Rundschreiben Februar 2017

Zugestellt durch Post.at
Amtliche Mitteilung
Marktgemeindeamt Schwanberg
Hauptplatz 6, 8541 Schwanberg
Tel. (03467) 8288, Fax (03467) 8288-200
E-Mail: [email protected], Web: www.schwanberg.gv.at
Tauwetterbeschränkungen
Aufgrund der derzeitigen Wetterlage ist davon auszugehen, dass in Kürze die Tauwetterbeschränkungen auf
unseren Gemeindestraßen in Kraft gesetzt werden müssen. Wir ersuchen bei der Planung von Transportfahrten
darauf Rücksicht zu nehmen. Ausgenommen vom Fahrverbot mit Fahrzeugen mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
(Tauwetterbeschränkung) sind u. a. betriebsnotwendige Fahrten im Rahmen der Landwirtschaft (Milchtransporte,
Lebendviehtransporte, Futtermittel und TKV, nicht jedoch Rundholztransporte), Busse, Ziel- und Quellverkehr
der örtlich ansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe, sowie Brennstofflieferungen.
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Bei der Marktgemeinde Schwanberg gelangt der Dienstposten eines/einer Vertragsbediensteten als
Raumpfleger/in
für die öffentlichen Gebäude im Ortsverwaltungsteil Hollenegg zur Besetzung.
Ausmaß der Beschäftigung:
25 Wochenstunden
Aufgabenbereich: Reinigungsarbeiten in sämtlichen öffentlichen Gebäuden (Volksschule, Kindergarten etc.)
des Ortsteiles Hollenegg.
Erfordernisse der Aufnahme:
• Einwandfreies Vorleben
• Die volle Handlungsfähigkeit
• Gesundheitliche Eignung
• Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen
Österreich aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte
für den Berufszugang zu gewähren hat, wie österreichischen StaatsbürgerInnen
• Abgeschlossene Berufsausbildung
• Erwünscht: BewerberInnen mit Hauptwohnsitz im Ortsverwaltungsteil Hollenegg
• Führerschein der Gruppen „B“
Die Anstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1962 idgF
im Entlohnungsschema II (Arbeiter) in der Entlohnungsstufe 5.
Voraussichtlicher Dienstantritt: frühestmöglich
BewerberInnen, die den Anstellungserfordernissen entsprechen, wollen Ihr Gesuch unter Anschluss eines
handgeschriebenen Lebenslaufes, Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit und die erfolgreich
abgelegte Facharbeiterprüfung sowie des Staatsbürgerschaftsnachweises bis längstens 24.02.2017 an das
Marktgemeindeamt Schwanberg richten.
Der Bürgermeister:
Mag. Karlheinz Schuster
Schwanberger Kinderschikurs 2017
Die Marktgemeinde Schwanberg organisiert für alle
Kinder (5 bis 14 Jahre) aus dem Gemeindegebiet einen
Schi- und Snowboardkurs. Der Kurs wird auf der
Weinebene durchgeführt. Alle Kinder werden von der
Schischule Kurt Jöbstl betreut.
Donnerstag, 23. Februar 2017
Abfahrt um 9 Uhr, Neue Mittelschule Schwanberg (NMS).
Ankunft NMS: 15.45 Uhr.
Freitag, 24. Februar 2017
Abfahrt 9 Uhr NMS.
Ankunft: 15.45 Uhr NMS.
Samstag, 25. Februar 2017
Abfahrt 9 Uhr NMS.
Ankunft: 15.45 Uhr NMS.
Am letzten Kurstag findet ein Abschlussrennen mit
Siegerehrung bei der Schischule Jöbstl statt.
Dieser Schikurs wird finanziell durch die Marktgemeinde
Schwanberg unterstützt (tatsächliche Kosten pro Kind 200
Euro). Auf Grund dieser großzügigen Unterstützung
können wir folgenden Preis anbieten:
Drei Tage Schikurs bzw. Snowboardkurs inklusive Bus,
Lift, Mittagessen und Betreuung zum Betrag von 110
Euro pro Kind.
Dieser Preis gilt ausschließlich für in der Marktgemeinde
Schwanberg wohnsitzgemeldete Kinder. Kinder aus
anderen Gemeinden müssen den vollen Betrag von 200
Euro bezahlen und können nur dann berücksichtigt werden,
wenn es freie Plätze gibt. Für den Kurs gilt eine
Mindestteilnehmerzahl von 20 Kindern.
Leihgeräte stellt die Schischule Jöbstl zum Preis von 30
Euro für drei Tage zur Verfügung.
Wir ersuchen Sie, Ihre Anmeldung bis spätestens Freitag,
10. Februar 2017 (nachstehenden Abschnitt bitte
vollständig ausfüllen) in der Raiffeisenbank SüdWeststeiermark, Bankstelle Schwanberg abzugeben und
auch dort den Kursbeitrag einzuzahlen.
Sollte die Schneelage die Durchführung des Kurses verhindern, bekommen Sie den von Ihnen eingezahlten Betrag
zurück.
Wenn ein Kind vor Kursbeginn erkrankt, bitten wir um sofortige Mitteilung, da ansonsten von der Schischule eine
Stornogebühr verrechnet wird.
Nähere Auskünfte erhalten Sie von Andreas Resch, Tel.
(03465) 2203-514.
Der Bürgermeister: Mag. Karlheinz Schuster eh.
ANMELDUNG (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name: ______________________
O Schikurs
O Snowboardkurs
Name: ______________________
O Schikurs
O Snowboardkurs
Geburtsd.: _________
O Leihschi/-board
Geburtsd.: _________
O Leihschi/-board
Adresse: _______________________________________
O totaler Anfänger
O Anfänger
O leicht fortgeschritten
O fortgeschritten
Liftfahren ohne Hilfe O ja
O nein
O totaler Anfänger
O Anfänger
O leicht fortgeschritten
O fortgeschritten
Liftfahren ohne Hilfe O ja
O nein
Tel.: _________________________
Unterschrift der Eltern:______________________
Schi- bzw. Snowboardausrüstung wurde fachmännisch überprüft und ist in Ordnung. Helmpflicht für alle Kinder.
Faschingsumzug / Maskenrummel
Der Faschingsumzug findet am
Sonntag, 26. Februar 2017, um 14
Uhr statt.
Treffpunkt: Neue Mittelschule
Schwanberg – Start des Umzuges.
• Faschingsumzug mit der Marktmusikkapelle
Schwanberg
• Luftballonstart am Hauptplatz und anschließend
• Tanz und Spiele in der Mehrzweckhalle.
Bei Schlechtwetter entfallen der Umzug und der Luftballonstart. Treffpunkt ist dann um 14 Uhr in der Mehrzweckhalle. Veranstalter: Frauenbewegung Schwanberg.