Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft B.A.

Informationen
zum Studiengang
Moderne Fremdsprachen,
Kulturen und Wirtschaft
Abschluss:
Bachelor of Arts
Inhalt
1. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ...................................................................3
Gegenstand ......................................................................................................................................... 3
Studienanforderungen ........................................................................................................................ 4
berufliche Tätigkeitsfelder .................................................................................................................. 4
2. Allgemeine Informationen zum Studium ...................................................................................7
Bachelor- und Masterstudiengänge .................................................................................................... 7
Modularisierung .................................................................................................................................. 7
Workload und Leistungspunkte .......................................................................................................... 8
Lehrveranstaltungsformen .................................................................................................................. 8
3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW ..................................................................9
Studienverlaufspläne ......................................................................................................................... 11
weitere Aspekte des Studiums .......................................................................................................... 20
Prüfungen .......................................................................................................................................... 22
weiterführende Studiengänge........................................................................................................... 24
4. Studienordnung .....................................................................................................................25
5. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang MFKW an der JLU ..................................................30
Zulassungsvoraussetzungen .............................................................................................................. 30
Sprachvoraussetzungen .................................................................................................................... 30
Bewerbungsverfahren ....................................................................................................................... 33
Zulassungsbescheid und Immatrikulation ......................................................................................... 34
Semesterbeitrag ................................................................................................................................ 35
Fristen und Termine .......................................................................................................................... 35
6. Studienbeginn ........................................................................................................................35
Studieneinführungswoche ................................................................................................................ 35
Chipkarte. .......................................................................................................................................... 36
Studienfinanzierung .......................................................................................................................... 36
Wohnen .. .......................................................................................................................................... 37
Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität ..................................................................... 37
7. Modulbeschreibungen der Module des ersten Studienjahres in den Hauptfächern………………… 38
8. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs .........................................................49
9. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität........................................51
Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Drucks aktuell. Spätere Veränderungen / Neuregelungen sind
möglich! Spezielle Ordnung und Allgemeine Bestimmungen siehe: www.uni-giessen.de/mug
Impressum
Herausgeber
Redaktion
Druck
Druckdatum/Anzahl
Zentrale Studienberatung der Justus-Liebig-Universität Gießen
Erwin-Stein-Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen
Beate Pitzler
Druckerei der JLU
05.04.2017 / 150
Datei: Z:Z:\ZSB\Daten\A - Bachelor-Master of Arts\BA of Arts\BA MFKW\S-BMFKW-Sept16.docx
2
Liebe Leserin, lieber Leser,
ein Studium geht immer mit zahlreichen Veränderungen einher. Als Studentin oder Student befassen Sie
sich sehr intensiv mit neuen Themen in neuer Umgebung, lernen viele Menschen kennen, und oft ändern
sich auch Ihre gesamten Lebensumstände.
Dieser Studienführer soll Sie unterstützen, zumindest einige der Fragen zu beantworten, die sich Ihnen im
Zusammenhang mit einem Studium der Modernen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) an
der Justus-Liebig-Universität (JLU) stellen können.
Dabei richtet sich diese Broschüre insbesondere an

Studieninteressierte, die einen ersten Einblick in Studieninhalte und Studienstrukturen suchen,

Studienanfänger/innen, die Fragen zum Start ins Studium an der Justus-Liebig-Universität haben und

Hochschulwechsler/innen, die sich über die Besonderheiten des Studiums an der Justus-LiebigUniversität informieren möchten
In diesem Heft finden Sie grundlegende Informationen zu den Studienfächern und -inhalten, zu sprachlichen Voraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren, zum Studienaufbau, den Prüfungen, zum Auslandssemester, zum Praxisbezug des Studiums sowie zu möglichen Berufs- bzw. Tätigkeitsfeldern.
Damit sollen diese schriftlichen Informationen Ihnen ein erstes Bild dieses Studiengangs vermitteln. Sie
sollen und können aber nicht die persönliche Information und Beratung in der Universität ersetzen. Wenn
Sie also weitere Fragen klären und Unsicherheiten ausräumen möchten, sollten Sie die Informations- und
Beratungsmöglichkeiten der Universität nutzen. Sie sind am Ende der Broschüre aufgeführt.
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) ist bemüht, den Studienführer stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Angesichts kurzfristiger Änderungsmöglichkeiten kann dafür aber keine Gewähr übernommen werden. Die
aktuell bindenden Rahmenrichtlinien für das Studium finden Sie immer in den Mitteilungen der Universität
Gießen (MUG) im Internet unter www.uni-giessen.de/mug.
Stand: März 2017 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich!
1. Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft
Gegenstand
Der Bachelor-Studiengang „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ (BA MFKW) ist ein gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche 05 – Sprache, Literatur, Kultur und 02 – Wirtschaftswissenschaften der Justus-Liebig-Universität.
Studiert werden ein sprachliches Hauptfach (HF), ein sprachliches Nebenfach (1.NF) und ein wirtschaftswissenschaftliches Nebenfach (2.NF). Dabei ist die Bezeichnung „sprachliches Fach“ nicht falsch, allerdings
etwas einseitig und leicht irreführend. Die Bezeichnungen "Englisch", "Französisch" etc. werden in der
Regel (ausschließlich) mit der Sprachpraxis assoziiert. Dagegen umfassen sprachliche Fächer im Universitätsstudium immer (auch) Literatur- und Sprachwissenschaft. In den Haupt- und Nebenfächern des Studienganges MFKW machen diese wissenschaftlichen Teilbereiche des Studiums sowie die Landeskunde etwa
75 % aus und die Sprachpraxis ca. 25 %. Deshalb ist es angemessener, von „Fremdsprachigen Philologien“
zu reden. So heißen die sprachlichen Fächer in "offiziellen" Übersichten (etwa in der Prüfungsordnung)
auch Anglistik, Galloromanistik, Hispanistik, Lusitanistik, Bohemistik, Russistik und Polonistik.
Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im Sachfach Wirtschaftswissenschaften. Dabei liegt der Schwerpunkt
des Studiums auf der Vermittlung anwendungsorientierten Wissens in den Bereichen der Sprach-, Literatur-, Kultur- und Wirtschaftswissenschaften, wobei das Hauptaugenmerk der philologischen Fächer auf
neueren Sprachzuständen liegt. In der Sprachwissenschaft bedeutet dies eine stärkere Akzentuierung der
Text- und Gesprächslinguistik, der Korpuslinguistik, der Soziolinguistik sowie der Pragmalinguistik. In der
Literaturwissenschaft stehen vor allem Texte des 19. und 20. Jahrhunderts im Mittelpunkt des Interesses,
während ältere Epochen weitgehend den rein philologischen Studiengängen vorbehalten bleiben. Die
3
sprachpraktische Ausbildung beinhaltet einen großen Anteil an fachsprachlichen Kursen und ist in erheblichem Ausmaß auf praktische Belange des Berufslebens ausgerichtet. In allen Fächern sollen das wissenschaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen sowie die
Teamfähigkeit der Studierenden geschult werden.
Fächer und Fächerkombinationen
wählbare Fächer
HF
1. NF
English Languages, Literatures & Cultures / Englisch
Galloromanistik / Französisch
Hispanistik / Spanisch
Lusitanistik / Portugiesisch
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik / Russisch
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Polonistik / Polnisch
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Bohemistik / Tschechisch
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Ukrainistik / Ukrainisch
Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Südslavistik / Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre
(BWL)
Nebenfachstudiengang Wirtschaft in der Fachrichtung Volkswirtschaftslehre
(VWL)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
2. NF
X
X
X
Studienanforderungen
Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium der Modernen Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft ist
Interesse an der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sprachen, ihrer
Entwicklung, ihren Erscheinungsformen sowie mit den Kulturräumen, in denen sie gesprochen werden.
Das Studium der Haupt- und Nebenfächer Englisch, Französisch und Spanisch setzt ein hohes sprachliches
Eingangsniveau voraus. Studieninteressierte sollten diese Sprachen daher in der gymnasialen Oberstufe
möglichst mit gutem Erfolg erlernt haben oder entsprechende Sprachzertifikate erworben haben. Ist diese
Voraussetzung nicht gegeben, müssen fehlende Kenntnisse kurzfristig mit dem Erwerb der geforderten
Sprachzertifikate vor Studienbeginn ausgeglichen werden. In den weiteren fremdsprachenphilologischen
Fächern werden Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt. Informationen zum Nachweis der Sprachvoraussetzungen s. Kap. 5.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer setzen Interesse an ökonomischen, aber auch an (gesellschafts-)politischen Fragestellungen voraus. Die komplexen Denk- und Modellstrukturen erfordern analytisches Denkvermögen und mathematisches Verständnis auf dem Niveau der gymnasialen Oberstufe.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Früher oder später stellt sich für jede/n Studieninteressierte/n und Studierende/n die Frage der beruflichen Perspektiven nach dem Studium. Dabei ist zu bedenken, dass ein Hochschulstudium keine Berufsausbildung ist und anders als diese nicht zu einem fest umrissenen Berufsfeld führt. Vielmehr eröffnet es
immer ein mehr oder weniger breites Spektrum grundsätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Falle der
geisteswissenschaftlichen Studiengänge wie MFKW, die weitgehend generalisierte anstelle von spezialisierten Qualifikationen vermitteln, ist dieses Spektrum nahezu unendlich groß.
Das bedeutet aber auch, dass potenzielle Arbeitgeber oft nur eine ungefähre Vorstellung der Fähigkeiten
von Geisteswissenschaftler/innen besitzen. Zudem verfügen Geisteswissenschaftler/innen kaum über Alleinstellungsmerkmale und konkurrieren mit Bewerber/innen, die ähnlich generalistisch oder im Einzelfall
spezifischer ausgebildet sind. Deshalb müssen die beruflichen Möglichkeiten möglichst frühzeitig aktiv
erschlossen werden.
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Das beginnt beim Bewusstsein der eigenen Fähigkeiten und Ziele. Der Studiengang MFKW ist kein Wirtschaftsstudiengang mit angeschlossener Sprachausbildung, sondern ein sprachwissenschaftlicher Studiengang, der zudem wirtschaftswissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Studierende erwerben breite
sprach-, literatur- und kulturwissenschaftliche Kompetenzen, die durch unmittelbare Anwendungserfahrung der Studieninhalte in praktischen Zusammenhängen ergänzt werden.
Von Geisteswissenschaftler/innen werden oft folgende Fähigkeiten erwartet:







(geistige) Eigeninitiative
Selbstorganisation/ Selbständigkeit
Orientierungsfähigkeit in fremden Sinnzusammenhängen
Denken in Zusammenhängen
Beharrlichkeit/ systematisches, konzeptgeleitetes Herangehen an Aufgaben
Durchsetzungsvermögen/ Überzeugungskraft
Fähigkeit, sinnvolle Fragen zu stellen






Denken in Alternativen/ Innovationsfreudigkeit
fach- bzw. disziplinübergreifendes Urteilsvermögen
Kritikfähigkeit
sichere Kommunikationsfähigkeit in Wort
und Schrift
Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen (fachlich, methodisch, sozial)
Erkennen von sozialen und kommunikativen
Konfliktpotentialen
Diese Fähigkeiten sollten im Studium entwickelt und durch ergänzende Praktika und Praxiskontakte zu
einem individuellen Profil gebündelt werden. Damit bieten sich vermutlich die besten Möglichkeiten im
Bereich der sogenannten „sekundären Dienstleistungen“, die einzelne oder mehrere der folgenden Aufgaben umfassen:
Probleme benennen und analysieren

Finanzmittel beschaffen (Fundraising) und
verwalten (Budgeting)

Ziele/ Richtlinien etc. formulieren

Wissen sammeln, systematisieren, recher
Arbeitsmittel beschaffen
chieren, aufbereiten, redigieren, präsentie
Personalentwicklung betreiben, Personalren, verbreiten, publizieren
einsatz planen, beraten

Daten erheben und bereitstellen

verschiedene Aktivitäten und/ oder Personengruppen koordinieren

forschen und entwickeln

Problembearbeitungsmöglichkeiten sam
Projekte evaluieren/ auswerten
meln und bewerten

Probleme oder Ergebnisse präsentieren

Konzepte (weiter-)entwickeln

Öffentlichkeit informieren

Maßnahmen auswählen

Zielgruppenarbeit machen, Lobbytätigkeit
durchführen

Kooperationspartner suchen und finden

Kontakte herstellen und pflegen

Fortbildung organisieren und durchführen
bzw. ermöglichen

Zusammenarbeit/ Arbeitsabläufe planen
und (re-)organisieren

lehren, beraten und betreuen
Diese Aufgaben finden sich oft im Bereich des Kommunikations-, Kultur- und Weiterbildungssektors …









Zeitungs- und Verlagswesen/ Funk und
Fernsehen/ Fachredaktionen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (für Parteien, Verbände, staatliche oder halbstaatliche Institutionen)
Verbandswesen (Kammern, Verbände, Parteien, Stiftungen, Parlamentarische Dienste)
Soziale Dienste/ Non-Profit-Organisationen
Meinungsforschung
Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesen
Bildende Kunst/ Museen/ Sammlungen/
Ausstellungen
Theater/ Messen/ Märkte






Internationale Organisationen/ Kulturaustausch
Tourismus/ Fremdenverkehr/ Freizeitbereich
Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen
Erwachsenenbildung/ Politische Bildung
(Volkshochschule, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kammern, Parteien, Stiftungen, Kirchen)
Privatschulen
Schullaufbahn-, Bildungs-, Studien- oder
Berufsberatung/ Bildungsplanung
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… oder im Bereich von Wirtschaft, Handel und öffentlicher Verwaltung








Unternehmen und Organisationen im Bereich der internationalen wirtschaftlichen
Zusammenarbeit
Vertrieb/ Logistik
Marketing, insbesondere Auslandsmarketing
Werbung/ Public Relations
Übersetzungsabteilungen/ Übersetzungsbüros
Internationale oder nationale Unternehmen
mit innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten
Personalwesen/ Aus- und Fortbildung/ Betreuung von Personal
Innerbetriebliche Dokumentation/ Kommunikation/ EDV








