TEILNAHMEBEDINGUNGEN ENERGY WhatsAppt Euch zu Drake Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „ENERGY WhatsAppt Euch zu Drake“ der Radio NRJ GmbH, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin und der mit ihr verbundenen Unternehmen: Radio 103,4 MHz Berlin GmbH (ENERGY Berlin). ENERGY führt das Gewinnspiel ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch. Dabei steht das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook oder WhatsApp und wird auch in keiner Weise von Facebook oder WhatsApp gesponsert, unterstützt oder organisiert. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Facebook und/oder WhatsApp. 1. ANERKENNUNG DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennt die teilnehmende Person (nachfolgend „der Teilnehmer“) ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. 2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 16 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ENERGY sowie der mit ENERGY verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Kooperationspartner. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und deren Angehörige. 3. SPIELREGELN Das Spiel startet am 20. Februar 2017 und verläuft bis zum 09. März 2017. Um am Spiel teilzunehmen, können Hörer von ENERGY die Nummer von ENERGY Berlin zu einer WhatsApp-Gruppe, der sie angehören, adden und damit ENERGY als Mitglied in die Gruppe einladen. Wichtig ist, dass alle Teilnehmer damit einverstanden sind. Wie viele Leute in dieser WhatsApp Gruppe sind, ist egal. Eine Einladung von ENERGY ist möglich bis zum 08.03.2017, 24:00 Uhr. Alle WhatsApp Gruppen, zu denen ENERGY in Berlin hinzugezogen wurde, kommen in einen Lostopf. Ab dem 06. März wird dann täglich in der Morgensendung bei „Nick Sawatzki am Morgen“ ein WhatsApp Gruppenname im Radio On Air genannt. Ruft ein Mitglied aus dieser Gruppe innerhalb von 2 Hits zurück, dann gewinnen alle Mitglieder dieser WhatsApp Gruppe Tickets fürs Drake Konzert in Berlin. Ruft niemand innerhalb dieser 2 Hits zurück, wird ein neuer WhatsApp Gruppen-Name gezogen und On Air bekannt gegeben und so weiter. Nachdem ENERGY den WhatsApp Gruppennamen genannt hat, dürfen keine weiteren Mitglieder hinzugefügt werden. Unter allen bis zur Ziehung registrierten Teilnehmern wird jeweils ein Gewinner am 06. März, am 07. März, am 08. März und am 09. März 2017 ermittelt und bekannt gegeben bzw. über den Gewinn informiert. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Einladung von ENERGY in einer WhatsApp-Gruppe ist Folgendes zwingend zu beachten: • Der Hörer, der die Gruppe anmeldet, muss sich bei allen übrigen WhatsApp-Gruppenteilnehmern zuvor versichern, dass alle (ohne Ausnahme) mit einer Einladung von ENERGY zur Gruppe sowie einer Teilnahme der Gruppe am Gewinnspiel einverstanden sind. Dazu muss er den auf der Website energy.de/berlin abrufbaren Link zu den Teilnahmebedingungen in die Gruppe kopieren, damit jedes Gruppenmitglied die Möglichkeit hat, sich über die Bedingungen zu informieren. • ENERGY wird sicherheitshalber nach Beitritt zur Gruppe nochmals alle Mitglieder der Gruppe um ihr Einverständnis („OK“) bitten, dass ENERGY für den Zeitraum des Gewinnspiels Mitglied der Gruppe ist. Für die Erklärung des Einverständnisses wird ENERGY den Mitgliedern einen kurzen, aber angemessenen Zeitraum geben. Sofern nach Ablauf dieses Zeitraums auch nur eine Einwilligung eines Gruppenmitglieds fehlt, wird ENERGY die Gruppe wieder verlassen, es sei denn, dass dasjenige Gruppenmitglied, dessen Einverständnis fehlt, die Gruppe vor Ablauf des Einwilligungszeitraums verlässt. • Die Einhaltung dieses Gruppenbeitritts-Prozederes liegt im Verantwortungsbereich des Hörers. Sollte eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. ein rechtzeitiges Gelangen in den Lostopf möglicherweise daran scheitern, dass entweder ENERGY nicht rechtzeitig die anderen Teilnehmer um ihre Einwilligung gefragt oder aber ein Teilnehmer nicht rechtzeitig sein „OK“ gegeben hat, ist ENERGY für die verpasste Gewinnchance nicht verantwortlich. ENERGY bemüht sich jedoch stets um eine zügige Bearbeitung der Gruppenbeitritte. • Nicht mehr an einer Auslosung teilnehmende und/oder nicht geloste Gruppen gelangen automatisch in den Lostopf für den nächsten Tag. Sofern sich eine Gruppe erst auf den letzten Auslosungstermin am 09.03.2017 bewirbt und eine Berücksichtigung beim Gewinnspiel scheitert, ist eine weitere Berücksichtigung nicht möglich. Etwaige entstandene Schäden