Real Estate Trends Ausgabe 71 | Februar 2017 Immobilieninvestments Interesse vorhanden, Angebot nicht Immobilien in Deutschland bleiben attraktiv, der Boom hält an. Dem stehen allerdings zwei Tatsachen gegenüber: Es mangelt an Angeboten. Und die politischen Risiken werden nicht immer ausreichend berücksichtigt. Fortsetzung auf Seite 4 Inhalt 3 Editorial 4 Immobilieninvestments Interesse vorhanden, Angebot nicht 6 Gespräch mit Ulrich Höller Vorsitzender des Vorstands der GEG German Estate Group AG 8 Hoteltransaktionen Hoteltransaktionen in Deutschland mit Rekord 10 Kreuzfahrtschiffe Ergänzung zum Hotel? 12 Versorgungswerke Versorgungswerke im Vorteil 14 Private Equity Comeback der Immobilien-M&As 16 Immobilienfonds Fondsstrategie in Niedrigzins-Zeiten 18 Asset Management Alles wird anders 20 Studentenwohnen Steuer als Stolperstein 22 Start-ups Wo die Start-ups der Immobilien branche gründen 24 Smart Metering Leise Revolution am Immobilienmarkt 26 Immobilientransaktion Blockchain für effizientere Deals 28 Infrastruktur Alternative für Institutionelle 30 Immobilienbewertung Transparente Risikoquantifizierung beim DCF-Verfahren mithilfe der Risikoprofilmethode 34 Immobilienvehikel Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) als Alternative für deutsche institutionelle Investoren? 36 Auslagerung Property Management Dienstleistungen durch Kapitalverwaltungsgesellschaften 38 Publikationen 40 Veranstaltungen 2 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, es dürfte wenig überraschen: Die Immobilie als Anlageklasse boomt. Und doch gibt es zunehmende Risiken. Die Gefahr kommt dabei nicht aus der Immobilie selbst. Sie kommt „von außen“. Es sind die geo- und finanzpolitischen Unwägbarkeiten, die wir in vielen Ländern erwarten müssen – und teilweise auch jetzt schon erleben. Wie sehr steuern die USA tatsächlich in Richtung Protektionismus? Wie stark leidet dann die deutsche Export wirtschaft? Was hieße das für deutsche Unternehmen und damit für die Flächennachfrage in den verschiedenen Segmenten des Immobilienmarktes? Wie entwickeln sich Preise und Immobiliennachfrage in Deutschland, wenn der Brexit noch härter kommt als erwartet? Es liegen bewegte Zeiten vor uns. Wobei Bewegungen ja durchaus auch positive Effekte haben könnten. Immobilien in Deutschland gelten als sicherer Hafen; und wir könnten uns noch mehr in Richtung sicherer Hafen bewegen. Es gibt aber auch Stimmen, die künftig auf anderen Kontinenten die besseren Chancen vermuten – nicht zwangsweise als Ersatz, aber durchaus im Wettbewerb mit Europa um die globalen Kapitalströme. Ziehen aus ländische Anleger ihr Immobilienkapital aus Europa ab, wenn die Zinsen in den USA schnell steigen? Insgesamt werden wir wohl langfristig mit mehr Fragezeichen leben müssen. Natürlich bleiben Immobilien attraktive Sachwerte. Aber wir werden auch wieder Abwärtsbewegungen sehen. Und dann gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dabei dürfte das Wissen helfen, die jeweiligen Anlageobjekte klug ausgewählt und richtig positioniert zu haben – und Vorschläge für steigende Risiken getroffen zu haben. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr Christian Schulz-Wulkow EY Real Estate Hospitality & Construction (RHC) Leader für Deutschland, Österreich und die Schweiz Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 3 Immobilieninvestments Interesse vorhanden, Angebot nicht Immobilien in Deutschland bleiben attraktiv, der Boom hält an. Dem stehen allerdings zwei Tatsachen gegenüber: Es mangelt an Angeboten. Und die politischen Risiken werden nicht immer ausreichend berücksichtigt. Deutschland äußerst attraktiv Wie begehrt deutsche Immobilien sind, zeigt das Trendbarometer Immobilien-Investmentmarkt 2017: Insgesamt 135 Immobilieninvestoren haben ihre Einschätzung abgegeben, und 96 Prozent beurteilen Deutschland als attraktiv oder sehr attraktiv (Vorjahr: 95 Prozent). Auch im europäischen Vergleich zu anderen Ländern bestätigt sich die Attraktivität. Dass die Preise in Deutschland weiter gestiegen sind und in einigen Teilbereichen durchaus eine Überhitzung droht, scheint keinen spürbaren Einfluss auf die Anziehungskraft zu haben. Deutschland gilt im internationalen Vergleich offenkundig mehr denn je als wirtschaftlich und politisch stabil. Außerdem profitiert die Immobilie hierzulande nach wie vor vom Niedrigzinsumfeld, an dem sich nach Meinung fast aller Befragten auch im Jahr 2017 nichts spürbar ändern wird. Angebot: weniger, kleinteiliger, früher So positiv die Immobilienmärkte in Deutschland auch gesehen werden – aufgrund des knappen Angebots wird es 2017 wohl insgesamt weniger oder zumindest kleinteiligere Transaktionen geben. Kleinere Deals werden von 59 Prozent der Befragten erwartet, ein sinkendes Gesamtvolumen von 61 Prozent. Neun von zehn Befragten sehen Projektentwickler als Gewinner der Marktsituation. Hier scheint es ein attraktives Angebot zu geben: 90 Prozent rechnen damit, dass sich Investoren Objekte weiterhin sehr frühzeitig sichern können – noch in der Projektphase vor Realisierung. Forward Fundings beziehungsweise Forward Deals sind schon seit einigen Monaten populär, und der Trend hält an. Nachfrage: mehr Risiko Viele Käufer sind bereit, aufgrund der Produktknappheit höhere Risiken in Kauf zu nehmen. Nicht nur bei den genannten Forward Deals, sondern auch dadurch, dass auf andere Länder ausgewichen wird, die eine höhere Rendite bieten. Das bestätigen rund 80 Prozent der Befragten. Auch vergleichsweise junge Anlageklassen und ehemalige Nischen wie Parkhäuser, Pflegeheime, Studentenwohnheime und Mikro-Apartments stehen zunehmend auf dem Einkaufszettel der Investoren, so die Meinung von 88 Prozent der Befragten. Hier spielen die tendenziell steigenden Kaufpreise der etablierten Nutzungsarten eine Rolle: Abseits des Mainstreams erlauben die Einstiegspreise gegenwärtig noch attraktive Renditen. Kaufpreise steigen nicht überall Der Blick auf die Preise der etablierten Nutzungsarten zeigt, dass vor allem Büros und Wohnungen noch einmal teurer werden. Für 1a- und 1b-Lagen erwarten die Befragten hier jeweils Preissteigerungen. In der Peripherie differenzieren sich die Einschätzungen stärker aus, wobei hier ein Großteil Preisstabilität erwartet. Bei Logistik- und Hotelimmobilien wird nur in sehr guten Lagen mit steigenden Preisen gerechnet, abseits davon gehen die Befragten von einem gleich bleibenden Niveau aus. Im Segment Handelsimmobilien hingegen prognostizieren die Umfrageteilnehmer nicht nur abseits der Bestlagen, sondern überall eine Seitwärtsbewegung der Kaufpreise. Die Kaufpreise steigen also keineswegs auf breiter Front. Weniger Fokus auf Wohnimmobilien Während die Einzelhandelsimmobilie insgesamt ähnlich gefragt bleibt wie im vergangenen Jahr – 42 Prozent sehen hier für 2017 einen starken Investmentfokus, 2016 waren es noch 44 Prozent –, ist bei Wohnimmobilien ein deutlicher Rückgang zu spüren: von 65 auf 28 Prozent. Neben dem knappen Angebot und den hohen Preisen spielt hier die politische Regulierung eine Rolle: Im Wohnsegment erwarten 94 Prozent der Befragten eine Verschärfung der Mietpreispolitik für bestehende Immobilien. 4 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Comeback der Büroimmobilie Dafür erlebt die Büroimmobilie ein Comeback: Hier setzen aktuell 62 Prozent der Befragten ihren Schwerpunkt, im vergangenen Jahr waren es nur 49 Prozent. Dazu trägt auch eine zunehmende Flächeneffizienz durch moderne Bürokonzepte bei – mit 97 Prozent Zustimmung der Befragten zeigt sich hier ein deutlicher Trend. Vor allem Berliner Büroimmobilien stehen auf der Wunschliste der Investoren. Das liegt nicht nur an den attraktiven wirtschaftlichen und allgemeinen Rahmenbedingungen, sondern auch an der vitalen Start-up-Szene der Stadt. Geopolitische Risiken Politische Risiken sehen die befragten Investoren mehrheitlich ohne Einfluss auf den deutschen Immobilienmarkt (65 Prozent). Etwa die Hälfte der Befragten hingegen erwartet Auswirkungen durch den Brexit – positiv oder negativ. Im Gegensatz zum Vorjahr, als noch 83 Prozent der Befragten davon ausgingen, dass die Unterbringung von Flüchtlingen wesentliche Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft haben wird, rechnen gegenwärtig nur noch 41 Prozent damit. Insgesamt werden wir aber wohl mit einer höheren politischen Instabilität und volatilen Währungen und Rohstoffen leben müssen. Gemengelage als Katalysator Derzeit fallen etwa die beginnende US-Präsidentschaft von Donald Trump und die Neuwahlen in mehreren europäischen Staaten zusammen. Eine Gemengelage, die unter Umständen das ohnehin vorhandene Potenzial für Verunsicherung noch einmal beschleunigt und verstärkt – mit Folgen sowohl für die Finanzmärkte als auch mit direkten volkswirtschaftlichen Effekten, die Immobilienanlagen in Deutschland betreffen können. Ob Investments in Immobilien von der genannten Unsicherheit profitieren oder durch einen möglichen wirtschaftlichen Abschwung leiden, ist dabei derzeit noch nicht absehbar. Es empfiehlt sich in jedem Fall, entsprechende Negativszenarien durchzuspielen und die Ergebnisse ernst zu nehmen. Gerade auch dann, wenn sie unbequem sind. Bilanzierungspflicht von Mietverträgen (IFRS 16) Neben die großen globalen Herausforderungen treten die Herausforderungen im vermeintlich Kleinen. So sehen sich beispielsweise Asset Manager neuen regulatorischen Hürden gegenüber: Bei Immobilien gibt es künftig eine Bilanzierungspflicht für Mietverträge. Sie gilt für Nutzer, die den internationalen Rechnungslegungsvorschriften unterliegen. Vor allem bei großen Portfolios fehlt es aber oft noch am Überblick, wie die notwendigen Informationen zusammengetragen werden können. Die Erkenntnis, dass Eigentümer hier digitale Dokumentenmanagementsysteme brauchen, ist zwar mittlerweile weit verbreitet. Die Umsetzung ist aber noch nicht weit genug fortgeschritten. Fast 90 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass die Bilanzierung von Mietverträgen noch nicht auf der Agenda steht. Fazit Die Nachfrage an den deutschen Immobilienmärkten bleibt zwar auch 2017 so hoch wie zuletzt. Dennoch dürfte das Transaktionsvolumen in diesem Jahr erneut sinken – wenn auch moderat. Der mögliche Gesamtumfang an Gewerbe- und Wohnimmobiliendeals war schon 2016 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Ein Grund ist die Angebotsseite. Denn immer mehr Eigentümer halten ihre Immobilien langfristig, statt sie zu veräußern. Es wird weniger und in vielen Fällen auch kleinteiligere Deals geben. Zudem könnten politische Risiken zu einer zusätzlichen Verunsicherung führen. Das Trendbarometer Immobilien-Investmentmarkt wird jährlich im Januar publiziert. Befragt wurden 135 Marktteilnehmer, die in der jüngeren Vergangenheit am deutschen Immobilienmarkt aktiv waren – darunter Banken, Family Offices, Kapitalanlagegesellschaften, Private-Equity-Fonds und Wohnungsgesellschaften. Christian Schulz-Wulkow ist Partner bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Berlin und Leiter des Immobiliensektors in Deutschland, der Schweiz und Österreich [email protected] Paul von Drygalski ist Executive Director bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Berlin [email protected] Thomas Frank ist Consultant bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Berlin [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 5 Vorsitzender des Vorstands der GEG German Estate Group AG Gespräch mit Ulrich Höller Herr Höller, das Transaktionsvolumen in Deutschland stagniert. Wie erleben Sie die Situation? Ulrich Höller: Zunächst einmal müssen wir bedenken, von welchem Niveau wir kommen. Die Ausgangslage war ein Rekordhoch. Wenn wir den langjährigen Durchschnitt betrachten, ist das Transaktionsvolumen ja immer noch sehr erfreulich. Außerdem ist das Interesse an Immobilien als Anlageklasse ungebrochen. Nur das Angebot ist heute knapper als noch vor einigen Jahren. Das heißt, auch für frei werdendes Kapital gibt es nur beschränkte Möglichkeiten zur Reinvestition; also verzichten viele Akteure am Markt darauf zu verkaufen, bzw. oder sie sind sehr zögerlich, wodurch das Angebot weiter knapp bleibt. Ist das knappe Angebot ein Treiber für Forward Deals? Ulrich Höller: Die Zahl der Forward