Industrie- und Handelskammern/ Verbände
unterschiedlicher Branchen
Wirtschaftsberatung/ Marktforschungsinstitute
Agenturen/ Informationsdienste/ Recherche/ Datenbanken/ Servicedienste
Internationale Organisationen, insbes.
nicht- oder halbstaatliche Organisationen
deutsche und internationale öffentliche
Verwaltung/ Gebietskörperschaften (Bund,
Länder, Gemeinden)
Verwaltung der Verwaltung/ Wissenschaftsund Forschungsverwaltung
Entwicklungsdienst/ EntwicklungshilfeProjekte
Diplomatischer Dienst
Trotz der Vielzahl an Möglichkeiten gilt aber, dass es für die Absolvent/innen keinerlei Garantie gibt, eine
Beschäftigung mit dem gewünschten Profil zu finden. Auch lassen sich keine eindeutigen Qualifikationsanforderungen und Rekrutierungsstrategien auf Seiten der Arbeitgeber nennen. Weder Personalleiter noch
Absolvent/innen, die eine Anstellung gefunden haben, können genau sagen, was den Ausschlag für die
Beschäftigung gab.
Bei Studien hat sich jedoch gezeigt,

dass für Geisteswissenschaftler/innen im weiteren Sinne zwar der Einstieg schwieriger, die Arbeitslosenquote höher und das Einkommen niedriger ist als bei den übrigen Hochschulabsolvent/innen,

dass aber die Zahl der Beschäftigten höher ist als geplant, dass ca. 10 % der beschäftigten Hochschulabsolvent/innen aus der schwierigen Fächerzone kommen und ca. ein Drittel der berufstätigen Absolvent/innen dieser Fächergruppe nicht im Bereich Kommunikation und Weiterbildung tätig ist,

dass die oft aufgestellte Behauptung, ein Hochschulabschluss sei für die erreichte mittlere Position
nicht erforderlich gewesen, nicht auf Qualifikationsstudien, sondern auf weit verbreiteten Vorstellungen über adäquate bzw. inadäquate Akademikerbeschäftigung beruht und

dass, selbst wenn berufstätige Absolvent/innen geisteswissenschaftlicher Fächer ihr Wissen im Wirtschaftsleben weniger anwenden können als z.B. Natur- und Ingenieurwissenschaftler/innen, sie nicht
unbedingt weniger zufrieden sind als diese.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die künftigen Bachelor- (und Master-)Absolvent/innen geisteswissenschaftlicher Studiengänge wie MFKW nicht auf breiten vorgebahnten Wegen in eine Berufstätigkeit einmünden.
Mehr als viele andere Absolvent/innen müssen sie aktiv und vielleicht sogar innovativ ihre Qualifikationen
„an den Mann/ die Frau“ zu bringen versuchen.
6
2. Allgemeine Informationen zum Studium
Bachelor- und Masterstudiengänge
Bei den Bachelor- und Masterstudiengängen handelt es sich um eine gestufte Studienstruktur bzw. um ein
zweistufiges System von Abschlüssen.
Mit dem Bachelor wird der erste berufsqualifizierende Abschluss bzw. der erste akademische Grad erworben. Er ermöglicht sowohl den Einstieg in die Berufstätigkeit als auch, einen weiterführendes Masterstudium aufzunehmen. Die Studiendauer von Bachelorstudiengängen beträgt in der Regel drei Jahre bzw. sechs
Studiensemester.
Masterstudiengänge sind weiterführende Studiengänge, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs
oder eines vergleichbaren Studiengangs voraussetzen. Sie können entweder direkt im Anschluss an ein
Bachelorstudium oder nach einiger Zeit der Unterbrechung (z.B. aufgrund einer Berufstätigkeit oder Familienphase) studiert werden. Ein Masterstudiengang dauert in der Regel zwei Jahre und führt zu einem akademischen Abschluss, der im Niveau mindestens dem bisherigen Universitätsdiplom entspricht und anschließend eine Promotion ermöglicht.
Inhaltlich führt ein Masterstudiengang das Studienprogramm eines Bachelorstudiengangs entweder weiter
und vertieft es wissenschaftlich bzw. forschungsorientiert oder der Studiengang bildet einen wissenschaftlich vertieften Schwerpunkt.
Als konsekutiv wird ein Studienprogramm bezeichnet, das aus einem Bachelorstudiengang und einem direkt darauf aufbauenden Masterstudiengang besteht (z.B. Bachelor of Arts MFKW und Master of Arts
MFKW). Oft können aber auch Masterstudiengänge aus fachverwandten Studienbereichen gewählt werden, sofern die Voraussetzungen durch das bisherige Studium gegeben sind. Welche Voraussetzungen
verlangt werden, um ein Masterstudium aufnehmen zu können, regelt die jeweilige Fachordnung des Masterstudienganges.
Modularisierung
Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert, d.h., sie sind in einzelne Module gegliedert. Ein
Modul bündelt thematisch, systematisch und/oder methodisch zusammenhängende Inhalte und setzt
sich aus verschiedenen Veranstaltung(styp)en in diesem Themenbereich zusammen (z.B. Vorlesung und
Übung oder Vorlesung, Praktikum und Seminar). Module können Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule
sein.
Für jedes Modul ist in der Modulbeschreibung genau definiert, welche fachlichen Inhalte vermittelt werden
und welche Lernziele für die Studierenden mit dem Studium dieses Moduls erreicht werden sollen.
Um das Studium erfolgreich abschließen zu können, müssen sämtliche vorgegebenen Module absolviert
und bestanden werden. Dazu müssen in jedem Modul eine oder mehrere Prüfungen abgelegt werden.
Zahl, Umfang und Inhalte der Module, die Voraussetzungen, unter denen die Module absolviert werden
können, sowie Prüfungsverfahren sind in den fachspezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fächer
geregelt.
Da

die Veranstaltungen eines Moduls in der im Studienverlaufsplan angegeben Reihenfolge besucht
werden müssen,

die Veranstaltungen immer nur einmal pro Jahr (entweder im Winter- oder im Sommersemester) angeboten werden,

Module oft über mehrere Semester laufen und

Module zum Teil Voraussetzung für nachfolgende Module sind,
ergibt sich in modularisierten Studiengängen in der Regel eine klare Struktur mit einem relativ festen
Stundenplan.
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Workload und Leistungspunkte
Festgelegt ist auch der Arbeitsaufwand (Workload), der für jedes Modul erforderlich ist, um sich die
Inhalte anzueignen und die Prüfungen bestehen zu können. Dabei wird bei der Entwicklung des Studienganges für jedes Modul ein Gesamtwert an Stunden berechnet, in den eingehen

der Besuch der jeweiligen Lehrveranstaltungen (Präsenzzeit),

Zeiten der Vor- und Nachbereitung,

Aufwand z.B. für die Prüfungsvorbereitung, das Abfassen eines Protokolls oder die Vorbereitung eines Seminarvortrages und

der Zeitaufwand für die Prüfung selbst.
Der Workload für ein Studienjahr ist in der Regel mit 1800 Stunden veranschlagt. Das sind 900 Stunden
pro Semester und entspricht ca. 40 Stunden pro Woche, also einer Vollzeitarbeitsstelle.
Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls werden Leistungspunkte, sogenannte Credit Points (CP)
vergeben. Die Bewertung mit CP erfolgt nach den Regeln des "European Credit Transfer System", kurz
„ECTS“. So bewertete Veranstaltungen, die an anderen Hochschulen – z. B. bei einem Auslandsstudium
– besucht und mit Prüfungen abgeschlossen wurden, können im Bachelor- oder Masterstudiengang anerkannt werden, die inhaltliche Passung vorausgesetzt. Dabei entsprechen jeweils 30 Arbeitsstunden für
das Studium in einem Modul einem CP. Leistungspunkte sind also ein Maß für den geforderten Workload im Studium. Module können unterschiedlich umfangreich sein. So können sie nur drei, aber auch
zwölf CP umfassen. Pro Studiensemester werden bei durchschnittlich 900 Arbeitsstunden 30 CP erreicht.
Ein gesamtes Bachelor-Studium umfasst bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mindestens 180
CP, ein viersemestriger Master-Studiengang 120 CP.
Lehrveranstaltungsformen
Die Studieninhalte werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt:

In einer Vorlesung werden i.d.R. grundlegende Lehrinhalte einer größeren Studierendengruppe durch
Vortrag vermittelt.

Seminare haben etwa Schulklassengröße. Studierende beteiligen sich durch Diskussion, Referat und/
oder wissenschaftliche Hausarbeit. Seminare, die zu Studienbeginn Grundlagen vermitteln, werden
oft Proseminare genannt.

In Übungen bearbeiten die Studierenden zur Vertiefung des Stoffes konkrete Beispiele. Dazu gehören
in fremdsprachenphilologischen Fächern auch sprachpraktische Übungen, in denen die Hör-, Sprach-,
Lese- und Schreib-Kompetenzen der jeweiligen Sprache geschult werden.

Kolloquien dienen der vertiefenden Diskussion einzelner Teilgebiete und richten sich i.d.R. an Studierende fortgeschrittener Semester.
Der Umfang einer Lehrveranstaltung wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Hat eine Lehrveranstaltung einen Umfang von zwei SWS, bedeutet dies, dass sie ein Semester lang jede Woche zwei
Stunden lang stattfindet. Der übliche Umfang von Lehrveranstaltungen beträgt zwei oder vier SWS. Dabei
dauert eine SWS wie eine Schulstunde 45 Minuten, zwei SWS dementsprechend 90 Minuten, die i.d.R.
ohne Pause abgehalten werden. Ist als Veranstaltungszeit z.B. 10-12 Uhr angegeben, beginnt die Veranstaltung i.d.R. um 10.15 Uhr und endet um 11.45 Uhr, es sei denn, die Zeitangabe ist mit dem Zusatz 10s.t.
versehen. S.t. bedeutet hier „sine tempore“, lat. für „ohne Zeit“, d.h. die Veranstaltung beginnt pünktlich
um 10.00 Uhr und endet entsprechend um 11.30 Uhr. Pro Woche sind ca. 20 SWS an Lehrveranstaltungen
vorgesehen, in manchen Semestern etwas mehr, in anderen weniger. Nicht eingerechnet sind dabei die
Zeiten der Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, für Referate, Hausarbeiten und zur Klausurvorbereitung.
Die Termine der Lehrveranstaltungen werden rechtzeitig vor Semesterbeginn im Vorlesungsverzeichnis
(www.uni-giessen.de/studium/studinfo/evv) bekanntgegeben. Wie Sie anhand dessen Ihren Stundenplan
zusammenstellen, erfahren Sie in der Studieneinführungswoche vor Beginn des ersten Semesters.
8
gebräuchliche Abkürzungen
AStA
Allgemeiner Studierendenausschuss,
die gewählte Interessenvertretung
aller Studierenden
CO/ KO
Kolloquium
c.t.
cum tempore (lat.: mit Zeit), die
Lehrveranstaltung beginnt 15 Minuten nach der angegebenen Zeit
(akademisches Viertel)
FB
Fachbereich
GK
Grundkurs
JLU
Justus-Liebig-Universität Gießen
K
Kurs
LN
Leistungsnachweis
LV
Lehrveranstaltung
NVV
Nordhessischer Verkehrsverbund
PS
Proseminar
RMV
S/ SE
SK
SS/ SoSe
s.t.
StEW
SWS
Ü
WS
VL
(e)VV
Rhein-Main-Verkehrsverbund
Seminar
Sprachkurs
Sommersemester (1. April bis
30.September)
sine tempore (lat.: ohne Zeit), die
Lehrveranstaltung beginnt pünktlich
zur angegeben Zeit
Studieneinführungswoche
Semesterwochenstunde
Übung
Wintersemester (1. Oktober bis 31.
März)
Vorlesung
(elektronisches) Vorlesungsverzeichnis
3. Aufbau des Studiums Bachelor of Arts (B.A.) MFKW
Die Bachelor-Studiengang "Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft" hat eine Regelstudienzeit
von sechs Semestern; der weiterführenden Master-Studiengang MFKW ist für vier Semester konzipiert.
Im Bachelorstudiengang entfallen auf das Hauptfach ca. 50 Prozent, auf das sprachliche Nebenfach ca. 25
Prozent und auf das wirtschaftswissenschaftliche Sachfach ca. 25 Prozent des Gesamtstudiums.
Als Hauptfächer können gewählt werden:

English Language, Literatures & Cultures

Galloromanistik/Französisch

Hispanistik/Spanisch

Russistik
Als sprachliche Nebenfächer können gewählt werden:

English Language, Literatures & Cultures

Galloromanistik / Französisch

Hispanistik / Spanisch

Lusitanistik / Portugiesisch

Russistik / Russisch

Polonistik / Polnisch

Bohemistik / Tschechisch

Südslavistik / Bosnisch, Kroatisch, Serbisch

Ukrainistik / Ukrainisch
Als wirtschaftswissenschaftliche Nebenfächer können gewählt werden:

Betriebswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre
Gleichnamige Fächer können nicht als Haupt- und Nebenfach miteinander kombiniert werden, d.h. Hauptund Nebenfach müssen aus verschiedenen Einzelphilologien gewählt werden.
9
Das Studium MFKW umfasst 20 Module mit insgesamt 180 Credit Points:

Im Studium des Hauptfaches sind acht Module à 10 CP zu absolvieren.

Die Abschluss-Arbeit (Thesis-Modul) wird ebenfalls im Hauptfach erstellt und umfasst 10 CP.

Das sprachliche Nebenfach besteht aus vier Modulen à 10 CP.

Im wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre)
müssen vier Grundlagenmodule à 6 CP im gewählten Fach sowie zwei Wahlpflichtmodule à 6 CP absolviert werden. Die Wahlpflichtmodule können aus dem Schwerpunktbereich des gewählten Nebenfaches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches oder aus dem Methodenbereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch
Anrechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die
sechs Module können wegen Einbußen an Synergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP-Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die
beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden.

Ein weiteres Modul im Umfang von 10 CP soll zur Schulung sog. Außerfachlicher Kompetenzen (AfK)
in einem nicht bereits gewählten Studienfach nach freier Wahl belegt werden.
Laut Studienordnung soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP absolviert werden. Dazu lagen bis Redaktionsschluss dieser Broschüre noch keine Praktikumsordnung und keine Modulbeschreibung vor. Das mindestens 5-wöchige Praktikum kann im In- oder Ausland absolviert und von den Studierenden auf die Module
der Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden. Zur Anerkennung des Praktikums gilt folgendes
Verfahren:

Das Praktikum muss im Vorfeld mit der/ dem Praktikumsbeauftragten abgesprochen werden (Beratungsgespräch).

Für die Anerkennung sind folgende Unterlagen einzureichen:
→
Praktikumsnachweis durch den Arbeitgeber
→
Praktikumszeugnis durch den Arbeitgeber
→
Praktikumsbericht (acht bis zehn Seiten)

