Mitteilungsblatt März 2017

GEMEINDE
www.pettstadt.de
Jahrgang 17
PETTSTADT
Freitag, den 24. Februar 2017
Nr. 3/2017
Jugendleitertreffen 2017
Jugendbeauftragte Sonja Hack lud im Namen der Gemeinde die Jugendleiter örtlicher Vereine sowie ehrenamtliche Jugendbetreuer zum alljährlichen Jugendleitertreffen in den Pettstadter Bürgersaal ein. In Ihrem Bericht zeigte die Jugendbeauftragte
das vielfältige Engagement der Vereine auf. Nur durch das stetige Wirken der Verantwortlichen – Tag für Tag, Monat für Monat
– kann diese wichtige Arbeit für unseren Nachwuchs geleistet werden. Zudem war es ihr durch diese Unterstützung wieder
möglich ein umfangreiches Ferienprogramm zusammenzustellen. So konnten in den 24 organisierten Veranstaltungen 224
Kinder betreut werden – eine ausgezeichnete Leistung. Bürgermeister Jochen Hack bedankte sich bei der Jugendbeauftragten, den Jugendleitern und den Ehrenamtlichen für den Einsatz zum Wohle unserer jüngsten Gemeindebürger.
Pettstadt
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Bayernwerk unterstützt Bürgerstiftung –
1000 Euro Spende für Stiftung
in der Gemeinde Pettstadt
Im Rahmen einer Spendenaktion zum Jahresauftakt unterstützt das Energieunternehmen Bayernwerk mehrere
Hilfsprojekte in Ober- und Unterfranken. Der Energienetzbetreiber unterstützt mit 1000 Euro die Bürgerstiftung Pettstadt. Insgesamt fließen 9.000 Euro in die Förderung des
sozialen Engagements in der Region.
In den Gemeinden und Städten spielt das Leben und es bringt
manche Herausforderung mit sich. Planbare, unvorhergesehene, freudige oder erschütternde Ereignisse sind von den
Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern jedes Jahr zu
stemmen. Vielfach sind es ehrenamtliche Helfer, freiwillig Engagierte, Vereine, Projekte und Institutionen, die sich dem gesellschaftlichen Leben in der Region annehmen.
Gemeinnützige Stiftungen können mit den unterschiedlichsten Zweckbestimmungen ins Leben gerufen werden. Sie sind
wichtige Instrumente zur dauerhaften regionalen Wertschöpfung. Im September vergangenen Jahres hat der Gemeinderat
in Pettstadt beschlossen, eine Bürgerstiftung zu gründen, die
gemeindlichen Aufgaben dient. Um das gesellschaftlich bedeutende Engagement der Initiatoren zu unterstützen, hat Kommunalbetreuer Edgar Müller einen Scheck über 1000 Euro an 1.
Bürgermeister Jochen Hack überreicht.
Redaktionsschluss
22. März 2017
Das nächste Mitteilungsblatt erscheint
am 31. März 2017.
Gemeinderatssitzung
vom 14. Februar 2017
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept;
Vorstellung des Abschlussberichtes
Das mit der Entwicklung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts beauftragte Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier & Partner aus Bamberg präsentierte
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dem Gemeinderat den Abschlussbericht vor.
Nach einem zweieinhalbjährigen Verfahren, in dem Bestandsaufnahmen und Analysen von Fachbüros erstellt wurden und
vom Gemeinderat unter Beteiligung der Bürger Ziele und Entwicklungsschwerpunkte definiert wurden, stellte Frau Nadja
Christmann auch die kurz- und mittelfristigen Handlungsansätze
sowie die langfristigen Optionen vor.
Dabei betonte sie, dass das ISEK ein flexibles und informelles
Planungsinstrument für die Gemeinde sei, das eine konzeptionelle Gesamtperspektive für Pettstadt für die nächsten 15 –
20 Jahre darstelle. Folgende näher beleuchteten Themen und
deren Ergebnisse wurden im Abschlussbericht festgehalten und
bildeten zudem die Grundlage für die Entwicklung der Sanierungsziele und der Maßnahmen:
Bevölkerungsstruktur- und Entwicklung
Die Einwohnerzahl wird in den kommenden Jahren / Jahrzehnten voraussichtlich konstant bei rd. 2.000 Einwohnern bleiben. Die Zahl der älteren Menschen wird in den kommenden 30
Jahren drastisch zunehmen, die Zahl der Kinder und Jugendlichen leicht sinken.
Dies erfordert eine Beschäftigung mit Themen wie Soziale Infrastruktur und Wohnraumangebot sowie Barrierefreiheit, welche
im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ gut bearbeitet werden können.
Wohnungsmarkt und Wohnverhältnisse
Die Analyse zeigt, dass es in Pettstadt aktuell und auch in der
Zukunft einen deutlichen Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum gibt und sich die Gemeinde mit der Thematik detailliert
und auch im Rahmen des Förderprogramms „Sozialen Stadt“
auseinander setzen sollte
Beschäftigung
Die wirtschaftliche Struktur von Pettstadt lässt sich hinsichtlich
der Anzahl der Beschäftigten und der Struktur der Wirtschaftsbereiche stabil bezeichnen.
Eigentumsverhältnisse
Für den zentralen historischen Bereich ist festzuhalten, dass die
größere Anzahl an Flächen im Eigentum von Pettstadtern ist.
Hier ist also davon auszugehen, dass Eigentümer vor Ort ein
größeres Interesse an Veränderungen und Aufwertungen haben
und Sanierungsentwicklungen in der Gemeinde eher unterstützen. Die relative hohe Zahl unbebauter Grundstücke erfordert
Handlungsbedarf.
Siedlungsstruktur und Siedlungsdichte
Insgesamt ist Pettstadt in seinem Zentrum durch eine homogene Struktur geprägt. Der alte Ortskern ist in seiner städtebaulichen Struktur stark durch den historischen Bestand geprägt.
Dieser Bereich ist für die Zukunft weiterhin zu erhalten und zu
fördern.
Die insgesamt kleine Maßstäblichkeit von Pettstadt wird durch
einige wenige größere Strukturen aufgebrochen, wobei hier
für die Zukunft ein Augenmerk auf eine qualitativ hochwertige
Gestaltung gelegt werden sollte.
Ortsbild
Im alten Ortskern weist Pettstadt ein weitestgehend homogenes
und historisch geprägtes Ortsbild auf, welches zu erhalten gilt.
Leerstand
Der Umgang mit der Thematik unbebauter Grundstücke wird als
wichtige Aufgabe im Rahmen der Städtebauförderung angesehen, welche auch durch ein einzurichtendes Quartiersmanagement (Beratungsaufgabe) unterstützt werden kann.
Pettstadt
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Verkehrsnetz im Ortskern und Siedlungsgebiet
Insgesamt sind die verkehrlichen Strukturen in Pettstadt einer
ländlichen Gemeinde entsprechend und nehmen den Verkehr
gut auf. Im Bereich der Hauptstraße wird ein Potenzial gesehen,
durch eine Verringerung der Fahrbahnbreite und einer Aufwertung der Rand- und Aufenthaltsbereiche insgesamt die Attraktivität des Bereiches zu erhöhen.
Im Bereich der Fußwege bestehen einige wenige Gefahrenbereiche, welche Beachtung benötigen. Die „Gässchen“ sind eine
Pettstadter Besonderheit und sollten für die Zukunft aufgewertet und langfristig im Bestand gehalten werden. Übergreifend
könnte Pettstadt im Rahmen eines modellhaften Konzeptes als
„Schilderlose Gemeinde“ neu strukturiert werden.
Ruhender Verkehr
Für den ruhenden Verkehr bestehen in Pettstadt keine gravierende Probleme, lediglich im Platzbereich um das Rathaus
besteht zeitweise ein Engpass, welcher durch „Kurzzeitparken“,
deutliche Ausweisung von Parkplatzalternativen oder Schaffung
neuer Parkplatzflächen beseitigt werden muss.
Rad- und Fußverkehr
Pettstadt bietet einige Anbindungen an unterschiedliche Radwegerouten der Region, während im Bereich der Wanderwege für
die Naherholung noch Potenzial gesehen werden kann, um die
Besonderheiten wie bspw. die Flussmündungen erkunden und
erleben zu können
Naherholung und Tourismus
Schlussfolgernd ist zu sagen, dass Pettstadt ein großes Potenzial im Bereich der Naherholung für die Pettstadter Bürger
sowie der angrenzenden Kommunen aufweist, dass aber dieses Potenzial zunächst noch weiter beworben werden muss und
durchaus noch durch Wanderwege ergänzt werden kann.
Große Potenziale bestehen vor allem bei der Nutzung der Fähre
bzw. dem angrenzenden Platzbereich mit einer Wegeanbindung
an die Flussmündungen in die Regnitz.
Einzelhandel und Nahversorgung, Gewerbe und Handwerk
Die Struktur von Gewerbe und Handwerk in Pettstadt ist der
Größe der Kommune entsprechend gut.
Hinsichtlich der Nahversorgung bietet die innerörtliche Bäckerei
einige wichtige Dinge für den täglichen Bedarf. Dieses Angebot
gilt es für die Zukunft weiter zu unterstützen, damit dieses langfristig gehalten werden kann.
Soziales, Kultur und Bildung
Die Sozialstruktur von Pettstadt bietet bereits einige Angebote
vor allem auch für Kinder und Jugendliche. Auf Grund der Auswirkungen des demographischen Wandels wird jedoch deutlich,
dass ein erweitertes und vor allem auch seniorengerechtes
Angebot (Wohnraum und Aktivitäten) zur Stärkung von Pettstadt beitragen würde.
Im Abschlussbericht werden folgende Sanierungsziele für die
Gemeinde definiert:
• Schaffung eines angepassten Wohnungsangebotes für alle
Generationen und Gesellschaftsgruppen in Verbindung mit
Treff- und Begegnungsmöglichkeiten
• Ortskern gestalterisch und funktional unter Rückgriff auf
das vorhandene städtebauliche Potenzial zu verbessern
• Das große Potenzial für den Bereich Naherholung weiter ausbauen und entwickeln und auch das Alleinstellungsmerkmal Fähre weiter ausbauen
• Auseinandersetzung mit nachhaltiger Siedlungsentwicklung
• Im Ortskern ist der Erhalt einer Versorgungsinfrastruktur
für den täglichen Bedarf von großer Bedeutung.
• Einen breit getragenen Beteiligungsprozess aller gesellschaftlichen Gruppen entwickeln.
Nr. 3/17
Höchste Priorität haben für die Gemeinde folgende Maßnahmen:
• Bau des Bürgerhauses Hopfengarten
• Ausbau der Etterwege
• Einrichtung eines Quartiersmanagement in Form der Beauftragung einer externen Fachkraft mit folgenden wesentlichen Aufgaben: Bewohnerengagement initiieren und fördern, Interessen im Ort zueinanderbringen und zwischen
ihnen vermitteln, Mitwirkung an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Projektideen und Maßnahmenvorschläge
des ISEK’s, etc.
• Entwicklung des Fährumgriffes, Bau der Radwegeunterführung an der Kreisstraße BA 21 zur Fähre und Ausbau der
Naherholung
• Verbesserung des ÖPNV
• Entwicklung eines Verkehrskonzeptes
In die Kategorie „hohe Priorität“ wurden folgende Themen eingestuft:
• Gesamtplanung Hauptstraße
• Helferkreis „Pettstadter für Pettstadt“
• Leerstands- und Flächenmanagement
• Image / Werbung
Diese Maßnahmen wurden der Kategorie „Mittlere Priorität“
zugeordnet:
• Fuß- und Radwegenetz
• Bau eines Mündungsrundweges
• Verbesserung der Parkplatzsituation am Kirchplatz
Nach der abschließenden Vorstellung des Sanierungsgebietes,
das im Groben den alten Ortskern von Pettstadt umfasst, billigte der Gemeinderat den Abschlussbericht und beschloss, die
erforderliche Beteiligung der Behörden und Fachstellen durchzuführen.
Ferner werden die Bürgerinnen und Bürger in einer Abschlussveranstaltung, die am Donnerstag, den 16. März 2017 um 19
Uhr im Bürgersaal des Rathauses stattfindet, über die Ergebnisse des Prozesses unterrichtet (s.a. Einladung im amtlichen
Teil dieses Mitteilungsblattes).