Deals steigt seit einiger Zeit, und der Trend wird sich fortsetzen. Sicherlich ist das knappe Angebot einer der Treiber. Hinzu kommt, dass der Forward Deal salonfähig geworden ist. Es finden sich immer häufiger neue Käufer, die bislang keine Projektentwicklungserfahrung mitbringen und mit den zugehörigen Risiken wenig vertraut sind. Für solche Anleger ist der Forward Deal eine attraktive Anlagemöglichkeit. Die Verträge über Forward Deals sind allerdings komplex und erfordern eine sorgfältige Ausarbeitung. Wie lange wird der Trend anhalten? Ulrich Höller: Bei manchen Forward Deals der Vergangenheit wäre es für die Projektentwickler mitunter ratsam gewesen, doch besser traditionell erst nach Fertigstellung zu veräußern, weil der Markt sich so gut entwickelt hat, dass durch den frühen Verkauf Renditepotenziale verschenkt wurden. Heute ist allen Marktteilnehmer bewusst, dass der aktuelle Zyklus schon sehr lange anhält. Niemand kann daher wirklich voraussehen, ob es besser ist, eine Immobilie heute als Projekt zu veräußern oder erst in zwei Jahren nach der Fertigstellung, denn der Markt könnte sich bis dahin abgekühlt haben. Dabei spielen auch die makroökomischen und die politischen Unsicherheiten eine Rolle. Wann kommt die Zinswende? Was bedeutet der Brexit am Ende des Tages wirklich? Auch der Faktor Trump ist aus heutiger Sicht kaum kalkulierbar. Die Büroimmobilie ist beim Forward Deal besonders beliebt. Warum? Ulrich Höller: Die Büroimmobilie war in den Jahren nach der Finanzkrise so etwas wie der geprügelte Hund unter den Nutzungsarten. Trotz regionaler Unterschiede hat die Nutzungsart Büroimmobilie insgesamt stark gelitten. Heute steht die deutsche Wirtschaft beneidenswert gut da, und da ist es mehr als natürlich, dass sich die Investoren auch wieder der Büroimmobilie zuwenden. Nicht nur beim Forward Deal, sondern auch bei bereits bestehenden Objekten. Was aber nicht heißt, dass die bisherigen Favoriten wie Wohnen plötzlich nicht mehr gefragt sind. Die Wohnimmobilie wird sicherlich sensitiver auf eventuelle Zinsschwankungen reagieren als die Büroimmobilie, aber die Nachfrage der Nutzer bleibt groß. Gerade Metropolen üben eine hohe Anziehungskraft auf die Menschen aus. Welche Nutzungsarten lohnen sich außerdem noch? Ulrich Höller: Ich sehe zum Beispiel Chancen für Pflegeheime und Hotels. Beide Segmente haben sich weiterentwickelt und sind aus Anlegersicht mittlerweile erwachsen genug, dass auch solche Anleger einsteigen, die hier bislang wenig Erfahrung haben. Das ist ähnlich wie mit den Forward Deals. Damit sich Investoren an eine junge Anlageklasse 6 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 herantrauen, muss es erst einmal einen Dammbruch geben. Zunächst einmal müssen sich Pioniere vorwagen und gute Erfahrungen in einem Segment sammeln, damit danach eine größere Zahl an Investoren auf der neuen Welle mitschwimmt. Diesen Dammbruch haben wir in Deutschland auch bei Pflegeheimen und Hotels längst hinter uns. Ihr Fazit und Ausblick auf das Jahr? Ulrich Höller: Das Thema Digitalisierung wird noch einmal wichtiger in diesem Jahr. Wir alle müssen die Entwicklung hier verfolgen und die Zukunft mitgestalten. Manche Teilbereiche betrifft das besonders stark. Vor allem, wenn es um Datenverarbeitung und die Vorhersage von Nutzerverhalten geht. Insgesamt erwarte ich aber heute noch keine große Revolution. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind aus meiner Sicht heute sinnvolle Add-Ons, die wir nutzen sollten, nicht fürchten. Kurzprofil Ulrich Höller Ulrich Höller ist seit 2015 Vorsitzender des Vorstands der GEG German Estate Group AG, einer der führenden deutschen Investment- und Asset Management-Plattformen im gewerblichen Immobilienbereich, in die das global agierende Investment-Unternehmen KKR und die Deutsche Immobilien Chancen-Gruppe investiert sind. Davor war Höller über 15 Jahre Vorsitzender des Vorstands der DIC Asset AG, die er 2006 an die Börse führte und in deren Aufsichtsrat er 2016 berufen wurde. Seit 23 Jahren bekleidet der Immobilienökonom (ebs) Führungspositionen in der Immobilienbranche. Daneben ist Höllers Expertise in weiteren Aufsichtsrats- und Beiratsgremien der Immobilienbranche geschätzt, unter anderem als Vorstand und Vizepräsident des deutschen Immobilienverbandes ZIA. Höller ist Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors (FRICS) in London. Vielen Dank für das Gespräch. Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 7 Hoteltransaktionen Hoteltransaktionen in Deutschland mit Rekord Zum Jahresende 2016 summierten sich Hotelinvestitionen hierzulande auf rund 5,0 Milliarden Euro – Hotels in Deutschland stehen somit ungebrochen hoch im Kurs und dies, obwohl die Messlatte im Jahr zuvor mit 4,4 Milliarden Euro bereits hoch lag. Neben der allgemein guten Stimmung am Immobilienmarkt und dem Vertrauen in die deutsche Hotellandschaft stellte sich vor allem auch die Verfügbarkeit von Produkten als treibende Kraft aus. So gab es sowohl große Portfolio-Deals als auch zahlreiche Einzelverkäufe. Eine Hoteltransaktion schaffte es sogar unter die Top 5 aller Käufe des Jahres (Gewerbe- und Wohnimmobilien zusammen). Expansion über Plattformen Mehrere der gehandelten Portfolios vereinten Immobilieneigentum und Hotelbetrieb. Gerade für internationale Investoren, die in Deutschland Fuß fassen oder ihre Präsenz erweitern wollen, sind derartige Ankaufsmöglichkeiten hochinteressant. Denn in dieser Konstellation lassen sich im Idealfall Werte gleich mehrfach heben – einerseits durch die Immobilie und den Immobilenmarkt und andererseits beispielsweise durch eine Optimierung der operativen Ergebnisse der Häuser oder eine strategische Neuausrichtung. Zudem bietet ein Portfolioeinstieg die Möglichkeit, auf der vorhandenen Basis aufzusetzen und das weitere Wachstum einer Hotelgesellschaft voranzutreiben. Klar ist, dass diese Herangehensweise eine aktive, dem Hotelbetrieb zugewandte Eigentümerrolle erfordert. Wenig überraschend: Hier dominieren Hotelgesellschaften, mit dem Hotelsegment vertraute Käufer sowie opportunistische Investoren. Kein Ende der Pachtverträge Während in der globalen Hotellerie der so genannte Managementvertrag vorherrscht – dabei werden die operativen Chancen und Risiken auf den Immobilieneigentümer über tragen – bleibt in Deutschland offensichtlich der Pachtvertrag das favorisierte Betreibermodell. So wechselten auf Einzelobjekt- wie auch Portfolioebene primär Pachtobjekte den Eigentümer. Allerdings rücken mehr und mehr Franchisebetriebe in den Vordergrund. Insbesondere im Budget- und Mittelklassesegment gewinnen Franchisenehmer zunehmend an Akzeptanz der Investoren, die sich so einen klassischen Pachtvertrag und zugleich die Anbindung an eine internationale Marke sichern. Interessant wird nun zu beobachten sein, wie sich die Franchise-Szene angesichts der Nachfrage weiter entwickelt, denn an Gelegenheiten dürfte es für die zumeist mittelständischen Unternehmen kurzfristig nicht mangeln. Zweit- und Drittstädte im Visier Gerade die deutschlandweite Expansion von Markenhotels im Budget- und Mittelklassesegment forciert die Investmentaktivitäten außerhalb der Metropolen. Der Idee ist simpel, aber deshalb nicht schlecht: Es geht darum, mit einem neuen Produkt eines der überzeugenden Hotels am Platz zu sein. Argumente sind die Krisenresistenz in weniger besetzten Märkten sowie die überschaubare Komplexität, gepaart mit der Attraktivität des jeweiligen Hotelkonzepts beziehungsweise der Marke. Kehrseite ist die Größenordnung abseits der Metropolen: Das Anlagevolumen für Einzelobjekte ist hier üblicherweise geringer, wodurch sich im jetzigen Marktumfeld allerdings wiederum die Bündelung mehrerer Häuser im Verkauf anbietet. Auffallend ist auch, dass sich Käufer Hotels bereits im Projektstadium sichern. Der Ansatz ist zumeist durch die Aussicht auf eine etwas höhere Rendite getrieben. Er kann aber umgekehrt auch als Vertrauensvorschuss für den Hotelmarkt und die Hotellerie gewertet werden, da solche Käufer davon ausgehen, dass sich das jeweilige Haus etabliert und die erwarteten Ergebnisse auch tatsächlich einfährt. Sicherlich profitieren Hotelimmobilien dabei aber auch von dem generellen Trend in der Immobilienwirtschaft – der so genannte Forward Deal ist derzeit in vielen Nutzungsarten beliebt. 8 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Fazit und Ausblick Die Vorzeichen, dass sich die Hausse am Hotelinvestmentmarkt 2017 fortsetzt, stehen gut: Die Wirtschaftslage ist solide, außerdem steigen die Tourismuszahlen vielerorts weiter an. Dazu kommt, dass die potenziellen Anleger zahlreicher werden. Denn immer mehr Investoren wissen die Renditechancen einer Betreiberimmobilie und auch deren Risiken adäquat einzuschätzen. Hotel immobilen scheinen demnach weiter auf dem Weg aus der Nische zu sein. Allerdings ist es fraglich, ob das Angebot kurz- bis mittelfristig breit genug bleibt, da vor allem neue Eigentümer ihre Immobilien vorerst halten werden. Umso wichtiger dürfte es für Kauf interessenten werden, durch mögliche neue Blickwinkel und kreative Ansätze zusätzliche Potenziale zu erkennen und auszuschöpfen. Ursula Kriegl ist Executive Director bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in München [email protected] Moritz Sanoner ist Consultant bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Hamburg [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 9 Kreuzfahrtschiffe Ergänzung zum Hotel? Hotelimmobilien boomen – aber das Angebot wird zunehmend knapper, die Preise steigen. Anleger weichen längst auf B- und C-Lagen aus. Auch ausländische Märkte profitieren vom Anlagedruck. Es könnte sogar noch weiter gehen: auf das Wasser. Renditechancen abseits des Mainstreams Die Rede ist von Kreuzfahrtschiffen. Die Industrie boomt seit Jahren und erfreut sich an stetig wachsenden Passagieraufkommen. Die Schiffe sind als Anlageklasse für institutionelle Anleger und Finanzinvestoren noch nicht entdeckt, aber langfristig durchaus eine Option. So zeigt das Trendbarometer Immobilien-Investmentmarkt 2017 unseres Hauses: Schon jetzt meint jeder dritte professionelle Anleger, dass schwimmende Hotels eine denkbare Ergänzung zu konventionellen Hotelinvestments sein könnten. Voraussetzung sind allerdings langfristige Pachtverträge und – selbstverständlich – professionelle Betreiber. Vertrauen als Basis Eine Hürde, die allerdings zu nehmen sein wird: Die erste Assoziation beim Thema Investments und Schiffe sind für viele Anleger Container. Hier boomten über lange Zeit Fonds, die allerdings nicht alle in dem Maße Erfolg brachten, wie sich die Anleger das erhofft hatten. Wollen sich Kreuzfahrtschiffe als Ergänzung zur Hotelimmobilie etablieren, bieten sich vor diesem Hintergrund womöglich direkte Investments in einzelne Assets eher an als (Blind-)Poollösungen über Fonds – je konkreter, desto besser. Denn gerade bei jungen Anlageformen spielt Vertrauen eine noch größere Rolle als sonst. Und auch wenn den Schiffen, anders als bei Immobilien, kein Grund und Boden zugeordnet werden kann, steht dem Investment doch ein erheblicher Vermögenswert mit einer – wenn auch eingeschränkten – Zweitverwendungsfähigkeit gegenüber. Ähnlich wie bei Pachtverträgen mit Hotel betreibern kann durch die Absicherung der Verträge über Garantien und Patronatser klärungen zusätzlich Vertrauen geschaffen werden. Expansion durch Pachtverträge Aber die Vorteile liegen nicht nur auf Seiten der Investoren. Auch die großen Player der Industrie, die heute fast überwiegend auch Eigentümer der Schiffe sind, könnten von einem Sale-and-lease-back profitieren. Denn ähnlich wie bei Hotelbetrieben erlaubt auch hier eine Asset-light-Strategie ein stärkeres Wachstum durch geringeren Kapitaleinsatz. