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03.03.2017
EU/Kosovo - Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)
Festlegung bestimmter Verfahren für die Anwendung des Abkommens
Bonn (gtai) - Die EU hat mit der vorliegenden Verordnung Regeln für die Umsetzung und Verfahren für den Er­
lass der Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften des Stabilisierungs- und Assoziierungsab­
kommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Koso­
vo andererseits (SAA), festgelegt. Das Abkommen wurde am 27. Oktober 2015 unterzeichnet und ist seit 1.4.2016
in Kraft.
Sie regelt die Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission, damit einheitliche Bedingun­
gen für die Durchführung des SAA sichergestellt werden.
Die Verordnung tritt am 23.3.2017 in Kraft. Sie gilt ab dem 1. April 2016.
Quelle:
Verordnung (EU) 2017/355 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 über bestimmte
Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen
Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo * andererseits; ABl. L 57 vom
3.3.2017, S. 59.
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution
1244/1999 des VN- Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeits­
erklärung des Kosovos.
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