Haushaltssatzung der Gemeinde Pettstadt für
das Haushaltsjahr 2017
Der Gemeinderat billigte den von der Verwaltung vorgelegten
Haushaltsplan für das Jahr 2017 sowie den Finanzplan für die
Jahre bis 2020.
Der diesjährige Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt
ab mit 3.020.350 Euro (Vorjahr: 3.101.500 Euro) und im Vermögenshaushalt mit 2.393.600 Euro (Vorjahr: 606.800 Euro).
Die wichtigsten Einnahmepositionen des diesjährigen Verwaltungshaushaltes sind:
Grunderwerbsteueranteil Straßenunterhaltszuschuss
vom Staat Finanzzuweisung für staatl.
Aufgaben Konzessionsabgabe Umsatzsteuerbeteiligung Schulhausmiete vom Schulverband Grundsteuern A + B Zuweisungen für Kindertagesstätten Gewerbesteuer Plan 2017 10.000 Euro Plan 2016
6.000 Euro
27.300 Euro 27.300 Euro
34.000 Euro 50.000 Euro 92.000 Euro 32.000 Euro
45.000 Euro
85.000 Euro
103.500 Euro 103.500 Euro
147.000 Euro 146.000 Euro
300.000 Euro 300.000 Euro
350.000 Euro 425.000 Euro
Pettstadt
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Schlüsselzuweisung 325.000 Euro 450.000 Euro
Einkommensteuerbeteiligung 1.190.000 Euro 1.120.000
Euro
Der Verwaltungshaushalt enthält folgende wesentlichen Ausgaben:
Straßenbeleuchtung Betriebskosten Straßenunterhaltskosten Kläranlage – Unterhaltskosten Bauleitplanungskosten Kindertagesstätten Betriebskostenzuschüsse
Plan 2017 Plan 2016
34.000 Euro 25.000 Euro 8.000 Euro 10.000 Euro 26.000 Euro
15.000 Euro
15.000 Euro
30.000 Euro
550.000 Euro 550.000 Euro
Gewerbesteuerumlage Schulverbandsumlage Personalkosten Kreisumlage 85.000 Euro 98.000 Euro
150.000 Euro 128.000 Euro
563.310 Euro 557.890 Euro
822.200 Euro 647.800 Euro
Im Vermögenshaushalt sind Investitionen in einer Größenordnung von insgesamt 2.302.000 Euro (Vorjahr: 471.300 Euro)
vorgesehen. Darunter fallen:
Vermögenserwerb
Rathaus – EDV 50.000 Euro
Schule/Kinderhort – Einrichtung 40.000 Euro
Begegnungszentrum –
Grunderwerb + Gebäudeabbruch 340.000 Euro
Bauhof – Restkaufpreis
Geräteträger Zuführung vom Verwaltungshaushalt Investitionszuweisung Land Investitionszuweisung für Kinderhort + Schule Investitionszuweisung für Städtebauförderung Herstellungsbeiträge Abwasseranlage 159.295 Euro
126.500 Euro
424.000 Euro
323.000 Euro
10.000 Euro
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 1.350.805 Euro entnommen. Zum
Ende des Haushaltsjahres 2017 ergibt sich somit voraussichtlich ein Rücklagenstand von 762.300 Euro (Vorjahresstand:
2.111.700 Euro). Der Schuldenstand beträgt zum Ende des
Jahres 975.000 Euro (Vorjahresstand: 1.027.400 Euro).
Der Gemeinderat legte abschließend folgende Hebesätze für
die von der Gemeinde zu erhebenden Steuern fest:
Grundsteuer A + B: Gewerbesteuer: 320 v. H. (Vorjahr: 320 v. H.)
320 v. H. (Vorjahr: 320 v. H.)
Im Haushalt des Eigenbetriebes „Bürgernet Pettstadt“, der
zusammen mit dem Gesamthaushalt beraten und verabschiedet
wurde, wurden die notwendigen Haushaltsmittel zum Bau und
zur Fertigstellung des Glasfasernetzes in Höhe von 1.450.000
Euro (Vorjahr: 650.000 Euro) festgesetzt. Die Finanzierung dieser Bauausgaben erfolgt, ebenso wie im Vorjahr, durch eine
langfristige, zinsgünstige Kreditaufnahme.
46.000 Euro
Hochbaumaßnahmen
Feuerwehrhauserw. –
Planungskosten 15.000 Euro
Schule/Kinderhort – Planungsund Baukosten 1.430.000 Euro
Begegnungszentrum –
Bau von öffentl. Stellplätzen
175.000 Euro
Tiefbaumaßnahmen
Schule/Kinderhort – Außenanlagen
Gemeindestraßen – Planung
Verkehrskonzept Abwasserbeseititung –
Verbesserungs maßnahmen
und Regenwassentlastung
Nr. 3/17
Öffnungszeiten am Faschingsdienstag
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeindeverwaltung ist am
Faschingsdienstag, 28. Februar 2017 ab 12.00 Uhr
geschlossen.
Gemeinderats- und
Bauausschusssitzungen
45.000 Euro
30.000 Euro
110.000 Euro
Betries- und sonst. technische Anlagen
Straßenbeleuchtung –
Ergänzung Leuchten 20.000 Euro
Lange Straße und LET
Langfeldleuchten im Innenort
Die
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Zuweisungen
+
Zuschüsse für Investitionen Dritter) liegen in diesem Jahr bei
22.000 Euro (Vorjahr: 13.000 Euro).
Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die
Schulen zahlt die Gemeinde Pettstadt an den Schulverband
eine Vermögensumlage von 10.000 Euro. Ferner stellt sie
Haushaltsmittel von 12.000 Euro für das gemeindliche Förderprogramm zur Entsiegelung von befestigten Flächen, zum Bau
von Versickerungsanlagen, zur Dachbegrünung und zum Bau
von Zisternen auf Privatgrundstücken zur Verfügung.
Finanziert wird der Vermögenshaushalt aus folgenden Einnahmen:
Dienstag, 14. März 2017 um 19:00 Uhr
Gemeinderatssitzung im Rathaus
Die Tagesordnung wird ab dem 8. März in den Aushangkästen
und im Internet bekannt gegeben. Etwaige Änderungen können
Sie der Tagespresse sowie dem Internet unter (www.pettstadt.
de/sitzungen) entnehmen. Eine Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses findet nur bei Bedarf statt.
Wir bitten auf die Bekanntmachungen in den Aushangkästen zu
achten.
Müllabfuhrtermine im März 2017
Freitag,03.03.2017
Freitag,10.03.2017
Montag,
13.03.2017
Freitag,17.03.2017
Freitag,24.03.2017
Freitag,31.03.2017
Biotonne
Restmülltonne
Papiertonne + Gelber Sack
Biotonne
Restmülltonne
Biotonne
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Stegaurach OT Kaifeck
Winterzeit:
Mittwoch: 14:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Pettstadt
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Öffnungszeiten Rathaus
Nr. 3/17
Kath. ErwachsenenBildung
Beziehungen gestalten, in der Partnerschaft, in der Familie
mit Gewaltfreier Kommunikation am 18.03.2017
BUND Naturschutz
Vortrag „Der Wolf kehrt heim“ am 16.3.17
Sollten Sie keinen Internet-Zugang haben, dann kommen Sie
zu uns ins Rathaus - wir drucken Ihnen die Informationen gerne
aus!
Broschüren neu in diesem Monat:
Seniorenakademie Bayern
Flyer „Programm 2017“
Gesundheitsregion Bamberg
Broschüre „Veranstaltungen zum Thema psychische
Gesundheit“ von Januar - April 2017
Kolping-Akademie
Bildungsprogramm Frühjahr-Saommer 2017
Familienregion Bamberg
Flyer „Psychische Gesundheit im Alter“, diverse Veranstaltungen
Kulturamt der Stadt Bamberg
Veranstaltungskalender des lfd. Monats für Stadt und Landkreis Bamberg
Neue Fundsachen
Wann?Was?
12.02.17 Schwarzer Geldbeutel
Fundort
Sandspielfeld
am Schulsportplatz
Weitere Fundsachen finden Sie unter www.pettstadt.de/fundamt
Informationen im Internet unter
www.pettstadt.de/mitteilungsblatt
Reparaturarbeiten an der Fähre Pettstadt
BSW Bahn-Sozialwerk
Veranstaltungstermine 03/2017
für (ehem.) Bundesbahnmitarbeiter
Bayer. Bauernverband
Termine Feb + Mär 2017 + Termine Mär + Apr 2017
Hospiz Akademie Bamberg
Change-Management für Führungskräfte am 30.03.Anmeldung
bis 02.03
DONUM VITAE in Bayern e.V.
„Tanzen in der Schwangerschaft“ am 16.03.17
„Zwillinge – Doppeltes Glück und viele Fragen!“am 23.03.17
DT. Erwachsenen-Bildungswerk
Fernlehrgänge für Pädagogen
Boy‘s Day am 27.04.17 Schnuppern in Gesundheitsberufe
Evangelisches Bildungswerk
„Solidarität, Stärke, Würde“ Vortrag am 02.03.17
„Frauen in der Reformation“ am 16.03.2017
„Lästern mit Luther oder Das Maul des Volkes“ am 31.03.2017
VHS Bamberg Land
Neue EDV Wochenendkurse
Landratsamt Bamberg
Kontaktgruppe „Im Gleichgewicht“ bei Essstörungen
Selbsthilfegruppe „Krise nach der Geburt“
Nach dem Sandstrahlen und Neubeschichten des Rumpfes
der Fähre sind weitere Reparatur- und Wartungsarbeiten auf
der Oberseite der Fähre notwendig. Nach Absprache mit dem
Gutachter des TÜV-Süd soll die Oberseite der Fähre teilweise
mit neuen Blechen belegt werden, um ein Eindringen von Niederschlagswasser in den Schiffskörper zu verhindern. Die notwendigen Schweißarbeiten werden von einem Fachbetrieb
Anfang März durchgeführt, anschließend werden die Bleche
neu beschichtet. Nach einer notwendigen Trocknungszeit von
mehreren Tagen, kann die Fähre voraussichtlich erst wieder
Mitte März ins Wasser gehoben werden, so dass die geplante
Aufnahme des Fährbetriebes zum 1. März nicht eingehalten
werden kann. Wir rechnen damit, dass die Inbetriebnahme der
Fähre dann Mitte bzw. Ende März erfolgen kann. Wir bitten die
Fahrgäste um Verständnis für die notwendigen Arbeiten, die witterungsbedingt erst ab Mitte Februar begonnen werden konnten.
Die Gemeindeverwaltung
Pettstadt
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Einladung zur ISEK Abschlussveranstaltung
GEMEINDE PETTSTADT
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept
Die Gemeinde Pettstadt hat einen fundierten planerischen
Blick in die Zukunft gerichtet und dazu ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen lassen. Dabei
wurden unterschiedliche Themenbereiche und wichtige Fragen
beantwortet.
• Für welche Nutzungen besteht in Pettstadt Bedarf?
• Wo liegen die Pettstadter Stärken, die es weiter zu entwickeln gilt?
• Was sind die Schwächen in Pettstadt, die behoben werden
müssten?
• Welche Zielsetzung verfolgt die Gemeinde Pettstadt im
Rahmen ihrer Entwicklung?
• Welche Maßnahmen dienen dazu, die Ziele umzusetzen?
Zur Beantwortung dieser und weiterer „Zukunftsfragen“ hat die
Gemeinde Pettstadt Gespräche und Diskussionsrunden geführt.
Wir wollen Sie nun über das Ergebnis des Prozesses, bei dem
Sie bereits im Herbst 2014 eingebunden wurden, informieren.
Wir stellen Ihnen die entwickelten Ziele und Maßnahmen für
die langfristige Entwicklung von Pettstadt vor und wollen Ihnen
gleichzeitig die nächsten und ersten konkreten Schritte für die
Zukunft erklären.
Am Donnerstag 16.03.2017 um 19:00 Uhr
im Bürgersaal Rathaus Pettstadt, gibt es dazu eine Informationsveranstaltung und damit auch Aufbruchsveranstaltung für die konkrete Umsetzung des ISEKs
Bürgermeister, Gemeinderat und Planerteam freuen sich auf Ihr
zahlreiches Erscheinen.
