Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag, den 3. März 2017 Nummer 4 Die Kinder des Kindergarten Hinze Kidz aus Oldisleben sagen herzlich Dankeschön! Mehr dazu im Innenteil ... An der Schmücke -2- Nr. 4/2017 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ 04/2017 1. Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden sæ 3PRECHZEITENæDESæ+ONTAKTBEREICHSBEAMTEN sææ FFNUNGSZEITENæDERæ3CHIEDSSTELLEæDERæ6'EM sææ FFNUNGSZEITENæDERæ"IBLIOTHEKæ(ELDRUNGEN sææ FFNUNGSZEITENæDERæ"IBLIOTHEKENæ der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. E-Mail-Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Gorsleben sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ Gemeinde Oberheldrungen sæ FFENTLICHEæ"EKANNTMACHUNGæDERæ/FFENLEGUNGæ über die Fortführung des Liegenschaftskatasters Gemeinde Oldisleben sæ "EKÜMPFUNGæDERæ'EFLÔGELPESTææ Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sæ "EKANNTMACHUNGæDERæ'ENEHMIGUNGæDERææÇNDERUNGæ des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldisleben 7. Informationen aus den Ämtern Das Einwohnermeldeamt informiert: sæ 6ERFAHRENæZURæ"EANTRAGUNGæVONæ$OKUMENTEN 8. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Gemeinde Gorsleben sæ 3PENDENAUFRUFæZURæ2ETTUNGæDERæ4URNHALLEæ in der Gemeinde Gorsleben Gemeinde Oldisleben sæ $IEæ+INDERæDESæ+INDERGARTENæ(INZEæ+IDZæAUSæ/LDISLEBENæ sagen herzlich Dankeschön! 9. Aus unseren Vereinen VfB Oldisleben sæ 6ORSTANDSWAHLENææBEIMæ6F"æ/LDISLEBEN Rassekaninchenverein T 53 Oldisleben Bundesrammlerschau sowie die Landesverbandsschau des Landesverbandes Thüringen 10. Kirchliche Nachrichten 11. Wir gratulieren 12. Informationen sæ "LINDENæUNDæ3EHBEHINDERTENVERBANDæ æ DESæ+YFFHÜUSERKREISESææ.EUEæ3PRECHZEITENæ æ IMæ/STTEILæDESæ+YFFHÜUSERKREISES sæ æ3TREETBASKETBALL4URNIERæAMææ-AIææINæ!RTERNæ Anmeldungen für das Streetbasketball-Turnier laufen und Helfer gesucht! 13. Sonstiges sæ 6ERANSTALTUNGENæIMæ0ANORAMAMUSEUM sæ 0RESSEINFOæZURæ%RFFNUNGæDERæ3ONDERAUSSTELLUNGæ „Fakher Atassi - A tribute to the great german people“ sæ 2EGIONALMUSEUMæIMæ3CHLOSSæ"ADæ&RANKENHAUSENææ Ein Abend mit Dorit Gäbler sæ 0RESSEINFORMATIONææ"UNDæDERæ(EIMATVERTRIEBENENæE6æ Regionalverband Artern - Terminänderung sæ 4ERMINPLANæ-ÜRZææDERæ"EGEGNUNGSSTÜTTEæ „Zum Lebensbaum“ sæ æ+ONZERTæDESæ,OH/RCHESTERSææ3ONNTAGæDENææ Festsaal im Stadtpark Wiehe Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: ................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag.............................................................. 09.00 - 11.00 Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: www.vgem-schmuecke.de Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:......... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: .... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Telefon: ................................................................. 034673/78618 Sprechzeiten und Rufnummern der Bürgermeister Bretleben Herr Bürgermeister Hoffmann ..................... Tel.: 034673 / 91244 Donnerstag: ..................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Etzleben Herr Bürgermeister Boldt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: ............. 18:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben Herr Bürgermeister Strickrodt ...................... Tel.: 034673 / 91413 jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: ................. 17:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Hauteroda Herr Bürgermeister Eichholz ....................... Tel.: 034673 / 91271 Dienstag:.......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Stadt Heldrungen Herr Bürgermeister Enke ............................. Tel.: 034673 / 70910 Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: ................................................... nach Vereinbarung Freitag:........................................................... nach Vereinbarung Hemleben Herr Bürgermeister Görn jeden 1. Montag im Monat: .............................. 17:00 - 19:00 Uhr Oberheldrungen Frau Bürgermeisterin Weber ...................... Tel.: 034673 / 91414 jeden 2. und 4. Freitag im Monat:..................... 17:30 - 19:00 Uhr Oldisleben Herr Bürgermeister Pötzschke..................... Tel.: 034673 / 91388 Montag:............................................................ 12:00 - 13:00 Uhr Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde Donnerstag: ..................................................... 12:00 - 13:00 Uhr Freitag:........................................................... nach Vereinbarung Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber ......... Tel.: 034673 / 96107 Termine nach telefonischer Rücksprache Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem jeden 2. Dienstag im Monat ............................. 17.00 - 18.00 Uhr Telefon: 034673 / 72138 An der Schmücke -3- Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Gorsleben: Gartenweg 187, 06577 Gorsleben Mittwoch: ......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Heldrungen: Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen Montag: ........................................................... 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: ......................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Telefon: ............................................................... 034673/91376 Oberheldrungen: Hauptstraße 29, 06577 Oberheldrungen jeden 1. Mittwoch im Monat ............................. 16:00 - 18:00 Uhr Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsbereich Telefondurchwahl / E-Mail-Adresse Zentrale: Telefon .................................................................... 034673/7210 Fax .......................................................................... 034673/7222 E-Mail ................................................ [email protected] Hauptamt/Kämmerei Gemeinschaftsvorsitzender 7212 Herr Nöthlich [email protected] Hauptamt Sekretariat, Sitzungsdienst, Kommunalrecht 7211 Frau Brademann [email protected] Hauptamt - Personal 7223 Frau Both [email protected] Hauptamt Beschaffung, Amtsblatt, Personal 7223 Frau Steinhof [email protected] Hauptamt Poststelle, Soziales, Sitzungsdienst 7224 Frau Brademann [email protected] Kämmerei - Steuern, Finanzverwaltung 7216 Frau Main [email protected] Kämmerei - Abgaben, Mieten und Pachten 7226 &RAUæ0ANEæ PANSSE VGEMSCHMUECKEDE Kämmerei Haushalt und Finanzen 7226 Frau Zimmermann [email protected] Kasse Frau Schmidt +ASSENLEITERINæ [email protected] Frau Blume 7220 [email protected] Bau- und Ordnungsamt Sachgebietsleiter 72135 Herr Lange [email protected] Einwohnermeldeamt 72136 Herr Schulze [email protected] Frau Döring Standesamt 7217 Frau Schulze [email protected] Frau Brademann Fax 7215 Friedhofsverwaltung Frau Schulze 7217 [email protected] Frau Walentin 7221 [email protected] Ordnungsamt 72132 Frau Werner [email protected] Ordnungsamt - Vollzugsdienst Frau Graf 72131 [email protected] Frau Zimmer 7218 [email protected] Bauamt - Bauen, Liegenschaften, Investitionen Frau Axthelm Bauamt - Beiträge, Sondernutzung, Straßenbeleuchtung Herr Gottschlich Nr. 4/2017 7225 [email protected] 7225 [email protected] Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: ................................................................ 034673/78178 Schwimmbad Oldisleben Telefon: .............................................................. 0151/56989522 Schwimmbad Harras Telefon: .............................................. derzeit tel. nicht erreichbar Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im Rathaus der Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9 Sprechzeiten: Dienstag:............................. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ Werkleiter Herr Wicht ..................... 034673/9 98 77 [email protected] Finanzen Frau Webendörfer ......... 034673/9 98 78 [email protected] Gebührenerhebung/ +ASSEæ &RAUæ+RAFT ...................... 034673/9 14 61 [email protected] Niederschlagswasser/ Fäkalschlammentsorgung Frau Grube ................... 034673/9 14 63 [email protected] Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn ............ 034673/9 98 79 [email protected] Frau Leich .................... 034673/9 98 79 [email protected] Fax: ............................... 034673/9 14 62 Störfälle können nach Dienstschluss und an den Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 034673/168764 Seniorenbetreuung „Haus Martha“ GmbH Karl-Marx-Str. 7, 06578 Oldisleben Telefon: ............................................................ 034673 168 200 Fax: ........................................................... 034673 168 200 195 Homepage: http://www..haus-martha-in-oldisleben.de Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis !BæDEMææWIRDæIMæ+YFFHÜUSERKREISæAUERHALBæDERæNORmalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: 03632 59330 Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes durchgeführt. An der Schmücke -4- !UERHALBæ DIESERæ 3PRECHZEITENæ WERDENæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTFÜLLEæ vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 03632 59330. Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Gemeinde Gorsleben 'EMÜæeææ!BSææDESæ4HÔRINGERæ6ERMESSUNGSæUNDæ'EOINFORmationsgesetzes wird durch Offenlegung die Fortführung des .ACHWEISESæ VONæ ,IEGENSCHAFTENæ &ORTFÔHRUNGSNACHWEISæ BEkannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem ,ANDESAMTæ FÔRæ 6ERMESSUNGæ UNDæ 'EOINFORMATIONæ +ATASTERBEREICHæ !RTERNæ !LTEæ 0OSTSTRAEæ æ æ !RTERNæ SCHRIFTLICHæ ODERæ zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Artern, den 08.02.2017 Im Auftrag gez. Michael Rapp Katasterbereichsleiter Beschlüsse des Gemeinderates Gorsleben Gemeinde Oldisleben 01. Sitzung am 09.02.2017 Beschluss Nr. B 2017/0001æ6ORLAGEN.Ræ6æ Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Aufhebung des Antrages Gewährung einer Bedarfszuweisung mit Verrechnung / Umwandlung der rückzahlbaren in eine nicht rückzahlbare Bedarfszuweisung 2016 mit Vorlagen Nr.: 2016/0006 Beschluss $ERæ'EMEINDERATæBESCHLIETæDENæ!NTRAGæAUFæ"EDARFSZUWEISUNGæ zurück zu ziehen. Beratungsergebnis !UFGRUNDæ eæ æ4HÔR+/æ WARENæ æ -ITGLIEDERæ DESæ 'EMEINDERATESæ von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen .............................................................................. 9 Ist-Stimmen .............................................................................. 8 angenommen lt. Antrag ............................................................ 8 ANGENOMMENæMITæÇNDERUNG ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ...................................................................... 0 Stimmenthaltungen................................................................... 0 Bekämpfung der Geflügelpest Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gemäß § 55 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und LebensmittelüberwaCHUNGSAMTæ 6,ä!æ DESæ +YFFHÜUSERKREISESæ FOLGENDEæ !LLGEMEINverfügung zur Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten: 1. 2. 3. Gemeinde Oberheldrungen 4. 4.1. 4.2. Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters $URCHæDASæ,ANDESAMTæFÔRæ6ERMESSUNGæUNDæ'EOINFORMATIONæ+Atasterbereich Artern, wurde das Liegenschaftskataster fortgeführt. Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen: 4.3. 4.4. Gemarkung Oberheldrungen, Flur 1, Flurstück/e: ææALTæææææNEU Der/Die entsprechende/n Fortführungsnachweis/e kann/können von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte vom 10.03.2017 bis 10.04.2017 in der Zeit 3PRECHZEITENæDESæ+ATASTERBEREICHæ!RTERN Di 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mo, Mi, Do 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und GeoinFORMATIONæ+ATASTERBEREICHæ!RTERNæ!LTEæ0OSTSTRAEæææ!Rtern eingesehen werden. Nr. 4/2017 4.5. 4.6. æ 4.8. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln wurde am 10.02.2017 festgestellt. Aufgrund des am 10.02.2017 amtlich festgestellten Verdachtes der Geflügelpest bei Wildvögeln werden Sperrbezirke festgelegt, die folgende Gebiete umfassen: Ortslage Oldisleben. Aufgrund des am 10.02.2017 amtlich festgestellten Verdachtes der Geflügelpest werden Beobachtungsgebiete festgelegt, welche folgende Gebiete umfasst: Ortsteil Seehausen der Stadt Bad Frankenhausen und Ortsteil Sachsenburg der Gemeinde Oldisleben. Für den Sperrbezirk werden für die Dauer von 21 Tagen FOLGENDEæ-ANAHMENæANGEORDNET Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden. Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht verbracht werden. Tierische Nebenprodukte (z. B. Mist oder verendete TieREæ VONæ GEHALTENENæ6GELNæ DÔRFENæ NICHTæ OHNEæ 'ENEHMIgung des Veterinär- und LebensmittelüberwachungsamTESæ6,ä!æAUSæEINEMæ"ESTANDæVERBRACHTæWERDEN Jeder Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden. Die Jagd auf Federwild ist verboten. 'EFLÔGELæDARFæNURæIMæ$URCHGANGSVERKEHRæAUFæ3TRAENæDESæ Fernverkehrs befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird. Ein innerhalb eines Sperrbezirks gelegener Stall oder sonstiger Standort, in dem Vögel gehalten werden, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde. An der Schmücke 4.9. 