Was ist neu? Neuregelungen zum März Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Diese und weitere Neuregelungen gelten ab März 2017. Gesundheit Energie Kultur Gesundheit Cannabis als Medizin Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich - ausschließlich zu therapeutischen Zwecken - um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft. Weitere Informationen: Cannabis für Schwerkranke auf Rezept Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn es eine effektive Kontrolle gibt. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz werden die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausbaut. Das Gesetz enthält klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft. Weitere Informationen: Mehr Transparenz in der Selbstverwaltung Energie Kein Fracking in Deutschland Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt - vorerst bis mindestens 2021 verboten. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Forschungsbohrungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zulässig. Nach 2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten bleibt. Die gesetzlichen Regelungen sind seit dem 11. Februar in Kraft. Weitere Informationen: Kein Fracking in Deutschland Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze zeitlich begrenzt Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Wettbewerber sollen sich ohne Diskriminierung an dem Verfahren beteiligen können. Bei der Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wechseln. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind zum 3. Februar in Kraft getreten. Datei: EWB-27Feb2017-WasIstNeuImMärz.docx Weitere Informationen: Wegerechte für Energienetze zeitlich begrenzen Kultur Angemessene Vergütung für Kreative Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft. Weitere Informationen: Angemessene Vergütung für Kreative Presse- und Informationsamt der Bundesregierung E-Mail: [email protected] Dorotheenstr. 84 D-10117 Berlin Telefon: 03018 272 - 0 Telefax: 03018 272 - 2555 Datei: EWB-27Feb2017-WasIstNeuImMärz.docx
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