Die Bescheinigung über ein erfolgreich absolviertes Praktikum erfolgt über ein Formular auf den
Webseiten des Prüfungsamtes
(www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/kuehnl-luft/down).
Die Kontaktdaten der/des Praktikumsbeauftragten finden sich in Kapitel 8 dieser Broschüre.
10
Studienverlaufspläne
Legende:
EV
= Einführungsveranstaltung
GK
= Grundkurs
P
= Praktikum
PN
= Praktikumsnachbereitung
PS
= Proseminar
PV
= Praktikumsvorbereitung
S
= Seminar
SK
SP
T
Ü
VL
W
= Sprachkurs
= Sprachpraktische Übung
= Thesis
= Übung
= Vorlesung
= Wissenschaftliche Übung
K
= Kurs
Studienverlaufspläne in den Hauptfächern
Die schwarz unterlegten Felder geben die Semester an, in denen die Veranstaltungen besucht werden
sollen, die grau unterlegten zeigen die Semester, in denen die Veranstaltungen ggf. alternativ besucht
werden können.
Hauptfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik
(80 CP + 10 CP Thesismodul)
Schwerpunkt Literatur
Schwerpunkt Sprache
Wahlpflichtmodule (entweder 2 Module Schwerpunkt Literatur +
1 Modul Schwerpunkt Sprache ODER 1 Modul Schwerpunkt Literatur + 2 Module Schwerpunkt Sprache)
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
CP
Introduction to Literary and Cultural Studies
05-ANG-LB-LitCult
10
English Linguistics
05-ANG-LB-ELing
10
Introductory Language and Communication Course
05-ANG-LB-LCC1
10
English for Specific Purposes – Intermediate Course
05-ANG-B-InterESP
10
Cultural Studies
05-ANG-LB-CultSt
10
1.
2.
GK
S
3.
4.
Ü
Ü
VL
GK
GK
VL
S
Ü
Ü
Ü
Ü
VL
S
S
VL
S
S
VL
S
30
VL
S
VL
Applied English Linguistics
05-ANG-LB-ApplEL
S
S
English Historical Linguistics
05-ANG-LB-HistLing
VL
New Englishes
05-ANG-LB-NewEng
VL
Thesis-Modul (im Schwerpunktbereich)
05-ANG-B-Thesis
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
6.
S
Literary Periods
05-ANG-LB-LitPer
Summe CP
5.
S
Literary Genres
05-ANG-LB-LitGen
Literary Theory
05-ANG-LB-LitTheo
Semester
S
S
S
S
80
10
T
11
Hauptfach Galloromanistik/Französisch (80 CP + 10 CP Thesismodul)
Wahlpflichtbereich I
(1 von 3)
Wahlpflichtbereich II
(1 von 3)
Wahlpflichtmodule
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrF-1
10
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprF-1
10
Literaturwissenschaft I (Hauptfachmodul)
05-ROM-B-LitF-1
10
Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Hauptfachmodul)
05-ROM-B-LKKultF
10
Sprachpraxis II
05-ROM-B-SprPrF-2
10
Sprachpraxis (Ausland)
05-ROM-B-SprPrFE
10
Literaturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitFE
10
2.
SP
SP
EV
VL
3.
4.
EV
SP
PS
VL
5.
6.
PS
EV
PS
SP
SP
SP
SP
SP
SP
VL
S/Ü
VL
S/Ü
S
Sprachwissenschaft II
05-ROM-B-SprF-2
K
10
Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt
05-ROM-B-LitKultF
Thesis-Modul
05-ROM-B-ThesisF
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
1.
S/Ü
Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitKultFE
Literaturwissenschaft II
05-ROM-B-LitF-2
Semester
VL
Sprachwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-SprFE
Summe CP
12
CP
S
K
S
K
80
10
T
Studienverlaufsplan Hauptfach Hispanistik/Spanisch (80 CP + 10 CP Thesismodul)
CP
10
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprS-1
10
Literaturwissenschaft I
05-ROM-B-LitS-1
10
Landeskunde/ Kulturwissenschaft
05-ROM-B-LKKultS
10
Sprachpraxis II
05-ROM-B-SprPrS-2
10
Sprachpraxis (Ausland)
05-ROM-B-SprSE
10
Wahlpflicht-bereich I
(1 von 3)
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrS-1
Sprachwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-SprSE
Wahlpflicht-bereich II
(1 von 3)
Wahlpflichtmodule
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
Sprachwissenschaft II
05-ROM-B-SprS-2
Literaturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitSE
Thesis-Modul
05-ROM-B-ThesisS
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
2.
SP
SP
EV
VL
3.
4.
EV
PS
5.
6.
PS
VL
EV
PS
SP
SP
SP
SP
S/Ü
S/Ü
S/Ü
10
VL
S/Ü
VL
S/Ü
S
K
10
Literaturwissenschaft mit landeskundlich-kulturwissenschaftlichem Schwerpunkt II
05-ROM-B-LitKultS
Summe CP
1.
VL
Landeskunde/Kulturwissenschaft (Ausland)
05-ROM-B-LitKultSE
Literaturwissenschaft II
05-ROM-B-LitS-2
Semester
S
K
S
K
80
10
T
13
Studienverlaufsplan Hauptfach Russistik/Russisch (80 CP + 10 CP Thesismodul)
Modulbezeichnung/Modulcode
Sprachwissenschaft I und russische Sprache
05-SLA-B-SprRuss-1
Literaturwissenschaft I und russische Sprache
05-SLA-B-LitRuss-1
Kulturwissenschaft I und russische Sprache
Pflichtmodule
05-SLA-B-KultRuss-1
Sprachwissenschaft II und russische Sprache“
05-SLA-B-SprRuss-2
Literaturwissenschaft II und russische Sprache
05-SLA-B-LitRuss-2
Fachsprachen und Übersetzung
05-SLA-B-FachuÜBRuss
10
10
Semester
1.
2.
VL
SK
3.
4.
5.
6.
SK
SK
VL
VL
10
10
SK
Ü
S
S
VL
SK
PS
10
PS
SK
SK
10
SK
SK
Fachsprachen
05-SLA-B-FachSprRuss
Wahlpflicht-bereich
(1 von 2)
CP
10
Ü
SK
S
Sprach- und Kulturwissenschaft
Ü
05-SLA-B-SprKultRuss
SK
10
S
Literatur- und Kulturwissenschaft
Ü
05-SLA-B-LitKultRuss
Summe CP
SK
80
BA-Thesis-Modul (im Schwerpunktbereich)
05-SLA-B-ThesisRuss
T
10
Studienverlaufspläne in den Nebenfächern
Studienverlaufsplan Nebenfach English Language, Literatures & Cultures/Anglistik (40 CP )
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
Introduction to Literary and Cultural Studies
05-ANG-LB-LitCult
10
English Linguistics
05-ANG-LB-ELing
10
Introductory Language and Communication Course
05-ANG-LB-LCC1
10
Cultural Studies
05-ANG-LB-CultSt
10
Summe CP
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
14
CP
40
Semester
1.
2.
GK
S
3.
4.
VL
S
VL
GK
GK
VL
S
Ü
Ü
Ü
S
5.
6.
Studienverlaufsplan Nebenfach Galloromanistik/Französisch (40 CP)
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
CP
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrF-1
10
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprF-1
10
Literaturwissenschaft I (Nebenfachmodul)
05-ROM-B-LitF-1
10
Landeskunde/ Kulturwissenschaft (Nebenfachmodul)
05-ROM-B-LKKultF
10
Summe CP
Semester
1.
2.
SP
SP
EV
VL
3.
4.
5.
6.
5.
6.
5.
6.
PS
PS
SP
VL
EV
PS
SP
40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
Studienverlaufsplan Nebenfach Hispanistik/Spanisch (40 CP)
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
CP
Sprachpraxis I
05-ROM-B-SprPrS-1
10
Sprachwissenschaft I
05-ROM-B-SprS-1
10
Literaturwissenschaft I
05-ROM-B-LitS-1
10
Landeskunde/ Kulturwissenschaft
05-ROM-B-LKKultS
10
Summe CP
Semester
1.
2.
SP
SP
EV
VL
3.
4.
SP
PS
PS
VL
EV
PS
SP
40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
Studienverlaufsplan Lusitanistik/Portugiesisch - nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
CP
Sprachpraxis
05-ROM-B-SprPrP
10
Sprachwissenschaft
05-ROM-B-SprP
10
Literaturwissenschaft
05-ROM-B-LitP
10
Landeskunde/ Kulturwissenschaft
05-ROM-B-LKP
10
Summe CP
Semester
1.
2.
SP
SP
W
VL
3.
4.
SP
VL/
W
PS
PS
W
PS
SP/
Ü
40
alternatives Semester, siehe Modulbeschreibung
15
Studienverlaufsplan Nebenfach Russistik/Russisch (40 CP)
Pflichtmodule
Modulbezeichnung/
Modulcode
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und russische Sprache
05-SLA-B-NFSprRuss-1
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und russische Sprache
05-SLA-B-NFLitRuss-1
CP
1.
10
10
SK
2.
3.
SK
S
10
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprRuss
10
4.
5.
6.
PS
SK
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und russische Sprache
05-SLA-B-NFKultRuss-1
Summe CP
Semester
SK
SK
VL
Ü
VL
SK
Ü
40
Studienverlaufsplan Polonistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und polnische Sprache
Pflichtmodule
05-SLA-B-NFSprPol-1
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und polnische Sprache
05-SLA-B-NFLitPol-1
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und polnische Sprache
05-SLA-B-NFKultPol-1
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprPol
Summe CP
Semester
CP
1.
10
10
SK
2.
3.
SK
S
VL
PS
10
10
4.
5.
6.
SK
SK
Ü
VL
VL
SK
SK
Ü
40
Studienverlaufsplan Bohemistik - nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und tschechische Sprache
CP
Semester
1.
2.
3.
10
Ü
SK
S
10
SK
VL
PS
4.
5.
6.
Pflichtmodule
05-SLA-B-NFSprTsch-1
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und tschechische Sprache
05-SLA-B-NFLitTsch-1
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und tschechische Sprache
05-SLA-B-NFKultTsch-1
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprTsch
Summe CP
16
10
10
40
SK
SK
Ü
VL
VL
SK
SK
Ü
Studienverlaufsplan Ukrainistik – nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Modulbezeichnung/
Modulcode
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und ukrainische Sprache
Pflichtmodule
05-SLA-B-NFSprUkr
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und ukrainische Sprache
Semester
CP
1.
10
10
2.
3.
SK
S
SK
4.
5.
6.
PS
05-SLA-B-NFLitUkr
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und ukrainische Sprache
(B)
10
05-SLA-B-NFKultUkr-B
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprUkr
Summe CP
10
SK
SK
Ü
VL
VL
SK
SK
Ü
40
Studienverlaufsplan Südslavistik/ Bosnisch, Kroatisch, Serbisch – nur als Nebenfach wählbar (40 CP)
Semester
Modulbezeichnung/
CP
Pflichtmodule
Modulcode
Nebenfachmodul Sprachwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische Sprache
05-SLA-B-NFSprBKS
10
Nebenfachmodul Literaturwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische Sprache
05-SLA-B-NFLitBKS
10
Nebenfachmodul Kulturwissenschaft und bosnische/kroatische/serbische Sprache (B)
05-SLA-B-NFKultBKS-B
10
Nebenfachmodul “Fachsprachen”
05-SLA-B-FachSprBKS
Summe CP
10
1.
SK
2.
3.
SK
S
4.
5.
6.
PS
SK
SK
Ü
VL
VL
SK
SK
Ü
40
17
Studienverlaufspläne der wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer
Mit einem neuen Studienprogramm in den wirtschaftswissenschaftlichen Hauptfächern wurde auch eine
www.uni-giessen.de/
neue
Nebenfachordnung
(Immatrikulation
ab
WiSe
2012/13,
s.
mug/7/findex35.html/7_35_NF) mit höherer Wahlmöglichkeit und verbesserter Studierbarkeit eingeführt.
Zudem ergeben sich neue Codes und Bezeichnungen für die Module.
Die Fortführung des Nebenfachstudiums nach allen alten Studienordnungen (Immatrikulation bis SoSe
2012) ist aber unter Anwendung der Äquivalenztabelle (wiwi.uni-giessen.de/dl/det/nebenfach/32835/)
möglich. Die Anmeldung in FlexNow erfolgt nach wie vor nach den alten Modulbezeichnungen.
Für alle Nebenfachstudierende gibt es die Option des Wechsels auf die neue Nebenfachordnung (wiwi.unigiessen.de/home/nebenfach/Wechsel/) unter Vollanrechnung der am FB 02 erbrachten Leistungen. Wenn
Sie einen Wechsel zur „neuen" Nebenfachordnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Nebenfachberatung (s. Kap. 8).
Die hier dargestellten Studienverlaufspläne beruhen auf der neuen Nebenfachordnung.
Studienverlaufsplan Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (BWL, 40 CP)
Graue Felder kennzeichnen die Semester, in denen das jeweilige Modul absolviert werden sollte, in Klammern gesetzte Buchstaben geben Semester an, in denen das Modul auch belegt werden kann.
18
Studienverlaufsplan Nebenfach Volkswirtschaftslehre (VWL, 40 CP)
Neben den vier Grundlagenmodulen à 6 CP im gewählten Fach (Pflichtbereich) müssen zwei weitere Module à 6 CP absolviert werden (Wahlbereich). Diese können aus dem Schwerpunktbereich des gewählten
Nebenfaches, aus dem Grundlagenbereich des nicht-gewählten Nebenfaches oder aus dem Methodenbereich der Wirtschaftswissenschaften stammen. Alternativ können die zwei Wahlpflichtmodule durch Anrechnung beliebiger wirtschaftswissenschaftlicher Module aus dem Ausland erbracht werden. Die sechs
Module können wegen Einbußen an Synergie bzw. höherem Workload gegenüber den Hauptfachstudierenden als 40 CP-Nebenfach-/Referenzfach-Block eingebracht werden. Hierbei sollen die beiden Wahlpflichtmodule mit 8 CP gewichtet werden.
Bereich Methodische Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften [NF/B-Meth]
Modulcode
Modulbezeichnung (Kurztext)
02-Wiwi: NF/B-Meth-1
02-Wiwi: NF/B-Meth-2
Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler
Formale Grundlagen der Statistik
Angewandte Statistik in den
Wirtschaftswissenschaften
IT-Systeme
02-Wiwi: NF/B-Meth-3
02-Wiwi: NF/B-Meth-4
Fachsemester
CP
Turnus
1.-2
1.-2
6
6
WS
SS
3.-4.
6
WS
3.-4.
6
WS
19
Bereich Schwerpunkt-Module der BWL [S-BWL]
Modulcode
02-BWL:BSc-B1-1
02-BWL:BSc-B2-1
02-BWL:BSc-B2-2
02-BWL:BSc-B3-2
02-BWL:BSc-B4-1
02-BWL:BSc-B5-1
02-BWL:BSc-B6-1
02-BWL:BSc-B7-1
02-BWL:BSc-B7-3
02-BWL:BSc-B8-1
02-BWL:BSc-B10-1
02-BWL:BSc-B10-2
02-Wiwi:NF/B-VWL-1
Modulbezeichnung (Kurztext)
Marketing
Managementmethoden und -techniken
Internationales Management
Corporate Finance
Fundamentals of Controlling
Finanzinstitutionen
Financial Strategy & Corporate Valuation
Rechnungslegung nach IFRS
Rechnungslegung nach HGB
Personalmanagement
Entrepreneurship
Technologie- und Innovationsmanagement
zusätzlich
Einführung in die VWL/Mikroökonomie für NF-dd
CP
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
Bereich Schwerpunkt-Module der VWL [S-VWL]
Modulcode
02-VWL:BSc-V1-1
02-VWL:BSc-V2-1
02-VWL:BSc-V3-1
02-VWL:BSc-V4-1
02-VWL:BSc-V5-1
02-VWL:BSc-V6-1
02-VWL:BSc-V3/V5-1
02-VWL:BSc-V3/V6-1
Modulbezeichnung (Kurztext)
Wettbewerbspolitik und -strategie
Öffentliche Finanzen
Internationale Wirtschaftsbeziehungen
Transition and Integration Economics
Geldpolitik
Strategisches Verhalten und Institutionen
Wachstum und Innovation
Ökonomische Experimente und Arbeitsmärkte
CP
6
6
6
6
6
6
6
6
Weitere Aspekte des Studiums
Studieren am FB Wirtschaftswissenschaften
Das Nebenfachangebot für andere Fachbereiche ist Teil des regulären Studienangebots des Fachbereichs
Wirtschaftswissenschaften an seine Hauptfachstudierende. MFKW-Studierende nehmen an den gleichen
Vorlesungen und Übungen teil, wie die Hauptfachstudierenden, und schreiben auch die gleichen Klausuren. Der Aufbau des Nebenfachs muss sich also nach den Studienplänen der Hauptfachstudierenden richten, eine Anpassung an die Bedürfnisse der Nebenfächer ist daher nicht möglich.
Alle Module und deren Inhalte sind auf der Homepage des FB 02 zu finden. Dort findet sich auch immer das
aktuelle Vorlesungsverzeichnis mit den Zeiten und Orten der Vorlesungen und Übungen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter wiwi.uni-giessen.de/home/fb02.
Bei Fragen zu den Vorlesungen oder Übungen können Sie immer den Professor bzw. dessen Mitarbeiter
kontaktieren.
Es ist empfehlenswert sich im SPIC (Students’ Personal Information Center) des FB 02 zu registrieren, da
Zugänge zu Online-Übungen, Downloads und Foren oft nur hierüber zu erreichen sind. Der Zugang zu SPIC
erfolgt ebenfalls über die Homepage des Fachbereichs.
Vorlesungen sind in der Regel anmeldungsfrei, zu Übungen muss man sich je nach Professur anmelden.
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des jeweiligen Professors über die dortigen Gepflogenheiten.
Praxisorientierung (während) des Studiums
Die Studienreform hin zu Bachelor- und Master-Abschlüssen steht unter der Maßgabe, einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss nach i. d. R. drei Jahren Studium bzw. einen zweiten Abschluss (Master)
20
nach weiteren i. d. R. zwei Jahren zu ermöglichen. Auch die geisteswissenschaftlichen Fächer bemühen
sich auf unterschiedliche Weise, diesem Anspruch zu genügen. So ist auch für Studierende des BA MFKW
ein Praktikum empfohlen (s.o.). Zudem ist es ratsam, in der vorlesungsfreien Zeit ein oder mehrere freiwillige Praktika zu absolvieren.
Praktiker/innen aus der Privatwirtschaft geben die Empfehlung, (freiwillige) Praktika zu absolvieren, Erfahrungen im Wirtschaftsleben zu machen, diese zu reflektieren und daraus zu lernen. Sie erwarten

eine grundsätzlich positive Einstellung zum Wirtschaften,

eine erkennbare Bereitschaft, Praxisanforderungen aufzugreifen,

die Fähigkeit, Wissen in sinnvolle Handlungen umzusetzen und

die Bereitschaft, von anderen zu lernen.
Aus der Sicht von Praktiker/innen ist empfehlenswert, die Zeit an der Universität für mehr zu nutzen als zum
Erwerb von Fachwissen, nämlich um z.B.

Verlässlichkeit/ Verbindlichkeit einzuüben,

Zeitmanagement zu erlernen,

Verhandlungsführung/ freies Reden/ Rhetorik und Moderation einzuüben,

Veranstaltungen zu organisieren,

ökonomisches Grundverständnis zu erwerben sowie

Realitäten anzuerkennen (dass z. B. Fristen einzuhalten sind, dass nur begrenzt Geld zur Verfügung
steht u. ä.).
Denkbare Lernfelder während des Studiums wären u.a.

