Up Date 2017 – 1 Jahr in der Umsetzung

WM - S emi nar
WM Seminare
MAD/MAR
Up Date 2017 – 1 Jahr in der Umsetzung
Was hat den Instituten die neue Aufgabenstellung gebracht? Wie wird die Aufgabenerledigung gestaltet? Welche Erkenntnisse gibt es im Jahr 1 nach MAD/MAR?
3. Mai 2017
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Leitung & Moderation
Andreas Marbeiter
Referenten:
Prof. Dr. Dietmar Anders
Sebastian de Schmidt
Iris Hauptführer
David Paal
Paul Bernd Wittnebel
Direkt zur OnlineAnmeldung
Börsen-Zeitung
Zeitung für die Finanzmärkte
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Referenten/Teilnehmer/Zielsetzung
Referenten
Prof. Dr. Dietmar Anders, LL.M.
ist Bereichsleiter in der Rechtsabteilung der Commerzbank AG.
Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen Rechtsfragen in Handel
und Vertrieb von Wertpapieren und OTC-Produkten, das Investmentrecht sowie börsenorganisatorische, regulatorische und sonstige kapitalmarktrechtliche Fragen. Ferner betreut er Rechtsstreitigkeiten der
Commerzbank über Investmentbanking-Produkte und produktübergreifend ausgewählte internationale Gerichts- oder Schiedsverfahren. Er war zuvor als Partner in zwei internationalen Kanzleien tätig und unter anderem mit einer Vielzahl
von Börsengängen, Kapitalerhöhungen und sonstigen Wertpapieremissionen
befasst. Mit den genannten Themen hat er sich auch in Fachveröffentlichungen,
Vorträgen und als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt beschäftigt.
Iris Hauptführer
verantwortet in der GenoTec GmbH die Bereiche Produktentwicklung und Qualitätsmanagement. Zum Aufgabengebiet gehört die
Gestaltung der Prozesse und der eingesetzten Technik zur Wahrnehmung einer effektiven und effizienten Beauftragtenfunktion.
Die gelernte Bankkauffrau und Bankbetriebswirtin leitete über mehrere Jahre
hinweg in verantwortlicher Position den Bereich Wertpapierabwicklung in einer
Volksbank und baute in einem neu gegründeten Finanzdienstleistungsinstitut
den Bereich WpHG-Compliance auf. Zu Beginn ihrer Tätigkeit bei der GenoTec
GmbH in 2012 übernahm sie die Funktion des WpHG Compliance-Beauftragten
für mehrere Volks- und Raiffeisenbanken.
Andreas Marbeiter
ist Geschäftsführer der GenoTec GmbH, die sich auf das Outsourcing
im Beauftragtenwesen spezialisiert hat. Er ist seit 1995 im Bereich
der Compliance unterwegs: 15 Jahre lang verantwortete er als
Fachbereichsleiter in der Commerzbank AG verschiedene Bereiche
von der Insiderüberwachung über die Kapitalmarkt-Compliance bis hin zur
internationalen Investment Banking Compliance. Vor seinem Wechsel zur GenoTec war er als Compliance-, Risikomanager und Datenschutzbeauftragter einer
Kapitalanlagegesellschaft in München tätig. In der GenoTec ist er für die Bereiche
Zentrale Stelle (Betrugs- und Geldwäscheprävention), WpHG-Compliance sowie
IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
David Paal
ist als Compliance Officer im Private & Commercial Clients Compliance Germany der Deutsche Bank AG im Frankfurt am Main tätig.
Er berät im Privat- und Firmenkundengeschäft Deutschland die verschiedenen operativen Fachbereiche, insbesondere die Vertriebseinheiten, in wertpapierhandels- und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Zuvor war er in der Genossenschaftlichen Finanzgruppe als Compliance-Beauftragter verschiedener Volks- und Raiffeisenbanken sowie der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht tätig.
Sebastian de Schmidt
ist Leiter des Referats „Handelsaussetzung, Leerverkaufsüberwachung, Directors‘ Dealings“ bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt. Zuvor war er mehrere Jahre stellvertretender Leiter des Referates „Marktmanipulationsverfolgung“.