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG WITTMANN, VALIER UND PARTNER GBR Hainstr. 12,
96047 Bamberg, Tel 0951/59393, Fax 0951/59593
e-mail: [email protected]
Probebetriebe der an die Funkalarmierung angeschlossenen Feuerwehrsirenen
Das Landratsamt Bamberg führt in Zusammenarbeit mit der
Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim einen Probebetrieb
der Feuerwehrsirenen im Landkreis Bamberg am
Samstag, 4. März 2017,
in der Zeit von 9:00 bis ca. 12:00 Uhr
durch.
Richtlinien
der Gemeinde Pettstadt zur Förderung von Entsiegelungsund Versickerungsmaßnahmen und Einrichtungen zur
Regenwasserrückbehaltung auf privaten Grundstücken
Die Versiegelung von Flächen verhindert die Versickerung von
Regenwasser und verringert die natürliche Verdunstung. Die
Folgen sind hoher und schneller Abfluss in die Kanalisation,
Hochwasserereignisse, Senkung des Grundwasserspiegels,
Verschlechterung des Kleinklimas und Verödung von Landschaftsräumen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pettstadt hat die nachfolgend aufgeführten Richtlinien zur Förderung von Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken in der Sitzung am 11.10.2016 beschlossen.
Nr. 3/17
§1
Ziel der Förderung
(1) Ziel der Richtlinien ist es, den Rückbau von versiegelten
Flächen, bzw. den Bau von Versickerungsanlagen für unbelastetes Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken
zu fördern. Mit diesen Maßnahmen wird u.a. ein wichtiger
Beitrag zur Sicherung von Grundwasservorkommen, zur
Verbesserung der Grundwasserneubildung sowie zur Entlastung von Kanalisation und Kläranlagen geleistet.
(2) Liegt die zu entsiegelnde Fläche im Bereich einer festgestellten oder vermuteten Altlastfläche, ist der anstehende
Boden auf potentiell auswaschbare Schadstoffe zu überprüfen.
(3) Regelungen in Wasserschutzgebieten und innerhalb des
Nachbarschaftsrechts sind zu berücksichtigen.
§2
Zuwendungszweck
(1) Die Gemeinde Pettstadt gewährt Fördergelder für Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen auf privaten
Grundstücken. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen
der haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel. Sind die
Haushaltsmittel für das laufende Jahr aufgebraucht, findet keine Förderung mehr statt.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung
besteht nicht.
§3
Gegenstand der Förderung
(1) Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die eine Entsiegelung des Bodens zum Ziel haben bzw. die Versickerung von
unbelastetem Niederschlagswasser zulassen, das von versiegelten Flächen (z.B. Dächern) abfließt.
(2) Als Maßnahmen zur Bodenentsiegelung bzw. Rekultivierung sind die landschaftsgerechte Wiederherstellung bzw.
Neugestaltung bisher versiegelter Flächen aus z.B. Beton,
Asphalt und Verbundpflaster anzusehen, die mit Mutterboden rekultiviert oder z.B. durch Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Rasenfugen- und Splittfugenpflaster
wasserdurchlässig befestigt werden.
Eine Wiederherstellung mit wasserdurchlässigen Materialien ist förderfähig unter der Voraussetzung, dass vorher
ein Kanalanschluss vorhanden war. Der Unterbau ist entsprechend einschlägigen Bauvorschriften bzw. Herstellerangaben zu fertigen.
(3) Förderfähige Maßnahmen im Falle von Versickerungsanlagen sind der Bau der Anlage und die Installation des Zuleitungssystems.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser, das von
versiegelten Flächen abfließt, ist, abhängig von den verfügbaren Versickerungsflächen, der Durchlässigkeit des Untergrundes und den Grundwasserverhältnissen, die jeweils
optimale Versickerungsmethode auszuwählen.
Voraussetzung für eine gezielte Versickerung sind sandige
kiesige Böden. Dementsprechend sind Flächen-, Mulden-,
Rohr und Schachtversickerung förderfähig.
§4
Zuwendungsempfänger
(1) Antragsberechtigt sind Eigentümer der Grundstücke, auf
denen die Maßnahme durchgeführt werden soll bzw. sonst
dinglich Verfügungsberechtigte (Erbbauberechtigte).
(2) Das entsprechende Grundstück muss sich im Gemarkungsgebiet der Gemeinde Pettstadt befinden.
§5
Zuwendungsvoraussetzungen
(1) Die Gemeinde Pettstadt prüft, ob die vorgesehenen Maßnahmen technisch, ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll
sind und stellt die förderfähigen Kosten fest.
(2) Die Zuschussgewährung erfolgt nur für die erstmalige
Durchführung einer Maßnahme. Bereits durchgeführte Entsiegelungsmaßnahmen bzw. bereits bestehende Versickerungsanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Pettstadt
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(3) Maßnahmen, die bereits durch Fördermittel Dritter bezuschusst werden, können nur in Höhe der Differenz zwischen
der bereits erfolgten Bezuschussung und dem errechneten
Betrag aus dem vorliegenden Förderprogramm berücksichtigt werden.
Fördertatbestände
Nr. 3/17
§6
Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
Die Gemeinde Pettstadt gewährt für Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken einen
Zuschuss im Rahmen der haushaltsrechtlich bereitgestellten Mittel.
Die Förderung wird wie folgt begrenzt und festgesetzt:
Förderung in Gebieten mit
Mischwasserkanalisation
Förderung in Gebieten mit
Trennkanalisation
1. Entsiegelung von
befestigten Flächen
Rückbau versiegelter Flächen
(Mindestfläche 10 m²) und die
15 Euro je m² entsiegelter Fläche, 7,50 Euro je m² entsiegelter Fläche,
jedoch max. 1.000 Euro je Grundstück jedoch max. 500 Euro je Grundstück
Wiederherstellung von Grünbzw. Gartenland
Rückbau versiegelter Flächen
(Mindestfläche 10 m²) und die
12,00 Euro je m² entsiegelter Fläche, 6,00 Euro je m² entsiegelter Fläche,
Wiederherstellung mit
jedoch max. 1.000 Euro je Grundstück jedoch max. 500 Euro je Grundstück
wasserdurchlässigen
Befestigungsmaterialien
2. Anlagen zur Versickerung
15,00 Euro je m² abgeleiteter
7,50 Euro je m² abgeleiteter
versiegelter Fläche, jedoch max.
versiegelter Fläche, jedoch max.
von Niederschlagswasser (z. B.
2.000 Euro je Grundstück
1.000 Euro je Grundstück
Mulde, Rigole, Sickerschacht)
3. Dachbegrünung
50 % der Herstellkosten, max. 500
25 % der Herstellkosten, max. 250
Euro bis 30 m² Dachfläche und max. Euro bis 30 m² Dachfläche und max.
1.000 Euro ab 30 m² Dachfläche
500 Euro ab 30 m² Dachfläche
4. Bau von Zisternen
bis 2,49 cbm
von 2,5 cbm — 4,99 cbm
ab 5,0 cbm — 7,49 cbm
ab 7,5 cbm
§7
Sonstige Zuwendungsbestimmungen
(1) Die Auftragsvergabe darf nicht vor Einreichung des Antrags
an die Gemeinde erfolgen.
(2) Der Zuschuss kann zurückgefordert werden, wenn die Realisierung nicht mit den in der Antragstellung gemachten
Angaben übereinstimmt und die Abweichungen im Sinne
der Richtlinien nicht förderungsfähig sind.
§8
Verfahren
(1) Der Antrag auf Förderung ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Pettstadt, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt einzureichen.
Die geplante bauliche Maßnahme ist durch eine kurze Projektbeschreibung und gegebenenfalls durch beigefügte
Bau- und Lagepläne zu erläutern. Dem Antrag sind die
Kostenvoranschläge beizufügen.
(2) Die Zuschüsse werden durch schriftlichen Bescheid bewilligt; entschieden wird in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge.
(3) Die Mittel werden nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und der Vorlage der Rechnungsbelege ausgezahlt. Die
Gemeinde Pettstadt behält sich das Recht vor, die Anlage
abzunehmen und die Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen zu überprüfen.
(4) Die geförderte bauliche Maßnahme muss spätestens ein
Jahr nach Antragstellung abgeschlossen sein. Nach diesem Zeitpunkt verfällt der Anspruch auf Förderung.
kein Zuschuss
250 Euro
500 Euro
750 Euro
kein Zuschuss
125 Euro
250 Euro
375 Euro
§9
Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
Pettstadt, 24. Oktober 2016
Jochen Hack
Erster Bürgermeister
Mehr Bürgernähe – Servicestelle des
Bezirks Oberfranken in Bamberg,
Wilhelmsplatz 3
(Eingang Augustenstraße)
Der Bezirk Oberfranken berät zu Fragen der Behindertenhilfe
und der Hilfe zur Pflege auch in Bamberg.
„Inwieweit muss ich für die Pflegekosten meiner Eltern aufkommen?“ oder „Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mein
behindertes Kind?“ Solche und ähnliche Fragen werden seit
Anfang 2013 nicht mehr nur in Bayreuth, sondern auch in Bamberg in der Servicestelle des Bezirks Oberfranken am Wilhelmsplatz 3 besprochen.
Die Servicestelle ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger
aus der Region Bamberg-Forchheim-Lichtenfels, die Fragen zu
Pettstadt
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den Leistungen des Bezirks als überörtlicher Sozialhilfeträger
klären möchten. Zwei Mitarbeiter stehen an den Werktagen für
die Anliegen der Bürger zur Verfügung und geben kompetente
Auskunft zu allen Leistungen und Fragestellungen des Bezirks.
Darüber hinaus nutzt der Bezirk Oberfranken die Servicestelle
in Bamberg als Veranstaltungsort, um in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen im Westen Oberfrankens
anzubieten.
Servicestelle des Bezirks Oberfranken in Bamberg
Wilhelmsplatz 3, 96047 Bamberg
Telefon: 0921 7846-2401
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Mo. – Do.: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Mikrozensus 2017 im Januar gestartet
Auch im Jahr 2017 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung
durchgeführt.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.pettstadt.de/aktuelles
Öffnungszeiten
Sie finden uns in der Hauptstraße 24 in Pettstadt (gegenüber
vom Schmied und von der Sparkasse).
Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
Dienstag : ......................................................... 9 Uhr bis 11 Uhr
Mittwoch: ........................................................ 16 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag: .................................................... 17 Uhr bis 19 Uhr
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Buchreservierungen und -verlängerungen sind telefonisch während der Öffnungszeiten möglich Tel: 09502 / 490453, Verlängerungen auch über unsere
Internetseite: www.pettstadt.de/gemeindebuecherei
Büchervorstellung
Wir haben zum Jahresanfang 28 neue Bücher angeschafft,
darunter auch ein paar Kinder- und Sachbücher. Davon möchten wir Ihnen hier einige Bestseller vorstellen:
Der nervenaufreibende, abgründige neue Roman der renommierten Nr.1-Spiegel-Bestseller-Autorin Tana French.
Aislinn Murray ist jung, hübsch und liegt tot
in ihrem Haus, der Tisch ist für ein romantisches Abendessen gedeckt. Wieder so
eine klare Beziehungstat, denkt die Polizei.
Doch bald stoßen die Detektives Antoinette
Conway und Stephen Moran auf Ungereimtheiten. Und es wird immer offensichtlicher,
dass jemand in der Mordkommission ihre Arbeit behindert. Weil
sich Antoinette mit ihrer brutalen Art Feinde gemacht hat? In
einem explosiven Ermittlungskreisel wird nur eines immer deutlicher: Unschuldig ist hier niemand.
Das neue Krimi von Stefan Anheim:
In Helsingborg an der schwedischen Westküste wird ein Auto aus dem Hafenbecken
geborgen. Eigentlich wäre der Fall klar: ein
Unfall. Doch bei der Obduktion stellt sich
heraus, dass der Fahrer schon lange tot war,
als das Auto ins Wasser stürzte.
Nr. 3/17
Kommissar Fabian Risk und seine Kollegen untersuchen den
mysteriösen Todesfall. Jemand glaubt, den Toten erst letzte
Woche gesehen zu haben. Wie ist das möglich? Risk hat einen
Verdacht, aber der ist so absurd, dass er ihn zunächst selbst
nicht glauben will.
