Informationsblatt für Organisationen - Die Jugend-Umwelt

Freiwilliges Umweltjahr FUJ
Informationen und Rahmenbedingungen für Organisationen
(Jg.17/18)
Sie überlegen, einen Einsatzplatz im Rahmen des Freiwilligen Umweltjahres
anzubieten? Anbei erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf und den
Rahmenbedingungen für FUJ-Einsatzstellen. Für nähere Informationen wenden Sie
sich bitte direkt an das Büro der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP.
Was ist das Freiwillige Umweltjahr FUJ?
Das Freiwillige Umweltjahr FUJ wird in der vorliegenden Form seit 2012 österreichweit als
Jugendprogramm angeboten. Junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren engagieren sich dabei
nach
Schule,
Lehre
oder
während
des
Studiums,
um
sich
beruflich
sowie
persönlich
weiterzuentwickeln.
Sie verbessern dadurch ihre Chancen am Arbeitsmarkt oder überbrücken Wartezeiten zwischen
Ausbildungen. Viele der teilnehmenden Burschen absolvieren das Freiwillige Umweltjahr FUJ auch als
Zivildienstersatz.
Die TeilnehmerInnen am FUJ setzen sich aktiv für die Umwelt und die Gesellschaft ein und wollen
sich dabei auch aktiv in der Einsatzstelle einbringen.
Die Ausbildung läuft nach einem dualen System ab, zum einen sind die jungen Menschen je nach
Möglichkeit 6 bis 12 Monate in der Organisation tätig, zum anderen nehmen sie an dem begleitenden
pädagogischen
FUJ-Lehrgang
teil.
Dieser
vermittelt
Inhalte
wie
Berufsorientierung,
Projektmanagement sowie Coaching und Supervision. Parallel dazu finden Einsatzbesuche und
Gespräche statt.
Rechtsträger des Programmes Freiwilliges Umweltjahr FUJ ist der Verein Jugend-Umwelt-Plattform
JUMP mit Sitz in Wien.
Freiwilligengesetz
Die Rahmenbedingungen wie Dauer und Abwicklung des Freiwilligen Umweltjahrs FUJ werden durch
das Freiwilligengesetz geregelt. Der Verein Jugend-Umwelt-Plattform JUMP wurde durch das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als einziger Träger im
Umweltbereich in Österreich anerkannt. Weitere Informationen dazu finden sich unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710417.html
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Finanzierung der FUJ Einsätze
Die Kosten eines FUJ Ausbildungsplatzes werden zu 66% von den Einsatzstellen und zu 34% durch
eine gemeinsame Förderung vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft BMLFUW und allen Ländern finanziert. Dadurch ergeben sich für die FUJEinsatzstelle Kosten pro Einsatzmonat von:
423,- € (wenn Verpflegung vor Ort angeboten wird)
553,- € (wenn keine Verpflegung vor Ort angeboten wird)
+ ÖBB-Vorteilskarte
+ Fahrtkosten vom Wohnort zum Einsatzort (oder Unterkunft)
Davon
werden
die
Taschengeldkosten,
die
Sozialversicherungsbeiträge,
der
pädagogische
Begleitlehrgang und die Administration getragen.
Wer kann FUJ-Einsatzstelle werden:
Gemeinnützige Vereine und gemeinnützige GmbHs in Österreich, welche Tätigkeiten aus einem (oder
mehreren) der folgenden Bereiche anbieten:
Allgemeiner Umweltschutz,
Umweltbildung,
Natur- und Artenschutz,
ökologische Landwirtschaft,
Tierschutz,
Nachhaltige Entwicklung und
Entwicklungszusammenarbeit.
Derzeit werden ca. 50 Einsatzplätze österreichweit angeboten.
Welche Tätigkeiten sind innerhalb eines FUJ-Einsatzes möglich?
Ein wertschätzender und anerkennender Umgang wird als Basis der Zusammenarbeit vorausgesetzt.
Der FUJ-Einsatz wird als Unterstützung bei allen anfallenden Tätigkeiten innerhalb der Organisation
gesehen. FUJ-TeilnehmerInnen dürfen laut Freiwilligengesetz keine Fachausbildung für die jeweilige
Tätigkeit mitbringen, nicht alleinverantwortlich eingesetzt und auch nicht nur mit administrativen
Tätigkeiten (wie z.B. Botendienste, Kopiertätigkeiten, etc.) beauftragt werden.
Das Freiwillige Umweltjahr FUJ soll für die Einsatzstelle sowie für den/die FUJ-Teilnehmende eine
gewinnbringende und inspirierende Zeit sein, in der beide Seiten viel voneinander lernen und
profitieren können.
Der Einsatz ist arbeitsmarktneutral zu gestalten, das heißt, Einsätze dürfen nicht als Ersatz für regulär
Beschäftigte dienen oder deren Arbeitsplätze gefährden.