Herr de Schmidt ist Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück und veröffentlicht regelmäßig zu kapitalmarktrechtlichen Themen (u.a. "Just/Voß/Ritz/Becker:
Wertpapierhandelsgesetz"). Zudem ist er regelmäßig als Referent bei Fachkonferenzen im Inland wie auch im Ausland tätig.
Paul Bernd Wittnebel
ist stv. Leiter Compliance bei der Sparkasse Krefeld, seit mehr als 25
Jahren im Wertpapiergeschäft aktiv und beschäftigt sich seit 1994
mit dem Thema Compliance, davon viele Jahre als ComplianceBeauftragter bzw. Leiter WpHG-Compliance. Herr Wittnebel ist seit
Jahren als Referent zu Compliance-Themen und in der Vermittlung von Fachwissen zu Finanzinstrumenten tätig.
Zielsetzung
Ziel dieser Veranstaltung wird es sein, nach nunmehr 1 Jahr MAD/MAR einen Einblick darüber zu verschaffen, wie die Finanzinstitute bislang mit der Herausforderung MAR umgegangen sind und welche Erkenntnisse dies gebracht hat. Und
es wird nicht (nur) um aufsichtsrechtliche Interpretationen gehen, sondern auch
das betriebswirtschaftliche Aufwand - Nutzen - Verhältnis wird eine maßgebliche
Rolle spielen. Betrachtet wird nicht nur die Seite der Privatbanken, auch die Herausforderungen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken werden beleuch-
Programm
3. Mai 2017 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
tet. Zusätzlich werden Erfahrungen diskutiert, die aus Sicht der IT im Rahmen der
komplexen Umsetzungen gemacht wurden, und vor allem, wie durch ein optimales Zusammenspiel von Praxis, Mensch und Technik nicht nur Kontrollaufwände
reduziert, sondern auch die Ressourcensteuerung und die Erkenntnisgewinne
optimiert werden können.
Alle Referenten verfügen über eine mehrjährige Erfahrung in Gestaltung und Anwendung compliance-relevanter Kontrollmechanismen. Gemeinsam diskutieren
wir folgende Fragen:
w Welche Bereiche einer Bank sind von den Anforderungen der MAR
betroffen und in welchem Umfang?
w
w
w
w
w
w
w
w
Wie wurden einzelne Verantwortlichkeiten definiert?
Wo kann bei der Umsetzung der Aufgaben die Technik helfen?
Welche Herausforderungen gibt es dabei für die Technik?
Welche Herausforderungen haben sich bei der Umsetzung der Vorgaben
im Zusammenspiel zwischen Praxis und IT ergeben und wie werden diese gelöst?
Welcher Zusatzaufwand ist für welche spezifischen Aufgaben entstanden?
Welche praktischen Erkenntnisse haben die bisherigen Kontrollen
geliefert (besondere Trefferschwerpunkte, Verdachtsmeldungen, Manipulationen)?
Welche Rückschlüsse können hieraus bislang gezogen werden?
Wie können Ressourcen stärker risikoorientiert eingesetzt werden
Programm
Die Neuregelung des Marktmissbrauchsrechts durch die MAR, CS-MAD
und das 1. Finanzmarktnovellierungsgesetz
Ø Regelungsansatz, -struktur und -merkmale
Ø Rechtlicher Rahmen und Anwendungsbereich
Ø Marktmanipulation und Insiderrecht
Ø Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch
Ø Ad-hoc – Publizität und Insiderlisten
Ø Directors‘ Dealings
ØSanktionen
Sebastian de Schmidt, Leiter des Referats Handelsaussetzung, Leerverkaufsüberwachung, Directors‘ Dealings, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ausgewählte Umsetzungsfragen aus rechtlicher Sicht
Ø Rolle von Policies und Anweisungswesen
Ø Ermittlung der MTF-/OTF-Betroffenheit
Ø Anwendungsbereich für Marktsondierungen
Ø Tatbestand der Insiderinformation
ØSonstiges
RA Prof. Dr. Dietmar Anders, Bereichsleiter Fonds, Märkte & Vertrieb, Group
Legal, Commerzbank AG
Anlageempfehlung im Sinne der MAR
Ø
Ø
Ø
Unterschiede zwischen formalen Anforderungen an Finanzanalysen
und Anlageempfehlungen
Abgrenzung von Werbemitteln zu Anlageempfehlungen
Kontrollumfeld: Abstimmung von Inhalten vor Veröffentlichung
vs. Ex-Post-Kontrollen
David Paal, PCC Compliance, Deutsche Bank AG
Zusammenspiel zwischen Marktbereichen und Compliance
Ø Herausforderungen für die Technik
Ø Zusatzaufwand für spezifische Aufgaben
Ø Praktische Erkenntnisse durch die bisherigen Kontrollen
Ø Handlungsbedarf bei Personalauswahl & Schulung
ØPraxisfälle
Paul Bernd Wittnebel, stv. Leiter Compliance, Sparkasse Krefeld
Transaktionsanalyse von Wertpapiergeschäften gem. MAR für ComplianceBeauftragte
Ø
Ø
Ø
Ø
Explizierung von Fachexpertise in systembasierte Standardanalysen
