STADT OSTERODE AM HARZ

STADT OSTERODE AM HARZ
BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Stadt Osterode am Harz;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung , Ortschaft Lerbach,
der Stadt Osterode am Harz
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am
29. 11. 2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „ Naturerlebnispark“,
Ortschaft Lerbach, der Stadt Osterode am Harz im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (1) BauGB
durchzuführen. Zu diesem Zweck wird der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt. Der Planbereich des vorgenannten Bauleitplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze
ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“, 1. Änderung, Ortschaft Lerbach der
Stadt Osterode am Harz liegt mit Begründung gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2)
BauGB in der Zeit
vom 24. Februar 2017 bis einschließlich 25. März 2017
im Fachdienst Bauen der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz,
Zimmer Nr. 5.15, zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus. Während dieser Zeit können an
allen Arbeitstagen, und zwar montags bis donnerstags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 16.30 Uhr und
freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 12.30 Uhr, der Bebauungsplanentwurf und die Begründung
eingesehen werden.
Von einer Umweltprüfung wird gem. § 13 (3) BauGB abgesehen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25. März 2017 bei der Stadt Osterode am Harz
abgegeben werden.
Die Planunterlagen sind auch im Internet unter der Adresse www.osterode.de/naturerlebnispark ab
dem 24. Februar 2017 abrufbar.
Osterode am Harz, 13. Februar 2017
(gez. Becker)
Bürgermeister
______________________________________________________________________________________
1.
Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB und § 10 BauNVO
______________________________________________________________________________________
§ 1 (1) Sondergebiete, die der Erholung dienen (SO-E) gem. § 10 BauNVO (hier: Naturerlebnispark)
In dem Sondergebiet soll eine Freizeitanlage mit Biotopcharakter entstehen, in dem die folgenden
Nutzungsarten, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, allgemein zulässig sind:
-
-
Naturnahe Teichanlagen mit Bachlauf, Quellen und Grotte mit einer maximalen Wasserfläche
von 800m².
Anlagen für Freizeiteinrichtungen und für sportliche Zwecke (hier: Liegewiese,
Kinderspielbereich, Veranstaltungsplatz und Feuerstelle, Stege, Kletterwand, Boule- Bahn,
Terrasse und Forum).
Grünanlagen
Sanitäreinrichtungen
Parkplätze und
Wege / Zufahrten.
Zusätzlich sind die folgenden Nutzungen allgemein zulässig:
-
Ein Hüttendorf aus Kotas für Übernachtungsgäste in der überbaubaren Grundstücksfläche „1“
mit einer maximalen Gesamtgrundfläche (GR) von 100 m².
Eine zweigeschossige (als Höchstmaß) Schank- und Speisewirtschaft sowie eine
Betriebswohnung im Beherbergungswesen in der überbaubaren Grundstücksfläche „2“ mit
einer maximalen Grundfläche von (GR) von 500 m².
2. Grünordnerische und landschaftspflegerische Festsetzungen (§9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB
______________________________________________________________________________________§2 (1) Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
(Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25 b ) BauGB)
In der Fläche gem. § 9 (1) Nr. 25 b) BauGB sind die vorhandenen Bäume und Sträucher
fachgerecht zu pflegen, zu untererhalten und bei Abgang durch heimische, standortgerechte
Bäume und Sträucher zu ersetzen.
§ 2 (2) Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern (Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25 a) BauGB)
In den Sondergebiet gem. § 10 BauNVO sind mindestens 15 heimische, standortgerechte
Laubbäume ( II. Ordnung) fachgerecht zu pflanzen.
§ 2 (3) Quallität der neu zu pflanzenden Gehölze.
Die verpflichteten neu zu pflanzenden Gehölze sind zu pflegen, fachgerecht zu unterhalten und
bei Abgang zu ersetzen. Die Pflanzstandorte können örtlichen Erfordernissen angepasst werden.
Zur Verwendung kommende Pflanzen und Materialien müssen jeweiligen Qualitätsnormen nach
DIN 18916 entsprechen und fachgerecht gepflanzt werden. Anzuchtformen und
Mindestanforderungen an die zu pflanzende Qualität sind:
Bäume
mittelgroße Bäume (Bäume II. Ordnung)
mögliche Wuchshöhe bis 20 m Höhe
Hochstamm, Stammumfang 14- 16 cm
Baumscheibe mindestens 6 m²
Sträucher:
v. Str. mB, 3 Tr, h = 0,60 m – 1,00 m.
