Amtsblatt Nr.4 03.03.2017 Herunterladen

Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
mit dem Geltungsbereich
Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,
Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.
Jahrgang 22
Freitag, den 3. März 2017
Nummer 4
Die Kinder des Kindergarten
Hinze Kidz aus Oldisleben
sagen herzlich Dankeschön!
Mehr dazu im Innenteil ...
An der Schmücke
-2-
Nr. 4/2017
Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ 04/2017
1. Inhaltsverzeichnis
2. Dienst- und Sprechzeiten
der VGem und der Gemeinden
sæ 3PRECHZEITENæDESæ+ONTAKTBEREICHSBEAMTEN
sææ ™FFNUNGSZEITENæDERæ3CHIEDSSTELLEæDERæ6'EM
sææ ™FFNUNGSZEITENæDERæ"IBLIOTHEKæ(ELDRUNGEN
sææ ™FFNUNGSZEITENæDERæ"IBLIOTHEKENæ
der Mitgliedsgemeinden
3. Telefonnummern
4. E-Mail-Adressen/Homepage
5. Dienst- und Sprechzeiten
des Abwasserzweckverbandes
6. Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Gorsleben
sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ
Gemeinde Oberheldrungen
sæ ™FFENTLICHEæ"EKANNTMACHUNGæDERæ/FFENLEGUNGæ
über die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Gemeinde Oldisleben
sæ "EKÜMPFUNGæDERæ'EFLÔGELPESTææ
Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
sæ "EKANNTMACHUNGæDERæ'ENEHMIGUNGæDERææÇNDERUNGæ
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldisleben
7. Informationen aus den Ämtern
Das Einwohnermeldeamt informiert:
sæ 6ERFAHRENæZURæ"EANTRAGUNGæVONæ$OKUMENTEN
8. Aus unserer Stadt und den Gemeinden
Gemeinde Gorsleben
sæ 3PENDENAUFRUFæZURæ2ETTUNGæDERæ4URNHALLEæ
in der Gemeinde Gorsleben
Gemeinde Oldisleben
sæ $IEæ+INDERæDESæ+INDERGARTENæ(INZEæ+IDZæAUSæ/LDISLEBENæ
sagen herzlich Dankeschön!
9. Aus unseren Vereinen
VfB Oldisleben
sæ 6ORSTANDSWAHLENææBEIMæ6F"æ/LDISLEBEN
Rassekaninchenverein T 53 Oldisleben
Bundesrammlerschau sowie die Landesverbandsschau
des Landesverbandes Thüringen
10. Kirchliche Nachrichten
11. Wir gratulieren
12. Informationen
sæ "LINDENæUNDæ3EHBEHINDERTENVERBANDæ
æ DESæ+YFFHÜUSERKREISESææ.EUEæ3PRECHZEITENæ
æ IMæ/STTEILæDESæ+YFFHÜUSERKREISES
sæ æ3TREETBASKETBALL4URNIERæAMææ-AIææINæ!RTERNæ
Anmeldungen für das Streetbasketball-Turnier laufen und
Helfer gesucht!
13. Sonstiges
sæ 6ERANSTALTUNGENæIMæ0ANORAMAMUSEUM
sæ 0RESSEINFOæZURæ%RšFFNUNGæDERæ3ONDERAUSSTELLUNGæ
„Fakher Atassi - A tribute to the great german people“
sæ 2EGIONALMUSEUMæIMæ3CHLOSSæ"ADæ&RANKENHAUSENææ
Ein Abend mit Dorit Gäbler
sæ 0RESSEINFORMATIONææ"UNDæDERæ(EIMATVERTRIEBENENæE6æ
Regionalverband Artern - Terminänderung
sæ 4ERMINPLANæ-ÜRZææDERæ"EGEGNUNGSSTÜTTEæ
„Zum Lebensbaum“
sæ æ+ONZERTæDESæ,OH/RCHESTERSææ3ONNTAGæDENææ
Festsaal im Stadtpark Wiehe
Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: ................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag.............................................................. 09.00 - 11.00 Uhr
Hinweis:
Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar,
dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:
www.vgem-schmuecke.de
Öffnungszeiten Standesamt
Am Bahnhof 43, Heldrungen
Dienstag:......... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: .... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Telefon: ................................................................. 034673/78618
Sprechzeiten und Rufnummern
der Bürgermeister
Bretleben
Herr Bürgermeister Hoffmann ..................... Tel.: 034673 / 91244
Donnerstag: ..................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Etzleben
Herr Bürgermeister Boldt
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: ............. 18:00 - 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gorsleben
Herr Bürgermeister Strickrodt ...................... Tel.: 034673 / 91413
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: ................. 17:00 - 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hauteroda
Herr Bürgermeister Eichholz ....................... Tel.: 034673 / 91271
Dienstag:.......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Stadt Heldrungen
Herr Bürgermeister Enke ............................. Tel.: 034673 / 70910
Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: ................................................... nach Vereinbarung
Freitag:........................................................... nach Vereinbarung
Hemleben
Herr Bürgermeister Görn
jeden 1. Montag im Monat: .............................. 17:00 - 19:00 Uhr
Oberheldrungen
Frau Bürgermeisterin Weber ...................... Tel.: 034673 / 91414
jeden 2. und 4. Freitag im Monat:..................... 17:30 - 19:00 Uhr
Oldisleben
Herr Bürgermeister Pötzschke..................... Tel.: 034673 / 91388
Montag:............................................................ 12:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde
Donnerstag: ..................................................... 12:00 - 13:00 Uhr
Freitag:........................................................... nach Vereinbarung
Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg
Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber ......... Tel.: 034673 / 96107
Termine nach telefonischer Rücksprache
Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem
jeden 2. Dienstag im Monat ............................. 17.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 034673 / 72138
An der Schmücke
-3-
Öffnungszeiten der Bibliotheken
der Mitgliedsgemeinden
Gorsleben:
Gartenweg 187, 06577 Gorsleben
Mittwoch: ......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Heldrungen:
Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen
Montag: ........................................................... 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: ......................................................... 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon: ............................................................... 034673/91376
Oberheldrungen:
Hauptstraße 29, 06577 Oberheldrungen
jeden 1. Mittwoch im Monat ............................. 16:00 - 18:00 Uhr
Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsbereich
Telefondurchwahl / E-Mail-Adresse
Zentrale:
Telefon .................................................................... 034673/7210
Fax .......................................................................... 034673/7222
E-Mail ................................................ [email protected]
Hauptamt/Kämmerei
Gemeinschaftsvorsitzender
7212
Herr Nöthlich
[email protected]
Hauptamt Sekretariat, Sitzungsdienst,
Kommunalrecht
7211
Frau Brademann
[email protected]
Hauptamt - Personal
7223
Frau Both
[email protected]
Hauptamt Beschaffung, Amtsblatt,
Personal
7223
Frau Steinhof
[email protected]
Hauptamt Poststelle, Soziales,
Sitzungsdienst
7224
Frau Brademann
[email protected]
Kämmerei - Steuern,
Finanzverwaltung
7216
Frau Main
[email protected]
Kämmerei - Abgaben,
Mieten und Pachten
7226
&RAUæ0AN”Eæ
PANSSE VGEMSCHMUECKEDE
Kämmerei Haushalt und Finanzen 7226
Frau Zimmermann
[email protected]
Kasse
Frau Schmidt
+ASSENLEITERINæ
[email protected]
Frau Blume
7220
[email protected]
Bau- und Ordnungsamt
Sachgebietsleiter
72135
Herr Lange
[email protected]
Einwohnermeldeamt
72136
Herr Schulze
[email protected]
Frau Döring
Standesamt
7217
Frau Schulze
[email protected]
Frau Brademann
Fax
7215
Friedhofsverwaltung
Frau Schulze
7217
[email protected]
Frau Walentin
7221
[email protected]
Ordnungsamt
72132
Frau Werner
[email protected]
Ordnungsamt - Vollzugsdienst
Frau Graf
72131
[email protected]
Frau Zimmer
7218
[email protected]
Bauamt - Bauen,
Liegenschaften,
Investitionen
Frau Axthelm
Bauamt - Beiträge,
Sondernutzung,
Straßenbeleuchtung
Herr Gottschlich
Nr. 4/2017
7225
[email protected]
7225
[email protected]
Schwimmbäder
der Verwaltungsgemeinschaft
(tel. erreichbar nur während der Freibadsaison)
Naturschwimmbad Heldrungen
Telefon: ................................................................ 034673/78178
Schwimmbad Oldisleben
Telefon: .............................................................. 0151/56989522
Schwimmbad Harras
Telefon: .............................................. derzeit tel. nicht erreichbar
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“
Sprechzeiten der Geschäftsstelle
des AZV „Thüringer Pforte“
Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im
Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9
Sprechzeiten:
Dienstag:............................. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Telefonnummern der Geschäftsstelle
des AZV „Thüringer Pforte“
Werkleiter
Herr Wicht ..................... 034673/9 98 77
[email protected]
Finanzen
Frau Webendörfer ......... 034673/9 98 78
[email protected]
Gebührenerhebung/
+ASSEæ
&RAUæ+RAFT ...................... 034673/9 14 61
[email protected]
Niederschlagswasser/
Fäkalschlammentsorgung
Frau Grube ................... 034673/9 14 63
[email protected]
Allgemeinde Verwaltung/
Sekretariat
Frau Tettenborn ............ 034673/9 98 79
[email protected]
Frau Leich .................... 034673/9 98 79
[email protected]
Fax: ............................... 034673/9 14 62
Störfälle können nach Dienstschluss und an den Wochenenden
unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 034673/168764
Seniorenbetreuung
„Haus Martha“ GmbH
Karl-Marx-Str. 7, 06578 Oldisleben
Telefon: ............................................................ 034673 168 200
Fax: ........................................................... 034673 168 200 195
Homepage: http://www..haus-martha-in-oldisleben.de
Kinderärztlicher Notdienst
im Kyffhäuserkreis
!BæDEMææWIRDæIMæ+YFFHÜUSERKREISæAU”ERHALBæDERæNORmalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet.