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich die Bilanzen der Kreuzfahrtunternehmen verschlanken. Durch das Senken der Bilanzsumme verbessert sich die Eigenkapitalquote. Freigesetzte Mittel können für gezielte Investitionen in neue Geschäftszweige verwendet werden. Damit wird eine hohe Flexibilität gewährleistet, die in Hinblick auf sich derzeit sehr stark verändernde Kundenanforderungen auch dringend notwendig ist. Investition in Neubau oder Bestand Die relevanten Fragen ähneln denen des klassischen Immobilieninvestments: Stehen bei einem Neubau der Betreiber, der Schifftyp sowie die Werft fest und bietet das jeweilige Projektcontrolling ausreichend Sicherheit, dass Termin- und Kostenrahmen eingehalten werden? Bei bereits bestehenden Schiffen ist das Investment natürlich bereits greifbarer, und aus der Historie (Auslastung, Cash-flow, Instandhaltung etc.) sollten sich Schlüsse auf die Rentabilität der Zukunft ziehen lassen. Wie ist das jeweilige Schiff als Marke positioniert? Welche Routen/Regionen fährt es ab, in welchem Preissegment bewegt es sich? Entscheidend allerdings wird sein – und auch hier lohnt der Vergleich mit Hotelimmobilien – wie Reparaturen, Instandhaltungsverpflichtungen und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen für die Ausstattung (FF&E) zwischen Pächter und Verpächter vertraglich geregelt werden können. 10 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Investitionen in Kreuzfahrtschiffe Mögliche Vorteile für Anleger/Investoren Enabler/Voraussetzungen Mögliche Vorteile für Betreiber • Lukratives Risiko-Rendite-Verhältnis • Langjährige Pachtverträge • Fokussierung auf das Kerngeschäft • Hotelnahes Anlageprodukt mit standardisierten Kennzahlen • Absicherungsmechanismen über Pachtgarantien und Patronatserklärungen • Möglichkeit, vom günstigen Investitionsklima zu profitieren • Industrie ist geprägt durch markterprobte Produkte und erfahrene Betreiber • Besicherungsfähigkeit der Assets durch Zugang zum Fremdkapitalmarkt • Stärkung der Eigenkapitalquote durch Senken der Bilanzsumme • Günstiges Marktumfeld mit kontinuierlich steigenden Passagierzahlen • Klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei laufenden Instandhaltungen und Trockendockarbeiten • Möglichkeit für weniger risikobehaftetes Wachstum Fazit Kreuzfahrtschiffe sind faktisch längst schwimmende Hotels. Professionelle Anleger, die in konventionelle Hotels investieren, können sich erstaunlich oft vorstellen, Kreuzfahrschiffe als Ergänzung ins Portfolio zu nehmen. Besonders wichtig ist dabei allerdings die Absicherung der Pachtzahlungen über lange Laufzeiten sowie erfahrene und finanziell nachhaltige Betreiber von Kreuzfahrtschiffen. Durch die Vorreiterrolle in diesem Segment locken lukrative Renditen, die den Mut der Investoren belohnen könnten. Christoph Eichbaum ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Hamburg christoph.eichbaum.de.ey.com Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 11 Versorgungswerke Versorgungswerke im Vorteil Aktuell gibt es 89 öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen der so genannten verkammerten freien Berufe. Mit einem Investitionsvolumen von rund 175 Milliarden Euro gelten Versorgungswerke am Immobilienmarkt als wesentlicher Marktteilnehmer. Pflichtversicherung freier Berufe Die Rentenreform durch Adenauer von 1957 versagte Mitgliedern der sogenannten freien Berufe die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Folge wurden nach und nach unterschiedliche Versorgungswerke auf Landesebene etabliert, um die Altersvorsorge dieser Berufsgruppen zu sichern. Für die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke ergeben sich durch die eigenständigen Strukturen viele Vorteile. Während das gesetzliche Rentensystem umlagefinanziert aufgebaut ist, basiert das Finanzierungssystem der Versorgungswerke auf Kapitalanlagen. Die aus den überwiegend hohen Einkommen resultierenden erheblichen Beitragszahlungen führen zu einem permanent steigenden Kapitalstock, welchen es zu attraktiven Konditionen am Kapitalmarkt zu investieren gilt. Anlagevolumen steigt Das Anlagevolumen der 89 Einrichtungen liegt insgesamt bei etwa 175 Milliarden Euro. Es hat sich in den vergangenen 30 Jahren verzehnfacht. Rund drei Viertel der Kapital anlagen sind dabei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern zuzuordnen. Die Anlagestrategien der Versorgungswerke sind meist intransparent. Teilweise agieren Versorgungswerke autonom mit in der Regel überschaubaren Investmentspezialisten. Häufig übernehmen auch Versorgungskammern die Kapitalanlagenverwaltung für mehrere Einrichtungen. So können in einer Kammer die Kapitalanlagen von über zehn Werken gebündelt werden. Dies ermöglicht Synergieeffekte beim Ressourceneinsatz und dem Know-how von Spezialisten. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Anlagevolumen in Verbindung mit dem derzeitigen Niedrigzinsumfeld ist dies von außerordentlich großer Bedeutung, um lang fristig die Altersvorsorge der freien Berufe zu sichern. Immobilien mit 12 Prozent gewichtet Im Gegensatz zu Versicherungen, die einer vergleichsweise strengen Regulierung unterliegen, sind Versorgungswerke deutlich freier in ihrer Anlageentscheidung. Der regulatorische Spielraum spiegelt sich in der Vermögensallokation wider. Während Versicherer die Beiträge ihrer Kunden zu mehr als 85 Prozent in festverzinsliche Papiere investieren, setzen Versorgungswerke weitaus häufiger auf alternative und höher verzinste Anlageformen. Neben Aktien und nicht festverzinslichen Wertpapieren sind auch Immobilien ein wesentlicher Vermögensbestandteil der Portfolios. Rund 12 Prozent sind im Durchschnitt in Grundstücke, Immobilien und Immobilienfonds investiert. Der Anteil bei Versicherungen liegt deutlich darunter, wenngleich er in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Spezialfonds bevorzugt Spezialfonds sind bei Immobilieninvestitionen ein beliebtes Investmentvehikel. Durch das professionelle Assetmanagement der Kapitalanlagegesellschaften in Verbindung mit dem in der Regel guten Marktzugang zu attraktiven Investmentopportunitäten konnten sich etliche Fondsmanager in den vergangenen Jahren etablieren. Die jeweiligen Einrichtungen erreichen zudem häufig nicht die erforderliche kritische Größe, um Investmentmanager für einzelne Anlageklassen vorzuhalten. Sie suchen daher den indirekten Weg über externe Fondsmanager. Im Jahr 2016 waren etwa 1.470 Milliarden Euro in Spezialfonds investiert. Dabei entfallen rund 21 Prozent auf Altersvorsorgeeinrichtungen wie Versorgungswerke und Pensionskassen. Gemäß Zahlen des Branchenverbandes BVI liegen im Jahr 2016 die Neuanlagen der Altersvorsorgeeinrichtungen in Spezialfonds mit knapp 25 Milliarden Euro 12 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 deutlich über Neueinlagen von Versicherungsgesellschaften (17 Milliarden Euro). Und dies, obwohl Versicherungen grundsätzlich über ein deutlich größeres Anlagevolumen verfügen als Versorgungswerke. Track-Record und Lead-Investor Bei der Investition in Immobilienspezialfonds achten Versorgungswerke neben der Investitionsstrategie des Fonds vor allem auf den Track-Record der Kapitalanlagegesellschaft. Zudem wird häufig erwartet, dass ein Lead-Investor (im Idealfall ein anderes Versorgungswerk) bereits eine Kapitalzusage getroffen hat. Regelmäßig werden dabei externe und produktunabhängige Berater mit der Manager-Selektion beauftragt. Alternative Investmentvehikel als Option Neben Immobilienspezialfonds sind auch so genannte UmbrellaFonds immer häufiger eine Option. Sie ermöglichen beispielsweise den Einsatz passgenauer und flexibler Immobilienspezialisten für unterschiedliche sektorale und geografische Segmente, um das immobiliare Risiko zu reduzieren. Denn es handelt sich dabei um Vehikel, die mehrere Teilfonds oder Segmente umfassen. Die Rechte der Investoren und Gläubiger beschränken sich in der Regel auf die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds. Entsprechend sind die Teilfonds wirtschaftlich und rechtlich eigenständig. Die Trennung der Wertschöpfung in Asset Management und Administration erhöht zudem die Spezialisierung und reduziert Kosten. Klassische Direktanlagen weiterhin im Fokus Nicht nur Investitionen in indirekte Immobilienvehikel, sondern auch Direktanlagen steigen in der Gunst der Versorgungswerke. Nicht selten ist das direkt gehaltene Immobilien-Exposure über die vergangenen Jahre um 20 Prozent gewachsen. Die Möglichkeit der aktiven Steuerung und Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit sowie das positive Image von Betongold sprechen häufig für direkte Immobilieninvestitionen. Hinzu kommt ein starkes „Wir-Gefühl“. Entscheidungsträger von Versorgungswerken sind in der Regel selbst Mitglieder. Sie entscheiden somit über ihre eigene Alters vorsorge und die der Kollegen. Direkte Sachanlagen ermöglichen dabei eine eindeutige Identifikation mit dem Investitionsobjekt. Aufgrund der Ressourcenknappheit und dem Mangel an eigenem Immobilien-Know-how bedienen sich Versorgungswerke bei der Objektsuche immer häufiger den Diensten spezialisierter Berater. Immobilienfinanzierung gewinnt an Bedeutung Eine weitere Option ist die Finanzierung von Immobilien anstelle des Erwerbs. Im Jahr 2014 waren etwa drei Prozent des Anlage volumens von Versorgungswerken in Beteiligungen wie Private Equity oder Mezzanine-Kapital investiert. Der aktuelle Nachfrageüberhang am Immobilienmarkt dürfte dazu führen, dass Versorgungswerke im Wertschöpfungsprozess einen Schritt nach vorne gehen und sich noch häufiger an der Entwicklung von Immobilien beteiligen. Auf der einen Seite erscheint dies paradox – denn Versorgungswerke sind konservative Anleger, und die Finanzierung von Projektentwicklungen über Mezzanine-Darlehen oder Eigen kapitalbeteiligungen bedeuten zunächst einmal ein höheres Risiko. Auf der anderen Seite stehen eine feste Verzinsung und die Aussicht, über Equity-Kicker eine zweistellige Rendite zu erzielen. Zudem können über Covenants, Cost-overrun-Garantien oder eine nachrangige Besicherung im Grundbuch Risiken adjustiert werden. Fazit Versorgungswerke haben in ihrer Investmentstrategie wesentliche Vorteile gegenüber Versicherungen: Sie sind weniger reguliert und somit flexibler. Viele Einrichtungen nutzen dies, indem sie auf höhere Anlagequoten bei ertragreicheren Asset Klassen setzen. Dazu zählen auch Immobilien. Das Trendbarometer ImmobilienInvestmentmarkt 2017 zeigt, das Versicherungen/Pensionsfonds und andere Altersvorsorgeeinrichtungen wie Versorgungswerke, in diesem Jahr zu den aktivsten Käufergruppen am Immobilienmarkt zählen werden. Im Fokus bei Direktanlagen stehen dabei Core-Immobilien in Deutschland. Zur geografischen und sekto ralen Allokation werden zudem vermehrt indirekte Immobilienan lagen gesucht. Immobilienspezialfonds gelten hierbei als Favorit. Die Knappheit an attraktiven Investmentopportunitäten umgehen Versorgungswerke vermehrt über die Vergabe von Mezzanine Darlehen oder Eigenkapitalbeteiligungen. Benedikt Huber ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Alexander Kübel ist Consultant bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 13 Private Equity Comeback der Immobilien-M&As Im zweiten Halbjahr 2016 machten zwei große Private Equity-Deals von sich reden: Zum einen der Kauf eines städtischen Wohnungsunternehmens in Thüringen mit 6.500 Wohneinheiten und zum anderen die Übernahme eines Immobilienunternehmens mit Sitz in Frankfurt mit rund 100 Gewerbeimmobilien im Wert von 3,6 Milliarden Euro. Anteil von 25 Prozent Sind Private Equity-Unternehmen (PE) damit wieder zurück? Nach den Boomjahren 2006/ 2007, als die großen US-Player den deutschen Markt für sich entdeckt hatten, schien es eher ruhig um das Thema geworden zu sein. Fakt ist aber: Die Realität spricht eine etwas andere Sprache, wie eine Langzeitbetrachtung unseres Hauses zeigt. Mehr als 200 M&ATransaktionen von inländischen Unternehmen aus der Immobilienbranche wurden hierfür herangezogen. Und demnach sind PE-Unternehmen fortwährend ein wesentlicher Player bei der Übernahme von Immobilienunternehmen gewesen. Zwischen 2005 und 2016 machten sie käuferseitig einen Anteil von knapp einem Viertel aller Transaktionen aus. 10 % Asset, Facility & Property Manager n 7 % Banken/Versicherungen n 31 % Bestandshalter n 10 % Immobilien/REITs n 12 % Sonstige n 2 % Öffentliche Hand n 24 % Privat Equity n 4 % Projektentwickler n Verteilung der Käufergruppen bei Immobilien-M&As in den vergangenen 10 Jahren nach Anzahl der Transaktionen Unterschiedliche Zyklen Dabei gab es drei Zyklen mit jeweils auffallend unterschiedlicher Dynamik. In den ersten vier Jahren des Betrachtungszeitraum (2005 bis 2008) war die Zahl der Deals mit PE-Beteiligung überdurchschnittlich hoch, ihr Anteil lag bei 34 Prozent aller Transaktionen in diesem Zeitraum. In den Krisenjahren (2009 bis 2012) sank der Anteil dann erheblich und lag nur noch bei 12 Prozent. Seitdem ist das Gewicht von PE-Übernahmen wieder deutlich gestiegen – auf rund 28 Prozent. Nach den klassischen Immobilienunternehmen sind PE-Investoren damit in der jüngeren Vergangenheit die zweitstärkste Käufergruppe. Top sellers, top buyers: PE seit 2013 bei den Käufern wieder weit vorne 14 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Zielobjekte: Bestandsunternehmen PE-Unternehmen kaufen dabei in erster Linie Unternehmen mit großem Immobilienbestand, um sich indirekt den Zugriff auf die Objekte und die damit verbundenen Werte zu sichern. Rund 9 von 10 PE-Transaktionen zielen darauf ab. Auch auf der Verkäuferseite sind PE-Unternehmen aktiv. Meist geht es dabei um die Monetarisierung des Unternehmenswertes. Monetisierung des Unternehmenswertes 52 % wirtschaftliche Schieflage Fazit Es ist mehr als deutlich, dass PE-Häuser tatsächlich wieder als Käufer am deutschen Immobilienmarkt zurück sind. Mehr noch: Sie waren mehr oder weniger immer da. Fraglich bleibt, ob es sich bei den jüngsten Engagements nur um eine vorübergehende selektive Zielsetzung im Sinne einer Ergänzung der Anlagestrategie handelt, die vor allem durch das Niedrigzinsumfeld motiviert ist. Es ist durchaus denkbar, dass PE-Unternehmen auch langfristig wieder einen stärkeren Fokus auf die Immobilie legen. 