GYMONE Vertragsbestimmungen

GYMONE Vertragsbestimmungen
1. Die gültige Mitgliedschaft erlaubt dem Trainingsteilnehmer die zur Verfügung stehenden
Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während den regulären Öffnungszeiten (365/24) zu
benutzen. GYMONE ist unter keinen Umständen verpflichtet mit einem Bewerber einen
Mitgliedschaftsvertrag abzuschliessen. GYMONE ist auch ohne die Angabe von Gründen ohne
Weiteres berechtigt, einzelnen Personen oder Personengruppen die Mitgliedschaft oder die
Erneuerung des Abos, auch ohne Fehlverhalten des Bewerbers oder Mitglieds, zu verweigern.
2. Die Weitergabe des GYMONE Zutritts-Badge oder Schlüsselanhängers an nicht berechtigte Dritte
(Nichtmitglieder) berechtigt GYMONE ohne Weiteres zur sofortigen und fristlosen Kündigung des
Vertrages ohne Rückerstattung von bezahlten Mitgliedschaftsbeiträgen. Ohne die ausdrückliche
vorgängig schriftlich eingeholte Zustimmung ist es Nichtmitgliedern nicht gestattet sich in den
Räumlichkeiten von GYMONE aufzuhalten.
3. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und wird automatisch verlängert. Die
Kündigung muss per Einschreiben 4 Wochen vor Aboablauf eingegangen sein. Der GYMONE
Zutritts-Badge oder Schlüsselanhänger ist nicht übertragbar. Verstösse werden unverzüglich zur
Anzeige gebracht und mit einer Geldbusse belegt. Verlorener Badge respektive Schlüsselanhänger
sind sofort zu melden. Der Ersatz kostet inklusive Bearbeitungsgebühr CHF 69.-.
4. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf
eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens der GYMONE wird jede Haftung für Schäden bei
Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt. Die
Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten
von GYMONE wird ausdrücklich abgelehnt. Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt. 16bis 18- Jährige brauchen die Unterschrift ihrer Eltern.
5. Der Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung (GYMONE Rules) einzuhalten. Ein
Exemplar der Hausordnung ist dem Trainingsteilnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt
worden; allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen derselben werden jeweils an der Infowand
mitgeteilt und gelten mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des TeilnahmeVertrages. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung
erteilter Weisungen ist GYMONE berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, die Mitgliedschaft
mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mitgliedschaftsausweis einzuziehen bzw. für ungültig
zu erklären; ein Rückforderungsanspruch des Trainingsteilnehmers ist ausgeschlossen. Bei
schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist die Ansetzung einer
Mahnfrist nicht erforderlich. Insbesondere aber nicht abschliessend als schwerwiegende
Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung und gegen die GYMONE Rules werden folgende
Verhaltensweisen gewertet: Nichtverräumen der Gewichte nach dem Training, Nichtbeachten des
Dresscodes (saubere Schuhe, Oberteil und Hosen), fehlende Hygiene und Nichtbeachten der
Richtlinien über Veröffentlichung von Fotos aus den Räumlichkeiten von GYMONE. Bei einem
solchen Verstoss, soweit es sich nicht um einen Verstoss im Sinne der schwerwiegenden Störung
des Trainingsbetriebs handelt, der einen sofortigen Ausschluss gerechtfertigt, wird das Mitglied
mündlich unter Zeugen oder schriftlich einmalig verwarnt. Bei erneuter Zuwiderhandlung kann
GYMONE den Vertrag sofort fristlos kündigen ohne Rückerstattungsansprüche jeglicher Art des
Mitglieds.
6. Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der
Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gemäss
Hausordnung) und hat der GYMONE die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten
vollumfänglich zu bezahlen.
7. Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von GYMONE durch den
Trainingsteilnehmer berechtigen ihn weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung
einer Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages. Dies gilt insbesondere aber nicht
abschliessend auch für verletzungs- oder krankheitsbedingte Trainingsausfälle.
8. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Studios am Ort der Vertragsunterzeichnung,
welche von GYMONE verschuldet ist und die länger als zwei Kalenderwochen gedauert hat,
verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung.
Betriebsunterbrechungen infolge höherer Gewalt, Streiks, kriegerischer oder kriegsähnlicher
Ereignisse, Seuchen, Epidemien, behördlichen Auflagen und Verboten und dergleichen und
aufgrund von Verschulden Dritter sind von der Verlängerung der Dauer in jedem Fall
ausgeschlossen.
9. Time-Stop-Zeitgutschrift: Ein Time-Stop ist GYMONE zu melden. Dieser kann nur einmal pro Jahr
gewährt werden und kostet pauschal CHF 50.-- für die Bearbeitungsgebühr. Maximale Time-StopZeitgutschrift: 3 Monate.
10. Hausordnung: Mit der Unterzeichnung der Vertragsbestimmungen akzeptiert der
Trainingsteilnehmer gleichzeitig die ihm ausgehängte Hausordnung sowie allfällige Änderungen
derselben gemäss dem jeweils aktuellen Aushang an der Infowand. Der Bewerber hat die
vorstehenden Vertragsbestimmungen gelesen und verstanden. Alle eventuellen Fragen wurden
geklärt und der Bewerber anerkennt mit dem Abschluss des Vertrages alle Vertragsbestimmungen
vorbehaltlos und unwiderruflich.
11. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der jeweilige rechtliche Sitz der GO-City GmbH.
GYMONE Rules
1. MEMBERS WELCOME
Nur wer im Besitz einer gültigen Mitgliedschaft ist, darf GYMONE betreten. Es werden KEINE
externen Gäste toleriert. Wer gegen diese Regel verstösst, wird von GYMONE ausgeschlossen. Es
werden regelmässige Kontrollen durchgeführt.
2. BE NATURAL
GYMONE ist offizielles Mitglied der SNBF (Swiss Natural Bodybuilding and Fitness Federation) und
fördert den Natural Bodybuilding & Fitness Sport. Wer versucht illegale Substanzen an GYMONE
Mitglieder zu verkaufen oder Dopingmittel innerhalb GYMONE konsumiert, wird mit sofortiger
Wirkung vom GYM ausgeschlossen.
3. FOOD & DRINK
Im GYMONE ist das konsumieren von alkoholischen Getränken und das Rauchen untersagt. SportGetränke und Bidons werden auf der Trainingsfläche ausschliesslich auf die vorhandenen Tische
deponiert. Esswaren dürfen nur im Lounge Bereich verzehrt werden.
4. FAIRPLAY
Faires Benehmen ist im GYMONE selbstverständlich. Mitglieder dürfen kein Trainingsgerät
reservieren. Zwischen den Sätzen lässt man natürlich den Platz frei für ein anderes Mitglied.
5. RESPECT
GYMONE Mitglieder gehen respektvoll mit anderen Mitgliedern um.
Auch das gesamte Trainings-Equipment wird respektvoll behandelt.
6. THE RIGHT OUTFIT
Saubere Trainingsschuhe und frische gewaschene Kleider.
Nicht vergessen: Das Handtuch mitnehmen und beim Training unterlegen.
7. ORDER PLEASE
Gewichtscheiben, Kurzhanteln und Equipment werden nach Gebrauch wieder versorgt.
Es ist nicht gestattet, Bänke oder Geräte zu bewegen. Der Gebrauch von Magnesium ist nicht
gestattet.
9. DO NOT DROP WEIGHTS
Gewichte werden nach der letzten Wiederholung langsam auf den Boden deponiert.
Schlussendlich soll auch „the last rep“ korrekt ausgeführt werden!
10. NO SCREAMING
Wer hart trainiert, macht Geräusche, aber Schreien ist nur reiner Energieverlust und imponiert
keinem.