Merkblatt und Teilnahmebedingungen für den Fastnachtsumzug in Konz-Oberemmel 2017 Am Fastnachtsumzug können Fußgruppen, Fahrzeuge und Pferde teilnehmen, wenn sie vorher angemeldet wurden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich bei: Peter Lorenz, Im Brühl 7, 54329 Konz-Oberemmel, Tel.: 0151 / 167 283 78 [email protected] (verantwortlicher Zugleiter) Die Anmeldebescheinigung muss dem verantwortlichen Zugleiter bis spätestens Dienstag 28.02.2017, 13:00 Uhr schriftlich vorliegen. Spätere Anmeldungen können aus versicherungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Aufstellung des Zuges erfolgt am 28.02.2017 zwischen 12:30 und 13:45 Uhr in der Mühlenstrasse, Konz-Oberemmel. Die Fahrzeuge fahren von hier in die „Scharzbergstrasse“ ein. Bitte von Wiltingen kommend in der Mühlenstraße aufstellen. Alle Zugteilnehmer haben sich diszipliniert zu verhalten. Der Zug beginnt um 14:11 Uhr und nimmt seinen Weg durch die Mühlenstrasse, Scharzbergstrasse, Kirchstrasse und löst sich am Dorfplatz auf. Es ist nicht zulässig, dass sich nicht angemeldete Gruppen und Fahrzeuge während des Zuges in den Zug einordnen. Die Zugteilnehmer müssen bis zur Auflösung im Zug verbleiben. Den Anweisungen der Zugleitung ist Folge zu leisten. Beim Auswerfen von Artikeln ist darauf zu achten, dass keine Personen verletzt und keine Sachen beschädigt werden. Der Auswurf darf nicht in die vorderen Zuschauerreihen erfolgen. Leere Flaschen und Kartons sowie Verpackungsmaterial u.a. verbleiben bei den Zugteilnehmern und den Wagen und dürfen nur an den vorgesehenen Entsorgungsstellen abgeladen werden. Die Führer von Fahrzeugen einschl. Beifahrer, sowie Reiter (Kutscher) und Ordnungspersonal dürfen nicht unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen. Pferde müssen geführt werden. Für sie muss eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung des Eigentümers bestehen. Um ein nahes Herantreten von Zuschauern, vor allem Kindern zu verhindern, ist jedes Fahrzeug, je nach Länge, auf jeder Seite mit mindestens einer Ordnungskraft, die als solche eindeutig zu kennzeichnen ist (Armbinden, Warnweste), zu begleiten. Die Wagenaufbauten müssen homogen mit dem Fahrgestell verbunden sein. Die Standsicherheit der Aufbauten muss gewährleistet sein. Die Zugteilnehmer haben den Weisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. LKWs, Zugmaschinen und vgl. sind mit einer festen Verkleidung die max. 15 cm vom Boden gemessen, entfernt sein müssen, zu verkleiden. Aufbauten sind verschraubt anzubringen. Zwischen Zugmaschine/Zugtier und Anhänger müssen Vorkehrungen getroffen sein, dass keine Personen zwischen Zugmaschine/Zugtier und Anhänger gelangen können. Alle Teilnehmende Fahrzeuge müssen zugelassen und versichert sein. (Rotes, grünes oder schwarzes Nummernschild). Im Übrigen sind die relevanten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zu beachten. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Zug erkennen die Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen an. Fahrzeuge und Personen, welche die Bedingungen dennoch nicht erfüllen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Veranstalter hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die sich auf das Aufstellungsgebiet, den Zugweg und das Auflösungsgebiet erstreckt. Dadurch sind die Haftpflichtansprüche Dritter, also außenstehende Personen, gegen Schäden, die durch den Zug entstehen und nicht vorsätzlich zugeführt wurden, in angemessenem Umfang abgedeckt. Gemäß Versicherungsschutzgesetz handelt es sich bei der Teilnahme an Umzügen um eine Gefahrenerhöhung, die dem Versicherer angezeigt werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher dringend Ihren KFZ-Haftpflichtversicherer zu informieren und sich für die Zeit des Umzuges die Erweiterung schriftlich bestätigen zu lassen. Wir wünschen allen Zugteilnehmern viel Spaß und Frohsinn. Die ECC-Zugleitung
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