Informationen zum Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft Abschluss: Bachelor of Arts Inhalt 1. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ...................................................................3 Gegenstand ......................................................................................................................................... 3 Studienanforderungen ........................................................................................................................ 4 berufliche Tätigkeitsfelder .................................................................................................................. 4 2. Allgemeine Informationen zum Studium ...................................................................................7 Bachelor- und Masterstudiengänge .................................................................................................... 7 Modularisierung .................................................................................................................................. 7 Workload und Leistungspunkte .......................................................................................................... 8 Lehrveranstaltungsformen .................................................................................................................. 8 3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW ..................................................................9 Studienverlaufspläne ......................................................................................................................... 11 weitere Aspekte des Studiums .......................................................................................................... 20 Prüfungen .......................................................................................................................................... 22 weiterführende Studiengänge........................................................................................................... 24 4. Studienordnung .....................................................................................................................25 5. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang MFKW an der JLU ..................................................30 Zulassungsvoraussetzungen .............................................................................................................. 30 Sprachvoraussetzungen .................................................................................................................... 30 Bewerbungsverfahren ....................................................................................................................... 33 Zulassungsbescheid und Immatrikulation ......................................................................................... 34 Semesterbeitrag ................................................................................................................................ 35 Fristen und Termine .......................................................................................................................... 35 6. Studienbeginn ........................................................................................................................35 Studieneinführungswoche ................................................................................................................ 35 Chipkarte. .......................................................................................................................................... 36 Studienfinanzierung .......................................................................................................................... 36 Wohnen .. .......................................................................................................................................... 37 Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität ..................................................................... 37 7. Modulbeschreibungen der Module des ersten Studienjahres in den Hauptfächern………………… 38 8. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs .........................................................49 9. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität........................................51 Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell. Spätere Veränderungen / Neuregelungen sind möglich! Spezielle Ordnung und Allgemeine Bestimmungen siehe: www.uni-giessen.de/mug Impressum Herausgeber Redaktion Druck Druckdatum/Anzahl Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen Beate Pitzler Druckerei der JLU 05.04.2017 / 150 Datei: Z:Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\BA of Arts\BA MFKW\S-BMFKW-Sept16.docx 2 Liebe Leserin, lieber Leser, ein Studium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als Studentin oder Student befassen Sie sich sehr intensiv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen, und oft ändern sich auch Ihre gesamten Lebensumstände. Dieser Studienführer soll Sie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich Ihnen im Zusammenhang mit einem Studium der Modernen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) an der Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können. Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an Studieninteressierte, die einen ersten Einblick in Studieninhalte und Studienstrukturen suchen, Studienanfänger/innen, die Fragen zum Start ins Studium an der Justus-Liebig-Universität haben und Hochschulwechsler/innen, die sich über die Besonderheiten des Studiums an der Justus-LiebigUniversität informieren möchten In diesem Heft finden Sie grundlegende Informationen zu den Studienfächern und -inhalten, zu sprachlichen Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren, zum Studienaufbau, den Prüfungen, zum Auslandssemester, zum Praxisbezug des Studiums sowie zu möglichen Berufs- bzw. Tätigkeitsfeldern. Damit sollen diese schriftlichen Informationen Ihnen ein erstes Bild dieses Studiengangs vermitteln. Sie sollen und können aber nicht die persönliche Information und Beratung in der Universität ersetzen. Wenn Sie also weitere Fragen klären und Unsicherheiten ausräumen möchten, sollten Sie die Informations- und Beratungsmöglichkeiten der Universität nutzen. Sie sind am Ende der Broschüre aufgeführt. Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist bemüht, den Studienführer stets auf dem neuesten Stand zu halten. Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernommen werden. Die aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das Studium finden Sie immer in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) im Internet unter www.uni-giessen.de/mug. Stand: März 2017 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich! 1. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft Gegenstand Der Bachelor-Studiengang „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ (BA MFKW) ist ein gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche 05 – Sprache, Literatur, Kultur und 02 – Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität. Studiert werden ein sprachliches Hauptfach (HF), ein sprachliches Nebenfach (1.NF) und ein wirtschaftswissenschaftliches Nebenfach (2.NF). Dabei ist die Bezeichnung „sprachliches Fach“ nicht falsch, allerdings etwas einseitig und leicht irreführend. Die Bezeichnungen "Englisch", "Französisch" etc. werden in der Regel (ausschließlich) mit der Sprachpraxis assoziiert. Dagegen umfassen sprachliche Fächer im Universitätsstudium immer (auch) Literatur- und Sprachwissenschaft. In den Haupt- und Nebenfächern des Studienganges MFKW machen diese wissenschaftlichen Teilbereiche des Studiums sowie die Landeskunde etwa 75 % aus und die Sprachpraxis ca. 25 %. Deshalb ist es angemessener, von „Fremdsprachigen Philologien“ zu reden. So heißen die sprachlichen Fächer in "offiziellen" Übersichten (etwa in der Prüfungsordnung) auch Anglistik, Galloromanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Bohemistik, Russistik und Polonistik. Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im Sachfach Wirtschaftswissenschaften. Dabei liegt der Schwerpunkt des Studiums auf der Vermittlung anwendungsorientierten Wissens in den Bereichen der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Wirtschaftswissenschaften, wobei das Hauptaugenmerk der philologischen Fächer auf neueren Sprachzuständen liegt. In der Sprachwissenschaft bedeutet dies eine stärkere Akzentuierung der Text- und Gesprächslinguistik, der Korpuslinguistik, der Soziolinguistik sowie der Pragmalinguistik. In der Literaturwissenschaft stehen vor allem Texte des 19. und 20. Jahrhunderts im Mittelpunkt des Interesses, während ältere Epochen weitgehend den rein philologischen Studiengängen vorbehalten bleiben. Die 3 sprachpraktische Ausbildung beinhaltet einen großen Anteil an fachsprachlichen Kursen und ist in erheblichem Ausmaß auf praktische Belange des Berufslebens ausgerichtet. In allen Fächern sollen das wissenschaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie die Teamfähigkeit der Studierenden geschult werden. Fächer und Fächerkombinationen wählbare Fächer HF 1. NF English Languages, Literatures & Cultures / Englisch Galloromanistik / Französisch Hispanistik / Spanisch Lusitanistik / Portugiesisch Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik / Russisch Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Polonistik / Polnisch Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Bohemistik / Tschechisch Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Ukrainistik / Ukrainisch Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Südslavistik / Bosnisch, Kroatisch, Serbisch Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (BWL) Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Volkswirtschaftslehre (VWL) X X X X X X X X X X X X 2. NF X X X Studienanforderungen Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Modernen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ist Interesse an der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sprachen, ihrer Entwicklung, ihren Erscheinungsformen sowie mit den Kulturräumen, in denen sie gesprochen werden. Das Studium der Haupt- und Nebenfächer Englisch, Französisch und Spanisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. Studieninteressierte sollten diese Sprachen daher in der gymnasialen Oberstufe möglichst mit gutem Erfolg erlernt haben oder entsprechende Sprachzertifikate erworben haben. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, müssen fehlende Kenntnisse kurzfristig mit dem Erwerb der geforderten Sprachzertifikate vor Studienbeginn ausgeglichen werden. In den weiteren fremdsprachenphilologischen Fächern werden Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt. Informationen zum Nachweis der Sprachvoraussetzungen s. Kap. 5. Die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer setzen Interesse an ökonomischen, aber auch an (gesellschafts-)politischen Fragestellungen voraus. Die komplexen Denk- und Modellstrukturen erfordern analytisches Denkvermögen und mathematisches Verständnis auf dem Niveau der gymnasialen Oberstufe. Berufliche Tätigkeitsfelder Früher oder später stellt sich für jede/n Studieninteressierte/n und Studierende/n die Frage der beruflichen Perspektiven nach dem Studium. Dabei ist zu bedenken, dass ein Hochschulstudium keine Berufsausbildung ist und anders als diese nicht zu einem fest umrissenen Berufsfeld führt. Vielmehr eröffnet es immer ein mehr oder weniger breites Spektrum grundsätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Falle der geisteswissenschaftlichen Studiengänge wie MFKW, die weitgehend generalisierte anstelle von spezialisierten Qualifikationen vermitteln, ist dieses Spektrum nahezu unendlich groß. Das bedeutet aber auch, dass potenzielle Arbeitgeber oft nur eine ungefähre Vorstellung der Fähigkeiten von Geisteswissenschaftler/innen besitzen. Zudem verfügen Geisteswissenschaftler/innen kaum über Alleinstellungsmerkmale und konkurrieren mit Bewerber/innen, die ähnlich generalistisch oder im Einzelfall spezifischer ausgebildet sind. Deshalb müssen die beruflichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig aktiv erschlossen werden. 4 Das beginnt beim Bewusstsein der eigenen Fähigkeiten und Ziele. Der Studiengang MFKW ist kein Wirtschaftsstudiengang mit angeschlossener Sprachausbildung, sondern ein sprachwissenschaftlicher Studiengang, der zudem wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Studierende erwerben breite sprach-, literatur- und kulturwissenschaftliche Kompetenzen, die durch unmittelbare Anwendungserfahrung der Studieninhalte in praktischen Zusammenhängen ergänzt werden. Von Geisteswissenschaftler/innen werden oft folgende Fähigkeiten erwartet: (geistige) Eigeninitiative Selbstorganisation/ Selbständigkeit Orientierungsfähigkeit in fremden Sinnzusammenhängen Denken in Zusammenhängen Beharrlichkeit/ systematisches, konzeptgeleitetes Herangehen an Aufgaben Durchsetzungsvermögen/ Überzeugungskraft Fähigkeit, sinnvolle Fragen zu stellen Denken in Alternativen/ Innovationsfreudigkeit fach- bzw. disziplinübergreifendes Urteilsvermögen Kritikfähigkeit sichere Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial) Erkennen von sozialen und kommunikativen Konfliktpotentialen Diese Fähigkeiten sollten im Studium entwickelt und durch ergänzende Praktika und Praxiskontakte zu einem individuellen Profil gebündelt werden. Damit bieten sich vermutlich die besten Möglichkeiten im Bereich der sogenannten „sekundären Dienstleistungen“, die einzelne oder mehrere der folgenden Aufgaben umfassen: Probleme benennen und analysieren Finanzmittel beschaffen (Fundraising) und verwalten (Budgeting) Ziele/ Richtlinien etc. formulieren Wissen sammeln, systematisieren, recher Arbeitsmittel beschaffen chieren, aufbereiten, redigieren, präsentie Personalentwicklung betreiben, Personalren, verbreiten, publizieren einsatz planen, beraten Daten erheben und bereitstellen verschiedene Aktivitäten und/ oder Personengruppen koordinieren forschen und entwickeln Problembearbeitungsmöglichkeiten sam Projekte evaluieren/ auswerten meln und bewerten Probleme oder Ergebnisse präsentieren Konzepte (weiter-)entwickeln Öffentlichkeit informieren Maßnahmen auswählen Zielgruppenarbeit machen, Lobbytätigkeit durchführen Kooperationspartner suchen und finden Kontakte herstellen und pflegen Fortbildung organisieren und durchführen bzw. ermöglichen Zusammenarbeit/ Arbeitsabläufe planen und (re-)organisieren lehren, beraten und betreuen