Drucksache 17/7478 Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Änderungsantrag (zu Drs. 17/17/6243 und 17/7378) Fraktion der CDU Hannover, den 28.02.2017 UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen - niedersächsischen Aktionsplan jetzt verabschieden und NBGG anpassen! Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6243 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration Drs. 17/7378 Der Landtag wolle den Antrag in folgender Fassung beschließen: Entschließung UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen - niedersächsischen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen befördern und NBGG anpassen! Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Der von der Fachkommission Inklusion erarbeitete Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Ende 2015 an die Landesregierung in der Erwartung übergeben worden, dass diese den Aktionsplan schnell verabschiedet. Die Landesregierung hat am 6. Januar 2017 die Vorschläge der Fachkommission für ein inklusives Niedersachsen mit einem Kabinettsbeschluss zur Kenntnis genommen, ein Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen liegt bis heute nicht vor. Eine Broschüre der Fachkommission und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurde mittlerweile vorgestellt. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmenvorschläge im Aktionsplan und damit die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind im Aktionsplan nicht näher benannt, vielmehr ist weiterhin offen, wann die ersten Schritte beginnen. Ebenso wenig liegt die Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) vor, die somit seit sieben Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiter auf sich warten lässt. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. für den von der Fachkommission Inklusion erarbeiteten Aktionsplan die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung festzulegen, 2. die Verbände und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter grundsätzlich in die laufenden Prozesse einzubeziehen, 3. das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) an die seit 2009 geltende UN-BRK anzupassen. Begründung Die in der Fachkommission Inklusion vertretenen Wohlfahrts- und Sozialverbände sehen die Gefahr, dass die Ergebnisse der Fachkommission durch das zögerliche Verhalten der Landesregierung verwässert werden und das Ziel des gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen in Niedersachsen lediglich ein Katalog von Vorschlägen bleibt. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7478 Auch die dringend gebotene Überarbeitung und Anpassung des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) an die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist bis heute nicht erfolgt. Obwohl der Landesregierung seit Anfang 2014 ein detaillierter Vorschlag des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen für eine Neufassung des NBGG vorliegt, hat sie bis heute auf diesen Vorschlag weder reagiert noch selbst einen Entwurf für eine Neufassung des NBGG vorgelegt. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung über ihre Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter von Anfang an und dauerhaft in die politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Björn Thümler Fraktionsvorsitzender 2 (Ausgegeben am 28.02.2017)
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