Standfläche werden bauliche Gegebenheiten wie
Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten
nicht berücksichtigt. Sofern die Nutzbarkeit gewährleistet ist und sofern
insgesamt keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, berechtigen
vorhandene Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige
feste Einbauten auf der gemieteten Standfläche nicht zu einer Minderung
der Teilnahmegebühr oder der sonstigen Kosten.
4.2 Mit der Zulassung zur Messe erhält der Aussteller eine Rechnung über
die Teilnahmegebühr und die sonstigen Kosten. Beanstandungen der
Rechnung sind vom Aussteller unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen
nach Zugang, schriftlich geltend zu machen; spätere Einwendungen
können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Die Teilnahmegebühr
steht der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH auch dann in voller
Höhe zu, wenn der Aussteller die vermietete Standfläche nicht oder nur
zum Teil nutzt. Sollte der Vertrag durch BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, hat der
Aussteller einen Anspruch auf anteilige Erstattung, der von Ihm gezahlten
Beträge. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach der Regelung
der nachfolgenden Ziffer 6. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Zahlungseingang vor Beginn der Messe ist Voraussetzung
für den Bezug der Standfläche. Kommt der Aussteller mit der Zahlung in
Verzug, so ist die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH berechtigt,
Zinsen in gesetzlicher Höhe von 8% über Basiszinssatz (§§ 288, 247
BGB) zu verlangen. Der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH bleibt
es unbenommen, weitere Schäden geltend zu machen, sofern Ihr solche
in Folge des Verzugs entstehen. Die Schadensersatzpflicht entfällt oder
verringert sich, wenn der Aussteller nachweist, dass der BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH ist darüber hinaus berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern der
Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht binnen
weiteren 14 Tagen nachkommt.
4.3 Zur Sicherung der Forderungen der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH aus der Vermietung der Standflächen sowie der sonstigen
Forderungen aus diesem Vertrag, räumt der Aussteller der BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH ein Pfandrecht an den von ihm eingebrachten
Sachen ein.
4.4 Der Aussteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH aus dem
Vertragsverhältnis aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
zu machen, es sei denn die Forderungen des Ausstellers sind unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt oder die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH hat der Aufrechnung ausdrücklich zugestimmt.
5. HAUSRECHT
Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Ausstellungs-gegenstände
vom Stand entfernen zu lassen, wenn Ihre Zurschaustellung dem geltenden
Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht.
Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten.
Bei schwerwiegenden Verstößen ist die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH berechtigt, den Stand des betreffenden Ausstellers zu schließen
oder räumen zu lassen.
6. VERSICHERUNG | HAFTUNG
6.1 Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH wird ein Sicherheitsunternehmen mit der Bewachung des Messegeländes während der
gesamten Dauer der Messe, einschließlich der Auf- und Abbauzeiten
beauftragen. Dessen ungeachtet übernimmt die BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH keine Obhutspflicht für vom Aussteller
eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände,
die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden.
Jegliche Haftung für Schäden und Abhandenkommen ist ausgeschlossen,
sofern der Aussteller diese Risiken über eine Ausstellungsversicherung
versichern kann. Auf Wunsch kann die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU
GmbH den Abschluss einer Ausstellungsversicherung vermitteln.
6.2 Unberührt hiervon haftet die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, sofern
es sich nicht um vorhersehbare Schäden oder die Verletzung von
wesentlichen Vertragspflichten oder um Verletzungen des Körpers
oder der Gesundheit handelt. Der Höhe nach ist die Haftung der BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH begrenzt auf die Deckungssumme
Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich aufgrund und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten.
6.3 Ist die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH infolge höherer Gewalt
oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenen Gründen gezwungen,
den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf
Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder
zu verlängern, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte herleiten,
insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH.
6.4 Für Schäden der BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH, die durch
das Personal des Ausstellers, durch Erfüllungsgehilfen oder sonstige Dritte,
die für den Aussteller auf dem Messegelände tätig werden, verursacht
werden, haftet der Aussteller nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7. VERJÄHRUNG
Ansprüche gegen die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH aus dem
Vertragsverhältnis und allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren innerhalb von einem Jahr, gerechnet ab dem Tag,
an dem der Aussteller über den jeweiligen Anspruch Kenntnis erlangt.
