Bieterfragen & Antworten zur Auftragsbekanntmachung 2017/S 027-046972 , Stand 20.02.2017 1. Welche Unterlagen sind vom Nachunternehmer bereits bei der Angebotsabgabe einzureichen? Hier gibt es eine Auflistung auf Seite 2 der „Checkliste zu den Angebotsbedingungen“ und eine Auflistung auf dem „Formular X“. Die sind aber nicht identisch. Antwort: Vom NU sind keinerlei Unterlagen einzureichen! Bei vorgesehenen NU-Leistungen sind vom Bieter lediglich die Formulare IX und/oder X der „8 – Formulare zum Nachweis der Eignung (I bis X)“ auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Die Checkliste gem. Pkt. 14 der Angebotsbedingungen ist lediglich eine Zusammenfassung aller Vergabeunterlagen. Die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Unterlagen und Formulare (hierin sind auch die Formulare zum Nachweis der Eignung (I bis X) enthalten) sind mit dem Angebot einzureichen bzw. werden in jedem Fall spätestens vor der Zuschlagserteilung vom bevorzugten Bieter abgefragt. Die auf der Seite 3 der Checkliste aufgeführten Vergabeunterlagen sind nicht mit abzugeben und verbleiben beim Bieter. 2. Es gibt die „Bietererklärung“ bezüglich Kinderarbeit, die man ausfüllen und unterschreiben muss. Dort werden einige betroffene Artikel aufgezählt. Was soll man ausfüllen, wenn diese Artikel alle nicht in Frage kommen, es gibt keine Möglichkeit der „Fehlmeldung“ Antwort: Auf der ersten Seite ist oben anzugeben, in welchem Land die angebotenen Produkte hergestellt oder bearbeitet werden. Hier sind entsprechende Angaben erforderlich. Nur wenn angebotene Produkte in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet werden, sind die entsprechend nachfolgenden Bietererklärungen auszufüllen. Ansonsten sind keine Erklärungen erforderlich und das Ausfüllen erübrigt sich. 3. Unter Pos. 6.2.40. „Prämie Maschinenversicherung“ des Leistungsverzeichnisses zur o. g. Ausschreibung ist angegeben: „Prämie für eine abzuschließende Maschinenversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Geräten (ABMG, Fassung Dezember 1986) mit einer Erstrisiko-Deckungssumme gemäß Angabe in der Tabelle "Maschinenversicherung Deckungssumme gemäß BVB-B 17.3" für Bergungs-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten.“ Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen beinhalten lediglich Punkt 1 bis Punkt 5, wobei hier keine Tabelle aufgeführt ist, aus der die entsprechenden Angaben zur ErstrisikoDeckungssumme zu entnehmen sind. Wir bitten um Angabe, in welcher Höhe die Erstrisiko-Deckungssumme von Ihnen gewünscht ist. Antwort: Es wird eine Maschinenversicherung in Höhe von 300.000 € gefordert. 4. Für den Rohrvortrieb DN 1600 unter Druckluft sind für den Aus- und Einfahrvorgang unter den LVPositionen 6.3.40 und 6.3.60 zusätzliche Maßnahmen unter Druckluft vorgesehen. zusätzlich ist jedoch auch noch eine temporäre Grundwasserabsenkung für den Ein- und Ausfahrvorgang unter LV-Pos. 4.1.130/140 ausgewiesen. Eine zusätzliche Grundwasserabsenkung ist hier aber u.E. beim Aus- und Einfahren unter Druckluft nicht erforderlich und aufgrund der anstehenden Geologie auch nicht erfolgversprechend. Wie soll kalkuliert werden? Antwort: Gemäß den geologischen Längsschnitten des Baugrundgutachtens wird die Ausfahrt / Einfahrt innerhalb der Mergelschichten erfolgen. Der Mergel weist i.d.R. eine geringe Neigung gegen Fließen oder Erosionen und somit gute Standsicherheiten auf, kann hier jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Abstands zur Mergeloberkante bereichsweise noch Lockergesteinseigenschaften aufweisen und/oder durch Klüfte geprägt sein. Im Baugrundgutachten ist die Ein-/ Ausfahrtsituation u.a. auf Seite 61 beschrieben. Die Brunnen dienen somit einer Absicherung bzw. Unterstützung der Ausfahr-/Einfahrsituation und verstehen sich eher als optionale Leistung bei ungünstigen Randbedingungen. Der Umfang erforderlicher Brunnen ist abhängig von den eingesetzten Maschinen bzw. der maschinenbedingten Strecke, auf der insbesondere bei der Ausfahrt aus der Baugrube keine Druckluft aufgebracht werden kann, so dass die Anzahl der erforderlichen Brunnen (LV-Positionen 4.1.130/140) durch den Bieter zu bestimmen und einzukalkulieren ist.
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