Optionen der Indizienerkennung und individuelle Parametrisierungen für den
Compliance-Beauftragten
Schaffung von Freiräumen/Ressourcen zur Analyse wesentlicher Auffälligkeiten
Nutzen und Sicherheit für technisch generierte Trefferanzeigen
aufgrund von Transparenz und Zertifizierungen
Iris Hauptführer, Leiterin Produktentwicklung, Beauftragte WpHG-Compliance,
GenoTec GmbH
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
· Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
3. Mai 2017 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
Werbung
Veranstaltungsort:
 Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe
Voltastraße 29
60486 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 7926 0
·
www.wm-seminare.de
www.wertpapiermitteilungen.de
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Anmeldung (Sem.-Nr. S17-821O)
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Seminar MAD/MAR Update 2017 ... am 3. Mai 2017 in Frankfurt
am Main nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR
895,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung
bitte ich auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung
über den Seminarpreis in Höhe von € 895,- (zzgl. 19% MwSt. = € 170,05). Die Rechnung
wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann
lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/
Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor.
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Rechtsanwältin
Dr. Anna Heidelbach,
Frankfurt a. M.
&
Rules
Regulations
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben.
Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später
als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung von EUR
300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei
Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält
sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis
zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass
die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme Rules & Regulations,
den Regulierungs-Newsletter der
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
AUS DEM INHALT:
Seite 261
Dr. Hans Gerhard Ganter, Vorsitzender Richter am BGH
a. D., Weil der Stadt
Der Austausch von Sicherheiten
Seite 269
Rechtsanwalt Christian König, LL.M., Berlin
Neue Anforderungen an die zivilrechtlichen Kreditwürdigkeitsprüfungspflichten
Seite 280
BGH, 10.11.2016 – III ZR 235/15
Zur Zurechnung des schuldhaften Verhaltens von Mitarbeitern einer geschädigten darlehensgebenden Bank bei
der Kreditprüfung gegenüber einem aus § 826 BGB haftenden Schädiger; keine anspruchsmindernde Berücksichtigung eines fahrlässigen Verhaltens des Geschädigten bei
sittenwidriger Schädigung und direktem Schädigungsvorsatz; zur gebotenen Gesamtschau von Verursachungs- und
Schuldbeiträgen, wenn die Schädiger als Mittäter oder Gehilfen handeln
Seite 285
OLG Schleswig, 7.7.2016 – 5 U 84/15
Zur Frage, ob der Einwand der Staatenimmunität deutscher Gerichtsbarkeit entgegensteht – hier: griechische
Staatsanleihen
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Seite 294
BGH, 25.10. 2016 – II ZR 230/15
Keine Befugnis einer zu Unrecht im Handelsregister eingetragenen persönlich haftenden Gesellschafterin einer
Publikumskommanditgesellschaft, die Gesellschafterversammlung einzuberufen
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
Seite 298
BGH, 15.11.2016 – II ZR 217/15
Zur Frage, wann der Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, einem Vorstandsmitglied das Vertrauen zu entziehen, auf offenbar unsachlichen Gründen
beruht
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Postverlagsort Frankfurt a. M.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos
und unverbindlich erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
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E-Mail
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Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier:
[email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
6
11. Februar 2017
71. Jahrgang
Seiten 261-308
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
 Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
D 22085 C
Fax +49 69 27 32 200
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