Anträge zu Änderungen der Satzung des BSC Unna 1978 e.V.

Anträge zu Änderungen der Satzung des BSC Unna 1978 e.V.
Antrag Nr. 1
zur Jahreshauptversammlung 2017
Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec
Die JHV möge die Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung beschließen:
Bisherige Fassung
Vorgeschlagene Fassung
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum
Ende eines Quartals möglich. Er muss
durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand spätestens 14 Tage vor
Quartalsende erfolgen, durch Zusendung
der Kündigung an die Offizielle
Vereinsadresse. Es gilt das Datum des
Poststempels. Bei beschränkter
Geschäftsfähigkeit, insbesondere
Minderjährigen, ist die Austrittserklärung
auch von dem gesetzlichen Vertreter zu
unterschreiben.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum
Ende eines Quartals möglich. Er muss
durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand spätestens 7 Tage vor
Quartalsende erfolgen, durch Zusendung
der Kündigung an die Offizielle
Vereinsadresse. Es gilt das Datum des
Poststempels. Bei beschränkter
Geschäftsfähigkeit, insbesondere
Minderjährigen, ist die Austrittserklärung
auch von dem gesetzlichen Vertreter zu
unterschreiben.
Begründung:
Eine Kündigung von 14 Tagen erscheint nicht mehr zeitgemäß.
Inkrafttreten: sofort
Ansprechpartner: 1. Vorsitzender
Antrag Nr. 2
zur Jahreshauptversammlung 2017
Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec
Die JHV möge die Änderung des § 7 Abs. 2 der Satzung beschließen:
Bisherige Fassung
Vorgeschlagene Fassung
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum
Ende eines Quartals möglich. Er muss
durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand spätestens 14 Tage vor
Quartalsende erfolgen, durch
Zusendung der Kündigung an die
offizielle Vereinsadresse. Es gilt das
Datum des Poststempels. Bei
beschränkter Geschäftsfähigkeit,
insbesondere Minderjährigen, ist die
Austrittserklärung auch von dem
gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum
Ende eines Quartals möglich. Er muss
durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand spätestens 7 Tage vor
Quartalsende erfolgen, durch Zusendung
der Kündigung an die offizielle
Vereinsadresse oder an das Vereins-EMail-Postfach. Es gilt für die
Zusendung an die offizielle
Vereinsadresse das Datum des
Poststempels und für die Zusendung
an die Vereins-E-Mail-Adresse das
Eingangsdatum der eingetroffenen EMail. Bei beschränkter
Geschäftsfähigkeit, insbesondere
Minderjährigen, ist die Austrittserklärung
auch von dem gesetzlichen Vertreter zu
unterschreiben.
Begründung:
Eine Kündigung nur über die Postadresse erscheint nicht mehr zeitgemäß.
Inkrafttreten: sofort
Ansprechpartner: 1. Vorsitzender
Antrag Nr. 3
zur Jahreshauptversammlung 2017
Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec
Die JHV möge die Änderung des § 12 Abs. 1 der Satzung beschließen:
Bisherige Fassung
Vorgeschlagene Fassung
Der Termin der Mitgliederversammlung
ist mindestens 6 Wochen vorher
bekanntzugeben. Die Bekanntmachung
hat in den Unnaer Tageszeitungen
„Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische
Rundschau „ oder durch persönliche
schriftliche Einladung zu erfolgen. Das
persönliche Einladungsschreiben gilt als
zugesandt, wenn es an die letzte vom
Mitglied angegebene Adresse gerichtet
ist.
Anmerkung:
Der Begriff „Adresse“ soll unverändert
und wird so verstanden, dass dies eine
„Mailadresse“ mit beinhaltet.
Dieter wird dies nochmals seitens eines
Anwalts sicherstellen lassen, dass
hier keine juristische „Lücke“ vorhanden
ist.
Sollte eine Trennung zwischen PostAdresse und E-Mail-Adresse erforderlich
sein, so wird der folgende Text
vorgeschlagen:
Der Termin der Mitgliederversammlung
ist mindestens 6 Wochen vorher
bekanntzugeben. Die Bekanntmachung
hat in den Unnaer Tageszeitungen
„Hellweger Anzeiger“ und „Westfälische
Rundschau „ oder durch persönliche
schriftliche Einladung zu erfolgen. Das
persönliche Einladungsschreiben gilt als
zugesandt, wenn es an die letzte vom
Mitglied angegebene Post-Adresse
(Post-Anschrift) oder E-Mail-Adresse
gerichtet ist.
Begründung:
Eine Möglichkeit der Zusendung nur an eine Postadresse erscheint nicht mehr
zeitgemäß.
Inkrafttreten: sofort
Ansprechpartner: 1. Vorsitzender
Antrag Nr. 4
zur Jahreshauptversammlung 2017
Antragsteller: Vorstand des BSC Unna, vertreten durch Dieter Jankovec
Die JHV möge die Änderung des § 15 Abs. 2 der Satzung beschließen:
Bisherige Fassung
Vorgeschlagene Fassung
Dem erweiterten Vorstand gehören an:
Dem erweiterten Vorstand gehören an:
Zusätzlich zum geschäftsführenden
Vorstand, der Abteilungsleiter Schüler,
der Spielleiter Senioren, der
Abteilungsleiter Breitensport
Zusätzlich zum geschäftsführenden
Vorstand, der Abteilungsleiter
Junioren, der Leiter Spielbetrieb, der
Abteilungsleiter Breitensport.
Begründung:
Die Bezeichnung des Posten „Abteilungsleiter Schüler“ wird in „Abteilungsleiter
Junioren“ geändert, wodurch eine Zusammenverlegung bisheriger Posten und eine
Reduzierung der benötigten Personen erfolgt.
Die Bezeichnung des Posten „Spielleiter Senioren“ wird in „Leiter Spielbetrieb“
geändert, was die Aufgabenverteilung zu der zuvor genannten Änderung deutlicher
macht.
Inkrafttreten: sofort
Ansprechpartner: 1. Vorsitzender