Trade Compliance Review/Trade Compliance

Trade Compliance Review/Trade Compliance Training
Internationale Wirtschaftsbeziehungen sind in der
heutigen globalen Wirtschaft für Unternehmen
selbstverständlich und von existenzieller Bedeutung.
Die weltpolitischen Entwicklungen in jüngster Zeit haben große Auswirkungen auf den gesamten Bereich
des Außenhandels: Während bei einigen wichtigen
Zielländern von exportkontrollrechtlichen Maßnahmen eine Entspannung und damit eine schrittweise
Aufhebung von Export-Restriktionen beschlossen
wurde (z.B. Iran und Kuba), dürften bei anderen Zielgruppen solche Maßnahmen eher noch verschärft
und erweitert werden (z.B. bei den Handels- und Finanztransaktionen gegen Personen im Umfeld des
sog IS und anderen Terrorgruppen).
Compliance Voraussetzung für Verfahrenserleichterungen/Vermeidung von Haftungsrisiken
Als am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmendes Unternehmen müssen Sie eine Vielzahl von Regelungen
beachten und stets über die laufenden Änderungen im
Bereich des Außenwirtschaftsrechts informiert sein.
Nur so können Sie Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen,
die Geschäftsführung und Ihre Angestellten minimieren. Denn das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die
Außenwirtschaftsverordnung (AWV), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die Abgabenordnung
(AO) sehen für den Fall von Verstößen eine Vielzahl
von Straf- und Bußgeldtatbeständen (Geldbußen sowie Geld- und Freiheitsstrafen) vor. Zu den relevanten
Regelungen für viele Unternehmen, die über ein nennenswertes U.S.-Geschäft verfügen, gehören auch
die US-(Re)Exportbestimmungen. Ein Verstoß gegen
U.S.-(Re)Exportkontrollrecht kann zu einem faktischen
Verbot von Geschäften mit U.S.-amerikanischen Unternehmen führen (Eintrag auf sog. Denied Persons
List). Zudem droht ein erheblicher Imageschaden, den
die Berichterstattung über einen „Exportskandal” in
den Medien verursachen kann.
Angesichts dieser Risiken ist eine funktionierende
unternehmensinterne Außenwirtschafts (Foreign
Trade)-Compliance von großer Bedeutung. Wirksame Compliance-Maßnahmen sind mitunter (z.B. im
Verteidigungsgüterbereich gemäß § 2 Abs. 2 AWV)
Voraussetzung für die Erteilung von Zertifizierungen
und Verfahrenserleichterungen.
Unser Angebot:
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und/
oder Überprüfung Ihrer Außenwirtschafts-Compliance-Organisation. Auf der Grundlage eines
standardisierten Fragebogens sowie von Mitarbeitergesprächen prüfen wir, ob Ihre Außenwirtschafts-Compliance-Organisation den geltenden Anforderungen entspricht. Gemeinsam
mit den zuständigen Mitarbeitern sorgen wir für
die Umsetzung ggf. erforderlicher Optimierungen.
Dabei untersuchen wir insbesondere die folgenden Aspekte:
Allgemeines/Organisation
u Compliance Management System im Unternehmen für die Bereiche Exportkontrolle und
Zoll/Internal Compliance Programme (ICP)
u Unternehmensprozesse mit außenhandelsrelevanten Schnittstellen/Handlungs- und
Organisationsanweisungen
u Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)
u Sensibilisierung, Schulung und Information
von Mitarbeitern
Import Compliance
u Spezifische Importrestriktionen
(z.B. für Arzneimittel, EU-REACH)
uZollverfahren und Verzollung bei Einfuhr
von Waren aus einem Nicht-EU-Land
uErmittlung und Anmeldung des entsprechenden Zollwerts
uZolltarifierung: verbindliche Zolltarifauskünfte
(vZTA oder engl. BTI)
uLizenzgebühren
uZollpräferenzsysteme/verbindliche
Ursprungsauskunft (vUA oder engl. BOI)
uVerrechnungspreise (Transfer Pricing)
uAntidumpingregelungen
uVerfahren bei Zollwertberichtigungen
uEinbindung von Zollagenten
(Customs Brokers & Consultants)
Bei Bedarf führen wir entsprechende Mitarbeitertrainings durch. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Das Competition, EU and Trade Team von Taylor Wessing
verfügt über vielfältige Erfahrung in der außenwirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen. Wir
nehmen die Interessen unserer Mandanten vor den
entsprechenden Verwaltungsbehörden und den nationalen Ministerien sowie der Europäischen Kommission wahr. Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen
vor nationalen und Unionsgerichten in Streitigkeiten
über die Rechtmäßigkeit von Ausfuhrbeschränkungen oder die Verhängung von Sanktionen. Unsere Experten sind besonders erfahren darin Unternehmen in
ihren internationalen Geschäften, die mehreren Jurisdiktionen unterfallen, zu begleiten. In Zusammenarbeit
mit Experten aus den einschlägigen Jurisdiktionen hat
das Competition, EU and Trade Team mehrere umfangreiche Ausfuhrvorhaben realisiert.
Ihre Ansprechpartner
Andreas Haak
Export Compliance
Partner, Düsseldorf
T: +49 (0)211 83 87 182
E: [email protected]
u Export-Prozesse/Organisation
Dr. Michael Brüggemann
u Sanktions-Compliance
Partner, Düsseldorf
T: +49 (0)211 83 87 108
E: [email protected]
uDual-Use-Compliance
Dr. Barbara Thiemann, LL.M.
Associate, Düsseldorf
T: +49 (0)211 83 87 226
E: [email protected]
Europe > Middle East > Asia
taylorwessing.com
© Taylor Wessing 2017
Diese Publikation dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Übersichtszwecken. Sie stellt weder eine Behandlung spezifischer Sachverhalte noch eine rechtliche Beratung dar. Die weltweiten Büros von Taylor Wessing, die eigenständige Rechtssubjekte und als separate Anwaltskanzleien registriert sind, bieten unseren Mandanten integrierte, klare und präzise grenzüberschreitende
Lösungen, die ihnen durch exzellentes juristisches und kommerzielles Know-how zum Erfolg verhelfen. Weitere Auskünfte über unsere Büros und die für sie geltenden Regulierungsbestimmungen
erhalten Sie über http://deutschland.taylorwessing.com/de/impressum.