Notdienstsprechzeiten:
Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und
sowie am 24.12. und 31.12.
von 16 Uhr bis 19 Uhr
Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:
03632 59330
Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils
diensthabenden Arztes durchgeführt.
An der Schmücke
-4-
!U”ERHALBæ DIESERæ 3PRECHZEITENæ WERDENæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTFÜLLEæ
vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 03632
59330.
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte
sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.
Eine Initiative
der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises
und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Gemeinde Gorsleben
'EMܔæeææ!BSææDESæ4HÔRINGERæ6ERMESSUNGSæUNDæ'EOINFORmationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des
.ACHWEISESæ VONæ ,IEGENSCHAFTENæ &ORTFÔHRUNGSNACHWEISæ BEkannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt,
wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem
,ANDESAMTæ FÔRæ 6ERMESSUNGæ UNDæ 'EOINFORMATIONæ +ATASTERBEREICHæ !RTERNæ !LTEæ 0OSTSTRA”Eæ æ æ !RTERNæ SCHRIFTLICHæ ODERæ
zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Artern, den 08.02.2017
Im Auftrag
gez. Michael Rapp
Katasterbereichsleiter
Beschlüsse des Gemeinderates Gorsleben
Gemeinde Oldisleben
01. Sitzung am 09.02.2017
Beschluss Nr. B 2017/0001æ6ORLAGEN.Ræ6æ
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Aufhebung des Antrages Gewährung einer Bedarfszuweisung mit Verrechnung / Umwandlung
der rückzahlbaren in eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung
2016 mit Vorlagen Nr.: 2016/0006
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæBESCHLIE”TæDENæ!NTRAGæAUFæ"EDARFSZUWEISUNGæ
zurück zu ziehen.
Beratungsergebnis
!UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen .............................................................................. 9
Ist-Stimmen .............................................................................. 8
angenommen lt. Antrag ............................................................ 8
ANGENOMMENæMITæÇNDERUNG ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ...................................................................... 0
Stimmenthaltungen................................................................... 0
Bekämpfung der Geflügelpest
Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet
gemäß § 55 Geflügelpest-Verordnung
i.V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und LebensmittelüberwaCHUNGSAMTæ 6,ä!æ DESæ +YFFHÜUSERKREISESæ FOLGENDEæ !LLGEMEINverfügung zur Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten:
1.
2.
3.
Gemeinde Oberheldrungen
4.
4.1.
4.2.
Öffentliche Bekanntmachung
der Offenlegung über die Fortführung
des Liegenschaftskatasters
$URCHæDASæ,ANDESAMTæFÔRæ6ERMESSUNGæUNDæ'EOINFORMATIONæ+Atasterbereich Artern, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt.
Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:
4.3.
4.4.
Gemarkung Oberheldrungen, Flur 1, Flurstück/e:
ææALTæææææNEU
Der/Die entsprechende/n Fortführungsnachweis/e kann/können
von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n
grundstücksgleicher Rechte
vom 10.03.2017 bis 10.04.2017
in der Zeit
3PRECHZEITENæDESæ+ATASTERBEREICHæ!RTERN
Di
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mo, Mi, Do
08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und GeoinFORMATIONæ+ATASTERBEREICHæ!RTERNæ!LTEæ0OSTSTRA”Eæææ!Rtern eingesehen werden.
Nr. 4/2017
4.5.
4.6.
æ
4.8.
Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln wurde am 10.02.2017 festgestellt.
Aufgrund des am 10.02.2017 amtlich festgestellten Verdachtes der Geflügelpest bei Wildvögeln werden Sperrbezirke festgelegt, die folgende Gebiete umfassen:
Ortslage Oldisleben.
Aufgrund des am 10.02.2017 amtlich festgestellten Verdachtes der Geflügelpest werden Beobachtungsgebiete
festgelegt, welche folgende Gebiete umfasst:
Ortsteil Seehausen der Stadt Bad Frankenhausen und
Ortsteil Sachsenburg der Gemeinde Oldisleben.
Für den Sperrbezirk werden für die Dauer von 21 Tagen
FOLGENDEæ-A”NAHMENæANGEORDNET
Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden.
Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch,
Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, das oder
die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild aus dem
Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht
verbracht werden.
Tierische Nebenprodukte (z. B. Mist oder verendete TieREæ VONæ GEHALTENENæ6šGELNæ DÔRFENæ NICHTæ OHNEæ 'ENEHMIgung des Veterinär- und LebensmittelüberwachungsamTESæ6,ä!æAUSæEINEMæ"ESTANDæVERBRACHTæWERDEN
Jeder Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und
Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit
einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets
damit feucht gehalten werden.
Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.
Die Jagd auf Federwild ist verboten.
'EFLÔGELæDARFæNURæIMæ$URCHGANGSVERKEHRæAUFæ3TRA”ENæDESæ
Fernverkehrs befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
Ein innerhalb eines Sperrbezirks gelegener Stall oder
sonstiger Standort, in dem Vögel gehalten werden, darf
von betriebsfremden Personen nicht betreten werden.
Dies gilt nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.
An der Schmücke
4.9.
4.10.
4.11.
4.12.
ææ
ææ
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
6.
7.
8.
9.
-5-
Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat das Geflügel in
geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die
aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung
bestehen muss, zu halten.
Das im Sperrbezirk zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel ist nach näherer Anweisung der Amtstierärzte reGELMܔIGæ KLINISCHæ UNDæ SOWEITæ "ELANGEæ DERæ4IERSEUCHENbekämpfung dies erfordern, virologisch untersuchen zu
lassen.
Wildvögel, insbesondere Wasservögel und kranke oder
verendet aufgefundene Wildvögel sind auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen zu lassen.
Nach Ablauf von mindestens 21 Tagen gelten für den
Sperrbezirk die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet nach Nummer 5 entsprechend.
7ERæEINENæ(UNDæODERæEINEæ+ATZEæHÜLTæHATæSICHERZUSTELLENæ
dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen.
)Mæ "EOBACHTUNGSGEBIETæ WERDENæ FOLGENDEæ -A”NAHMENæ
angeordnet:
Für die Dauer von mindestens 15 Tagen nach Festlegung
des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel aus
dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
Für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Festlegung
des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel nicht
zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen
werden.
Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung
der zuständigen Behörde gejagt werden.
Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung,
die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung
bestehen muss, zu halten.
Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird geMܔæeææ!BSææ.Rææ6ERWALTUNGSGERICHTSORDNUNGæ6W'/
angeordnet.
Die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen vom
14.11.2016, 21.11.2016, 22.12.2016 und 31.01.2017
bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der VeröffentLICHUNGæINæ+RAFT
Die Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Hinweise
!LLEæ'EFLÔGELHALTERæIMæ'EBIETæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæSINDæZURæ!Nzeige des gehaltenen Geflügels verpflichtet. Sind Sie dem bisher nicht nachgekommen, haben Sie die Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des
+YFFHÜUSERKREISESæANZUZEIGEN
Begründung
Am 06.02.2017 wurden in der Gemarkung Oldisleben 1 verendeter Falke und 1 verendeter Bussard aufgefunden. Die Tiere
wurden am 07.02.2017 zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza zur Untersuchung übergeben.
Am 10.02.2017 wurde im Ergebnis der Untersuchung der Influenza-A-Virus mit einer positiven Differenzierung für H5 nachgewiesen. Der Verdacht der Geflügelpest war damit am 10.02.2017
amtlich festzustellen.
Um eine Verbreitung der Geflügelpest durch Tiere, Menschen
oder Fahrzeuge zu verhindern, war mit sofortiger Wirkung um
den Seuchenherd als wirkungsvolle Barriere mit einem Radius
VONæEINEMæ+ILOMETERæEINæ3PERRBEZIRKæZUæBILDENæ$ARÔBERæHINAUSæ
war um den Fundort umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festzulegen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umfassen die unter Nummer 2 und 3 festgelegten
Orte bzw. Ortslagen.