15 % strategische Schieflage 13 % Christina Angermeier keine Angabe 13 % ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Konzentration auf Kerngeschäft 7% Gründe für den Exit: Warum PE-Unternehmen verkaufen Dr. Dominique Pfrang ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 15 Immobilienfonds Fondsstrategie in Niedrigzins-Zeiten Deutschland als Region, Büro und Wohnen als Nutzungsart – das ist die klassische Anlagestrategie bei der Mehrheit deutscher Immobilienfonds. So sehr dies auch nachvollziehbar ist: Es wird ein Umdenken stattfinden müssen. Oder zumindest ein Weiterdenken. Erkennbar ist es bereits. Komfort-Zone erweitern Sicherlich ist Deutschland als Immobilienstandort weiterhin attraktiv; jüngst wurde dies im EY Trendbarometer Immobilien-Investmentmarkt 2017 bestätigt. Außerdem ist der Markt inzwischen sehr transparent – das war vor wenigen Jahren noch anders. Und nicht zu vergessen: Die meisten Akteure verfügen über entsprechende Erfahrung in den von ihnen favorisierten Nutzungsarten. Dass Immobilienfonds weiterhin innerhalb ihrer KomfortZone investieren, ist vor diesem Hintergrund nicht verwerflich. Allerdings ist die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Immobilien mit Mietern guter Bonität und nachhaltigen Ertragsaussichten sehr hoch. Nicht jedoch die Verfügbarkeit – das Angebot solcher Produkte ist begrenzt und wird zunehmend knapper. Die Folge: Hohe Preise für die klassischen Nutzungsarten. Daran dürfte sich wenig ändern. Viele Marktteilnehmer gehen davon aus, dass das Zinsniveau mittelfristig niedrig bleibt und Immobilien daher mindestens noch in den kommenden 2 bis 3 Jahren eine äußerst gefragte Anlageklasse bleiben. Fonds-, Portfolio- und Asset Manager stehen daher vor großen Herausforderungen: Der Druck auf die Immobilienrenditen wird weiter zunehmen. Es gilt, die Komfort-Zone zu erweitern. Diversifikation und Nischen Ein denkbarer Ausweg ist die Diversifikation des Portfolios und das Identifizieren geeigneter Nischen. Beispiele sind • Investition in andere Nutzungsarten (Studentenwohnungen, Logistik, Unternehmensimmobilien, Betreiberimmobilien wie Hotels oder Gesundheitsimmobilien, HybridImmobilien mit gemischter Nutzung wie zum Beispiel Einzelhandel, Hotel, Serviced Apartments und klassisches Wohnen in einer Immobilie oder in einem Ensemble) • Investition in Projektentwicklungen (Neubau oder Revitalisierung von Bestandsobjekten); in der Regel durch so genannte Forward Deals, also Sicherung der Immobilie bereits vor (Um-)Baubeginn • Regionale Diversifikation • Sekundär- oder Regionalmärkte in Deutschland (A-Lagen in B-Städten und B-Lagen in A-Städten; Ziel sind hochwertige Gebäude mit langfristigen Mietverträgen zu dennoch vergleichsweise günstigen Preisen) • Core-Objekte in attraktiven ausländische Märkte wie Nordamerika, Asien oder Australien Im Ansatz bereits erkennbar Solche Strategien spiegeln sich in Ansätzen bereits in der Praxis wider. So zeigt eine aktuelle Auswertung des Fondsverband BVI: Bei Immobilienspezialfonds ist der Anteil von Büroimmobilien in der vergangenen fünf Jahren von 52 Prozent auf rund 40 Prozent zurückgegangen. Und dies, obwohl die Büroimmobilie in Deutschland gegenwärtig ein Comeback erfährt. Der Anteil von Handels- und Gastronomieimmobilien dagegen hat sich von 19 Prozent auf 27 Prozent erhöht. 16 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Markteintritt mit Barrieren Nur zeigen sich bei der Erweiterung des Anlagespektrums immer wieder die typischen Markteintrittsbarrieren. Dazu zählen Informationsdefizite, höhere Transaktionskosten oder auch Wechselkurs risiken. Wie bei grundsätzlich jeder Immobilieninvestition gilt daher auch hier: Der Aufbau von Expertenteams mit Spezialwissen, die Kooperation mit erfahrenen, finanzstarken Partnern oder die Zusammenarbeit mit lokalen Teams ist von großer Bedeutung. Als Alternative oder Ergänzung bleibt die Möglichkeit, über entsprechende Maßnahmen im Asset Management an den Beständen zu arbeiten. Fazit und Ausblick Deutsche Immobilienfonds sind offener geworden für Strategien abseits des Mainstream: Perspektivisch werden neue Sekundärund Regionalmärkte sowie das Ausland attraktiver, aber auch Projektentwicklungen (Forward Deals) und ehemalige NischenNutzungsarten wie Hotels oder Gesundheitsimmobilien. Erfolgs kritisch ist dabei die Frage, wie mit den jeweiligen Markteintrittsbarrieren umzugehen ist. Für solche Akteure, die weiterhin auf traditionelle Nutzungsarten und Deutschland als Zielregion setzen, wird es darauf ankommen, die jeweilige Asset Management-Kompetenz auszubauen, um Renditepotenziale durch Verbesserung der Mieterstruktur, architektonische Aufwertung, Re-branding oder energetische Optimierung heben zu können. Christina Angermeier ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 17 Asset Management Alles wird anders Ob Logistik, Lager, Handel: Viele Immobilien lassen sich nicht mehr eindeutig einer konkreten Nutzungsart zuordnen. Zumindest nicht langfristig. Asset Manager sollten das durchaus forcieren. Keine klaren Grenzen mehr Lange galt: In einer Logistikimmobilie werden Güter gelagert und von dort aus verteilt. Diese Grenzen sind längst aufgebrochen. In Logistikimmobilien findet – Stichwort E-Commerce – mittlerweile auch Handel statt. Und Lagerhallen sind – diesmal Stichwort Zulieferer und Vorproduktion – längst auch Raum für industrielle Fertigungsstraßen geworden. Andersherum sind zentral gelegene Handelsimmobilien – hier lautet das Stichwort letzte Meile – immer häufiger auch Logistikimmobilien. Denn sie werden in Teilen für die Auslieferung von Waren genutzt. Es gibt mittlerweile sogar Plattformen für gewerblich genutzte Flächen, die ähnlich wie bei AirBnB an dritte (in diesem Fall gewerbliche) Nutzer zur Untermiete vermittelt werden. An solche, die kurzfristig Lagerflächen benötigen, beispielsweise für den E-Commerce. Die eigentliche Flächennutzung muss nicht zwangsläufig etwas mit Logistik zu tun haben. Grundsätzliche Flexibilisierung Wenn man den Gedanken weiterspinnt, könnte das Aufbrechen der traditionellen Nutzungsgrenzen in einer grundsätzlichen Flexibilisierung der Immobilienlandschaft münden. Die Idee wurde im vergangenen Jahr auf einer Innovationstagung des ZIA kurz, aber dafür umso plastischer diskutiert: Eine innerstädtische Immobilie dient zeitweilig der Logistik, dann wird sie ein Budget-Hotel und anschließend ein Shopping-Center. Lassen wir einmal die baurechtlichen Restriktionen außer Acht, so wäre dies durchaus im Sinne der Dynamik, die wir heute in vielen Nutzungsarten und Geschäftsfeldern sehen. Gewerbliche Mietverträge laufen heute kaum noch über zehn Jahre. Wer kann in Zeiten, in denen sich Innova tionszyklen je nach Branche in Monaten oder gar in Wochen bemessen, noch zehn Jahre in die Zukunft blicken? Wenn bei Hotel- oder Handelsimmobilien die Anfangsinvestitionen niedrig gehalten werden können und eine kurze Nutzungsdauer zum Standort passt – warum sollen sie dann nicht eine mögliche Folgenutzung für Logistikimmobilien sein? Fazit Immer wieder neue Nutzungen in ein und derselben Immobilie, natürlich durch entsprechende bauliche Maßnahmen flankiert, und dies in immer kürzeren Zyklen - in den meisten Fällen wird es bei einem Gedankenspiel bleiben, die regulatorischen und wirtschaftlichen Hürden für einen permanenten Nutzungsschwenk sind hoch. Dennoch sollten Asset Manager zu mindest eine Umnutzung im Kleinen durchaus häufiger durchspielen. Wie und wo lassen sich im gegebenen baurechtlichen Rahmen mit geringem Aufwand alternative Nutzungen unterbringen? Die Flexibilisierung von Flächen wird in den kommenden Jahren sicherlich nicht unwichtiger werden. 18 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Dietmar Fischer ist Partner bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 19 Studentenwohnen Steuer als Stolperstein Deutschland ist der zweitgrößte Markt für studentisches Wohnen – zumindest mit Blick auf die Transaktionszahlen der entsprechenden Immobilien. Nur in Großbritannien wird noch mehr in die Anlageklassen investiert als hierzulande. Ein Grund für die Nachfrage in Deutschland: Die Renditen sind attraktiv, das Risiko ist überschaubar. Sofern die Steuer nicht zum Problem wird – und die Rendite nachträglich schmälert. Umsatzsteuer als Faktor Studentisches Wohnen ist in seiner steuerlichen Betrachtung keineswegs mit der „normalen“ Wohnung gleichzusetzen. Die Mietverträge sind oft kurz. Teilweise sind sie nur 3 oder 4 Monate lang. Grundsätzlich gilt: Vertragslängen unter 6 Monaten können aus steuerlicher Sicht kritisch sein. Kurzfristige Vermietungen – ähnlich wie bei einem Hotelbetrieb – rufen in der Regel eine Umsatzsteuerpflicht hervor. Aus Eigentümersicht ist aber eine umsatzsteuerfreie Vermietung anzustreben – denn der Student als Nutzer hat eine faktische finanzielle Belastungsgrenze. Es gibt einen Betrag, der er zu zahlen gewillt und in der Lage ist. Dem Studenten ist es dabei egal, ob der Betrag einen Umsatzsteueranteil enthält oder nicht – solange der Gesamtpreis dadurch nicht erhöht wird. Ertragssteuerbelastung bei Investmentfonds Zu beachten ist außerdem: Oft wird nicht nur die Wohnung, sondern auch Mobiliar ver mietet – oder sonstige Zusatzleistungen und Services vom W-Lan bis zur Zimmerreinigung. Dies birgt die Gefahr, dass solche Gesamtangebote als so genannte aktive unternehme rische Bewirtschaftung der Immobilie zählen – ertragsteuerbefreite Investmentfonds können dadurch Gefahr laufen, ihren steuerfreien Status einzubüßen. Auch hier gilt als Faustformel: Handelt es sich um eine reine Wohnraumüberlassung gegebenenfalls mit Mobiliar oder treten erhebliche weitere Leistungen hinzu? Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen Drittes und letztes Beispiel: Der Betreiber spielt eine wesentliche Rolle. Beziehungsweise die Frage, ob der Betreiber gesellschaftsrechtlich vom Eigentümer getrennt ist. In vielen Fällen kann es günstiger sein, wenn eine eigene Betreibergesellschaft über Untermiet verträge an die jeweiligen Studenten vermietet. Die Betreibergesellschaft unterliegt dann zwar der Gewerbesteuer. Dennoch ergibt sich bei einer entsprechenden Strukturierung immer noch eine Ersparnis gegenüber dem Fall, dass es sich um ein und dieselbe Gesellschaft handelt. Abgesehen davon kann eine Trennung der Immobilien haltenden Gesellschaft und der Betreibergesellschaft auch für den Verkaufsfall vorteilhaft sein. Fazit Wer in Studentenwohnungen investiert, sollte sich der steuerlichen Fallstricke bewusst sein. Sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, ist in jedem Fall ratsam. Die oben genannten Beispiele – Dauer der Vermietung, Anbieten von Zusatzleistungen, Trennung der Gesellschaften – seien dabei nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen. So hat beispielsweise der – je nach Gesellschaft mögliche – Vorsteuerabzug durchaus Einfluss auf das Betriebsergebnis. 