«FIRMA2» «FIRMA» «FIRMA3» «STRASSE» «PLZ» «ORT» DVR 0089443 P.b.b. 02Z032107M Erscheinungsort 5020 Salzburg Verlagspostamt 5020 Salzburg Amtsblatt Regelmäßig, zeitgerecht und zuverlässig informiert zu sein, wird nicht nur für Firmen und Betriebe, sondern auch für Privatpersonen immer wichtiger. Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg 28. Februar 2017 Folge 4/2017 Das zweimal monatlich erscheinende Amtsblatt der Stadt bietet als offizielles Organ der Stadtverwaltung wertvolle Informationen aus erster Hand wie: Beschlüsse des Gemeinderates Kundmachungen besonderer Rechtswirksamkeit Öffentliche Ausschreibungen u.v.m. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Inhalt Verfahren gem. § 46 Abs.1 ROG 2009........................ 2 Bebauungsplan ......................................................... 3 Impressum ................................................................ 3 Bestellschein Ich bestelle hiermit ein Jahresabonnement (mindestens 24 Ausgaben) Des „Amtsblattes der Stadt Salzburg“. Name: Amtsblatt Straße: UID-Nummer:__________________________________________________ Postleitzahl: Datum: Nur EURO 18,89 pro Jahr im Abo Ort: Unterschrift: Kundmachungen, Ausschreibungen u.v.m. aus der Stadt Salzburg Das Abo verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens bis November des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Bitte einsenden an: Info-Z, Schloss Mirabell, A-5024 Salzburg Hier anmelden zum Newsletter der Stadt Salzburg Seite 2 Amtsblatt / 28. Februar 2017 Folge 4/2017 Ansuchen Kundmachungen keine Flächenwidmungspläne Einzelbewilligungsverfahren gemäß § 46 Abs.1 ROG 2009 Magistrat Salzburg Zahl: 05/01/68404/2015/022 qwm WirtschaftsService - Standort- und Bodenpreisberatung - Projektkoordinierung - Wirtschaftsförderungen Mirabellplatz 4, Schloss Mirabell Tel. 0662/8072– 3401 [email protected] www.stadt-salzburg.at/wirtschaft Salzburg, 16. Februar 2017 Betrifft: Nußbaumer Alois ua Moosstraße, Gst. 1106/2 KG Leopoldskron Einzelbewilligung gemäß. § 46 Abs. 1 ROG 2009 zur Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes Kundmachung Gemäß § 73 Abs. 1 Salzburger Raumordungsgesetzes 2009 – ROG, LGBl. Nr. 30/2009, wird hiemit folgendes, beim Magistrat Salzburg, MA 5/01 – Baurechtsamt, Auerspergstraße 7, 1. Stock, Zimmer 11, zur Einsicht aufliegende Ansuchen um Einzelgenehmigung (§ 46 ROG 2009) kundgemacht. qwm Stadt:Bibliothek Schumacherstraße 14 Mo, Do, Fr 10-18 Uhr Di, Mi 15-19 Uhr und Sa 10-15 Uhr Tel. 8072-2450 [email protected] www.stadt-salzburg.at Antragsteller: Marlene Nußbaumer und Dr. Alois Nußbaumer Antragsgegenstand: Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf Gst. 1106/2 KG Leopoldskron Zu diesem Vorhaben können gemäß § 73 ROG 2009 innerhalb von vier Wochen ab dieser Kundmachung von den Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden, die in die Beratungen des Planungs- und Verkehrsausschusses zur bescheidmäßigen Erledigung einbezogen werden. Die Entscheidung des Planungs- und Verkehrsausschusses darf erst nach Ablauf einer Frist von vier Wochen ab dieser Kundmachung erfolgen. Für den Bürgermeister: Mag. Felix Holzmannhofer qwm Frauenbüro Schloss Mirabell Montag bis Donnerstag, 7.30-16 Uhr, Freitag, 7.30-12 Uhr Tel. 8072-2043, Fax: 8072-2066 [email protected] www.stadt-salzburg.at/frauen Folge 4/2017 Amtsblatt / 28. Februar 2017 Bebauungspläne Einleitungen Seite 3 qw Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg Jahrgang 68, Folge 4/2017 Magistrat Salzburg Zahl: 05/03/28271/2017/004 28. Februar 2017 Salzburg, 16. Februar 2017 Betrifft: Bebauungsplan der Aufbaustufe "Rainerstraße/Bahnhofsvorplatz/A2" – Änderung (Neuerlassung) Kundmachung der öffentlichen Auflage Kundmachung Gemäß § 71 