Stadtratssitzung 07.02.2017

Stadt Burgkunstadt
Auszüge aus der Niederschrift
über die
öffentliche Sitzung des Stadtrates
der Stadt Burgkunstadt
am Dienstag, 07. Februar 2017
im Sitzungssaal des Rathauses
Öffentliche Tagesordnung
01
zur Tagesordnung
02
Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung
03
Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt
04
Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am
Feuerwehrhaus
05
Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth
06
Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation;
Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz
07
Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten
08
Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr.
1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg
09
Erlass einer Werbeanlagensatzung
10
Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den
Katholischen Kindergarten Burgkunstadt
11
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr,
Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
12
Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr
2015
13
Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus
14
Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum
15
Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung
16
Bekanntmachung der Kosten und Zuwendungen des Jan-Parks Burgkunstadt
17
Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
18
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2017
Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017
19
Seite 2
Anfragen
TOP 02
Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Vollausbaumaßnahme Marienbader
Weg vorzunehmen.
TOP 03
Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt
Burgkunstadt
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschliesst, aus fördertechnischen Gründen offiziell die Bauträgerschaft für das
Forstwegebauprojekt „Rotsteinweg“ zu übernehmen. Die durch die Förderung nicht gedeckten
Kosten müssen in voller Höhe von den angrenzenden Grundstückeigentümern getragen werden.
Daher ist das Projekt, bis auf die Personalkosten in Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, für
die Stadt Burgkunstadt mit keinem finanziellen Aufwand verbunden.
TOP 04
Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am
Feuerwehrhaus
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den nicht durch Zuschuss gedeckten Hälfteanteil an den Kosten der
Außentreppe am Feuerwehrhaus Kirchlein in Höhe von ca. 5.625,-- Euro zu übernehmen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017
TOP 05
Seite 3
Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, der Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der
Teilnehmergemeinschaft Mainroth-Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes
Mainroth zuzustimmen.
TOP 06
Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation;
Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich
vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die
Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des
Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich
Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen.
TOP 07
Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschliesst, die Firma Elekto-Konrad aus Weismain mit den erforderlichen
Elektroarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Hausanschlusses für die Grundschule
Burgkunstadt zu beauftragen.
Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017
TOP 08
Seite 4
Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr.
1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
mehrheitlich abgelehnt
Der Stadtrat beschließt das Grundstück und das Gebäude der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr.
1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den Ideenwettbewerb Schulberg aufzunehmen.
TOP 09
Erlass einer Werbeanlagensatzung
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Burgkunstadt
(Werbeanlagensatzung) gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
TOP 10
Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den
Katholischen Kindergarten Burgkunstadt
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
1.
Der Stadtrat beschliesst, mit der Kirchenstiftung Stankt Heinrich und Kunigunde für den
Katholischen Kindergarten einen Defizitvertrag entsprechend dem beiliegenden Entwurf
rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kath. Kirchenstiftung aufzufordern, den Haushaltsplan
für das laufende Geschäftsjahr bis zum 27.02.2017 vorzulegen.
2.
Der Stadtrat beschliesst, mit der Evangelischen Kirchenverwaltung für den Evangelischen
Kindergarten einen identischen Defizitvertrag rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Evang. Kirchenverwaltung aufzufordern, den
Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr bis zum 27.02.2017 ebenfalls vorzulegen.
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TOP 11
Seite 5
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr,
Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
1.
Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die
Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete
Abwasserbeseitigungsgebühr.
2.
Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung
einzustufen ist.
3.
Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu
werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die
gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr.
TOP 12
Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr
2015
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2015 des Versorgungsbetriebes mit einer Bilanzsumme von 2.962.721,39
EUR und einem Jahresgewinn von 30.353,92 EUR wird hiermit festgestellt.
Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet.
Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem
Basiszinssatz) zu verzinsen.
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TOP 13
Seite 6
Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
mehrheitlich abgelehnt
Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN Accesspoints im
Eingangsbereich des Rathauses und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu
schließen und Aufträge zu vergeben.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
TOP 14
Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN am Schustermuseum
für den Marktplatzbereich und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen
und Aufträge zu vergeben.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit.
Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mögliche Standorte (Freibad, Bahnhof, Plan) eines weiteren
Accesspoints zu prüfen.
TOP 15
Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung
Sachverhalt:
…….
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu und
beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.