Initiativen/ Vereine auf Fachebene

politische Gruppen an der Uni/ Gremienarbeit/ Fachschaft/ Fachbereich/ Senat

Erstsemesterbetreuung/ Tutorentätigkeit

eigene fachbezogene Gruppenarbeit/ Teamarbeit
Im Bereich der Außerfachlichen Kompetenzen sind im BA MFKW 10 CP vorgesehen. Zusätzliche AfK-Kurse
(www.uni-giessen.de/fbz/zentren/zfbk/afk/kursangebot) werden u.U. mit Zeugnissen bescheinigt und können eine gute Bereicherung für Bewerbungsunterlagen sein.
Internationale Ausrichtung
Kennzeichen des Studiengangs ist das obligatorische Auslandssemester, das i. d. R. im 5. Semester (3. Studienjahr) absolviert wird. Es dient der Vertiefung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse und
wird zumeist im Sprachbereich der Hauptfachsprache für die Zeit eines hiesigen Wintersemesters durchgeführt. Die MFKW-Studierenden mit Hauptfach Englisch gehen also an eine englischsprachige Universität,
diejenigen mit Hauptfach Französisch ins französischsprachige Ausland, diejenigen mit dem Hauptfach
Russisch gehen nach Russland, diejenigen mit dem Hauptfach Spanisch nach Spanien bzw. in ein Land mit
Spanisch als Verkehrssprache.
Der Auslandsaufenthalt wird in der Regel an ausländischen Hochschulen verbracht, mit denen Vereinbarungen über den Studentenaustausch getroffen worden sind. Es steht jeweils eine bestimmte Anzahl
von Plätzen zur Verfügung. Zudem bestehen Absprachen über die Lehrangebote, und Kooperationsvereinbarungen und -verträge sorgen dafür, dass für die Studierenden die oftmals nicht geringen Studiengebühren entfallen (bis auf kleinere Beträge an einzelnen Hochschulen).
Das Auslandssemester kann auch auf eigene Initiative der/ des Studierenden initiiert werden. In jedem Einzelfall ist im zweiten Studienjahr ein Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem Fachstudienberater zu
führen.
Im Auslandssemester sollen Studierende Studienleistungen im Umfang von 16 bis 20 CP erbringen, die für
ihr fremdsprachenphilologisches Hauptfach und/oder Nebenfach und/oder das Sachfach Wirtschaftswissenschaften relevant sind. Zumeist werden (hauptsächlich) Veranstaltungen im Sachfach Wirtschaftswissenschaften belegt.
21
Die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen werden bei entsprechender Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des studierten Hauptfachs
und/oder Nebenfachs und/oder Sachfachs anerkannt.
Leider entwickelt sich in den letzten Jahren eine Knappheit der Austauschplätze im englischsprachigen
Ausland, so dass Studierende mit dem Hauptfach Anglistik in der Regel Privatbewerbungen an englischsprachigen Universitäten anstreben müssen. Die Privatbewerbungen werden vom Auslandsbüro des Instituts für Anglistik (www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/sa?language_sync=1) unterstützt. Das Auslandsbüro ist auch für die Vergabe der Studienplätze an englischsprachigen Partnerhochschulen zuständig.
Diese werden durch ein jährliches Bewerbungsverfahren vergeben. Alle anderen bekommen auch Hilfestellung von der Abteilung Akademisches Auslandsamt, Kontaktdaten s. Kap. 9.
Mit folgenden Hochschulen bestehen entsprechende Kooperationen:
Großbritannien
Italien

University of Leicester

Università degli Studi di Genova ‘La Sapienza’

Sheffield Hallam University

University of Wolverhampton

Università degli Studi di Roma
USA, Kanada, Australien
Portugal:

Denison University (Granville, Ohio)

Universidad do Minho (Braga)

University of Wisconsin-Milwaukee
Spanien

Suffolk University (Boston, Massachusetts)

Universidad de Granada

Macquarie University, Sydney

Universidad de León
Frankreich

Universidad de Lleida

Université de Bordeaux III

Universidad Autónoma de Madrid

Université de Bourgogne

Universidad Carlos de Madrid

Université de Bretagne Occidentale

Universidad Complutense de Madrid

Université de Franche-Comté

Universidad de Oviedo

Université de Limoges

Universidad de Pamplona

Université de Montpellier

Universidad de Salamanca

Université d’Orléans

Universidad de Valencia

Université de Paris-Nanterre (Paris X)

Universidad de Valladolid

Université de Rouen Haute Normandie
Russland

Université de Perpignan Via Domitia

Universität Kazan
Individuelle Bewerbungen bei anderen ausländischen Hochschulen sind möglich.
Prüfungen
Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft. In jedem Modul werden studienbegleitend Prüfungsleistungen
in unterschiedlicher Form verlangt. Dazu gehören im BA MFKW mündliche Prüfungen, Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, Seminarvorträge oder Präsentationen. Dabei können Prüfungen entweder modulbegleitend oder modulabschließend durchgeführt werden. Im ersten Fall findet je eine Prüfung zu den einzelnen Modulbestandteilen wie Vorlesung oder Seminar statt. Im anderen Fall wird der
Stoff des gesamten Moduls in einer Prüfung behandelt. Welche Prüfungen abgelegt werden müssen, ist in
der jeweiligen Modulbeschreibung aufgeführt.
Sind alle Leistungen erbracht, ist das Modul bestanden. Die Note geht als Fachnote i.d.R. in das Abschlusszeugnis ein. Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche für das gewählte Hauptfach und die beiden
Nebenfächer als verpflichtend vorgesehene Module bestanden sind. Die traditionellen, umfangreichen
Abschlussprüfungen wie in den Diplom- oder Magisterstudiengängen gibt es nicht mehr. Den Abschluss
des Studiums bildet die Bachelor-Arbeit (auch Thesis genannt), eine mehrmonatige wissenschaftliche
Hausarbeit zu einem selbstgewählten Thema aus dem Hauptfach. Sie ist ebenfalls einem Modul zugeordnet.
Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass Sie
22
in der Lage sind, innerhalb einer gegebenen Frist mit wissenschaftlichen Methoden eine Aufgabe
selbstständig zu bearbeiten,

die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen
Kenntnisse und Qualifikationen erworben haben und

die Fähigkeit besitzen, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse
und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander
zu verknüpfen.
Die Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Präsentation. Das Thema der Bachelor-Thesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Der Bearbeitungszeitraum beträgt drei Monate. Die Präsentation findet im Rahmen eines Kolloquiums statt.

