Pro Biosimilars

Handbuch
Biosimilars
2017
ZUSAMMENFASSUNG DER VON DER EMA ZUGELASSENEN
UND IN DEUTSCHLAND IM VERKEHR BEFINDLICHEN BIOSIMILARS
Handelsname /
Hersteller
INN
Referenzprodukt
Datum der
Zulassung
Omnitrope® / Sandoz
Somatropin
Genotropin®
12.04.2006
Binocrit / Sandoz
Epoetin alfa
Eprex
®
28.08.2007
Epoetin zeta
Eprex®
18.12.2007
Biograstim® /
AbZ
Filgrastim
Neupogen®
15.09.2008
Filgrastim Hexal® /
Hexal
Filgrastim
Neupogen®
06.02.2009
Nivestim® / Hospira
Filgrastim
Neupogen®
08.06.2010
Grastofil / STADA /
cell pharm
Filgrastim
Neupogen®
18.10.2013
Accofil® / Accord
Healthcare
Filgrastim
Neupogen®
18.09.2014
Inflectra® / Hospira
Infliximab
Remicade®
10.09.2013
Flixabi® / Biogen
Infliximab
Remicade®
30.05.2016
®
Ovaleap / Teva
Follitropin alfa
GONAL-f®
27.09.2013
Bemfola / Finox
Follitropin alfa
GONAL-f
27.03.2014
Abasaglar® /
Lilly/Boehringer
Ingelheim
Insulin Glargin
Lantus®
09.09.2014
Benepali® / Biogen
Etanercept
Enbrel®
14.01.2016
®
Epoetin alfa Hexal® / Hexal
Abseamed® / Medice
Retacrit® / Hospira
Silapo / STADA
®
®
Remsima / Mundipharma
®
®
Stand: Januar 2017
Alle Angaben ohne Gewähr
®
HANDBUCH
Biosimilars
3
Inhalt
INHALT
Kapitel 1
WAS SIND BIOSIMILARS? 04
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
Kapitel 2
ZULASSUNG, WIRKSAMKEIT UND QUALITÄT VON BIOSIMILARS
30
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
Kapitel 3
BIOSIMILARS IN DER VERSORGUNG 56
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
Kapitel 4
BIOSIMILARS 2.0: MONOKLONALE ANTIKÖRPER 68
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
Kapitel 5
10 JAHRE BIOSIMILARS – LESSONS LEARNED 82
Michael Dilger
Kapitel 6
DIE BEDEUTUNG VON BIOSIMILARS IN DER 98
VERTRAGSÄRZTLICHEN VERSORGUNG
Johann Fischaleck
Kapitel 7
DIE INITIATIVE „BIOLIKE“ DER BARMER GEK 106
Detlef Böhler
Anhang
GLOSSAR
115
IMPRESSUM / ABBILDUNGSNACHWEIS 120
4
Biosimilars – Ein Handbuch
Kapitel
1
WAS SIND
BIOSIMILARS?
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
Was sind Biosimilars?
5
Einleitung
Mit der Entdeckung des Kodierungsprinzips biologischer Information in Form der DNA-Doppelhelix (Abb. 1) durch Watson
und Crick im Jahre 1953 und mit der Entschlüsselung des genetischen Codes (Abb. 2) acht Jahre später wurden zwei universelle Prinzipien beschrieben. Danach wird eine beliebige
genetische Informationseinheit in jedem biologischen Organismus eindeutig verstanden und kann somit prinzipiell auch
in jedem biologischen Organismus exakt in das entsprechende
Protein übersetzt werden.
Dies bildet die Basis für die ab 1975 sich entwickelnde Über­
legung, eine neue Klasse von Arzneimitteln zu konzipieren, die
Abb. 1: Die DNA-Doppelhelix
als Biologicals, Biopharmazeutika oder gentechnisch hergestellte Arzneimittel beschrieben werden. Hierzu wird die genetische Informationseinheit (das Gen) für ein therapeutisch
relevantes Protein in aller Regel aus dem menschlichen Genom isoliert und mithilfe gentechnischer Methoden so modifiziert, dass von dieser Informationseinheit dann in einem anderen Organismus das menschliche Protein synthetisiert
werden kann.
Dieses Prinzip wurde 1982 erstmals mit der Produktion von
Humaninsulin in dem Darmbakterium Escherichia coli realisiert. Heute ist die Zahl gentechnisch hergestellter Wirkstoffe
auf über 120 angestiegen, die in mindestens 160 Arzneimitteln
enthalten sind. Fast alle diese Wirkstoffe sind von natürlichen,
humanen Biomolekülen abgeleitet, die allerdings natürlicherweise nur in so geringer Konzentration vorkommen, dass sie
konventionell aus den klassischen Quellen (Blut, Urin, Gewebe) nicht sicher isoliert werden konnten, obwohl sie therapeutisch dringend gebraucht werden.
Abb. 2: Die Code-„Sonne“
als Illustration des universellen genetischen
Codes
6
Biosimilars – ein Handbuch
Vom Biopharmazeutikum zum Biosimilar
Seit mehr als
Nach Einführung der ersten Biopharmazeutika in den frühen
30 Jahren gibt es
achtziger Jahren ist deren Bedeutung immer weiter gestie-
gentechnisch her-
gen. Im Jahre 2015 stieg der Umsatz von Biopharmazeutika
gestellte Arznei-
in Deutschland auf rund 8,2 Milliarden Euro (zu Hersteller-
mittel.
abgabepreisen), was einem Wachstum gegenüber 2014 von
9,7 % entspricht. Damit erreichen Biopharmazeutika deutlich
mehr als ein Fünftel (22,9 %) des Marktanteils aller Arzneimittel in Deutschland.1
Nachahmer-
Seit 2001 begannen nach und nach die Patente einiger wich-
produkte von
tiger, umsatzstarker Biopharmazeutika auszulaufen. Ab 2006
Biopharma­zeu­tika
betraten Nachahmerprodukte, sogenannte Biosimilars, die
nennt man
Bühne. Dies war konsequent und notwendig zur Entlastung
Biosimilars.
des Gesundheitssystems, denn Biopharmazeutika gehören
fast ausnahmslos zu den sehr hochpreisigen Arzneimitteln.
Der Prozess der Patentabläufe wichtiger Biopharmazeutika
beschleunigt sich zurzeit rasant (siehe Tab. 1).
Tab. 1: Übersicht über
Biopharmazeutika
mit Blick auf die
Patentlaufzeiten
Handelsname
INN
Jahr Patentablauf
Humulin®
Human Insulin
2001
Imiglucerase
2001
Interferon alfa-2b
2002
Cerezyme
®
Intron A®
Nutropin / Nutropin AQ
Somatropin
2003
Avonex®
Interferon beta-1a
2003
® Humatrope®
Somatropin
2003
Epogen® / Procrit®
Epoetin alfa
2004
Synagis®
Palivizumab
2005
Medizinische Biotechnologie in Deutschland: BCG Biotech-Report 2016
1
7
Was sind Biosimilars?
Handelsname
INN
Jahr Patentablauf
Novolin®
Humaninsulin
2005
Activase
Alteplase
2005
Neupogen®
Filgrastim
2006
Albutein
Humanalbumin
2006
Herceptin®
Trastuzumab
2014
®
®
Erbitux
Cetuximab
2014
Lantus®
Insulin glargin
2014
Enbrel®
Etanercept
2015
Avonex®, Rebif®
Interferon Beta-1a
2015
Neulasts
Pegfilgrastim
2015
Rituxan®
Rituximab
2015
®
®
Remicade
Infliximab
2015
Lucentis®
Ranibizumab
2016
Humira
Adalimumab
2018
Avastin®
Bevacizumab
2022
®
®
Folglich beginnen Biosimilars eine immer wichtigere Rolle zu
spielen, indem sie mit umsatzstarken Biopharmazeutika um
Marktanteile konkurrieren. Allerdings sind Biosimilars ebenso
wenig mit klassischen Generika zu vergleichen, wie Biopharmazeutika mit chemisch-synthetischen Wirkstoffen, den sogenannten „small molecules“, verglichen werden können. Die
Herstellung von Biosimilars ist aufwändig und kostenintensiv,
und für ihre Zulassung müssen hohe Barrieren überwunden
werden. Daher hatte ihre Einführung in den sehr teuren
Biopharmazeutikamarkt zunächst einmal nicht die im generischen Markt gewohnten Preisreduktionen zur Folge. Dies
wird sich aber wahrscheinlich mit der Zeit ändern, so dass
man davon ausgehen kann, dass sich Biosimilars zu einem
maßgeblichen Element eines kosteneffizienteren Einsatzes
8
Biosimilars – ein Handbuch
von Biopharmazeutika entwickeln werden, wovon Patienten
ebenso profitieren werden wie das Gesundheitssystem.
Um sich einen Überblick über Biosimilars verschaffen zu können, ist es sinnvoll, sich vorab mit ein paar grundlegenden
Fragen zu beschäftigen:
1.Was unterscheidet Biopharmazeutika von „small
molecules“?
2. Nach welchen Prinzipien werden Biopharmazeutika
hergestellt?
3.Was sind Biosimilars?
4. Warum sind Biosimilars keine Generika?
5. Welche Biosimilars gibt es derzeit in der EU / Deutschland
und seit wann gibt es sie?
9
Was sind Biosimilars?
Was unterscheidet Biopharmazeutika von
„small molecules“?
Offensichtlich liegt ein Unterschied zwischen Biopharmazeu­
tika und den sogenannten „small molecules“ zunächst einmal
in der Größe der Moleküle. So unterscheiden sich beispielsweise die Molekulargewichte der Acetylsalicylsäure (0,18 kDa)
und des Biopharmazeutikums Interferon alfa (19 kDa), die
jeweils als kleine Vertreter in den beiden Klassen gelten, um
den Faktor 100 (Abb. 3). Nochmals 15-mal größer als Interferon alfa, das bei bestimmten Tumorformen angewendet wird,
ist der Gerinnungsfaktor VIII mit einem Molekulargewicht von
ca. 330 kDa, der für Patienten mit einer Gerinnungsstörung
(Hämophilie A) lebenswichtig ist.
Chemischer
Wirkstoff
(Acetylsalicylsäure
0,18 kDa)
„Kleiner“
Proteinwirkstoff
(Interferon alfa
19 kDa)
„Großer“
Proteinwirkstoff
(Gerinnungsfaktor VIII
ca. 330 kDa)
Die Unterschiede in Größe und Komplexität sind so gewaltig,
dass sich nur die „small molecules“ mit den Methoden der
klassischen organischen Chemie rentabel synthetisieren
lassen. Biopharmazeutika werden hingegen immer biologisch,
d. h. vom Biosynthese-Apparat lebender Zellen, synthetisiert
und dann aus diesen Zellen isoliert.
Abb. 3: Unterschiede
der Molekulargewichte
verschiedener Wirkstoffe
aus der Gruppe der chemisch hergestellten bzw.
der biotechnologisch
hergestellten Moleküle
10
Biosimilars – ein Handbuch
Weitere Unterschiede zwischen beiden Wirkstoffklassen bestehen darin, dass „small molecules“ in den meisten Fällen
keine Kopien von Biomolekülen sind, sondern der kreativen
Fantasie von Chemikern entstammen. Hingegen lehnen sich
Biopharmazeutika immer an biologische Vorbilder an, die
zudem in den allermeisten Fällen im Menschen vorkommen.
Die enorme Größe von Biopharmazeutika und die chemischphysikalischen Eigenschaften dieser Molekülklasse bewirken
einige Besonderheiten, die „small molecules“ gar nicht oder
nicht in einem solchen Ausmaß aufweisen (Tab. 2).
Tab. 2: Unterschiede
zwischen kleinen
Molekülen und
Biopharmazeutika
Parameter
Kleine Moleküle
Biologika
Herstellung
Meist chemische
Synthese
Biochemische Synthese
in lebenden Zellen
Chemisch-physikalische Eigenschaften
Einfach / Stabil /
Gut definiert
Komplex / Labil /
Heterogen
Analytik (Struktur)
Einfache Bestimmung
der chemischen Struktur
Schwierige Bestimmung
der komplexen, heterogenen Struktur
Analytik (Reinheit)
Einfache Bestimmung
der Reinheit
Schwierige Bestimmung
der Reinheit
Immunogenität
(Auslösen einer unerwünschten immunologischen Reaktion)
Selten
Prinzipiell immunogen
Biologische
Verunreinigungen
Keine oder selten
Aufwändige Maßnahmen müssen getroffen
werden, um virale /
bakterielle / fungale
Verunreinigungen
auszuschließen
Applikationsform
Überwiegend (bevorzugt) orale Applikation
Überwiegend parenterale, selten lokale Applikation
• Die Wirkung der Biopharmazeutika kommt immer durch eine sehr einzigartige Faltung der großen, linearkettigen Aminosäurepolymeren – einer Art „Superstruktur“ – zustande.
11
Was sind Biosimilars?
Dieses als Tertiärstruktur bezeichnete Molekülknäuel wird
Biopharmazeutika
durch schwache Wechselwirkungen zusammengehalten
und Biosimilars
und kann bereits durch geringe Energieeinträge wie
sind wesentlich
Erwärmung oder Agitation gestört werden. Dann geht die
größer, schwieriger
aktive, „native“ Struktur in eine inaktive, „denaturierte“
herzustellen und
Struktur über, ohne dass auch nur eine kovalente che-
deutlich labiler als
mische Bindung gelöst wurde. Dies ist der Grund dafür,
chemisch-synthe-
dass Biopharmazeutika in der Regel kühl zu lagern und zu
tische Wirkstoffe.
transportieren sind und nicht geschüttelt werden dürfen.
• Die relative Labilität der Peptidbindungen, durch die die
Aminosäuren der Proteine miteinander verknüpft sind und
die Anfälligkeit einzelner Aminosäuren für chemische Reaktionen bedingen, dass Proteine generell nicht in Form einer
einzelnen Molekülspezies, sondern in Form von Molekülgruppen mit einer charakteristischen Heterogenität vorliegen. Diese Tatsache stellt ganz erhebliche Anforderungen
an die molekulare Charakterisierung von Biopharmazeutika.
• Ferner neigen die großen Proteine zur Aggregatbildung,
was durch stabilisierende Formulierungen so weit wie möglich zu unterbinden ist.
• Da Biopharmazeutika keine extremen pH-Werte tolerieren,
sind diese Wirkstoffe immer parenteral zu applizieren. Dies
stellt hohe Anforderungen an eine aseptische Herstellung.
• Schließlich verlangen die großen, strukturell heterogenen
Molekülgruppen immer ein wachsames Beobachten einer
eventuellen immunologischen Reaktivität. Diese potenzielle,
unerwünschte Eigenschaft lässt sich nur durch eine hohe
Prozessstabilität und der daraus folgenden Produktkon-
12
Biosimilars – ein Handbuch
stanz kontrollieren. Unter Beachtung dieser Anforderungen
und durch den zunehmenden Erkenntnisgewinn durch
Studien und Überwachung wird das immunologische Potenzial von Biopharmazeutika heute deutlich weniger kritisch
gesehen, als dies noch vor Jahren der Fall war.
Biopharmazeutika sind also hochkomplexe Wirkstoffe, die heute in Prozessen hergestellt werden, die sehr detailliert spezi­
fiziert sind. Dazu gehören unter anderem die Auswahl der für
die Biosynthese erforderlichen Zelllinie, die technische Aus­
gestaltung der Produktionsanlage, die komplexe Zusammensetzung und die Charakterisierung der Nährsubstanzen, die
Temperaturverhältnisse während der Fermentation und
schließlich der anspruchsvolle Aufreinigungsprozess aus einer
sehr komplexen Matrix, um nur einige Spezifikationen zu nennen. Die Einhaltung der im Rahmen der Prozessentwicklung
definierten Spezifikationsgrenzen, gewissermaßen das Spezi­
fikationsfenster (Abb. 4), bildet die Basis für die große Produktreproduzierbarkeit der komplexen Moleküle.
Dies ist von so immenser Bedeutung, dass Biopharmazeutika
in den entsprechenden Wirkstoff-Monografien, beispiels­weise
im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.), nicht nur über Molekül-Charakteristika, sondern auch über Prozess-Charakteristika definiert sind. So lautet das neue Paradigma „the product is the process“. Dies ist eine signifikante Erweiterung des
alten, für kleine, chemisch synthetisierte Moleküle geltenden
Paradigmas „the product is the molecule“.
13
Was sind Biosimilars?
Natürlich sind es auch im Falle der Biopharmazeutika die Mo-
Während bei
leküle, die für Wirksamkeit und Verträglichkeit verantwortlich
einem chemisch-
sind. Um jedoch eine Reproduzierbarkeit der Wirksamkeit und
synthe­tischen
Verträglichkeit von Charge zu Charge zu garantieren, ist jeder
Wirkstoff das
Schritt eines Herstellungsverfahrens für ein Biopharmazeuti-
Molekül relevant
kum genauestens spezifiziert. Dabei gelten wie auch bei den
ist, ist bei Biophar-
„small molecules“ Spezifikationskorridore, die durch eine
mazeutika und
Ober- und eine Untergrenze definiert sind.
Biosimilars auch
Dieser große Anspruch an einen Herstellungsprozess für
prozess wichtig.
der Herstellungsein Biopharmazeutikum bedeutet jedoch nicht, dass nur ein
bestimmter Herstellungsprozess zum Ziel führen kann. In
jedem Fall ist es jedoch zwingend erforderlich, alle Einzelschritte eines gewählten Herstellungsprozesses so reproduzierbar einzustellen, dass alle Qualitätskriterien von Charge
zu Charge sicher erfüllt werden.
Qualitätsattribut
Grenzen des Attributes
Originator
Klonpool-Selektion
Klon-Selektion
Prozessentwicklung
Abb. 4: Betrachtet man eine bestimmte Eigenschaft des Originalwirkstoffes in
verschiedenen Chargen, wird diese Eigenschaft innerhalb gewisser Grenzen
variieren (blauer Balken). Bei der Entwicklung eines Biosimilars werden die
verschiedenen Produktionsklone sukzessive so selektioniert, dass sie die
Grenzwerte in der untersuchten Eigenschaft einhalten und diese weder übernoch unterschreiten.
14
Biosimilars – ein Handbuch
Prinzipien der Herstellung von Biopharmazeutika
Biopharmazeutika sind per definitionem Proteine oder Peptide, die in lebenden Zellen produziert werden. Jedoch werden
sie nicht aus den Organismen oder Zellen isoliert, in denen
sie natürlicherweise vorkommen. Vielmehr handelt es sich
bei diesen Molekülen um „ektopische“, d. h. in einem fremden
Organismus oder in einer fremden Zelle hergestellte Proteine
(Abb. 5).
15
Was sind Biosimilars?
Isolierung
des Gens
Applikation
Klonierung in
Expressionsplasmid
Stabile
Formulierung
Auswahl des
Expressionsplasmids
Auswahl der
Wirtszelle
Etablierung der
ExpressionsZelllinie
Etablierung des
Reinigungsprozesses
Scale-up
der Zellkultur,
Fermentation
Herstellung der
Master-/WorkingZellbank
Abb. 5: Herstellung eines rekombinanten Arzneimittels
Ausgehend von einem häufig aus dem Menschen stammenden Gen muss zunächst ein geeignetes Expres­
sionsplasmid und eine geeignete Wirtszelle gefunden und etabliert werden. Das entstehende Expressions­
system muss optimiert sein, weshalb meist mehrere, verschiedene Vektor-/Zell-Kombinationen getestet
werden müssen. Von der etablierten, optimierten Expressions-Zelllinie werden anschließend ausreichende
Mengen in Form einer Master- und Working-Zellbank gelagert. Für den Produktionsprozess wird ein Aliquot
der Arbeits-Zellbank kultiviert und propagiert, so dass schließlich ausreichende Mengen des rekombinanten
Proteins zur Verfügung stehen. Auch dieser Teil des Prozesses erfordert meist verschiedene Testläufe zur
Optimierung. Ist ausreichend rekombinantes Protein hergestellt worden, muss es von allen möglichen Verunreinigungen befreit werden, was häufig in einer Kombination aus Zentrifugations- und Chromatografie­
schritten passiert. Als stabile Formulierung kann danach das Medikament dem Menschen verabreicht werden.
16
Biosimilars – ein Handbuch
Dies bringt gewaltige Vorteile mit sich. Denn unter Sicherheitsaspekten ist es alles andere als trivial, ein aus dem Menschen isoliertes Protein beim Menschen therapeutisch einzusetzen, speziell im Hinblick auf eine Kontamination mit
menschlichen Krankheitserregern. Viel sicherer ist es da, ein
Protein als Therapeutikum für den Menschen zu entwickeln,
das zwar natürlicherweise im Menschen vorkommt, das
jedoch aus einem Bakterium, einer Hefezelle oder einer
Säuger-Zelllinie isoliert wurde. Hier bildet das ausgeklügelte
Methodenspektrum der Gentechnologie die Basis für die
Herstellung dieser Therapeutika.
Während die codierende Region eines Gens für ein bestimmtes Protein wegen der Universalität des genetischen Codes in
der gesamten belebten Natur eindeutig verständlich ist, ist die
Kontrolle des Abrufens dieser Information extrem spezifisch.
Daher müssen die ursprünglichen Kontrollregionen durch
spezifische und effiziente Kontrollregionen für den Wirtsorganismus ersetzt werden.
Die Wahl des Wirtssystems ist eine kritische Entscheidung,
die zunächst einmal bestimmt wird durch die strukturellen
Anforderungen, die das zu isolierende Protein vorgibt. Darüber hinaus spielt bei solchen Entscheidungen aber immer
auch die alles beherrschende Frage nach dem Sicherheitsprofil des Therapeutikums eine Rolle. Aus diesem Grund ist das
Wirtsspektrum, aus dem heute zugelassene Biopharmazeutika isoliert werden, sehr übersichtlich und deutlich kleiner als
das, was biologisch möglich wäre und was sich für die Lösung
wissenschaftlicher Problemstellungen technisch bewährt hat.
17
Was sind Biosimilars?