4.10. 4.11. 4.12. ææ ææ 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 6. 7. 8. 9. -5- Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Das im Sperrbezirk zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel ist nach näherer Anweisung der Amtstierärzte reGELMÜIGæ KLINISCHæ UNDæ SOWEITæ "ELANGEæ DERæ4IERSEUCHENbekämpfung dies erfordern, virologisch untersuchen zu lassen. Wildvögel, insbesondere Wasservögel und kranke oder verendet aufgefundene Wildvögel sind auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersuchen zu lassen. Nach Ablauf von mindestens 21 Tagen gelten für den Sperrbezirk die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet nach Nummer 5 entsprechend. 7ERæEINENæ(UNDæODERæEINEæ+ATZEæHÜLTæHATæSICHERZUSTELLENæ dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. )Mæ "EOBACHTUNGSGEBIETæ WERDENæ FOLGENDEæ -ANAHMENæ angeordnet: Für die Dauer von mindestens 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird geMÜæeææ!BSææ.Rææ6ERWALTUNGSGERICHTSORDNUNGæ6W'/ angeordnet. Die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen vom 14.11.2016, 21.11.2016, 22.12.2016 und 31.01.2017 bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der VeröffentLICHUNGæINæ+RAFT Die Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. Hinweise !LLEæ'EFLÔGELHALTERæIMæ'EBIETæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæSINDæZURæ!Nzeige des gehaltenen Geflügels verpflichtet. Sind Sie dem bisher nicht nachgekommen, haben Sie die Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des +YFFHÜUSERKREISESæANZUZEIGEN Begründung Am 06.02.2017 wurden in der Gemarkung Oldisleben 1 verendeter Falke und 1 verendeter Bussard aufgefunden. Die Tiere wurden am 07.02.2017 zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza zur Untersuchung übergeben. Am 10.02.2017 wurde im Ergebnis der Untersuchung der Influenza-A-Virus mit einer positiven Differenzierung für H5 nachgewiesen. Der Verdacht der Geflügelpest war damit am 10.02.2017 amtlich festzustellen. Um eine Verbreitung der Geflügelpest durch Tiere, Menschen oder Fahrzeuge zu verhindern, war mit sofortiger Wirkung um den Seuchenherd als wirkungsvolle Barriere mit einem Radius VONæEINEMæ+ILOMETERæEINæ3PERRBEZIRKæZUæBILDENæ$ARÔBERæHINAUSæ war um den Fundort umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festzulegen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umfassen die unter Nummer 2 und 3 festgelegten Orte bzw. Ortslagen. Der Verdacht der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt. Die Anordnung ist daher mit sofortiger Vollziehung als AllgemeinverfüGUNGæENTSPRECHENDæeææDESæ4HÔRINGERæ6ERWALTUNGSVERFAHRENSGESETZESæ 4HÔR6W6F'æ ORTSÔBLICHæ FFENTLICHæ BEKANNTæ ZUæ GEBENæ und ab sofort umzusetzen. Nr. 4/2017 'EMÜæeææ!BSææ.RææUNDæ!BSææ4HÔRINGERæ!USFÔHRUNGSGESETZæ zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz 4HÔR4IER'ES'æIæ6æMæeææ!BSææ.Rææ4HÔR6W6F'æISTæDASæ6ETERINÜRæUNDæ,EBENSMITTELÔBERWACHUNGSAMTæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæ %DMUNDæ +NIGæ 3TRæ æ æ 3ONDERSHAUSENæ ZUSTÜNDIGEæ "Ehörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung. Zu Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung Ist der Verdacht auf Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich FESTGESTELLTæSOæLEGTæDIEæZUSTÜNDIGEæ"EHRDEæGEMÜæeææ!BSææ Nr. 1 i. V. m. Abs. 3 Nr.1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest6ERORDNUNGææ'EFL0EST6æDASæ'EBIETæUMæDENæ&UNDORTæDESæERLEGten oder tot aufgefundenen Wildvogels mit einem Radius von MINDESTENSæEINEMæ+ILOMETERæALSæ3PERRBEZIRKæFEST 'EMÜæeææ!BSææ.Rææ'EFL0EST6æLEGTæDIEæZUSTÜNDIGEæ"EHRDEæ um den Fundort des erlegten oder tot aufgefundenen Wildvogels weiterhin ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindesTENSæDREIæ+ILOMETERNæFEST Die zuständige Behörde kann auf der Grundlage einer von ihr durchgeführten Risikobewertung, die das Vorkommen und das Verhalten der Vogelart, der der befallene Wildvogel zugehört, sowie die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt von Abs. 1 Satz æ.RææABWEICHENæeææ!BSææ'EFL0EST6 Hierbei berücksichtigt sie das Vorhandensein eines Sperrbezirks NACHæ eæ æ !BSæ æ 'EFL0EST6æ EINESæ "EOBACHTUNGSGEBIETSæ NACHæ eææ!BSææ'EFL0EST6æODERæEINERæ+ONTROLLZONEæNACHæeææ!BSææ GeflPestV, die Strukturen des Handels und der örtlichen Gegebenheiten, natürliche Grenzen, epidemiologische Erkenntnisse, ökologische Gegebenheiten, Überwachungsmöglichkeiten sowie das Vorhandensein von zugelassenen Schlachtstätten und VerARBEITUNGSBETRIEBENæFÔRæ-ATERIALæDERæ+ATEGORIEææUNDæ $IEæ!NORDNUNGENæUNTERæ.RææUNDææBASIERENæAUFæeææ!BSæIæ6æMæ eææ!BSææ'EFL0EST6 Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende und verlustreiche, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Wirtschaftsgeflügel und zahlreichen Wildvögeln. Durch die Geflügelpest werden neben HOHENæ 4IERVERLUSTENæ ERHEBLICHEæ WIRTSCHAFTLICHEæ %INBUENæ DURCHæ Handelsrestriktionen der betroffenen Betriebe, bei anderen Betrieben der Geflügelhaltung und der Geflügelwirtschaft verursacht. Das Virus kann durch Geflügel, andere Tierkontakte, durch von Geflügel stammenden Erzeugnissen, Rohprodukten, Ausscheidungen, über die Luft sowie durch Personen und Gegenstände verbreitet werden. 5MæEINæ6ERBREITENæDIESERæ+RANKHEITæWIRKSAMæZUæVERHINDERNæWARæ es erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet in DERæ INæ DENæ :IFFERNæ æ UNDæ æ DIESERæ6ERFÔGUNGæ GENANNTENæ 'REæ festzulegen. Die Festlegung eines kleineren Sperrbezirkes bzw. Beobachtungsgebietes kam im Interesse einer wirkungsvollen Seuchenbekämpfung nicht in Betracht. Um eine mögliche Ausbreitung der Erkrankung wirksam zu unterbinden, ist es erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet in benanntem Umfang festzulegen sowie den Verkehr mit Geflügel und potenziell infektionsfähigen Material EINZUSCHRÜNKENæ $IEæ ANGEORDNETENæ -ANAHMENæ SINDæ DAHERæ IMæ öffentlichen Interesse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung zwingend geboten. Demgegenüber müssen die privaten und wirtschaftlichen Interessen Einzelner zurückstehen. Da der Verdacht der Geflügelpest am 09.02.2017 bei Wildvögeln amtlich festgestellt wurde, waren die Anordnungen Nr. 1 bis 5 erforderlich. 