gehen nicht zu Lasten von ENERGY. • Den Gruppenmitgliedern ist bekannt und sie erklären sich mit dem „OK“ gegenüber ENERGY damit einverstanden, dass ENERGY für den Gewinnspielzeitraum als Gruppenmitglied (theoretisch) technisch in der Lage wäre, Nachrichten innerhalb der Gruppe mitzulesen. ENERGY hat kein Interesse an den Inhalten, welche in der Gruppe ausgetauscht werden, und wird diese nicht beachten. Allerdings ist ENERGY gezwungen, auf die technische Möglichkeit des Mitlesens hinzuweisen. • Die Gruppenmitglieder verpflichten sich entsprechend, während der Teilnahme am Gewinnspiel keine vertraulichen, privaten, intimen und/oder personenbezogenen Inhalte über sich selbst oder andere austauschen. • Desweiteren verpflichten sich alle Gruppenmitglieder mit der Teilnahme am Gewinnspiel, keine sexistischen, unangemessenen, diffamierenden, unwahren und/oder politisch unkorrekten Inhalte in der Gruppe zu äußern und/oder zu posten. Falls doch ist ENERGY berechtigt, nach Kenntnisnahme von den Inhalten die Gruppe sofort zu verlassen und die Gruppe und auch deren Mitglieder damit dauerhaft von der weiteren Teilnahme auszuschließen. TEILNAHMEBEDINGUNGEN • Den Teilnehmern ist bewusst, dass der Gruppenname nicht sexistisch, unangemessen, diffamierend, unwahr und/oder politisch unkorrekt gewählt sein darf. Ansonsten darf ENERGY die Gruppe und auch deren Mitglieder dauerhaft von der Teilnahme ausschließen. • Alle Gruppenmitglieder müssen mit dem Spielmodus einverstanden sein • Die Gruppe darf nach Beitritt von ENERGY zur Gruppe nicht mehr um weitere Mitglieder erweitert werden. • Mitgliederaustritte sind dagegen unschädlich für die Teilnahme. Sofern ein Gruppenmitglied die Gruppe verlässt, endet auch seine Teilnahme am Gewinnspiel unwiederbringlich und damit auch sein vermeintlicher Anspruch auf den Gewinn. • Selbstverständlich darf auch nach Benennung einer Gruppe als Gewinner kein Mitglied mehr zur Gruppe hinzugefügt werden (ENERGY macht Screenshot mit den Mitgliedern der WhatsApp Gruppe). Falls doch ist ENERGY berechtigt, den Gewinn einer anderen gelosten Gruppe zuzuerkennen. • ENERGY wird sämtliche WhatsApp-Gruppen nach Ende des Gewinnspiels wieder verlassen. ENERGY wird weder Inhalte noch Daten aus den Gruppen – mit Ausnahme der Daten der Gewinner zur Gewinnabwicklung (s. § 5a zu diesen Bedingungen) – nutzen. Die Chance, als Mitspieler, Teilnehmer oder Gewinner ausgewählt zu werden, ist innerhalb der Spielzeiten grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt für alle Mitspieler gleich hoch. Hat eine WhatsApp-Gruppe bereits gewonnen, ist sie von einer weiteren Teilnahme bzw. Gewinnerziehung ausgeschlossen. Selbiges gilt für die Mitglieder in WhatsApp-Gruppen. Eine Gewinnausschüttung erfolgt maximal einmal pro Person. Sofern eine Person in mehreren Gewinnergruppen Mitglied ist, erfolgt die Gewinnausschüttung zugunsten dieser Person nur bei der ersten Ziehung. ENERGY behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit zu verlängern, vorzeitig zu beenden und/oder die Bedingungen anzupassen. 4. TEILNAHMEAUSSCHLUSS ENERGY ist berechtigt, den Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer sowie die Angabe von falschen Daten in Zusammenhang mit der Bewerbung für das Gewinnspiel. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ENERGY berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern bzw. Gewinne, die noch nicht ausgezahlt wurden, nicht auszuzahlen. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt oder übergeben, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. 5. EINRÄUMUNG DER NUTZUNGSRECHTE Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet und Fotos sowie Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Der Teilnehmer räumt ENERGY mit der Teilnahme das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Sprachaufzeichnungen, Fotos und/oder Filmaufnahmen vollständig oder Teile davon zu senden, zu TEILNAHMEBEDINGUNGEN vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich und/oder wahrnehmbar zu machen, auf Internetseiten – insbesondere unter www.energy.de und den entsprechenden Unterseiten – einzustellen, zu archivieren, zu bearbeiten, also insbesondere zu schneiden, zu kürzen, digital zu bearbeiten und/oder nur Teile davon zu verwenden, und/oder zur Herstellung einer audiovisuellen Produktion unter Anwendung aller Techniken/Verfahren der Bild- und/oder Tonaufzeichnung und Speicherung zu verwenden. ENERGY ist ferner berechtigt, diese Rechte