Im Wesentlichen werden verwendet:
Für die gentech-
• das Bakterium Escherichia coli (ca. 35 Wirkstoffe)
nische Herstellung
• die Hefe Saccharomyces cerevisiae (ca. 15 Wirkstoffe)
von Wirkstoffen
• eine Insekten-Zelllinie (1 Wirkstoff)
werden bisher nur
• eine kleine Gruppe verschiedener Säuger-Zelllinien
wenige Zelllinien
(ca. 80 Wirkstoffe)
• eine humane Fibroblasten-Zelllinie (3 Wirkstoffe)
und Organismen
verwendet.
• eine Herde transgener, geklonter Ziegen (1 Wirkstoff) und
eine Herde transgener, geklonter Kaninchen (1 Wirkstoff)2,3
Alle diese biologischen Systeme haben ihre Vorteile, aber auch
ihre Limitationen. So ist die Produktion eines Proteins in E. coli
oder auch in der Hefe Saccharomyces cerevisiae relativ günstig
und biologisch sehr sicher, weil die Bakterien und Hefepilze
phylogenetisch so weit vom Menschen entfernt sind, dass beispielsweise virale Kontaminationen hier keine Rolle spielen.
Allerdings ist die Aufreinigung zuweilen kompliziert, und es
lassen sich keine Proteine herstellen, die ein bestimmtes Modifikationsmuster benötigen, um hinreichend wirksam zu sein.
Die Wahl eines
Modifizierte Proteine lassen sich am besten in Säugerzellen
bestimmten Wirts­
produzieren. Diese sind aber hinsichtlich der Fermentations-
systems wird
bedingungen sehr anspruchsvoll, was deutlich höhere Kosten
beeinflusst von
verursacht. Und je näher man sich mit dem Wirtssystem phylo-
Moleküleigen-
genetisch dem Menschen annähert, umso größer werden die
schaften, von
Anforderungen, eine Kontamination mit Humanpathogenen
Produktionskosten
sicher auszuschließen. Dieses Problem ist natürlich dann am
und von Sicher-
relevantesten, wenn man tatsächlich menschliche Zellen (z. B.
heitsaspekten.
2
Dingermann, Zündorf (2013). Vom Kopieren zum Kreieren (Teil 1).
PharmInd 75, 835–841
3
Dingermann, Zündorf (2013) Vom Kopieren zum Kreieren (Teil 2).
PharmInd 75, 1034–1041
18
Biosimilars – ein Handbuch
eine humane Fibroblasten-Zelllinie) als Wirtszelle für die Herstellung eines therapeutischen Proteins verwendet. Schließlich
sind zurzeit zwei Wirkstoffe zugelassen, die in der laktierenden
Milchdrüse transgener Ziegen bzw. transgener Kaninchen produziert werden.
Gentechnisch hergestellte Arzneimittel sind häufig
nicht naturidentisch und werden
trotzdem erfolgreich angewendet.
Anspruchsvoller als die Etablierung eines heterologen Produktionssystems sind die eigentliche Fermentation und vor allem
die Aufreinigung der Wirkstoffe. Jeder Schritt in diesem komplizierten Prozess ist hier durch Spezifikationsgrenzen definiert und im Sinne eines antizipierenden Sicherheitssystems
muss ein Wirkstoff dann verworfen werden, wenn Spezifikationsgrenzen in die eine oder andere Richtung überschritten
werden. Hier geht man von der Überlegung aus, dass eine
Reproduzierbarkeit zur Herstellung eines in sich zwangsläufig
inhomogenen Produktes dann am besten gewährleistet ist,
wenn jeder einzelne Produktionsschritt mit höchstmöglicher
Präzision reproduziert wird. Dies ist die Basis für das Paradigma „the product is the process“.
Überraschen mag, dass die strukturelle Übereinstimmung
mit dem molekularen Vorbild aus dem Menschen heute vielfach von untergeordneter Bedeutung ist. Tatsächlich hat man
sich von Authentizität größtenteils sogar verabschiedet.
Mehr als die Hälfte aller derzeit zugelassenen rekombinanten Wirkstoffe muss heute als nicht naturidentisch eingestuft
werden.
Kaum vorhersehbar war das erstaunliche Ausmaß an Modi­
fikationen, das offensichtlich noch vom Menschen vertragen
wird. So sind heute Biologicals zugelassen, für die es keine
Was sind Biosimilars?
Vorbilder in der Natur gibt. Teilweise werden auch Proteine
therapeutisch eingesetzt, die beim Menschen in dieser Form
gar nicht vorkommen, dennoch aber hinreichend vertragen
werden und bei den angezeigten Indikationen von großem therapeutischen Nutzen sind. Beispielsweise besteht der Wirkstoff Etanercept aus Teilen des humanen TNF--Rezeptors
und Teilen eines humanen Antikörpermoleküls. Diese Kombination verleiht dem Wirkstoff eine für die Anwendung am
Menschen ausreichende Stabilität, so dass sich dieses artifi­
zielle Protein als wichtige Option für die Therapie der rheumatoiden Arthritis etablieren konnte. Diese Art Moleküldesign
hat sich zwischenzeitlich auch für Wirkstoffe bei anderen
Indikationen durchgesetzt.
Was sind Biosimilars?
Die EMA (European Medicines Agency – Zentrale europäische
Zulassungsbehörde) definiert Biosimilars wie folgt:
„Ein Biosimilar-Arzneimittel ist ein biologisches Arzneimittel, das derart entwickelt wurde, dass es einem bereits
existierenden Arzneimittel („dem Referenzarzneimittel“)
ähnelt. Biosimilar-Arzneimittel unterscheiden sich von
Generika, da Letztere einfachere chemische Strukturen
aufweisen und als identisch mit ihren Referenzarzneimitteln gelten.“
In erster Näherung sind Biosimilars also „Kopien“ eines seit
Jahren bereits zugelassenen Biopharmazeutikums („Referenzarzneimittel“). Prinzipiell sind das Biosimilar-Arzneimittel und
19
20
Biosimilars – ein Handbuch
das entsprechende Referenzarzneimittel strukturell vergleichbar. Jedoch können wegen der komplexen Natur von Bio­pharmazeutika und der aufwändigen Herstellungsverfahren dieser
Arzneimittel geringfügige Abweichungen möglich sein. Denn
sowohl das Referenzarzneimittel als auch das Biosimilar weisen natürlicherweise eine gewisse molekulare Variabilität auf.
Eine solche Variabilität, die im Übrigen auch zwischen unterschiedlichen Chargen des Referenzarzneimittels nicht vermeidbar ist, darf jedoch keine Auswirkungen auf die Sicherheit
oder Wirksamkeit des Arzneimittels haben. Dies muss durch
Daten im Rahmen des Zulassungsverfahrens nachgewiesen
werden und wird dann zentral durch die europäische Zulassung offiziell bestätigt.
Ein zugelassenes
Biosimilar ist
genauso wirksam
und sicher wie das
Referenzarzneimittel.
Ein zugelassenes Biosimilar ist demnach genauso wirksam
und sicher wie das Referenzarzneimittel. Es wird gewöhnlich
in derselben Dosis zur Behandlung derselben Krankheiten
verwendet wie das Referenzarzneimittel. Und Warnhinweise,
die bei der Verabreichung des Referenzarzneimittels zu beachten sind, müssen generell auch beim Einsatz des Biosimilars beachtet werden.
Der Unterschied zwischen innovativen Biologicals und Bio­
similars aus unternehmerischer Sicht
Ein relevantes Problem, mit dem sich neue Biologicals konfrontiert sehen, ist die Frage, inwieweit der Wirkstoff tatsächlich ein pathologisches Geschehen zu korrigieren vermag und
ob und in welchem Ausmaß die Intervention ernsthafte unerwünschte Wirkungen nach sich zieht. „Drugability“ und „general safety“ stellen, wie bei jeder pharmazeutischen Neuentwicklung, die ganz großen Risiken bei der Entwicklung neuer
21
Was sind Biosimilars?
Biopharmazeutika dar, die im Vorfeld einer klinischen Entwicklung kaum sicher auszuräumen sind.
Dieses Problem hat sich allerdings nach einer Marktpräsenz
Hersteller von Bio-
von mehreren Jahren erledigt, so dass „efficacy“ und „general
similars haben
safety“ eines bestimmten Moleküls hinreichend bekannt sind.
nicht das Risiko,
Dies ist zudem prozessunabhängig, wenn sichergestellt ist,
dass das Protein
dass die Moleküle prinzipiell identisch sind. Dieser Nachweis
im Patienten keine
kann mit heutigen Methoden sicher geführt werden, so dass
Wirksamkeit zeigt.
in dieser Hinsicht der Zulassung einer „generischen“ Version
eines gut eingeführten Biologicals nichts im Wege steht.
Auf den Punkt gebracht
Biosimilars lassen sich wie folgt charakterisieren:4
• Ein Biosimilar ist ein Arzneimittel, das vergleichbar ist mit
einem bereits zugelassenen rekombinanten Arzneimittel
(Referenzarznei). Entsprechend sind die Wirkstoffe in beiden Arznei­mitteln ähnlich.
• Biosimilar und Referenzarznei werden in gleicher Dosierung bei gleichen Indikationen eingesetzt.
• Wie für alle anderen Arzneimittel muss auch für Biosimilars eine Zulassung beantragt und erteilt werden, bevor sie
verkehrsfähig werden. Die Zulassung wird in Europa durch
die Europäische Kommission erteilt, nachdem die EMA als
Zulassungsbehörde eine wissenschaftliche Überprüfung
der Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität des Arzneimittels
vorgenommen hat.
• Jeder Arzneimittelhersteller kann einen Antrag auf Zulassung eines Biosimilars stellen, um nach Ablauf des Patents
eines „Originals“ und nach eingehender Prüfung einen
Marktzugang zugesprochen zu bekommen.
4
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/q_and_a/q_
and_a_detail_000125.jsp&mid=WC0b01ac0580533e0c
22
Biosimilars – ein Handbuch
Qualität und
Sicherheit müssen
sowohl beim
• Da der Wirkstoff seit Jahren bekannt ist, müssen nicht alle
Informationen eingeholt werden, die bei der Zulassung
eines komplett neuen Wirkstoffs erforderlich sind. Verbind-
Original­präparat
liche Richtlinien legen fest, welche Studien durchzuführen
als auch beim Bio-
sind, die belegen, dass das Biosimilar ähnlich und ebenso
similar gewährleis­
tet sein.
sicher und wirksam ist wie das Referenzarzneimittel.
• Wegen des komplexen Herstellungsprozesses eines Biologicals können sich das Referenzarzneimittel und das Biosimilar geringfügig unterscheiden, wie sich im Übrigen auch
einzelne Chargen des Referenzarzneimittels leicht unterscheiden. Aus diesem Grund sind Vergleichsstudien durchzuführen. Hierbei handelt es sich um einen „Schritt-fürSchritt-Prozess“, der mit dem Vergleich der Qualität und der
Stabilität des Wirkstoffs und des Herstellungsprozesses beginnt. Hierdurch wird belegt, dass keine relevanten Unterschiede hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit zwischen
dem Biosimilar und dem Referenzarzneimittel bestehen.
• Generell folgen die Herstellungsverfahren von Biosimilars
denselben Qualitätsstandards, wie sie auch für alle anderen
neuen Wirkstoffe gelten. Dazu zählt auch, dass die Zulassungsbehörden in bestimmten Abständen die Produktionsstätten inspizieren.
Die Entscheidung,
• Da Biosimilar und Referenzarznei ähnlich, aber nicht iden-
einen Patienten mit
tisch sind, kann es zumindest bei chronisch kranken Pati-
der Referenzarznei
enten Vorbehalte hinsichtlich der generellen Austauschbar-
oder mit dem
keit der beiden Arzneimittel geben. Die Entscheidung, einen
Biosimilar zu
Patienten mit der Referenzarznei oder mit dem Biosimilar
behandeln, muss
zu behandeln, muss von dem behandelnden Arzt getroffen
von dem behandelnden Arzt
getroffen werden.
werden.
• Alle Arzneimittel – also auch Biosimilars – werden nach ihrer
Zulassung hinsichtlich ihrer Sicherheitsprofile beobachtet.
23
Was sind Biosimilars?
• Hierzu muss jeder pharmazeutische Hersteller ein Pharmakovigilanz-System etablieren, das jede Art von Auffälligkeiten
– besonders auch immunologische Auffälligkeit – registriert.
Dieses System wird ebenfalls von der Zulassungsbehörde
überprüft. Sollte es Anlass zu besonderer Vorsicht geben, so
muss das Biosimilar die gleichen Auflagen erfüllen wie das
Referenzarzneimittel. Hierzu gehört beispielsweise die Erstellung eines besonderen Riskmanagement-Plans.
Warum sind Biosimilars keine Generika?
Während in der Gruppe der „small molecules“ der innovative
Wirkstoff und das entsprechende Generikum molekular absolut identisch sind, ist dies aufgrund der komplexen Natur der
Biopharmazeutika nicht zwingend der Fall (Tab. 3).
Referenzarznei
Biosimilar
Generikum
Der Wirkstoff ist …
… von Charge zu Charge
innerhalb definierter
Grenzen identisch
… ähnlich, aber nicht
identisch mit der Referenzarznei. Von Charge
zu Charge ist der Wirkstoff innerhalb definierter Grenzen identisch
Verglichen mit dem Original innerhalb definierter Varianzen identisch
Unter Patentschutz
Ja: für eine begrenzte
Zeit
Nein: Vermarktung erst
nach Patentablauf bei der
Referenzarznei möglich
Nein: Vermarktung erst
nach Patentablauf beim
Original möglich
Entwicklungszeit
Sehr lang und unsicher,
um Wirksamkeit und Sicherheit in 4 klinischen
Studienphasen zu zeigen
Lang, um Vergleichbarkeit mit Referenzarznei
zu zeigen
Relativ kurz
Tab. 3: Unterschiede zwischen Referenzarznei, Biosimilar und Generikum5
5
Modifiziert nach http://www.vfa-bio.de/vb-de/aktuelle-themen/branche/
biosimilars-nachbildungen-patentfrei-gewordener-biopharmazeutika
24
Biosimilars – ein Handbuch
Biosimilars können
Mikroheterogenitäten und auch potenzielle Verunreinigungen
infolge eines ande-
des Wirkstoffs, die aus dem Produktionsprozess stammen,
ren Herstellungs-
stellen Anforderungen an die Qualität dieser Wirkstoffe, die in
prozesses nie iden-
dem Maße beim Kopieren kleiner, chemisch definierter Mole-
tisch zum Referenz-
küle unbekannt sind.
arzneimittel sein.
Bei der Herstellung von Biopharmazeutika – und damit auch
bei der Herstellung von Biosimilars – erlangt jeder einzelne
Schritt des gesamten Herstellungsprozesses höchste Relevanz. Und in der Tat ist es für einen Hersteller, der ein zuge­
lassenes Biopharmazeutikum „kopieren“ will, unmöglich,
den Originalherstellungsprozess in jedem Detail exakt nach­
zu­ahmen. Im Gegenteil: Da Verfahrensdetails in aller Regel
als strenges Geheimnis gehütet werden und patentrechtlich
geschützt sind, ist gezieltes Kopieren in diesem Bereich praktisch ausgeschlossen. Folglich lassen sich auch Unterschiede
in der Mikroheterogenität zwischen Referenzarzneimittel und
Nachahmerprodukt nicht vermeiden. Andererseits sind Mikroheterogenitätsunterschiede bei unterschiedlichen Chargen
ein und desselben Originalproduktes ebenfalls nicht vermeidbar, weshalb alle Prozess- und Produkt-Parameter in Form
von Spezifika­tionen mit Ober- und Untergrenzen festgelegt
werden.
Somit liegt ein Hauptproblem bei der Herstellung von Biopharmazeutika in der Sicherstellung der „Produktsicherheit“,
die nach allgemeinem Verständnis dann gewährleistet ist,
wenn diese auf Basis eines hoch standardisierten und im
Detail spezifizierten Prozesses analytisch und klinisch belegt
wurde. Dieser Beleg muss konsequenterweise vom Referenzarzneimittel wie von Nachahmerprodukten eingefordert
Was sind Biosimilars?
werden, wenn sie eine Marktzulassung
erhalten wollen.
Hier müssen sich also offensichtlich etablierte Generikakonzepte von neuen Konzepten zur Zulassung von „generischen“
Biopharmazeutika unterscheiden, und
diese Unterschiede sollten auch semantisch erkennbar sein. In Europa hat man
sich dazu entschieden, „generische Biologicals“ als „similar biological medicinal
products“ oder kurz als „Biosimilars“
zu bezeichnen.
In jedem Fall muss gefordert und akzeptiert werden, dass für eine Zulassung
eines Biosimilars ein klinisches Programm zu durchlaufen ist, das vor allem die Produktsicherheit
dokumentiert. Die Wirksamkeit und generelle Verträglichkeit
wurde bereits für das Referenzprodukt gezeigt.
Europa hat diese konzeptionelle Herausforderung angenommen und gemeistert und ein Regelwerk etabliert, das den
Marktzugang qualitativ hochwertiger und sicherer Biosimilars
seit 2003 regelt.6
6
Wiecek A, Mikhail A. (2006). European regulatory guidelines for biosimilars. Nephrol. Dial. Transplant. 21, Suppl. 5, v17–20
25
26
Biosimilars – ein Handbuch
Welche Biosimilars gibt es in der EU /
Deutschland und seit wann?
Derzeit gibt es in der EU und in Deutschland 23 Biosimilars
in acht verschiedenen Wirkstoffgruppen: Enoxaparin Natrium,
Epoetin, Etanercept, Filgrastim, Follitropin, Infliximab, Insulin
glargin und Somatropin.
Bisher sind die in Tabelle 4 dargestellten Biosimilars von der
EMA zuge­lassen worden.
Tab. 4: In Europa /
Deutschland
zugelassene Biosimilars
Handelsname(n)
Wirkstoff
Referenzarznei
Zulassung
Omnitrope
Somatropin
Genotropin
2006
®
®
Abseamed®
Epoetin alfa
Epoetin alfa Hexal®
®
Binocrit
Erypo®
2007
Retacrit ®
Silapo®
Epoetin zeta
Erypo®
2007
Biograstim®
Ratiograstim®
Tevagrastim®
Filgrastim
Neupogen ®
2008
Filgrastim Hexal®
Zarzio®
Filgrastim
Neupogen®
2009
Nivestim®
Filgrastim
Neupogen ®
2010
Grastofil
Filgrastim
Neupogen ®
2013
®
2014
Accofil
®
Filgrastim
Neupogen
Inflectra®
Remsima®
Infliximab
Remicade®
2013
Flixabi®
Infliximab
Remicade®
2016
Follitropin alfa
GONAL-f
®
2013
Follitropin alfa
GONAL-f ®
2014
Insulin glargin
Lantus
2014
®
Ovaleap
®
Bemfola®
Abasaglar
®
®
27
Was sind Biosimilars?
Handelsname(n)
Wirkstoff
Referenzarznei
Zulassung
Benepali®
Etanercept
Enbrel®
2016
Inhixa
®
Thorinane®
Enoxaparin
Natrium
Clexane
®
2016
Enoxaparin
Natrium
Clexane®
2016
Diese Arzneimittel wurden von der Europäischen Zulassungsbehörde nach strengsten Kriterien geprüft, so dass man konstatieren kann, dass ein Biosimilar höchsten Ansprüchen
genügt, und dass man sich bei zugelassenen Biosimilars auf
die zur Referenzarznei vergleichbare Qualität, Wirksamkeit
und Verträglichkeit verlassen kann.
Zudem wird die Sicherheit von Biosimilararzneimitteln, wie
Nicht von allen
bei allen Arzneimitteln, nach Erteilung der Genehmigung fort-
bereits patent-
laufend überwacht. Jedes Unternehmen muss ein System zur
freien Wirkstoffen
Überwachung von Nebenwirkungen einrichten, die im Zusam-
gibt es Biosimilars.
menhang mit seinen Arzneimitteln berichtet werden. Patienten können verdächtige Nebenwirkungen auch selbst
berichten.
Die Genehmigungsbehörden prüfen sowohl die erfassten
Sicherheitsdaten als auch das Sicherheitsüberwachungs­
system des Unternehmens. Bei Anzeichen für Sicherheits­
bedenken werden von den Genehmigungsbehörden Untersuchungen durchgeführt und geeignete Maßnahmen
ergriffen.
28
Biosimilars – ein Handbuch
Mythen zu Biosimilars und deren
Entmystifizierung
Bei Ärzten und Apothekern herrscht nach wie vor ein großer
Informationsbedarf zu Biosimilars. Nicht selten begegnen
diese Berufsgruppen den Biosimilars mit einem Zerrbild, was
sicherlich auch daran liegt, dass immer noch Mythen über
Biosimilars verbreitet werden, von denen einige hier genannt
und enttarnt werden sollen (Tab. 5).
29
Was sind Biosimilars?
Mythen und Fakten zu Biosimilars
Mythos
Fakt
Ein Biosimilar unterscheidet sich
In erster Näherung sind Biosimilars tatsächlich Kopien der
grundlegend von der Referenz-
Referenzarznei.
arznei.
Biosimilars haben mit Generika
Tatsächlich sind Biosimilars im Prinzip Generika von
nichts gemein.
Biopharmazeutika. Allerdings ist deren Herstellung,
Prüfung und Zulassung deutlich anspruchsvoller, als dies
für niedermolekulare-Generika der Fall ist, was letztlich
auch durch den „neuen“ Begriff „Biosimilar“ zum Ausdruck
gebracht wird.
Die Referenzarznei bildet den
Es gibt keinen Goldstandard. Alle Biopharmazeutika variie-
Goldstandard.
ren in einem gewissen Rahmen von Charge zu Charge bzw.
von Produktionsstandort zu Produktionsstandort. Das gilt
auch für unterschiedliche Chargen einer Referenzarznei.
Die Referenzarznei enthält eine
Biopharmazeutika enthalten immer strukturell variierende
definierte Molekülspezies. Das
Vertreter einer Molekülklasse. Diese Heterogenität ist je-
Biosimilar enthält eine ähnliche,
doch nicht beliebig, sondern streng spezifiziert. Biosimilars
aber nicht die identische Mole-
bewegen sich in dem gleichen Variationskorridor wie die
külspezies.
Referenzarznei.
Biosimilars sind Biopharma­
Zwischen Referenzarznei und Biosimilar bestehen keine
zeutika 2. Klasse.
prinzipiellen Unterschiede, weshalb es auch keine Biopharmazeutika 1. oder 2. Klasse geben kann und geben darf.