'EMÜæ eæ æ !BSæ æ 'EFL0EST6æ HABENæ (ALTERæ VONæ (UNDENæ UNDæ +ATZENæSICHERZUSTELLENæDASSæDIESEæ4IEREæNICHTæFREIæIMæ3PERRBEZIRKæ oder im Beobachtungsgebiet umherlaufen. Unter Abwägung der tierseuchenrechtlichen Belange und im Interesse der Tierhalter war das freie Umherlaufen von Hunden ODERæ+ATZENæNURæFÔRæDENæ3PERRBEZIRKæZUæUNTERSAGEN Zu Nr. 6 dieser Allgemeinverfügung $IEæSOFORTIGEæ6OLLZIEHUNGæDERæ-ANAHMENæINæDENæ.UMMERNææBISæ 5 des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden UNDæ WEITREICHENDENæ (ANDELSRESTRIKTIONENæ EINHERGEHTæ $IEæ -Anahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. An der Schmücke -6- %Sæ KANNæ NICHTæ ABGEWARTETæ WERDENæ BISæ DIEæ 2ECHTMÜIGKEITæ DERæ amtlichen Feststellung der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines eventuellen Widerspruchs. Das öffentliche Interesse sowie das Interesse der Betroffen an der sofortigen Vollziehung der Anordnung ist hier somit gegeben. Denn die Gefahr der Weiterverbreitung der Geflügelpest und die damit verbundene Beeinträchtigungen der Geflügelhaltungen und der gesamten Geflügelwirtschaft wären nicht unerheblich Zu Nr. 7 dieser Allgemeinverfügung Die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die zu den bisherigen Allgemeinverfügungen geführt haben, haben sich durch den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln nicht geändert. Zu Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung %NTSPRECHENDæeææ!BSææ3ÜTZEææUNDææ4HÔR6W6F'æGILTæDIEæ!LLgemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung keinen Aufschub duldet. $IESEæ!LLGEMEINVERFÔGUNGæWIRDæAUFæDERæ'RUNDLAGEæDESæeææ!BSæ 3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu BERÔCKSICHTIGENæDASSæDERæ!DRESSATENKREISæSOæGROæISTæDASSæERæ bezogen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann. 6ONæEINERæ!NHRUNGæWURDEæGEMÜæeææ!BSææ.Rææ4HÔR6W6F'æ abgesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berücksichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt hätte. Zu Nr. 9 dieser Allgemeinverfügung $IEæ+OSTENENTSCHEIDUNGæERGEHTæNACHæeææ.Rææ4HÔR4IER'ES' Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäuserkreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Edmund- König- Str. 7 99706 Sondershausen einzulegen. gez. Dr. Wolf Amtsleiter Weitere Hinweise: 7IDERSPRUCHæ UNDæ !NFECHTUNGSKLAGEæ HABENæ GEMÜæ eæ æ !BSæ 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen OrdNUNGSWIDRIGKEITENæIMæ3INNEæVONæeææ!BSææ.Rææ"UCHSTABEæAæ des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuCHENæ4IERGESUNDHEITSGESETZææ4IER'ES'æDARæ$IESEæKNNENæMITæ EINEMæ"UGELDæINæ(HEæVONæBISæZUææ%UROæGEAHNDETæWERden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbefolgung der Anordnungen diese mit Zwangsmitteln nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und VollstreckungsgeSETZæ4HÔR6W:6'æDURCHGESETZTæWERDENæKNNEN Wegen eines eventuellen Entschädigungsanspruches wird auf DIEæ eeæ æ BISæ æ4IER'ES'æ VERWIESENæ $EMNACHæ KANNæ VORBEhaltlich der dort bezeichneten Ausnahmen eine Entschädigung in Geld unter anderem für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet wurden, geleistet werden. Nr. 4/2017 Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldisleben Die von der Gemeinde Oldisleben am 12.12.2016, Beschluss-Nr. æBESCHLOSSENEææÇNDERUNGæDESæ&LÜCHENNUTZUNGSPLANESæ DERæ 'EMEINDEæ /LDISLEBENæ WIRDæ GEMÜæ eæ æ !BSæ æ "AU'"æ In der Fassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 (BGBl. )æ 3æ æ ZULETZTæ GEÜNDERTæ DURCHæ !RTIKELæ æ DESæ 'ESETZæ VOMæ æ "'"Læ )æ 3æ æ DURCHæ DASæ4HÔRINGERæ ,ANDESVERwaltungsamt Weimar vom 14.02.2017, AZ: 310-4621-244/2017&.0æ/LDISLEBENææÇæGENEHMIGT Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gegeben. $IEæ æ ÇNDERUNGæ DESæ &LÜCHENNUTZUNGSPLANESæ TRITTæ AMæ4AGEæ DERæ "EKANNTMACHUNGæINæ+RAFTæUNDæWIRDæDAMITæRECHTSVERBINDLICH Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht dazu ab diesem Tag im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, Am Bahnhof 43, Zimmer 01, 06577 Heldrungen während der Sprechzeiten: Dienstag von 9.00 Uhr 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. %INEæ6ERLETZUNGæDERæINæeææ!BSæ.RææUNDææ"AU'"æBEZEICHneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oldisleben geltend gemacht WORDENæ ISTæ -ÜNGELæ DERæ !BWÜGUNGæ GEMÜæ eæ æ !BSæ æ .Ræ æ BauGB sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oldisleben geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, DARZULEGENæeææ!BSææUNDææ"AU'" !UFæ DIEæ6ORSCHRIFTENæ DESæ eæ æ !BSæ æ 3ATZæ æ UNDæ æ SOWIEæ !BSæ æ UNDæ eæ æ "AU'"æ ÔBERæ DIEæ FRISTGEMÜEæ 'ELTENDMACHUNGæ ETwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Flächennutzungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Oldisleben, den 23.02.2017 Pötzschke Bürgermeister Gemeinde Oldisleben Das Einwohnermeldeamt informiert Sehr geehrte Einwohner, immer wieder kommt es bei der Beantragung von Dokumenten 0ERSONALAUSWEISæ UNDæ 2EISEPASSæ ZUæ 5NSTIMMIGKEITENæ BEIæ DERæ Schreibweise von Namen. Selbst bei Ausweisinhabern, welche schon mehrfach Dokumente hatten, ist dies festzustellen. Um eine solche fehlerhafte Beantragung/Ausstellung zu verhindern, bitten wir alle Einwohner, welche ein Dokument beantragen, ihre Geburtsurkunde mitzubringen. Ausnahmslos ab 01. März 2017 setzen wir dies um. An der Schmücke -7- Gemeinde Gorsleben Spendenaufruf: Rettet die Turnhalle! Als Bürgermeister der Gemeinde Gorsleben möchte ich mich persönlich an Sie wenden und um Ihre Unterstützung für unsere Turnhalle bitten. Diese wird bisher durch unsere Vereine und Sportgruppen für den Trainings- und Spielbetrieb intensiv genutzt. Wie Sie sicher bereits aus der örtlichen Presse erfahren haben oder Ihnen persönlich bekannt ist, befindet sich die Turnhalle in einem schlechten Zustand. Das Dach weist mehrere undichte Stellen auf. Aufgrund des eindringenden Wassers wurde das Parkett bereits stark in Mitleidenschaft gezogen. Dadurch ist eine weitere Nutzung kaum noch möglich. Die notwendige Reparatur stellt die Gemeinde aufgrund der Haushaltslage vor ein schweres finanzielles Problem. Daher rufe ich alle Bürgerinnen, Bürger, Vereine, Unternehmen und diejenigen, denen die Turnhalle der Gemeinde Gorsleben am Herzen liegt, auf, uns mit einer Spende bei dem Vorhaben zur Rettung der Turnhalle zu unterstützen. 