Der Verdacht der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt. Die Anordnung ist daher mit sofortiger Vollziehung als AllgemeinverfüGUNGæENTSPRECHENDæeææDESæ4HÔRINGERæ6ERWALTUNGSVERFAHRENSGESETZESæ 4HÔR6W6F'æ ORTSÔBLICHæ šFFENTLICHæ BEKANNTæ ZUæ GEBENæ
und ab sofort umzusetzen.
Nr. 4/2017
'EMܔæeææ!BSææ.RææUNDæ!BSææ4HÔRINGERæ!USFÔHRUNGSGESETZæ
zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz 4HÔR4IER'ES'æIæ6æMæeææ!BSææ.Rææ4HÔR6W6F'æISTæDASæ6ETERINÜRæUNDæ,EBENSMITTELÔBERWACHUNGSAMTæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæ
%DMUNDæ +šNIGæ 3TRæ æ æ 3ONDERSHAUSENæ ZUSTÜNDIGEæ "Ehörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung.
Zu Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung
Ist der Verdacht auf Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich
FESTGESTELLTæSOæLEGTæDIEæZUSTÜNDIGEæ"EHšRDEæGEMܔæeææ!BSææ
Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Nr.1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest6ERORDNUNGææ'EFL0EST6æDASæ'EBIETæUMæDENæ&UNDORTæDESæERLEGten oder tot aufgefundenen Wildvogels mit einem Radius von
MINDESTENSæEINEMæ+ILOMETERæALSæ3PERRBEZIRKæFEST
'EMܔæeææ!BSææ.Rææ'EFL0EST6æLEGTæDIEæZUSTÜNDIGEæ"EHšRDEæ
um den Fundort des erlegten oder tot aufgefundenen Wildvogels
weiterhin ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindesTENSæDREIæ+ILOMETERNæFEST
Die zuständige Behörde kann auf der Grundlage einer von ihr
durchgeführten Risikobewertung, die das Vorkommen und das
Verhalten der Vogelart, der der befallene Wildvogel zugehört, sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt von Abs. 1 Satz
æ.RææABWEICHENæeææ!BSææ'EFL0EST6
Hierbei berücksichtigt sie das Vorhandensein eines Sperrbezirks
NACHæ eæ æ !BSæ æ 'EFL0EST6æ EINESæ "EOBACHTUNGSGEBIETSæ NACHæ
eææ!BSææ'EFL0EST6æODERæEINERæ+ONTROLLZONEæNACHæeææ!BSææ
GeflPestV, die Strukturen des Handels und der örtlichen Gegebenheiten, natürliche Grenzen, epidemiologische Erkenntnisse,
ökologische Gegebenheiten, Überwachungsmöglichkeiten sowie
das Vorhandensein von zugelassenen Schlachtstätten und VerARBEITUNGSBETRIEBENæFÔRæ-ATERIALæDERæ+ATEGORIEææUNDæ
$IEæ!NORDNUNGENæUNTERæ.RææUNDææBASIERENæAUFæeææ!BSæIæ6æMæ
eææ!BSææ'EFL0EST6
Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende und verlustreiche,
anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Wirtschaftsgeflügel und
zahlreichen Wildvögeln. Durch die Geflügelpest werden neben
HOHENæ 4IERVERLUSTENæ ERHEBLICHEæ WIRTSCHAFTLICHEæ %INBU”ENæ DURCHæ
Handelsrestriktionen der betroffenen Betriebe, bei anderen Betrieben der Geflügelhaltung und der Geflügelwirtschaft verursacht.
Das Virus kann durch Geflügel, andere Tierkontakte, durch von
Geflügel stammenden Erzeugnissen, Rohprodukten, Ausscheidungen, über die Luft sowie durch Personen und Gegenstände
verbreitet werden.
5MæEINæ6ERBREITENæDIESERæ+RANKHEITæWIRKSAMæZUæVERHINDERNæWARæ
es erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet in
DERæ INæ DENæ :IFFERNæ æ UNDæ æ DIESERæ6ERFÔGUNGæ GENANNTENæ 'Rš”Eæ
festzulegen.
Die Festlegung eines kleineren Sperrbezirkes bzw. Beobachtungsgebietes kam im Interesse einer wirkungsvollen Seuchenbekämpfung nicht in Betracht.
Um eine mögliche Ausbreitung der Erkrankung wirksam zu unterbinden, ist es erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet in benanntem Umfang festzulegen sowie den
Verkehr mit Geflügel und potenziell infektionsfähigen Material
EINZUSCHRÜNKENæ $IEæ ANGEORDNETENæ -A”NAHMENæ SINDæ DAHERæ IMæ
öffentlichen Interesse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung
zwingend geboten. Demgegenüber müssen die privaten und
wirtschaftlichen Interessen Einzelner zurückstehen.
Da der Verdacht der Geflügelpest am 09.02.2017 bei Wildvögeln
amtlich festgestellt wurde, waren die Anordnungen Nr. 1 bis 5
erforderlich.
'EMܔæ eæ æ !BSæ æ 'EFL0EST6æ HABENæ (ALTERæ VONæ (UNDENæ UNDæ
+ATZENæSICHERZUSTELLENæDASSæDIESEæ4IEREæNICHTæFREIæIMæ3PERRBEZIRKæ
oder im Beobachtungsgebiet umherlaufen.
Unter Abwägung der tierseuchenrechtlichen Belange und im Interesse der Tierhalter war das freie Umherlaufen von Hunden
ODERæ+ATZENæNURæFÔRæDENæ3PERRBEZIRKæZUæUNTERSAGEN
Zu Nr. 6 dieser Allgemeinverfügung
$IEæSOFORTIGEæ6OLLZIEHUNGæDERæ-A”NAHMENæINæDENæ.UMMERNææBISæ
5 des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest
um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche
handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden
UNDæ WEITREICHENDENæ (ANDELSRESTRIKTIONENæ EINHERGEHTæ $IEæ -A”nahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen
daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen.
An der Schmücke
-6-
%Sæ KANNæ NICHTæ ABGEWARTETæ WERDENæ BISæ DIEæ 2ECHTMܔIGKEITæ DERæ
amtlichen Feststellung der Seuche gerichtlich festgestellt wird.
Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen
Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der
aufschiebenden Wirkung eines eventuellen Widerspruchs.
Das öffentliche Interesse sowie das Interesse der Betroffen an
der sofortigen Vollziehung der Anordnung ist hier somit gegeben.
Denn die Gefahr der Weiterverbreitung der Geflügelpest und die
damit verbundene Beeinträchtigungen der Geflügelhaltungen
und der gesamten Geflügelwirtschaft wären nicht unerheblich
Zu Nr. 7 dieser Allgemeinverfügung
Die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die zu den
bisherigen Allgemeinverfügungen geführt haben, haben sich
durch den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln nicht geändert.
Zu Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung
%NTSPRECHENDæeææ!BSææ3ÜTZEææUNDææ4HÔR6W6F'æGILTæDIEæ!LLgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung
kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf
die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser
Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung keinen Aufschub duldet.
$IESEæ!LLGEMEINVERFÔGUNGæWIRDæAUFæDERæ'RUNDLAGEæDESæeææ!BSæ
3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu
BERÔCKSICHTIGENæDASSæDERæ!DRESSATENKREISæSOæGRO”æISTæDASSæERæ
bezogen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise
nicht in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden
kann.
6ONæEINERæ!NHšRUNGæWURDEæGEMܔæeææ!BSææ.Rææ4HÔR6W6F'æ
abgesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berücksichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung
der Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge
geführt hätte.
Zu Nr. 9 dieser Allgemeinverfügung
$IEæ+OSTENENTSCHEIDUNGæERGEHTæNACHæeææ.Rææ4HÔR4IER'ES'
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Edmund- König- Str. 7
99706 Sondershausen
einzulegen.
gez. Dr. Wolf
Amtsleiter
Weitere Hinweise:
7IDERSPRUCHæ UNDæ !NFECHTUNGSKLAGEæ HABENæ GEMܔæ eæ æ !BSæ
2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet,
dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein
Rechtsbehelf eingelegt wird.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen OrdNUNGSWIDRIGKEITENæIMæ3INNEæVONæeææ!BSææ.Rææ"UCHSTABEæAæ
des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuCHENæ4IERGESUNDHEITSGESETZææ4IER'ES'æDARæ$IESEæKšNNENæMITæ
EINEMæ"U”GELDæINæ(šHEæVONæBISæZUææ%UROæGEAHNDETæWERden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der
Nichtbefolgung der Anordnungen diese mit Zwangsmitteln nach
dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und VollstreckungsgeSETZæ4HÔR6W:6'æDURCHGESETZTæWERDENæKšNNEN
Wegen eines eventuellen Entschädigungsanspruches wird auf
DIEæ eeæ æ BISæ æ4IER'ES'æ VERWIESENæ $EMNACHæ KANNæ VORBEhaltlich der dort bezeichneten Ausnahmen eine Entschädigung
in Geld unter anderem für Tiere, die auf behördliche Anordnung
getötet wurden, geleistet werden.