Tab. 5: Mythen und Fakten zu Biosimilars
30
Biosimilars – Ein Handbuch
Kapitel
2
ZULASSUNG,
WIRKSAMKEIT UND
QUA­LITÄT
VON BIOSIMILARS
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
31
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Zulassung eines Biosimilars:
zwingend zentralisiert bei der Euro­päischen
Arzneimittel-Agentur (EMA)
Alle gentechnisch hergestellten Arzneimittel müssen in einem
Biosimilars sind
zentralisierten Verfahren über die in London ansässige Europä-
keine Generika
ische Arzneimittel-Agentur (European Medicines Agency – EMA)
und haben ein
zugelassen werden. Daraus folgt, dass auch Biosimilars bei die-
ei­genes Regelwerk
ser Behörde ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, in
für das Zulas-
dem die Qualität, die Wirksamkeit, die Sicherheit und die Ver-
sungsverfahren.
träglichkeit der Präparate nach festen Regeln überprüft werden.
Allerdings galt es, für Biosimilars ein eigenes gesetzliches
Regelwerk zu entwickeln. Denn von Beginn an war klar, dass
es sich bei Biosimilars nicht um Generika im klassischen
Sinne handeln kann. Daher verbietet es sich auch aus wissenschaftlichen Gründen, das lang bewährte Zulassungsverfahren für Generika auf die Biosimilars zu übertragen.
Seit 2003 wurde bei der EMA an diesem Zulassungsprozess
gearbeitet. Die Basis bildete die Directive 2001/83/EC, die umfassend überarbeitet wurde. Zusätzlich wurde eine ganze Reihe von regulatorischen Leitlinien erstellt, in denen die Details
für das Zulassungsverfahren beschrieben werden. Neben diesen allgemeinen Leitlinien für Biosimilars hat die EMA auch
noch Leitlinien bezüglich Qualität, präklinischen und klinischen Anforderungen sowie Produktspezifikationen für
bereits zugelassene Biologicals publiziert (Abb. 6).
Diese gesetzlichen Bestimmungen wurden 2005 in der EU für
die Zulassung von Biosimilars implementiert. Damit hat die
EMA auf dem Gebiet der Zulassung von Biosimilars weltweit
die Vorreiterrolle übernommen.
32
Biosimilars – ein Handbuch
RICHTLINIEN MIT RELEVANZ FÜR BIOSIMILARS
Übergreifende Richtlinien
für Biosimilars
Allgemeine Fragen
Qualität
Präklinische und klinische Aspekte
Produktspezifische Richtlinien
Andere Richtlinien mit Relevanz
für Biosimilars
Insulin Somatropin Vergleichbarkeit – Qualität
G-CSF EPO LMWH IFN-alpha
Vergleichbarkeit – Präklinische
FSH IFN-beta MAB
und klinische Fragen
Immunogenität
Abb. 6: Richtlinien mit Relevanz für die Zulassung von Biosimilars durch
die EMA7
EPO: Erythropoetin, FSH: Follikel-stimulierendes Hormon, G-CSF: GranulozytenKoloniestimulierender Faktor, IFN: Interferon, LMWH: niedermolekulares Heparin, MAB: Monoklonale Antikörper
Die EMA hat bei der
Zulassung von Biosimilars weltweit
die Vorreiterrolle.
Als Resultat dieser regulatorischen Pionierarbeit stehen heute qualitativ hochwertige Nachfolgepräparate von ehemals
innovativen Biopharmazeutika zur Verfügung, die nach Bestehen dieses Zulassungsverfahrens als sogenannte Biosimilars
vermarktbar sind.
Durch dieses Zulassungsverfahren unterscheiden sich Biosimilars auch grundlegend von anderen, im globalen Markt verfügbaren Nachahmerprodukten eines Biopharmazeutikums.
Diese sind in Europa nicht verkehrsfähig und zeigen zum Teil
gefährliche Qualitätsmängel.
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/regulation/general/
general_content_000408.jsp
7
33
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Auch passiert nicht jeder zur Zulassung bei der EMA einge-
Nicht durch die
reichte Biosimilarkandidat die anspruchsvollen Anforderun-
EMA zugelassene
gen des zentralisierten Verfahrens zum Nachweis einer
Nachahmerpro-
Gleichwertigkeit mit der Referenzarznei. Dies belegt die hohen
dukte sind
Ansprüche, die an diese Arzneimittel gestellt werden, und es
in Europa nicht
unterstreicht die Gleichwertigkeit von Biosimilars mit den ent-
verkehrsfähig.
sprechenden Referenzprodukten nicht nur hinsichtlich
ihrer Wirksamkeit, sondern auch hinsichtlich ihrer Qualität
und Unbedenklichkeit. Gleichzeitig zeigt die Tatsache, dass
nicht jeder Biosimilarkandidat die anspruchsvollen Anforderungen des zentralisierten Verfahrens erfüllt, wie wichtig es
ist, dass nur in der EU zugelassene Biosimilars therapeutisch
eingesetzt werden dürfen.
Die Tabelle (Tab. 6) fasst die bisherigen zentralen Zulassungs-
Das zentralisierte
verfahren für Biosimilars bei der EMA zusammen. Zum Bei-
Verfahren bei der
spiel listet die EMA-Homepage8 einen Interferon-alfa-2a-
EMA gewährleistet
Wirkstoff, dem die Zulassung 2006 versagt wurde. Ende 2007
einen hohen Quali-
wurden die Zulassungsanträge für drei Insulin-Biosimilars
täts- und Sicher-
zurückgezogen, da das Unternehmen die ihm vom Ausschuss
heitsstandard der
für Humanarzneimittel der EMA (Committee for Medicinal
zugelassenen
Products for Human Use – CHMP) gestellten Fragen zur
Biosimilars.
Herstellung und zur Wirksamkeit nicht innerhalb der vorge­
gebenen Frist beantworten konnte.
Im März 2011 wurde der Zulassungsantrag für ein EpoetinBiosimilar zurückgezogen, da das Unternehmen auch die
Fragen des CHMP nicht fristgerecht beantworten konnte.
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/medicines/landing/
epar_search.jsp&mid=WC0b01ac058001d125
8
34
Biosimilars – ein Handbuch
Und schließlich wurden im November 2012 die Neueinreichungen von drei Zulassungsanträgen für Insulin-Biosimilars
zurückgezogen, nachdem die EMA Bedenken mit Blick auf die
Herstellung der Biosimilars sowie die Qualität der
zugrunde liegenden klinischen Daten geäußert hatte.
Somit kann das zentrale Zulassungsverfahren für Biosimilars
durch die EMA bis Ende des Jahres 2016 wie folgt zusammengefasst werden:
Handelsname / Hersteller
INN
Referenzprodukt
Entscheidung
Datum der
Entscheidung
Omnitrope® / Sandoz
Somatropin
Genotropin®
zugelassen
12.04.2006
Valtropin / BioPartners
Somatropin
Humatrope
vom Markt
genommen
24.04.2006
Biferonex® / BioPartners
Interferon
beta-1a
Avonex®
zurück­gezogen
28.05.2009
Alpheon®/ BioPartners
Interferon
alfa-2a
Roferon-A®
abgelehnt
05.09.2006
Binocrit® / Sandoz
Epoetin alfa
Eprex®
zugelassen
28.08.2007
® Epoetin alfa Hexal / Hexal
zugelassen
® Abseamed® / Medice
Retacrit®/ Hospira
®
zugelassen
Epoetin zeta
Eprex®
zugelassen
Epostim® / Reliance
GeneMedix
Epoetin alfa
Eprex®
zurück­gezogen
15.03.2011
Insulin Human Rapid / Marvel
Insulin
Humulin®
zurück­gezogen
20.12.2007
Silapo / STADA
Insulin Human Long / Marvel
zurück­gezogen
Insulin Human 30/70 Mix /
Marvel
zurück­gezogen
Solumarv® / Marvel
18.12.2007
zugelassen
® abgelehnt
19.11.2015
Isomarv / Marvel
zurück­gezogen
17.02.2011
Combimarv / Marvel
zurück­gezogen
® ® Insulin
Humulin®
35
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Handelsname / Hersteller
INN
Referenzprodukt
Entscheidung
Datum der
Entscheidung
Biograstim® / CT Arznei­mittel
Filgrastim
Neupogen®
zugelassen
15.09.2008
Filgrastim ratiopharm® /
ratiopharm
vom Markt
genommen
Ratio­grastim® / ratiopharm
zugelassen
Tevagrastim® / Teva Generics
Zarzio / Sandoz
® zugelassen
Filgrastim
Neupogen
®
Filgrastim Hexal® / Hexal
zugelassen
06.02.2009
zugelassen
Nivestim® / Hospira
Filgrastim
Neupogen®
zugelassen
08.06.2010
Grastofil / STADA /cell pharm
Filgrastim
Neupogen®
zugelassen
18.10.2013
Accofil / Intas Pharma­
ceuticals
Filgrastim
Neupogen
®
zugelassen
18.09.2014
Inflectra® / Hospira
Infliximab
Remicade®
zugelassen
10.09.2013
Flixabi® / Samsung Bioepis
Infliximab
Remicade®
zugelassen
26.05.2016
Ovaleap® / Teva
Follitropin alfa
GONAL-f®
zugelassen
27.09.2013
Bemfola / Finox Biotech AG
Follitropin alfa
GONAL-f
®
zugelassen
27.03.2014
Abasaglar® / Eli Lilly
Insulin glargin
GONAL-f®
zugelassen
09.09.2014
Benepali / Samsung Bioepis
Etanercept
Enbrel
zugelassen
14.01.2016
Inhixa® / Techdow
Enoxaparin
Natrium
Clexane®
zugelassen
15.09.2016
Thorinane®/ Pharmathen
Enoxaparin
Natrium
Clexane®
zugelassen
15.09.2016
Lusduna® / Merck Sharp &
Dohme
Insulin glargin
Lantus®
*
2017
Movymia® / STADA
Teriparatid
Forteo®
*
2017
Terrosa / Gedeon Richter
Teriparatid
Forteo
*
2017
®
® Remsima® / Celltrion
®
® ® ®
®
Tab. 6: Zusammen­fassung der bisherigen zentralen Zulassungsverfahren für Biosimilars bei der EMA
*
Zulassung von EMA im November 2016 empfohlen
36
Biosimilars – ein Handbuch
Die EMA als zentrales Kompetenzzentrum für
Biopharmazeutika
Die zulassungs-
Durch das zentralisierte Zulassungsverfahren aller in der EU
relevanten Daten
zugelassenen Biopharmazeutika bei der EMA liegen sämtliche
aller Biopharma-
Daten zu allen Wirkstoffen bei dieser Behörde. Hierbei handelt
zeutika sind bei
der EMA hinterlegt.
es sich zum einen um die primären Daten, die zur ursprünglichen Zulassung der Wirkstoffe geführt haben. Hinzu kommen
jedoch auch Daten, mit denen Prozess- oder Produktänderungen angezeigt wurden. Dies kommt deutlich häufiger vor,
als hinlänglich bekannt ist.
Tab. 7: Prozessänderungen nach der Zulassung für verschiedene
Biopharmazeutika9.
Biopharmazeutikum
Lizensierung
Prozessänderungen
MabThera®
1998
6
Remicade®
1999
36
Enbrel®
2000
21
Humira
2003
19
®
Derartige Änderungen werden von der Fachöffentlichkeit oft
gar nicht wahrgenommen, obwohl sie anzeige- und genehmigungspflichtig und zum Teil erstaunlich signifikant sind.
Schneider CK: Biosimilars in rheumatology: the wind of change. Ann Rheum
Dis. 72(3):315-8 (Data source: EPARs on EMA website)
9
37
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Bio­pharmazeutikum
Anzahl der
Prozessänderungen
MabThera®
6
36
Remicade®
21
Enbrel®
19
Humira®
8
Orencia®
RoActemra® 4
Simponi® 2
Cimzia®1
Rilonacept
0
Regeneron®
Ilaris®1
Benlysta®
2
0
5
10
15
20
25
30
35
Abb. 7: Bei der EMA dokumentierte Prozessänderungen für zugelassene
Biopharmazeutika10
Schneider CK: Biosimilars in rheumatology: the wind of change. Ann Rheum
Dis. 72(3):315-8 (Data source: EPARs on EMA website)
10
40
38
Biosimilars – ein Handbuch
G2F-Menge der Originator-Produkt-Batches (%)
60 %
50 %
Änderung des
Herstellungsprozesses
40 %
30 %
20 %
10 %
Februar 2008
März 2009
Mai 2010
Juni 2011
Verfallsdatum
Abb. 8: Beispiel für Auswirkungen von Prozessänderungen11
Verglichen mit Originator-Batches von Etanercept, zeigten sich je nach Verfallsdatum des Wirkstoffs
unterschiedliche Glykosylierungsmuster (gelbe Punkte vor, blaue Punkte nach der Änderung des
Herstellungsprozesses)12
Dies gab Anlass zu mehreren Publikationen, inwieweit Prozessanpassungen mit Konsequenzen für die Produktqualität
akzeptabel sind.13, 14
Der durch die Bewertung derartiger Prozessänderungen immens angewachsene Datenfundus versetzt die EMA in der
Zwischenzeit in die Lage, ein detailliertes Bild dahingehend zu
entwickeln, wie sich kleine oder auch größere Molekülände McCamish M, Woollett G. (2011).
Worldwide experience with biosimilar development. MAbs 3, 209–217
11
12,13
Chrirno, AJ & Mire-Sluis, A (2004). Characterizing biological products
and assessing comparability following manufacturing changes.
Nature Biotechnology 22, 1383–1391
14
Schiestl, M et al. (2011). Acceptable changes in quality attributes
of glycosylated biopharmaceuticals. Nature Biotechnology 29, 310–312
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
rungen auf die klinische Wirksamkeit, die Sicherheit und die
Verträglichkeit der Wirkstoffe auswirken.
Zusätzlich kennt die Zulassungsbehörde natürlich auch sämtliche Spezifikationsfenster aller Biopharmazeutika. Dieses
Wissen gestattet es der Behörde, die Spezifikationsgrenzen
eines zur Zulassung eingereichten Biosimilars auf Plausibi­
lität einerseits und auf biologische Toleranz andererseits zu
überprüfen und zu bewerten. Zusammen mit den ebenfalls
eingereichten empirisch erhobenen Daten für das zuzulassende Biosimilar kann so eine souveräne und sichere Bewertung des neuen Arzneimittels erfolgen.
Dies ist ein völlig neues Vorgehen einer Zulassungsbehörde,
das getragen wird durch äußerst kompetente und souverän
agierende Experten und durch die Vorteile eines einheitlichen,
zentralen Zulassungsprozesses.
Was muss ein Biosimilar nachweisen,
bevor es von der EMA zugelassen wird?
Um die Zulassung für ein Biosimilar zu erhalten, muss der
Hersteller die Qualität, Sicherheit und die Wirksamkeit im
Vergleich zur Referenzarznei belegen. Dieses Verfahren ist
wesentlich aufwändiger und kostspieliger als das Zulassungsverfahren für klassische Generika.
Es müssen Daten zur pharmazeutischen Qualität und Daten
aus präklinischen Untersuchungen ebenso erhoben werden
wie Daten aus breit angelegten klinischen Studienprogrammen
39
40
Abb. 9: Nachweise,
die vor der Biosimilarzulassung erbracht
werden müssen
Biosimilars – ein Handbuch
Klinische
Wirksamkeit
und Sicherheit
Pharmakokinetik /
Pharmakodynamik
Präklinische Studien
Biologische Charakterisierung
Physikochemische Charakterisierung
Tab. 8: Unterschiede bei
der Zulassung von niedermolekularen Generika
und von Biosimilars
Generika
Biosimilars
Dokumentation der pharmazeutischen Qualität
•
•
Sehr detaillierte Angaben über den Herstellungsprozess und die -anlagen
•
•
Nachweis der gleichen Qualitätsstandards
wie das Referenzprodukt
(Herstellung, Aufbereitung und Verarbeitung)
•
•
Vorgeschriebenes zentralisiertes Zulassungs­
verfahren
Zulassungserteilung immer durch Europäische
Kommission / EMA
Nicht zentralisiertes Zulassungsverfahren
Zulassungserteilung in der Regel über nationale
Arzneimittelbehörde eines EU-Staates
•
•
Präklinische pharmakodynamische Studien
Erfassung des Wirkprofils durch In-vitro-Assays
Klinische pharmakokinetische Phase-I-Studien
Nachweis der Bioäquivalenz von Referenzprodukt und Generikum bzw. Biosimilar, d. h. Nachweis des gleichen Wirkprofils bei gleichen Dosen
Klinische Phase-III-Studien
Bestimmung der endgültigen Effektivität der Behandlung an einer statistisch signifikanten Patientenzahl in einer vergleichenden Studie; Anzahl
der Patienten: 300–5.000
Klinische Phase-IV-Studien
„Post-Marketing-Phase“; zusätzliche vergleichende Studien, Kombinationstherapien, Auf­
decken seltener Nebenwirkungen
•
•
In seltenen
Fällen
(geringe
Patientenzahl)
•
Testung
von Sicherheit und
Wirksamkeit
•
41
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
an Patienten. Alle zu erhebenden Daten zielen darauf ab,
Vergleichbarkeit mit der Referenzarznei zu belegen.
Das Verfahren ist sequenziell ausgelegt und wird als
„comparability exercise“ bezeichnet.
• Im ersten Schritt werden die Vergleichbarkeit der Qualität
Biosimilars
bzw. die physikalisch-chemische und die biologische Ver-
müssen für ihre
gleichbarkeit demonstriert. Hier wird die strukturelle
Zulassung deutlich
Übereinstimmung von Biosimilar und Referenzarznei in
umfang­reichere
allen relevanten Details mit einem riesigen Spektrum an
Nachweise erbrin-
analytischen Methoden belegt. Mögliche Abweichungen
gen als Generika.
von den Daten der Referenzarznei müssen plausibel erklärt
werden. Ferner wird die Reinheit des Biosimilars überprüft.
Das Produkt wird nur freigegeben, wenn im Vorfeld
definierte Spezifikationskriterien erfüllt werden.
• Im zweiten Schritt werden Biosimilar und Referenzarznei
im präklinischen Setting miteinander verglichen. In aller
Regel kann hier auf ein verkürztes Verfahren in Form von
In-vitro-Untersuchungen zugegriffen werden. Diese Untersuchungen sind in produktspezifischen Richtlinien durch
die EMA vorgegeben. Die Pharmakokinetik- und die Pharmakodynamik-Parameter und deren vordefinierter Grad
der Ähnlichkeit mit der Referenzarznei müssen begründet
und getroffen werden.
• Im dritten Schritt wird dann die klinische Vergleichbarkeit
belegt. Diese Studien haben mehr den Charakter von Sicherheitsstudien als von Wirksamkeitsstudien. Denn wenn
im ersten Schritt der „comparability exercise“ belegt ist,
42
Biosimilars – ein Handbuch
Relevant für die
dass Biosimilar und Referenzarznei ausreichend ähnlich
Zulassung eines
sind, dann ist auch damit zu rechnen, dass sie klinisch
Biosimilars ist vor
äquivalent wirken. Zwingend sind diese klinischen Studien
allem der umfang-
jedoch gefordert, um die Verträglichkeit der Biosimilars zu
reiche Nachweis
belegen. Denn die Herstellungsprozesse von Biosimilar und
der Vergleichbar-
Referenzarznei sind zwangsläufig unterschiedlich, so dass
keit zum Referenzarzneimittel.
nicht ausgeschlossen werden kann, dass analytisch nicht
oder nur schwer fassbare Komponenten eine klinische
Auffälligkeit provozieren. In klinischen Phase-I-Studien liegt
der Fokus zunächst auf der Toxikologie, der Pharmakokinetik und der Pharmakodynamik. Das heißt, der Wirkstoff wird
auf seine Reinheit und Unbedenklichkeit hin geprüft, seine
Verarbeitung im Körper nachvollzogen (Aufnahme, Verteilung im Körper, biochemischer Auf- und Umbau sowie
Ausscheidung) und ein Wirkprofil erstellt. Daran schließen
sich Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit im Sinne von
Schwere und Häufigkeit verschiedener Nebenwirkungen bei
einer oder mehreren repräsentativen Indikationen an, um
ein vergleichbares Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil zu
demonstrieren. Hierzu zählt auch ein vergleichbares
Im­munogenitätsprofil von Biosimilar und Referenzarznei.
Schwerpunkte und Anforderungen an diese Phase-III-Studien sind je nach Biosimilarklasse verschieden. Entsprechend
der Unterschiedlichkeit und Komplexität von biologischen
Pharmazeutika legt die EMA die Anforderungen jedoch
individuell und an den Leitlinien orientiert mit den Herstellern fest.
43
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Gelten dieselben Anforderungen an
Biosimilars wie an Referenzpräparate?
Prinzipiell gelten für die Zulassung von Biosimilars die
Biosimilars müs-
gleichen Anforderungen wie für die Zulassung von Innova-
sen die gleichen
torpräparaten. Für die Qualitätsaspekte gilt dies ohne
Zulassungsanfor-
Einschränkungen. Lediglich die klinischen Untersuchungs-
derungen erfüllen
programme können in einem verkürzten Setting absolviert
wie das Referenz-
werden. So können Phase-II-Studien der Dosisfindung in der
präparat.
Regel entfallen, da die pharmazeutische Formulierung, die
Wirkstärke und der Darreichungsweg des Biosimilars mit
dem Referenzprodukt übereinstimmen müssen, so dass hier
keine Abweichungen zu erwarten sind und die Vorgaben der
Referenzarznei auch für das Biosimilar gelten. Der Schwerpunkt der Phase-III-Studien liegt eher auf dem Nachweis
einer guten Verträglichkeit und weniger auf dem Nachweis
der Wirksamkeit, die ja durch den Wirkstoff vorgegeben ist,
dessen Vergleichbarkeit mit der Referenzarznei bereits
belegt wurde.
Auf Basis der Studiendaten, der umfangreichen
Dokumentation des Herstellungs- und des Analyseprozesses sowie durch eine Inspektion vor
Ort bewertet die EMA in einem zentralen Verfahren abschließend das Biosimilar.
Eine Zulassung erfolgt erst dann, wenn die EMA
anhand der eingereichten Dokumentation die
prinzipielle Ähnlichkeit zum Referenzpräparat und
damit die Qualität, Wirksamkeit und Verträglichkeit bescheinigt hat.