8. ERFÜLLUNGSORT | GERICHTSSTAND | ANWENDBARES RECHT
8.1 Erfüllungsort ist Berlin.
8.2 Gerichtsstand, auch im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess
ist, soweit der Aussteller ein Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
Berlin. Die BFS BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH ist nach Ihrer Wahl
berechtigt, Ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen,
an dem der Aussteller seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
8.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Aussteller und der BFS
BERLINER FAHRRADSCHAU GmbH ist deutsches Recht und der deutsche
Text dieser Teilnahmebedingungen maßgebend.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der
Aussteller die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen der BFS BERLINER
FAHRRADSCHAU GmbH, sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis
betreffenden Bestimmungen als verbindlich an.
9.2 Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung der vorstehenden
Bestimmungen im ganzen bzw. einzelner Bestimmungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel. Auf
die Einhaltung der Schriftform kann nicht, auch nicht konkludent verzichtet
werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
9.3 Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder
lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die
Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu
ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der
der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht
werden kann.
BFS Berliner Fahrradschau GmbH | Luckenwalder Strasse 4–6, 10963 Berlin | Geschäftsführer: Fares Gabriel Hadid | Amtsgericht: Berlin Charlottenburg, HRB 180046 B
VAT: DE 30 79 70 024 | www.berlinerfahrradschau.de | [email protected] | Fax +49(0)30 208 891 311
WICHTIGE HINWEISE, BESTIMMUNGEN UND REGELN BFS 2017
Bitte lesen Sie sich die folgenden Bestimmungen unD Regeln aufmerksam durch, unterschreiben Sie diese und retournieren Sie
mit der anmeldung. Ein Standauftritt ist erst möglich, wenn der Berliner Fahrradschau ein unterzeichnetes Exemplar vorliegt.
1.Aufbau ist von Donnerstag, 02. März 2017 bis einschließlich Freitag, 03. März 2017 14:00 Uhr möglich. Ein vorgezogener Aufbau ist kosten- und genehmigungspflichtig. Am Freitag, 03. März 2017 sind nur noch kleinere Arbeiten gestattet (keine Säge- oder Schleifarbeiten mehr)!
2.Die Einweisung zu den zugeteilten Messeständen/Plätzen erfolgt über das Produktionsbüro, nach der Akkreditierung und Ausgabe der Ausweise.
3.Die Arbeitszeiten in den Hallen sind regulär von 9:00 bis 20:00 Uhr.
4. Schleif- und Sägearbeiten dürfen nur mit funktionierender Absaugvorrichtung durchgeführt werden – wird bei Nichteinhaltung geahndet.
5. Kein Bohren und Verankern in BFS-Wänden und/oder den Böden.
6. Kein Bemalen und Lackieren von BFS-Standbausystemen und/oder den Böden.
7.
Messebauwände und Mobiliar der Messe darf nicht ohne Genehmigung der Messeleitung/Befugten in Farbe oder Zustand und Platzierung geändert
werden.
8.Bei Schäden oder Reklamation bitte umgehend die Messebauleitung Informieren.
9. In den Hallen gilt absolutes Rauchverbot!
10. Brandschutz: eine Kopie der Brandschutzzertifikation (DIN4102 B1 bzw. EN13501-­1) muss vorliegen und vorgezeigt werden.
11. Bei den Konstruktionen und baulichen Ausführungen darf keine Gefährdung für Dritte ausgehen.
12.
Elektrische Versorgung: Es wird bestätigt, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder
Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGVR/A3) entsprechend geprüft wurde und nicht
zu beanstanden ist. Zudem sind die dazugehörigen VDE-Normen einzuhalten.
Arbeitssicherheit: Wir weisen darauf hin, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihre Mitarbeiter/Ihr Stand13.
bauteam vor Ort die deutschen Arbeitsschutzgesetze einhalten müssen.
14. Abbau: Bitte beachten Sie, dass am letzten Messetag nicht vor 19:00 Uhr abgebaut werden darf.
15. In den historischen Hallen der STATION Berlin sind keine Easy-Up Zelte oder Beach Flags gestattet.
16. Bitte beachten Sie unbedingt die hallenbedingte maximale Standbauhöhe. Kontakt für Rückfragen: [email protected]
Hiermit bestätige ich, dass ich die oben stehenden Bestimmungen und Regeln gelesen und verstanden habe und akzeptiere
diese vollumfänglich.
FIRMA
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DATUM
ORT
RECHTSGÜLTIGE UNTERSCHRIFT UND GGF. STEMPEL
BFS Berliner Fahrradschau GmbH | Luckenwalder Strasse 4–6, 10963 Berlin | Geschäftsführer: Fares Gabriel Hadid | Amtsgericht: Berlin Charlottenburg, HRB 180046 B
VAT: DE 30 79 70 024 | www.berlinerfahrradschau.de | [email protected] | Fax +49(0)30 208 891 311