Rechtsgrundlagen und Verfahrensübersicht zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Dem Bebauungsplan Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft
Lerbach sind nach § 9 (8) BauGB eine Begründung und nach § 10 (4)BauGB beigefügt.
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. d. z. Z. g. F. ;
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990, i. d. z. Z. g. F. ; Niedersächsische
Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 (Nds. GVBI. S. 89), i. d. z. Z. g. F.; Niedersächsisches
Naturschutzgesetz (NNatG) vom 11. April 1994 (Nds. GVBI. S. 155, 267), i. d. z. Z. g. F.;
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom 22.08.1996 (Nds. GVIB. S. 382), i. d. z. Z. g. F..
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Auslegungsbeschluss und Umstellung der Verfahrens auf das beschleunigte Verfahren
gem. § 13 BauGB
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 25.10.2016
Bebauungsplanentwurf mit der Entwurfsbegründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung wurden am
bekannt gemacht. Die Unterlagen des Bebauungsplanes
Nr. 7 „Naturerlebnispark “ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach,
haben vom 24.02.2017 bis 25.03.2017 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
4 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB mit Schreiben vom 14.02.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme
bis zum 25.03.2017 aufgefordert worden.
Präambel
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Osterode am Harz, den
Aufgrund des § 1 Abs. 3 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 10 des BauGB
i. d. F. der Bekanntmachung vom
(BGBl. I. S. 2414), und des § 40
Siegel
der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Osterode am Harz
durch Beschluss vom
diesen Bebauungsplan Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung
____________________________
der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen
Bürgermeister (Becker)
Festsetzungen als Satzung beschlossen.
§
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Osterode am Harz, den
Siegel
_______________________
Bürgermeister (Becker)
Hinweise:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Osterode am Harz, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat am 25.10.2016
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluß wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am
ortsüblich bekannt gemacht.
1. Bodenkontamination
Art der baulichen Nutzung
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
§§ 1 bis 11 BauNVO)
Im Änderungsgebiet ist mit einem erhöhten Gehalt harztypischer Schwermetalle (vornehmlich
Blei, Cadmium und Zink) des oberflächennahen, natürlich anstehenden Boden zu rechnen. Dies
kann eine Verwertung des Bodens einschränken, insbesondere bei Verwendung außerhalb des
Grundstückes, auf dem der Boden angefallen ist.
2. Schutzmaßnahmen
(§ 10BauNVO)
hier: Naturerlebnispark
Maß der baulichen Nutzung
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)
II
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sowie ihre Lebensräume sind die, an das Planungsgebiet
angrenzenden Flächen vor Beschädigung im Zuge der Baumaßnahmen durch eigene Maßnahmen
zu schützen.
3. Mutterboden
Siegel
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
( § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
Baugrenzen
4.
Sonstige Planzeichen
_______________________
Bürgermeister (Becker)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Inkrafttreten gemäß § 10 (3 ) , (4) BauGB
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung gem. § 10 Abs. 3
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BauGB am
ortsüblich bekannt gemacht worden.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Osterode am Harz, den
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14. 02. 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme
bis 25. 03. 2017 aufgefordert worden.
Siegel
_________________________
Fachbereichsleiter
Osterode am Harz, den
Der abzutragende Mutterboden muss, sofern er nicht sofort wieder verwendet wird, in nutzbarem
Zustand erhalten und einer weiteren Verwendung zugeführt werden (gem. § 202 BauGB) Die DIN
19731, Verwertung von Bodenmaterial, ist zu beachten.
4. Planunterlage
3.
Wegen Ungenauigkeit in der Planunterlage durch Vervielfältigung, Vergrößerungen etc. sind im
Plangebiet bei jedem Vorhaben Kontrollmessungen vorzunehmen. Sollten Maße bei den
zeichnerischen Festsetzungen nicht eindeutig erkennbar sein, sind sie mit ausreichender
Genauigkeit aus der Planunterlage heraus zumessen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, der
Genauigkeit und den Inhalt der Planunterlage wird seitens des Stadtplanungsbüro nicht
übernommen.