Prüfungsanmeldung und Rücktritt
Für die fremdsprachenphilologischen Fächer gilt: Für ein Modul und alle dazu gehörigen Prüfungen ist
angemeldet, wer sich für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen eines Moduls entschieden, den Platz
beantragt und ihn erhalten hat. Eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ohne Anmeldung
ist nicht möglich!
Wer für ein Modul gemeldet ist, ist damit auch verpflichtet, die Veranstaltung und die Prüfungen zu absolvieren. Wer nicht teilnehmen kann oder will, muss sich beim Prüfungsamt unbedingt rechtzeitig bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstermin abmelden!
Wer sich nicht abmeldet, erhält die Note „ungenügend" für das Modul und ist damit durchgefallen. Dies
gilt auch für die Studienanfänger im ersten Semester! Bei Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist der
allein auf die 3-Tages-Frist gestützte Rücktritt ausgeschlossen. Der Rücktritt ist dem zuständigen Prüfungsausschuss schriftlich mitzuteilen.
Bei Vorliegen triftiger Gründe wie Krankheit ist der Rücktritt von der Prüfung auf Antrag auch innerhalb
der Frist von 3 Tagen möglich. Der Antrag muss sofort nach bekannt werden der Gründe beim zuständigen
Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Gründe müssen glaubhaft gemacht und bei Krankheit muss mit
dem Antrag ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann ein amtsärztliches Attest verlangt
werden. Eine Entscheidung über die Anerkennung der Gründe muss vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften müssen sich die Studierenden nicht für die Vorlesungen, in
einzelnen Fällen aber für die dazugehörigen Übungen und in jedem Fall zu jeder Klausur anmelden, die sie
mitschreiben wollen. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über das Prüfungsverwaltungssystem Flex Now. Im Nebenfach werden keine Zwangsanmeldungen durchgeführt. D.h. die Studierenden sind also zu jeder Zeit selbst verantwortlich dafür, dass sie zur Klausur angemeldet sind!
Die Klausuren finden zum regulären Termin jeweils im Semester der Veranstaltung in den ersten drei Wochen nach dem Ende der Vorlesungszeit statt. Nachklausuren finden in den Semesterferien des darauffolgenden Semesters statt. Die Klausuren sind voneinander unabhängig, d.h. Studierende können sich auch
zum Termin der Nachklausur (Wiederholungsklausur) als Erstversuch anmelden.
Die Anmeldefristen am FB 02 sind Ausschlussfristen, d.h. melden sich Studierende nicht rechtzeitig an,
dürfen sie an der Prüfung nicht teilnehmen. Die Anmeldefristen sind daher entsprechend lang (meist ein
bis zwei Monate) und werden schon Wochen vorher auf der Homepage des Prüfungsamtes der Wirtschaftswissenschaften bekanntgegeben. Dort werden auch die Klausurtermine veröffentlicht
(https://www.uni-giessen.de/fbz/fb02/service-fuer-studierende/service-center/ssp-downloads).
Innerhalb der Abmeldefristen des FB 02 ist über FlexNow auch eine Abmeldung von einer Klausur möglich.
Die Fristen des FB Wirtschaftswissenschaften sind für die wirtschaftswissenschaftlichen Module auch dann
maßgeblich, wenn für die jeweiligen Hauptfach-Studiengänge der Wiwi-Nebenfach-Studierenden andere
Fristen gelten. Ein Rücktritt von einer Prüfung bis drei Tage vor Prüfungstermin ohne triftige Gründe ist
nicht möglich.
Tritt kurzfristig ein triftiger Grund ein (z.B. Krankheit, Unfall auf dem Weg zu Klausur, Todesfall in der Familie, …), aus dem eine Klausur nicht mitgeschrieben werden kann, muss die/ der Studierende dies belegen,
im Krankheitsfall durch ein amtsärztliches Attest und ein vom Arzt ausgefülltes Formular eingereicht wer23
den, das über die Internetseite des FB Wirtschaftswissenschaften heruntergeladen werden kann. In anderen Fällen erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung der Polizei, eine Sterbeurkunde…
Prüfungswiederholung
Zu beachten ist, dass Prüfungen nur begrenzt wiederholbar sind, entweder als Ausgleichsprüfungen für
nicht bestandene Teilprüfungen oder als Wiederholungsprüfung zum Stoff des gesamten Moduls. Sind alle
Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft, wird dieses Modul als nicht erfolgreich abgeschlossen gewertet. Handelt es sich dabei um ein Pflichtmodul, bedeutet dies, dass das Studium in diesem Studienfach
nicht fortgesetzt und abgeschlossen werden darf.
Nicht bestandene modulabschließende Prüfungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Besteht die Modulprüfung aus der Summe modulbegleitender Prüfungen und wird eine modulabschließende
Prüfung erforderlich, kann die Wiederholung der modulabschließenden Prüfung mit einer Auflage versehen werden. Prüfungstermine und Wiederholungstermine werden zu Beginn eines Semesters durch den
Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
Im wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfach können nicht bestandene Module zweimal wiederholt werden. Ist eine Prüfung auch bei der 2. Wiederholung nicht bestanden, ist die/der Studierende endgültig
durchgefallen und eine Fortsetzung des Nebenfachstudiums dann nicht mehr möglich.
Benotung der Prüfungen
Die Prüfungen werden nach dem ECT-System benotet. In welchem Verhältnis die Ergebnisse einzelner
Teilprüfungen in die Gesamtnote eines Moduls eingehen, ist in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 der
Speziellen Ordnung für den Studiengang BA MFKW festgelegt.
Die Gesamtnote bei Abschluss des Studiums wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten,
wobei die Note des Thesis-Moduls in die Berechnung 3-fach eingeht. Die AfK-Leistungsnachweise gehen
nicht in die Gesamtnote ein.
Alle weiteren Regelungen zum Studiengang und den Prüfungen sind in den jeweils aktuell gültigen Fassungen der „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge an der JLU“ (AllB) und
der „Speziellen Ordnung für den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ enthalten. Die dort veröffentlichten Regelungen sind rechtsverbindlich und können jederzeit im
Internet eingesehen werden, s. Kap. 4.
Weiterführende Studiengänge
Eine Fortsetzung des Studiums ist u.a. im konsekutiven Master-Studiengang „Master of Arts Moderne
Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ an der Justus-Liebig-Universität möglich. Voraussetzung für die
Zulassung ist der Abschluss des Bachelor-Studienganges MFKW oder in einem anderen einschlägigen Bachelorstudiengang. Auch der Übergang zu Masterstudiengängen anderer Hochschulen kann möglich sein.
24
4. Studienordnung
In der Studienordnung (Spezielle Ordnung) sind die Rahmenbedingungen für den Studiengang dargelegt.
Die Studienordnung regelt u.a. Zulassungsvoraussetzungen, Studieninhalte sowie Zahl und Umfang der
Prüfungen. Es empfiehlt sich, die Studienordnung sorgfältig zu lesen, um sich mit den Anforderungen und
Regeln des Studiums frühzeitig vertraut zu machen. Die aktuelle Version der Studienordnung finden Sie
immer unter www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_05_02_MFKuW. Der Verweis „AllB“ bei den
einzelnen Paragraphen bezieht sich auf die „Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte
Studiengänge“. Dort sind sämtliche grundsätzlichen Regelungen für alle Bachelor- und MasterStudiengänge der JLU niedergelegt. Die aktuelle Version der AllB finden Sie immer unter http://www.unigiessen.de/mug/7/7_34_00_1.
Beschluss
Genehmigung
Inkrafttreten
Präsident: 29.07.2009
Wintersemester 2007/08
Präsident: 14.07.2010
Präsident: 29.03.2011
Wintersemester 2010/11
Wintersemester 2011/12
3. Änderungsfassung
4. Änderungsfassung
5. Änderungsfassung
6. Änderungsfassung
FBR: 10.07.2007 und
20.05.2009
FBR: 16.06.2010
FBR: 09.02.2010 und
11.03.2011
FBR: 15.06.2011
FBR: 15.12.2010
FBR: 20.08.2012
FBR: 05.02.2014
Präsidium: 19.07.2011
Präsidium: 26.09.2011
Präsidium: 22.10.2012
Präsidium: 25.03.2014
21.07.2011
Sommersemester 2012
Wintersemester 2012/13
Wintersemester 2014/15
7. Änderungsfassung
FBR 03.07.2015
Präsidium 14.09.2015
16.09.2015
Ordnung
1. Änderungsfassung
2. Änderungsfassung
Spezielle Ordnung
für den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW)
mit dem Abschluss Bachelor of Arts
vom 10. 7. 2007 in der Fassung des 7. Änderungsbeschlusses vom 03. Juli 2015
In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge (AllB) der JLU
v. 21.7.2004 (StA S. 2154) hat der Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur der Justus-Liebig-Universität
Gießen die folgende Spezielle Ordnung verabschiedet.
§ 1 (zu § 1 Abs 1 und § 11 AllB)
(1) Der Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft (MFKW) führt
zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst sechs Semester.
(2) Am Bachelor-Studiengang sind die folgenden
Fächer des Fachbereiches 05 beteiligt:
a) Anglistik,
b) Bohemistik/Tschechisch,
c) Galloromanistik/Französisch,
d) Hispanistik/Spanisch,
e) Lusitanistik/Portugiesisch,
f) Polonistik,
g) Russistik,
h) Kroatisch/Serbisch.
(3) Der Fachbereich 02 – Wirtschaftswissenschaften beteiligt sich am Studiengang durch das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften.
(4) Aus den in Absätzen 2 und 3 genannten Fächern können Haupt- und Erstes und Zweites
Nebenfach entsprechend Anlage 4 in den dort
ermöglichten Kombinationen gewählt werden.
(5) Der Studiengang umfasst:
Ein Erstes Hauptfach (80 CP), in dem die Thesis
(10 CP) verfasst wird, ein Erstes und ein Zweites
Nebenfach (je 40 CP) sowie Außerfachliche Kompetenzen (10 CP).
25
(6) Die Studienvoraussetzungen für die Fächer
des Studienganges werden in Anlage 3 geregelt.
§ 2 (zu § 1 Abs 2 AllB)
(1) Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den gewählten
fremdsprachenphilologischen Fächern sowie im
Sachfach Wirtschaftswissenschaften.
(2) Im Studium sollen in allen Fächern das wissenschaftliche Urteilsvermögen, das fachsprachliche Ausdrucks- und Kommunikationsvermögen
sowie die Teamfähigkeit der Studierenden geschult werden.
(3) Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt
werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die
für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen fachwissenschaftlichen und sprachpraktischen Kenntnisse und Qualifikationen erworben
hat und die Fähigkeit besitzt, fremdsprachenphilologische und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden selbständig anzuwenden und in der beruflichen Praxis gewinnbringend miteinander zu verknüpfen.
(4) Durch die Verbindung von Sprach-, Literaturund Kulturwissenschaften mit fremdsprachlichen
Fachsprachen und Wirtschaft bildet dieser Studiengang Studierende für Tätigkeiten in Unternehmen aus. Auch werden die Absolventen befähigt, den auf dem Bachelor-Studiengang aufbauenden Master-Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft an der JLU zu
studieren.
(5) Im dritten Studienjahr ist ein Auslandssemester vorgesehen, in dem die Studierenden eine für
ihr
fremdsprachenphilologisches
Hauptund/oder Nebenfach relevante Bezugskultur im
lokalen soziokulturellen Kontext vertieft kennen
lernen und auf diese Weise interkulturelle und
fremdsprachliche Kompetenzen ausbauen sollen.
Weist der Studierende nach, dass er trotz intensiven Bemühens keinen gebührenfreien Platz an
einer Hochschule des angezielten Sprachraums
gefunden hat und ist ihm die Eigenfinanzierung
nicht zumutbar oder ist ihm ein Auslandssemester aus anderen wichtigen nachgewiesenen
Gründen nicht zumutbar, kann der Prüfungsausschussvorsitzende auf den Nachweis des Auslandssemesters verzichten. Der Studierende hat
die für das Auslandssemester vorgesehenen Module an der JLU zu absolvieren. Mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden vereinbart der Stu26
dierende, wie wesentliche Teile der speziellen
aus dem Auslandssemester erwarteten Kompetenzen erworben werden können.
§ 3 (zu § 2 AllB)
Der Fachbereich 05 – Sprache, Literatur, Kultur
der Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht
nach erfolgreich abgeschlossenem Studium den
Grad des Bachelor of Arts (BA) für Moderne
Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft.
§ 4 (zu § 5 und § 8 AllB)
(1) Die Module werden in Anlage 2 Modulhandbuch beschrieben.
(2) Innerhalb der Module kann die Zulassung zu
bestimmten Veranstaltungen vom erfolgreichen
Abschluss modulbegleitender Prüfungen abhängig gemacht werden. Entsprechende Vorgaben
sind den Modulbeschreibungen der Fächer zu
entnehmen.
§ 5 (zu § 6 AllB)
(1) Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt
180 CP.
(2) Der Bachelor-Studiengang umfasst 20 Module
einschließlich des Thesis-Moduls ohne Berücksichtigung des Bereichs außerfachliche Kompetenzen.
(3) Alle Module der fremdsprachenphilologischen Haupt- und Nebenfächer umfassen je 10
CP.
(4) Das Studium eines Hauptfaches umfasst 8
Module (80 CP) und das Thesis-Modul (10 CP).
(5) Das Studium eines Nebenfaches umfasst 4
Module (40 CP).
(6) Das Studium des wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfachs umfasst 40 CP. Näheres regelt
die Nebenfachordnung des FB 02 (MUG
7.35.NF.02).
(7) Zur Schulung außerfachlicher Kompetenzen
müssen Kreditpunkte aus Modulen nach freier
Wahl im Umfang von 10 CP aus dem Bereich
Außerfachliche Kompetenzen eingebracht werden. In diesen Nachweis dürfen solche Module
der Außerfachlichen Kompetenzen nicht eingebracht werden, in denen Inhalte bearbeitet bzw.
Kompetenzen erworben werden sollten, die auch
Gegenstand von Pflichtmodulen oder von in die
Gesamtnote nach § 20 eingebrachten Wahlpflichtmodulen sind. Module der Außerfachli-
chen Kompetenzen werden bewertet, nicht benotet.
(8) Die Thesis wird im Hauptfach angefertigt.
(9) Es soll ein Praktikum im Umfang von 8 CP
absolviert werden. Dazu liegen eine Modulbeschreibung und eine Praktikumsordnung vor. Das
Praktikum kann von den Studierenden auf die
Module zu Außerfachlichen Kompetenzen angerechnet werden.
§ 5a (zu § 7 AllB)
(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung ist die vollständige Teilnahme an
allen für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen der Lehrveranstaltung. Vorlesungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
(2) Fehlzeiten im Umfang von bis zu drei Sitzungen lassen den Anspruch auf Zulassung zur Prüfung unberührt.
(3) Bei dem Versäumen von mehr als drei Sitzungen bis zur Hälfte der Anzahl der für ein Semester geplanten und durchgeführten Sitzungen ist
zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf Zulassung zur Prüfung für jede
weitere versäumte Sitzung eine Kompensationsleistung zu erbringen. Art und Umfang der Kompensationsleistung bestimmt die/der Lehrende.
(4) Zulassungen zur Prüfung vor Ende der Lehrveranstaltungszeit eines Semesters erfolgen
grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Regelungen der Abs. 1-3
§ 6 (zu § 9 AllB)
(1) Das Auslandssemester gemäß § 2 Abs 5 kann
durch universitätsinterne Verfahren der einzelnen Fächer vermittelt werden oder auf eigene
Initiative des Studierenden hin initiiert werden.
In jedem Einzelfall ist im zweiten Studienjahr ein
Vorbereitungs- und Beratungsgespräch mit einem Fachstudienberater zu führen.
(3) Im Auslandssemester sollen Studierende Studienleistungen erbringen, die sich auf Module
dieses Studienganges im Umfang von 16-20 CP
anrechnen lassen.
(4) Die an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen werden bei entsprechender Einschlägigkeit als äquivalente Leistungen in thematisch entsprechenden Modulen des
studierten Hauptfachs und/oder Nebenfachs
und/oder Sachfachs anerkannt. Die Bewertung
der Module erfolgt gemäß § 29 AllB. Näheres
zum Anerkennungsverfahren wird in geeigneter
Weise durch den Prüfungsausschuss bekannt
gegeben.
§ 7 (zu § 10 Abs 1 Satz 1 AllB)
(1) Der Prüfungstyp (modulbegleitend oder modulabschließend) ist jeweils in den Modulbeschreibungen festgelegt.
(2) Besteht die Modulprüfung aus der Summe
von modulbegleitenden Prüfungen oder einer
Kombination von modulbegleitenden Prüfungen
und einer Modulabschlussprüfung und führt das
Gesamtergebnis zum Nichtbestehen, ist eine
Ausgleichsprüfung gemäß § 10 Abs 1 Sätze 2-5
AllB erforderlich. Die Form der Ausgleichsprüfung wird in der Modulbeschreibung geregelt.
(3) Die Note der Ausgleichsprüfung wird mit
Ausnahme der Module des FB 02 zu gleichen
Teilen aus der Note der Erstprüfung und der
Note der Ausgleichsprüfung errechnet.
§ 8 (zu § 10 Abs 1 Satz 3 AllB)
Die Verfahren zur Notenbildung sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 Modulhandbuch
festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB.
§ 9 (zu § 10 Abs 3 Satz 1 AllB)
(1) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen,
Kolloquien, Klausuren, Hausarbeiten, Projektberichte, Seminarvorträge, Präsentationen und
Portfolios.
(2) Die Dauer einer Klausurarbeit beträgt mindestens 45, maximal 90 Minuten.
(3) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt
pro Prüfling mindestens 15 Minuten, höchstens
20 Minuten. Zwei bis maximal vier Kandidaten/Kandidatinnen können einen gemeinsamen
schriftlichen Antrag auf Gruppenprüfung an den
Prüfungsausschuss stellen. Der/die Ausschussvorsitzende entscheidet im Einvernehmen mit
dem Prüfer/der Prüferin.
(4) Eine Präsentation findet auf der Basis einer
schriftlichen Ausarbeitung einer Thematik aus
dem Stoffgebiet eines Moduls statt. Die Dauer
der mündlichen Präsentation beträgt mindestens
15 und höchstens 30 Minuten. Der Umfang der
schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 8
und höchstens 15 Seiten.
27
(5) Eine Hausarbeit besteht aus der schriftlichen
Ausarbeitung einer Thematik aus dem Stoffgebiet eines Moduls. Der Umfang einer Hausarbeit
beträgt mindestens 15 und höchstens 25 Seiten.
Die Bearbeitungszeit einer Hausarbeit endet
spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit des Semesters, in dem die Hausarbeit ausgegeben wurde.
(6) Eine Projektarbeit besteht aus der Dokumentation der Planung, Durchführung und Auswertung eines wissenschaftlichen Projekts. Es gelten
die gleichen Umfangsangaben wie für Hausarbeiten in Abs. 5. Die Bearbeitungszeit von Portfolios
und Projektberichten endet spätestens 6 Wochen nach Ende der Lehrveranstaltungszeit.
(7) Präsentationen, Hausarbeiten und Projektarbeiten können auch in Form einer Gruppenarbeit
zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der Angabe
von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und
bewertbar ist und die Anforderungen nach § 9
Abs. 4 bis 6 erfüllt.
(8) Die genaue veranstaltungsspezifische Ausgestaltung der schriftlichen Arbeiten obliegt
dem/den Lehrenden der Veranstaltung.
(9) Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen
Modulbeschreibungen angegeben.
§ 10 (zu § 11 Abs 1 Satz 1 und 2 AllB)
Der Studienverlauf wird in Anlage 1 beschrieben.
§ 11 (zu § 12 Abs 3 AllB)
Für anerkannte Teilzeitstudierende werden im
Rahmen der Studienberatung der Fächer jeweils
individuell angepasste Studienverlaufspläne erstellt.
§ 12 (zu § 13 AllB)
Der Studiengang kann nur im Wintersemester
begonnen werden.
§ 13 (zu § 20 Abs 3 AllB)
Bei der Meldung zum Thesis-Modul muss die
Zusammenstellung
der Prüfungsergebnisse
(Transcript of Records) vorgelegt werden. Es
müssen die Module des 1. - 4. Studiensemesters
28
nach Studienverlaufsplan mit Ausnahme eines
Moduls bestanden sein.
§ 14 (zu § 23 Abs 1 Satz 1 AllB)
(1) Die Meldungen zu den Prüfungen eines Moduls erfolgen automatisch mit der Anmeldung zu
diesem Modul.
(2) Anmeldungen zu den Modulen des ersten
Studiensemesters müssen spätestens in der
zweiten Woche der Lehrveranstaltungen des
ersten Semesters erfolgen, die Anmeldungen zu
den Modulen aller weiteren Semester erfolgen
spätestens in der letzten Woche des vorausgehenden Semesters.
§ 15
entfällt
§ 16 (zu § 26 Abs 4 AllB)
Die Abschlussarbeit kann nach Absprache mit
den Prüferinnen und Prüfern auch in einer anderen als der deutschen Sprache abgefasst werden,
wenn eine entsprechende Bewertung gesichert
ist.
§ 17 (zu § 26 Abs 5 AllB)
Die Bearbeitungsdauer der Bachelor-Thesis beträgt 12 Wochen. Die Frist kann vom Prüfungsausschuss in begründeten Fällen bis zu 4 Wochen
verlängert werden. Das Thema der BachelorThesis wird im Einvernehmen mit dem Prüfer
vom Prüfungsausschuss ausgegeben.
§ 18 (zu § 26 Abs 6 AllB)
Eine Rückgabe des Themas der Bachelor-Thesis
ist einmalig bis zu vier Wochen nach Ausgabe
unter Vorlage einer sachlichen Begründung in
schriftlicher Form zulässig. Nach der Rückgabe
wird unverzüglich ein neues Thema ausgegeben,
dessen Rückgabe ausgeschlossen ist.
§ 19 (zu § 30 Abs 2 Satz 2 AllB)
Der Studiengang ist bestanden, wenn sämtliche
für das gewählte Hauptfach, Nebenfach und
Sachfach Wirtschaftswissenschaften als verpflichtend vorgesehenen Module bestanden und
Kreditpunkte im Umfang von 180 erworben worden sind.
§ 20 (zu § 31 Abs 1 AllB)
Die Gesamtnote wird gebildet aus dem arithmetischen Mittel der Modulnoten, – mit Ausnahme
der Module gemäß § 5 Abs 8 - wobei die Note
des Thesis-Moduls in die Berechnung in dreifacher Wertung eingeht.
§ 21 (zu § 32 AllB)
Für jede bzw. jeden Studierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung der Prüfungsleistungen in deutscher und englischer Sprache angefertigt, die die Modultitel, das Datum der Prüfungen, die Noten der Modulprüfungen, die Gesamtnote sowie den Titel der Bachelor-Thesis
enthält.
§ 22
entfällt
§ 23 (zu § 34 Abs 4 AllB)
Prüfungstermine und Wiederholungstermine
werden zu Beginn eines Semesters durch den
Prüfungsausschuss bekannt gegeben.
§ 24 (zu § 39 Abs 1 AllB)
Module nach dieser Ordnung werden erstmalig
wie folgt angeboten: für das erste Studienjahr im
Wintersemester 2007/08 und Sommersemester
2008, für das zweite Studienjahr im Wintersemester 2008/09 und Sommersemester 2009, für
das dritte Studienjahr im Wintersemester
2009/10 und Sommersemester 2010. Veranstaltungen im Rahmen von Bachelor-Modulen können bei inhaltlicher Entsprechung uneingeschränkt auf Veranstaltungen angerechnet werden, die nach der Diplomstudienordnung zu studieren sind.
§ 25 (zu § 39 Abs 2 AllB)
Bereits eingeschriebene Studierende des DiplomStudiengangs Moderne Fremdsprachen, Kulturen
und Wirtschaft können auf Antrag in den Bachelor-Studiengang Moderne Fremdsprachen,
Kulturen und Wirtschaft wechseln. Die Entschei-
dung über den Wechsel und die Einstufung in das
Fachsemester im Bachelor-Studiengang trifft der
Prüfungsausschuss.
§ 26 (zu § 39 AllB)
(1) Studierende, die den Diplom-Studiengang
„Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft“
oder den Diplom-Studiengang „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“ begonnen
haben, können wählen, ob sie den Studiengang
nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende
führen oder in einen Bachelor-Studiengang
wechseln. Es gilt § 39 der Allgemeinen Bestimmungen.
(2) Spezielle Lehrveranstaltungen für das Grundund Hauptstudium in Diplom-Studiengängen
werden bis zum Wintersemester 11/12 angeboten. Danach belegen die Studierenden nach einer
Beratung dem Diplomstudium äquivalente Module in den Bachelor- und MasterStudiengängen. Die Ausweisung der Äquivalenz
erfolgt über den Prüfungsausschuss, vertreten
durch das Studiendekanat.
(3) Alle Prüfungen des Vordiploms müssen spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2012
angetreten sein. Alle Prüfungen des Diploms
müssen spätestens zu Beginn des Sommersemesters 2014 angetreten sein. Bei nachgewiesenem Teilzeitstudium und in Härtefällen trifft der
Prüfungsausschuss für die Diplomstudiengänge
angemessene Regelungen.
§ 27 (zu § 40 AllB)
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Diplomprüfungsordnung für die Studiengänge Angewandte Fremdsprachen und Wirtschaft
und Neuere Fremdsprachen und Didaktik, zuletzt
geändert am 22. 5. 2006 (MUG 7.30.05 Nr. 2)
tritt gleichzeitig außer Kraft.
Gießen, 27. 7. 2009
Prof. Dr. Cora Dietl
Dekanin des FB 05
29
5. Der Weg zum Studienplatz im Studiengang MFKW an der JLU
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zum Studiengang MFKW an der JLU ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur
oder ein vergleichbarer Abschluss), die Fachhochschulreife, eine Meisterprüfung oder der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.
Gegenwärtig (Stand: Wintersemester 2014/15) ist der Studiengang an der JLU nicht zulassungsbeschränkt.
Wer die Zulassungsvoraussetzung erfüllt und sich frist- und formgerecht mit vollständigen Unterlagen bewirbt, erhält in jedem Fall einen Studienplatz. Zulassungsbeschränkungen können sich jedoch ändern. Bitte
informieren Sie sich regelmäßig unter www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/.
Sprachvoraussetzungen
Das Studium der Fächer English Linguistic, Literatures and Cultures/ Anglistik, Galloromanistik/ Französisch
und Hispanistik/ Spanisch setzt ein hohes sprachliches Eingangsniveau voraus. Diese Sprachvoraussetzungen gelten sowohl, wenn das entsprechende Fach als Hauptfach, als auch wenn es im Nebenfach gewählt
wird. Die Sprachkenntnisse müssen noch nicht bei der Bewerbung, sondern bei der Einschreibung nachgewiesen werden (s. weiter unten Abschnitt Zulassungsbescheid und Immatrikulation).
Beim Hauptfach Russisch werden Vorkenntnisse dieser Art nicht vorausgesetzt. Für die sprachlichen Nebenfächer Portugiesisch, Russisch, Polnisch und Tschechisch sind ebenfalls keine Vorkenntnisse erforderlich. StudienanfängerInnen, die hier über Vorkenntnisse verfügen, können eine Prüfung ablegen und – den
Prüfungserfolg vorausgesetzt – die sprachpraktischen Anfängerübungen überspringen. Lateinkenntnisse
werden nicht verlangt.
Die aktuellen Informationen zu den Sprachvoraussetzungen sind immer zu finden unter:
www.uni-giessen.de/studium/sprachvoraussetzungen.
Weitere als die hier genannten Nachweise (z.B. muttersprachliche Kenntnisse ohne Nachweis, Ausbildung
zur/ zum Fremdsprachenkorrespondent/in, Studium der Sprache an einer anderen Hochschule o.ä.) werden nicht anerkannt.
Die Sprachvoraussetzungen im Einzelnen:
Studienfächer „English Language, Literatures & Cultures" bzw. "Anglistik/Englisch" (Haupt- und Nebenfach)
Für das Studium dieses Faches (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Englisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen:
Englischkenntnisse, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Englisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im
arithmetischen Mittel mindestens 8 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Englisch in vier Halbjahren der
Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note gut); Kurse im Fach
Englisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens
9 Punkte (Note Befriedigend).
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem der folgenden Staaten: Australien, Irland, Kanada, Neuseeland, USA, Vereinigtes Königreich, Südafrika.
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Englisch Amtssprache ist.
oder
„Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL): wobei das ein gleiches Kompetenzniveau bescheinigende
Testergebnis
30


