Stadt Burgkunstadt Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag, 07. Februar 2017 im Sitzungssaal des Rathauses Öffentliche Tagesordnung 01 zur Tagesordnung 02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung 03 Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt 04 Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am Feuerwehrhaus 05 Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth 06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz 07 Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten 08 Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg 09 Erlass einer Werbeanlagensatzung 10 Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt 11 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt 12 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2015 13 Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus 14 Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum 15 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung 16 Bekanntmachung der Kosten und Zuwendungen des Jan-Parks Burgkunstadt 17 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO 18 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2017 Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017 19 Seite 2 Anfragen TOP 02 Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg - Ausschreibung Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Vollausbaumaßnahme Marienbader Weg vorzunehmen. TOP 03 Bauträgerschaft forstliches Wegebauprojekt "Rotsteinweg" durch die Stadt Burgkunstadt Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschliesst, aus fördertechnischen Gründen offiziell die Bauträgerschaft für das Forstwegebauprojekt „Rotsteinweg“ zu übernehmen. Die durch die Förderung nicht gedeckten Kosten müssen in voller Höhe von den angrenzenden Grundstückeigentümern getragen werden. Daher ist das Projekt, bis auf die Personalkosten in Zusammenhang mit dem Antragsverfahren, für die Stadt Burgkunstadt mit keinem finanziellen Aufwand verbunden. TOP 04 Dorferneuerung in Kirchlein; Außentreppe für den Versammlungsraum am Feuerwehrhaus Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den nicht durch Zuschuss gedeckten Hälfteanteil an den Kosten der Außentreppe am Feuerwehrhaus Kirchlein in Höhe von ca. 5.625,-- Euro zu übernehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit. Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017 TOP 05 Seite 3 Neugestaltung des Kirchplatzes in Mainroth Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, der Vereinbarung zwischen der Stadt Burgkunstadt und der Teilnehmergemeinschaft Mainroth-Mainklein bezüglich der Neugestaltung des Kirchplatzes Mainroth zuzustimmen. TOP 06 Einleiten von Straßenabwässern in die gemeindliche Kanalisation; Kostenbeteiligung der BRD als Straßenbaulastträger; B 289 - OD Weidnitz Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, letztendlich vertreten durch das Staatliche Bauamt Bamberg und der Stadt Burgkunstadt über die Teilerneuerung und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers der Fahrbahn im Abschnitt 260, Station 1,52, bis Abschnitt 260, Station 1,9 (Bereich Ortsdurchfahrt Weidnitz), zu genehmigen. TOP 07 Versetzen der Zählerverteilung mit Anschluss an einen neuen Hausanschlusskasten Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschliesst, die Firma Elekto-Konrad aus Weismain mit den erforderlichen Elektroarbeiten in Zusammenhang mit der Verlegung des Hausanschlusses für die Grundschule Burgkunstadt zu beauftragen. Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017 TOP 08 Seite 4 Aufnahme des Grundstücks und des Gebäudes der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den städtebaulichen Ideenwettbewerb Schulberg Sachverhalt: ……. Beschluss: mehrheitlich abgelehnt Der Stadtrat beschließt das Grundstück und das Gebäude der katholischen Kirchenstiftung (Fl.Nr. 1484, Gemarkung Burgkunstadt) in den Ideenwettbewerb Schulberg aufzunehmen. TOP 09 Erlass einer Werbeanlagensatzung Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf. TOP 10 Defizitvertrag mit der Katholischen Kirchenstiftung St. Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten Burgkunstadt Sachverhalt: ……. Beschluss: 1. Der Stadtrat beschliesst, mit der Kirchenstiftung Stankt Heinrich und Kunigunde für den Katholischen Kindergarten einen Defizitvertrag entsprechend dem beiliegenden Entwurf rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kath. Kirchenstiftung aufzufordern, den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr bis zum 27.02.2017 vorzulegen. 2. Der Stadtrat beschliesst, mit der Evangelischen Kirchenverwaltung für den Evangelischen Kindergarten einen identischen Defizitvertrag rückwirkend zum 01.09.2016 abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Evang. Kirchenverwaltung aufzufordern, den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr bis zum 27.02.2017 ebenfalls vorzulegen. Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017 TOP 11 Seite 5 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, Festlegung der Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Burgkunstadt Sachverhalt: ……. Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Mainklein 1 und 2, als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. 2. Der Stadtrat beschließt, dass die Ableitung des Dorfbrunnen Neuses als Gewässer dritter Ordnung einzustufen ist. 3. Der Stadtrat beschließt, die Ableitungen in Neuses (Alte Schmiede), als private Ableitungen zu werten. Die Einleitung in diese Ableitungen ist somit nicht gebührenrelevant in Bezug auf die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr. TOP 12 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses der Stadt Burgkunstadt für das Jahr 2015 Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Jahresabschluss 2015 des Versorgungsbetriebes mit einer Bilanzsumme von 2.962.721,39 EUR und einem Jahresgewinn von 30.353,92 EUR wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn wird zur Tilgung der Verlustvorträge verwendet. Die Verrechnungsschulden gegenüber der Stadt sind weiterhin banküblich (2 % über dem Basiszinssatz) zu verzinsen. Sitzung des Stadtrates vom 07.02.2017 TOP 13 Seite 6 Einführung BayernWLAN - Accesspoint im Rathaus Sachverhalt: ……. Beschluss: mehrheitlich abgelehnt Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN Accesspoints im Eingangsbereich des Rathauses und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit. TOP 14 Einführung BayernWLAN - Accesspoint am Schustermuseum Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Installation und den Betrieb eines Bayern WLAN am Schustermuseum für den Marktplatzbereich und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Verträge zu schließen und Aufträge zu vergeben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Zulässigkeit. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, mögliche Standorte (Freibad, Bahnhof, Plan) eines weiteren Accesspoints zu prüfen. TOP 15 Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung Sachverhalt: ……. Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung zu und beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf.
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