Diese Aufgaben finden sich oft im Bereich des Kommunikations-, Kultur- und Weiterbildungssektors … Zeitungs- und Verlagswesen/ Funk und Fernsehen/ Fachredaktionen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (für Parteien, Verbände, staatliche oder halbstaatliche Institutionen) Verbandswesen (Kammern, Verbände, Parteien, Stiftungen, Parlamentarische Dienste) Soziale Dienste/ Non-Profit-Organisationen Meinungsforschung Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesen Bildende Kunst/ Museen/ Sammlungen/ Ausstellungen Theater/ Messen/ Märkte Internationale Organisationen/ Kulturaustausch Tourismus/ Fremdenverkehr/ Freizeitbereich Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen Erwachsenenbildung/ Politische Bildung (Volkshochschule, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Parteien, Stiftungen, Kirchen) Privatschulen Schullaufbahn-, Bildungs-, Studien- oder Berufsberatung/ Bildungsplanung 5 … oder im Bereich von Wirtschaft, Handel und öffentlicher Verwaltung Unternehmen und Organisationen im Bereich der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit Vertrieb/ Logistik Marketing, insbesondere Auslandsmarketing Werbung/ Public Relations Übersetzungsabteilungen/ Übersetzungsbüros Internationale oder nationale Unternehmen mit innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten Personalwesen/ Aus- und Fortbildung/ Betreuung von Personal Innerbetriebliche Dokumentation/ Kommunikation/ EDV Industrie- und Handelskammern/ Verbände unterschiedlicher Branchen Wirtschaftsberatung/ Marktforschungsinstitute Agenturen/ Informationsdienste/ Recherche/ Datenbanken/ Servicedienste Internationale Organisationen, insbes. nicht- oder halbstaatliche Organisationen deutsche und internationale öffentliche Verwaltung/ Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) Verwaltung der Verwaltung/ Wissenschaftsund Forschungsverwaltung Entwicklungsdienst/ EntwicklungshilfeProjekte Diplomatischer Dienst Trotz der Vielzahl an Möglichkeiten gilt aber, dass es für die Absolvent/innen keinerlei Garantie gibt, eine Beschäftigung mit dem gewünschten Profil zu finden. Auch lassen sich keine eindeutigen Qualifikationsanforderungen und Rekrutierungsstrategien auf Seiten der Arbeitgeber nennen. Weder Personalleiter noch Absolvent/innen, die eine Anstellung gefunden haben, können genau sagen, was den Ausschlag für die Beschäftigung gab. Bei Studien hat sich jedoch gezeigt, dass für Geisteswissenschaftler/innen im weiteren Sinne zwar der Einstieg schwieriger, die Arbeitslosenquote höher und das Einkommen niedriger ist als bei den übrigen Hochschulabsolvent/innen, dass aber die Zahl der Beschäftigten höher ist als geplant, dass ca. 10 % der beschäftigten Hochschulabsolvent/innen aus der schwierigen Fächerzone kommen und ca. ein Drittel der berufstätigen Absolvent/innen dieser Fächergruppe nicht im Bereich Kommunikation und Weiterbildung tätig ist, dass die oft aufgestellte Behauptung, ein Hochschulabschluss sei für die erreichte mittlere Position nicht erforderlich gewesen, nicht auf Qualifikationsstudien, sondern auf weit verbreiteten Vorstellungen über adäquate bzw. inadäquate Akademikerbeschäftigung beruht und dass, selbst wenn berufstätige Absolvent/innen geisteswissenschaftlicher Fächer ihr Wissen im Wirtschaftsleben weniger anwenden können als z.B. Natur- und Ingenieurwissenschaftler/innen, sie nicht unbedingt weniger zufrieden sind als diese. Insgesamt lässt sich sagen, dass die künftigen Bachelor- (und Master-)Absolvent/innen geisteswissenschaftlicher Studiengänge wie MFKW nicht auf breiten vorgebahnten Wegen in eine Berufstätigkeit einmünden. Mehr als viele andere Absolvent/innen müssen sie aktiv und vielleicht sogar innovativ ihre Qualifikationen „an den Mann/ die Frau“ zu bringen versuchen. 6 2. Allgemeine Informationen zum Studium Bachelor- und Masterstudiengänge Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte Studienstruktur bzw. um ein zweistufiges System von Abschlüssen. Mit dem Bachelor wird der erste berufsqualifizierende Abschluss bzw. der erste akademische Grad erworben. Er ermöglicht sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch, einen weiterführendes Masterstudium aufzunehmen. Die Studiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs Studiensemester. Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs voraussetzen. Sie können entweder direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium oder nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Universitätsdiplom entspricht und anschließend eine Promotion ermöglicht. Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das Studienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert oder der Studiengang bildet einen wissenschaftlich vertieften Schwerpunkt. Als konsekutiv wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht (z.B. Bachelor of Arts MFKW und Master of Arts MFKW). Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen verlangt werden, um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Fachordnung des Masterstudienganges. Modularisierung Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert, d.h., sie sind in einzelne Module gegliedert. Ein Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt sich aus verschiedenen Veranstaltung(styp)en in diesem Themenbereich zusammen (z.B. Vorlesung und Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Module können Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule sein. Für jedes Modul ist in der Modulbeschreibung genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden und welche Lernziele für die Studierenden mit dem Studium dieses Moduls erreicht werden sollen. Um das Studium erfolgreich abschließen zu können, müssen sämtliche vorgegebenen Module absolviert und bestanden werden. Dazu müssen in jedem Modul eine oder mehrere Prüfungen abgelegt werden. Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Voraussetzungen, unter denen die Module absolviert werden können, sowie Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer geregelt. Da die Veranstaltungen eines Moduls in der im Studienverlaufsplan angegeben Reihenfolge besucht werden müssen, die Veranstaltungen immer nur einmal pro Jahr (entweder im Winter- oder im Sommersemester) angeboten werden, Module oft über mehrere Semester laufen und Module zum Teil Voraussetzung für nachfolgende Module sind, ergibt sich in modularisierten Studiengängen in der Regel eine klare Struktur mit einem relativ festen Stundenplan. 7 Workload und Leistungspunkte Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (Workload), der für jedes Modul erforderlich ist, um sich die Inhalte anzueignen und die Prüfungen bestehen zu können. Dabei wird bei der Entwicklung des Studienganges für jedes Modul ein Gesamtwert an Stunden berechnet, in den eingehen der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit), Zeiten der Vor- und Nachbereitung, Aufwand z.B. für die Prüfungsvorbereitung, das Abfassen eines Protokolls oder die Vorbereitung eines Seminarvortrages und der Zeitaufwand für die Prüfung selbst. Der Workload für ein Studienjahr ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt. Das sind 900 Stunden pro Semester und entspricht ca. 40 Stunden pro Woche, also einer Vollzeitarbeitsstelle. Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Leistungspunkte, sogenannte Credit Points (CP) vergeben. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer System", kurz „ECTS“. So bewertete Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen – z. B. bei einem Auslandsstudium – besucht und mit Prüfungen abgeschlossen wurden, können im Bachelor- oder Masterstudiengang anerkannt werden, die inhaltliche Passung vorausgesetzt. Dabei entsprechen jeweils 30 Arbeitsstunden für das Studium in einem Modul einem CP. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderten Workload im Studium. Module können unterschiedlich umfangreich sein. So können sie nur drei, aber auch zwölf CP umfassen. Pro Studiensemester werden bei durchschnittlich 900 Arbeitsstunden 30 CP erreicht. Ein gesamtes Bachelor-Studium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180 CP, ein viersemestriger Master-Studiengang 120 CP. Lehrveranstaltungsformen Die Studieninhalte werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt: In einer Vorlesung werden i.d.R. grundlegende Lehrinhalte einer größeren Studierendengruppe durch Vortrag vermittelt. Seminare haben etwa Schulklassengröße. Studierende beteiligen sich durch Diskussion, Referat und/ oder wissenschaftliche Hausarbeit. Seminare, die zu Studienbeginn Grundlagen vermitteln, werden oft Proseminare genannt. In Übungen bearbeiten die Studierenden zur Vertiefung des Stoffes konkrete Beispiele. Dazu gehören in fremdsprachenphilologischen Fächern auch sprachpraktische Übungen, in denen die Hör-, Sprach-, Lese- und Schreib-Kompetenzen der jeweiligen Sprache geschult werden. Kolloquien dienen der vertiefenden Diskussion einzelner Teilgebiete und richten sich i.d.R. an Studierende fortgeschrittener Semester. Der Umfang einer Lehrveranstaltung wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Hat eine Lehrveranstaltung einen Umfang von zwei SWS, bedeutet dies, dass sie ein Semester lang jede Woche zwei Stunden lang stattfindet. Der übliche Umfang von Lehrveranstaltungen beträgt zwei oder vier SWS. Dabei dauert eine SWS wie eine Schulstunde 45 Minuten, zwei SWS dementsprechend 90 Minuten, die i.d.R. ohne Pause abgehalten werden. Ist als Veranstaltungszeit z.B. 10-12 Uhr angegeben, beginnt die Veranstaltung i.d.R. um 10.15 Uhr und endet um 11.45 Uhr, es sei denn, die Zeitangabe ist mit dem Zusatz 10s.t. versehen. S.t. bedeutet hier „sine tempore“, lat. für „ohne Zeit“, d.h. die Veranstaltung beginnt pünktlich um 10.00 Uhr und endet entsprechend um 11.30 Uhr. Pro Woche sind ca. 20 SWS an Lehrveranstaltungen vorgesehen, in manchen Semestern etwas mehr, in anderen weniger. Nicht eingerechnet sind dabei die Zeiten der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, für Referate, Hausarbeiten und zur Klausurvorbereitung. Die Termine der Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig vor Semesterbeginn im Vorlesungsverzeichnis (www.uni-giessen.de/studium/studinfo/evv) bekanntgegeben. Wie Sie anhand dessen Ihren Stundenplan zusammenstellen, erfahren Sie in der Studieneinführungswoche vor Beginn des ersten Semesters. 8 gebräuchliche Abkürzungen AStA Allgemeiner Studierendenausschuss, die gewählte Interessenvertretung aller Studierenden CO/ KO Kolloquium c.t. cum tempore (lat.: mit Zeit), die Lehrveranstaltung beginnt 15 Minuten nach der angegebenen Zeit (akademisches Viertel) FB Fachbereich GK Grundkurs JLU Justus-Liebig-Universität Gießen K Kurs LN Leistungsnachweis LV Lehrveranstaltung NVV Nordhessischer Verkehrsverbund PS Proseminar RMV S/ SE SK SS/ SoSe s.t. StEW SWS Ü WS VL (e)VV Rhein-Main-Verkehrsverbund Seminar Sprachkurs Sommersemester (1. April bis 30.September) sine tempore (lat.: ohne Zeit), die Lehrveranstaltung beginnt pünktlich zur angegeben Zeit Studieneinführungswoche Semesterwochenstunde Übung Wintersemester (1. Oktober bis 31. März) Vorlesung (elektronisches) Vorlesungsverzeichnis 3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW Die Bachelor-Studiengang "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern; der weiterführenden Master-Studiengang MFKW ist für vier Semester konzipiert. Im Bachelorstudiengang entfallen auf das Hauptfach ca. 50 Prozent, auf das sprachliche Nebenfach ca. 25 Prozent und auf das wirtschaftswissenschaftliche Sachfach ca. 25 Prozent des Gesamtstudiums. Als Hauptfächer können gewählt werden: English Language, Literatures & Cultures Galloromanistik/Französisch Hispanistik/Spanisch Russistik Als sprachliche Nebenfächer können gewählt werden: English Language, Literatures & Cultures Galloromanistik / Französisch Hispanistik / Spanisch Lusitanistik / Portugiesisch Russistik / Russisch Polonistik / Polnisch Bohemistik / Tschechisch Südslavistik / Bosnisch, Kroatisch, Serbisch Ukrainistik / Ukrainisch Als wirtschaftswissenschaftliche Nebenfächer können gewählt werden: Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Gleichnamige Fächer können nicht als Haupt- und Nebenfach miteinander kombiniert werden, d.h. Hauptund Nebenfach müssen aus verschiedenen Einzelphilologien gewählt werden. 9 Das Studium MFKW umfasst 20 Module mit insgesamt 180 Credit Points: Im Studium des Hauptfaches sind acht Module à 10 CP zu absolvieren. Die Abschluss-Arbeit (Thesis-Modul) wird ebenfalls im Hauptfach erstellt und umfasst 10 CP. Das sprachliche Nebenfach besteht aus vier Modulen à 10 CP. Im wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre) müssen vier Grundlagenmodule à 6 CP im gewählten Fach sowie zwei Wahlpflichtmodule à 6 CP absolviert werden. Die Wahlpflichtmodule können aus dem Schwerpunktbereich des gewählten Nebenfaches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches oder aus dem Methodenbereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch Anrechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs Module können wegen Einbußen an Synergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP-Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden. Ein weiteres Modul im Umfang von 10 CP soll zur Schulung sog. Außerfachlicher Kompetenzen (AfK) in einem nicht bereits gewählten Studienfach nach freier Wahl belegt werden. Laut Studienordnung soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP absolviert werden. Dazu lagen bis Redaktionsschluss dieser Broschüre noch keine Praktikumsordnung und keine Modulbeschreibung vor. Das mindestens 5-wöchige Praktikum kann im In- oder Ausland absolviert und von den Studierenden auf die Module der Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden. Zur Anerkennung des Praktikums gilt folgendes Verfahren: Das Praktikum muss im Vorfeld mit der/ dem Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden (Beratungsgespräch). Für die Anerkennung sind folgende Unterlagen einzureichen: → Praktikumsnachweis durch den Arbeitgeber → Praktikumszeugnis durch den Arbeitgeber → Praktikumsbericht (acht bis zehn Seiten) Die Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes Praktikum erfolgt über ein Formular auf den Webseiten des Prüfungsamtes (www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/kuehnl-luft/down). Die Kontaktdaten der/des Praktikumsbeauftragten finden sich in Kapitel 8 dieser Broschüre. 