im Institutional Testing Program (ITP) mindestens 500 von 677 Punkten betragen muss,
in der Internet-Version (iBT) mindestens 61 von 120 Punkten betragen muss,
oder
„First Certificate of English“: Mindestnote „A“
oder
„Certificate in Advanced English“ (CAE): „bestanden“
oder
„Certificate of Proficiency English“ (CPE): „bestanden“
oder
„Cambridge English of Speakers of Other Languages“ (ESOL-Test): „bestanden“
oder
„International English Language Testing System“ (IELTS): Mindestgesamtnote „6“, bei einer Mindestnote
von „5,5“ in jedem Testbereich
oder
Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach:
Englisch: mindestens 11 Punkte.
Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis
oder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des
schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden
oder
Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Spanisch oder Französisch).
oder
wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“.
oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung
über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen
Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse
an.
Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters
Studienfach „Galloromanistik/Französisch“ (Haupt- und Nebenfach)
Für das Studienfach Galloromanistik/Französisch (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Französisch und einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen:
Französischkenntnisse, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse: Leistungskurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung
im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Französisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im
Fach Französisch bei einem Abitur an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs
31
unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note Gut).
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem französischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Französisch Amtssprache ist. Bei muttersprachlichen Studienbewerbern,
die den Nachweis des Erwerbs einer lokalen Hochschulzugangsberechtigung aus Ländern erbringen, in
denen Französisch Verkehrssprache ist, findet eine Einzelfallprüfung der Unterlagen statt.
oder
Sprachzertifikat DELF (Diplôme d’Etudes en Langue Française), Niveau B1
oder
Eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Französisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom
Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.
oder
Eine an einer Hochschule bestandene Französisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.
oder
Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach:
Französisch: mindestens 11 Punkte.
Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis
oder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letztes Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des
schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden
oder
Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Spanisch oder Englisch)
oder
wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“
oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung
über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen
Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse
an.
Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters
Studienfach „Hispanistik/Spanisch“ (Haupt- und Nebenfach)
Für das Studienfach Hispanistik/Spanisch (Haupt- und Nebenfach) sind Sprachkenntnisse in Spanisch und
einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen:
Spanischkenntnisse, nachgewiesen durch:
Leistungskurs Spanisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfung im arithmetischen Mittel mindestens 9 Punkte (Note befriedigend); Grundkurs Spanisch in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprü32
fung im arithmetischen Mittel mindestens 11 Punkte (Note gut); Kurse im Fach Spanisch bei einem Abitur
an Regelgymnasien, an denen nicht zwischen Leistungs- und Grundkurs unterschieden wird, in vier Halbjahren der Oberstufe und Abiturprüfungen im arithmetischen Mittel mindestens 10 Punkte (Note Gut).
oder
Nachweis des Erwerbs der lokalen Hochschulzugangsberechtigung in einem spanischsprachigen Bildungsgang in einem Staat, in dem Spanisch Amtssprache ist.
oder
Sprachzertifikat DELE (Diploma Español como Lengua Extranjera), Niveau B1
oder
eine bestandene Studienvoraussetzungsprüfung für Spanisch auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, die vor Beginn der Lehrveranstaltungen des ersten Studiensemesters vom
Institut für Romanistik der JLU abgenommen wird.
Eine an einer Hochschule bestandenen Spanisch-Prüfung, die nachweislich das Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigt und nicht älter ist als 2 Jahre, wird anerkannt.
oder
Bewerberinnen und Bewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung über eine Nichtschülerprüfung erworben haben, weisen die sprachlichen Voraussetzungen durch die Mindestnote in der Nichtschülerprüfung nach:
Spanisch: mindestens 11 Punkte.
Sprachnachweis bis zur Einschreibung
Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache, nachgewiesen durch:
Schulische Vorkenntnisse entsprechend der Abiturbestimmungen für Regelgymnasien in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen durch: Abiturzeugnis
oder
Bescheinigung der Schule über den Umfang und das letzte Ergebnis (Note mindestens „ausreichend“) des
schulischen Unterrichts in der Fremdsprache über jeweils mindestens 340 Stunden
oder
Nichtschülerprüfung (mindestens 11 Punkte Englisch oder Französisch).
oder
wenn der Nachweis noch nicht bei der Einschreibung geführt werden kann, dann
entsprechend der Regelungen „Materielle Prüfungsbestimmungen für Zweite Fremdsprachen“
oder
sofern es sich um Latein bzw. Griechisch handelt, durch das „Latinum“ bzw. „Graecum“ entweder nachgewiesen durch das Abiturzeugnis oder durch eine bestandene Ergänzungsprüfung nach der „Verordnung
über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen“ (diese Prüfung wird vom staatlichen
Schulamt angeboten) oder nach Regelungen im Anhang 2. Das Institut bietet vorbereitende Sprachkurse
an.
Sprachnachweis bis Ende des zweiten Fachsemesters
Bewerbungsverfahren
Das Studium MFKW kann gegenwärtig nur zum Wintersemester begonnen werden. Voraussetzung ist in
jedem Fall eine frist- und formgerechte Bewerbung, auch bei einem Hochschulwechsel im höheren Semester. Eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung ist an der JLU nicht möglich.
33
Bewerbung über uni-assist
Alle Studieninteressierten mit einem ausländischen Bildungsabschluss (unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit) bewerben sich über die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen, uniassist (weitere Informationen siehe: www.uni-assist.de).
Dort werden die Anträge zentral geprüft.
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das

Studierendensekretariat/Ausländerzulassung
Goethestr. 58
35390 Gießen
Tel. 0641/ 99-16400
[email protected]
Infos unter www.uni-giessen.de/internationales/studierenjlu/bewerbung
Bewerbung direkt an der JLU
Studieninteressierte, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, bewerben sich direkt an
der

Universität Gießen
Studierendensekretariat
Goethestr. 58
35390 Gießen
Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Universität Gießen enden

für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07.

für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01 (nur für Bewerbung in höhere Semester relevant).
Informationen und der Link zum Online-Bewerbungsportal stehen jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss im Internet zur Verfügung:
www.uni-giessen.de/studium/bewerbung
Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Wenn Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben wollen, müssen Ihre Studienzeiten (mindestens ein Fachsemester) aus einem anderen Studium anerkannt werden.
Für die Anerkennung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen bzw. die Anrechnung von Studienzeiten muss
ein Antrag beim Prüfungsamt Geisteswissenschaften gestellt werden, Kontaktdaten s. Kapitel Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs. Ein entsprechendes Formular wird auf der Website bereitgestellt.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester, die an das Studierendensekretariat
der JLU gerichtet werden muss, gelten die üblichen Fristen (siehe oben).
Erfolgt keine Anerkennung von mindestens einem Semester, müssen Sie sich für einen Studienplatz im
ersten Fachsemester bewerben (s.o.).
Siehe auch: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/hoeheresemester
Zulassungsbescheid und Immatrikulation
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, wird Ihnen dies in einem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt.
Anschließend müssen Sie innerhalb einer Frist, die im Bescheid genannt ist, gegenüber der JLU erklären,
dass Sie den Studienplatz annehmen (Einschreibung oder Immatrikulation). Erst dadurch „gehört“ Ihnen
der Studienplatz endgültig. Lassen Sie diese Frist verstreichen, wird die Zulassung zurückgenommen und
der Studienplatz ggf. anders vergeben. Haben Sie sich im Rahmen des Studienganges MFKW für eines oder
34
zwei der Fächer Anglistik, Galloromanistik oder Hispanistik beworben, wird man Sie bei der Einschreibung
auffordern, die entsprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Semesterbeitrag
Gegenwärtig gibt es in Hessen keine Studiengebühren. Jede/r Studierende muss jedoch vor jedem Semester den Semesterbeitrag rechtzeitig entrichten, da sonst die Einschreibung zum ersten bzw. die Rückmeldung zu den folgenden Semestern nicht möglich ist. Der Semesterbeitrag gilt für jeweils ein Semester.
Den aktuellen Betrag für ein Semester finden Sie hier:
http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/b/5/studisek/Semesterbeitrag
Alle weiteren Informationen zur Überweisung des Semesterbeitrags erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Fristen und Termine




01.Juni bis 15.Juli: Bewerbungsfrist für das Wintersemester (Ausschlussfrist)
Eine Bewerbung ist nur innerhalb dieser Frist möglich. Außerhalb davon ist das OnlineBewerbungsformular nicht freigeschaltet und kann nicht ausgefüllt werden. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es gilt der Eingang der vollständigen Unterlagen bei der JLU.
Ein ausgefülltes Online-Formular reicht nicht aus, ebenso wenig das Datum des Poststempels.
zwei Wochen vor Bewerbungsschluss: Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen aufgrund der Bearbeitungszeiten darauf achten, dass die Bewerbungsunterlagen bereits
zu diesem Zeitpunkt bei uni-assist eingegangen sind.
Ende Januar/ Anfang Februar (Sommersemester) bzw. Ende Juni/ Anfang Juli (Wintersemester): In
zulassungsfreien Studiengängen werden die Zulassungsbescheide in der Regel kontinuierlich ab diesem Zeitpunkt versandt.
Ende August/ Anfang September: in der Regel Ende der Einschreibefrist.
6. Studienbeginn
Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober (bzw. 1.April) Student/in der Universität. Der Studienausweis kann ab 1.Septemer. (bzw. 1.März) als Fahrkarte für den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und
den Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA unter
www.asta-giessen.de/service/semesterticket-).
Das Wintersemester dauert immer vom 01.Oktober bis 31.März, das Sommersemester entsprechend vom
01.April bis 30.September. Die Vorlesungszeit läuft im Wintersemester etwa von Mitte Oktober bis Mitte
Februar, im Sommer von Mitte April bis Mitte Juli (genaue Termine unter: www.unigiessen.de/studium/semesterzeiten).
Studieneinführungswoche
Vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für Studienanfänger/innen die Studieneinführungswoche („StEW“) statt.
Die Studieneinführungswoche soll Ihnen den Einstieg ins Studium erleichtern. Hier können Sie in Kleingruppen unter Leitung von Studierenden in einem höheren Semester Ihres Faches (sog. Mentor/innen) alle
Fragen besprechen, die sich in Zusammenhang mit Ihrem Studienbeginn stellen. Sie werden den Stundenplan für das erste Semester erstellen, den Studienablauf detailliert kennen lernen, die Universität mit ihren wichtigsten Einrichtungen sowie die Stadt erkunden und eine Einführung in Studientechniken und in
den typischen „Unijargon“ erhalten. Erstsemesterfeten und Kneipenbummel runden das umfangreiche
Programm ab, das Ihnen natürlich auch genügend Gelegenheit bietet, andere Studierende kennen zu lernen. Die Einladung mit den Terminen der Eröffnungsveranstaltung der Studieneinführungswoche erhalten
Sie bei mit dem Zulassungsbescheid oder im Internet unter: www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn.
35
Chipkarte
Mit der Immatrikulation erhalten Sie zunächst einen vorläufigen Studierendenausweis, den Sie während
der StEW gegen Ihre persönliche Chipkarte eintauschen. Dabei handelt es sich um ein „multifunktionales
Werkzeug“ mit vielen Funktionen, auf die Sie im Studienalltag zurückgreifen können bzw. sogar müssen.
Die Chipkarte

dient als Studierendenausweis mit Lichtbild

dient als Semesterticket
Mit der Chipkarte können Sie während des gesamten Semesters alle Verkehrsmittel des Rhein-MainVerkehrsverbundes (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) sowie die Regionalzüge
der Deutschen Bahn AG (nicht ICE, EC, IC) nutzen, die durch das RMV- und NVV-Gebiet fahren, ohne
eine Fahrkarte zu kaufen. Der Geltungsbereich des Semestertickets schließt auch das Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) ein, das die Landkreise Siegen-Wittgenstein und Olpe umfasst.
Das Semesterticket ist bereits einen Monat vor Studienbeginn gültig (im Wintersemester also ab dem
01.September, im Sommersemester ab dem 01.März). Solange Sie in dieser Zeit immatrikuliert sind,
aber noch keine Chipkarte ausgehändigt bekommen haben, dient Ihr vorläufiger Studierendenausweis zusammen mit dem Personalausweis als Semesterticket.
weitere Informationen: www.asta-giessen.de/service/semesterticket

dient als Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek,

verfügt über eine Bezahlfunktion für Dienste des Studentenwerkes (Mensa, Kaffeeautomaten,
Waschmaschinen in Wohnheimen, Kopierer, www.uni-giessen.de/studentenwerk) und

ermöglicht die Verschlüsselung und Signierung von E-Mails sowie die Zugangskontrolle für begrenzten Parkraum und sensible Bereiche.
Über die Funktionalitäten der Chipkarte werden Sie zu Beginn Ihres Studiums im Rahmen der Studieneinführungswoche umfassend informiert.
Studienfinanzierung
Zwar werden gegenwärtig in Hessen keine Studiengebühren erhoben, dennoch ist ein Studium mit Kosten
verbunden. Wohnung, Unterhalt, Lehrmaterialien gibt es nicht umsonst. Für Studierende, die das Studium
allein nicht finanzieren können, gibt es mehrere Unterstützungsangebote. Das bekannteste ist sicherlich
das BAföG, die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Aber auch Stipendien oder Studienkredite können eine Möglichkeit sein. Als Ansprechpartner empfiehlt sich das Studentenwerk Gießen,
das für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig ist, aber auch Informationen zu weiteren Aspekten
rund um das Thema Studienfinanzierung bereithält.