Eins ist allerdings sicher: Es wird noch weitere Opfer geben, ein
Serienmörder ist am Werk. Nur durch Zufall ist die Polizei jetzt
auf seine Spur gekommen. Der Tote im Hafenbecken war nicht
das erste Opfer, und noch lange nicht das letzte...
Das dritte Band der Tuchvilla Saga, ein historischer Roman von Anne Jacobs :
Augsburg, 1920. In der Tuchvilla blickt man
voller Optimismus in die Zukunft. Paul Melzer ist aus russischer Kriegsgefangenschaft
zurück und übernimmt die Leitung der Tuchfabrik, um der Firma wieder zu altem Glanz
zu verhelfen. Seine Schwester Elisabeth
zieht mit einer neuen Liebe wieder im Herrenhaus der Familie ein. Und Pauls junge Frau
Marie will sich einen lang gehegten Traum erfüllen: ihr eigenes
Modeatelier. Ihre Modelle haben großen Erfolg, doch es kommt
immer wieder zu Streitigkeiten mit Paul – bis Marie schließlich
die Tuchvilla mit den Kindern verlässt …
Darüber hinaus finden Sie noch unter den Neuigkeiten:
• „Letzte Runde“ und „Dickes Fell“ von Moritz Matthies: zwei
spannende und unterhaltsame Krimis, die die Tierwelt mit
viel Humor, Situationskomik und einem Händchen für Tiere
abbilden. Die Bücher sind nicht nur für jugendliche, sondern
auch für erwachsene Leseratten bestens geeignet.
•
„Die Seelen der Nacht“ und „Wo die Nacht beginnt“, zwei
Science Fiction Romane aus der Saga von Erfolgsautorin
Deborah Harkness.
•
„Spinnenfeuer Elemental Assassin 6“ und „Black Blade das
dunkle Herz der Magie“, zwei Fantasie-Romane von NewYork-Times-Bestsellerautorin Jennifer Estep.
Schauen Sie doch mal vorbei und lassen Sie sich von unserer
großen Bücherauswahl überzeugen! Wir freuen uns auf Ihren
Besuch.
Impressum
Mitteilungsblatt
Gemeinde Pettstadt
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Pettstadt erscheint monatlich jeweils am letzten Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
– Herausgeber, Druck und Verlag:
LINUS WITTICH Medien KG,
Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
– Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Pettstadt, Jochen Hack,
Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt
für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG.
– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.
Versandkostenanteil.
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der
Redaktion wieder.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte
Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ihr Mi tte i l ungsbl a tt:
viel mehr als nur ein „Blättchen“!
Pettstadt
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Nr. 3/17
Ergebniss der Neuwahlen bei der
Jahreshauptversammlung 2017
Wann?Was?
28.02.2017 OGV Winterwanderung
03.03.2017 STS Stammtischtag
03.03.2017 Weltgebetstag der Frauen
04.03.2017 BNL Schlachtschüssel
04.03.2017 PGR „Frühschichten“ in der Fastenzeit
05.03.2017 SV Pettstadt 2 - TSV Breitengüßbach 2
07.03.2017Gitarrenspielen
11.03.2017 PGR „Frühschichten“ in der Fastenzeit
12.03.2017 KS Heimatnachmittag
„Waldpflege und Waldrecht“
13.03.2017 Freies Wirtshaussingen
15.03.2017 Tanz Treff
16.03.2017 ISEK Abschlussveranstaltung
18.03.2017 FSV Jahreshauptversammlung
18.03.2017 PGR „Frühschichten“ in der Fastenzeit
19.03.2017 SV Pettstadt 2 - SpVgg Rattelsdorf 2
19.03.2017 SV Pettstadt - SpVgg Rattelsdorf
20.03.2017 Gemütlicher Nachmittagstreff
21.03.2017 SVP Sportlerstammtisch
22.03.2017 Tanz Treff
22.03.2017 VdK Jahreshauptversammlung
25.03.2017 STS Jahresessen
25.03.2017 PGR „Frühschichten“ in der Fastenzeit
27.03.2017 POV Sitzung
29.03.2017 Tanz Treff
30.03.2017 Kath Erw.Bild. - Foto-Präsentation
Australien Teil 1
31.03.2017 KS „Der Hölle Rache! .. wenn Emotionen
überkochen...“
01.04.2017 PGR „Frühschichten“ in der Fastenzeit
Wo?
TP Turnhalle
Stammlokal
Caritasheim
bei Fritz Linz
Pfarrheim
Sportgelände
Jugendräume
Pfarrheim
Bürgersaal
Gast. Göller
Sportlerheim
Bürgersaal
NZ Schützenheim
Pfarrheim
Sportgelände
Sportgelände
Pfarrheim
Sportlerheim
Sportlerheim
Museumsgast.
Schmaus
Stammlokal
Pfarrheim
Gast. Göller
Sportlerheim
Im Zuge der Jahreshauptversammlung am Samstag,
28.01.2017, fanden planungsmäßige Neuwahlen in der Vorstandschaft des Anglervereins statt. Nach den Wahlen standen
folgende Amtsträger fest:
- Zum 1. Vorsitzenden wurde Werner Baldauf gewählt.
- Zum 2. Vorsitzenden wurde Robert Nowotny gewählt.
- Zum 1. Kassenverwalter wurde Andreas Linz gewählt.
- Zum 2. Kassenverwalter wurde Alexander Ehler gewählt.
-Zu Beisitzern in den Ausschuss wurden Hans Bräuer,
Thomas Heidenreich, Thomas Bayer, Stefan Deuber und
Jürgen Dechantsreiter gewählt.
- Zu Schriftführern wurden Nadine Buchberger und
Michael Schönhofer gewählt.
- Zu Jugendleitern wurden Markus Buchberger und Kevin
Pfeuffer gewählt.
Die neugewählte Vorstandschaft bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und verwiesen zugleich auf ein aufgabenreiches Jahr 2017!
Besonders am Festwochenende zum 50-Jährigen Vereinsjubiläum mit Einweihung des neuen Vereinsheim und bei der
Durchführung von Maifest und Straßenfest wird jede helfende
Hand benötigt.
Bürgersaal
Bürgersaal
Pfarrheim
Termin für die Freunde
des Gitarrenspielens.
Dienstag, 07.03.2017
Jeweils 19.30 Uhr im Jugendraum der Schule Pettstadt.
Kontakt: Stark Günter, Sandstraße 7a, Tel.09502/1666
Freies Wirtshaussingen
Das nächste Wirtshaussingen ist am Montag, den 13.03.2017
um 19.00 Uhr in der Gastwirtschaft Göller.
Kontakt: Günter Bauer Tel. 09502/501
Gemütlicher Nachmittag
Wir laden wieder zu unserem Nachmittag bei Unterhaltung,
Spiel und Stricken am Montag, 20. März um 14.00 Uhr herzlich
ein.
Anni Opris und Anni Dusold
Zu jeder Zeit selbst gestalten.
Familienanzeigen ONLINE BUCHEN:
www.wittich.de
Einladung zur Schlachtschüssel
Samstag, 04. März 2017 ab 11:00 Uhr!!
Wo? bei Fritz Linz, Pettstadt Hauptstraße 7 !!! Im beheizten Zelt,
im Hof !!!
Es gibt: Aus dem Schlachtkessel
frisches Bauchfleisch oder Kopffleisch, Herz und Niere, Rot- und
Leberwurst, dazu fränkisches Bauernbrot und hausgemachtes
Sauerkraut. Und zur Verdauung ein Stamperl Schnaps!
Preis: 1 Portion 4,50 €
Extra Stück Fleisch, Kopffleisch, Wurst 1,- €
Bier: 0,5 Liter 2,00 €
Wasser, Limo, Spezi 0,5 Liter 1,00 €
Sonstiges: Möchten Sie lieber Zuhause speisen, dann holen
sie sich Ihre Schlachtschüssel einfach bei uns ab.
!!! Bitte geeigneten Topf mitbringen !!!
Herzliche Einladung ergeht an alle Bürger und Bürgerinnen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen „Guten
Appetit“.
Ihre Bürger Nahe Liste Pettstadt e.V.
Einladung zur Generalversammlung 2017
der Bürgernahen Liste Pettstadt e.V. (BNL e.V.)
am 22.04.2017 um 19:00 Uhr
im SVP Sportlerheim Pettstadt
Pettstadt
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Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung der anwesenden Mitglieder durch den 1.Vorsitzenden
2. Totengedenken der Mitglieder
3. Bericht des 1.Vorsitzenden
4. Bericht des Schriftführers
5. Bericht des Kassiers
6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
7. Neuwahlen der Vorstandschaft und des Ausschusses
8. Vorschau der Aktivitäten der BNL 2017-2018
9. Wünsche und Anträge (Diese müssen 2 Wochen vor Beginn
der Versammlung schriftlich an den 1. Vorsitzenden gerichtet werden)
Pettstadt den 15.02.2017
gez. Linz Friedrich 1.Vorsitzender
Nr. 3/17
Freiwillige Feuerwehr
Pettstadt
Termine Gesamtfeuerwehr
Thema: Monatliche Übung - aktive Mannschaft
am Montag, 06.03.2017 von 19.00 - 21.45 Uhr
Referent: Werner Ri./Kutschera D.
Den aktuellen Ausbildungsplan findet Ihr auch auf unserer
Website www.fw-pettstadt.de.
R. Werner, 1.Kommandant Tino Hertel, 2. Kommandant
Frauenfeuerwehr
Thema: Monatliche Übung
am Freitag, 17.03.2017 von 19:00 - 21:00 Uhr
Referent: Hertel
Jahreshauptversammlung 2017
Am Samstag, den 18.03.2017, findet um 20:00 Uhr im Nebenzimmer des Schützenhauses die diesjährige satzungsgemäße
Jahreshauptversammlung des Freihand Schützenverein Pettstadt statt. Gemeinsam möchten wir die Veranstaltungen des
neuen Sportjahres planen.
Hierzu möchten wir alle Mitglieder des Vereins recht herzlich
einladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Gedenken an verstorbene Vereinsmitglieder
4. Protokoll der Generalversammlung 2016
5. Bericht des 1. Vorsitzenden
6. Jahresberichte
a. Schriftführer
b. Schützenmeisteramt
c. Jugendleitung
d. Kassenwart
7. Kassenprüfbericht
8. Aussprache zu den Berichten
9. Entlastung der Vorstandschaft
10. Ehrungen
11. Vorschau und Planung Schützenjahr 2017
12. Wünsche und Anträge
Anträge an die Versammlung sind bis spätestens 11.03.2017
schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten.
Die Vorstandschaft bittet alle Mitglieder um eine rege Teilnahme
an dieser Versammlung.
Im Vorfeld dieser Jahreshauptversammlung findet um 18:00 Uhr
in der Pfarrkirche ein Gottesdienst zu Ehren der verstorbenen
Mitglieder statt. Auch hierfür bittet die Vorstandschaft um Teilnahme.
Mit freundlichen Schützengruß
Mario Werner, Schriftführer
F r ö h l i c h e G r u s s -A n z e i G e n :
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Alte Feuerlöscher gesucht
Die Feuerwehr Pettstadt sucht ständig ausgesonderte Feuerlöscher jeder Art und Größe für Übungszwecke und Ausbildung.
Die Feuerlöscher einfach am Feuerwehrhaus abstellen. Vielen
Dank!
Freiwillige Feuerwehr
Pettstadt 1870 e.V.
Vorankündigung:
Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pettstadt 1870 e.V. findet
am Samstag, 22. April 2017, um 18:30 Uhr
im Feuerwehrhaus Pettstadt statt. Die Tagesordnung wird in der
nächsten Mitteilungsblattausgabe satzungsgemäß bekanntgegeben. Wir bitten alle Mitglieder sich den Termin vorzumerken.
Die Vorstandschaft
Freiwillige Feuerwehr Pettstadt 1870 e.V.
Jugendfeuerwehr Pettstadt
Jugendfeuerwehrübungen März/April 2017
Datum 04.03.2017 09:00 Uhr
11.03.2017 09:00 Uhr
18.03.2017 09:00 Uhr
30.03.2017 09:00 Uhr
13.04.2017 27.04.2017 17:30 Uhr
Thema
Rettungsschwimmer,
Schwimmbad Hirschaid
Rettungsschwimmer,
Schwimmbad Hirschaid
Rettungsschwimmer,
Schwimmbad Hirschaid
Jugendfeuerwehrübung
Ferien
Jugendfeuerwehrübung
Für alle Interessierten ab 11 Jahren gilt – schaut doch einfach
mal unverbindlich vorbei … eine Aufnahme ist jederzeit möglich.
