Pressemitteilung

Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Pressemitteilung
vom 28. Februar 2017
Mehr als 8 Millionen Euro zur Förderung der Kreativwirtschaft
Heute Auftaktveranstaltung für die neue ESF-Richtlinie in Potsdam
Potsdam. Brandenburgs Kultureinrichtungen und Unternehmen der
Kreativwirtschaft werden weiter gestärkt. In einer gemeinsamen Richtlinie des
Wirtschaftsministeriums sowie des Kulturministeriums stehen dafür mehr als 8
Millionen Euro zur Verfügung. Sieben Millionen Euro stammen aus dem
Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die laufende
Förderperiode von 2014 bis 2020. Das Wirtschaftsministerium stockt die ESFMittel zudem mit Landesmitteln in Höhe von 1,125 Millionen Euro auf. Geplant ist,
eine neue Anlaufstelle einzurichten, die Beratungs- und Coaching-Leistungen für
Kultureinrichtungen und Kreativunternehmen anbietet. Zweiter großer Bestandteil
der Richtlinie ist die Förderung von Einzel-Projekten.
„Wir wollen Kreativ- und Kulturbetrieben helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
verbessern und somit auch ihren Umsatz und die Beschäftigtenzahl zu steigern.
Deshalb werden wir passgenaue Beratungs- und Coaching-Angebote fördern.
Zudem wollen wir die Vernetzung der Kreativwirtschaft zu anderen Branchen
stärken. Und mit der Projektförderung helfen wir Unternehmen, die ein neues
Produkt entwickeln wollen – ob alleine oder in Kooperation mit einem anderen
Unternehmen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer bei der
heutigen Auftaktveranstaltung für die neue Richtlinie.
Mit der neuen ESF-Richtlinie führen wir die überaus erfolgreiche Projektförderung
der letzten ESF-Förderperiode von 2007 bis 2013 fort, betonte
Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil. „In der neuen Förderperiode haben die
Akteure aus der Kultur sowie der Kreativwirtschaft mit ESF-geförderten Projekten
die Chance, ihre Netzwerk- und Kooperationsstrukturen auszubauen, neue
Absatzmärkte zu erschließen und innovative Geschäftsideen und Produkte zu
entwickeln“, so Gutheil. „Die Kultur und die Kreativwirtschaft sind wichtige
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Impulsgeber für die wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung in
unserem Land. Eine herausgehobene Rolle spielt hierbei der Kulturtourismus: Ein
erheblicher Teil der Touristen in Deutschland und gerade auch in Brandenburg
kommt wegen der attraktiven Kulturangebote – mit diesem Pfund müssen wir
stärker wuchern.“
Voraussichtlich Mitte April wird die Investitionsbank des Landes Brandenburg einen
Aufruf zur Antragsstellung starten. Innerhalb von vier Wochen können dann Anträge
eingereicht werden – und zwar sowohl für die Trägerschaft der neuen Anlaufstelle
als auch von Unternehmen für die Projektförderung. Auf der heutigen Auftaktveranstaltung für die neue ESF-Richtlinie in Potsdam wurden Vertreterinnen und Vertreter
von Kultureinrichtungen sowie Kreativunternehmen über das ESF-Förderprogramm
und die Modalitäten zur Antragstellung informiert.
Für die Förderung von Projekten von Akteuren der Kultur und der Kreativwirtschaft
stehen bis 2020 insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsteller müssen
für ein Projekt mindestens 20 Prozent eigene Mittel bereitstellen. Die Projekte mit
einer Laufzeit von 1 bis 3 Jahren müssen einen finanziellen Umfang von mindestens
25.000 Euro und maximal 150.000 Euro haben. Zuschussfähig sind ausschließlich
zusätzliche projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Beispielhafte Projekte aus der abgelaufenen Förderperiode waren unter anderem
 das Projekt „Musik-Vermittlung ins Land“ der Kammerakademie Potsdam,
bei dem Schulen und andere Bildungseinrichtungen Workshops und Konzerte zur Vermittlung von klassischer Musik buchen konnten,
 das Projekt „Für Finsterwalde“ des Vereins Sängerstadtmarketing zum Aufbau eines kulturtouristischen Zentrums im Schloss Doberlug, um die Sängerstadt und die Region touristisch attraktiver zu machen sowie
 das Projekt „Kunst Kooperative Wirtschaft“ einer Kulturmanagerin, um die
Potentiale der Kreativwirtschaft in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz
und Oberhavel zu stärken.