Nr. 4/2017
Bekanntmachung der Genehmigung
der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Oldisleben
Die von der Gemeinde Oldisleben am 12.12.2016, Beschluss-Nr.
æBESCHLOSSENEææÇNDERUNGæDESæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANESæ DERæ 'EMEINDEæ /LDISLEBENæ WIRDæ GEMܔæ eæ æ !BSæ æ "AU'"æ
In der Fassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl.
)æ 3æ æ ZULETZTæ GEÜNDERTæ DURCHæ !RTIKELæ æ DESæ 'ESETZæ VOMæ
æ "'"Læ )æ 3æ æ DURCHæ DASæ4HÔRINGERæ ,ANDESVERwaltungsamt Weimar vom 14.02.2017, AZ: 310-4621-244/2017&.0æ/LDISLEBENææÇæGENEHMIGT
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben.
$IEæ æ ÇNDERUNGæ DESæ &LÜCHENNUTZUNGSPLANESæ TRITTæ AMæ4AGEæ DERæ
"EKANNTMACHUNGæINæ+RAFTæUNDæWIRDæDAMITæRECHTSVERBINDLICH
Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan und
den Erläuterungsbericht dazu ab diesem Tag im Bauamt der
Verwaltungsgemeinschaft, Am Bahnhof 43, Zimmer 01, 06577
Heldrungen während der Sprechzeiten: Dienstag von 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr
- 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr
- 11.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
%INEæ6ERLETZUNGæDERæINæeææ!BSæ.RææUNDææ"AU'"æBEZEICHneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde Oldisleben geltend gemacht
WORDENæ ISTæ -ÜNGELæ DERæ !BWÜGUNGæ GEMܔæ eæ æ !BSæ æ .Ræ æ
BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oldisleben geltend gemacht worden sind. Dabei ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
DARZULEGENæeææ!BSææUNDææ"AU'"
!UFæ DIEæ6ORSCHRIFTENæ DESæ eæ æ !BSæ æ 3ATZæ æ UNDæ æ SOWIEæ !BSæ
æ UNDæ eæ æ "AU'"æ ÔBERæ DIEæ FRISTGEMܔEæ 'ELTENDMACHUNGæ ETwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Flächennutzungsplan und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Oldisleben, den 23.02.2017
Pötzschke
Bürgermeister
Gemeinde Oldisleben
Das Einwohnermeldeamt informiert
Sehr geehrte Einwohner,
immer wieder kommt es bei der Beantragung von Dokumenten
0ERSONALAUSWEISæ UNDæ 2EISEPASSæ ZUæ 5NSTIMMIGKEITENæ BEIæ DERæ
Schreibweise von Namen. Selbst bei Ausweisinhabern, welche
schon mehrfach Dokumente hatten, ist dies festzustellen.
Um eine solche fehlerhafte Beantragung/Ausstellung zu verhindern, bitten wir alle Einwohner, welche ein Dokument beantragen, ihre Geburtsurkunde mitzubringen.
Ausnahmslos ab 01. März 2017 setzen wir dies um.
An der Schmücke
-7-
Gemeinde Gorsleben
Spendenaufruf: Rettet die Turnhalle!
Als Bürgermeister der Gemeinde Gorsleben möchte ich mich
persönlich an Sie wenden und um Ihre Unterstützung für unsere Turnhalle bitten. Diese wird bisher durch unsere Vereine
und Sportgruppen für den Trainings- und Spielbetrieb intensiv
genutzt. Wie Sie sicher bereits aus der örtlichen Presse erfahren haben oder Ihnen persönlich bekannt ist, befindet sich
die Turnhalle in einem schlechten Zustand. Das Dach weist
mehrere undichte Stellen auf. Aufgrund des eindringenden
Wassers wurde das Parkett bereits stark in Mitleidenschaft
gezogen. Dadurch ist eine weitere Nutzung kaum noch möglich. Die notwendige Reparatur stellt die Gemeinde aufgrund
der Haushaltslage vor ein schweres finanzielles Problem.
Daher rufe ich alle Bürgerinnen, Bürger, Vereine, Unternehmen und diejenigen, denen die Turnhalle der Gemeinde Gorsleben am Herzen liegt, auf, uns mit einer Spende bei dem
Vorhaben zur Rettung der Turnhalle zu unterstützen.
3PENDENæ KšNNENæ ABæ SOFORTæ AUFæ DASæ +ONTOæ DERæ 'EMEINDEæ
Gorsleben eingezahlt werden:
Empfänger:
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck:
Nr. 4/2017
Zu nennen wären da insbesondere:
der Freundeskreis Sport in Oldisleben e. V., die Firma SEM
Schneider Elementebau GmbH, die Agrar-GmbH Oldisleben,
die Firma Denke Werbung, der NP-Markt in Oldisleben, Tänzels
Technik-Shop, Büroland in Oldisleben, das Blumen Atelier Gollee in Oldisleben, die Apotheke Thüringer Pforte in Oldisleben,
DERæ %DEKA-ARKTæ INæ +INDELBRÔCKæ 'ETRÜNKEæ 3CHINKšTHEæ 'MB(æ
das Autohaus Barbarossa in Bad Frankenhausen, Teppichfreund
in Bad Frankenhausen, das Herkules E-Center in Bad FrankenHAUSENæDIEæ+YFFHÜUSERSPARKASSEæ!RTERN3ONDERSHAUSENæIDEEææ
spiel Baumann in Artern, der Pfennigfuchs in Artern sowie der
Hagel Versandhandel in Artern.
Danken möchten wir auch dem VfB Oldisleben e. V. für die Bereitstellung des Sportplatzes und der Sportgeräte zum alljährlichen
Sportfest sowie des Bratrostes zu anderen Anlässen.
%INæ GANZæ GRO”ESæ $ANKESCHšNæ FÔRæ DIEæ VIELENæ 3PENDENæ UNDæ %INNAHMENæANæDIEæ%LTERNæUNDæ'RO”ELTERNæUNSERERæ+INDERGARTENKINDER
Alle Einnahmen werden (nach Abzug doch noch entstandener
!USGABENæ FÔRæ DIEæ +INDERæ UNDæ DENæ +INDERGARTENæ EINGESETZTæ 3Oæ
konnten im letzten Jahr auch noch Trommeln für die Musikgruppe gekauft werden.
Für dieses Jahr haben wir uns auch schon ein Projekt überlegt,
über deren Einzelheiten heute aber noch nicht gesprochen werden kann.
In der Hoffnung, keinen Sponsor vergessen zu haben, möchte
ICHæ MICHæ IMæ .AMENæ DESæ %LTERNBEIRATESæ UNDæ DESæ +INDERGARTENSæ
(INZEæ+IDZæNOCHæEINMALæBEIæALLENæFÔRæIHREæ5NTERSTÔTZUNGæBEDANken. Ich hoffe sehr, dass wir uns auch in diesem Jahr wieder
vertrauensvoll an Sie wenden können.
Annett Kindler
Elternbeirat
Gemeinde Gorsleben
DE25 8205 5000 3300 0057 78
HELADEF1KYF
Spende
%Sæ WIRDæ GARANTIERTæ DASSæ DIESEæ 3PENDENæ AUSSCHLIE”LICHæ DERæ
Erhaltung der Turnhalle zugutekommen. Als Spendennachweis bei Spenden bis 200 € erkennt das Finanzamt den BarEINZAHLUNGSBELEGæ ODERæ DENæ +ONTOAUSZUGæ DESæ 3PENDERSæ ANæ
Bei Spenden über 200 € wird eine Spendenquittung durch
DIEæ6ERWALTUNGSGEMEINSCHAFTæAUSGESTELLTæ!NONYMEæ3PENDENæ
werden vertraulich behandelt.
Bereits im Voraus möchte ich mich sowohl persönlich als auch
im Namen der Gemeinderäte bei Ihnen für die Unterstützung
bedanken.
Ihr Bürgermeister
Dietmar Strickrodt
Gemeinde Oldisleben
Die Kinder des Kindergarten Hinze Kidz
aus Oldisleben sagen herzlich Dankeschön!
$ANKæ GRO”ZÔGIGERæ 3PENDENæ WARæ ESæ DERæ ,EITERINæ DESæ +INDERGARTENSæ(INZEæ+IDZæINæ/LDISLEBENæ&RAUæ+IELEæ%NDEæDESæLETZTENæ
Jahres möglich, für zwei Gruppen Bettwäsche in doppelter AusFÔHRUNGæZUæKAUFENæ$ADURCHæMÔSSENæDIEæ+INDERæNICHTæLÜNGERæIHREæ
"ETTWÜSCHEæ VONæ ZUæ (AUSEæ MITBRINGENæ $ENæ +INDERNæ GEFÜLLTæ SIEæ
sehr.
!NæDIESERæ3TELLEæMšCHTENæWIRæALSæ%LTERNBEIRATæDESæ+INDERGARTENSæ
uns noch einmal bei allen Sponsoren bedanken, die es uns dank
ihrer Geld- bzw. Sachspenden im letzten Jahr unterstützt haben.
