Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschoben

Fördermittel-Information
Update zur Novellierung der Energieeinsparungsverordung (EnEV):
Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschoben
[Düsseldorf, 01. März 2017] Ursprünglich war geplant, dass der gemeinsame Referentenentwurf von Wirtschafts- und Umweltministerium zum Gebäudeenergiegesetz
(GEG), das zukünftig das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem
neuen Gesetz vereinen soll, am 15.2.2017 im Bundeskabinett verabschiedet werden
sollte (siehe News vom 6.2.2017). Den zahlreichen Stellungnahmen der Verbände
war scharfe Kritik aus den politischen Reihen gefolgt, sodass der Tagesordnungspunkt GEG kurzfristig von der Agenda gestrichen wurde.
Hauptkritikpunkt ist die im GEG vorgesehene Definition des Niedrigstenergiegebäude-Standards für den Neubau öffentlicher Nichtwohngebäude. Durch die Festlegung des Standards auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses 55 befürchten Kritiker eine Erhöhung der Baukosten um durchschnittlich 2,5 % und damit eine Verletzung des „Gebotes der Wirtschaftlichkeit“.
Bislang steht nicht fest, wann sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf
befassen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verabschiedung des GEG erst
nach den Bundestagswahlen und damit voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen wird.
Kontakt:
Hans-Peter Mantsch, Telefon: +49 211 8221-4188, E-Mail: [email protected]
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