Trade Compliance Review/Trade Compliance Training Internationale Wirtschaftsbeziehungen sind in der heutigen globalen Wirtschaft für Unternehmen selbstverständlich und von existenzieller Bedeutung. Die weltpolitischen Entwicklungen in jüngster Zeit haben große Auswirkungen auf den gesamten Bereich des Außenhandels: Während bei einigen wichtigen Zielländern von exportkontrollrechtlichen Maßnahmen eine Entspannung und damit eine schrittweise Aufhebung von Export-Restriktionen beschlossen wurde (z.B. Iran und Kuba), dürften bei anderen Zielgruppen solche Maßnahmen eher noch verschärft und erweitert werden (z.B. bei den Handels- und Finanztransaktionen gegen Personen im Umfeld des sog IS und anderen Terrorgruppen). Compliance Voraussetzung für Verfahrenserleichterungen/Vermeidung von Haftungsrisiken Als am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmendes Unternehmen müssen Sie eine Vielzahl von Regelungen beachten und stets über die laufenden Änderungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts informiert sein. Nur so können Sie Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen, die Geschäftsführung und Ihre Angestellten minimieren. Denn das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und die Abgabenordnung (AO) sehen für den Fall von Verstößen eine Vielzahl von Straf- und Bußgeldtatbeständen (Geldbußen sowie Geld- und Freiheitsstrafen) vor. Zu den relevanten Regelungen für viele Unternehmen, die über ein nennenswertes U.S.-Geschäft verfügen, gehören auch die US-(Re)Exportbestimmungen. Ein Verstoß gegen U.S.-(Re)Exportkontrollrecht kann zu einem faktischen Verbot von Geschäften mit U.S.-amerikanischen Unternehmen führen (Eintrag auf sog. Denied Persons List). Zudem droht ein erheblicher Imageschaden, den die Berichterstattung über einen „Exportskandal” in den Medien verursachen kann. Angesichts dieser Risiken ist eine funktionierende unternehmensinterne Außenwirtschafts (Foreign Trade)-Compliance von großer Bedeutung. Wirksame Compliance-Maßnahmen sind mitunter (z.B. im Verteidigungsgüterbereich gemäß § 2 Abs. 2 AWV) Voraussetzung für die Erteilung von Zertifizierungen und Verfahrenserleichterungen. Unser Angebot: Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und/ oder Überprüfung Ihrer Außenwirtschafts-Compliance-Organisation. Auf der Grundlage eines standardisierten Fragebogens sowie von Mitarbeitergesprächen prüfen wir, ob Ihre Außenwirtschafts-Compliance-Organisation den geltenden Anforderungen entspricht. Gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern sorgen wir für die Umsetzung ggf. erforderlicher Optimierungen. Dabei untersuchen wir insbesondere die folgenden Aspekte: Allgemeines/Organisation u Compliance Management System im Unternehmen für die Bereiche Exportkontrolle und Zoll/Internal Compliance Programme (ICP) u Unternehmensprozesse mit außenhandelsrelevanten Schnittstellen/Handlungs- und Organisationsanweisungen u Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) u Sensibilisierung, Schulung und Information von Mitarbeitern Import Compliance u Spezifische Importrestriktionen (z.B. für Arzneimittel, EU-REACH) uZollverfahren und Verzollung bei Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land uErmittlung und Anmeldung des entsprechenden Zollwerts uZolltarifierung: verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA oder engl. BTI) uLizenzgebühren uZollpräferenzsysteme/verbindliche Ursprungsauskunft (vUA oder engl. BOI) uVerrechnungspreise (Transfer Pricing) uAntidumpingregelungen uVerfahren bei Zollwertberichtigungen uEinbindung von Zollagenten (Customs Brokers & Consultants) Bei Bedarf führen wir entsprechende Mitarbeitertrainings durch. Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. Das Competition, EU and Trade Team von Taylor Wessing verfügt über vielfältige Erfahrung in der außenwirtschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen. Wir nehmen die Interessen unserer Mandanten vor den entsprechenden Verwaltungsbehörden und den nationalen Ministerien sowie der Europäischen Kommission wahr. Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen vor nationalen und Unionsgerichten in Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Ausfuhrbeschränkungen oder die Verhängung von Sanktionen. Unsere Experten sind besonders erfahren darin Unternehmen in ihren internationalen Geschäften, die mehreren Jurisdiktionen unterfallen, zu begleiten. In Zusammenarbeit mit Experten aus den einschlägigen Jurisdiktionen hat das Competition, EU and Trade Team mehrere umfangreiche Ausfuhrvorhaben realisiert. Ihre Ansprechpartner Andreas Haak Export Compliance Partner, Düsseldorf T: +49 (0)211 83 87 182 E: [email protected] u Export-Prozesse/Organisation Dr. Michael Brüggemann u Sanktions-Compliance Partner, Düsseldorf T: +49 (0)211 83 87 108 E: [email protected] uDual-Use-Compliance Dr. Barbara Thiemann, LL.M. Associate, Düsseldorf T: +49 (0)211 83 87 226 E: [email protected] Europe > Middle East > Asia taylorwessing.com © Taylor Wessing 2017 Diese Publikation dient ausschließlich allgemeinen Informations- und Übersichtszwecken. Sie stellt weder eine Behandlung spezifischer Sachverhalte noch eine rechtliche Beratung dar. 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