Speicher für die Netze Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M. Vorstand IEWT 2017 Speicher – mögliche Anwendungsbereiche Mögliche Anwendungsbereiche von elektrischen Energiespeichern (1/2) Systemgleichgewicht, Energiebilanz Frequenzhaltung Preis Nachfrage Angebot Menge • Forward-Märkte • Day ahead u. Intraday-Märkte • Tertiär-/Sekundärregelungsmärkte Quellen: Vattenfall, Belectric, eigene Darstellung, www.wemag.com • Primärregelung • schnelle Wirkleistungsregelung • virtuelle Schwungmasse (inertia) Mögliche Anwendungsbereiche von elektrischen Energiespeichern (2/2) Spannungshaltung Betriebsführung Versorgungssicherheit u. Wiederaufbau Spannung 110% 90% Länge • Blindleistung • Kurzschlussleistung • Redispatch (ÜNB) • Netzengpassmanag ement (VNB) Quellen: eigene Darstellung, Fraunhofer IWES, http://earthobservatory.nasa.gov • Kapazitätsreserve • Schwarzstartfähigkeit und unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) De lege lata: Der Speicher im System heute Rechtliche Einordnung von elektrischen Energiespeichern 1/2 • Keine Legaldefinition im nationalen oder Unionsrecht • Keine Berücksichtigung im österreichischen Marktmodell • Elektrische Energiespeicher in einer funktionsbezogenen Rolle in den Rechtsgrundlagen: – Beim Einspeichern als Endverbraucher/Entnehmer (§ 7 Abs. 1 Z 12 und 14 ElWOG 2010) – Beim Ausspeichern als Erzeuger/Einspeiser (§ 7 Abs.1 Z 10 und 17 ElWOG 2010) – Bestätigt durch Verfassungsgerichtshof zu Pumpspeicherkraftwerken (VfSlg. 19.740/2013) 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 7 Rechtliche Einordnung von elektrischen Energiespeichern 2/2 • Speicher treffen als Betreiber von Erzeugungsanlagen Verpflichtungen gem. § 66 ElWOG 2010 (etwa Anschluss an eine Bilanzgruppe) • Punktuelle Ausnahmen bzw. Begünstigungen bei Systemnutzungsentgelten für PSKW und Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Erdgas, vgl. 111 Abs. 3 ElWOG 2010, § 4 Abs. 1 Z 8f SNE-VO 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 8 Derzeit Technische Anforderungen an Stromspeicher aus den TOR • Begriffsdefinition „Elektrischer Energiespeicher“ im Entwurf TOR Teil A: „Eine Anlage oder ein Betriebsmittel, die/das elektrische Energie aufnehmen, zwischenspeichern und zeitverzögert wieder abgeben kann“ • TOR Teil D4 „Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit Verteilernetzen“ – Elektrische Energiespeicher sind Erzeugungsanlagen und in ihrer Gesamtwirkung zu betrachten, wie sie im Netz gemäß dem vom Anlagenbetreiber vorgesehenen Betriebskonzept wirksam werden können – Anforderungen hinsichtlich maximaler Leistung für einphasige Einspeisung, Blindleistungsfähigkeit, spannungsgeführte Wirkleistungsreduktion – Vorgaben können durch Verwendung moderner Wechselrichter eingehalten werden 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 9 De lege lata: Der Speicher und das Netz Stromspeicher im Netz - aktuelle Rechtslage 1/2 • Entflechtungsbestimmungen regeln in Umsetzung der ElektrizitätsbinnenmarktRL das Verhältnis des Netzbetriebs zu anderen Tätigkeitsbereichen • Der Stromspeicherbetrieb ist als Erzeugung (§ 7 Abs. 1 Z 17 ElWOG 2010) bzw. Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 45 ElWOG 2010) eine Tätigkeit, die nicht mit der Verteilung iSd § 7 Abs. 1 Z 77 iVm § 42 Abs. 3 ElWOG 2010 zusammenhängt • Netzbetreiber, die zu einem vertikal integrierten Unternehmen (VIU) gehören, müssen zumindest in ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Verteilung zusammenhängen (dh sie müssen entflochten sein, sofern mehr als 100.000 angeschlossene Kunden; § 42 Abs. 3 ElWOG 2010) 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 11 Stromspeicher im Netz - aktuelle Rechtslage 2/2 • Im Ergebnis ist der Speichbetrieb durch Netzbetreiber zur Teilnahme am Markt vor dem Hintergrund des geltenden Sektor spezifischen Wettbewerbsrechts (Art 9 ff RL 2009/72/EG, §§ 24 ff, 42 ElWOG 2010) nicht möglich • Vermarktung der Energie aus Speicherbetrieb durch eine vom Netzbetreiber unabhängige Gesellschaft möglich • Sofern Speicher ausschließlich zu netzdienlichen Zwecken genutzt wird, ist er dem Netzbetrieb zuzuordnen und ein Betrieb auch durch den Netzbetreiber möglich • Um den Betrieb von Speichern durch Netzbetreiber vorbehaltlos zu ermöglichen, Anpassung der Entflechtungsbestimmungen vorrangig auf unionsrechtlicher Ebene (Art 9 ff RL 2009/72/EG) erforderlich 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 12 De lege ferenda: Der Speicher in der Zukunft? Stromspeicher im Netz – Winterpaket 1/2 • Der Vorschlag für eine Änderung der ElektrizitätsbinnenmarktRL stellt gemeinsame Regeln auch für Elektrizitätsspeicher auf (Art 1) • Definition (Art 2 Z 48) 'energy storage' means, in the electricity system, deferring an amount of the electricity that was generated to the moment of use, either as final energy or converted into another energy carrier • Regulatorischer Rahmen in den MS soll den Markteintritt von Stromspeichern ermöglichen (Art 3, 31 Abs. 5, 32 Abs. 2) • Gleichbehandlung von Speichern und anderen Flexibilitätsoptionen • Entflechtungsbestimmungen für VNB auf Speicher anwendbar (Art 3 • Eigentum an, Entwicklung oder Betrieb von Speichern durch VNB verboten (Art 36) 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 Stromspeicher im Netz – Winterpaket 2/2 • Ausnahme: MS können Betrieb durch VNB zulassen, wenn – nach einer Ausschreibung kein anderer Dritter Speicher besitzen, entwickeln oder betreiben will und – Speicher zur Erfüllung der Pflichten des VNB erforderlich sind und – die nationale Regulierungsbehörde zustimmt – falls eine Ausnahme gewährt wird, hat die Regulierungsbehörde deren Notwendigkeit regelmäßig zu überprüfen 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 15 Der Speicher im Kontext anderer Flexibilitätsoptionen Speicher ist nicht Selbstzweck, sondern eine Flexibilitätsoption PSKW, Batteriespeicher, Vehicle to Grid, Smart Grid, Netzoptimierung, Netzverstärkung u. -ausbau … … Systemgleichgewicht Power to Gas Power to Liquid Kapazitätsmarkt Power to Heat Laststeuerung KWK flexiblere Erzeugung DSM 1Energy 20170216, Wien Standortsignale IEWT Tagung 2017 Einspeisemgt. storage – the role of electricity, SWD (2017) 61 17 Conclusio • Neue Speicher werden rasch an Bedeutung gewinnen • Speicher sind eine von mehreren Flexibilitätsoptionen • Speicher dienen mehreren Zwecken, innerhalb und außerhalb von Märkten • Prüfung der Rolle von Speichern im Regulierungsrahmen • Ziele sind: effizienter Einsatz von Speichern, Transparenz, Gleichbehandlung • Netzbetreiber sollten auf Speicher – wie auch auf andere Flexibilitätsoptionen – zugreifen können, um ihren Aufgaben nachzukommen • Vorrang marktorientierter Mechanismen, auch bei der Nutzung durch Netzbetreiber: Kostenvergleich der dem Netzbetreiber zur Verfügung stehenden Optionen 20170216, Wien IEWT Tagung 2017 18 Kontakt Dr. Wolfgang Urbantschitsch, LL.M. + 43 1 24 7 24 200 [email protected] www.e-control.at 19
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