20 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Patrick Faller ist Senior Manager bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München und Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 21 Start-ups Wo die Start-ups der Immobilienbranche gründen Berlin ist Start-up-Hauptstadt – das gilt auch für Start-ups in der Immobilienwirtschaft Die sogenannten PropTechs, also junge, technologieorientierte Unternehmen mit PropertyBezug, finden sich vor allem in Berlin. So zeigt eine Umfrage unseres Hauses, die wir gemeinsam mit dem ZIA durchgeführt haben: 42 Prozent der befragten Start-ups haben die Hauptstadt als Gründungssitz gewählt. Befragt wurden 114 PropTechs, die zum größten Teil in den vergangenen drei Jahren entstanden sind. Aber auch andere Regionen boomen – die Ökosysteme für Gründer haben sich überall in Deutschland weiterentwickelt. Bayern ist der Umfrage zufolge ebenfalls attraktiv – dort haben 18 Prozent der Unternehmen ihren Gründungssitz. Vor allem der Raum München wird gesucht. Auf Rang drei folgt Hamburg. FinTechs sind anders Je nach Teilsegment verschieben sich die räumlichen Präferenzen allerdings. Ein Beispiel sind Start-ups mit Fokus auf Finanztechnologien – wie etwa Crowdfunding-Plattformen, die Mezzanine-Kapital für Immobilien-Projektentwicklungen über Kleinanleger einsammeln. Die Unternehmen dieser Gruppe verteilen sich auf ein halbes Dutzend Standorte in ganz Deutschland. Darunter natürlich auch der Finanzplatz Frankfurt – wobei die Mainmetropole keineswegs so dominant ist, wie dies aus der Stärke im klassischen Finanzierungsgeschäft hätte abgeleitet werden können. Der Kontakt wird gesucht Das große Gewicht anderer Standorte bedeutet nun allerdings wiederum nicht, dass die sogenannten FinTechs die Nähe zur Bankenwelt meiden. Die Zusammenarbeit von Startups und etablierten Unternehmen spielt in der Immobilienwirtschaft generell eine wesentliche Rolle. Knapp zwei Drittel der befragten PropTechs gibt an, dass sie entweder finan ziell oder durch Wissenstransfer aus der Branche unterstützt werden. Nur setzt die Zusammenarbeit nun einmal keine direkte räumliche Nähe mehr voraus. Gerade technologieoffene Start-ups bauen offensichtlich nicht nur in ihrem Geschäftsmodell, sondern auch in der Kommunikation auf digitale Lösungen, um Entfernungen zu überbrücken – wie Videotelefonie oder auch Messenger-Services. Letztere ersetzen bei den jungen Generationen teilweise bereits die klassische E-Mail, sowohl im Privatleben als auch in der Kommunikation zwischen Unternehmen, sofern das Gegenüber mitspielt. Fazit Berlin ist die Start-up-Größe des Landes, aber je nach inhaltlichem Schwerpunkt spielen auch andere Regionen eine Rolle in der Standortwahl junger PropTechs. Etwa zwei Drittel der PropTechs werden von etablierten Unternehmen unterstützt, wobei jene nicht zwangsläufig in der gleichen Region beheimatet sind – die Kommunikation läuft digital. Ob persönlicher Kontakt oder nicht: Etablierte Unternehmen der Immobilienwirtschaft sind in jedem Fall gut beraten, weiterhin den Austausch mit der PropTech-Szene zu suchen. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, wie groß das disruptive Potenzial digitaler Technologien für fast jede Branche ist. 22 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Gerald Kremer Dr. Lars Scheidecker ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in München [email protected] ist Director bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 23 Smart Metering Leise Revolution am Immobilienmarkt Gewerblich genutzte Immobilien in Deutschland müssen flächendeckend mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Die sogenannten Smart Meter sind neuerdings gesetzliche Pflicht, aber noch keineswegs auf der Agenda der Eigentümer angekommen. Aus der Not eine Tugend machen Schon vor drei Jahren hatten sich 16 EU-Mitgliedsstaaten für den flächendeckenden Rollout bis 2020 entschieden. Insgesamt sind bereits 60 Millionen intelligente Strom zähler installiert, überwiegend in Italien (36 Millionen ), Spanien (9 Millionen), Schweden (5 Millionen) und Finnland (3 Millionen). Bis 2020 soll die Zahl auf 195 Millionen anwachsen. Deutschland handelt spät: Mit dem neu in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde ein Ansatz gewählt, der einen Rollout intelligenter Messsysteme ab 2017 vorsieht. Betroffen sind die Sparten Strom und Gas. Chancen und Risiken Daraus ergeben sich Chancen und Risiken für Immobilienunternehmen. Eigentümer, die das Thema intelligenter Zähler in ihrem Portfolio frühzeitig forcieren, schaffen die Grundlage für datenbasierte Innovationen im Bereich der Energieeffizienz durch Transparenz und Verfügbarkeit relevanter Daten. Je eher das Sammeln der Daten beginnt, desto schneller hat der Informationsbestand ein Niveau erreicht, aus dem sich Rückschlüsse beispielsweise auf sinnlose Energieverbräuche ziehen lassen. Smart Meter verbessern nicht nur die Datenqualität und zeigen Energieeinsparpotenziale auf, sie erlauben es dem Vermieter auch, seine internen Abrechnungsprozesse weiter zu automatisieren und so Prozesskosten zu reduzieren. Insgesamt profitieren beide Seiten: Die Verminderung der umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkosten erhöht den Immobilienwert, steigert aber auch die Attraktivität der Immobilie für Mieter. Der Immobiliennutzer hat außerdem den Vorteil, dass er seine Verbräuche für Strom, Gas, Wasser und Wärme über moderne Energiemanagement-Portale zentral einsehen und steuern kann. 1 Beschaffung der Geräte •Planung des Rollouts •Bestellung der benötigten Geräteund Hardwarekomponenten •Lieferung und Einlagerung 2 Montage •Austausch der alten Zähler durch intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateway •Einbauplanung der anstehenden Zählerwechsel im lokalen Workforce Management System Alter Zähler •Ausstattung der Monteure mit den Einbaulisten sowie den gelieferten Geräte- und Hardwarekomponenten Intelligentes Messsystem 4 Mehrspartenauslesung •Auslesung unterschiedlicher Sparten, um Synergieeffekte zu heben und Prozesse zu vereinheitlichen SmartMeter Gateway 5 Anlagensteuerung •Allgemeine Steuerung von Strom und Wasser Anforderungsfelder, die bei Smart-Metering-Lösungen zu bedenken sind plattform •Verschlüsselte Übertragung der Daten per Ethernet oder GSM in ein Iso-zertifiziertes Rechenzentrum •Verknüpfung mit Backend-Systemen (bspw. Abrechnungssystem) der Prologis 6 Externe Tarifierung •Kundenindividuelle Steuerung von Licht, Lüftung, Kühlung und Heizung SmartMeter Gateway 24 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 3 Anbindung an die Mess- •Fachgerechte Montage der intelligenten Messsysteme SmartMeter Gateway •Flexible Tarifierungsmöglichkeiten •Präzise und spartenübergreifende Abrechnung der Verbrauchsmengen •Effiziente und einheitliche Meterto-Cash-Prozesse Messstellenbetreiber und andere Dienstleister Unternehmensart Zuständige Netzbetreiber MSB-Rolle Grundzuständiger Messstellenbetreiber Wettbewerblicher Messstellenbetreiber MSB-Leistungsprofil Standard Standard Zusatz Pflicht Zusatz freiwillig • MSB gem. § 3 MsbG • Einbau von iMSys, • Leistungen gem. § 35 • Leistungen wie gMSB • Verwaltungspflicht § 11 SMGW u. SteuerungsAbs. II MsbG, z. B. • frei wählbare Mess• Bereitst. Anzeigeeineinrichtungen zum • Betrieb Vorkassenstellen heit/Onlineportal gem. „netzdienlichen und system • bundesweit § 25 Abs. 1 S. 2 MsbG marktorientierten Ein• Betrieb SMGW für • Bereitst. mehrtarifsatz“ auf Verlangen Mehrwetdienste und fähige SMGW § 25 des Kunden gem. § 33 sonst. AuftragsdienstAbs. I S. 4 MsbG leistungen jeder Art Zusatz Mehrwertdienste • Leistungen wie gMSB • frei wählbare Messstellen • bundesweit • Nutzung von iMSys Plattform für erweiterte Geschäftsmodelle im Metering und darüber hinaus Dienstleistungsspektrum eines wettbewerblichen Messstellenbetreiber Bündelung: Koordinierte Aufgabe Die Anforderungen an Konzeption und Implementierung sind groß, zugleich ist das Feld der Dienstleister im Smart-Metering-Markt unübersichtlich. Eine Bündelung der Aufgabe im Sinne eines koordinierten Vorgehens bietet sich an. Denn grundsätzlich gilt: Der Pflichteinbau der intelligenten Messtechnik erfolgt gemäß Messstellenbetriebsgesetz durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. In der Regel ist dies der lokale Verteilnetzbetreiber. Ihm ist es vorbehalten zu entscheiden, wann welche Umrüstungen vorgenommen werden. Immobilieneigentümer mit deutschlandweit verteilten Liegenschaften – sprich Liegenschaften in unterschiedlichen Netzgebieten – können jedoch nur dann optimal von der intelligenten Messtechnik profitieren, wenn sie eine einheitliche und spartenübergreifende Smart-Metering-Lösung anstreben. Dies umfasst auch die nicht an das Strom- und Gasverteilnetz angeschlossene Messtechnik für Strom, Gas, Wärme und Wasser mit ein – also alle Unterzähler zur nutzerscharfen Erfassung von Verbrauchswerten für die Nebenkostenabrechnungen. An dieser Stelle kommen wettbewerbliche Messstellenbetreiber ins Spiel, die deutschlandweit agieren. Die obige Abbildung verdeutlicht den Unterschied beider Marktrollen sowie das Dienstleistungsspektrum eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Markt in Bewegung Wettbewerbliche Messstellenbetreiber übernehmen größtenteils auch Energieeffizienzdienstleistungen und bieten ihren Kunden Energiemanagement-Portale als Whitelabel-Lösung an oder arbeiten an dieser Stelle mit Partnern zusammen. Der Markt befindet sich derzeit stark in Bewegung, eine Konsolidierung ist noch nicht in Sicht. Smart Metering Strom, Gas ... Meta Data Management Verbrauchsund Einspeisetransparenz Automatische Geschäftsprozesse Kommunikation mit Marktpartnern Kundenindividuelle Dienstleistungsaspekte Fazit Die Auswirkungen auf den Immobilienbestand in Deutschland durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende sind tiefgreifend. Immobilieneigentümern ist dies noch nicht hin reichend bewusst. Es handelt sich noch um eine leise Revolution. Die Herausforderung: Auf der einen Seite bedarf es einer klaren Konzeption, umfassender Marktkenntnis und natürlich Projekterfahrung im Bereich der Energiewirtschaft. Erforderlich sind zudem eine entsprechende Expertise im Bereich kaufmännischer und technischer immobilienwirtschaftlicher Prozesse und nicht zuletzt ein ganzheitliches Verständnis immobilienwirtschaftlicher ITSystem- und Datenbanklandschaften. Auf der anderen Seite birgt der Wandel Potenziale von der Optimierung der Energieeffizienz des Gebäudebestandes über die Schnittstellenminimierung und Effizienzsteigerung immobilienwirtschaftlicher Prozesse bis hin zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Gerald Kremer ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in München [email protected] Martin Hoffmann ist Manager bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 25 Immobilientransaktion Blockchain für effizientere Deals Steigende Komplexität, verschärfte regulatorische Anforderungen und die Vielzahl an Interdependenzen zwischen den Akteuren – die Hürden bei Immobilientransaktionen sind groß. Allein der Umfang an zu prüfenden Informationen, sei es aus abgeschlossenen oder geplanten Deals, ist enorm. Selbst unter Zuhilfenahme moderner Datenverarbeitungstechnologien ist damit ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand verbunden – der sich aber über die Blockchain-Technologie reduzieren ließe. Transaktionsunterstützung mit der Blockchain-Technologie Die Blockchain ist vereinfacht gesagt ein dezentrales, kettenförmiges Transaktionsprotokoll, das durch ein extensives Netz an Validierungsstellen gesichert wird. Das Datenbanksystem kann öffentlich (Public Blockchain) oder einer definierten Gruppe (Private Blockchain) zugänglich sein – auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Die Art der Transaktion ist dabei zunächst zweitrangig – am bekanntesten dürften monetäre Transaktionen sein – prinzipiell handelt es sich aber zunächst stets um Informationen, also Daten. Jede neue Transaktion wird der Kette in Form eines neuen, dann unveränderlichen Blocks hinzugefügt. Dabei wird die Transaktion durch einen Verschlüsselungs- und Verifizierungsalgorithmus gesichert, der durch die massive Zahl der Validierungsstellen parallel geprüft wird. Somit müsste ein Dritter zur erfolgreichen Manipulation der Transaktionskette die größte Zahl der Validierungsstellen der Blockchain korrumpieren, was technisch nahezu unmöglich ist – Kritiker der jungen Technologie führen hiergegen eine prominente Ausnahme ins Feld, die jedoch durch Schließen der entsprechenden Sicherheitslücke nicht mehr auftreten sollte. Unabhängig, neutral, sicher, vielfältig, transparent Die Blockchain-Technologie zeichnet sich durch vier maßgebliche Charakteristika aus. • Unabhängigkeit: Das Protokoll (die Datenbank) ist nicht auf einem Server zentral gespeichert, sondern dezentral in einem Netz verteilt. • Neutralität und Sicherheit: Das System der Informationsverarbeitung und Validierung der Transaktionen „gehört niemandem“, sondern bewertet die Informationen neutral und sicher. • Vielfalt: Jede Art von Information kann über diese Technologie übertragen werden. Die Informationen werden (inklusive der Transaktionshistorie) in Blöcken abgelegt. • Transparenz: Die Informationen zu Transaktionen können zu jeder Zeit und auch rückwirkend nachvollzogen werden. Funktionsweise der Blockchain-Technologie Da wir das Beispiel einer Geldtransaktion ohnehin schon genannt haben, sei es hier erneut herangezogen, um die Blockchain-Technologie exemplarisch darzustellen: Person oder Einrichtung A sendet Geld an Person oder Einrichtung B im Gegenzug für eine Leistung (wie im Rahmen eines Mietvertrags für die Nutzung einer Immobilie). 