Pettstadt
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Nr. 3/17
Sonntag, 12.03.2017, 15 Uhr: Heimatnachmittag „Waldpflege und Waldrecht“
Wieder einmal treffen wir uns am Sonntagnachmittag um 15:00
Uhr im Bürgersaal, um Geschichten und Wissenswertes aus
unserer Heimat zu erfahren. Unser 2. Bürgermeister Fritz Linz,
gleichzeitig Vorsitzender der Rechtlergemeinschaft Pettstadt,
hat Interessantes und Kurioses zu erzählen.
Dazu gibt es wie immer Kaffee und Kuchen und auch ein bisschen Wald-Musik.
links 1.Vorsitzender Jürgen Wenzel, rechts Peter Heberlein
Freitag, 31.03.2017, 20 Uhr: „Der Hölle Rache! ... wenn Emotionen überkochen...“
Die Schauspielerin Ursula Gumbsch
und die Pianistin Christine Fesefeldt
nähern sich augenzwinkernd auf musikalisch-literarischem Weg einem
starken Gefühl.
Verletzte Frauen schreien, heulen,
streiten, toben, und manchmal schlagen sie zu. Rächende Frauen gelten
als garstige Teufelsweiber, die das Bild weiblicher Anmut zerschlagen und zu raffinierten Mitteln greifen.
Karten gibt es ab 10.03.2017 bei der Gärtnerei Reichert und im
Internet unter www.diekultschmiede.de
Am 17.01.2017 fand in der Grundschule Pettstadt vormittags für alle Klassen jeweils ein Trommel-Workshop statt,
den die KULT.schmiede gesponsert hat. Bei einer kleinen Aufführung konnte das Erlernte auch gleich noch präsentiert werden. Näheres dazu bei den Schulnachrichten.
Informationen zu unseren Veranstaltungen auch auf der Homepage www.diekultschmiede.de
Über die Aktivitäten der weiteren Abteilungen des Vereins , das
Vororchester (Leitung Melissa Habermann und Karin Wagner),
die Bläserklasse Frensdorf/Pettstadt (Leitung Martin Lechner),
den Männerchor (Leitung Uwe Bartl), der Kinderchor (Leitung
Ute Bauer) wurde berichtet.
Die Mitgliederversammlung beschloss eine moderate Beitragserhöhung ab dem 01.01.2017 (von 30 auf 36Euro für Erwachsene, von 15 auf 18 Euro für Minderjährige jährlich).
Mangels Fahnenträgern kann die Vereinsfahne nur noch eingeschränkt gezeigt werden.
Zur Unterstützung der Vereinsführung hat sich Peter Beierwaltes bereit erklärt die Vereinsvorsitzenden bei Trauerfeiern
oder Beerdigungen ggf. zu vertreten.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern und Spielern des Frühlingsskonzerts der Blaskapelle Pettstadt !
Chöre
Der Männerchor unter der Leitung von Uwe Bartl probt jeden
Mittwoch von 19 Uhr bis 20:30 Uhr im Feuerwehrhaus.
Ansprechpartner: Peter Beierwaltes 09502/1894
Der Kinderchor trifft sich jeden Donnerstag um 17:00 Uhr im
Pfarrheim bei Frau Bauer.
Jahreshauptversammlung
Der Musik- und Gesangverein Pettstadt unter dem Vorsitz von
Jürgen Wenzel konnte in seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung eine Ehrung für 50 Jahre Mitgliedschaft vornehmen:
Peter Heberlein hat über diesen langen Zeitraum dem Verein
die Treue gehalten und ist der beste Beweis für die junghaltende Wirkung von Musik und Gesang!
Insgesamt kann der Verein auf ein sehr erfolgreiches musikalisches Jahr 2016 zurückblicken.
So konnte in einem großen Jubiläumskonzert das 90 jährige
Bestehen des Vereins gefeiert werden.
Die Blaskapelle unter der Leitung von Michael Saffer erzielte
beim Oberstufenwettbewerb des Bayerischen Blasmusikverbandes den 1. Platz im Verbandentscheid des Nordbayerischen
Musikbundes, im Landesentscheid einen 5. Platz als beste teilnehmende nordbayerische Kapelle.
Der Frauenchor im MGV hat sich leider aufgelöst, da zahlreiche
Sängerinnen aus dem Verein ausgetreten sind.
Dafür wurde ein Jugendchor für 12 bis 27 jährige gegründet
(Leitung Elisabeth Pagan) um den Nachwuchs zu fördern.
Unser Jugendchor für Jugendliche und junge Erwachsene im
Alter von 12 bis 27 Jahren sucht Euch.
Neben dem Spaß am Chorgesang bieten wir eine solide Stimmbildung und musikalische Weiterbildung.
Chorproben finden in der Regel im Abstand von 2 Wochen am
Dienstag um 18:00 Uhr statt.
Die genauen Termine können Sie unter [email protected]
erfragen. Leitung Elisabeth Pagan
Nächste Proben:
14.03.2017 um 18 Uhr im Feuerwehrhaus
28.03.2017 um 18 Uhr im Feuerwehrhaus
Orchester
Vororchester und Projekt-Ensemble
Leitung: Karin Wagner und Melissa Habermann
Montag 06.03. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
Montag 13.03. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
Montag 20.03. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
Montag 27.03. Probe um 17:45 - 18:45 Uhr
Blasorchester
Leitung: Michael Saffer
Pettstadt
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Samstag, 04.03.2017 Sonntag, 12.03.2017 Sonntag, 19.03.2017 Freitag, 24.03.2017 Freitag, 31.03.2017 17:15 bis 19:45 Probe
16:30 bis 19:00 Probe
16:30 bis 19:00 Probe
ca. 18 Uhr Geburtstagsständchen
für Bürgermeister
19:00 bis 21:30 Probe
Nr. 3/17
POV Sitzung
Vorschau 2017 (Achtung Änderungen)
Freitag, 29.09.2017
ab 18:30 Probenabend für Konzert mit Orchester-Coaching
(externer Gastdirigent)
Samstag, 30.09.2017
ab 09:30 bis Abends (max. 19 Uhr) Probentag Konzert mit
Orchester-Coaching (externer Gastdirigent)
Samstag, 07.10.2017
19 Uhr Herbstkonzert
Samstag, 15.10.2017
ab 13 Uhr Probentag Wettbewerb
19. bis 22. Oktober
Orchester-Wettbewerb der Bundeswehr in Bahlingen
Ende Januar
1. Runde Oberstufen-Wettbewerb des BBMV
Die Vertreter sämtlicher Vereine und Institutionen unserer
Gemeinde sind herzlich zur Frühjahressitzung der Pettstadter
Ortsvereine (POV) eingeladen, die am
Montag, den 27.03.2017,
um 19.00 Uhr (s.t.)
im Gasthaus Göller
Bitte immer die Mails abrufen um sich über kurzfristige Änderungen und genaue Zeitangaben zu informieren.
Alexander Hummel
POV Sprecher
stattfindet und für die folgende Tagesordnung vorgeschlagen
wird:
1. Begrüßung
2. Planung POV Straßenfest 2017
3. Wünsche, Anträge, Sonstiges
4. Verlesen und Genehmigung des Protokolls
Im Falle der Verhinderung sind die Vereinsvorsitzenen gebeten,
einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden.
Instrumentalausbildung:
Wer sich für ein Instrument interessiert, eines ausprobieren und
sich informieren möchte, kann sich jederzeit an Daniela Kroack
(923148) wenden. Besonders gesucht werden Spieler für Oboe
und Fagott.
„Frühschichten“ in der Fastenzeit
Winterwanderung am
Faschingsdienstag, 28.02.17
Wir laden zu unserer Winterwanderung von Ebrach nach
Handthal mit Einkehr im Forellenhof in Handthal ein. Wegstrecke einfach ca. 1 ½ Std.
Treffpunkt: 10 Uhr am Parkplatz Turnhalle zwecks Bildung von
Fahrgemeinschaften.
Anmeldung erbeten bei Günter Bauer, Tel. 501 (wg. Sitzplatzreservierung im Forellenhof)
Auch wanderfreudige Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Vorankündigung:
Bildervortrag über „Heil- und Gewürzpflanzen aus unserer
Umgebung“ am 05.04.17 im Bürgersaal, Beginn: 19 Uhr.
Wir lernen Heilpflanzen kennen, die bei Alltagsleiden (z.B.
Erkältungskrankheiten, Wundbehandlung, für Magen und Darm
usw.) eingesetzt werden und die alle in unserer unmittelbaren
Umgebung wachsen.
Referentin: Ursula Bosnjak, Heilpraktikerin, Ebermannstadt.
Herzliche Einladung ergeht an alle, auch Nichtmitglieder
Walter Schönhofer
Erster Vorsitzender
Ih r Mitteilung s blatt:
viel mehr als nur ein „Blättchen“!
Für Frühaufsteher und Neugierige – Jugendliche und jung
Gebliebene – bieten wir in der Fastenzeit wieder an den 6
Samstagen jeweils um 6.30 Uhr eine sogenannte „Frühschicht“ als positiven Start in den Tag an. Wer gerne den Tag
mal mit ein paar rhythmischen Liedern, Impulstexten und meditativen Elementen starten möchte, ist an folgenden Tagen –
diesmal ins Pfarrheim – eingeladen:
4.3., 11.3., 18.3., 25.3., 1.4. und 8.4.
Und damit nicht nur die Seele gestärkt wird, gibt´s wie immer
anschließend ein gemeinsames Frühstück.
Lust bekommen? Dann vormerken! Wir warten auf Sie / Euch.
Ihr Pfarrgemeinderat
Freitag, 3. März 2017
Monatlicher Stammtischtag im Stammlokal.
Beginn: ca. 18.00 Uhr
Wir hoffen wieder auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder
und Freunde.
Samstag, 25. März 2017
Jahresessen im Stammlokal, ab 18.00 Uhr
Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder des Stammtisches Schrauderos. Jedes Mitglied erhält einen Gutschein.
Pettstadt
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Nr. 3/17
Zur Auswahl stehen verschiedene Gerichte.
Anmeldungen werden bis 19. März in der Gastwirtschaft
Schrauder, Tel. 9257644, erbeten.
Hinweis: Es ergeht keine gesonderte Einladung mehr.
Jahreshauptversammlung vom 28.01.2017
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung konnte die Vorstandschaft insgesamt 34 Mitglieder begrüßen. Nach der Totenehrung und der Beschlussfassung über die Tagesordnung
berichteten der Schriftführer Werner Gallenz und der Kassier
Manfred Dippacher. Vorstand Werner Schrauder ging in seinem
Jahresrückblick auf die zahlreichen Aktivitäten des Vereins ein.
Dabei bedankte er sich besonders bei den zahlreichen Helfern,
ohne die die Durchführung der zahlreichen Veranstaltungen
(besonders das Johannisfeuer und der Kirchweihdienstag) nicht
möglich gewesen wäre. In seinem Bericht erwähnte er außerdem das Engagement des Vereins für wohltätige und gemeinnützige Zwecke innerhalb der Gemeinde. So wurden wieder der
Martinszug, die Gemeindebücherei, die Kinder-/ und Jugendfeuerwehr und die Ministranten mit Sach- und Geldspenden
unterstützt. Die Kassenprüfer Jochen Hack und Günter Trager
bescheinigten dem Kassier und der Vorstandschaft einwandfreie Arbeit und so konnten diese schließlich durch einstimmigen Beschluss der Versammlung entlastet werden.
Da keine Neuwahlen anstanden, konnte die offizielle Veranstaltung, nach einer kurzen Diskussion über das bevorstehende
40-jährige Vereinsjubiläum am 25. Mai 2017, bereits sehr pünktlich beendet werden.
Voranzeige:
Samstag, 1. April 2017:
internes Schafkopfrennen und Romméturnier
Freitag, 7. April 2017: Stammtischtag im Stammlokal
Werner Schrauder, Vorstand
Jahreshauptversammlung mit Ehrungen
Der VdK Ortsverband Frensdorf mit Reundorf und Pettstadt
lädt alle Mitglieder und interessierte Bürger zur diesjährigen
Jahreshauptversammlung mit Ehrungen ein.