_______________________
Bürgermeister (Becker)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
________________________
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bürgermeister (Becker)
Innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung dieses Bebauungsplanes Nr. 7
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------„Naturerlebnisplan“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach ist die Verletzung von
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB)
Verfahrens- oder Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB und beachtliche Mängel
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------des Abwägungsvorganges gemäß § 214 (3) Satz 2 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 25.10.2016
Nr. 7 „Naturerlebnisplan“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach nicht geltend /
dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am
geltend gemacht worden.
Harz Ortschaft Lerbach mit der Begründung zugestimmt und unter Berücksichtigung der vorliegenden
Umweltinformationen sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen die öffentliche
Osterode am Harz, den
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am
ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte mit den Hinweisen,
Siegel
• dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können,
_______________________
• dass näher bezeichnete Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
Bürgermeister (Becker)
• dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Siegel
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz
Ortschaft Lerbach, die Begründung, die Umweltinformationen und die wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom
bis
einschließlich
gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.
Osterode am Harz, den
Siegel
____________________________
Bürgermeister (Becker)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der
1. Änderung
( § 9 Abs. 7 BauGB )
5.
________________________
Bürgermeister (Becker)
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausfertigung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhalts des vorhabenbezogenen
Siegel
Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft
Lerbach, sowie der beigefügten Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die
________________________
Berücksichtigung der Umweltbelange mit dem Willen des Rates der Stadt Osterode am Harz sowie die
Bürgermeister (Becker)
Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung werden bekundet.
Planverfasser
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Osterode am Harz, den
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet vom
Fachdienst –Bauen- B3 Stadtentwicklung und Liegenschaft der Stadt Osterode am Harz
Osterode am Harz,
Sondergebiete, die der Erhohlung dienen
2.
Siegel
Osterode am Harz, den
Planzeichenerklärung
1.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 40 NGO
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat in seiner öffentlichen Sitzung am
den
Bebauungsplan Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach
bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen nach Prüfung der abgegebenen
Stellungnahmen und der erforderlichen Abwägung gemäß § 10 BauGB und gemäß § 40 NGO als
SATZUNG beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss vom gleichen
Datum gebilligt.
Planzeichen und Festsetzungen
( gem. § 2 Abs. 2 der Planzeichenverordnung vom 18.12.1990
Grenze des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 7 „Naturerlebnispark“
STADT OSTERODE AM HARZ
BEBAUUNGSPLAN NR. 7
"NATURERLEBNISPARKII
1. ÄNDERUNG
ORTSCHAFT LERBACH
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Verfahrensstand
nach BauGB
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§ 4 a (3)
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Übersichtsplan
Az.: 61 26 08 7/1
Stand: Feb. 2017
STADT OSTERODE AM HARZ
FACHDIENST BAUEN
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Inhaltsverzeichnis
Seite
Planungschronik
Übersichtsplan
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
3
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5
1. Allgemeiner Teil der Begründung
1.1 Planungsgrundlage
1.2 Planungserfordernis gern. § 1 (3) BauGB und Planungsziel
1.3 Geltungsbereich gern. § 9 (7) BauGB
1.4 Planänderungsverfahren
1.5 Planungsrechtliche Festsetzungen
1.6 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
gern. § 1 (4) BauGB
1.7 Entwicklungsgebot gern. § 8 (2) BauGB
1.8 Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
gern. § 1 (5) Nr. 5 BauGB
1.9 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind gern. § 9 (5) Nr. 3 BauGB
1.10 Bodenordnende Maßnahmen
1.11 Städtebauliche Werte
6
6
6
7
7
7
8
8
8
8
9
9
2.
Gefasste Beschlüsse
10
3.
Abwägung
11
4.
Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr. 7
„KulturErlebnisPark"
12
STADT OSTERODE AM HARZ
Fachdienst Bauen
3
Planunqschronik
18.03.2013
Bebauungsplan Osterode — Lerbach Nr. 7 „NaturErlebnisPark"
wird rechtsverbindlich
29.11.2016
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen
Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Osterode —
Lerbach Nr. 7 „NaturErlebnisPark" wird rechtsverbindlich
STADT OSTERODE AM HARZ
Fachdienst Bauen
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4
STADT OSTERODE AM HARZ
BEBAUUNGSPLAN NR. 7
"NATURERLEBNISPARK"
1. ÄNDERUNG
ORTSCHAFT LERBACH
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Geltungsbereich der 1. Änderung
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Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan
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6-
Begründung
zum Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr. 7 „KulturErlebnisPark"
der Stadt Osterode am Harz
1.1
Planungsgrundlagen
- das Baugesetzbuch (BauGB) 2016
- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990
- W-BauGB
- die PIanzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90)
- das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG)
- Landesbaumordnungsprogramm (LROP)
- Regionales Raumordnungsprogramm (RROP 1998) für
den Landkreis Osterode am Harz
- Der am 29.12.1998 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der
Stadt Osterode am Harz
1.2
Planungserfordernis gem. § 1(3) BauGB
Bauleitpläne sind aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, sobald und
soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 18.03.2013 weist die Art der Nutzung, eine
Festsetzung als Sondergebiet (SO-E) nach § 10 BauNVO auf. Demnach handelt es sich
um Sondergebiete die der Erholung dienen. Dies bedeutet im konkreten Fall die Nutzung
als Freizeitanlage mit Biotopcharakter („NaturErlebnisPark"). Im Weiteren ist für die Fläche
der Bestandsgebäude innerhalb der überbaubaren Fläche (Grundstücksfläche „2"), eine
max. zweigeschossige Nutzung ausschließlich für Schank- und Speisewirtschaft textlich
festgesetzt.
STADT OSTERODE AM HARZ
Fachdienst Bauen
- 7 -Diese Fläche soll künftig jedoch um weitere Nutzungsmöglichkeiten ergänzt werden. Bei
den zusätzlich allgemein zugelassenen Nutzungen soll es sich um eine
Betriebsleiterwohnung im Beherbergungswesen handeln. Dies begründet sich durch die
Notwendigkeit, den Betrieb des benachbarten Campingplatzes sicherzustellen. Aus
vorbenanntem Grunde der bisherigen, ausschließenden Nutzung bedeutet die bestehende
Festsetzung ein Entwicklungshemmnis für eine pragmatische und flexible Verwendung.
Zugleich wird jedoch im Zuge dieser geringfügigen Ergänzung des Bebauungsplans, eine
behutsame und der Eigenart des Gebiets entsprechende Nutzung im sensiblen Bereich des
NaturErlebnisParks gewahrt.
1.3
Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB
Die Bereichsgrenze des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Lerbach
Nr. 7 „KulturErlebnisPark", wird gebildet durch die Flächen der bisherigen überbaubaren
Bereiche (Grundstücksteilfläche „2").
1.4
Planänderungsverfahren
Durch die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der
Planung nicht berührt. Daraus begründet sich die Anwendbarkeit des § 13 BauGB im
vereinfachten Verfahren.
Es gibt keine Anhaltspunkte, die eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 genannten
Schutzgüter befürchten lassen.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 wird ausdrücklich abgesehen.
Somit liegen keine Ausschlussgründe vor, die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Osterode-Lerbach Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
1.5
Planungsrechtliche Festsetzungen
In der textlichen Festsetzung zum Sondergebiet, die der Erholung dienen, sind für die
Grundstücksfläche allgemein zugelassen: „Eine zweigeschossige (als Höchstmaß) Schankund Speisewirtschaft in der überbaubaren Grundstücksfläche „2" mit einer maximalen
Grundfläche (GR) von 500m2".
Die o.g. bestehende textliche Festsetzung wird zusätzlich ergänzt um die folgende
Fassung:
„Eine zweigeschossige (als Höchstmaß) Schank- und Speisewirtschaft sowie eine
Betriebsleiterwohnung im Beherbergungswesen in der überbaubaren Grundstücksfläche „2"
mit einer maximalen Grundfläche (GR) von 500m2"
STADT OSTERODE AM HARZ
Fachdienst Bauen
8
1.6
Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 1(4) BauGB
Da der Inhalt des Bebauungsplanes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
dauerhaft materiell übereinstimmt, ist dem Gebot der Anpassung gem. § 1 (4) BauGB somit
in vollem Umfang entsprochen.
