teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ENERGY WhatsAppt Euch zu Drake
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „ENERGY WhatsAppt
Euch zu Drake“ der Radio NRJ GmbH, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin und der mit ihr verbundenen
Unternehmen: Radio 103,4 MHz Berlin GmbH (ENERGY Berlin). ENERGY führt das Gewinnspiel
ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch.
Dabei steht das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook oder WhatsApp und wird auch in keiner
Weise von Facebook oder WhatsApp gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei
Rechtsansprüche gegenüber Facebook und/oder WhatsApp.
1. ANERKENNUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt die teilnehmende Person (nachfolgend „der
Teilnehmer“) ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 16 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle
Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ENERGY sowie der mit ENERGY verbundenen Unternehmen (vgl.
§ 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in
eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind
oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und deren Angehörige.
3. SPIELREGELN
Das Spiel startet am 20. Februar 2017 und verläuft bis zum 09. März 2017.
Um am Spiel teilzunehmen, können Hörer von ENERGY die Nummer von ENERGY Berlin zu einer
WhatsApp-Gruppe, der sie angehören, adden und damit ENERGY als Mitglied in die Gruppe einladen.
Wichtig ist, dass alle Teilnehmer damit einverstanden sind. Wie viele Leute in dieser WhatsApp Gruppe
sind, ist egal.
Eine Einladung von ENERGY ist möglich bis zum 08.03.2017, 24:00 Uhr.
Alle WhatsApp Gruppen, zu denen ENERGY in Berlin hinzugezogen wurde, kommen in einen Lostopf. Ab
dem 06. März wird dann täglich in der Morgensendung bei „Nick Sawatzki am Morgen“ ein WhatsApp
Gruppenname im Radio On Air genannt. Ruft ein Mitglied aus dieser Gruppe innerhalb von 2 Hits zurück,
dann gewinnen alle Mitglieder dieser WhatsApp Gruppe Tickets fürs Drake Konzert in Berlin.
Ruft niemand innerhalb dieser 2 Hits zurück, wird ein neuer WhatsApp Gruppen-Name gezogen und On Air
bekannt gegeben und so weiter.
Nachdem ENERGY den WhatsApp Gruppennamen genannt hat, dürfen keine weiteren Mitglieder
hinzugefügt werden.
Unter allen bis zur Ziehung registrierten Teilnehmern wird jeweils ein Gewinner am 06. März, am 07.
März, am 08. März und am 09. März 2017 ermittelt und bekannt gegeben bzw. über den Gewinn
informiert.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Einladung von ENERGY in einer WhatsApp-Gruppe ist Folgendes zwingend zu beachten:
• Der Hörer, der die Gruppe anmeldet, muss sich bei allen übrigen WhatsApp-Gruppenteilnehmern
zuvor versichern, dass alle (ohne Ausnahme) mit einer Einladung von ENERGY zur Gruppe sowie
einer Teilnahme der Gruppe am Gewinnspiel einverstanden sind. Dazu muss er den auf der
Website energy.de/berlin abrufbaren Link zu den Teilnahmebedingungen in die Gruppe kopieren,
damit jedes Gruppenmitglied die Möglichkeit hat, sich über die Bedingungen zu informieren.
• ENERGY wird sicherheitshalber nach Beitritt zur Gruppe nochmals alle Mitglieder der Gruppe um
ihr Einverständnis („OK“) bitten, dass ENERGY für den Zeitraum des Gewinnspiels Mitglied der
Gruppe ist. Für die Erklärung des Einverständnisses wird ENERGY den Mitgliedern einen kurzen,
aber angemessenen Zeitraum geben. Sofern nach Ablauf dieses Zeitraums auch nur eine
Einwilligung eines Gruppenmitglieds fehlt, wird ENERGY die Gruppe wieder verlassen, es sei denn,
dass dasjenige Gruppenmitglied, dessen Einverständnis fehlt, die Gruppe vor Ablauf des
Einwilligungszeitraums verlässt.
• Die Einhaltung dieses Gruppenbeitritts-Prozederes liegt im Verantwortungsbereich des Hörers.
Sollte eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. ein rechtzeitiges Gelangen in den Lostopf
möglicherweise daran scheitern, dass entweder ENERGY nicht rechtzeitig die anderen Teilnehmer
um ihre Einwilligung gefragt oder aber ein Teilnehmer nicht rechtzeitig sein „OK“ gegeben hat, ist
ENERGY für die verpasste Gewinnchance nicht verantwortlich. ENERGY bemüht sich jedoch stets
um eine zügige Bearbeitung der Gruppenbeitritte.
