STADT OSTERODE AM HARZ BEKANNTMACHUNG Bauleitplanung der Stadt Osterode am Harz; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung , Ortschaft Lerbach, der Stadt Osterode am Harz Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 29. 11. 2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „ Naturerlebnispark“, Ortschaft Lerbach, der Stadt Osterode am Harz im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (1) BauGB durchzuführen. Zu diesem Zweck wird der Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Planbereich des vorgenannten Bauleitplanes ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“, 1. Änderung, Ortschaft Lerbach der Stadt Osterode am Harz liegt mit Begründung gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 24. Februar 2017 bis einschließlich 25. März 2017 im Fachdienst Bauen der Stadt Osterode am Harz, Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz, Zimmer Nr. 5.15, zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus. Während dieser Zeit können an allen Arbeitstagen, und zwar montags bis donnerstags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags in der Zeit von 7.15 Uhr bis 12.30 Uhr, der Bebauungsplanentwurf und die Begründung eingesehen werden. Von einer Umweltprüfung wird gem. § 13 (3) BauGB abgesehen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 25. März 2017 bei der Stadt Osterode am Harz abgegeben werden. Die Planunterlagen sind auch im Internet unter der Adresse www.osterode.de/naturerlebnispark ab dem 24. Februar 2017 abrufbar. Osterode am Harz, 13. Februar 2017 (gez. Becker) Bürgermeister ______________________________________________________________________________________ 1. Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB und § 10 BauNVO ______________________________________________________________________________________ § 1 (1) Sondergebiete, die der Erholung dienen (SO-E) gem. § 10 BauNVO (hier: Naturerlebnispark) In dem Sondergebiet soll eine Freizeitanlage mit Biotopcharakter entstehen, in dem die folgenden Nutzungsarten, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, allgemein zulässig sind: - - Naturnahe Teichanlagen mit Bachlauf, Quellen und Grotte mit einer maximalen Wasserfläche von 800m². Anlagen für Freizeiteinrichtungen und für sportliche Zwecke (hier: Liegewiese, Kinderspielbereich, Veranstaltungsplatz und Feuerstelle, Stege, Kletterwand, Boule- Bahn, Terrasse und Forum). Grünanlagen Sanitäreinrichtungen Parkplätze und Wege / Zufahrten. Zusätzlich sind die folgenden Nutzungen allgemein zulässig: - Ein Hüttendorf aus Kotas für Übernachtungsgäste in der überbaubaren Grundstücksfläche „1“ mit einer maximalen Gesamtgrundfläche (GR) von 100 m². Eine zweigeschossige (als Höchstmaß) Schank- und Speisewirtschaft sowie eine Betriebswohnung im Beherbergungswesen in der überbaubaren Grundstücksfläche „2“ mit einer maximalen Grundfläche von (GR) von 500 m². 2. Grünordnerische und landschaftspflegerische Festsetzungen (§9 (1) Nr. 20 und 25 BauGB ______________________________________________________________________________________§2 (1) Flächen mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25 b ) BauGB) In der Fläche gem. § 9 (1) Nr. 25 b) BauGB sind die vorhandenen Bäume und Sträucher fachgerecht zu pflegen, zu untererhalten und bei Abgang durch heimische, standortgerechte Bäume und Sträucher zu ersetzen. § 2 (2) Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern (Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25 a) BauGB) In den Sondergebiet gem. § 10 BauNVO sind mindestens 15 heimische, standortgerechte Laubbäume ( II. Ordnung) fachgerecht zu pflanzen. § 2 (3) Quallität der neu zu pflanzenden Gehölze. Die verpflichteten neu zu pflanzenden Gehölze sind zu pflegen, fachgerecht zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die Pflanzstandorte können örtlichen Erfordernissen angepasst werden. Zur Verwendung kommende Pflanzen und Materialien müssen jeweiligen Qualitätsnormen nach DIN 18916 entsprechen und fachgerecht gepflanzt werden. Anzuchtformen und Mindestanforderungen an die zu pflanzende Qualität sind: Bäume mittelgroße Bäume (Bäume II. Ordnung) mögliche Wuchshöhe bis 20 m Höhe Hochstamm, Stammumfang 14- 16 cm Baumscheibe mindestens 6 m² Sträucher: v. Str. mB, 3 Tr, h = 0,60 m – 1,00 m. Rechtsgrundlagen und Verfahrensübersicht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dem Bebauungsplan Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach sind nach § 9 (8) BauGB eine Begründung und nach § 10 (4)BauGB beigefügt. Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) i. d. z. Z. g. F. ; Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990, i. d. z. Z. g. F. ; Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 10.02.2003 (Nds. GVBI. S. 89), i. d. z. Z. g. F.; Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) vom 11. April 1994 (Nds. GVBI. S. 155, 267), i. d. z. Z. g. F.; Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) vom 22.08.1996 (Nds. GVIB. S. 382), i. d. z. Z. g. F.. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Auslegungsbeschluss und Umstellung der Verfahrens auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13 BauGB --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 Bebauungsplanentwurf mit der Entwurfsbegründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am bekannt gemacht. Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark “ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach, haben vom 24.02.2017 bis 25.03.2017 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB mit Schreiben vom 14.02.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.03.2017 aufgefordert worden. Präambel --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Osterode am Harz, den Aufgrund des § 1 Abs. 3 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 10 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl. I. S. 2414), und des § 40 Siegel der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Osterode am Harz durch Beschluss vom diesen Bebauungsplan Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung ____________________________ der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Bürgermeister (Becker) Festsetzungen als Satzung beschlossen. § --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Osterode am Harz, den Siegel _______________________ Bürgermeister (Becker) Hinweise: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Osterode am Harz, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat am 25.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluß wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am ortsüblich bekannt gemacht. 1. Bodenkontamination Art der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB §§ 1 bis 11 BauNVO) Im Änderungsgebiet ist mit einem erhöhten Gehalt harztypischer Schwermetalle (vornehmlich Blei, Cadmium und Zink) des oberflächennahen, natürlich anstehenden Boden zu rechnen. Dies kann eine Verwertung des Bodens einschränken, insbesondere bei Verwendung außerhalb des Grundstückes, auf dem der Boden angefallen ist. 2. Schutzmaßnahmen (§ 10BauNVO) hier: Naturerlebnispark Maß der baulichen Nutzung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sowie ihre Lebensräume sind die, an das Planungsgebiet angrenzenden Flächen vor Beschädigung im Zuge der Baumaßnahmen durch eigene Maßnahmen zu schützen. 3. Mutterboden Siegel Bauweise, Baulinien, Baugrenzen ( § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Baugrenzen 4. Sonstige Planzeichen _______________________ Bürgermeister (Becker) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Inkrafttreten gemäß § 10 (3 ) , (4) BauGB -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung gem. § 10 Abs. 3 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BauGB am ortsüblich bekannt gemacht worden. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Osterode am Harz, den Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14. 02. 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme bis 25. 03. 2017 aufgefordert worden. Siegel _________________________ Fachbereichsleiter Osterode am Harz, den Der abzutragende Mutterboden muss, sofern er nicht sofort wieder verwendet wird, in nutzbarem Zustand erhalten und einer weiteren Verwendung zugeführt werden (gem. § 202 BauGB) Die DIN 19731, Verwertung von Bodenmaterial, ist zu beachten. 4. Planunterlage 3. Wegen Ungenauigkeit in der Planunterlage durch Vervielfältigung, Vergrößerungen etc. sind im Plangebiet bei jedem Vorhaben Kontrollmessungen vorzunehmen. Sollten Maße bei den zeichnerischen Festsetzungen nicht eindeutig erkennbar sein, sind sie mit ausreichender Genauigkeit aus der Planunterlage heraus zumessen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, der Genauigkeit und den Inhalt der Planunterlage wird seitens des Stadtplanungsbüro nicht übernommen. _______________________ Bürgermeister (Becker) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ________________________ -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bürgermeister (Becker) Innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung dieses Bebauungsplanes Nr. 7 ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------„Naturerlebnisplan“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach ist die Verletzung von Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB) Verfahrens- oder Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB und beachtliche Mängel ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------des Abwägungsvorganges gemäß § 214 (3) Satz 2 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Der Verwaltungsausschuss der Stadt Osterode am Harz hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 Nr. 7 „Naturerlebnisplan“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach nicht geltend / dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am geltend gemacht worden. Harz Ortschaft Lerbach mit der Begründung zugestimmt und unter Berücksichtigung der vorliegenden Umweltinformationen sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen die öffentliche Osterode am Harz, den Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte mit den Hinweisen, Siegel • dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, _______________________ • dass näher bezeichnete Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, Bürgermeister (Becker) • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Siegel Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach, die Begründung, die Umweltinformationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom bis einschließlich gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Osterode am Harz, den Siegel ____________________________ Bürgermeister (Becker) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung ( § 9 Abs. 7 BauGB ) 5. ________________________ Bürgermeister (Becker) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ausfertigung --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhalts des vorhabenbezogenen Siegel Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung der Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach, sowie der beigefügten Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die ________________________ Berücksichtigung der Umweltbelange mit dem Willen des Rates der Stadt Osterode am Harz sowie die Bürgermeister (Becker) Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung werden bekundet. Planverfasser -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Osterode am Harz, den Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet vom Fachdienst –Bauen- B3 Stadtentwicklung und Liegenschaft der Stadt Osterode am Harz Osterode am Harz, Sondergebiete, die der Erhohlung dienen 2. Siegel Osterode am Harz, den Planzeichenerklärung 1. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 40 NGO -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat in seiner öffentlichen Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 7 „Naturerlebnispark“ 1. Änderung Stadt Osterode am Harz Ortschaft Lerbach bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen nach Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen und der erforderlichen Abwägung gemäß § 10 BauGB und gemäß § 40 NGO als SATZUNG beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde mit Beschluss vom gleichen Datum gebilligt. Planzeichen und Festsetzungen ( gem. § 2 Abs. 2 der Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 Grenze des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 „Naturerlebnispark“ STADT OSTERODE AM HARZ BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "NATURERLEBNISPARKII 1. ÄNDERUNG ORTSCHAFT LERBACH .. Verfahrensstand nach BauGB _},,,),44-fr § 3 (2) § 4 a (3) „...., - • --e.e...., .,, ,— ‘ ti- ,.., _ _.., , • i7^-;-›.. - 1 ' ,,,f ---_. st.....;. ' 01-4-1 — teezt t , , ›,... e 3e. , 34 I"", e-t'l 4_, ,_.-.. -ty. N-.-\. —., - 2.: 'ettiAi. . ••-•,. •..A. f reS. 3.1 • t "••• -.> ',.. ••,,. / 2. -, .. .. ..•,' i'' , - *--‘ ,..1..› '4%. •it..*.d Pri _ - *44 It 4., ' 4k , , --- * VII ,t`• e *Tee. ' , ,.... •,0 %:,...,. ... , Ne> 1 t. . ----R §10 § 13 a _. , •4- t §13 •• 'm"., ,N11,1411 1 ie • - • er + \ -....,, *, •eici 1 ' „v--, --• , , * , ''' "7- ez...,..1OSTF 7., OD1 . .ie„,,,„et --- ' %.9. 44, '01 \ •-1. • . .1 . •,..., .1,,, ....., .. l'112 .-gi .e. -,... 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Allgemeiner Teil der Begründung 1.1 Planungsgrundlage 1.2 Planungserfordernis gern. § 1 (3) BauGB und Planungsziel 1.3 Geltungsbereich gern. § 9 (7) BauGB 1.4 Planänderungsverfahren 1.5 Planungsrechtliche Festsetzungen 1.6 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gern. § 1 (4) BauGB 1.7 Entwicklungsgebot gern. § 8 (2) BauGB 1.8 Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gern. § 1 (5) Nr. 5 BauGB 1.9 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind gern. § 9 (5) Nr. 3 BauGB 1.10 Bodenordnende Maßnahmen 1.11 Städtebauliche Werte 6 6 6 7 7 7 8 8 8 8 9 9 2. Gefasste Beschlüsse 10 3. Abwägung 11 4. Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr. 7 „KulturErlebnisPark" 12 STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen 3 Planunqschronik 18.03.2013 Bebauungsplan Osterode — Lerbach Nr. 7 „NaturErlebnisPark" wird rechtsverbindlich 29.11.2016 Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Osterode — Lerbach Nr. 7 „NaturErlebnisPark" wird rechtsverbindlich STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen • • • 4 • . • 4 STADT OSTERODE AM HARZ BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "NATURERLEBNISPARK" 1. ÄNDERUNG ORTSCHAFT LERBACH • • • 4. • • • 44 A • • • • • 4 • 4 4. • A 44 • 4. 4 A • • • • k • 4. 4. 4 • Geltun • sbereich der rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Geltungsbereich der 1. Änderung • • • • • d• • • • 4. 1 4. • • • • • • • • 4. , tee seit# • • „ • 4 4 4 4. • • • • • A. • 4. • • 4. 44,4, . 4•04. 11 4 4 • A • • • 4. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz AN A 4v31 - ,_„attr • A 47t: A \ \aus- ' z • 7 \\,\ lt \_\ \ 272 \ I. . \ \ ' •r, \ 269 • i1•1 • de • lt•• t a 1ft t s f S st• \ lb 1\ ••• •. • •• , lt • 70 • • • • • le • • • ''... • s E • _.• _ ..• - Ti:•-• _•_, -a--* _•=-08 .2."':-. -di • • • • • • • • „. • •A • • • • • •• —971' • 0 AmIr" More • aSVII444144D: • d..e- =I" —__ • • im ' ,dN..21 00000 ‚4.•g•••= ,0. • • • 20kv • • lt • • 4" • •22• • lt lt 2 lt lt A • • • • 10 • je r • • • • • / .7 • • • • • • • 41 • • • Riefensbeek l‘ • \‘ 265 / / 1 1 „," 6- Begründung zum Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr. 7 „KulturErlebnisPark" der Stadt Osterode am Harz 1.1 Planungsgrundlagen - das Baugesetzbuch (BauGB) 2016 - die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 - W-BauGB - die PIanzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) - das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) - Landesbaumordnungsprogramm (LROP) - Regionales Raumordnungsprogramm (RROP 1998) für den Landkreis Osterode am Harz - Der am 29.12.1998 wirksam gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz 1.2 Planungserfordernis gem. § 1(3) BauGB Bauleitpläne sind aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist. Im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 18.03.2013 weist die Art der Nutzung, eine Festsetzung als Sondergebiet (SO-E) nach § 10 BauNVO auf. Demnach handelt es sich um Sondergebiete die der Erholung dienen. Dies bedeutet im konkreten Fall die Nutzung als Freizeitanlage mit Biotopcharakter („NaturErlebnisPark"). Im Weiteren ist für die Fläche der Bestandsgebäude innerhalb der überbaubaren Fläche (Grundstücksfläche „2"), eine max. zweigeschossige Nutzung ausschließlich für Schank- und Speisewirtschaft textlich festgesetzt. STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen - 7 -Diese Fläche soll künftig jedoch um weitere Nutzungsmöglichkeiten ergänzt werden. Bei den zusätzlich allgemein zugelassenen Nutzungen soll es sich um eine Betriebsleiterwohnung im Beherbergungswesen handeln. Dies begründet sich durch die Notwendigkeit, den Betrieb des benachbarten Campingplatzes sicherzustellen. Aus vorbenanntem Grunde der bisherigen, ausschließenden Nutzung bedeutet die bestehende Festsetzung ein Entwicklungshemmnis für eine pragmatische und flexible Verwendung. Zugleich wird jedoch im Zuge dieser geringfügigen Ergänzung des Bebauungsplans, eine behutsame und der Eigenart des Gebiets entsprechende Nutzung im sensiblen Bereich des NaturErlebnisParks gewahrt. 1.3 Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB Die Bereichsgrenze des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplans Lerbach Nr. 7 „KulturErlebnisPark", wird gebildet durch die Flächen der bisherigen überbaubaren Bereiche (Grundstücksteilfläche „2"). 1.4 Planänderungsverfahren Durch die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daraus begründet sich die Anwendbarkeit des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Es gibt keine Anhaltspunkte, die eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 genannten Schutzgüter befürchten lassen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 wird ausdrücklich abgesehen. Somit liegen keine Ausschlussgründe vor, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Osterode-Lerbach Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. 