Sonstige raumordnerische Belange werden durch die Bebauungsplanänderung nicht
berührt.
1.7
Entwicklungsgebot gern. § 8 (2) BauGB
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplanes der Stadt Osterode am Harz (1996).
Dem Entwicklungsgebot gern. § 8 (2) BauGB wird somit ausreichend Rechnung getragen.
1.8
Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gern. § 1(5) Nr. 5 BauGB
Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch die vorliegende
Bauleitplanung nicht berührt.
1.9
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
gem. § 9 (5) Nr. 3 BauGB
Der Boden im Gebiet des Landkreises Göttingen ist natürlich und durch menschliche
Einflüsse teilweise großräumig und in unterschiedlicher Konzentration mit Schwermetallen
(vorwiegend Blei, Zink, Cadmium) befrachtet. Bei der Durchführung von Bauvorhaben kann
Bodenaushub (Überschussboden) mit erhöhten Schwermetallgehalten anfallen.
Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung
der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen — Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
ist angesichts dieser Situation folgendes zu beachten:
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Fachdienst Bauen
9
Das KrING stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Abfallerzeugers bzw. Abfallbesitzers.
Demnach sind unvermeidlich anfallende Abfälle vorrangig einer ordnungsgemäßen und
schadlosen Verwertung zuzuführen, soweit dieses technisch möglich sowie
wirtschaftlich zumutbar ist und eine Beseitigung des Bodens den Schutz von Mensch
und Umwelt nicht am besten gewährleistet (§ 7 KrVVG).
Ordnungsgemäß ist eine Verwertung, wenn sie im Einklang mit den Bestimmungen des
KrWG und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht.
Schadlos erfolgt eine Verwertung, wenn Abfall (z. B. Bodenaushub) nach seiner
Beschaffenheit, dem Ausmaß der Verunreinigungen (z. B. Schwermetallgehalte) und
der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht erwarten
lässt, insbesondere wenn es nicht zu einer Schadstoffanreicherung im
Wertstoffkreislauf kommt.
-
Jeder Bauwillige ist als künftiger Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer selbst
vermeidungs-, verwertungs- bzw. beseitigungspflichtig (§§ 7 und 15 KrVVG).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in einem Gebiet, von dem
erwartet wird, dass dort mit erhöhten Schwermetallgehalten im oberflächennahmen,
natürlich anstehenden Boden zu rechnen ist.
Böden von Grundstücken mit höheren Schwermetallgehalten dürfen nicht uneingeschränkt
verwertet werden, insbesondere dann nicht, wenn sie auf Grundstücke oder in eine Gebiet
verbracht werden sollen, dessen Schwermetallgehalte im Boden geringer als die am
Entstehungsort sind (Verschlechterungsverbot).
1.10 Bodenordnende Maßnahmen
Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
1.11 Städtebauliche Werte
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
Geltungsbereich der 1. Änderung
3985,00 m2
515,00 m2
Gesamtfläche
4500,00 m2
STADT OSTERODE AM HARZ
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2.
Gefasste Beschlüsse
Stadt Osterode am Harz
Als Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Osterode-Lerbach Nr.7 „KulturErlebnisPark",
1. Änderung, der Stadt Osterode am Harz zur öffentlichen Auslegung gern. § 3 (2) BauGB am
gebilligt.
Osterode am Harz, den
Siegel
(Becker)
Bürgermeister
Als Begründung zu dem Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr.7 „KulturErlebnisPark", 1.
Änderung, der Stadt Osterode am Harz vom Rat der Stadt Osterode am Harz am
gebilligt.
Osterode am Harz, den
Siegel
(Becker)
Bürgermeister
STADT OSTERODE AM HARZ
Fachdienst Bauen
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4.
Abwägung
zum Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr.7 „KulturErlebnisPark", 1. Änderung, der Stadt
Osterode am Harz
Zusammenstellung
der in der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung vorgebrachten
Stellungnahmen (Anregungen) und Darstellung der Bewertung (Abwägung)
I.
II.
- Stellungnahmen
- Abwägung
STADT OSTERODE AM HARZ
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