GYMONE Vertragsbestimmungen 1. Die gültige Mitgliedschaft erlaubt dem Trainingsteilnehmer die zur Verfügung stehenden Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während den regulären Öffnungszeiten (365/24) zu benutzen. GYMONE ist unter keinen Umständen verpflichtet mit einem Bewerber einen Mitgliedschaftsvertrag abzuschliessen. GYMONE ist auch ohne die Angabe von Gründen ohne Weiteres berechtigt, einzelnen Personen oder Personengruppen die Mitgliedschaft oder die Erneuerung des Abos, auch ohne Fehlverhalten des Bewerbers oder Mitglieds, zu verweigern. 2. Die Weitergabe des GYMONE Zutritts-Badge oder Schlüsselanhängers an nicht berechtigte Dritte (Nichtmitglieder) berechtigt GYMONE ohne Weiteres zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages ohne Rückerstattung von bezahlten Mitgliedschaftsbeiträgen. Ohne die ausdrückliche vorgängig schriftlich eingeholte Zustimmung ist es Nichtmitgliedern nicht gestattet sich in den Räumlichkeiten von GYMONE aufzuhalten. 3. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar und wird automatisch verlängert. Die Kündigung muss per Einschreiben 4 Wochen vor Aboablauf eingegangen sein. Der GYMONE Zutritts-Badge oder Schlüsselanhänger ist nicht übertragbar. Verstösse werden unverzüglich zur Anzeige gebracht und mit einer Geldbusse belegt. Verlorener Badge respektive Schlüsselanhänger sind sofort zu melden. Der Ersatz kostet inklusive Bearbeitungsgebühr CHF 69.-. 4. Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens der GYMONE wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumlichkeiten von GYMONE wird ausdrücklich abgelehnt. Jugendliche unter 16 Jahren haben keinen Zutritt. 16bis 18- Jährige brauchen die Unterschrift ihrer Eltern. 5. Der Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung (GYMONE Rules) einzuhalten. Ein Exemplar der Hausordnung ist dem Trainingsteilnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden; allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen derselben werden jeweils an der Infowand mitgeteilt und gelten mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des TeilnahmeVertrages. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen ist GYMONE berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mitgliedschaftsausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären; ein Rückforderungsanspruch des Trainingsteilnehmers ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. Insbesondere aber nicht abschliessend als schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung und gegen die GYMONE Rules werden folgende Verhaltensweisen gewertet: Nichtverräumen der Gewichte nach dem Training, Nichtbeachten des Dresscodes (saubere Schuhe, Oberteil und Hosen), fehlende Hygiene und Nichtbeachten der Richtlinien über Veröffentlichung von Fotos aus den Räumlichkeiten von GYMONE. Bei einem solchen Verstoss, soweit es sich nicht um einen Verstoss im Sinne der schwerwiegenden Störung des Trainingsbetriebs handelt, der einen sofortigen Ausschluss gerechtfertigt, wird das Mitglied mündlich unter Zeugen oder schriftlich einmalig verwarnt. Bei erneuter Zuwiderhandlung kann GYMONE den Vertrag sofort fristlos kündigen ohne Rückerstattungsansprüche jeglicher Art des Mitglieds. 6. Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gemäss Hausordnung) und hat der GYMONE die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu bezahlen. 7. Die allfällige Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebotes von GYMONE durch den Trainingsteilnehmer berechtigen ihn weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Mitgliedschaftsbeitrages. Dies gilt insbesondere aber nicht abschliessend auch für verletzungs- oder krankheitsbedingte Trainingsausfälle. 8. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung des Studios am Ort der Vertragsunterzeichnung, welche von GYMONE verschuldet ist und die länger als zwei Kalenderwochen gedauert hat, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung. Betriebsunterbrechungen infolge höherer Gewalt, Streiks, kriegerischer oder kriegsähnlicher Ereignisse, Seuchen, Epidemien, behördlichen Auflagen und Verboten und dergleichen und aufgrund von Verschulden Dritter sind von der Verlängerung der Dauer in jedem Fall ausgeschlossen. 9. Time-Stop-Zeitgutschrift: Ein Time-Stop ist GYMONE zu melden. Dieser kann nur einmal pro Jahr gewährt werden und kostet pauschal CHF 50.-- für die Bearbeitungsgebühr. Maximale Time-StopZeitgutschrift: 3 Monate. 10. Hausordnung: Mit der Unterzeichnung der Vertragsbestimmungen akzeptiert der Trainingsteilnehmer gleichzeitig die ihm ausgehängte Hausordnung sowie allfällige Änderungen derselben gemäss dem jeweils aktuellen Aushang an der Infowand. Der Bewerber hat die vorstehenden Vertragsbestimmungen gelesen und verstanden. Alle eventuellen Fragen wurden geklärt und der Bewerber anerkennt mit dem Abschluss des Vertrages alle Vertragsbestimmungen vorbehaltlos und unwiderruflich. 11. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der jeweilige rechtliche Sitz der GO-City GmbH. GYMONE Rules 1. MEMBERS WELCOME Nur wer im Besitz einer gültigen Mitgliedschaft ist, darf GYMONE betreten. Es werden KEINE externen Gäste toleriert. Wer gegen diese Regel verstösst, wird von GYMONE ausgeschlossen. Es werden regelmässige Kontrollen durchgeführt. 2. BE NATURAL GYMONE ist offizielles Mitglied der SNBF (Swiss Natural Bodybuilding and Fitness Federation) und fördert den Natural Bodybuilding & Fitness Sport. Wer versucht illegale Substanzen an GYMONE Mitglieder zu verkaufen oder Dopingmittel innerhalb GYMONE konsumiert, wird mit sofortiger Wirkung vom GYM ausgeschlossen. 3. FOOD & DRINK Im GYMONE ist das konsumieren von alkoholischen Getränken und das Rauchen untersagt. SportGetränke und Bidons werden auf der Trainingsfläche ausschliesslich auf die vorhandenen Tische deponiert. Esswaren dürfen nur im Lounge Bereich verzehrt werden. 4. FAIRPLAY Faires Benehmen ist im GYMONE selbstverständlich. Mitglieder dürfen kein Trainingsgerät reservieren. Zwischen den Sätzen lässt man natürlich den Platz frei für ein anderes Mitglied. 5. RESPECT GYMONE Mitglieder gehen respektvoll mit anderen Mitgliedern um. Auch das gesamte Trainings-Equipment wird respektvoll behandelt. 6. THE RIGHT OUTFIT Saubere Trainingsschuhe und frische gewaschene Kleider. Nicht vergessen: Das Handtuch mitnehmen und beim Training unterlegen. 7. ORDER PLEASE Gewichtscheiben, Kurzhanteln und Equipment werden nach Gebrauch wieder versorgt. Es ist nicht gestattet, Bänke oder Geräte zu bewegen. Der Gebrauch von Magnesium ist nicht gestattet. 9. DO NOT DROP WEIGHTS Gewichte werden nach der letzten Wiederholung langsam auf den Boden deponiert. Schlussendlich soll auch „the last rep“ korrekt ausgeführt werden! 10. NO SCREAMING Wer hart trainiert, macht Geräusche, aber Schreien ist nur reiner Energieverlust und imponiert keinem.
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