teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ENERGYFANREPORTER–ZaraLarssoninLondon
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „ENERGY FAN
REPORTER“ der Radio NRJ GmbH, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin und der mit ihr verbundenen
Unternehmen: Radio 103,4 MHz Berlin GmbH (ENERGY Berlin), ebenda, Radio 93,3 MHz München GmbH
(ENERGY München), Liebherrstraße 5, 80538 München, Radio 106,9 MHz Nürnberg GmbH (ENERGY
Nürnberg), Äußere Bayreuther Straße 76, 90491 Nürnberg, Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH (ENERGY
Hamburg), Winterhuder Marktplatz 6-7, 22299 Hamburg, und Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH (ENERGY
Region Stuttgart), Kirchstraße 29, 71634 Ludwigsburg, (künftig gemeinsam ENERGY genannt). ENERGY
führt das Gewinnspiel ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch.
Dabei steht das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook und wird auch in keiner Weise von
Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche
gegenüber Facebook.
1. ANERKENNUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt die teilnehmende Person (nachfolgend „der
Teilnehmer“) ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle
Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ENERGY sowie der mit ENERGY verbundenen Unternehmen (vgl.
§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in
eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind
oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und deren Angehörige.
3. SPIELREGELN
Das Spiel startet am 04.März 2017 und verläuft bis zum 09.März 2017.
Der Hörer/User registriert sich bis zum 08. März 2017 (Einsendeschluss:24 Uhr) auf ENERGY.DE im dort
bereitgehaltenen Gewinnspielformular durch die Angabe seines Namens, seiner Anschrift, seiner EmailAdresse, seines Geburtsdatums sowie seiner Mobiltelefonnummer für die Aktion „ENERGY Fan Reporter“.
In den jeweiligen Stationen ENERGY Hamburg, ENERGY Berlin, ENERGY Nürnberg, ENERGY Stuttgart und
ENERGY München wird im Anschluss an den Einsendeschluss per Zufallsprinzip ein Gewinnkandidat
ausgelost und in einen Lostopf gegeben, aus welchem wiederum nach dem Zufallsprinzip durch einen
autorisierten Mitarbeiter der Radio NRJ GmbH am 09.März eine Gewinnerin/ein Gewinner (nachstehend
der besseren Lesbarkeit halber „der Gewinner“ genannt) nach dem Zufallsprinzip ausgelost wird. Der
Gewinner wird dann während der Abendsendung „Flo’s Feierabend“ angerufen, über seinen Gewinn
informiert und On Air bekannt gegeben.
In dem Registrierungsformular gibt der ENERGY Hörer folgende Daten ein:
Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Instagram & Twitterprofil, Grund, warum er/sie unbedingt
ENERGY Fan Reporter sein möchte.
Eine Teilnahme ist pro Hörer/User nur einmal möglich. Sofern sich ein Hörer/Nutzer häufiger als einmal zur
Teilnahme registriert, ist ENERGY berechtigt, ihn vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Chance, als
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Mitspieler, Teilnehmer oder Gewinner ausgewählt zu werden, ist innerhalb der Spielzeiten grundsätzlich zu
jedem Zeitpunkt für alle Mitspieler gleich hoch.
Unter allen bis zur Ziehung registrierten Teilnehmern wird ein Gewinner am 09. März 2017 ermittelt und
bekannt gegeben bzw. über den Gewinn informiert.
ENERGY behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit zu verlängern, vorzeitig zu beenden und/oder die
Bedingungen anzupassen.
4. TEILNAHMEAUSSCHLUSS
ENERGY ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht
der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere
Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung
oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie die Angabe von falschen Daten in
Zusammenhang mit der Bewerbung für das Gewinnspiel. Liegen die Voraussetzungen für einen
Teilnahmeausschluss vor, so ist ENERGY berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern bzw.
Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden, nicht auszuzahlen. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht
ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
5. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSRECHTE
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden,
dass seine Äußerungen aufgezeichnet und Fotos sowie Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Der
Teilnehmer räumt ENERGY mit der Teilnahme das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein,
die Sprachaufzeichnungen, Fotos und/oder Filmaufnahmen vollständig oder Teile davon zu senden, zu
vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich und/oder wahrnehmbar zu machen, auf Internetseiten –
insbesondere unter www.energy.de und den entsprechenden Unterseiten – einzustellen, zu archivieren, zu
bearbeiten, also insbesondere zu schneiden, zu kürzen, digital zu bearbeiten und/oder nur Teile davon zu
verwenden, und/oder zur Herstellung einer audiovisuellen Produktion unter Anwendung aller
Techniken/Verfahren der Bild- und/oder Tonaufzeichnung und Speicherung zu verwenden. ENERGY ist ferner
berechtigt, diese Rechte Dritten einzuräumen.
