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Klaus Hempel
21.02.2017
ARD-Angebot: BGH entscheidet über alte Bausparverträge
Peter Deffaa ist einer von vielen Bausparern, die mit großer Spannung auf die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten. Vor 20 Jahren hatte er mit Wüstenrot
einen Bausparvertrag abgeschlossen. Für das angesparte Geld wurden im Vertrag
2,5 Prozent Zinsen vereinbart. Vor ein paar Monaten kündigte Wüstenrot den
Vertrag. Peter Deffaa, Schulleiter einer Grundschule in Mannheim, war völlig
überrascht: „Ich habe gedacht: Das kann jetzt nicht wahr sein! Vorher bindet man
sich lange aneinander, hat das Vertrauen in die Bausparkasse gehabt. Und dann
entledigt man sich, weil die Bausparkasse nicht mehr die Gewinnchancen sieht, die
sie vorher mal hatte. So geht man mit Bausparern, mit langjährigen Kunden nicht
um.“
Peter Deffaa widersprach der Kündigung, und hofft, dass der Bundesgerichtshof
seine Position stützt und in seinem Sinne entscheidet. Schätzungsweise 260.000
Bausparern wurde der Vertrag gekündigt, weil die Bausparkassen ihnen nicht mehr
die hohen Zinsen zahlen wollen, die sie ihren Kunden vor vielen Jahren zugesichert
haben.
Der BGH wird nun eine Grundsatzentscheidung fällen. Konkret verhandelt er über die
Klagen von zwei Bausparinnen aus Baden-Württemberg. In einem der Fälle kassiert
eine Anlegerin 4,5 Prozent Zinsen, heutzutage eine traumhafte Rendite. Bei solchen
Zinssätzen lassen viele Bausparer ihr Geld lieber liegen, ohne ein Bauspardarlehen
in Anspruch zu nehmen. Ein Darlehen ist heutzutage bei den Banken ohnehin sehr
günstig zu bekommen - zu sehr viel niedrigeren Zinssätzen, als sie in den alten
Bausparverträgen vereinbart wurden. Deshalb hat auch Peter Deffaa ein
Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen: „Beim Bauspardarlehen müsste ich
über 4 Prozent Zinsen bezahlen. Ich bekomme das Geld bei der Bank für etwas mehr
als einen Prozent Zinsen. Da ist natürlich klar, dass ich mir Geld lieber bei der Bank
leihe, als einen Bausparvertrag zu beleihen für das Dreifache an Zinsen.“
Die Bausparkassen meinen, dass Sparer wie Peter Deffaa ihre Bausparverträge
zweckentfremden, um in der Niedrigzinsphase dauerhaft von hohen Zinsen
profitieren zu können. Sie glauben, dass ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Die
Gerichte haben diese Rechtsfrage bisher unterschiedlich beantwortet. Die meisten
Oberlandesgerichte haben den Bausparkassen Recht gegeben. Dagegen hatten die
beiden Bausparerinnen vorm Oberlandesgericht Stuttgart Recht bekommen.
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Klaus Hempel
21.02.2017
Nun muss der Bundesgerichtshof als letzte Instanz entscheiden, ob die Kündigungen
gerechtfertigt sind oder nicht.
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