Klaus Hempel 21.02.2017 ARD-Angebot: BGH entscheidet über alte Bausparverträge Peter Deffaa ist einer von vielen Bausparern, die mit großer Spannung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs warten. Vor 20 Jahren hatte er mit Wüstenrot einen Bausparvertrag abgeschlossen. Für das angesparte Geld wurden im Vertrag 2,5 Prozent Zinsen vereinbart. Vor ein paar Monaten kündigte Wüstenrot den Vertrag. Peter Deffaa, Schulleiter einer Grundschule in Mannheim, war völlig überrascht: „Ich habe gedacht: Das kann jetzt nicht wahr sein! Vorher bindet man sich lange aneinander, hat das Vertrauen in die Bausparkasse gehabt. Und dann entledigt man sich, weil die Bausparkasse nicht mehr die Gewinnchancen sieht, die sie vorher mal hatte. So geht man mit Bausparern, mit langjährigen Kunden nicht um.“ Peter Deffaa widersprach der Kündigung, und hofft, dass der Bundesgerichtshof seine Position stützt und in seinem Sinne entscheidet. Schätzungsweise 260.000 Bausparern wurde der Vertrag gekündigt, weil die Bausparkassen ihnen nicht mehr die hohen Zinsen zahlen wollen, die sie ihren Kunden vor vielen Jahren zugesichert haben. Der BGH wird nun eine Grundsatzentscheidung fällen. Konkret verhandelt er über die Klagen von zwei Bausparinnen aus Baden-Württemberg. In einem der Fälle kassiert eine Anlegerin 4,5 Prozent Zinsen, heutzutage eine traumhafte Rendite. Bei solchen Zinssätzen lassen viele Bausparer ihr Geld lieber liegen, ohne ein Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Ein Darlehen ist heutzutage bei den Banken ohnehin sehr günstig zu bekommen - zu sehr viel niedrigeren Zinssätzen, als sie in den alten Bausparverträgen vereinbart wurden. Deshalb hat auch Peter Deffaa ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen: „Beim Bauspardarlehen müsste ich über 4 Prozent Zinsen bezahlen. Ich bekomme das Geld bei der Bank für etwas mehr als einen Prozent Zinsen. Da ist natürlich klar, dass ich mir Geld lieber bei der Bank leihe, als einen Bausparvertrag zu beleihen für das Dreifache an Zinsen.“ Die Bausparkassen meinen, dass Sparer wie Peter Deffaa ihre Bausparverträge zweckentfremden, um in der Niedrigzinsphase dauerhaft von hohen Zinsen profitieren zu können. Sie glauben, dass ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Die Gerichte haben diese Rechtsfrage bisher unterschiedlich beantwortet. Die meisten Oberlandesgerichte haben den Bausparkassen Recht gegeben. Dagegen hatten die beiden Bausparerinnen vorm Oberlandesgericht Stuttgart Recht bekommen. 1 Klaus Hempel 21.02.2017 Nun muss der Bundesgerichtshof als letzte Instanz entscheiden, ob die Kündigungen gerechtfertigt sind oder nicht. 2
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