$ANKæ )HNENæ KONNTENæ WIRæ &ESTEæ UNDæ &EIERLICHKEITENæ FÔRæ DIEæ +INDERæDERENæ%LTERNæUNDæ'RO”ELTERNæUNDæ&REUNDEæORGANISIERENæ$ERæ
+INDERGARTENæHATæEINENæNEUENæ3PIELTEPPICHæNEUEæ!U”ENSITZMšBELæ3PIELSTEINEæFÔRæDENæ!U”ENBEREICHæNEUEæ"ETTWÜSCHEæSOWIEæ
EINEæNEUEæ"ESCHILDERUNGæBEKOMMENæ$IEæ+INDERæKONNTENæNACHæ
ihrer Apfelsammelaktion im Herbst nach Hauteroda fahren und
zuschauen, wie Saft hergestellt wird.
Neue Bettwäsche für die Kinder des Kindergartens Hinze Kidz
in Oldisleben
Vorstandswahlen 2017 beim VfB Oldisleben
In der Mitgliederversammlung des VfB Oldisleben e.V. wurden
die Weichen für die Zukunft gestellt. Am Freitag, den 17.02.2017,
führte der VfB Oldisleben e.V. seine Mitgliederversammlung mit
Wahl der Vereinsorgane durch.
In seinem Rechenschaftsbericht ging der Vorsitzende Thomas
Röber auf Ereignisse des zurückliegenden Jahres in und um
den Verein ein. Nur durch die engagierte Mitarbeit vieler Mitglieder des VfB war es möglich, Veranstaltungen zu Höhepunkten
im Vereinsleben zu gestalten und Projekte erfolgreich durchzuführen: wie der Sportplatzbau, das Sportfest des VfB und vieles
mehr.
An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an die Bundeswehr
Bad Frankenhausen, der Agrar GmbH Oldisleben, der Gemeinde
Oldisleben, der Thüringer Gemeinschaftsschule Oldisleben, dem
)"+-æ(ELDRUNGENæUNDæALLENæ5NTERSTÔTZERNæFÔRæIHRæ%NGAGEMENTæFÔRæ
unseren Verein.
$IEæ+OOPERATIONENæMITæDEMæ+INDERGARTENæ/LDISLEBENæDERæ4HÔRINGERæ'EMEINSCHAFTSSCHULEæ/LDISLEBENæUNDæDEMæ'YMNASIUMæ"ADæ
Frankenhausen konnten in diesem Jahr wieder weiter geführt
werden. Ein wichtiges Anliegen des Vereines ist die Zusammenarbeit mit Vereinen und den Bildungseinrichtungen des Ortes.
An der Schmücke
-8-
.ACHæ DEMæ +ASSENBERICHTæ DERæ 2EVISIONSKOMMISSIONæ WURDEæ DERæ
Vorstand entlastet. Verdienstvolle Sportlerinnen und Sportler
wurden für ihre jahrelange aktive Mitarbeit im Verein geehrt: Ralf
Tänzel, Lars Rahaus, Gerhard Schwade, Jan Tänzel und Steffen
Wolff für 25 Jahre Mitgliedschaft im Verein. Zur Wahl zum geschäftsführenden Vorstand stellten sich Thomas Röber, Stefan
+RUMBHOLZæ -ICHAELæ 'RO”Eæ UNDæ "ERNDæ 7OLLWEBERæ WELCHEæ MITæ
GRO”ERæ-EHRHEITæBESTÜTIGTæWURDENæ
Sportlerinnen und Sportler, die sich bereit erklärt haben, für den
erweiterten Vorstand, der Revisionskommission und dem Ehrenrat mitzuarbeiten, erhielten das Vertrauen der anwesenden Mitglieder. In seiner Schlussrede ging der neue und alte Vorsitzende
des Vereins Thomas Röber noch einmal kurz auf das Erreichte
und die daraus erwachsenen neuen Herausforderungen ein.
Für diese Aufgaben wünscht er weiterhin die Mithilfe und Unterstützung aller Vereinsmitglieder.
Rassekaninchenverein T53 Oldisleben
$IEæ2ASSEKANINCHENZUCHTæISTæHEUTEæEINæBELIEBTESæ(OBBYæFÔRæ*UNGæ
und Alt, das ohne Gewinnstreben und mit hohem Freizeitwert
betrieben wird. Die Haltung und Züchtung von Rassekaninchen
bietet eine ebenso abwechslungsreiche wie sinnvolle Freizeitgestaltung.
Nr. 4/2017
Neben der Naturverbundenheit und der Liebe zum Tier kommt
ein weiterer ideeller Aspekt hinzu: Wer sich um die Pflege und
das Wohlergehen der Tiere kümmert, übernimmt Verantwortung
und Pflichten.
Am 11. und 12. Februar fand in den Messehallen in Erfurt die
Bundesrammlerschau sowie die Landesverbandsschau des
Landesverbandes Thüringen statt. Etwa 2.500 Aussteller aus
dem gesamten Bundesgebiet präsentierten ihre Tiere. In den
Messehallen konnte man 12.000 Rassekaninchen bewundern.
Der Verein T53 Oldisleben war mit 7 Züchtern auf der Ausstellung vertreten. Im Jugendbereich konnten die Züchter R. Böhme
aus Bad Frankenhausen und L. Hummel aus Oberbieber hervorragend abschneiden. R. Böhme wurde mit der Rasse Rote Neuseeländer Landesjugendmeister, L. Hummel erzielte auf der Bundesrammlerschau einen Ehrenpreis. Bei den Senioren konnten
die Züchter folgende Preise erringen: M. Schmidt aus Esperstedt
mit der Rasse Castor-Rex: Landesmeister 385 Punkte, sowie die
Siegerhäsin mit 97,5 Punkten J. Böhme aus Bad Frankenhausen
mit der Rasse Rote Neuseeländer: Landesmeister 386,5 Punkte und den Siegerrammler mit 97 Punkten R. Rahaus aus Oldisleben mit der Rasse Hasenkaninchen: Landesmeister 386,5
0UNKTEæ SOWIEæ DENæ 3IEGERRAMMLERæ MITæ æ 0UNKTENæ (æ %RBSTš”ERæ
aus Bad Frankenhausen mit der Rasse Lohkaninchen schwarz:
+REISVERBANDSEHRENPREISæ7æ(šHNEæAUSæ/BERHELDRUNGENæMITæDERæ
2ASSEæ+ASTANIENBRAUNEæ,OTHRINGERæ,ANDESVERBANDSEHRENPREISæ
Durch diese erfolgreichen Ergebnisse war es möglich, dass der
Verein im Wettstreit unter den 358 Vereinen in Thüringen einen
hervorragenden 2. Platz belegen konnte.
Die Mitgliedschaft in einem Verein hat viele Vorteile. Vor allem die
gelebte Gemeinschaft der Mitglieder über Generationen hinweg
ist hierbei zu benennen. Sich mit Gleichgesinnten zu treffen und
gemeinsamen Interessen mit und in der Natur nachzugehen, ist
für viele ein Ausgleich zum stressigen Berufsleben. Neben den
6ERANSTALTUNGENæDERæ6EREINEæGEHšRENæDIEæ+ANINCHENAUSSTELLUNgen zu den Höhepunkten im Vereinsleben. Der sportliche Wettstreit ist für viele ein besonderer Anreiz, denn hier sind Erfolge
direkt miteinander zu vergleichen.
Gut Zucht und viele Erfolge!
Vorsitzender T53 Oldisleben
Rainer Rahaus
Neuer Kirchenvorstand in der katholischen
Pfarrei St. Franzikus von Assisi Sömmerda
Am Montag, den 13.02.2017 traf sich zum ersten Mal - in der
,EGISLATURPERIODEæ æ DERæ NEUæ GEWÜHLTEæ +IRCHENVORSTANDæ DERæ KATHOLISCHENæ'RO”GEMEINDEæ3ANKTæ&RANZIKUSæVONæ!SSISIæUNTERæDERæ
,EITUNGæVONæ0FARRERæ$Ræ#HRISTIANæ"OCKæ3šMMERDAæUNDæ0FARRERæ
*OHANNESæ0REISæ"ADæ&RANKENHAUSENæIMæ3šMMERDAERæ'EMEINdehaus.
:URæ'RO”GEMEINDEæ3šMMERDAæGEHšRENæAUCHæEINEæ6IELZAHLæVONæ
&ILIALGEMEINDENæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæ)NæDIESEMæ'REMIUMæWERden die Regionen Sömmerda vertreten durch Tobias Stephan,
An der Schmücke
-9-
'REGORæ &EISTNERæ UNDæ !LEXANDERæ "ENADæ DIEæ 2EGIONæ 'REUSSENæ
DURCHæ!NITAæ+šHLERæDIEæ2EGIONæ!RTERNæ(EYGENDORFæ2O”LEBENæ
7IEHEæ$ONNDORFæDURCHæ2AIMUNDæ3CHEJAæSOWIEæDIEæ2EGIONæ"ADæ
Frankenhausen durch Daniel Etzrodt.