• Nicht mehr an einer Auslosung teilnehmende und/oder nicht geloste Gruppen gelangen
automatisch in den Lostopf für den nächsten Tag. Sofern sich eine Gruppe erst auf den letzten
Auslosungstermin am 09.03.2017 bewirbt und eine Berücksichtigung beim Gewinnspiel scheitert,
ist eine weitere Berücksichtigung nicht möglich. Etwaige entstandene Schäden gehen nicht zu
Lasten von ENERGY.
• Den Gruppenmitgliedern ist bekannt und sie erklären sich mit dem „OK“ gegenüber ENERGY damit
einverstanden, dass ENERGY für den Gewinnspielzeitraum als Gruppenmitglied (theoretisch)
technisch in der Lage wäre, Nachrichten innerhalb der Gruppe mitzulesen. ENERGY hat kein
Interesse an den Inhalten, welche in der Gruppe ausgetauscht werden, und wird diese nicht
beachten. Allerdings ist ENERGY gezwungen, auf die technische Möglichkeit des
Mitlesens hinzuweisen.
• Die Gruppenmitglieder verpflichten sich entsprechend, während der Teilnahme am Gewinnspiel
keine vertraulichen, privaten, intimen und/oder personenbezogenen Inhalte über sich selbst oder
andere austauschen.
• Desweiteren verpflichten sich alle Gruppenmitglieder mit der Teilnahme am Gewinnspiel, keine
sexistischen, unangemessenen, diffamierenden, unwahren und/oder politisch unkorrekten Inhalte
in der Gruppe zu äußern und/oder zu posten. Falls doch ist ENERGY berechtigt, nach
Kenntnisnahme von den Inhalten die Gruppe sofort zu verlassen und die Gruppe und auch deren
Mitglieder damit dauerhaft von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
• Den Teilnehmern ist bewusst, dass der Gruppenname nicht sexistisch, unangemessen,
diffamierend, unwahr und/oder politisch unkorrekt gewählt sein darf. Ansonsten darf ENERGY die
Gruppe und auch deren Mitglieder dauerhaft von der Teilnahme ausschließen.
• Alle Gruppenmitglieder müssen mit dem Spielmodus einverstanden sein
• Die Gruppe darf nach Beitritt von ENERGY zur Gruppe nicht mehr um weitere Mitglieder erweitert
werden.
• Mitgliederaustritte sind dagegen unschädlich für die Teilnahme. Sofern ein Gruppenmitglied die
Gruppe verlässt, endet auch seine Teilnahme am Gewinnspiel unwiederbringlich und damit auch
sein vermeintlicher Anspruch auf den Gewinn.
• Selbstverständlich darf auch nach Benennung einer Gruppe als Gewinner kein Mitglied mehr zur
Gruppe hinzugefügt werden (ENERGY macht Screenshot mit den Mitgliedern der WhatsApp
Gruppe). Falls doch ist ENERGY berechtigt, den Gewinn einer anderen gelosten Gruppe
zuzuerkennen.
• ENERGY wird sämtliche WhatsApp-Gruppen nach Ende des Gewinnspiels wieder verlassen.
ENERGY wird weder Inhalte noch Daten aus den Gruppen – mit Ausnahme der Daten der
Gewinner zur Gewinnabwicklung (s. § 5a zu diesen Bedingungen) – nutzen.
Die Chance, als Mitspieler, Teilnehmer oder Gewinner ausgewählt zu werden, ist innerhalb der Spielzeiten
grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt für alle Mitspieler gleich hoch.
Hat eine WhatsApp-Gruppe bereits gewonnen, ist sie von einer weiteren Teilnahme bzw. Gewinnerziehung
ausgeschlossen. Selbiges gilt für die Mitglieder in WhatsApp-Gruppen. Eine Gewinnausschüttung erfolgt
maximal einmal pro Person. Sofern eine Person in mehreren Gewinnergruppen Mitglied ist, erfolgt die
Gewinnausschüttung zugunsten dieser Person nur bei der ersten Ziehung.
ENERGY behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit zu verlängern, vorzeitig zu beenden und/oder die
Bedingungen anzupassen.
4. TEILNAHMEAUSSCHLUSS
ENERGY ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht
der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere
Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung
oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie die Angabe von falschen Daten in
Zusammenhang mit der Bewerbung für das Gewinnspiel. Liegen die Voraussetzungen für einen
Teilnahmeausschluss vor, so ist ENERGY berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern bzw.
Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden, nicht auszuzahlen. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht
ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
5. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSRECHTE
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden,
dass seine Äußerungen aufgezeichnet und Fotos sowie Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Der
Teilnehmer räumt ENERGY mit der Teilnahme das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein,
die Sprachaufzeichnungen, Fotos und/oder Filmaufnahmen vollständig oder Teile davon zu senden, zu
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich und/oder wahrnehmbar zu machen, auf Internetseiten –
insbesondere unter www.energy.de und den entsprechenden Unterseiten – einzustellen, zu archivieren, zu
bearbeiten, also insbesondere zu schneiden, zu kürzen, digital zu bearbeiten und/oder nur Teile davon zu
verwenden, und/oder zur Herstellung einer audiovisuellen Produktion unter Anwendung aller
Techniken/Verfahren der Bild- und/oder Tonaufzeichnung und Speicherung zu verwenden. ENERGY ist ferner
berechtigt, diese Rechte Dritten einzuräumen.
Der Name des Gewinners, sein Wohnort und der Gegenstand des Gewinns wird auf der Internetseite
www.energy.de veröffentlicht werden. Ggf. werden auch Zeitungs- und TV-Redaktionen über den Gewinn
informiert. Bei allen Gewinnen behält sich ENERGY vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame
Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm sowie auf der
Internetseite in Wort und/oder Bild-, Bild-/Ton und/oder Tonaufnahmen zu berichten. Der Teilnehmer
verpflichtet sich, an der Dokumentation und Inszenierung der Gewinnübergabe in angemessener Weise
mitzuwirken.
Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch
anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen.
5a. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken des Gewinnspiels – nämlich zur Benachrichtigung im
Gewinnfalle, zum Abgleich der Personalien und Verifizierung des Alters sowie ggf. zur Vornahme von
Buchungen etc. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht an diesem Gewinnspiel beteiligt sind, erfolgt nicht.
6. GEWINNAUSZAHLUNG
Der Gewinn beinhaltet Tickets fürs Drake Konzert am 09. März in der Mercedes-Benz-Arena Berlin
präsentiert von ENERGY. Jeder Teilnehmer der ausgelosten Gewinner-WhatsApp-Gruppe (der bis zum
Zeitpunkt der On Air Verkündung des Gruppennamens in der WhatsApp Gruppe war) bekommt je ein
Ticket fürs Konzert.
Insgesamt gibt es vier Gewinnergruppen, deren Mitglieder Konzertkarten erhalten.
Die Gewinne sind im Sender von ENERGY Berlin, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin, abzuholen.
Zur Entgegennahme des Gewinns müssen die Gewinner durch Vorlage des Personalausweises oder eines
gleich geeigneten Identitätsnachweises sowohl Ihre Identität sowie ihr Lebensalter nachweisen. Gewinner,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zur Abholung ihres Gewinns eine
unterzeichnete Erklärung mindestens einer erziehungsberechtigten Person vorzeigen, auf der die/der
Erziehungsberechtige nicht nur das Einverständnis zur Teilnahme am Konzert selbst, sondern auch die
Einwilligung zur verbindlichen Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen erklärt.
Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der
Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die
Voraussetzungen der Auszahlung/Übergabe nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4.
Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Sachgewinn, der nicht ausgezahlt wird und nicht übertragbar
ist.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG/GEWÄHRLEISTUNG
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
7.1 ENERGY haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
7.1.1 wenn falsche Informationen vorliegen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen und/oder
verbreitet werden und die mit ENERGY und/oder mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen;
7.1.2 wenn Dateneingaben des Gewinnspiels nicht dem von ENERGY verwendeten System entsprechen,
nicht akzeptiert und/oder angenommen werden;
7.1.3 bei Diebstahl oder bei der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder
Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in dem System
und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte.
7.1.4. sofern und sobald das Gewinnspiel und die Registrierung nicht jederzeit abrufbar sind und/oder
fehlerfrei funktionieren.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ENERGY nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten
(so genannte Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die vertragsgemäße
Durchführung erst ermöglichen.
7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers,
Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von ENERGY oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.4 Überdies übernimmt ENERGY keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des
Gewinns selbst. Auch ein Umtauschrecht besteht nicht gegenüber ENERGY. Sämtliche gewinnbezogenen
Mängelrechte sind gegenüber der Konzertagentur, dem Betreiber der Konzertlocation oder anderen
Verantwortlichen auszuüben.
8. SCHRIFTFORM/SALVATORISCHE KLAUSEL
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten
Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden
Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der
mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung sowie dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewollten am ehesten entspricht. Gleiches gilt
bei einer Regelungslücke.
9. RECHTSWEG
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die
Gewinnauszahlung ausgeschlossen.
Berlin, im Februar 2017