44
Biosimilars – ein Handbuch
Marktzugang erhält das Biosimilarpräparat dann, wenn das
Referenzpräparat seinen Patentschutz verloren hat. Unternehmen, die Biosimilars entwickeln, können jedoch bereits
vor Ablauf des Patents Studien, Versuche und weitere erforderliche Schritte unternehmen, um zeitnah nach dem Stichtag
des Patentschutzverlustes mit ihrem Produkt auf den Markt
gehen zu können.
Tab. 9: Biosimilars,
die derzeit von der
EMA evaluiert werden
(Stand Dezember 2016)15
INN
Anzahl der Anträge
Adalimumab
4
Etanercept
2
Insulin glargin
1
Pegfilgrastim
3
Rituximab
2
„Ähnlich“ statt „identisch“:
Wie „gleich“ sind Biosimilars?
Proteinlösungen
Die enorme strukturelle Komplexität von Proteinen lässt es
enthalten immer
praktisch nicht zu, dass eine Präparation eines bestimmten
und natürlicherweise eine heterogene Population
Proteins in absolut reiner Form vorliegt. Einen derartigen
Reinheitsgrad kann man nur in einem Kristall eines Proteins
erwarten. Eine Proteinlösung enthält dagegen immer auch
eines bestimmten
strukturell leicht unterschiedliche Molekülformen, die dadurch
Moleküls.
entstehen, dass einzelne Aminosäuren durch chemische Reaktionen (Deamidierung oder Oxidation) verändert wurden, dass
an den Enden Aminosäuren abgeschnitten wurden, dass sich
15
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Report/2016/12/
WC500217738.pdf
45
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
die Tertiärstruktur in Teilen verändert hat oder dass sich
Aggregate gebildet haben.
Alle diese Modifikationen, die letztlich nur einen sehr kleinen
Teil der Proteinpräparation ausmachen, lassen sich heute
analytisch nachweisen. Da sie de facto unvermeidlich sind,
müssen und können sie auch akzeptiert werden, vorausgesetzt, sie verursachen keine auffälligen Reaktionen, wenn die
Proteinpräparation beim Menschen zu Therapiezwecken
eingesetzt wird.
Um hier Sicherheit zu garantieren, werden die Bedingungen
der Herstellung und Lagerung von Biopharmazeutika extrem
konstant gehalten. Dies wiederum garantiert auch eine gewisse Konstanz der Heterogenität der Präparationen, die
durch Spezifikationsgrenzen nach oben und nach unten
definiert sind.
Untersucht man einzelne Herstellungschargen eines Bio-
Biosimilars können
pharmazeutikums hinsichtlich einer bestimmten Spezifika-
der Referenzarznei
tion, so erkennt man sehr klar die unvermeidbare Variation,
so gleichen,
bei recht großer Ähnlichkeit.
wie sich unter-
Innerhalb dieser Spezifikationsgrenzen haben sich heute auch
Chargen der
Biosimilars zu bewegen. Man kann daher in erster Näherung
Referenzarznei
konstatieren, dass Biosimilars in dem Maße der Referenz­
unterein­ander
arznei ähneln, wie sich einzelne Chargen der Referenzarznei
gleichen.
schiedliche
untereinander ähneln.
46
Biosimilars – ein Handbuch
Eine solche Aussage ist heute möglich, weil sich die Methoden
der Bioanalytik in den letzten Jahren sprungartig weiterent­
wickelt haben. Selbst komplexe analytische Herausforderungen wie die Bestimmung des Modifizierungsgrades eines
Glykoproteins sind heute lösbar und entsprechende Analysen
werden daher bei den einzureichenden Unterlagen zur Qua­
lität des Biosimilars auch verlangt.
Glykosylierungsgrad
100 %
80 %
60 %
40 %
20 %
1
2
3
4
5
6
7
8
Mögliche O-Glykosylierungspositionen
Originator-Batch
1
2
3
Biosimilar-Kandidat-Batch
A
B
C
Abb. 10: Vergleichbarkeit der Originator- und Biosimilar-Batches unter dem
Aspekt des Glykosylierungsgrades16
Blüggel, M (2012). Hochleistungsanalytik für die Entwicklung von Biosimilars.
Pharmazie in unserer Zeit 41: 24–29
16
47
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Wie wird die Qualität von Biosimilars
sichergestellt? Besondere Rolle der EMA
Biosimilars werden in Europa ausnahmslos von der Europä-
Alle Biosimilars
ischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Arz-
werden in Europa
neimittel-Agentur (EMA) und des dort angesiedelten Aus-
durch die Euro­
schusses für Humanarzneimittel (CHMP) zugelassen. Für
päische Kommission
die EMA arbeiten insgesamt rund 3.500 Sachverständige. Erst
zuge­lassen.
17
wenn der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) feststellt,
dass die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des zu beurteilenden Arzneimittels ausreichend belegt wurden, gibt er
„grünes Licht“ für die Zulassungserteilung.
Dem CHMP arbeitet unter anderem die Arbeitsgruppe für
Die von der EMA zur
Biosimilars (Similar Biological (Biosimilar) Medicinal Products
Zulassung empfoh­
Working Party; BMWP) zu. Diese erstellt die Leitlinien zur
lenen Wirkstoffe
Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Biosimilars. Die
erfüllen einen hohen
BMWP-Arbeitsgruppe gibt dem CHMP wissenschaftlichen Rat
Sicherheitsstandard.
zu Fragen der generellen Sicherheit von Biosimilars und zu
deren Vergleichbarkeit zum Original. Außerdem unterhält sie
Kooperationen mit Nicht-EU-Arzneimittelbehörden, mit der
Weltgesundheitsorganisation, mit Patientenorganisationen,
mit Arzneimittelentwicklern und mit Fachkreisen.
Durch das bei der EMA angesiedelte zentrale Zulassungsverfahren wird sichergestellt, dass alle in Europa zugelassenen
Biosimilars einem einheitlichen, extrem hohen Qualitätsstandard genügen. Dieser wiederum ist die Basis dafür, dass über
17
Die Richtlinie 93/41/EWG sah die Einführung eines zentralisierten Zulassungsverfahrens auf der Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 vor. Das zentralisierte Verfahren trat 1995 in Kraft, im selben Jahr nahm die EMA ihre Tätigkeit auf. An Stelle der Verordnung Nr. 2309/93 trat später die Verordnung (EG Nr. 726/2004 )
48
Biosimilars – ein Handbuch
mehr als zehn Jahre weder neue unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch Biosimilars gemeldet wurden noch dass
einem Biosimilar aus Sicherheitsgründen der Marktzugang
entzogen werden musste.
Wie weisen Biosimilars ihre gleiche
Wirksamkeit nach?
Biosimilars müs-
Da Biosimilars per definitionem einer Referenzarznei ähnlich
sen die gleiche
sein müssen und dies auch mit einem umfangreichen Daten-
Wirksamkeit zeigen
satz zu anspruchsvollen Analysen dokumentiert haben, kann
wie die Referenzarznei.
bereits theoretisch gefolgert werden, dass die Wirksamkeit
des Biosimilarwirkstoffs dem der Referenzarznei entsprechen
muss. Dies wird jedoch in einem präklinischen und
klinischen Untersuchungsprogramm auch empirisch belegt,
wobei das zu absolvierende Programm von der EMA in Form
produktspezifischer Richtlinien bindend vorgegeben ist.
Das Ergebnis aller Prüfungen muss die Äquivalenz der Wirksamkeit von Biosimilar und Referenzarznei sein. Das Biosimilar darf weder schlechter noch besser abschneiden. Sollte
dies der Fall sein, kann eine Zulassung nach den Regeln
dieses Verfahrens nicht erteilt werden. Somit können Ärzte,
Apotheker und Patienten davon ausgehen, dass ein als Bio­
similar ausgewiesenes Biopharmazeutikum mit einer Zulassung durch die Europäische Kommission in seiner Wirksamkeit tatsächlich der Referenzarznei analog ist.
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Extrapolation der Indikationen
Ist das Referenzprodukt für mehr als eine Indikation zugelassen, müssen im strengen Sinne die Wirksamkeit und Sicherheit des Biosimilars für jede einzelne Indikation über entsprechende Tests und Studien nachgewiesen werden.
Unter bestimmten Bedingungen, basierend auf einer Fall-zuFall-Bewertung, erlaubt die EMA jedoch eine Extrapolation einer Indikation. Dies ist z. B. dann möglich, wenn ein Biosimilar
bereits eine zur Referenzarznei vergleichbare Sicherheit und
Wirksamkeit in einer sehr sensitiven Indikation gezeigt hat.
Voraussetzung ist allerdings, dass den unterschiedlichen
Indikationen der gleiche Wirkmechanismus des Wirkstoffs
zugrunde liegt und es keine wissenschaftlichen Einwände gibt.
Somit muss der Hersteller seinen Antrag auf Indikations­
erweiterung ohne zusätzliche klinische Studien detailliert
wissenschaftlich begründen. Auf Basis dieser Begründung
entscheidet dann die EMA und erteilt oder versagt die beantragte Indikationserweiterung.
49
50
Biosimilars – ein Handbuch
Welche Vorgaben der Arzneimittel­überwachung gibt
es für Biosimilars?
Teilnehmer an kli-
Wie bei den meisten neu zugelassenen Arzneimitteln ist der
nischen Studien
Hersteller eines Biosimilars nach der Zulassung durch die
werden auch bei
Europäische Kommission verpflichtet, einen Riskmanage-
Biosimilars über
ment-Plan vorzulegen. Dieser umfasst ein Pharmakovigilanz-
Jahre beobachtet
und untersucht.
System, ein Meldesystem für unerwünschte Arzneimittel­
wirkungen (adverse event reporting), Sicherheitsstudien, die
auch von der Referenzarznei durchzuführen sind, Folgeuntersuchungen bei Studienpatienten sowie spezielle pharma­
koepidemiologische Studien (z. B. Auswertung von PatientenDatenbanken). So werden über 2.000 Patienten beobachtet,
die mit rekombinantem Wachstumshormon behandelt werden,
ob sie beispielsweise einen Diabetes entwickeln. Es werden
über 4.000 Patienten beobachtet, die mit Epoetin-Wirkstoffen
behandelt werden, ob sie unter Thrombosen leiden, eine PRCA
(pure red cell aplasia) entwickeln, oder ob eventuell ein
Tumorwachstum stimuliert wird. Und es werden Patienten
beobachtet, die mit Filgrastim-Wirkstoffen behandelt werden,
wobei die Stimulierung bei chronischer Neutropenie oder die
Mobilisierung von Stammzellen gemeldet werden.
Von zugelassenen
Solche Maßnahmen werden verlangt, obwohl durch den jah-
Biosimilars geht
relangen Einsatz der Referenzarznei bereits sehr viel über
kein höheres
potenzielle unerwünschte Arzneimittelwirkungen bekannt
Sicherheitsrisiko
ist. Und grundsätzlich ist bei einem zugelassenen Biosimi-
aus als vom Refe-
lar auch von keinem höheren Sicherheitsrisiko auszugehen,
renzarzneimittel.
als dies dem Referenzprodukt zu eigen ist.
51
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Dennoch gehört die Überwachung eines Arzneimittels
nach seiner Einführung mit Blick auf Sicherheit und Nebenwirkungen zu einem wichtigen Standbein der generellen
Arzneimittelsicherheit, dem sich natürlich auch Biosimilars
stellen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei unerwünschte
Bei Biosimilars
immunologische Reaktionen. Hier liegt keine besondere
muss wie bei an-
Gefahr bei den Biosimilars. Vielmehr muss bei Biopharma-
deren Biopharma-
zeutika generell ein besonderes Augenmerk auf immunolo-
zeu­tika auf die
gische Unverträglichkeiten gelegt werden. Dies liegt zum
Immunogenität
einen in der makromolekularen Struktur begründet. Zum
der Moleküle
anderen können minimale Verunreinigungen aus der Wirts-
geachtet werden.
zelle oder dem Fermentationsmedium eine immunologische
Reaktion provozieren.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass dieses Problem in der
Praxis viel kleiner ist, als es ursprünglich antizipiert wurde.
Biosimilars, so das Resümee aus millionenfachem Einsatz,
sind ebenso sicher einzusetzen wie die entsprechende Referenzarznei.
52
Biosimilars – ein Handbuch
Situation außerhalb der EU
Nicht nur in Europa gibt es ein Regelwerk für die Zulassung
von Nachfolgeprodukten von patentfreien Biopharmazeutika.
Allerdings sind die Standards bisher keinesfalls harmonisiert,
weshalb eine gegenseitige Anerkennung auch nicht möglich ist.
Die EMA kooperiert mit folgenden Partnern:
• Health Canada (eine finalisierte Richtlinie „Guidance on
Subsequent Entry Biologics“ wurde im März 2010 publiziert)
• Japan (eine Richtlinie „Guideline on quality, safety and efficacy of follow-on biologics“ wurde im März 2009 publiziert)
• WHO (eine Richtlinie „Guidelines on Evaluation of Similar
Biotherapeutic Products“ wurde im Oktober 2009 verabschiedet)
• FDA (Die Richtlinie „Scientific Considerations in Demonstrating Biosimilarity to a Reference Product“18 und die
Richtlinie „Biosimilars: Questions and Answers Regarding
Implementation of the Biologics Price Competition and
Innovation Act of 2009“19 wurde am 28.4.2015 publiziert.
Andere Richtlinien liegen bisher noch als Diskussions­
entwurf vor 20).
18
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/GuidanceComplianceRegulatory
Information/Guidances/UCM291128.pdf
19
http://www.fda.gov/downloads/Drugs/GuidanceComplianceRegulatory
Information/Guidances/UCM444661.pdf
20
http://www.fda.gov/Drugs/GuidanceComplianceRegulatoryInformation/
Guidances/ucm290967.htm
53
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Ferner wurden die CHMP-Guidelines der EMA von den Zulas-
Biosimilars werden
sungsbehörden in Australien und Malaysia übernommen.
weltweit recht
unterschiedlich
Letztlich wird aber zu Recht gefordert, dass in Europa verkehrsfähige Nachfolgeprodukte von Biopharmazeutika das
europäische Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, um
hier den Status eines Biosimilars zu erlangen. Das ist für viele
im Weltmarkt befindliche Produkte nicht der Fall. Vor allem
aus Indien kommen eine ganze Reihe solcher Produkte, von
denen es zum Teil in Europa noch keine Vertreter gibt.
So ist z. B. in Indien bereits ein monoklonaler Antikörper
Reditux®, ein Nachahmerprodukt für Rituximab, seit 2007
zugelassen. Mit der Zulassung eines Rituximab-Biosimilars
in Europa wird für 2017 gerechnet. Auch ist seit 2007 ein
Nachahmerprodukt des Interferons alfa-2b in Indien auf dem
Markt. Seit 2003 sind auch Insulin-Nachahmerprodukte in
Indien verfügbar. Diese Präparationen haben die hohen Hürden der EMA nicht nehmen können und wurden entweder von
der Behörde abgelehnt, oder der pharmazeutische Hersteller
hat den Zulassungsantrag zurückgezogen. Ähnliches gilt für
eine rekombinante Hepatitis-B-Vakzine.
reguliert.
54
Biosimilars – ein Handbuch
Die Zulassung
Diese Punkte machen einiges deutlich:
durch die EMA ist
ein „Gütesiegel“,
1.Die Zulassung eines Biosimilars durch die EMA ist ein an-
auf das sich Ärzte
spruchsvoller und ein strikt auf Qualität und Sicherheit aus-
und Patienten ver-
gelegter Prozess, der alles andere als ein „Selbstläufer“ ist.
lassen können.
2.Nicht jedes Nachahmermolekül aus der Klasse der Biopharmazeutika ist ein Biosimilar nach europäischem Standard. Nicht in Europa zugelassene Nachahmerpräparate
besitzen hier auch keine Verkehrsfähigkeit und dürfen am
Patienten nicht eingesetzt werden.
3.Das zeigt: Die Zulassung durch die EMA ist ein „Gütesiegel“,
auf das sich Ärzte und Patienten verlassen können. Sie können in aller Regel in den gleichen Indikationen eingesetzt
werden, für die die Referenzarznei eine Zulassung besitzt.
Bei nicht vortherapierten Patienten macht es faktisch keinen Unterschied, ob die Referenzarznei oder ein Biosimilar
eingesetzt wird. Dies gilt für die Wirksamkeit ebenso wie
für die Verträglichkeit.
Zulassung, Wirksamkeit und Qualität von Biosimilars
Mythen und Fakten zu Biosimilars
Mythos
Fakt
Biosimilars können ebenso wie
Auch Biosimilars müssen in einem aufwändigen Verfahren
Generika zu einem sehr geringen
hergestellt und extrem umfangreich getestet werden. Des-
Preis angeboten werden.
halb können Biosimilars zwar etwas preiswerter als die Referenzarznei sein, aber nicht beliebig billig angeboten werden.
Biosimilars werden irgendwo
Nur Nachahmerprodukte, die ein Zulassungsverfahren bei
auf dieser Welt produziert und
der EMA erfolgreich durchlaufen haben, sind in Deutsch-
zugelassen und können dann in
land verkehrsfähig und dürfen als Biosimilars bezeichnet
Deutschland eingesetzt werden.
werden.
Biosimilars sind von schlech-
Hersteller von Biosimilars müssen für die Zulassung, die
terer Qualität als das Referenz-
Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit nach den gleichen
arzneimittel.
Standards nachweisen, die auch für die Zulassung der
Referenzarznei gegolten haben.
Bei Biosimilars treten häufiger
Biosimilars müssen in den Zulassungsstudien zeigen, dass
Nebenwirkungen auf.
sowohl das Wirkungs- als auch das Nebenwirkungsspektrum vergleichbar ist mit dem des Referenzpräparats.
Die Einführung von Biosimilars
Seit Zulassung der ersten Biosimilars wurden weder
birgt die Gefahr, dass neue uner-
neue unerwünschte Arzneimittelwirkungen durch diese
wünschte Arzneimittelwirkungen
Wirkstoffe gemeldet, noch musste einem Biosimilar aus
für einen lange eingeführten
Sicherheitsgründen die Marktzulassung entzogen werden.
Wirkstoff auftreten.
Biosimilars sind wesentlich
Biopharmazeutika müssen generell hinsichtlich ihrer
immunogener.
Immunogenität bewertet werden. Dies gilt auch für Biosimilars. Und auch hier gilt das Ähnlichkeitsprinzip zwischen
Referenzarznei und Biosimilar.
Tab. 10: Mythen und Fakten zu Biosimilars
55
56
Biosimilars – Ein Handbuch
Kapitel
3
BIOSIMILARS
IN DER VERSORGUNG
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
57
Biosimilars in der Versorgung
In welchen Indikationen kommen Biosimilars aktuell
zum Einsatz?
Derzeit gibt es in Deutschland Biosimilars in sieben verschiedenen Wirkstoffgruppen: Epoetin, Etanercept, Filgrastim,
Follitropin, Infliximab, Insulin glargin und Somatropin.
Zudem befinden sich aktuell (Stand Dezember 2016) zwölf
Wirkstoffe (Adalimumab (4), Etanercept (2), Insulin glargin,
Pegfilgrastim (3) und Rituximab (2)) im Zulassungsprozess.21
In einer fortgeschrittenen Entwicklung befinden sich außerdem Biosimilars zu Bevacizumab, Cetuximab, Darbepoetin
alfa, Insulin aspart, Peginterferon alfa-2a, Ranibizumab und
Trastuzumab.
Insgesamt wurden bisher 32 Anträge durch die EMA abschlie-
Bisher haben
ßend begutachtet. In 23 Fällen wurde die Zulassung erteilt,
Biosimilars von
sieben Anträge wurden von den Herstellern zurückgezogen,
Enoxaparin, Epoe-
und in zwei Fällen wurde eine Zulassung versagt.
tin, Etanercept, Fil-
Diese Zusammenfassung lässt wichtige Schlüsse zu:
Insulin glargin
grastim, Infliximab,
und Somatropin
1. Der Zulassungsprozess ist eine substanzielle Hürde, bei
das strenge
der alle Aspekte der Konzipierung und der Realisierung der
Zulassungsver­
Herstellung eines Biosimilars auf einen kompromisslosen
fahren der EMA
Prüfstand gestellt werden. Eine Zulassung wird nur dann
erfolgreich durch-
erteilt, wenn Qualität, Wirksamkeit und Verträglichkeit auf
laufen.
Basis vordefinierter Kriterien belegt sind. Die Tatsache,
21
http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Report/2016/12/
WC500217738.pdf
58
Biosimilars – ein Handbuch
dass Anträge auch negativ beschieden wurden (siehe Kap. 2,
Tab. 6), zeigt, dass Zulassungsanträge für Biosimilars von
der EMA nicht einfach „durchgewinkt“ werden, und dass
man sich auf das Urteil der EMA verlassen kann.
2. Das noch relative kleine Indikationsspektrum, das derzeit
durch Biosimilars bedient werden kann, wird sich in absehbarer Zeit deutlich ausweiten. Das ist eine gute Nachricht
für viele chronisch Kranke, die künftig noch besser mit
kostengünstigen Medikamenten versorgt werden können.
3.Auch werden etliche Biosimilars aus der Klasse der Tumortherapeutika die Therapieoptionen signifikant erweitern.
Hierbei handelt es sich in erster Linie um rekombinante,
monoklonale Antikörper.
4.Es ist zudem damit zu rechnen, dass durch die Verfügbarkeit von Biosimilars im Bereich dieses hochpreisigen Arzneimittelsegments Interventionsstrategien, die derzeit noch
wegen limitierter klinischer Erfahrung als Second- oder
Third-Line-Option eingestuft werden, künftig als erste Interventionsoption zugelassen werden.
5.Vor allem wird das Gesundheitssystem von der Ausweitung
des Wirkstoffspektrums an Biosimilars profitieren. Die
Kostenträger rechnen mit einem Einsparungspotenzial in
Milliardenhöhe.