Studentenwerk Gießen - Abteilung Förderung
Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0
www.uni-giessen.de/studentenwerk
36
Wohnen
Bei der Wohnungssuche ist zu empfehlen, nach Möglichkeit nicht bis zum Semesterbeginn zu warten, da
dann die meisten Zimmer und Wohnungen bereits vergeben sind. Wer sich für einen Platz in einem Studentenwohnheim interessiert, wendet sich direkt an das Studentenwerk. Auch hier empfiehlt es sich, sich
möglichst frühzeitig darum zu bemühen, sobald Sie sich an der JLU eingeschrieben haben.

Studentenwerk - Abteilung Wohnen
Otto-Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Tel. 0641-40008-0
www.uni-giessen.de/studentenwerk
Informationen zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie auch unter www.uni-giessen.de/studium/studienbeginn.
Der Studienort Gießen – Die Justus-Liebig-Universität
Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am
Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und
durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Die
Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch
Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit
seinen ca. 84.000 Einwohnern ist eine junge Stadt und in Deutschland die Stadt mit der höchsten Studentendichte. An der Universität sind rund 28.000 Studierende immatrikuliert, an der Technischen Hochschule
Mittelhessen (THM) sind weitere Studierende eingeschrieben. Dies prägt auch das Stadtbild, das Kulturangebot und die Kneipenszene der Stadt.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –,
die ein modernes und breites Fächerspektrum in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften, der Medizin und Veterinärmedizin sowie den Geistes- und Sozialwissenschaften anbietet.
Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte Arbeitgeber in der Region.
Die Justus-Liebig-Universität hat elf Fachbereiche und ebenso viele wissenschaftliche Zentren. Im Bereich
der Kultur- und Geisteswissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches Studienangebot.
Hier können die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach-,
literatur-, geschichts- und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens-, Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden.
Mit der Medizin, der Zahn- und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und
der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität
Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der
Lebenswissenschaften fördert.
37
7. Modulbeschreibungen der Module des ersten Studienjahres in den Hauptfächern
Sämtliche Modulbeschreibungen der sprachlichen Fächer finden Sie immer unter www.unigiessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_05_02_MFKuW und für die wirtschaftswissenschaftlichen Nebenfächer unter www.uni-giessen.de/mug/7/findex35.html/7_35_NF.
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: English Literatures & Cultures/Anglistik
05-ANG-LB-LitCult
Modulbezeichnung
Modulcode
FB / Fach / Institut
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ...
Introduction to Literary and Cultural Studies
10 CP
Introduction to Literary and Cultural Studies
05-ANG-LB-LitCult
FB 05 / Institut für Anglistik
Studienfach Anglistik/ Englische Sprachen, Literaturen und Kulturen - English Languages,
Literatures and Cultures (ELLC) in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, MFKW, L1, L2/L5,
L3 BA SLK, GuK, MFKW, NFF: HF und NF im 1. u. 2. Sem.;
L2/L5, L3 im 3. u. 4. Sem.; L1 im 5. u. 6. Sem.
Prof. Dr. Ingo Berensmeyer, Dr. Martin Spies
B Selbstgestaltete Arbeit
im Modul
Modulbegleitende (kumulative) Prüfung
Prüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit
schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen.
Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt
gegeben.
Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von
schriftlichen Ausarbeitungen wie z.B. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung
der nicht bestandenen Klausur.
Modulabschlussnote
Leistungspunkte
Angebotsrhythmus, Dauer in
Semestern
Unterrichtssprache
Kapazität
38
Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A2: 60
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen
ausgeglichen werden.
Modulprüfung
Arbeitsaufwand in Stunden
Modulverantwortliche/r
Kompetenzziele:
Erwerb von Grundlagenkenntnissen der Konzepte und Terminologie der Literaturwissenschaft;
Analysefähigkeit, Beurteilungsfähigkeit von literarischen Texten in ihren kulturhistorischen Kontexten; Anwendung von Analysetechniken am Beispiel von verschiedenen Gattungen; Grundqualifikationen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens
(Recherchieren, Darstellen, Schreiben).
Modulinhalte:
Grundlagen der Literaturwissenschaft: Terminologie, Begriffs-, Modell- und Theoriebildung; Grundlagen der Literaturgeschichte
der englischen oder amerikanischen Literatur; exemplarische Einübung von Analysetechniken.
Lehrveranstaltungsform(en)
A1 Grundkurs
A2 Seminar
A3 Vorlesung
(Die Vor- und Nachbereitung kann mit Hilfe eines Tutoriums unterstützt werden.)
Prüfungsform(en)
Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen
Workload insgesamt
300 Stunden = 10 CP
davon für
A1 Grundkurs
A2 Seminar
A3 Vorlesung
A Lehrveranstaltungen
Aa Präsenzstunden
30
30
30
Ab Vor- und Nachberei30 +30 (Klausur)
45
45
tung, Leistungsnachweis
Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die
im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung
besteht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten umfasst.
A1: 50% , A2: 50%
10 CP
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1, 2. Modulsemester (SoSe): A2 und A3
Englisch, Deutsch
A1: 60, A2: 60, A3: unbegrenzt
39
05-ANG-LB-LCC1
Modulbezeichnung
Modulcode
FB / Fach / Institut
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ...
Introductory Language and Communication Course
10 CP
Introductory Language and Communication Course
05-ANG-LB-LCC1
FB 05 / Institut für Anglistik
Studienfach Anglistik/ Englische Sprachen, Literaturen und Kulturen - English Languages,
Literatures and Cultures (ELLC) in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF, MFKW, L2/L5, L3
BA SLK, GuK, MFKW, NFF: HF im 1. u. 2. Sem.; L2/L5, L3 im 1. u. 2. Sem.; BA SLK, GuK, MFKW,
NFF: NF im 3. u. 4. Sem.
Prof. Dr. Magnus Huber
Arbeitsaufwand in
Stunden
Modulverantwortliche/r
Kompetenzziele:
Gem. § 1 Abs. (2) HLbG-UVO folgende fachpraktische Kompetenzen:
• Verstehen: Weitgehend problemloses Verständnis von komplexen literarischen Texten und Sachtexten sowie längeren Redebeiträgen in ihren unterschiedlichen stilistischen und regionalen Ausprägungen.
• Sprechen: Sprachlich angemessene Reaktion in unterschiedlichen Situationen (für Lehramts-Studierende insbesondere in
Bezug auf die Interaktion im Klassenzimmer) unter Verwendung des jeweils adäquaten Vokabulars sowie die Fähigkeit,
selbst-ständig einen längeren Redebeitrag auch zu komplexen Sachverhalten in fließender Sprache zu gestalten.
• Schreiben: Verfassen klar strukturierter und fließender Texte auch zu komplexen Sachverhalten sowie unterschiedlicher
Texttypen in zielgruppenorientierter Sprache.
• Methodenkompetenz: Schulung von berufsfeld-orientierten Präsentationstechniken und von Kompetenzen zur angemessenen Gesprächs Hausarbeit, Projektbericht oder Literaturberichtteilnahme und -moderation.
• Autonomes Lernen: Entwicklung von Selbstlernkompetenz, dabei insbesondere für Studierende der Lehramtsstudiengänge
auch Anleitung zur selbständigen Entwicklung fachlicher Fragen sowie zur selbständigen Einarbeitung in neue, für das Fach
relevante Entwicklungen.
Modulinhalte:
• Sprache: Systematischer Überblick über die Grundlagen des englischen Sprachsystems. Progressive Einübung der englischen
Grammatik, Aussprache, Idiomatik, des Hör- und Textverständnisses sowie der Textproduktion.
• Vermittlung von Methoden autonomen Lernens: Anleitung zur selbständigen Vertiefung der grammatischen Kenntnisse
sowie des Wortschatzes, Präsentations- und Diskussionstechniken.
• Soziokulturelle Inhalte: Grundlagen der englischsprachigen Bezugskulturen (z.B. politisches System der USA), kulturwissenschaftliche und kulturhistorische Themen (z.B. interkulturelle Beziehungen) sowie fachwissenschaftlich und fachdidaktisch
relevante Themen.
Lehrveranstaltungsform(en)
A1 Übung, A2 Übung, A3 Übung
Prüfungsform(en)
Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen
Workload insgesamt
300 Stunden = 10 CP
davon für
A1 Übung
A2 Übung
A3 Übung
A Lehrveranstaltungen
Aa Präsenzstunden
30
30
30
Ab Vor- und Nachberei30 + 15
30 + 15
30 + 15
tung, Leistungsnachweis
B Selbstgestaltete Arbeit
Prüfungsvorbereitung und Prüfung in A1: 15, A2: 30, A3: 30
im Modul
Modulbegleitende (kuPrüfungsformen sind: Präsentationen (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Referate (ggf. mit
mulative) Prüfung
schriftlicher Ausarbeitung), Projektbericht, Literaturbericht, Projektarbeit (ggf. mit schriftlicher Ausarbeitung), Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, writing assignments (kürzere schriftliche Arbeiten) sowie Kombinationen der genannten Formen. Die mündlichen Leistungen
bestehen aus qualifizierten Diskussionsbeiträgen und/oder strukturierten und vorbereiteten
Kurzreferaten in der Zielsprache.
Die Prüfungsform wird zu Beginn der Veranstaltungen von den Veranstaltungsleitern bekannt
gegeben.
Modulprüfung
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten/Punkte anderer Teilprüfungen
ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Prüfungsleistung (im Falle von
schriftlichen Ausarbeitungen wie z.B. Hausarbeit) innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung
der nicht bestandenen Klausur.
Modulabschlussnote
40
Wiederholungsprüfung: Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf die Modulteile, die
im Rahmen einer Ausgleichsprüfung nicht bestanden wurden. Die Wiederholungsprüfung
besteht aus einer Klausur, in der jeder nicht bestandene Modulteil einen Anteil von 60 Minuten umfasst.
A1: 30% (mündlich 20% / schriftlich 80%)
A2: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%)
A3: 35% (mündlich 35% / schriftlich 65%)
Leistungspunkte
Angebotsrhythmus, Dauer in
Semestern
Unterrichtssprache
Kapazität
10 CP
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1 und A2, 2. Modulsemester (SoSe): A3
Englisch
A1: 60, A2: 60, A3: 60
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
41
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Galloromanistik/Französisch
42
05-ROM-B-SprF-1
Sprachwissenschaft I
Modulbezeichnung
Sprachwissenschaft I
Englische Modulbezeichnung
Linguistics I
Modulcode
05-ROM-B-SprF-1
FB / Fach / Institut
FB 05 / Institut für Romanistik / Französisch
10 CP
Verwendet in Studiengängen / Studienfach Galloromanistik/Französisch in den Studiengängen BA SLK, GuK, NFF,
Semestern ...
MFKW (HF/NF) im 1. u. 2. Sem.
Modulverantwortliche/r
Seiler
Teilnahmevoraussetzungen
keine
Kompetenzziele
1.
Grundkenntnisse der strukturellen und funktionalen Eigenschaften der französischen Sprache der Gegenwart
2. Überblickskenntnisse der Entwicklung und der Varietäten der französischen
Sprache
3. Vertiefte Kenntnisse in einer Teildisziplin der französischen Sprachwissenschaft
Beschreibungsebenen der synchronen französischen Sprachwissenschaft (Phonetik/Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik/Lexikologie, Pragmatik), Strukturen, Varietäten und Geschichte der französischen Sprache
Modulinhalte
Lehrveranstaltungsform(en)
Einführungsveranstaltung (Grundkurs) A1
Überblicksvorlesung A2
Proseminar A3
Arbeitsaufwand in Stunden
Prüfungsform(en)
Modulbegleitende (kumulative) Prüfungen
Workload insgesamt
300 Stunden = 10 CP
Einführungsveranstaltung (Grundkurs) A1
Überblicksvorlesung A2
Aa Präsenzstunden
30
30
30
Ab Vor- und Nachbereitung
60
30
60
davon für
A Lehrveranstaltungen
Proseminar
A3
B Selbstgestaltete Arbeit im 60 Stunden
Modul
C Modulabschlussprüfung
keine
Modulbegleitende (kumula- Klausur (90 Minuten) zu A1 und A2 in A2
tive) Prüfung
Referat und Hausarbeit (bei Bewertung der Hausarbeit) in A3
Modulprüfung
Ist aufgrund nicht bestandener Modulteilprüfungen das Gesamtmodul nicht
bestanden, besteht die Möglichkeit zur Kompensation in einer sich dem Modul
anschließenden Ausgleichsprüfung, die der Form der Modulteilprüfungen entspricht. Sollte die Ausgleichsprüfung nicht zu einem Ergebnis von mindestens
„ausreichend“ führen, bietet eine schriftliche Wiederholungsprüfung (180 Minuten) die letzte Möglichkeit zum Bestehen der Module.
Modulabschlussnote
Leistungspunkte
Angebotsrhythmus,
Semestern
A2: 60%
A3: 40%
10 CP
Dauer
in Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1, 2. Modulsemester (SoSe): A2 und A3
Unterrichtssprache
Deutsch, Französisch
Kapazität
A1: 40, A2: 100, A3: 40
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
43
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Hispanistik/ Spanisch
44
45
Modulbeschreibungen des ersten Studienjahres: Russistik/Russisch
Sprachwissenschaft I und russische Sprache
10 CP
Modulbezeichnung
Sprachwissenschaft I und russische Sprache
Modulcode
05-SLA-B-SprRuss-1
FB / Fach / Institut
FB 05 / Institut für Slavistik
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ...
Studienfach Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik/Russisch in den Studiengängen BA SLK und GuK, Studienfach Russistik/Russisch im Studiengang BA MFKW (HF) im 1. u. 2. Sem.
Modulverantwortliche/r
Prof. Dr. Monika Wingender
Teilnahmevoraussetzungen
keine
Kompetenzziele
GRUNDKENNTNISSE IN DER TERMINOLOGIE UND BEGRIFFLICHKEIT DER LINGUISTIK SOWIE IN DER RUSSISCHEN SPRACHE:
Überblickswissen über die wesentlichen strukturellen und funktionalen Eigenschaften des Gegenwartsrussischen;
Überblickswissen über die wesentlichen Entwicklungen in der russischen Sprache;
Mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in Alltagssituationen;
Fortgeschrittene Kenntnisse in verschiedenen thematischen Bereichen des russischen Grundwortschatzes;
Gefestigte Kenntnisse in der russischen Grammatik;
Verfassen und Verstehen von Alltagstexten.
Korrekte Aussprache problematischer Phoneme;
Verbesserung der artikulatorischen Fähigkeiten im Russischen.
Modulinhalte
Grundlagen der Linguistik und der Beschreibung der russischen Sprache aus linguistischer und kulturwissenschaftlicher Sicht;
Beschreibung der wesentlichen strukturellen und funktionalen Eigenschaften des Gegenwartsrussischen;
Beschreibung wesentlicher Entwicklungen in der russischen Sprache;
Themenbezogene Erweiterung des Grundwortschatzes;
Syntax des zusammengesetzten Satzes;
Ausbau des Hörverstehens;
Übungen zur weiteren Entwicklung von Schreib- und Lesefertigkeiten;
Training der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz.
Lehrveranstaltungsform(en)
A1
A2 Sprachkurs Russisch II
Vorlesung
A3 Sprachkurs Phonetik
Arbeitsaufwand in Stunden
Prüfungsform(en)
46
Modulbegleitende Prüfungen
Workload insgesamt
davon für
A Lehrveranstaltungen
Aa Präsenzstunden
Ab Vor- und Nachbereitung,
modulbegleitende
Prüfungen
B Selbstgestaltete Arbeit
300 Stunden = 10 CP
A1 Vorlesung
A2 Sprachkurs
A3 Sprachkurs
30
90
30
20, 30
50, 50
0
Modulbegleitende
Prüfungsvorleistung für A2: regelmäßige Teilnahme in A3
Prüfungen
A1: Klausur in A1 (90 Minuten)
A2: Klausur (90 Minuten)
Modulprüfung
Die genaue Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Wiederholung jeder nicht bestandenen Klausur (90 Minuten).
Wiederholungsprüfung: Klausur im Umfang von 120 Minuten.
Modulabschlussnote
A1: 40%
A2: 60%
Leistungspunkte
10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern
Modulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
1. Modulsemester (WiSe): A1, A3
2. Modulsemester (SoSe): A2
Unterrichtssprache
Deutsch, Russisch
Kapazität
A1: 120, A2: 30, A3: 30
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
05-SLA-B-LitRuss-1
Literaturwissenschaft I und russische Sprache
10 CP
Literaturwissenschaft I und russische Sprache
05-SLA-B-LitRuss-1
FB 05 / Institut für Slavistik
Studienfach Slavische Sprachen und Kulturen – Schwerpunkt Russistik/Russisch in den Studiengängen BA SLK und GuK, Studienfach Russistik/Russisch im Studiengang BA MFKW (HF) im 1. u. 2. Sem.
Modulverantwortliche/r
Prof. Dr. Alexander Graf
Teilnahmevoraussetzungen
keine
Grundkenntnisse über wesentliche Epochen, Schlüsselwerke und herausragende Autoren der slavischen Literaturen sowie gefestigte Grundkenntnisse in der russischen Sprache:
Überblickswissen über literarische Epochen und ihren kulturellen Kontext;
Grundwissen über die Traditionen der slavischen Literaturen und Kulturen;
Erkennen von literaturgeschichtlichen Zusammenhängen;
Kenntnisse über den Entwicklungsstand der modernen slavischen Literaturen und Kulturen;
Erwerb von mündlicher und schriftlicher Kompetenz in der russischen Sprache;
Kenntnisse in verschiedenen thematischen Bereichen des russischen Grundwortschatzes;
Basiskenntnisse in der russischen Grammatik;
Hörverstehen des Russischen;
grundlegende Schreib- und Lesefähigkeiten.
Kompetenzziele
Modulbezeichnung
Modulcode
FB / Fach / Institut
Verwendet in Studiengängen /
Semestern ...
47
Modulprüfung
Arbeitsaufwand in
Stunden
Modulinhalte
Einführung in die slavische Literaturgeschichte und ihre wesentlichen Entwicklungsschritte;
Darstellung epochen-, autoren- und werkspezifischer Sachverhalte;
Analyse und Interpretation literarischer Texte;
Vorbereitung auf den Lektürekanon im Laufe des Studiums;
Thematische Bereiche des russischen Grundwortschatzes;
Grundlagen der grammatischen Kategorien und der Wortarten des Russischen;
Syntax des einfachen Satzes;
Einführung in den komplexen Satz;
Training der mündlichen und der schriftlichen Sprachkompetenz;
Übungen zum Hörverstehen.
Lehrveranstaltungsform(en)
A1 Vorlesung
A2 Sprachkurs Russisch I
Prüfungsform(en)
Modulbegleitende Prüfungen
Workload insgesamt
300 Stunden = 10 CP
davon für
A1 Vorlesung
A2 Sprachkurs
A Lehrveranstaltungen
Aa Präsenzstunden
30
90
Ab Vor- und Nachbereitung,
20, 30
50, 50
modulbegleitende Prüfungen
B Selbstgestaltete Arbeit
A2: 30
Modulbegleitende Prüfungen A1: Klausur (90 Minuten)
A2: Klausur (90 Minuten) und Hausaufgabe
Die genaue Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Nicht bestandene Teilprüfungen können nicht durch die Noten anderer Teilprüfungen ausgeglichen werden.
Ausgleichsprüfung: Überarbeitung der nicht bestandenen Hausaufgabe innerhalb von 14 Tagen bzw. Wiederholung jeder nicht bestandenen Klausur
(90 Minuten).
Wiederholungsprüfung: Klausur im Umfang von 120 Minuten.
Modulabschlussnote
A1: 40%
A2: 30%
A2: 30%
Leistungspunkte
10 CP
Angebotsrhythmus, Dauer in SeModulrhythmus: jährlich, Moduldauer: 2 Semester
mestern
1. Modulsemester (WiSe): A2, 2. Modulsemester (SoSe): A1
Unterrichtssprache
Deutsch, Russisch
Kapazität
A1: 120, A2: 30
Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang, Termin s. Vorlesungsverzeichnis
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8. Informations- und Beratungsangebote des Fachbereichs
Der Studiengang Moderne Fremdsprachen, Kultur und Wirtschaft ist ein gemeinsames Angebot der Fachbereiche 05 – Sprache, Literatur, Kultur und 02 – Wirtschaftswissenschaften.
Dekanat des Fachbereichs 05 – Sprache, Literatur, Kultur
Das Dekanat leitet den Fachbereich und ist unter anderem für die Studien- und Prüfungsorganisation zuständig.