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Was bringt ein FUJ-Einsatz der Einsatzstelle?
Das FUJ bietet Organisationen die Möglichkeit, mit geringem finanziellem und organisatorischem
Aufwand vom Engagement motivierter, junger Menschen zu profitieren.
Die Freiwilligen können das Fachpersonal unterstützen und entlasten. Die Einsatzstelle selbst kann
dadurch spätere MitarbeiterInnen akquirieren. Der Großteil der TeilnehmerInnen am Freiwilligen
Umweltjahr strebt nach Absolvierung des FUJ eine Arbeit oder eine Weiterbildung im Umwelt- und
Nachhaltigkeitsbereich an.
Ablauf des FUJ-Einsatzes - Dauer der Ausbildung - Einsatzdauer:
-
6 - max. 12 Monate: Stichtag FUJ-Einsatzende: 31. August (d.h. frühester Beginn bei zwölf
Monaten ist der 1. September des Vorjahres, bei sechs Monaten ist der späteste, mögliche
Beginn am 1. März des gleichen Jahres).
-
Zivildienstersatz: wird das FUJ als Zivildienstersatz genutzt, beträgt die Mindestdauer des
Einsatzes zehn Monate.
-
Grundsätzlich ist die Dauer des FUJ-Einsatzes verbindlich bis zum vereinbarten
Einsatzende, ein Freiwilligeneinsatz kann jedoch seitens der FUJ-TeilnehmerInnen bzw. der
FUJ-Einsatzstelle jederzeit vorzeitig beendet werden.
-
Die Einsatzzeit pro Woche beträgt maximal 34 Stunden. Dienste am Wochenende sind
möglich, jedoch nicht öfter als an zwei Wochenenden im Monat.
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Einsatzfreie Tage bei einem Einsatz von 12 Monaten – 25 Tage (Einsatzfreie Tage bei
einem Einsatz von 10 Monaten – 21 Tage).
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max. 20 Fortbildungstage als Freistellung für den begleitenden FUJ-Lehrgang (je nach
Einsatzbeginn).
-
1 Projektpräsentationstag als Freistellung
Welche Kosten entstehen durch den FUJ-Einsatz für die Einsatzstelle?
-
Monatlicher Einsatzstellenbeitrag: 2017 kostet ein Einsatzplatz pro Monat der Einsatzstelle
423,- €. Verpflegung muss dabei vor Ort gewährleistet sein. Falls dies nicht der Fall ist, erhöht
sich der Einsatzstellenbeitrag auf 553,-€. Der Kostenersatz wird von JUMP als erhöhtes
Taschengeld direkt an den/die FUJ-TeilnehmerIn ausbezahlt. Der Beitrag beinhaltet
Taschengeld,
Sozialversicherung,
die
pädagogische
Begleitung,
Administration
und
Öffentlichkeitsarbeit. Für 2018 kann mit einer Erhöhung des Einsatzstellenbeitrages von max.
3% gerechnet werden.
-
Verpflegung während der Einsatzzeit: s.o.
-
Unterkunft oder Fahrtkostenersatz: um den/die FUJ-TeilnehmerIn bei ihrem Engagement
zu unterstützen, ist eine Schlafmöglichkeit von Vorteil (wenn eine tägliche Anreise vom Wohnzum Einsatzort aufgrund der großen Distanz nicht mehr möglich erscheint). Die
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Schlafmöglichkeit sollte mindestens ein eigenes Zimmer und eigene sanitäre Anlagen
beinhalten.
Wenn keine Unterkunft vorhanden ist, sind die Fahrtkosten zwischen Wohn- und Einsatzort zu
tragen (z.B. Jugendnetzkarte des jeweiligen Bundeslandes für junge Menschen bis 24, ca.
einmalig EUR 60-100,-). Sollte die Einrichtung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar sein oder die Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit den Einsatzzeiten
kompatibel sein, ist ein Zuschuss zu den Fahrtkosten mit PKW von 10 Cent/km für die
Fahrtstrecke Wohnort-Einsatzort und retour zu erstatten. Weiters erhält der/die FUJTeilnehmerIn eine ÖBB-Vorteilscard <26 (einmalig EUR 19,-) bzw. eine ÖBB Vorteilscard
classic (eimalig EUR 99,-) von der FUJ-Einsatzstelle.
Welche Leistungen erhält der/die FUJ-TeilnehmerIn?
Leistungen, die durch den Einsatzstellenbeitrag finanziert werden
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Taschengeld: 200,- € netto (240,- € brutto) wenn Verpflegung vor Ort bzw. 330,- € netto
(390,11- € brutto) wenn keine Verpflegung vor Ort
-
Kranken,- Unfall- und Pensionsversicherung
-
Freistellungstage analog dem Urlaubsgesetz
-
Teilkostenübernahme der 6 Seminare am begleitenden FUJ-Lehrgang (Übernachtung,
ReferentInnen, Verpflegung, Reisekosten)
zu Berufsorientierung, Projektmanagement,
Supervision sowie Coaching. Dieser wird mit 7 ECTS an der Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik angerechnet.