Sie findet statt am Mittwoch, 22. März 2017 im Saal der Museumsgaststätte Schmaus
Beginn: 19.00 Uhr
Sportlerstammtisch
Liebe Vereinsmitglieder,
unser Sportlerstammtisch für alle „Junggebliebenen“ findet
regelmäßig an jedem dritten Dienstag im Monat um 18.30 Uhr
im Sportlerheim statt.
Das nächste Treffen ist somit am 21. März 2017.
Roland Hack, stv. Vorsitzender
Tagesordnung:
- Begrüßung und Totengedenken
- Berichte der Vorstandschaft
- Bericht des Kassiers
- Vortrag zum Thema Rente und Pflege;
Referent: VdK Kreisgeschäftsführer Friedrich Koch
- Ehrungen
- Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Über großes Interesse und zahlreiche Beteiligung
freut sich die Vorstandschaft
TanzTreff
Tanzen - wie es uns gefällt, und jeder wie er kann - bei freiem
Eintritt (auch für Nichtmitglieder) - immer mittwochs, 19.30 Uhr.
Termine im März: 15. / 22. / und am 29.03.2017
Kurzfristige Änderungen während des laufenden Monats finden
Sie auf der Website der Gemeinde unter ‚Veranstaltungen‘.
Heidi Schmitt, Tel. 09502 698
www.hotel-breitenbacher-hof.de
Zweckverband
für Wasserversorgung der Auracher Gruppe
Austausch der Wasserzähler
Wegen Eichung werden die Wasseruhren im Bereich der
Gemeinde Pettstadt von den Bediensteten des Zweckverbandes Auracher Gruppe in den Monaten März und April 2017
ausgetauscht. Alle Grundstückseigentümer werden gebeten,
dafür zu sorgen, dass in dieser Zeit der Zugang zu den Wasseruhren ungehindert möglich ist.
Pettstadt
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Nr. 3/17
Frensdorfer Mesnerin und Pfarrheimverwaltung:
Renate Schonert
Tel. 09502 / 8351 oder Handy 0152 / 342 762 08
Gottesdienstanzeiger für die Pfarreien
Frensdorf, Herrnsdorf,Pettstadt und
Reundorf und für die Kuratie Vorra
Ausgabe 03/2017
PFARRBÜRO/PFARRER FRENSDORF
Tel: 09502/921080
Fax: 09502/921082
[email protected]
Homepage der Pfarrei Frensdorf: www.pfarrei-frensdorf.de
Öffnungszeiten
Di und Fr 10 bis 12 Uhr
Do 14 bis 17 Uhr
Pfr. Wolfgang Schmidt 09502/921080
Handy 0170 / 167 2390
Pfr. Hermann Komnick 09502/923505
Pfr. P. Wolfram Schüßler 09502/202 (Pfarramt Schlüsselau)
Pfv. P.Stephan Panzer 09502/1204 (Pfarramt Sambach –
nur Anrufbeantworter)
Diakon Georg Bauer, Pettstadt
Tel: 09502/214
Handy:
0170 / 7180693
Email: [email protected]
Die Erste Heilige Kommunion empfangen
am 17.04. in Vorra: Luis Bayer, Lara Bittel, Doro Deinlein, Christoph Kirchner, Janina Krapp, Benedikt Lackmann, Tamara
Schäfer, Valentin Schieweck, Florian Schmidt, Lea Verleger
am 23.04. in Frensdorf: Maja-Erika Bittner, Alexander Bombeschko, Anouk Borgstedt, Veit Bräunig, Leonie Dorsch, Josefine Dumrauf, Leon Geyer, Lenya Haas, Emma Hofmann, Dahlia Jones-Nhampossa, Ella Klöhr, Flaviu Kraus, Theresa Kraus,
Finja Lefever, Eva Löffelmann, Anna Messingschlager, Klara
Paul, Luisa Schilling, Zoe Zeiler
am 30.04. in Herrnsdorf: Elias Bittel, Milena Dauer, Elena Dengler, Leo Eichhorn, Emily Kirstein, Marie Krebs
am 30.04. in Pettstadt: Julian Eberle, Simon Först, Lena Gotthardt, Luca Heberlein, Samuel Herlitz, Samantha Höhlein, Britta
Kaiser, Maximilian Kaiser, Lukas Köppl, Johannes Kroack, Emilia Müller, Rebecca Schäfer, Philipp Scheele, Anna Stallwitz
am 07.05. in Reundorf: Nicolas Fischer, Alina Kalb, Fabian
Schindlbeck, Isabell Singer, Moritz Steidl, Erik Zunner
Das Pfarrbüro Frensdorf ist am Donnerstag, 02.03.17
geschlossen
TERMINE – INFORMATIONEN – ANGEBOTE
Intentionen von Werktagsmessen, die wegen Beerdigung
am gleichen Tag ausfallen, werden im nächstmöglichen
Gottesdienst-Anzeiger auf den Sonntag (oder VAM) verlegt.
Jubelkommunion 2017:
Reundorf Sonntag 23.04.17 Pettstadt Samstag, 06.05.17
Frensdorf Sonntag, 14.05.17 Vorra Sonntag, 21.05.17 Herrnsdorf Sonntag, 28.05.17 10.00 Uhr
17.00 Uhr
10.30 Uhr
9.00 Uhr
10.00 Uhr
Haus St. Gertrud (Oase):
Niederbronner Schwestern Tel. 09502 / 383
Ökumenische Exerzitien im Alltag
1. Treffen: Donnerstag, 02.03.2017 um 19.30 Uhr
Weitere Treffen: Donnerstag, 09.03., 16.03., 23.03., 30.03.,
06.04.2017
Bibelgesprächskreise:
Do 09.03. 9.00 – 10.30 Uhr
Mo 20.03. 19.30 – 21.00 Uhr
Einladung zur Gruppenstunde in der Oase für Kinder ab der
4.Klasse:
Freitag, 24.03. 15.30 – 17.00 Uhr
Pettstadt
- 15 -
Nr. 3/17
Pettstadt
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.. es gibt sie wieder …
unsere Kinderfeuerwehr!
9 ab 8 Jahren (Ausnahmen nach Absprache möglich)
9 kostenlose Mitgliedschaft
9 unter Garantie: Spaß, Action und Freude
9 zweimal monatlich Samstags (ungerade Wochen)
9 spielerisches Heranführen an das
Feuerwehrwesen
Nächste Termine:
04. März, 18. März, 01. April, 15. April
Bei Fragen, meldet euch einfach
oder kommt unverbindlich vorbei!
Bastian Rothe 0176/83316598
Heiko Wicklein: 09502/4900222
Richard Werner 09502 / 8283
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Pettstadt
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Nr. 3/17
Weltgebetstag der Frauen
Der erste Freitag des Monats März ist seit weit über 100 Jahren
Feiertag der ökumenischen Weltgebetstagsfrauen.
In diesem Jahr findet der Weltgebetstag am 3. März statt.
Die Gebetsordnung steht unter dem Motto: „Was ist denn fair?“
und kommt aus den aus 7107 Inseln bestehenden Philippinen.
Die hochaktuelle, globale Frage des Gebetstagsmottos wird
von uns Menschen enorm unterschiedlich beantwortet. Das
aber führt nicht zum Erhalt der Schöpfung, zum Frieden und zu
Gerechtigkeit. Die wachsende Ungleichheit auf dieser Erde ist
nicht in Gottes Gerechtigkeit zu begründen, sie resultiert aus
rücksichtsloser Ausbeutung seit Jahrhunderten. Diese trägt
auch zum Klimawandel bei. Die zunehmenden Naturkatastrophen treffen den Inselstaat ganz besonders hart.
Auf der Suche nach Perspektiven müssen viele Filipinos im
Ausland schuften; ihre Überweisungen helfen ihren Familien zu
überleben. Doch besonders viele Frauen zahlen mit ihrem menschenunwürdigen Einsatz einen zu hohen Preis.
Was fair und gerecht ist beantwortet Gott durch Jesus eindeutig. Bitte suchen Sie im Gebet mit uns nach Antworten für ein
gutes Leben bei uns und in der Welt. Dazu laden wir alle, Männer, Frauen und Kinder am 3. März um 19 Uhr ins Caritasheim
der Jugendhilfe ein. Denn nur gemeinsam gibt es eine ausreichende Antwort und es gelingt uns am besten, in unsere Zeit zu
übersetzen, was die Filipinos mit DAGYAW und BAYANIHAN
meinen.
Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen
Ihr WGT-Team aus Pettstadt
Pettstadt
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Australien – Der Fünfte Kontinent Teil 1
Foto-Präsentation im Bürgersaal des Rathauses am
Donnerstag, 30.03.2017 um 19:30 Uhr
Referent: Klaus Henneberg
Australien – Der Fünfte Kontinent Teil 1
Wer hat beim Begriff Australien nicht
Bilder vom Ayers Rock (inzwischen
Uluru) und von eigenartigen Tieren
wie Känguru, Koalabär und Schnabeltier vor Augen? Tatsächlich erfüllt
der 5. Kontinent, der gerade einmal
vor gut 200 Jahren von Weißen bevölkert wurde, all diese Klischees,
hat aber noch weit mehr zu bieten. Weltberühmt ist die Architektur des Sydney Opera House, dessen Dach wie Segel im Wind
aussieht. Die Großstädte Sydney, Melbourne und Adelaide sind
Zeugen einer modernen Industrienation. Das extrem sonnenverwöhnte „Downunder“, zugleich kleinster Kontinent und größte
Insel der Erde, ist zudem berühmt wegen seiner herrlichen Sandstrände. Aufgrund der Bilderfülle wird zu einem späteren Zeitpunkt
ein zweiter Vortrag angeboten.
Nr. 3/17
Zahlreiche Gäste konnten am „Tag der Öffentlichkeit“ in der
Pausenhalle in Frensdorf begrüßt werden. Frau Eva Hinterhuber, als Projektleiterin, erläuterte den Eltern das Konzept der
Miniphänomenta. Herr Alexander Hennemann vom bayme vbm,
dem Hauptsponsor in Bayern, überbrachte Grußworte. Auch die
beiden Bürgermeister, Herr Jakobus Kötzner und Herr Jochen
Hack, waren anwesend und trugen sich mit persönlichen Spenden in die vorhandenen Listen ein.
Da den Schulkindern diese beiden Projektwochen sehr viel
Spaß gemacht haben, hoffen sie natürlich, dass mit Hilfe der
Eltern einige Stationen nachgebaut werden können und so an
unserer Schule weiter geforscht werden kann.
Pettstadt trommelt
„Miniphänomenta in Bayern“
an der Grundschule Frensdorf-Pettstadt
vom 21.1. bis 3.2.2017
Die Miniphänomenta in Bayern, das sind 52 naturwissenschaftlich-technische Experimente zum Anfassen an
Grundschulen. Die Kinder
tauchen in die Welt des Staunens, Forschens und Begreifens ein und werden automatisch zum eigenständigen und
selbstgesteuerten Lernen
angeregt. Auch unsere Schüler*innen in Frensdorf und Pettstadt
waren von Anfang an mit Begeisterung dabei.
Am Samstag, dem 21.1.2017, wurden an unserer Schule in
Frensdorf in den Gängen und der Pausenhalle die Stationen
aufgebaut. Die Lehrer erhielten am Nachmittag Hinweise zum
pädagogischen Konzept.
Am Montagvormittag ging es dann für die Schüler*innen los. In
den folgenden zwei Wochen hatten alle Kinder die Möglichkeit
sich in den Pausen und wiederholt auch während der Unterrichtszeit mit allen Stationen intensiv auseinander zu setzen.
Auch unsere Mittelschüler waren immer wieder staunend vor
einzelnen Stationen anzutreffen.
Die beiden Nachmittagstermine zum Forschen und Entdecken
wurden von Schülern und Eltern gut angenommen.