26 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 1 A sendet Geld an B 3 4 Abbildung der Transaktion und Benachrichtigung der Netzwerkparteien Verifizierung der Transaktion im Netzwerkparteien 6 B empfängt Geld von A 2 5 Einzeltransaktion als „Block“ Einzeltransaktion (Block) wird zur Transaktionskette (Chain) hinzugefügt, sodass sich die Blockchain ergibt √ Schnelle, sichere und kostengünstige Transaktionsprozesse Blockchain dient in erster Linie der Vereinfachung von Transaktionen. Der Umfang nicht wertschöpfender Tätigkeiten wird reduziert. Gleiches gilt für den hiermit verbundenen Kosten- und Zeitaufwand. Bezogen auf Immobilientransaktionen bedeutet dies – um ein Beispiel zu nennen: Transaktionen können schneller verifiziert und durchgeführt werden, und zwar ohne das Zutun einer dritten Partei wie einer Bank oder eines Notars (sofern das jeweilige Rechtssystem bezogen auf den Kaufgegenstand dies zulässt). Die Sicherheit der Transaktionen wird durch die Verifizierung der Dokumente gewährleistet. Denkbar sind hier digitale Zertifikate. So könnten beispielsweise Grundbuchauszüge und deren Echtheit in kürzester Zeit überprüft werden und somit Immobilientransaktionen zum einen erheblich günstiger und zum anderen erheblich schneller durchgeführt werden. Der intelligente Vertrag In diesem Zusammenhang ist es den Akteuren außerdem möglich, sogenannte Smart Contracts zu implementieren. Die Vertrags konditionen von Smart Contracts können automatisch verifiziert werden. Daraufhin können – ebenfalls automatisch – entsprechende Reaktionen ausgelöst werden. Die Verpflichtungen aus einem Vertrag lassen sich so mit weniger „händischem“ Aufwand erfüllen. Die Digitalisierung von Immobilientransaktionen ermöglicht zukünftig zudem den verstärkten Einsatz von Kryptowährungen, die √ √ ebenfalls auf der Blockchain-Technologie basieren. In der Immobilienwirtschaft könnten so beispielsweise Bitcoins und Ether Coins zur Hinterlegung von Kautionen und zur regelmäßigen Zahlung des Mietzinses genutzt werden. Fazit Die Immobilienwirtschaft bietet eine Reihe von Einsatzmöglichkeiten für die Blockchain-Technologie. Vor allem die Minimierung von impliziten Transaktionskosten (zeitlich und monetär) ist hierbei hervorzuheben. Auch die erhöhte Sicherheit von Transaktionen durch die dezentrale Verifizierung relevanter Daten und Dokumente ist zu nennen. Der Einsatz der Blockchain-Technologie hat das Potenzial, die Wirklichkeit des Immobilientransaktionsgeschäfts erheblich zu verändern – jedoch steht die Entwicklung in diesem Bereich noch am Anfang, es handelt sich um eine sehr junge Technologie. Das massive weltweite Investment in Blockchain-Start-ups – weit mehr als eine Milliarde US-Dollar im vergangenen Jahr – deutet das Potenzial an, das der Technologie zugesprochen wird. Immobilienverkäufer und -käufer tun mehr als gut daran, die sich abzeichnenden Innovationen nicht nur zu beobachten, ssondern daran zu partizipieren. Sei es durch den Dialog oder direktes beziehungsweise indirektes Investment in entsprechende Unternehmen. Gerald Kremer Daniel Bauer ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in München [email protected] ist Consultant bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 27 Infrastruktur Alternative für Institutionelle Infrastruktur ist als Assetklasse längst gefragt. Derzeit übersteigt die Nachfrage allerdings das Angebot – Initiativen der öffentlichen Hand sowie eine Ausweitung des Investitionsspektrums können Abhilfe schaffen. Infrastruktur als Assetklasse Die Assetklasse Infrastruktur weist eine vergleichsweise große inhaltliche Bandbreite auf. Sie kann sowohl nach Sektoren als auch nach Projektphasen kategorisiert werden. Mit Blick auf die Sektoren kann zwischen Transport, Energie, Wasser/Abwasser, Kommunikation und sozialer Infrastruktur unterschieden werden. Hinsichtlich der Projektphasen wird zwischen sogenannten Greenfield- und Brownfield-Investments differenziert. Bei der erstgenannten Gruppe handelt es sich um Investitionen in beziehungsweise die Finanzierung von neuen, bei der zweiten um den Erwerb von bereits existierenden Infrastrukturprojekten. Eine wesentliche Eigenschaft von Infrastruktur ist die Tatsache, dass es sich zumeist um Projekte und Maßnahmen mit einer öffentlichen Trägerschaft handelt. Der Ausbau einer Autobahn oder das Errichten einer Schule oder eines Krankenhauses dient der Aufrechterhaltung der heutigen gesellschaftlichen Lebensadern. Vor diesem Hintergrund spielt auch die politische Legitimation üblicherweise eine bedeutende Rolle. Charakteristik des Investments Infrastruktur-Investitionen lassen sich durch folgende Merkmale charakterisieren: • Hohe Kapitalbindung beziehungsweise großer Kapitalbedarf • L ► angfristiger Investitionshorizont • H ► ohe Wertstabilität, Unabhängigkeit von Konjunkturzyklen • R ► elativ stabile und vorhersehbare, langfristige Cash-flows • I► nflationsgebundene Cash-flows (Inflationsschutz) • S ► icherheit des Geschäftsmodells durch eine quasi-Monopolstellung öffentlicher Infrastrukturen • G ► eringe beziehungsweise zum Teil sogar negative Korrelation zu anderen Assetklassen Infrastrukturinvestments gewährleisten periodische, stabile Auszahlungen bei gleichzeitig stabilem Substanzwert des Investments und bieten sich daher insbesondere zur Nutzung zum Aktiv-Passiv-Match an (ALM). Attraktivität für die Assekuranz Ob generelles Niedrigzinsumfeld oder Solvency II - gerade für Versicherungen haben sich die Rahmenbedingungen für die Kapitalanlage massiv geändert. Um die Garantiezinsversprechen an ihre Kunden dennoch einhalten zu können, setzt die Assekuranz derzeit vor allem auf noch mehr Immobilien: Die Immobilienquote deutscher Versicherer ist von 7,6 Prozent im Jahr 2015 auf 9,3 Prozent im Jahr 2016 gestiegen (EY Real Estate Trend barometer Assekuranz 2016). Die starke Nachfrage nach Immobilien (nicht nur durch die Assekuranz), der hiermit verbundene weitere Preisanstieg sowie die durch Solvency II vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung führen allerdings zu einer Kompression der effektiven Renditen bei direkten Anlagen. Vor diesem Hintergrund rücken Infrastrukturinvestments für Versicherungsunternehmen zunehmend in den Fokus. Das Trendbarometer Assekuranz unseres Hauses hat im vergangenen Jahr gezeigt: 7 von 10 Versicherungs unternehmen beschäftigen sich mit Infrastruktur. Mögliche Gründe: Zum einen sind hier auch in der aktuellen Niedrigzinsphase noch attraktive Renditen möglich. Zum anderen ist Infrastruktur auch aus regulatorischer Sicht eine Alternative zur Immobilie. So plant die EU-Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA, die erforderliche Kapitalrückstellung zu senken und Infrastruktur als Assetklasse für Versicherungen noch attraktiver zu machen. 28 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 in Wien (unter anderem 10 Bildungseinrichtungen; Gesamtvolumen 3,2 Milliarden Euro) oder am Genfer See (Querung des Sees; Volumen 3,5 Milliarden Schweizer Franken). Nachfrage übersteigt derzeit Angebot Infrastruktur-Investments stehen also vor einem Nachfrageschub – dabei gilt schon jetzt: Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Infrastrukturprojekte – wie eingangs erläutert – in der Regel unter der Regie der öffentlichen Hand durchgeführt werden und letztere bei der Einbindung privaten Kapitals noch verhältnismäßig zurückhaltend ist. Privates Kapital ist grundsätzlich teurer als öffentliches Kapital. Wichtiger scheint aber immer häufiger die Tatsache, dass über private Co-Investments viele Projekte überhaupt erst realisierbar werden, die allein über öffentliche Mittel nicht angegangen würden. Und so nimmt die Bereitschaft nach und nach zu, private Partner in die Umsetzung von Infrastrukturprojekten doch einzubeziehen. Gleichzeitig suchen Investoren verstärkt auch abseits der öffentlichen Trägerschaft nach Investitionsmöglichkeiten: Digitale Infrastruktur, Energie- und Kommunikationsnetze sowie Mobilität sind nur einige Beispiele. Attraktive Renditen lassen sich insbesondere dann erzielen, wenn Investoren bereit sind, Markt risiken zu übernehmen: Je früher der Markteinstieg, desto größer die Möglichkeit, aktive Wertschöpfung und damit Rendite zu generieren. Europa, Deutschland, Österreich, Schweiz Auf europäischer Ebene wurden mit dem European Fund for Strategic Investments (EFSI) seit September 2015 bereits 57 Infrastrukturprojekte mit insgesamt 7,8 Milliarden Euro gefördert; sowohl die Laufzeit als auch das zur Verfügung stehende Kapital sollen nun verdoppelt werden. In Deutschland hat das Bundesverkehrsministerium damit begonnen, die dritte Staffel privat finanzierter Autobahnprojekte umzusetzen. Das Gesamtinvestitions volumen soll bei rund 14 Milliarden Euro liegen. Auftakt ist die Bundesautobahn BAB 3 zwischen den Autobahnkreuzen Biebelried und Fürth/Erlangen, bei der die Präqualifikationsphase bereits begonnen hat. Auch in Österreich und in der Schweiz werden Projekte mit Beteiligung von privatem Kapital diskutiert. Zum Beispiel Fazit Infrastrukturinvestitionen zeichnen sich in erster Linie durch einen vergleichsweise hohen Kapitalbedarf, ein attraktives Rendite-RisikoProfil sowie langfristige und vergleichsweise stabile und vorhersehbare Cash-flows aus. Hinzu kommt eine hohe Wertstabilität sowie eine geringe beziehungsweise zum Teil sogar negative Korrelation zu anderen Assetklassen. Infrastruktur erfüllt damit grundsätzlich eine Reihe von Anforderungen, die institutionelle Investoren an ihre Anlageobjekte stellen. Oft gilt bislang zwar noch: Private Partner und Kapitalgeber werden in die Realisierung von Infrastrukturprojekten nicht einbezogen. Das Angebot an Investmentmöglichkeiten ist entsprechend gering, die Nachfrage beispielsweise von Versicherungen hingegen ist groß. Aufgrund einer bemerkenswert gefüllten Pipeline an privat zu finanzierenden Infrastrukturprojekten wird sich das Verhältnis allerdings verschieben. Die Assetklasse Infrastruktur wird sich folglich weiter am Kapitalmarkt etablieren. Monica A. Schulte Strathaus ist Partner bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Düsseldorf [email protected] Anna Schümann ist Director bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Düsseldorf [email protected] Oliver Müllem ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in Düsseldorf [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 29 Immobilienbewertung Transparente Risikoquantifizierung beim DCF-Verfahren mithilfe der Risikoprofilmethode