IEæ 7AHLæ DESæ +IRCHENVORSTANDESæ ERFOLGTEæ INæ DENæ EINZELNENæ 'Emeinden für die nächsten vier Jahre.
Peter Klose
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
(SELK)
Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)
Sonntag, 12.03.2017
11.00 Uhr
Gottesdienst mit Lektor
Sonntag, 15.03.2017
11.00 Uhr
Gottesdienst mit hl. Abendmahl
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben
Nr. 4/2017
24. Streetbasketball-Turnier
am 01. Mai 2017 in Artern
Anmeldungen für das Streetbasketball-Turnier laufen
und Helfer gesucht!
Auch in diesem Jahr wird es am 01. Mai in Artern das inzwischen
24. Streetbasketball-Turnier geben. Dieses zu einer schönen Tradition gewordene Turnier soll wieder die Basketballjugend aus
nah und fern anlocken. Deshalb ist das Organisationsteam beREITSæFLEI”IGæBEIæDENæ6ORBEREITUNGENæNICHTæNURæWASæDIEæSPORTLICHEæ
Seite betrifft, sondern auch das Rahmenprogramm betreffend.
Tatkräftige Unterstützung erhält das Team, wie auch im letzten
*AHRæ VOMæ 4HÔRINGERæ "ASKETBALLæ 6EREINæ E6æ 4"6æ DEMæ $EUTSCHENæ"ASKETBALLæ"UNDæ$""æSOWIEæWEITERENæ3PONSORENæ
Sonntag, den 05.03.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha
Sonntag, den 12.03.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha
Freikirchliche Hausgemeinde
Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt
Gäste sind herzlich willkommen
Jeden Montag
20:00 Uhr
Hauskreis
Ev. Kirchgemeinde Heldrungen
Sonntag, den 12.03.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst
Ev. Kirchgemeinde Hauteroda
Sonntag, den 12.03.2017
14.00 Uhr
Gottesdienst
Ev. Kirchgemeinde Bretleben
Sonntag, den 12.03.2017
09.15 Uhr
Gottesdienst
... zum Geburtstag
Gorsleben
am 06.03. Zimmer, Gudrun
am 14.03. Witt, Tessie
Hauteroda
am 05.03. Schaub, Helga
Heldrungen
am 10.03. Fickardt, Irene
Oberheldrungen
AMææ 3TRA”BURGæ-ARGITAææ
OT Harras
Oldisleben
am 14.03. Sonnrein, Arndt
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
ZUMææ'EBURTSTAG
zum 70. Geburtstag
!UFæ DEMæ 0ARKPLATZæ INæ DERæ +ACHSTEDTERæ 3TRA”Eæ WERDENæ DANNæ DIEæ
Streetbasketballer und andere Gäste erwartet. Geboten wird für
jeden etwas. Im letzten Jahr waren 34 Mannschaften am Start,
was in diesem Jahr natürlich wieder erreicht oder besser noch
überboten werden soll. Wünschenswert wäre dabei eine höhere
Beteiligung aus der näheren Umgebung.
)NZWISCHENæSINDæDIEæ&LYERæGEDRUCKTæUNDæLIEGENæUNTERæANDEREMæINæ
DENæ&ILIALENæDERæ+YFFHÜUSERSPARKASSEæDENæ%DEKA-ÜRKTENæINæ!Rtern und Sangerhausen, im Rathaus Artern und dem Baumarkt
Artern aus. Informationen findet man ebenfalls unter www.facebook.com/bsv94artern und www.artern.de.
Die Anmeldungen sind in vollem Gange. Das Startgeld beträgt
bei einer Voranmeldung bis zum 19.04.2017 für ein Team (4
3PIELERææ%UROæBEIæEINERæ!NMELDUNGæAMæ3PIELTAGææ%UROæ)Næ
dieser Gebühr enthalten ist auch ein T-Shirt für jeden Mitspieler.
Also schnell anmelden und Geld sparen!
Gespielt wird wie immer in den verschiedenen Altersklassen:
Herren, U18 männlich, U14 männlich, Damen, U18 weiblich,
Mixed, Rollis und Minis. Aufgrund verschiedener Anfragen in den
LETZTENæ*AHRENæWURDEæINæDIESEMæ*AHRæERSTMALIGæEINEæNEUEæ+ATEgorie eingeführt - U14 weiblich.
An der Schmücke
- 10 -
!UFæ DIEæ DREIæ %RSTPLATZIERTENæ JEDERæ +ATEGORIEæ WARTENæ WIEDERæ TOLLEæ
Preise. Eine rechtzeitige Anmeldung lohnt sich also.
Da zum Turnier auch ein umfangreiches Rahmenprogramm geHšRTæWERDENæAU”ERDEMæNOCHæ(ELFERæFÔRæDENæ!UFæUNDæ!BBAUæUNDæ
die verschiedenen Aufgaben am Turniertag gesucht. Wer also
Lust und Laune dazu hat, meldet sich bitte. Jede Hand wird gebraucht, damit das Streetballturnier wie jedes Jahr zu einem Höhepunkt für Artern und Umgebung werden kann.
Blinden- und Sehbehindertenverband
des Kyffhäuserkreises
$ERæ"LINDENæUNDæ3EHBEHINDERTENVERBANDæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæ
unterstützt Blinde, Sehbehinderte und ihre Angehörigen. Neben
gemeinsamen Veranstaltungen im Verein, helfen wir auch mit einer Beratung. Siehe auch WWWBSVTKYFDE.
Unsere Sprechstunde findet bisher im Landratsamt in SondersHAUSENæSTATTæ5MæDENæ0ERSONENKREISæIMæ/STENæDESæ+YFFHÜUSERkreises besser beraten zu können, möchten wir zusätzlich eine
Sprechstunde in Artern abhalten. Die Bürgermeisterin stellt uns
freundlicherweise einen Raum zur Verfügung. Der Blinden- und
Sehbehindertenverband hilft durch Beratung Betroffenen und ihren Angehörigen.
Nr. 4/2017
Aus seiner Studienzeit an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig stammen erste, primär mimetische Gemälde, die
jedoch schnell von magisch realistischen Schilderungen abgelöst werden. Zwischen Findung und Erfindung bewegen sich die
"ILDERæDIEæ+RÔGERæINæVOLLENDETERæ&EINMALEREIæAUSFÔHRTæUNDæDENENæ
DASæ+ONZEPTæVONæ,ANDSCHAFTæALSæ7ELTMODELLæZUGRUNDEæLIEGT
Eröffnung der Sonderausstellung
„Fakher Atassi - A tribute to the great
german people“ 16.2. - 31.3.2017
im Foyer des Landratsamtes
am Donnerstag, dem 16. Februar, 15:00 Uhr
!Mæ$ONNERSTAGNACHMITTAGææ&EBRUARææ5HRæERšFFNETæDIEæ
,ANDRÜTINæ!NTJEæ(OCHWINDæIMæ&OYERæDESæ,ANDRATSAMTESæDIEæ3ONderausstellung „Fakher Atassi - A tribute to the great german
people“æBISææ-ÜRZææGEšFFNETæ$ERæ+ÔNSTLERæWIRDæANWEsend sein.
Die Sprechstunde findet immer
am 1. Donnerstag im Monat
10 - 12 Uhr im Rathaus Artern, Markt 14, statt.
„Fakher Atassi in seiner Wohnung“;
Rechteinhaber: Fred Böhme
Veranstaltungen im Panorama Museum
Freitag, 3. März 20:00 Uhr im StuKi 76
UMRIKA (IN 2015)æ+/-™$)%ææ$2!-!
Ein ganzes indisches Dorf ist stolz auf den jungen Mann Udai,
den es Mitte der 1980er in die USA zieht, nach „Umrika“. Als
plötzlich nichts mehr von ihm zu hören ist, stürzt seine Mutter
in tiefe Trauer - bis Briefe ankommen, in denen sie liest, welch
GRO”ENæ%RFOLGæ5DAIæINæ!MERIKAæHATæ$OCHæNACHæDEMæ4ODæSEINESæ
Vaters merkt Udais jüngerer Bruder Ramakant, dass in Wirklichkeit der Papa und ein als Postmann arbeitender Onkel für die
schriftlichen Lebenszeichen verantwortlich sind, die beiden wollten der trauernden Mutter helfen. Ramakant und dessen bester
Freund Lalu machen sich gemeinsam auf den Weg, um die Spur
von Udai nach zu verfolgen und ihn wiederzufinden…
„Umrika“ ist eine witzige wie herzerwärmende Geschichte über
die Erfüllung der Träume! Filmstarts.de
Freitag, 10. März 20:00 Uhr im StuKi 76
DIE FAST PERFEKTE WELT DER PAULINE (F 2015)
42!')+/-™$)%
Pauline ist 39, sie teilt sich ihre Wohnung mit einer kleinen Maus
und verdient einen noch kleineren Lebensunterhalt als AlleinunTERHALTERINæ AUFæ SELTSAMENæ 0ARTYSæ !LSæ SIEæ EINESæ4AGESæ ALSæ $ARTHæ
6ADERæ VONæ EINERæ +INDERæ ZURæ 3ENIORENFEIERæ UNTERWEGSæ ISTæ ERschreckt sie einen Mann so heftig, dass der spontan in einen Abgrund stürzt. Pauline, die den nächsten Auftrag schaffen muss,
NIMMTæ2EI”AUSæ!LSæSIEæDENæBEWUSSTLOSENæ-ANNæIMæ+RANKENHAUSæ
besucht, beeindrucken sein Anblick und ihre Schuld daran Pauline so nachhaltig, dass sie an nichts anderes mehr denken kann.
