Was ändertsich ab März 2017

Was ist neu?
Neuregelungen zum März
Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die
Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten.
Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung
besser durchsetzen. Diese und weitere Neuregelungen gelten ab März 2017.
Gesundheit
Energie
Kultur
Gesundheit
Cannabis als Medizin
Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich
die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich - ausschließlich zu
therapeutischen Zwecken - um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung von Cannabis. Der
Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten.
Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft.
Weitere Informationen:
Cannabis für Schwerkranke auf Rezept
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn es eine
effektive Kontrolle gibt. Mit dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz werden die
Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausbaut. Das Gesetz enthält klare
Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung.
Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im März in Kraft.
Weitere Informationen:
Mehr Transparenz in der Selbstverwaltung
Energie
Kein Fracking in Deutschland
Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt - vorerst bis mindestens 2021 verboten. Erlaubt sind lediglich vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken.
Forschungsbohrungen sind nur mit Zustimmung der jeweiligen Landesregierung zulässig. Nach
2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten
bleibt. Die gesetzlichen Regelungen sind seit dem 11. Februar in Kraft.
Weitere Informationen:
Kein Fracking in Deutschland
Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze zeitlich begrenzt
Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und
Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt.
Wettbewerber sollen sich ohne Diskriminierung an dem Verfahren beteiligen können. Bei der
Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen
Energieversorgungsunternehmen wechseln. Die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind
zum 3. Februar in Kraft getreten.
Datei: EWB-27Feb2017-WasIstNeuImMärz.docx
Weitere Informationen:
Wegerechte für Energienetze zeitlich begrenzen
Kultur
Angemessene Vergütung für Kreative
Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und
ausübenden Künstlern einerseits und Verwertern andererseits, also beispielsweise mit Verlagen,
Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch
auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am
1. März 2017 in Kraft.
Weitere Informationen:
Angemessene Vergütung für Kreative
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [email protected]
Dorotheenstr. 84
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Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
Datei: EWB-27Feb2017-WasIstNeuImMärz.docx