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl Nr 30/2009, zuletzt geändert durch LGBl Nr 9/2016, wird kundgemacht, dass der Entwurf einer Änderung (Neuerlassung) des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „Rainerstraße / Bahnhofsvorplatz / A1“ im Bereich Rainerstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und Nelböck-Viadukt, entsprechend der planlichen Darstellung „Rainerstraße/Bahnhofsvorplatz / A2“, vier Wochen lang, und zwar in der Zeit vom 2.3.2017 bis einschließlich 30.3.2017 beim Magistrat Salzburg (bei der Magistratsabteilung 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 4. Stock) zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden aufgelegt wird. Gemäß § 71 Abs 4 ROG 2009 können innerhalb dieser Auflagefrist von den Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden. Für den Bürgermeister: Dipl.-Ing. Dr. Andreas Schmidbaur Beschlüsse und Bausperren Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Stadtgemeinde Salzburg, Informationszentrum. Redaktion: Dr. Gaby StroblSchilcher, Produktion: Kerstin Wuttke. Alle Schloss Mirabell, 5024 Salzburg, Tel. 0662/8072/2278 oder 2255 (Fax DW 2087), Email: [email protected]. Gültiger Anzeigentarif von 19. Dezember 1990. Erscheint zweimal im Monat. Bezugspreis: im Abonnement jährlich € 18,89. Salzburger Sparkasse Bank AG, BLZ 20404, Kto 17004, IBAN: AT772040400000017004. Druck: Im Haus. Das Amtsblatt der Stadt Salzburg ist das offizielle Kundmachungsorgan der Stadtverwaltung Salzburg. Sonstiges keine Öffentliche Ausschreibungen Der (Die) hier wiedergegebene(n) Text(e) einer Bekanntmachung im (in) Vergabeverfahren ist eine zusätzliche Information. Der rechtsverbindliche Text ist unter www.salzburg.gv.at abrufbar. Die Bekanntmachung unter www.salzburg.gv.at kann auch bereits vor Erscheinen der gegenständlichen Folge des Amtsblattes vorgenommen worden sein. keine keine FundService Öffentliches Gut Gemeingebrauch/ (Ent-) Widmungen keine Schloss Mirabell, Tel. 8072-3580 Mo-Do 7.30-16, Fr 7.30-13 Uhr [email protected] www.fundamt.gv.at «FIRMA2» «FIRMA» «FIRMA3» «STRASSE» «PLZ» «ORT» DVR 0089443 P.b.b. 02Z032107M Erscheinungsort 5020 Salzburg Verlagspostamt 5020 Salzburg Amtsblatt Regelmäßig, zeitgerecht und zuverlässig informiert zu sein, wird nicht nur für Firmen und Betriebe, sondern auch für Privatpersonen immer wichtiger. Das zweimal monatlich erscheinende Amtsblatt der Stadt bietet als offizielles Organ der Stadtverwaltung wertvolle Informationen aus erster Hand wie: Beschlüsse des Gemeinderates Kundmachungen besonderer Rechtswirksamkeit Öffentliche Ausschreibungen u.v.m. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Bestellschein Ich bestelle hiermit ein Jahresabonnement (mindestens 24 Ausgaben) Des „Amtsblattes der Stadt Salzburg“. Name: Postleitzahl: Datum: Amtsblatt Nur EURO 18,89 pro Jahr im Abo Ort: Unterschrift: Das Abo verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens bis November des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Bitte einsenden an: Info-Z, Schloss Mirabell, A-5024 Salzburg der Landeshauptstadt Salzburg 15. Jänner 2010 Folge 1/2010 Inhalt Verfahren gem. § 46 Abs.1 ROG 2009...................... 2 Steuerterminkalender Februar 2010 ........................ 2 Landwirtschaftskammer- und Bezirksbauernkammerwahl am 21.2.2010: Beisitzer und Ersatzmitglieder der Sprengelwahlbehörden ..........................................2, 3 Öffentliche Ausschreibung ....................................... 3 Straße: UID-Nummer:__________________________________________________ Amtsblatt Kundmachungen, Ausschreibungen u.v.m. aus der Stadt Salzburg Impressum ................................................................3
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