Am 17. Januar war es soweit: Die Pettstadter Grundschüler waren von der Kultschmiede zu einem ganz besonderen
Ereignis eingeladen. Das Erlebnistrommeln. An diesem Schulvormittag durfte jede Klasse eine Schulstunde lang auf sogenannten Cajons lernen, tolle Rhythmen zu bekannten Liedern
zu trommeln. Trommellehrer Uwe Pfauch erklärte den Kindern
genau und spielerisch, was sie dabei beachten müssen. So
hatte jede Klasse schnell mehrere Lieder einstudiert und trommelte begeistert mit. Neben den Cajons brachte der Trommelprofi noch Boomwhackers mit in die Schulturnhalle. Das sind
farbige Kunststoffröhren in verschiedenen Tonlagen, mit denen
die Schüler ebenfalls schnell und ohne Probleme Begleitungen
zu verschiedenen Songs einübten. Zum Abschluss des Trommeltages durfte jede Klasse das vorführen, was sie am Morgen
erlernt hatten. Dazu waren auch die Eltern der Kinder eingeladen. Voller Stolz präsentierten die jungen Trommler, was sie
auf ihren Cajons und mit ihren Boomwhackers geprobt hatten.
Ein tolles Gemeinschaftserlebnis und eine schöne Abwechslung vom Schulalltag für alle Grundschüler! Vielen Dank an die
Pettstadter Kultschmiede, die den Trommeltag organisiert und
finanziert hat!
Pettstadt
- 20 -
Hallenfußballturnier der Jungen
Am Mittwoch, 25. Januar 2017, fand das Hallenfußballturnier
der Jungen (3./4. Klasse) in der Blauen Schule in Bamberg statt.
Gekommen waren 15 Mannschaften aus der Stadt und dem
Landkreis Bamberg. Die Vorrunde wurde in vier Gruppen zu je
vier bzw. drei Mannschaften ausgetragen.
Unser Schulteam hatte drei Spiele, wobei das 1. Spiel mit 1:0
gegen die Grundschule Hirschaid gewonnen wurde, das nächste Spiel gegen die Wunderburgschule endete 0:0 unentschieden. Die letzte Begegnung wurde gegen die Grundschule Strullendorf mit 0:2 verloren. Leider war das eine Gegentor zu viel,
weil wir deswegen das Viertelfinale nicht erreichten.
In der Gesamtwertung landeten wir auf dem 9. Platz.
Das Turnier gewann die Grundschule Baunach. Sie ist somit der
alte und neue Kreismeister im Landkreis Bamberg.
Autorenlesung im Schulhaus Pettstadt
Im Rahmen des 2. Bamberger Literaturfestivals organisierte die
Gemeindebücherei Pettstadt eine Autorenlesung für die 1. und
2. Klasse.
Nina Müller, geboren in Bayreuth las aus dem
dritten Band ihrer Kinderbuchreihe Kuschelflosse.
Kuschelflosse – Der knifflige Schlürfofanten-Fall
„Eines Morgens steht ein wunderschön
eingepacktes Geschenk vor Kuschelflosses Haustür. Ein Geschenk, das
schlürft, wackelt und blubbert. Und
heraus kommt: ein kleiner Schlürfofant! Der saugt alles ein, was ihm vor
den Rüssel kommt. Kuschel und seine
Freunde sind verwundert, doch als sich
ihr Erstaunen über den rieseigen Appetit des Schlürfofanten gelegt hat, gewinnen sie ihn sehr schnell lieb. Sie verstehen zwar seine Sprache
nicht, doch wahre Freunde brauchen keine Worte. Der Schlürfofant muss unbedingt zurück zu seiner Familie. Eine abenteuerliche Reise beginnt ...“
Fasziniert lauschten die Schüler Nina Müllers abwechslungsreichem Vortrag. Man konnte an den Gesichtern erkennen, wie
sie von der aufgebauten Spannung mitgerissen wurden. Der
Autorin gelang es immer wieder, die Erst- und Zweitklässler mit
in die Abenteuer des Fisches Kuschelflosse und seiner Freunde
einzubeziehen. Es wurden nicht nur die Bilderbuchseiten vergrößert gezeigt. Frau Müller griff öfters zum Zeichenstift und
brachte die Helden ihres Kinderbuches zu Papier. Auch das war
für die Schulkinder sehr beeindruckend.
Am Ende waren sich alle Kinder einig: das hat riesigen Spaß
gemacht! Sicherlich werden in den nächsten Wochen viele die
Kuschelflosse-Bücher in der Bücherei ausleihen wollen, um
auch noch die nicht gehörten Abenteuer zu erfahren. Vielen
Dank an alle Organisatoren!
Musik zum Mitfühlen
Mit über 50 Schülern aus der Schule Frensdorf-Pettstadt startet
jeden Donnerstag und Freitag ein Potpourri an Musik.
Bereits im Februar beginnt das Auswählen und Erkunden der
unterschiedlichen Blasinstrumente für die neuen Musiker.
Zunächst können die Schüler*innen die Instrumente kennen-
Nr. 3/17
lernen. Die Musiklehrer*innen besuchen alle Kinder der zweiten Klassen. In einer zweiten Begegnung dürfen die Kinder alle
Instrumente ausprobieren: anfassen, reinpusten und die ersten
Töne hervorzaubern.
Hierbei werden sie von ihren zukünftigen Musiklehrer*innen
fachkundig angeleitet. Für ausführliche Fragen stehen dann in
einem Elternabend der Leiter der Kreismusikschule Bamberg
Land, Herr Gentil, und Herr Lechner zur Verfügung. Hier wird
auch genau erklärt, was Registerbesetzung bedeutet. Am Ende,
wenn alle Kinder miteinander musizieren, fühlt es sich nicht nur
wie ein komplettes Orchester an, sondern es hört sich auch tatsächlich so an. Wie wir erst unlängst beim „Tag der Öffentlichkeit“ anlässlich der Miniphänomenta erleben konnten.
Wir in der Grundschule Frensdorf-Pettstadt freuen uns sehr,
dass wir ein solch gewinnbringendes Miteinander in unserer
Schule erleben dürfen.
Pettstadt
- 21 -
Informationsveranstaltung zur
Ausbildung an den
DEB-Berufsfachschulen
Für alle, die sich für eine Ausbildung im Gesundheits- und Sozialbereich interessieren, bieten die Berufsfachschulen des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks (DEB) am 30. März 2017
einen Informationsabend in der Dürrwächterstraße 29 an.
Zwischen 17:00 bis 18:00 Uhr werden die Ausbildungen
zum Ergotherapeuten (m/w), Masseur (m/w), Pharmazeutisch-technischen Assistenten (m/w) und Physiotherapeuten (m/w) vorgestellt.
Nr. 3/17
Bauernmuseum
Landkreis Bamberg
Kurse im Bauernmuseum
Klöppeln für Anfänger und Fortgeschrittene
Der Kurs findet unter der Leitung von Ulrike Lehner ab Mittwoch, 8. März 2017 an sechs Kursabenden jeweils mittwochs
von 18:00 bis 20:15 Uhr im Seminarraum des Bauernmuseums
statt.
Nähere Informationen und Anmeldung über VHS Bamberger
Land, Tel.: 0951/85-760 oder
E-Mail: [email protected].
Forstpflanzenbestellung bei der WBV
Bamberg e.V. ist wieder möglich
Eichendorff-Gymnasium
Informationsabend
am Freitag, 10. März 2017, ab 17.30 Uhr
Das Eichendorff-Gymnasium, Kloster-Langheim-Str. 10, 96050
Bamberg, veranstaltet für Schülerinnen, die an das Gymnasium
übertreten wollen, und deren Eltern am
Ab sofort ist für Mitglieder der WBV Bamberg e.V. wieder die
Bestellung von Forstpflanzen und Forstmaterial für die kommende Frühjahrspflanzung möglich. Aktuelle Bestellformulare
erhalten Sie bei Ihrem Obmann oder in der Geschäftsstelle
der Waldbesitzervereinigung Bamberg e.V. unter Tel.: 09542772100 oder [email protected]. Bis zum 08. März müssen die Bestellungen der Geschäftsstelle vorliegen.
Freitag, 10. März 2017, ab 17.30 Uhr
einen Informationsabend.
Nach einem Einführungsvortrag von 17.30 Uhr bis 18.15 Uhr in
der Turnhalle besteht die Möglichkeit, das Schulhaus zu besichtigen und weitere Informationen zu erhalten. Während des Vortrages für die Eltern finden für die Schülerinnen der zukünftigen
5. Klassen „Schnupperkurse“ statt.
Für die Schülerinnen der 5. und 6. Klassen bieten wir ab
September 2017 von Montag bis Donnerstag zwischen
13.00 und 16.00 Uhr eine Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an.
Die Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe
5 des Gymnasiums werden in der Zeit vom 8. bis 11. Mai 2017
von 8.00 - 16.00 Uhr (durchgehend) und am 12. Mai 2017
von 8.00 - 13.00 Uhr am Eichendorff-Gymnasium entgegengenommen.
OStDin Brigitte Kaiser, Schulleiterin
Malkurs für Kinder in den Osterferien
Alter: 6-12 Jahre, Montag 10.04. bis Mittwoch 12.04.2017 (3
Tage) jeweils 9-12Uhr (Gebühr 24,30€ für 3 Tage). Schule Pettstadt, Kursleitung: Annabel Adler.
Anmeldung und Information bei Michaela Kaiser
09502/9266715
Am Mönchsgraben 6a · 96158 Frensdorf-Reundorf
Vollwärmeschutz
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Altbausanierung
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Malerarbeiten
Tel.: 09502-925752 · Fax: 09502-925753 · Mobil: 0160-96265812
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Pettstadt
- 22 -
Nr. 3/17 KW 8
Das neue Gesicht, der neue Chef
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Der Alte
Der Neue
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Mobil: 0170 5173341
Tel.: 08571 926550 • Fax. 08571 926551
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Es bleibt alles beim Alten. Nur das Gesicht an der Spitze ist deutlich jünger.
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Pettstadt
- 23 -
Nr. 3/17 KW 8
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Camper und Osterhasen aufgepasst –
das Stadtwerke Bamberg Feriencamp gibt’s auch 2017!
Vom 10. bis zum 13. April 2017 lädt Brose Bamberg erneut
100 Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren in die BROSE
ARENA ein. Vier Tage lang dreht sich beim Stadtwerke
Bamberg Feriencamp alles um Basketball und Bildung.
„Dribbelcounter“ – bekannt von den Heimspielen von Brose
Bamberg – sowie bei einer Schnitzeljagd in der BROSE ARENA
beweisen. Für ausreichend Verpflegung und Spaß an der Bewegung und am Basketball ist gesorgt.
Die Anmeldung zum Feriencamp ist unter www.stadtwerkebamberg.de/feriencamp möglich und kostet 90 Euro pro
Kind. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Kinder begrenzt. Alle
Informationen rund um das Camp gibt es außerdem unter
Neben viel Basketballaction bietet der achtmalige deutsche www.brosebamberg.de/kidsaktionen. Brose Bamberg freut
Meister dank der Unterstützung der Camppartner auch 2017 ne- sich auf viele basketballbegeisterte Camper in der BROSE
ben viel Action mit dem orangenen Leder auch ein buntes Pro- ARENA.
gramm aus Bildungsinhalten. Dabei werden die verschiedensten
Themenbereiche abgedeckt, sodass den Kindern an vier Camp- Mit freundlicher
tagen auch abseits des Basketballfeldes viel geboten wird.
Unterstützung von:
Auf dem Parkett der Bundesligaprofis geht es in der ersten
Osterferienwoche um das orangene Leder und von Experten
präsentiertem Wissen, denn bereits seit mehreren Jahren gilt in
den Osterferien vor allem eins: Ferienzeit ist Campzeit.
Folgende Camppartner sind in diesem Jahr an Bord:
• Stadtwerke Bamberg
• Verkehrsbetriebe der Stadtwerke
Bamberg
• Fränkischer Tag
• „kinder+Sport Basketball Academy“
• DAK-Gesundheit
• REWE-Markt Philipp Smith OHG
Baunach
• Bambados Bamberg
Außerdem können sich die Kinder und
Jugendlichen beim „Shooting Star“, dem
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Der Brose Bamberg e.V. sucht
sein 1000. Mitglied. Der Verein des
achtmaligen deutschen Meisters
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den Nachwuchs-basketball in der
Region und sorgt mit seinem Engagement nachhaltig dafür, dass
Basketball in Franken erhalten
bleibt. Aber der Verein kann mehr:
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Vorteile, wie exklusive Verlosungen und Rabattaktionen,
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Basketballfamilie
profitieren kannst. Gemeinsam
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ketballherz in dir höher? Dann
werde unser 1000. Mitglied. Dem
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Lebensjahr sowie für Studierende
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Alle weiteren Informationen zum
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Mit freundlicher
Unterstützung von:
Pettstadt
- 25 -
Nr. 3/17 KW 8
Versicherung, Steuer & Recht
Wann verjähren
Strafzettel?