10 Studienverlaufspläne Legende: EV = Einführungsveranstaltung GK = Grundkurs P = Praktikum PN = Praktikumsnachbereitung PS = Proseminar PV = Praktikumsvorbereitung S = Seminar SK SP T Ü VL W = Sprachkurs = Sprachpraktische Übung = Thesis = Übung = Vorlesung = Wissenschaftliche Übung K = Kurs Studienverlaufspläne in den Hauptfächern Die schwarz unterlegten Felder geben die Semester an, in denen die Veranstaltungen besucht werden sollen, die grau unterlegten zeigen die Semester, in denen die Veranstaltungen ggf. alternativ besucht werden können. Hauptfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (80 CP + 10 CP Thesismodul) Schwerpunkt Literatur Schwerpunkt Sprache Wahlpflichtmodule (entweder 2 Module Schwerpunkt Literatur + 1 Modul Schwerpunkt Sprache ODER 1 Modul Schwerpunkt Literatur + 2 Module Schwerpunkt Sprache) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode CP Introduction to Literary and Cultural Studies 05-ANG-LB-LitCult 10 English Linguistics 05-ANG-LB-ELing 10 Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 10 English for Specific Purposes – Intermediate Course 05-ANG-B-InterESP 10 Cultural Studies 05-ANG-LB-CultSt 10 1. 2. GK S 3. 4. Ü Ü VL GK GK VL S Ü Ü Ü Ü VL S S VL S S VL S 30 VL S VL Applied English Linguistics 05-ANG-LB-ApplEL S S English Historical Linguistics 05-ANG-LB-HistLing VL New Englishes 05-ANG-LB-NewEng VL Thesis-Modul (im Schwerpunktbereich) 05-ANG-B-Thesis alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung 6. S Literary Periods 05-ANG-LB-LitPer Summe CP 5. S Literary Genres 05-ANG-LB-LitGen Literary Theory 05-ANG-LB-LitTheo Semester S S S S 80 10 T 11 Hauptfach Galloromanistik/Französisch (80 CP + 10 CP Thesismodul) Wahlpflichtbereich I (1 von 3) Wahlpflichtbereich II (1 von 3) Wahlpflichtmodule Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode Sprachpraxis I 05-ROM-B-SprPrF-1 10 Sprachwissenschaft I 05-ROM-B-SprF-1 10 Literaturwissenschaft I (Hauptfachmodul) 05-ROM-B-LitF-1 10 Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Hauptfachmodul) 05-ROM-B-LKKultF 10 Sprachpraxis II 05-ROM-B-SprPrF-2 10 Sprachpraxis (Ausland) 05-ROM-B-SprPrFE 10 Literaturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitFE 10 2. SP SP EV VL 3. 4. EV SP PS VL 5. 6. PS EV PS SP SP SP SP SP SP VL S/Ü VL S/Ü S Sprachwissenschaft II 05-ROM-B-SprF-2 K 10 Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt 05-ROM-B-LitKultF Thesis-Modul 05-ROM-B-ThesisF alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung 1. S/Ü Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitKultFE Literaturwissenschaft II 05-ROM-B-LitF-2 Semester VL Sprachwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-SprFE Summe CP 12 CP S K S K 80 10 T Studienverlaufsplan Hauptfach Hispanistik/Spanisch (80 CP + 10 CP Thesismodul) CP 10 Sprachwissenschaft I 05-ROM-B-SprS-1 10 Literaturwissenschaft I 05-ROM-B-LitS-1 10 Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKKultS 10 Sprachpraxis II 05-ROM-B-SprPrS-2 10 Sprachpraxis (Ausland) 05-ROM-B-SprSE 10 Wahlpflicht-bereich I (1 von 3) Sprachpraxis I 05-ROM-B-SprPrS-1 Sprachwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-SprSE Wahlpflicht-bereich II (1 von 3) Wahlpflichtmodule Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode Sprachwissenschaft II 05-ROM-B-SprS-2 Literaturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitSE Thesis-Modul 05-ROM-B-ThesisS alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung 2. SP SP EV VL 3. 4. EV PS 5. 6. PS VL EV PS SP SP SP SP S/Ü S/Ü S/Ü 10 VL S/Ü VL S/Ü S K 10 Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt II 05-ROM-B-LitKultS Summe CP 1. VL Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland) 05-ROM-B-LitKultSE Literaturwissenschaft II 05-ROM-B-LitS-2 Semester S K S K 80 10 T 13 Studienverlaufsplan Hauptfach Russistik/Russisch (80 CP + 10 CP Thesismodul) Modulbezeichnung/Modulcode Sprachwissenschaft I und russische Sprache 05-SLA-B-SprRuss-1 Literaturwissenschaft I und russische Sprache 05-SLA-B-LitRuss-1 Kulturwissenschaft I und russische Sprache Pflichtmodule 05-SLA-B-KultRuss-1 Sprachwissenschaft II und russische Sprache“ 05-SLA-B-SprRuss-2 Literaturwissenschaft II und russische Sprache 05-SLA-B-LitRuss-2 Fachsprachen und Übersetzung 05-SLA-B-FachuÜBRuss 10 10 Semester 1. 2. VL SK 3. 4. 5. 6. SK SK VL VL 10 10 SK Ü S S VL SK PS 10 PS SK SK 10 SK SK Fachsprachen 05-SLA-B-FachSprRuss Wahlpflicht-bereich (1 von 2) CP 10 Ü SK S Sprach- und Kulturwissenschaft Ü 05-SLA-B-SprKultRuss SK 10 S Literatur- und Kulturwissenschaft Ü 05-SLA-B-LitKultRuss Summe CP SK 80 BA-Thesis-Modul (im Schwerpunktbereich) 05-SLA-B-ThesisRuss T 10 Studienverlaufspläne in den Nebenfächern Studienverlaufsplan Nebenfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (40 CP ) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode Introduction to Literary and Cultural Studies 05-ANG-LB-LitCult 10 English Linguistics 05-ANG-LB-ELing 10 Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 10 Cultural Studies 05-ANG-LB-CultSt 10 Summe CP alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung 14 CP 40 Semester 1. 2. GK S 3. 4. VL S VL GK GK VL S Ü Ü Ü S 5. 6. Studienverlaufsplan Nebenfach Galloromanistik/Französisch (40 CP) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode CP Sprachpraxis I 05-ROM-B-SprPrF-1 10 Sprachwissenschaft I 05-ROM-B-SprF-1 10 Literaturwissenschaft I (Nebenfachmodul) 05-ROM-B-LitF-1 10 Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Nebenfachmodul) 05-ROM-B-LKKultF 10 Summe CP Semester 1. 2. SP SP EV VL 3. 4. 5. 6. 5. 6. 5. 6. PS PS SP VL EV PS SP 40 alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung Studienverlaufsplan Nebenfach Hispanistik/Spanisch (40 CP) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode CP Sprachpraxis I 05-ROM-B-SprPrS-1 10 Sprachwissenschaft I 05-ROM-B-SprS-1 10 Literaturwissenschaft I 05-ROM-B-LitS-1 10 Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKKultS 10 Summe CP Semester 1. 2. SP SP EV VL 3. 4. SP PS PS VL EV PS SP 40 alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung Studienverlaufsplan Lusitanistik/Portugiesisch - nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode CP Sprachpraxis 05-ROM-B-SprPrP 10 Sprachwissenschaft 05-ROM-B-SprP 10 Literaturwissenschaft 05-ROM-B-LitP 10 Landeskunde/ Kulturwissenschaft 05-ROM-B-LKP 10 Summe CP Semester 1. 2. SP SP W VL 3. 4. SP VL/ W PS PS W PS SP/ Ü 40 alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung 15 Studienverlaufsplan Nebenfach Russistik/Russisch (40 CP) Pflichtmodule Modulbezeichnung/ Modulcode Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und russische Sprache 05-SLA-B-NFSprRuss-1 Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und russische Sprache 05-SLA-B-NFLitRuss-1 CP 1. 10 10 SK 2. 3. SK S 10 Nebenfachmodul “Fachsprachen” 05-SLA-B-FachSprRuss 10 4. 5. 6. PS SK Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und russische Sprache 05-SLA-B-NFKultRuss-1 Summe CP Semester SK SK VL Ü VL SK Ü 40 Studienverlaufsplan Polonistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Modulbezeichnung/ Modulcode Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und polnische Sprache Pflichtmodule 05-SLA-B-NFSprPol-1 Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und polnische Sprache 05-SLA-B-NFLitPol-1 Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und polnische Sprache 05-SLA-B-NFKultPol-1 Nebenfachmodul “Fachsprachen” 05-SLA-B-FachSprPol Summe CP Semester CP 1. 10 10 SK 2. 3. SK S VL PS 10 10 4. 5. 6. SK SK Ü VL VL SK SK Ü 40 Studienverlaufsplan Bohemistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Modulbezeichnung/ Modulcode Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und tschechische Sprache CP Semester 1. 2. 3. 10 Ü SK S 10 SK VL PS 4. 5. 6. Pflichtmodule 05-SLA-B-NFSprTsch-1 Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und tschechische Sprache 05-SLA-B-NFLitTsch-1 Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und tschechische Sprache 05-SLA-B-NFKultTsch-1 Nebenfachmodul “Fachsprachen” 05-SLA-B-FachSprTsch Summe CP 16 10 10 40 SK SK Ü VL VL SK SK Ü Studienverlaufsplan Ukrainistik – nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Modulbezeichnung/ Modulcode Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und ukrainische Sprache Pflichtmodule 05-SLA-B-NFSprUkr Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und ukrainische Sprache Semester CP 1. 10 10 2. 3. SK S SK 4. 5. 6. PS 05-SLA-B-NFLitUkr Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und ukrainische Sprache (B) 10 05-SLA-B-NFKultUkr-B Nebenfachmodul “Fachsprachen” 05-SLA-B-FachSprUkr Summe CP 10 SK SK Ü VL VL SK SK Ü 40 Studienverlaufsplan Südslavistik/ Bosnisch, Kroatisch, Serbisch – nur als Nebenfach wählbar (40 CP) Semester Modulbezeichnung/ CP Pflichtmodule Modulcode Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische Sprache 05-SLA-B-NFSprBKS 10 Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische Sprache 05-SLA-B-NFLitBKS 10 Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische Sprache (B) 05-SLA-B-NFKultBKS-B 10 Nebenfachmodul “Fachsprachen” 05-SLA-B-FachSprBKS Summe CP 10 1. SK 2. 3. SK S 4. 5. 6. PS SK SK Ü VL VL SK SK Ü 40 17 Studienverlaufspläne der wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer Mit einem neuen Studienprogramm in den wirtschaftswissenschaftlichen Hauptfächern wurde auch eine www.uni-giessen.de/ neue Nebenfachordnung (Immatrikulation ab WiSe 2012/13, s. mug/7/findex35.html/7_35_NF) mit höherer Wahlmöglichkeit und verbesserter Studierbarkeit eingeführt. Zudem ergeben sich neue Codes und Bezeichnungen für die Module. Die Fortführung des Nebenfachstudiums nach allen alten Studienordnungen (Immatrikulation bis SoSe 2012) ist aber unter Anwendung der Äquivalenztabelle (wiwi.uni-giessen.de/dl/det/nebenfach/32835/) möglich. Die Anmeldung in FlexNow erfolgt nach wie vor nach den alten Modulbezeichnungen. Für alle Nebenfachstudierende gibt es die Option des Wechsels auf die neue Nebenfachordnung (wiwi.unigiessen.de/home/nebenfach/Wechsel/) unter Vollanrechnung der am FB 02 erbrachten Leistungen. Wenn Sie einen Wechsel zur „neuen" Nebenfachordnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Nebenfachberatung (s. Kap. 8). Die hier dargestellten Studienverlaufspläne beruhen auf der neuen Nebenfachordnung. Studienverlaufsplan Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL, 40 CP) Graue Felder kennzeichnen die Semester, in denen das jeweilige Modul absolviert werden sollte, in Klammern gesetzte Buchstaben geben Semester an, in denen das Modul auch belegt werden kann. 18 Studienverlaufsplan Nebenfach Volkswirtschaftslehre (VWL, 40 CP) Neben den vier Grundlagenmodulen à 6 CP im gewählten Fach (Pflichtbereich) müssen zwei weitere Module à 6 CP absolviert werden (Wahlbereich). Diese können aus dem Schwerpunktbereich des gewählten Nebenfaches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches oder aus dem Methodenbereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch Anrechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs Module können wegen Einbußen an Synergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP-Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden. Bereich Methodische Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften [NF/B-Meth] Modulcode Modulbezeichnung (Kurztext) 02-Wiwi: NF/B-Meth-1 02-Wiwi: NF/B-Meth-2 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Formale Grundlagen der Statistik Angewandte Statistik in den Wirtschaftswissenschaften IT-Systeme 02-Wiwi: NF/B-Meth-3 02-Wiwi: NF/B-Meth-4 Fachsemester CP Turnus 1.-2 1.-2 6 6 WS SS 3.-4. 6 WS 3.-4. 6 WS 19 Bereich Schwerpunkt-Module der BWL [S-BWL] Modulcode 02-BWL:BSc-B1-1 02-BWL:BSc-B2-1 02-BWL:BSc-B2-2 02-BWL:BSc-B3-2 02-BWL:BSc-B4-1 02-BWL:BSc-B5-1 02-BWL:BSc-B6-1 02-BWL:BSc-B7-1 02-BWL:BSc-B7-3 02-BWL:BSc-B8-1 02-BWL:BSc-B10-1 02-BWL:BSc-B10-2 02-Wiwi:NF/B-VWL-1 Modulbezeichnung (Kurztext) Marketing Managementmethoden und -techniken Internationales Management Corporate Finance Fundamentals of Controlling Finanzinstitutionen Financial Strategy & Corporate Valuation Rechnungslegung nach IFRS Rechnungslegung nach HGB Personalmanagement Entrepreneurship Technologie- und Innovationsmanagement zusätzlich Einführung in die VWL/Mikroökonomie für NF-dd CP 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Bereich Schwerpunkt-Module der VWL [S-VWL] Modulcode 02-VWL:BSc-V1-1 02-VWL:BSc-V2-1 02-VWL:BSc-V3-1 02-VWL:BSc-V4-1 02-VWL:BSc-V5-1 02-VWL:BSc-V6-1 02-VWL:BSc-V3/V5-1 02-VWL:BSc-V3/V6-1 Modulbezeichnung (Kurztext) Wettbewerbspolitik und -strategie Öffentliche Finanzen Internationale Wirtschaftsbeziehungen Transition and Integration Economics Geldpolitik Strategisches Verhalten und Institutionen Wachstum und Innovation Ökonomische Experimente und Arbeitsmärkte CP 6 6 6 6 6 6 6 6 Weitere Aspekte des Studiums Studieren am FB Wirtschaftswissenschaften Das Nebenfachangebot für andere Fachbereiche ist Teil des regulären Studienangebots des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an seine Hauptfachstudierende. MFKW-Studierende nehmen an den gleichen Vorlesungen und Übungen teil, wie die Hauptfachstudierenden, und schreiben auch die gleichen Klausuren. Der Aufbau des Nebenfachs muss sich also nach den Studienplänen der Hauptfachstudierenden richten, eine Anpassung an die Bedürfnisse der Nebenfächer ist daher nicht möglich. Alle Module und deren Inhalte sind auf der Homepage des FB 02 zu finden. Dort findet sich auch immer das aktuelle Vorlesungsverzeichnis mit den Zeiten und Orten der Vorlesungen und Übungen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter wiwi.uni-giessen.de/home/fb02. Bei Fragen zu den Vorlesungen oder Übungen können Sie immer den Professor bzw. dessen Mitarbeiter kontaktieren. Es ist empfehlenswert sich im SPIC (Students’ Personal Information Center) des FB 02 zu registrieren, da Zugänge zu Online-Übungen, Downloads und Foren oft nur hierüber zu erreichen sind. Der Zugang zu SPIC erfolgt ebenfalls über die Homepage des Fachbereichs. Vorlesungen sind in der Regel anmeldungsfrei, zu Übungen muss man sich je nach Professur anmelden. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des jeweiligen Professors über die dortigen Gepflogenheiten. Praxisorientierung (während) des Studiums Die Studienreform hin zu Bachelor- und Master-Abschlüssen steht unter der Maßgabe, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach i. d. R. drei Jahren Studium bzw. einen zweiten Abschluss (Master) 20 nach weiteren i. d. R. zwei Jahren zu ermöglichen. Auch die geisteswissenschaftlichen Fächer bemühen sich auf unterschiedliche Weise, diesem Anspruch zu genügen. So ist auch für Studierende des BA MFKW ein Praktikum empfohlen (s.o.). Zudem ist es ratsam, in der vorlesungsfreien Zeit ein oder mehrere freiwillige Praktika zu absolvieren. Praktiker/innen aus der Privatwirtschaft geben die Empfehlung, (freiwillige) Praktika zu absolvieren, Erfahrungen im Wirtschaftsleben zu machen, diese zu reflektieren und daraus zu lernen. Sie erwarten eine grundsätzlich positive Einstellung zum Wirtschaften, eine erkennbare Bereitschaft, Praxisanforderungen aufzugreifen, die Fähigkeit, Wissen in sinnvolle Handlungen umzusetzen und die Bereitschaft, von anderen zu lernen. Aus der Sicht von Praktiker/innen ist empfehlenswert, die Zeit an der Universität für mehr zu nutzen als zum Erwerb von Fachwissen, nämlich um z.B. Verlässlichkeit/ Verbindlichkeit einzuüben, Zeitmanagement zu erlernen, Verhandlungsführung/ freies Reden/ Rhetorik und Moderation einzuüben, Veranstaltungen zu organisieren, ökonomisches Grundverständnis zu erwerben sowie Realitäten anzuerkennen (dass z. B. Fristen einzuhalten sind, dass nur begrenzt Geld zur Verfügung steht u. ä.). Denkbare Lernfelder während des Studiums wären u.a. Initiativen/ Vereine auf Fachebene politische Gruppen an der Uni/ Gremienarbeit/ Fachschaft/ Fachbereich/ Senat Erstsemesterbetreuung/ Tutorentätigkeit eigene fachbezogene Gruppenarbeit/ Teamarbeit Im Bereich der Außerfachlichen Kompetenzen sind im BA MFKW 10 CP vorgesehen. Zusätzliche AfK-Kurse (www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfbk/afk/kursangebot) werden u.U. mit Zeugnissen bescheinigt und können eine gute Bereicherung für Bewerbungsunterlagen sein. Internationale Ausrichtung Kennzeichen des Studiengangs ist das obligatorische Auslandssemester, das i. d. R. im 5. Semester (3. Studienjahr) absolviert wird. Es dient der Vertiefung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse und wird zumeist im Sprachbereich der Hauptfachsprache für die Zeit eines hiesigen Wintersemesters durchgeführt. Die MFKW-Studierenden mit Hauptfach Englisch gehen also an eine englischsprachige Universität, diejenigen mit Hauptfach Französisch ins französischsprachige Ausland, diejenigen mit dem Hauptfach Russisch gehen nach Russland, diejenigen mit dem Hauptfach Spanisch nach Spanien bzw. in ein Land mit Spanisch als Verkehrssprache. Der Auslandsaufenthalt wird in der Regel an ausländischen Hochschulen verbracht, mit denen Vereinbarungen über den Studentenaustausch getroffen worden sind. Es steht jeweils eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Zudem bestehen Absprachen über die Lehrangebote, und Kooperationsvereinbarungen und -verträge sorgen dafür, dass für die Studierenden die oftmals nicht geringen Studiengebühren entfallen (bis auf kleinere Beträge an einzelnen Hochschulen). Das Auslandssemester kann auch auf eigene Initiative der/ des Studierenden initiiert werden. In jedem Einzelfall ist im zweiten Studienjahr ein Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem Fachstudienberater zu führen. Im Auslandssemester sollen Studierende Studienleistungen im Umfang von 16 bis 20 CP erbringen, die für ihr fremdsprachenphilologisches Hauptfach und/oder Nebenfach und/oder das Sachfach Wirtschaftswissenschaften relevant sind. Zumeist werden (hauptsächlich) Veranstaltungen im Sachfach Wirtschaftswissenschaften belegt. 21 Die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen werden bei entsprechender Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des studierten Hauptfachs und/oder Nebenfachs und/oder Sachfachs anerkannt. Leider entwickelt sich in den letzten Jahren eine Knappheit der Austauschplätze im englischsprachigen Ausland, so dass Studierende mit dem Hauptfach Anglistik in der Regel Privatbewerbungen an englischsprachigen Universitäten anstreben müssen. Die Privatbewerbungen werden vom Auslandsbüro des Instituts für Anglistik (www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa?language_sync=1) unterstützt. Das Auslandsbüro ist auch für die Vergabe der Studienplätze an englischsprachigen Partnerhochschulen zuständig. Diese werden durch ein jährliches Bewerbungsverfahren vergeben. Alle anderen bekommen auch Hilfestellung von der Abteilung Akademisches Auslandsamt, Kontaktdaten s. Kap. 9. Mit folgenden Hochschulen bestehen entsprechende Kooperationen: Großbritannien Italien University of Leicester Università degli Studi di Genova ‘La Sapienza’ Sheffield Hallam University University of Wolverhampton Università degli Studi di Roma USA, Kanada, Australien Portugal: Denison University (Granville, Ohio) Universidad do Minho (Braga) University of Wisconsin-Milwaukee Spanien Suffolk University (Boston, Massachusetts) Universidad de Granada Macquarie University, Sydney Universidad de León Frankreich Universidad de Lleida Université de Bordeaux III Universidad Autónoma de Madrid Université de Bourgogne Universidad Carlos de Madrid Université de Bretagne Occidentale Universidad Complutense de Madrid Université de Franche-Comté Universidad de Oviedo Université de Limoges Universidad de Pamplona Université de Montpellier Universidad de Salamanca Université d’Orléans Universidad de Valencia Université de Paris-Nanterre (Paris X) Universidad de Valladolid Université de Rouen Haute Normandie Russland Université de Perpignan Via Domitia Universität Kazan Individuelle Bewerbungen bei anderen ausländischen Hochschulen sind möglich. Prüfungen Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen in unterschiedlicher Form verlangt. Dazu gehören im BA MFKW mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, Seminarvorträge oder Präsentationen. Dabei können Prüfungen entweder modulbegleitend oder modulabschließend durchgeführt werden. Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu den einzelnen Modulbestandteilen wie Vorlesung oder Seminar statt. Im anderen Fall wird der Stoff des gesamten Moduls in einer Prüfung behandelt. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in der jeweiligen Modulbeschreibung aufgeführt. Sind alle Leistungen erbracht, ist das Modul bestanden. Die Note geht als Fachnote i.d.R. in das Abschlusszeugnis ein. Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach und die beiden Nebenfächer als verpflichtend vorgesehene Module bestanden sind. Die traditionellen, umfangreichen Abschlussprüfungen wie in den Diplom- oder Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss des Studiums bildet die Bachelor-Arbeit (auch Thesis genannt), eine mehrmonatige wissenschaftliche Hausarbeit zu einem selbstgewählten Thema aus dem Hauptfach. Sie ist ebenfalls einem Modul zugeordnet. Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass Sie 22 in der Lage sind, innerhalb einer gegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden eine Aufgabe selbstständig zu bearbeiten, die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben und die Fähigkeit besitzen, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu verknüpfen. Die Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation. Das Thema der Bachelor-Thesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Der Bearbeitungszeitraum beträgt drei Monate. Die Präsentation findet im Rahmen eines Kolloquiums statt. Prüfungsanmeldung und Rücktritt Für die fremdsprachenphilologischen Fächer gilt: Für ein Modul und alle dazu gehörigen Prüfungen ist angemeldet, wer sich für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Moduls entschieden, den Platz beantragt und ihn erhalten hat. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ohne Anmeldung ist nicht möglich! Wer für ein Modul gemeldet ist, ist damit auch verpflichtet, die Veranstaltung und die Prüfungen zu absolvieren. Wer nicht teilnehmen kann oder will, muss sich beim Prüfungsamt unbedingt rechtzeitig bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin abmelden! Wer sich nicht abmeldet, erhält die Note „ungenügend" für das Modul und ist damit durchgefallen. Dies gilt auch für die Studienanfänger im ersten Semester! Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist der allein auf die 3-Tages-Frist gestützte Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt ist dem zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen. Bei Vorliegen triftiger Gründe wie Krankheit ist der Rücktritt von der Prüfung auf Antrag auch innerhalb der Frist von 3 Tagen möglich. Der Antrag muss sofort nach bekannt werden der Gründe beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Gründe müssen glaubhaft gemacht und bei Krankheit muss mit dem Antrag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Eine Entscheidung über die Anerkennung der Gründe muss vor dem Prüfungstermin erfolgen. Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften müssen sich die Studierenden nicht für die Vorlesungen, in einzelnen Fällen aber für die dazugehörigen Übungen und in jedem Fall zu jeder Klausur anmelden, die sie mitschreiben wollen. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über das Prüfungsverwaltungssystem Flex Now. Im Nebenfach werden keine Zwangsanmeldungen durchgeführt. D.h. die Studierenden sind also zu jeder Zeit selbst verantwortlich dafür, dass sie zur Klausur angemeldet sind! Die Klausuren finden zum regulären Termin jeweils im Semester der Veranstaltung in den ersten drei Wochen nach dem Ende der Vorlesungszeit statt. Nachklausuren finden in den Semesterferien des darauffolgenden Semesters statt. Die Klausuren sind voneinander unabhängig, d.h. Studierende können sich auch zum Termin der Nachklausur (Wiederholungsklausur) als Erstversuch anmelden. Die Anmeldefristen am FB 02 sind Ausschlussfristen, d.h. melden sich Studierende nicht rechtzeitig an, dürfen sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Die Anmeldefristen sind daher entsprechend lang (meist ein bis zwei Monate) und werden schon Wochen vorher auf der Homepage des Prüfungsamtes der Wirtschaftswissenschaften bekanntgegeben. Dort werden auch die Klausurtermine veröffentlicht (https://www.uni-giessen.de/fbz/fb02/service-fuer-studierende/service-center/ssp-downloads). Innerhalb der Abmeldefristen des FB 02 ist über FlexNow auch eine Abmeldung von einer Klausur möglich. Die Fristen des FB Wirtschaftswissenschaften sind für die wirtschaftswissenschaftlichen Module auch dann maßgeblich, wenn für die jeweiligen Hauptfach-Studiengänge der Wiwi-Nebenfach-Studierenden andere Fristen gelten. Ein Rücktritt von einer Prüfung bis drei Tage vor Prüfungstermin ohne triftige Gründe ist nicht möglich. Tritt kurzfristig ein triftiger Grund ein (z.B. Krankheit, Unfall auf dem Weg zu Klausur, Todesfall in der Familie, …), aus dem eine Klausur nicht mitgeschrieben werden kann, muss die/ der Studierende dies belegen, im Krankheitsfall durch ein amtsärztliches Attest und ein vom Arzt ausgefülltes Formular eingereicht wer23 den, das über die Internetseite des FB Wirtschaftswissenschaften heruntergeladen werden kann. In anderen Fällen erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung der Polizei, eine Sterbeurkunde… Prüfungswiederholung Zu beachten ist, dass Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind, entweder als Ausgleichsprüfungen für nicht bestandene Teilprüfungen oder als Wiederholungsprüfung zum Stoff des gesamten Moduls. Sind alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das Studium in diesem Studienfach nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf. Nicht bestandene modulabschließende Prüfungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Besteht die Modulprüfung aus der Summe modulbegleitender Prüfungen und wird eine modulabschließende Prüfung erforderlich, kann die Wiederholung der modulabschließenden Prüfung mit einer Auflage versehen werden. Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines Semesters durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Im wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach können nicht bestandene Module zweimal wiederholt werden. Ist eine Prüfung auch bei der 2. Wiederholung nicht bestanden, ist die/der Studierende endgültig durchgefallen und eine Fortsetzung des Nebenfachstudiums dann nicht mehr möglich. Benotung der Prüfungen Die Prüfungen werden nach dem ECT-System benotet. In welchem Verhältnis die Ergebnisse einzelner Teilprüfungen in die Gesamtnote eines Moduls eingehen, ist in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 der Speziellen Ordnung für den Studiengang BA MFKW festgelegt. Die Gesamtnote bei Abschluss des Studiums wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten, wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 3-fach eingeht. Die AfK-Leistungsnachweise gehen nicht in die Gesamtnote ein. Alle weiteren Regelungen zum Studiengang und den Prüfungen sind in den jeweils aktuell gültigen Fassungen der „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge an der JLU“ (AllB) und der „Speziellen Ordnung für den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ enthalten. Die dort veröffentlichten Regelungen sind rechtsverbindlich und können jederzeit im Internet eingesehen werden, s. Kap. 4. Weiterführende Studiengänge Eine Fortsetzung des Studiums ist u.a. im konsekutiven Master-Studiengang „Master of Arts Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ an der Justus-Liebig-Universität möglich. Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss des Bachelor-Studienganges MFKW oder in einem anderen einschlägigen Bachelorstudiengang. Auch der Übergang zu Masterstudiengängen anderer Hochschulen kann möglich sein. 24 4. Studienordnung In der Studienordnung (Spezielle Ordnung) sind die Rahmenbedingungen für den Studiengang dargelegt. Die Studienordnung regelt u.a. Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhalte sowie Zahl und Umfang der Prüfungen. Es empfiehlt sich, die Studienordnung sorgfältig zu lesen, um sich mit den Anforderungen und Regeln des Studiums frühzeitig vertraut zu machen. Die aktuelle Version der Studienordnung finden Sie immer unter www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_05_02_MFKuW. Der Verweis „AllB“ bei den einzelnen Paragraphen bezieht sich auf die „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge“. Dort sind sämtliche grundsätzlichen Regelungen für alle Bachelor- und MasterStudiengänge der JLU niedergelegt. Die aktuelle Version der AllB finden Sie immer unter http://www.unigiessen.de/mug/7/7_34_00_1. Beschluss Genehmigung Inkrafttreten Präsident: 29.07.2009 Wintersemester 2007/08 Präsident: 14.07.2010 Präsident: 29.03.2011 Wintersemester 2010/11 Wintersemester 2011/12 3. Änderungsfassung 4. Änderungsfassung 5. Änderungsfassung 6. Änderungsfassung FBR: 10.07.2007 und 20.05.2009 FBR: 16.06.2010 FBR: 09.02.2010 und 11.03.2011 FBR: 15.06.2011 FBR: 15.12.2010 FBR: 20.08.2012 FBR: 05.02.2014 Präsidium: 19.07.2011 Präsidium: 26.09.2011 Präsidium: 22.10.2012 Präsidium: 25.03.2014 21.07.2011 Sommersemester 2012 Wintersemester 2012/13 Wintersemester 2014/15 7. Änderungsfassung FBR 03.07.2015 Präsidium 14.09.2015 16.09.2015 Ordnung 1. Änderungsfassung 2. Änderungsfassung Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 10. 