3PENDENæ KNNENæ ABæ SOFORTæ AUFæ DASæ +ONTOæ DERæ 'EMEINDEæ Gorsleben eingezahlt werden: Empfänger: IBAN: BIC: Verwendungszweck: Nr. 4/2017 Zu nennen wären da insbesondere: der Freundeskreis Sport in Oldisleben e. V., die Firma SEM Schneider Elementebau GmbH, die Agrar-GmbH Oldisleben, die Firma Denke Werbung, der NP-Markt in Oldisleben, Tänzels Technik-Shop, Büroland in Oldisleben, das Blumen Atelier Gollee in Oldisleben, die Apotheke Thüringer Pforte in Oldisleben, DERæ %DEKA-ARKTæ INæ +INDELBRÔCKæ 'ETRÜNKEæ 3CHINKTHEæ 'MB(æ das Autohaus Barbarossa in Bad Frankenhausen, Teppichfreund in Bad Frankenhausen, das Herkules E-Center in Bad FrankenHAUSENæDIEæ+YFFHÜUSERSPARKASSEæ!RTERN3ONDERSHAUSENæIDEEææ spiel Baumann in Artern, der Pfennigfuchs in Artern sowie der Hagel Versandhandel in Artern. Danken möchten wir auch dem VfB Oldisleben e. V. für die Bereitstellung des Sportplatzes und der Sportgeräte zum alljährlichen Sportfest sowie des Bratrostes zu anderen Anlässen. %INæ GANZæ GROESæ $ANKESCHNæ FÔRæ DIEæ VIELENæ 3PENDENæ UNDæ %INNAHMENæANæDIEæ%LTERNæUNDæ'ROELTERNæUNSERERæ+INDERGARTENKINDER Alle Einnahmen werden (nach Abzug doch noch entstandener !USGABENæ FÔRæ DIEæ +INDERæ UNDæ DENæ +INDERGARTENæ EINGESETZTæ 3Oæ konnten im letzten Jahr auch noch Trommeln für die Musikgruppe gekauft werden. Für dieses Jahr haben wir uns auch schon ein Projekt überlegt, über deren Einzelheiten heute aber noch nicht gesprochen werden kann. In der Hoffnung, keinen Sponsor vergessen zu haben, möchte ICHæ MICHæ IMæ .AMENæ DESæ %LTERNBEIRATESæ UNDæ DESæ +INDERGARTENSæ (INZEæ+IDZæNOCHæEINMALæBEIæALLENæFÔRæIHREæ5NTERSTÔTZUNGæBEDANken. Ich hoffe sehr, dass wir uns auch in diesem Jahr wieder vertrauensvoll an Sie wenden können. Annett Kindler Elternbeirat Gemeinde Gorsleben DE25 8205 5000 3300 0057 78 HELADEF1KYF Spende %Sæ WIRDæ GARANTIERTæ DASSæ DIESEæ 3PENDENæ AUSSCHLIELICHæ DERæ Erhaltung der Turnhalle zugutekommen. Als Spendennachweis bei Spenden bis 200 € erkennt das Finanzamt den BarEINZAHLUNGSBELEGæ ODERæ DENæ +ONTOAUSZUGæ DESæ 3PENDERSæ ANæ Bei Spenden über 200 € wird eine Spendenquittung durch DIEæ6ERWALTUNGSGEMEINSCHAFTæAUSGESTELLTæ!NONYMEæ3PENDENæ werden vertraulich behandelt. Bereits im Voraus möchte ich mich sowohl persönlich als auch im Namen der Gemeinderäte bei Ihnen für die Unterstützung bedanken. Ihr Bürgermeister Dietmar Strickrodt Gemeinde Oldisleben Die Kinder des Kindergarten Hinze Kidz aus Oldisleben sagen herzlich Dankeschön! $ANKæ GROZÔGIGERæ 3PENDENæ WARæ ESæ DERæ ,EITERINæ DESæ +INDERGARTENSæ(INZEæ+IDZæINæ/LDISLEBENæ&RAUæ+IELEæ%NDEæDESæLETZTENæ Jahres möglich, für zwei Gruppen Bettwäsche in doppelter AusFÔHRUNGæZUæKAUFENæ$ADURCHæMÔSSENæDIEæ+INDERæNICHTæLÜNGERæIHREæ "ETTWÜSCHEæ VONæ ZUæ (AUSEæ MITBRINGENæ $ENæ +INDERNæ GEFÜLLTæ SIEæ sehr. !NæDIESERæ3TELLEæMCHTENæWIRæALSæ%LTERNBEIRATæDESæ+INDERGARTENSæ uns noch einmal bei allen Sponsoren bedanken, die es uns dank ihrer Geld- bzw. Sachspenden im letzten Jahr unterstützt haben. $ANKæ )HNENæ KONNTENæ WIRæ &ESTEæ UNDæ &EIERLICHKEITENæ FÔRæ DIEæ +INDERæDERENæ%LTERNæUNDæ'ROELTERNæUNDæ&REUNDEæORGANISIERENæ$ERæ +INDERGARTENæHATæEINENæNEUENæ3PIELTEPPICHæNEUEæ!UENSITZMBELæ3PIELSTEINEæFÔRæDENæ!UENBEREICHæNEUEæ"ETTWÜSCHEæSOWIEæ EINEæNEUEæ"ESCHILDERUNGæBEKOMMENæ$IEæ+INDERæKONNTENæNACHæ ihrer Apfelsammelaktion im Herbst nach Hauteroda fahren und zuschauen, wie Saft hergestellt wird. Neue Bettwäsche für die Kinder des Kindergartens Hinze Kidz in Oldisleben Vorstandswahlen 2017 beim VfB Oldisleben In der Mitgliederversammlung des VfB Oldisleben e.V. wurden die Weichen für die Zukunft gestellt. Am Freitag, den 17.02.2017, führte der VfB Oldisleben e.V. seine Mitgliederversammlung mit Wahl der Vereinsorgane durch. In seinem Rechenschaftsbericht ging der Vorsitzende Thomas Röber auf Ereignisse des zurückliegenden Jahres in und um den Verein ein. Nur durch die engagierte Mitarbeit vieler Mitglieder des VfB war es möglich, Veranstaltungen zu Höhepunkten im Vereinsleben zu gestalten und Projekte erfolgreich durchzuführen: wie der Sportplatzbau, das Sportfest des VfB und vieles mehr. An dieser Stelle noch einmal ein Dankeschön an die Bundeswehr Bad Frankenhausen, der Agrar GmbH Oldisleben, der Gemeinde Oldisleben, der Thüringer Gemeinschaftsschule Oldisleben, dem )"+-æ(ELDRUNGENæUNDæALLENæ5NTERSTÔTZERNæFÔRæIHRæ%NGAGEMENTæFÔRæ unseren Verein. $IEæ+OOPERATIONENæMITæDEMæ+INDERGARTENæ/LDISLEBENæDERæ4HÔRINGERæ'EMEINSCHAFTSSCHULEæ/LDISLEBENæUNDæDEMæ'YMNASIUMæ"ADæ Frankenhausen konnten in diesem Jahr wieder weiter geführt werden. Ein wichtiges Anliegen des Vereines ist die Zusammenarbeit mit Vereinen und den Bildungseinrichtungen des Ortes. An der Schmücke -8- .ACHæ DEMæ +ASSENBERICHTæ DERæ 2EVISIONSKOMMISSIONæ WURDEæ DERæ Vorstand entlastet. Verdienstvolle Sportlerinnen und Sportler wurden für ihre jahrelange aktive Mitarbeit im Verein geehrt: Ralf Tänzel, Lars Rahaus, Gerhard Schwade, Jan Tänzel und Steffen Wolff für 25 Jahre Mitgliedschaft im Verein. Zur Wahl zum geschäftsführenden Vorstand stellten sich Thomas Röber, Stefan +RUMBHOLZæ -ICHAELæ 'ROEæ UNDæ "ERNDæ 7OLLWEBERæ WELCHEæ MITæ GROERæ-EHRHEITæBESTÜTIGTæWURDENæ Sportlerinnen und Sportler, die sich bereit erklärt haben, für den erweiterten Vorstand, der Revisionskommission und dem Ehrenrat mitzuarbeiten, erhielten das Vertrauen der anwesenden Mitglieder. In seiner Schlussrede ging der neue und alte Vorsitzende des Vereins Thomas Röber noch einmal kurz auf das Erreichte und die daraus erwachsenen neuen Herausforderungen ein. Für diese Aufgaben wünscht er weiterhin die Mithilfe und Unterstützung aller Vereinsmitglieder. Rassekaninchenverein T53 Oldisleben $IEæ2ASSEKANINCHENZUCHTæISTæHEUTEæEINæBELIEBTESæ(OBBYæFÔRæ*UNGæ und Alt, das ohne Gewinnstreben und mit hohem Freizeitwert betrieben wird. Die Haltung und Züchtung von Rassekaninchen bietet eine ebenso abwechslungsreiche wie sinnvolle Freizeitgestaltung. Nr. 4/2017 Neben der Naturverbundenheit und der Liebe zum Tier kommt ein weiterer ideeller Aspekt hinzu: Wer sich um die Pflege und das Wohlergehen der Tiere kümmert, übernimmt Verantwortung und Pflichten. Am 11. und 12. Februar fand in den Messehallen in Erfurt die Bundesrammlerschau sowie die Landesverbandsschau des Landesverbandes Thüringen statt. Etwa 2.500 Aussteller aus dem gesamten Bundesgebiet präsentierten ihre Tiere. In den Messehallen konnte man 12.000 Rassekaninchen bewundern. Der Verein T53 Oldisleben war mit 7 Züchtern auf der Ausstellung vertreten. Im Jugendbereich konnten die Züchter R. Böhme aus Bad Frankenhausen und L. Hummel aus Oberbieber hervorragend abschneiden. R. Böhme wurde mit der Rasse Rote Neuseeländer Landesjugendmeister, L. Hummel erzielte auf der Bundesrammlerschau einen Ehrenpreis. Bei den Senioren konnten die Züchter folgende Preise erringen: M. Schmidt aus Esperstedt mit der Rasse Castor-Rex: Landesmeister 385 Punkte, sowie die Siegerhäsin mit 97,5 Punkten J. Böhme aus Bad Frankenhausen mit der Rasse Rote Neuseeländer: Landesmeister 386,5 Punkte und den Siegerrammler mit 97 Punkten R. Rahaus aus Oldisleben mit der Rasse Hasenkaninchen: Landesmeister 386,5 0UNKTEæ SOWIEæ DENæ 3IEGERRAMMLERæ MITæ æ 0UNKTENæ (æ %RBSTERæ aus Bad Frankenhausen mit der Rasse Lohkaninchen schwarz: +REISVERBANDSEHRENPREISæ7æ(HNEæAUSæ/BERHELDRUNGENæMITæDERæ 2ASSEæ+ASTANIENBRAUNEæ,OTHRINGERæ,ANDESVERBANDSEHRENPREISæ Durch diese erfolgreichen Ergebnisse war es möglich, dass der Verein im Wettstreit unter den 358 Vereinen in Thüringen einen hervorragenden 2. Platz belegen konnte. Die Mitgliedschaft in einem Verein hat viele Vorteile. Vor allem die gelebte Gemeinschaft der Mitglieder über Generationen hinweg ist hierbei zu benennen. Sich mit Gleichgesinnten zu treffen und gemeinsamen Interessen mit und in der Natur nachzugehen, ist für viele ein Ausgleich zum stressigen Berufsleben. Neben den 6ERANSTALTUNGENæDERæ6EREINEæGEHRENæDIEæ+ANINCHENAUSSTELLUNgen zu den Höhepunkten im Vereinsleben. Der sportliche Wettstreit ist für viele ein besonderer Anreiz, denn hier sind Erfolge direkt miteinander zu vergleichen. Gut Zucht und viele Erfolge! Vorsitzender T53 Oldisleben Rainer Rahaus Neuer Kirchenvorstand in der katholischen Pfarrei St. Franzikus von Assisi Sömmerda Am Montag, den 13.02.2017 traf sich zum ersten Mal - in der ,EGISLATURPERIODEæ æ DERæ NEUæ GEWÜHLTEæ +IRCHENVORSTANDæ DERæ KATHOLISCHENæ'ROGEMEINDEæ3ANKTæ&RANZIKUSæVONæ!SSISIæUNTERæDERæ ,EITUNGæVONæ0FARRERæ$Ræ#HRISTIANæ"OCKæ3MMERDAæUNDæ0FARRERæ *OHANNESæ0REISæ"ADæ&RANKENHAUSENæIMæ3MMERDAERæ'EMEINdehaus. :URæ'ROGEMEINDEæ3MMERDAæGEHRENæAUCHæEINEæ6IELZAHLæVONæ &ILIALGEMEINDENæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæ)NæDIESEMæ'REMIUMæWERden die Regionen Sömmerda vertreten durch Tobias Stephan, An der Schmücke -9- 'REGORæ &EISTNERæ UNDæ !LEXANDERæ "ENADæ DIEæ 2EGIONæ 'REUSSENæ DURCHæ!NITAæ+HLERæDIEæ2EGIONæ!RTERNæ(EYGENDORFæ2OLEBENæ 7IEHEæ$ONNDORFæDURCHæ2AIMUNDæ3CHEJAæSOWIEæDIEæ2EGIONæ"ADæ Frankenhausen durch Daniel Etzrodt. IEæ 7AHLæ DESæ +IRCHENVORSTANDESæ ERFOLGTEæ INæ DENæ EINZELNENæ 'Emeinden für die nächsten vier Jahre. Peter Klose Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Sonntag, 12.03.2017 11.00 Uhr Gottesdienst mit Lektor Sonntag, 15.03.2017 11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben Nr. 4/2017 24. Streetbasketball-Turnier am 01. Mai 2017 in Artern Anmeldungen für das Streetbasketball-Turnier laufen und Helfer gesucht! Auch in diesem Jahr wird es am 01. Mai in Artern das inzwischen 24. Streetbasketball-Turnier geben. Dieses zu einer schönen Tradition gewordene Turnier soll wieder die Basketballjugend aus nah und fern anlocken. Deshalb ist das Organisationsteam beREITSæFLEIIGæBEIæDENæ6ORBEREITUNGENæNICHTæNURæWASæDIEæSPORTLICHEæ Seite betrifft, sondern auch das Rahmenprogramm betreffend. Tatkräftige Unterstützung erhält das Team, wie auch im letzten *AHRæ VOMæ 4HÔRINGERæ "ASKETBALLæ 6EREINæ E6æ 4"6æ DEMæ $EUTSCHENæ"ASKETBALLæ"UNDæ$""æSOWIEæWEITERENæ3PONSORENæ Sonntag, den 05.03.2017 09.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha Sonntag, den 12.03.2017 09.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha Freikirchliche Hausgemeinde Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt Gäste sind herzlich willkommen Jeden Montag 20:00 Uhr Hauskreis Ev. Kirchgemeinde Heldrungen Sonntag, den 12.03.2017 09.30 Uhr Gottesdienst Ev. Kirchgemeinde Hauteroda Sonntag, den 12.03.2017 14.00 Uhr Gottesdienst Ev. Kirchgemeinde Bretleben Sonntag, den 12.03.2017 09.15 Uhr Gottesdienst ... zum Geburtstag Gorsleben am 06.03. Zimmer, Gudrun am 14.03. Witt, Tessie Hauteroda am 05.03. Schaub, Helga Heldrungen am 10.03. Fickardt, Irene Oberheldrungen AMææ 3TRABURGæ-ARGITAææ OT Harras Oldisleben am 14.03. Sonnrein, Arndt zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag ZUMææ'EBURTSTAG zum 70. Geburtstag !UFæ DEMæ 0ARKPLATZæ INæ DERæ +ACHSTEDTERæ 3TRAEæ WERDENæ DANNæ DIEæ Streetbasketballer und andere Gäste erwartet. Geboten wird für jeden etwas. Im letzten Jahr waren 34 Mannschaften am Start, was in diesem Jahr natürlich wieder erreicht oder besser noch überboten werden soll. Wünschenswert wäre dabei eine höhere Beteiligung aus der näheren Umgebung. )NZWISCHENæSINDæDIEæ&LYERæGEDRUCKTæUNDæLIEGENæUNTERæANDEREMæINæ DENæ&ILIALENæDERæ+YFFHÜUSERSPARKASSEæDENæ%DEKA-ÜRKTENæINæ!Rtern und Sangerhausen, im Rathaus Artern und dem Baumarkt Artern aus. Informationen findet man ebenfalls unter www.facebook.com/bsv94artern und www.artern.de. Die Anmeldungen sind in vollem Gange. Das Startgeld beträgt bei einer Voranmeldung bis zum 19.04.2017 für ein Team (4 3PIELERææ%UROæBEIæEINERæ!NMELDUNGæAMæ3PIELTAGææ%UROæ)Næ dieser Gebühr enthalten ist auch ein T-Shirt für jeden Mitspieler. Also schnell anmelden und Geld sparen! Gespielt wird wie immer in den verschiedenen Altersklassen: Herren, U18 männlich, U14 männlich, Damen, U18 weiblich, Mixed, Rollis und Minis. Aufgrund verschiedener Anfragen in den LETZTENæ*AHRENæWURDEæINæDIESEMæ*AHRæERSTMALIGæEINEæNEUEæ+ATEgorie eingeführt - U14 weiblich. An der Schmücke - 10 - !UFæ DIEæ DREIæ %RSTPLATZIERTENæ JEDERæ +ATEGORIEæ WARTENæ WIEDERæ TOLLEæ Preise. Eine rechtzeitige Anmeldung lohnt sich also. Da zum Turnier auch ein umfangreiches Rahmenprogramm geHRTæWERDENæAUERDEMæNOCHæ(ELFERæFÔRæDENæ!UFæUNDæ!BBAUæUNDæ die verschiedenen Aufgaben am Turniertag gesucht. Wer also Lust und Laune dazu hat, meldet sich bitte. Jede Hand wird gebraucht, damit das Streetballturnier wie jedes Jahr zu einem Höhepunkt für Artern und Umgebung werden kann. Blinden- und Sehbehindertenverband des Kyffhäuserkreises $ERæ"LINDENæUNDæ3EHBEHINDERTENVERBANDæDESæ+YFFHÜUSERKREISESæ unterstützt Blinde, Sehbehinderte und ihre Angehörigen. Neben gemeinsamen Veranstaltungen im Verein, helfen wir auch mit einer Beratung. Siehe auch WWWBSVTKYFDE. Unsere Sprechstunde findet bisher im Landratsamt in SondersHAUSENæSTATTæ5MæDENæ0ERSONENKREISæIMæ/STENæDESæ+YFFHÜUSERkreises besser beraten zu können, möchten wir zusätzlich eine Sprechstunde in Artern abhalten. Die Bürgermeisterin stellt uns freundlicherweise einen Raum zur Verfügung. Der Blinden- und Sehbehindertenverband hilft durch Beratung Betroffenen und ihren Angehörigen. Nr. 4/2017 Aus seiner Studienzeit an der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig stammen erste, primär mimetische Gemälde, die jedoch schnell von magisch realistischen Schilderungen abgelöst werden. Zwischen Findung und Erfindung bewegen sich die "ILDERæDIEæ+RÔGERæINæVOLLENDETERæ&EINMALEREIæAUSFÔHRTæUNDæDENENæ DASæ+ONZEPTæVONæ,ANDSCHAFTæALSæ7ELTMODELLæZUGRUNDEæLIEGT Eröffnung der Sonderausstellung „Fakher Atassi - A tribute to the great german people“ 16.2. - 31.3.2017 im Foyer des Landratsamtes am Donnerstag, dem 16. Februar, 15:00 Uhr !Mæ$ONNERSTAGNACHMITTAGææ&EBRUARææ5HRæERFFNETæDIEæ ,ANDRÜTINæ!NTJEæ(OCHWINDæIMæ&OYERæDESæ,ANDRATSAMTESæDIEæ3ONderausstellung „Fakher Atassi - A tribute to the great german people“æBISææ-ÜRZææGEFFNETæ$ERæ+ÔNSTLERæWIRDæANWEsend sein. Die Sprechstunde findet immer am 1. Donnerstag im Monat 10 - 12 Uhr im Rathaus Artern, Markt 14, statt. „Fakher Atassi in seiner Wohnung“; Rechteinhaber: Fred Böhme Veranstaltungen im Panorama Museum Freitag, 3. März 20:00 Uhr im StuKi 76 UMRIKA (IN 2015)æ+/-$)%ææ$2!