Amtliche Mitteilungen UMWELTSCHUTZ Größere Altpapier- und Altkleidermengen werden in allen Ortsteilen und auch im Stadtgebiet nach telefonischer Anmeldung abgeholt (Tel.:0176/954 762 28). In der Vergangenheit haben immer wieder gewerbliche Altwarensammler kurz vor den Sammelterminen der Pegnitzer Vereine/Verbände Straßensammlungen durchgeführt. Wir bitten darum, Altkleider/Altpapier nur zu diesen Terminen abzugeben und damit die Pegnitzer Vereine/Verbände zu unterstützen, die aus den Erlösen der Sammlungen ihre Arbeit finanzieren. Landratsamt Bayreuth Weitere Sammeltermine sind am 20.05.2017 BRK 22.07.2017 Kath. Dekanat 23.09.2017 Ev. Jugend 18.11.2017 FF Pegnitz 10.00 – 10.30 Uhr 10.45 – 11.15 Uhr Pegnitz, 23.01.2017 Uwe Raab Erster Bürgermeister Veolia Umweltservice Süd Entsorgung von HBCD-haltigem Material Die Vorschriften zur Entsorgung HBCD-haltiger Styroporabfälle werden bis Ende dieses Jahres ausgesetzt. Demnach können die Stoffe wieder als „nicht gefährlicher Abfall“ entsorgt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis 31.12.2017. HBCD-haltige Abfälle (zum Beispiel EPS, Styropor, Styrodur, PUR Schaum) können somit vorübergehend unter der Abfallschlüsselnummer 170604 abgeholt bzw. angeliefert werden. Folgende Kriterien sind zu beachten: • Dämmmaterial EPS (zum Beispiel Styropor) darf in geringen Mengen (< 10 Volumenprozent) im Abfall zur Verwertung (AzV) und Baustellenmischabfällen enthalten sein. • Abfallfraktionen mit höheren Anteilen bis hin zu Monochargen können nur nach Absprache mit dem jeweiligen Betrieb entsorgt werden. • Bauschutt mit Anhaftungen ist ebenfalls von diesen Regelungen betroffen. • Eine Vermischung von Bau und Verpackungsstyropor ist nicht zulässig. Für Monofraktionen, verunreinigten HBCD-haltige Abfälle, expandiertem und extrudiertem Polystyrol (Handelsnamen z.B. Styropor und Styrodur) sowie Baustyropor sind die Kosten um ein Vielfaches höher als beispielsweise bei AzV und Baustellenmischabfällen. Bei Fragen zur Sortierung, Entsorgung und den anfallenden Kosten setzten Sie sich bitte direkt mit Ihrem zuständigen Kundenberater/in in Verbindung. Bayreuth, 06.02.2017 i.A. Engelmann Betriebsleiter 12 Blickpunkt Pegnitz Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil Termin und Sammelstelle für den Einsatz des Umweltmobils im April wurden wie folgt festgesetzt: Samstag, 08.April 08.45 – 09.45 Uhr 11.30 – 12.00 Uhr Trockau, geschotterter Parkplatz (St. Thomas Weg) Neudorf, Feuerwehrhaus (Jurastraße) Nemschenreuth, Parkplatz beim „Fränkischen Hof Hainbronn, Parkplatz/Ortsende Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen n i c h t mit dem Hausmüll oder über die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haushaltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden. Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen. Das wird beim Umweltmobil angenommen: • Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel; • Ölhaltige Abfälle, z. B. Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, tropfende verbrauchte Öl- u. Chemikalienbinder, Ölfilter, ölverschmutzte Gebinde bis max. 35 l; Altöl bis max. 10 l + Altöl sollte man besser an die Verkaufsstellen zurückgeben, da diese zur Rücknahme verpflichtet sind • Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z. B. Benzin, Spiritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit • Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich z. B. Fotochemikalien • Desinfektionsmittel und Haushaltsreiniger • Flüssige Farben und Lacke • Batterien (z. B. Kfz-Batterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus und sonstige Batterien) + Haushaltsbatterien müssen auch von den Verkaufsstellen zurückgenommen werden, für Kfz-Batterien gilt eine Pfandregelung • PCB-haltige Kleinkondensatoren • Spraydosen mit Restinhalt • Quecksilber (z. B. in Schaltern, Thermometern), Blei- und Zinnreste • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen • Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt • Behältnisse mit unbekanntem Inhalt; • Medikamente + Medikamente (außer Zytostatika) können auch über die Restmülltonne entsorgt werden. • PU-Montageschaumdosen enthalten schädliche Rückstände und dürfen nicht zum Restmüll oder zur Weißblechsammlung gegeben werden + Abgabemöglichkeiten bestehen nicht nur beim Umweltmobil, sondern auch in den Recyclinghöfen und den Verkaufsstellen. Das gehört n i c h t ins Umweltmobil (Anschriften von Abgabestellen bitte beim Landratsamt erfragen): • Eingetrocknete Farben und Lacke ï Restmülltonne, wenn vollständig entwässert oder in geeigneter Weise gebunden (z. B. mit Sägespänen)
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