Bekanntmachung der Stadt Abensberg über die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 20 zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 1 Abs. 8 BauGB) Der Stadtrat hat am 22.02.2017 beschlossen, für das Gebiet östlich des Berufsbildungswerkes Abensberg, das wie folgt umgrenzt ist: im Norden: südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 682, Gemarkung Arnhofen, im Süden: nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 683/1, Gemarkung Arnhofen, im Osten: öffentlicher Feldweg Rotäckerweg I, Fl.Nr. 679, Gemarkung Arnhofen, im Westen: öffentlicher Feldweg Rotäckerweg II, Fl.Nr. 684, Gemarkung Arnhofen, und die Grundstücke Fl.Nr. 682/1 und 683, Gemarkung Arnhofen, beinhaltet, einen qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 20 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Sondergebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Photovoltaikanlage Arnhofen“. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Abensberg Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen. Abensberg, den 02.03.2017 STADT ABENSBERG Siegel Dr. Brandl 1.Bürgermeister Ortsüblich bekannt gemacht durch Veröffentlichung in der MZ am 06.03.2017 und auf der homepage der Stadt Anschlag an den Amtstafeln am 06.03.2017 abzunehmen am 20.03.2017 Abensberg, den ........ ................. P. Schmid
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