Dritten einzuräumen. Der Name des Gewinners, sein Wohnort und der Gegenstand des Gewinns wird auf der Internetseite www.energy.de veröffentlicht werden. Ggf. werden auch Zeitungs- und TV-Redaktionen über den Gewinn informiert. Bei allen Gewinnen behält sich ENERGY vor, aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergaben durchzuführen und über Gewinner und Gewinn im Programm sowie auf der Internetseite in Wort und/oder Bild-, Bild-/Ton und/oder Tonaufnahmen zu berichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, an der Dokumentation und Inszenierung der Gewinnübergabe in angemessener Weise mitzuwirken. Der Gewinner erklärt mit der Teilnahme seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen auch anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen. 5a. DATENSCHUTZ Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zu Zwecken des Gewinnspiels – nämlich zur Benachrichtigung im Gewinnfalle, zum Abgleich der Personalien und Verifizierung des Alters sowie ggf. zur Vornahme von Buchungen etc. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht an diesem Gewinnspiel beteiligt sind, erfolgt nicht. 6. GEWINNAUSZAHLUNG Der Gewinn beinhaltet Tickets fürs Drake Konzert am 09. März in der Mercedes-Benz-Arena Berlin präsentiert von ENERGY. Jeder Teilnehmer der ausgelosten Gewinner-WhatsApp-Gruppe (der bis zum Zeitpunkt der On Air Verkündung des Gruppennamens in der WhatsApp Gruppe war) bekommt je ein Ticket fürs Konzert. Insgesamt gibt es vier Gewinnergruppen, deren Mitglieder Konzertkarten erhalten. Die Gewinne sind im Sender von ENERGY Berlin, Leipziger Platz 16, 10117 Berlin, abzuholen. Zur Entgegennahme des Gewinns müssen die Gewinner durch Vorlage des Personalausweises oder eines gleich geeigneten Identitätsnachweises sowohl Ihre Identität sowie ihr Lebensalter nachweisen. Gewinner, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen zur Abholung ihres Gewinns eine unterzeichnete Erklärung mindestens einer erziehungsberechtigten Person vorzeigen, auf der die/der Erziehungsberechtige nicht nur das Einverständnis zur Teilnahme am Konzert selbst, sondern auch die Einwilligung zur verbindlichen Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen erklärt. Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung/Übergabe nicht vorliegen, insbesondere in den Fällen der Nr. 4. Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Sachgewinn, der nicht ausgezahlt wird und nicht übertragbar ist. 7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG/GEWÄHRLEISTUNG TEILNAHMEBEDINGUNGEN 7.1 ENERGY haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 7.1.1 wenn falsche Informationen vorliegen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte hervorgerufen und/oder verbreitet werden und die mit ENERGY und/oder mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen; 7.1.2 wenn Dateneingaben des Gewinnspiels nicht dem von ENERGY verwendeten System entsprechen, nicht akzeptiert und/oder angenommen werden; 7.1.3 bei Diebstahl oder bei der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in dem System und/oder auf den Speichermedien durch Teilnehmer oder Dritte. 7.1.4. sofern und sobald das Gewinnspiel und die Registrierung nicht jederzeit abrufbar sind und/oder fehlerfrei funktionieren. 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ENERGY nur dann, wenn wesentliche oder typische Vertragspflichten (so genannte Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, die die vertragsgemäße Durchführung erst ermöglichen. 7.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ENERGY oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7.4 Überdies übernimmt ENERGY keinerlei Gewährleistung für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Gewinns selbst. Auch ein Umtauschrecht besteht nicht gegenüber ENERGY. Sämtliche gewinnbezogenen Mängelrechte sind gegenüber der Konzertagentur, dem Betreiber der Konzertlocation oder anderen Verantwortlichen auszuüben. 8. SCHRIFTFORM/SALVATORISCHE KLAUSEL Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten, erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen. Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der mangelhaften Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewollten am ehesten entspricht. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke. 9. RECHTSWEG Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen. Berlin, im Februar 2017
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