Eine der größten Herausforderungen beim Discounted-Cash-flow-Verfahren (DCF) ist die Quantifizierung des Risikos. Hier könnte die so genannte Risikoprofilmethode helfen, die bislang vorherrschenden individuellen Bewertungsspielräume zu minimieren und so für mehr Transparenz zu sorgen. Das DCF-Verfahren in der Immobilienbewertung Neben dem klassischen Ertragswertverfahren gilt das DCF-Verfahren als bedeutendste Methode zur Bewertung von Liegenschaften, welche primär zur Renditeerzielung gehalten werden. Das DCF-Verfahren ist im Gegensatz zum Ertragswertverfahren nicht normiert. Sowohl immobilienwirtschaftliche Verbände als auch Wirtschaftsprüfungsinstitute publizieren allerdings Bewertungsstandards (zum Beispiel IDW S 10 und GdW-Standard), bei denen speziell auf das Verfahren eingegangen wird. Offene Fragen Dennoch bleiben Fragen offen. So wird nach herrschender Meinung eine adäquate Risikoberücksichtigung oftmals als einer der kritischen Faktoren des DCF-Verfahrens gesehen. Insbesondere das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist in seinen Grundsätzen zur Bewertung von Immobilien explizit auf die Schwierigkeit hin, einen adäquaten Diskontierungszinssatz zu ermitteln – ohne jedoch eine einheitliche und praktisch anwendbare Lösung aufzuzeigen. Die Tatsache, dass der Diskontierungszinssatz einen erheblichen Einfluss auf das Bewertungsergebnis nimmt, unterstreicht die Relevanz einer angemessenen Risikoberücksichtigung. Verfahren zur Risikoberücksichtigung In der Bewertungsliteratur wird bei der realitätsgetreuen Annahme von Risikoaversion im Wesentlichen zwischen der Risikozuschlags- und Sicherheitsäquivalenzmethode zur Berücksichtigung von Unsicherheit unterschieden. Während bei der erstgenannten Methode das Risiko implizit im Nenner der Barwertformel durch einen Zuschlag auf den risikolosen Basiszinssatz berücksichtigt wird, erfolgt die Risikoberücksichtigung bei der Sicherheitsäquivalenzmethode explizit durch einen Abschlag der Zahlungsüberschüsse im Zähler der Barwertformel. Hierbei werden nicht die erwarteten unsicheren Zahlungsüberschüsse, sondern die periodenspezifischen Sicherheitsäquivalente der erwarteten Zahlungen mit dem risikolosen Basiszinssatz diskontiert. Die Sicherheitsäquivalente der erwarteten Zahlungen sind hierbei genau diejenigen Zahlungen, bei denen ein Investor indifferent gegenüber den unsicheren Zahlungen ist. Vorteil Sicherheitsäquivalenzmethode Bei der Sicherheitsäquivalenzmethode wird das Risiko somit direkt in den Cash-flows berücksichtigt, wodurch die Transparenz der Risikoberücksichtigung deutlich erhöht wird. DCF-Verfahren nach der Sicherheitsäquivalenzmethode: Marktwert = ∑ n S(Xi) i=0 (1+rƒ)i DCF-Verfahren nach der Risikozuschlagmethode: Marktwert = ∑ n E(Xi) i=0 (1+rƒ+RP)i hierbei gilt: • S (Xi) =Sicherheitsäquivalent des unsicheren Einzahlungsüberschusses X im Jahr i • E (Xi) = Erwartungswert des unsicheren Einzahlungsüberschusses X im Jahr i risikoloser Basiszinssatz • rƒ = • RP = Risikoprämie •n= Nutzungsdauer Formeln der Sicherheitsäquivalenz- und Risikozuschlagsmethode in Anlehnung an Metz (2007) 30 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Dies gewinnt gegenüber der Risikozuschlagsmethode zusätzlich an Gewicht, wenn der Bewerter bei Anwendung der Risikozuschlagsmethode die Risikoprämie nicht explizit ausweist und es somit zu einer nicht nachvollziehbaren Aggregation der Zeit- und Risikokomponente im Kalkulationszinssatz kommt. Nur bedingt relevant für die Praxis In der Praxis spielt die Sicherheitsäquivalenzmethode allerdings bisher keine bedeutende Rolle, da eine periodenspezifische Ermittlung von Sicherheitsäquivalenten sehr aufwendig ist und zu Widersprüchen führen kann. Bis dato erfolgt die Risikoberücksichtigung daher in der Regel durch die einfachere, aber auch weniger transparente Risikozuschlagsmethode. Da das idealtypische Verfahren zur Ermittlung der Risikoprämie mithilfe des CAPM (Capital Asset Pricing Model) aufgrund der vergleichsweise hohen Marktintransparenz im Immo bilienmarkt ausscheidet, wird die Risikoprämie meist aus einem vom Gutachter „frei gegriffenen“ Risikozuschlag ermittelt. Eine transparente und quantitativ fundierte Herleitung erfolgt oftmals nicht. Die komplexe Herausforderung der Risikoquantifizierung scheint vor dem Hintergrund ihres signifikanten Einflusses auf das Gesamtergebnis der Bewertung zu stark vereinfacht und somit auch ihrer Relevanz nicht mehr vollumfänglich gerecht zu werden. Eine Alternative ist die auf Sicherheitsäquivalenten basierende Risikoprofilmethode, welche das Risiko mittels einer objektiv nachvollziehbaren Risikoquantifizierung ausweist. Risikoprofilmethode als Alternative Neben der Risikozuschlags- und Sicherheitsäquivalenzmethode gilt die Risikoprofilmethode als drittes Verfahren zur Risikoberücksichtigung in Bewertungsmodellen. Die Risikoprofilmethode beruht ebenfalls auf dem Prinzip des Sicherheitsäquivalents. Es erfolgt jedoch keine periodenspezifische Ermittlung von Sicherheitsäquivalenten, wie sie bei der Sicherheitsäquivalenzmethode notwendig ist, sondern es wird lediglich ein einziges Sicherheitsäquivalent aus der Barwertverteilung der Investition ermittelt. Der erwartete beziehungsweise unsichere Barwert ergibt sich hierbei aus der Diskontierung der erwarteten Zahlungsüberschüsse mit dem risikolosen Basiszinssatz. Insgesamt werden die beiden Hauptkritikpunkte der ansonsten anerkannten Sicherheitsäquivalenzmethode über die Risikoprofilmethode entschärft: Der große Aufwand wird reduziert. Zudem kommt es durch die spätestmögliche Bildung des Sicherheitsäquivalents nicht zu einer frühzeitigen Verdichtung von Wahrscheinlichkeiten. Barwertverteilung Risikoprofilmethode Diskontierung mit risikofreien Basiszinssatz Untere Grenze Konfidenzintervall t=0 E (X) E (X) E (X) E (X) 1 2 3 ... SÄ = Marktwert ... E (X) Barwert der Erwartungswerte E (X) E (X) E (X) Diskontierung mit risikoangepasten Zinssatz (Basiszinssatz + Zuschlag) Risikozuschlagsmethode Risikoprofil- und Risikozuschlagsmethode in Anlehnung an Gleißner in: Petersen/Zwirner/Brösel (2013) Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 31 Immobilienbewertung Praktische Durchführung der Risikoprofilmethode Wie gesagt: Die Risikoprofilmethode verlangt im Gegensatz zur Risikozuschlagsmethode nicht, dass ein Risikozuschlag abgeleitet wird. Vielmehr erfolgt die Berechnung des Sicherheitsäquivalents auf Basis der Barwertverteilung, die aus der Investition resultiert. Der erwartete unsichere Barwert ergibt sich hierbei zunächst durch die Diskontierung der prognostizierten Einzahlungsüberschüsse mit dem risikolosen Basiszinssatz auf den Bewertungsstichtag. Der risikolose Basiszinssatz kann, wie auch bei der Risikozuschlagsmethode, aus landestypischen Renditen für Staatsanleihen abgeleitet werden. Zur Ermittlung des Sicherheitsäquivalents wird theoretisch die Nutzenfunktion des Investors benötigt. Praktisch empfiehlt sich jedoch unter der Bewertungsprämisse eines objektiven Marktwertes, stattdessen ein statistisches Risikomaß zu wählen, das von individuellen Nutzenfunktionen unabhängig ist. Hierbei bietet sich das im Risikomanagement verbreitete „Value at Risk“Konzept (VaR) an. Value at Risk als Sicherheitsäquivalent Allgemein wird der VaR als der maximal mögliche Verlust einer Position oder eines Portfolios über einen bestimmten Zeitraum bei einem vorgegebenen Konfidenzniveau definiert. In der Praxis empfiehlt sich die Anwendung des VaR mit einem 95-prozentigen Konfidenzniveau. Der VaR mit einem 95-prozentigen Konfidenz niveau ist derjenige Wert, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 5 Prozent unterschritten werden kann. Dieser Wert stellt zugleich das gesuchte Sicherheitsäquivalent dar. Barwertverteilung Um den VaR ermitteln zu können, muss somit eine Wahrscheinlichkeitsverteilung der möglichen Barwerte vorliegen. Da jedoch die tatsächliche Barwertverteilung, resultierend aus den zukünftigen unsicheren Cash-flows, nicht bekannt ist, sieht sich der Bewerter einer A-priori-Schätzung der Barwertverteilung zur Bestimmung des Value-at-Risk gegenüber. Die wichtigsten Schätzverfahren sind hier der so genannte Varianz-Kovarianz-Ansatz, die historische Simulation und die so genannte Monte-Carlo-Simulation. Insbesondere die auf Vergangenheitswerten basierende historische Simulation bietet sich aufgrund ihrer einfachen Anwendung in der Praxis an. Hierbei wird die Barwertverteilung auf Basis von Cash-flows der Vergangenheitsjahre abgeleitet. Aus der geschätzten Barwertverteilung ergibt sich der Marktwert dann als VaR mit einem 95-prozentigen Konfidenzniveau. 32 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Fazit Die Risikoprofilmethode trägt dazu bei, das Risiko als Einflußgröße in der Immobilienbewertung transparenter und weniger willkürlich zu gestalten. Auch wenn ihr derzeit nur eine geringe praktische Bedeutung beigemessen wird, kann konstatiert werden, dass sie insbesondere hinsichtlich der transparenten Risikoquantifizierung und Objektivität Vorteile gegenüber der üblichen Risikozuschlagsmethode aufweist. In solchen Fällen, in denen die weniger trans parente Risikozuschlagsmethode dennoch weiterhin angewendet wird, bietet sich zumindest eine zusätzliche Plausibilitätsrechnung mithilfe der Risikoprofilmethode an. Christian Seizer ist Manager bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in München [email protected] Philipp Wittl ist Consultant bei der Ernst & Young Real Estate GmbH in München [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 33 Immobilienvehikel Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) als Alternative für deutsche institutionelle Investoren? 34 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Die Luxemburger Fondsindustrie ist bekannt für die kontinuierliche Weiterentwicklung ihres Angebots an Investmentvehikeln: Zuletzt wurde der ohnehin breiten Produktpalette ein neues Fondsprodukt hinzugefügt. Der „Reserved Alternative Investment Fund“ (RAIF) ist auf die Bedürfnisse von institutionellen Investoren zugeschnitten und bietet ein hohes Maß an Flexibilität. Hintergrund und Vorteile eines RAIF Einer der Gründe für die Konzeption des RAIF ist das Bedürfnis institutioneller Anleger nach einer Flexibilisierung des bestehenden luxemburgischen SIF-Spezialfonds-Regimes. Der RAIF unterliegt im Vergleich zum SIF keiner Produktregulierung. Daher ist bei der Neuauflage eines RAIF die Zulassung durch die luxemburgische Bankenaufsicht „Commission de surveillance du secteur financier“ (CSSF) nicht mehr notwendig, was Kosten und Zeit spart. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der RAIF von einem volllizensierten Fondsverwalter (externen AIFM) verwaltet wird. Der RAIF kann in sämtlichen bekannten Rechtsformen aufgelegt werden, die auch bereits aus dem SIF-Regime bekannt sind – also unter anderem als FCP, S.C.S., S.A. oder S.C.A. Zudem ist auch ein Wechsel aus dem RAIF in den SIF-Status möglich. Abhängig von der Ausgestaltung des jeweiligen Fonds als RAIF könnte dieser aus deutscher steuerlicher Perspektive als transparente Personengesellschaft, semi-transparenter Investmentfonds (bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen) oder als intransparente Kapital-Investitionsgesellschaft qualifizieren. Auch mit Blick auf das ab 2018 anzuwendende Investmentsteuergesetz sollte der RAIF sowohl als Investmentfonds als auch als Spezial-Investmentfonds ausgestaltet werden können. Fazit Die erhofften Zeit- und Kostenvorteile des RAIF können einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem SIF-Regime darstellen und zu einer hohen Marktakzeptanz des RAIF als unregulierter Spezialfonds führen. Allerdings wird es auch in der Zukunft Investoren geben, die neben der Managerregulierung auch eine Produktregulierung nachfragen, sodass der SIF aus Anlegersicht weiterhin seine Berechtigung hat. Insgesamt gilt: Der RAIF stellt nicht nur für internationale, sondern auch für deutsche institutionelle Anleger eine attraktive Alternative dar. Dies gilt auch aus steuerlicher Sicht, da die Rechtsform des RAIF abhängig von den steuerlichen Bedürfnissen der Investoren gewählt werden kann und seine Ausgestaltung erfreulich flexibel ist, um den jeweiligen spezifischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Jan Kiesel Patrick Faller ist Partner bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Eschborn/Frankfurt [email protected] ist Senior Manager bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München und Eschborn/Frankfurt [email protected] Oliver Joch ist Manager bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 35 Auslagerung Property Management Dienstleistungen durch Kapitalverwaltungsgesellschaften 36 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Ein effektives Auslagerungscontrolling gewinnt zunehmend an Bedeutung: Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) stellt die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) vor vielfältige Herausforderungen. Die Anforderungen und Auflagen betreffen grundsätzlich auch die Auslagerung des Property Managements bei Immobilien-KVGen, die das Property Management von einem externen Service Provider beziehen. Eine verstärkte Überwachung der internen Kontrollsysteme des Auslagerungsunternehmens und dienstleistungsbezogene Kontrollsystem-Zertifizierungen sind die Folge. Wachsende Herausforderungen Am 22. Juli 2013 wurde als Folge der Richtlinie für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) in Deutschland das Investmentgesetz durch das KAGB ersetzt. Seitdem haben KVGen bei Vorliegen eines Auslagerungssachverhalts die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 36 KAGB zu beachten. Diese beinhalten quantitative und qualitative Anforderungen an das Auslagerungsunternehmen, darüber hinaus aber auch wirksame Überwachungsprozesse bei der auslagernden KVG. Die Vorgaben sollen die Qualität der ausgelagerten Leistung sichern: Die KVG hat dafür Sorge zu tragen, dass die ausgelagerte Leistung eine ebenso hohe Qualität aufweist, als wenn diese von der KVG eigenständig erbracht werden würde, da die KVG ebenso für ein Verschulden des Auslagerungsunternehmens haftet wie für ihr eigenes Verschulden. Diese Vorschrift, ergänzt um die Anforderungen an die Auswahl eines geeigneten Auslagerungsunternehmens, begründen die Notwendigkeit umfangreicher Kontrollen auf Ebene der KVG. Kontrollen, die die KVG in ihr internes Kontrollsystem implementieren muss, um die Leistungen der Auslagerungsunternehmen effektiv überwachen zu können. Operatives Auslagerungscontrolling und das Konzept der „drei Verteidigungslinien“ Das Outsourcing-Controlling einer KVG umfasst zum einen das Vendor Management zur Steuerung der Auswahl und der vertraglichen Rahmenbedingungen rund um das Auslagerungsverhältnis. Zum anderen muss die Leistungserbringung seitens der Auslagerungs unternehmen kontinuierlich überwacht und die Risiken aus dem Auslagerungsverhältnis wirksam gesteuert werden. Das Vendor Management wird üblicherweise von einer eigenen Organisationseinheit „Outsourcing Controlling“ übernommen. Die laufenden Risiken aus dem Auslagerungsverhältnis werden wiederum von diversen Organisationseinheiten einer KVG gesteuert und kontrolliert. Die Verteilung der laufenden Controlling- und Steuerungsaufgaben kann in der Praxis beispielsweise über das Prinzip der so genannten „drei Verteidigungslinien“ erfolgen. Die erste Verteidigungslinie im Falle einer Property ManagementAuslagerung wäre demnach im Portfolio Management/Asset Management anzusiedeln beziehungsweise in den Organisationseinheiten, die im Tagesgeschäft den unmittelbaren Kontakt mit dem Auslagerungsunternehmen pflegen. Hier wird die Leistungserbringung des Property Managements direkt überwacht und gesteuert. Die zweite Verteidigungslinie betrifft die Administration und das Outsourcing-Controlling. Auf dieser Ebene erfolgt die übergreifende Steuerung der wesentlichen Auslagerungsrisiken des Property Managements anhand im Vorfeld definierter Kontrollen. Die dritte Verteidigungslinie umfasst die interne Revision. Hier wird beurteilt, inwieweit die Auswahl und Überwachung der Auslagerungsverhältnisse ordnungsgemäß sind. Die dritte Linie ist unabhängig von den zuvor genannten, das heißt: Hier werden auch die Funktionen des Outsourcing-Controllings der ersten und der zweiten Verteidigungslinie entsprechend beurteilt. Zertifizierung des internen Kontrollsystems des Property Managers Immer mehr KVGen fordern, dass der Property Manager eine Zertifizierung des jeweiligen eigenen dienstleistungsbezogenen Kontrollsystems vorweist. Dadurch können potenzielle Risiken der Leistungserbringung des Service Providers (Property Manager) entgegen gewirkt und damit verbundene Haftungsimplikationen der KVG minimiert werden. Prüfungsstandards, die hier in Frage kommen: PS 951, ISAE 3402 oder auch SSAE 16 (vormals SAS 70) – sie alle zertifizieren das dienstleistungsbezogene Kontrollsystem. Als international anerkannter Marktstandard hat sich mittlerweile auch in Deutschland der ISAE 3402 besonders etabliert und wird beispielsweise auch bei Wertpapier-KVGen standardmäßig als Instrument zur Providersteuerung verwendet. Die wesentlichen Vorteile von standarisierten Kontrollreports für KVGen sind eine erhöhte Transparenz der Prozesse und Kontrollen des Auslagerungsunternehmens, ein erhöhtes Maß an Qualitätssicherung der ausgelagerten Dienstleistung sowie eine Unterstützung des Auslagerungscontrollings. Zudem reduziert sich in vielen Fällen der Kontrollaufwand. Auch die Auslagerungsunternehmen profitieren von einer Zertifizierung – durch eine verbesserte Reputation am Markt und der damit verbundenen besseren Aussicht auf Neuabschlüsse. Thomas Strecker ist Executive Director bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München [email protected] Thorsten Köpke Fazit Durch die Umsetzung des KAGB sind die Anforderungen an KVGen und deren Auslagerungsunternehmen verschärft worden. Um die Qualität der ausgelagerten Leistungen sicherzustellen und den erhöhten Haftungsrisiken einer Auslagerung Rechnung zu tragen, bedarf es eines erweiterten operativen Auslagerungscontrollings auf mehreren Ebenen (Konzept der „drei Verteidigungslinien“). Darüber hinaus zeigt sich marktseitig eine immer stärke Nachfrage nach standardisierten Kontrollreports. Der Einsatz dieser standardisierten Kontrollreports hat sich bei Wertpapier-KVGen längst als wesentlicher Baustein zur Qualitätssicherung sowie der Providersteuerung etabliert und gewinnt nun auch im Bereich der Immobilien-Sondervermögen immer mehr an Bedeutung. Während die KVG durch ein verbessertes Auslagerungscontrolling profitiert, bietet eine Zertifizierung auch für den Dienstleister Vorteile – vor allem in Form eines Reputationsgewinns gegenüber Mitbewerbern. ist Manager bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hannover [email protected] Oliver Ludwig ist Senior bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Eschborn/Frankfurt [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 37 Publikationen Trendbarometer Immobilien-Investmentmarkt 2017 Das EY Real Estate Trendbarometer liegt bereits zum zehnten Mal vor. Zentrales Ergebnis der aktuellen Umfrage: Deutsche Immobilien bleiben äußerst attraktiv für Investoren, insbesondere im europäischen Vergleich. Dennoch könnte das Wachstum des Transaktionsvolumens am deutschen Immobilienmarkt moderat nachlassen. Und das trotz weiterhin hoher Nachfrage im Jahr 2017. Schon im Vorjahr hatte es einen spürbaren Rückgang gegeben, von zuvor 79 Milliarden Euro auf 66 Milliarden Euro. Grund dafür ist vor allem der Angebotsmangel an verfügbaren Investments. Die Publikation steht unter diesem Link zur Verfügung: www.ey.com/de/de/newsroom/news-releases/ey-20170117-trendbarometer-immobilien-investmentmarktdeutschland-2017 Trendbarometer Immobilien-Investmentmarkt – Schweiz 2017 Auch für das Jahr 2017 sieht ein Großteil der befragten Investoren (90 Prozent) die Schweiz als einen attraktiven oder sehr attraktiven Standort für Immobilieninvestitionen an. Dies hat eine aktuelle Umfrage von EY Real Estate Schweiz ergeben, für die im Oktober 2016 etwa 50 Investoren befragt wurden, die in den vergangenen Jahren am Schweizer Immobilienmarkt aktiv waren. Die Ergebnisse geben eine Einschätzung des Immobilien-Investmentmarktes in der Schweiz im Jahr 2017 wieder sowie einen Ausblick auf die Strategie, die Investoren in diesem Jahr in der Schweiz verfolgen. Die Publikation steht unter diesem Link zur Verfügung: www.ey.com/ch/de/newsroom/news-releases/medienmitteilung-ey-schweiz-bleibt-attraktiver-standortfur-immobilieninvestitionen EY’s European attractiveness survey – January 2017 In den von EY erstellten „attractiveness surveys“ wird bereits seit 16 Jahren die Attraktivität für Investments in bestimmten Regionen oder Ländern untersucht. Für den Report für Januar wurden ausländische Investoren und Experten der Immobilienbranche befragt, wie sie die Marktsituation in Europa im Hinblick auf den nahenden Brexit einschätzen. Diese Publikation ist nur auf Englisch verfügbar und kann bezogen werden über: [email protected] 38 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 Disruptive forces shaping the real estate sector Moderne Technologien verändern althergebrachte Geschäftsmodelle innerhalb kürzester Zeit. Die Geschwindigkeit, mit der solche Technologien in den verschiedenen Branchen zum Einsatz kommen, variiert aber zum Teil sehr stark. Das genaue Verständnis technologischer Trends kann über den Geschäfts-erfolg entscheiden. EY stellt drei Technologie-Trends vor, die einen starken Einfluss auf die Entwicklung der Immobilienwirtschaft haben werden. Diese Publikation ist nur auf Englisch verfügbar und kann bezogen werden über: [email protected] 2017 Global Market Outlook – Trends in real estate private equity Der Finanzierungsmarkt zeigt sich seit langem robust. Immer mehr Investoren, egal ob Versicherungsunternehmen oder Pension-Fonds, vergrößern ihre Anlagen in Immobilien. Viele von ihnen haben mittlerweile einen Immobilienanteil von bis zu zehn Prozent im Portfolio. Allerdings gilt es die relevanten Trends zu berücksichtigen – dazu zählen die Einflüsse der Digitalisierung und jene der geo-finaznpolitischen Unsicherheiten Diese Publikation ist nur auf Englisch verfügbar und kann bezogen werden über: [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 39 Veranstaltungen mipim 2017 Besuchen Sie unseren Stand auf der mipim 2017 • 14. bis 17. März 2017 • Cannes, Frankreich • Stand: R7.D18 EY Real Estate Funds Breakfast Besuchen Sie unser EY Real Estate Funds Breakfast • 22. März 2017 – EY Office Eschborn/Frankfurt • 06. April 2017 – EY Office Hamburg • 27. April 2017 – EY Office München • von 9.00 bis 11.30 Uhr Anmeldung und weitere Details über: [email protected] Hamburger Real Estate Breakfast Besuchen Sie unser Hamburger Real Estate Breakfast • 12. April 2017 – EY Office Hamburg • von 8.30 bis 10.30 Uhr Anmeldung und weitere Details über: [email protected] 40 | Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 EY Real Estate Konferenz Besuchen Sie unsere Veranstaltung zum Thema: Digitalisierung • 26. April 2017 – EY Office Eschborn/Frankfurt • von 12.30 bis 18.00 Uhr Anmeldung und weitere Details über: [email protected] US EY Real Estate Tax Roadshow Besuchen Sie unsere US EY Real Estate Tax Roadshow • 08. Mai 2017 – EY Office Eschborn/Frankfurt • 09. Mai 2017 – EY Office München • 10. Mai 2017 – EY Office Hamburg • von 14.00 bis 17.30 Uhr Anmeldung und weitere Details über: [email protected] Real Estate Trends Ausgabe 71 – Februar 2017 | 41 EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young G lobal Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Man danten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 21 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2017 Ernst & Young Real Estate GmbH All Rights Reserved. GSA Agency BKR 1702-693 ED None Bildnachweis iStock, Corbis Ansprechpartner Herausgeber Ernst & Young Real Estate GmbH Verantwortlich für den Inhalt Christian Schulz-Wulkow [email protected] Redaktion Karin Vogt-Schmitt [email protected] Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Voll ständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publi kation nicht den besonderen U mständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verant wortung des Lesers. 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