Amtsblatt - Stadt Salzburg

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Erscheinungsort 5020 Salzburg
Verlagspostamt 5020 Salzburg
Amtsblatt
Regelmäßig, zeitgerecht und zuverlässig informiert zu sein,
wird nicht nur für Firmen und Betriebe,
sondern auch für Privatpersonen immer wichtiger.
Amtsblatt
der Landeshauptstadt Salzburg
28. Februar 2017
Folge 4/2017
Das zweimal monatlich erscheinende Amtsblatt der Stadt
bietet als offizielles Organ der Stadtverwaltung wertvolle
Informationen aus erster Hand wie:
Beschlüsse des Gemeinderates
Kundmachungen besonderer Rechtswirksamkeit
Öffentliche Ausschreibungen
u.v.m.
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Inhalt
Verfahren gem. § 46 Abs.1 ROG 2009........................ 2
Bebauungsplan ......................................................... 3
Impressum ................................................................ 3
Bestellschein
Ich bestelle hiermit ein Jahresabonnement (mindestens 24 Ausgaben)
Des „Amtsblattes der Stadt Salzburg“.
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bis November des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird.
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der Stadt Salzburg
Seite 2
Amtsblatt / 28. Februar 2017
Folge 4/2017
Ansuchen
Kundmachungen
keine
Flächenwidmungspläne
Einzelbewilligungsverfahren gemäß
§ 46 Abs.1 ROG 2009
Magistrat Salzburg
Zahl: 05/01/68404/2015/022
qwm
WirtschaftsService
- Standort- und Bodenpreisberatung
- Projektkoordinierung
- Wirtschaftsförderungen
Mirabellplatz 4, Schloss Mirabell
Tel. 0662/8072– 3401
[email protected]
www.stadt-salzburg.at/wirtschaft
Salzburg, 16. Februar 2017
Betrifft:
Nußbaumer Alois ua
Moosstraße, Gst. 1106/2 KG Leopoldskron
Einzelbewilligung gemäß. § 46 Abs. 1 ROG 2009 zur
Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes
Kundmachung
Gemäß § 73 Abs. 1 Salzburger Raumordungsgesetzes 2009
– ROG, LGBl. Nr. 30/2009, wird hiemit folgendes, beim
Magistrat Salzburg, MA 5/01 – Baurechtsamt, Auerspergstraße 7, 1. Stock, Zimmer 11, zur Einsicht aufliegende
Ansuchen um Einzelgenehmigung (§ 46 ROG 2009) kundgemacht.
qwm
Stadt:Bibliothek
Schumacherstraße 14
Mo, Do, Fr 10-18 Uhr
Di, Mi 15-19 Uhr und Sa 10-15 Uhr
Tel. 8072-2450
[email protected]
www.stadt-salzburg.at
Antragsteller:
Marlene Nußbaumer und Dr. Alois Nußbaumer
Antragsgegenstand:
Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf
Gst. 1106/2 KG Leopoldskron
Zu diesem Vorhaben können gemäß § 73 ROG 2009 innerhalb von vier Wochen ab dieser Kundmachung von
den Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die
ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Stellungnahmen eingebracht werden, die in die Beratungen des Planungs- und Verkehrsausschusses zur bescheidmäßigen
Erledigung einbezogen werden. Die Entscheidung des
Planungs- und Verkehrsausschusses darf erst nach Ablauf
einer Frist von vier Wochen ab dieser Kundmachung erfolgen.