Der Name des Gewinners, sein Wohnort und der Gegenstand des Gewinns wird auf der Internetseite
www.energy.de veröffentlicht werden. Ggf. werden auch Zeitungs- und TV-Redaktionen über den Gewinn
informiert. Bei allen Gewinnen behält sich ENERGY vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame
Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm sowie auf der
Internetseite in Wort und/oder Bild-, Bild-/Ton und/oder Tonaufnahmen zu berichten. Der Teilnehmer
verpflichtet sich, an der Dokumentation und Inszenierung der Gewinnübergabe in angemessener Weise
mitzuwirken.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch
anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken des Gewinnspiels – nämlich zur Benachrichtigung im
Gewinnfalle, zum Abgleich der Personalien und Verifizierung des Alters sowie ggf. zur Vornahme von
Buchungen etc. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht an diesem Gewinnspiel beteiligt sind, erfolgt nicht.
6. GEWINNAUSZAHLUNG
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Der Gewinn beinhaltet 1 Reise, jeweils für einen Gewinner plus volljährige Begleitperson, nach London
zum Privat-Gig von Zara Larsson im Twitter Headquarter am 17. März. D.h.: Hin und Rückflug nach
London, eine Übernachtung für jeweils 2 Personen in einem Hotel sowie Eintrittskarten für den EVENT im
Twitter Headquarter.
Deutschlandweit gibt es eine Reise für jeweils zwei Personen zu gewinnen, wobei auch die Begleitperson
zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben muss.
Zur Entgegennahme des Gewinns müssen die Gewinner durch Vorlage des Personalausweises oder eines
gleich geeigneten Identitätsnachweises sowohl Ihre Identität sowie ihr Lebensalter als auch die Identität
und das Lebensalter ihrer Begleitpersonen nachweisen.
Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der
Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die
Voraussetzungen der Auszahlung/Übergabe nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4.
Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Sachgewinn, der nicht ausgezahlt wird und nicht übertragbar
ist.
Gewinnansprüche sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar bzw. können nicht abgetreten
werden.
Der Gewinner sowie die Begleitperson haben sich vor der Einreise nach Großbritannien mit den geltenden
Vorschriften, Gesetzen und Bestimmungen Großbritanniens sowie der Stadt London vertraut zu machen
sowie die entsprechend zur Einreise erforderlichen Dokumente und behördlichen Genehmigungen
rechtzeitig zu beantragen und während der Reise bereit zu halten.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG/GEWÄHRLEISTUNG
7.1 ENERGY haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
7.1.1 wenn falsche Informationen vorliegen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen und/oder
verbreitet werden und die mit ENERGY und/oder mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen;
7.1.2 wenn Dateneingaben des Gewinnspiels nicht dem von ENERGY verwendeten System entsprechen,
nicht akzeptiert und/oder angenommen werden;
7.1.3 bei Diebstahl oder bei der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder
Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in dem System
und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte.
7.1.4. sofern und sobald das Gewinnspiel und die Registrierung nicht jederzeit abrufbar sind und/oder
fehlerfrei funktionieren.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ENERGY nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten
(so genannte Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die vertragsgemäße
Durchführung erst ermöglichen.
7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers,
Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von ENERGY oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.4 ENERGY haftet weder für etwaige Sach- und/oder Rechtsmängel des Gewinns selbst.
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7.5 Ferner haftet ENERGY nicht für Schäden und/oder Beeinträchtigungen, welche aus etwaigen Verstößen
des Gewinners oder dessen Begleitpersonen gegen geltende Vorschriften des Veranstaltungsorts, in
London im Twitter Headquarter & im Hotel, resultieren.
8. SCHRIFTFORM/SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten
Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden
Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der
mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung sowie dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewollten am ehesten entspricht. Gleiches gilt
bei einer Regelungslücke.
9. RECHTSWEG
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die
Gewinnauszahlung ausgeschlossen.
Berlin, im März 2017