Otto-Behaghel Str. 10 G, 35394 Gießen
Haus G, II. Stock, Raum 240-245
[email protected]

Dekan
Prof. Dr. Magnus Huber
Tel. 0641-99-31000
[email protected]

Prodekanin
Prof. Dr. Kirsten von Hagen
Tel. 0641-99-31000
[email protected]

Studiendekan
Aufgabe des Studiendekans ist die Wahrung und Verbesserung der Qualität der Lehre. Sie ist Ansprechpartnerin der Studierenden in allen allgemeinen Fragen des Studiums und der Lehre. Zu ihren
Aufgaben gehören der Vorsitz im Studienausschuss des Fachbereichs, die beratende Mitarbeit bei der
Entwicklung neuer Studiengänge, die Kontrolle der Durchführbarkeit von Lehrveranstaltungen sowie
Mitarbeit bei der Evaluation der Lehre (unter studentischer Beteiligung).
Prof. Dr. Thomas Gloning
Tel. 0641-99-29000
[email protected]
Fachschaft
„Alle Studierende eines Fachbereiches bilden die Fachschaft", so die Definition laut Hochschulgesetz. Umgangssprachlich versteht man unter der „Fachschaft" die Gruppe von hochschulpolitisch aktiven Studierenden, deren Aufgabe u.a. die Interessenvertretung der Studierenden ist.

Anglistik
Fachbereich 05 – Fachschaft Anglistik
Otto-Behaghel-Str. 10, 35394 Gießen
Tel. 0641-99-30010

Romanistik
Fachbereich 05 – Fachschaft Romanistik
Otto-Behaghel-Str. 10, Haus G Raum 001, 35394 Gießen
Praktikum/ praktische Studienzeiten
Mit Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das:
Studiendekanat des FB 05: Sprache, Literatur, Kultur
Tel.: 0641-99-29000
E-Mail: [email protected]
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PR-Gruppe „Angewandte Fremdsprachen“
Die PR Gruppe ist eine Initiative von Studierenden der Kombinationsstudiengänge aus den Bereichen
Fremdsprachen, Wirtschaft und Didaktik (AFW, MFKW, NFF). Sie informiert Studierende zu Themen wie
Studiengestaltung und Auslandssemester, vermittelt Praktika und hält Kontakt zu Absolvent/innen.

Otto-Behaghel-Straße 10, Haus B, Raum 014, 35394 Gießen
Tel. 0641-99-30216
[email protected]
www.uni-giessen.de/fbz/fb05/ueberblick/prgruppe
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Ablauf von Prüfungen, zum Anmeldeverfahren
und den Prüfungsanforderungen. Auch die Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen wird
beim Prüfungsamt beantragt.

Akademische Prüfungsamt Geisteswissenschaften
Karl-Glöckner-Straße 5A, 35394 Gießen

zuständig für Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft
Ulrike Kühnl-Luft, Raum 103
Telefon: 0641-98442-166, Fax: 0641-98442-179
[email protected]
Sprechzeiten siehe Homepage: www.uni-giessen.de/fbz/paemter/gwiss/mitarbeiter/kuehnl-luft
Studienfachberatung
An die Studienfachberatung können Sie sich wenden, wenn Sie

Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu gewünschten Spezialisierungen
etc. im Studium haben,

unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet" sind,

Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien- und Prüfungsplans benötigen.
Anglistik

www.uni-giessen.de/faculties/f05/engl/GenIn/studguide/dep
Romanistik

www.uni-giessen.de/fbz/fb05/romanistik/institut/studentenservice/studienberatung
Slavistik

www.uni-giessen.de/fbz/fb05/slavistik/studium/studienberatung
Wirtschaftswissenschaften
Am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften gibt es einen Nebenfachbeauftragten, der bzw. dessen Mitarbeiter bei Fragen bezüglich des Nebenfachstudiums, Prüfungen des FB 02, Anerkennungen von Auslandsleistungen als ein vom FB 02 angebotenes Modul usw. zuständig sind. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften nicht für Nebenfachstudierende zuständig ist.
Der Nebenfachbeauftragte ist Prof. Dr. Matthias Göcke, die zuständige Mitarbeiterin ist:

Laura Werner
Nebenfachkoordination FB 02, Licher Straße 62, 1. Etage, 35394 Gießen
Tel.: 0641-99-222-42
https://www.uni-giessen.de/fbz/fb02/fb/professuren/vwl/goecke/nebenfach
[email protected]
Sprechzeiten: siehe Homepage.
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Studienkoordination des Fachbereichs 05 – Sprache, Literatur, Kultur
Die Studienkoordination ist instituts- bzw. fachbereichsübergreifend für den Gesamtablauf des Studiengangs und die Abstimmung der Veranstaltungen zuständig. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an

Dr. Antje Stannek
Otto Behaghel-Str. 10b, Haus G Raum 240, 35394 Gießen
Tel. 0641-99-29000
[email protected]
Sprechstunde: Montag 14.00-16.00 Uhr (und nach Vereinbarung).
9. Informations- und Beratungsangebote der Justus-Liebig-Universität
An der JLU Gießen stehen Ihnen zahlreiche Informations- und Beratungseinrichtungen zur Verfügung, die
Sie vor und während Ihres gesamten Studiums in den unterschiedlichsten Situationen unterstützen.
„Call Justus“ - Studierenden-Hotline der Uni Gießen
Die Studierenden-Hotline „Call Justus“ ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteressierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Dort erhalten Sie Auskunft zu:

Studienangeboten

Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte

Bewerbungsverfahren

Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation

Fachwechsel und Hochschulortwechsel

Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberater/innen

Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Beratungsstellen
und auf Wunsch Informationsmaterial per Post.
„Kann man an der Universität Gießen Materialwissenschaften oder Medizin studieren? Bis wann muss ich
mich bewerben? Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wann ist die Studieneinführungswoche? Wie und bis
wann muss ich mich rückmelden?“ Mit diesen und vielen anderen Anliegen können sich Interessierte an
die Studierenden-Hotline, kurz „Call Justus“, wenden.
Komplexere Anliegen leitet „Call Justus“ an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendensekretariates bzw. der Zentralen Studienberatung weiter oder vermittelt zu anderen Einrichtungen der
Universität, z.B. zu Fachbereichen, Prüfungsämtern, Beratungseinrichtungen, dem Studentenwerk etc.

„Call Justus“ – Studierenden-Hotline
Sprechzeiten: Mo-Fr 9.00 – 16.00 Uhr
Tel: 0641 / 99 16 400
51
Zentrale Studienberatung/Büro für Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums:

bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, -anforderungen und -inhalte und bei Fragen und
Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können.

bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen, Hochschustart.de-Verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc.

in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung

bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: z.B. bei Orientierungsschwierigkeiten, Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien-, Lern-, Arbeits- und
Prüfungs(vorbereitungs)problemen, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder –abbruch und
vielem mehr.

Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, Bewältigung schwieriger Phasen im Studium usw.) und

während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt.
Die BeraterInnen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung
ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informationen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen
und Probleme. Die BeraterInnen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikationsschwierigkeiten.
Kurzinformationen erhalten Sie in der offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder
auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin
vereinbaren, über die Hotline Call Justus, während der Telefon- oder in der Offenen Sprechstunde. Die
Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich.

Zentrale Studienberatung – Büro für Studienberatung
Goethestraße 58, 35390 Gießen
Öffnungszeiten und offene Sprechstunde:
Mo, Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 15.00 - 17.00 Uhr
Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do, Fr 13.00 – 15.00 Uhr, Tel: 0641 / 99 16 223
[email protected]
www.uni-giessen.de/studium/beratung/zsb
Akademisches Auslandsamt
Das Akademische Auslandsamt berät und unterstützt sowohl ausländische Staatsbürger, die an der JLU
studieren (möchten), als auch Studierende der JLU, die einen Studienaufenthalt im Ausland planen. Weitere Informationen und Ansprechpartner: www.uni-giessen.de/internationales
Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland:

Akademisches Auslandsamt
Meike Röhl
Goethestraße 58, Raum 22
Tel: +49 (0)641-99-16400 (über die Studierenden-Hotline)
[email protected]
Sprechzeiten: Mo, Mi 10.00 – 12.00 Uhr, Do 14-16 Uhr
52
Beratung und Betreuung für internationale Studierende und Studienbewerber/innen

Akademisches Auslandsamt
Jessica Wilzek/Saltanat Rakhimzhanova
Goethestr. 58, Raum 38, 35390 Gießen
Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00-12.00 Uhr
Tel.: +49 (0)641-99-12143/74
Fax: +49 (0)641-99-12179
[email protected]
www.uni-giessen.de/internationales
Beratung internationaler Doktorand/innen:

Patrycja Zakrzewska
Sprechzeiten: Mo und Mi 10.00 – 12.00 Uhr
[email protected]
Tel.: +49 (0) 641 16400 (über die Studierenden-Hotline)
Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende

Informationen im Internet: http://www.uni-giessen.de/studium/studmitbehinderung
Das Angebot der Zentralen Studienberatung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und
Studierende fokussiert auf die Beratung zum Studium: Studienwahl und -entscheidung, Bewerbung für den
Studienplatz mit Härtefall- oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prüfungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote
der Universität

Zentrale Studienberatung – Beratungsangebot für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende
Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel.: 0641-99-16216, [email protected]
aktuelle Termine s. www.uni-giessen.de/studium/behindertenberatung
Telefonsprechstunde in der Regel Di von 13.00 bis 15.00 Uhr
Offene Sprechstunde in der Regel Do von 12.30 bis 14.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung über Sekretariat (Tel.: 0641-99 16214) oder über die StudierendenHotline Call Justus (Tel.: 0641-99 16400).
Bei Fragen zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und
technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheimplätze mit Sonderausstattung etc.) wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk:

Studentenwerk Gießen – Beratung & Service
Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen
Tel.: 0641-40008 163, [email protected], Beratung: Mo – Fr von 12.00 bis
14.30 Uhr
Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer
Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen

Philosophikum II, Haus E, Erdgeschoss, Raum 19a (Fachschaft Gesellschaftswissenschaften)
Karl-Glöckner-Straße 21, 35394 Gießen
[email protected]
www.uni-giessen.de/aber
Sprechstunden: Fr. 14.15 bis 15.45 Uhr
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Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen

Informationen im Internet:
www.uni-giessen.de/org/beauftragte/frb/familienfreundlich/Studieren%20mit%20Kind
Das Angebot der Zentralen Studienberatung zum Thema Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen fokussiert auf die Beratung zum Studium: Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Veranstaltungsteilnahme, Prüfungen und alle Fragen sonst zum Studium mit Kind.

Zentrale Studienberatung
Beate Caputa-Wießner
Goethestr. 58, 35390 Gießen
[email protected]
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsgespräch, am besten telefonisch über
„Call Justus – Studierendenhotline“ (Tel.: 0641-99 16 400, Mo - Fr 8.30 - 17.00 Uhr, Do - 18.00 Uhr).
Das Angebot des Studentenwerkes Gießen zum Thema Studieren mit Kind/mit familiären Verpflichtungen
umfasst Beratung und Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten: Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.

Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes
Studentenhaus, Otto-Behaghel-Straße 25, 35394 Gießen, Raum 14, 15 und 19
Tel.: 0641-4 00 08-1 62
[email protected]
Sprechstunde: Mo - Fr von 12.00 – 14.30 Uhr
Informationen im Internet:
Justus-Liebig-Universität:
Informationen zum Studium:
Studiengang MFKW:
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www.uni-giessen.de/
www.uni-giessen.de/studium/
http://www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/bachelor/mfkw