-! Ein ganzes indisches Dorf ist stolz auf den jungen Mann Udai, den es Mitte der 1980er in die USA zieht, nach „Umrika“. Als plötzlich nichts mehr von ihm zu hören ist, stürzt seine Mutter in tiefe Trauer - bis Briefe ankommen, in denen sie liest, welch GROENæ%RFOLGæ5DAIæINæ!MERIKAæHATæ$OCHæNACHæDEMæ4ODæSEINESæ Vaters merkt Udais jüngerer Bruder Ramakant, dass in Wirklichkeit der Papa und ein als Postmann arbeitender Onkel für die schriftlichen Lebenszeichen verantwortlich sind, die beiden wollten der trauernden Mutter helfen. Ramakant und dessen bester Freund Lalu machen sich gemeinsam auf den Weg, um die Spur von Udai nach zu verfolgen und ihn wiederzufinden… „Umrika“ ist eine witzige wie herzerwärmende Geschichte über die Erfüllung der Träume! Filmstarts.de Freitag, 10. März 20:00 Uhr im StuKi 76 DIE FAST PERFEKTE WELT DER PAULINE (F 2015) 42!')+/-$)% Pauline ist 39, sie teilt sich ihre Wohnung mit einer kleinen Maus und verdient einen noch kleineren Lebensunterhalt als AlleinunTERHALTERINæ AUFæ SELTSAMENæ 0ARTYSæ !LSæ SIEæ EINESæ4AGESæ ALSæ $ARTHæ 6ADERæ VONæ EINERæ +INDERæ ZURæ 3ENIORENFEIERæ UNTERWEGSæ ISTæ ERschreckt sie einen Mann so heftig, dass der spontan in einen Abgrund stürzt. Pauline, die den nächsten Auftrag schaffen muss, NIMMTæ2EIAUSæ!LSæSIEæDENæBEWUSSTLOSENæ-ANNæIMæ+RANKENHAUSæ besucht, beeindrucken sein Anblick und ihre Schuld daran Pauline so nachhaltig, dass sie an nichts anderes mehr denken kann. Während Fabrice traumlos schläft, unternimmt Pauline vorsichtige Expeditionen in sein Leben… Eine so herzhafte wie leichtfüßige Liebeskomödie, französisches Kino in Bestform. Verleihinfo SAMSTAG, 11. MÄRZ 16:00 UHR IM AUSSTELLUNGSSAAL Vernissage MARKUS MATTHIAS KRÜGER - HORTUS BISæ -ITæ -ARKUSæ -ATTHIASæ +RÔGERæ PRÜSENTIERTæ UNSERæ -USEUMæ EINENæ JUNGENæ ,EIPZIGERæ +ÔNSTLERæ GEBORENæ æ INæ 'ARDELEGENæ DERæ sich der Landschaft im weitesten Sinne verschrieben hat. Diese erste Einzelausstellung des Malers in einem Museum versamMELTæRUNDæACHTZIGæ'EMÜLDEæUNDæZWANZIGæ3TUDIENæINæ!CRYLæAUFæ0Apier aus insgesamt zehn Schaffensjahren, die einen Überblick über sein Werk ermöglichen. Die Schau zeigt etwa 20 klein- bzw. mittelformatige Malereien und einige aquarellierte Lithographien mit orientalischen Motiven DESæNAMHAFTENæSYRISCHENæ+ÔNSTLERS Seit April 2016 lebt nun der aus Homs gebürtige Maler in Bad Frankenhausen und mit seiner Ankunft in Deutschland ist auch SEINEæ 3CHPFERKRAFTæ WIEDERGEKEHRTæ DENNæ INæ 3YRIENæ KONNTEæ ERæ nicht mehr malen. Fragt man ihn nach seinen Erlebnissen in der Heimat und den Gründen seiner Flucht ist dieser ansonsten so wortreiche und temperamentvolle Mann auf einmal wortkarg und verschlossen. Er betonte anfangs, dass er kein Flüchtling sei, er sei nur nach Bad Frankenhausen gekommen, weil sein Sohn hier lebt und arbeitet. Der musste vor den Assad-Schergen fliehen wegen seiner Aktivitäten in der Oppositionsbewegung. Erst nach und nach erzählt er von fehlendem Wasser, fehlendem Strom und somit fehlendem Licht zum Malen, erzählt von der !NGSTæWEGENæDERæ(AUSDURCHSUCHUNGENæUNDæ+RIEGSEINWIRKUNGENæ auch auf sein Heim. Befreit von diesem Albdruck entfaltet sich hier in Deutschland nun seine ganze Produktivität und so hat er die hier ausgestellten Bilder in kürzester Zeit gemalt, farbsprühende heitere Gebilde, die einerseits leise melancholische Erinnerungen an die Altstadt von Homs sind, andererseits aber auch auf ein neues Terrain vordrängen. Stilistisch arbeitet er an der Grenze zur abstrakten Malerei „Allein in Deutschland“ 2017; Urheber: Fakher Atassi Ausgangspunkt sind aber immer gegenständliche Motive oder Assoziationen, die er mehr oder weniger geometrisiert in Farbfelder und Flächen auflöst und damit sehr stimmige, leuchtendFARBIGEæ+OMPOSITIONENæKREIERTæ%INEMæDURCHæDIEæMELANCHOLISCHEæ Farbigkeit des mitteldeutschen Winters geprägtem Menschen mag diese farbintensive Malerei irritieren, doch ist sie Ausdruck eines heiteren, mediterran geprägten Gemüts, das sich von einer bedrückenden Last befreit sieht. Nur so ist auch der Titel der Schau erklärbar, er zeugt von einer tiefen Dankbarkeit für die Menschen dieses Landes. Fakher Atassi ist kein Anhänger von Ismen und Theoremen, er arbeitet aus dem Bauch heraus, folgt ganz seinem Gefühl und seiner Intuition. An der Schmücke - 11 - Seine Malereien werden nicht lange skizziert oder vorkonzipiert, vielmehr bedrängen ihn die inneren Bilder, die raus wollen, Malerei werden wollen. Und er ist voll davon. Er ist auch kein Maler, der sich dann ewig an diesen Bildern aufhält, sie überarbeitet, teilweise kreativ zerstört, um neu zu erschaffen. Die Malereien sind abgeschlossen, wenn ihre Leinwand mit Farbe gefüllt und sie signiert sind. Vorab untermalt er lediglich die Leinwände in MITTLEREMæ 'RAUæ UMæ DASæ BLENDENDEæ 7EIæ DERæ 'RUNDIERUNGæ ZUæ brechen. Ihn drängt es auch nicht zu Serien, wie man das von Monet kennt, der ein Bildmotiv in verschiedensten LichtsituatioNENæWIEDERHOLTEæ"EIæ&AKHERæ!TASSISæ+UNSTæPASSIERTæALLESæSPONTANæ und ist der augenblicklichen Situation und Stimmung verpflichtet. Das Fragmentarische und mitunter auch etwas Unfertige manCHERæSEINERæ"ILDERæISTæÜSTHETISCHESæ+ONZEPT 'EBORENæWURDEæERæALSæVIERTESæ+INDæEINESæ4EXTILIENHÜNDLERSææ in Homs. Sein Vater spielte in der Freizeit ganz gut Violine und auch seine Mutter brachte mit ihren kunstvollen Stickereien ein musisches Element in die Familie. Schon früh begann der kleine Fakher zu zeichnen. Als er sechs Jahre alt ist, fällt seinem älteren Bruder Fahed auf, dass er über eine besondere Begabung im Zeichnen verfügt, weswegen er ihn seitdem förderte. Als Zwölfjähriger beginnt er 1965 eine künstlerische Ausbildung am InsTITUTæDERæ3CHNENæ+ÔNSTEæINæ(OMSæDASæERæBISææBESUCHTEæ%Ræ LERNTEæDORTæBEIæDENæINæ3YRIENæRECHTæBEKANNTENæ!VANTGARDISTENæUNDæ Meistern der abstrakten Malerei Abdul Saher Murad und Achmad Drak Sibai. Schon in dieser Entwicklungsphase arbeitete ERæ ZIELSTREBIGæ UNDæ FLEIIGæ ANæ SEINERæ +ARRIEREæ ALSæ -ALERæ PROBIERte sich in verschiedensten Malweisen aus, suchte