Während Fabrice traumlos schläft, unternimmt Pauline vorsichtige Expeditionen in sein Leben…
Eine so herzhafte wie leichtfüßige Liebeskomödie, französisches
Kino in Bestform. Verleihinfo
SAMSTAG, 11. MÄRZ 16:00 UHR IM AUSSTELLUNGSSAAL
Vernissage
MARKUS MATTHIAS KRÜGER - HORTUS
BISæ
-ITæ -ARKUSæ -ATTHIASæ +RÔGERæ PRÜSENTIERTæ UNSERæ -USEUMæ EINENæ
JUNGENæ ,EIPZIGERæ +ÔNSTLERæ GEBORENæ æ INæ 'ARDELEGENæ DERæ
sich der Landschaft im weitesten Sinne verschrieben hat. Diese
erste Einzelausstellung des Malers in einem Museum versamMELTæRUNDæACHTZIGæ'EMÜLDEæUNDæZWANZIGæ3TUDIENæINæ!CRYLæAUFæ0Apier aus insgesamt zehn Schaffensjahren, die einen Überblick
über sein Werk ermöglichen.
Die Schau zeigt etwa 20 klein- bzw. mittelformatige Malereien
und einige aquarellierte Lithographien mit orientalischen Motiven
DESæNAMHAFTENæSYRISCHENæ+ÔNSTLERS
Seit April 2016 lebt nun der aus Homs gebürtige Maler in Bad
Frankenhausen und mit seiner Ankunft in Deutschland ist auch
SEINEæ 3CHšPFERKRAFTæ WIEDERGEKEHRTæ DENNæ INæ 3YRIENæ KONNTEæ ERæ
nicht mehr malen. Fragt man ihn nach seinen Erlebnissen in der
Heimat und den Gründen seiner Flucht ist dieser ansonsten so
wortreiche und temperamentvolle Mann auf einmal wortkarg und
verschlossen. Er betonte anfangs, dass er kein Flüchtling sei, er
sei nur nach Bad Frankenhausen gekommen, weil sein Sohn hier
lebt und arbeitet. Der musste vor den Assad-Schergen fliehen
wegen seiner Aktivitäten in der Oppositionsbewegung.
Erst nach und nach erzählt er von fehlendem Wasser, fehlendem
Strom und somit fehlendem Licht zum Malen, erzählt von der
!NGSTæWEGENæDERæ(AUSDURCHSUCHUNGENæUNDæ+RIEGSEINWIRKUNGENæ
auch auf sein Heim.
Befreit von diesem Albdruck entfaltet sich hier in Deutschland
nun seine ganze Produktivität und so hat er die hier ausgestellten Bilder in kürzester Zeit gemalt, farbsprühende heitere Gebilde, die einerseits leise melancholische Erinnerungen an die
Altstadt von Homs sind, andererseits aber auch auf ein neues
Terrain vordrängen. Stilistisch arbeitet er an der Grenze zur abstrakten Malerei
„Allein in Deutschland“ 2017;
Urheber: Fakher Atassi
Ausgangspunkt sind aber immer gegenständliche Motive oder
Assoziationen, die er mehr oder weniger geometrisiert in Farbfelder und Flächen auflöst und damit sehr stimmige, leuchtendFARBIGEæ+OMPOSITIONENæKREIERTæ%INEMæDURCHæDIEæMELANCHOLISCHEæ
Farbigkeit des mitteldeutschen Winters geprägtem Menschen
mag diese farbintensive Malerei irritieren, doch ist sie Ausdruck
eines heiteren, mediterran geprägten Gemüts, das sich von einer bedrückenden Last befreit sieht. Nur so ist auch der Titel der
Schau erklärbar, er zeugt von einer tiefen Dankbarkeit für die
Menschen dieses Landes.
Fakher Atassi ist kein Anhänger von Ismen und Theoremen, er
arbeitet aus dem Bauch heraus, folgt ganz seinem Gefühl und
seiner Intuition.
An der Schmücke
- 11 -
Seine Malereien werden nicht lange skizziert oder vorkonzipiert,
vielmehr bedrängen ihn die inneren Bilder, die raus wollen, Malerei werden wollen. Und er ist voll davon. Er ist auch kein Maler,
der sich dann ewig an diesen Bildern aufhält, sie überarbeitet,
teilweise kreativ zerstört, um neu zu erschaffen. Die Malereien
sind abgeschlossen, wenn ihre Leinwand mit Farbe gefüllt und
sie signiert sind. Vorab untermalt er lediglich die Leinwände in
MITTLEREMæ 'RAUæ UMæ DASæ BLENDENDEæ 7EI”æ DERæ 'RUNDIERUNGæ ZUæ
brechen. Ihn drängt es auch nicht zu Serien, wie man das von
Monet kennt, der ein Bildmotiv in verschiedensten LichtsituatioNENæWIEDERHOLTEæ"EIæ&AKHERæ!TASSISæ+UNSTæPASSIERTæALLESæSPONTANæ
und ist der augenblicklichen Situation und Stimmung verpflichtet.
Das Fragmentarische und mitunter auch etwas Unfertige manCHERæSEINERæ"ILDERæISTæÜSTHETISCHESæ+ONZEPT
'EBORENæWURDEæERæALSæVIERTESæ+INDæEINESæ4EXTILIENHÜNDLERSææ
in Homs. Sein Vater spielte in der Freizeit ganz gut Violine und
auch seine Mutter brachte mit ihren kunstvollen Stickereien ein
musisches Element in die Familie. Schon früh begann der kleine
Fakher zu zeichnen. Als er sechs Jahre alt ist, fällt seinem älteren
Bruder Fahed auf, dass er über eine besondere Begabung im
Zeichnen verfügt, weswegen er ihn seitdem förderte. Als Zwölfjähriger beginnt er 1965 eine künstlerische Ausbildung am InsTITUTæDERæ3CHšNENæ+ÔNSTEæINæ(OMSæDASæERæBISææBESUCHTEæ%Ræ
LERNTEæDORTæBEIæDENæINæ3YRIENæRECHTæBEKANNTENæ!VANTGARDISTENæUNDæ
Meistern der abstrakten Malerei Abdul Saher Murad und Achmad Drak Sibai. Schon in dieser Entwicklungsphase arbeitete
ERæ ZIELSTREBIGæ UNDæ FLEI”IGæ ANæ SEINERæ +ARRIEREæ ALSæ -ALERæ PROBIERte sich in verschiedensten Malweisen aus, suchte nach einem
EIGENENæUNVERWECHSELBARENæIHMæGEMܔENæVERFEINERTENæ3TILæ!Bæ
1970 begann er an der Universität von Damaskus ein fünfjähriges Architekturstudium, nach dessen Abschluss und zwei Jahren Praxiserfahrung als freier Architekt er ab 1977 weitere fünf
*AHREæ3TUDIUMæINæ$AMASKUSæFOLGENæLIE”æINæDENENæERæNOCHæPROmovierte und nun als Doktor der Architektur im gesamten arabiSCHENæ2AUMæVORæALLEMæABERæINæ3YRIENæIMæ,IBANONæODERæINæ$UBAIæ
nicht nur das Innenleben von Wolkenkratzern, sondern auch von
3CHULENæ(OTELSæUNDæ+RANKENHÜUSERNæENTWARFæDIEæDANNæSELBSTVERSTÜNDLICHæAUCHæGEBAUTæWURDENæ)Næ3YRIENæBEINHALTETæDASæ!RCHITEKTURSTUDIUMæEINERSEITSæEINEæ!USBILDUNGæINæFREIERæBILDENDERæ+UNSTæ
UNDæ EINEæ IMæ $ESIGNæ UNDæ ANGEWANDTERæ +UNSTæ ALSOæ !RCHITEKTURæ
Doch Fakher fühlte sich stets mehr zur Malerei hingezogen. Fakher Atassi nahm an zahlreichen nationalen sowie internationalen
+UNSTAUSSTELLUNGENæTEILæBEIæDENENæSEINEæ+UNSTWERKEæWIEDERHOLTæ
gewürdigt wurden. Mehrere europäische und südamerikanische
+ONSULATEæSOWIEæ+ULTUREINRICHTUNGENæERWARBENæDARAUFHINæSEINEæ
7ERKEæFÔRæIHREæ+OLLEKTIONENæODERæZURæREPRÜSENTATIVENæ!USGESTALtung ihrer Räumlichkeiten.