Für den Bürgermeister:
Mag. Felix Holzmannhofer
qwm
Frauenbüro
Schloss Mirabell
Montag bis Donnerstag, 7.30-16 Uhr,
Freitag, 7.30-12 Uhr
Tel. 8072-2043, Fax: 8072-2066
[email protected]
www.stadt-salzburg.at/frauen
Folge 4/2017
Amtsblatt / 28. Februar 2017
Bebauungspläne
Einleitungen
Seite 3
qw
Amtsblatt
der Landeshauptstadt Salzburg
Jahrgang 68, Folge 4/2017
Magistrat Salzburg
Zahl: 05/03/28271/2017/004
28. Februar 2017
Salzburg, 16. Februar 2017
Betrifft:
Bebauungsplan der Aufbaustufe "Rainerstraße/Bahnhofsvorplatz/A2" – Änderung (Neuerlassung)
Kundmachung der öffentlichen Auflage
Kundmachung
Gemäß § 71 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 - ROG 2009, LGBl Nr 30/2009, zuletzt geändert
durch LGBl Nr 9/2016, wird kundgemacht, dass der Entwurf einer Änderung (Neuerlassung) des Bebauungsplanes der Aufbaustufe „Rainerstraße / Bahnhofsvorplatz /
A1“ im Bereich Rainerstraße zwischen Bahnhofsvorplatz
und Nelböck-Viadukt, entsprechend der planlichen Darstellung „Rainerstraße/Bahnhofsvorplatz / A2“, vier Wochen lang, und zwar in der Zeit vom 2.3.2017 bis einschließlich 30.3.2017 beim Magistrat Salzburg (bei der
Magistratsabteilung 5/03 – Amt für Stadtplanung und
Verkehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg, 4. Stock) zur
allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden aufgelegt wird.
Gemäß § 71 Abs 4 ROG 2009 können innerhalb dieser
Auflagefrist von den Trägern öffentlicher Interessen und
von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf erhoben werden.
Für den Bürgermeister:
Dipl.-Ing. Dr. Andreas Schmidbaur
Beschlüsse und Bausperren
Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Stadtgemeinde Salzburg, Informationszentrum. Redaktion: Dr. Gaby StroblSchilcher, Produktion: Kerstin Wuttke. Alle Schloss Mirabell, 5024 Salzburg, Tel. 0662/8072/2278 oder 2255
(Fax DW 2087), Email: [email protected]. Gültiger
Anzeigentarif von 19. Dezember 1990. Erscheint zweimal
im Monat. Bezugspreis: im Abonnement jährlich € 18,89.
Salzburger Sparkasse Bank AG, BLZ 20404, Kto 17004,
IBAN: AT772040400000017004. Druck: Im Haus. Das
Amtsblatt der Stadt Salzburg ist das offizielle Kundmachungsorgan der Stadtverwaltung Salzburg.
Sonstiges
keine
Öffentliche
Ausschreibungen
Der (Die) hier wiedergegebene(n) Text(e) einer Bekanntmachung im (in) Vergabeverfahren ist eine zusätzliche Information. Der rechtsverbindliche Text ist unter www.salzburg.gv.at
abrufbar. Die Bekanntmachung unter www.salzburg.gv.at kann
auch bereits vor Erscheinen der gegenständlichen Folge des
Amtsblattes vorgenommen worden sein.
keine
keine
FundService
Öffentliches Gut
Gemeingebrauch/
(Ent-) Widmungen
keine
Schloss Mirabell, Tel. 8072-3580
Mo-Do 7.30-16, Fr 7.30-13 Uhr
[email protected]
www.fundamt.gv.at
«FIRMA2» «FIRMA»
«FIRMA3»
«STRASSE»
«PLZ» «ORT»
DVR 0089443
P.b.b.
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Informationen aus erster Hand wie:
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ƒ Kundmachungen besonderer Rechtswirksamkeit
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der Landeshauptstadt Salzburg
15. Jänner 2010
Folge 1/2010
Inhalt
Verfahren gem. § 46 Abs.1 ROG 2009...................... 2
Steuerterminkalender Februar 2010 ........................ 2
Landwirtschaftskammer- und
Bezirksbauernkammerwahl am 21.2.2010:
Beisitzer und Ersatzmitglieder der
Sprengelwahlbehörden ..........................................2, 3
Öffentliche Ausschreibung ....................................... 3
Straße:
UID-Nummer:__________________________________________________
Amtsblatt
Kundmachungen,
Ausschreibungen
u.v.m. aus der Stadt Salzburg
Impressum ................................................................3