03.03.2017 EU/Kosovo - Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) Festlegung bestimmter Verfahren für die Anwendung des Abkommens Bonn (gtai) - Die EU hat mit der vorliegenden Verordnung Regeln für die Umsetzung und Verfahren für den Er lass der Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften des Stabilisierungs- und Assoziierungsab kommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Koso vo andererseits (SAA), festgelegt. Das Abkommen wurde am 27. Oktober 2015 unterzeichnet und ist seit 1.4.2016 in Kraft. Sie regelt die Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission, damit einheitliche Bedingun gen für die Durchführung des SAA sichergestellt werden. Die Verordnung tritt am 23.3.2017 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. April 2016. Quelle: Verordnung (EU) 2017/355 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo * andererseits; ABl. L 57 vom 3.3.2017, S. 59. * Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN- Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeits erklärung des Kosovos. KONTAKT Hans-Jürgen Diedrich +49 (0)228 24 993-345 Ihre Frage an uns Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck – auch teilweise – nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. © 2017 Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bun destages. 1 www.gtai.de
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