Anträge zu Änderungen der Satzung des BSC Unna 1978 e.V. Antrag Nr. 1 zur Jahreshauptversammlung 2017 Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec Die JHV möge die Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung beschließen: Bisherige Fassung Vorgeschlagene Fassung Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand spätestens 14 Tage vor Quartalsende erfolgen, durch Zusendung der Kündigung an die Offizielle Vereinsadresse. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand spätestens 7 Tage vor Quartalsende erfolgen, durch Zusendung der Kündigung an die Offizielle Vereinsadresse. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Begründung: Eine Kündigung von 14 Tagen erscheint nicht mehr zeitgemäß. Inkrafttreten: sofort Ansprechpartner: 1. Vorsitzender Antrag Nr. 2 zur Jahreshauptversammlung 2017 Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec Die JHV möge die Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung beschließen: Bisherige Fassung Vorgeschlagene Fassung Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand spätestens 14 Tage vor Quartalsende erfolgen, durch Zusendung der Kündigung an die offizielle Vereinsadresse. Es gilt das Datum des Poststempels. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Quartals möglich. Er muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand spätestens 7 Tage vor Quartalsende erfolgen, durch Zusendung der Kündigung an die offizielle Vereinsadresse oder an das Vereins-EMail-Postfach. Es gilt für die Zusendung an die offizielle Vereinsadresse das Datum des Poststempels und für die Zusendung an die Vereins-E-Mail-Adresse das Eingangsdatum der eingetroffenen EMail. Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Begründung: Eine Kündigung nur über die Postadresse erscheint nicht mehr zeitgemäß. Inkrafttreten: sofort Ansprechpartner: 1. Vorsitzender Antrag Nr. 3 zur Jahreshauptversammlung 2017 Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec Die JHV möge die Änderung des § 12 Abs. 1 der Satzung beschließen: Bisherige Fassung Vorgeschlagene Fassung Der Termin der Mitgliederversammlung ist mindestens 6 Wochen vorher bekanntzugeben. Die Bekanntmachung hat in den Unnaer Tageszeitungen „Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau „ oder durch persönliche schriftliche Einladung zu erfolgen. Das persönliche Einladungsschreiben gilt als zugesandt, wenn es an die letzte vom Mitglied angegebene Adresse gerichtet ist. Anmerkung: Der Begriff „Adresse“ soll unverändert und wird so verstanden, dass dies eine „Mailadresse“ mit beinhaltet. Dieter wird dies nochmals seitens eines Anwalts sicherstellen lassen, dass hier keine juristische „Lücke“ vorhanden ist. Sollte eine Trennung zwischen PostAdresse und E-Mail-Adresse erforderlich sein, so wird der folgende Text vorgeschlagen: Der Termin der Mitgliederversammlung ist mindestens 6 Wochen vorher bekanntzugeben. Die Bekanntmachung hat in den Unnaer Tageszeitungen „Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische Rundschau „ oder durch persönliche schriftliche Einladung zu erfolgen. Das persönliche Einladungsschreiben gilt als zugesandt, wenn es an die letzte vom Mitglied angegebene Post-Adresse (Post-Anschrift) oder E-Mail-Adresse gerichtet ist. Begründung: Eine Möglichkeit der Zusendung nur an eine Postadresse erscheint nicht mehr zeitgemäß. Inkrafttreten: sofort Ansprechpartner: 1. Vorsitzender Antrag Nr. 4 zur Jahreshauptversammlung 2017 Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec Die JHV möge die Änderung des § 15 Abs. 2 der Satzung beschließen: Bisherige Fassung Vorgeschlagene Fassung Dem erweiterten Vorstand gehören an: Dem erweiterten Vorstand gehören an: Zusätzlich zum geschäftsführenden Vorstand, der Abteilungsleiter Schüler, der Spielleiter Senioren, der Abteilungsleiter Breitensport Zusätzlich zum geschäftsführenden Vorstand, der Abteilungsleiter Junioren, der Leiter Spielbetrieb, der Abteilungsleiter Breitensport. Begründung: Die Bezeichnung des Posten „Abteilungsleiter Schüler“ wird in „Abteilungsleiter Junioren“ geändert, wodurch eine Zusammenverlegung bisheriger Posten und eine Reduzierung der benötigten Personen erfolgt. Die Bezeichnung des Posten „Spielleiter Senioren“ wird in „Leiter Spielbetrieb“ geändert, was die Aufgabenverteilung zu der zuvor genannten Änderung deutlicher macht. Inkrafttreten: sofort Ansprechpartner: 1. Vorsitzender
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