nach einem EIGENENæUNVERWECHSELBARENæIHMæGEMÜENæVERFEINERTENæ3TILæ!Bæ 1970 begann er an der Universität von Damaskus ein fünfjähriges Architekturstudium, nach dessen Abschluss und zwei Jahren Praxiserfahrung als freier Architekt er ab 1977 weitere fünf *AHREæ3TUDIUMæINæ$AMASKUSæFOLGENæLIEæINæDENENæERæNOCHæPROmovierte und nun als Doktor der Architektur im gesamten arabiSCHENæ2AUMæVORæALLEMæABERæINæ3YRIENæIMæ,IBANONæODERæINæ$UBAIæ nicht nur das Innenleben von Wolkenkratzern, sondern auch von 3CHULENæ(OTELSæUNDæ+RANKENHÜUSERNæENTWARFæDIEæDANNæSELBSTVERSTÜNDLICHæAUCHæGEBAUTæWURDENæ)Næ3YRIENæBEINHALTETæDASæ!RCHITEKTURSTUDIUMæEINERSEITSæEINEæ!USBILDUNGæINæFREIERæBILDENDERæ+UNSTæ UNDæ EINEæ IMæ $ESIGNæ UNDæ ANGEWANDTERæ +UNSTæ ALSOæ !RCHITEKTURæ Doch Fakher fühlte sich stets mehr zur Malerei hingezogen. Fakher Atassi nahm an zahlreichen nationalen sowie internationalen +UNSTAUSSTELLUNGENæTEILæBEIæDENENæSEINEæ+UNSTWERKEæWIEDERHOLTæ gewürdigt wurden. Mehrere europäische und südamerikanische +ONSULATEæSOWIEæ+ULTUREINRICHTUNGENæERWARBENæDARAUFHINæSEINEæ 7ERKEæFÔRæIHREæ+OLLEKTIONENæODERæZURæREPRÜSENTATIVENæ!USGESTALtung ihrer Räumlichkeiten. Nr. 4/2017 )Næ IHREMæ AKTUELLENæ 0ROGRAMMæ u-EINæ +ESSELæ "UNTEShæ HÜLTæ SIEæ 2ÔCKSCHAUæMITæEINEMæ"%34æ/&æAUFææ*AHREæ+LEINKUNSTæUNDæ%Ntertainment. Es erklingen die schönsten Liebeslieder aus 10 UnterhaltungsPROGRAMMENæ VONæ -ARLENEæ $IETRICHæ (ILDEGARDæ +NEFæ $ALIAæ ,AVIæ und aus eigener Feder. Dorit Gäbler ist ihrem Motto, dass Lachen das Leben verjüngt, dabei treu geblieben und so tauchen Texte auf, die Sie auch aus eigener Erfahrung kennen. Manches Lied wird auch bei Ihnen Erinnerung an eine der schönsten Zeiten in Ihrem Leben auslösen, oder die Sehnsucht wecken, dieses grandiose Gefühl des totalen Verliebt seins zu erleben. Das Herz auf der Zunge trägt Dorit Gäbler noch immer, der #HARMEæDESæ6ORTRAGSæZÔNDETæWIEæEHæUNDæJEæDIEæ+ABARETTISTINæBLITZæ ab und zu wieder auf und das wundervolle „Wenn der Wind sich DREHThæWIRDæAUCHæBEIæDIESEMæNEUENæ+ESSELæNICHTæFEHLEN Also lassen Sie sich fallen und schwelgen Sie mit in Erinnerungen, denn „Ich sing für Sie ein Lied von der Liebe“ hat für alle Zuschauer etwas zu bieten, die noch träumen können ... Karten für diesen Abend erhalten Sie an der Museumskasse von Mittwoch bis Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr oder telefonisch unter 034671/62086 und [email protected] (VVK 14,00 € / Abendkasse 15,00 €) Bund der Heimatvertriebenen e.V. Regionalverband Artern Terminänderung Wir bitten um Beachtung der Terminänderung! 5NSEREæ4AGESFAHRTæINSæIDYLLISCHEæ-ANSFELDERæ,ANDæNACHæ3ITTICHENbach findet am Dienstag, 25.04.2017 statt. )Mæ+OMPLETTPREISæVONææ%UROæJEæ4EILNEHMERæSINDæNEBENæDERæ"USFAHRTæENTHALTENæ-ITTAGSTISCHæ"ESUCHæDERæ3TRAUENFARMæMUSIKALISCHEæ5NTERHALTUNGæMITæANSCHLIEENDEMæ+AFFEEæUNDæ+UCHENæEINEæ &AHRTæZUMæ3ÔENæ3EEæMITæDERæ4SCHU4SCHU"AHNæUMæDENæ3ÔENæ3EEæ"ESUCHæDESæ&ISCHERHOFSæAMæ+ERNERæ3EEæMITæDERæ-Glichkeit zum Fischeinkauf. Die Anmeldung sollte bis zum 07.03.2017 erfolgen. Sie erreichen uns persönlich und telefonisch unter 03466-322977 donnerstags von 10 - 12 und 13 - 15 Uhr. Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“ Fred Böhme Trägerwerk Soziale Dienste wohnen plus…gGmbH Wasserstraße 18, 06556 Artern Regionalmuseum im Schloss Bad Frankenhausen Veranstaltungsplan März 2017 „Mein Kessel Buntes“ Ein Abend mit Dorit Gäbler Samstag, 11.03.2017, um 19.30 Uhr im Festsaal !Mæ æ -ÜRZæ æ GASTIERTæ ZUMæ WIEDERHOLTENæ -ALEæ DIEæ GROEæ $AMEæDESæ$$2+INOSæ$ORITæ'ÜBLERæIMæ&ESTSAALæDESæ2EGIONALmuseums Bad Frankenhausen. Montag, 06.03.17 10.00 Uhr Gedächtnistraining æ5HRæ 3KATææ-ENSCHÜRGERDICHNICHT Mittwoch, 08.03.17 Unsere Begegnungsstätte wird 10 Jahre! Dieses und den Frauentag möchten wir gerne ab 14.00 mit Ihnen feiern! Donnerstag, 09.03.17 æ5HRæ -ENSCHÜRGEREDICHNICHTææ3KATRUNDE Montag, 13.03.17 10.00 Uhr Singkreis æ5HRæ 3KATæ-ENSCHÜRGERDICHNICHT Dienstag, 14.03.17 10.00 Uhr Betreuungsgruppe - Frauen Mittwoch, 15.03.17 æ5HRæ "EWOHNER+AFFEENACHMITTAGæ MITæ )NFORMATIONENæ VONæDERæ6ERKEHRSWACHTæDEMæ(ERRæ+RATZ æ 4(%-!æ 3ICHERHEITæ IMæ 3TRAENVERKEHRæ 5MGANGæ mit dem Rollator u.v.m. Donnerstag, 16.03.17 14.00 Uhr Skat- und Spielrunde Montag, 20.03.17 10.00 Uhr Malkreis æ5HRæ &RÔHLINGANFANGS+AFFEEæUNDæ æ -ENSCHÜRGEREDICHNICHTææ3KATRUNDE Dienstag, 21.03.17 10.00 Uhr Betreuungsgruppe - Männer An der Schmücke - 12 - Nr. 4/2017 Mittwoch, 22.03.17 14.00 Uhr Bewohnerkaffeenachmittag Donnerstag, 23.03.17 10.00 Uhr Gottesdienst 14.00 Uhr Skat- und Spielrunde Montag, 27.03.17 æ5HRæ 'YMNASTIK 14.00 Uhr Spielrunde nach dem Wochenende Dienstag, 28.03.17 10.00 Uhr Betreuungsgruppe- Frauen Mittwoch, 29.03.17 14.00 Uhr Bewohnerkaffeenachmittag Donnerstag, 30.03.17 14.00 Uhr Skat- und Spielrunde 3. Konzert des Lohorchesters „Musikalische Farbspiele“ Sonntag, 12.3.2017, 18.00 Uhr sæ 'EORGæ &RIEDRICHæ (ÜNDELæ 3UITEæ .Ræ æ $$URæ (76æ æ („Wassermusik“) sæ #HRISTOPHæ %HRENFELLNERæ 3CHUBERT0ARAPHRASENæ AUFæ u%RLkönig“, „Der Tod und das Mädchen“, „Der Musensohn“ für Violine und Streichorchester sæ #HRISTOPHæ%HRENFELLNERæ,Aæ"ALLADEæOPæææ3TREICHQUARtett in einer Fassung für Streichorchester) sæ Wolfgang Amadeus Mozart, Sinfonie C-Dur KV 425 („Linzer“) %INæ MUSIKALISCHESæ -ULTITALENTæ FÔHRTæ INæ DIESEMæ +ONZERTæ MITæ (ÜNdels „Wassermusik“ und Mozarts Linzer-Sinfonie zwei gern GEHRTEæ 7ERKEæ AUFæ UNDæ BRINGTæ ZUGLEICHæ +OSTPROBENæ AUSæ DEMæ eigenen kompositorischen Schaffen: Christoph Ehrenfellner ist 'EIGERæ$IRIGENTæUNDæ+OMPONISTæ)NæSEINENæ0ARAPHRASENæSTEHTæ"EKANNTESæAUSæDERæKLASSISCHENæ-USIKæ0ATEæDENNæDERæSTERREICHERæ bearbeitete Musik von Franz Schubert gekonnt für Violine und Streichorchester und verleiht ihr neue Farben. Dabei übernimmt er auch gleich noch den Solopart an der Violine. Ein ungewöhnLICHESæ +ONZERTæ INæ DEMæ #HRISTOPHæ %HRENFELLNERæ æ #OMPOSERæ INæ Residence an der Theater Nordhausen/Loh-Orchester SondersHAUSENæ'MB(ææAUERDEMæEINIGEæEBENSOæERLÜUTERNDEæWIEæUNTERhaltsame Worte sprechen wird. Musikalische Leitung und Solovioline Christoph Ehrenfellner Loh-Orchester Sondershausen Kartenpreise: 6ORVERKAUFææ æ%UROæERMÜIGTææ%UROæ æ 3CHÔLERæ3TUDENTEN !BENDKASSEæææ%UROæERMÜIGTææ%UROæ æ 3CHÔLERæ3TUDENTEN Vorverkauf: ææ &AHRRADHAUSæ0EDALOæ7IEHEæ4ELæææ Mo-Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr, Sa.: 09.00 - 12.00 Uhr æ 4OURISTINFORMATIONæ7IEHEææ æ (IERæ+ARTENRESERVIERUNGENæMGLICH Die und Do: 13.30 - 17.30 Uhr Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich! Stadtverwaltung Wiehe Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
© Copyright 2024 ExpyDoc