1.5 Planungsrechtliche Festsetzungen In der textlichen Festsetzung zum Sondergebiet, die der Erholung dienen, sind für die Grundstücksfläche allgemein zugelassen: „Eine zweigeschossige (als Höchstmaß) Schankund Speisewirtschaft in der überbaubaren Grundstücksfläche „2" mit einer maximalen Grundfläche (GR) von 500m2". Die o.g. bestehende textliche Festsetzung wird zusätzlich ergänzt um die folgende Fassung: „Eine zweigeschossige (als Höchstmaß) Schank- und Speisewirtschaft sowie eine Betriebsleiterwohnung im Beherbergungswesen in der überbaubaren Grundstücksfläche „2" mit einer maximalen Grundfläche (GR) von 500m2" STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen 8 1.6 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 1(4) BauGB Da der Inhalt des Bebauungsplanes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung dauerhaft materiell übereinstimmt, ist dem Gebot der Anpassung gem. § 1 (4) BauGB somit in vollem Umfang entsprochen. Sonstige raumordnerische Belange werden durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt. 1.7 Entwicklungsgebot gern. § 8 (2) BauGB Die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Osterode am Harz (1996). Dem Entwicklungsgebot gern. § 8 (2) BauGB wird somit ausreichend Rechnung getragen. 1.8 Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gern. § 1(5) Nr. 5 BauGB Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch die vorliegende Bauleitplanung nicht berührt. 1.9 Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind gem. § 9 (5) Nr. 3 BauGB Der Boden im Gebiet des Landkreises Göttingen ist natürlich und durch menschliche Einflüsse teilweise großräumig und in unterschiedlicher Konzentration mit Schwermetallen (vorwiegend Blei, Zink, Cadmium) befrachtet. Bei der Durchführung von Bauvorhaben kann Bodenaushub (Überschussboden) mit erhöhten Schwermetallgehalten anfallen. Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen — Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist angesichts dieser Situation folgendes zu beachten: STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen 9 Das KrING stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Abfallerzeugers bzw. Abfallbesitzers. Demnach sind unvermeidlich anfallende Abfälle vorrangig einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen, soweit dieses technisch möglich sowie wirtschaftlich zumutbar ist und eine Beseitigung des Bodens den Schutz von Mensch und Umwelt nicht am besten gewährleistet (§ 7 KrVVG). Ordnungsgemäß ist eine Verwertung, wenn sie im Einklang mit den Bestimmungen des KrWG und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Schadlos erfolgt eine Verwertung, wenn Abfall (z. B. Bodenaushub) nach seiner Beschaffenheit, dem Ausmaß der Verunreinigungen (z. B. Schwermetallgehalte) und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht erwarten lässt, insbesondere wenn es nicht zu einer Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf kommt. - Jeder Bauwillige ist als künftiger Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer selbst vermeidungs-, verwertungs- bzw. beseitigungspflichtig (§§ 7 und 15 KrVVG). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in einem Gebiet, von dem erwartet wird, dass dort mit erhöhten Schwermetallgehalten im oberflächennahmen, natürlich anstehenden Boden zu rechnen ist. Böden von Grundstücken mit höheren Schwermetallgehalten dürfen nicht uneingeschränkt verwertet werden, insbesondere dann nicht, wenn sie auf Grundstücke oder in eine Gebiet verbracht werden sollen, dessen Schwermetallgehalte im Boden geringer als die am Entstehungsort sind (Verschlechterungsverbot). 1.10 Bodenordnende Maßnahmen Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. 1.11 Städtebauliche Werte Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Geltungsbereich der 1. Änderung 3985,00 m2 515,00 m2 Gesamtfläche 4500,00 m2 STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen -10— 2. Gefasste Beschlüsse Stadt Osterode am Harz Als Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Osterode-Lerbach Nr.7 „KulturErlebnisPark", 1. Änderung, der Stadt Osterode am Harz zur öffentlichen Auslegung gern. § 3 (2) BauGB am gebilligt. Osterode am Harz, den Siegel (Becker) Bürgermeister Als Begründung zu dem Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr.7 „KulturErlebnisPark", 1. Änderung, der Stadt Osterode am Harz vom Rat der Stadt Osterode am Harz am gebilligt. Osterode am Harz, den Siegel (Becker) Bürgermeister STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen -11- 4. Abwägung zum Bebauungsplan Osterode-Lerbach Nr.7 „KulturErlebnisPark", 1. Änderung, der Stadt Osterode am Harz Zusammenstellung der in der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen) und Darstellung der Bewertung (Abwägung) I. II. - Stellungnahmen - Abwägung STADT OSTERODE AM HARZ Fachdienst Bauen
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