59
Biosimilars in der Versorgung
Verbesserung der Versorgung
Biopharmazeutika gehören zu den hochpreisigen Arzneimitteln. Daher überrascht es nicht, dass offensichtlich Bestrebungen vor allem seitens der Kostenträger zu erkennen sind,
die Einsatzhürden für diese Wirkstoffe möglichst hoch anzusetzen. Dies birgt die Gefahr einer Unterversorgung derjenigen, die nach therapeutischen Kriterien eigentlich mit derartigen Wirkstoffen behandelt werden sollten. Dies lässt sich
beispielsweise eindrucksvoll an den Verordnungszahlen für
G-CSF-Präparate in UK belegen (Abb. 11). Mit Einführung von
G-CSF-Biosimilars wurde der negative Verordnungstrend
schlagartig umgekehrt.
Wachstumsvolumen bei G-CSF in UK
20 %
17 %
16 %
17 %
13 %
12 %
9 %
8 %
4 %
0 %
-2 %
-5 %
-4 %
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Im September 2008 wurden die Biosimilars
durch die EMA zugelassen.
Abb. 11: Prozentuale Änderung der Verordnung von G-CSF-Präparaten in UK,
bezogen auf das Vorjahr
60
Biosimilars – ein Handbuch
Ähnliche Entwicklungen sind auch für andere Indikationen
zu erwarten, sobald günstigere Biosimilarpräparate verfügbar
werden. Hiervon werden im besonderen Maße Tumorpatien­ten
profitieren. Ferner können auch Rheuma- und PsoriasisPatienten mit einer besseren medikamentösen Versorgung
rechnen.
Erweiterung des Indikationsspektrums
Während der ersten zehn Jahre seit der Verfügbarkeit von Biosimilars wurden in erster Linie die Indikationsgebiete Wachstumsstörungen (Somatropin), Onkologie (Epoetine, Granulozyten-Koloniestimulierender Faktor) und Nephrologie (Epoetine) durch Biosimilars bedient. Das beginnt sich nun deutlich
zu ändern. Hinzugekommen sind bereits die Indikationsgebiete
Rheumatologie, Gastroenterologie und Dermatologie (Inflixi-
Wachstumsstörungen
Fertilitätsstörun­gen
Chro­nisch
entzündliche
Erkrankungen
Onkologie
BIOSIMILARS
Hepatitis-CInfektion
Nephro­logie
Diabetes
Altersbedingte
MakulaDege­neration
Abb. 12: Indikationsspektrum, das durch zugelassene Biosimilars und durch
Biosimilars in der fortgeschrittenen Entwicklung abgedeckt wird
61
Biosimilars in der Versorgung
mab, Etanercept), Diabetes (Insulin glargin) und Fertilitätsstö-
Mit Insulin-Bio­
rungen (Follitropin). Weitere Indikationen werden durch Biosi-
similars werden
milars in fortgeschrittener Entwicklung zeitnah hinzukommen.
bei dem steigenden
Bedarf erhebliche
Mit einem Insulin-aspart-Biosimilar wird in absehbarer Zeit
Therapiekosten
neben dem bereits zugelassenen Insulin-glargin-Biosimilar
eingespart.
ein weiteres modernes Insulin-Biosimilar für den DiabetesMarkt verfügbar. Zwar zählen Insulin-Präparate zu den eher
preisgünstigeren Biopharmazeutika. Wegen der enormen Größe des Diabetes-Marktes und der weiter steigenden Prävalenz
des Typ-2-Diabetes wird mit Einführung der Insulin-Biosimilars dennoch mit einer deutlichen Entlastung bei den Arzneimittelkosten gerechnet. Zudem werden zunehmend mehr Patientinnen und Patienten, die heute noch aus Kostengründen
mit unmodifiziertem Humaninsulin behandelt werden, von den
modernen Analog-Insulinen profitieren können.
Weiter wird die Onkologie von den in der Entwicklung befindlichen Biosimilars in erheblichem Maße profitieren. Hierbei
handelt es sich fast durchweg um sehr hochpreisige Wirkstoffe. Durch die Zulassung weiterer Biosimilars in diesem
Bereich ist nicht nur mit erheblichen Einsparungen zu rechnen. Man kann auch davon ausgehen, dass bestimmte Wirkstoffe aus der Second- oder Third-Line-Therapie den Sprung
in die First-Line-Therapie schaffen werden, wodurch das Verordnungsvolumen deutlich gesteigert wird. Auch dies wird
letztlich wieder den schwer kranken Patienten zugutekommen.
Unter den neuen Krebstherapeutika befinden sich mit Bevacizumab, Cetuximab, Rituximab und Trastuzumab vier Antikörper. Lange Zeit wurde bezweifelt, dass sich rekombinante,
62
Biosimilars – ein Handbuch
monoklonale Antikörper als Biosimilars herstellen lassen. Die
aktuellen Entwicklungen widerlegen diese pessimistische
Prognose, denn mit Infliximab hat tatsächlich das erste monoklonale Antikörper-Biosimilar die Hürde der europäischen
Zulassung genommen. Ferner wurde kürzlich mit einem
Etanercept-Biosimilar ein Fusionsprotein als Biosimilar zugelassen. Zudem wird mit PEG-Filgrastim auch ein Biosimilar
für die supportive Therapie von Tumorerkrankungen verfügbar.
Mit Ranibizumab als Biosimilar wird ein Antikörperfragment
eingeführt, das große Bedeutung bei der Behandlung der
Altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) erlangt hat.
Diese Therapie noch weiter verfügbar zu machen, kann als
echter Fortschritt bei der Bedienung wichtiger „medical
needs“ bezeichnet werden, denn nach wie vor bildet die
AMD die primäre Ursache für Altersblindheit, obwohl sie
mit einer lokalen Antiangiogenese-Strategie sehr gut therapierbar ist.
In der Tumor­-
Ein Adalimumab-Biosimilars wird neben den bereits verfüg-
therapie stehen
baren Biosimilars für Infliximab und Etanercept das Gesund-
bald Biosimilars
heitssystem im Bereich vieler chronisch entzündlicher Krank-
von monoklonalen
Antikörpern zur
Verfügung.
heiten deutlich entlasten. Dies trifft auch für Antikörper zu, die
gegen B-Zellen gerichtet sind und die heute noch meist ausschließlich bei B-Zell-Tumoren eingesetzt werden. So hat kürzlich der Anti-CD20-Antikörper Rituximab auch eine Zulassung
für den Einsatz bei der rheumatoiden Arthritis bekommen.
Und mit Darbepoetin alfa und Peginterferon alfa-2a werden
Biosimilars die Behandlungsoptionen für Dialysepatienten
und von Hepatitis-C-Infektionen erweitern.
63
Biosimilars in der Versorgung
Wann ist der Einsatz von Biosimilars
sinnvoll?
Biosimilars sind nach strengen Kriterien auf Qualität, Wirk-
Biosimilars sind
samkeit und Sicherheit geprüfte Arzneimittel, die zudem
dann angezeigt,
durch die Bezeichnung „Biosimilar“ von der EMA, der zentra-
wenn die entspre-
len Zulassungsbehörde in der EU, als „ähnlich“ zu einem seit
chende Indikation
vielen Jahren im Markt befindlichen Referenzarzneimittel
vorliegt.
klassifiziert wurden. Ihr Einsatz ist immer dann sinnvoll, wenn
bei einem Patienten oder einer Patientin eine Indikation für
das Arzneimittel angezeigt ist.
In aller Regel entsprechen die Indikationen, für die ein Biosimilar zugelassen ist, auch den Indikationen, die für die Referenzarznei zum Zeitpunkt der Zulassung des Biosimilars ausgewiesen sind. Somit kann man schlussfolgern, dass die
Referenzarznei und ein Biosimilar therapeutisch äquivalent
sind. Daraus ergibt sich, dass für therapienaive Patientinnen
und Patienten sowohl die Referenzarznei als auch das Biosimilar eingesetzt werden können. Aus ökonomischen Überlegungen sollte allerdings die Wahl auf das Biosimilar fallen.
Der Beleg der prinzipiellen pharmazeutischen Äquivalenz von
Wo möglich, sollte
Referenzarznei und dem entsprechenden Biosimilar durch die
aus Kostengründen
EMA legt nahe, dass sich beide Präparate auch austauschen
das Biosimilar
lassen. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn es sich um
eingesetzt werden.
einen therapienaiven Patienten handelt. Hier macht es
keinen Unterschied, ob die Referenzarznei oder das Biosimilar
eingesetzt wird, so dass sich der Therapeut künftig in der
64
Biosimilars – ein Handbuch
Regel sicher für das kostengünstigere Präparat entscheiden
wird. Die Entscheidung, welches Arzneimittel eingesetzt wird,
sollte dabei ausschließlich vom behandelnden Arzt getroffen
werden.
Ist ein Patient hingegen auf ein bestimmtes Arzneimittel eingestellt, sollte ein Austausch – obwohl prinzipiell möglich,
wie immer mehr empirische Daten auch tatsächlich zeigen –
kritisch hinterfragt werden. Ein solcher Austausch kann Adhärenzprobleme nach sich ziehen, denn nicht selten kennen
die chronisch kranken Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel sehr genau.
Warum ist der Einsatz von Biosimilars
sinnvoll?
Biopharmazeutika
sind nicht zuletzt
wegen der sehr ho-
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen rasant. Zwar ist
der Anteil der Arzneimittelkosten an den Gesamtkosten mit
ca. 16 % relativ gering. Allerdings sind die Kostensteige-
hen Entwicklungs-
rungen in diesem Segment überproportional. Das liegt
kosten sehr teuer.
daran, dass Innovationen, und im besonderen Maße innovative Biopharmazeutika, ausgesprochen kostspielig sind.
Dies ist keineswegs unberechtigt, denn die Entwicklungs­
kosten sind immens. Zudem ist die Entwicklung eines Biopharmazeutikums mit einem erheblichen unternehmerischen Risiko verbunden. „Drugability“, d. h. die Eignung
des zu adressierenden Targets, nach Modulation durch
einen Wirkstoff auch das Pathogenitätsgeschehen zu beeinflussen, einerseits, als auch die Verträglichkeit des Wirk-
65
Biosimilars in der Versorgung
stoffs andererseits, sind im Vorfeld der klinischen Testung
eines solchen Wirkstoffs – also bis kurz vor Abschluss der
Entwicklung – kaum zuverlässig vorhersehbar.
Besteht allerdings die Möglichkeit, in diesem innovativen
Biosimilars sind
Segment mehr Wettbewerb zu generieren, muss die-
eine Möglichkeit,
se Möglichkeit genutzt werden. Das ist der Fall, wenn der
Wettbewerb bei
Patentschutz für den Wirkstoff abgelaufen ist und der Wirk-
den teuren Bio-
stoff somit formal den Status der Innovation verlassen hat.
pharmazeutika
zu generieren.
Wie hoch beläuft sich bei konsequentem Einsatz von
Biosimilars das Einsparpotenzial?
Biosimilars werden selbstverständlich preiswerter sein als
die entsprechenden Referenzarzneimittel. Und das muss
auch so sein. Zwar ist der Aufwand zur Herstellung beider
Arzneimittelgruppen ganz ähnlich und würde daher einen
Preisabschlag nicht zwingend rechtfertigen. Allerdings entfällt bei der Herstellung eines Biosimilars ein guter Teil des
unternehmerischen Risikos, das eingegangen werden muss,
wenn man sich entschließt, ein neues Biopharmazeutikum
zu entwickeln. Denn die Fragen nach „drugability“ einerseits
und „general safety“ andererseits wurden durch den jahrelangen klinischen Einsatz der Referenzarznei eindeutig positiv beantwortet. Hier liegt eines der ganz großen Risiken
für den Hersteller eines neuen Biopharmazeutikums, und
diese Risiken rechtfertigen einen großen Anteil der teils
extremen Kosten vieler dieser Wirkstoffe.
66
Biosimilars – ein Handbuch
Biosimilars
könnten
ca. 25 % günstiger
Erste Einschätzungen für zu realisierende Einsparpotenziale durch den verstärkten Einsatz von Biosimilars gibt es
bereits:
sein als die
Referenz­arzneimittel.
Laut BARMER GEK Arzneimittelreport 2016 lässt sich in den
nächsten fünf Jahren durch eine konsequente Verschreibung von Biosimilars eine halbe Milliarde Euro allein bei der
BARMER GEK an Arzneimittelausgaben einsparen.
Grund dafür ist, dass einige der umsatzstärksten biotechnologisch hergestellten Medikamente kürzlich ihren Patentschutz verloren haben oder diesen in Kürze verlieren werden. Damit werden mehr Biosimilars auf den Markt
drängen.
Ein Biosimilar ist dabei im Schnitt etwa 25 % günstiger als
das entsprechende Referenzarzneimittel.
Die Biosimilarquoten differieren nach den Auswertungen
der BARMER GEK dabei je nach Kassenärztlicher Vereinigung um fast 100 %. Während die Ärztinnen und Ärzte in
Bremen in 54,2 % der Fälle Biosimilars verordnen, sind es
im Saarland nur 27,4 %. Wenn man die einzelnen Präparate
betrachtet, unterscheiden sich die Verschreibungsquoten
sogar um das bis zu 19-Fache. Mecklenburg-Vorpommern
weist gar eine „Null-Quote“ für den biosimilaren Wirkstoff
Somatropin aus. Die BARMER GEK weist darauf hin, dass
sich diese enormen regionalen Differenzen bei den Verordnungsquoten nicht medizinisch erklären lassen.
67
Biosimilars in der Versorgung
Mythen und Fakten zu Biosimilars
Mythos
Fakt
Mit den derzeit verfügbaren
Das Spektrum der Biosimilars wird sich deutlich erweitern.
Biosimilars ist das Behandlungs-
Im Zulassungsverfahren befinden sich derzeit u. a. mit Adali-
spektrum bereits ausgereizt.
mumab, Trastuzumab und Rituximab drei neue Wirkstoffe.
Etliche weitere Biosimilars befinden sich in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase.
Von Biosimilars werden nur die
Vielfach muss man bei den hochpreisigen Biopharmazeu-
Kostenträger profitieren.
tika eine therapeutische Unterversorgung feststellen, die
vor allem durch die hohen Kosten begründet ist. Durch
die immer bessere Verfügbarkeit von Biosimilars in vielen
weiteren Indikationen wird sich auch die Versorgung der
Patienten verbessern, die somit als Profiteure dieser Entwicklung zu bezeichnen sind.
Biosimilars werden das Gesund-
Wegen des hohen Preisniveaus im Bereich der Biopharma-
heitssystem ökonomisch kaum
zeutika führen bereits prozentual eher geringe Preisnach-
entlasten, da sie kaum günstiger
lässe zu absolut hoch signifikanten Einsparungen. Zwar
angeboten werden als die Refe-
können Biosimilars nicht mit den Wirtschaftlichkeitspoten-
renzpräparate.
zialen der niedermolekularen Generika angeboten werden,
aber die Einsparungen werden erheblich sein.
Tab. 11: Mythen und Fakten zu Biosimilars
Kapitel
4
BIOSIMILARS 2.0:
MONOKLONALE
ANTIKÖRPER
Prof. Dr. Theo Dingermann, Dr. Ilse Zündorf
69
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
Was unterscheidet die kommenden Biosimilars von
den bislang zugelassenen?
Bis Ende 2016 waren acht Wirkstoffklassen als Biosimilars
verfügbar: Enoxaparin-, Epoetin-, Etanercept-, Filgrastim-,
Follitropin-, Infliximab-, Insulin glargin- und SomatropinBiosimilars. Vertreten sind demnach unmodifizierte Proteine
(Insulin glargin- und Somatropin-Biosimilars) ebenso wie
Glykoproteine (Epoetin-, Etanercept-, Follitropin- und Infliximab-Biosimilars). Dieses Spektrum wird in absehbarer Zeit
signifikant erweitert.
Die Weichen hat die EMA bereits gestellt, die Richtlinien für
die Prüfung und Zulassung von Insulin-, Interferon-alfa- und
Interferon-beta-Biosimilars bereits publiziert hat.
Es sind aber vor allem die Biosimilars von monoklonalen
Für neue Biosimi-
Antikörpern, die die Einsatzmöglichkeiten von Biosimilars
lars sind bereits
massiv erweitern. War die Herstellung von Somatropin- und
Prüfrichtlinien
Filgrastim-Biosimilars bis vor einigen Jahren nur schwer
vorbereitet.
vorstellbar, kam wegen der erforderlichen Glykosylierung die
Herstellung von Epoetin- und Follitropin-Biosimilars fast einer
Provokation gleich. So wurden mit der Herstellung des ersten
Biosimilars eines monoklonalen Antikörpers (Infliximab) und
des ersten Biosimilars eines Rezeptor-Antikörper-Fusionsproteins (Etanercept) die letzten Zweifel ausgeräumt, dass
praktisch jedes Biopharmazeutikum so kopiert werden kann,
dass es eine analoge klinische Wirksamkeit und Verträglichkeit aufweist, wie die entsprechende Referenzarznei.
70
Biosimilars – ein Handbuch
Monoklonale Antikörper als Paradebeispiel für
Biosimilarität
Vor allem
Monoklonale Antikörper sind noch einmal um vieles größer als
monoklonale
die „klassischen“ Biopharmazeutika. So besteht beispielswei-
Antikörper sind
se gentechnisch hergestelltes Insulin aus knapp 800 Atomen.
als Biosimilars
interessant.
Somatropin oder Epoetin sind im Vergleich dazu ungefähr
viermal größer. Aber monoklonale Antikörper weisen mehr als
20.000 Atome auf. Sie sind zudem komplex glykosyliert, wobei
die Zuckerketten im Falle der Antikörper nicht nur die biologische Halbwertszeit beeinflussen, sondern auch spezielle
Reaktionen von Komponenten des Immunsystems auf den
Physikochemische Charakteristika
Biologische Charakteristika
Variable Region
• Deamidierung
• Oxidation
• N-terminales Pyro-Glu
• Glykosylierung
• Glykierung
• …
Bindung
•Affinität
•Avidität
• Immunreaktivität / Kreuzreaktivität
• Unerwünschte Reaktivität
•…
Konstante Region
•Deamidierung
• Oxidation
• Acetylierung
• Glykierung
• Glykosylierung (Fucosylierung,
Sialylierung, Galactosylierung,
Mannosylierung)
• C-terminales Lys
• Verschiebung / Auflösung
der Disulfidbrücken
• Fragmentierung / Clipping
• …
Effektorfunktion
•Komplement-Interaktion
• FcRn, FcR-Interaktion
• Interaktion mit dem Mannan-
bindenden Liganden
• Interaktion mit MannoseRezeptor
•…
Andere biologische Eigenschaften
•PK-Eigenschaften
• Epitop / Immunogenität
• Modulierende Region
(Tregitope …)
•…
Abb. 13: Physikochemische und biologische Charakteristika von Antikörpern
71
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
Immunkomplex zwischen Antikörper und beispielsweise attackierter Tumorzelle steuern. Hier entscheidet sich maßgeblich die Reaktion mit dem Komplement-System, die Bindung
an sogenannte Fc-Rezeptoren, durch die Immunreaktionen induziert, aber auch gebremst werden und die Interaktion mit
einer Reihe anderer Rezeptoren.
Eine kleine Auswahl kritischer Positionen an einem ModellAntikörpermolekül soll hier erwähnt werden, die zeigen, welche Herausforderungen bei der Entwicklung eines AntikörperBiosimilars zu meistern sind, um das Molekül der
Referenzarznei zu kopieren:
Pyro-E
O
O
D
Pyro-E
D
D
D
O
O
G
D
D
G
G
K
G
K
(9600)2 ≈ 108
potenzielle Varianten
• Pyro-E (2)
• Deamidierung (D; 3 x 2)
• Methionin-Oxidation (O; 2 x 2)
• Glykierung (G; 2 x 2)
• Mannose-reich, G0, G1, G1, G2 (5)
•Sialylierung
• C-terminales Lysin (2)
• 2 x 4 x 4 x 5 x 5 x 2 = 9600
Kozlowski S, Swann (2006). Current and future issues in the manufacturing and development of monoclonal antibodies. Advanced Drug Delivery
Reviews 58, 707–722
22
Abb. 14: Variable Posi­
tionen an einem Modell­
antikörper 22
72
Biosimilars – ein Handbuch
An etlichen
Positionen eines
Antikörper­moleküls
können chemische
Modifikationen
auftreten.
• Ganz oben, am N-Terminus des Antikörpers, kann die Aminosäure Glutaminsäure zu Pyroglutaminsäure zyklisieren
(Pyro-E). Diese Position ist zweimal pro Antikörper vorhanden.
• Asparagin- und Glutamin-Reste können relativ leicht deamidiert werden, was deutliche Strukturänderungen nach
sich zieht. Sechs Positionen sind in dem Modell-Antikörper
gekennzeichnet.
• Methionin-Reste lassen sich oxidieren. Hier wurden zwei
Positionen markiert.
• Zuckerketten findet man in einem IgG-Mokekül an vier Positionen.
• Glykosylierungsheterogenität ergibt sich aus teils partiell
aufgebauten Zuckerbäumen.
• Eine endständige Sialinsäure trägt nicht jeder Zuckerbaum.
Dies führt wegen der negativen Ladung der Sialinsäure zu
Ladungsvariabilitäten. Zudem sind die endständigen Sialinsäurereste an der Auswahl beteiligt, an welchem FcRezeptor der Antikörper bindet.
• Schließlich kann auch über die C-terminale Aminosäure
(K = Lysin) Strukturheterogenität in das Antikörpermolekül
eingeführt werden.
Für den Modell-Antikörper ergeben sich so nahezu 108 mögliche Strukturvariationen (Abb. 14). Da man jedoch so genau
über die Variationen Bescheid weiß und die einzelnen Positionen mit modernen analytischen Verfahren exakt bestimmen
kann, dienen sie als Gradmesser für die Zuerkennung des
Prädikats „Biosimilarität“, was noch einmal unterstreicht,
wie engmaschig hier entschieden wird.
73
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
Neben der terminalen Sialinisierung der Zuckerketten-Variati-
Für die Funktio-
on steht dabei eine weitere Variante unter ganz besonderer
nalität des Anti-
Beobachtung. Dies ist der Fucose-Rest relativ nah in Nachbar-
körpers ist die
schaft zur Asparaginsäure, die den Zuckerbaum fixiert. Von
Zusammensetzung
diesem Rest weiß man, dass er ganz direkt das biologische
der Zuckerketten
Verhalten des Antikörpers beeinflussen kann. Je weniger von
extrem wichtig.
diesem Fucose-Rest in einer Antikörperpopulation vorhanden
ist, umso fulminanter fällt die sogenannte antikörperabhängige zelluläre Zytotoxizität (ADCC) aus. Darunter versteht man
die Zerstörung einer Zelle (beispielsweise einer Tumorzelle)
durch natürliche Killerzellen, die über einen an die Zelle angedockten Antikörper angelockt werden. Von einem in der Tumortherapie eingesetzten biosimilaren Antikörper erwartet
man, dass er genau die ADCC-Aktivität entfaltet, wie der
Referenz­antikörper. Auch dies bedeutet, dass die Strukturvorgaben sehr genau bekannt sein müssen und zu treffen sind.
