Bek. § 2 Abs. 1 PV-Anlage Arnhofen - Paralleleverfahren

Bekanntmachung
der Stadt Abensberg
über die Absicht, einen Bebauungsplan aufzustellen
und den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 20 zu ändern
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, § 1 Abs. 8 BauGB)
Der Stadtrat hat am 22.02.2017 beschlossen, für das Gebiet östlich des Berufsbildungswerkes
Abensberg, das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden: südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 682, Gemarkung Arnhofen,
im Süden: nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 683/1, Gemarkung Arnhofen,
im Osten: öffentlicher Feldweg Rotäckerweg I, Fl.Nr. 679, Gemarkung Arnhofen,
im Westen: öffentlicher Feldweg Rotäckerweg II, Fl.Nr. 684, Gemarkung Arnhofen,
und die Grundstücke Fl.Nr. 682/1 und 683, Gemarkung Arnhofen, beinhaltet,
einen qualifizierten Bebauungsplan i.S. des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 20 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Sondergebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Photovoltaikanlage Arnhofen“.
Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt
Abensberg Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich
ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.
Abensberg, den 02.03.2017
STADT ABENSBERG
Siegel
Dr. Brandl
1.Bürgermeister
Ortsüblich bekannt gemacht durch
Veröffentlichung in der MZ
am 06.03.2017
und auf der homepage der Stadt
Anschlag an den Amtstafeln
am 06.03.2017
abzunehmen am 20.03.2017
Abensberg, den ........ .................
P. Schmid