Leistungen von Seiten der Einsatzstelle
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Jugendnetzkarte
im
jeweiligen
Bundesland
für
junge
Menschen
bis
24,
ÖBB-
Vorteilscard<26 bzw. ÖBB-Vorteilscard classic
-
Freie Unterkunft oder Fahrtkostenersatz vom Wohnort zum Einsatzort
Unterstützung durch Bund und Länder
-
Direkte Kostenübernahme für Administration und Abwicklung des FUJ durch BMLFUW
und Länder
-
Direkte Teilkostenübernahme der 6 Seminare am begleitenden FUJ-Lehrgang durch
BMLFUW und Länder
-
Familienbeihilfe für junge Menschen bis 24 Jahre durch das BMFJ
-
Möglichkeit, das günstige Jugendticket für öffentliche Verkehrsmittel zu beziehen
(analog zur SchülerInnen- bzw. Lehrlingsfreifahrt) durch das BMFJ
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Wie erfolgt der Bewerbungsprozess der FUJ-InteressentInnen?
-
Aufnahmegespräche: Die Anmeldefrist für ein FUJ läuft bis 30. April eines jeden
Jahres. Die InteressentInnen bewerben sich bis dahin mit Lebenslauf, Motivationsschreiben
und ärztlichem Attest bei der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP. In der Woche zwischen 15.
und 19. Mai 2017 finden in ganz Österreich Aufnahmegespräche mit JUMP statt. Die
TeilnehmerInnen lernen dabei sich untereinander und das FUJ kennen, klären ihre
Erwartungen ab und auch die Frage, ob das FUJ für die richtige Wahl ist. Interessierte
Einsatzstellen sind zu diesen Aufnahmegesprächen herzlich eingeladen. Nach dem
Aufnahmegespräch erhalten die InteressentInnen die Kontaktdaten zu drei favorisierten FUJEinsatzstellen und melden sich dort zu einem Kennenlerngespräch, auch wissend, dass sich
mehrere InteressentInnen um eine Stelle bewerben können. Die FUJ-Einsatzstellen erhalten
von uns ebenfalls die Kontaktdaten bzw. ggf. Bewerbungsunterlagen der potenziellen
InteressentInnen.
-
Kennenlerngespräche: Das Kennenlerngespräch in der Einsatzstelle findet an einem von
Einsatzstelle und BewerberIn vereinbarten Termin zwischen 29. Mai und 23. Juni 2017 statt
und soll die Erwartungen beider Seiten genau abklären. Neben einem Gespräch, bei dem die
Rahmenbedingungen besprochen werden, sollen die InteressentInnen auch in die praktische
Arbeit des konkreten Einsatzbereiches Einblick bekommen und einige Stunden in der
Einsatzstelle verbringen.
Ziele dieses Kennenlerngespräches sind gegenseitiges Kennenlernen, Vorstellen der
Einrichtung, Einblick in das künftige Tätigkeitsfeld, Abklärung der Rahmenbedingungen
(Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkosten, Einsatzzeiten, Einsatzdauer) und Abklärung, ob eine
Zusammenarbeit vorstellbar ist.
-
Nach dem Kennenlerntag wird gemeinsam bis zum 30. Juni entschieden (FUJInteressentIn, FUJ-Einsatzstelle, Jugend-Umwelt-Plattform JUMP), ob der Einsatz fixiert
werden kann. Sollten nach dieser Frist Einsatzplätze noch unbesetzt sein, können sich
NachrückerInnen noch bis Ende Oktober für diese Plätze bewerben. In diesem Fall finden die
Aufnahmegespräche dann von Juli bis Oktober statt.
Für jeden Einsatz schließt die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP mit den FUJ-TeilnehmerInnen und der
Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung ab.
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Die pädagogische Rolle der Jugend-Umwelt-Plattform und der Einsatzstelle
Ein Freiwilliges Umweltjahr ermöglicht jungen Menschen das Sammeln von Erfahrungen innerhalb
eines „geschützten Rahmens“. Die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP unterstützt TeilnehmerInnen
sowie die FUJ-Einsatzstelle bei jeglichen Fragen, Unklarheiten oder in Krisen und sorgt für faire
Einsatzbedingungen für beide Seiten.
Uns ist es wichtig, über die Erfahrungen des Einsatzes, das Umfeld, die Arbeitssituation und sonstige
Belange der FUJ-TeilnehmerInnen informiert zu sein. Darum sind uns regelmäßige Besuche, Treffen
oder andere Kontaktaufnahmen jeglicher Art mit den Freiwilligen und Ihnen ein Anliegen.