Für die Entwicklung solcher Biosimilars bedeutet das riesige
Herausforderungen. So müssen die Moleküle möglichst identische Strukturen aufweisen und dies gilt auch für Mikrohe­
terogenitäten. Es muss gezeigt werden, dass mögliche, kleine
Unterschiede zwischen dem biosimilaren Antikörper und dem
Referenzprodukt keine signifikanten Auswirkungen auf die
klinische Wirksamkeit und / oder die klinische Sicherheit
besitzen. Dazu müssen die Daten aus physikochemischen
Analysen und Strukturanalysen mit Daten aus Funktionsassays kombiniert werden. Und letztlich müssen die Wirk­
samkeit und vor allem die Verträglichkeit durch ein sorgfältig
geplantes klinisches Studienprogramm belegt werden.
74
Biosimilars – ein Handbuch
Fuc
1
Asn
(297)
Glc 4
NAc
1 Glc 4
NAc
1
6
1 Glc 4
NAc
1
2
1 Man
1 Glc 4
NAc
1
Gal
3,6 2 Neu
Ac/
Gc
Gal
3,6 2 Neu
Ac/
Gc
Man
3
Asn: Asparagin
GlcNAc: N-Acetylglucosamin
Man: Mannose
2
1 Man
Gal:Galaktose
NeuAc/Gc:Sialinsäure
Anteil lysierte B-Zellen (%)
120
nur 26 % fucosyliert
100
80
60
40
20
100 % fucosyliert
0
10
20
30
40
Antikörperkonzentration (ng/mL)
Abb. 15: Variationen in der Zuckerstruktur und mögliche physiologische Konsequenzen
Dies alles lässt sich heute lösen, und so wundert es nicht,
dass jüngst ein erster monoklonaler Antikörper (Infliximab)
und ein erstes Rezeptor-Antikörper-Fusionsprotein (Etanercept) als Biosimilar von der Europäischen Kommission die
Zulassung erhielten.
50
75
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
Wann werden die nächsten Biosimilars den Markt
erreichen?
Der erste biosimilare monoklonale Antikörper (Inflectra® / Ein monoklonaler
Remsima ) wurde im September 2013 von der Europäischen
biosimilarer Anti-
Kommission zugelassen. Als Referenzarznei für die Entwick-
körper wurde
®
lung dieses Infliximab-Biosimilars diente Remicade der
bereits von der
Firma MSD. Inflectra® / Remsima® und das 2016 zugelassene
EMA zugelassen.
®
Flixabi® sind für folgende Indikationen zugelassen: Rheuma­
toide Arthritis (RA), Ankylosierende Spondylitis, Morbus Crohn
(CD), Colitis ulcerosa (UC), Psoriasis-Arthritis (PsA) und Pso­
riasis.
Kurz vor der Zulassung dieses ersten biosimilaren Antikörpers
konnte die Firma Janssen Biotech Inc. eine Verlängerung
ihres Patents für Remicade® bis Anfang 2015 erwirken, so
dass sich die Einführung von Inflectra® / Remsima® in Zentraleuropa noch bis Anfang 2015 verzögerte.
Anfang 2016 wurde zudem ein Etanercept-Biosimilar (Benepali®) zugelassen. Bei Etanercept handelt es sich um ein humanes Tumornekrosefaktor-Rezeptor-p75-Fc-Fusionsprotein.
Etanercept ist ein Dimer eines chimären Proteins, das durch
Fusion der extrazellulären Ligandenbindungsdomäne des humanen Tumornekrosefaktor-Rezeptor-2 (TNFR2/p75) mit der
Fc-Domäne eines humanen IgG1-Antikörpers gentechnisch
hergestellt wird. Die Fc-Komponente enthält die Scharnier-,
CH2- und CH3-Regionen, nicht aber die CH1-Region des IgG1Antikörpers.
76
Biosimilars – ein Handbuch
Damit ist ein starker Anfang gemacht. Das lange beschworene
„Dogma“, rekombinante, monoklonale Antikörper ließen sich
nicht kopieren, ist seit der Erteilung der Zulassung dieser beiden Biosimilars nicht mehr zu halten.
Abb.16: Schematischer
Aufbau von Etanercept
Bindungsstelle des
TNF-alfa-Rezeptors
SS
H
SS
H
CH2
S S
C 2
S S H
CH3
S S
C 3
S S H
HOOC
COOH
Etanercept
So wundert es nicht, dass weitere monoklonale Antikörper als
Biosimilars in der fortgeschrittenen Entwicklung sind. Mit
deren Markteinführung muss also gerechnet werden, wenn
die Patente der Referenzprodukte auslaufen und die komplexe
Entwicklung abgeschlossen ist.
77
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
In welchen Indikationen werden die kommenden
Biosimilars eine Rolle spielen?
Neben den Indikationen, für die Inflectra®, Remsima®, Flixabi®
Biosimilare Anti-
und Benepali ihre Zulassung erhalten haben, werden vor
körper werden vor
allem Indikationen im Bereich unterschiedlicher Tumorer-
allem in der
krankungen durch biosimilare Antikörper bedient werden.
Tumortherapie
Dazu zählen sowohl lymphatische als auch solide Tumore.
eingesetzt.
®
Konkret kann man mit biosimilaren Antikörpern zu den Referenzmolekülen Adalimumab (Rheumatoide Arthritis, Psoriasis,
Morbus Crohn), Rituximab (niedrig maligne und follikuläre
Non-Hodgkin-Lymphome, Rheumatoide Arthritis), Trastuzumab (Mamma-Karzinom), Bevacizumab / Ranibizumab (Antiangiogenese) und Cetuximab (Kolon-Karzinom) rechnen.
Ferner sind Biosimilarvarianten von Pegfilgrastim, Darbe­
poetin alfa, Peginterferon alfa und modifizierten Insulinen in
der fortgeschrittenen Entwicklung (siehe auch Kap. 3).
Wie verbessern Biosimilars die Versorgung und den
Zugang der Patienten zu hochwirksamen Therapien?
Biosimilars werden zu einer besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten mit biotechnologisch hergestellten
Arzneimitteln beitragen. Aus Kostengründen erhalten nach
wie vor noch längst nicht alle Patienten diese Wirkstoffe,
obwohl sie bei ihnen indiziert wären. Diese Situation wird
sich durch die günstiger angebotenen Biosimilars mit Sicherheit verbessern.
78
Biosimilars – ein Handbuch
Biosimilars sind Hoffnungsträger der modernen Medizin.
Denn durch die Verfügbarkeit von Biosimilars wird sich auch
in dem Segment der rekombinanten Wirkstoffe und damit in
einem wichtigen und zudem extrem hochpreisigen Segment
der Arzneimittelversorgung ein Preiswettbewerb etablieren.
Auch wenn mit
Das Potenzial erkennt man an den kürzlich zugelassen Inflixi-
Biosimilars nur
mab-Biosimilars. Die Referenzarznei Remicade® gehört
25 % der Kosten
zweifelsfrei zu den Blockbuster-Wirkstoffen. Dieser Wirkstoff
eingespart werden
erwirtschaftete im Jahr 2012 einen Umsatz von ca. 2 Milliar-
können, resultieren
den USD. Daraus leitet sich ab, dass sich bereits durch eine
daraus signifikante
relativ geringe prozentuale Preisreduktion von beispielsweise
Beträge.
25 % ein signifikanter absoluter Geldbetrag einsparen lässt.
Welche Kostenersparnisse könnten
generiert werden?
Wie groß das Einsparpotenzial durch Biosimilars sein könnte,
haben Wissenschaftler des IGES Instituts anhand von Modellrechnungen ermittelt. Untersucht wurden die Einsparpoten­
ziale für die Wirkstoffgruppen Erythropoetin, GranulozytenKoloniestimulierende Faktoren und monoklonale Antikörper
in acht europäischen Ländern (Deutschland, Frankreich,
Italien, Polen, Großbritannien, Rumänien, Schweden, Spanien).
Betrachtet wurde dabei der Zeitraum 2007 bis 2020.
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
Die Studie 23 ergab, dass sich die aus der Modellrechnung
abgeleiteten Einsparungen zwischen 11,8 Milliarden Euro
und 33,4 Milliarden Euro bewegen – in Abhängigkeit von der
Marktpenetrationsrate, der Markteintrittsgeschwindigkeit
sowie dem Preisniveau der Biosimilars. Das Einsparpotenzial
in Deutschland beträgt laut dieser Studie bis zu 11,7 Milliarden Euro – falls Ärzte Biosimilars immer dann verordnen,
wenn dies medizinisch möglich ist und keine Marktbarrieren
in Deutschland bestehen.
Das sind riesige Summen, die es zukünftig zu realisieren gilt,
um die Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu
verbessern und anstehende Herausforderungen im Gesundheitssystem durch eine immer älter werdende Gesellschaft zu
meistern.
Was muss dafür geschehen?
Um diese Effizienzreserven zu heben und dabei gleichzeitig
den Patientinnen und Patienten eine noch bessere Versorgung
mit hochwirksamen Arzneimitteln zukommen zu lassen, muss
vor allen Dingen das Vertrauen in die absolute Gleichwertigkeit der Biosimilars im Vergleich zu den Referenzprodukten
bei den Heilberuflern gestärkt werden. Nach wie vor wird den
Biosimilars mit einer Skepsis begegnet, die auch nicht näherungsweise gerechtfertigt ist.
Haustein R, de Millas C, Höer A, Häussler B (2012. Saving Money in the
European Health Care System with Biosimilars. Generics and Biosimilars Initiative Journal (GaBI Journal). 1(3-4):120–126. doi: 10.5639/gabij.2012
23
79
80
Biosimilars – ein Handbuch
Noch immer
werden Biosimilars
Durch den zentralen und kompromisslosen Zulassungsprozess durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist si-
sehr kritisch
chergestellt, dass sich das Biosimilar und die Referenzarznei
betrachtet –
auf molekularer Ebene so sehr ähneln, dass Vergleichbarkeit
zu Unrecht.
bescheinigt werden kann. Zudem garantieren die Ergebnisse
klinischer Studien auch eine vergleichbare Wirksamkeit und
Verträglichkeit. Keine sachlichen Gründe sprechen daher gegen die Äquivalenz der beiden Wirkstoffe. Zudem muss gerade
in der Zeit, wo Biosimilars versuchen, im Markt Fuß zu fassen,
ein fairer Wettbewerb garantiert sein.
81
Biosimilars 2.0: Monoklonale Antikörper
Mythen und Fakten zu Biosimilars
Mythos
Fakt
Biosimilars von monoklonalen
Mit Infliximab-Biosimilars (Inflectra®, Remsima®, Flixabi®)
Antikörpern lassen sich nicht
sind bereits erste Biosimilars eines monoklonalen Anti-
herstellen.
körpers zugelassen. Diese erfüllen, wie alle anderen
Biosimilar-Präparate auch, alle regulatorischen Anforderungen, die an diese neue Klasse von Biopharmazeutika
gestellt werden.
Biosimilare Antikörper verhalten
Durch die Zulassung durch die EMA wird garantiert, dass
sich in der Klinik unzuverlässig,
sich Biosimilars von monoklonalen Antikörpern in der Klinik
da diese Moleküle strukturell
ganz analog zur Referenzarznei verhalten. Darauf wurde in
zu aufwändig sind, um sie
speziell hierfür ausgelegten klinischen Studien kompro-
angemessen exakt kopieren zu
misslos getestet.
können.
Tab. 12: Mythen und Fakten zu Biosimilars
Kapitel
5
10 JAHRE
BIOSIMILARS –
LESSONS LEARNED
Michael Dilger
83
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
Mit Omnitrope wurde 2006 das erste „Nachahmerpräparat“ zu
einem Biologikum in Deutschland zugelassen. Es folgten Biosimilars zu Epoetin und Filgrastim. Der Versorgungsanteil mit
Biosimilars entwickelte sich sehr unterschiedlich. Im 2. Quartal 2016 liegt der bundesweite Durchdringungsgrad von Epo­
etin bei 40 %, Filgrastim 74 % und Somatropin 15 %.24 Dabei
sind regionale Unterschiede erkennbar.
Aus Sicht vieler Experten wurde das durch diese günstigeren
Aus Sicht vieler
Biosimilars mögliche Sparpotenzial allerdings nicht voll aus-
Experten wurde
geschöpft. Das lag zum einen an spezifischen Marktbedin-
das durch die
gungen (z. B. Struktur der Versorgungseinrichtungen in den
günstigeren
entsprechenden Indikationen), der untergeordneten Bedeu-
Biosimilars mög-
tung der Biosimilars in einzelnen Produktgruppen, aber auch
liche Sparpotenzial
an Unsicherheiten der Ärzte bezüglich der Verordnung von
nicht voll ausge-
Biosimilars aufgrund mangelnder Erfahrung und dem nicht
schöpft.
immer konsequenten Steuerungs- und auch Informationsmanagement seitens der Kostenträger.
„Biosimilars 2.0“
Seit Anfang 2015 sind für Infliximab und seit März 2016 für
Etanercept die ersten biosimilaren monoklonalen Antikörper
in Deutschland erhältlich. Seit Einführung der Infliximab-Biosimilars wurden bis Juni 2016 bereits 13 Millionen Euro25 nur
24, 25
AG Pro Biosimilars, Insight Health, Simon-Kucher & Partners:
eigene Berechnung, basierend auf GKV-Verordnungen
84
Biosimilars – ein Handbuch
Es ist noch viel Luft
durch den preislichen Vorteil für das GKV-System eingespart.
nach oben, regional
Doch es ist noch viel Luft nach oben, regional schwankt der
schwankt der
Verordnungsanteil deutlich.
Verordnungsanteil
deutlich.
In den nächsten Jahren werden weitere umsatzstarke Biologika ihren Patentschutz verlieren. Das GKV-Umsatzvolumen von
Humira®, Lucentis® und Avastin® belief sich 2015 auf 1,6 Milliarden Euro.26 Dies lässt erahnen, welches weitere Einsparpotenzial durch die Einführung von Biosimilars erwartet werden
kann, da die neuen Biosimilars in großen, kostenintensiven Indikationen wie Rheuma und Krebs eingesetzt werden. Die dort
zu erwartenden signifikanten Einsparungen haben die Aufmerksamkeit der Kostenträger „neu geweckt“ und es ist davon
auszugehen, dass sich die Kostenträgerseite intensiver als in
der Vergangenheit dem Thema Biosimilars 2.0 widmen wird.
Steuerung soll nachhaltigen Wettbewerb
ermög­lichen
Um die erwarteten Kosteneinsparungen zu realisieren, wollen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen die
Verordnung von Biosimilars durch verbesserte Informationsmaßnahmen und optimierte Steuerung des Biologikamarktes
fördern. Aktivitäten seitens der Kostenträger sollten hierbei
berücksichtigen, dass sich Biosimilarhersteller nicht nur als
„Nachahmer“ sehen, sondern in Infrastruktur wie beispielsweise die Finanzierung von Registerstudien investieren und
damit ihr Engagement zu einer langfristigen Versorgung betonen. Die Steuerung von Biologika sollte daher einen nachhal Simon-Kucher & Partners, Bundesbericht GAmSi 12/2015;
IMS Patent focus 2014
26
85
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
tigen Wettbewerb und eine langfristige Perspektive für Bio­
Die Steuerung
similars ermöglichen. Dies ist auch ein Ergebnis des
von Biologika sollte
Pharmadialogs 2016:
einen nachhaltigen
Wettbewerb und
„Biosimilars werden in den nächsten Jahren eine immer
eine langfristige
wichtigere Rolle bei der Behandlung von schweren Erkran-
Perspektive
kungen wie Rheuma, Multiple Sklerose oder Krebs und für
für Biosimilars
die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems einnehmen.
ermöglichen.
Daher sind Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und
sichere Versorgung mit generischen Arzneimitteln und
Bio­similars fortzuentwickeln.“27
NACHHALTIGE
RAHMENBEDINGUNGEN
zur Förderung
von Biosimilars
Ermöglichung
eines fairen Preis-/
Volumenverhältnisses
für Biosimilars
Einsparpotenzial für Krankenkassen
bei gleichbleibend hoher Versorgungs­qualität und somit mehr freie Ressourcen
zur Patientenversorgung für das
Gesundheitssystem
ERHALTUNG DER
MARKTATTRAKTIVITÄT
für den Eintritt von
Biosimilars für die
Hersteller
WETTBEWERBS­DYNAMIK
hinsichtlich Preis und
Leistung für Biosimilars
Abb. 17: Ein Steuerungsrahmen für Biologika sollte einen nachhaltigen Wett­
bewerb und eine langfristige Perspektive für Biosimilars ermöglichen
Simon-Kucher & Partners: „10 Jahre Biosimilars – Lessons learned“,
September 2016
Bericht zu den Ergebnissen des Pharmadialogs (Bundesministerium für Gesundheit, April 2016)
27
BIOSIMILARHERSTELLER ALS
MARKTPARTNER
für ein zusätzliches Produktangebot, Stu­dien
und Arztinformation
ERHÖHTE AKZEPTANZ
gegenüber Biosimilars,
z. B. bei Ärzten und
Patienten
86
Biosimilars – ein Handbuch
Zielvereinbarungen für Biosimilars:
bei umfassender Information und richtiger
Umsetzung generell ein nachhaltiges Steuerungs­
instrument zur Förderung von Biosimilars
Viele KV-Regionen haben seit 2016 regionale Zielverordnungsanteile für Infliximab-Biosimilars, die realisierten Verordnungsanteile unterscheiden sich aber deutlich. Die vereinbarten Ziele sind in vielen Regionen bereits übertroffen – eine
klare Korrelation zwischen Höhe des Zielverordnungsanteils
und dem realisierten Biosimilarverordnungsanteil besteht
nicht. Dies könnte auch daran liegen, dass die Höhe des Zielverordnungsanteils eher konservativ definiert wurde. Optimalerweise erfolgt die Definition datenbasiert und berücksichtigt
regions-, indikations- und produktspezifische Besonderheiten.
Zielvereinbarung
für Biosimilars
Information
Regionale Vereinbarungen zwischen
Krankenkassen und Kassenärztlichen
Vereinigungen
Beratung
Sicherheit / Wirksamkeit
von Biosimilars
Wirtschaftlichkeit
von Biosimilars
Definition
Vereinbarung eines
Zielverordnungsanteils
Maßnahmen zur
konsequenten Umsetzung
Reporting
Definition
von Folgen
Abb. 18: Konzeptioneller Aufbau einer Zielvereinbarung für Biosimilars
Simon-Kucher & Partners: „10 Jahre Biosimilars – Lessons learned“, September 2016
Überprüfung
Zielerreichung
87
10 Jahre Biosimilars - Lessons learned
Zielvereinbarungen für Biosimilars umfassen
Information, Beratung und die Definition eines
Zielverordnungsanteils
Experten befürworten Zielvereinbarungen als Steuerungsin-
Experten
strument zur Förderung von Biosimilars. Allerdings nur, wenn
befürworten
diese zusätzlich zu einem definierten Zielverordnungsanteil
Zielvereinbarungen
auch Informationen und Beratungsmaßnahmen umfasst und
als Steuerungs-
des Weiteren durch konsequente Umsetzungsmaßnahmen be-
instrument zur
gleitet werden.
Förderung von
Biosimilars.
Überdurchschnittliche Infliximab-Biosimilar-Verordnungsanteile sind demnach vor allem auf eine gründliche Information
und Umsetzung der Zielvereinbarung zurückzuführen.
In allen KV-Regionen sind Maßnahmen wie Reporting und
Informationspflicht definiert, allerdings gibt es Unterschiede
in Detailgrad und Nachdrücklichkeit. Für eine konsequente
Umsetzung der Zielvereinbarungen sind auch der Aufbau und
die Pflege von Datenbanken und Analysesoftware sowie regelmäßige Auswertung von Verordnungsdaten zur Ableitung von
Handlungsempfehlungen notwendig.
Das erfordert ausreichende personelle und technische Ressourcen in den KVen; diese sind nach Meinung von Experten
jedoch regional sehr heterogen.
Dennoch gibt es Regionen ohne definierte Zielverordnungs­
anteile, die trotzdem hohe Biosimilaranteile erzielen. Folglich
muss es weitere Einflussfaktoren geben, die die Verordnung
von Biosimilars positiv beeinflussen können.
88
Biosimilars – ein Handbuch
KV-Region
mit Zielverordnungsanteil für Infliximab-Biosimilars
47 %
Westfalen-Lippe
40 %
Rheinland-Pfalz
38 %
Nordrhein
37 %
Hessen
Saarland
36 %
Bayern
36 %
Brandenburg
32 %
Berlin
26 %
26 %
Mecklenburg-Vorpommern
17 %
Schleswig-Holstein
Thüringen
Sachsen
Hamburg
Bremen
KV-Region
14 %
13 %
12 %
10 %
ohne Zielverordnungsanteil für Infliximab-Biosimilars
Niedersachsen
31 %
Sachsen-Anhalt
25 %
Baden-Württemberg
Infliximab-Zielvereinbarungen wurden in den
meisten KV-Regionen1
erst Anfang 2016 eingeführt
– bisher konnten somit nur
die Auswirkungen für
6 Monate analysiert werden.
14 %
Bundesdurchschnitt:
31 %*
Biosimilaranteil Infliximab (DDD)
Erstanbieteranteil Infliximab (DDD)
Abb. 19: Anteil Infliximab-Biosimilars an Infliximab-Verordnungen (Q2/2016)
Simon-Kucher & Partners: „10 Jahre Biosimilars – Lessons learned“, September 2016
1
KVB und KVMV haben die Zielvereinbarung bereits in 2015 eingeführt
* Gewichteter Bundesdurchschnitt entsprechend der Verordnungen pro
KV-Region.
