MERKBLATT GEOGRAFISCHE RUFNUMMERN – RTR FORDERUNG ZUR SICHERSTELLUNG EINES PHYSISCHEN ABSCHLUSSPUNKTES Allgemeine Definitionen Gemäß § 49 KEM-V sind geografische Rufnummern nationale Rufnummern und dienen der Adressierung ortsfester Netzabschlusspunkte, die Ortsnetzen zugeordnet sind, sowie der Erbringung von öffentlichen Telefondiensten in Festnetzen. Gemäß § 53. (1) hat der Kommunikationsdienstebetreiber sicherzustellen, dass eine zugeteilte geografische Rufnummer vom Teilnehmer nur gemäß § 49 verwendet werden kann. (1a) Stellt der Kommunikationsdienstebetreiber nicht gleichzeitig den durch die geografische Rufnummer adressierten ortsfesten Netzabschlusspunkt zur Verfügung, so darf er dem Teilnehmer eine geografische Rufnummer zuweisen, wenn 1. der Teilnehmer selbst für das Vorhandensein eines ihm zuordenbaren ortsfesten Netzabschlusspunktes im entsprechenden Ortsnetz sorgt und diesen regelmäßig verwendet und 2. der Kommunikationsdienstebetreiber die Existenz dieses ortsfesten Netzabschlusspunktes regelmäßig überprüft und die Ergebnisse solcher Überprüfungen nach Aufforderung der RTR-GmbH vorlegt. Geografische Rufnummern transportieren bei Notrufen wichtige Informationen Notrufe von Netzabschlusspunkten mit geografischen Rufnummern transportieren wertvolle Informationen über den Standort des rufenden Teilnehmers. Durch die Verwendung von Teilnehmerverzeichnissen kann ein Notrufträger relativ einfach von der geografischen Rufnummer des Anrufers auf dessen Standort schließen. Dies ist speziell dann von Bedeutung, wenn der Anrufer aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage ist, dem Notrufträger seinen Standort mitzuteilen. Daher muss ein physischer Netzabschlusspunkt zur verwendeten geografischen Rufnummer existieren. Physischer Netzabschlusspunkt zur geografischen Rufnummer muss technisch gesichert werden § 53 KEM-V legt fest, dass der Kommunikationsdienstebetreiber sicherzustellen hat, dass eine zugeteilte geografische Rufnummer vom Teilnehmer nur gemäß § 49 KEM-V verwendet werden kann, dass also ein physischer Netzabschlusspunkt zur verwendeten geografischen Rufnummer existiert. Der Betreiber hat die Existenz eines solchen festen Netzabschlusspunktes regelmäßig, etwa durch Vorlage eines Vertrags über einen entsprechenden Festnetz-Breitbandanschluss durch den Kunden, zu überprüfen. Um in Österreich mit einer VoIP Anlage eine geografische Rufnummer nutzen zu können, benötigen Sie einen aktiven Vertrag mit einem Internetdienstanbieter an diesem Standort. Ob diese Verbindung auch tatsächlich für die Nutzung der NFON Telefonanlage mit der geografischen Rufnummer verwendet wird, ist nicht maßgebend. Ihre NFON Infohotline 0800 / 100 277 Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung: [email protected] oder telefonisch unter +43 2742 75566. Stand: 2017 – 01 - 27
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