Wir trauen unseren TeilnehmerInnen ein gewisses Maß an Lösungskompetenz zu und ermutigen sie,
ihre Anliegen und Themen selbst einzubringen und mit den jeweiligen Ansprechpersonen in der
Einsatzstelle
zu
besprechen.
Kommt
es
im
Einsatzverlauf
jedoch
zu
Problemen
und
Konfliktsituationen, ist die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP zu kontaktieren.
In diesem Falle wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Scheint die Situation unlösbar, kann auch
von JUMP in Absprache mit der Einsatzstelle der FUJ-Einsatz vorzeitig beendet werden.
Am Ende des Einsatzes erhalten die FUJ-TeilnehmerInnen eine Bestätigung über die Einsatzzeit und
ein Zertifikat über die Bildungsinhalte der Seminare.
Der begleitende FUJ-Lehrgang
Die TeilnehmerInnen absolvieren im Ausmaß von ca. 200 Stunden den begleitenden FUJ-Lehrgang,
welcher im Ausmaß von 7 ECTS an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik angerechnet
wird. Gemeinsam mit ReferentInnen der Hochschule wird den TeilnehmerInnen dabei ein Lehrgang
mit Inhalten wie Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung,
Coaching,
Supervision,
etc. angeboten. Während
der
sechs
Seminare
führen die
FUJ-
TeilnehmerInnen in Kleingruppen ein Umweltprojekt durch. Zur Projektpräsentation im Februar sind
FUJ-Einsatzstellen herzlich eingeladen. Die Teilnahme am FUJ-Lehrgang ist für die TeilnehmerInnen
durch das Freiwilligengesetz verpflichtend geregelt und findet im Rahmen der Einsatzzeit statt.
Begleitung durch die Einsatzstelle
Zu Beginn des Einsatzes ist eine gute fachliche Einschulung erforderlich (Einführungstage), zur
Begleitung und Unterstützung während der Einsatzzeit soll es eine/einen MentorIn (EinsatzbegleiterIn)
auf Seiten der Einsatzstelle geben. Mindestens drei Reflexionsgespräche werden von dem/der
MentorIn während der Einsatzzeit durchgeführt. Die MitarbeiterInnen der Einrichtung sollen offen für
die Fragen und Anliegen junger Menschen sein. Am Ende des Einsatzes ist ein Kompetenznachweis
auszustellen.
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Anleitung, um Einsatzstelle zu werden
Interessierte Einsatzstellen bekommen erste Informationen durch die Jugend-Umwelt-Plattform JUMP,
bei konkretem Interesse ist ein Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle (Formular unter
http://www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr/downloads)
auszufüllen.
Die
1.
Bewerbungsfrist für Einsatzstellen läuft dabei bis 27. Februar 2017.
Zum gegenseitigen Kennenlernen kommt ein/e MitarbeiterIn der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP in
Ihre Einsatzstelle, um die genauen Details zu besprechen (Ablauf, Tätigkeiten, Ansprechperson, etc.).
Nach dem Aufnahmegespräch bei JUMP erhalten die FUJ-InteressentInnen Ihre Kontaktdaten und
melden sich bei Ihnen, um ein Bewerbungsgespräch in der Zeit von 29. Mai bis 23. Juni 2017 zu
vereinbaren. Erhalten wir nach diesem Bewerbungsgespräch von Ihnen und dem/der TeilnehmerIn
eine positive Rückmeldung, kann der Einsatz für den Jahrgang 2017/18 fixiert werden. JUMP
übernimmt alle weiteren Anmeldungen bei der Sozialversicherung bzw. der Zivildienstagentur.
NachrückerInnen können sich noch bis Ende Oktober für das FUJ-Programm bewerben, können dann
aber auch nur noch aus einer reduzierten Anzahl an FUJ-Einsatzstellen auswählen. Von Juli bis
Oktober finden dazu weitere Aufnahmegespräche statt.
Immer wieder gibt es auch FUJ-InteressentInnen, die direkt bei der Organisation um einen FUJEinsatz
anfragen.
Möchten
Sie
diesen
Einsatz
realisieren,
ist
nach
einem
positiven
Aufnahmegespräch mit dem/der BewerberIn bei der Jugend-Umwelt-Plattform JUMP auch diese
Vorgangsweise möglich.
Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!
Mit lieben Grüßen, das JUMP-Team
Kontakt
Jugend-Umwelt-Plattform JUMP
Spittelauer Lände 5, c/o Umweltbundesamt, 1090 Wien
Ansprechperson: Christina Schatzl-Gruber (ab März 2017: Mag.a. Claudia Kinzl)
Tel.: +43/1/31304-2012
Mobil.: +43/680/444 4063
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.fuj.at
Mit freundlicher Unterstützung von
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