10 Jahre Biosimilars - Lessons learned
Selektivverträge können bei entsprechender Ausgestaltung die Verordnung von Biosimilars fördern und
damit Kosten einsparen
Ein Beispiel ist der Selektivvertrag der BARMER GEK in Kooperation mit der KV Westfalen-Lippe und dem Bundesverband
der niedergelassenen Gastroenterologen. Der Vertrag soll
einerseits eine intensivere Betreuung von CED-Patienten
ermöglichen und zielt andererseits auf Kosteneinsparungen
durch die vermehrte Verordnung von Biosimilars ab. Ärzte
werden dabei vertraglich angehalten, neue Patienten möglichst auf wirtschaftliche Arzneimittel, z. B. Biosimilars, ein­
zustellen. Zusätzlich sollen die Ärzte prüfen, ob Patienten,
die auf das Referenzprodukt eingestellt sind, auf ein Biosimilar umgestellt werden können.
Auch die Ärzte profitieren von diesem Programm: Sie erhalten
eine Pauschale für ihren erhöhten Betreuungsaufwand und
werden durch Rückzahlungen an den durch Biosimilareinsatz
realisierten Einsparungen beteiligt. Zusätzlich ermöglicht ein
umfangreiches Informationsprogramm sowie eine
intensivere Patientenbetreuung eine insgesamt qualitativ
bessere Versorgung.
Die BARMER GEK verknüpft den Vertrag mit einem Rabatt­
vertrag (Open-House-Vertrag), d. h., sie empfiehlt den Ärzten,
vorrangig die rabattierten Therapien einzusetzen. Zusätzlich
informiert die BARMER GEK die Ärzte über die tatsächliche
Wirtschaftlichkeit der Arzneimittel – unter Berücksichtigung
von Rabatt und Listenpreis. Dies soll Ärzte in ihrer preisbewussten Verordnungsweise unterstützen.
89
90
Biosimilars – ein Handbuch
Inzwischen hat die BARMER GEK ein ähnliches Programm für
Rheuma aufgelegt, weitere Module und eine regionale Ausweitung sind in Planung. Dabei sollen die jeweils indikationsund regionsspezifischen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Um Biosimilars zu fördern, sollte ein Selektivvertrag eine entsprechende Zielvereinbarung enthalten, Neueinstellungen auf
Biosimilars fordern und Umstellungen auf Biosimilars fördern.
KVWL2
BNG1
BARMER GEK
CEDVersorgungsvertrag
Hersteller von
Biologika
BARMER GEK
Open-HouseVertrag
Abb. 20: Beispiel BARMER-GEK CED-Vertrag
Simon-Kucher & Partners: „10 Jahre Biosimilars – Lessons learned“,
September 2016
1
Berufsverband für niedergelassene Gastroenterologen
2
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
Insgesamt gilt: Steuerungsinstrumente der Kostenträger müssen transparent und diskriminierungsfrei
gestaltet sein, um den Wettbewerb nicht zu behindern
Voraussetzung für die Transparenz von Steuerungsinstrumenten ist, dass die Inhalte an alle Marktteilnehmer kommuniziert werden und allgemein zugänglich sind. In der Praxis
heißt dies z. B., dass Rabattverträge transparent bekannt
gemacht werden und Ärzte über die tatsächliche Wirtschaftlichkeit (unter der Berücksichtigung von Listenpreis und
Rabatten) informiert werden müssen. Nur so können Ärzte
auch wirtschaftlich verordnen und die erhofften Einsparungen
generieren.
Open-House-Verträge fördern den Einsatz der preisgünstigeren Biosimilars in der Regel nicht
Im Rahmen eines Open-House-Vertrags bietet die Krankenkasse allen Anbietern einen Vertrag mit festgelegtem Rabattsatz an. Jeder Anbieter (Original- und Biosimilarhersteller)
kann sich am Open-House-Vertrag beteiligen, wenn er diesen
Rabatt auf den jeweiligen Listenpreis gewährt. In der Folge
gelten alle Arzneimittel, die dem Open-House-Vertrag beigetreten sind, trotz Preisunterschiede als (gleich) wirtschaftlich.
Der Wettbewerbsvorteil der Biosimilars wird dadurch
gemindert.
91
92
Biosimilars – ein Handbuch
Fehlanreize
können vermieden
werden, wenn
Ärzte über
die tatsächliche
Wirtschaftlichkeit
Aus Sicht der Krankenkassen dienen Open-House-Verträge
dazu, kurzfristig Einsparungen zu generieren. Sie sind einfach
in der Umsetzung und diskriminierungsfrei. Als langfristiges
Vertragsmodell werden sie allerdings nicht betrachtet, da
sie nach Meinung der Experten den Preiswettbewerb nicht
fördern.
der Arzneimittel im
Vertrag informiert
werden.
Biosimilarhersteller sehen sich oft in einer „Zwickmühle“:
Wenn sie sich am Vertrag beteiligen, ist der Preisvorteil des
Biosimilars in der Praxissoftware meist nicht erkennbar,
obwohl es tatsächlich günstiger ist als das Referenzprodukt
(gleicher Rabattsatz bei niedrigerem Listenpreis). Beteiligt
sich der Biosimilarhersteller nicht am Vertrag, gilt das Bio­
similar als nicht wirtschaftlich, auch wenn das Referenz­
produkt trotz Rabatt teurer ist.
Diese Fehlanreize können vermieden werden, wenn Ärzte über
die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Arzneimittel im Vertrag
informiert werden. Dann können auch innerhalb eines OpenHouse-Vertrags Anreize für Biosimilarverordnungen gesetzt
werden. Einige Krankenkassen handhaben dies auch heute
schon so und senden beispielsweise entsprechende Informa­
tionsschreiben an die Vertragsärzte.
93
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
Das Vertrauen der Ärzte in Biosimilars ist im Laufe
der Zeit gestiegen – der Informationsbedarf ist
jedoch immer noch hoch
Informationsmaßnahmen werden von allen Experten als
genauso wichtig angesehen wie die Steuerungsinstrumente
selbst.
Die Unsicherheiten bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit von
Informationsbedarf
Biosimilars haben bei Ärzten abgenommen. Dennoch sind sie
wird vor allem
als Entscheider bei der Therapieauswahl wichtigstes Ziel von
bei Arztgruppen
Informationsmaßnahmen. Informationsbedarf wird vor allem
und Indikationen
bei Arztgruppen und Indikationen gesehen, die bisher keinen
gesehen, die bisher
Berührungspunkt mit Biosimilars hatten.
keinen Berührungspunkt mit
Biosimilars hatten.
Die Information des Patienten ist vor allem Aufgabe
des Arztes
Bei Patienten wird der Informationsbedarf dann als hoch eingeschätzt, wenn es sich um chronische oder sensible Krankheiten oder um Medikamente handelt, die sich der Patient
selbst verabreicht. Der Arzt hat den direkten Kontakt zum
Patienten und ist damit seine wichtigste Informationsquelle.
Es wird daher als wichtige Aufgabe der Krankenkassen, KVen
und Biosimilarhersteller gesehen, den Arzt durch das Bereitstellen von auf den Patienten zugeschnittenem Informationsmaterial zu unterstützen.
94
Biosimilars – ein Handbuch
Informationen zu Biosimilars: einfach verständlich,
klar strukturiert und objektiv
Neben dem Konzept der Biosimilarität sind Themen wie Zulassungsverfahren sowie Regularien zur Sicherstellung der
klinischen Sicherheit relevant, um das Vertrauen in Biosimilars zu stärken. Für Ärzte sind zusätzliche Informationen zur
Wirtschaftlichkeit von Biosimilars, vor allem im Zusammenhang mit Verträgen, wichtig.
Beispiele erfolgreicher Kommunikation über
Biosimilars
Kommunikationsmaßnahmen werden in verschiedenen KVen
schon gut umgesetzt. Das Ziel ist immer, das Vertrauen der
Ärzte in Biosimilars zu stärken und somit den Anteil der Bio­
similarverordnungen zu fördern. Beispielsweise führt die KV
Nordrhein Pharmakotherapie-Workshops speziell zum Thema
Biosimilars durch.
Auch einige Krankenkassen übernehmen intensiv Informations- und Kommunikationsaufgaben. Die AOK Niedersachsen
platziert beispielsweise über den Außendienst die Biosimilarthematik in persönlichen Gesprächen mit Ärzten. Andere
Krankenkassen veröffentlichen Berichte (z. B. BARMER GEK:
Arzneimittelreport – Spezialthema Biosimilars, Techniker
Krankenkasse: Faktenbuch zur Rheumatherapie) zur einfachen Orientierung in der Biosimilarthematik.
95
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
Ein Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen
Krankenkasse und KV ist die „Biolike“-Initiative der BARMER
GEK und der KV Westfalen-Lippe. Die Maßnahme ist an die
oben angesprochenen Selektivverträge gekoppelt und umfasst
speziell auf Indikationen abgestimmte Pakete mit medizinischen und wirtschaftlichen Informationen, z. B. für Gastroenterologie und Rheuma.
Auch Zulassungsbehörden können dazu beitragen, Unsicher-
Auch Zulassungs-
heiten bezüglich Biosimilars abzubauen und Fragen zu beant-
behörden können
worten. Sie sind wichtig, um Vertrauen in die klinische Wirk-
dazu beitragen,
samkeit und Sicherheit von Biosimilars zu bilden, da sie als
Unsicherheiten be-
unabhängige Experten und objektive Informationsquelle als
züglich Biosimilars
besonders glaubwürdig angesehen werden. Für Krankenkas-
abzubauen und
sen, KVen und Biosimilarhersteller sind sie wichtige Dialog-
Fragen zu beant-
partner. Veröffentlichungen und Dialogveranstaltungen zeigen,
worten.
dass sich BfArM und Paul-Ehrlich-Institut verstärkt in die
Diskus­sion um Biosimilars einbringen.
Mit der Veranstaltung „BfArM im Dialog: Biosimilars“ im Juni
2016 hat das Institut das Thema aufgegriffen und wichtige
Fragestellungen mit Bezug auf Biosimilars adressiert. Diese
Art von Veranstaltungen fördert den Austausch von Perspektiven bezüglich Biosimilarthemen zwischen Herstellern, Krankenkassen und Zulassungsbehörden.
96
Biosimilars – ein Handbuch
Biosimilarhersteller
Krankenkassen / KVen
Gemeinsame Information
Gemeinsame Kommunikation
Kooperation
begrenzt auf Dialog und
Referenzierung
„Informationen von objektiven
Parteien wie BfArM oder PEI sind
insbesondere vertrauensbildend.
Für diese Parteien ist es daher
wichtig, ihre Unabhängigkeit zu
wahren.“ (Repräsentant KV)
„Eine Zusammenarbeit mit Biosimilarherstellern befürworten wir.
Es ist vor allem wichtig zu kommunizieren, um gemeinsame Ziele
hinsichtlich Biosimilars verfolgen
zu können.“(Repräsentant KK)
Regulatoren
Abb. 21: Informations- und Kommunikationsquellen
Simon-Kucher & Partners: „10 Jahre Biosimilars – Lessons learned“,
September 2016
Zusammenfassung
• Biosimilars sind komplexe Moleküle mit hohem Entwicklungs- und Investitionsaufwand. Sie sind wirksame und
sichere Therapiealternativen und generieren wesentliche
Einsparungen.
• Biosimilars leisten einen wesentlichen Beitrag zur lang­
fristigen Biologikaversorgung – dies sollte durch einen
Steuerungsrahmen, der nachhaltigen Wettbewerb ermög­
licht, berücksichtigt werden.
10 Jahre Biosimilars – Lessons learned
• Zielvereinbarungen, die Informations- und Beratungsmaßnahmen sowie einen definierten Zielverordnungsanteil für
Biosimilars umfassen, sind bei konsequenter Umsetzung
ein nachhaltiges Steuerungsinstrument zur Förderung von
Biosimilars, da Ärzten eine klare Zielvorgabe gesetzt wird.
• Selektivverträge sind flexibel ausgestaltbar und eignen sich
bei entsprechender Ausgestaltung zur Förderung von Bio­
similars, indem sie dem Arzt positive Anreize zur Verordnung von Biosimilars setzen.
• Open-House-Verträge sowie Rabattverträge mit dem Referenzprodukt sind nicht geeignet, Biosimilars zu fördern,
können jedoch durch Information zur Wirtschaftlichkeit von
Biosimilars verbessert werden (z. B. Informationsschreiben
der Krankenkassen).
• Begleitende Informations-/Beratungsmaßnahmen von
Krankenkassen, KVen und Herstellern sind unerlässlich, um
die Förderung der Biosimilarverordnungen zu unterstützen.
• Krankenkassen und KVen stehen der gemeinsamen sowie
gegenseitigen Information mit Biosimilarherstellern positiv
gegenüber. Regulatoren sind wertvolle Dialogpartner und
als unabhängige und objektive Informationsquelle wichtig,
um das Vertrauen in Biosimilars weiter zu fördern.
• Das Vertrauen in Biosimilars ist im Laufe der Zeit gestiegen.
Der Informationsbedarf wird aber immer noch als hoch eingeschätzt.
97
98
Biosimilars – Ein Handbuch
Kapitel
6
DIE BEDEUTUNG VON
BIOSIMILARS IN DER
VERTRAGS­ÄRZTLICHEN
VERSORGUNG
Johann Fischaleck
99
Die Bedeutung von Biosimilars in der vertragsärztlichen Versorgung
Was sind Biosimilars?
Seit 2001 begannen nach und nach die Patente einiger wichtiger, umsatzstarker Biopharmazeutika auszulaufen. Da sich
der Prozess der Patentabläufe wichtiger Biopharmazeutika
rasant beschleunigt, beginnen Biosimilars eine immer entscheidendere Rolle zu spielen, indem sie mit umsatzstarken
Biopharmazeutika um Marktanteile konkurrieren.
Zehn Jahre sind nun seit der Zulassung des ersten Biosimilars
in Deutschland vergangen. Wie sieht der Markt heute aus?
Welche biosimilaren Wirkstoffe stehen zur Verfügung und
welche Vorteile bietet deren Verordnung?
Wie erfolgt der Austausch eines Originals in ein
Biosimilar?
Originale und Biosimilars sind nicht im Rahmen der Aut-
Durch die
Idem-Regelung austauschfähig. Daher wird in der Apotheke
Dokumentation
grundsätzlich das verordnete Medikament an den Patienten
des Arztes ist die
abgegeben. Auch das Bestehen von Rabattverträgen bewirkt
Therapie eindeutig
keinen Austausch des Präparates. Dabei spielt es keine Rolle,
rückverfolgbar.
dass die Biosimilars denselben International Non-Proprietary
Name (INN) tragen wie das Original. Durch die Dokumentation
des Arztes ist die Therapie eindeutig rückverfolgbar. Ein anderer Name als derselbe INN-Name wie das Original würde eher
zur Verwirrung führen und den Marktzutritt für Biosimilars
vielleicht behindern. Auch die Akzeptanz durch den Patienten
wird durch den gleichen INN-Namen erhöht.
100
Biosimilars – ein Handbuch
Lediglich identische biosimilare Präparate aus der gleichen
Fabrikation, wie bspw. Biograstim®, Ratiograstim® und Tevagrastim®, bei denen es sich allesamt um identische Arzneimittel handelt, die aus einer Produktion kommen, kann ein
Austausch auch in der Apotheke vorgenommen werden. Aus
gleichem Grund können auch Filgrastim Hexal® und Zarzio®
in den Apotheken gegeneinander ausgetauscht werden oder
Inflectra® und Remsima®, die Biosimilars zu Remicade® sind,
eingesetzt werden – v. a. in der Rheumatologie und der
Gastroentero­logie.
Die Einstellung
auf ein Biosimilar
erfolgt ausschließ-
Die Einstellung auf ein Biosimilar erfolgt ausschließlich durch
den verordnenden Arzt. Besonders bei der Neueinstellung von
Patienten kann ohne Mehraufwand von den ökonomischen
lich durch den
Vorteilen der Verordnung eines Biosimilars profitiert werden.
verordnenden Arzt.
Je nach Wirkstoff sind die Biosimilars ca. 20 % bis 30 % preisgünstiger als die dazugehörigen Originalpräparate.
Umstellung bei laufender Therapie
Die FDA verlangt im Rahmen der Markteinführung von Bio­
similars auch sogenannte Interchangeability-Studien, die den
Nachweis erbringen sollen, dass Originale und Biosimilars
austauschbar sind.
Der Ausschuss für Humanarzneimittel CHMP bei der Euro­
päischen Arzneimittel-Agentur („European Medicines Agency“
– EMA) bewertet als Teil des Zulassungsverfahrens, bei dem
Nutzen und Risiko eines Arzneimittels gegenübergestellt werden, primär die pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit und
Die Bedeutung von Biosimilars in der vertragsärztlichen Versorgung
auch Sicherheit von Biosimilarkandidat und Originatormolekül
im direkten Vergleich, und nicht die Austauschbarkeit.
Nach derzeitigem Diskussionsstand im CHMP und seinen
Arbeitsgruppen können Biosimilars grundsätzlich nach erwiesener Äquivalenz und erfolgter Zulassung so eingesetzt
werden, wie Originatorprodukte auch. Dies beinhaltet implizit
daher sowohl Patienten, die vorher noch keine Therapie mit
Biologika erhalten, als auch solche Patienten, die vorher das
Originatormolekül bekommen haben.
Dieser Austausch wird nach unseren Analysen im Bereich der
Erythropoetine von den Vertragsärzten bereits seit einigen
Jahren vorgenommen und kann sicherlich auch bei anderen
Produkten in Erwägung gezogen werden. Für die Biosimilars
von Infliximab und neuerdings auch für das biosimilare
Etanercept trifft dies in Bayern in zunehmendem Maße zu.
Erythropoetin wird bei Patienten mit Nierenversagen, sogenannter terminaler Niereninsuffizienz, im Rahmen einer Blutwäsche sowie zur Behandlung der Blutarmut eingesetzt. Seine Wirkung erkennt man am Anstieg des Hämoglobinwertes,
so dass die zum Erreichen des Zielwertes notwendige Dosis
des Erythropoetins als Surrogatparameter für die Wirksamkeit
des Erythropoetins dienen kann. Immer wieder kam insbesondere bei Erythropoetin-Biosimilars die Behauptung auf, dass
Biosimilars zu einem Mehrverbrauch an Einheiten im Vergleich zu den Erstanbieterprodukten führen.
Die KV Bayerns hat dazu eine retrospektive Versorgungsforschungsstudie aufgelegt, um der Fragestellung nachzugehen,
101
102
Biosimilars – ein Handbuch
ob es einen Unterschied im Verbrauch zwischen den verschiedenen Erythropoetinen-H gibt.28
Vergleichende Untersuchung von ErythropoetinBiologika und Biosimilars in Bayern
Aus der Grundgesamtheit der 10,4 Millionen gesetzlich Versicherten in Bayern wurden 16.895 Patienten mit terminaler
Niereninsuffizienz und chronisch intermittierender Hämodialyse-Behandlung selektiert. Von diesen wurden 6.177 Patienten über mindestens 1,5 Jahre während des Untersuchungszeitraumes mit Erythropoetin behandelt. Diese Patienten
wurden analysiert. 64,4 % dieser Patienten wurden mit
Erythro­poetin-Originatorarzneimitteln, 21,1 % mit Erythropo­
etin-Biosimilars und 14,6 % mit Erythropoetin-Originator und
Bio­similar nacheinander behandelt. Insgesamt 35,7 % aller
Patienten wurden dabei mit einem Biosimilar behandelt. Für
507 Patienten liegen Daten zum „Switch“ vor, für 450 zum
Wechsel vom Originator zum Biosimilar, für 57 vom Biosimilar
zum Originator. Es zeigten sich folgende Ergebnisse: Die Dosierung der Erythopoetin-Biosimilars entsprach der Dosierung
der Originatoren. Ein Wechsel von einem Originator zu einem
Erythropoetin-Biosimilar führte nicht zu einer Erhöhung der
Dosierung. Insbesondere die Dosiskonstanz bei einer Beobachtungszeit der Patienten über 1,5 Jahre unterstreicht die
Schlussfolgerung der gleichen Wirksamkeit von Eryhtropoetin Hörbrand F. Bramlage P. Fischaleck J. Hasford J. Brunkhorst R. A.
Population-based study comparing biosimilar versus originator
erythropoiesis-stimulating agent consumption in 6,6177 patients with
renal anaemia. Eur J Clin Pharmacol, March 2013
28
103
Die Bedeutung von Biosimilars in der vertragsärztlichen Versorgung
Originator und Biosimilar. Die Patienten der mit Biosimilars
behandelten Gruppe waren etwas älter und hatten etwas mehr
Begleit­erkrankungen, einen Einfluss auf die Dosierung hatte
dies jedoch nicht.
Dies ist die erste populationsbasierte Studie zum Vergleich
Die Studie belegt
der Wirksamkeit von Erythropoetin-Originatoren und ihren
die therapeutische
korrespondierenden Biosimilars. Sie belegt die therapeutische
Gleichwertigkeit
Gleichwertigkeit und unterstützt die Empfehlung der KV
und unterstützt die
Bayerns zur Umstellung von Patienten vom Originator auf das
Empfehlung der KV
Biosimilar.
Bayerns zur Umstellung von Patienten vom Origina-
Wie gehen wir heute mit Biosimilars um?
tor auf das
Biosimilar.
Es ist ein wichtiges Ziel von Ärzteschaft und Krankenkassen,
hochwertige Medizin bezahlbar zu halten. Bei den meisten
Kassenärztlichen Vereinigungen sind mittlerweile Biosimilarquoten in den Arzneimittelvereinbarungen eine Selbstverständlichkeit. Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) hingegen mahnt zum „vorsichtigen Umgang“ mit
Biosimilars. Dies scheint eher ökonomisch motiviert als evidenzbasiert zu sein, denn bei genauer Betrachtung gibt es das
Original ja gar nicht. Jede neue Charge eines biologischen
Originalproduktes unterscheidet sich mehr oder weniger von
seinem Vorgängerprodukt. Viele Biologika haben mittlerweile
zahlreiche Änderungen im Herstellungsverfahren durchlaufen,
104
Biosimilars – ein Handbuch
die jeweils ein ähnliches, aber kein gleiches Produkt zur Folge
haben. Ärzte, die das „Original“ über Jahre hinweg verordnen
und selbstverständlich die gleiche Wirksamkeit erwarten,
haben in der Realität immer quasi Biosimilars zur ersten
Charge des Biologikums verordnet. Es verwundert, wenn dann
beim Einsatz von „echten“ Biosimilars der Arzt Zweifel an der
Qualität anmeldet, obwohl die Produktion innerhalb der gleichen Spezifikationsgrenzen gehalten wird, die auch für die
Originalprodukte gelten und die eine gleiche Wirksamkeit
gewährleisten.