Nr. 4/2017
)Næ IHREMæ AKTUELLENæ 0ROGRAMMæ u-EINæ +ESSELæ "UNTEShæ HÜLTæ SIEæ
2ÔCKSCHAUæMITæEINEMæ"%34æ/&æAUFææ*AHREæ+LEINKUNSTæUNDæ%Ntertainment.
Es erklingen die schönsten Liebeslieder aus 10 UnterhaltungsPROGRAMMENæ VONæ -ARLENEæ $IETRICHæ (ILDEGARDæ +NEFæ $ALIAæ ,AVIæ
und aus eigener Feder.
Dorit Gäbler ist ihrem Motto, dass Lachen das Leben verjüngt,
dabei treu geblieben und so tauchen Texte auf, die Sie auch aus
eigener Erfahrung kennen.
Manches Lied wird auch bei Ihnen Erinnerung an eine der
schönsten Zeiten in Ihrem Leben auslösen, oder die Sehnsucht
wecken, dieses grandiose Gefühl des totalen Verliebt seins zu
erleben.
Das Herz auf der Zunge trägt Dorit Gäbler noch immer, der
#HARMEæDESæ6ORTRAGSæZÔNDETæWIEæEHæUNDæJEæDIEæ+ABARETTISTINæBLITZæ
ab und zu wieder auf und das wundervolle „Wenn der Wind sich
DREHThæWIRDæAUCHæBEIæDIESEMæNEUENæ+ESSELæNICHTæFEHLEN
Also lassen Sie sich fallen und schwelgen Sie mit in Erinnerungen, denn
„Ich sing für Sie ein Lied von der Liebe“ hat für alle Zuschauer
etwas zu bieten, die noch träumen können ...
Karten für diesen Abend erhalten Sie an der Museumskasse von Mittwoch bis Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr oder
telefonisch unter 034671/62086 und [email protected]
(VVK 14,00 € / Abendkasse 15,00 €)
Bund der Heimatvertriebenen e.V.
Regionalverband Artern
Terminänderung
Wir bitten um Beachtung der Terminänderung!
5NSEREæ4AGESFAHRTæINSæIDYLLISCHEæ-ANSFELDERæ,ANDæNACHæ3ITTICHENbach findet am Dienstag, 25.04.2017 statt.
)Mæ+OMPLETTPREISæVONææ%UROæJEæ4EILNEHMERæSINDæNEBENæDERæ"USFAHRTæENTHALTENæ-ITTAGSTISCHæ"ESUCHæDERæ3TRAU”ENFARMæMUSIKALISCHEæ5NTERHALTUNGæMITæANSCHLIE”ENDEMæ+AFFEEæUNDæ+UCHENæEINEæ
&AHRTæZUMæ3ԔENæ3EEæMITæDERæ4SCHU4SCHU"AHNæUMæDENæ3ԔENæ3EEæ"ESUCHæDESæ&ISCHERHOFSæAMæ+ERNERæ3EEæMITæDERæ-šGlichkeit zum Fischeinkauf.
Die Anmeldung sollte bis zum 07.03.2017 erfolgen.
Sie erreichen uns persönlich und telefonisch unter 03466-322977
donnerstags von 10 - 12 und 13 - 15 Uhr.
Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“
Fred Böhme
Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus…gGmbH
Wasserstraße 18, 06556 Artern
Regionalmuseum
im Schloss Bad Frankenhausen
Veranstaltungsplan März 2017
„Mein Kessel Buntes“
Ein Abend mit Dorit Gäbler
Samstag, 11.03.2017, um 19.30 Uhr im Festsaal
!Mæ æ -ÜRZæ æ GASTIERTæ ZUMæ WIEDERHOLTENæ -ALEæ DIEæ GRO”Eæ
$AMEæDESæ$$2+INOSæ$ORITæ'ÜBLERæIMæ&ESTSAALæDESæ2EGIONALmuseums Bad Frankenhausen.
Montag, 06.03.17
10.00 Uhr
Gedächtnistraining
æ5HRæ
3KATææ-ENSCHÜRGERDICHNICHT
Mittwoch, 08.03.17
Unsere Begegnungsstätte wird 10 Jahre!
Dieses und den Frauentag möchten wir gerne ab
14.00 mit Ihnen feiern!
Donnerstag, 09.03.17
æ5HRæ
-ENSCHÜRGEREDICHNICHTææ3KATRUNDE
Montag, 13.03.17
10.00 Uhr
Singkreis
æ5HRæ
3KATæ-ENSCHÜRGERDICHNICHT
Dienstag, 14.03.17
10.00 Uhr
Betreuungsgruppe - Frauen
Mittwoch, 15.03.17
æ5HRæ
"EWOHNER+AFFEENACHMITTAGæ MITæ )NFORMATIONENæ
VONæDERæ6ERKEHRSWACHTæDEMæ(ERRæ+RATZ
æ
4(%-!æ 3ICHERHEITæ IMæ 3TRA”ENVERKEHRæ 5MGANGæ
mit dem Rollator u.v.m.
Donnerstag, 16.03.17
14.00 Uhr
Skat- und Spielrunde
Montag, 20.03.17
10.00 Uhr
Malkreis
æ5HRæ
&RÔHLINGANFANGS+AFFEEæUNDæ
æ
-ENSCHÜRGEREDICHNICHTææ3KATRUNDE
Dienstag, 21.03.17
10.00 Uhr
Betreuungsgruppe - Männer
An der Schmücke
- 12 -
Nr. 4/2017
Mittwoch, 22.03.17
14.00 Uhr
Bewohnerkaffeenachmittag
Donnerstag, 23.03.17
10.00 Uhr
Gottesdienst
14.00 Uhr
Skat- und Spielrunde
Montag, 27.03.17
æ5HRæ
'YMNASTIK
14.00 Uhr
Spielrunde nach dem Wochenende
Dienstag, 28.03.17
10.00 Uhr
Betreuungsgruppe- Frauen
Mittwoch, 29.03.17
14.00 Uhr
Bewohnerkaffeenachmittag
Donnerstag, 30.03.17
14.00 Uhr
Skat- und Spielrunde
3. Konzert des Lohorchesters
„Musikalische Farbspiele“
Sonntag, 12.3.2017, 18.00 Uhr
sæ 'EORGæ &RIEDRICHæ (ÜNDELæ 3UITEæ .Ræ æ $$URæ (76æ æ
(„Wassermusik“)
sæ #HRISTOPHæ %HRENFELLNERæ 3CHUBERT0ARAPHRASENæ AUFæ u%RLkönig“, „Der Tod und das Mädchen“, „Der Musensohn“
für Violine und Streichorchester
sæ #HRISTOPHæ%HRENFELLNERæ,Aæ"ALLADEæOPæææ3TREICHQUARtett in einer Fassung für Streichorchester)
sæ Wolfgang Amadeus Mozart, Sinfonie C-Dur KV 425 („Linzer“)
%INæ MUSIKALISCHESæ -ULTITALENTæ FÔHRTæ INæ DIESEMæ +ONZERTæ MITæ (ÜNdels „Wassermusik“ und Mozarts Linzer-Sinfonie zwei gern
GEHšRTEæ 7ERKEæ AUFæ UNDæ BRINGTæ ZUGLEICHæ +OSTPROBENæ AUSæ DEMæ
eigenen kompositorischen Schaffen: Christoph Ehrenfellner ist
'EIGERæ$IRIGENTæUNDæ+OMPONISTæ)NæSEINENæ0ARAPHRASENæSTEHTæ"EKANNTESæAUSæDERæKLASSISCHENæ-USIKæ0ATEæDENNæDERæ™STERREICHERæ
bearbeitete Musik von Franz Schubert gekonnt für Violine und
Streichorchester und verleiht ihr neue Farben. Dabei übernimmt
er auch gleich noch den Solopart an der Violine. Ein ungewöhnLICHESæ +ONZERTæ INæ DEMæ #HRISTOPHæ %HRENFELLNERæ æ #OMPOSERæ INæ
Residence an der Theater Nordhausen/Loh-Orchester SondersHAUSENæ'MB(ææAU”ERDEMæEINIGEæEBENSOæERLÜUTERNDEæWIEæUNTERhaltsame Worte sprechen wird.
Musikalische Leitung und Solovioline Christoph Ehrenfellner
Loh-Orchester Sondershausen
Kartenpreise:
6ORVERKAUFææ æ%UROæERMܔIGTææ%UROæ
æ
3CHÔLERæ3TUDENTEN
!BENDKASSEæææ%UROæERMܔIGTææ%UROæ
æ
3CHÔLERæ3TUDENTEN
Vorverkauf:
ææ &AHRRADHAUSæ0EDALOæ7IEHEæ4ELæææ
Mo-Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr,
Sa.: 09.00 - 12.00 Uhr
æ 4OURISTINFORMATIONæ7IEHEææ
æ (IERæ+ARTENRESERVIERUNGENæMšGLICH
Die und Do: 13.30 - 17.30 Uhr
Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich!
Stadtverwaltung Wiehe
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ Heldrungen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden
von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für
eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag bestellen.