Rechtsanwalt
Dr. UDo ostermann
auch Fachanwalt für Versicherungsrecht
tätigkeitsschwerpunkte:
Bank- und Kapitalanlagerecht
(widerruf von Darlehensverträgen, Bankentgelte, Immobilien-,
Medien- und schiffsfonds, Gesellschaftsbeteiligungen,
Zertifikate, wertpapiere, Genussrechte)
Versicherungsrecht
(erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenund Krankentagegeldversicherung, Unfallversicherung)
Grüner Markt 31
96047 Bamberg
Telefon 09 51 – 1 33 70 33
[email protected]
www.ra-ostermann.de
Laut Straßenverkehrsgesetz gilt
für Ordnungswidrigkeiten im
Straßenverkehr eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Danach erlassene Bußgeldbescheide
müssen nicht gezahlt werden.
Die Bußgeldstelle hat jedoch
verschiedene
Möglichkeiten,
diese Verjährungsfrist zu unterbrechen, mit der Folge, dass die
Frist neu zu laufen beginnt. Gegen Bescheide, die innerhalb der
Frist erlassen wurden, können
Autofahrer innerhalb von zwei
Wochen nach Zustellung
Einspruch einlegen. Bei einem
Bußgeldbescheid wegen Falschparkens ist das allerdings nur
dann sinnvoll, wenn man sich
sicher ist, dass das Fahrzeug zum
fraglichen Zeitpunkt nicht falsch
abgestellt war. Beweisen muss
den Verstoß die Behörde.
(Quelle: Rechtsratgeber Roland –
Der Rechtschutz-Versicherer)
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Wichtige Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung von Rechtsanwalt Dr. Udo Ostermann
Erhebliche Bedeutung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen
hat die Problematik der sogenannten „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“. Es geht dabei um Informationen, meist über
Vorerkrankungen, ärztliche Behandlungen und Beschwerden, die
der spätere Versicherungsnehmer dem Versicherer vorenthält.
Schlimmstenfalls führte dies dazu, dass Rentenleistungen nicht
ausbezahlt werden und der Versicherungsvertrag durch Anfechtung rückwirkend vernichtet wird.
Die besondere Schwierigkeit für den Versicherungsnehmer bei
der Angabe von Vorerkrankungen, Beschwerden und Behandlungen liegt oftmals darin begründet, dass in den Antragsformularen
häufig Informationen für verhältnismäßig lange Zeiträume von
oftmals 5 – 10 Jahren – letzteres insbesondere bei stationären
Behandlungen der letzten Jahre – abgefragt werden. Da kaum jemand in der Lage sein wird, alle (fach-) ärztlichen Behandlungen
lückenlos aus dem Stande anzugeben, ist davon abzuraten, in
der Beratungssituation mit dem Versicherungsvermittler Angaben
aus dem Gedächtnis zu machen und die Sache dann als erledigt
anzusehen. Spätestens im Leistungsfall besteht die Gefahr, dass
der Versicherer, etwa bei der gesetzlichen Krankenkasse oder
der privaten Krankenversicherung sowie behandelnden Ärzten
Rückfragen hält und dadurch auf nicht mitgeteilte gesundheitliche
Probleme aufmerksam wird. Aus diesem Grunde sollte stets vom
Hausarzt und gegebenenfalls auch Fachärzten eine umfassende
Behandlungsdokumentation über den vom Versicherer abgefragten Zeitraum angefordert werden, um tatsächlich alle Behandlungen, Beschwerden und Erkrankungen lückenlos dokumentieren
zu können. Dies hat zudem den Vorteil, dass man erfährt, welche
Diagnosen beim Arzt vorliegen. Nicht selten sind (Verdachts-) Diagnosen gespeichert, von denen der Patient gar nichts weiß.
Wer über eine neuere Berufsunfähigkeitsversicherung aus den
letzten Jahren verfügt, sollte auch bei einer mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend machen. Denn Rentenleistungen werde nicht nur gewährt, wenn der
Versicherte seinen bisherigen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Ein Leistungsanspruch besteht vielmehr bereits dann,
wenn die Ausübung des Berufs voraussichtlich für die nächsten
sechs Monate nicht möglich sein wird oder bereits eine 6-monatige Berufsunfähigkeit bestanden hat. Rentenleistungen wegen
Berufsunfähigkeit werden häufig in Unkenntnis dieser Voraussetzungen bei kürzeren Berufsunfähigkeitszeiten nicht eingefordert.
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Pettstadt
- 26 -
Nr. 3/17 KW 8
Versicherung, Steuer & Recht
Das ändert sich 2017 steuerlich
(iPr). Höhere Freibeträge, verbesserte Informationen oder
Erleichterungen bei der Steuererklärung: Auch zu Beginn des
Jahres 2017 gibt es mehr oder
weniger wichtige Änderungen.
Die Steuerfreibeträge
In diesem Jahr gibt es zunächst
verschiedene kleine steuerliche
Entlastungen, von denen insbesondere Familien profitieren.
Etwa die Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 Euro auf
8.820 Euro, oder die Anhebung
des Kinderfreibetrags um 108
Euro auf 4.716 Euro.
Das monatliche Kindergeld ist
um zwei Euro je Kind angehoben
worden.
Die Steuererklärung
Auch die Steuererklärung wurde
zu Beginn des Jahres vereinfacht.
Generelle
Belegvorlagepflichten wurden in vielen Bereichen
durch Vorhaltepflichten ersetzt.
So ist es beispielsweise nun nicht
mehr erforderlich, Zuwendungsbestätigungen beim Finanzamt
einzureichen, um Spenden steu-
erlich geltend zu machen. Es
genügt jetzt, die Belege bis zum
Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung
aufzubewahren.
Nur, wenn das Finanzamt es verlangt, sind die Unterlagen vorzulegen.
Neue Produktinformation
bei Altersvorsorgeverträgen
Jeder Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
muss Neukunden vor Vertragsabschluss ein individuelles Produktinformationsblatt aushändigen, das über die Höhe der
Kosten sowie die mit dem Produkt verbundenen Chancen und
Risiken informiert.
Zur Höhe der Kosten ist auf dem
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die einheitliche Kostenkennziffer „Effek­tiv­kosten“ anzugeben.
Um die Chancen und Risiken
eines
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einschätzen zu können, ist zudem die Angabe einer ChancenRisiko-Klasse 1 bis 5 verbindlich.
Auch hierbei hilft der Steuerberater.
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Auch in diesem Jahr gibt es die eine oder andere Änderung, die bei der Steu­ererklärung
berücksichtigt werden muss.
Foto: Tim Reckmann/interPress
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Unterschenkelverlust als Behandlungsfehler?
Völlig aufgelöst erschien eine rüstige Dame in der Anwaltskanzlei.
Sie müsse ihre Wohnung aufgeben, die Möbel verkaufen, in die
bei einem Seniorenheim angegliederte Abteilung betreutes Wohnen ziehen und es bestünde erheblicher Pflegebedarf. Ursache
für die schlimme Lebenssituation von Frau S. wäre der Verlust des
Unterschenkels, der auf die fehlerhafte OP in einer fränkischen
Klinik zurückzuführen wäre.
Nach Einsicht in die Patientenunterlagen wird festgestellt, dass
bei einer harmlosen OP die Blutzufuhr im Bein zu lange unterbrochen war, weswegen es zu einer irreparablen Nervenschädigung
gekommen war.
Auch bei den nachfolgenden Operationen hatte der Operateur
kein glückliches Händchen, was dazu führte, dass ultima ratio das
Bein vom Knie abwärts abgenommen werden musste.
Trotz Vorliegens eines Gutachtens des medizinischen Dienstes
der Krankenkasse, dass das Vorliegen eines Behandlungsfehlers
bejahte, hat die Haftpflichtversicherung der betroffenen Klinik die
Einstandspflicht für ihren Versicherungsnehmer verneint.
Im anschließenden gerichtlichen Verfahren hat der Sachverständige das Vorliegen eines Behandlungsfehlers bejaht, was dann
dazu führte, dass die Klinik zur Zahlung eines hohen 5-stelligen
Schmerzensgeldbetrages verurteilt wurde.
Es zeigte sich wieder einmal, das Verfahren gegen „Götter in
Weiß“ durchaus Chancen haben, erfolgreich geführt zu werden,
wenn die Korrespondenz und das Klageverfahren durch einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht geführt werden.
Nicht immer muss dabei geklagt werden, manchmal gelingt es
auch, außergerichtlich mit den Haftpflichtversicherern des Behandlers angemessene Entschädigungszahlungen zu vereinbaren.
Wichtig ist eine umfangreiche fachkundige Beratung. Hierzu steht
die Kanzlei Dr. jur. Rudolph und Flatken gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin!
Pettstadt
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Nr. 3/17 KW 8
Versicherung, Steuer & Recht
Eigenbedarfskündigung wegen
pflegebedürftiger Eltern?
Ein Vermieter darf dem Mieter
einer Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er selbst
dort einziehen möchte, um seine im selben Haus wohnenden
betagten Eltern zu pflegen. Er
muss jedoch konkret darlegen
können, warum dies gerade jetzt
erforderlich ist und worin seine
Betreuung der Eltern genau bestehen soll. Dies entschied laut
D.A.S. Rechtsschutz LeistungsGmbH das Amtsgericht Recklinghausen.
Hintergrundinformation:
Eigenbedarf ist einer der wenigen Gründe, aus denen ein Vermieter den Mietvertrag kündigen kann, auch wenn der Mieter
sich vertragstreu verhalten hat.
Es reicht aber nicht, einfach Eigenbedarf zu verkünden: Der
Vermieter muss vernünftige und
nachvollziehbare Gründe haben,
aus denen er die Wohnung für
sich oder seine Angehörigen nut-
zen will. Und diese muss er auch
überzeugend darlegen können.
der Konstitution. Die Vermieterin klagte daraufhin.
Der Fall:
Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses machte Eigenbedarf an einer Dachgeschosswohnung geltend. Dies begründete
sie damit, dass sie gemeinsam
mit ihrem Sohn dort einziehen
wolle, um ihre im Erdgeschoss
des Hauses lebenden Eltern
besser betreuen zu können. Ihr
Vater war 92, die Mutter 78.
Die Mutter versorge den Vater „nach Kräften“, die Tochter
fahre bereits fast jeden Tag zu
ihren Eltern, um sie zum Beispiel zum Arzt zu begleiten oder
beim Einkaufen zu helfen. Ihr
Vater könne aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustands nicht mehr allein
bleiben. Die Mieter widersprachen der Kündigung: Sie sahen
bei den Eltern der Vermieterin
keine aktuelle Verschlechterung
Das Urteil:
Das Amtsgericht Recklinghausen wies nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice
die Klage der Vermieterin ab.
Diese habe keinen konkreten
Grund vorgetragen, aus dem ihr
Einzug in die Wohnung nötig sei.
Offenbar koche die Mutter noch
selbst, Pflegedienst oder Essen
auf Rädern seien nicht beauftragt
und aus den vorgelegten Arztberichten ergebe sich keine Erforderlichkeit einer dauerhaften Betreuung der Eltern. Weder habe
die Vermieterin darglegt, warum
die Betreuung gerade jetzt erforderlich geworden sei, noch
habe sie konkret erklärt, worin
ihre künftige Betreuung für die
Eltern bestehen solle. Eine Unterstützung bei Arztbesuchen,
Friseurterminen und Einkäufen
könne auch von der bisherigen
Wo h nung
d e r
V e r mieterin aus
stattfinden, die im gleichen
Postleitzahlengebiet
liege.
(Amtsgericht
Recklinghausen,
Urteil vom 03.02.2016, Az. 12
C 299/15) Quelle: D.A.S. Rechtsschutz
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Verheiratete und Lebens­
partner bekommen das Doppelte. Es
kommt nicht darauf an, wann die Möbel einge­laden werden.
Entscheidend ist der Tag, an dem der Umzug endet. Kommen die
Möbel am 31. Januar 2017 in den Trans­porter und werden am 1.
Februar 2017 ausgeladen, gibt es die höheren Beträge.
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