Biosimilarquoten auf DDD-Basis sind in den Arzneimittelvereinbarungen auf KV-Ebene ein probates Mittel, sollten jedoch
von KV und Krankenkassenseite immer positiv begleitet werden und bei Erreichen der Quote mit entsprechenden Entlas­
tungen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung belohnt werden.
Der Arzt hat damit den Hebel in der Hand, über das Erreichen
einer Zielquote bei Generika und Biosimilars die Wirtschaftlichkeitsziele zu erreichen. So werden auch in Bayern zunehmend Ziele formuliert, die eine Biosimilarquote ausweisen
und die Steuerung des Marktes ermöglichen. Demnächst wird
die bisherige Leitsubstanzregelung bei den TNF--Blockern
durch eine reine Biosimilarquote ersetzt werden. Das Prüfen
nach Kosten gehört somit der Vergangenheit an. Wichtig ist,
dass die Ärzte jederzeit aktuell über die entsprechenden
Märkte und deren Neuerungen informiert und immer wieder
auf diese Thematik angesprochen werden. Das erledigen im
Gebiet der KV Bayerns 15 Pharmakotherapie-Berater/-innen,
die ständig entsprechende Fragen von Ärzten beantworten,
aber auch in persönlichen Gesprächen oder bei Qualitäts­
zirkeln zu Biosimilars informieren. Als Naturwissenschaftler
Die Bedeutung von Biosimilars in der vertragsärztlichen Versorgung
sind die Apothekerinnen und Apotheker bestens geeignet, über
die Herstellung, Strukturaufklärung und Spezifikationen von
Biologikas ganz allgemein zu informieren. So werden evtl.
bestehende Vorbehalte abgebaut und die emotionale Ebene
durch die Sachebene ersetzt.
Auch der Gesetzgeber kann Hürden abbauen helfen, die
derzeit einen Marktzutritt von Biosimilars behindern. So ist
zumindest eine der Forderungen aus dem eben abgeschlossenen Pharmagipfel, dass Originalhersteller keine Rabattverträge mit Krankenkassen über den Ablauf des Patentschutzes hinaus schließen dürfen, um den Markteintritt der Bio­
similars auf diese Weise nicht zu behindern. Im Abschluss­
bericht zum Pharmadialog aus dem April 2016 wurden
Zielvereinbarungen für Biosimilars von den beteiligten Minis­
terien und Herstellerverbänden als probates Mittel gesehen,
um Biosimilars schneller in die Versorgung zu bringen. Daher
erfolgte zumindest der Appell an die Vertragspartner, dieses
Instrument stärker zu nutzen.
105
Kapitel
7
DIE INITIATIVE
„BIOLIKE“
DER BARMER GEK
Detlef Böhler
107
Die Initiative „Biolike“ der BARMER GEK
Die Initiative „Biolike“ der BARMER GEK
Ziel der Initiative „Biolike“ ist die Förderung einer aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht angemessenen Verordnung
biologisch hergestellter Arzneimittel. Dazu gehört ein strukturiertes Arzneimittel-Management zu Biologika und Biosimilars auf Basis gemeinsamer Vereinbarungen mit Kassenärztlichen Vereinigungen. Die erste Vereinbarung wird bereits seit
dem Oktober 2014 in der Pilotregion der Kassenärztlichen
Vereinigung Westfalen-Lippe umgesetzt. Nach erfolgreichem
Abschluss der Pilotphase, wird die Initiative derzeit auf weitere interessierte KV-Regionen ausgerollt.
Gegenstand des „Biolike-Vertrages“ ist ein mehrstufiges Kon-
Biosimilars
zept zur Förderung der Verordnung von Biosimilars und zum
können dazu
rationalen Einsatz von Biologika. Biotechnologisch hergestell-
beitragen, die
te Arzneimittel (Biologika) haben die Therapiemöglichkeiten
Kosten einer
erweitert. Diese medizinischen Innovationen, kombiniert mit
biologischen
den meist hohen Kosten, führen nicht selten zu Unsicher-
Therapie zu
heiten im Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte. Bio-
senken.
similars (also die Nachahmerpräparate von Biologika) können
dazu beitragen, die Kosten einer biologischen Therapie zu
senken. Durch den spezifischen Zulassungsprozess und den
anschließenden Überwachungsmaßnahmen werden Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen.
Im ersten Schritt fokussieren sich die Aktivitäten auf den
Bereich der sogenannten TNF-alpha-Inhibitoren, die im Bereich der Rheumatoiden Arthritis, Psoriasis und Morbus Crohn
eingesetzt werden. In den nächsten Jahren werden weitere
Patentabläufe von umsatzstarken Präparaten erwartet und somit ist mit dem Markteintritt von Biosimilars zu rechnen.
108
Biosimilars – ein Handbuch
Die KVen informieren ihre Vertragsärzte und bieten
persönliche, individuelle Beratungsgespräche an.
In einem ersten Schritt werden die Vertragsärzte zunächst
umfassend und objektiv informiert. Dazu gibt es ein gemeinsames Informations- und Beratungskonzept zu Biosimilars für
die Vertragsärzte – initial für TNF-alpha-Inhibitoren verordnende Ärzte und Arztgruppen – welches die Verordnung von
Biosimilars innerhalb des jeweiligen Wirkstoffes fördern soll.
Die KVen informieren ihre Vertragsärzte und bieten persönliche, individuelle Beratungsgespräche zu diesem Thema an.
Ärzte können nach der Beratung den Rabattverträgen der
Kasse zu den besonders wirtschaftlichen Arzneimitteln bei­
treten. Der Beitritt zum Rabattvertrag wirkt sich für den Arzt
positiv in der Wirtschaftlichkeitsprüfung aus.
In einem zweiten Schritt werden dann konkrete Steuerungsmaßnahmen unter Einbeziehung der jeweiligen Facharztgruppe vereinbart.
Seit dem 01.07.2015 gibt es im Bereich der KV WestfalenLippe einen ersten Vertrag zu den chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen (CED).
Colitis ulcerosa (CU) und Morbus Crohn (MC) werden als chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) zusammengefasst. In Deutschland sind etwa 400.000 Patienten an einer
CED erkrankt. Ungefähr 50–70 % der Patienten haben einen
eher schweren, komplexen Verlauf, die intensive Therapiemaßnahmen, die teilweise auch nebenwirkungsbehaftet sein
können, benötigen.
Die Initiative „Biolike“ der BARMER GEK
Durch die Einführung von Infliximab(IFX)-Biosimilars wurde
seit Anfang 2015 die Diskussion bezüglich der Indikationsbreite und der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von IFX-Biosimilars
innerhalb des gesamten Therapiekonzeptes in die Informa­
tionsarbeit vermehrt einbezogen.
Gemeinsam wollten der Berufsverband Niedergelassener
Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng) mit seiner Regionalgruppe in Westfalen, die KVWL und die BARMER GEK mit
diesem Vertrag die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine am individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und passgenaue Behandlung
nach den allgemein anerkannten Standards der medizini­
schen Erkenntnisse durch in der CED-Therapie erfahrenen
Ärzte etablieren. Dabei soll auch der medizinische und pharmakologische Fortschritt berücksichtigt und die therapeutische Vorgehensweise insbesondere auch in Qualitätszirkeln
diskutiert werden.
Teilnahmeberechtigt sind im Bereich der KV zugelassene, angestellte sowie ermächtigte Fachärzte für Innere Medizin mit
dem Schwerpunkt Gastroenterologie oder mit einer Geneh­
migung zur Führung der Facharztbezeichnung für Innere
Medizin mit fachärztlicher Niederlassung und der Genehmigung zur Durchführung der Vorsorge-Koloskopie, soweit sie
festgelegte persönliche / sachliche Voraussetzungen erfüllen.
Versicherte mit gesicherter Diagnose einer CED gemäß ICD 10
(K50.-, K51.-) können unabhängig von ihrer Medikation an diesem Vertrag teilnehmen.
109
110
Biosimilars – ein Handbuch
Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte werden die gegebenenfalls erforderlichen Arzneimittel zur Therapie der chronisch
entzündlichen Darmerkrankungen wirtschaftlich, entsprechend der aktuellen medizinischen Leitlinien der Fachgesellschaft und der im Vertrag festgelegten Regelungen verordnen.
Dabei steht bei dem medizinisch notwendigen Einsatz von biologischen Arzneimitteln die Verordnung von Biosimilars bzw.
der Rabattvertrags-Biologika im Vordergrund. Um die Wirtschaftlichkeit der Biosimilars zu unterstreichen, werden diese
Verordnungen von teilnehmenden Ärzten komplett aus der
Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgenommen.
Ab dem 01.07.2016 gibt es im Bereich der KV Westfalen-Lippe
zur Initiative „Biolike“ einen weiteren Vertrag zu den entzündlichen rheumatischen Erkrankungen.
Die heute verfügbaren Therapiestrategien ermöglichen zunehmend eine effektive Kontrolle der Krankheitsaktivität und
somit die Verhinderung der Zerstörung der Gelenke sowie der
damit verbundenen Folgen. Entscheidend für einen guten
Therapieerfolg sind eine möglichst frühzeitige Diagnosestellung, eine frühzeitige Einleitung einer antirheumatischen,
krankheitsmodifizierenden Therapie und eine engmaschige,
konsequente Therapieüberwachung. Hierbei spielt eine qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie, in der auch hochpreisige
biotechnologisch hergestellte Antirheumatika (Biologicals und
Biosimilars) einen in Leitlinien festgelegten Platz haben, eine
wichtige Rolle.
Die Initiative „Biolike“ der BARMER GEK
Durch die Einführung von Infliximab(IFX)- und Etanercept(ETA)Biosimilars erweitert sich das Spektrum der zur Verfügung
stehenden biotechnologisch hergestellten Antirheumatika.
Erstmalig wird eine Konkurrenzsituation zwischen weitgehend
wirkgleichen Präparaten entstehen, die eine Senkung der z. T.
sehr hohen Therapiekosten erwarten lässt. Daher ergeben
sich Optimierungspotenziale in der Behandlung mit biotechnologisch hergestellten Antirheumatika bei Patienten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen.
Teilnahmeberechtigt sind im Bereich der KVWL zugelassene,
angestellte sowie ermächtigte Fachärzte für Innere Medizin
und Rheumatologie (Facharztgruppe 31), soweit sie festgelegte persönliche / sachliche Voraussetzungen erfüllen.
Die Teilnahme der Versicherten ist an das Vorliegen einer führenden gesicherten endstelligen Diagnose für eine entzündliche Rheumaerkrankung entsprechend vereinbarter ICD-ID,
sowie an eine hohe Krankheitsaktivität definiert, durch Assessment-Scores für Aktivität und Funktion (DAS28, BASDAI)
und eine Notwendigkeit der Optimierung der Basistherapie
geknüpft. Auch eine geplante Umstellung auf ein wirtschaftliches Arzneimittel gemäß der vereinbarten Aufstellung bzw.
eine geplante Deeskalation der Dosis eines Biologicals oder
eines Biosimilars berechtigen zur Teilnahme.
Die am Vertrag teilnehmenden Ärzte werden die gegebenenfalls erforderlichen Arzneimittel zur Therapie der entzündlich
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Biosimilars – ein Handbuch
Die Initiative
rheumatischen Erkrankungen wirtschaftlich, entsprechend
„Biolike“ gewähr-
den aktuellen Leitlinien und der im Vertrag festgelegten
leistet die Verbes-
Regelungen verordnen.
serung der Versorgungsqualität
Bei der Verordnung von generikafähigen Arzneimitteln soll
und das Erschlie-
kein Aut-idem-Kreuz gesetzt oder nur der Wirkstoff verordnet
ßen der Wirtschaftlichkeitspotenziale
im Bereich der
biologischen
Arzneimittel.
werden. Natürlich steht auch bei dem medizinisch notwendigen Einsatz von biologischen Arzneimitteln die Verordnung
von Bio­similars bzw. der Rabattvertrags-Biologika im Vordergrund. Um die Wirtschaftlichkeit der Biosimilars zu unterstreichen, werden diese Verordnungen von teilnehmenden
Ärzten komplett aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgenommen.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen gewährleistet die Initiative „Biolike“ die Verbesserung der Versorgungsqualität und das Erschließen der Wirtschaftlichkeits­
potenziale im Bereich der biologischen Arzneimittel. Die
Erfahrungen in der Umsetzung des ersten Vertrages zeigen
eine hohe Akzeptanz auf ärztlicher Seite und Erfolge bei der
Erreichung der Vertragsziele für alle Parteien.
Die Initiative „Biolike“ der BARMER GEK
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Biosimilars – ein Handbuch
ANHANG
Anhang
Glossar
Adhärenz
Einverständnis der Patienten, die vom Arzt empfohlene Therapie
einzuhalten
Agitation
Heftige Bewegung
Aminosäurepolymere
Synthetische Proteine, Eiweiße
Angiogenese
bezeichnet das Wachstum von Blutgefäßen, durch Sprossungs- oder
Spaltungsvorgänge aus bereits vorgebildeten Blutgefäßen.
AVP
Apothekenverkaufspreis
AVP real
Apothekenverkaufspreis unter Berücksichtigung aller Zwangsrabatte
für Hersteller und Apotheker, inkl. Berücksichtigung der Zusatzabschläge
infolge des Preismoratoriums
Batch
Ein Produktionsansatz zur Herstellung eines Arzneimittels, auch „Charge“
genannt
Bioäquivalenz
Bioäquivalenz bedeutet, dass der Arzneimittelwirkstoff des Generikums
identisch mit dem des vergleichbaren Originalpräparates ist. Beide sind
somit miteinander austauschbar.
Biological
Proteinwirkstoff, der gentechnisch in einer Zelle hergestellt wird
Biopharmazeutikum
Arzneimittel, das mithilfe der Biotechnologie und in gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wird
Biosimilar
Arzneimittel, das von den Zulassungsbehörden wegen seiner Ähnlichkeit
in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit mit einem biologischen
Referenzarzneimittel, mit dem es verglichen worden ist, zugelassen wird
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Biosimilars – ein Handbuch
BMWP Similar Biological (Biosimilar) Medicinal Products Working Party;
Arbeitsgruppe für Biosimilars an der Europäischen Arzneimittelagentur
CHMP Committee for Medicinal Products for Human Use; Ausschuss für
Humanarzneimittel an der Europäischen Arzneimittelagentur
Code, genetischer
Allgemein in der belebten Natur gültige Regelung, wonach jeweils
drei Basen in der DNA für eine bestimmte Aminosäure stehen
DDD
Defined daily dose, definierte Tagestherapiedosis
DNA
Desoxyribonucleic acid, das Erbmaterial von Zellen
Drugability Zielstruktur, die sich für die therapeutische Anwendung eines Wirkstoffes
eignet
Efficacy Wirksamkeit einer Substanz
ektopisch
Befindet sich nicht am physiologischen Ort
EMA
European Medicines Agency; Europäische Arzneimittelagentur
Europäisches Arzneibuch (PhEur)
In Europa gültige Sammlung von Beschreibungen einzelner Arzneistoffe
hinsichtlich Qualität, Prüfung, Lagerung und Bezeichnung sowie der dazu
nötigen Materialien und Methoden
Festbetrag
Höchstbetrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für ein Arzneimittel
übernehmen, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Preis des Arznei­
mittels. Das heißt: Ist der Preis eines Arzneimittels höher als der von den
Krankenkassen dafür erstattete Betrag, müssen Patienten in der Apotheke
eine sogenannte Aufzahlung leisten. Senkt der Hersteller dagegen den
Preis für sein Arzneimittel um 30 % unter den Festbetrag, entfällt
für den Pa­tienten die Arzneimittelzuzahlung in der Apotheke.
Anhang
Gentechnik
Isolation und Neukombination von DNA, die in einem Wirtsorganismus in
ein Protein umgeschrieben wird
General Safety Allgemeine Sicherheitsaspekte
Generikum
Arzneimittel, das hinsichtlich des Arzneimittelwirkstoffs identisch mit dem
Erstanbieterpräparat ist
GKV-Markt
Markt, der die Verordnungen zulasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) abdeckt
GKV-Spitzenverband
Dach- und Lobbyorganisation der gesetzlichen Krankenkassen in
Deutschland
Hämophilie
Erbkrankheit, die auch „Bluterkrankheit“ genannt wird, bei der die
Blut­gerinnung gestört ist
HAP
Herstellerabgabepreis
HAP real
Herstellerabgabepreis unter Berücksichtigung des
Herstellerzwangs­rabattes, inkl. Zusatzabschläge infolge des
Preismoratoriums
INN (International Non-proprietary Name)
Wissenschaftliche oder generische Bezeichnung eines Wirkstoffes;
INN für neue Wirkstoffe werden von der WHO in Genf vergeben.
Der INN ist ein einmaliger (eindeutiger) und allgemein verfügbarer Name.
Immunogenität
Fähigkeit, eine Abwehrreaktion des menschlichen Immunsystems
anzu­regen
klonen
Herstellen von mehreren genetisch identischen Organismen
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Biosimilars – ein Handbuch
Kontrollregion, genetische
kurze Bereiche auf der DNA, die das Abschreiben des Gens in mRNA
regeln; Promotor am Anfang und Terminator am Ende des Gens
medical need
Bedarf an einer Therapieoption
Mikroheterogenität
Kleinste Unterschiede zwischen zwei gleichen Molekülen
Molekül
Verbindung, die aus Atomen besteht, die durch starke chemische
Bindungen in einer festen und bestimmten Anordnung zusammengehalten
werden
Monoklonaler Antikörper
Von einer Zelllinie („Zellklon“) produziert, die auf einen einzigen
B-Lymphozyten zurückgeht; sie richten sich gegen ein bestimmtes,
einzelnes Epitop; d. h. eines Molekülabschnittes, der eine spezifische
Immunantwort auslösen kann.
Pharmakodynamik
Biochemische und physiologische Effekte eines Arzneistoffes in einem
Organismus
Pharmakoepidemiologie
Untersuchungen des Arzneimittelgebrauchs und der (unerwünschten)
Arzneimittelwirkungen in der Bevölkerung im Hinblick auf die Effizienz
und Sicherheit der Arzneimitteltherapie
Pharmakokinetik
Gesamtheit aller Prozesse, die in einem Organismus auf einen Arzneistoff
wirken, z. B. Aufnahme, Verteilung, Umbau und Ausscheidung des
Arzneistoffes
Pharmakovigilanz
Laufende Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels in der Therapie
phylogenetisch
stammesgeschichtlich verwandt
Anhang
Praxisbesonderheit
liegt vor, wenn in einer Arztpraxis z. B. überdurchschnittlich viele
Patien­ten mit einer besonders kostenintensiven Behandlung betreut
werden; so kann ein Arzt diese Praxisbesonderheiten geltend machen,
um einen finanziellen Regress der Krankenkassen abzuwehren, wenn er
die arztgruppenspezifischen Richtgrößen überschreitet. Diese werden
zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen
vereinbart, um die vertragsärztliche und damit auch wirtschaftliche
Versorgung der Patienten sicherzustellen.
Protein
Großes Molekül, das aus zu einer Kette angeordneten Aminosäuren
besteht
Referenzarzneimittel
Ausgangsprodukt, auf das sich Hersteller eines Nachahmerprodukts
beziehen
rekombinant
Mit einer Neukombination von DNA-Stücken ausgestattet
small molecules
Kleine, chemisch-synthetische und meist oral einzunehmende Wirkstoffe
transgen
Organismus, in dessen Genom ein fremdes Gen integriert wurde
Wirkstoff
Arzneilich wirksamer Inhaltsstoff oder Molekül in einem Arzneimittel,
der / das diesem Arzneimittel Eigenschaften zur Behandlung oder
Vergütung einer oder mehrerer Erkrankungen verleiht
Wirtssystem
Organismus, der mithilfe einer rekombinanten DNA ein neues Protein
herstellt
Zwangsrabatt
Gesetzlich vorgeschriebener Rabatt, den pharmazeutische Unternehmen
den Krankenkassen einräumen müssen
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Biosimilars – ein Handbuch
Impressum
Herausgeber:
Pro Generika e.V. | Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars
Unter den Linden 32–34 | 10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 - 81 61 60 9-0
[email protected] | www.probiosimilars.de
V. i. S. d. P.:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer Pro Generika e. V.
Konzept und Gestaltung
www.tack-design.de
Bildnachweis
Umschlag und Kapiteltrenner
Tack Design GmbH, Berlin
Abb. 1 bis 16
Prof. Dr. Theo Dingermann / Dr. Ilse Zündorf
Seite 14 Fabrik, Seite 25 Produktion
Sandoz International GmbH, Holzkirchen
Bild Seite 43
Illustrationen Seite 7, 8, 16, 27, 28–29, 35, 36, 45, 49, 51, 53, 54–55,
65, 66–67, 76, 78, 80–81, 92, 97, 101, 105, 111, 112–113
Shutterstock Inc.
Stand
Januar 2017
Detlef Böhler
Leiter Arzneimittel der BARMER GEK
Michael Dilger
Partner des Beratungsunternehmens
Simon-Kucher & Partners
Prof. Dr. Theodor Dingermann
Seniorprofessor am Institut für
Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Johann Fischaleck
Teamleiter Arzneimittel
im Referat Vertrag und Arzneimittel,
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Dr. Ilse Zündorf
Akademische Oberrätin am Institut
für Pharmazeutische Biologie,
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Herausgeber
Pro Generika e. V. | Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars
Unter den Linden 32–34 | 10117 Berlin
Tel. +49 (0)30 - 81 61 60 9-0
[email protected] | www.probiosimilars.de
Konzept und Gestaltung
www.tack-design.de
DIE ARBEITSGEMEINSCHAFT PRO BIOSIMILARS
Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen offen, die Biosimilars
entwickeln, herstellen und für die Versorgung bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro Generika e. V. engagiert sich für einen
bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung
und für faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.