GTAI - Recht Aktuell

23.02.2017
EU - EU-Kommission legt Dienstleistungspaket vor
Von Achim Kampf
(GTAI) Am 10.1.17 hat die EU-Kommission ein sog. „Dienstleistungspaket“ vorgelegt. Konkret geht es dabei um vier Initiativen: Eine neue europäische Dienstleistungskarte, die Verhältnismäßig­
keitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe, Leitlinien für nationale Reformen bei der
Reglementierung freier Berufe sowie ein verbessertes Meldeverfahren bezüglich der Entwürfe nationaler
Rechtsvorschriften für Dienstleistungen.
Die europäische Dienstleistungskarte ist ein vereinfachtes elektronisches Verfahren, das es den Dienstleistern
erleichtern soll, die Verwaltungsformalitäten im Ausland zu erfüllen. Ein einziger Ansprechpartner im Heimat­
land leitet die ihm vom Dienstleister übermittelten Informationen dann an den jeweiligen Aufnahmemitglied­
staat weiter.
Der Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen soll künftig eine bestimmte Verhältnismäßigkeitsprüfung
der Mitgliedstaaten vorausgehen.
Darüber hinaus hat die Kommission Leitlinien für Reformen der Reglementierungen freier Berufe entwickelt und
ein verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe von Änderungen nationaler Rechtsnormen für Dienstleister vor­
geschlagen.
Während es sich bei der europäischen Dienstleistungskarte um Legislativvorschläge handelt, sollen Rechts­
grundlage für die Verhältnismäßigkeitsprüfungen sowie das verbesserte Meldeverfahren entsprechende EURichtlinien sein.
Weitere Einzelheiten können der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 10.1.17 „Eine Dienstleistungswirt­
schaft im Dienste der Europäer “ entnommen werden. Achim Kampf | © GTAI
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