Offenbach, im Februar 2017 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, im vergangenen Jahr haben Sie erstmals – teilweise neben Ihren Antragsunterlagen in Papierform – eine personalisierte PC-Anwendung zur Erstellung Ihres Gemeinsamen Antrages auf CD erhalten. Damit wollten wir denjenigen unter Ihnen, die bisher die Antragstellung auf Papier nutzen, die Gelegenheit bieten, sich unabhängig von der Antragstellung mit der Thematik der digitalen Antragstellung und der Antragssoftware vertraut zu machen. Wir hoffen, dass wir Sie von den Vorzügen der digitalen Antragstellung überzeugen konnten. In diesem Jahr erhalten erstmals alle hessischen Antragstellerinnen und Antragsteller ausschließlich einen Datenträger mit der Software HELENA zur Erstellung des Gemeinsamen Antrages 2017. Personalisierte Papierunterlagen werden daher ab diesem Jahr nicht mehr versendet. Die Antragssoftware HELENA wurde nochmals überarbeitet und anwenderfreundlicher gestaltet, damit Sie Ihre Antragsunterlagen auch in der neuen, digitalen Form einfach und komfortabel ausfüllen können. HELENA ermöglicht Ihnen: •eine schnelle Bearbeitung: Sie können sowohl den Gemeinsamen Antrag als auch den Flächen- und Nutzungsnachweis einschließlich der mit Hilfe der Luftbilder eingezeichneten Schläge in digitaler Form einreichen. Alle dazu gehörenden Merkblätter werden selbstverständlich ebenfalls in digitaler Form mitgeliefert. Durch die Automatisierung vieler Schritte wird die Antragsbearbeitung für Sie wesentlich vereinfacht und beschleunigt. •eine komfortable Bedienung: Die Bedienung der Anwendung kann weitgehend intuitiv erfolgen. Sowohl eine übersichtliche Kurzanleitung als auch ein ausführliches Hilfe-Menü sowie umfangreiche Schulungsvideos leiten durch die Anwendung. Es sind keine über die alltagsüblichen Grundkenntnisse hinausgehenden EDV-Erfahrungen erforderlich. Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Geschäftsleiter der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen: Gottfried Milde, Eckhard Hassebrock, Dr. Michael Reckhard Vorsitzender des Vorstandes der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale: Herbert Hans Grüntker Sitz der Landesbank Hessen-Thüringen: Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main • HRA 29821) und Erfurt (AG Jena • HRA 102181) Bankverbindungen: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN DE68 5005 0000 0005 1199 87 * BIC HELADEFF Frankfurter Volksbank eG IBAN DE95 5019 0000 2065 1517 00 * BIC FFVBDEFF Postbank Frankfurt am Main IBAN DE55 5001 0060 0027 2136 08 * BIC PBNKDEFF UST.-Id.-Nr.: DE 114 104 159 •kartographische GIS-Funktionen (Geographisches Informationssystem): Die Anzeige der Luftbilder im variablen Maßstab erlaubt eine sehr genaue Flächenerfassung und -bearbeitung. Darüber hinaus können weitere Karteninformationen (z.B. Naturschutzgebiete) je nach Bedarf ein- und ausgeblendet werden. •zusätzliche Funktionen und spezialisierte Werkzeuge: Das Programm erlaubt die gezielte Flächensuche (z.B. nach einer bestimmten Gemarkung) und enthält weitere praktische Hilfsmittel wie das Werkzeug zur Berechnung der Summe an im Umweltinteresse ausgewiesener Flächen (ÖVF-Rechner). •Plausibilisierungen: Zu den einzelnen Sachverhalten sind eindeutige Auswahlmenüs und Plausibilisierungen programmiert. Versehentlich inkorrekte oder widersprüchliche Angaben werden Ihnen unmittelbar angezeigt oder direkt verhindert. •Nutzung der Daten: Die tabellarischen und kartographischen Dateien einschließlich der Luftbilder können Sie auch auf Ihrem PC in gängigen Formaten exportieren und für verschiedene Zwecke verwenden (z.B. für die Anlage von Schlagkarteien). Das Programm „HELENA“ enthält folgende Komponenten: •den Gemeinsamen Antrag 2017 mit Ihren personalisierten Daten aus der Antragskampagne 2016 zur Beantragung der Auszahlung – der unterschiedlichen Bestandteile der Direktzahlungen (Basisprämie einschließlich Zahlung für die Einhaltung der Greeningauflagen, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie), – der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, – der Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM), – der Weinbauförderung (Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen) – der Waldumweltmaßnahmen (Forst). •den Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) inkl. der Anlage „HALM-Verpflichtungen“ und dem Nachweis Landschaftselemente •Luftbilder für Ihr Unternehmen •Anlage „Unternehmensbeteiligung“ zum Gemeinsamen Antrag •Anlagen Zahlungsansprüche (Neuaufnahme, Junglandwirte und Höhere Gewalt) •Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag •Informationsbroschüre „Cross-Compliance“ Sollten Sie beim Ausfüllen der Formulare bzw. beim Digitalisieren der Flächengeometrien Probleme haben, so haben Sie die Möglichkeit, den von Ihnen bisher erstellten Antrag komfortabel auf ein externes Medium (z.B. USB-Stick, CD etc.) zu speichern. Diesen Zwischenstand kann Ihre Bewilligungsstelle vor Ort einlesen und Ihnen auf diesem Weg beim weiteren Bearbeiten behilflich sein. Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, so ist die Vorlage Ihres Personalausweises und der EC- oder Bankkarte bzw. eine Bestätigung Ihrer Bank bei Ihrer Bewilligungsbehörde erforderlich. Bitte beachten Sie die gesetzliche Antragsfrist! Abgabetermin für den Gemeinsamen Antrag 2017 ist Montag, der 15. Mai 2017. Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte wie immer an die für Sie zuständige Bewilligungsstelle. Für den Bereich Agrarförderung ist dies Ihr Landrat des Landkreises, für den Bereich Forsten das Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. V 52 und für den Bereich Weinbauförderung das Regierungspräsidium Darmstadt – Dez. Weinbau in Eltville. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort werden Sie auch in diesem Jahr tatkräftig unterstützen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in allen betrieblichen Belangen und verbleiben mit freundlichen Grüßen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Gottfried Milde Helge Jordan Wichtiger Hinweis: Besonderes Augenmerk bitten wir, auf das per Gesetz seit Oktober 2016 geregelte Genehmigungserfordernis der Umwandlung von Dauergrünland zu legen. Hierunter ist nicht nur die Umwandlung in andere landwirtschaftliche Nutzungen (Acker bzw. Dauerkultur) zu fassen, sondern auch nicht-landwirtschaftliche Nutzungen (u.a. Ausdehnung von Waldflächen auf Dauergrünland) zu verstehen. Für bereits erfolgte Umwandlungen besteht einmalig und nur im Antragsjahr 2017 die Möglichkeit zur Heilung fehlender Genehmigungen, da eine derartige Änderung der Rechtslage nicht absehbar war. Näheres bitte unbedingt im Merkblatt nachlesen oder bei den zuständigen Bewilligungsstellen erfragen.
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