7. 2007 in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses vom 03. Juli 2015 In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge (AllB) der JLU v. 21.7.2004 (StA S. 2154) hat der Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur der Justus-Liebig-Universität Gießen die folgende Spezielle Ordnung verabschiedet. § 1 (zu § 1 Abs 1 und § 11 AllB) (1) Der Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst sechs Semester. (2) Am Bachelor-Studiengang sind die folgenden Fächer des Fachbereiches 05 beteiligt: a) Anglistik, b) Bohemistik/Tschechisch, c) Galloromanistik/Französisch, d) Hispanistik/Spanisch, e) Lusitanistik/Portugiesisch, f) Polonistik, g) Russistik, h) Kroatisch/Serbisch. (3) Der Fachbereich 02 – Wirtschaftswissenschaften beteiligt sich am Studiengang durch das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften. (4) Aus den in Absätzen 2 und 3 genannten Fächern können Haupt- und Erstes und Zweites Nebenfach entsprechend Anlage 4 in den dort ermöglichten Kombinationen gewählt werden. (5) Der Studiengang umfasst: Ein Erstes Hauptfach (80 CP), in dem die Thesis (10 CP) verfasst wird, ein Erstes und ein Zweites Nebenfach (je 40 CP) sowie Außerfachliche Kompetenzen (10 CP). 25 (6) Die Studienvoraussetzungen für die Fächer des Studienganges werden in Anlage 3 geregelt. § 2 (zu § 1 Abs 2 AllB) (1) Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im Sachfach Wirtschaftswissenschaften. (2) Im Studium sollen in allen Fächern das wissenschaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie die Teamfähigkeit der Studierenden geschult werden. (3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben hat und die Fähigkeit besitzt, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu verknüpfen. (4) Durch die Verbindung von Sprach-, Literaturund Kulturwissenschaften mit fremdsprachlichen Fachsprachen und Wirtschaft bildet dieser Studiengang Studierende für Tätigkeiten in Unternehmen aus. Auch werden die Absolventen befähigt, den auf dem Bachelor-Studiengang aufbauenden Master-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft an der JLU zu studieren. (5) Im dritten Studienjahr ist ein Auslandssemester vorgesehen, in dem die Studierenden eine für ihr fremdsprachenphilologisches Hauptund/oder Nebenfach relevante Bezugskultur im lokalen soziokulturellen Kontext vertieft kennen lernen und auf diese Weise interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenzen ausbauen sollen. Weist der Studierende nach, dass er trotz intensiven Bemühens keinen gebührenfreien Platz an einer Hochschule des angezielten Sprachraums gefunden hat und ist ihm die Eigenfinanzierung nicht zumutbar oder ist ihm ein Auslandssemester aus anderen wichtigen nachgewiesenen Gründen nicht zumutbar, kann der Prüfungsausschussvorsitzende auf den Nachweis des Auslandssemesters verzichten. Der Studierende hat die für das Auslandssemester vorgesehenen Module an der JLU zu absolvieren. Mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden vereinbart der Stu26 dierende, wie wesentliche Teile der speziellen aus dem Auslandssemester erwarteten Kompetenzen erworben werden können. § 3 (zu § 2 AllB) Der Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem Studium den Grad des Bachelor of Arts (BA) für Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft. § 4 (zu § 5 und § 8 AllB) (1) Die Module werden in Anlage 2 Modulhandbuch beschrieben. (2) Innerhalb der Module kann die Zulassung zu bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen Abschluss modulbegleitender Prüfungen abhängig gemacht werden. Entsprechende Vorgaben sind den Modulbeschreibungen der Fächer zu entnehmen. § 5 (zu § 6 AllB) (1) Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt 180 CP. (2) Der Bachelor-Studiengang umfasst 20 Module einschließlich des Thesis-Moduls ohne Berücksichtigung des Bereichs außerfachliche Kompetenzen. (3) Alle Module der fremdsprachenphilologischen Haupt- und Nebenfächer umfassen je 10 CP. (4) Das Studium eines Hauptfaches umfasst 8 Module (80 CP) und das Thesis-Modul (10 CP). (5) Das Studium eines Nebenfaches umfasst 4 Module (40 CP). (6) Das Studium des wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfachs umfasst 40 CP. Näheres regelt die Nebenfachordnung des FB 02 (MUG 7.35.NF.02). (7) Zur Schulung außerfachlicher Kompetenzen müssen Kreditpunkte aus Modulen nach freier Wahl im Umfang von 10 CP aus dem Bereich Außerfachliche Kompetenzen eingebracht werden. In diesen Nachweis dürfen solche Module der Außerfachlichen Kompetenzen nicht eingebracht werden, in denen Inhalte bearbeitet bzw. Kompetenzen erworben werden sollten, die auch Gegenstand von Pflichtmodulen oder von in die Gesamtnote nach § 20 eingebrachten Wahlpflichtmodulen sind. Module der Außerfachli- chen Kompetenzen werden bewertet, nicht benotet. (8) Die Thesis wird im Hauptfach angefertigt. (9) Es soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP absolviert werden. Dazu liegen eine Modulbeschreibung und eine Praktikumsordnung vor. Das Praktikum kann von den Studierenden auf die Module zu Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden. § 5a (zu § 7 AllB) (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige Teilnahme an allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen. (2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt. (3) Bei dem Versäumen von mehr als drei Sitzungen bis zur Hälfte der Anzahl der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen ist zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende. (4) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der Abs. 1-3 § 6 (zu § 9 AllB) (1) Das Auslandssemester gemäß § 2 Abs 5 kann durch universitätsinterne Verfahren der einzelnen Fächer vermittelt werden oder auf eigene Initiative des Studierenden hin initiiert werden. In jedem Einzelfall ist im zweiten Studienjahr ein Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem Fachstudienberater zu führen. (3) Im Auslandssemester sollen Studierende Studienleistungen erbringen, die sich auf Module dieses Studienganges im Umfang von 16-20 CP anrechnen lassen. (4) Die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen werden bei entsprechender Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des studierten Hauptfachs und/oder Nebenfachs und/oder Sachfachs anerkannt. Die Bewertung der Module erfolgt gemäß § 29 AllB. Näheres zum Anerkennungsverfahren wird in geeigneter Weise durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. § 7 (zu § 10 Abs 1 Satz 1 AllB) (1) Der Prüfungstyp (modulbegleitend oder modulabschließend) ist jeweils in den Modulbeschreibungen festgelegt. (2) Besteht die Modulprüfung aus der Summe von modulbegleitenden Prüfungen oder einer Kombination von modulbegleitenden Prüfungen und einer Modulabschlussprüfung und führt das Gesamtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine Ausgleichsprüfung gemäß § 10 Abs 1 Sätze 2-5 AllB erforderlich. Die Form der Ausgleichsprüfung wird in der Modulbeschreibung geregelt. (3) Die Note der Ausgleichsprüfung wird mit Ausnahme der Module des FB 02 zu gleichen Teilen aus der Note der Erstprüfung und der Note der Ausgleichsprüfung errechnet. § 8 (zu § 10 Abs 1 Satz 3 AllB) Die Verfahren zur Notenbildung sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 Modulhandbuch festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB. § 9 (zu § 10 Abs 3 Satz 1 AllB) (1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, Seminarvorträge, Präsentationen und Portfolios. (2) Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt mindestens 45, maximal 90 Minuten. (3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt pro Prüfling mindestens 15 Minuten, höchstens 20 Minuten. Zwei bis maximal vier Kandidaten/Kandidatinnen können einen gemeinsamen schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an den Prüfungsausschuss stellen. Der/die Ausschussvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin. (4) Eine Präsentation findet auf der Basis einer schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus dem Stoffgebiet eines Moduls statt. Die Dauer der mündlichen Präsentation beträgt mindestens 15 und höchstens 30 Minuten. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Seiten. 27 (5) Eine Hausarbeit besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus dem Stoffgebiet eines Moduls. Der Umfang einer Hausarbeit beträgt mindestens 15 und höchstens 25 Seiten. Die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit des Semesters, in dem die Hausarbeit ausgegeben wurde. (6) Eine Projektarbeit besteht aus der Dokumentation der Planung, Durchführung und Auswertung eines wissenschaftlichen Projekts. Es gelten die gleichen Umfangsangaben wie für Hausarbeiten in Abs. 5. Die Bearbeitungszeit von Portfolios und Projektberichten endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit. (7) Präsentationen, Hausarbeiten und Projektarbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach § 9 Abs. 4 bis 6 erfüllt. (8) Die genaue veranstaltungsspezifische Ausgestaltung der schriftlichen Arbeiten obliegt dem/den Lehrenden der Veranstaltung. (9) Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben. § 10 (zu § 11 Abs 1 Satz 1 und 2 AllB) Der Studienverlauf wird in Anlage 1 beschrieben. § 11 (zu § 12 Abs 3 AllB) Für anerkannte Teilzeitstudierende werden im Rahmen der Studienberatung der Fächer jeweils individuell angepasste Studienverlaufspläne erstellt. § 12 (zu § 13 AllB) Der Studiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden. § 13 (zu § 20 Abs 3 AllB) Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die Zusammenstellung der Prüfungsergebnisse (Transcript of Records) vorgelegt werden. Es müssen die Module des 1. - 4. Studiensemesters 28 nach Studienverlaufsplan mit Ausnahme eines Moduls bestanden sein. § 14 (zu § 23 Abs 1 Satz 1 AllB) (1) Die Meldungen zu den Prüfungen eines Moduls erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu diesem Modul. (2) Anmeldungen zu den Modulen des ersten Studiensemesters müssen spätestens in der zweiten Woche der Lehrveranstaltungen des ersten Semesters erfolgen, die Anmeldungen zu den Modulen aller weiteren Semester erfolgen spätestens in der letzten Woche des vorausgehenden Semesters. § 15 entfällt § 16 (zu § 26 Abs 4 AllB) Die Abschlussarbeit kann nach Absprache mit den Prüferinnen und Prüfern auch in einer anderen als der deutschen Sprache abgefasst werden, wenn eine entsprechende Bewertung gesichert ist. § 17 (zu § 26 Abs 5 AllB) Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. Die Frist kann vom Prüfungsausschuss in begründeten Fällen bis zu 4 Wochen verlängert werden. Das Thema der BachelorThesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer vom Prüfungsausschuss ausgegeben. § 18 (zu § 26 Abs 6 AllB) Eine Rückgabe des Themas der Bachelor-Thesis ist einmalig bis zu vier Wochen nach Ausgabe unter Vorlage einer sachlichen Begründung in schriftlicher Form zulässig. Nach der Rückgabe wird unverzüglich ein neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist. § 19 (zu § 30 Abs 2 Satz 2 AllB) Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach, Nebenfach und Sachfach Wirtschaftswissenschaften als verpflichtend vorgesehenen Module bestanden und Kreditpunkte im Umfang von 180 erworben worden sind. § 20 (zu § 31 Abs 1 AllB) Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten, – mit Ausnahme der Module gemäß § 5 Abs 8 - wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung in dreifacher Wertung eingeht. § 21 (zu § 32 AllB) Für jede bzw. jeden Studierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung der Prüfungsleistungen in deutscher und englischer Sprache angefertigt, die die Modultitel, das Datum der Prüfungen, die Noten der Modulprüfungen, die Gesamtnote sowie den Titel der Bachelor-Thesis enthält. § 22 entfällt § 23 (zu § 34 Abs 4 AllB) Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines Semesters durch den Prüfungsausschuss bekannt gegeben. § 24 (zu § 39 Abs 1 AllB) Module nach dieser Ordnung werden erstmalig wie folgt angeboten: für das erste Studienjahr im Wintersemester 2007/08 und Sommersemester 2008, für das zweite Studienjahr im Wintersemester 2008/09 und Sommersemester 2009, für das dritte Studienjahr im Wintersemester 2009/10 und Sommersemester 2010. Veranstaltungen im Rahmen von Bachelor-Modulen können bei inhaltlicher Entsprechung uneingeschränkt auf Veranstaltungen angerechnet werden, die nach der Diplomstudienordnung zu studieren sind. § 25 (zu § 39 Abs 2 AllB) Bereits eingeschriebene Studierende des DiplomStudiengangs Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft können auf Antrag in den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft wechseln. Die Entschei- dung über den Wechsel und die Einstufung in das Fachsemester im Bachelor-Studiengang trifft der Prüfungsausschuss. § 26 (zu § 39 AllB) (1) Studierende, die den Diplom-Studiengang „Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft“ oder den Diplom-Studiengang „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“ begonnen haben, können wählen, ob sie den Studiengang nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende führen oder in einen Bachelor-Studiengang wechseln. Es gilt § 39 der Allgemeinen Bestimmungen. (2) Spezielle Lehrveranstaltungen für das Grundund Hauptstudium in Diplom-Studiengängen werden bis zum Wintersemester 11/12 angeboten. Danach belegen die Studierenden nach einer Beratung dem Diplomstudium äquivalente Module in den Bachelor- und MasterStudiengängen. Die Ausweisung der Äquivalenz erfolgt über den Prüfungsausschuss, vertreten durch das Studiendekanat. (3) Alle Prüfungen des Vordiploms müssen spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2012 angetreten sein. Alle Prüfungen des Diploms müssen spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2014 angetreten sein. Bei nachgewiesenem Teilzeitstudium und in Härtefällen trifft der Prüfungsausschuss für die Diplomstudiengänge angemessene Regelungen. § 27 (zu § 40 AllB) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft und Neuere Fremdsprachen und Didaktik, zuletzt geändert am 22. 5. 2006 (MUG 7.30.05 Nr. 2) tritt gleichzeitig außer Kraft. Gießen, 27. 7. 2009 Prof. Dr. Cora Dietl Dekanin des FB 05 29 5. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang MFKW an der JLU Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang MFKW an der JLU ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur oder ein vergleichbarer Abschluss), die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung oder der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Gegenwärtig (Stand: Wintersemester 2014/15) ist der Studiengang an der JLU nicht zulassungsbeschränkt. Wer die Zulassungsvoraussetzung erfüllt und sich frist- und formgerecht mit vollständigen Unterlagen bewirbt, erhält in jedem Fall einen Studienplatz. Zulassungsbeschränkungen können sich jedoch ändern. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/. Sprachvoraussetzungen Das Studium der Fächer English Linguistic, Literatures and Cultures/ Anglistik, Galloromanistik/ Französisch und Hispanistik/ Spanisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. Diese Sprachvoraussetzungen gelten sowohl, wenn das entsprechende Fach als Hauptfach, als auch wenn es im Nebenfach gewählt wird. Die Sprachkenntnisse müssen noch nicht bei der Bewerbung, sondern bei der Einschreibung nachgewiesen werden (s. weiter unten Abschnitt Zulassungsbescheid und Immatrikulation). Beim Hauptfach Russisch werden Vorkenntnisse dieser Art nicht vorausgesetzt. Für die sprachlichen Nebenfächer Portugiesisch, Russisch, Polnisch und Tschechisch sind ebenfalls keine Vorkenntnisse erforderlich. StudienanfängerInnen, die hier über Vorkenntnisse verfügen, können eine Prüfung ablegen und – den Prüfungserfolg vorausgesetzt – die sprachpraktischen Anfängerübungen überspringen. Lateinkenntnisse werden nicht verlangt. Die aktuellen Informationen zu den Sprachvoraussetzungen sind immer zu finden unter: www.uni-giessen.de/studium/sprachvoraussetzungen. Weitere als die hier genannten Nachweise (z.B. muttersprachliche Kenntnisse ohne Nachweis, Ausbildung zur/ zum Fremdsprachenkorrespondent/in, Studium der Sprache an einer anderen Hochschule o.ä.) werden nicht anerkannt. Die Sprachvoraussetzungen im Einzelnen: Studienfächer „English Language, Literatures & Cultures" bzw. "Anglistik/Englisch" (Haupt- und Nebenfach) Für das Studium dieses Faches (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Englischkenntnisse, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 8 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note gut); Kurse im Fach Englisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note Befriedigend). oder Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem der folgenden Staaten: Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, USA, Vereinigtes Königreich, Südafrika. oder Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Englisch Amtssprache ist. oder „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL): wobei das ein gleiches Kompetenzniveau bescheinigende Testergebnis 30 im Institutional Testing Program (ITP) mindestens 500 von 677 Punkten betragen muss, in der Internet-Version (iBT) mindestens 61 von 120 Punkten betragen muss, oder „First Certificate of English“: Mindestnote „A“ oder „Certificate in Advanced English“ (CAE): „bestanden“ oder „Certificate of Proficiency English“ (CPE): „bestanden“ oder „Cambridge English of Speakers of Other Languages“ (ESOL-Test): „bestanden“ oder „International English Language Testing System“ (IELTS): Mindestgesamtnote „6“, bei einer Mindestnote von „5,5“ in jedem Testbereich oder Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: Englisch: mindestens 11 Punkte. Sprachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis oder Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden oder Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Spanisch oder Französisch). oder wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“. oder sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an. Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters Studienfach „Galloromanistik/Französisch“ (Haupt- und Nebenfach) Für das Studienfach Galloromanistik/Französisch (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Französisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Französischkenntnisse, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs 31 unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note Gut). oder Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen Studienbewerbern, die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt. oder Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau B1 oder Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird. oder Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt. oder Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: Französisch: mindestens 11 Punkte. Sprachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis oder Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden oder Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Spanisch oder Englisch) oder wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“ oder sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an. Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ (Haupt- und Nebenfach) Für das Studienfach Hispanistik/Spanisch (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Spanisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen: Spanischkenntnisse, nachgewiesen durch: Leistungskurs Spanisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Spanisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprü32 fung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im Fach Spanisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note Gut). oder Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem spanischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Spanisch Amtssprache ist. oder Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau B1 oder eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Spanisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird. Eine an einer Hochschule bestandenen Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt. oder Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach: Spanisch: mindestens 11 Punkte. Sprachnachweis bis zur Einschreibung Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch: Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis oder Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letzte Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden oder Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Englisch oder Französisch). oder wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“ oder sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse an. Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters Bewerbungsverfahren Das Studium MFKW kann gegenwärtig nur zum Wintersemester begonnen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall eine frist- und formgerechte Bewerbung, auch bei einem Hochschulwechsel im höheren Semester. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung ist an der JLU nicht möglich. 33 Bewerbung über uni-assist Alle Studieninteressierten mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) bewerben sich über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, uniassist (weitere Informationen siehe: www.uni-assist.de). Dort werden die Anträge zentral geprüft. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat/Ausländerzulassung Goethestr. 58 35390 Gießen Tel. 0641/ 99-16400 [email protected] Infos unter www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung Bewerbung direkt an der JLU Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bewerben sich direkt an der Universität Gießen Studierendensekretariat Goethestr. 58 35390 Gießen Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07. für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01 (nur für Bewerbung in höhere Semester relevant). Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss im Internet zur Verfügung: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung Bewerbung für ein höheres Fachsemester Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden. Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss ein Antrag beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften gestellt werden, Kontaktdaten s. Kapitel Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt. Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben). Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im ersten Fachsemester bewerben (s.o.). Siehe auch: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/hoeheresemester Zulassungsbescheid und Immatrikulation Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, wird Ihnen dies in einem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt. Anschließend müssen Sie innerhalb einer Frist, die im Bescheid genannt ist, gegenüber der JLU erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen (Einschreibung oder Immatrikulation). Erst dadurch „gehört“ Ihnen der Studienplatz endgültig. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Zulassung zurückgenommen und der Studienplatz ggf. anders vergeben. Haben Sie sich im Rahmen des Studienganges MFKW für eines oder 34 zwei der Fächer Anglistik, Galloromanistik oder Hispanistik beworben, wird man Sie bei der Einschreibung auffordern, die entsprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen. Semesterbeitrag Gegenwärtig gibt es in Hessen keine Studiengebühren. Jede/r Studierende muss jedoch vor jedem Semester den Semesterbeitrag rechtzeitig entrichten, da sonst die Einschreibung zum ersten bzw. die Rückmeldung zu den folgenden Semestern nicht möglich ist. Der Semesterbeitrag gilt für jeweils ein Semester. Den aktuellen Betrag für ein Semester finden Sie hier: http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/b/5/studisek/Semesterbeitrag Alle weiteren Informationen zur Überweisung des Semesterbeitrags erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Fristen und Termine 01.Juni bis 15.Juli: Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Ausschlussfrist) Eine Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Außerhalb davon ist das OnlineBewerbungsformular nicht freigeschaltet und kann nicht ausgefüllt werden. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es gilt der Eingang der vollständigen Unterlagen bei der JLU. Ein ausgefülltes Online-Formular reicht nicht aus, ebenso wenig das Datum des Poststempels. zwei Wochen vor Bewerbungsschluss: Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen aufgrund der Bearbeitungszeiten darauf achten, dass die Bewerbungsunterlagen bereits zu diesem Zeitpunkt bei uni-assist eingegangen sind. Ende Januar/ Anfang Februar (Sommersemester) bzw. Ende Juni/ Anfang Juli (Wintersemester): In zulassungsfreien Studiengängen werden die Zulassungsbescheide in der Regel kontinuierlich ab diesem Zeitpunkt versandt. Ende August/ Anfang September: in der Regel Ende der Einschreibefrist. 6. Studienbeginn Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1.April) Student/in der Universität. Der Studienausweis kann ab 1.Septemer. (bzw. 1.März) als Fahrkarte für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA unter www.asta-giessen.de/service/semesterticket-). Das Wintersemester dauert immer vom 01.Oktober bis 31.März, das Sommersemester entsprechend vom 01.April bis 30.September. Die Vorlesungszeit läuft im Wintersemester etwa von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommer von Mitte April bis Mitte Juli (genaue Termine unter: www.unigiessen.de/studium/semesterzeiten). Studieneinführungswoche Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für Studienanfänger/innen die Studieneinführungswoche („StEW“) statt. Die Studieneinführungswoche soll Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Hier können Sie in Kleingruppen unter Leitung von Studierenden in einem höheren Semester Ihres Faches (sog. Mentor/innen) alle Fragen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen. Sie werden den Stundenplan für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennen lernen, die Universität mit ihren wichtigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Einführung in Studientechniken und in den typischen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche Programm ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gelegenheit bietet, andere Studierende kennen zu lernen. Die Einladung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltung der Studieneinführungswoche erhalten Sie bei mit dem Zulassungsbescheid oder im Internet unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn. 35 Chipkarte Mit der Immatrikulation erhalten Sie zunächst einen vorläufigen Studierendenausweis, den Sie während der StEW gegen Ihre persönliche Chipkarte eintauschen. Dabei handelt es sich um ein „multifunktionales Werkzeug“ mit vielen Funktionen, auf die Sie im Studienalltag zurückgreifen können bzw. sogar müssen. Die Chipkarte dient als Studierendenausweis mit Lichtbild dient als Semesterticket Mit der Chipkarte können Sie während des gesamten Semesters alle Verkehrsmittel des Rhein-MainVerkehrsverbundes (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) sowie die Regionalzüge der Deutschen Bahn AG (nicht ICE, EC, IC) nutzen, die durch das RMV- und NVV-Gebiet fahren, ohne eine Fahrkarte zu kaufen. Der Geltungsbereich des Semestertickets schließt auch das Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) ein, das die Landkreise Siegen-Wittgenstein und Olpe umfasst. Das Semesterticket ist bereits einen Monat vor Studienbeginn gültig (im Wintersemester also ab dem 01.September, im Sommersemester ab dem 01.März). Solange Sie in dieser Zeit immatrikuliert sind, aber noch keine Chipkarte ausgehändigt bekommen haben, dient Ihr vorläufiger Studierendenausweis zusammen mit dem Personalausweis als Semesterticket. weitere Informationen: www.asta-giessen.de/service/semesterticket dient als Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek, verfügt über eine Bezahlfunktion für Dienste des Studentenwerkes (Mensa, Kaffeeautomaten, Waschmaschinen in Wohnheimen, Kopierer, www.uni-giessen.de/studentenwerk) und ermöglicht die Verschlüsselung und Signierung von E-Mails sowie die Zugangskontrolle für begrenzten Parkraum und sensible Bereiche. Über die Funktionalitäten der Chipkarte werden Sie zu Beginn Ihres Studiums im Rahmen der Studieneinführungswoche umfassend informiert. Studienfinanzierung Zwar werden gegenwärtig in Hessen keine Studiengebühren erhoben, dennoch ist ein Studium mit Kosten verbunden. Wohnung, Unterhalt, Lehrmaterialien gibt es nicht umsonst. Für Studierende, die das Studium allein nicht finanzieren können, gibt es mehrere Unterstützungsangebote. Das bekannteste ist sicherlich das BAföG, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Aber auch Stipendien oder Studienkredite können eine Möglichkeit sein. Als Ansprechpartner empfiehlt sich das Studentenwerk Gießen, das für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig ist, aber auch Informationen zu weiteren Aspekten rund um das Thema Studienfinanzierung bereithält. Studentenwerk Gießen - Abteilung Förderung Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0 www.uni-giessen.de/studentenwerk 36 Wohnen Bei der Wohnungssuche ist zu empfehlen, nach Möglichkeit nicht bis zum Semesterbeginn zu warten, da dann die meisten Zimmer und Wohnungen bereits vergeben sind. Wer sich für einen Platz in einem Studentenwohnheim interessiert, wendet sich direkt an das Studentenwerk. Auch hier empfiehlt es sich, sich möglichst frühzeitig darum zu bemühen, sobald Sie sich an der JLU eingeschrieben haben. Studentenwerk - Abteilung Wohnen Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0 www.uni-giessen.de/studentenwerk Informationen zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie auch unter www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn. Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen ca. 84.000 Einwohnern ist eine junge Stadt und in Deutschland die Stadt mit der höchsten Studentendichte. An der Universität sind rund 28.000 Studierende immatrikuliert, an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) sind weitere Studierende eingeschrieben. Dies prägt auch das Stadtbild, das Kulturangebot und die Kneipenszene der Stadt. Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –, die ein modernes und breites Fächerspektrum in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften, der Medizin und Veterinärmedizin sowie den Geistes- und Sozialwissenschaften anbietet. Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte Arbeitgeber in der Region. Die Justus-Liebig-Universität hat elf Fachbereiche und ebenso viele wissenschaftliche Zentren. Im Bereich der Kultur- und Geisteswissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches Studienangebot. Hier können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-, literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der Lebenswissenschaften fördert. 37 7. Modulbeschreibungen der Module des ersten Studienjahres in den Hauptfächern Sämtliche Modulbeschreibungen der sprachlichen Fächer finden Sie immer unter www.unigiessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_05_02_MFKuW und für die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer unter www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_NF. Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: English Literatures & Cultures/Anglistik 05-ANG-LB-LitCult Modulbezeichnung Modulcode FB / Fach / Institut Verwendet in Studiengängen / Semestern ... Introduction to Literary and Cultural Studies 10 CP Introduction to Literary and Cultural Studies 05-ANG-LB-LitCult FB 05 / Institut für Anglistik Studienfach Anglistik/ Englische Sprachen, Literaturen und Kulturen - English Languages, Literatures and Cultures (ELLC) in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, MFKW, L1, L2/L5, L3 BA SLK, GuK, MFKW, NFF: HF und NF im 1. u. 2. Sem.; L2/L5, L3 im 3. u. 4. Sem.; L1 im 5. u. 6. Sem. Prof. Dr. Ingo Berensmeyer, Dr. Martin Spies B Selbstgestaltete Arbeit im Modul Modulbegleitende (kumulative) Prüfung Prüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen. Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt gegeben. Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von schriftlichen Ausarbeitungen wie z.B. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung der nicht bestandenen Klausur. Modulabschlussnote Leistungspunkte Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Unterrichtssprache Kapazität 38 Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A2: 60 Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden. Modulprüfung Arbeitsaufwand in Stunden Modulverantwortliche/r Kompetenzziele: Erwerb von Grundlagenkenntnissen der Konzepte und Terminologie der Literaturwissenschaft; Analysefähigkeit, Beurteilungsfähigkeit von literarischen Texten in ihren kulturhistorischen Kontexten; Anwendung von Analysetechniken am Beispiel von verschiedenen Gattungen; Grundqualifikationen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens (Recherchieren, Darstellen, Schreiben). Modulinhalte: Grundlagen der Literaturwissenschaft: Terminologie, Begriffs-, Modell- und Theoriebildung; Grundlagen der Literaturgeschichte der englischen oder amerikanischen Literatur; exemplarische Einübung von Analysetechniken. Lehrveranstaltungsform(en) A1 Grundkurs A2 Seminar A3 Vorlesung (Die Vor- und Nachbereitung kann mit Hilfe eines Tutoriums unterstützt werden.) Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP davon für A1 Grundkurs A2 Seminar A3 Vorlesung A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachberei30 +30 (Klausur) 45 45 tung, Leistungsnachweis Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung besteht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten umfasst. A1: 50% , A2: 50% 10 CP Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester 1. Modulsemester (WiSe): A1, 2. Modulsemester (SoSe): A2 und A3 Englisch, Deutsch A1: 60, A2: 60, A3: unbegrenzt 39 05-ANG-LB-LCC1 Modulbezeichnung Modulcode FB / Fach / Institut Verwendet in Studiengängen / Semestern ... Introductory Language and Communication Course 10 CP Introductory Language and Communication Course 05-ANG-LB-LCC1 FB 05 / Institut für Anglistik Studienfach Anglistik/ Englische Sprachen, Literaturen und Kulturen - English Languages, Literatures and Cultures (ELLC) in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, MFKW, L2/L5, L3 BA SLK, GuK, MFKW, NFF: HF im 1. u. 2. Sem.; L2/L5, L3 im 1. u. 2. Sem.; BA SLK, GuK, MFKW, NFF: NF im 3. u. 4. Sem. Prof. Dr. Magnus Huber Arbeitsaufwand in Stunden Modulverantwortliche/r Kompetenzziele: Gem. § 1 Abs. (2) HLbG-UVO folgende fachpraktische Kompetenzen: • Verstehen: Weitgehend problemloses Verständnis von komplexen literarischen Texten und Sachtexten sowie längeren Redebeiträgen in ihren unterschiedlichen stilistischen und regionalen Ausprägungen. • Sprechen: Sprachlich angemessene Reaktion in unterschiedlichen Situationen (für Lehramts-Studierende insbesondere in Bezug auf die Interaktion im Klassenzimmer) unter Verwendung des jeweils adäquaten Vokabulars sowie die Fähigkeit, selbst-ständig einen längeren Redebeitrag auch zu komplexen Sachverhalten in fließender Sprache zu gestalten. • Schreiben: Verfassen klar strukturierter und fließender Texte auch zu komplexen Sachverhalten sowie unterschiedlicher Texttypen in zielgruppenorientierter Sprache. • Methodenkompetenz: Schulung von berufsfeld-orientierten Präsentationstechniken und von Kompetenzen zur angemessenen Gesprächs Hausarbeit, Projektbericht oder Literaturberichtteilnahme und -moderation. • Autonomes Lernen: Entwicklung von Selbstlernkompetenz, dabei insbesondere für Studierende der Lehramtsstudiengänge auch Anleitung zur selbständigen Entwicklung fachlicher Fragen sowie zur selbständigen Einarbeitung in neue, für das Fach relevante Entwicklungen. Modulinhalte: • Sprache: Systematischer Überblick über die Grundlagen des englischen Sprachsystems. Progressive Einübung der englischen Grammatik, Aussprache, Idiomatik, des Hör- und Textverständnisses sowie der Textproduktion. • Vermittlung von Methoden autonomen Lernens: Anleitung zur selbständigen Vertiefung der grammatischen Kenntnisse sowie des Wortschatzes, Präsentations- und Diskussionstechniken. • Soziokulturelle Inhalte: Grundlagen der englischsprachigen Bezugskulturen (z.B. politisches System der USA), kulturwissenschaftliche und kulturhistorische Themen (z.B. interkulturelle Beziehungen) sowie fachwissenschaftlich und fachdidaktisch relevante Themen. Lehrveranstaltungsform(en) A1 Übung, A2 Übung, A3 Übung Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP davon für A1 Übung A2 Übung A3 Übung A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachberei30 + 15 30 + 15 30 + 15 tung, Leistungsnachweis B Selbstgestaltete Arbeit Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A1: 15, A2: 30, A3: 30 im Modul Modulbegleitende (kuPrüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit mulative) Prüfung schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen. Die mündlichen Leistungen bestehen aus qualifizierten Diskussionsbeiträgen und/oder strukturierten und vorbereiteten Kurzreferaten in der Zielsprache. Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt gegeben. Modulprüfung Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden. Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von schriftlichen Ausarbeitungen wie z.B. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung der nicht bestandenen Klausur. Modulabschlussnote 40 Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung besteht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten umfasst. A1: 30% (mündlich 20% / schriftlich 80%) A2: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%) A3: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%) Leistungspunkte Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Unterrichtssprache Kapazität 10 CP Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester 1. Modulsemester (WiSe): A1 und A2, 2. Modulsemester (SoSe): A3 Englisch A1: 60, A2: 60, A3: 60 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis 41 Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Galloromanistik/Französisch 42 05-ROM-B-SprF-1 Sprachwissenschaft I Modulbezeichnung Sprachwissenschaft I Englische Modulbezeichnung Linguistics I Modulcode 05-ROM-B-SprF-1 FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Romanistik / Französisch 10 CP Verwendet in Studiengängen / Studienfach Galloromanistik/Französisch in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, Semestern ... MFKW (HF/NF) im 1. u. 2. Sem. Modulverantwortliche/r Seiler Teilnahmevoraussetzungen keine Kompetenzziele 1. Grundkenntnisse der strukturellen und funktionalen Eigenschaften der französischen Sprache der Gegenwart 2. Überblickskenntnisse der Entwicklung und der Varietäten der französischen Sprache 3. Vertiefte Kenntnisse in einer Teildisziplin der französischen Sprachwissenschaft Beschreibungsebenen der synchronen französischen Sprachwissenschaft (Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik/Lexikologie, Pragmatik), Strukturen, Varietäten und Geschichte der französischen Sprache Modulinhalte Lehrveranstaltungsform(en) Einführungsveranstaltung (Grundkurs) A1 Überblicksvorlesung A2 Proseminar A3 Arbeitsaufwand in Stunden Prüfungsform(en) Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP Einführungsveranstaltung (Grundkurs) A1 Überblicksvorlesung A2 Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung 60 30 60 davon für A Lehrveranstaltungen Proseminar A3 B Selbstgestaltete Arbeit im 60 Stunden Modul C Modulabschlussprüfung keine Modulbegleitende (kumula- Klausur (90 Minuten) zu A1 und A2 in A2 tive) Prüfung Referat und Hausarbeit (bei Bewertung der Hausarbeit) in A3 Modulprüfung Ist aufgrund nicht bestandener Modulteilprüfungen das Gesamtmodul nicht bestanden, besteht die Möglichkeit zur Kompensation in einer sich dem Modul anschließenden Ausgleichsprüfung, die der Form der Modulteilprüfungen entspricht. Sollte die Ausgleichsprüfung nicht zu einem Ergebnis von mindestens „ausreichend“ führen, bietet eine schriftliche Wiederholungsprüfung (180 Minuten) die letzte Möglichkeit zum Bestehen der Module. Modulabschlussnote Leistungspunkte Angebotsrhythmus, Semestern A2: 60% A3: 40% 10 CP Dauer in Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester 1. Modulsemester (WiSe): A1, 2. Modulsemester (SoSe): A2 und A3 Unterrichtssprache Deutsch, Französisch Kapazität A1: 40, A2: 100, A3: 40 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis 43 Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Hispanistik/ Spanisch 44 45 Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Russistik/Russisch Sprachwissenschaft I und russische Sprache 10 CP Modulbezeichnung Sprachwissenschaft I und russische Sprache Modulcode 05-SLA-B-SprRuss-1 FB / Fach / Institut FB 05 / Institut für Slavistik Verwendet in Studiengängen / Semestern ... Studienfach Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik/Russisch in den Studiengängen BA SLK und GuK, Studienfach Russistik/Russisch im Studiengang BA MFKW (HF) im 1. u. 2. Sem. Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Monika Wingender Teilnahmevoraussetzungen keine Kompetenzziele GRUNDKENNTNISSE IN DER TERMINOLOGIE UND BEGRIFFLICHKEIT DER LINGUISTIK SOWIE IN DER RUSSISCHEN SPRACHE: Überblickswissen über die wesentlichen strukturellen und funktionalen Eigenschaften des Gegenwartsrussischen; Überblickswissen über die wesentlichen Entwicklungen in der russischen Sprache; Mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in Alltagssituationen; Fortgeschrittene Kenntnisse in verschiedenen thematischen Bereichen des russischen Grundwortschatzes; Gefestigte Kenntnisse in der russischen Grammatik; Verfassen und Verstehen von Alltagstexten. Korrekte Aussprache problematischer Phoneme; Verbesserung der artikulatorischen Fähigkeiten im Russischen. Modulinhalte Grundlagen der Linguistik und der Beschreibung der russischen Sprache aus linguistischer und kulturwissenschaftlicher Sicht; Beschreibung der wesentlichen strukturellen und funktionalen Eigenschaften des Gegenwartsrussischen; Beschreibung wesentlicher Entwicklungen in der russischen Sprache; Themenbezogene Erweiterung des Grundwortschatzes; Syntax des zusammengesetzten Satzes; Ausbau des Hörverstehens; Übungen zur weiteren Entwicklung von Schreib- und Lesefertigkeiten; Training der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz. Lehrveranstaltungsform(en) A1 A2 Sprachkurs Russisch II Vorlesung A3 Sprachkurs Phonetik Arbeitsaufwand in Stunden Prüfungsform(en) 46 Modulbegleitende Prüfungen Workload insgesamt davon für A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen B Selbstgestaltete Arbeit 300 Stunden = 10 CP A1 Vorlesung A2 Sprachkurs A3 Sprachkurs 30 90 30 20, 30 50, 50 0 Modulbegleitende Prüfungsvorleistung für A2: regelmäßige Teilnahme in A3 Prüfungen A1: Klausur in A1 (90 Minuten) A2: Klausur (90 Minuten) Modulprüfung Die genaue Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden. Ausgleichsprüfung: Wiederholung jeder nicht bestandenen Klausur (90 Minuten). Wiederholungsprüfung: Klausur im Umfang von 120 Minuten. Modulabschlussnote A1: 40% A2: 60% Leistungspunkte 10 CP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester 1. Modulsemester (WiSe): A1, A3 2. Modulsemester (SoSe): A2 Unterrichtssprache Deutsch, Russisch Kapazität A1: 120, A2: 30, A3: 30 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis 05-SLA-B-LitRuss-1 Literaturwissenschaft I und russische Sprache 10 CP Literaturwissenschaft I und russische Sprache 05-SLA-B-LitRuss-1 FB 05 / Institut für Slavistik Studienfach Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik/Russisch in den Studiengängen BA SLK und GuK, Studienfach Russistik/Russisch im Studiengang BA MFKW (HF) im 1. u. 2. Sem. Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Alexander Graf Teilnahmevoraussetzungen keine Grundkenntnisse über wesentliche Epochen, Schlüsselwerke und herausragende Autoren der slavischen Literaturen sowie gefestigte Grundkenntnisse in der russischen Sprache: Überblickswissen über literarische Epochen und ihren kulturellen Kontext; Grundwissen über die Traditionen der slavischen Literaturen und Kulturen; Erkennen von literaturgeschichtlichen Zusammenhängen; Kenntnisse über den Entwicklungsstand der modernen slavischen Literaturen und Kulturen; Erwerb von mündlicher und schriftlicher Kompetenz in der russischen Sprache; Kenntnisse in verschiedenen thematischen Bereichen des russischen Grundwortschatzes; Basiskenntnisse in der russischen Grammatik; Hörverstehen des Russischen; grundlegende Schreib- und Lesefähigkeiten. Kompetenzziele Modulbezeichnung Modulcode FB / Fach / Institut Verwendet in Studiengängen / Semestern ... 47 Modulprüfung Arbeitsaufwand in Stunden Modulinhalte Einführung in die slavische Literaturgeschichte und ihre wesentlichen Entwicklungsschritte; Darstellung epochen-, autoren- und werkspezifischer Sachverhalte; Analyse und Interpretation literarischer Texte; Vorbereitung auf den Lektürekanon im Laufe des Studiums; Thematische Bereiche des russischen Grundwortschatzes; Grundlagen der grammatischen Kategorien und der Wortarten des Russischen; Syntax des einfachen Satzes; Einführung in den komplexen Satz; Training der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz; Übungen zum Hörverstehen. Lehrveranstaltungsform(en) A1 Vorlesung A2 Sprachkurs Russisch I Prüfungsform(en) Modulbegleitende Prüfungen Workload insgesamt 300 Stunden = 10 CP davon für A1 Vorlesung A2 Sprachkurs A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden 30 90 Ab Vor- und Nachbereitung, 20, 30 50, 50 modulbegleitende Prüfungen B Selbstgestaltete Arbeit A2: 30 Modulbegleitende Prüfungen A1: Klausur (90 Minuten) A2: Klausur (90 Minuten) und Hausaufgabe Die genaue Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden. Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Hausaufgabe innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung jeder nicht bestandenen Klausur (90 Minuten). Wiederholungsprüfung: Klausur im Umfang von 120 Minuten. Modulabschlussnote A1: 40% A2: 30% A2: 30% Leistungspunkte 10 CP Angebotsrhythmus, Dauer in SeModulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester mestern 1. Modulsemester (WiSe): A2, 2. Modulsemester (SoSe): A1 Unterrichtssprache Deutsch, Russisch Kapazität A1: 120, A2: 30 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis 48 8. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs Der Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kultur und Wirtschaft ist ein gemeinsames Angebot der Fachbereiche 05 – Sprache, Literatur, Kultur und 02 – Wirtschaftswissenschaften. Dekanat des Fachbereichs 05 – Sprache, Literatur, Kultur Das Dekanat leitet den Fachbereich und ist unter anderem für die Studien- und Prüfungsorganisation zuständig. Otto-Behaghel Str. 10 G, 35394 Gießen Haus G, II. Stock, Raum 240-245 [email protected] Dekan Prof. Dr. Magnus Huber Tel. 0641-99-31000 [email protected] Prodekanin Prof. Dr. Kirsten von Hagen Tel. 0641-99-31000 [email protected] Studiendekan Aufgabe des Studiendekans ist die Wahrung und Verbesserung der Qualität der Lehre. Sie ist Ansprechpartnerin der Studierenden in allen allgemeinen Fragen des Studiums und der Lehre. Zu ihren Aufgaben gehören der Vorsitz im Studienausschuss des Fachbereichs, die beratende Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Studiengänge, die Kontrolle der Durchführbarkeit von Lehrveranstaltungen sowie Mitarbeit bei der Evaluation der Lehre (unter studentischer Beteiligung). Prof. Dr. Thomas Gloning Tel. 0641-99-29000 [email protected] Fachschaft „Alle Studierende eines Fachbereiches bilden die Fachschaft", so die Definition laut Hochschulgesetz. Umgangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft" die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studierenden, deren Aufgabe u.a. die Interessenvertretung der Studierenden ist. Anglistik Fachbereich 05 – Fachschaft Anglistik Otto-Behaghel-Str. 10, 35394 Gießen Tel. 0641-99-30010 Romanistik Fachbereich 05 – Fachschaft Romanistik Otto-Behaghel-Str. 10, Haus G Raum 001, 35394 Gießen Praktikum/ praktische Studienzeiten Mit Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das: Studiendekanat des FB 05: Sprache, Literatur, Kultur Tel.: 0641-99-29000 E-Mail: [email protected] 49 PR-Gruppe „Angewandte Fremdsprachen“ Die PR Gruppe ist eine Initiative von Studierenden der Kombinationsstudiengänge aus den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft und Didaktik (AFW, MFKW, NFF). Sie informiert Studierende zu Themen wie Studiengestaltung und Auslandssemester, vermittelt Praktika und hält Kontakt zu Absolvent/innen. Otto-Behaghel-Straße 10, Haus B, Raum 014, 35394 Gießen Tel. 0641-99-30216 [email protected] www.uni-giessen.de/fbz/fb05/ueberblick/prgruppe Prüfungsamt Das Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Ablauf von Prüfungen, zum Anmeldeverfahren und den Prüfungsanforderungen. Auch die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen wird beim Prüfungsamt beantragt. Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften Karl-Glöckner-Straße 5A, 35394 Gießen zuständig für Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft Ulrike Kühnl-Luft, Raum 103 Telefon: 0641-98442-166, Fax: 0641-98442-179 [email protected] Sprechzeiten siehe Homepage: www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/kuehnl-luft Studienfachberatung An die Studienfachberatung können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu gewünschten Spezialisierungen etc. im Studium haben, unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet" sind, Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und Prüfungsplans benötigen. Anglistik www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/GenIn/studguide/dep Romanistik www.uni-giessen.de/fbz/fb05/romanistik/institut/studentenservice/studienberatung Slavistik www.uni-giessen.de/fbz/fb05/slavistik/studium/studienberatung Wirtschaftswissenschaften Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften gibt es einen Nebenfachbeauftragten, der bzw. dessen Mitarbeiter bei Fragen bezüglich des Nebenfachstudiums, Prüfungen des FB 02, Anerkennungen von Auslandsleistungen als ein vom FB 02 angebotenes Modul usw. zuständig sind. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften nicht für Nebenfachstudierende zuständig ist. Der Nebenfachbeauftragte ist Prof. Dr. Matthias Göcke, die zuständige Mitarbeiterin ist: Laura Werner Nebenfachkoordination FB 02, Licher Straße 62, 1. Etage, 35394 Gießen Tel.: 0641-99-222-42 https://www.uni-giessen.de/fbz/fb02/fb/professuren/vwl/goecke/nebenfach [email protected] Sprechzeiten: siehe Homepage. 50 Studienkoordination des Fachbereichs 05 – Sprache, Literatur, Kultur Die Studienkoordination ist instituts- bzw. fachbereichsübergreifend für den Gesamtablauf des Studiengangs und die Abstimmung der Veranstaltungen zuständig. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an Dr. Antje Stannek Otto Behaghel-Str. 10b, Haus G Raum 240, 35394 Gießen Tel. 0641-99-29000 [email protected] Sprechstunde: Montag 14.00-16.00 Uhr (und nach Vereinbarung). 9. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität An der JLU Gießen stehen Ihnen zahlreiche Informations- und Beratungseinrichtungen zur Verfügung, die Sie vor und während Ihres gesamten Studiums in den unterschiedlichsten Situationen unterstützen. „Call Justus“ - Studierenden-Hotline der Uni Gießen Die Studierenden-Hotline „Call Justus“ ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Dort erhalten Sie Auskunft zu: Studienangeboten Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte Bewerbungsverfahren Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation Fachwechsel und Hochschulortwechsel Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Beratungsstellen und auf Wunsch Informationsmaterial per Post. „Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann muss ich mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können sich Interessierte an die Studierenden-Hotline, kurz „Call Justus“, wenden. Komplexere Anliegen leitet „Call Justus“ an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendensekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der Universität, z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc. „Call Justus“ – Studierenden-Hotline Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 400 51 Zentrale Studienberatung/Büro für Studienberatung Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums: bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können. bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen, Hochschustart.de-Verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc. in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: z.B. bei Orientierungsschwierigkeiten, Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits- und Prüfungs(vorbereitungs)problemen, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder –abbruch und vielem mehr. Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, Bewältigung schwieriger Phasen im Studium usw.) und während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt. Die BeraterInnen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und Probleme. Die BeraterInnen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten. Kurzinformationen erhalten Sie in der offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin vereinbaren, über die Hotline Call Justus, während der Telefon- oder in der Offenen Sprechstunde. Die Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich. Zentrale Studienberatung – Büro für Studienberatung Goethestraße 58, 35390 Gießen Öffnungszeiten und offene Sprechstunde: Mo, Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 15.00 - 17.00 Uhr Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do, Fr 13.00 – 15.00 Uhr, Tel: 0641 / 99 16 223 [email protected] www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb Akademisches Auslandsamt Das Akademische Auslandsamt berät und unterstützt sowohl ausländische Staatsbürger, die an der JLU studieren (möchten), als auch Studierende der JLU, die einen Studienaufenthalt im Ausland planen. Weitere Informationen und Ansprechpartner: www.uni-giessen.de/internationales Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland: Akademisches Auslandsamt Meike Röhl Goethestraße 58, Raum 22 Tel: +49 (0)641-99-16400 (über die Studierenden-Hotline) [email protected] Sprechzeiten: Mo, Mi 10.00 – 12.00 Uhr, Do 14-16 Uhr 52 Beratung und Betreuung für internationale Studierende und Studienbewerber/innen Akademisches Auslandsamt Jessica Wilzek/Saltanat Rakhimzhanova Goethestr. 58, Raum 38, 35390 Gießen Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00-12.00 Uhr Tel.: +49 (0)641-99-12143/74 Fax: +49 (0)641-99-12179 [email protected] www.uni-giessen.de/internationales Beratung internationaler Doktorand/innen: Patrycja Zakrzewska Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr [email protected] Tel.: +49 (0) 641 16400 (über die Studierenden-Hotline) Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende Informationen im Internet: http://www.uni-giessen.de/studium/studmitbehinderung Das Angebot der Zentralen Studienberatung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende fokussiert auf die Beratung zum Studium: Studienwahl und -entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härtefall- oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Universität Zentrale Studienberatung – Beratungsangebot für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel.: 0641-99-16216, [email protected] aktuelle Termine s. www.uni-giessen.de/studium/behindertenberatung Telefonsprechstunde in der Regel Di von 13.00 bis 15.00 Uhr Offene Sprechstunde in der Regel Do von 12.30 bis 14.30 Uhr Termine nach Vereinbarung über Sekretariat (Tel.: 0641-99 16214) oder über die StudierendenHotline Call Justus (Tel.: 0641-99 16400). Bei Fragen zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheimplätze mit Sonderausstattung etc.) wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk: Studentenwerk Gießen – Beratung & Service Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen Tel.: 0641-40008 163, [email protected], Beratung: Mo – Fr von 12.00 bis 14.30 Uhr Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen Philosophikum II, Haus E, Erdgeschoss, Raum 19a (Fachschaft Gesellschaftswissenschaften) Karl-Glöckner-Straße 21, 35394 Gießen [email protected] www.uni-giessen.de/aber Sprechstunden: Fr. 14.15 bis 15.45 Uhr 53 Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen Informationen im Internet: www.uni-giessen.de/org/beauftragte/frb/familienfreundlich/Studieren%20mit%20Kind Das Angebot der Zentralen Studienberatung zum Thema Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen fokussiert auf die Beratung zum Studium: Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen und alle Fragen sonst zum Studium mit Kind. Zentrale Studienberatung Beate Caputa-Wießner Goethestr. 58, 35390 Gießen [email protected] Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über „Call Justus – Studierendenhotline“ (Tel.: 0641-99 16 400, Mo - Fr 8.30 - 17.00 Uhr, Do - 18.00 Uhr). Das Angebot des Studentenwerkes Gießen zum Thema Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen umfasst Beratung und Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten: Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m. Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen, Raum 14, 15 und 19 Tel.: 0641-4 00 08-1 62 [email protected] Sprechstunde: Mo - Fr von 12.00 – 14.30 Uhr Informationen im Internet: Justus-Liebig-Universität: Informationen zum Studium: Studiengang MFKW: 54 www.uni-giessen.de/ www.uni-giessen.de/studium/ http://www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/bachelor/mfkw
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