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MERKBLATT
GEOGRAFISCHE RUFNUMMERN – RTR FORDERUNG ZUR
SICHERSTELLUNG EINES PHYSISCHEN ABSCHLUSSPUNKTES
Allgemeine Definitionen
Gemäß § 49 KEM-V sind geografische Rufnummern nationale Rufnummern und dienen der Adressierung
ortsfester Netzabschlusspunkte, die Ortsnetzen zugeordnet sind, sowie der Erbringung von öffentlichen
Telefondiensten in Festnetzen.
Gemäß § 53. (1) hat der Kommunikationsdienstebetreiber sicherzustellen, dass eine zugeteilte
geografische Rufnummer vom Teilnehmer nur gemäß § 49 verwendet werden kann.
(1a) Stellt der Kommunikationsdienstebetreiber nicht gleichzeitig den durch die geografische Rufnummer
adressierten ortsfesten Netzabschlusspunkt zur Verfügung, so darf er dem Teilnehmer eine geografische
Rufnummer zuweisen, wenn
1. der Teilnehmer selbst für das Vorhandensein eines ihm zuordenbaren ortsfesten
Netzabschlusspunktes im entsprechenden Ortsnetz sorgt und diesen regelmäßig verwendet und
2. der Kommunikationsdienstebetreiber die Existenz dieses ortsfesten Netzabschlusspunktes regelmäßig
überprüft und die Ergebnisse solcher Überprüfungen nach Aufforderung der RTR-GmbH vorlegt.
Geografische Rufnummern transportieren bei Notrufen wichtige Informationen
Notrufe von Netzabschlusspunkten mit geografischen Rufnummern transportieren wertvolle
Informationen über den Standort des rufenden Teilnehmers. Durch die Verwendung von
Teilnehmerverzeichnissen kann ein Notrufträger relativ einfach von der geografischen Rufnummer des
Anrufers auf dessen Standort schließen. Dies ist speziell dann von Bedeutung, wenn der Anrufer aus
verschiedensten Gründen nicht in der Lage ist, dem Notrufträger seinen Standort mitzuteilen. Daher
muss ein physischer Netzabschlusspunkt zur verwendeten geografischen Rufnummer existieren.
Physischer Netzabschlusspunkt zur geografischen Rufnummer muss technisch gesichert werden
§ 53 KEM-V legt fest, dass der Kommunikationsdienstebetreiber sicherzustellen hat, dass eine zugeteilte
geografische Rufnummer vom Teilnehmer nur gemäß § 49 KEM-V verwendet werden kann, dass also
ein physischer Netzabschlusspunkt zur verwendeten geografischen Rufnummer existiert. Der
Betreiber hat die Existenz eines solchen festen Netzabschlusspunktes regelmäßig, etwa durch Vorlage
eines Vertrags über einen entsprechenden Festnetz-Breitbandanschluss durch den Kunden, zu
überprüfen.
Um in Österreich mit einer VoIP Anlage eine geografische Rufnummer nutzen zu können, benötigen Sie
einen aktiven Vertrag mit einem Internetdienstanbieter an diesem Standort. Ob diese Verbindung auch
tatsächlich für die Nutzung der NFON Telefonanlage mit der geografischen Rufnummer verwendet wird,
ist nicht maßgebend.
Ihre NFON Infohotline 0800 / 100 277
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
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Stand: 2017 – 01 - 27